Es folgt die dritte Beratung des Gesetzentwurfs, be⸗ treffend die Verpflichtung zum Besuche ländlicher Fortbildungsschulen in der Provinz Hessen⸗Nassau.
Nach der Vorlage kann durch Ortsstatut für männliche Personen unter 18 Jahren für drei aufeinander 85 Winterhalbjahre die Verpflichtung zum Besuch einer ländlichen Fortbildungsschule begründet werden. Befreit davon sind die⸗ jenigen, welche die Berechtigung zum einjährigfreiwilligen Militärdienst haben oder eine Innungs⸗, Fach⸗ oder andere Fortbildungsschule besuchen oder entsprechenden anderen Unter⸗
Ich bedauere deshalb, dem Herrn Dr. Lotichius antworten zu müssen, daß ich vom Standpunkt der Gerechtigkeit gegenüber der All⸗ gemeinheit nicht in der Lage bin, der Petition der Interessenten Folge zu geben.
Abg. Dr. Becker (Zentr.) spricht der Eisenbahnverwaltung seinen Dank dafür aus, daß für die Rheinprovinz mehrere neue Linien in der Vorlage enthalten sind, und betont gleichzeitig die dringende Not⸗ einer Verlängerung der Bahn von Immekeppel bis Lindlar. Die Strecke sei nur 14 km lang und werde höchstens 2 Millionen Kosten erfordern. Hoffentlich werde der Minister diesen Wünschen
treten und nicht lokale Wünsche, bei denen wir nicht verantworten können, Staatsgelder in dem geforderten Umfange zu opfern. Wenn derartige Eisenbahnlinien noch nicht einmal für wirtschaftlich gehalten werden von denjenigen, die in der Provinz wohnen, und den verant⸗ wortlichen Provinzialbehörden, dann können wir uns doch nicht dazu entschließen, ohne weiteres dem Wunsche des Abgeordneten Rechnung zu tragen.
Ich kann nun aber dem Herrn Abg. von Strombeck auch sagen, daß die ganzen Ausführungen, die er über den Truppenübungsplatz
Zweite Beilage
schen Reichsanzeiger und Königlich Preu
Berlin, Sonnabend, den 18. Juni
Das Buch ist somit eine dankenswerte Ergänzung zu den eigentlichen
Besichtigung der nach Wladiwostok bestimmten aus⸗
ländischen Postpakete. Infolge der krie erischen Ereignisse im fernen Usten hat das Zolldepartement im Einvernehmen mit der Hauptverwaltung für Posten und Telegraphen angeordnet, daß in Abänderung des Zirkulars vom 4. Dezember 1902, Nr. 32 414, zeit⸗ weilig vom 1. Mai d. J. ab die aus Westeuropa nach Wladiwostok
net erhalten. An Sonntagen darf Unterricht nicht erteilt werden.
Die von der Kommission vorgeschlagene Resolution, die Erwartung auszusprechen, daß die Regierung auf Antrag einer
des XI. Armeekorps gemacht hat, mit dem Bahnprojekt, das er befürwortete, in keinerlei Zusammenhang stehen. Von der Wieder⸗ aufnahme des Projekts eines Uebungsplatzes für das XI. Armeekorpe 1 im Eichsfelde haben ich und meine Ratgeber bis jetzt noch nichts
Reisebüchern und dürfte in dem Leser die Lust erwecken, die Reize des Riesengebirges mit eigenen Augen zu schauen. Wer die geschilderte Gegend bereits kennt, wird durch die Lektüre angenehme Erinnerungen
wachrufen. in Schlesiens
Abg. von Strombeck (Gentr.): Verwaltung für den Neubau von Neben⸗ und Kleinbahnlinien sind finanzielle Interessen im Spiele, gegen die das Zentrum wie auch andere Parteien oft angekämpft haben. Unerläßliche Vorbedingung
endlich entgegenkommen. 1 8 Bei den Grundsätzen der Geschichte der deutschen Literatur von den ältesten
ten bis zur Gegenwart. Von Professor Dr. Friedrich
Gemeinde bei deren Unvermögen die Kosten der obligatorischen Fortbildungsschule ganz oder teilweise übernehmen werde, ist bereits bei der zweiten Lesung angenommen worden. .
1 8
Abg. Cahensly (Zentr) tritt für die Kommissionsvorlage und
die Resolution ein und spricht nur sein Bedauern darüber aus, daß der Antrag seiner Partei auf Einführung einer Religionsstunde in der Woche in den ländlichen Fortbildungsschulen abgelehnt worden ist.
Geheimer Oberregierungsrat Dr. Mueller erklärt, daß die Staatsregierung bereit sei, wie bisher die Errichtung von Fort⸗ bildungsschulen durch Staatszuschüsse zu fördern, und zwar nach den Grundsätzen, die in einer Denkschrift niedergelegt seien. Die Ueber⸗ nahme der vollen Kosten könne aber nicht in Aussicht gestellt werden.
Abg. Meyenschein (kons.) bittet, das Gesetz so schnell zu ratifizieren, daß es noch im Herbst in Nassau eingeführt werden könne.
Nach weiteren Bemerkungen der Abgg. Dr. Lotichius (nl.),
Dr. Schroeder (nl.), Dr. Glattfelter (Zentr.) und des Geheimen Oberregierungsrats Dr. Mueller wird die Vorlage unverändert im einzelnen und darauf im ganzen angenommen; auch die Resolution gelangt zur Annahme. Den letzten Gegenstand der Tagesordnung bildet die drifle Beratung der Sekundärbahnvorlage. Auf eine Anfrage des Abg. Dr. Lotich ius erwidert der Minister der öffentlichen Arbeiten von Budde:
Ich kann die Tatsache bestätigen, daß Tariferhöhungen für einzelne Interessenten durch Eröffnung der neuen Mainzer Brücke eingetreten sind. Die Sache verhält sich so: Es hat ein Trajekt bekanntlich zwischen Bingerbrück und Rüdesheim bestanden, das im wesentlichen aus Konkurrenzrücksichten eingerichtet war, als die damalige Hessische Ludwigsbahn noch nicht zum preußischen Staatseisenbahnnetz gehörte. Damals mußle die preußische Staatsbahnverwaltung, um ihre Güter aus der Richtung Koblenz auf eigener Linie nach dem Main weiter führen zu können, oder umgekehrt, bei Bingerbrück ein Trajekt unter⸗ halten zwischen der linksrheinischen und rechtsrheinischen Eisenbahn. Dieses Trajekt wurde nach der Uebernahme der Hessischen Ludwigs⸗ bahn im Jahre 1900 aufgehoben, und zwar aus zwei Rücksichten: erstens weil es unwirtschaftlich war, weil es alljährlich hohe Zuschüsse erforderte, und zweitens, weil der Bahnhof Bingerbrück ein außer⸗ ordentlich betriebsschwieriger Bahnhof ist und namentlich im Januar 1900 dort große Verkehrsstockungen stattfanden. Das ist auch ein wesentlicher Grund, weshalb die neue Bahn Gaualges⸗ heim — Münster a. St. im Anschluß an die Kaiserbrücke bei Mainz gebaut worden ist, weil der Bahnhof Bingerbrück durch diese Verbindung im Verkehr zwischen der Nahebahn und Kastel⸗Mainz vermieden wird. Nun wäre es an sich richtig und berechtigt gewesen, da zwischen Bingerbrück und Rüdesheim keine Eisenbahnlinie und kein Trajekt von 1900 ab existierte, daß man damals schon die Trrife aufhob, die für dieses Trajekt bestanden. Man hat aber damals aus Wohlwollen für die Interessenten einstweilen die Tarife noch nicht aufgehoben, weil man sie nicht zu sehr schädigen wollte, und weil ja in absehbarer Zeit die Eröffnung einer neuen, nahe gelegenen Rheinbrücke in Aus⸗
der Staatsunterstützung sowohl bei Neben⸗ wie bei Kleinbahnen ist die vae Hergabe des Grund und Bodens. Mit diesem Prinzip ist in manchen Fällen eine gewaltige Härte verbunden, und wird es streng durchgeführt, so sind die Notleidenden dabei die armen Kreise der Bevölkerung. Dieses Prinzip ist auch nicht immer mit den Grundsätzen der Gerechtigkeit vereinbar, namentlich da, wo die Gegenden so arm sind, daß sie die geforderten Zuschüsse nicht auf⸗ bringen können, die verlangt werden, wenn der Grund und Boden nicht in natura geliefert wird. Der Redner sucht dies in ausführ⸗ lichen Darlegungen an einigen Eisenbahnprojekten in der Provinz Sachsen nachzuweisen.
Minister der öffentlichen Arbeiten von Budde:
Meine Herren! Wenn der Herr Abg. von Strombeck es für seine Pflicht hält, für Bahnen in seinem Wahlkreise einzutreten, so ist das gewiß für ihn als Abgeordneter verdienstvoll, so ist das gewiß berechtigt; wenn aber der Herr Abgeordnete aus der Nichterfüllung eines Wunsches generelle Schlüsse zieht und der Staatseisenbahn⸗ verwaltung und der Staatsregierung hieraus Vorwürfe macht, die meiner Ansicht nach nicht berechtigt sind, dann muß ich dem ent⸗ gegentreten.
Die Königliche Staatsregierung kann nur ihre Entschließungen
über den Bau von Eisenbahnen auf Grund der bestehenden Gesetze machen, und das Gesetz von 1838 verpflichtet die Staatsregierung dazu, daß sie im Einzelfalle prüft, ob ein allgemeines Verkehrs⸗ bedürfnis vorliegt. Wird ein allgemeines Verkehrsbedürfnis nach⸗ gewiesen, so wird die Bahn eine Hauptbahn oder eine Neben⸗ bahn; wird das allgemeine Verkehrsbedürfnis aber nicht nachgewiesen, so können lokale Interessen vorliegen, und dann handelt es sich um eine Kleinbahn, die dann nach dem Gesetze von 1892 behandelt wird. Diese Kleinbahn wird im Bedarfsfalle stets vom Staate unterstützt, sobald die Provinz sich dazu auch bereit erklärt, und ich glaube, das ist ein durchaus gesunder Grundsatz, weil zuerst selbstverständlich die Provinz ein Interesse daran hat, den armen Kreisen der Provinz zu Hilfe zu kommen, und dann springt der Staat auch, wie sie wissen, in einem erheblichen Umfange bei. Es kann aber sogar vorkommen und ist auch geschehen, daß eine Staatshilfe armen Gegenden auch⸗für Nebenbahnen zuteil wird. Nun hat der Herr Abg. von Strombeck die Befolgung solcher Grundsätze in einem Einzelfalle vermißt. Ich will mich kurz fassen und nur mit Genehmigung des Herrn Präsidenten drei Punkte vor⸗ lesen, die genau darlegen, weshalb in dem von ihm behandelten Falle ein allgemeines Verkehrsbedürfnis nicht konstatiert werden konnte, und weshalb sogar die Pruvinz nicht einmal ein lokales Bedürfnis in dem Maße anerkannte, daß sie eine Kleinbahn für bauwürdig hielt. Es heißt in der mir vorliegenden Niederschrift wörtlich:
Das Ergebnis der Verhandlungen war, daß die Finanzierung einer Kleinbahn für aussichtslos erscheint, da
1) die beteiligten Gemeinden nicht durchweg zur kostenlosen
sicht stand. Man hat also im besonderen Wohlwollen den Inter⸗ essenten im Rheingau den Tarif gelassen unmittelbar von Rüdesheim nach Bingerbrück hinüber, trotzdem gar keine Eisenbahn dort bestand. b Als nun die neue Rheinbrücke eröffnet wurde, war es selbst⸗ verständlich, daß das erwähnte Tarifkuriosum abgeschafft und nicht verewigt wurde. Die Staatsbahnverwaltung ist aber dadurch, daß sie auf die neue Rheinbrücke keine Tarif⸗ erhöhung, keinen Brückenzuschlag legte, der sonst bei den süddeutschen Rheinbrücken noch besteht, den Interessenten sehr entgegenkommen; denn durch den Fortfall dieses Brückenzuschlages hat die Staatsbahn⸗ verwaltung einen Einnahmeausfall von rund 245 000 ℳ im Jahre. Dem gegenüber steht nur für einzelne Interessenten eine Tariferhöhung durch Fortfall des Trajekttarifes im Betrage von etwa 50 000 ℳ Diese Summe verteilt sich nach den Berechnungen, die wir angestellt haben, auf die einzelnen Artikel, wie folgt: auf Wein 10 600, auf Steinkohlen von der Saar 5600, auf Mehl 4980, auf Getreide 1600 ℳ Meine HKerren, aus diesen Zahlen geht hervor, nämlich aus den Zahlen der erheblichen Tarifermäßigung, die den Interessenten durch Nichteinführung des Brückenzuschlags gekommen ist und anderer⸗ der außerordentlich geringen Tariferhöhung, daß ein allgemeines Verkehrsbedürfnis für eine Tarifausnahme nicht vorliegt. Die Staats⸗ bahnverwaltung würde aber ungerecht handeln, wenn sie einzelnen Städten im Rheingau Tarifkuriosa bewilligte, die unter ähn⸗ lichen Verhältnissen anderen Städten nicht zugebilligt sind. Ich will hierzu nur anführen, daß z. B. die Stadt Linz, wenn sie nach Remagen verfrachtet, auch nicht einen Tarif in der Luftlinie hat, sondern es wird die wirkliche Eisenbahnentferuung von 45 km berechnet. Ebenso hat der Verkehr zwischen Andernach und Neuwied gegenüber der Luftlinie mit einer Entfernung von 35 km zu rechnen. Oder im Osten der Monarchie: Schwedt a. O. und Königsberg i. d. N. besteht ein Tarifsatz mit 106 km Entfernung oder zwischen Schwetz und Kulm mit 81 km. Meine Herren, diese Umwege sind doch nur scheinbare; denn in der Luftlinie existiert keine Eisenbahn. Es ist also ein durchaus un⸗ berechtigtes Verlangen, wenn die Interessenten im Rheingau einen Luftlinientarif verlangen, statt daß der natürliche Eisenbahnweg be⸗ rechnet wird. Uebrigens sind solche Tarifkuriosa, die aus den Zeiten der Privatbahnen herübergenommen werden mußten, wie das auch hier der Fall war, allmählich seitens der Staatseisenbahnverwaltung im Interesse der Allgemeinheit abgeschafft worden. Einer der schärfsten Eingriffe dieser Art war der Fortfall des Trajekts
aber sogar von den örtlich orientierten und berufenen Stellen nicht mal dieses Bedürfnis anerkannt wird, dann liegt doch um so weniger ein allgemeines Verkehrsbedürfnis vor, d. h. das Bedürfnis nach einer Nebenbahn. Rahmen der bestehenden Gesetze gehandelt, wenn sie dem hohen Hause eine solche Eisenbahn noch nicht vorgeschlagen hat. Herren, eine Eisenbahn, auf der nichts zu fahren ist, das ist keine Eisenbahn (Heiterkeit), und vorläufig ist noch nicht der Nachweis ge⸗ liefert, daß auf der Bahn so viel zu fahren wäre, daß es wirt⸗ schaftlich wäre, sie zu bauen. Es ist sogar bestritten worden, daß die Meliorationszwecke, die man mit der Bahn beabsichtigt, erfüllt werden können.
Fiskus hat die Vorteile und Nachteile einer Eisenbahn, also muß er auch die Kosten tragen. entbindet er aber nicht den Fiskus von der Verpflichtung, gegen⸗ über dem allgemeinen Interesse zu prüfen, ob denn die Ausgabe dieser Kosten wirtschaftlich ist, im Gegenteil: wenn er diesen Grund⸗ satz aufstellt, dann macht er die Staatsregierung dafür verantwortlich, Zwischen gegenüber der Allgemeinheit zu prüfen, ob es im allgemeinen Inter⸗
esse des Landes richtig ist, die Kosten aufzuwenden. derartige Fragen werden hier beinahe so behandelt, als ob es ein Unrecht wäre, wenn die Staatsregierung die allgemeinen Interessen des Staats vertritt und nicht die Interessen jedes Abgeordneten, der für seinen Wahlkreis Wünsche, betreffend Eisenbahnen, vorbringt. Wir haben doch hier das
Hergabe des Grund und Bodens entschlossen sind,
2) der Landeshauptmann die Hoffnungen bezüglich der Hebung der Viehzucht sowie der industriellen Neugründungen nicht teilt und nach Lage der Verhältnisse die Unterstützung des Projekts beim Provinzialausschuß nicht zu befürworten vermag,
3) die Kleinbahn sehr schlechte Ertragsaussichten bietet und möglicherweise in der ersten Zeit sogar einen Betriebsverlust ergibt, zu dessen Deckung kein Garant vorhanden ist.
Meine Herren, das ist das Ergebnis einer eingehenden Unter⸗ suchung, ob das Bedürfnis einer Kleinbahn vorliegt. Wenn nun
Die Staatsregierung hat also durchaus im
Meine
Nun hat der Herr Abg. von Strombeck ungefähr ausgeführt: der
Dem stimme ich im wesentlichen zu; damit
Meine Herren,
gehört. Es soll, wie mir gesagt ist, in den Akten aus früherer Zeit einmal der Truppenübungsplatz erwähnt sein. Also diese ganzen Aus⸗ führungen fallen für die Beurteilung des Projekts fort. Ich werde mich aber sehr freuen, wenn ein solches Projekt für das Eichsfeld zur Durchführung kommt; denn dann wird die Wirtschaftlichkeit der Bahn vielleicht nachgewiesen werden können.
Ich habe übrigens schon unter dem 26. April d. J. gerade mit Rücksicht darauf, daß es sich hier um eine notleidende Gegend handelt, nochmals die Eisenbahndirektion beauftragt, zu erwägen, ob denn nicht wirkich ein Projekt auszuarbeiten wäre, dem irgend eine Wirtschaftlichkeit anhaften könnte, auch vom Meliorations⸗ standpunkt aus. Wenn aber die dazu berufenen Stellen mir wiederum berichten, daß in der Gegend im nessentlichen nichts zu fahren ist, und daß die beabsichtigten Meliorationen auch ange⸗ zweifelt werden, meine Herren, dann würde ich meine Pflicht gegen⸗ über der Allgemeinheit verletzen, wenn ich bloß auf Drängen des betreffenden Abgeordneten eine Bahn befürwortete, die in der Provinz selbst nicht für wirtschaftlich gehalten wird. Ich wiederhole aber: Ich habe volles Wohlwollen für die Bahn und habe eine nähere Prüfung schon unter dem 26. April angeordnet.
Abg. Freiherr von Zedlitz und Neukirch (fr. kons—.): Ich bin dem Minister dafür dankbar, daß er eine nochmalige Prüfung des Projekts Mühlhausen — Heiligenstedt in Aussicht gestellt hat. Hoffentlich gelingt es den Interessenten, den Nachweis zu erbringen, daß, wenn auch keine nennenswerte Rente zu erwarten ist, der Verkehr doch so groß sein wird, daß der Bau der Bahn sich lohnt.
Abg. Eickhoff (fr. Volksp.) schließt sich diesen Ausführungen an. Die Gemeinden haben sich keineswegs geweigert, den Grund und Boden unentgeltlich herzugeben. Die ärmsten Dörfer haben ihre Bereitwilligkeit dazu erklärt. Auch die Zweifel über die Rentabilität werden nicht allgemein geteilt. Hoffentlich wird in absehbarer Zeit der Wunsch der Interessenten doch noch erfüllt.
Minister der öffentlichen Arbeiten von Budde:
Der Herr Abg. Eickhoff hat gesagt, es sei nicht richtig, was ich angeführt habe in betreff der Hergabe des Grund und Bodens. Der Wortlaut in der Niederschrift heißt: „erstens, die beteiligten Ge⸗ meinden sind nicht durchweg zur kostenlosen Hergabe des Grund und Bodens entschlossen“. Wenn die Gemeinden sich nachher zur Hergabe des Geländes entschlossen haben, dann sind eben neue Entschließungen eingetreten; die werden dann jetzt festgestellt werden. Was ich aber mitgeteilt habe, war durchaus richtig auf Grund der mir bis jetzt vorliegenden Untersuchungen.
Damit schließt die Diskussion. Der Gesetzentwurf wird darauf endgültig angenommen.
Schluß 4 Uhr. Nächste Sitzung Sonnabend, 1 Uhr (Wahlprüfungen und Petitionen.)
“
Nr. 25 des „Zentralblatts für das Deutsche Reich“, herausgegeben im Reichsamt des Innern, vom 17. Juni, hat folgenden Inhalt: 1) Konsulatwesen: Ernennung; — Ermächtigung zur Vor⸗ nahme von Zivilstandsakten; — Exequaturerteilung. 2) Versicherungs⸗ wesen: Bekanntmachung, betreffend die Befreiung von Beamten der preußischen Landwirtschaftskammern von der Verpflichtung zur Inva⸗ lidenversicherung; — Bekanntmachung, betreffend die Befreiung von Beamten der Feuersozietät des platten Landes des Herzogtums Sachsen und der Magdeburgischen Land⸗Feuersozietät von der Ver⸗ pflichtung zur Invalidenversicherung; — Bekanntmachung, betreffend die Beaufsichtigung privater Versicherungsunternehmungen durch die Landesbehörde; — Berichtigung der abgeänderten Fassung des Muster⸗ statuts einer Betriebs⸗(Fabrik.) Krankenkasse. 3) Polizeiwesen: Aus⸗ weisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete.
Nr. 12 des „Ministerialblatts für Medizinal⸗ und medizinische Unterrichtsangelegenheiten“, herausgegeben im Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinalangelegenheiten, vom 15. Juni, 5 folgenden Inhalt: I. Personalien. — II. All⸗ gemeine Verwaltungssachen: 1) Erlaß vom 1. Mai 1904, betreffend Ausführungsanweisung zur Gewerbeordnung; 2) Erlaß vom 17. Mat 1904, betreffend Gewährung von Reise⸗ und Umzugskosten; 3) Erlaß vom 1. Juni 1904, betreffend die Amtstätigkeit der Kreisärzte. — III. Fürsorge für Kranke und Gebrechliche: Erlaß vom 10. Mai 1904, betreffend Unterbringung bedürftiger Lungenkranken in Heilstätten. — IV. Fürsorge für Geisteskranke: 1) Erlaß vom 14. Mai 1904, be⸗ treffend Behandlung geisteskranker Personen in Anstalten mit mebreren Verpflegungsklassen; 2) Erlaß vom 20. Mai 1904, betreffend die Entlassung verbrecherischer Personen aus den öffentlichen Irrenanstalten. — V. Seuchenbekämpfung: Nachrichten über den Stand gemeingefähr⸗ licher Krankheiten.
Nr. 48 des „Zentralblatts der Bauverwaltung“, heraus⸗ egeben im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, vom 15. Juni, hat olgenden Inhalt: Die Brücknersche Schnellstromwarmwasserheizung. — Wirkung des Windes auf flache Dächer. — Vermischtes: Preis⸗ ausschreiben zur Erlangung charakteristischer Fassadenentwürfe für die Stadt Bautzen. — Flachbleche oder Buckelplatten zur Fahrbahn⸗ abdeckung eiserner Eisenbahnbrücken. — Zur Frage der Automobil⸗ dampfspritzen. — Die Kirche in Segeberg. — Besuch der Technischen
emeine Staatsinteresse zu ve
Hochschulen in Hannover, München, Stuttgart, Dresden, Darmstadt vAAA66A66“
1 “ 8. Tierkrankheiten und Absperrungsmaßregeln. 8 Stand der Tierseuchen in Ungarn am 31. Mai 1904. (Nach den wöchentlichen Ausweisungen des Königlich ungarischen Ackerbauministeriums.)
Ruhrort —Homberg. Damals war die große Aktiengesellschaft Phönix beteiligt, und die hat sehr bedeutende Ausfälle gehabt dadurch, daß das Trajekt in Fortfall gekommen ist. In einer Petition wird meines Wissens auch geäußert, daß die Tariferhöhung diesseits nicht aus⸗
Milz⸗ und
Rotz⸗
Haut⸗ wurm
Maul⸗ und
Klauen⸗ seuche
Rotlauf der Schweine
Bläschen⸗ ausschlag
Schweine⸗
Blattern seuche
Räude
reichend publiziert worden wäre, daß sie plötzlich eingeführt wäre. Das ist aicht der Fall. Nach der Vorschrift ist eine Veröffentlichungs⸗
60
frist von sechs Wochen geboten, und die ist auch eingehalten worden.
62 719.
89 bearbeitete und N. nd Professor Dr. Max Koch. Zweite, neubearbeitete un d09 , AProfef Mit 165 Abbildungen im Text, 27 Tafeln in Holzschnitt, Kupferstich und Farbendruck, 2 Buchdrucktafeln und 32 Faksimilebeilagen. 2 Halblederbände zu je 10 ℳ Verlag des Biblio⸗ raphischen Instituts in Leipzig und Wien. — Mit dem sosben aus⸗ gegebenen zweiten Band ist die neue Auflage des beliebten Familien⸗ buchs zum Abschluß gelangt. Die Wissenschaftlichkeit des Inhalts, verbunden mit volkstümlicher und ansprechender Darstellungs⸗ weise, die Freiheit von Einseitigkeit und Voreingenommenkheit, die den ersten Band auszeichnen, verleihen auch dem zweiten seinen Wert. Wie gründlich er unter Verwertung⸗ der neuesten Forschungs⸗ ergebnisse für die zweite Auflage durchgearbeitet und ergänzt worden ist, beweist schon äußerlich die Tatsache, daß sein Umfang um mehr denn 150 Druckseiten gewachsen ist. Professor Kochs Darstellung führt von Opitz' Reform über Klopstock, Lessing und Herder zu der weimarischen Blütezeit mit Goethe und Schiller als Mittelpunkt, schildert dann die Romantik, das Junge Deutschland, den Schwäbischen Dichterkreis und erreicht einen neuen Gipfel in der einzigartigen Verbindung von dichterischem und musikalischem Genie, wie sie in Richard Wagner zutage trat. Von Interesse ist auch die Behandlung der neuesten Zeit bis auf die Gegenwart. Ein Vorzug des Werkes ist es, daß hier die österreichische Literatur eingehend gewürdigt wird, ferner daß Professor Koch bei der Betrachtung der literarischen Zustände auch das Theater, die bildende Kunst und vor allem die Musik zur Vervollständigung des kulturellen Bildes heranzieht. Lesern, die sich über Einzel⸗ fragen noch eingehendere Belehrung zu verschaffen wünschen, bietet der ausführliche Literaturnachweis als zuverlässiger Führer die nötigen bibliographischen Angaben in sorgfältiger Auswahl, und ein praktisch angelegtes Register macht das Werk zugleich zum nützlichen Nachschlagebuch. Die Illustrationen sind in der zweiten Auflage wesentlich vermehrt worden; die Tafeln vor allem um die Blätter Goethes Eltern“, „Schillers Eltern“ und „Deutsche Fest elbzuser 8 die Textbilder um eine ganze Reihe von Bildnissen älterer und neuerer Dichter, wie Lenz, Hamann, Rosegger, Heyse, Dahn u. s. f. Das Buch kann umsomehr empfohlen werden, als es wissenschaftlich und nach der literarischen Würdigung der einzelnen Dichter unstreitig höher steht, als die übrigen Familienbücher dieser Art. Der Nachlaß C. F. Meyers wird demnächst in Buchform bei Wiegand und Grieben in Berlin herausgegeben werden. Er ent⸗ hält u. a. unveröffentlichte Gedichte aus dem Lebensabend des Dichters; dramatische Skizzen zur „Angela Borgia“; ein Novellen⸗ fragment, das die „Richterin“ in das Zeitalter Friedrichs II. verlegt. Herausgeber ist Herr 5 ö1“ von der Witwe 2 r ganze Nachlaß übergeben worden ist. — Reyers 8 r i Nachraß . Rencsese 85 Piehfcng.
usi bildende Künste. Herausgeber Ferdinand Avenarius. Mus 8 Georg D. W. Callwey in München. (Vierteljährlich 3 ℳ, das einzelne Heft 60 J.) — Das zweite Juniheft des „Kunst⸗ wart“ ist in erster Linie Detlev von Liliencron gewidmet. Es ent⸗ hält u. a. folgende Aufsätze usw.: Liliencron. Vom Herausgeber. — Vom Harmonium. Von Hans Freimark. Die Wurzeln des Schönen. Lose Blätter: Aus Liliencrons Dichtungen. — Rundschau: Namen als Worte. Zu Ehren Lilienerons. — Ferner enthält das Heft die üblichen Theater⸗ und Kunstberichte. An Bilderbeilagen: Momme Nissen, Bildnis Detlev von Liliencrons; Hans Holbein d. J., Studie zur I““ F. A. von Kaulbach, Zwei Bildnisse der Schlaftänzerin Madeleine G. “
sbniffe ger⸗ 8 sibirischen Bahn nach China“ von Eugen Zabel, mit 36 Illustrationen und einer Karte. Allgemeiner Verein für deutsche Literatur. Berlin 1904. — Eugen Zabel, der Vielbewanderte und Vielgereiste, hatte im vergangenen Sommer den ebenso eigen⸗ artigen wie glücklichen Einfall, seine Ferienreise mit der bis auf die Strecke am Bankalsee in ihrer ganzen Länge eben erst fertig gestellten sibirischen Bahn auszuführen; er konnte auf diese Weise, gewisser⸗ maßen am Vorabend des Krieges zwischen Rußland und Japan, die so wichtige Zufuhrlinie der Russen auf der Hin⸗ und Herfahrt aus eigener Anschauung und Erfahrung recht gründlich kennen lernen. Seine unterhaltsame Art zu erzählen ist ihm bei seiner Schilderung dieser Reise sehr zustatten gekommen. Nirgends verfällt er in den trockenen Ton des Statistikers; gefällig
er versteht 8 “ 1 1 zu plaudern, ohne dabei wichtige und wissenswerte Angaben über die Bcbe und ihre Entstehung, ihre Zwecke, die technischen Schwierigkeiten, denen der Bau begegnete, die Art, wie sich der Verkehr auf ihr ab⸗ wickelt, und ihre Leistungsfähigkeit, ziffernmäßig nachgewiesen, vermissen zu lassen. Eine Reihe geschickt ausgewählter photographischer Moment⸗ aufnahmen ergänzen in sehr dankenswerter Weise das geschriebene Wort. Wie zeitgemäß das Buch ist und wie sehr es dem Bedürfnis der deutschen Leser entspricht, die sich von den jetzt heiß umstrittenen Stätten im fernen Osten ein anschauliches Bild machen möchten, geht schon daraus hervor, daß es, obwohl vor nicht langer Zeit im Buch⸗ handel erschienen, bereits mehrere Auflagen erlebte und voraussichtlich noch erleben wird. 88
1 Das Mittelmeer und seine Küstenstädte. Zweite Auflage. 1904. Mit 18 Karten und 42 Plänen und Grundrissen. (Meyers Reisebücher.) In Leinwand gebunden 6 ℳ. Verlag des Bibliographischen berztußs in Leipzig und Wien. — Der Reisende, der zu Schiff die Küsten des Mittelmeeres bestreicht, findet in diesem handlichen Buch alles für die kurzen Ausflüge ins Land hinein Missens⸗ werte vereinigt; geographisch und geschichtlich wird er über den Charakter der besuchten Stätten aufgeklärt, und praktische mirte. liche Angaben erleichtern ihm, sich an Ort und Stelle ohne Schwierigkeiten bewegen und den Sehenswürdigkeiten sein Interesse widmen zu können. Die erste Auflage des Buches ist bereits vergriffen, und es hat sich zwei Jahre später nun eine Neuauflage nötig gemacht, die die Vorzüge der ersten Auflage noch weiter entwickelt und dabei durch Neuaufnahme einer Reihe jetzt von den Reisenden und Tourendampfern noch mitberührter Plätze an Vollständigkeit gewonnen hat. So sind es namentlich die auf der Reise nach dem Mittelmeer häufiger besuchten Kanarischen Inseln, Madeira und der
afen Oporto, ferner Tanger, Malaga, Barcelona, Korsika und
hodus, die besondere Kapitel erhalten haben, denen eine Reihe von Kärtchen beigegeben sind, wodurch das an sich schon reiche Karten⸗ material noch beträchtlich vermehrt worden ist. Daß die schon vor⸗ handenen Karten ebenso wie der Text bis auf die neueste Zeit ergänzt und berichtigt worden sind, ist selbstverständlich. — So wird auch die zweite Auflage gewiß allen Mittelmeerfahrern ein willkommener Be⸗ gleiter werden. 8 1.
— Das Riesengebirge. Ein Hand⸗ und veschucvsn Georg Muschner⸗Niedenführ, herausgegeben im Einverständnis und mit Empfehlung des Hauptvorstandes des Deutschen Riesengebirgsvereins und des Zentralausschusses des Oesterr. Riesengebirgsvereins ( Verlags⸗ buchhandlung Alfred Schall, Königl. Preuß. und Herzogl. Bayer. Hofbuchhändler, Berlin W. 30). Preis geheftet 3,50 ℳ, gebunden 4,50 ℳ — Das Eintreten der beiden Hauptvorstände des Riesen⸗
ebirgsvereins für dieses mit sehr hübschen Abbildungen und onstruktiven Tafeln versehene Buch ist seine beste Empfehlung. Der Herausgeber bietet in ihm keinen nüchternen Reiseführer, sondern
— Den vielen Touristen und Sommergästen
Bergen wird die soeben a neue Ausgabe 1904 von Straubes Offizielle Wegekarte vom Riesengebirge (30 ₰) gute Dienste leisten. Im Riesengebirge ist eine farbige Wege⸗ markierung derart hergestellt, daß an sichtbaren Punkten längs der Touristenwege eine bestimmte Farbe von einem Ausgangspunkte zu einem bestimmten Ziele führt. Diese Wegemarkierungen in ihren der Wirklichkeit entsprechenden Farben zeigt die von Jul. Straube im Auftrage der Deutschen und Oesterreichischen R.⸗G.⸗V. bearbeitete: „Straubes Offizielle Wegekarte“ in deutlichster Weise. Die neue 16. Auflage in 5 farbiger Ausführung (Verlag Jul. Straube, Berlin SW., Gitschiner Straße 109) gibt auch die Entfernungen zwischen Ortschaften, Bergen usw. längs der Wege in Kilometern an.
8—
6 dKdKursss “ 8 neu erschienener Schriften, deren Besprechung vorbehalten bleibt.
Die deutsche Frau um die Jahrhundertwende.
Statistische Studie zur Frauenfrage von Elis abeth Gnauck⸗ Snl- Mit 6 farbigen Diagrammen. 3,50 ℳ Berlin, Otto
2 b 1 1 8 Die Alters⸗ und H üSStni se, per reußischen Richter und Staatsanwälte. on Professor dr⸗ Fischen, Räüch Mit mehreren graphischen Tafeln. 4 ℳ Berlin, Otto Liebmann.
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8 ins Neuester Plan und Führer von Berlin, bearbeitet von Jul. Straube. In 3 farbiger Ausführung 1: 22 000. 0,50 ℳ Berlin, Geograph. Institut von Jul. Straube.
8 8
Handel und Gewerbe.
Wochenübersicht der Reichsbank vom 15. Juni
Nach der 1 Vergleich zur Vorwoche) betrugen:
8* (+ und — im
Aktiva: Metallbestand (der esn an kurs⸗ fähigem deutschen Gelde oder an Gold in Barren oder aus⸗ ländischen Münzen, das Kilogr. fein zu 2784 ℳ berechnet)
Bestand an Reichs⸗ kassenscheinen ..
Bestand an Noten anderer Banken
Bestand an Wechseln
Bestand an Lombard⸗ forderungen..
Bestand an Effekten
1 090 319 000 (+ 9 829 000)
30 528 000 (+ 510 000)
9 389 000
(+ 1 444 000) 713 640 000 (+ 11 630 000)
63 478 000 (s— 1 511 000) 38 780 000
(+ 24 409 000)
78 306 000 (s— 2 033 000)
952 054 000 (+ 22 188 000)
31 789 000 (+ 1 092 000)
9 014 000 (+ 2 049 000) 863 075 000 (s— 3 745 000)
65 971 000 (+ 8 309 000) r11 959 000 ([s— 5 887 000)
83 772 000 (s— 8 483 000)
983 064 000 (+ 24 077 000)
30 300 000 (+ 720 000)
25 556 000 (+ 9 581 000) 742 878 000 (s— 27 136 000)
61 726 000 (+ 2 106 000) 75 795 000 (+ 64 033 000)
92 268 000 (+ 14 674 000)
Bestand an sonstigen EE
Passiva:
das Grundkapital . 150 000 000
(unverändert) 44 639 000 (unverändert)
1 129 447 000 (— 18 743 000)
150 000 000 (unverändert) 47 587 000 (unverändert)
1 140 923 000 (— 16 348 000)
150 000 000 (unverändert) 51 614 000 (unverändert)
1 176 881 000 (— 11 141 000)
der Reservefonds .
der Betrag der um⸗ laufenden Noten.
die sonstigen täglich fälligen Verbind⸗
ichkeit 611 012 000 die sonstigen Passiva (+ 427 000) (+ 175 000).
22 080 000 (ß— 6 067 000) 8 “ Die Metallzunahme war um etwa 2 Millionen Mark stärker als in der vrsicccen Parallelwoche; der Metallbestand überschreitet die vorjährige Summe um 31 Millionen Mark, dagegen ist der Wechsel⸗ bestand 120 Millionen Mark geringer als im Vorjahr, während die täglich fälligen Verbindlichkeiten infolge der erheblich stärkeren Zu⸗ nahme nur noch um 36 Millionen Mark hinter der vorjährigen Summe zurückbleiben.
680 805 000 (+ 62 846 000)
647 795 000 (+ 31 444 000)
“
den im Reichsamt des Innern zusammengestellten b“ en E für Handel und Industrie“.)
Rußland.
olltarifierung von Waren. Nach einem vorschriftsmäßig
bests doam Bricgter. 888 besonderen Tarifkommission vom 22. April d. J., Nr. 262, ist kosmetische Seife, die in Papierumschlägen und Schachteln eingeführt wird, zusammen mit den Umschlägen und inneren Schachteln nach Artikel 120 Punkt 1 des Tarifs zu verzollen. Ziffer 3 des Hieln na vom Jahre 1894, Nr. 20 969, ist aufgehoben worden. (Zirkular des Zolldepartements vom 1. Mai 1904, Nr. 12 130.) Ein vom Finanzminister bestätigter Beschluß der besonderen Tarifkommission vom 8. April d. J., Nr. 232, bestimmt, daß upferne Brenner, die zusammen mit Blechbehältern (Lampen⸗ becken) eingeführt werden, von letzteren getrennt zu verzollen sind,
bestimmten Postpakete bei den Eingangszollämtern besichtigt werden. (Zirkular des Zolldepartements vom 10. April d. J., Nr. 10 u
Stempelabgabe für die Schriftstücke, die bei der Einfuhr 8 Waren zur See vom Schiffer mit der Warenanmeldung einzureichen sind. Da sich über die Höhe 8 der Stempelabgabe für diejenigen Schriftstücke, welche gemäß Art. 7 und 8 des Gesetzes vom 8. Juli 1903 (Bestimmungen über die Ein⸗ fuhr weelacischer Waren) mit der Anmeldung des Schiffers den Zollämtern einzureichen sind, Zweifel ergeben haben, so hat das Zolldepartement auf Grund eines Gutachtens des De⸗ partements für direkte Steuern bekannt gegeben, daß die von den Schiffern zu fertigenden Aufstellungen über den Schiffs⸗ 1 broviant und die Schiffsbedarfsartikel, die Passagierliste, das Ver⸗ zeichnis der vom Schiffer und der Schiffsbesatzung mitgebrachten Gegenstände und die Musterrolle als Urkunden, welche die schriftliche Anmeldung ergänzen und erweitern und daher mit ihr ein einheit⸗ liches Ganzes Alden, ferner das Gesundheitszeugnis auf Grund des Art. 14 des Stempelsteuerreglements ebenso wie die Anmeldungen selbst einer Stempelabgabe von 60 Kopeken für den Bogen 8 liegen. Dagegen unterliegen die der Anmeldung des Schiffers bei⸗ zufügenden Manifeste, Konnossemente und Frachtbriefe als Urkunden, die im geltenden Stempelsteuerreglement besonders genannt sind, gemäß Art. 18 Punkt 2 dieses Reglements einer Stempelabgabe von 10 Kopeken für den Bogen. (Zirkular des Zolldepartements vom 13. April d. J., Nr. 10 300.) . 8 Wiederausfuhr von Gold⸗ und Silberwaren, die von Handlungsreisenden mitgebracht sind. Auf die Anfrage eines Zollamts, ob das Zirkular vom 13. Dezember 1903, Nr. 35 391, auch auf die Wiederausfuhr von solchen Gold⸗ und Silberwaren An⸗ wendung findet, die von Geschäftsreisenden ausländischer Firmen als Muster mitgebracht sind, hat das Zolldepartement gemäß einem Gut⸗ achten der Industrieabteilung erklärt, daß ausländische Gold⸗ und Silberwaren, die in den Probieranstalten des Reichs gestempelt sind und für die die Probierabgabe entrichtet ist, ohne Vernichtung der darauf befindlichen Stempel wieder ins Ausland ausgeführt werden können und daher der Vorschrift des genannten Zirkulars nicht unter⸗ liegen, das nur diejenigen aus verschiedenen Gründen zur Wieder⸗ ausfuhr gelangenden Gold⸗ und Silberwaren im Auge hat, die zwar in den Probieranstalten gestempelt worden sind, für die aber die Probierabgabe noch nicht entrichtet ist. (Zirkular des Zolldepartements
bom 16. Apritd. J, Nr. 10 150)
“
— Griechenland.
Verbot der Einfuhr und des Verbrauchs von Saccharin und anderen auf technischem Wege hergestellten Süͤß. stoffen. Durch ein Gesetz vom 28. April d. J. ist die Einfuhr und die Verwendung von Saccharin oder anderen auf technis em Wege hergestellten Süßstoffen, die zwar einen höheren Zuckergehalt als das Zuckerrohr, jedoch nicht den Nährwert des letzteren aben, für jedweden Gebrauch, außer zur pharmazeutischen wecken, ver⸗ boten worden. Wer die genannten Stoffe zu Verwendung für Speisen oder Getränke heimlich einführt oder sie wissentlich bei deren Herstellung verwendet, wird mit einer Strafe von 100 bis zu 1000 Drachmen belegt und außerdem strafrechtli sowie gemäß den Vorschriften der auf den Schmuggel bezüglichen Gesetze verfolgt.
Die Stoffe, deren Einfuhr verboten ist, sowie die aus ihnen be⸗ reiteten Speisen und Getränke werden beschlagnahmt und vernichtet.
Der deutsch⸗schwedische Warenaustausch im Jahre 1903.
Der deutsch⸗schwedische Warenaustausch hat im letzten Jahre einen starken dlch chwen genommen. So hatte die Ausfuhr Deutsch⸗ lands nach Schweden nach amtlichen Feststellungen im Jahre 1903. einen Wert von rund 132 Millionen Mark aufzuweisen gegen. 119 Millionen im Jahre 1902 und 111 Millionen im Jahre 1901. Die Einfuhr Deutschlands aus Schweden ist auf 90. Millionen gestiegen, von 80 ½ Millionen im Jahre 1902 und 84 Millionen im Jahre 1901. Dieser Aufschwung des verflossenen Jahres macht sich bei einzelnen schwedischen Exportartikeln auch im laufenden Jahre bemerkbar, 0 betrug z. B. im Januar und Februar d. J. die schwedische Ausfuhr von Pflastersteinen nach Deutschland 103 460 dz gegen 33 371 dz in den zwei gleichen Monaten des Jahres 1903.
1 v““ “ 11““ infuhr von Chemikalien, Farbstoffen un rogen na 8 FSr er.eee⸗ Staaten von Amerika im Jahre 1903.
Die Einfuhr von Chemikalien, Farbstoffen und Drogen ist im Jahre 1903 wieder erheblich gestiegen. Der Gesamtwert stieg von 59 932 125 Dollars im Jahre 1902 auf 65 607 814 Dollars im Jahre 1903. Die vorgekommenen Veränderungen sind im einzelnen
olgende: 1 — 8.Cönren Holzessigsäure: Spezifisches Gewicht bis 1047. Die Einfuhr nahm zu und betrug 17,919 Pfund im Wert von 1018 Dollars. — Holzessigsäure: Spezifisches Gewicht über 1047. Die Einfuhr nahm ab; erreichte nur 108 064 Pfund im Wert von 10 605 Dollars. — Arsenige Säure: Die Einfuhr hat etwas zu⸗ genommen; sie betrug 1 655 666 Pfund im Wert von 48 974 Dollars. — Benzoesäure: Der Absatz hat sich bedeutend gehoben. Die Einfuhr betrug 466 555 Pfund im Wert von 123 763 Dollars. — Borsäure: Die Einfuhr blieb nahezu unverändert und betrug 783 987 Pfund im Wert von 29 651 Dollars. — Karbolsäure: Nicht unbeträchtlich ist der Rückgang in Menge und Preis. Die Einfuhr betrug 2 254 686 Pfund im Wert von 259. 189 Dollars. — Chrom⸗ und Milchsäure: Die Preise sind ganz erheblich gesunken. Die Ein⸗ fuhrmenge hat zugenommen. Einfuhr: 84 918 Pfund, Wert 8339 Dollars. — Zitronensäure: Die Einfuhr ist noch weiter zurückgegangen und betrug nur noch 12 338 Pfund im Wert von 3544 Dollars. — Gallussäure: Die Einfuhr stieg und betrug 14 651 1 und, Wert 5183 Dollars. — Pyrogallol: Die Einfuhr nahm der Menge nach erheblich zu; es gingen 40 705 Pfund ein, die Preise fielen; der Wert betrug 44 437 Dollars. — Oxalsäure: Der Absatz ing zürück; die Einfuhr betru 5 363 646 Pfund, Wert 257 289 Dollars. — Phos phorsäure: Die Einfuhr, die eine geringe Abnahme zeigt, beziffert sich auf 185 209 Pand im Wert von 27 848. Dollars. — Phtalsäure: Die infuhr hat sich gehoben. Es gingen 24 799 Pfund ein im Wert von 13 494 Dollars. — pikrinsäure: Die Einfuhr nahm etwas ab. Der Absatz be⸗ krug 127 927 Pfund, Wert 25 469 Dollars. — Salicylsäure: Die Einfuhr betrug nur noch 78 266 Pfund im Wert von 19 012 Dollars. — Weinsäure: Die Einfuhr hat zugenommen, ist aber immer noch
d zwar die Brenner nach Artikel 149, die Behälter nach Artikel 154 des Farifs. (Zirkular des olldepartements vom 1. Mai 1904,
einen Abriß der geologischen Verhältnisse und eine stimmungsvolle Schilderung der Echöahekten des größten deutschen Mittelgebirges.
Nr. 12 132.) 1
sehr unbedeutend; es gingen 5950 Pfund im Wert von 7482 Dollars
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