1904 / 51 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 29 Feb 1904 18:00:01 GMT) scan diff

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Isnengenern we.egda⸗

Herren, das trifft doch auch nicht die Hauptsache. Es handelt sich nicht

iegenden Tatsachen sollen eben anders gelegen haben, als vielleicht

gelangt seien. Ich habe mich um so weniger zu dieser Fiktion erheben können, als nach einem mir erstatteten Berichte der Angeschuldigte Nowagrotzki, bei dem ein Teil der schlimmsten Schriften gefunden ist, ausdrücklich eingeräumt hat, daß ihm die vorgefundenen, aus der Schweiz angelangten Schriften nach vorheriger Ankündigung durch Skubik zugesandt worden seien. Also zu einer solchen Unterscheidung, wie sie jetzt von dem Herrn Abgeordneten beliebt wird, war ich gänzlich außerstande.

Der Herr Abgeordnete hat mir ferner zum Vorwurf gemacht, daß ich versucht hätte, Stimmung gegen die Angeklagten zu machen (sehr richtig!), und daß ich hierdurch zur Vereitelung des Untersuchungs⸗ zweckes beigetragen habe. (Sehr richtig! bei den Sozialdemokraten.) Ich muß bestreiten, daß dieser Vorwurf irgendwie begründet ist. Wenn hier im Reichstage unzutreffende und unbegründete Angriffe gegen die Justizverwaltung und die Justizbehörden erhoben werden in solcher Schärfe, wie das bezüglich dieser Untersuchung in der Verhandlung am 19. Januar d. J. geschehen ist, dann werden Sie doch dem Justizminister nicht das Recht verwehren, diese Anschuldigungen auf das richtige Maß zurückzuführen und darzustellen, wie die Sache sich in Wahrheit verhalten hat. Das habe ich getan und nichts anderes. Und, meine Herren, ich bin mit Vorsicht bemüht gewesen, mich lediglich an das Objektive in dieser Sache zu halten; ich habe jede Aeußerung vermieden, die auf ein subjektives Verschulden irgend eines der Angeschuldigten hindeuten konnte, die irgendwie meine Meinung bezüglich der Schuld der ein⸗ zelnen Angeschuldigten erkennen ließ. Ich habe sogar ausdrücklich er⸗ klärt und kann das nur heute wiederholen: ich habe gar keine Meinung über die Schuld der einzelnen Angeklagten; ich habe gesagt: ich weiß nicht, wie die Sache ausgehen wird, darüber wird das Ge, richt entscheiden, und ich glaube, daß diejenigen, die mir im Abgeordnetenhause zugehört haben, mir, falls sie die Sache unparteiisch. ansehen, das Zeugnis nicht versagen werden, daß ich in dieser Beziehung eine so große Zurückhaltung beobachtet habe, wie sie nach Lage der Sache nur möglich war. (Sehr richtig! rechts.)

Dann vermißt der Herr Abgeordnete in meinen Ausführungen Aeußerungen über ähnliche Vorwürfe gegen die Justizbehörden, wie er sie heute hier vorgebracht habe, und die nach seiner Auffassung am allerersten von mir hätten beantwortet werden müssen. Es ist möglich, daß ich das eine oder andere vergessen habe, zumal auch diese Vorwürfe völlig unbegründet sind. Er hat heute besonders hervorgehoben, daß ich mich nicht ausgesprochen habe über die lange Dauer der Untersuchung und der Untersuchungshaft, und er hat ferner darauf hingewiesen, daß ich nicht erwähnt habe, daß durch einen Beschluß der Strafkammer bezüglich einiger Angeschuldigten das Vorhandensein des Tatbeerandes der §§ 102 und 103 verneint worden sei. Was das erste angeht, so würde ich gar nicht in der Lage gewesen sein, über die Gründe der Dauer der Unter⸗ suchung eine eingehende, genaue Auskunft zu geben, aber ich glaube, es liegt in der Natur der Dinge, daß die Untersuchung geraume Zeit in Anspruch nimmt. Vergegenwärtigen Sie sich, meine Herren, was eigentlich den Gegenstand der Untersuchung bildet. Die Be⸗ schuldigung geht ja dahin, daß die Angeschuldigten einer verbotenen geheimen Verbindung angehört hätten. Nun, die Fäden einer solchen Verbindung aufzudecken, Fäden, die nach den ver⸗ schiedensten Ländern gehen, die sich nicht nur über Deutschland, son⸗ dern bis ins Ausland hinein erstrecken, ist keine so leichte Aufgabe.

Dann, meine Herren, wird der Vorwurf erhoben, ich hätte einen Beschluß der Strafkammer nicht erwähnt ich glaube vom 19. Januar d. J. —, der den Tatbestand der §§ 102 und 103 verneint. Der Beschluß ist mir damals nicht gegenwärtig gewesen; wenn ich ihn hätte erwähnen wollen, hätte ich hinzufügen müssen, daß der Beschluß der Strafkammer, wie ich ihn wenigstens auffasse, nicht verneint, daß die Beschuldigten, die damals freigelassen wurden, der Vergehen aus §§ 102 und 103 verdächtig seien, sondern nur verneint, daß sie dieser Vergehen dringend verdächtig seien, und daß auch in diesem Beschluß ausdrücklich gesagt wird, daß der Verdacht aus § 128 Strafgesetzbuchs nach wie vor dringend sei. Und ich hätte weiter hinzufügen müssen, daß das Oberlandesgericht den Beschluß der Strafkammer aufgehoben und die Untersuchungshaft von neuem an⸗ geordnet habe, mit der Begründung, daß die Angeschuldigten aller ihnen zur Last gelegten strafbaren Handlungen nach wie vor dringend verdächtig seien. (Hört! hört!) Also auch dieser Vorwurf fällt wohl zusammen.

Ferner hat der Abg. Haase seine Verwunderung darüber aus⸗ gesprochen, daß hier noch von einer Kollusionsgefahr die Rede sei während sämtliche Urkunden, auf die die künftige Anklage sich stützen wolle oder könne, sich in den Händen der Behörden befinden. Meine

allein darum, aus dem Inhalte dieser Urkunden die Anklage zu be⸗ gründen, sondern es ist den Angeklagten die Zugehörigkeit zu der ge⸗ heimen Verbindung nachzuweisen, und daß Nach der Richtung die Kollusionsgefahr ausgeschlossen sei durch die einfache Tatsache, daß diese Urkunden sich im Besitz der Justiz befinden, wird doch wohl nicht angenommen werden können. Uebrigens erkennt der erwähnte Beschluß des Oberlandesgerichts ausdrücklich an, daß Tatsachen vor⸗ liegen, welche die Kollusionsgefahr begründen. Meine Herren, ich habe mich gewundert, daß Behauptungen wie die des Abg. Haase von juristischer Seite aufgestellt worden sind, und meine Verwunderung ist um so größer, als schon vor Einleitung der Unsersuchung den An⸗ geschuldigten von maßgebender Seite gesagt war: Wenn du gefragt wirst, leugne nur alles ab; sage, du erinnerst dich nicht; instruiere in demselben Sinn auch die übrigen Genossen. Da liegt die Vermutung doch außerordentlich nahe, daß, wenn die Beschuldigten auf freien Fuß kommen, die Gefahr einer solchen Kollusion zur Verdunkelung der Sache in nicht geringem Maße vorhanden sein würde. (Sehr richtig! rechts.)

1 Meine Herren, der Herr Abg. Haase hat mir weiter den Vorwurf gemacht, daß ich die sozialdemokratische Partei mit diesem Schriftenschmuggel ohne Grund in nähere Beziehung ge⸗ bracht habe; er bestreitet, daß irgendeine derartige Beziehung bestanden habe. Meine Herren, ich habe auch da mich durchaus vorsichtig aus⸗

gedrückt. Ich habe nur darauf hingewiesen, daß aus einzelnen der verlesenen Briefe der Schluß gezogen werden könne, daß auch die sozialdemokratische Partei und speziell die Berliner Parteileitung, der Angelegenheit nicht vollständig fern stehe. Einer dieser Briefe soll nun nach der heutigen mir vollkommen neuen Mitteilung des Herrn

9. Haase eine harmlose Erklärung gefunden haben; die ihm zu Grunde

Herren, die eine Tatsache bleibt jedenfalls stehen, daß in dem Briefe eines Vertrauensmanns an einen der Beschuldigten, den ich mit an⸗ geführt habe, ausdrücklich gesagt worden ist:

Alles, was du für die Russen getan hast, hast du im Dienste der Partei getan. An die Partei hast du deine Forderung zu richten, von der hast du Bezahlung zu fordern, nicht von den Russen.

Das läßt doch erkennen, daß ein näheres Interesse seitens der Sozialdemokratie für diese russischen Schriften vorhanden ist. (Sehr wahr! rechts.)

Ich könnte Ihnen vielleicht noch mehr sagen, als ich gesagt habe.

(Zuruf von den Sozialdemokraten.) Ich habe keinen Namen ge⸗ nannt, soweit es nicht durch die Sache absolut geboten war absicht⸗ lich nicht, um auch nach dieser Richtung jeden Schein zu vermeiden, als ob ich gegen eine Person Stimmung machen wollte. Ich hätte z. B. noch hinzufügen können, daß ein Angestellter des „Vorwärts“, der hier beschäftigt ist, der doch wahrscheinlich der Parteileitung auch einigermaßen nahesteht, zu denjenigen Personen gehören soll, durch deren Vermittelung diese Schriften sozialdemokratische, oder wie Sie sie nennen wollen aus der Schweiz zur russischen Grenze hin⸗ gebracht werden (Zurufe von den Sozialdemokraten. Glocke des Präsidenten.) und daß insbesondere auch die Behauptung aufgestellt ist, daß dieser Angestellte solche Schriften unter falscher Deklaration, nämlich als Schuhwaren, an die russische Grenze geschickt habe. (Hört! hört! rechts.) Der Angestellte ist über die Sache vernommen worden und hat sein Zeugnis verweigert mit der Begründung, daß, wenn er eine Aussage abgebe, er befürchte, sich selbst der Gefahr der Strasverfolgung auszusetzen. (Hört! hört! rechts.) Ja, meine Herren, das sind doch alles Dinge, die die von mir ausgesprochene Annahme nicht so fernliegend erscheinen lassen. Dafür, daß dieser Schriftenschmuggel von der sozialdemokratischen Partei gefördert wird, daß Sie ein Interesse daran haben, ließen sich auch noch andere Umstände anführen, auf deren eingehenden Vortrag ich aber heute verzichten muß. (Zuruf von den Sozialdemokraten.) Es ist an und für sich auffallend das außerordentlich lebhafte Ein⸗ treten der Herren von der sozialdemokratischen Partei für die Russen. (Sehr richtig! bei den Sozialdemokraten; Heiterkeit rechts.) Es ist auffallend, daß sogar eine Zentralstelle eingerichtet ist unter Leitung des Rechtsanwalts Liebknecht, daß ein eingehend aus⸗ gearbeiteter Fragebogen aufgestellt ist, der an alle bekannten Russen geschickt worden ist, und in welchem diese aufgefordert werden, Mit⸗ teilungen darüber an die Zentralstelle zu machen, in welcher Weise sie von preußischer oder russischer Polizei oder sonstigen Spitzeln belästigt oder beeinträchtigt werden (sehr richtig! bei den Sozial⸗ demokraten), also eine Zentralstelle von sozialdemokratischer Seite ausgehend im russischen Interesse. (Lachen bei den Sozialdemokraten.) Ob das nun gerade vom nationalen Standpunkte aus lobenswert ist, meine Herren, das ist ja eine Frage für sich.

Meine Herren, der Herr Abg. Haase hat heute ausdrücklich zu⸗ gegeben, daß das Vorgehen der Justizbehörden, speziell der Staats⸗ anwaltschaft in der Sache formell zulässig gewesen sei, daß nach Lage unserer Gesetzgebung die Staatsanwaltschaft berechtigt gewesen sei zu einem Einschreiten, auch auf Grund der §§ 102 und 103 bevor ein Antrag von der russischen Regierung gestellt war, und er hat jetzt nur noch den Vorwurf erhoben, daß tatsächlich in dieser Weise von den Justizbehörden vorgegangen ist. Ich gebe dem Herrn Abg. Haase zu, daß eine absolute Verpflichtung für die Justizbehörden, ein⸗ zuschreiten, bevor der Antrag gestellt war, nicht bestand. Es ist das eben eine Frage des einzelnen, des konkreten Falles. Es wird sich fragen, ob die gegen eine befreundete Regierung gerichteten Hand⸗ lungen eine solche Bedeutung haben, daß sie auch eine Rückwirkung ausüben können auf den eigenen Staat, und daß das in dem vor⸗

von der sozialdemokratischen Partei kaum bestritten werden.

Zeitschrift „Die Neue Zeit“ einen Satz gefunden, in dem es heißt: as Zarentum soviel nur möglich zu diskreditieren, ist heute eine

der wichtigsten Aufgaben der internationalen Sozialdemokratie. (Sehr richtig! bei den Sozialdemokraten.)

Und das hat sie auch begriffen. Es heißt dann weiter:

Eine Revolution in Rußland könnte zunächst kein sozialistisches

Regime begründen ....Sie könnte vorerst nur ein demokratisches

Regime ins Leben rufen. Ein solches Regime müßte auf die

Rußland benachbarten Länder gewaltig zurückwirken. Weiter wird dann ausgeführt, daß eine solche Rückwirkung unaus⸗ bleiblich sei. Meine Herren, das letztere ist auch nach meiner Ansicht vollständig richtig, und deshalb sage ich, wenn, wie im vorliegenden Falle, der Versuch gemacht wird, durch Verbreitung anarchistischer, revolutionärer, terroristischer Schriften in Rußland eine Bewegung einzuleiten, die, wenn sie Erfolg hat, ihre notwendige Rückwirkung auch auf den preußischen Staat und auf das Deutsche Reich ausüben muß, dann sage ich: tua res agitur, dann schreite ich ein und warte nicht erst den Antrag der zunächst beteiligten russischen Regierung ab. (Sehr gut! rechts.) Danach ist im vorliegenden Falle verfahren, und das würde, wenn die Behörden ihre Pflicht erfüllen sollen, in ähn⸗ lichen Fällen auch in Zukunft geschehen müssen. (Lebhaftes Bravo! rechts.)

Hierauf wird um 6 ½ Uhr die Fortsetzung der Etats⸗

beratung auf Montag, 1 Uhr, vertagt.

Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten. 29. Sitzung vom 27. Februar 1904, 12 Uhr.

Ueber den Beginn der Sitzung ist in der vorgestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden.

Das Haus setzt die zweite Lesung des Staatshaus⸗ haltsetats für das Rechnungsjahr 1904 und zwar die Beratung des Etats der Justizverwaltung in dem Ausgabekapitel „Landgerichte und Amtsgerichte“ fort.

In dem Titel „Besoldungen der Staatsanwälte“ sind Forderungen für sechs große Staatsanwaltschaften mit Staats⸗ anwälten im Range eines Oberregierungsrats an der Spitze gestellt. Diese sechs Ersten Staatsanwälte sollen pensionsfähige Gehaltszulagen von je 900 erhalten.

Abg. Witzmann (nl.) erklärt, daß seine Partei diese Forderung

seitens der Anklagebehörde vorausgesetzt worden ist. Aber, meine

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bewilligen werde, sich aber ihre definitive Stellungnahme bis zur

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dritten Lesung vorbehalte, weil diese Forderung mit dem Gesetzentwurf über die Dienstaufsicht bei den größeren Amtsgerichten in Verbindung stehe. Seine Partei wünsche, daß auch andere Justizbeamte den Rang der Oberregierungsräte bekämen. 8 Abg. Wolff⸗qissa (fr. Vgg.): Der Abg. Strosser hat gestern gesagt, Herrn Dr. Barth stehe es nicht an, eine Beleidigung in der Behauptung zu finden, daß er ein Zusammengehen mit der Sozial⸗ demokratie empfohlen habe. Aber das Flugblatt, in dem diese Be⸗ hauptung stand, enthielt auch noch den Vorwurf des Stimmen⸗ kaufs, d. h. einer strafbaren Handlung, und das kann nicht ungesühnt bleiben. Die Etatsforderung von 5400 für sechs Erste Staats⸗ anwälte erscheint mir nicht als begründet; denn zur Entlastung und

Unterstützung der Ersten Staatsanwälte wird die Anstellung je eines weiteren Ersten Staatsanwalts gefordert. Außerdem ist das Be⸗ dürfnis damit nicht erschöpft; in Frankfurt a. M. liegen die Ver⸗ hältnisse noch schwieriger als in Magdeburg. Voraussichtlich werden weitere Stellen im nächsten Etat gefordert und zwei Kategorien von Staatsanwälten geschaffen werden. Auch wird die Gleichstellung der Richter und der Staatsanwälte mit den Regierungs⸗ und Ober⸗ regierungsräten gefährdet. Nur eine Regelung der Gehalts⸗ und Rangverhältnisse scheint die vorhandenen Schwierigkeiten lösen zu können.

Justizminister Dr. Schönstedt:

8 Meine Herren! Zunächst noch zwei Worte zum Falle Barth. Die Zeitungen haben meine zu dieser Angelegenheit abgegebene Aeußerung teils unvollständig, teils unrichtig wiedergegeben und ziehen deshalb daraus über meine Stellung zu der Sache vollkommen falsche Schlüsse. Insbesondere hat mir eine Zeitung hier in den Mund gelegt, ich hätte Herrn Dr. Barth den Rat gegeben, eine Privatklage anzustrengen. Das ist mir überhaupt nicht in den Sinn gekommen. Ich habe Herrn Dr. Barth überhaupt keine Ratschläge gegeben, in keinem Stadium der Sache, weder früher noch jetzt. Ich habe nur gesagt, nachdem er den normalen Weg versäumt habe, bleibe ihm noch die Privatklage, und deshalb betrachte ich die Sache noch nicht als ab⸗ geschlossen, vielmehr noch als anhängig und müsse mir deshalb in der Besprechung der Sache Reserve auferlegen. ;

Dann zu der vorliegenden Etatsposition. Gegenüber den Be⸗ anstandungen des Herrn Abg. Wolff muß ich die Begründung, welche in den Erläuterungen zum Etat zu dieser Forderung gegeben ist, einigermaßen ergänzen.

Meine Herren, die Geschäfte bei den Staatsanwaltschaften in den größeren Städten haben in den letzten 10 Jahren eine ganz außer⸗ gewöhnliche Ausdehnung gewonnen. Infolgedessen hat das Personal bei den großen Staatsanwaltschaften eine Vermehrung erfahren, die dem leitenden Beamten eine Verantwortlichkeit auferlegt, der er tat⸗ sächlich nicht mehr gewachsen ist. Ich darf einige Zahlen anführen, um dies zu illustrieren. Von den Behörden, um die es sich gegen⸗ wärtig handelt, hatte im Jahre 1879 die Staatsanwaltschaft am Land⸗ gericht II 4 etatsmäßige Beamte wirkliche Staatsanwälte und 1 etatsmäßigen Hilfsarbeiter, also im ganzen 5 Beamte; gegenwärtig beträgt das Personal 20. Für die übrigen Staatsanwaltschaften stehen mir die Zahlen aus dem Jahre 1879 hier nicht zur Verfügung, wohl aber aus dem Jahre 1893. Bis dahin war die Besetzung der Staatsanwaltschaft des Landgerichts II auf 9 etatsmäßige Beamte angewachsen, hat sich also seitdem mehr als verdoppelt. Bei Breslau habe ich hier nur die Zahlen aus dem Jahre 1898; damals war die Staatsanwaltschaft dort mit 12 Beamten be⸗ setzt, jetzt hat sie deren 15. Cöln hatte im Jahre 1893 8, im Jahre 1898 12, jetzt 18 Beamte, Essen im Jahre 1893, nach Abtrennung des Landgerichts Bochum, 5 Beamte, im Jahre 1898 9 und gegenwärtig 15 Beamte.

Meine Herren, Sie werden zugeben, daß dadurch die Stellung der leitenden Beamten der Staatsanwaltschaften wesentlich anders ge⸗ worden ist. Im Unterschiede von anderen Justizbehörden trägt der Erste Staatsanwalt die volle Verantwortung für alles, was bei seiner Behörde geschieht. Er ist deshalb verpflichtet, eine

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liegenden Falle zutrifft, ich glaube, das wird seitens der Herren

Wenigstens habe ich in einem Aufsatze des Herrn Kautsky in der

sehr eingehende Aufsicht und Kontrolle der ihm unterstellten Beamten auszuüben, damit er in der Lage ist, den Gang der Geschäfte voll⸗ ständig zu übersehen und zu verhindern, daß irgendwelche Fehlgriffe vorkommen. Die Frage, um die es sich hier handelt, ist ja keine Parteifrage; ich glaube, daß im ganzen Hause Einverständnis besteht,

daß alle Parteien nur das eine Interesse haben, die Staatsanwalt⸗

schaft mit den tüchtigsten Beamten besetzt zu sehen mit Rücksicht auf die große Verantwortlichkeit, die gerade die Beamten der Staats⸗

anwaltschaft haben, die oft in den schwierigsten Fällen von außer⸗ V

ordentlicher Tragweite sehr rasch zu bedeutsamen Entschließungen kommen müssen. Es besteht die große Gefahr, daß da Fehlgriffe ge⸗ macht werden, die sich später nicht wieder gut machen lassen, die jedenfalls zu großen Schädigungen nicht nur der betroffenen Personen, sondern auch des Ansehens der Justiz führen können. Deshalb hält die Justizverwaltung es für erforderlich, daß bei diesen großen Behörden den leitenden Beamten ein höherer älterer, er⸗ fahrener, durchaus zuverlässiger Beamter beigegeben wird, der ihnen einen Teil dieser Verantwortung abnehmen kann, sodaß ihnen in der ihnen obliegenden Beaufsichtigung der ganzen Behörde eine wesentliche Erleichterung zuteil wird.

Aehnliche Verhältnisse sind zuerst hervorgetreten beim Landgericht! in Berlin. Dasselbe war am 1. April 1889 besetzt mit einem Erste Staatsanwalt, 18 Staatsanwälten und 4 ständigen Hilfsarbeiten also im ganzen mit 23 Beamten. Schon damals hat die Königliche Staatsregierung den Antrag gestellt, dieser Staatsanwaltschaft 4 Erste Staatsanwälte als Abteilungsvorsteher zuzuordnen, um die Tätigkeit des leitenden Beamten zu erleichtern. Der Landtag hat hierzu seine Zustimmung nicht &sf teilt, wohl aber hat er es genehmigt, daß 4 älteren Staats⸗ anwälten, die tatsächlich als Abteilungsvorsteher fungierten, emns V Funktionszulage von 600 bewiligt wurde. Diese Aushilfe dar

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sich aber nicht als eine dem wirklichen Bedürfnis entsprechende unmg

ausgiebige erwiesen, und zwar deshalb nicht, weil nicht verhinders

werden konnte, daß diese vier älteren Staatsanwälte weitere Be⸗ förderungen erstrebten, daß sie höhere Stellen nachsuchten, und daß deshalb ein fortwährender Wechsel stattfand. Diese Erfahrungen V haben dahin geführt, daß im Jahre 1902 diese Abteilungsvorsteher in die Reihe der Ersten Staatsanwälte eingerückt sind. Seitdem hier ein durchaus befriedigender Zustand eingetreten, es hat Wechsel unter diesen Beamten nicht stattgefunden. Jetzt sind übrigens

nicht vier, sondern fünf solcher Abteilungsvorsteher der Staatsanwall schaft des Landgerichts I bewilligt. Die Geschäfte vollziehen sich erheblich glatterer und zuverlässiger Weise als früher. b Aehnlich wie 1889 beim Landgericht I liegen jetzt die Verhältn bei den sechs Staatsanwaltschaften, um die es sich hier hande

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Auch bei diesen Staatsanwaltschaften sind schon ein oder mehren

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bteilungsvorsteher in Tätigkeit, die einen gewissen Teil der Geschäfte

em Ersten Staatsanwalt abnehmen. Aber es sind dies teilweise lativ junge und unerfahrene Beamte. Insbesondere gilt dies von en Staatsanwaltschaften in den großen Industriestädten Essen und euthen, Städten, die von Beamten wenig gesucht sind, und auch von in Beamten der Staatsanwaltschaft keineswegs erstrebt werden, nd wo deshalb die Verhältnisse zu der Notwendigkeit Fführt haben, die Geschäfte der Abteilungsvorsteher in ie Hände recht junger Staatsanwaltschaftsbeamten zu legen.

ber auch diese Beamten werden voraussichtlich nicht lange in diesen tellen zu halten sein, auch sie streben nach außen. Diese Erwägung, geine Herren, hat es der Königlichen Staatsregierung notwendig scheinen lassen, in beschränktem Maße die bei dem Landgericht I hier währte Einrichtung auch auf die vorgenannten und heute hier wähnten 6 großen Staatsanwaltschaften zu übertragen. Das wird adurch erreicht, daß dem Ersten Staatsanwalt, dem leitenden Beamten, me wirklich wirksame, gleichmäßig arbeitende, zuverlässige Hilfe in

leinen Geschäften zugeordnet, und hierdurch eine größere Garantie für me nach allen Richtungen hin sachgemäße Erledigung der Geschäfte egeben wird. Wenn die Abteilungsvorsteher, die wir für diese

Etaatsanwaltschaften von Ihnen erbeten haben, in die Reihe der Ersten Staatsanwälte einrücken, dann ergibt sich daraus ganz von

llbst, daß sie lange Zeit hindurch in diesen Stellungen aushalten und

shalb dem Leiter der Staatsanwaltschaft eine wirklich dauernde und ir⸗same Unterstützung gewähren.

Nun ist von dem Herrn Abg. Wolff gesagt worden, die Auswahl tieser Staatsanwaltschaften sei ja eine willkürliche; man hätte gleich noch andere Staatsanwaltschaften mit hineinziehen können, bei denen gie Verhältnisse ähnlich liegen. Eine gewisse Berechtigung ist diesem zinwand ja nicht abzusprechen; aber doch beruht die getroffene Aus⸗ wahl auf sachlichen Erwägungen und Prüfungen. Die Staatsanwalt⸗ chaften in Berlin II, in Cöln, in Breslau und ebenso in Essen sind gößer wie fast alle anderen, die daneben noch in Frage kommen können. lllerdings haben die Staatsanwaltschaften in Hannover und Düssel⸗ orf eine etwas stärkere Besetzung wie z. B. die Staatsanwaltschaft in Magdeburg, aber für ihre Ausschließung aus dieser Reihe ist wesentlich mit in Betracht gekommen, daß diesen Staatsanwalt⸗ shaften kein großes Gefängnis unterstellt ist, daß also dem

leitenden Beamten nicht auch noch die Beaufsichtigung und die

Verantwortlichkeit für die gute Ordnung in diesem Gefängnis lbliegt, und daß deshalb trotz des größeren Personals die an ün gestellten Anforderungen nicht an diejenigen heranreichen, die an sie Ersten Staatsanwälte in den hier in Frage kommenden Orten gestellt werden.

Nun, meine Herren, wenn, wie ich hoffe, Sie Ihre Zustimmung dazu geben, daß bei diesen Staatsanwaltschaften Abteilungsvorsteher nit dem Gehalt und dem Range der Ersten Staatsanwälte eingesetzt werden, dann ergibt sich daraus, wie ich glaube, mit logischer Not⸗ lwendigkeit, daß auch die Stellung des leitenden, des ersten Beamten dieser Staatsanwaltschaft eine gehobene werden muß. Es würde nicht den Anforderungen der Logik entsprechen und würde nicht ent⸗ sprechen den sonst bei unserem Behördenorganismus bestehenden Ein⸗ rcchtungen, daß ein Erster Staatsanwalt der Vorgesetzte der ihm voll⸗ vmmen in Rang und Gehalt gleichgestellten Ersten Staatsanwälte würde. Es würde, wenn man dem leitenden Beamten nicht auch eine Hebung in seiner Stellung zuteil werden ließe, der eigentümliche Zustand intstehen, daß drei Beamtenkategorien im gleichen Rang, von denen immer die eine der andern übergeordnet wäre, bei einer und derselben Be⸗ hörde tätig wären: der leitende Beamte, der Abteilungsvorsteher mit dem Range der Ersten Staatsanwälte und sodann die Staatsanwalt⸗ schaftsräte mit dem Range der Räte vierter Klasse. Das wäre ein so ungewöhnlicher Vorgang und würde auch auf die Autorität des leitenden Beamten eine, wie ich glaube, so nachteilige Rückwirkung ausüben, daß ein solcher Zustand nicht wohl als wünschenswert und als erträglich angesehen werden kann. Aus diesem Grunde hält die Justizverwaltung es für notwendig, daß gleichfalls nach dem hier bei der Staatsanwaltschaft des Landgerichts I in Berlin bereits ge⸗ gebenen Vorgang dem leitenden Beamten eine Hebung in seiner Stellung eingeräumt werde. Sie wissen, daß dem Ersten Staatsanwalt in Berlin im Jahre 1894 Rang und Ge⸗ halt der Oberstaatsanwälte eingeräumt worden ist, sodaß er also in derselben Reihe rangiert mit den Oberstaatsanwälten bei den Oberlandesgerichten. So weit zu gehen, liegt hier ein Be⸗ dürfnis nicht vor. Aber eine gewisse Hebung halten wir für unent⸗ behrlich, und wir glauben, daß der Weg wohl der nächstliegende ist, diesen leitenden Beamten dann die höhere Mittelstellung einzuräumen, wie sie bei den Regierungen den Oberregierungsräten, die dort als Leiter einer Regierungsabteilung fungieren, zusteht. Das ist also im Range die Stellung zwischen der dritten und vierten Klasse, im Ge⸗ halt eine pensionsfähige Zulage von 900 ℳ, die sie auch bei etwaigen Beförderungen in höhere Stufen insoweit mit hineinnehmen, als diese Zusage auch zu berücksichtigen ist bei der Bestimmung des ersten Ge⸗ halts in der höheren Gehaltsstufe. Darauf beruht eine der Aende⸗ tungen, die in dem Gesetzentwurf bezüglich der Richtergehälter be⸗ antragt wird.

Nun, meine Herren, ist mir nicht vollkommen verständlich ge⸗ worden, welche Bedenken seitens des Herrn Abg. Witzmann gegen diese Rang⸗ und Gehaltserhöhung der leitenden Beamten der sechs Staats⸗ anwaltschaften geltend gemacht werden sollen; sie sind nur angedeutet. Wenn ich mich recht entsinne, ist in der Kommission davon die Rede gewesen, daß man zur Bedingung der Bewilligung dieser Hebung machen wolle, eine Rangerhöhung für gewisse richterliche Beamte. Meine Herren, das würde nun zunächst ein durchaus ungewöhnlicher Vorgang sein. Ich glaube nicht, daß es schon jemals vorgekommen ist, daß man die Hebung irgend einer Beamtenkategorie an die Bedingung geknüpft hat, daß für andere Beamtenkategorien das Gleiche geschehe. Wieweit die Herren, als deren Vertreter Herr Witzmann aufgetreten ist, in ihren Anforderungen gehen wollen, weiß ich nicht. Ich möchte nur auf eins aufmerksam machen, nämlich darauf, daß es bei der Ver⸗ mehrung der Geschäfte der Landgerichte insoweit ganz anders liegt, als auf das Geschäftsmaß der Landgerichtsdirektoren, die ja zunächst zur Vergleichung heranzuziehen sein würden, eine Vermehrung der Geschäfte des gesamten Gerichts und eine Vermehrung des Personals ohne allen Einfluß ist. Jeder Direktor behält seine Kammer, wie er sie früher gehabt hat; es treten neue Kammern hinzu, für die neue Direktoren geschaffen werden müssen, aber die Geschäfte des einzelnen werden dadurch nicht berührt. Aehnlich liegt es bei den Oberlandes⸗ gerichtsräten, wo auch ja die Verstärkung des Personals, die stärkere

Beschäftigung des Gerichts als solchen auf die Geschäfte des einzelnen ohne jeden Einfluß bleibt. Das ist eben anders bei der persönlichen, verantwortlichen Stellung der leitenden Beamten der Staatsanwaltschaft. Deshalb möchte ich glauben, meine Herren, daß es nicht wohlgetan ist, mit einer derartigen Nebenfrage zu verquicken, ob den hier in Frage stehenden Anforderungen der Königlichen Staats⸗ regierung Folge gegeben werden soll oder nicht.

In der Presse ist ein anderer Gesichtspunkt geltend gemacht worden. Da ist gesagt worden: ja, die leitenden Beamten der Staats⸗ anwaltschaft würden doch durch diese Neueinrichtung in ihren Ge⸗ schäften erleichtert; es sei doch ein Widerspruch, dieser Erleichterung nun eine Erhöhung des Gehalts und des Ranges gegenüberzustellen. Meine Herren, das ist doch, glaube ich, nur ein Scheingrund. Die Bedeutung der Stellung der leitenden Beamten ist und bleibt eine größere bei diesen großen Staatsanwaltschaften als bei den kleineren. Der wesentliche Grund ist aber der, den ich Ihnen eben vorgetzagen habe, daß es ein ganz unnatürlicher Zustand ist, den leitenden Beamten unter solchen Umständen vollständig gleichzustellen und pari passu gehen zu lassen mit den ihm unterstellten Unterleitern, den Abteilungs⸗ vorstehern. Es entspricht das, wie gesagt, nach meiner Auffassung nicht der Natur der Dinge und den sonst in unserer Verwaltung be⸗ stehenden Grundsätzen.

Ich richte deshalb an das hohe Haus die Bitte, dieser Etats⸗ position seine Zustimmung nicht versagen zu wollen.

Abg. Gyßling (fr. Volksp.) erklärt sich gegen die Forderung. Aus den Berliner Verhältnissen dürfe man keine weiteren Schlüsse ziehen, auch nicht auf die großen Provinzialstädte; denn die

Berliner Verhältnisse seien ganz shedagn, Finanzielle Gründe

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seien für die Ablehnung nicht maßgebend. Die Annahme dieser Forderung würde nur die vom Abg. Keruth beantragte Gleich⸗ stellung der Richter mit den Verwaltungsbeamten erschweren. Es könne nicht zugegeben werden, daß gerade die in Aussicht ge⸗ nommenen Staatsanwaltschaften besonders überlastet seien. In Berlin gebe es schon einen Oberstaatsanwalt und einen Ersten Staatsanwalt, nun solle noch ein Allererster Staatsanwalt geschaffen werden. Wenn diese sechs Staatsanwaltschaften emporgehoben würden, so werde ein Streben sämtlicher Staatsanwälte entstehen, in diese be⸗ vorzugten Stellen zu kommen. Es werde eine Ungleichheit in die Stellung der Staatsanwälte gebracht. ““

Meine Herren! Der vom Herrn Abg. Gpßling heute hier empfohlene Vorschlag einer Gleichstellung der richterlichen und der höheren Verwaltungsbeamten würde zur Befriedigung des Bedürfnisses, um das es sich im vorliegenden Falle handelt, in keiner Weise bei⸗ tragen, und wird daher für die heute zur Erörterung stehende Frage gänzlich ausscheiden müssen. Wenn der Herr Abg. Gyßling sich darauf berufen hat, daß eine Exemplifikation auf Berlin deshalb nicht zu⸗ lässig sei, weil, wie schon seinerzeit ein Regierungskommissar anerkannt habe, die Berliner Verhältnisse durchaus erzeptionelle seien, so ist das, meine Herren, vor 15 Jahren gewesen, und die damaligen Verhält⸗ nisse, die der Regierungskommissar damals als erzeptionelle bezeichnete, sind jetzt im wesentlichen eingetreten bei den Staatsanwaltschaften, um die es sich hier handelt.

Meine Herren, es ist ja ganz richtig, daß die Organisation der Staatsanwaltschaften im Laufe der Zeit eine etwas komplizierte geworden ist und daß nicht überall derselbe Titel noch dasselbe be⸗ deutet. Die Tatsache gebe ich ohne weiteres zu. Abes es ist daraus noch nichts anderes zu folgern, als daß wir nicht einfach schematisieren, nicht alles auf einen Leisten schlagen, sondern daß wir je nach den verschiedenartigen Verhältnissen verschiedenartig zu helfen und den Be⸗ dürfnissen, wie sie in verschiedener Gestalt an uns herantreten, gerecht zu werden suchen. Aus diesen Gründen ist, als für einen Teil der Oberstaatsanwaltschaften Erste Staatsanwälte verlangt wurden, auch gar nicht beanstandet worden, daß dies nicht für alle Staatsanwalt⸗ schaften geschah, sondern nur für die größeren, für die am meisten be⸗ schäftigten. Derselbe Gesichtspunkt spielt hier wiederum mit, und was damals als zulässig und angängig für die Oberstaatsanwalt⸗ schaften erachtet worden ist, das müßte konsequenterweise ebenso jetzt für die im Etat hervorgehobenen großen Staatsanwaltschaften als zu⸗ treffend angesehen werden.

Daß bei den Landgerichtspräsidenten an und für sich eine Unter⸗ scheidung gleichfalls möglich wäre je nach der Größe des Gerichts, je nach der Bedeutung der Stelle, die sie durch die Größe des Gerichts einnehmen, das will ich von meinem Standpunkte aus nicht bestreiten. Ich gebe zu, daß auch da eine solche Unterscheidung gemacht werden könnte. Bisher ist der Gedanke noch nicht von irgend einer Seite an⸗ geregt worden. Wenn er praktisch angeregt wird, würden wahr⸗ scheinlich sich auch mancherlei Bedenken wieder ergeben, und es würde vielleicht wiederum gesagt werden: Landgerichtspräsident ist Land⸗ gerichtspräsident, weshalb soll der an einem großen Gericht höher stehen als der an einem kleineren? Das führt dann zu einem Drängen von unten her, dann wollen die Kleinen auch alle groß werden. Ja, meine Herren, auf solche Argumente darf man, glaube ich, doch nicht zu viel Gewicht legen. Jedenfalls aber bleibt zwischen den Landgerichtspräsidenten und den Ersten Staatsanwälten, um die es sich hier handelt, der eine Unterschied bestehen, daß zwischen Landgerichtspräsidenten und Direktoren nicht eine Zwischenstufe eingeschoben wird, wahrscheinlich auch niemals wird eingeschoben werden können, während hier eine solche Zwischenstufe in den Abteilungsvorstehern mit dem Range der Ersten Staatsanwälte in Aussicht genommen ist. Und das ist gerade ein sehr wesentlicher Gesichtspunkt für die Forderung, die wir an Sie gerichtet haben, nunmehr den Leitern dieser Behörden auch eine entsprechend bessere Stellung einzuräumen. Ich kann, meine Herren, von diesem Gesichts⸗ punkt aus nur die Bitte wiederholen, daß Sie diesem Antrage sich wohlwollend gegenüberstellen und ihm Ihre Zustimmung nicht ver⸗ weigern möchten.

Abg. Strosser (kons.): Herr Wolff geht von der ganz falschen ere. aus, daß Herrn Dr. Barth eine strafbare Handlung vorgeworfen worden sei. In dem Flugblatt ist nur die Frage an Dr. Barth gerichtet worden, ob von der freisinnigen Partei ein Betrag an die sozialdemokratische Parteikasse abgeliefert sei. Es gehört wahr⸗

lich eine Spitzfindigkeit dazu, darin den Vorwurf einer straf⸗ baren Handlung gegen Herrn Barth zu finden. Denn im Strafgesetzbuch heiht es: „Wer eine Stimme kauft usw.“ Was ich gestern sagte, ge. Herr Barth am wenigsten Grund hätte, sich zu beschweren, da er mit den Sozialdemokraten habe zusammengehen wollen, muß ich vollkommen aufrecht erhalten. Die Forderung für,

die sechs Ersten Staatsanwälte werden meine Freunde bewilligen. Abg. Dr. Fervers (Zentr.) erklärt sich gegen die Forderung des

Etats, beantragt aber, den Titel der Kommission für die Amts⸗ richtervorlage zur nochmaligen Prüfung zu überweisen.

Justizminister Dr. 8S

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Das Haus beschließt nach diesem Antrage gegen die Stimmen der beiden konservativen Parteien.

Bei den Besoldungen der Bureaubeamten wiederholt

Abg. von Bülow⸗Homburg (nl.) den Wunsch einer Gleich⸗ stellung der Gerichtssekretäre mit den Sekretären bei den Verwaltungen im Gehalt. Der Regierungskommissar habe am Freitag die Differenz mit dem Unterschied zwischen Provinzial⸗ und Lokalbehörde begründet; ein solcher Unterschied sei früher einmal gemacht worden, sei aber heute nuk noch ein alter Zopf, der möglichst bald abgeschnitten werden müsse. 2 u“

Abg. von Schubert (b. k. P.) empfiehlt gleichfalls aufs wärmste die Berücksichtigung der Wünsche der Land⸗ und Amtsgerichtssekretäre, deren Dienstfreudigkeit in gewissem Sinne zu schwinden drohe, wenn ihre Lage nicht befriedigend gestaltet werde. 8

Abg. Felisch (kons.) glaubt nicht, daß die Dienstfreudigkeit dieser Beamten unter dem Mangel an Berücksichtigung bei der Regelung der Besoldungen gelitten habe, schließt sich aber den Wünschen aller Vorredner, die die Wünsche dieser Beamten vertreten haben, durchaus an; man müsse dabei weniger auf die finanziellen Bedenken als auf die Tüchtigkeit dieser Beamten sehen.

Abg. Knie (Zentr.) tritt ebenfalls für eine Erhöhung des Ge⸗ halts der genannten Beamten ein und wünscht, daß der Titel Ge⸗ richtsschreiber geändert werde. Die Gerichtsvollzieherordnung habe mancherlei Nachteile für die Gerichtsvollzieher gebracht. Wenn man auf die Wünsche dieser Beamten nicht mehr Rücksicht nehme, dürfe man sich nicht wundern, wenn sie ins Lager der Sozialdemokratie übergingen.

Geheimer Oberjustizrat Fritze: Auf die sachlichen Ausführungen des Abg. Knie über die Gerichtsvollzieher werde ich später zurück⸗ kommen. Im übrigen denke ich zu gut von unseren Gerichtsvollziehern, als daß sie sich gleich der Sozialdemokratie anschließen, sobald ein Wunsch nicht erfüllt wird. Wenn wir ferner den Wünschen der Gerichts⸗ schreiber entsprechen wollten, würde sofort eine ganze Reihe anderer Beamtenkategorien folgen. Daß das Mindestgehalt herabgesetzt ist, erklärt sich daraus, daß die Gerichtsschreiber vereinigt wurden mit anderen Beamtenklassen, die ein niedrigeres Mindestgehalt haben. Wo es die Verhältnisse des Dienstes erfordern, gibt es auch unter den Gerichts⸗ sekretären gehobene Stellen, wie die der Rechnungsrevisoren und der Rendanten der größeren Kassen. Die Bezeichnung „Gerichtsschreiber“ ist durch Reichsgesetz vorgeschrieben, zu einer Aenderung wäre also die Aenderung des Reichsgesetzes erforderlich.

Abg. von Grabski (Pole): Es wird immer über die polnischen Dolmetscher geklagt. Aber die Deutschen wollen das Polnische nicht lernen, und die polnischen Jünglinge werden daran ver⸗ hindert, sich in der polnischen Sprache fortzubilden. In den polnischen Gymnasiastenprozessen wurden die jungen Leute, die zusammengekommen waren, um sich in der polnischen Literatur fort⸗ zubilden, mit Gefängnis bestraft. Wo sollen aber gute Dolmetscher herkommen? Es hat sich bei uns die barbarische Sitte eingebürgert, polnische Zeugen einfach einzusperren, weil sie angeblich nicht deutsch sprechen wollen. Sobald ein Gendarm einmal einen Polen wenige Worte deutsch hat sprechen oder fluchen hören, behauptet er, daß der Mann deutsch sprechen könne, und dieser wird dann, wenn er als Zeuge nicht deutsch spricht, wegen Ungebühr mit drei Tagen Haft bestraft. Das sind die Heldentaten des modernen preußischen Richter⸗ tums, das in einem Gegensatz zu der alten preußischen Justiz steht. Die Dolmetscherprüfungsordnung ist revidiert, dabei sind aber zwei neue deutsche Examinatoren angestellt worden, die das Polnische nicht vollständig beherrschen und z. B. das polnische Wort, das „indirekte Abgaben“ bedeutet, mit „Nebenabgaben“ übersetzt haben. Vor zwei Jahren ist in den Etat ein Fonds zur Ausbildung von Dolmetschern der polnischen Sprache eingestellt worden, und der Minister sagte damals, daß besonders Masuren für die Ausbildung in Frage kommen würden. Wenn dieses Wort nicht von einem Minister gefallen wäre, würde ich annehmen, daß es sich bei diesem Titel wiederum darum handelt, den Polen das Brot zu nehmen. Zum polnischen Dolmetscher eignet sich am besten ein Pole. Die Masuren mögen das Hochpolnische verstehen, aber nicht die polnischen Dialekte, z. B. das in Oberschlesien übliche Polnisch. Ich bitte deshalb den Minister, zu den Dolmetscherkursen Plen aus den verschiedenen pol⸗ nischen Landesteilen heranzuziehen. ann wird der Krebsschaden des Dolmetscherwesens verschwinden.

Geheimer Oberjustizrat Dr. Vierhaus: Die Klagen des Vor⸗ redners über die Mängel des Dolmetscherwesens sind wiederholt hier vor⸗ gebracht; es ist ihnen nachgegangen worden, und es hat sich immer herausgestellt, daß die Klagen nicht begründet waren. Wenn jemand wegen Ungebühr bestraft ist, so hat er dagegen das Rechtsmittel der Beschwerde. Das Dolmetscherwesen ist Gegenstand besonderer Für⸗ sorge der Verwaltung. Der Dolmetscherprüfungskommission in Posen ist auch die sogenannte Dolmetschervorprüfung übertragen worden, die den Kandidaten prüft, bevor er zur Ausbildung als Dolmetscher zugelassen wird. In die Prüfungskommission sind bei der Reorgani⸗ sation allerdings neue Mitglieder berufen worden; sie entsprechen jedoch durchaus den Anforderungen, die an sie gestellt werden können. Die Dolmetscher sollen gerade im Hochpolnischen ausgebildet werden, und dazu sind die Masuren durch Bibel und Gesangbuch am besten vorbereitet. Die Einrichtung ist geeignet, uns einen guten Dolmetscher⸗ stamm zu schaffen, welcher der polnischen Agitation entzogen ist.

Abg. Dr. Arendt (freikons.): Ich will hierauf nicht eingehen; ich meine, das Haus wird nicht den Wunsch haben, bei dieser Ge⸗ legenheit wiederum eine Polendebatte zu beginnen. Aber das deutsche Richtertum steht turmhoch über den Angriffen des Abg. von Grabski. Wir sollten uns hüten, an dem Ansehen unserer Gerichte zu rütteln. Die Berücksichtigung der be⸗ rechtigten Wünsche der Justizbeamten möchte ich auch dem Minister empfehlen. Wenn wir eine richtige Mittelstandspolitik treiben wollen, müssen wir trotz der abgeschlossenen Regelung der Beamtengehälter diese immerfort noch zu erhöhen suchen. ie Regelung ist doch kein ewiges Gesetz. Die Beamten sind königstreu bis in die Knochen und machen ihre Stellung zur Sozialdemokratie nicht von Gehaltsfragen abhängig.

Die Besoldung der Bureaubeamten wird bewilligt.

Bei den Besoldungen der Gerichtsvollzieher referiert der Berichterstatter Abg. von Savigny über die Kommissions⸗ verhandlungen.

bg. Dr. Fervers (Zentr.): Hier handelt es sich nicht um eine Gehaltsaufbesserung, sondern um das persönliche Interesse, das der Gerichtsvollzieher am Erfolge seiner Amtshandlungen hat. Das Interesse ist seit Einführung der Gerichtsvollzieherordnung gesunken zum Schaden des Publikums. Ich bitte die Justizverwaltung, ihre vorjährige Auffassung nicht definitiv werden zu lassen, sondern zu unter⸗ suchen, in welchem Maße sich die Beschwerden gegen früher vermehrt haben. Mag der Grundgedanke des Gesetzes auch nicht aufgegeben werden können, so muß doch das persönliche Interesse der Gerichts⸗ vollzieher erhöht werden. 1u“

Geheimer Oberjustizrat Dr. Vierhaus: Die Justizverwaltung wird durchaus nicht unzugänglich sein, wenn ihr ein anderer zuverlässiger Weg für das Exekutionsverfahren angegeben wird; sie legt ihre Meinung auch nicht ein⸗ für allemal fest, sondern bildet sie auf Grund der be⸗ stehenden Verhältnisse. Die Justizverwaltung ist bestrebt, die Aus⸗ gleichung der Interessen des Gläubigers und der des Schuldners in objektive Hände zu legen, und dazu ist ein Gerichtsvollzieher, der bereits Geschäftsmann geworden ist, nicht das geeignete Organ. Die Justiz⸗ verwaltung ist, wo ihr Klagen über das Gerichtsvollzieherwesen zu Ohren kamen, diesen Klagen nachgegangen. Die meisten Fälle haben sich in nichts aufgelöst, und die Beschwerden sind stark im Rückgang begriffen. Im drigen erkenne auch ich an, daß ein zuverlässiger Exekutionsbetrieb die beste Ergänzung des Zivilprozesses bildet. Das beste Urteil nützt nichts, wenn es nicht exrekutiert werden kann.

Abg. Oeser (fr. Volksp.): Seit der neuen Ordnung wird über die Verlangsamung des Verfahrens geklagt. Die Gerichtsvollzieher selbst klagen über die neue Ordnung; es sind gewissermaßen Gerichts⸗

vollzieher erster und zweiter Klasse geschaffen worden. Ferner klagt