1904 / 144 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 21 Jun 1904 18:00:01 GMT) scan diff

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Anmeldungen bis 1. Juli dieses Jahres sind an das Bureau der Hochschule zu richten, wo die näheren Bestimmungen nazuscher sind. Charlottenburg, den 18. Juni 1904. Der Direktor er Königlichen akademischen Hochschule für die bildenden Künste. A. von Werner.

E16.“ 8 88

Personalveränderungen

Königlich Sächsische Armee.

Offiziere, Fähnriche ꝛc. 16. Juni. v. Rabenhorst, Gen.

t. und Kommandeur der 2. Div. Nr. 24, in Genehmigung seines Abschiedsgesuchs mit Pension und der Erlaubnis zum Forttragen der Gen. Uniform zur Disp. gestellt.

Beamte der Militärverwaltung.

Durch Verfügung des Kriegsministeriums. 9. Juni. Dr. Hentschel, Unterapotheker der Res. im Landw. Bezirk Leipzig, m Oberapotheker des Beurlaubtenstandes befördert.

reußen. Berlin, 21. Juni.

Die vereinigten Ausschüsse des Bund esrats für Fende und Verkehr und für Justizwesen sowie der Ausschuß für Handel und Verkehr hielten heute Sitzungen.

Die Nr. 6 der „Amtlichen Nachrichten des Reichs⸗ versicherungsamts“ vom 15. Juni 1904 enthält im allgemeinen Teil (Abschnitt A) eine Bekanntmachung des Reichsversicherungsamts vom 5. Mai 1904, betreffend das Ergebnis der Nachwahlen von sieben stell⸗ vertretenden nichtständigen Mitgliedorn des Reichs⸗ versicherungsamts für den Rest der bis zum 31. Dezember 1906 laufenden Wahlperiode, und ein Rundschreiben des Reichsversicherungsamts vom 25. Mai 1904, betreffend den für die Weltausstellung in St. Louis bearbeiteten Atlas der Arbeiterversicherung.

Der Abschnitt B („Unfallversicherung“) enthält zunächst eine Bekanntmachung des Reichsversicherungsamts vom 10. Mai 1904, betreffend die landwirtschaftliche Unfallversiche⸗ rung, nebst einer beEE“ der hauptsäch⸗ lichsten statutarischen Bestimmungen über Einrichtung und Verwaltung der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften, und sodann folgende Rekursentscheidungen:

Die Erklärung der Berufsgenossenschaft, sie gebe den örtlichen Zusammenhang zwischen dem Betrieb und dem Unfalle zu, ist unbeschränkt widerruflich; sie enthält weder das Zugeständnis einer Tatsache, noch ein Anerkenntnis des Klage⸗ anspruchs. Der örtliche Zusammenhang zwischen dem Unfall und dem Betriebe fehlt, wenn der Versicherte sich von der Betriebsstätte zeitweise entfernt, um Schutz vor den Unbilden der Witterung zu suchen, und dabei verunglückt. Gutachten des Königlichen meteorologischen Instituts zu Berlin über die Blitzg efahr im Freien (2045). *)

Der Begriff „andere Dienste“ im Sinne des § 3 des Ieö umfaßt auch eine ständige gewerbliche Nebenbeschäftigung (2046).

Die HorsCnc des § 75 Abs. 3 des Unfallversicherungs⸗ Piehes für Land⸗ und Forstwirtschaft 69 Abs. 3 des

ewerbeunfallversicherungsgesetzes) erfordert nur, daß der behandelnde Arzt in den gesetzlich bestimmten Fällen über⸗ haupt zum Wort gelangt. In welcher Form und in welchem Umfange das „Hören“ zu erfolgen hat, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles und bleibt dem jedesmaligen richterlichen Ermessen Prelaffeß (2047).

Bei dem Abschluß von Vergleichen im Feststellungs⸗ verfahren empfiehlt es sich aus Zweckmaäͤßigkeitsgründen, daß der Vergleich in gehöriger Form schriftlich niedergelegt wird (2048).

Der Abschnitt C („Invalidenversicherung“) enthält folgende Revisionsentscheidungen:

In Preußen gilt der Eingang des Rentenantrags bei der Versicherungsanstalt nicht als Eingang im Sinne des § 41 Abs. 1 Satz 2, Abs. 3 des Invalidenversicherungs⸗ gesetzes, weil die Versicherungsanstalt gemäß § 112 Abs. 1 a. a. O. nicht zur rechtswirksamen Entgegennahme von Renten⸗ anträgen zuständig ist (1123). Ein Bescheid, der nicht gemãß bt Abs. 4 des Invalidenversicherungsgesetzes das fuͤr die

erufung zuständige Schiedsgericht bezeichnet, setzt die Be⸗ rufungsfrist nicht in Lauf (1124).

Die Vorschriften des bürgerlichen Rechts über die Prozeßfähigkeit und die Vertretung Minderjähriger aben auch für den Bereich des Invalidenversicherungsgesetzes Anwendung zu finden. Die nach diesem Gese . Ver⸗ sicherungspflicht unterliegenden Minderjährigen sind also bei der Durchfüh fn ihrer Ansprüche aus der Versicherung nicht prozeßfähig (1129)

Die unterlassene Beeidigung eines Zeugen stellt auch nach dem Invalidenversicherungsgesetze keinen wesent⸗ lichen Mangel des schiedsgerichtlichen Verfahrens dar (1126).

Das Schiedsgericht ist unter Umständen befugt, die Sache an die Versicherungsanstalt zurückzuverweisen, wenn diese nicht vor dem Erlaß ihres ablehnenden Bescheids die ge⸗ botene Anhörung der Beisitzer der unteren Verwaltungsbehörde veranlaßt hat (1127).

Die Unterlassung der Anhörung der unteren Ver⸗ waltungsbehörde und ihrer Beisitzer im Rentenentziehungs⸗ dansess ist kein wesentlicher Mangel des Verfahrens, wenn der Versicherte erklärt hat, keinen Anspruch auf die weitere Gewährung der Rente zu haben, und der Akteninhalt diese Erklärung rechtfertigt (1128).

Ein vor dem Schiedsgericht abgeschlossener Vergleich entbehrt nicht deshalb der Rechtswirksamkeit, weil der den Vergleich enthaltende Teil des schiedsgerichtlichen Protokolls vorschriftswidrig den Beteiligten nicht vorgelesen worden ist (1129).

Auch unter der Herrschaft des Invalidenversicherungs⸗

gesetzes gilt der Grundsatz, daß die Versicherungsanstalten die

*) Die neben den einzelnen Entscheidungen stehenden eingeklammerten

Uebernahme eines Heilverfahrens nicht vom Verzichte des Versicherten auf einen Teil der Rente abhängig machen sollen. Ob ein im Widerspruche hiermit geforderker und erklärter Verzicht in unanfechtbarer Weise zustande ge⸗ kommen ist, muß im Zweifelsfalle besonders sorgfältig geprüft werden (1130). Die von der zuständigen Behörde vorgenommene urkund⸗ liche Uebertragung von Beiträgen in eine Quittungskarte muß so lange als richtig angesehen werden, als nicht die Fleubwürdigkeit der Uebertragungsurkunde angefochten worden i 1 Das Revisionsgericht hat die angefochtene Entscheidung ihrem ganzen Inhalte nach, auch soweit er der das Rechtsmittel einlegenden Partei günstig ist, zu prüfen. Hierbei findet der Grundsatz, daß die anfechtende Partei nicht schlechter gestellt werden darf, als sie durch das angefochtene Urteil geste t war d1en0 der reformatio in pejus keine Anwendung

Der „Wohnort“ im Sinne der §§ 112 Abs. 1 und 121 Abs. 2 des Invalidenversicherungsgesetzes ist nicht gleichbedeutend mit dem „Wohnsitz“ im Sinne des § 7 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (1133).

Der Abschnitt „Invalidenversicherung“ gibt sodann noch Uebersichten über den Erlös aus Beitragsmarken in den Monaten April und Mai 1904 und über die Renten⸗ zahlungen und Beitragserstattungen der Versicherungs⸗ anstalten im März 1904. ,

In dem nichtamtlichen Teile ist eine Entscheidung des Königlich preußischen Oberverwaltungsgerichts vom 30. Januar 1904, betreffend den Begriff der „vorüber⸗ gehenden“ und „fortlaufenden Unterstützung“ und den Umfang der Ersatzleistung gemäß § 25 Abs. 4, 5 des Gewerbeunfallversicherungsgesetzee, § 49 Abs. 3, 4 des Invalidenversicherungsgesetzes, ferner eine Entscheidung des Reichsgerichts vom 19. Oktober 1903, welche die Aus⸗ legung des § 140 des Gewerbeunfallversicherungsgesetzes 151 des Unfallversicherungsgesetzes für Land⸗ und Forstwirtschaft) zum Gegenstande hat, sowie ein ärztliches Obergutachten über die Entstehung einer multiplen Sklerose des Zentral⸗ nervensystems durch elektrische Schläge mitgeteilt worden.

Laut Meldung des „W. T. B.“ ist S. M. Flußkanonen⸗ boot „Vaterland“ am 19. Juni in Itchang eingetroffen und setzt am 23. Juni die Reise fort.

S. M. S. „Jaguar“ ist am 19. Juni in Kiukiang ein⸗ getroffen und geht am 24. Juni wieder in See.

S. M. S. „Luchs“ ist am 19. Juni in Tsingtau ein⸗ getroffkoen.

Der Ablösungstransport mit der abgelösten Besatzung von S. M. S. „Bussard“ ist mittels Dampfer „Stuttgart“ am 19. Juni in Southampton eingetroffen und hat an demselben Tage die Reise nach Antwerpen fortgesetzt.

S. M. S. „Gazelle“ ist am 19. Juni von Newport News nach den Bermudas in See gegangen. 8

Bayern. 9

In der Sitzung der Kammer Reichsräte am ver⸗ gangenen Sonnabend, in der auch der von der Kammer der Ab⸗ geordneten bereits genehmigte Gesetzentwurf über die Grund⸗ wertabgabe beraten wurde, verkündete der Präsident als Ergebnis der namentlichen Abstimmung, daß dieser Gesetzentwurf mit 21 gegen 20 Stimmen angenommen sei. I“ hat sich, wie „W. T. B.“ meldet, jedoch Herfeg e daß der Entwurf mit 21 gegen 21 Stimmen abgelehnt worden ist. Heute lehnte der vereinigte erste und dritte Ausschuß der Kammer der Reichsräte einstimmig das Wahlgese tz ab, ebenso den Antrag des Grafen Movy, betreffend das Wahlrecht der Geistlichen.

Die Kammer der Abgeordneten beriet, „W. T. B.“ zufolge, gestern über den Artikel 4 des Lokalbahngesetzes, der eine zwanzigprozentige Erhöhung des Lokalbahntarifs auf allen Lokalbahnen einzuführen bezweckt. Der Ausschuß der Kammer hatte diesen Artikel gestrichen. Der Staatsminister Freiherr von Podewils erklärte namens der falls dieser Artikel falle, würde das Gesetz über neue Lokalbahnbauten fallen. Die Beratung wird eute fortgesetzt.

Hamburg. Seine Majestät der Kaiser und König hörte gestern, wie „W. T. B.“ meldet, in den Vortrag

des Reichskanzlers Grafen von Bülow. Nachmittags besuchte Seine Majestät die Jachten „Meteor“ und „Iduna!.

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Oesterreich⸗Ungarn. 9—

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„Im ungarischen Abgeordnetenhaus legte der Finanz⸗ minister Dr. v. Lukacs einen Gesetzentwurf vor, betreffend die Rückzahlung des nicht zurückerstatteten Teiles des von der Oesterreich⸗Ungarischen Staatsbahn anläßlich deren Ablösung 1891 aufgenommenen Vorschusses von 10 Millionen Kronen. Der Vorschuß soll am 1. Januar 1905 aus den Kassenbeständen zurückgezahlt werden. Auf eine Anfrage des Abgeordneten Olach esitsrare erklärte der Ministerpräsident Graf Tisza, der ürgermeister von Debreczin sei verpflichtet gewesen, auf eine ihm Bugeggn ene deutsche Zuschrift des österreichisch⸗ungarischen Konsulats in 5” zu ant⸗ worten. Der Bürgermeister habe vom Minister des Innern eine Weisung hierüber erhalten, weil der gesetzlichen Praxis zufolge die Amtssprache der österreichisch⸗ungarischen Diplomatie deutsch sei. Nach dieser Erklärung schrie Kubik, zur liberalen artel gewendet: „Nun brennen ihnen die Augen aus vor Scham!“ ufgefordert, den beleidigenden Zuruf zurückzuziehen, weigerte Kubik sich dessen, worauf die Angelegenheit vor den Immunitätsausschuß verwiesen wurde.

Großbritannien und Irland.

König Eduard reist am Donnerstagabend 9 ¾ Uhr von London nach Port Viktoria, wo er sich an Bord der Königlichen Jacht begibt. Auf der Reise nach Kiel wird den König ein großes Gefolge begleiten, dem nach Meldung des „W. T. B.“ der Erste Lord der Admiralität Earl of Selborne und der Direktor der Nachrichtenabteilung der Admiralität Prinz Louis von Battenberg angehören sollen.

Im Unterhause erklärte gestern auf eine Anfrage der Staats⸗ sekretär für Indien Brodrick: Die britische Regierung habe den 25. Juni als das Datum gebilligt, an dem die Tibetmission er⸗ mächtigt wird, nach Lhassa vorzurücken, wenn die Tibetaner nicht innerhalb dieser Frist einen kompetenten Unterhändler mit dem

zu der Erklärung ermächtigt, daß die

ahlen geben die Ziffer an, unter welcher diese in den „Amtliche

chinesischen Amban nach Gyanu und nach Gyangtse senden. Die Mission werde nach diesen Anweisungen handeln, falls die

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führt, nach Meldung des „W. T. B.“, verschiedene Reformen

Summe Lagrave suchungsrichter habe den Eindruck gehabt, daß Lagrave nicht zu⸗ geben wollte, daß es sich um einen S handle, während Edgar Combes dieser Seite der Angelegenheit die größere Bedeutung beimessen wollte. dem er von der Aussage Lagraves Kenntnis genommen. mission beschloß dann, Lagrave und Edgar Combes einander gegen⸗ Fhleatsr r satn oll Auf ea g Präf

ebhaften Zwischenfall. uf eine Frage des Präsidenten versicherte Edgar Combes, er habe von Lagrave keinen Brief erhalten noch mit diesem über den Inhalt eines solchen gesprochen. darauf, er habe einen Brief an Edgar Combes und versicherte, Edgar Combes habe mit ihm zu wiederholten

bestreite ich auf das entschiedenste.“ lügen.“ lügen.“ lebhaftes rot gesprich Beide beharrten bei ihrer Behauptung. Lagrave verlangte, dem

Ministerpräsident Combes wurde in den Saal gerufen und erklärte, die Angaben in den Briefen Lagrapes an Millerand seien nicht richtig. Er bestreite, Lagrave ermächtigt zu haben, den Namen des Unterhändlers zu verschweigen, als der Generalstaatsanwalt Lagrave daß die Untersuchun genannt würde. Er habe den Handelsminister Trouillot angewiesen, die Angabe des Namens zu verlangen. sicherte weiter, er habe Lagrave nicht in Anwesenheit Edgar Combes' gesehen, erhalten geteilt erhalten, die er übrigens auch würde. den von ihm unternommenen Schritt wiederholte, den er Ministerpräsident für unüberlegt gehalten habe; er habe nicht ge⸗ glaubt, daß Lagrave bei der Angelegenheit In Erwiderung auf einige weitere Fragen aus, er habe Lagrape nicht von seinem Posten abberufen, weil er die Angelegenheit nicht habe er stelle nicht streite sein und Bedingungen gestellt erhalten eine dramatische habe. gehabt, und fügte hinzu: „Edgar Combes führte mich um 10 Uhr Abends in Ihr Kabinett, wir sprachen von der Angelegenheit und Sie sagten mir, es würde interessant sein, wenn ich über die Angelegenheit als Zeuge aussagte.“ klärung, es sei im Dezember gewesen, wo die ÜUnklarheit über die unmoralische Seite der Angelegenheit ihn frappiert habe, und nicht im Augenblicke der Unterredung, von der er spreche und deren er sich im vollsten Umfange erinnere. 9 82

8. 88 1

nicht nachkämen. Rußland sei von 1 sen Ansichten benachrichtigt worden. Bryce lliberal) richtete an den Staatssekretär die Anfrage, ob der zwischen Rußland und England stattgehabte Mei⸗ nungsaustausch veröffentlicht werden könne. Der Staats⸗ sekretär Brodrick erwiderte darauf, er glaube nicht, daß die Mit⸗ teilung des Schriftwechsels angebracht sei. Jedenfalls sei dies jetzt nicht der Fall. Der Minister des Aeußern Marquis of Lansdowne habe den russischen Botschafter von allem, was die englis e Regierung getan habe, völlig unterrichtet. Auf eine weitere Anfrage erklärte der Staatssekretär, die Verstärkung der Expedition sei weit in der Richtung auf Gyangtse vorgerückt.

Bei der Unterhausersatzwahl in Devonport, das bisher durch einen Konservativen vertreten war, siegte Benn (liberal) mit 8 J“ über Jackson (konservativ), auf den nur 5178 Stimmen entfielen.

Tibetaner dieser Aufforderun Englands allgemeinen politi

Frankreich.

Die Kommission zur Untersuchung der Kartäuser⸗ angelegenheit verhörte gestern den früheren Gouverneur von Algerien Revoil, der, „W. T. Binizufolge erklärte, er stehe dem Pressefeldzug gegen den Sohn des Ministerpräsidenten vollständig fern. Sodann wurde Lagrave vernommen, der in verschiedenen Punkten den von dem Ministerpräsidenten Combes und seinem Sohne gemachten Aus⸗ sagen widersprach. Er betonte besonders, einst Edgar Combes in einem Schreiben darauf hingewiesen zu haben, daß es von Nutzen sein werde, den Namen Chaberts nicht an die Oeffentlichkeit zu bringen. Er habe im Laufe des Untersuchungsverfahrens über den Wunsch und die Ermächtigung des Ministerpräsidenten, den Namen Chabert zu nennen, seine Aussage gemacht, und habe daran festgehalten, daß Edgar Combes keineswegs unwillig gewesen wäre, als er ihm von der Mitteilung über die Kartäuser und den Vorschlag Chaberts berichtet habe. Lagrave erklärte sodann, daß während seiner Aussage Edgar Combes in das Zimmer des Untersuchungs⸗ richters getreten sei und ihn, Lagrave, veranlaßt habe, einige Worte seiner Aussage zu ändern. Lagrave teilte darauf ferner noch mit, daß der Ministerpräsident ihm keineswegs seine vor Gericht gemachte Aus. sage diktiert, sondern lediglich mit ihm als Vater gesprochen habe, der den Wunsch hatte, seinen Sohn gegen die Verleumdungen zu ver⸗ teidigen, deren Opfer er geworden war. Lagrave bat schließlich, dem Ministerpräsidenten gegenübergestellt zu werden.

Die Kommission verhörte im weiteren Verlaufe ihrer Sitzung den Untersuchungsrichter de Valles, der aussagte, am 14. April sei er vom Staatsanwalt beauftragt, eine Untersuchung wegen Versuchs des Betruges einzuleiten, weil angenommen werde, es habe jemand den Kartäusern schwindelhafte Angaben über seinen Einfluß gemacht, um sie zur Hergabe von Geld zu bewegen. Er sei ferner vom Staatsanwalt beauftragt, Lagrave als Moralitätszeugen zu vernehmen, um zu beweisen, daß Edgar Combes, weit entfernt, von den Kartäusern eine Million zu verlangen, vielmehr die Annahme dieser Summe abgelehnt habe. Er habe La⸗ grave vor dessen Abreise nach Amerika vorgeladen, und Lagrave habe seine bekannte Aussage gemacht. Auf die Bitte, den Namen des⸗ jenigen zu nennen, der den Vorschlag bezüglich der Zahlung der zwei Millionen gemacht habe, habe Lagrave versprochen, er werde ihn seinem vorgesetzten Minister, der damals Millerand war, nennen. Er habe dann Edgar Combes vernommen, und zwischen diesem und Lagrave habe s6 eine Unterhaltung darüber an⸗ gesponnen, ob die Version, daß die Zahlung an eine Kasse für nütz⸗ liche, öffentliche Zwecke erfolgen sollte, richtig sei, oder die andere Lesart, daß sie an die Kasfe der geheimen Fonds erfolgen sollte. Edgar Combes behauptete, die Version sei die richtige, 8 die

der Regierung zur Verfügung gestellt werden sollte. habe dieser Korrektur Fnnestteaet. Er der Unter⸗

Edgar Combes habe seine Aussage gemacht, nach⸗ Die Kom⸗

ls beide in den Saal gerufen waren, kam es zu einem

Lagrave behauptete eschrieben und ab⸗ alen über diesen Brief gesprochen. Edgar Combes erwiderte: „Das Lagrave erwiderte darauf: „Sie Edgar Combes antwortete: „Ich wiederhole ebenfalls: Sie

wischen Lagrave und Edgar Combes entstand darauf ein

Kinisterpräsidenten gegenübergestellt zu werden. Der

esagt habe, eingestellt werde, wenn dieser Name nicht Der Ministerpräsident ver⸗

Lagrave keine von ihm

er habe von

Bitte um Ermächtigung und er habe

keine Bedingungen mit⸗ nicht angenommen haben daß Lagrave die Beweggründe für der

Er habe gewollt,

herlönlic interessiert sei. rte der Ministerpräsident

in die Oeffentlichkeit bringen wollen; Abrede, daß er Lagrave gesehen habe, be⸗ die Ermächtigung angegangen worden zu zu haben, sowie, daß Unterredung mit seinem Sohne stattgefunden Lagrave erwiderte, die Unterredung habe nichts Dramatisches

in

aber, um

Der Ministerpräsident beharrte bei seiner Er⸗

Rußland. Der Kaiser und die Kaiserin haben sich nach einer

Meldung des „W. T. B.“ aus St. Petersburg gestern von Zarskoje Sselo zum Sommeraufenthalte nach Peterhof begeben.

Die Leiche des Generalgouverneurs von Finnland

Bobrikow ist heute in St. Petersburg eingetroffen, dort mit militärischen Ehren empfangen worden und nach dem Ssergijew⸗ Kloster zur Beisetzung befördert worden.

Von amtlicher Seite ist die „Russische Telegraphenagentur“

eitungsmeldung von

uhestörungen in Helsingfors unbegründet ist. Zum inisterresidenten beim Vatikan ist der

Botschaftsrat Narischkin, bisher in Paris, ernannt worden.

Spanien. Der König hat ein zwischen Spanien und dem Vatikan etroffenes Uebereinkommen über die rechtliche Lage er religiösen Orden unterzeichnet. Dieses Uebereinkommen

gesttlt worden:

vertrieben die russischen Freiwilligen die Japaner aus ihren

von Ssaimatsi und Föngwangtschöng nicht nur i

kordat ein, die sich auf mehrere zweifelhafte Punkte bhae KDas Abkommen soll den Kammern mitgeteilt und ehen res Uebereinkommen, das die wirtschaftlichen und 1 n Fragen die sich aus diesen Reformen er⸗

ielle ncn Rom unterzelchnet werden.

Griechenland. In Amalias (Landschaft Elis) wurde, „W. T. B.“ zu⸗ gegen das Haus des begüterten Deputierten Psimmenos ghynamitanschlag verübt. 1

Serbien. Der ehemalige Minister Todorowitsch wurde, wie 9. T. B.“ aus Belgrad meldet, wegen Veruntreuung von htzinsen des Staatsgutes Negol zu 18 Monaten Gefängnis hürär Ersatzzahlung von 39 822 Dinars verurteilt.

Montenegro.

Nach einer Meldung des Wiener K. K.I „Telegraphen⸗ rrespondenz⸗Bureaus⸗ überreichte der Behssgaeünns des znigs von Serbien, Kabinettschef Nenadowit ch gestern dem ürsten von Montenegro in Cetinje in feierlicher Audienz den iern des Karageorgsordens erster Klasse. Bei den hierbei aͤltenen Ansprachen wurden die Gefühle der Freundschaft Brüderlichkeit zwischen beiden Nationen zum Ausdruck

bracht. Asien.

Der russische General Baron Stackelberg, der sich anch seiner Niederlage bei Wafankou nordwärts zurück⸗ kogen hat, berichtet, wie ein Telegramm des Generals nropatkin an den Kaiser vom 18. d. M., dem „W. T. B.; olge, meldet, über die gegenwärtige Lage und die russischen zerluste auf diesem Teil des Kriegsschauplatzes: Der Gegner UHaus Wafankou nicht weiter vorgerückt. Wie gemeldet ird, entwickeln sich seine Truppen auf der Front Wafankou⸗ butschou. Nach dem zweitägigen Kampfe und zwei ermüdenden üchtlichen Märschen auf schwierigen Gebirgswegen haben die ruppen sich ausruhen können. Ihre Stimmung ist sehr gut. eber unsere Verluste konnten genaue Angaben noch nicht hoben werden, und vorläufig ist nur folgendes fest⸗ Von der ersten ostsibirischen Schützen⸗ vision sind 15 Offiziere gefallen und 40 verwundet; 2 Offiziere sind auf dem Schlachtfelde geblieben, on denen unbekannt ist, ob sie getötet oder ver⸗ hundet sind. Ferner sind von dieser Division 386 Mann ffalle und 992 verwundet; weitere 568 Mann sind auf dem schlachtfelde geblieben, von denen es unbekannt ist, ob sie ge⸗ ötet oder verwundet sind. Vom 33., 35. und 36. egimmere nd 120 Offiziere und Soldaten gefallen sowie 19 Offiziere nd 604 Mann verwundet; ferner werden 96 Mann vermißt. die erste Artilleriebrigade hat 10 Offiziere und 103 Mann erloren, die neunte Artilleriebrigade 25 Offiziere und Sol⸗ gten. Vom Regiment Tobolsk sind 3 Offiziere und Sol⸗ aten gefallen und 40 Offiziere und Soldaten verwundet; sermißt werden 3 Mann. Vom Regiment Marschansk sind Offiziere verwundet, 11 Mann getötet und 131 verwundet; (Mann werden vermißt. Der bei Wafankou kommandierende apanische General Oku berichtet nach einer Meldung des P. T. B.“ aus Tokio vom gestrigen Tage, er habe 1516 uf dem Schlachtfelde von Telissu (Wafankou) geltklsne ussen beerdigen lassen. Eingeborene meldeten, daß außerdem chon die Russen viele Tote beerdigt, verbrannt und weg⸗ gebracht hätten.

Nachrichten aus Port Arthur zufolge begannen am 4. Juni, wie ein Telegramm des russischen Generals Shilinski an den Kriegsminister meldet, drei japanische Ba⸗ aillone, von Ssiandbindao über die Berge nach Luinantan vorzurücken. Zwei russische Freiwilligenabteilungen und ine Kompagnie der Grenzwache hielten den Vor⸗ marsch des Gegners auf. Feindliche Torpedoboote beschossen die Semaphorstation. Als der Kreuzer „Novik“ und rus⸗ ische Torpedoboote herankamen und das Feuer eröffneten, zogen sich die feindlichen Schiffe zurück. Nach der Kanonade begannen die Kolonnen des Gegners, sich zu entfernen, und es blieben nur schwache Vorpostenketten zurück. Am 13. Juni

es

tellungen östlich von den erwähnten Bergen. Auf russischer Seite wurden ein Oberleutnant und ein Schütze getötet sowie ein Oberleutnant verwundet, der später starb; außerdem wurden 4 Schützen verwundet. 1 Ueber die Lage auf dem nördlichen Teil des Kriegs⸗ schauplatzes berichtet ein Telegramm des Generals Kuropatkin an den Kaiser vom 19. d. M., daß die Japaner in der b ren

Vormarsch eingestellt, sondern sich zoefgetogen haben. Mehrere Punkte im Norden von Föngwangtschöng, ie die Japaner erst kürzlich eingenommen hatten, sind von ihnen geräumt worden. Der begonnene Vormarsch japanischer Truppen nach dem Dalinpaß ist eingestellt worden. Dagegen rücken recht bedeutende japa⸗ nische Streitkräfte in der Richtung auf Siujan und Kait⸗ schou oder Ssiujan⸗Taschitschao vor. Ein ausführ⸗ licheres, an den russischen Generalstab gerichtetes Telegramm des Generals Ssacharow vom 19. Juni besagt: Seit dem 16. Juni werden Anzeichen wahrgenommen, die auf einen sich vorbereitenden Vormarsch der Japaner von Siujan auf drei Wegen, die nach Föitschenf⸗ der Station Taschitschao und nach Kaitschou führen, schließen ließen. uf dem erstgenannten Wege ist eine kleine efte an der Vorhut des Gegners nach Wanslapudsa vorgerückt. Auf dem zweiten Wege halten Truppen der 9;. den Paß zwischen Nandsiabei und Pantschialju besetzt, auf dem dritten, südlichen ege sind andere Truppen bis zu den Dörfern Chiuniak und amiarlogou vorgegangen. Die Vorhut hat ferner den Lschapailinpaß eingenommen, während die Häuptrräft, gegen ünf Regimenter Infanterie mit Kavallerie und Gebirgs⸗ artillerie, zwischen dem Kianzgourpaß und Chansa staffel⸗ förmige Aufstellung genommen haben. In den letzten agen haben russische Vorpostenabteilungen auf diesen egen den Vormarsch des Gegners aufgehalten, wobei gegen zehn Mann getötet oder verwundet, ein verwundeter zier und drei verwundete Kosaken gefangen genommen wurden. Am 17. Juni wurde festgestellt, daß sich bei Selud⸗ chan nur japanische Streifwachen befanden, die nach einem dußelwechse⸗ sich nach Föngwangtschong zurückzogen. Auf russischer Seite wurden zwei Mann verwundet. Saimadsi ist eit dem 10. d. M. von den Japanern geräumt; ein Teil der esatzung ging nach Föngwangtschöng. Seit gestern abend regnet es beständig. b er Kommandeur des russischen Wladiwostok⸗Ge⸗

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Kaiser gemeldet, daß Mannschaften oder Be⸗ Wladiwostok zurück⸗

St. Petersburg erfährt, gestern dem die Kreuzerabteilung, ohne Verluste an schädigungen erlitten zu haben,

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Parlamentarische Nachrichten.

Der Schlußbericht über die gestrige Sitzung des Hauses der Abgeordneten befindet sich in der Ersten Beilage.

b de, daß 1 ärung abgegeben werde, da die aefenen geregelt sei und 2) unerledigte Beschwerden seitens die

abgegeben hat, wird der G unverändert angenommen.

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Die Kommission hat die Vorlage in der Voraussetzung daß von der Re im Plenum die Er⸗ die Entschädigungsfrage für

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er Gemeinden nicht mehr vorlägen. 1 Nachdem ein Regierungskommissar diese Erklärung twurf ohne weitere Debatte

(Schluß des Blattes.)

In der heutigen (87.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten, der Minister für Landwirtschaft ꝛc. von Podbielski, der Minister des Innern Freiherr von Hammerstein und der Minister der öffentlichen Arbeiten von Budde beiwohnten, wurden in dritter Be⸗ ratung der Gesetzentwurf, betreffend die Verbesserung der Vorflut in der unteren der, Havel und Spree, und der Gesetzentwurf, betreffend Maßnahmen zur Verhütung von Hochwassergefahren in der Provinz Brandenburg und im avelgebiete der Provinz Sachsen, ohne Debatte endgültig angenommen. Es folgt dann die dritte Beratung des von den Abgg. Dr. Arendt (freikons.) und Genossen eingebrachten Gesetz⸗ entwurfs, betreffend die Gewährung von Beihilfen an ehemalige Angehörige des preußischen Heeres und der Marine, die an dem Kriege gegen Dänemark 1864 teilgenommen haben. b 8 Abg. Dr. Sattler (nl.) beantragt, die Bestimmung der Vorlage, daß sie auch auf die Teilnehmer an früheren preußischen Feldzügen sowie auf die früheren Angehörigen der schleswig⸗holsteinischen vheh Anwendung finden soll, durch olgende Fassung zu ersetzen: 1 folg xSSgef Büge Zu enssze finden auch auf die Teilnehmer an früheren deutschen und preußischen Feldzügen Anwendung, soweit es sich um Angehörige der jetzt zu Preußen gehörigen deutschen Kontingente sowie der schleswig⸗holsteinischen Armee handelt. 8 Mit dieser Aenderung wird der Gesetzentwurf endgültig angenommen. In zweiter Beratung wird auch der Gesetzentwurf über die Bestellung von Salzabbaugerechtigkeiten in der Provinz Hannover nach dem Antrage der Justiz⸗ kommission unverändert angenommen. Eine dazu eingegangene Petition wird für erledigt erklärt. Alsdann folgt die zweite Beratung des G esetzentwurfs, betreffend die Befugnis der Polizeibehörden zum Erlaß von Polizeiverordnungen über die Verpflichtung zur Hilfeleistung bei Bränden.

Die Kommission beantragt die Annahme des Gesetzentwurfks in der vom Herrenhause beschlossenen Fasung. Danach können, soweit das Feuerlöschwesen nicht durch Ortsstatut geregelt ist, Polizeiverordnungen über die Verpflichtung der Einwohner zur persön⸗ lichen Hilfeleistung bei Bränden erlassen werden. Diese Polizeiverordnungen sollen nicht zum Gebiete der Sicherheits⸗ polizei gehören und sollen außer Kraft treten, soweit das Feuerlöschwesen durch ein Ortsstatut geregelt wird.

Die Kommission beantragt ferner, folgende Resolution zu assen: 1

fasf „die Königliche Staatsregierung zu ersuchen, möglichst bald Bedacht zu nehmen: a. auf die gesetzliche Regelung der Unfallfürsorge verunglückter Feuerwehrleute, b. auf Ein⸗ führung einer gesetzlichen Grundlage, durch welche die Möglich⸗ keit gewährt wird, alle im Bezirk einer Provinz arbeitenden Feuerversicherungsgesellschaften zu einer entsprechenden Beteiligung an denjenigen Kosten heranzuziehen, welche die all emeine Pflege des Feuerlöschwesens der Provinz zum Gegenstand haben.

Die Kommission beantragt endlich, eine Petition des Feuerwehrverbandes der Rheinprovinz, die verschiedene Vor⸗ schläge zur Regelung des Feuerlöschwesens enthält, der Regierung als Material zu überweisen, und eine Petition des preußischen Landesfeuerwehrverbandes, betreffend gesetzliche Heramiehung er Feuerversicherungsanstalten zu den Kosten des Löschwesens, gesetzliche Regelung der Fürsorge für die Hinterbliebenen beim Dienst verunglückter Feuerwehrleute, staatliche Anstellung von S und Verstärkung des Zwangs zur

egelung des Feuerlöschwesens, der Regierung zur Erwägung zu überweisen. .

Abg. Kreitling (fr. Volksp.) stellt und befürwortet den An⸗ trag, die Regierung zu ersuchen, möglichst bald auf die sesefciche Regelung der Unfallfürsorge verunglückter Feuerwehrleute bedacht zu sein. Abg. Herold (Zentr.) hält die beantragte Resolution und die

Ang h 21d. (den eh sich deren Tragweite noch nicht über⸗ ehen lasse. Es veer .,.““ daß die Kommission tlichen Bericht erstattet hätte. einen, eiet ep e⸗ (kons.): Meine Freunde sind der Meinung, daß wir die Vorlage, was auch die Kommission getan hat, so annehmen, wie sie uns zugegangen ist. Durch die in der Resolution und in den Petitionen berührten Fragen wird die Materie aber so erweikert und werden so viele neue Gesichtspunkte hineingetragen, daß auch wir sagen müssen, es wäre besser ewesen, einen schriftlichen Kommissionsbericht zu erhalten. Was die

esolution betrifft, so sind wir geneigt, sie in ihrem ersten Teil an⸗ zunehmen; den zweiten Teil S wir schon deshalb ablehnen, weil er in seiner Tragweite nicht übersehen werden kann. Im übrigen sind wir der Meinung, daß auf dem von dem zweiten Teil berührten Gebiete Mißstände überhaupt nicht oder jedenfalls in zu geringem Umfange Fisfland als daß eine gesetzliche Regelung gefordert werden

1 t 8 2 „1 * 8 Ein Regierungskommissar verbreitet sich über die Frage des

Inkrafttretens der Po izeiverordnung, bleibt aber im einzelnen auf der ü tändlich. 1 e 5 irsch (Zentr.) sich den Bedenken des Abg. Herold

l t, wendet angelcof 85 888ob (nl.) gegen die von dem Abg. Winckler an

der Kommissionsresolution geübte Kritik. Er hält die Forderung eines besonderen Gesetzes zur provinziellen Heranziehung der Feuer⸗ versicherungsgesellschaften zu den Kosten der allgemeinen Pflege des Felerloschtbesens für ebenso berechtigt wie leicht ausführbar.

Abg. Geisler (Zentr.) sieht ebenfalls das Verlangen des zweiten Teils der öö als vollständig gerechtfertigt an. Wer habe denn den Vorteil davon, daß die Angehörigen der Pflicht, wie

Feuerwehren ihr Leben vnseben Wum Brände zu ersticken und zu löschen? Doch wesentlich auch die Versicherungs⸗ esellschaften. Heute aber liege der Gedanke der Gewährung einer Enaf⸗ ädigung den Gesellschaften sehr fern.

Die Vorlage wird darauf in der ihr vom Herrenhause gegebenen Fassung angenommen, ebenso die Resolution unter a und mit geringer Mehrheit auch die Resolution unter b. Damit erledigt sich der Antrag Kreitling. Die Petitionen werden beide der Regierung als Material überwiesen.

Dann golg die zweite über die

der freiwilligen

der

gepehan im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, vom 0

Die Erweiterun 8 anstalt für Zoll⸗ und Steuerbeamte in Berlin. Ge⸗ Franz Fischer u. Sohn in München. Die Bedeutun

Lesung des Gesetzentwurfs

rovinz

heraus⸗ uni, hat genden Inhalt: Amtliches: Dienstnachrichten. Nichtamtliches:

auptlehr⸗ Hanchtlehr. und gesetz⸗ geberische Behandlung des Verkehrs mit Straßenlokomotiven in England. Vermischtes: Wettbewerb um Entwürfe zu zwei Arbeiter⸗ kolonien in Eschweiler. Wettbewerb um Fassadenentwürfe für die Stadt Bautzen. Wettbewerb um Entwürfe zu einer Friedhofshalle in Minden. Wettbewerb um Entwürfe zum Erweiterungsbau der katholischen Pfarrkirche in C“ Kunstgewerbeausstellung 1906 in Dresden. Der Gedanke des evangelischen Kirchenbaues.

Bücherschau.

Nr. 49 des „Zentralblatts der 8“

des Hafens von Dover. Die neue

8 Sttatistik und Volkswirtschaft.

Die Eheschließungen in Preußen 1902 und in den 18 Vorjahren. 8 Die Zahl der Eheschließungen betrug im Jahre 1902 in Preußen Iber düpr 281 532, darunter 133 278 in den Stadtgemeinden und 148 254 auf dem Lande. Es heirateten von je 1000 Personen des männlichen Geschlechts im Staate 16,31, des weiblichen 15,83 gegen⸗ über 16,98 und 16,47 im Jahre 1901, 17,85 und 17,25 im Jahre 1900. Hieraus ergibt sich, daß die relative Zahl der Eheschließungen seit 1900 abgenommen hat, während sie in den Jahren 1898/1900 (17,48, 17,7 1 17,85 männliche 16,88, 17,11, 17,25 weibliche) zugenommen hatte. b Von je 10 000 Eheschließenden standen während des Jahres 1902

in einem Lebensalter von:

1 bis 30 bis 40 bis 50 bis 60 Jahren Jahren Jahren Jahren Jahren in den (Männer 14,25 7235,33 1959,89 475,77 222,77

Stadt⸗ emeinden. rauen 852,50 7462,07 1211,23 353,70 100,84 1 .9 dem Feänen. 15,99 7411,54 1889,93 443,50 165,32 73,72 Lande 961,73 7683,84 1009,21] 256,66 72,17] 16,39 Danach tritt, wie bisher, die Eheschließung bei Frauen erheblich früher ein als bei Männern, insbesondere auf dem Lande.

Unter den Eheschließungen befanden sich solche zwischen Bluts⸗ verwandten: 1327 von 281 532 = 470 %0, gegen 1237 von 288 567 = 43 %o im Vorjahre und 1269 von 293 064 = 43 %0 im Jahre 1900; es machte sich daher eine Vermehrung der Verwandtschaftsehen

eltend. Im Jahre 1902 kamen unter je 10 000 Eheschließungen solche zwischen Blutsverwandten vor in den Stadtgemeinden 39,92, auf dem Lande dagegen 53,62. Auf je 3 CEheschließungen zwischen Bluts⸗ verwandten in der Stadt kamen 4 solche auf dem Lande. Demnach überwiegen immer noch die Verwandtschaftsehen auf dem Lande er⸗ heblich, was auf die größere Seßhaftigkeit und geringere Auswahl der Landbevölkerung zurückzuführen ist. ö1144“

über 60 Jahren

91,99 19,66

Zur Arbeiterbewegung.

In Genua ist gestern ein Bauarbeiterstreik ausgebrochen. 7000 Mann in Genua und Umgegend befinden sich im Ausstand.

In Triest sind fast sämtliche Maurer in den Ausstand ge⸗ treten (vgl. Nr. 143 d. Bl.).

8 Kunst und Wissenschaft.

Die Prachtausgabe des Nibelungenliedes, die die Reichs⸗ druckerei 1 die Weltausstellung in St. Louis vollendet hat, mit Illustrationen und Buchschmuck von Joseph Sattler, ist im Lichthof des Kunstgewerbemuseums ausgestellt. Unser Nationalepos ist in dieser Ausgabe in ein Gewand Helledet dessen sich kaum ein anderes Werk aller 5 rühmen kann. Im Lichthof sind die mächtigen Folio⸗ seiten in ihrer ganzen Folge an Wänden aufgebracht, sohaß man die staunenswerte Fülle prächtiger Buchkunst bequem übersehen kann. Die eigenartige Drucktype, die reizvollen Kopfleisten, Schlußstücke und Initialen und die ganzseitigen . Illustrationen zeigen die Er⸗ findungskraft und die ornamentale Laune unseres stärksten deutschen Buchkünstlers in fast unerschöpflicher Vielseitigkeit. Auch von den Originalzeichnungen des Künstlers ist eine Auswahl aus⸗ estellt, die lehrreiche Einblicke in seine Arbeitsweise bietet. Hurch Sattlers Kunst und durch die mustergültige typographische Ausführung in den Werkstätten der Reichsdruckerei ist das eines der monumentalsten Druckwerke aller Zeiten geworden. Im Verlage der Firma J. A. Stargard sind Exemplare auf 12 ament, auf Japanpapier und auf Büttenpapier erschienen. Die Aus tellung, die jedem Freunde deutscher Kunst Genuß bereiten wird, ist auf drei Wochen berechnet.

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A. P. In der Junisitzung der Berliner Gesellschaft für Anthropologie erstattete Professor Dr. Lissauer Bericht über die am 11. Juni zu Fürstenberg in Mecklenburg erfolgte Enthüllung einer von der Gesellschaft gestifteten Gedenktafel am Geburtshause

liemanns. 9 1 gar Professor Dr. Schweinfurt berichtete über in Oberägypten beob⸗ achtete uralte Gebräuche und Einrichtungen und legte u. a. eine riesige, in Stamm und Schnur ganz aus Gras gegochten⸗ Knallpeitsche vor, mit der Detonationen von der Stärke eines Gewehrschusses zu erzielen sind. Dies Gerät, zum Verscheuchen der Vögel bestimmt, fehört zu einer Einrichtung, die man in der Nähe Thebens ül erall in den Getreidefeldern sieht, nämlich 3—-4 m hohe, über die Flur verteilte Säulen aus Ton, gerade breit genug, daß auf ihnen ein Mensch bequem stehen und die riesige Knallpeitsche schwingen kann. Von einer Seite wurde, an diese Mitteilung anknüpfend, von einigen Gegenden in der Niederlausitz erzählt, in denen ganz dieselben ö noch heute, wenn auch in abweichender Form, ü⸗ nd. 1 ii S eender Rern einige neue Erwerbungen des Museums für Völkerkunde aus dem indischen Archipel vor, u. a. ein in bunten arben bemaltes Hochrelief in festem Trachyt aus Java, das mit der sehauenen Seite nach unten, von oben gesehen als wertloser Stein erscheinend, in einem Walde gefunden worden ist. Der Gegenstand des Reliefbildes ist dem uralten indischen Volksepos Ramayana entlehnt und stellt den w2ö Affenminister Hanuman vor, r als eine Hauptperson des 8 dem 58 Krieg gegen den zehnköpfigen armigen Dämonenkönig Ravana von Ceylon führt. seböft dies v 8 erstörten els. et lange zahlreichen Lichtbildern begleiteten Vortra des Abends hielt Professor Dr. Seler über das Thema „Studien in den Ruinen von YPucatan“. Das sich geologisch als eine gehobene Korallen⸗

und zwanzig⸗ Wahrscheinlich

weig längs

schwaders, Admiral Skrydlow hat, wie „W. T. B.“ aus

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annover. 8 .

erlegung der Landesgrenze das

kalkplatte charakterisierende Land Pucatan entbehrt auf Grund dieser

zu dem gleichartigen, ausgedehnten Schmuck eines

Werk

Epos neben dem Affenkönig Sugriva