8
11121““] 8e eererae Iwrr-; wmnhrermrrurernrermwperrgrarhmsaehseernrrgseeen eenüeeaenee
Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 13. Juni.
Seine Majestät der Kaiser und König hörten am Sonnabendnachmittag im Neuen Palais bei Potsdam den Vortrag des Chefs des Marinekabinetts, Admirals Freiherrn von Senden⸗Bibran. Im Laufe des Sonntagvormittags trafen beide Kaiserliche Majestäten in Berlin ein, besichtigten den Dombau und begaben Sich Nachmittags auf der Dampfjacht Alexandria“ nach Grünau. Heute früh begaben Sich Seine
jestät zu uu.“ tigung nach Döberitz
8 8
“ 11“ *
Der Bundesrat versammelte sich heute zu einer Ple 2 sitzung; vorher hielt der Ausschuß für Rechnungswesen eine
“
In den weiteren Sitzungen der Eisenache nz der deutschen 1.“ Kirchenregierungen am 6., 7. und 8. Juni wurde
I. auf Grund des in der Sitzung am 6. Juni erstatteten Referats des geistlichen Vizepräsidenten des preußischen evangelischen Oberkirchenrats Freiherrn von der Goltz über Maßnahmen gegen die Umgehung der Trauungsordnungen einstimmig beschlossen:
1) denjenigen Kirchenregierungen, in deren Bereiche dem Konferenzbeschlusse vom Jahre 1886 noch nicht oder doch nicht vollstäͤndig Rechnung getragen worden ist, wiederholt zu
empfehlen, „geeignete Vorkehrungen zu treffen, durch welche
verhütet werde, daß Nupturienten, von denen kein Teil der Landeskirche angehört und welche die Trauung nur behufs Umgehung der Ordnung ihrer Kirche nachsuchen, diese erlangen“,
2) diese Kirchenregierungen zu ersuchen, von den getroffenen Maßnahmen oder den Hindernissen solcher dem Kirchenausschuß behufs Mitteilung an die anderen deutschen Kirchenregierungen Kenntnis zu geben.
II. Prälat D. von Sandberger⸗ Stuttgart und Generalsuperintendent, Konsistorialrat Mold enhauer⸗Wolfen⸗ büttel referierten über das Thema „Welche Stellung hat die Kirche und das geistliche Amt zur Gemeinschafts⸗ bewegung unserer Tage einzunehmen?“ Nach ein⸗ gehender Beratung, welcher die unten mitgeteilten Leit⸗ sätze der beiden Referenten zu Grunde gelegt wurden, wurde in der Erwägung, daß die Feilsen beider Referenten grundsätzlich nicht miteinander in iderspruch stehen, die von dem Vizepräsidenten D. Freiherrn von der Goltz⸗Berlin vorgeschlagene Resolution in folgender Fassung angenommen:
„Mit Dank für die aus den beiden Referaten empfangenen Anregungen überweist die Konferenz die beiden Gruppen von Leitsätzen den Kirchenregierungen mit dem Ersuchen, die Ge⸗ meinschaftsbewegung mit ihrer wachsenden Organisation und
Agitation wachsam im Auge zu behalten, 8 nach den beson⸗ deren Zuständen ihres Aufsichtsgebiets die Geistlichen anzuregen uund anzuleiten, dem in ihren Gemeinden vorhandenen Be⸗ deuirfnis der Gemeinschaftspflege im engeren Kreise näher zu treten, aber auch die reine Lehre des Evangeliums, die Vertrauensstellung des geistlichen Amtes und die innere Gesundheit des Gemeindelebens gegenüber den vom Auslande ungünstig beeinflußten und zur öö“ führenden Strömungen unserer Tage mit Nachdruck zu schützen.“
III. Anläßlich eines Antrags des Präsidenten des evangelischen Oberkirchenrats zu Schwerin Giese auf jähr⸗ liche Tagung der jetzt statutenmäßg nur alle zwei Jahre zu⸗ sammentretenden Eisenacher Kirchenkonferenz bezw. auf Ein⸗
berufung einer Konferenz auch für das Jahr 1905 wurde nach lebhafter Besprechung der nachfolgende Antrag des Präsidenten des Landeskonsistoriums zu Dresden von Zahn einstimmig angenommen: 1 8 „In der Erwartung, daß der Kirchenausschuß nicht an⸗ stehen wird, sobald er dies nach der Geschäftslage für angezeigt und den voraussichtlichen Wünschen der Kirchenkonferenz entsprechend hält, bei dem Vorstand der Konferenz deren Ein⸗ berufung zu einer außerordentlichen Tagung im nächsten Jahre zu beantragen, sieht die Konferenz zur Zeit von einer Aenderung ihrer Geschäftsordnung ab.“
IV. Weiter wurde die Frage des Einzelkelchs bei der Feier des heiligen Abendmahls zur Sprache gebracht und folgender Antrag des Präsidenten des preußischen evangelischen Oberkirchenrats Voigts, unter Stimmenthaltung einiger Mitglieder, angenommen: 8
„Nachdem in der Konferenz seitens der bayerischen Ab⸗ geordneten die Kelchfrage zur Sprache gebracht ist, hält die Konferenz es für geboten, in dieser wichtigen, das evangelische Deutschland gegenwärtig tiefbewegenden Frage erst Stellung zu nehmen, nachdem sie ordnungs⸗ mäßig und ausreichend vorbereitet ist. Die Konferenz wünscht tunlichste Beschleunigung des Vorgehens in dieser Richtung und ersucht ihren Ausschuß, dementsprechend das Erforderliche zu veranlassen. Inzwischen aber nimmt sie keinen Anstand, sich schon heute dahin auszusprechen, daß das Abweichen einzelner Gemeinden und ihrer Geistlichen von der bestehenden Kirchenordnung wie von der evangelischen Gemein⸗ sitte den ernstesten Bedenken unterliegt.“
V. Präsident D. von Zahn⸗Dresden und Vizepräsident Freiherr von der Goltz berichteten über die erfreuliche Ent⸗ wickelung des in Jerusalem neu eingerichteten „deutschen evangelischen Instituts für Altertumswissenschaft des heiligen Landes“. Die Rechnung für 1902 wurde vorgelegt, der Etat für 1904 und 1905 ge⸗ nehmigt. An Stelle des verstorbenen Präsidenten, Wirklichen Geheimen Rats D. Dr. Barkhausen wurde der Präsident des evangelischen Oberkirchenrats Voigts⸗Berlin zum ordentlichen Mitglied und zugleich zum Vorsitzenden des Stiftungsvorstands, an Stelle des ausgeschiedenen Geheimen Kirchenrats D. Nicolai⸗ Weimar der Geheime Oberkirchenrat D. Hansen⸗Oldenburg sum stellvertretenden Mitgliede des Stiftungsvorstandes ein⸗
timmig gewählt.
ies⸗
88
Nach weiteren geschäftlichen Mitteilungen wurde die d
jährige Konferenz geschlossen.
8
Sätze über die „Stellung der Kirche mis zu der Gemeinschaftsbewegung unserer Tage“. (Von dem Prälaten D. von Sandberger in Stuttgart.)
1) Unter den Gemeinschaften, die für unsere Erörterung in Betracht kommen, verstehen wir religiöse Vereinigungen von Kirchen⸗ genossen, die in kleineren, frei zusammentretenden Kreisen mit eigenen Kräften in selbständiger Weise gemeinsame Erbauung 88 Ver⸗ einigungen von Gemeindegenossen, die nur vorübergehend zur An⸗ hörung zeitweise einkehrender Reiseprediger stattfinden, tragen nicht mit vollem Recht den Namen von Gemeinschaften. Religiöse Ver⸗ einigungen, die auf eigene Kirchenbildung ausgehen, find nicht unter die Gemeinschaften zu rechnen.
2) Von den bis auf die Zeiten Speners, Zinzendorfs, Bengels, Terstegens zurückreichenden alten Gemeinschaften, die in vielen Landes⸗ kirchen heute noch bestehen, sind zu unterscheiden die neueren Gemein⸗ schaften, die erst auf eine etwa 40 jährige Geschichte zurücksehen, aber zur Zeit fast durch alle deutschen Landeskirchen verbreitet sind und eine bedeutsame, der Beachtung werte Erscheinung in der neuesten deutsch⸗ evangelischen Kirchengeschichte darstellen. 1 8
3) Die neuere Gemeinschaftsbewegung schließt je nach ihrem Ausgangspunkte, nach den leitenden Kreisen, von denen sie bestimmt wird, auch je nach der Eigentümlichkeit des Stammes und der Landes⸗ kirche, in der sie wurzelt, je nach Auffassung und Ausprägung christlichen Glaubens und Lebens eine bunte Mannigfaltigkeit von Richtungen und Strömungen in sich. Während die alten Gemeinschaften in der „Stille“ eine an Wort Gottes und kirchlichen Glauben ea Vertiefung und Verinnerlichung ihres persönlichen Glaubenslebens suchen, ist der neueren Gemeinschaftsbewegung ein auf die Wirkung ins große und auf die Mengen gerichteter Ausbreitungssinn und ein tat⸗ kräftiger Organisationstrieb eigen, getragen und beseelt von einem stark ausgeprägten Subjektivismus, der sich besonders bekundet 1) in einer bedenklichen Verschiebung des Verhältniffes von Wort und Geist, 2) in einer einseitigen Wertschätzung des Erlebnisses der Bekehrung und ebendamit der Erfahrung und des Gefühls, 3) in einer von dem Begriffe des kirchlichen Heils⸗ glaubens abweichenden Fassung des Glaubens einerseits als einer Heilkraft, andererseits als eines gesteigerten Erfahrungsbewußtseins, 4) in einem hochgespannten Heiligungs⸗ und Vollkommenheitsbegriff, 5) teilweise in einer mit Vorliebe gepflegten Spannung der eschato⸗ logischen Erwartungen.
4) Auch in der Stellung der Gemeinschaften zu der Kirche finden weitgehende Unterschiede statt. Während die einen den ausgesprochenen Willen haben, innerhalb der Kirche zu bleiben und ihr in ihrer Weise zu dienen, sind andere gegen den Zerfall mit der Kirche wenig empfindlich, fühlen sich zur Rücksichtnahme auf Kirche und kirchliche Ordnung kaum verpflichtet und sprechen sogar die Erwartung aus, daß „bald die noch in den Landeskirchen stehenden Gläubigen sich zu den rein biblischen, d. h. von der Landes⸗ kirche befreiten Gemeinschaften zusammenschließen werden.“
5) Unleugbar bestehen zwischen Gemeinschaft und Kirche tiefe prinzipielle Unterschiede, die den Keim von Mißverständnissen und Reibungen in schließen. Gleichwohl vermag die Kirche das Berechtigte und Segensreiche der Gemeinschaften anzu⸗ erkennen, ohne das Auge gegen die bedenklichen Abweichungen von dem objektiven Typus der christlichen Glaubens⸗ und Lebens⸗ auffassung der Kirche zu verschließen. Sie wird deshalb der Gemein⸗ schaftsbewegung nicht verurteilend und abwehrend entgegentreten, viel⸗ mehr ihrer selbständigen Entfaltung prüfend Raum gewähren und darauf Bedacht nehmen, in richtiger Würdigung ihrer Bedeutung sie in kirchlichen Bahnen zu erhalten und ihr als einem heilsamen Gliede in dem lebendigen Organismus der Kirche fördernde Verwertung zu geben. Die Kirche wird aber auch durch zweckentsprechende Erhöhung und Steigerung der Arbeit ihrer eigenen Organe das kirchlich christ⸗ liche Leben der Gemeinden zu heben bemüht sein. 8
6) Wenn die Kirche den Gemeinschaften Verständnis und Wür⸗ digung entgegenbringt, so darf sie ihrerseits auch die Erwartung aus⸗ sprechen, daß die Gemeinschaften es sich zum Grundsatze machen, den Zusammenhang mit der Kirche festzuhalten, an ihren Glaubensschätzen sich zu nähren, an den Gottesdiensten und den Gnadenmitteln teilzunehmen, auf das kirchliche Amt und die kirchliche gütshggnn⸗ Rücksicht nehmen, namentlich in Bestellung von Gemein aftssprechern und Leitern, auch von Reisepredigern auf reife und er ahrene, besonnene und bewährte Männer Bedacht nehmen, die Jugend nicht der Kirche entziehen und entfremden und sich harter und verletzender Urteile, wie sie vielfach den Mangel an geschichtlichem Verständnis entspringen, über die Kirche und ihre Ordnungen sich enthalten.
7) Das Pfarramt dem in der Stellungnahme der Kirche zu den Gemeinschaften die schwierigste und entscheidenste Aufgabe zukommt, wird die kirchliche Ordnung seiner Gemeinde pflichttreu wahren, sich um ihre Förderung und Belebung durch Predigt, Jugendunterweisung, Seelsorge und, wo es die Verhältnisse gestatten oder erfordern, durch Vereinstätigkeit gewissenhaft bemühen, darin aber zugleich die innere Freiheit und Berechtigung gewinnen, der Entstehung und Bildung von Gemeinschaften in der Gemeinde, frei von Vor⸗ urteil und ohne Hervorkehrung eines gesteigerten Amtsbegriffs, mit wohlwollender Aufmerksamkeit zu beobachten, ihnen die innere Be⸗ wegungsfreiheit und Selbständigkeit zu gönnen, nach Umständen in persönliche Teilnahme und Mitarbeit einzutreten, dabei wird aber das Pfarramt sich bewußt bleiben, daß das Amt den Geistlichen an die Gemeinde und sie an ihn weist und daß sein Dienst unparteiisch allen
Gemeindegenossen zugehört. 3
8) Bei ernstlichen, auf die große Hauptsache gerichteten Be⸗ mühungen um gegenseitig ri tiges Verhalten, wie evangelischer Glaube und christliche Liebe es eingeben, werden die Krfgegühfer⸗ daß die Gemeinschaftsbewegung „einen Beitrag zur Auflösung unserer Landes⸗ kirche liefere“, zu überwinden sein und werden Kirche und Gemein⸗ schaft zur Vertiefung und Stärkung des evangelischen Glaubenslebens in unseren Gemeinden in gemeinsamer redlicher Arbeit sich die Hand zu reichen vermögen. 1 —
Ein Bruch zwischen Kirche und Gemeinschaft wäre für beide Teile verhängnisvoll, sofern er die Kirche wertvoller, geistlich ange⸗ regter Kräfte von lebendiger Frömmigkeit berauben, die Gemeinschaften aber durch den Verzicht auf den Zusammenhang mit der organisierten Kirche, in der sie ihre Wurzeln und ihre Heimat haben, auf den Weg einseitigen, erregten und verzehrenden Sektenbetriebs drängen würde.
8 6
Welche Stellung hat die Kirche und das geistliche Amt zur Gemeinschaftsbewegung unserer Tage einzunehmen?
(Leitsätze des Korreferats.)
1) Die Gemeinschaftsbewegung unserer Tage unterscheidet sich wesentlich von dem Gemeinschaftswesen früherer Zeiten, welches, aus dem Bedürfnisse der gläubigen Christen nach brüderlichem Zusammen⸗ schlusse zur Förderung des geistlichen Lebens hervorgewachsen, in den einzelnen Kirchengemeinden Vereinigungen zur Privaterbauung bildete, welche im ganzen dem Leben der Landeskirchen zum Segen zu dienen
eeignet war. 8 1
3 2) Durch methodistische Einflüsse angeregt, sucht die Gemeinschafts⸗ bewegung der Gegenwart, mannigfaltige Bestrebungen und ver⸗ schiedene, zum Teil noch unklare und unentwickelte Strömungen an sich fassend, die, welche mit Ernst Christen sein wollen, in organi⸗ sierte Gemeinschaften zu sammeln und die einzelnen Kreise zu größeren Verbänden zusammenzuschließen, um nach innen zur Gemeinschaftspflege, nach außen zur Evangelisation der unbekehrten Volkskreise kraftvoll zu wirken. In dieser Organisation, wenn auch innerhalb der Kirche sich bildend, waltet die Tendenz, sich gegen die Kirche abzuschließen, und durch eine Richtung in der modernen Bewegung, welche 8 dem Organismus der Gemeinschaften, als einer Zusammenfassung derer, die dem Herrn angehören, die wahre Kirche in die Erscheinung treten lassen will, wird die separatistische Neigung mancher Gemeinschaftskreise gestäͤrkt.
3) Diese Organisation, welche über eine segensreiche Pflege der
rivaferbauung der Gläubigen hinausgehende Zwecke verfolgt, be⸗ — in vielen Gemeinschasten, die sich ihr e haben, durch
“ 1
und des geistlichen den mit ihr gegebenen Abschluß nach außen die in der Eemeinschafis⸗
2
bewegung zum Ausdrucke gebrachten, von der⸗ Ehre der Be⸗ kenntnisse abweichenden und für das christliche Leben ihrer Glieder ge⸗ fährlichen Sonderlehren über Bekehrung und Rechtfertigung, über die Wirksamkeit des heiligen Geistes und die Erreichbarkeit einer sittlichen Vollkommenheit, und ist geeignet, die zum Taeil gesetzlichen und engen Anschauungen über das Leben des Christen in der Welt in den Kreisen der Gemeinschaft zum Schaden derselben zu begünstigen.
4) Die Kirche, welche den von einer richtig geleiteten Gemein⸗ schaftspflege für das kirchliche und religiöse Leben des Volkes aus⸗ gehenden Segen zu schützen weiß, muß gegen die sektiererischen, seelen⸗ gefährlichen Irrlehren in der Gemeinschaftsbewegung und die separa⸗ tistische Bildung eines sich gegen die Kirche zusammenschließenden, die wahre Gemeinde der Gläubigen darstellen wollenden Organismus in derselben mit geistlichen Mitteln ankämpfen, da diese Richtung das Leben und Gedeihen der Kirche zu schädigen, dem Volksleben die segensreiche Einwirkung der Kirche zu verkümmern und in der Aus⸗ wirkung ihrer Konsequenzen die Landeskirchen zu sprengen dienen muß. Dagegen wird die Kirche in richtiger Wertschätzung einer gesunden Ge⸗ meinschaftspflege stets bereit sein, der Arbeit der im Anschluß an die Kirche und ihre Organe sich haltenden Ge⸗ meinschaften Raum innerhalb der Kirche zu gewähren, und wird ihre Stellung zu der organisierten Gemeinschaftsbewegung im allgemeinen davon bestimmt sein lassen, ihr zur Gewinnung und Erhaltung einer für beide Teile segensvollen Verbindung mit der Kirche zu verhelfen.
5) Zur Aufrechterhaltung der Verbindung der Gemeinschaften mit der Kirche ist es erforderlich, daß von Gegenwart die Gemeinschaftspflege als eine den Zwecken der Kirche dienende und die Aufgaben des geistlichen Amtes unterstützende Sache betrieben wird und die Ordnungen der Kirche von den Ge⸗ meinschaften respektiert werden, sodaß nicht die Versammlungen derselben durch die Wertschätzung, die ihnen entgegengebracht wird, wie durch die Zeit, zu welcher sie veranstaltet werden, die Stelle der Gemeindegottesdienste einnehmen, und daß nicht
Abendmahlsfeiern veranstaltet werden. Auch dürfen Evangelisten oder Reiseprediger der Gemeinschaft eine Predigttätigkeit oder eine Seelsorgerarbeit außerhalb des Gemeinschaftskreises entfalten ohne Vorwissen und Billigung der örtlichen kirchlichen Organe.
6) Um den Aufgaben der Gegenwart, insbesondere auch der Ge⸗ meinschaftsbewegung gegenüber, gerecht zu werden, muß die Kirche ihrerseits durch ühr. Regiment und ihr Lehramt einen immer tiefer greifenden Einfluß auf das christliche suchen durch vermehrte und vertiefte Gottes und fleißige Darbietung der heiligen Sakramente, dabei durch besondere Einrichtungen des gottesdienstlichen und außer⸗
ottesdienstlichen Lebens, wie z. B. Betstunden, Bibelsprechstunden Venneinde⸗ und Familienabende, das hervortretende Verlangen nach eindringender Erkenntnis der Heilswahrheit, nach wirksamer Förderung in der Henligung und nach inniger Gemeinschaft der Christen untereinander zu befriedigen streben, auch sich der Pflege der Erweckten und Gläubigen in besonderem Maße annehmen.
7) Das geistliche Amt, durch welches die Kirche zum wesentlichen Teile die ihr infolge der Gemeinschaftsbewegung obliegende Tätigkeit ausübt, darf sich nicht von vornherein ablehnend zu dem Gemein⸗ schaftswesen verhalten und sich in Gegensatz zu demselben stellen, aber auch der separatistischen Richtung in der Gemeinschaftsbewegung nicht durch Mitwirkung an der sich gegen die Kirche abschließenden Organisation Förderung gewähren. In einer Gemeinde, in welcher eine Gemeinschaft noch nicht besteht, hat in der Regel der Geistliche bei dem Bedenklichen und Gefährlichen, welches sich zur Zeit in der Gemeinschasts⸗ bewegung findet, der Bildung einer neuen Gemeinschaft keine Handreichung zu tun, zumal die erforderliche Pflege des inneren Lebens einer Gemeinde von dem geistlichen Amte auch auf andere Weise ausreichend dar⸗ geboten werden kann. Zu den in den einzelnen Gemeinden bestehenden Gemeinschaften muß sich der Geistliche freundlich und entgegen⸗ kommend zu stellen suchen, um, wenn auch nicht in jedem Falle die Leitung der Gemeinschaft, doch die Fühlung mit derselben zu ge⸗ winnen und zu behalten. Dazu ist dienlich, daß der Geistliche — im steten Bewußtsein, daß seine Amtstätigkeit der ganzen Gemeinde gehört — sich der Gemeinschaftsglieder mit Eifer seelsorgerisch annimmt, auch, wenn tunlich, sich von Zeit zu Zeit an den Ver⸗ sammlungen der Gemeinschaft beteiligt, um dieselben in Verbindung mit der Kirche 4. erhalten und für das Gemeindeleben fruchtbar zu machen. Zweckmäßig kann es auch im Einzelfalle sein, zu weer. Zwecke geeignete Mitglieder der Gemeinschaft zu tätiger itarbeit an den Aufgaben der Kirchengemeinde — eventuell in den Ver⸗ tretungen derselben — heranzuziehen.
8) Schließt sich dagegen eine Gemeinschaft durch ihre Verbindung mit einem der Kirche feindselig gegenüberstehenden, separatistisch ge⸗ richteten Organismus gegen die Kirche ab, oder stellt sich in bewußten Gegensatz zu derselben, so muß der Geistliche solche Gemeinschaft allerdings sich selbst überlassen. Um aber die Möglichkeit eines Wieder⸗ anschlusses derselben an die Kirche nicht zu beeinträchtigen, hat er tunlichst nicht ein aggressives Verfahren gegen diese Gemeinschaft ein⸗ zuschlagen, sondern allzeit bereit zu sein, die Hand zu einer heilsamen Verbindung derselben mit der Kirche zu bieten und abzuwarten, ob sich nicht Mittel und Wege hierzu finden.
9) Wie im allgemeinen, so liegt dem geistlichen Amt in Rücksicht auf die Gemeinschaftsbewegung und die Erhaltung der Gemeinschaften bei der Kirche in der Gegenwart besonders ob, in der Predigt und Seel⸗ forge die speziellen Bedürfnisse der erweckten und geförderten Christen in der Gemeinde mit treuer Hingebung zu befriedigen, und überhaupt allen Gliedern der Gemeinde das Wort der Wahrheit als Brot und Licht auf dem Lebenswege reichlich darbietend und im eigenen Wandel sich von allem weltförmigen Wesen fernhaltend, mit allen Kräften dahin zu streben, die Gemeinde durch Pflege ihres geistlichen Lebens in der Heiligung zu einem heiligen Tempel Gottes zu erbauen. “
Der Vizepräsident des Provinzialschulkollegiums und des Medizinalkollegiums der Provinz Brandenburg, Geheimer Ober⸗ regierungsrat Lucanus ist im Alter von 69. Jahren gestorben. In Neu⸗Brandsleben, Provinz Sachsen, geboren, trat er im Jahre 1859 als Auskultator beim Kreisgericht zu Hirschberg in 18 Staatsdienst. Nachdem er bei verschiedenen Gerichten und Verwaltungsbehörden beschäftigt gewesen, erfolgte 1875 seine Ernennung zum Regierungsrat bei der Landdrostei in Hannover. 1877 wurde er an die Regierung in Oppeln versetzt und 1882 zum Oberregierungsrat und Leiter der Abteilung für Kirchen⸗ und Schulwesen in Arnsberg be⸗ fördert. In gleicher Eigenschaft war er sodann bei den Regierungen in Potsdam und später in Erfurt tätig. Bon hier aus wurde er im Jahre 1893 zum Vize⸗ präsidenten des Provinzialschulkollegiums und Medizinal⸗ kollegiums der Provinz Brandenburg berufen. In allen diesen Aemtern hat der Verstorbene mit unermüdlicher Hingebung und aufopfernder Treue seine Pflichten auf das gewissenhafteste erfüllt. Allen Fragen, die das Gebiet der Erziehung und Jugendbildung berühren, brachte er das lebhafteste Interesse entgegen und ließ ihnen die wirksamste Förderung zutei werden. Wegen seines schlichten Wesens und seiner wohl⸗ wollenden Gesinnung erfreute er sich in weitesten Kreisen großer Beliebtheit und warmer Verehrung. Sein Andenken wird unvergessen bleiben.
seiten der Bewegung der
für die Gemeinschaft, unter Ausschluß der Gemeinde im ganzen, besondere
nicht
t Volk auszuüben Predigt des lauteren Wortes und
politis
Laut Meldung des „W. T. B.“ sind S. M. Torpedo⸗
boote „S 90“ und „Taku“ am 8. Juni in Schanghai ein⸗
getrofff M. Flußkanonenboot „Vaterland“ ist am 10. Juni
in Hankau angekommen und verläßt heute wieder diesen Hafen. 8 Haper Ablösungstransport für die I des Kreuzergeschwaders ist mit dem Seönchfer „Main“’ am 11. Juni in Hongkong vngetfofben und hat an demselben
Tage die Reise nach 51 ortgesetzt. Die abgelöste Besatzung von S. M. S. „Bussard“
ist mit dem Dampfer „Stuttgart“ am 9. Juni in Neapel
angekommen und hat am folgenden Tage die Reise nach Genua
fortgesetzt.
9
Sachsen.
Seine Majestät der König verbrachte die Nacht zum Sonntag etwas besser; wenn auch Atmungsbeschwerden wieder eintraten, so hat Allerhöchstderselbe nagh ihrer Milderung doch mehrere Stunden im Lehnstuhl ruhig geschlafen. Die reichlichere Nahrungsaufnahme hat zur Hebung der Kräfte eführt. Für den Sonntag war ein Aufenthalt im Freien in Aussicht genommen.
W1““
Württemberg.
Nach dem „Staatsanzeiger für Württemberg“ hat Seine Majestät der König an den Kultusminister Dr. von Weiz⸗ fäcker ein Handschreiben gerichtet, worin Allerhöchstderselbe sein lebhaftes Bedauern darüber ausdrückt, daß der mit der Schul⸗ gesetznovelle unternommene Versuch, eine Ausgleichung der Gegensätze auf dem Gebiete des Verhältnisses zwischen Staat und Kirche zur Schule herbeizuführen, vorläufig ins Stocken ge⸗ raten sei; gleichzeitig spricht Seine Majestät dem Minister seinen Dank für dessen vielfache Bemühungen in dieser An⸗ gelegenheit, sowie sein volles Vertrauen aus. 88 8
Baden. 1 Die Budgetkommission der Zweiten Kammer stimmte, wie „W. T. B.“ aus Karlsruhe meldet, der von der Regierung vorgeschlagenen; Steuererhöhung um 20 Prozent zu. Dafür stimmten das Zentrum und die Nationalliberalen, da⸗ gegen die Freisinnigen, Demokraten und Sozialde kraten.
Sachsen⸗Altenburg.
Seine Hoheit der Herzog hat sich am Sonnabend Karlsbad nach Hummelshain begeben.
Deutsche Kolonien.
In Deutsch⸗Südwestafrika hat, wie „W. T. B.“ meldet, die Nordabteilung Zülow am 29. Mai Otawi erreicht und klärt auf Otjenga auf. Coblenz ist von Volk⸗ mann wegen Wassermangels und Krankheit aufgegeben. Der Omuramba⸗ua⸗Matako wird durch Spione beobachtet. Häuptling Nechale soll den Posten Namutoni zerstört und den Hereros viel Munition verkauft haben. Die 9. Kompagnie, noch unberitten in Okahandja, soll den Verpflegungsnachschub
von
Oesterreich⸗Ungarn.
In Gmunden fand am Sonnabend mittag in der evan⸗ elischen Kirche die Leichenfeier für die Prinzessin NRarie von Hannover in Gegenwart der Herzoglich Cumberlandschen Familienmitglieder und der fürstlichen Gäste statt. Sodann erfolgte die feierliche Ueberführung der Leiche
nach dem Mausoleum im Schloßpark.
Der Abg. Graf Albert Apponyi, der Führer der ehemaligen Nationalpartei, legte gestern, wie „W. T. B.“ aus Budapest meldet, in Jasz⸗Bereny vor seinen Wählern einen Rechenschaftsbericht ab, in dem er, entgegen den ver⸗ breiteten Gerüchten, über seinen Rücktritt vom politischen Leben erklärte, daß er darnach trachten werde, das Programm der ehemaligen Nationalpartei durchzuführen. Das Programm halte an der Gemeinsamkeit mit Oesterreich und dem Dualismus fest, enthalte jedoch eine besonders ausgeprägte Erweiterung des nationalen Ge⸗ dankens durch Betonung der gesonderten staatsrechtlichen Stellung des Königs von Ungarn sowie nationale Forderungen auf militärischem und wirtschaftlichem Gebiete. Als neuen Programmpunkt stellte Graf Apponyi die Trennung der Zoll⸗ gemeinschaft mit Oesterreich auf. Nach seiner Rede wurde die Gründung einer neuen Nationalpartei verkündet
Spanien. 8
Im Senat erklärte, dem „W. T. B.“ zufolge, des Auswärtigen Sam Pedro auf eine Anfrage, daß zwischen Frankreich und Spanien bezüglich Marokkos kein Uebereinkommen bestehe; es seien nur Verhandlungen eingeleitet worden. .
Der Ministerrat beschloß, daß in Ceuta und Melilla arabische Schulen errichtet, sowie daß für die moham⸗ medanischen und jüdischen Marokkaner konfessionelle Schulen gegründet werden sollen.
Das Gericht in Barcelona verurteilte den Bedienten Artal, der am 12. April d. J. auf den Ministerpräsi⸗ denten Maura einen Mordanschlag verübt hat, zu 7 Jahren 4 Monaten Gefängnis.
Türkei.
Nach einer des Wiener „K. K. Telegr.⸗Korresp.⸗ Bureaus“ seien zur Verhinderung von Eisenbahn⸗ attentaten ö Maßnahmen getroffen worden. Jeder Bahnzug werde von zehn Soldaten begleitet. Alle Sendungen sollen vor der Aufgabe, womöglich außerhalb des Bahnhofs untersucht werden. 1
„Die Pforte bereitet, demselben Bureau zufolge, eine Mit⸗ teilung an ihre diplomatischen Missionen über ein neues Stempelgesetz vor, das am 14. Juli in Konstantinopel und am 14. August in den Provinzen in Kraft treten soll.
Serbien.
„In Belgrad fand am Sonnabendvormittag das von den Schwestern der Königin Draga in der Markuskirche auf dem alten Friedhofe veranstaltete, von 11 Geistlichen zelebrierte Requiem für den König Alexander, die Königin Draga sowie deren Brüder Nikola und Nikodem Lunjevitsch statt. Die Kirche war, nach Meldung des „W. T. B.“, dicht gefüllt, vorwiegend von Frauen niederen Standes; keine einzige
che Persönlichkeit wohnte dem Gottesdienste bei.
““ 1.“
Amerika.
Aus Washington wird der Londoner „Morning Post“ berichtet, Rußland habe in nichtformeller Weise Protest da⸗ egen erhoben, daß die Vereinigten Staaten von Amerika eine tarke Flotte nach den türkischen Gewässern entsenden, um die Zahlung der seit langem von den amerikanischen Missionen geforderten 50 000 Pfund Sterling sicherzustellen.
Das Schlachtschiff der Vereinigten Staaten „Missouri“ ist, einer Meldung des „W. T. B.“ aus New York zufolge, gestern nach Gibraltar in See gegangen.
Infolge der Herabsetzung der Fahrpreise für die Zwischen⸗ deckfahrt über den Atlantischen Ozean hat die Einwanderung nach den Vereinigten Staaten von Amerika dergestalt zugenommen, daß, wie dem „Reuterschen Bureau“ aus New York berichtet wird, die Arbeit der Einwanderungsbehörden sich nahezu verdoppelt haben soll. Durch die niedrigen Fahr⸗ 1. seien Einwandererelemente herbeigezogen, die den
ehörden als unerwünscht gelten. Infolgedessen sei nahezu die Hälft der in den letzten Tagen aus Europa eingetroffenen Zwischendeckreisenden angehalten worden; es würden erst nähere Erhebungen über ihre Verhältnisse angestellt. Wahrscheinlich würden viele von ihnen nach den Einschiffungshäfen zurück⸗ geschickt werden.
Aus Buenos Aires meldet die „Agence Havas“, daß die Wahlkollegien, die gestern in der Hauptstadt Argentiniens und in den Provinzen versammelt waren, Manuel Quintano zum räsidenten und José⸗ igueroa Alcorta zum Vizepräsidenten wählten. Die Wahlen sind in vollster Ruhe verlaufen. Die Uebergabe der Amtsgeschäfte erfolgt am 12. Oktober.
Eine in Lima abgehaltene Bürgerversammlung pro⸗ klamierte, wie dieselbe Agentur aus Santiago (Chile) vom gestrigen Tage berichtet, José Pardo als Präsidentschafts⸗ kandidaten. Pardo erklärte sich bereit, das Amt zu übernehmen.
1 S. 11613““ 6“
— 8 8
8
Einer Meldung des „Reuterschen Bureaus“ aus Tschifu vom 11. Juni zufolge berichten Briefe, die dort von fremden Geschäftsleuten in Port Arthur eingegangen sind: die russi⸗ schen Behörden seien ersucht worden, dem norwegischen Dampfer „Sentis“ zu gestatten, die fremden Nichtkombattanten aus 85 Arthur wegzuführen. Es werde erwartet, daß die Behörden diese Erlaubnis geben werden. Das Gesuch wird in Tschifu als ein Zeichen dafür angesehen, daß die Ein⸗ fahrt in den Hafen von Port Arthur zum Teil noch offen ist, da die „Sentis“ ein großes Schiff ist.
In St. Petersburg verlautet, wie dem „W. T. B.“ von dort in der vergangenen Nacht gemeldet worden ist, gerücht⸗ weise, daß vor Port Arthur eine große Seeschlacht statt⸗ gefunden habe. Zwei russische und vier japanische große Schiffe sollen untergegangen sein. Jedoch liegt bis jetzt noch keine amtliche Bestätigung vor.
Der vor Port Arthur kommandierende japanische General Oku hat nach Tokio berichtet, daß die Zahl der in der Um⸗ gebung von Nanschan von den Japanern aufgefundenen russischen Gefallenen sich auf 10 Offiziere und 664 Mann beläuft und daß diese von der japanischen Militärverwaltung sorgsam und mit militärischen Ehren beerdigt worden sind; außerdem wurden in der Nachbarschaft der Lagerplätze noch ungefähr 30 Gefallene von japanischen Truppen beerdigt.
Aus Söul wird dem „Reuterschen Bureau“ gemeldet,
daß russische Truppen, die von Kopsan kamen, eine kleine, in der Nähe von Kopsan gelegene Stadt besetzten. Sämtliche Kosaken zogen sich nördlich von Hamheung zurück; ein Teil befindet sich noch in Songjin. „Einer Meldung der „Times“ aus Tokio zufolge beläuft sich die Zahl der in japanischen Hospitälern befindlichen russischen Gefangenen einschließlich von 19 Offizieren auf 546. Hiervon sind 386, darunter 10 Offiziere, ver⸗ wundet.
Ferner berichtet das Blatt aus Tokio, daß die Subskription auf die zweite innere Anleihe am ersten Tage allein in den Städten Tokio, Osaka und Yokohama 86 Millionen YNen betragen habe. Der Kaiser habe wieder 20 Millionen Nen gezeichnet.
Das schwedisch⸗norwegische Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten hat, wie „W. T. B.“ aus Christiania er⸗ fährt, telegraphisch durch die Gesandtschaft in Tokio gegen die Beschlagnahme des norwegischen Dampfers „„Aggi“ protestiert und der Reederei vorbehalten, Schaden⸗ ersatz für die Beschlagnahme und deren Folgen zu verlangen. Der Dampfer war von Cardiff nach Nagasaki mit einer Ladung Kohlen gekommen, die für Japan bestimmt war und in Kobe gelöscht werden sollte, wohin das Schiff an eine japanische Reederei verkauft worden war.
Aus Tschumbi meldet „Daily Mail“ vom gestrigen Tage, daß nach dort eingegangenen ausführlichen Berichten eine Anzahl geschulter und gut bewaffneter Burjaten aus der Mongolei und aus Sibirien den Tibetanern Beistand
Aus Tanger ist der „Times“ gestern die Meldung von einem über ganz Marokko verbreiteten, gut organisierten Komplott zur Absetzung des Sultans zugegangen. Dieses habe nichts mit dem letzten Aufstande gemeinsam, sondern habe seinen Ursprung in den gebildeten und religiösen Klassen und werde von vielen hervorragenden Persönlichkeiten unterstützt. Der Aufstand sei vereinbart worden, bevor das englisch⸗französische Abkommen bekannt war; er sei durch das Abkommen jedoch verstärkt worden, da der Sultan jetzt beschuldigt werde, das Land an Fechhrenc zu verkaufen. Der Sultan, dem das Bestehen der Verschwörung bekannt sei, werde vielleicht gezwungen werden, Fez zu ver⸗ lassen, und in diesem Falle wahrscheinlich nach Tanger gehen. Der Londoner Schriftsteller A. J. Dawson hat von dem in Marokko von Briganten gefangen enommenen Amerikaner Perdicaris einen Brief vom 4. d. K. aus dem Lager der Banditen erhalten, in dem Perdicaris erklärt, der Zweck seiner Gefangennahme sei, die Freilassung von Mit⸗ gliedern des Stammes Raisulis sicherzustellen, die verräterischer⸗ weise von dem Gouverneur von Tanger gefangen genommen und eingekerkert worden seien. 1“ E “X“
Parlamentarische Nachrichten. Die Schlußberichte über die 8 Sitzungen des
Reichstags und des Hauses der Abgeordneten be⸗ finden sich in der Ersten und Zweiten Beilage.
— Das Haus der Abgeordneten nahm in der heutigen (81.) Sitzung, welcher der Minister für Lan wirtschaft ꝛc. von Podbielski, der Minister des Innern
reiherr von Hammerstein und der Minister für
andel und Gewerbe Möller beiwohnten, zunächst in dritter
eratung den Gesetzentwurf, betreffend die Aus⸗ dehnung einiger Bestimmungen des allgemeinen Berggesetzes vom 24. Juni 1865 auf die Arbeiten zur Aufsuchung von Stein⸗ und Kalisalz und von Sol⸗ quellen in der Provinz Hannover, und den Gesetz⸗ entwurf, betreffend die Erweiterung des Hafens in Ruhrort, ohne Debatte an und ging dann zur zweiten Be⸗ ratung des Gesetzentwurfs, betreffend die Ver⸗ tretung des Staatsfiskus auf den Kreistagen und bei den Wahlen für den Provinziallandtag in der Provinz Posen, über, mit der die Beratung des An⸗ trages der Abgg. Ernst und Kindler auf Vorlegung eines Gesetzentwurfs, betreffend die Vertretung der Städte und Landgemeinden der Provinz Posen auf den Kreistagen, ver⸗ bunden wurde.
Nach der Vorlage (§ 1) soll das Recht, die Kreis standschaft auszuüben, dem Staate für die ihm gehörenden ländlichen Güter zustehen, soweit diese den für Rittergüter 3 nach der Verordnung von 1830 vorgeschriebenen Erforder⸗ nissen in bezug auf Größe und Kulturzustand ent sprechen. Der Staat soll berechtigt sein, für jede Gut dieser Art je 1 Stimme zu führen; die Gesamt zahl aller staatlichen Stimmen darf ¼ der im Kreista und die Hälfte der im Wahlbezirk für die Provinzial landtagswahl überhaupt bestehenden Stimmenberechtigungen nicht übersteigen. Bei der Ausübung der Kreisstandschaft und des Wahlrechts zum Provinziallandtag soll der Staat durch Beamte, Domänenpächter oder angesehene Rittergutsbesitze vertreten werden.
“ Kommission hat den § 1 dahin geändert, daß di Zahl der staatlichen Stimmen in einem Rreise 1 der Gesamt⸗ 8r der Kreistagsmitglieder, in einem Wahlbezirk für den
faeingtahtndeng ⅛, der Wahlberechtigten im Stande d Ritterschaft nicht übersteigen darf und daß der Staat sich bei Ausübung der Kreisstandschaft und bei den Wahlen zum Provinziallandtag durch Domänenpächter, Oberförster ode angesehene Rittergutsbesitzer vertreten lassen kann.
Die Kommission hat ferner einen § 1a neu hinzugefügt nach dem die Kreisordnung für die Provinz Posen von 1828 in Ansehung der Vertretung von Stadt⸗ und Landgemeinden, wie folgt, geändert werden soll: Jede Stadt entsendet eine Deputation; bei über 4000 Einwohnern soll auf je 4000 Einwohner eine Deputation entsendet werden wobei Bruchteile von mehr als ½ für voll zählen. Die Zahl der Deputierten der Landgemeinden kann durch König⸗ liche Verordnung in einzelnen oder allen Kreisen bis auf sechs erhöht werden. Steht gegenwärtig einzelnen Stadt⸗ oder Landgemeinden eine größere Zahl von Deputierten zu, so soll es dabei sein Bewenden haben.
Nach dem Antrag Ernst⸗Kindler soll die Regierung aufgefordert werden, möglichst bald einen Gesetzentwurf vor⸗ zulegen, durch welchen den Stadt⸗ und Landgemeinden der Provinz Posen eine ihrer Steuerleistung und Einwohnerzahl entsprechende Vertretung auf den Kreistagen eingeräumt wird.
Die Kommission beantragt, diesen Antrag durch die Beschlüsse zu der Vorlage für erledigt zu erklären.
Von dem Abg. von Staudy kons.) und sämtlichen nicht polnischen Abgeordneten der PZrovinz Posen liegt ein zum größeren Teil redaktioneller Antrag vor, der nur in dem Punkte der Vertretung des Staates 89 den Kreis⸗ tagen und bei den Provinziallandtagswahlen die von der Kommission vorgeschlagene fakultative Vertretung wieder be⸗ seitigen will und die obligatorische Vertretung nach der Vor⸗ lage akzeptiert.
In der Diskussion tritt
Abg. von Wentzel (kons.) für den Antrag von Staudy ein.
Abg. von Czarlinski (Pole) erklärt sich gegen das ganze Gesetz
Abg. Ernst (frs. Vgg.) befürwortet kurz den Antrag von Staudy.
Minister des Innern Freiherr von Hammerstein: Ich habe mich gefragt, ob das Plenum mit dem Beschluß der Kommission sich einverstanden erklären kann oder ob versucht werden soll, einen Mittelweg einzuschlagen. Ich bin aber von dieser Absicht zurück⸗ getreten; denn (es ist mir von hoher Bedeutung, daß dieser Gesetzentwurf im § 1 sowohl wie im § 2 von der Kommission, die aus Mitgliedern aller Parteien dieses Hauses zusammengesetzt war, einstimmig angenommen worden ist. Die Re⸗ gierung legt Wert darauf, in ihrem Kampfe, den sie in Posen im Interesse des Deutschtums zu führen hat, nicht nur einzelne Partei sondern das gesamte Haus hinter sich zu haben; deswegen erklärt sie sch mit diesem einstimmig gefaßten Beschluß einverstanden.
„Abg. Dr. Heisig (Zentr.): Nach den angestellten Berechnungen über die Zusammensetzung der Kreistage sowohl wie des Provinzial⸗ landtags, wie sie den neuen Vorschriften entsprechen wird, wird das⸗ jenige, was an einer Stelle zu Ungunsten der Polen in der bisherigen Zusammensetzung verschoben wird, an anderen Stellen wieder ausgeglichen. Sind diese Zahlen zutreffend, so hätte man doch wirklich auch den einen Schritt weiter gehen können, die Kreisordnung von 1872 für Posen einzuführen. Man strebt doch ein friedliches Verhältnis zur polnischen Bevölkerung an. Die Ausdehnung des Geltungsgebiets der Kreisordnung von 1872 auf die Pro⸗ vinz Posen ist ein berechtigtes Verlangen, dem auch an sich sogar die Staatsregierung gar nicht grundsätzlich entgegen ist. 1902 hat sich die Gemeindekommission entschieden für die Einführung der Kreisordnung von 1872 in Posen ausgesprochen. Immerhi müssen wir z. Zt. für die Anträge von Staudy stimmen.
Abg. von Czarlinski: Der Vorredner sprach von Frieden Der Minister hat aber vorhin selbst wieder von einem Kampfgesetz gesprochen. Er scheint, was uns betrifft, an das Sprichwort gedacht zu haben: Nur die allergrößten Kälber wählen ihre Metzger selber.
Abg Gyßling (fr. Volksp.): Wir müßten das Gesetz, wenn es ein Kampfgesetz wäre, ablehnen, sehen es aber als ein solches nicht an Wenn wir für das Achtel bez. Drittel stimmen, so billigen wir dami noch nicht die Polenpolitik der Regierung. 8 Abg. Dr. Brandt (nl.) tritt für die Anträge von Staudy ein. Der Gesetzentwurf wird darauf in der Fassung nach den Anträgen von Staudy angenommen. Das Gesetz soll am 1. Ok tober 1904 in Kraft treten.
Letzter Gegenstand der Tagesordnung ist der Bericht der 26. Kommission über den Entwurf eines Wildschon⸗ gesetzes. Referent ist der Abg. Kaute (Zentr.).
(dSchluß des Blattes.) 9