v116161611666“ Aus den für 1903 fälligen Zinsen einer von dem König⸗ ichen Hoflieferanten, Kommissionsrat Hoff zu Berlin ge⸗ gründeten Stiftung sind nachstehend genannten Kriegs⸗ invaliden: Derwatis, Mathias, in Antbudupönen, Kreis “ Post, Johann, in Freudenhoch, Kreis Gumbinnen, Heiden, Johann, in Fuhlendorf, Kreis Franzburg, Villain, Philipp, in Alt⸗Grimnitz, Kreis Anger⸗ münde, Steinhöfel, Heinrich, in Schöneberg bei Berlin, Bamberger Straße 5, Priegnitz, Wilhelm, in Wevpritz, Kreis berg a. W., Bläsing, Karl, in Alt⸗Gurkowschbruch, Kreis Friedeberg N.⸗M., Schwartz, Karl, in Züllichau, Kreis Züllichau⸗ Schwiebus, Heinrich, Ferdinand, Jüterbog⸗Luckenwalde, Kurz, Gustav, in Berlin, Brunnenstraße 52, Franke, August, in Grochwitz, Kreis Freystadt N.⸗Schles., 12) Jazgar, Franz, in Obornik, 13) Neugebauer, Jakob, in Raschowa, Kreis Kosel, 14) Schrage, Berthold, in Salzuflen, Fürstentum Lippe⸗Detmold, 15) Schalkamp, Kreis Warendorf, 16) Zuch owski, Franz, in Zielen, Kreis Briesen, 17) Grunwald, Johann, in Dirschau, Schönebecker Straße 27 II, Geldgeschenke von je 15 ℳ bewilligt, die ihnen von der Militär⸗ pensionskasse hierselbst, dem Wunsche des Stif gemäß, zum 22. März d. Majes
Lands⸗
in Jänickendorf, Kreis
Theodor, in Freckenhorst,
J., dem Geburtstage iner Majestät des Hochseligen Kaisers und Königs Wilhelm des Großen, portofrei werden gezahlt werden.
Die Benachrichtigung der Empfänger über die stattgehabte Bewilligung hat auf Grund der gegenwärtigen Bekanntmachung durch die betreffenden Bezirkskommandos zu erfolgen.
Berlin, den 17. Februar 1904.
Kriegsministerium.
ersorgungs⸗ und Justiz Vallet de
Die Verlosung der gemäß § 3 des Allerhöchsten Privi⸗ legiums vom 18. Februar 1889 zu tilgenden 3 ½ prozentigen Worzugsanleihescheine V. Reihe der Ostpreußischen Südbahngesellschaft findet am Montag, den 11. April 1904, Vormittags 111½ Uhr, s Sitzungszimmer, Oranienstraße 92/94, 1 Treppe, durch zwei Notare statt. en 19. März 1904.
Hauptverwaltung der Staatsschulden
von Hoffmann.
der Gesetzsammlung enthält unter Nr. 10 494 die Verordnung, betreffend die Kommando⸗ zulagen für die Landgendarmerie, vom 29. Februar 1904, und
heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 6
unter Nr. 10 495 den Allerhöchsten Erlaß vom 7. März 1904, betreffend anderweite Abgrenzung der Verwaltungsbezirke der Eisenbahndirektionen in Frankfurt a. M., Mainz und St. Johann⸗Saarbrücken.
Berlin W., den 22. März 1904. Königliches Gesetzsammlungsamt. Weberstedt.
r 1
Königlich Preußi
der Militärpe
an der Kriegsakademie ernannt.
Durch Verfügung des Kriegs tober. Prof. xr. Borkowsky, kadettenanstalt, .Stender, Oberlehrer Drantenstein, — auf ihren Anttag zum 1. April des Kadettenkorps entlassen. 8
20. Januar. Steinmeister, Geheimer Rechnungsrat, Ge⸗ heimer expedierender Sekretär im Kriegsministerium, auf seinen An⸗ trag mit Pension in den Ruhestand versetzt. 6 b
21. Fannane 0 r Hammerschmidt, Oberlehrer an Oberrealschule der Franckeschen Stiftungen in Halle a. Ueberweisung an das Kadettenhaus in Plön, zum Ob Kadettenkorps vom 1. April 1904 ab ernannt.
28. Januar. rckmeister, Oberlebrer am Kadetten⸗ hause in Köslin, Kadettenbaus zu Oranienstein, Prof. Biereyve, Oberlehr Kadettenhause in Plön, an die Haupt⸗ kadenenanstalt, Urban, Oberlehrer an der Hauptkadettenanstalt, an das Kadettenhaus in Köslin, Dr. Heinicke, Oberlebrer am Kadetten⸗ hause in Köslin, an die Hauptka detten anstalt, — sämtlich zum 1. April 1904 versept. 1
5. Februar. Hirsch, Littwin, 1 1 Danzig bezw. Wittenberg, zu Proviantamt
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Intend. Registrator auf Probe zum Militärintend. Registrator
Stettin, als Proviantamts⸗ direktor auf Probe nach Magdeburg, Igert, Proviantamtsrendant in Namslau, als Proviantmeister auf Probe nach Stettin, Siehring, Tietz, Proviantamtsrendanten in Lahr bezw. Berlin, nach Namslau bezw. Lahr, Gräf (Wilhelm), Proviantamtskontrolleur in Züllichau, nach Berlin, Kern, Proviantamtsassist. in Insterkurg, als Proviantamts⸗ kontrolleur auf Probe nach Züllichau, Lampe, Proviantamtsassist, in
028
Hannover, nach Insterburg, — zum 1. April 1904 versetzt. Dittrich, Proviantamtskontrolleur in Berlin, zum Proviantamtsrendanten er⸗ nannt. Petri, Proviantmeister in Torgau, auf seinen Antrag mit Pension in den Ruhestand versetzt.
26. Februar. Ulrich (Gustav), Proviantamtsrendant in Karlsruhe, auf seinen Antrag mit Pension in den Ruhestand versetzt.
27. Februar. Schütze (Alfred), Günther (Oskar), Intend. Sekretäre von den Intendanturen des II. bezw. X. Armee⸗ korps, zu der des XVI. Armeekorps zum 1. April 1904 versetzt.
1. März. Dreßler, Intend. Sekretär von der Intendantur der 13 Div, zu der des VII. Armeekorps versetzt.
2. März. Floß, Oberlehrer am Kadettenhause in Bens⸗ berg, auf seinen Antrag zum 1. April 1904 aus dem Dienst des Kadettenkorps entlassen Scheerbarth, Zahlmstr. vom 2. Bat. 1. Ermländ. Inf. Regts. Nr. 150 zum 1. Mai 1904 zum XI. Armee⸗ korps versetzt. Dr. Arndt, Stabsveterinär der Landw. 2. Aufgebots (Oppeln), der Abschied bewilligt.
4. März Schmidt (Paul), Rechnungsrat, Urban, Dor⸗ mann, Intend Sekretäre von der Intend. des Gardekorps, Wiegel⸗ mann, Intend. Sekretär, Bohle, Kanzleisekretär von der Intend. des III. Armeekorps, Peuschel, Intend. Registrator von der Intend. des XI. Armeekorps, dieser zum 20. März 1904, — zu der Intend. der Verkehrstruppen, Jeße, Kanzleirat, Intend. Registrator von der Intend. des Gardekorps, zu der des XI. Armeekorps, — zum 1. April 1904 versetzt. 8
6. Marz. Dr. Güßow, Oberlehrer an der Fürstlichen Real⸗ schule in Arnstadt i. Thür., unter Ueberweis s Kadettenhaus in Köslin, zum Oberlehrer des Kadettenk .April 1904 ab ernannt
8. März Busch, Geheimer Kanzleirat, Geheimer Registrator im Kriegsministerium, auf seinen Antrag mit Pension in den Ruhe⸗ stand versetzt. “
14. März. Appel, Oberzahlmstr. vom Hus. Regt. von Zieten (Brandenburg.) Nr. 3, auf seinen Antrag zum 1. Mai 1904 mit Pension in den Ruhestand versetzt.
Königlich Sächsische Armee.
GIFFH2 r† S5p F 2 nonn unmn .92 Offiziere, Fähnriche ꝛc. Ernennungen
— 8
5
Befördecungen und Versetzungen. Im aktiven Heere 7. März. v. Kauf⸗ mann, Oberstlt. beim Stabe des 2. Gren. Regts. Nr. 191 Kaiser Wilbelm, König von Preußen, vom 12. März d. J ab zur Bertretung des beurlaubten Kommandeurs des 3. JInf. Regts. Nr. 102 Prinz⸗ Regent Luitpold von Bayern nach Zittau kommandiert.
14. März. Frdr. v. Milkau, Major beim Regts. König Albert Nr. 18, vom 23. März d. des abkommandierten Kommandenrs des 1.
nz Joseph von Oesterreich, König von Un
ör. v. Welck, Hauptm. und Komp. Chef in Inf - 133, kommandiert zum Königl. preuß. Großen Generalstabe, Lin Lt. im 10. Inf. Regt. Nr. 134, — scheiden behufs Uebertritts zur Kaiserlichen Schutztruxre für Südwestafrika mit dem 4. April d. J. aus dem Heere aus. Abschiedsbewilligungen. Im Be März. Nitzsche, Lt. der Raf. a. D., zule nf. Regts. Nr 133, früher in diesem Regzt lussicht auf Anstellung im Garn. Verwaltungsdienst
mte der Militärverwaltung.
des Kriegsministeriums.
otheker der Landw. 2. Aufgebots im L
bewilligt.
1, Stabsveterinär der Landw. 2. des Landw. Bezirks Ueberführnag zum 2. Aufgebots der Absch
12. März. 5
1
als alleinstehender 18q 2 —
1 48 Riesa,
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Exzellenz der und Minister der
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Seine 3† 15 4 MArhoz⸗ öffentlichen Arbeiten 52
nach der Rheinprovinz 11“
In der am 21. d. M. unte ministers, Siaatssekretärs des Posadowsky⸗Wehner abc⸗ehaltenen Pleuxarfi Bundesrats wurden die Mitteilungen des Pre Reichstags über die Beschlüsse des Reichstags zu den Gesetz⸗ entwürfen, betreffend die vorläufige Regelung des Reichshaus⸗ halts und des Haushalts der Schutzgebiete für die Monate April und Mai 190 4sowie zu den Gesetzentwürfen wegen Feststellung eines zweiten Nachtrags zum Reichshaushaltsetat und zum Haushaltsetat für die Schutzgebiete auf das Rechnungsjahr 1903, zur Kenntnis genommen. Die Vorlagen, betreffend Beschlüsse des Landes⸗ ausschusses zu dem Gesetzentwurf wegen Feststellung des Landeshaushaltsetats von Elsaß⸗Lothringen für 1904 und zu dem Entwurf eines Gesetzes für Elsoß⸗Lothringen über die Besoldung der Lehrer und Lehrerinnen an öffentlichen Elementar⸗
schulen, wurden den zuständigen Ausschüssen überwiesen.
Im Monat Februar d. J. haben 1611 Schiffe (gegen 1688 Schiffe im Februar 1903) mit einem Nettoraumgehalt von 252 701 Registertons (1903: 225 766 Registertons) den Kaiser Wilhelm⸗Kanal benutzt und, nach Abzug des auf die Kanaglabgabe in Anrechnung zu bringenden Elblotsgeldes, an Gebühren 129 716 ℳ (1903: 115 455 ℳ) entrichtet.
angekommen. 3
Mecklenburg⸗Schwerin.
Meoc
„Meckl.
aufgegeben haben.
Der Bevollmächtigte zum Bundesrat, Fürstlich schaum⸗ burg lippische Staatsminister Freiherr von Feilitzsch ist hier
Seine Königliche Hoheit der Großherzog wird, wie die Nachr.“ erfahren, bis nach Ostern in Cannes bleiben, nachdem Hööchstderselbe sowie Ihre Königlichen Hoheiten der Herzog und die Herzogin von Cumberland, infolge der Erkrankung der Prinzessinnen Alexandra und Olga an der Influenza, die beabsichtigte Reise nach Kopenhagen einstweilen
7 5 b
V
s ex 8 6616661668683 Der Kaiserliche Gouverneur von Deutsch⸗Südwestafrika, Oberst Leutwein, telegraphiert unterm 21. März, wie „W. T. B.“ berichtet, doß nach einer Meldung aus Groot⸗ fontein die Strecke längs des Omuramba⸗Uomatakoflusses zwischen Otjituo und Otjomaware vom Feinde frei ist. Der Oberleutnant Volkmann ist angewiesen, die Linie längs des Omuramba⸗-Uomatakoflusses zu sperren.
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Das österreichische Abgeordnetenhaus setzte gestern, wie „W. T. B.“ berichtet, die Verhandlung des dringlichen Antrages, betreffend die Ausgestaltung der tschechischen Hochschulen fort. Der Abgeordnete Romanczuk trat für die Gründung einer ruthenischen Universität ein. Solange diese nicht angänaig sei, sollten für die notwendigsten Lehrgegenstände ruthenische Lehrstühle an der Lemberger Universität eingerichtet werden.
Das ungarische Unterhaus nahm gestern die Vorlage, be⸗ treffend die Feststellung des Rekrutenkontingents für 1904, an, und im weiteren Verlaufe der Verhandlung auch die Vorlage über die Votierung des Rekrutenkontingents.
Großbritannien und Irland. Der Prinz Albrecht von Preußen ist, wie „W.
BB meldet, gestern abend in London eingetroffen. Zum Empfange hatten sich im Auftrage des Königs der Prinz Christian zu Schleswig⸗Holstein und der zum Ehrendienst kom⸗ mandierte General Sir Stanley Clarke sowie die Mit⸗ glieder der deutschen Botschaft am Bahnhofe eingefunden. Nach herzlicher Begrüßung des Prinzen Christian und des deutschen Botschafters Grafen Wolff⸗Metternich fuhr der Prinz Albrecht nach dem Buckinghampalast.
Die Leiche des Herzogs von Cambridge wurde gaestern abend 9 Uhr nach der Westminster Abtei gebracht. Der Sarg war mit dem Unionjack bedeckt und stand auf einer von sechs Pferden gezogenen Lafette. Eine Schwadron der Garde zu
e eskortierte den Zug. In den Straßen, durch die der Zug sich bewegte, waren Tausende von Menschen versammelt.
as Oberhaus lehnte gestern nach zweitägiger Debatte mit Antrag ab, der sich gegen die Ein⸗ nach Trankvaal erklärt, bevor diesem
Regierung gewährt sei. Premierminister Balfour Bestätigung erhalten, daß im Roten Meer auf der Höhe van ationier Der Regierung sei die Nachricht zugegangen, daß ei npf Peninsular and Oriental Company im letzten Mon 1. ein russisches Kriegsschiff angehalten und seine Pa untersucht worden seien. Die Tat⸗ sachen, soweit sie bis j bekannt seien, seien nicht genügend, ine Vorstellung bei der russischen Regierung zu erbeben. Sir
—
Henry Campbell⸗Banänerman beantragte eine Abstimmung darüber, der Regierung einen Tadel auszusprechen, daß sie erlaubt habe, chinesische Arbeiter in Tran einzuführen. In Beantwortung einer anderen Anfrage führte der Unterstaatssekretär des Aus⸗ wärtigen Earl Percy aus, daß die Verhandlungen bezüglich der Reorganisation der mazedonischen Gendarmerie fortschritten und die baldige Regelung der Angelegenheit erhoffen ließen. Sodann wurde nach einer sehr lebhasten Debatte der Antrag Sir Heury Camp⸗ bell⸗Bannermans mit 299 gegen 242 Stimmen abgelehnt. Im Ver⸗ laufe der Debatte tadelte der Major Seeley die Regierungspolitik und erklärte, er werde sein Mandat niederlegen, um die Gesinnung fg⸗
einer Wähler festzustellen.
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Frankreich. r Deputiertenkammer trat, wie wird, bei der Beratung des Artikel 2 des ie Abschaffung des Unterrichts „ der eh⸗malige Minister Leygues vvizenhäuser in Frankreich ein, die sich Lehrkräften für des Aus land und die Kolonien befaß Leygues beton Wichtigkeit dieser Schulen für die Aufrechterbal en Einflusses; schon liefen sie Gefahr, den Vonang an Engländern und Deutschen gegründeten protestantischen Sch⸗ 3 z müssen, und doch sei die Schüler⸗ zahl die der sämtlichen anderen zusammengenommen. Verfage man ihnen die Unterstützung, so würden die Schäler zu jenen übergehen. Als Beispiel führte 9
8 2
291 —ꝙ —— 82
ch der Redner ganz besonders Madagaskar an, wo issionãre
französischen Jnteressen bekämpften. In seiner Entgegnung
der Kolonialminister Doumergue fest, daß die Ver⸗
ung der Schulen in allen Kolonien fast ganz durch⸗
i und dennoch keine uträglichkeiten im Gefolge Der General Gallieni, den man als Gegner Verweltlichung hinstellen möchte, habe selbst den Vertrag üdern des Ordens der Christlichen Lehre auf Madagaskar
Der Minister setzte hinzu, daß auf Madagaskar völlige
freiheit berrsche. Freilich seien der Unterricht und die iche Propaganta zwei grundverschiedene Dinge. Zum Schlusse
der Minister, daß dank dem Eifer der französischen weltlichen
er das Französische in wenigen Jahren die Umgangssprache der ingeborenen in allen französischen Kolonien sein werde. Der Antrag es auf Beibehaltung der Lehranstalten für Novizen wurde sodann
3 gegen 272 Stimmen angenommen.
Italien. 1 einem gestern ausgegebenen Krankheitsbericht das Befinden des Herzogs von Aosta schreitet, wie „W. T. B.“ meldet, die Besserung beträchtlich fort, sowohl was den allgemeinen Zustand als auch was den örtlichen, kranken, anbetrifft.
Das Mittelmeergeschwader unter dem Befehle des Admirals Morin trifft heute in Neapel ein, um Seine Majestät den Deutschen Kaiser bei der Ankunft zu begrüßen.
Der Papst hat gestern anläßlich des Jahrestages des Todes Gregors des Großen eine Enzyklika erlassen, die die Fersetung der Gesellschaft beim Beginn des Papsttums Gregors schildert und dessen reformatesrische Tätigkeit auf dem Gebiete des gesamten sozialen Lebens darlegt. Der Papst erklärt darin:
Auch er sehe sich von Gefahren und Feinden umringt, und er fühle sich, wie Gregor, voll Vertrauen, unbesieglich und gefestigt auf dem Felsen der Kirche, die götrliche Versprechungen besitze. Er berufe die Völker zu dieser Kirche, die allein der Welt den Frieden sichern könne, und beharre auf der Notwendigkeit des Einvernehmens zwischen der geistlichen und der weltlichen Macht, die beide durch Gottes Willen beständen und bestimmt seien, sich gegenseitig zu unterstützen. Er werde versuchen, die unerschütterliche Festigkeit Gregors nachzuahmen, indem er es sich zum Vorsatz mache, die Rechte und Prärogativen, deren Wächter und Beschützer vor Gott und den Menschen das Papsttum sei, um jeden Preis zu veiteidigen. Die gegenwärtigen Verhältnisse seien schwieriger als die zur Zeit Gregors. Die Völker seien ermüdet durch die Anforderungen, die das Leben an sie stelle. Es handle sich nicht mehr allein um Ketzerei, sondern man lege die Axt an die Wurzeln der Bäume, die die Kirche bedeuteten. Man leugne das Wirken Gottes in der Schöpfung, Ordnung und Regierung der Welt und
“
glichkeit von Wundern. Möglichkeit von Wunde 2 W 1r Irrwege geraten. Die Folge hiervon sei, daß die einen, ver⸗
blendet durch die Entwickelung des wissenschaftlichen Rüstzeuges, ihren
lauben verlören, und daß andere, die fest im Glauben ständen, die wissenschaftliche Kritik beschuldigten daß sie den Glauben untergrabe, was ein nicht berechtigter Vorwurf sei. — Der Papst betont dann die moralischen Folgen, die sich hieraus ergäben, und setzt auseinander, welche Aufgaben die Bischöfe fuͤr ihre Person und bezüglich der Auswahl und der Leitung ihres Klerus hätten, besonders hinsichtlich ihrer Lehr⸗ tätigkeit und ihres sozialen Wirkens zu Gunsten der Schwachen.
Spanien.
Im Senal erklärte gestern, wie „W. T. B.“ erfährt, auf mehrere Vn gerichtete Anfragen der Minister des Aeußern San Pahrcs
und Paris Verhandlungen bezüglich Indessen werde man sich auch mit Spanien ins Einvernehmen setzen unter Bedingungen, die dessen Interessen in Marokko förderlich seien. Man werde keinerlei Ab⸗ machungen treffen, die den Interessen derjenigen Mächte zuwiderliefen,
an ihn geric 188p es sei richtig, daß in London
Marokkos im Gange seien.
die geneigt seien, den gegenwärtigen Zustand in Marokko aufrecht⸗ zuerhalten. Niederlande.
Der Verwaltungsrat des Schiedsgerichtshofes im Haag ist zum 30. d. M. zusammenberufen worden, wird sich aber nicht mit dem Protest Japans gegen die Ansprache Murawjews vom 22. Februar beschäftigen, da er der Ansicht sei, daß die Angelegenheit schon durch die Notifizierung er⸗ ledigt sei.
Belgien. Der König hat sich, dem „W. T. B.“ zufolge, heute nach Wiesbaden begeben.
Türkei.
Das vom Generalinspektor und den Zivilagenten ausge⸗ arbeitete Reglement für die Repatriierung mazedo⸗ nischer Flüchtlinge wurde, wie das Wiener „Telegr.⸗ Korresp.⸗Bureau“ erfährt, von der Pforte prinzipiell gutge⸗ heißen. Die Durchführung verzögere sich jedoch vorläufig, da die Gendarmeriefrage, die das Mildiz⸗Palais und die Pforte vollkommen in Anspruch nehme, alle anderen Angelegenheiten in den Hintergrund dränge.
Die Lage im Gebiet von Sassun ist unverändert. Der arwenische Bandenchef Antranik weigert sich, wegen Ueber⸗ gabe und Auflösung seiner Bande bezw. Entlassung der Flücht⸗ linge zu verhandeln. Es dürfte noch die Vermittelung des armenischen Bischofs von Musch, an den am Sonnabend briefliche Anweisungen abgesandt wurden, abgewartet werden. Die Pforte versichert, die Militär⸗ und Zivilbehörden streng angewiesen zu haben, vorläufig nichts gegen Antranik zu unter⸗ nehmen, vielmehr zunächst nur Angriffe von seiten der Kurden sowie Repressalien zu verhindern.
Asien.
Die „Russische Telegraphen⸗Agentur“ berichtet aus Mukden, der Stabschef General Zilinski melde, die Truppen seien in guter Stimmung, Krankheitsfälle seien nicht zu verzeichnen. Nach den Berichten der Grenzwache sei der Betrieb der ost⸗ chinesischen Bahn ungestört. Bei der Station Udzini habe ein Rittmeister mit 70 Reitern eine Bande von 100 Tschun⸗ chusen vertrieben. Die Besetzung der Städte Andschu und Phjöng⸗jang durch feindliche Infanterie und Artillerie be⸗ tätige sich. Auf der Straße von Andschu nach Phjöng⸗jang sei eine verstärkte Bewegung von Truppen und Train zu be⸗ merken.
Der Standard meldet aus Tientsin, das Waiwupu ([Auswärtige Amt) habe an die ausländischen Regierungen das Ersuchen um eine Verlängerung der Frist zur Zahlung der Kriegskostenentschädigung um ein Jahr gerichtet, damit es die für das laufende Jahr zu zahlenden Summen zur Verfügung haben könne.
Aus Tschifu erfährt das „Reutersche Bureau“, daß das aus den Kreuzern „Hai⸗tschi“, „Hai⸗tschen“, „Haitien“ und „Haidschu“ bestehende Pei⸗jang⸗Geschwader unter Befehl des Admirals Tsah dort angekommen sei; man nehme an, es solle nach Niutschwang gehen, sobald der Fluß eis⸗ frei sei.
Etwa 1000 Opiumschmugaler unter Führung eines gewissen Nuon erregten nach einer Meldung aus Schanghai einen Aufruhr und schlugen die gegen sie vorgehenden Regierungs⸗ truppen 70 Meilen südlich von Tschungking in der Provinz Sz'tschvan. Die Truppen verloren 16 Mann, der Rest floh. Die Behörden Tschungking haben Verstärkungen ab⸗
Parlamentarische Nachrichten.
Der Schlußbericht über die gestrige Sitzung des Hauses der Abgeordneten befindet sich in der Ersten Beilage.
— In der heutigen (48.) Sitzung des Hauses der Ab⸗ geordneten, welcher der Minister der geistlichen ꝛc. An⸗ gelegenheiten Dr. Studt beiwohnte, stand zunächst der Gesetzentwurf, betreffend die Erweiterung des Stadt⸗ kreises Bonn, zur zweiten Beratung. Es sollen die Land⸗ gemeinden Poppeledorf, Kessenich, Endenich und Dottendorf am 1. April 1904 unter Abtrennung von dem Landkreise Bonn mit der Stadtgemeinde und dem Stadtkreise vereinigt werden. Namens der Gemeindekommission beantragt der Be⸗ richterstatter Abg. Vorster, die Vorlage unverändert zu ge⸗ nehmigen und die Petitionen der Gemeinderatsmitglieder Niederstein in Endenich, Heller und Genossen in Poppelsdorf, Trimborn und Genossen in Kessenich um Annahme des Gesetzentwurfs, der Gemeindevertreter Brünker und benossen in Duisdorf um Ablehnung des Gesetz⸗ entwurfks oder Eingemteindung der gesamten Bürger⸗ meisterei Poppelsdorf und des Gemeindevorstehers Linzbach in Lengsdorf um Eingemeindung der Gemeinden Lengsdorf und Ippendorf in den Stabtkreis Bonn durch die Beschlußfassung über den Gesetzentwurf für erledigt zu erklären. Eine Petition des Rittergutsbesitzers, Geheimen Regierungsrats von Hymen zu Endenich um Ablehuung der Eingemeindung von Endenich in den Stadtkreis Bonn soll durch Uebergang zur Tages⸗ ordnung erledigt werden. nte vb. von Heyking (kons.): Der Landkreis Bonn hat erheb⸗ sprach Widerspruch gegen die Eingemeindung erhoben und den 8 schädi auch aus ührlich begründet; es fragt sich, ob die Ent⸗ schädigung, die dem Landkreis gewährt wird, ausreichend bemessen
Bedenken könnten auch der Eingemeindung von Endenich entgegenstehen; denn es ist in der Kommission darauf hinge⸗
8
Daher sei die historische Wissenschaft
“
wiesen worden, daß Endenich eine rein ländliche Gemeinde ist. Die Gemeinden Lengsdorf und Ippendorf, die als Restbürgermeisterei übrig bleiben, wünschen ihrerseits die Eingemeindung in Bonn eben⸗ falls, aber diese Eingemeindung würde vielleicht die heiden Gemeinden selbst finanziell schädigen. Ich beantrage, die Vorlage zur noch⸗ maligen Prüfung an die Kommission zurückzuverweisen.
Abg. Dr. Hauptmann (Zentr.): Die Stadt Bonn ist mit der Eingemeindung von Lengsdorf und Ivpendorf ein⸗ verstanden gewesen, aber die Regierung hat die Eingemeindung nicht genehmigt. Es ist doch bureaukratisch, diese Eingemeindung abzulehnen. Leider hat sich auch die stärkste Partei des Hauses gegen sie ausgesprochen und den Landgemeinden Ippendorf und Lenasdorf das versagt, was diese selbst als notwendig ansehen. Der Redner setzt eingebend auseinander, daß die Stadt Bonn und die nach dem Gesetzentwurf mit ihr zu vereinigenden Gemeinden geschädigt würden, wenn nicht auch Lengsdorf und Ippendorf miteingemeindet würden.
Abg. Haus mann (nl.): Ich fürchte, daß eine ernsthafte Prü⸗ fung der ganzen Angelegenheit hier kaum möglich ist. Der Gegen⸗ stand sollte gestern auf die Tagesordnung kommen, und es war der Kommission nicht mehr möglich, einen schriftlichen statten. Ich glaube aber, daß diejenigen, die sich f interessieren, jetzt einen Ersatz in dem sehr ausfüh trag des Referenten gefunden haben werden. Es möglich, heute noch den Bericht des Abg. drucken und ihn den Mittgliedern zuustellen. selbst, nämlich die Eingemeindung von Poppelsdorf,
Kessenich und Dottendorf, findet im allgemeinen keinen spruch. Zweifelhaft ist nur die Sache bezüglich der s meisterei; da wäre vielleicht eine Prüfung noch Allgemein gültige Gesichtspunkte dafür zu finden, ist Uebrigens bietet § 53 des Kommunalabgabengesetzes Möglichkeit, den beiden Gemeinden zu bhelfen, falls
in Schwierigkeiten geraten. Wenn wir noch weitere Erhebungen in der Kommission beschlössen, so würde das Inkraft treten dieses Gesetzes eine sehr große Verzögerung erfahren. Die Sachen liegen so, daß von jedem einzelnen von uns eine Prüfung nicht verlangt werden kann Es wird uns hier eine Art Vormundschaft zugemutet, die wir nicht übernehmen können.
Abg. Kirsch (Zentr): Dieser Ansicht kann ich doch nicht bei⸗ pflichten. Eine solche Bemerkung gerade von nationalliberaler Seite, die sehr stark für den Parlamentarismus engagiert ist, war deplaciert. Es ist durchaus unser Recht, hier alles und jedes zur Sprache zu bringen, was damit in Zusammenhang steht. Was nun zunächst die prinzipielle Seite der Frage betrifft, ob die Eingemeindung im Wege des Gesetzes oder nur durch Vertrag der betreffenden Gemeinden vollzogen werden soll, so hat sich die Regierung schon 1903 für den ersten Weg ent⸗ schieden. Allerdings ist bei der Eingemeindung in Mülheim g. d. Rubr der andere Weg eingeschlagen worden, und es wäre mir interessant zu erfahren, aus welchen Gründen die Genehmigung durch den nicht nachgesucht worden ist. Wenn die Ge⸗ nehmigung der Verträge nur durch die Verwaltungsbehörden erfolgt, so können sie späterhin durch übereinstimmenden Beschluß der gesamten Behörden wieder aufgehoben werden. Wie wichtig die gesetzliche Sanktion für die Bestimmungen des Vertrages ist, zeigt sich namentlich beim § 5 des Vertrages, nach dem zum Zwecke der Wahlen für die Stadtverordnetenversammlung die Stadtgemeinde Bonn und die Landgemeinden Peoppelsdorf, Kessenich, Endenich und Dottendorf bis zum 1. Januar 1917 je einen besonderen Wahlbezirk bilden sollen. Nach dem vorliegenden Gesetz⸗ entwurf würde eine Aenderung dieser Bestimmung bis 1917 auf außergesetzlichen Wege nicht möglich sein. Was nun die geschäft⸗ liche Behandlung der Frage betrifft, so ist sie bei der ersten Lesung sehr abgekürzt worden. Es wurde ein Schlußantrag ange nommen in der Erwartung, daß das, was noch vorzutragen sein würde, in der Kommission vorgetragen werden könnte. Um so mehr wäre es am Platz gewesen, einen schriftlichen Bericht zu erstatten. Man kann sich nicht darauf berufen, daß eine Beschleunigung notwendig ist, und ich glaube auch nicht, daß, wie von einem der Vorredner befürchtet wurde, die Sache um ein Jahr verzögert werden würde, wenn wir die Vor⸗ lage an die Gemeindekommission zurückverweisen. Das Gesetz könnte bis elwa zum 1. Iunnt in Krat set. Ich kann der Staatsregierung den Vorwurf nicht ersparen, daß sie uns nicht schon früher das nötige Material, namentlich das Kartenmaterial, zur Verfügung gestellt hat, aber vollständige Klarheit haben wir auch jetzt noch nicht. Es heißt, daß die Regierung gegen die Eingemeindung der Orte Lengsdorf und Ippendorf Wider⸗ spruch erhoben hat. Was ist der Grund dieses Widerspruchs? Eine eingehende Würdigung dieser Frage ist um so notwendiger, als wir in absehbarer Zeit noch weitere Eingemeindungsvorlagen zu erwarten haben.
Geheimer Oberregierungsrat Dr. Freund: Bei der Ein⸗ gemeindung in Mülheim war ein Geseetz nicht erforderlich, weil eine Aenderung der Kreisgrenzen nicht in Frage kam. Der Wunsch, die Gemeinden Lengsdorf und Ippendorf einzugemeinden, ist u. a. mit der Notwendigkeit der Kanalisation begründet worden, aber die Kanalisation ist wegen des rein länd⸗ lichen Charakters dieser Gemeinden nicht notwendig. Außerdem haben diese beiden Gemeinden gar keine Berührung mit der Stadt Bonn, und diese Momente haben die Regierung veranlaßt, von der weiteren Ausdehnung der Eingemeindung abzusehen. Wollte man rein ländliche Gemeinden hineinziehen, so würde der Kreis der Eingemeindung so weit gesteckt werden, daß das Interesse an der Eingemeindung überhaupt überschritten würde Vor allen Dingen würde dann die Lebensfähig⸗ keit des übrig bleibenden Landkreises allzusehr abgeschnitten werden. Wenn der Abg. von Heyking fragt, ob die Entschädigung der Landzemeinden genügend sei, so kann ich feststellen, dLaß die Auseinandersetzung vom Kreistage einstimmig angenommen worden ist. Im Zweifel ist Herr von Heyking ferner darüber, ob Endenich als nichtländlicher Ort anzusehen sei. Wir haben ihn nicht als einen ländlichen Ort ansehen können. Zur Eingemeindung der Restbürgermeisterei ist allerdings die Stadt Bonn bereit, und sie will auch mehr zahlen, aber man kann doch unmöglich jemand zwingen, an den Schulden eines ande en teilzunehmen.
Abg. Dr. Rügenberg (Zentr): Bei allen solchen Einver⸗ leibungsfragen wird es immer Beteiligte geben, die aus Gründen des Gemeinwohls oder aus anderen Gründen von der vorzunehmenden Trennung und Verbindung eine Schädigung befürchten. In diesem Falle walten solche Bedenken im Landkreise Bonn ob. Andererseits steht aber fest, daß, soll nicht die wirtschaftliche Entwickelung Bonns aufs schwerste geschädigt werden, die Eingemeindung eine Notwendigkeit ist. Auch in der Restbürgermeisterei bestehen noch Bedenken darüber, ob sie nach der Abtrennung der vier Gemeinden noch lebensfähig bleibt. Indessen sind die Entschädigungsleistungen, zu denen sich die Stadt Bonn erboten hat, gegen nur 2 Stimmen füͤr angemessen erachtet worden. Auch die uns in letzter Stunde zu⸗ gegangene Petition des Kreistages des Landkreises Vonn kann die guten Gründe für die Eingemeindung nicht erschüttern. Die Stadt Bonn hatte sich ja bereit erklärt, die ganze Bürgermeisterei zu inkorporieren, aber da trat die Regierung mit der Erklärung dazwischen, daß die Einverleibung auf das Noiwendigste zu beschränken sei. Es entspricht also nur der Billigkeit, wenn wir die Vorlage der Re⸗ gierung annehmen. Die Zurückverweisung an die Kommission würde keinen Zweck haben.
Abg. Dr. Faßbender (Zentr.) tritt ebenfalls für die Vorlage ein, bleibt aber auf der Tribüne völlig unverständlich.
Abg. Winckler (kons.): Der erste Redner meiner Fraktion hat, als er das Wort ergriff, noch keinen Blick in die erst heute uns zu⸗ gekommene Petition des Kreistags des Landkreises Bonn werfen können. Wir sind also in diesem Falle durchaus noch nicht in der Lage, uns ein klares Urteil zu bilden, um mit gutem Gewissen ja sagen zu können. Ich beantrage daher die Zurückverweisung der Vorlage an die Gemelndekommission zur schriftlichen Berichterstatkung.
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Dieser Antrag des Abg. Winckler wird angenommen.
Landtag
Alsdann setzt das Haus die zweite Beratung des Staats haushaltsetats für das Nech nungsjahr 1904 im Etat des Ministeriums der geistlichen, Unterrichts und Medizinalangelegenheiten bei dem Kapite „Elementarunterrichtswesen“ fort (Schluß des Blattes.)
Tr. 12 des „Zentralblatts für das Deutsche Reich“, herausgegeben im Reichsamt des Innern, vom 18. März 1904, hat folgenden Inhalt: 1) Zoll⸗ und Steuerwesen: Aenderung von Tare sätzen. 2) Finanzwesen: Nachweisung der Einnahmen des Reichs vom 1. April 1903 bis Ende Februar 1904. 3) Konsulatwesen: Bestellung eines Konsularagenten. 4) Polizeiwesen: Ausweisung von Auslän dern aus dem Reichsgebiet.
urchführung der Arbeiterschutzbestimmun im Jahre 1902.
im Reichstag ist zum ersten Male eine Denkschrift über
rhandlungen gegen die Arbeiterschutzgesetze zugegangen.*)
nalstatistik beschäftigt sich mit diesen Zuwiderhandlungen
soweit sie sich als Vergehen gegen die Gewerbeordnung darstellen, sodaß die Uebertretungen der Gewerbeordnung und alle Verstöße gegen sonstige Arbeiterschutzbestimmungen keine Berücksichtigung finden. Die Jahresberichte der Ge⸗ werbeaufsichtsbeamten andererseits führen nur die Zuwiderhandlungen gegen Gesetze zum Schutz der jugendlichen Arbeiter und der Arbei⸗ terinnen an. Die jetzt vorgelegte Denkschrift dagegen behandelt alle zur Kenntnis der Gewerbeaufsichtsbeamten gelangten rechtskräftigen Bestrafungen aus dem Jahre 1902 wegen Zuwiderhandlungen gegen die Arbeiterschutzbestimmungen der Gewerbeordnung und der auf Grund der Gewerbeordnung vom Bundesrat erlassenen Bestimmungen Gesamtzabl aller Zuwiderhandlungen betrug nach dieser Denkschrift 5621. Von jeder einzelnen Zuwiderhandlung werden die Art des Betriebes, in dem sie sich creignete, der Gegenstand der Zu⸗ widerhandlung nach der Anzeige, die erste Entscheidung, die letzte Ent⸗ scheidung im Berichtsjahre, der Gegenstand der Zuwiderhandlung nach der letzten tatsächlichen Feststellung und die verletzte Vorschrift nach der lezten verurteilenden Entscheidung angegeben.
Am höchsten war danach die Zahl der Verstöße gegen Be⸗ stimmungen, betreffend die Arbeitsbücher. Abgesehen von unzulässigen Eintragungen (256 Fälle), wurden 1869 Zuwiderhandlungen gezählt, die zur Bestrafung von 1937 Personen führten. Sehr hoch war auch die Zahl der Verstöße gegen die §§ 120 a — 120 e der Gewerbeordnung, die den Schutz der Arbeiter gegen Gefahren für Leben, Gesuandheit und Sittlichkeit betreffen. Polizeiliche Verfügungen auf Grund dieser Paragraphen wurden von 134 Personen in 128 Fällen, vom Bundes⸗ rat erlassene Bestimmungen gleicher Art von 967 Personen in 927 Fällen übertreten. Von den überhaupt erkannten vier Gefängnis strafen wurden allein drei auf Grund der §§ 120 a —ce und d aus⸗ gesprochen.
Die Bestimmungen über die Sonntagsruhe wurden von 838 Per⸗ sonen in 774 Fällen übertreten. 8
Am seltensten ist die Verurteilung wegen Verhängung anderer als der in der Arbeitsordnung vorgesehenen Strafen vorgekommen (1 Fall und 1 Person), desgleichen wegen unzulässiger Kennzeichnung der Arbeiter durch das Zeugnis (1 Fall und 1 Person) Wegen Unterlassung der Barzahlung in Reichswährung (Trucksystem) wurden 22 Personen in 18 Fällen, wegen Lohnzahlung in Gast⸗ und Schank wirtschaften oder an Dritte 29 Personen in 28 Fällen bestraft
§ 153 der Gewerbeordnung, betreffend Vergehen gegen die Frei⸗ heit in bezug auf Verabredungen und Vereinigungen zwecks Erlangung günstiger Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen, kam nur einmal zur An⸗ wendung; es wurde auf die hier allein zulässige Gefängnisstrafe erkannt.
Die meisten Bestrafungen kamen in der Industrie der Nahrungs, und Genußmittel vor (1557 Personen und 1532 Fälle). 755 Verurteilte waren im Bekleidungs-⸗ und Reinigungs⸗ gewerbe tätig, 655 in der Industrie der Steine und Erden, 519 im Beherbergungs⸗ und Erquickungsgewerbe, 525 in der Metall⸗ verarbeitungsindustrie. Das Baugewerbe war an der Gesamtzahl d⸗ Verurteilten mit 356 Personen, die Textilindustrie mit 315 Personen beteiligt. Sehr gering war die Zahl der Verurteilten aus dem Handelsgewerbe (4), den künstlerischen Gewerben (9) und dem Verkehrs⸗ gewerbe (10).
Die Strafen waren fast ausschließlich Geldstrafen. Von 5943 Personen wurden nur 4 mit Gefängnis bestraft, 5939 zu Geld⸗ strafen verurteilt.
49. Die
. Zur Arbeiterbewegung.
In Berlin haben der „Deutschen Warte“ zufolge die Rammer (Hilfsarbeiter der Steinsetzer) beschlossen, in eine Ausstandsbewegung einzutreten; sie beauftragten ihre Lohnkommission, auf der Basis eines Stundenlohnes von 65 Peinen Tarif zu diesem Zwecke auszuarbeiten. Die Bautischler von Berlin und Umgegend sind, nach der „Voss. Ztg.“, nachdem sie Forderungen gestellt haben, die von den Meistern in den meisten Fällen nicht bewilligt werden konnten, auf mehreren Bauten in den Ausstand eingetreten. — Der „Verband der Kupfer⸗ schmiedereien Deutschlands“ hat, wie dasselbe Blart erfährt, einen von den Gesellen ihm unterbreiteten Lohntarif in seinen wesentlichsten Punkten abgelehnt und den Gesellen einen eigenen Tarif zugestellt, der in der Hauptsache eine zehnstündige (Forderung der Arbeiter neunstündige) Arbeitszeit festsetzt, bei einem Mindeststundenlohn von 50 ₰ (Forderung 55 ₰). Diesen Tarif hat eine Versammlung der Gesellen in Berlin am lezten Sonnabend unter dem Widerspruch einer Minderheit angenommen mit dem Vor behalt, daß die Lohnfestsetzung für die Ausgelernten im ersten Jahr der freien Vereinbarung unterliegen und im zweiten Jahr der Mindest⸗ stundenlohn 45 ₰ betragen solle. Der Tarif tritt am 1. April 1904 in Kraft und gilt bis 1. Januar 1905.
In Magdeburg ist, wie die „Magdeb. Ztg.“ mitteilt, unter den Malergehilfen seit einiger Zeit eine Lohnbewegung im Gange. Es handelt sich um Festsetzung eines Mindestlohnes von 40 und 45 ₰ für die Stunde. Da diese Forderung von den beteiligten Meistern nicht bewilligt wurde, haben gestern vormittag etwa 200 Malergehilfen die Arbeit nicht wieder aufgenommen.
Ein vor einiger Zeit in Mannheim ausgebrochener Ausstand der Schreiner wurde der „Frkf. Ztg.“ zufolge durch Vermittelung des Gewerbegerichts beigelegt und ein neuer, auf beiderseitigen Zu⸗ geständnissen beruhender Vertrag angenommen.
In Budapest halten, nach einem Telegramm desselben Blattes, die Ausstände der Schneider⸗ und Schlossergehilfen noch an⸗ (vgl. Nr. 65 d. Bl.). Da die Streikkassen sehr stark sind, vurde die Unterstützung der Streikenden wesentlich erhöht. 1200. Schneider⸗ gehilfen wurde neunstündige Arbeitszeit zugesichert. Die Schlosser⸗ gehilfen fordern auch Lohn für die Zeit der Aussperrung.
*) Reichstag, 11. Legislaturperiode, I. Sessson 1903/1904. Nr. 249. Rechtskräftige Bestrafungen im Jahre 1902 wegen Zu⸗ widerhandlungen gegen die Arbeiterschutzbestimmungen der Gewerbe⸗ ordnung und der auf Grund der Gewerbeordnung vom Bundehrat erlassenen Bestimmungen. Zusammengestellt nach Sonderberichten der Gewerbeaufsichtsbeamten. Mit zwei tabellarischen Uebersichten.