1904 / 135 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 10 Jun 1904 18:00:01 GMT) scan diff

Deutscher Reichstag. 94. Sitzung vom 9. Juni 1904. 1 Uhr.

Zur dritten Beratung steht zunächst der Gesetzentwurf, be⸗ treffend die Bekämpfung der Reblaus.

Ueber den Anfang der Sitzung wurde in der gestrigen Nummer des Blattes berichtet.

Nach dem Abg. Dr. David (Soz.) nimmt das Wort der

Abg. Delsor (b. k. F.): Daß dieser Antrag von der linken Seite eingebracht worden ist, ist für uns staunenswürdig. Die sozial⸗ demokratische Partei, die sonst stets zentralistisch denkt und arbeitet, ist hier für die Keehun der Winzer und für die Einzelstaaten eingetreten. Der Vorredner ist ganz offen als freiwilliger Regierungs⸗ kommissar auf den Plan getreten. Bei uns im Elsaß ist es so weit gekommen, daß unsere Winzer so verzweifelt sind, daß sie am liebsten den Weinbau aufgeben möchten; sie finden kein Geld auf Hypotheken usw. Wenn man gesagt hat, man muß mit den Rebläusen leben, so kommt mir das so vor, als wenn jemand sagte, man hat ein Interesse daran, Filzläuse zu haben. Ich bitte Sie, den Antrag der Sozial⸗ demokraten abzulehnen.

Abg. Erzberger Wir haben es nicht nötig, uns von den Sozialdemokraten eine Auslegung des achten Gebots geben zu lassen. Ich halte an meiner Auffaßung über die Rede des Abg. Schulze fest. Der Abg. Gröber bat sich auch auf das unkorrigierte Stenogramm des Abg. Schulze berufen. Wo bleibt der erziehliche Wert des sozial⸗ demokratischen Antrags, wenn die Winzer angehalten werden sollen, selber der Seuche entgegenzutreten, und wenn die Rebläuse schließlich wieder geschont werden sollen? Dann ist das Resultat des Antrags leich 0,00. Wenn man, wie hier die Sozialdemokraten, mit dem

undesrat geht, befindet man sich nicht immer in bester Gesellschaft.

Abg. Dr. Müller⸗Sagan (fr. Volksp.): Ich begreife nicht, daß der Antrag Auer beim Zentrum und den Nationalliberalen eine so große Erregung hervorgerufen hat. Ein Zwang zur Uebertragung der Kosten auf die Interessentenverbände ist ja nicht ausgesprochen. Würde es denn wirklich unbillig sein, daß die Erben von Stumm usw. schärfer dabei herangezogen werden, als die kleinen Winzer? Insofern enthält der Antrag einen Fortschritt. Eine Entschädigung der Reb⸗ schulbesitzer durch den Staat halte ich für notwendig, weil sie den Interessen der Allgemeinheit dient. Der Abg. Blankenhorn hat sein Bedauern ausgedrückt, daß die Sozialdemokraten in der dritten Lesung einen Verbesserungsantrag eingebracht haben. Ich frage, wozu ist eine dritte Lesung da? Ich würde mich nicht scheuen, ebenfalls einen An⸗ trag für die Rebschulbesitzer einzubringen, wenn ich die nötigen Unter⸗ schriften dafür fände. Ich verzichte aber darauf im Interesse des Zu⸗ standekommens des Gesetzes. Ich werde für das Gesetz stimmen, weil es einen Fortschritt gegenüber dem gegenwärtigen Zustande darstellt. Ich wünsche nur, daß das Gesetz loyal durchgeführt werde. Nachdem Graf

von Posadowsky wiederholt eine Parallele zwischen diesem Gesetz und dem Reichsseuchengesetz gezogen hat, müssen die staatlichen Organe dafür sorgen, daß nicht unnötig künstliche Härten in der Abgrenzung der betroffenen Bezirke geschaffen werden.

Abg. Vogt⸗Hall (wirtsch. Vgg.) beantragt, daß auch eine Entschädigung gegeben werde für die durch ein Veräußerungsverbot entwerteten Reben.

Abg. Schüler (Zentr.) erklärt sich dagegen, daß den kleinen Leuten Lasten G werden, und bedauert deshalb, daß sein Antrag zu Gunsten der Rebschulenbesitzer in der Kommission abgelehnt worden sei. Baden habe bereits die Entschädigung auf Kosten des Staats, 2n 5 das kleine Baden könne, müsse das große Deutsche Reich auch können.

Abg. Dr. David erklärt, er halte seine Auffassung aufrecht, daß der Abg. Gröber sich eines Irrtums schuldig gemacht habe. Die Zentrumspresse habe sich der Sache bemächtigt und werde sie sich nicht so bald aus den Zähnen ziehen lassen. Aber dies solle für den Abg. Gröber kein Vorwurf sein. Der Abg. Erzberger habe sich zu einer anderen Auffassung noch nicht bekehrt, und daraus müsse er (Redner) seine Schlüsse auf die Zentrumspresse ziehen. Der erziehliche Zweck des Antrages werde hoffentlich wenigstens bei den großen 1 erreicht werden; von einem Widerspruch in dem Antrage könne keine Rede sein. In den Einzellandtagen, in denen die Sozialdemokratie vertreten sei, werde dafür gesorgt werden, daß bei Regelung der Entschädigungs⸗ frage die kleinen Winzer geschont werden. Wenn man wünsche, da es im preußischen Landtage ebenso sei, so solle man dafür sorgen, da das . Wahlsystem abgeschafft werde. Der Abg. Erzberger habe

gesagt, die Gesellschaft des Bundesrats sei nicht die beste. Wenn aber die Gesellschaft des Bundesrats keine bessere sei, so sei das haupt⸗ sächlich die Schuld der Zentrumspartei. 1

Abg. Erzberger erwidert, daß der Abg. David keine Ver⸗ anlassung habe, der Zentrumspresse Verdrehungen in den Mund zu legen, wenn er selbst ihm (Redner) die öFö in den Mund gelegt habe, daß der Bundesrat nicht die beste Gesellschaft sei; denn er habe nur gesagt, daß der Bundesrat nicht immer die beste Gesell⸗ schaft sei.

Damit schließt die Generaldiskussion. 8

In der Spezialdebatte wird der § 3 mit einem redaktio⸗ nellen Amendement Blankenhorn, das vom Abg. Schell⸗ horn (nl.) begründet und von dem Kommissar des Bundes⸗ rats, Königlich bayerischen Assessor Freiherrn von Stein als Verbesserung anerkannt wird, angenommen.

Zu § 6 empfiehlt der Abg. Dr. Wolff (wirtsch. Vgg.) den oben mitgeteilten Antrag Vogt⸗Hall, der die kleinen Gärtner schützen solle, die gewerbsmäßig Reben verkauften. Die Wünsche der Handelsgärtner seien so begründet, daß die Regierung ihnen kein „Unannehmbar' entgegenstellen dürfe. Die Parallele mit den Viehseuchen treffe nicht zu, da die Viehseuchen immer vorübergehend seien.

Kommissar des Bundesrats, Königlich bayerischer Assessor Frei⸗ herr von Stein erwidert, daß in der zweiten Lesung die Regierung bereits gegenüber dem Antrage Gröber, der dasselbe bezweckte, erklärt habe, daß dessen Annahme das Gesetz auf das ernsteste gefährden würde. Er habe dieser Erklärung nichts mehr hinzuzusetzen. Er bitte dringend, den Antrag nicht anzunehmen. Dagegen sei der Antrag Auer um so eher annehmbar, als von der Bildung von Interessenten⸗ verbänden nur hypothetisch die Rede sei.

Abg. Sartorius (fr. Volksp.) erklärt sich gegen den Antrag

Wolff und gegen den Antrag Auer und empfiehlt die Kommissions⸗ fassung, deren wesentliche Bestimmung verhindern solle, daß die preußische Regierung nach ihrer gewöhnlichen Neigung die Lasten auf eine einzelne Provinz oder einzelne Bezirke abwälze. 8

Abg. Dr. Spahn (Zentr.) erklärt, er wolle, um ein Scheitern des Gesetzes zu verhindern, heute in der dritten Lesung sich nicht mehr auf den Antrag Vogt einlassen. Der Antrag Auer würde die kleinen Interessenten belasten.

Nach einigen weiteren Bemerkungen des Abg. Dr. Wolff und des Assessors Freiherrn von Stein spricht sich der

Abg. Freiherr Heyl zu Herrnsheim (nl.) gegen den Antrag Auer aus, weil die progressive Belastung der Interessentenverbände nach der Rente des Weinbaues bei der tatsächlich geringen Rente der

uten Lagen gerade die geringeren Lagen am meisten belasten würde. Per schwer belastete Winzerstand sollte überhaupt vollständig befreit und das Reich belastet werden.

Abg. Dr. David bemerkt nochmals, daß die Sozialdemokratie bn den Landtagen sich den Schutz der kleinen Winzer angelegen sein lassen werde.

Abg. Freiherr Heyl zu Herrnsheim erklärt, er bleibe dabei, daß der Antrag Auer den Intexressen der kleinen Weinbauern geradezu widerspreche. Es würde höchstens einen Sinn haben, die Beträge nach dem Bodenwert zu bemessen, aber den Ertragswert zu Grunde zu legen, sei durchaus falsch. 1

Abc. Dr. David erwidert, daß der Vorredner den Sinn des iC 6*“

Die Anträge Auer und Bogt⸗Heln werden ab⸗ elehnt, der § 6 wird nach den Beschlüssen zweiter esung 8nn. desgleichen der Rest des Gesetzes

und in der Gesamtabstimmung das Gesetz im ganzen.

Das Haus setzt darauf die zweite Lesung des Gesetz⸗ entwurfs, betre ] Kaufmannsgerichte, fort.

Im § 5, der die Zuständigkeit der Gerichte regelt, hat die Kommission entgegen der Regierungsvorlage auch die Konkurrenzklausel in der Form aufgenommen, daß auch Streitigkeiten zu ihrer Kompetenz gehören sollen, welche die Ansprüche aus einer Vereinbarung betreffen, durch die der Handlungsgehilfe oder Handlungslehrling für die Feit nach Beendigung des Dienst⸗ oder Lehrverhältnisses in seiner ge⸗ werblichen Tätigkeit beschränkt wird.

Der § 5 wird ohne Debatte in dieser Fassung an⸗ genommen. 8

Nach § 8 sind die Kosten der Einrichtung und Unter⸗ haltung des Gerichts von der Gemeinde oder dem weiteren Kommunalverbande zu tragen.

Ein Antrag der Abgg. Gothein (fr. Vgg.) und Barg⸗ mann (fr. Volksp.) will die Kosten auf die Kasse desjenigen Bundesstaates übernommen wissen, in dessen Gebiet der Sitz des Gerichts sich befindet; Gebühren, Kosten und Strafen, die in Gemäßheit dieses Gesetzes zur Erhebung gelangen, sollen in die Staatskasse fließen.

Abg. Gothein: Man beruft sich darauf, daß auch die Gewerbe⸗ gerichte auf das kommunale Budget angewiesen sind. Für uns ist diese Analogie nicht zugkräftig; wir gehen davon aus, daß die Rechts⸗ pflege Sache des Staates ist, und er dafür auch die Kosten zu tragen hat. Für den Vorschlag der Vorlage findet sich in der irgend etwas Stichhaltiges nicht angeführt; die Gemeinde soll einfa bluten und zahlen. Es kann von uns nicht als Logik anerkannt werden, daß wir ein zweites Mal sündigen müssen, weil wir ein erstes Mal gesündigt haben. Es ist die Moral der schiefen Ebene, wenn man sagt: die Sondergerichte sind von den Gemeinden zu bezahlen. Der Staat ist viel leistungsfähiger als die Gemeinden. Heute liegt ja System in dieser Abwälzung. Getroffen werden hauptsächlich die industriellen Gemeinden und die großen Städte. Diese haben ohnehin alle Ursache, sich vor übermäßigen Ausgaben zu schützen; aber der Staat und die Gesetzgebung häufen auf sie immer neue Lasten. Der preußische Staat schwimmt ja im Ueberfluß. Hat doch der Minister der öffentlichen Arbeiten sich gerade darüber entschuldigt, daß er einen so glänzenden Etat eingebracht habe. ne

Stellvertretender Bevollmächtigter zum Bundesrat, Direktor im Reichsamt des Innern Caspar: Die Kaufmannsgerichte sind wie die Gewerbegerichte als eine Gemeindeeinrichtung gedacht und sollen als solche behandelt werden. 1890 hat man einen Antrag, die Kosten der Gewerbegerichte auf den Staat zu übernehmen, mit 21 Stimmen abgelehnt. Hier handelt es sich ja gewissermaßen nur um eine neue Kammer des Gewerbegerichts.

Abg. Dr. Hieber (nl.): Eine einzige Petition unter den vielen hierher gehörigen hat sich in der Richtung des Antrags Gothein aus⸗ esprochen. Die Kommission hat in ihrer Gesamtheit diese finanzielle

rage völlig ausgeschieden, weil ihr Hineinziehen das Zustandekommen des Ganzen gefährden mußte.

Abg. Raab (wirtsch. Vgg.): Der Gedanke des Antrags ist durch⸗ aus gesund, wenn er auch keine Aussicht auf Annahme hat. Nachdem er einmal gestellt ist, bekennen wir uns ausdrücklich zu dessen Tendenz. Weil wir wünschen, möglichst viele Kaufmannsgerichte ein⸗ gerichtet zu sehen, wünschen auch wir, jedes finanzielle Hindernis möglichst aus dem Wege zu räumen, und werden deshalb für den Antrag stimmen.

Abg. Dove (fr. Vgg.): Es handelt sich hier um Staatsgerichte, und die Folge ist doch, daß auch der Staat die Kosten trägt. Bei der Regierung scheint eine doppelte Theorie zu bestehen; handelt es sich um die Aufbringung der Kosten, dann spricht man plötzlich von Ein⸗ richtungen der Gemeinden.

Staatssekretär des Innern, von Posadowsky⸗Wehner:

Meine Herren! Gewiß sind die Gewerbegerichte auch ein Ausfluß der Staatshoheit, bezüglich der Justizhoheit des Staates. Daraus folgt aber noch lange nicht, daß sie nicht auch eine Gemeindeeinrichtung sind. Ich erinnere Sie daran, daß doch unzweifelhaft die Polizei auch ein Ausfluß der Staatshoheit ist; nichtsdestoweniger haben in gewissen großen Städten in Preußen, wo Königliche Polizeiverwaltungen sind, die sachlichen Kosten die Städte zu zahlen, und ferner haben nach preußischem Recht in allen anderen Gemeinden, wo keine Königliche Polizei besteht, die Städte sämtliche Kosten der Polizeiverwaltung zu tragen. Wenn man den Ausführungen des Herrn Vorredners folgen würde, könnte man eigentlich alle Ausgaben der Städte: die Gesundheitspolizei, die Gewerbepolizei, die Sicherheitspolizei auf die Schultern des Staates legen. Ich glaube, das sind eben hergebrachte Verhältnisse, an denen man so gelegentlich nichts ändern kann. Seinerzeit bei der Beratung des Gewerbegerichtsgesetzes hat sich nur eine einzige Stimme dafür ausgesprochen, die Kosten der Gewerbegerichte dem Staate aufzuerlegen, und wir können hier nicht eine Ausnahme machen von der bisherigen Praxis. Ich bitte Sie im Interesse des Zustandekommens des Gesetzes, den Antrag Gothein abzulehnen.

Der Antrag Gothein wird gegen die Stimmen der Freisinnigen abgelehnt, der § 8 unverändert angenommen.

§ 9a, von der Kommission neu eingefügt, bestimmt u. a., daß zu Mitgliedern eines Kaufmannsgerichts Personen weib⸗ lichen Geschlechts nicht berufen werden können, womit den Frauen im Gegensatz zur Vorlage das aktive Wahlrecht ge⸗ geben werden soll, und daß das 25. Lebensjahr die untere Altersgrenze für die Berufung ins Gericht bilden soll.

Die Abgg. Auer und Genossen (Soz.) wollen den Ausschluß der Personen weiblichen Geschlechts von dem passiven Wahlrecht beseitigt wissen; der gleiche Antrag ist von den Abgg. Dr. Müller⸗Meiningen und Dove gestellt.

Die Abgg. Beck⸗Heidelberg (nl.), Henning (d. kons.) und Trimborn (Zentr.) beantragen, die Altersgrenze auf das 30. Jahr heraufzusetzen.

Die Beratung des § 9a wird mit derjenigen des § 12 verbunden, nach welchem, entsprechend der Kommissionsfassung, zur Teilnahme an den Wahlen berechtigt sein soll, wer das 21. Lebensjahr vollendet hat.

Die Abgg. Beck⸗Heidelberg (nl.), Henning (d. kons.) und Trimborn (Zentr.) beantragen hier, das wahlfähige Alter nach der Vorlage auf 25 Jahre festzusetzen.

Staatssekretär des Innern, Staatsminister Dr. Graf von Posadowsky⸗Wehner:

Meine Herren! Ich habe mich schon über diese Frage in der Kommission ausgesprochen, und meine Ausführungen finden sich im Kommissionsbericht. Ich kann mich deshalb hier darauf beschränken, ausdrücklich zu erklären, daß die verbündeten Regierungen weder das aktive noch das passive Wahlrecht der Frauen für die Kaufmanns⸗ gerichte annehmen werden, und ebensowenig die von der Kommission

Staatsminister Dr. Graf

beschlossenen Herabsetzungen des Alters der Wähler und Beisitzer. Meine Herren, das Gesetz würde nicht zustande kommen, wenn nicht der die Kommissionsbeschlüsse aufhebende Kompromißantrag vom hohen

Hause angenommen würde.

Da ich einmal das Wort habe, meine Herren, möchte ich mich auch über die Proportionalwahl aussprechen. Ich erkenne an, daß in der Proportionalwahl ein durchaus gesunder Gedanke ruht, und da, wo bei den Gewerbegerichten von der Proportionalwahl Gebrauch gemacht worden ist, sind im allgemeinen die Erfolge durchaus erfreulich gewesen. Aber das ganze Verfahren, die ganze Einrichtung ist doch noch so neu, man hat noch so wenig Erfahrungen auf diesem Gebiete gesammelt, daß es dringend erwünscht ist, die Proportionalwahl nicht obligatorisch zu machen, sondern sie wie im Gewerbegerichtsgesetz nur fakultativ zu belassen, und ich möchte deshalb das Haus dringend bitten, sich auch in dieser Beziehung auf die Regierungsvorlage zurück⸗ zuziehen.

Abg. Trimborn: Nur die bestimmte Erklärung des Staats⸗ sekretärs veranlaßt uns, uns in bezug auf das aktive und passive Wahlrecht der Frauen auf die Regierungsvorlage zurückzuziehen. Für das passive Wahlrecht ließe sich ja manches anführen, aber weitere Betrachtungen über diesen Gegenstand erübrigen sich. Was das aktive Wahlrecht der Frauen betrifft, so ist ein Teil meiner Freunde Gegner dieses Wahlrechts, weil damit der erste Schritt getan sein würde, die Frauen allgemein ins politische Leben einzuführen. Ein großer Teil meiner Freunde teilt diese Bedenken nicht. Wenn wir den Frauen wenigstens nicht auf kaufmännischem Gebiet gewisse Konzessionen machen, so entsteht die Gefahr, daß die Frauenbewegung ganz ins radikale Fahrwasser gerät. Wir können uns aber nicht dazu entschließen, an dieser Frage das ganze Gesetz scheitern zu lassen. Wir werden auch so vernünftige Beisitzer in die Kaufmannsgerichte bekommen, und die Kaufmannsgerichte werden nicht erheblich fungieren. Nichtsdestoweniger kann ich nur schmerzlich bedauern, daß wir in diese Notlage gebracht sind. Was das Alter der aktiven und passiven Wahlfähigkeit betrifft, so haben wir gemeint, es würde schwierig sein, die richtigen Kandidaten zu finden, wenn wir die Altersgrenze für die Beisitzer auf 30 Jahre normieren. Aber auch dieser Punkt würde ein Scheitern der Vorlage nicht rechtfertigen. Bei der Herabsetzung der Altersgrenze für das aktive Wahlrecht auf das 21. Jahr hat uns bestimmt, daß der junge Kaufmann seine Lehrlingszeit hinter sich hat und entweder L Zeit Gehilfe ge⸗ wesen ist oder auf höheren Schulen über die Volksschule hinaus seine Bildung erweitert hat. Ein großer Teil ist schon beim Gewerbe⸗ gerichtsgesetz für das 21. Jahr eingetreten, wir haben uns aber dem Wunsche der Regierung gefügt. Uebrigens geben wir hier nichts gegen⸗ über dem Gewerbegerichtsgesetz in wesentlichen Punkten preis. Des⸗ halb bitte ich Sie, unserem Antrage zuzustimmen.

Abg. Lipinski (Soz.): Bei der Zolltarifberatung hat sich das Haus nicht daran gekehrt, daß die Regierung gegen die Beschlüsse des Hauses Widerspruch erhob. Von einer Notlage kann also gar keine Rede sein. Andere Staaten sind uns hinsichtlich des Wahlrechts auf diesem Gebiete weit voraus. Ich erinnere an das österreichische und das italienische Gesetz. Hier soll für das Zentrum der Bundesrat eine angenehme Gesellschaft sein. Mit 25 Jahren kann man Gesetz⸗ geber sein, aber wenn man eines der Gesetze auslegen will, soll man mit einem Male 30 Jahre alt sein! Diese Logik verstehe ich nicht. Mit welchem Recht will man hier den Frauen das Recht verweigern, ihre eigenen Angelegenheiten zu ordnen? Selbst das reaktionäre Sachsen ist uns in dieser Beziehung weit voraus. Wie sollen die Handlungsgehilfen entscheiden, ob das „sittliche Empfinden“ der weiblichen Angestellten verletzt worden ist, wenn man sich vorstellt, wie sie selbst oft von dem Prinzipal behandelt werden, was man sich gegen sie herausnimmt. Die männlichen Kollegen sehen in den Frauen ihre Konkurrentinnen. Die Handlungsgehilfinnen gehen heute keines⸗ wegs aus dem Stande der Dienstmädchen und Arbeiterinnen hervor, wie man behauptet hat; g stammen in ihrer Mehrzahl aus den besseren Kreisen. Ein großer Teil von ihnen bleibt sehr lange Zeit in einem Geschäft. Aber selbst wenn die Frauen ihre Tätigkeit nur als eine vorübergehende Tätigkeit ausübten, so wäre das kein Grund, sie vom Amt der Beisitzer auszuschließen.

Abg. Dr. Müller⸗Meiningen: Der Dreibund des Zentrums, der Nationalliberalen und der Konservativen hat den kaufmännischen Angestellten eine schlimme Ueberraschung gebracht. Das Bedauern des Abg. Trimborn nützt ihnen sehr wenig. Seine Logik beruhte auf dem Satze: der Tapfere weicht mutig einen Schritt zurück. Nach⸗ dem wir in der Kommission notdürftig eine Verbesserung erreicht haben, lehnen die Herren sie wieder ab, weil die Regierung es will. Mit solchem Verfahren werden wir nie etwas bei der Re⸗ gierung erreichen. Alles, was die Kommission gemacht hat, geht jetzt wieder verloren. In den meisten Fällen sind die Handlungsgehilfen mit 25 Jahren bereits selbständige Kaufleute. Was nützt ihnen dann das Gesetz? Wir lehnen den Antrag der National⸗ liberalen und des Zentrums bezüglich der Altersgrenzen unter allen Umständen ab. Die Kommission hat wenigstens das aktive Wahl⸗ recht der Frauen zugelassen. Der Antrag Beck⸗Trimborn will es ihnen wieder nehmen. In der ersten Lesung der Kommission ist auch das passive Wahlrecht der Frauen nur mit 9 gegen 7, in der zweiten mit Stimmengleichheit abgelehnt worden. Unser Antraa, den Frauen das passive Wahlrecht zu geben, ist einfach die Folge des aktiven Wahlrechts; wenn man das ablehnt, so ist das ein jämmerliches Zurückweichen vor der Ansicht des Bundesrats. Dann sind wir nichts weiter als ein Gesetzgebungsautomat, in den man oben eine Gesetzesvorlage hineinsteckt, und unten kommt die Ab⸗ stimmung heraus. Es handelt sich hier um eine hervorragend wirt⸗ schaftliche und sozialpolitische, nicht um eine staatsbürgerliche Frage. Nur eine Kulturrückständigkeit ist es, wenn man den Frauen ihr Recht nicht gibt, und ich bedauere besonders, daß die süddeutschen Staaten das mitmachen. Die Regierung sagt, sie würde eventuell lieber das ganze Gesetz fallen lassen; eine solche scharfe Sprache kann die Regierung nur führen, weil die maßgebende Partei ihr nicht ernsten Willen entgegensetzt. Die Frauen sollen einfach auf dem Altar des Kompromisses geopfert werden. Die männlichen und weiblichen Handlungsgehilfen stehen einander wie Katzen und Hunde gegenüber. Aus allen Petitionen der weiblichen Handlungs⸗ gehilfen 8 das größte Mißtrauen gegen die männlichen Kollegen hervor. In einer Zeit, wo die Frauen zu sämtlichen Studien zu⸗ gelassen sind, und wo sie auf allen Gebieten Tüchtiges leisten, ist es merkwürdig, wenn man die Frau von einer einfachen Interessen⸗ vertretung bei einer solchen Neuregelung ausschließt. Ich bitte Sie, alle kleinlichen taktischen Rücksichten beiseite zu lassen und unseren Antrag anzunehmen.

Abg. Beck⸗Heidelberg: Ich war nach meinen Ausführungen in der ersten Lesung eigentlich noch auf schärfere Worte gegen uns gefaßt. In der ersten Lesung habe ich aber unsere Stellung zum Wahlrecht noch keineswegs festgelegt, ich habe damals nur meine persönliche Ansicht geäußert, und nur meine eigene Stellung hat sich also jetzt Feindeit. Ich muß aber sagen, daß es ein schwerer Entschluß gewesen

st. Ich für meine Person bätle das aktive Wahlrecht der Frauen gern aufrecht erhalten. Man muß anerkennen, daß die Frauen Tüchtiges leisten, daß namentlich ihr Streben nach Weiterbildung groß ist, aber wir müssen uns die Folgen unserer Beschlußfassung klar machen. Ich bedauere allerdings, daß die Regierung heute keine Gründe mehr für ihre Auffassung geltend gemacht hat, aber man kann ihr nicht vor⸗ werfen, daß sie dies früher nicht getan hat. Unter den Regierungen, die gegen das Wahlrecht der Frauen gesprochen haben, sind auch solche, die diesem Gesetz Sympathie entgegenbringen. Sollen wir es jetzt darauf ankommen 1 daß der Bundesrat das Gesetz ablehnt? Was hätten Sie (zur Linken) dann mit ihren Anträgen erreicht? Nicht einmal das Männerwahlrecht bliebe Ihnen dann. Die an dem Kommissionsbeschluß würde das Scheitern des Gesetzes bedeuten, und auf die Revision der Zivilprozeßordnung können wir doch wahr⸗

8.

lich nicht warten. Auf Jahre hinaus könnte also das Bedürfnis des Uic natgoncdes ein möglichst rasches und billiges Gerichtsverfahren zu erhalten, nicht erfüllt werden. Dieser Vorteil ist für uns aber so wertvoll, daß wir jetzt zurückweichen. Beim Reblausgesetz hat der Abg. Müller⸗Sagan auch seinen Standpunkt verlassen, um das anze Gesetz nicht scheitern zu lassen. Daß die Männer gegen die feazen eine ungerechte Rechtsprechung üben werden, ist in keiner eise zu befürchten. Hier aber gefährdet man geradezu das

Vertrauen zwischen den männlichen und weiblichen Handlungsgehilfen. Die Verantwortung, die wir mit unserer Haltung übernehmen, tragen wir gern, weil das Zustandekommen des Gesetzes einen wesentlichen Fortschritt bedeuten würde, nachdem die Handlungsgehilfen jahrelang ein solches Gesetz gewünscht haben. Ich bitte Sie, diesem Gesetze zuzustimmen; es wird reichen Segen schaffen auch in der von uns boeg e Form. 1

Abg. Henning: Durch unerfüllbare Forderungen das Gesetz zum Scheitern zu bringen, kann niemand verantworten. Der Hinweis auf unsere Haltung beim Zolltarif war wenig glücklich, denn auch wir haben damals gerade so wie bei diesem Gesetz einige Wünsche geopfert. Die Frage des Lebensalters für das Wahlrecht war für uns nicht von hervorragender Bedeutung. Wir waren für dessen Herabsetzung, weil die Handlungsgehilfen früher reif und selbständig werden. Wenn wir uns jetzt auf die Regierungsvorlage zurückziehen, so glauben wir im Interesse der Beteiligten zu handeln. Der Kreis der Wahlberechtigten wird allerdings vermindert. Im Widerspruch steht dazu, daß wir im § 2 die Errichtung von Kaufmannsgerichten in Gemeinden mit mehr als 20 000 Einwohnern obligatorisch gemacht haben. Das ist ein Widerspruch, den ich nachdrücklich hervorheben möchte. Den Frauen hier das aktive Wahlrecht zu geben, haben wir uns schon in der ersten Lesung bereit erklärt. Die weiblichen An⸗ gestellten werden sehr oft so schlecht behandelt, daß wir ihnen gern diese Genugtuung geben möchten. Aber es geht nun einmal nicht, wenn ich auch bedauere, daß es gerade an dieser Stelle nicht geht. Ich persönlich wäre auch für eine Vertretung vor den Kaufmanns⸗ gerichten durch einen weiblichen Dr. juris. Ich bitte Sie, sich auf unseren Antrag zu vereinigen, damit das Gesetz zustande kommt.

Abg. Dove: Wir hören von den Antragstellern, daß sie alle Freunde des weiblichen Stimmrechts sind, und von der Regierung hören wir gar nichts. Bei den Worten des Abg. Trimborn mußte ich an ein Lessingsches Wort denken. Seine Ausführungen liefen darauf hinaus: „Ich fliehe, um öfters noch zu fliehen. Was nun das weibliche Stimmrecht betrifft, so haben wir ja gehört, daß bei den Reichsbehörden eine Reihe von Umfragen der Frauenrechtlerinnen in Aussicht stehen. Ueberall schöne Reden; aber wenn es auf die praktische Anwendung ankommt, dann sind die Herren nicht zu haben. Im Handelsstande bat die Frau immer gleiche Rechte gehabt, warum will man sie der Angestellten versagen? Die Handlungsgehilfen empfinden die weiblichen Angestellten als Lohndrücker. Danach kann man sich denken, was von ihnen als Bei⸗ sitzern zu erwarten ist. Ich würde nicht erschrecken, wenn die Frauen, wie in Australien, politische Rechte erhielten. Aber hier handelt es sich doch nur um die Vertretung von Standesinteressen. Nun, das Kompromiß ist da, man rechtfertigt das mit dem Zustandekommen des Gesetzes. Was schadet es denn, wenn das Gesetz erst in 1 bis 2 Jahren in anderer Form zustande kommt? Ich bitte Sie, lehnen Sie die Kompromißanträge ab und stimmen Sie für unsern Antrag.

Abg. Lattmann (wirtsch. Vgg.): Wenn man auch in den letzten Tagen etwas von einem Umfall gemunkelt hat, so sind wir dadurch doch überrascht worden. Unsere endgültige Stellungnahme können wir aber noch nicht zum Ausdruck bringen; denn unsere Meinungen gehen hier auseinander, zunächst in bezug auf die Frage des Frauenwahlrechts. Uns liegt daran, die Frauenfrage aus dem radikalen Fahrwasser herauszubringen. Weibliche Rechtsanwälte anzustellen, wie es der Abg. Henning wollte, wäre doch be⸗ denklich, nachdem Fräulein Dr. Anita Augsburg einmal die Männer als notwendiges Uebel bezeichnet hat. Wir wollen uns aber nicht dadurch rächen, daß wir die Frauen als eine üble Notwendigkeit erklären. Die Fereefsesung des Wahlalters erscheint uns bedenklich. Der Kompromißantrag wird nur der Sozialdemokratie eine, Waffe liefern; es wird ihr dadurch die Ablehnung der Vorlage erleichtert. Wir unsererseits sind bezüglich unseres Votums geteilter Meinung.

Hierauf wird um 6 Uhr die weitere Beratung auf Frzubag 1 Uhr vertagt. (Außerdem Wahlprüfungen und etitionen.)

Metallbestand (der Bestand an kurs⸗ fähigem deutschen Gelde oder an Gold in Barren oder aus⸗ ländischen Münzen, das Kilogr. fein zu 2784 berechnet)

Bestand an Reichs⸗ kassenscheinen..

Bestand an Noten anderer Banken

Bestand an Wechseln

Bestand an Lombard⸗ forderungen..

Bestand an Effekten Bestand an sonstigen ö1““

8 958 987 000 929 866 000 1 080 490 000 (s— 5 537 000) (+ 20 593 000) (+ 8 554 000)

29 580 000 30 697 000 30 018 000 (— 239 000) (+ 522 000) (+ 292 000)

15 975 000 6 965 000 7 945 000 (+ 8 655 000) (— 1 329 000) (— 3 370 000) 770 014 000 866 820 000 702 010 000 (s— 52 766 000) (— 48 298 000) (s— 25 570 000)

59 620 000 57 662 000 64 989 000

(— 10 202 000) (— 4 687 000) (— 6 005 000) 11 762 000 7 846 000 14 371 000 (— 32 000) (s— 29 880 000) (+ 4 000)

77 594 000 92 255 000 80 339 000 (+ 1 854 000) (+ 1 693 000) (+ 4 459 000) Passiva: das Grundkapital.

der Reservefonds.

150 000 000 (unverändert) 51 614 000 (unverändert)

1 188 022 000 (s— 21 615 000)

150 000 000 (unverändert) 47 587 000 (unverändert)

1 157 271 000

150 000 000 (unverändert)

44 639 000 (unverändert)

1 148 190 000 (— 33 489 000)

der Betrag der um⸗ laufenden Noten.

die sonstigen täglice fälligen W eüglch lichkeiten.. 505 749 000 5 617 959 000 (s— 43 666 000) (— 20 064 000) (+ 11 267 000) 28 147 000 20 902 000 19 374 000

(+ 7 014 000) (+ 623 000) (+ 586 000).

Der Metallbestand weist eine Abnahme von 5 ½ Millionen Mark 82 gegen eine vorjährige Zunahme von 20,6 Millionen Mark, infolge⸗ essen ist das vorwöchentliche Plus des diesjährigen Metallbestandes auf 29 Millionen Mark zurückgegangen. Die täglich fälligen Ver⸗ bindlichkeiten bleiben um etwa 111 Millionen Mark hinter der vor⸗ jährigen Summe zurück.

die sonstigen Passiva

Aus den im Reichsamt des Innern zusammengestellten „Nachrichten für Handel und Industrie“.)

Großbritannien.

The Imperial Tariff for 1904, enthaltend den Zolltarif nebst den Gesetzen und Verordnungen über die Wareneinfuhr und „Lagerung sowie über die Warenausfuhr und „Durchfuhr, ist im Ver⸗ baf von Eyre and Spottiswoode, London, East Harding Street, E. C., erschienen und zum Preise von 4 Schill. 6 Pence zu beziehen.

Eisenbahnbauten in den Staaten Indiana, Kentucky, Ohio und West⸗Virginia im ersten Vierteljahr 1904.

Nach Angaben von Fachzeitungen wurden in den ersten drei Monaten des laufenden Jahres in den obengenannten Staaten folgende Eisenbahnbauten geplaut oder begonnen: 1

Indiana. Die Winona, Warsaw §& Goshen⸗Eisenbahngesell⸗ schaft erwarb die Rechte einer juristischen Person, um eine Eisenbahn zwischen Winona und Warsaw zu bauen. Die Entfernung zwischen diesen beiden Orten beträgt 30 Meilen.

Die Vorarbeiten an der geplanten Verlängerung des Schienen⸗ der Chicago, Indiana & b sollten am 1. April in vnnetf genommen werden. Die beabsichtigte Ver⸗ längerung wird 25 Meilen lang sein.

Die Cincinnati, Bluffton & Chicago⸗Eisenbahngesellschaft be⸗ htsh tect. einen Schienenstrang von Huntington nach Muncie zu egen. 9& 8 Kentucky. Die White Oaks Cannel Coke Company begann die Vermessungsarbeiten für den Bau einer Eisenbahn von Cannel City nach Caney.

„Behufs Ausbeutung der Oelländereien im südöstlichen Kentucky bildete sich eine Aktiengesellschaft, welche den Bau einer Eisenbahn von Burnside nach Monticello vorhat.

Mit den Vermessungsarbeiten für den Bau einer Eisenbahn von Mt. Sterling nach Indian Fields, einer Station der Lexington & Eastern⸗Eisenbahn, wurde begonnen. Die Bahn wird eine Länge von 12 Meilen haben.

Die Louisville & Nashville⸗Eisenbahngesellschaft beabsichtigte den Bau einer Zweiglinie von Providencè na Sturgis und Shawnee⸗ town. Die neue Bahn wird die Kohlenfelder in der Nähe von Rock Springs berühren.

Die Kentucky und Ohio River Electrie⸗Eisenbahngesellschaft plante den Bau einer 39 Meilen langen elektrischen Bahn, welche die Orte Paducah, Cecil, Maxens Mill, Grahamville, Woodville, Bandana, Oscar, Halloway und East Cairo miteinander ver⸗ binden soll.

Ohio. Die Trimble & Hocking Valley Railroad Company er⸗ warb die Rechte einer juristischen Person, um eine Eisenbahn von Orbitson nach Floodwood zu bauen.

In Toledo bildete sich die Toledo, Indianapolis & Southwestern Railway Company, welche beabsichtigt, von Toledo aus durch die Grafschaften Lucas, Wood, Henry, Putnam, Van Wert und Mercer bis zur Grenze zwischen Indiana und Ohio eine Eisenbahn anzulegen. Mit den wurde bereits begonnen.

Die Herstellung einer Eisenbahn zwischen den Städten Felicity und Bethel wurde seitens der neugebildeten Felicity & Bethel⸗Eisen⸗ bahngesellschaft beabsichtigt.

Mit einem Kapital von 6 Mill. Dollar wurde die Cineinnati, Toledo & Detroit Short Line Railway Company gegründet, welche eine Eisenbahn zwischen Toledo und Cincinnati bauen wird.

West⸗Virginia. Die Chesapeake & Ohio Railroad Company war mit der Ausdehnung ihrer Linie von Raleigh nach der Mündung des Slab Fork, welche beiden Punkte 30 Meilen voneinander ent⸗ fernt sind, beschäftigt.

ie Curll & Evans Lumber Company, welche eine Eisenbahn von 12 Meilen Länge besitzt, beabsichtigt, dieselbe um 8 Meilen zu verlängern. „Die Kanawha, Glee Jean & Eastern Railroad Company wird ihre Linie von Thurmond nach Kiqeic um 11 Meilen ausdehnen.

Die geplante West⸗Virginia Hills⸗Eisenbahn soll von Powell in der Grafschaft Marion durch die Grafschaften Taylor und Barbour bis in die Grafschaft Upshur gebaut werden. Die Hauptlinie wird 30 Meilen lang sein, es sollen aber auch verschiedene Seitenlinien hergestellt werden. Die neue Linie wird Verbindung mit der Wabash, See & Ohio⸗Eisenbahn sowie mit der Coal & Coke⸗Eisenbahn

aben.

Die Atlantic & Western Railroad Company wurde ins Leben Fese. um eine Eisenbahn von South Cumberland nach einem

rte in der Nähe der Stadt Huntington zu bauen.

(Aus einem Bericht des Kaiserlichen Konsulats in Cincinnati.)

Das chinesische Papiergeschäft.

Der Hauptplatz des China⸗Papiergeschäfts ist im Süden neben Hongkong formell Canton, in Wirklichkeit vielleicht mehr Fatshan, das Manchester Chinas; seit kurzem mit Canton durch den Schienen⸗ strang verbunden und in einer Stunde erreichbar, dem fremden Handel jedoch nicht geöffnet; seine Färber „streichen“ das Papier, das nun erst den Weg ins Innere nimmt. .

Nach den Veröffentlichungen des Seezollamts sind während der letzten fünf Jahre 1899 bis 1903 folgende Mengen und Werte in Papier über Canton eingeführt worden:

Menge Wert

Jahr „Menge ert . in Pikuls in H.⸗Taels 1 in Pikuls in H.⸗Taels 1899 1 549 10 335 davon bessere Ware 92 1 184 1900 6 381 38 718 8 8 8 255 4 629 1901 20 895 114 906 5 8 311 5 301 1902 34 885 172 537 97 279 1903 121 453 1 087 212 davon: geglättet 6 186 46 302 ungeglättet 115 267 1 040 910.

Da Papier nicht als Dschunkenfracht zählt, vielmehr größtenteils 8 Dampfern verladen wird, und somit die fremde Zollbehörde passiert, dürften die Zahlen ein annähernd richtiges Bild der Einfuhr geben, irreleitend sind sie für das Jahr 1903 insofern, als einerseits 1902 die einheimische Papierfabrikation infolge der Trockenheit, unter der die Bambuskulturen zu leiden hatten, den Bedarf nicht decken konnte, anderseits vielleicht 33 % oder mehr der eingeführten Waren noch nicht abgenommen sind, trotzdem aber die Lager der chinesischen Großhändler gefüllt sein sollen.

Beteiligt an der Cantoneinfuhr sind unter anderem: Arnhold, Karberg & Co sowie Carlowitz & Co. mit österreichischen Fabrikaten, Wm Lavy & Co. sowie die Ostasiatische Handelsgesellschaft (A⸗G.) mit B.“ und deutschen Fabrikaten, A. Pustan mit deutschem

abrikat.

In Hongkong sind unter anderem Siemssen & Co., E. Meyer & Co., Großmann & Co. als Firmen zu nennen, die für das Papier⸗ geschäft in Betracht kommen. 9

Wie groß die nationalen Quoten der einzelnen Herkünfte sind, entzieht sich der Kenntnis; die deutsche Quote soll die kleinste, die österreichische die größte sein. (Nach einem Bericht des Kaiserlichen Konsulats in Canton.)

Konkurse im Auslande.

8 Galizien. Konkurs ist eröffnet: b

1) Ueber das Vermögen des Kaufmanns Jakob Windreich in Kuty mittels Beschlusses des K. K. Kreisgerichts, Abteilung IV, in Kolomea vom 25. Mai 1904 Nr. cz. S. 2/4. Provisorischer Konkurgmasseverwalter Advokat Dr. Friedmann in Kuty. Wahltag⸗ fahrt (Termin zur Wahl des definitiven Kanheran fevenznten

9. Juni 1904, Vormittags 9 Uhr. Die Forderangen nd bis zum 12. Juli 1904 bei dem K. K. Bezirksgericht in Kuty anzumelden; in

1.89

der Anmeldung ist ein in Kuty wohnhafter Zustellungsbevollmächtigter namhaft zu machen. Liquidierungstagfahrt (Termin zur Feststellung der Ansprüche) 14. Juli 1904, Vormittags 9 Uhr.

2) Ueber das Vermögen des Kaufmanns Juda Mansberg in Ztoczöw mittels Beschlusses des K. K. Kreisgerichts, Abteilung in Zloczöw vom 1. Juni 1904 Nr. cz. S. 1/4. Provisorischer Konkursmasseverwalter Advokat Dr. Wisniowski in Zloczöw. Wahl⸗ tagfahrt (Termin zur Wahl des definitiven Konkursmasseverwalters) 17. Juni 1904, Vormittags 10 Uhr. Die Forderungen sind bis zum 12. Juli 1904 bei dem genannten Gericht in der An⸗ meldung ist ein in Zloczéw wohnhafter Zus ellungsbevollmächtigter namhaft zu machen. Liquidierungstagfahrt (Termin zur Feststellung der Ansprüche) 18. Juli 1904, Vormittags 10 Uhr.

1u1“ 868

Zwangsversteigerungen. uu“

„Beim Königlichen Amtsgericht Berlin stand das Grund stück Gormannstraße 2, Linienstraße 61a und Lothringer Straße 65, der Frau Martha Rieckehoer gehörig, zur Ver⸗ steigerung. 4,77 a. Nutzungswert 17 500 Mit dem Gebot von 95 500 bar und 230 000 Hypotheken blieb Tischlermeister Alb. Pohl in Lichtenberg b. Berlin Meistbietender. 8

Beim Königlichen Amtsgericht II Berlin standen die nachbezeichneten Grundstücke zur Versteigerung: 6,88 a, in der Kron prinzenstraße in Lichtenberg, dem Maurermeister Alfred Wolter in Friedrichsberg gehörig. Mit dem Gebot von 79 000 blieb Maurermeister Karl in Weißensee, Albertinenstraße 27, Meistbietender. Maximilianstraße 8 in Pankow, dem Musik⸗ lehrer Julius Schomburg ebenda gehörig. 6,25 a. wert 1475 Mit dem Gebot von 19 000 Hypotheken blieb Rentier .

Charlottenburg, Kantstraße 8, Meistbietender. F

straße 6 in Steglitz, dem Gutsbesitzer Peter Wachendorf gehörig. 11,15 a. Nusungeneg, 1620 Mit dem Gebot von 24 000 bar blieb Kaufmann Georg Petri in Telz bei Mittenwalde Meist⸗ bietender. Kronprinzendamm 19 und Bornimer Straße 9 i Deutsch⸗Wilmersdorf, dem Maurermeister Gust. Lindenberg

ehörig. 6,46 a bezw. 7,82 a. Nutzungswert 5400 bezw. 6800

it dem Gebot von 107 400 bezw. 129 110 blieb Kaufmann Karger in Schöneberg, Neue Bayreuther Straße 4, Meist⸗

etender.

Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks an der Ruhr und in Oberschlesien.

„An der Ruhr sind am 9. d. M. gestellt 19 442, nicht recht⸗ zeitig gestellt keine Wagen. In Oberschlesien sind am 8. d. M. gestellt 5792, nicht recht⸗ zeitig gestellt 198 Wagen.

„Die aus der Konversion der 4 rozentigen Reichsschatzscheine her⸗ rührenden rund 8 000 000 3 ½ % igen Reichsschatzscheine, die amm 1. Juli d. J. zur Ausgabr gelangen, 1 der Bank für Handel und Industrie stehenden Konsortium, dem außer der genannten Bank die Herren M. M. Warburg u. Co. und die und Disconto⸗Bank in Hamburg angehören, übernommen worden.

Dynamo⸗elektrische Maschinen fallen bei der Einfuhr nach Spanien laut Königlicher Verordnung vom 10. Februar 1904 unter die Zolltarifnummer 298. Der Zoll für aus Deutsch⸗ land eingehende dergleichen Maschinen beträgt, wie die Aeltesten der Kaufmannschaft von Berlin erfahren, 18 Pesetas für 100 kg brutt und 17 Pesetas beim Eingange aus der Schweiz für dieselbe Meng

Im Staate Minas Geraes in Brasilien soll sich, wie den Aeltesten der Kaufmannschaft von Berlin zuständigerseits mi geteilt wird, die mangelnde Vertretung deutscher Elektrizi⸗ tätswerke fühlbar gemacht haben. 8

Die Preußische Immobilienaktienbank bringt zur Kenntnis, daß vom 20. d. M. ab die Auszahlung einer 12. Liqui⸗ dationsrate im Betrage von 20 pro Stück beschlossen ist. (Näheres s. im Inserat in heutiger Nummer des „R.⸗ u. St.⸗A.“

Vom rheinisch⸗westfälischen Eisenmarkt berichtet die „Kölnische Ztg.“ u. a.- Der Markt hat die feste Grundlage insoweit behalten, als die beim Stahlwerksverband insgesamt vor⸗ liegenden Auftragsmengen die Beteiligungsziffern der Werke übe steigen, obwohl die Ausfuhr nach einigen Hauptrichtungen betrichtlig

egen das Vorjahr nachgelassen hat. Für Roheisen hat sich die

age nicht sehr geändert. In Gießereieisen wird der englischen

Einfuhr scharf entgegengetreten und auch nach Pesglchteat aus⸗

8

geführt; es kommt fortwährend neues Geschäft herein, die vor⸗

1 E nehmen zu. Die Preise richten sich aber

nach dem englischen Wettbewerb und dem des immer noch außer dem Verbande stehenden Werkes im Osten. Im allgemeinen ist nur di Beschägigeng der selbst weiter verblasenden Werke genügend, bei den reinen Hochofenwerken fehlt es am deutlichsten erkennbar im Siegerland. Abgesehen von den vorerwähnten Ausnahmen sind die Preise unver⸗ ändert mit 67 —68 für 10/12 er Spiegeleisen, Qualitätspuddeleisen 56 ℳ, Stahleisen 58 ab Siegen, Thomaseisen frei ver⸗ brauchendem westfälischen Werk 57,50 58 ℳ, Gießereieisen I und Hämatit 66 67 ℳ, Gießereieisen III 64 65 ab West⸗ shlen. Luxemburger Puddeleisen 45 ℳ, Thomaseisen ohne Mangan 46 ℳ, Thomaseisen mit Mangan 49 ℳ, Gießerei⸗ eisen III 52 ab Luxemburger Hütten für Selbstverbraucher. Für Schrot hat das Angebot zugenommen, die Preise haben etwas nach gegeben. Man bezahlt für schweren Gußbruch 56 —57 ℳ, Schmelz eisen 42 43 ℳ, Eisenbahnoberbau⸗ und Werkstättenschrot 58 59 je nach Sorte, frische schwere Abfälle 61 62 ℳ, Schweißeisen kernschrot 58— 59, alte Eisenschienen 72 73 ℳ, alles frei ver brauchendem Werk im Herzen des Bezirks. In Halbzeug hat 186 de Inlandbedarf im allgemeinen für das dritte Fahresvieriet gedeckt. Zur Ausfuhr reichen die Bestellungen nicht ganz so weit, die Preise sind vor der Hand unverändert. Ebenso gelten im Inland die früheren Richtsätze mit 77,50 für Thomasrohblöcke und schwere Brammen, vorgewalzte Blöcke 82,50 ℳ., Knüppel 90 ℳ, Platinen in den ge⸗ wöhnlichen Abmessungen 92,50 ℳ, Siemens⸗Martinware 5 mehr. Gewöhnliche harte Bessemerknüppel für Werkzeuge kosten 120 bis 122,50 ℳ, die höhern Härtegrade entsprechend mehr; der Verbrau G der abnehmenden Zweige ist stärker geworden. In Luppen macht sie 8 die schwächere Versorgung in Luxemburgern teilweise störend fühlbar. Das Geschäft in den andern Sorten ist still, die Preise sind eher schwächer, gewöhnliche westfälische kosten 83 84 ℳ, Qualitätsluppen 90 92 ℳ, Siegener geschmiedete und gewalzte 92 96 je nach Sorte. In Stabeisen sind neue Abschlüsse weniger zahlrei Fescen, der Bedarf hat sich im allgemeinen für das dritte ahresviertel gedeckt, dabei ist das Geschäft im Süden und Osten lebhafter als im Westen. Die Preise für Flußwalzeisen werden auf 112,50 bis 115 gehalten, letzterer Satz für beliebtere Martin⸗ sorten, dabei ist aber zeitweilig billigern Angeboten aus zweiter Hand zu begegnen. Zur Ausfuhr geht stetiges Geschäft mit 105 106 frei Pesar Für Schweißeisenhandelsqualität sind die Richtpreise auf 125 frei Bezugsort im engeren Bezirk erhöht worden, für Niet⸗ eisen auf 135 ℳ, welche Sätze aber auch vorher schon ungefähr er⸗ zielt wurden. In Bandeisen sind die Werke durchweg besser besetzt als vor einiger Zeit. Die Preise haben dagegen noch wenig ansgebeshert werden können, die Richtsätze von 122,50 bis 125 je nach Abschlußmenge sind im allgemeinen nicht zu er⸗ zielen. Die Ausfuhr wird für die reinen Walzwerke angesichts der herabgesetzten Vergütung schwieriger. In Streifen bleibt die Be⸗ schäftigung ungenügend. Siederohrstreifen in Flußeisen kosten wie bisher 117 bis 122 je nach Breite, Gasrohreisen 128 bis 131 Grundpreis, Siederohrstreifen 2. Sorte für günstigste Breiten 150 ℳ, 1. Sorte ebenso 120 ℳ%ℳ In Röhrenwalzwerken ist durchweg eine, in manchen Fällen allerdings kleine Preisermäßigung eingetreten. er Inlandbedarf hatte in Erwartung dessen aber zurückgehalten und

sind von dem unter Führung