Leichenbegängnis teilnehmen. — Am Mittwoch mittag 1 ½ Uhr findet vor dem Sterbehause eine Trauer⸗ parade statt. Zu ihr sind folgende Truppen komman⸗ diert: Ein Regiment Infanterie (zwei Bataillone des 73. und eins vom 74. Regiment), vier Eskadrons Königsulanen be⸗ ritten und drei bespannte Batterien des Artillerieregiments von Scharnhorst. Die übrige Garnison bildet Spalier auf dem Wege vom Sterbehause nach dem Bahnhof. Die Leiche des Feldmarschals ist mit der Paradeuniform des Königs⸗ ulanenregiments bekleidet und im Sterbehause aufgestellt.
Schleswig, 6. März 1904. Heute mittag 12 Uhr wurde in der Stadt Schleswig nach einem in der Domkirche abgehaltenen Gottesdienste der 38. schleswig⸗holsteinische Provinzial⸗ landtag in Gegenwart von 66 Mitgliedern von dem Koͤniglichen Oberpräsidenten Freiherrn von Wilmowski mit folgender Ansprache eröffnet:
„Hochgeehrte Herren! Im Namen der Königlichen Staats⸗
regierung habe ich die Ehre, Sie zu begrüßen und hier willkommen zu heißen. Bei Beginn unserer Arbeiten gedenken wir an erster Stelle Seiner Majestät des Kaisers und Könins, dessen plötzliche Erkrankung unser Volk im vergangenen Herbst erschreckte und unser aller Herzen mit banger Sorge erfüllte. Lassen Sie uns Dank sagen im Aufblick zu Gott dem Herrn, der das teure Leben des geliebten Herrschers gnädig behütet hat. Unser Königshaus hat vor wenigen Tagen durch den Heimgang des jüngsten geliebten Soyhnes Ihrer Königlichen Hoheiten des Prinzen und der Frau Prinzessin Heinrich von Preußen einen schweren, schmerz⸗ ichen Verlust erfahren. An der Trauer um den entschlafenen Prinzen nimmt die Bevölkerung unserer Prooinz, in der das hohe Elternpaar b- eine zweite Heimat gegründet hat, in Ehrerbietung und anhäng⸗ icher Treue besonders regen und herzlichen Anteil. Der Allmächtige, der den hohen Eltern dieses schwere Herzeleid auferlegt hat, möge ihnen mit seinem göttlichen Troste nahe sein! Wir gedenken in wehmütiger Trauer des tapferen Generals, des Generalfeldmarschalls Grafen von Waldersee, den Gott vor wenigen Stunden zu seinen Pätern versammelt hat. Er hat unserer Provinz lange Jahre in einflußreicher Stellung nahe gestanden; er war ein Ritter ohne Furcht und Tadel, und als solcher wird er in unserer dankbaren Erinnerung fortleben. In Ihren Reihen werden Sie, hochgeehrte Herren, mehrere Männer vermissen, die durch den Tod aus dieser Zeitlichkeit ab⸗ gerufen sind; drei treue Söhne ihrer Heimat, verwachsen mit den Einrichtungen der Provinz: den Rentver Ohrt, der in zahl⸗ reichen Ehrenämtern der kommunalen Verwaltung segensreich gewirkt hat, den Bürgermeister Sammann, Ihren bisherigen Alterspräsidenten und bewährten Bürgermeister der Stadt Tönning, und den Geheimen Kommerzienrat Sartori, letzterer ein Mann von besonderer Tatkraft und hochverdient um die Entwickelung des wirt⸗ schaftlichen Lebens der Provinz und namentlich der Stadt Kiel. Das Andenken der Dahingeschiedenen wird in Ehren bleiben Die erforderlichen Ersatzwahlen haben stattgefunden, ebenso wie die Ersatzwahlen für die kurz vor Ihrer letzten Tagung ausgeschiedenen Mitglieder. Die Verhandlungen uͤber die Wahlen werden Ihnen vor⸗ gelegt werden. Vor Eintritt in den Landtag hat der neugewählte bisherige Landrat Kammerherr von Behr⸗Pinnow, infolge Aufgabe seines Wohnsitzes im Kreise Plön, sein Mandat niedergelegt. Die Ersatzwahl ist angeordnet. Die Provinz und ihre Bewohner blieben im verflossenen Jahre von schweren allgemeinen Schädigungen verschont. Um so bereiter zur Hilfe erwiesen sich alle Kreise der Bevölkerung für die durch Hoch⸗ wasser heimgesuchten östlichen Landesteile. Die Spenden und Liebes⸗ gaben aus der Provinz haben eine ansehnliche Höhe erreicht und bei den Beteiligten den aufrichtigsten Dank gefunden. Das wirtschaftliche Leben blieb in gesunden und normalen Bahnen. Der Jahresbericht des Provinzialausschusses über die Ergebnisse der Provinzialverwaltung in dem letzten abgeschlossenen Rechnungsjahre gibt Ihnen ein Bild rfreulicher Entwickelung. Die Königliche Staatsregierung hat Ihnen in dieser Tagung Vorlagen von Bedeutung nicht zu machen. Ihre Tätigkeit, meine Herren, wird vornehmlich durch die Beratung und Feststellung Ihres Haushaltungsplans in Anspruch genommen werden. Sie werden dabei reiche Gelegenheit finden, auf allen Gebieten Ihrer Verwaltung sowie für gemeinnützige Bestrebungen und für Kunst und Wissenschaft zum Wohle der gesamten Provinz eine verständnisvolle und umfassende Fürsorge zu betätigen. Zur besonderen Berücksichtigung empfehle ich Ihnen den Antrag Ihres Provinzialausschusses wegen Beteiligung der Provinz an den staatlichen Fonds zur Förderung der Land⸗ und Forstwirtschaft in den westlichen Provinzen! Mögen auch in diesem Jahre Ihre Beratungen unserer teueren Provinz zum Segen dienen. Ich bitte Sie nunmehr, meine Herren, in Ihre Verhandlungen eintreten zu wollen Kraft des mir erteilten Allerhöchsten Auftrages erkläre ich den 38. schleswig⸗holsteinischen Provinziallandtag hiermit für eröffnet.“ Unter dem Vorsitz des an Jahren ältesten Mitglieds der Ver⸗ sammlung, Senators Schütt⸗Altona, wurde mittels Aktlamation der Wirkliche Geheime Rat, Klosterpropst Graf von Reventlou in wiederum zum Vorsitzenden und der Oberbürgermeister
r. Giese in Altona zum stellvertretenden Vorsitzenden des Provinziallandtags gewählt. Der Vorsitzende begrüßte darauf die Versammlung und brachte auf Seine Majestät den Kaiser und König ein dreimaliges Hoch aus, in welches die Versammlung begeistert ein⸗ stimmte.
Oesterreich⸗Ungarn.
Das Stadtverordnetenkollegium in Prag beschloß, bei dem Statthalter gegen den „Bummel“ der deutschen Stu⸗ denten Einspruch zu erheben.
Gestern abend wiederholten sich, wie „W. T.⸗B.“ aus Prag gemeldet wird, die Ansammlungen auf dem Graben, die immer mehr anwuchsen. Die Demonstranten, unter denen sich viele tschechische Studenten befanden, sangen nationale Lieder und stießen Schmährufe aus. Zwischen der Menge und mehreren Couleurstudenten kam es zu Reibereien; die Wache bewog letztere, sich in ein Kaffeehaus zurückzuziehen, und drängte die Menge zurück, die hierauf vor das deutsche Kasino zog, wo sie abermals auseinandergetrieben wurde. Es wurden 15 Verhaftungen vorgenommen.
Im ungarischen Abgeordnetenhause erklärte der Landes⸗ verteidigungsminister Niyri auf eine Anfrage, daß die Meldungen von einer angeblichen Mobilmachung des 13. Agramer Armeekorps sowohl als auch alle übrigen Gerüchte über Mobili⸗ sierungen unwahr seien.
Großbritannien und Irland.
Im Unterhause bemerkte gestern, wie „W. T. B.“ meldet, in Beantwortung einer Anfrage der Unterstaatssekretär Earl Percy: Der Regierung sei nicht bekannt, daß in Belgrad irgendwelche Schritte getan seien, um die Personen vor Gericht zu stellen, die für die Er⸗ mordung des Königs Alexander und der Königin Draga von Serbien verantwortlich seien, oder um den Abscheu vor diesem Verbrechen öffentlich zum Ausdruck zu bringen. Unter diesen Umständen sei es nicht möglich, eine Mitteilung über die Aussichten einer Wiederaufnahme der diplomatischen Beziehungen zu Serbien zu machen. — Lawson Walton fragt an, ob im Hinblick auf die Erklärung Rußlands, es
beabsichtige, Kohle als Kriegskontrebande zu betrachten, die Aufmerksamkeit Balfours auf die Erklärung des russischen Bevoll⸗ mächtigten auf der sogenannten Congokonferenz in Berlin im Jahre 1884 gerichtet worden sei, in der dieser erklärt habe, die russische Regierung werde niemals damit einverstanden sein, daß Kohle unter diejenigen Artikel gesetzt werde, die nach dem inter⸗ nationalen Recht als Kriegskontrebande angesehen würden, und ob die britische Regierung die russische auf diese Erklärung aufmerksam gemacht habe. Der Premierminister Balfour erwiderte hierauf, die Regierung habe Kenntnis von dieser Erklärung. Die Sache sei von der größten Wichtigkeit, und es seien die nötigen Schritte getan, um eine genauere Auskunft zu erlangen über die Auslegung der russischen Erklärung, betreffend Kriegskontrebande. In Be⸗ antwortung einer weiteren Anfrage führte der Unterstaatssekretär Percy aus, der englische Gesandte in Peking sei aufmerksam geworden auf gewisse gehässige Schmähartikel gegen Rußland, die in Tientsin in der „China Times“ veröffentlicht worden seien. Er habe veranlaßt, daß ein Verfahren gegen den Herausgeber des Blattes vor dem britischen Konsulargericht in Tientsin eingeleitet werde und die Regierung billige dieses Vorgehen des Gesandten.
Bei der Vorlegung des Heeresbudgets erklärte der Kriegs⸗ minister Arnold⸗Forster, weitgehende Veränderungen seien nötig gewesen, um eine Armce zu erhalten, die den Anforderungen des Landes entspreche. Der Redner bezeichnete die vorliegenden Schätzungen als Interimsschätzungen und sprach die Hoffnung aus, daß es ihm in Zukunft möglich sein werde, Vorlagen zu unterbreiten, die auf einem ganz anderen Spstem ge⸗ gegründet seien. Das Kriegsamt habe beschlossen, einen neuen Typ schwerer Feldgeschütze einzuführen, die in Europa gewiß unübertroffen seien. Die Regierung boffe, während des nächsten Finanzjahres 108 schwere und 18 leichte Feldgeschütze herstellen lassen zu können, die nach Indien geschickt werden sollen. Sie sei außerdem mit der An⸗ fertigung eines neuen Gewehres beschäftigt, von denen ebenfalls eine große Anzahl nach Indien geschickt werden sollten.
Frankreich.
Die Deputiertenkammer verhandelte gestern über die Vor⸗ lage, betreffend Abschaffung des kongreganistischen Unter⸗ richts. Der Ministerpräsident Combes erklärte, wie „W. T. B.“ meldet, die Zeit des kongreganistischen Unterrichts sei vorüber, denn die Kongregationen und die moderne Gesellschaft seien durchaus nicht mehr zu vereinen. Der Staat müsse verhindern, daß die Kongreganisten den Unterricht aus der gewünschten Richtung hbringen. Allen Anforderungen des Mittelschulunterrichts könne der Staat genügen, was aber den Elementarunterricht betreffe, so verlange die Vorlage lediglich eine Gesamtausgabe von 60 Millionen Francs zur Errichtung von Schulen und eine laufende Ausgabe von 7 Millionen Francs für Schaffung neuer Lehranstalten. Der Redner schilderte sodann die Gefahren der Kongregationen für den Staat und erklärte, die Regierung wolle eine Beruhigung, die auf dem Verschwinden der Hauptursache der Zwistigkeiten gegründet sei. Nach Schluß der Generaldebatte beantragten die Regierung und die Kommission die Dringlichkeit für die Vorlage, die mit 310 gegen 262 Stimmen beschlossen wurde.
Der Pariser Gemeinderat hat gestern unter Stimmen⸗ enthaltung der Sozialisten beschlossen, eine Sympathie⸗ adresse an die Stadt St. Petersburg zu senden, in der den Wünschen für das Wohlergehen Rußlands, seiner Armee und seiner Marine Ausdruck gegeben werden soll. Ferner wurde eine Summe von 20 000 Fr. für die verwundeten Russen und Japaner bewilligt.
Türkei.
Das „Wiener K. K. Telegr⸗Korresp.⸗Bureau“ meldet aus Prizrend, daß Said Pascha mit 5 Bataillonen von Ipek nach Djakowa zurückg faffrt, sei. Das Gebiet von Djakowa sei noch aicht zur Ruhe gebraͤcht und die Truppen bleiben noch zusammengezogen. Der Wali Schakir Pascha verhandle noch mit den unzufriedenen Albanesenstämmen.
Serbien.
Die Skupschtina hat die Verlängerung des
provisoriums bis Ende März angenommen.
Wie „W. T. B.“ aus Wasbington gemeldet wird, hat der Senat das Marinebudget mit 97 Millionen Dollars bewilligt.
Asien.
Durch die am Nachmittag des 6. März erfolgte Be⸗ schießung von Wladiwostok durch ein japanisches Ge⸗ schwader sind, wie der „Russischen Telegraphenagentur“ von dort berichtet wird, nirgends ernsthafte Beschädigungen angerichtet worden. Bei dem Holzhäuschen eines Handwerkers, das von dem Geschoß eines zwöͤlfzölligen Geschützes durchschlagen wurde, ist eine Frau getötet worden. In die Wohnung des Obersten
Shoukow drang ein Geschoß ein und erxplodierte erst, nach⸗ dem es ein Zimmer durchflogen hatte. Die Schildwache, die unverletzt blieb, rief, ohne die Geistesgegenwart zu verlieren, man möge die Fahne aus dem Hause retten, was dann die Gattin des Regimentskommandanten mit einem Soldaten ausführte. Ein Geschoß platzte im Hofe der Marine⸗ kaserne, wodurch fünf Matrasen leicht verwundet wurden. Sonst wurde niemand vecletzt. Feuer ist nirgends ausgebrochen. Die russischen Batterien haben das feind⸗ liche Feuer wegen der großm Entfernung und aus dem Grunde nicht erwidert, weil man dem Feinde nicht ohne Not die Lage der Batterien verraten wollte. Es wird angenommen, daß das feindliche Geschwader aus einem Panzerschiff, vier gepanzerten und zwei nicht goqanzerten Kreuzern bestand. — In einem Telegramm an dar Kaiser teilt der Statthalter Alerejew aus Mukden vom gestrigen Tage mit, „daß am 6. März um 1 Uhr 25 Minuten Nach⸗ mittags von 7 feindlichen Schiffen 5 gegen die Forts Suworow und Minewitsch sswie gegen die Stadt und die Reede im Tale des Flüßhens Objasnenije das Feuer eröffneten. Es dauerte bis 2 Uhr 15 Minuten, worauf das japanische Geschwader nach Siden zu dampfen begann und um 5 Uhr 30 Minuten außer Sicht kam. Auf den Batterien und in den Befestigungen haten wir keine Verluste. In der Stadt ist ein Matrose vervundet und eine Frau getötet worden. Nach einer eben eingegangenen Meldung ist ein feind⸗ liches Geschwader heute frühs Uhr abermals in Sicht der Festung erschienen“
Ein in St. Petersburg eingegangenes Telegramm des Kommandanten des Hafens wn Wladiwostok besagt, daß das japanische Geschwader getern mittag wieder in die Ussuri⸗ Bai eingedrungen ist, sich den Ort genähert hat, von dem aus es am 6. März dos Feuer aff den Hafen eröffnete, und dann auf die offene See hinaus geahren ist. 1
Die Nachricht, daß die Russen in Hsinmintun die Eisenbahn und das Telegraphenamt besetzt hätten, soll, wie in Tientsin einer Meldung des „Reuterschen Bureaus“ zufolge verlautet, nicht den Tatsachen entsprechen.
Aus Tokio erfährt das genannte Bureau, daß heute das japanische Kabinett zusamnentrete, um das dem Parlament zu unterbreitende Finanzprogumm endgültig festzusetzen.
Afrika. Aus Kairo meldet die „Agence Havas“, man spreche dort von einem ernsten Zwischenfall zwischen dem russischen Vertreter Maximow und der ägyptischen Regierung in
schwaders im Suezkanal und im Roten Meere.
der Frage der Kohlenversorgung des russischen Ge⸗
Parlamentarische Nachrichten. b
Die Schlußberichte über die gestrigen Reichstags und des Hauses der Abgeordneten befinden sich in der Ersten und Zweiten Beilage.
— In der heutigen (52.) Sitzung des Reichstags, welcher der preußische Kriegsminister, Generalleutnant von Einem genannt von Rothmaler und der Staatssekretär des Reichs⸗ justizamts Dr. Nieberding beiwohnten, stand zunächst der Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Rechts⸗ stellung des Herzoglich Holsteinischen Fürsten⸗ hauses, zur ersten und eventuell zweiten Beratung.
Der Gesetzentwurf hat folgenden Wortlaut:
Die Vorschriften der Reichsgesetze, welche in Ansehung der Mitglieder des vormaligen Hannoverschen Königshauses, des vor⸗ maligen Kurhessischen und des vormaligen Herzoglich Nassauischen Fürstenhauses Abweichungen von allgemein reichsgesetzlichen Vor⸗ schriften zulassen oder vorsehen, finden auch auf die Mitglieder des Herzoglich Holsteinischen Fürstenhauses Anwendung.
Abg. Stadthagen (Soz.): Der Bundesrat hat jeder An⸗ regung, an dem Bürgerlichen Gesetzbuche, das erst seit 1900 in Kraft ist, bereits jetzt etwas zu ändern, sich ablehnend gegenübergestellt. Um so mehr muß es wunder nehmen daß er jetzt plötzlich diesen Einbruch in das erst so kurz bestehende Recht unternimmt. Es soll dem schleswigholsteinischen Fürstenhause eine Sonderstellung eingeräumt werden, die ihm bishber nicht zugestanden hat und ihm auch bei der Beratung des Bürgerlichen Gesetzbuchs nicht zugestanden worden ist. Ganz ohne mafkerielle Begründung wird diese Ausdehnung der Rechte der vormaligen hannoverschen, kurhessischen und nassauischen Fürsten auf das schleswig⸗holsteinische Fürstenhaus verlangt, denn dieses steht nicht den genannten gleich: seine Angehörigen haben keinerlei Ausnahmerechte zu beanspruchen, sondern müssen wie andere Deutsche nach diesem Gesetzbuche behandelt werden. Das nassauische Fürstenhaus ist inzwischen sogar wieder souverän geworden. Es handelt sich gegenwärtig um einen Rechtsstreit, in dem eine Hof⸗ dame Anspruch auf Rückerstattung von Geldern von einem Ange⸗ hörigen dieses Fürstenhauses erhebt. Vielleicht ist diese Hof⸗ dame zum Gesinde zu rechnen. Es sieht so ziemlich danach aus, als ob hier Kabinettsjustiz mit Hilfe des Reichstages getrieben werden soll. Das scheint mir um so näher zu liegen, als uns über diese gerichtshängige Sache, in der bis jetzt der Herzog Ernst Günther zur Zahlung verurteilt worden ist, durchaus nichts näheres mitgeteilt wird. Jedenfalls kann der Reichstag nicht zu Gunsten eines Einzelnen eine Ausnahme machen. Es kommt hinzu, daß diese Holsteiner nicht entfernt den Hannoveranern, Nassauern oder Kurhessen gleichgestellt werden können; sie haben auch keinen Anspruch, auf dem Rechtsgebiet als Nassauer behandelt zu werden. Nach dem Wortlaut des Gesetzentwurfs würde anderseits sogar das Vorrecht aus § 95 des Strafgesetzbuchs, betreffend die Majestätsbeleidigung, diesen Holsteinern zustehen können, da eben das nassauische Fürstenhaus wieder souverän geworden, der vormalige Heriog Großherzog von Luxemburg geworden ist. Ich bin aus diesen Gründen für Ablehnung der Vorlage, halte aber Beratung in einer Kommission für notwendig, damit in die schwebende Klage und in die Tragweite des Privat⸗ fürstenrechts näherer Einblick gewonnen werden kann.
Staatssekretär des Reichsjustizamts Dr. Nieberding: Der Vorredner hat dem Gesetzentwurf die Deutung geben wollen, als ob für die berzoglichen Häuser eine Sonderstellung auch auf dem Gebiete des Strafrechts in Anspruch genommen wird. Das ist nicht der Fall.
Abg. Kirsch (Zentr.): Die⸗Auslegung des Abg. Stadthagen halte ich für sehr an den Haaren herbeigezogen. Im übrigen halte ich auch die sonstigen Bedenken nicht für erheblich genug, um eine Kommissionsberatung zu rechtfertigen. Vielleicht setzen wir die zweite Lesung beute ab. Es ist auch absolut unrichtig, daß hier das Bürgerliche Gesetzbuch abgeändert wird; es handelt sich nur um die Ausdehnung von Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetz⸗ buchs auf eine Fürstenfamilie. Die Begründung sagt ausdrücklich, daß bis in die 60er Jahre des vorigen Jahrhunderts die Häuser eine ähnliche Stellung vor den Gerichten gehabt haben, wie die erst später mediatisierten Fürstenhäuser. Von dem erwähnten Rechts⸗ streite ist mir nichts bekannt; jedenfalls wäre das Gesetz darauf ohne Einfluß, da ihm rückwirkende Kraft nicht beigelegt wird. In dem Text des Gesetzes ist nur von „allgemeinen“ reichs⸗ gesetzlichen Vorschriften die Rede; auch wird von Vorschriften ge⸗ sprochen, die eine Abweichung zulassen“ oder „vorsehen“: beide Ausdrucksweisen geben zu Zweifeln Anlaß; vielleicht kann uns Auf⸗ klärung gegeben werden.
Staatssckretär des Reichsjustizamts Dr. Nieberding: Ich stelle fest, daß dieser Gesetzentwurf irgend einen Einfluß auf rechts⸗ ängige Sachen nicht ausüben kann. Wenn der Abg. Stadthagen diese
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Besorgnis hat, so müßte er das näher ausführen. Von „allgemeinen“ Vorschriften ist hier nur deshalb die Rede, um die Sonderbestimmung fürdie Fürstenhäuser den allgemeinen Vorschriften gegenüber zu stellen; das Wort könnte auch fehlen, das würde aber eine Erweiterung des Geltungsbereichs des Gesetzes bedeuten. Die Ausdrücke „zulassen“ und „vorsehen“ sind mit Rücksicht auf die Konstruktion des Bürgerlichen Gesetzbuchs gewählt.
Abg. Dr. Stockmann (Rp.): Die Darlegungen des Staats⸗ sekretärs können uns vollkommen beruhigen. Der Gesetzentwurf ist so einfach, daß es nicht nötig ist, ihn einer besonderen Kommission zu über⸗ weisen. Dem Abg. Stadthagen gebe ich darin Recht, daß es bedenklich ist, zum ersten Male eine Aenderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs vorzu⸗ nehmen. Es handelt sich aber hier nicht um eine materielle Aende⸗ rung; es sollen nur die Rechte, die den anderen Fürstenhäusern zu⸗ stehen, auf das Herzoglich holsteinische Haus übertragen werden. Eine Rückwirkung auf materielle Rechtsverhältnisse wird durch das Gesetz nicht heabsichtigt. Wir Holsteiner betrachten die Herzoglich holsteinische Familie als das angestammte Fürstenhaus und würden es deshalb mit Freuden begrüßen, wenn bier ein Versehen gut gemacht würde, das bei dem Bürgerlichen Gesetzbuch gemacht wurde.
Abg. Stadthagen: Die Gefahr ist nicht ausgeschlossen daß, wenn in dem Gesetz die rückwirkende Kraft nicht statt⸗ finden soll, diese rückwirkende Kraft dennoch eintritt. Es kann sehr wohl sein, daß Ansprüche, die auf Grund des Bürgerlichen
Gesetzbuchs anerkannt werden müßten, hier auf Grund der Hausgesetze
abzuweisen wären. Hier eine Ausnahme zu machen, während Tausende, z. B. das Gesinde, unter einer Partikulargesetzgebung schmachten, können wir nicht zulassen.
Staatssekretär des Reichsjustizamts Dr. Nieberding: Unter den Vorrechten der Herzoglichen Häuser ist keines, das sie in die Lage bringen könnte, andere Ansprüche auf Grund des Bürgerlichen Gesetz⸗ buchs zu erheben als die übrigen genannten Häuser. Ein materieller Eingriff in das geltende Prozeßrecht wird damit nicht beabsichtigt.
Abg. Jessen (b. k. F.): Die dänischen Schleswiger haben das
Augustenburgische Herzogshaus nie als stammberechtigt anerkannt;
ich muß also gegen die Behauptung des Abg. Stockmann Wider⸗ spruch erheben. 1865 hat das preußische Kronsyndikat erklärt, daß das Haus überhaupt nicht erbberechtigt sei. Ich würde überhaupt nicht das Wort ergriffen haben, wenn der Abg. Stockmann nicht ge⸗ sprochen hätte. Ich bin im übrigen für das Gesetz und begrüße seine
Sitzungen des
1
erregt. Es wäre
maßvolle Begründung, auch daß der Kanzler als Sohn eines dänischen Ministers seiner dänischen Sympathien sich erinnert hat.
Abg. Dr. Paasche (nl.); Es soll hier nur ein Versehen gut gemacht werden und es ist nicht nötig, den Entwurf einer Kommission zu überweisen. 8 1
Abg. Dr. Stockmann: Es herrscht hier eben ein Widerspruch zwischen deutscher und dänischer Geschichtsauffassung.
Abg. von Normann: Auch wir werden für das Gesetz stimmen, da nur ein Versehen gut zu machen ist. Eine Kommissions⸗ beratung halte ich nicht für notwendig.
Abg. Jessen (b. k. F.): Ich habe nicht auf die dänische Ge⸗ schichtsauffassung vieberviesen. sondern auf das Urteil des preußischen Kronsyndikats.
Der Gesetzentwurf wird in erster Beratung ongenommen; ein Antrag des Abg. Singer, heute noch nicht in die zweite Beratung einzutreten, da Anträge vorbereitet würden, wird abgelehnt und der Gesetzentwurf auch in zweiter Be⸗ ratung gegen die Stimmen der Sozialdemokraten und Frei⸗
sinnigen angenommen. “ (Schluß des Blattes).
1*
— Das Haus der Abgeordneten setzte in der heutigen (36.) Sitzung, welcher der Minister der öffentlichen Arbeiten Budde beiwohnte, die Beratung des Etats der Eisenbahn⸗ verwaltung und zwar die Diskussion über die Ein⸗ nahmen aus dem Personen⸗, Gepäck⸗ und Güter⸗ verkehr der Staatseisenbahnen fort.
Abg. Broemel (fr. Vgg.): Die Beratung des Eisenbahnetats stand gestern unverkennbar unter einer gewissen Jubiläumsstimmung. Das hat der Eisenbahnminister mit seiner Rede erreicht. Die Leistungen der preußischen Staatsbahnen im vergangenen Vierteljahrhundert erkennt man vielleicht am besten aus dem Aufschwung des wirtschaftlichen Lebens. Allerdings ist das öffentliche Urteil und das Urteil dieses Hauses über die Leistungen unserer Eisenbahnverwaltung nicht immer so günstig ge⸗ wesen. Der Umschwung ist wesentlich der energischen Reformarbeit zu danken, die namentlich im letzten Jahrzehnt von der Eisenbahn⸗ verwaltung geleistet worden ist. Denken Sie nur an die vielen Klagen über Wagenmangel in der früheren Zeit. Der Wagen⸗ park ist sehr erheblich vermehrt, und die Klagen über Wagenmangel sind auf ein Minimum zurückgedrängt. Auch in bezug auf die Eisenbahnunfälle ist eine segensreiche Wandlung ein⸗ getreten. In der Beschaffenheit der Personenwagen sind große Fort⸗ schritte gemacht. Wie haben wir früher über den Assessorismus in der Eisenbahnverwaltung klagen müssen, und wie ist seitdem das Schreibwerk vermindert worden! Durch einen Erlaß des Ministers ist den Beamten Höflichkeit und Entgegenkommen gegen das Publikum zur Pflicht gemacht worden. Ich weiß allerdings nicht, ob der Minister mit wirklicher Befriedigung auf die hohen Ueberschüsse blicken kann. Der Minister sagte gestern, daß er mit Materialien nur bis zum Schluß dieses Jahres versehen sei und daß er künftig mit dem Stahlwerksverband zu rechnen haben werde. Das günstige Urteil der Regierung über die Kohlen⸗ und Eisenkartelle wird in weiten Kreisen des Volkes nicht geteilt. Ich will darouf nicht näher eingehen, da im Reiche eine Enquete über die Kartelle stattfindet. Aber es wäre sehr zu wünschen, daß der Minister gegenüber den Kartellen sich nicht mit der Aeußerung des Wunsches nach Mäßigung begnügt, sondern un⸗ gerechtfertigten Forderungen der Kartelle mit der Energie, die ihm eigen ist, entgegentritt. Graf Moltke hat bereits darauf hingewiesen, daß der Eisenbahnminister bei seinem hohen Bedarf sich von den Kartellen nicht die Bedingungen vorschreiben zu lassen braucht, sondern in der Lage ist, auf ihre Mäßigung binzuwirken. Die Einnahmen der Eisenbahnen sind in diesem Jahre wiederum in die Höhe gegangen. Im Interesse unseres Budgetrechts müssen wir an der Forderung festhalten, daß alle Voranschläge nach Möglichkeit der Wahrheit entsprechen. Der Etat darf nicht so aufgestellt werden, daß er uns ein falsches Bild gibt. Unser Vollbahnennetz muß weiter ausgebaut werden. Ich gönne jeder Station eine gute, ihrem Bedürfnis entsprechende Bahnhofsanlage, ich freue mich auch, wenn nicht mit spartanischer Einfachheit gebaut wird, ich gönne auch Danzig seinen etwas kokett aussehenden Bahnhof, aber der Minister möge dann auch nicht die alten Buden vergessen, die noch an vielen Orten stehen. Die Ueberfüllung der Wagenabteile, wie sie in gewissen Zeiten auf der Berliner Stadt⸗ und Ringbahn eintritt, wird ebenso in manchen anderen Gegenden beklagt. Der frühere Abg. Hammacher hat einmal gesagt, wir seien mit unseren Staatseisenbahnen auf einem toten Strang angekommen. Das war zu einer Zeit, in der wir über den Assessorismus und die bureau⸗ kratische Verwaltung zu klagen hatten. Heute würde Herr Hammacher dieses Urteil nicht mehr ohne weiteres fällen, denn heute ist ein anderer Geist, der Geist des modernen Verkehrs, in die Eisenbahn⸗ verwaltung eingezogen. Möge dieser Geist auch im zweiten Viertel⸗ jahrhundert in der Verwaltung herrschen!
Abg Volger (reikons.): Ich möchte Ihre Aufmerksamkeit auf die Eisenbahnkonsumvereine lenken, ducch welche die Kolonialwaren⸗ händler, Bäcker, Fleischer usw. geschädigt werden. Die etwas geringeren Preise der Konsumvereine bleiben dem großen Publikum nicht verborgen,
und die Mitglieder der Vereine besorgen Konsumartikel auch für ihre guten Freunde und Bekannten. Diese Vereine tragen zur Verarmung des Mittelstandes, zur Verminderung der Steuerkraft und infolgedessen zur Unzufriedenheit bei. Der Mittelstand muß lebensfähig erhalten werden. Der Minister muß das seinige dazu tun, um den Mittel⸗ stand erwerbsfähig zu erhalten.
Abg. Junghenn (nl.) bittet den Minister um Wiedereinführung der Sonntagsfahrkarten für die Bahnstrecke von Hanau nach Frankfurt.
Abg. Hubrich (Zentr.) befürwortet die Errichtung einer Haltestelle auf der Eisenbahnstrecke zwischen Löwen und Dambrau im Interesse der dortigen Rittergüter, deren Brennereien beim Kohlenbezug und bei der Abfuhr von Spiritus sehr unter der weiten Entfernung einer Bahnstation zu leiden hätten. Es seien in der letzten Zeit auf den Strecken Ohlau— Breslau, Grottkau- Neisse und auf den sogenannten Klingelbahnen verschiedene Stationen errichtet worden, sodaß man auch diesem Wunsche entsprechen könne. Als Abgeordneter für Neisse⸗ Grottkau wolle er auch dem Wunsche der Stadt Neisse nach einer Schnellzugsverbindung mit Brieg das Wort reden.
Abg. von Strombeck (Zentr.): Die Unrentabilität der Neben⸗ bahnen darf den Staat von dem Ausbau des Nebenbahnnetzes nicht abhalten; denn die Aufschließung vieler egenden für den Verkehr fördert den Wohlstand und sichert dem Staate größere Einnahmen aus der Einkommen⸗ und Ergänzungssteuer. Was den Etat betrifft, so wünschte ich, daß einige Einnahmetitel mehr spezialisiert und namentlich die Beiträge der Gemeinden ersichtlich ge⸗ macht würden. Die Stellenzulagen müßten unter einem besonderen Titel zusammengefaßt werden. Eine übermäßige, unpraktische Speziali⸗ sierung des Etats wünsche ich natürlich nicht.
1 Abg. Faltin (Zentr.): Es ist unverkennbar, daß durch die Eisen⸗
bahnverwaltung jeßt ein frischer Zug geht; auch auf sozialpolitischem Gebiete sind Fortschritte gemacht worden. Wünschenswert wäre es im Interesse des Beamten⸗ und Arbeiterpersonals, daß um 10 Uhr ein Zug von Breslau nach Oppeln und Beuthen ab⸗ fährt. Der Remunerationsfonds hat große Erbitterung unter den Beamten hervorgerufen; er sollte möglichst eingeschränkt werden. Ein Beamter — (Präsident von Kröcher: Sie sprechen über Zugverbindungen und Beamtenverhältnisse, die später erörtert werden sollen. Da mir der Schriftführer aber gesagt hat, daß Sie auch dafür als Pedner gemeldet sind, habe ich Sie nicht unter⸗ brochen, in der Hoffnung, daß Sie später darauf nicht eingehen.) Ich möchte dem Minister den Wunsch eines Beamten ans Herz legen; dieser ist geisteskrank geworden und hat keinen Anspruch auf Pension, vielleicht könnte man ihm eine dauernde Unterstützung gewähren.
Abg. Funck (fr. Volksp.): Die Fortschritte im elektrischen Schnellbahnverkehr haben in der letzten Zeit großes Aufsehen
zu bedauern, wenn die betreffenden Wagen
Ausstellung gelangten. Die Maß⸗
Verkehrs sind mit Freuden zu begrüßen; Etatsforderungen für derartige Zwecke werden ern von allen Parteien gebilligt werden. Die jetzige Art der Gas⸗ eleuchtung gibt immer noch die Möglichkeit zu Explosionen; um so erfreulicher ist es daher, daß die elektrische Beleuchtung in größerem Umfange eingeführt werden soll. An sich ist das Prinzip, technische Einrichtungen an die Stelle der menschlichen Kraft zu sehen, richtig; aber wenn ich bedenke, daß das Eisenbahnunglück in Altenbeken dadurch berbeigeführt ist, daß der Bahnwärter seine Blockstation verlassen mußte, so habe ich doch das Bedenken, daß man in diesem System der Ersparung von Beamten zu weit geht. Es ist anzuerkennen, daß hinsichtlich der Sicherheit des Betriebes ein frischer Zug durch die Eisenbahnverwaltung geht. In weitestem Umfange müssen Mittel bereitgestellt werden, um die Sicherheit des Betriebes zu erhöhen.
(Schluß des Blattes.) 9
nicht in St. Louis zur regeln zur Sicherung des
Statistik und Volkswirtschaft.
Der Besitzwechsel ländlicher Grundstücke in Preußen nach seiner Ursache 1896—1901.
In einem kürzlich veröffentlichten Artikel über den ländlichen Besitzwechsel ¹) wurde hervorgehoben, daß die Gesamtzahl der auf neue Eigentümer übergegangenen land⸗ und forstwirtschaftlichen Grundstücke von 2 ha an im Zeitraume 1896— 1901 von Jahr zu Jahr sich nicht erheblich geändert bat. Ein wesentlich anderes Bild ergibt sich aber, wenn man den Wechsel im ländlichen Grund⸗ besitze nicht nach seiner Häufigkeit im allgemeinen, sondern nach seiner verursachenden Begründung, d. h. nach dem vom wirtschaftlichen und sozialen Standpunkt überaus bedeutungsvollen Rechtsgrunde des Eigentumsübergangs der Besitzungen, betrachtet. Je nachdem der in andere Hand gelangende Grundbesitz sich inner⸗ halb derselben Familie erhält oder aber auf Fremde übergeht, unterscheidet man als Hauptursachen des Besitzwechsels Erbgang, Ver⸗ mächtnis, Schenkung von Todeswegen und die diesen Uebertragungs⸗ formen verwandte Gutsüberlassung hei Lebzeiten der Eigentümer an Abkommen, Stief⸗ und Schwiegerkinder einerseits und Kauf, Tausch, Enteignung, Zwangsversteigerung usw. anderseits. Im Jahres⸗ durchschnitt 1896 — 1901 wechselten nach der „Stat. Korr.“ ländliche Besitzungen von 2 ha an den Eigentümer
davon aufs Hundert
insge⸗ im Erbgange usw. „durch Kauf usw. über⸗ und zwar über⸗ und zwar 1 haupt unge⸗ abge⸗ haupt unge⸗ abge⸗ teilt zweigt ilt zweigt 1 20,6 28,0 26,8 21,1 40,4 39,4 20,0 87,2 35,3 26,5 34,9 32,6 20,3 39,0 37,8 10,6 46,3 40,2 22,7 288 26,3 28 6 51,2 49,7 21,6 681 6 12,1 70,9 98²¹ 86
Rheinland ²)... 64,5 25,7 9 88 Hohenzollern .. 213 61,6 31,5 6,9 im Staate) 58 670 40,7 40,2 19,1 1901 57 964 38,8 41,7 19,5
1900 56 331 39,5 41,4 192
1899 58 874 41,9 39,6 18,5
1898 59 784 40,0 9NP99—
1897 60 1322 41,6 38,8 39,8 18,7
1896 58 9321] 42,3 38,3
38,2 19,5. Im Gesamtstaate ü Verkaufs usw. ganz erheb
in der Provinz
Ostpreußen Westpreußen Brandenburg 1 “ Schlesien Sachsen Hannover Westfalen
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w. b ich. Dazu ist er unverkennbar in der Zu⸗ nahme begriffen. Wäbrend im Jahre 1896 insgesamt 33 984 Ver⸗
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überwiegt demnach der Besitzwechsel infolge l
gab es 1901 deren schon 35 448, d. i. über
kaufsfälle gezählt wurden Umgekebhr
drei Fünftel sämtlicher Eigentumsübergänge dieses Jahres. †
hat sich die Zahl der Besitzwechsel im Erbgange usw. von 24 948 im
Jahre 1896 auf 22 516, d. i. noch nicht zwei Fünftel aller Wechsel⸗ fälle, im letzten Berichtsjahre verringert.
Wie die Uebersicht weiter ergibt, hat in der Berichtszeit im Staate lediglich der Verkauf ohne gleichzeitige Grundstücksteilung, und zwar von 22 505 auf 24 147, also nicht unbeträchtlich, zu⸗ genommen, wogegen die Häufigkeit der Veräußerungen mindestens 2 ha großer, von ländlichen Besitzungen abgezweigter Grundstücke sich bei 11 479 Fällen im Jahre 1896 und 11 301 i. J. 1901 auch absolut ziemlich gleichgeblieben ist. Anderseits ist sowohl die Anzahl der ungeteilt wie der abgezweigt vererbten Grundstücke zurückgegangen, und zwar jener von 22 781 im Jahre 1896 auf 21 321 i. J. 1901, dieser von 2167 auf 1195. Damit hat sich auch das Anteilsverhältnis der im Erbgange usw. und der durch Kauf usw. geschlossen erfolgten Eigentumswechsel dergestalt verschoben, daß, während bei Beginn der Erhebung im Wege der Vererbung fast ebensoviele Grundstücke wie kaufweise ungeteilt auf neue Eigentümer übergingen. nunmehr die Kauf⸗ fälle ohne Grundstücksabzweigung schon wesentlich überwiegen.
Dieses Sinken der Vererbungs⸗ und Steigen der Verkaufs⸗ ziffern ist zweifellos eine unerfreuliche Erscheinung. Es läßt nämlich darauf schließen, daß ein zunehmender Teil der Landwirte nicht mehr in der Lage ist, sich den Grundbesitz bis zum Lebensende zu erhalten und ihn auf Angehörige zu übertragen, vielmehr sich schon vorzeitig zu seiner Aufgabe veranlaßt sieht. Wenn hierbei auch nicht immer gerade Zwangsversteigerungen in Frage kommen, wird doch zumeist die Ungunst der wirtschaftlichen Verbältnisse, insbesondere unzureichende Rentabilität des Betriebs und Verschuldung, die Veräußerung des Besitzes verursacht haben, diese also als eine mehr oder weniger un⸗ freiwillige erscheinen lassen.
Während nun in sämtlichen östlichen Provinzen die Verkäufe überhaupt zahlreicher als die Vererbungen sind, ist dies im Westen nur der Fall in Sachsen mit einem geringeren und in Schleswig⸗ Holstein mit einem sehr bedeutenden — denjenigen aller anderen Landesteile, selbst Westpreußens, übersteigenden — Ueberschusse der Ver⸗ äußerungen. In allen übrigen westlichen Landesteilen bildet dagegen der Erbgang den am häufigsten vorkommenden Rechtsgrund des Eigentums⸗ übergangs. Ein weiterer wefentlicher Unterschied zwischen Osten und Westen besteht darin, daß in ersterem durchweg die geschlossen ver⸗ erbten Besitzungen schwächer als die ungeteilt veräußerten vertreten sind, wogegen in letzterem mit alleiniger Ausnahme von Schleswig⸗Holstein
die Erbsälle ohne Grundstücksteilung, und zwar größtenteils mit über
oder nicht viel weniger als der Hälfte aller Besitzveränderungen, über⸗ wiegen. Beim Verkaufe sind die Abzweigungen im allgemeinen viel häufiger als beim Erbgange. Ausnahmen hiervon findet man lediglich in den Provinzen Hessen⸗Nassau und Rheinland, aber auch hier nur in den Regierungsbezirken Wiesbaden bezw. Koblenz, in welchen der Grundbesitz vorwiegend unter Realteilung vererbt zu werden pflegt. Auch in der Provinz Sachsen mit dem „Realteilungsgebiete“ Bezirk Erfurt sowie in den Hohenzollernschen Landen treten noch bemerkens⸗ werte Anteile abgezweigt vererbter Grundstücke hervor. Aufs Tausend der überhaupt vorhandenen ländlichen Besitzungen von 2 ha an wechselten im Jahresdurchschnitt 1895 — 1901 den Eigentümer
¹) Vergl. Nr. 22 des „Reichs⸗ und Staatsanzeigers“ vom 26. Ja⸗ nuar d. J. ²) Ohne das einstweilen noch von der Erhebung ausgeschlossene
Gebiet des früheren rheinischen Rechts.
davon im Erbgange usw.
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Ostpreußen 1 VI1nm“ 61,9 Westpreußen .. 29,9 28,7 3 76,9 Brandenburg 27,ö115 41,1 EbPöbb 111““ 48,6 4““ 116 57,9 Shin 60,3 223 22,8 36,8 E1111“ 28,2 24,5 32,7
Schleswig⸗Holstein 32 22,0 Hannover 25,1 Westfalen... 26,0 Hessen⸗Nassau . . . 19,1 Rheinland*) . . .. 10,8 Hohenzollern. B 14,4 im Staates⸗).. 24,9. 6 1901 23,8 1900 23,4 1899 25,7 1898 24,9 1897 6 26,0 7 1896 65, II1 25,1 Im Osten wurde also selbst erbgangsweise im allgemeinen ein noch größerer Teil des vorhandenen Grundstücksbestandes von Besitz⸗ wechsel betroffen als im Westen. Namentlich bedeutend war der Anteil, der durch Veräußerung in andere Hände gelangten Grund⸗ stücke in Westpreußen. Sowohl beim Erbgange wie beim Kaufe über⸗ haupt blieb von den östlichen Landesteilen Schlesien allein unter dem Staatsdurchschnitt, während von den westlichen nur Sachsen bei der Vererbung sowie nur Schleswig⸗Holstein beim Verkaufe darüber hinausgingen. Wenn man auch hier zwischen Eigentumsübergang ohne und mit Grundstücksteilung unterscheidet, ergeben sich noch einige Besonderheiten; so ist in den westlichen Prodinzen Hannover und Westfalen, den dortigen Verhältnissen des Erbrechts entsprechend, ein den Staatsdurchschnitt übersteigender Bruchteil der Besitzungen ge⸗
schlossen vererbt worden usw.
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Zur Arbeiterbewegung.
In Plauen beschlossen, wie die „Neue Voigtl. Ztg.“ meldet, in einer starkbesuchten Versammlung die Malergehilfen den Aus⸗ stand. Am Montag legen die dortigen Schneidergehilfen ebenfalls die Arbeit nieder. 1 8 „ Aus Indianapolis wird dem „W. T. B.“ telegraphiert: Die Konferenz der Arbeitgeber und Arbeiter aus dem Weich⸗ kohlengebiet hat zu keiner Einigung geführt. Der Vorsitzende der Arbeiterorganisation erklärt, daß dies den Ausstand bedeute.
Kunst und Wissenschaft.
A. F. Die letzte Allgemeine Sitzung der Gesellschaft für Erdkundde brachte vor Eintritt in die Tagesordnung einige inter⸗ essante Mitteilungen: Von Oberstleutnant Frobenius sind der Gesell⸗ schaft die Tagebücher Paul Pogges zum Geschenk gemacht worden, der als einer der ersten den Congo und seinen Quellfluß Lualaba erforschte. — Die Einladungen zum Internationalen Geographenkongreß, der vom 8. bis 20. September d. J. in den Vereinigten Staaten tagen wird, sind nunmebr eingetroffen. Der Kongreß wird in den ersten 4 Tagen Sitzungen in Wasbhirngton abhalten, darauf Philadelphia, New York, den Niagara, Chicago besuchen und in St. Louis am 20 zu einer Schluß⸗ versammlung zusammentreten. Für die Eisenbahnfahrten werden den Kongreßteilnehmern beträchtliche Vergünstigungen gewährt. — Der Sekretär des Fürsten von Monaco, Bela, versendet im Auftrage seines Souveräns Mitteilungen über die von letzterem mit einem Kostenaufwande von 1 200 000 Fr. beabsichtigte Nordpolexpedition.
Den Vortrag des Abends hielt als Gast Dr. Johan Hjort aus Bergen über „Forschungsfahrten auf nordischen Meeren“. Der Redner ist, wie der Vorsitzende einleitend hemerkte, Leiter eines staatlich unterstützten Instituts für Ozeanographie in Bergen. Den Anlaß zu seinen während 30 Monaten ausgeführten Forschungs⸗ fahrten hat ihm sein Spezialstudium und hiermit zusammenhängend
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die für Norwegen wichtige Frage geboten: wober rühren die großen, in unregelmäßigen Perioden eintretenden Schwankungen in der Ergiebigkeit des Fischfanges, namentlich mit Bezug auf Hering und Dorsch, in den nordischen Meeren? Die Lösung dieser Frage, die bis zu einem ge⸗ wissen Grade geglückt ist und bereits einen Aufschwung des norwe⸗ gischen Fischfangs erkennen läͤßt, insofern die einheimische Fischerf in wenigen Jahren um 1600 Segel⸗ und 120 D f erforderte begreiflicherweise die eingehendsten fordernis war die Ermittelung des Meerestiefen wegischen Küste sowohl, als um Jsland herum auf große Entfernungen ziemlich gaben, während entfernt, sich ein jäher großen Tiefen, bis zu 3000 m, zeigte. strömt östlich der das norwegische Klima 1 atlantische Golfstrom; westlich, ersteren aber an keiner querend, wie bisher irrtümlich angenommen wurde, Polarstror der um Island herum von seiner anfanglich sürwestlichen Richtun abschwenkt und Island sein ungewöhnlich rauhes Klim bereitet. In diesem ausgedehnten Meeresgebiet ist die Faung, de verschiedensten Ursachen, vor allem auch der Temperatur des Meerwassers entsprechend, äußerst abwechselnd in ihrer Reichhaltigkeit nach Meng der Arten und Individuen vertreten. So finden sich ; B. außerbe⸗ der Tiefsee Stellen im flacheren Meer, die Bassins vergleichbar sind, weil sie durch Erhebungen des Meeresgrundes wie durch Barrteren gegen die Nachbarschaft abgeschlossen sind. An diesen Stellen ist das Meer⸗ wasser, das in seinem Salzgehalt (34,93 %) sonst fast überall, in den oberen wie in den tiefsten Schichten, innerhalb der Meeresströꝛn nungen und nahe den Küsteh, sich gleich bleibt, auffällig sauerstoffarm und schwefel⸗ wasserstoffreich. Dem entsprechend sind diese Bassins arm an Tieren, wogegen an der Außenseite der Barrieren eine auffallend große enge, namentlich von wirbellosen Tieren, lebt und s Stellen naturgemäß der Fang von Kruftazeen Das ist eines der Beispiele, wie die Meeresforschung Erwerbe auf das Meer und seine Fauna angewiesen Norwegens wichtige Aufschlüsse und Fingerze noch ungleich wichtigerer Eingriff in die Arbeiten war die Folge sorgsamer Beobachtung des Laichgeschäfts wickelungsbesonderheiten der Eier des Dorsches. Man ke genau in den Schären Norwegens die vom Dorsch benutzten Laich⸗ plätze, man weiß, daß die Eier in den ersten Stadien in kaum e kennbaren Mengen durch die Ebbe in das Meer entführt werden un während der ersten Entwickelungszeit die flachen Meeredteile, aber sich immer weiter von der Küste entfernend, in großen Mengen erfüllen. Es lag deshalb der Rat nahe, den Fischfang in solchen Meeresteilen während dieser Zeit zu meiden, um nicht unbeabsichtigt Tausenden sich ent⸗ wickelnder Eier den Untergang zu bereiten. Da man gleichzeitig fand, daß zu dieser Zeit die vom Laichgeschäft zurückgekehrten Dorsche sich vor⸗ zugsweise in den tiefen Meeresteilen aufhielten, so ergab sich als zweiter Rat die Aufnahme der Hochseefischerei auf Dorsch während etwa zwei Monate. Der Erfolg hat diesen biologischen Beob⸗ achtungen recht gegeben, und die norwegischen Fischer folgen gern und bereitwillig den ihnen gegebenen Ratschlägen. Dr. Pjort gab, zum großen Teil durch charakteristische Lichtbilder permittelt, noch eine große Menge von Aufschlüssen ähnlicher Art, die nicht immer zwar schon praktische Folgen nach sich gezogen haben, aber früher oder später solche verheißen. Interessant war auch, was über die Verschiedenheit der Fauna im warmen und kalten Golf⸗ strom gesagt wurde: wie im ersteren sich zuweilen Fische finden, die man sonst nur in den amerikanischen Gewässern antrifft, die also der
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