1904 / 54 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 03 Mar 1904 18:00:01 GMT) scan diff

Abteil. Kommandeur iin 3. Feldart. Reégk. Nr. 49, kommandiert zür Vertretung des fehlenden Vorstandes des Remontedepots und Vor⸗ sitzenden der Remontierungskommission, unter Belassung in diesem Kommando, dem Regt. agzregiert. Frhr. v. Mittnacht, charakteris. Major beim Stabe des 2. Feldart. Regts. Nr. 29 Prinz⸗ Regent Luitpold von Bavern, kommandiert zur Vertretung eines abkommandierten Abteilungskommandeurs im 3. Feldartillerie⸗ Regt. Nr. 49, unter Beförderung zum Major mit Patent vom 27. Jaruar 1904 und Versetzung in letztgenanzctes Regt., zum Abteil. Kommandeur ernannt. Schweizerbarth, Hauptm. und Battr. Chef im 3. Feldart. Regt. Nr. 49, zum, Stabe des 2. Feldart. Regts. Nr. 29 Prinz⸗Regent Luitpold von Bayern, Jacobi, Oberlt. im 2. Feldart. Regt. Nr. 29 Panz. Regent Luitpold von Bapern, kom⸗ mandiert zur Dienstleistung als Assist. bei der Art. Prüfungskommission, unter Enthebung von dem Kommando nach Preußen und Beförderung zum Hauptm, vorläufig ohne Patent, als Battr. Chef in das 3. Feldart. Regt. Nr. 49, Herrmann, Lt. im 4. Feldart. Regt. Nr. 65, behufs Dienstleistung als Assist. bei der Art. Prüfungskommission, nach Preußen kommandiert. Hieronimus, Hauptm. und Adjutant der 27. Feldart. Brig. (2. K. W.), kommandiert zur Dienstleistung beim 2. Lothring. Feldart. Regt. Nr. 34, behufs Verwendung als Battr. Chef in diesem Regt. in dem Kommando nach Preußen be⸗ lassen. Breyer, Oberlt. im 2. Feldart. Regt. Nr. 29 Prinz⸗ Regent Luitpold von Bayern, kommandiert zur Ver⸗ tretung des abkommandierten Adjutanten der 27. Feld⸗ art. Brig. (2. K W) zum Adjutanten dieser Brig. ernannt. Baun, Holland, Hauptleute und Battr. Chefs im 4. Feldart. Regt. Nr. 65, Pichler, Hauptm. und Baztr. Chef im

3 Feldart. Regt. Nr. 49, ein Patent ih Dienstgrades vom

Januar 1904 erhalten. Roell. Lt. im 3. Feldart. Regt. Nr. 49,

ranck, Lt. im 4. Feldart. Regt. Nr. 65, zu Oberlts., vorläufig Patent, befördert. Groß, Hauptm. und Komp. Chef im Pion.

20 8

t. Nr. 13, in derselben Eigenschaft in das 9. Inf. Regt. Nr. 127 setzt; zugleich erhält derselbe ein Patent seines Dienstgrades vom . Januar 1904. Im Beurlaubtenstande. 25. Die Vize⸗ seldwebel bezw. Vizewachtmeister: Küne mund (Stuttgart) zum Lt. der Res. des Inf. Regts. Kaiser Friedrich, König von Preußen r. 125, Schnürle (Stuttgart) zum Lt. der Res. des Pion. Bats. 13, Mohr (Ludwigsburg) zum Lt. der Res. des 4. Inf. Regts. 122 Kaiser Franz Joseph von Oesterreich, König von Ungarn, r (Stuttgart) zum Lt. der Res. des Trainbats. Nr. 13,

8

NQ —2 7

d087 —2 8☛

aktiven Heere. 5. Fe⸗ Wilhelm I. Nr. 124,

——2

dienst der Abschied be⸗

2

Frhr. v. Krauß, Hauptm z. D, zuletzt Komp. egt. König Wilhelm IJ. Nr. 124, Frhr. v. Valois, zuletzt Komp. Chef im Gren. Regt. Königin Olga

„v. Westerholt⸗Gysenberg, Rittm. z. D., zuletzt Drag. Regt. Königin Olga Nr. 25, den Charakter

¶3 △᷑

2

A

25. Februar. Dr. v. Strauß, zuletzt Referent im Kriegsministerium, den arakter als Gen. Oberarzt erhalten, Frik, Unterarzt im 10. Inf.

Nr. 180, zum Assist. Arzt befördert.

Durch Verfügung des Korpsgeneralarztes. 29. Ja⸗ nuar. Knödler, Studierender der Kaiser Wilhelms⸗Akademie für das militärärztliche Bildungswesen, mit Wirkung vom 15. Februar 1904 zum Unterarzt des aktiven Dienststandes ernannt und beim Inf. Regt. Kaiser Wilhelm, König von Preußen Nr. 120 angestellt.

Beamte der Militärverwaltung.

25. Februar. Holch, Glocker, Garn. Bauinspektoren Ludwigsburg bezw. Ulm, der Charakter als Baurat verliehen. Heber, Zahlmstr. im Inf. Regt. Kaiser Friedrich, König von Preußen Nr. 125, Springer, Zahlmstr. im 3. Feldart. Regt. Nr. 49, zu Ober. zahlmeistern befördert. Oelte, Militärmusikdirigent (Stabshoboist) im Gren. Regt. König Karl Nr. 123, der Titel Königlicher Musik⸗ direktor, Zöller, Stabshoboist im Inf. Regt. Alt⸗Württemberg Nr. 121, der Titel Militärmusikdirigent, verliehen.

Kaiserliche Marine.

Offiziere ꝛc. Ernennungen, Beförderungen, Ver⸗ setzungen ꝛc. Berlin, 24. Februar. Gudewill, Korv. Kapitän, Kommandant S. M. Kanonenboots Habicht“, tritt zur Verfügung des Chefs der Marinestation der Ostsee. Kühne (Robert), Kapitänlt., Lehrer an der Marineschule, statt zum Ersten Offizier S. M. Schulschiffs „Stein“, zum Kommandanten S. M Kanonen⸗ boots „Habicht“ ernannt.

1.

Februar. van Semmern, Kapitän zur See, s Kreuzergeschwaders, unter Aufhebung des Kom⸗ ung des beurlaubten Gouverneurs des Kiautschou⸗

—. 8 Nichtamtliches. Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 3. März. Der Bundesrat versammelte sich heute zu einer Plenar⸗ sitzung; vorher hielten der Ausschuß für Handel und Verkehr

und die vereinigten Ausschüsse für Handel und Verkehr und für Justizwesen Sitzungen.

Der Königlich dänische Gesandte von Hegermann⸗ Lindencrone ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die Ge⸗ fte der Gesandtschaft wieder uübernommen.

2. März 1904. Der 57. Provinziallandtag der Posen nahm in der heutigen (3.) Plenarsitzung nur die nden Wahlen für den Provinzialausschuß, die Königliche die Provinzialhilfskasse und die Rechnungskommission vor. Sitzung findet morgen statt.

Cassel, 29. Februar. Der Kommunallandtag des Re⸗ gierungsbezirks Cassel ist nach Erledigung der vorliegenden Geschäfte heute von dem Oberpräsidenten der Provinz Hessen⸗Nassau von Windheim geschlossen worden. Mit einem von dem Vor⸗ sitzenden ausgebrachten, lebhaft aufgenommenen Hoch auf Seine Majestät den Kaiser und König trennte sich die Versammlung.

Deutsche Kolonien.

Von dem Kaiserlichen Gouverneur von Deutsch⸗Südwest⸗ afrika, Oberst Leutwein ist gester.v, „W. T. B.“ üufolge⸗ folgendes Telegramm eingegangen: Major von Estorff meldet, daß auf dem Gefechtsfeld vom 25. Februar (vgl. Nr. 52 d. Bl) vom Feind 50 Tote gefunden wurden. An Großvieh wurden 800 Stück erbeutet. Der Gefreite Emil Fehr aus Hopfenau, Kreis Insterburg, ist bei einer Rekognoszierung gefallen. 6

Die „Kölnische Zeitung“ bringt ein Telegramm 1hres Berichterstatters aus Outjo vom 13. Februar, das von

les. Trainbat. Nr. 5,

Swakopmund am 1. März abtelegraphiert worden istt. Außer bereits bekannten Tatsachen wird u. a. in ihm angeführt, daß die Hereros bei dem Angriff an der Wasserquelle Otjorukaku zwei Häuptlinge und einen Großmann, der als Führer des Aufstandes in der dortigen Gegend galt, verloren hätten. Im ganzen hätten sie 26 Tote. In Grootfontein befänden sich 200 Flüchtlinge. Die Besatzung der Nebenstationen werde dort vereinigt. it den eingezogenen 60 Mann Truppen seien im ganzen 100 waffen⸗ fähige Männer vorhanden. Auch die Bewohner von Otavi habe man nach Grootfontein gebracht, das verschanzt sei. Unter den Pferden, deren Zahl gering sei, kämen einzelne Sterbefälle vor. -

Oesterreich⸗Ungarn.

Gestern trat in Wien unter dem Vorsitz des Sektions⸗ chefs Ritters von Suzzara die Zoll⸗ und Handels⸗ konferenz zusammen. Auf Grund der im gemeinsamen Ministerrat am Sonntag gefaßten Beschlüsse wurde, wie „W. T. B.“ meldet, in eine Detailbesprechung der einzelnen Zolltarifpositionen eingetreten, die Gegenstand der künftigen Handelsvertragsverhandlungen bilden werden. 8 Der Honvedminister von Nyiri hat laut „W. T. B.“ im Reichstage einen Gesetzentwurf eingebracht, wonach 1073 staatliche Stiftungsplätze für ungarische Offiziers⸗ aspiranten errichtet werden, um das ungarische EClement im gemeinsamen Heer zu vermehren und den Bedarf an ungarischen Offizieren für die ungarischen Regimenter zu decken.

Die Regierung überreichte dem Abgeordnetenhaus ferner verschiedene Gesetze bezüglich der Handelsvertragsver⸗ handlungen mit Deutschland und Italien, außerdem einen Gesetzentwurf über die Gerichtsbarkeit des Oberhof⸗ marschallgerichts. Ferner kündigte der Ministerpräsident an eine bevorstehende Vorlage bezüglich Investitionen mit Zu⸗ wendung erhöhter Beträge, eine Vorlage für erhöhte Unter⸗ stützung konfessioneller Schulen und für intensivere staatliche Schulaufsicht mit besonderer Berücksichtigung der eingehenden Pflege des Unterrichts in der ungarischen Sprache.

Großbritannien und Irland.

Im Unterhause brachte Lough (liberal) gestern eine Resolution

ein, in der „W. T. B.“ zufolge erklärt wird, daß die Beschlüsse der ständigen Zuckerkommission den britischen Fabrikanten von zuckerhaltigen Erzeugnissen schweren Schaden zugefügt hätten. Lough verwies insbesondere auf den Beschluß der Kommission, daß sich Artikel 3 der Zuckerkonvention, der den Ueberzoll festsetzt, nicht auf zuckerhaltige Waren beziebe. Der Handels⸗ minister Gerald Balfour bestritt, daß die Konvention irgend welchen Schaden angerichtet habe. Die Regierung sei allerdings enttäuscht darüber, daß die Kommission nicht dieselbe Ansicht über den Artikel 3 hege wie sie, die Frage sei indessen noch nicht endgültig geregelt, und die Entscheidung der Kommission habe Artikel 1 unberührt gelassen. Bei dem bevorstehenden Zusammentritt der Kommission werde der britische Vertreter eine klare Feststellung der Kommission über die Bedeutung des Artikels 1 verlangen. Die Auslegung, welche die Kommission der Konvention gegeben habe, mache es möglich, auf zuckerhaltige Waren einen beliebigen Ueberzoll zu legen. Es würde sich somit eine ernste Lage ergeben, und es sei Pflicht der Regierung, erniglich zu ermägen, welche Schritte dagegen ergriffen werden könxnnl. Die Resolution wurde schließlich unter lauten Kundgebungen der Opposition mit 202 gegen 162 Stimmen abgelehnt. Zur Verstärkung der Truppen in Hongkong und Singapore werden, wie das „Reutersche Bureau“ meldet, am Sonabend 450 Mann Infanterie von London abgehen. Die Truppen auf Malta sollen auch um 2000 Mann ver⸗ stärkt werden und zwar, wie man annimmt, zu dem Zwecke, Mannschaften bereit zu haben, die, wenn nötig, nach China gesandt werden können.

Frankreich.

Der Kriegsminister hat, wie „W. T. B.“ meldet, verfügt, daß an der polytechnischen Hochschule, deren Schüler zum Teil Beamte in Staats⸗ und Privatindustrieunternehmen werden, Vorlesungen über das Verhältnis zwischen Arbeitern und Arbeitgebern gehalten werden. Er hat den früheren sozialistischen Deputierten Fourniêre mit der Ab⸗ haltung dieser Vorlesungen betraut.

Der Kommandant des Panzers „Jauréguiberry“, der Ende dieses Monats Toulon verlassen sollte, hat festgestellt, daß sämtliche Trinkwasserbehälter des Schiffs durch⸗ löchert sind. Der Seepräfekt hat eine Untersuchung einge⸗ leitet, ob Böswilligkeit vorliegt, um die Abfahrt des Schiffs zu verzögern.

Kach einer Meldung der „Russischen Telegraphenagentur“ aus Moskau haben sich dort 700 Freiwelige, darunter viele Reserveoffiziere, eingeschrieben. In Nischnij⸗Nowgorod hat der inaktive General Gnjeditsch dem Stadthaupte vor⸗ geschlagen, eine Freischar von 1000 Einwohnern der Stadt zur Führung eines Freischarenkrieges zu bilden.

Türkei. Die Botschafter der Ententemächte haben der Pforte vor⸗ gestern die Konklusionen der Gendarmeriekommission mit Empfehlung ihrer Annahme schriftlich mitgeteilt und

baldige Ausführung der Gendarmeriereform verlangt. Wie

„W. T. B.“ meldet, heißt es in der Note, daß die Mitwirkung fremder Offiziere das Vertrauen der Bevölkerung stärken solle und ihnen daher die unentbehrliche Autoritat verliehen werden müsse.

Die Gendarmeriereform erstreckt sich nicht auf die Sand⸗ schaks Novibazar und Tachlidja. In den westlichen albane⸗ sischen Teilen von Uesküb und Monastir ist sie auf später verschoben.

Rumänien.

Der vom Finanzministerium der Kommer unterbreitete neue Zolltarif setzt, wie „W. T. B.“ mitteilt, dreierlei Taoxen fest, nämlich Schutzzölle, fiskalische und statistische Taxren. Die Schutzzoll⸗ taxen bleiben hinter dem Tarif von 1886 und 1891 zurück und bewegen sich in den Grenzen der Tarife Deutschlands, Frankreichs und Oester⸗ reich⸗Ungarns. Einige frühere Tarife sind sogar ermäßigt. Die fiskalischen Taxen sind allgemein etwas höher gehalten, einige auch etwas herabgesetzt. Für Rohstoffe, die für landwirtschaftliche oder industrielle Bedürfnisse Rumäniens notwendig sind, werden Ausnahmen festgesetzt; für die rumänische Industrie wichtige Halbfabrikate werden verhältnismäßig geringen fiskalischen Taxen unterworfen. Alle den beiden ersten Taren nicht unterliegenden Gegenstände träfen statistische Taxen. Der Tarif wurde einer Kommission von 31 Mitgliedern überwiesen.

Naoch einer an den Kaise lichen Devpesche Arthur meldet,

r von Rußland gerichteten amt⸗ es Statthalters Alexejew - wie die „Russische Telegraphenagentur“ be⸗ richtet, der Admiral Stark, daß die Japaner weder am 28., 9. Februar, noch am 1. N Arthur erschienen und auch nicht bei den von den Kreuzern und den Torpedobooten in einem Umkreise von 60 Meilen 2 Erkundungen gesehen worden sind. Der in Port Arthur zur Verfügung des

Roten Kreuzes gestellte Dampfer „Kasan“ der Freiwilligen Flotte hat an Bord ein Lazarett für Verwundete eingerichtet.

Der derselben Flotte angehörige Dampfer „Jekaterinoslaw“, der von den Japanern genommen worden ist, befindet si Saseho. Die Meldung englischer Blätter, daß das Truppen nach Korea benutzt werden

noch am 29. ärz in Sicht von Port

von Port vorgenommenen

zum Transport japanische solle, ist nicht bestätigt. Nachrichten

aus Tschifu und Weihaäiwei zufolge sind, wie der g

enannten Agentur aus Port Arthur weiter gemeldet 50 Leichen Japanern G anzunehmen, satzungen von Schiffen gehört haben, die an dem Nacht⸗ kampfe vom 25. Februar teilgenommen hatten; einige von diesen Schiffen hätten wahrscheinlich Beschädigungen erlitten, wegen des Sturmes, der am 27. othafen aber nicht anlaufen können und seien Nach einem Telegramm des gen die Russen die Ortschaften südlich von Mukden G In Haitscheng seien Tausende von Kulis Tag und Nacht mit der Anlegung von Verschanzungen und Wällen beschäftigt. In Nordkoreca haben die Russen, wie dem „Reuterschen Telegraphenämter n Distriktsgouverneur

Land gespült worden.

Februar herrschte, einen dann gesunken. „Standard“ aus Tientsin

Bureau“ Tokio berichtet wird, die in Andschu und Jöngpjöng besetzt, de genommen und die amtlichen Papiere mit Beschlag Die Russen seien in der Nähe von Andschu nur 10 Mann st an einen unmittelbar bevorstehenden Vor⸗ 40 . unmittelbar bevorstehenden Vor Nähe von Antung seien die stark, ihre Hauptmacht sei bei Irgend ein Zusammenstoß von Yalu nicht erwartet; man glaube, die Russen wollten den üngslinie gegen das Vorrücken der Japaner

Russen ungefähr 2000 Mann Liaoyang zusammengezogen. Bedeutung werde südlich vom

Yalu zur Verteidigr

Dagegen meldet ein amtliches Telegramm des russischen Ge⸗ neralmajors Pflug vom gestrigen Tage, daß weiteren Nachrichten zufolge russische Patrouillen am 29. Februar, Vormittags, gef Werst von Phjöngjang ent⸗ rbrac en, dieser Stadt sich näherten und gegen eine aus 7 Offizieren bestehende japanische Patrouille vorgingen, die gezwungen wurde, sich nach der Stadt zurückzuziehen. Die Anwesenheit russischer Patrouillen in der Nähe von Phjöngjang verursachte Beunruhigung: besetzten alsbald die N die da sie erwarteten, angegriffen zu werden, russischen Patrouillen, die der Stadt auf 700 Schritt nahe 1 daß die Stadt von alten und neuen, vom einde noch nicht besetzten Befestigungsanl hjöngjang sei von einer 6000 Mann Abteilung besetzt, von denen 200 Ueber die Koreanische Truppen Mann seien von P

nachdem sie die Ne fernt verbracht h

ung; japanische Schützen auer und die Türme und eröffneten, das Feuer.

kamen, melden, agen umgeben sei. japanischen e. Mann Kavallerie Starke der Artillerie habe man keine Kenntnis. pen in von 1000 bis 2000 1 Ehjöngjang nach Söul zurückgeschickt worden.

Aus Wladiwostok wird gemeldet, daß, koreanischen Berichten zufolge, eine aus 2500 Japanern bestehende Ab⸗ erie in Tschandschin (2) gelandet und am kaserdschan (7) abmarschiert sei. Auf verabschiedeter chinesischen 3 Freiwilligenkorps as direkt dem Kommandanten der Festung unter⸗ 1 Die Freiwilligen machen 8 und sorgen für ihre Ausrüstung und V gebildeten Beamte, Kaufleute, Einwohner beheimatete Schiff „Betti“ ist in Wla Es hatte am 9. Februar Nagasaki verlassen, war von den Japanern gefaßt und von zwei Kriegsschiffen In stürmischer Nacht gelang es jedoch dem Schiffe

einer Stärke

teilung ohne Artillerie in 19. v. M. nach M Veranlassung Direktoren berittenes begriffen, d

Wladiwostok der Bildung

Verpflegung. Zahl⸗ angehörige Personen, Advokaten, treten i Korps ein. die Stadt. Das i diwostok eingetroffen.

zurückgeführt

zu fliehen.

Schanghai wird der „Agence Havas“ berichtet, das n Prisengericht erkläre für gute Prise mehrere sche Handelsschiffe, denen eine Frist von einem dnat zur Anmeldung ihrer Reklamatton gestellt worden sei. bemerke dazu, daß dreien dieser Schiffe der Abbruch der diplomatischen Beziehungen unbekannt gewesen und daß sie vor der Kriegserklärung, näͤmlich am 6. bezw. 7. Februar gekapert worden seien. 8 1

r Kaiser von Japan hat, einer Meldung des „W. T. B.“ aus Tokio zufolge, das Parlament zum 13. März 1 außerordentliche in der die Kriegssteuer die dem Parlament vorgeschlagen Es handelt sich dabei

fand dort Kabinetts statt,

einberufen. Sitzung des betreffende Maßnahmen, werden sollen, besprochen wurden. keine Erhöhung der Steuer um 70 Millionen Yen. lußerdem wird neben einer Erhöhung der Grundsteuer eine Vermehrung der Zölle auf Spirituosen und Tabak sowie die Einführung mehrerer neuer Abgaben geplant.

Der in Suez befindliche russische Kreuzer „Dimitri

onskoi“ hat, wie „W. T. B.“ erfährt, von der ägyptischen

Regierung die Erlaubnis erhalten, fünf Tage zur Vornahme von Reparaturen dort zu bleiben.

Parlamentarische Nachrichten.

Die Schlußberichte über die gestrigen Sitzungen des Reichstags, des Herrenhauses und des He

Hauses der Abgeordneten

ritten und Vierten

Die heutige (48.) Sitzung des Reichstags, welcher der Kriegsminister, Generalleutnant von Einem genannt von Rothmaler und der Staatssekretär des Reichsjustizamts

ö1“

1“ 1 ““ dr. Nieberding beiwohnten, eröffnete der Präsident Graf on Ballestrem mit folgender Mitteilung:

Seine Königliche Hoheit der Prinz Heinrich von Preußen hat einem an mich gerichteten Telegramm in der herzlichsten Weise seinen nk dem Reichstage für den Ausdruck der Teilnahme an seinem

meleid ausgesprochen.

Darauf wird die zweite Beratung des Reichshaushalts⸗ ats für 1904 bei den Ausgaben des Etats der Reichs üstizverwaltung fortgesetzt.

Abg. Dr. Spahn (Zentr.): Man hat die Frage der Veröͤffent⸗ schungen des Reichsgerichts zur Sprache gebracht. Die Veröffent⸗ ichungen werden von den einzelnen Senaten, die die Urteile erlassen zaben, beschlossen. Diejenigen Urteile sollen in die amtliche Sammlung zommen, die einen Rechtsausspruch neu entbalten oder einen früher ge⸗ alten in einer anderen Beleuchtung erscheinen lassen. Darauf zu ringen, daß alle Entscheidungen veröffentlicht werden, ist wohl angebracht; eine Beschränkung ist gerade im Interesse der

selbst erwünscht. Die Veröffentlichung zu verbilligen, ist bt tunlich, die Beigabe von Anzeigen nicht zu empfeblen. Di Ausführungen des Abg. Heine über die Vereitelung der Absicht 8s Gesetzgebers durch unrichtige Auslegung des Gesetzes über den

tenden Gerichtsstand der Presse seitens des Reichsgerichts

n ich nicht gelten lassen. Auf die reichsgerichtliche Auslegung

Begriffs Börsentermingeschäft ist zu Unrecht zurückgegriffen

Der Abg. Thiele war nicht berechtigt, hier von einer Ver⸗ Artikels 31 der Reichsverfassung zu sprechen; er war

in einem vor der Sessionseröffnung des Reichstags gemachten Strafverfahren vor Gericht zu erscheinen, wenn rechtzeilig beim Reichstag die Sistierung dieses Ver⸗

ür die Dauer der Session beantragte; es hat deshalb auch die Anregung, die Geschäftsordnungskommission erneut mit der Er⸗

1

zicht

zterung dieser Frage zu befassen, keinen Zweck. Von den verschiedenen laregungen auf Abänderung des Strafgesetzbuches kann ich diejenige Beseitigung des § 166 (Angriffe auf religiöse und kirchliche Firrichtungen) nicht unterstützen. Sind Mängel bervorgetreten, möge man ihn verbessern; wie die Verhältnisse in Deutsch⸗ land liegen, kann man ihn aber nicht entbehren. Das Verlangen verschärfte gesetzliche Bestimmungen gegen das Duell besteht auf unserer Seite nach wie vor unverändert weiter in dem nne und Umfang unseres im vorigen Jahres gestellten Antrages. Bir haben den Antrag wegen der Geschäftslast des Hauses nicht rieder eingebracht. Was die Revision des Strafgesetzbuches be⸗ nift, so will ich der freien Kommission und dem zuten peck, den sie verfolgt, nicht entgegen sein; aber eigentümlich zerührt es doch, wenn eine dieser Personen in einer vo Honderttausenden gelesenen Wochenschrift gegen die Anhänger er Vergeltungstheorie zu Felde zieht, die außerordentlich enfechtbar ist. Es ist der Professor von Liszt. Auch über Meineid macht Herr von Liszt im Anschluß an den Fall Leuß die Bemerkung, daß unter Umständen einen Meineid leisten für eine Ehrenpflicht angeseben werden könne. Dem Abg. Stadthag erwidere ich, daß meine Ansnichten tter den Kontraktbruch mit denen meiner Parteifreunde im Ab⸗ zeordnetenhause nicht im Gegensatze stehen; meine von ihm zitierten sführungen bezogen sich nur auf das Reichsrecht. Die Folgerung, s neue Ansiedelungsgesetz gegen die Polen mit dem

ichsrecht in Widerspruch steht, ist hinfällig. In dem Ansiede⸗ zgesetz handelt es sich um eine Besprechung der Bebauungs⸗ das ist eine landesgesetzliche Materie. Ein Angriff

dieses neue Gesetz kann nicht auf das Einfühbrungsgesetz Bürgerlichen Gesetzbuch, sondern nur auf die Reichsverfassung

t werden Im übrigen muß ich meinen Freunden geordnetenhause die Stellungnahme zu der Vorlage überlassen. Daß die Heraufsetzung der Revisionssumme beim Reichsgericht den kleinen Mann, den Arbeiter schädige, trifft nicht zu; schon früber kaben ja die Sozialdemokraten ausgesprochen, daß das Reichsgericht für die Arbeiter und die armen Leute überhaupt nicht in Be⸗ tracht komme. Die Entlastungsfrage ist für das Reichsgericht swegs unwichtig, wenn ich auch nicht von einer Errregung der

Volksscele gesprochen habe. Bei der Reform der Strafprozeßordnung

bꝛwegen wir uns eigentlich in einem circulus vitiosus, weil niemand weiß, was diese Reform bringen wird.

Abg. Bernstein (Soz): Der § 153 der Gewerbeordnung (Verbot der Verrufserklärung usw.) stellt ein Ausnahmegesetz gegen die Arbeiter⸗ lasse dar, wenn nicht an sich, so mindestens in der Ausführung.

ie wenigsten Fälle der Verletzung des Koalitionsrechts kommen zur Kenntnis der Richter und überbaupt der Oeffentlichkeit. Die Unter⸗ ehmer machen die Sache untereinander ab, und in den Fällen, die in Oeffentlichkeit dringen, schreiten die Richter nicht ein. Der

Aerzteverband ist differenziell behandelt worden. Wir bestreiten

bhr den Aerzten nicht das Recht, sich zusammenzuschließen, aber wir

en gleiches Recht. In einer Stuttgarter Zeitung hat der Vor⸗

Deutschen Aerzteverbandes geschrieben: „Cavete Cöln!“

n nicht etwa 50 Aerz sondern 50 Streikbrecher gesucht.

eine ausreichende Sühne? Wie werden nun Arbeiter be⸗

Ein Arbeiter in Crimmitschau hatte zu einem anderen Ar⸗

esagt, wenn er arbeite, sei er ein Verräter und Lump. Darin

ickte das Gericht eine Beleidigung und ein Vergehen gegen den

53 der Gewerbeordnung und verurteilte ihn zu zwei Wochen Ge⸗

is. Redner führt noch eine weitere Reihe von Fällen an, bei

wie er behauptet, Fabrikanten, die die Arbeiter aufs schwerste

gt haben sollen, zu einer geringen Geldstrafe, Arbeiter jedoch

wegen Beleidigung von Fabrikanten mit empfindlichen Gefängnis⸗ rafen verurteilt worden seien.

Bei Schluß des Blattes spricht der Redner fort.)

In der heutigen (6.) Sitzung des Herrenhauses, welcher der Minister für Landwirtschaft ꝛec. von Podbielski d der Minister des Innern Freiherr von Hammerstein iwohnten, erstattete zunächst Herr Büchtemann den Bericht Kommission für Eisenbahnangelegenheiten über den aubericht der T

1. Oktober 1902 bis dahin 1903 nebst den Rechen⸗ tsberichten über die Verwendung der extra⸗ inären Dispositionsfonds dieser Verwaltung für Etatsjahr 1902. Seinem Antrage gemäß erledigt das us die Vorlagen durch Kenntnisnahme.

Herr Büchtemann erstattet ferner ein Referat derselben mmission zu dem Bericht über die Ausführung des Gesetzes vom 18. Mai 1903, betreffend den weiteren Erwerb von Eisenbahnen für den Staat, und des

—7

88

—. 8 1 3

☛☛

*

‧2

Ul

—½ &

9

32 S

sto 9*ꝙ 9

(Gesetzes vom 18. Mai 1903, betreffend den Erwerb des

Ostpreußischen Südbahnunternehmens für den Staat. Das Haus tritt ohne Debatte seinem Antrag auf Erledigung durch Kenntnisnahme bei. 1 Fürst zu Dohna⸗Schlobitten berichtet sodann über eine Petition des Domänenpäöchters Grzimek in Steine um Erbauung einer Zweigbahn Laskowitz Schottwitz bezw. um Konzessionserteilung zum Ausbau einer Kleinbahn. Er beantragt, die Petition der Re⸗ gierung zu Erwägung zu überweisen, und diesen Antrag nimmt das Daus an.

Namens der Justizkommission berichtet Herr Dr. von Burgs⸗

Korff über eine Petition des Magistrats zu Westerburg und

landerer Gemeindebehörden um Errichtung eines Amtsgerichts

lin der Stadt Westerburg. Er beantragt, soweit es sich

um Errichtung eines Amtsgerichts handelt, über die Petition zur Tagesordnung überzugehen und sie hinsichtlich der Errichtung von Gerichtstagen der Regierung zur Erwägung zu überweisen. Das Haus nimmt auch diesen Antrag ohne Debatte an

8

(Schluß des Blattes.)

8 8 8

In der heutigen (32.) Sitzung des § der Abgeordneten, 2 der Minister der öffentlichen Arbeiten Budde beiwohnte, teilte vor Eintritt in die Tagesordnung

Präsident von Kröcher mit: Von Seiner Königlichen Hoheit dem Prinzen Heinrich ist mir ein Telegramm zugegangen. Es lautet:

„Die Teilnahme des Hauses der Abgeordneten an unserem Herzeleid hat uns tief bewegt. Ich danke Ihnen und den Mitgliedern, gleich⸗ zeitig namens der Prinzessin, meiner Gemahlin, von ganzem Herzen.

Heinrich, Prinz von Preußen.“

Alsdann erhielt das Wort b Abg. Dr Ruegenberg (Zentr.): Die Abgg. Dr. Lotichius und Wolff⸗Biberich haben das Haus zum 16. März zu einer Weinprobe eingeladen, um die Gewächse des Rheins und seiner Nebenflüsse z kosten. Mit Erlaubnis des Herrn Präsidenten wird eine zweite veranstaltet werden, um die Kreszenz der Mosel Ihrem Urte unterbreiten. Ich bitte schon jetzt, der Jungfrau Mosella das Interesse entgegenzubringen wie dem Vater Rhein.

Darauf wurde die zweite Beratung des Staatshaus⸗ haltsetats für das Rechnungsjahr 1904 im Etat der Bauverwaltung fortgesetzt.

Bei den Ausgaben für die Unterhaltung der Seehäfen,

hiffahrtsstraßen usw. spricht sich

g. Dr. Görck (nl.) für eine Vergrößerung des Seefischerei⸗ s in Büsum aus.

Dr. Brandt (nl.) verbreitet sich unter großer Unruhe über die Regulierungsverhältnisse der Unterweser, preußischen Anlieger geschädigt hätten, und spricht aus, die Staatsregierung den mitunter Verkehrsbedürfnissen von Geestemünde g tragen werde. Der Fischereihafen von Geestemünde habe Bedeutung, die man nicht von der Korrektion der Unter⸗ ängig machen dürfe. Man müsse dafür sorgen, daß von den lionen, die jetzt für frische Fische ins Ausland gehen, einige im Lande blieben. Ein Ort wie Geestemünde 20 000 Einwohnern müsse schon im Hinblick auf die enz von Bremerhaven von Staats wegen mit aller Kraft in Aufschwunge unterstützt werden. Der Bahnverkehr nach Geestemünde habe sich bedeutend entwickelt. Der Bahnhof in Geeste⸗ münde, ein ehrwürdiges Denkmal einer Bahnhofsanlage aus uralter

Zeit, entspreche den Bedürfnissen nicht entfernt mehr.

Unterstaate sekretär Schultz: E ist unbestreitbar, daß durch die Unterweserkorrektion preußische Landesteile geschädigt worden sind. Ursprünglich war die Korrektion darauf angelegt, daß Schiffe bis zu 5 m Tiefgang eine freie Fahrrinne haben sollten. Entgegen dem Staats⸗ vertrage von 1886 Bremen eine weitere Vertiefung vorgenommen, und dadurch sind allerdings Schädigungen eingetreten. Es unterliegt keinem Zweifel und bedarf keiner Versicherung, daß sich Preußen seiner Pflicht voll ußt ist, für einen vollen Ausgleich der dadurch entstandenen S 2 Sorge zu tragen. Diese Pflicht ist auch Stadt Bremen noch neuerdings an⸗ erkannt wo sie den Antrag stellte, eine weitere Vertiefung d peser zu gestatten. Diese Fürsorge wird, wie für die übrigen Landesteile, so auch für Geestemünde erfolgen. Doch werden wir erst den Beharrungszustand abwarten müssen, ehe wir mit Bremen in Verhandlungen eintreten. Es ist zuzugeben, daß Geestemünde durch die Korrektion der Unterweser geschädigt sein mag. Der Ober⸗ präsident ist neuerdings erneut beauftragt worden, genau festzustellen, welche Schädigungen Geestemünde durch die Korrektion zugefügt worden sind. ie Staatsregierung ist immer bestrebt gewesen, di Interessen Geestemündes durch Anlegung eines Fischereihafens usw. wahrzunehmen. Wir werden es uns auch fernerhin angelegen sein lassen, diese Interessen zu schützen. .

Abg. von Pappenheim (kons.): Wir können nicht wünschen, daß die Verhältnisse der eigenen Staatsbürger zu Gunsten anderer deutschen Staaten geschädigt werden. Wir haben diesen Standpunkt früher vertreten in betreff der Schädigung von Harburg durch Hamburg, wir vertreten ihn beute für Geestemünde gegen Bremen. Der Unterstaatssekretär hat selbst zugegeben, daß Bremen durch Nichteinhaltung des Vertrags von 1886 uns geschädigt hat; er will aber warten, bis in den Schädigungen eine Art Be⸗ harrungszustand eintreten wird. Jedenfalls sind oberhalb Bremens solche Schädigungen bereits eingetreten und festgestellt; dis Entschäͤdigungspflicht Bremens besteht also bereits. Nun wollen wir dem Bundesstaat Bremen gegenüber durchaus mit Wohlwollen verfahren, aber wir dürfen auch nicht zulassen, daß aus unserer Leute Haut Riemen ge⸗ schnitten werden. Es konnte ja nicht anders erwartet werden,

daß nach der Vertiefung der Weser der große Handels⸗ verkehr sich nach Bremen ziehen werde; die weitere Vertiefung aber hat direkt zu einer unverhältnismäßigen Benachteiligung der Häfen an der Unterweser geführt, namentlich wenn segar ein Teil der großen transatlantischen Schiffahrt jetzt bis vach Bremen hinauf⸗

H r 2

9

geht. Nicht nur der Schiffsverkehr, sondern auch der Holzbandel ist in einer Weise Bremen zugute gekammen, die für Geestemünde geradezu ruinds wirken muß. Ich erkenne dankbar an, daß seitens der Regierung alles geschieht, um die Hafen⸗ verhältnisse von Geestemünde zu verbessern. Aber mit diesen Palliatiwmittelchen ist nicht dauernd geholfen. Bei einem demnächst abzuschließenden neuen Staatsvertrag mit Bremen würden wir einer Abmachung, durch die irgend welche Hoheitsrechte auf Bremen über⸗ tragen würden, niemals unsere Zustimmung geben. 1

Abg. Dr. Hahn (Bund der Landwirte): An der Unterweser sind die preußischen Interessen nicht genügend gewahrt worden. Als der Vertrag von 1886 geschlossen wurde, hat man hervorgehoben, daß es an einem Schiedsgericht fehle, wenn preußische Untertanen durch die Korrektionsarbeiten geschädigt würden. Die Schädigungen, namentlich durch Uferabbruch an der Fahrbahn der Außenweser, machen sich fortgesetzt bemerkbar, wie zahlreiche Klagen der Weseranwohner, z. B. im Kreise Lehe, fortdauernd beweisen. Der ganze Strom ist in seinem Laufe durch die Korrektion ge⸗ waltig verändert worden. In dem Bemühen der Interessenten, Entschädigung für diese Benachteiligung zu erlangen, stehen die preußischen Behörden ihnen leider nicht mit der Energie bei, die die Interessenten erwarten zu können glauben. Ursprünglich sollte der große transozeanische Verkehr an der Unterweser belassen werden; darum wurde der Tiefgang im ursprünglichen Vertrage auf 5 m festgesetzt. Trotzdem hat Bremen die Fahrtiefe fortdauernd weiter vergrößert, sodaß jetzt auch Schiffe mit 5,50 6,50 m Tiefgang bis nach Bremen gelangen können. Der Unterstaatssekretär wollte die Motive Bremens für diese Handlungsweise nicht untersuchen; das ist sehr ehrenvoll für ihn, aber damit wird man den Interessen der Anwohner der Unterweser nicht gerecht. Die Bremer sind kluge Geschäftsleute, sie lassen es darauf ankommen und warten ab, bis der preußische Staat sie hindern wird; sie können ja auch behaglich abwarten, wenn man unsererseits jetzt Bremen eine Vertiefung der Weser zugestehen will, damit Schiffe bis 7 m LTiefgang nach Bremen heraufgelangen können. Der Handel von Geestemünde hat sich schon jetzt ganz außerordentlich verschlechtert. Das Petroleumgeschäft hat sich von dort fortgezogen; der Holzhandel, der letzte be⸗ deutende Eigenhandel Geestemündes, steht in Gefahr, ebenfalls zu Grunde zu gehen. Die Interessenten weisen mit Recht darauf hin, daß Preußen die Pflicht hat, Geestemünde durch Tariferleichterungen gegenüber Bremen beizustehen. Die Geestemünder berechnen, daß der von ihnen gewünschte Tarifnachlaß sür die preußische Eisenbahn⸗ verwaltung nur einen Ausfall von 9000 bedeuten würde; für den Geestemünder Handel würde diese Erleichterung aber schon etwas be⸗ deuten, er würde dann bereit sein, seinen Konkurrenzkampf gegen Bremen fortzuführen. Die Weserregulierung war für Bremen kein Opfer, son⸗ dern lag in seinem eigenen Interesse. Deshalb müssen wir den geplanten Staatsvertrag mit Bremen mit kritischen Augen betrachten und bei dem Austausch von Gebietsteilen für die nötigen Kautelen sorgen. Man befürchtet von einem solchen Vertrag die schwersten Schädigungen für die Städte an der Weser. Die Steuerverhältnisse liegen im Bremer

1“ .“ 8 8 8

Gebiet für die Wohlhabenden sehr viel günstiger als in Preußen,

die Arbeiter dagegen sehr viel schlechter. Ein Arbeiter mit 1200 Einkommen zahlt in Geestemünde 5 Steuern, in Bremerhaven 85,50 Die Bremer sind sozialpolitisch und steuerpolitisch rückständig. Bei der Einverleibung preußischen Gebiets in Bremen würden die wohl⸗ habenden Leute in das Bremer Gebiet, die Arbeiter aber nac

Preußen ziehen. Dadurch würden die Lasten der preußischen Gemeinden ungeheuer steigen. Deshalb kann ich die Regierung nur auffordern, die preußischen Interessen bei diesem Staatsvertrage aufs äußerste zu wahren. Die Bevölkerung bedauert, daß zwischen den preußischen und den bremischen Kommissaren keine Verhandlungen stattfinden konnten, ohne ein Nachspiel am Frübstückstisch im Bremer Ratskeller zu finden.

Hierauf nimmt der Minister der öffentlichen Arbeiten

Budde das Wort.

(Schluß des Blattes.)

Nr. 9 der „Veröffentlichungen

Gesundheitsamts“, vom 2. März In Gesundheitsstand und Gang der Volkskrankheiten. itw Maßregeln gegen ansteckende Krankheiten. Desgl. gegen Pes Cholera. Desgl. gegen Pest. Desgl. gegen Cholera. gebung usw. (Deutsches Reich.) Fl isch. (Preußen.) V. stellen für Lungenkranke. Aerztliche Ebrengerichte.

(Berlin.) Müll. (Reg⸗Bez. Posen.) Arzneimittel.

Bez. Trier.) Wasserversorgungsprojekte. (Bavern.)

(Baden.) anitätsbeamte. (Anhalt.) Apotheken (Oesterreich. Steiermark.) Typhuskranke. (Schweiz. Landsch. Davos) Kehricht⸗ abfuhr. Milchkontrolle. (Belgien.) Butter. Margarine, Speise⸗ fette. Schweineschmalz ꝛc. Serbi einigte Staaten von Amerika. Gang der Tierseuchen in Desgl. in Norwegen. Zei Maßregeln gegen Tierseuchen.

(Serbien.) Essigessenz. (Ver⸗

9*

(Preuß. Reg.⸗Bez. Arnsberg, Dänemar Verhandlungen von gesetzgeben Vereinen, Kongressen usw. (Deutsches Reich) öt es Gesundheitsamts, 1904. Verhandlungen. 31. Aerztetag. (Preußen.) Gebühren der Medizinalbeamten.

Vermischtes (Preußen. Berlin.) Freibank ꝛc. (Breslau.) Kanali⸗

sation, 1902/03. Saarbrücker Knappschaftsverein, 1902. (Eng⸗ land und Wales.) Sterblichkeit, 1901.

8 (Japan.) Ansteckende 903. (Vereinigte Staaten von Amerika.)

Gelbfieberbekämpfung. (Indian Sterblichkeit, 1901,02.

(Newark.) Bevölkerun egung, 1901, 02. eschenkliste. Wochentabelle über di befälle in deutschen Orten mit 40 000 und mehr Einwohnern. esgleichen in größeren Städten des Auslandes. Erkrankungen in Krankenhäusern deutscher Großstädte. Desgleichen in deutschen Stadt⸗ und Landbezirken. Witterung.

nummer 1904 vorläufige Angaben Industrie Großbritanniens im Jah und der Dauer der Arbeitsz stellen sich, wie das Reichsarbe 1903 eingetretenen Lohnänderu dergel als eine Lohnminderung dar. Gemessen an dem Ausfall a Wochenlöhntn, ist dieselbe allerdings nicht sehr bedeutend. Im Ve gleich mit dem Lohnrückgang der Jahre 1902 und 1901 ersche

des Jahres 1903, obwohl er sich auf eine größere Zahl von Gewerbe erstreckt, sogar beträchtlich geringer.

len , 82 industrie, die Glasindustrie und die Beklei dustrie über⸗ griff. Die Gesamtzahl der Arbeiter, die im Berichtsjahr ei

Statistik und Volkswirtschaft. Arbeitslöhne und Ar

Die englische

82

eit Platz gegriffen itsblatt mitteilt, igen in ihrem

22 91 5 ☛☛

829 923

-— 2

—,5

2

2

7 1

S

ie rückläufige Bewegung, die in den beiden letzten Jahren si er Hauptsache auf den Kohlenbergbau, die Eisen⸗, Stahl⸗ und ffsbauindustrie beschränkte, nahm in diesen Industrien im Jahre

ihren Fortgang, wäbrend sie gleichzeitig auf andere 1902 und 1901 nicht beteiligte Industrien, wie die Maschinen Die 2 ine

Aenderung ihrer Lohnsätze erfuhren, beträgt 892 000 *) gegen

890 000 *) im Jahre 1902 und 932 000 *) im Jahre 1901, während

der in der gleichen Zeit eingetretene Gesamtlohnrückgang, in Wochen⸗

löhnen, auf 38 400 Pfd. Sterl, 72 700 Pfd. Sterl. bezw.

77 300 Pfd Sterl. geschätzt wird. Daber spielten in allen drei Jahren

die im Kohlenbergbau eingetretenen Lohnänderungen die Haucptrolle Von der Gesamtzahl der Arbeiter, die im Berichtsjahre an

Lohnänderungen beteiligt waren, erlitten 872 000 Lohnminderungen

im Betrage von 39 8,0 Pfd. Sterl. wöchentlich Lohn⸗

steigerungen in einer Gesamtböhe von 1400 Pfd.

standen im Jabre 1902 793 00 Arbeitern mit

verlust von 78 000 Pfd. Sterl. wöchentlich

mit einem Gesamtgewinn von 5300 Pfd.

und hatten im Jahre 1901 492 500 Arbeiter zusammen einen Rü⸗

gang um 118 100 Pfd. Sterl, 429 700 Arbeiter zusammen eine Lohn⸗

aufbesserung um 40 800 Pfd. Sterl. wöchentlich zu verzeichnen.

In welcher Weise die einzelnen Gewerbe an den innerhalb der letzten drei Jahre eingetretenen Lohnänderungen beteiligt waren, wird

. ee aus folgender Zusammenstellung ersichtlich:

Zahl der ven Lohn⸗ Gesamtzunahme bezw. ungen betroffenen ⸗abnahme (—) des Wochen⸗ lohns Gewerbegruppe .“ 1903 1902 1901 £

Baugewerbe Kohlenbergbau. Eisen⸗ usw gruben Steinbrüche ... Eisen und Stahl Maschinen⸗ und Schiffsbau .. Andere Metall⸗ industrien. extilindustrie ekleidungs⸗ ustrie usw. ütk 3388 6 1833 10 +— ige Ge⸗

19 8

i in Sonst b. werbe“*è) 11944 18426 53133 + 386 + 221 4+ 3480 Zusammen**) 891550 890556 9321261— 3889 72701 77343.

Danach war das Baugewerbe im Berichtsjahr von Lohn⸗ änderungen wenig betroffen in bedeutend geringerem Maße der Kohlenberabau, in dem die Zahl der beteiligten Arbeiter sich von der des Vorjahres nicht wesentlich unterschied. Im Anschluß daran werden neoch folgende Einzelbeiten berichet: Es betrug der Lohnrückgang der Kohlenbergarbeiter in Nerthumberland 2 ½ % gegen 12 ½ % im Jahre 1902, im Durbam 1 ¼ % gegen 6 ¼ %, in

. 1“ Sür. Males 5 0% 0 den Federated Distrikts 5 % gegen 10 %, in Süt Wales 5 % gegen

n 8 2

nd 8 d

*) Einschließlich derjenigen Arbeiter, deren Lohnniveau nach vor⸗ übergehenden Aenderungen zu Ende des Jahres das gleiche war wie

Anf esselben. zu Anfang desselbe 8 1 8 **) Ausschließlich der landwirtschaftlichen Arbeiter, Fischer, See⸗

leute und Eisenbahnbediensteten.