1904 / 152 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 30 Jun 1904 18:00:01 GMT) scan diff

Die Zahl derjenigen Schachtan

EE“

mikroskopische Untersuchung der gesamten unterirdischen Bele P vorgenommen worden ist, betrug

on diesen Schachtanlagen hatten zu

101 die zweite oder

01 Schachtanlagen

noch

häufigere esamten unterirdischen Belegschaft durchgeführt. 1 sind bei der jeweilig ersten Unter

lagen, auf denen die Anfang Juni 1904 197. m gleichen Zeitpunkte Untersuchung der Auf diesen suchung

insgesamt 3972 Zahl der ermi

insgesamt 14 261,

10 289, gleich 72,1 Prozent eingetreten ist. Das dieser Zahlen zu den fruͤher mitgeteilten ergibt sich aus der folgenden Tabelle: öG

bei der jeweilig letzten Untersuchung Wurmträger ermittelt worden, sodaß in der ttelten Wurmträger eine Verminderung um Das Verhältnis

E11“ 8

8

1“

Zeitpunkt der Feststellungen

(Nummer dieses Blattes)

anlagen, die ihre gesamte unterirdische Belesse. untersucht

Zahl der Schacht⸗ Zahl der Schacht⸗ anlagen, die diese Untersuchung zwei⸗ oder mehrmal aus⸗ geführt haben

Bei der ersten Untersuchung sind Wurmträger ermittelt worden

Demnach Abnahme der Wurmträger um

Bei der jeweiligen leßten Untersuchung ind Wurmträger

ermittelt worden absolut

in %

Ende September 1903 (Nr. 259. 03) Ende November 1903 (Nr. 29. 04) Ende März 1904 (Nr. 84. 04) Anfang Juni 1904

Wie schon früher mitgeteilt

einzelnen Untersuchungen er

, zeigen die Za

101

hlen der bei den

mittelten Wurmträger zuweilen geringe Schwankungen, da sich die Zahl der ermittelten Wurm⸗

träger nicht immer mit derjenigen der wirklich vorhandenen dies daran, daß nicht bei jeder

Wurmträger deckt. Es liegt

s auch Wurmeier gefunden

8 werden. Indesse anlagen die Rückgange, wie

aller Schachtanlagen mit 20 oder mehr

3 714

4049 4819

4079 89972 n befindet sich auch

47,8 60,4

9 895 70,8 10 289 72,1 auf den einzelnen Schacht⸗

Zahl der ermittelten Wurmträger durchweg im

in der die Verhältnisse

aus folgender Tabelle, Prozent Erkrankter

wiedergegeben sind, hervorgeht:

Untersuchung eines Wurmträger

11“

der Schachtanlage

8 8

bei derl

ab⸗ solut

Wurmträger Unter⸗ suchung

inõ⁄%der unter⸗ ir⸗

Beleg⸗ schaft

dischen solut

Wurmträger bei der 2. Unter⸗

suchung unter⸗ ir⸗

dischen

ab⸗

schaft

in /¼⸗dIer

Beleg⸗

Wurm⸗ träger bei der 3. Unter⸗

suchung

ab⸗ solut

Wurm⸗ träger bei

der 4. Unter⸗ suchung

ab⸗ solut

in %

Wurm⸗ träger bei der 8. Unter⸗ suchung

ab⸗ solut

Wurm⸗ träger bei der 7. Unter⸗

suchung

ab⸗ solut

Wurm⸗ träger bei der 6. Unter⸗

suchung

ab⸗ solut

Wurm⸗ träger bei der 5. Unter⸗

suchung

ab⸗ solut

in in

%

in 0⁄%

Adolf von Hansemann .. feen . Borussia . . . Graf Schwerin . . . . König Ludwig I/II III/IV. Caroline bei Bochum . . Lothringen .. . . . . . ver. Constantin d. Gr. 1 IV ver. Praesident II. .. ver. Hannibal I. C6““ Wtet ..

Shamrock 3

ver. Engelsburg.

Holland III/IV.

Wolfsbank

ver. Wiesche

Erkrankungen von Famil⸗ Bergleute sind auch inzwischen nic ge mitgeteilte Fall bisher der einzige ge⸗

der eine, früher

Auf 10 Zechen sind besondere Baracken eingeri unter die Leitung besonders geeigneter Aerzte ge n diesen Baracken sollen die eintretendenfalls auch die der Na

echen, und behandelt werden. besonders wirksame, erfolgreiche Behandlung. steht bevor. Die von dem Königlichen

Man

eine Reihe von Schachtanlagen zugelassene Einschränkung der polizeilich Grubenbaue ist auch neuerdings von einem eitet gewesen.

stellung oder Berieselung der

sondern insbes

326 228 310 814 1177 663 212 748 208 254 211 325 440 803³ 224 770 309

26,8 36,4 42,4 66,1 80

38,7 30,5 52,1 30

38,6 42,7 38,5 23,5 33,4 22,9 42

48

. 300

Oberbergamt zu Dortmund für zeitweilige Ein⸗ vorgeschriebenen

erkennbaren günstigen Erfolge nicht begl

deshalb schon für 3 Schachtanlagen: und Westhausen die Beschlüsse, aufgehoben chtanlagen werden

b.. wieder anderen Scha

weiter fortgesetzt, sodaß ein

41,8

ienangehörigen cht bekannt geworden, sodaß blieben ist. chtet und stellt worden. Wurmträger der betreffenden barzechen untersucht erwartet hiervon nicht nur eine ondere auch eine nachhaltig Die Errichtung weiterer Baracken

Auf

234

84 100 542 615 575 149 404

82 126

68 218 678 123 182 165 190

20,1 13,9

Wert dieser Bekämpfungsmaßregel noch nicht möglich ist.

Aus dem zuteilen,

Wurmkrankheit festgestellt worden. L wird auf die Veröffen ieses Blattes Bezug genommen.

He Die Zweite Kammer bega entwurfs, betreffend die Reform

Staatsminister Dr. Rothe erklärte, wie Regierung der von dem Ausschusse vorgeschlagenen Vermeh Zahl der Abgeordneten von 50 auf 6 nur der Vermehrung der städtischen

Oberbergamtsbezirk Breslau is es sind dort in den letzten Monate

ssen.

ugn gestern die Beratung des Gesetz⸗ des Landtagswahlrechts. Der W. T. B.“ meldet, daß die

Bremen.

Die Bürgerschaft beschloß heute, Bremen vom Bismarckdenkmalkomitee als Ges bronzene Reiterstandbild Bismarcks ne

Domturm anzunehmen.

tungsgebäude.

das

Deutsche Kolonien.

Wie „W. T. B.“ meldet, telegraphierte der leutnant von Trotha aus Okahandja unterm 27. Juni: Von Osombu Karupuka (Okawa⸗

Major von Estorff wurde

u“

der

Es sind Holland III/IV, Julia betreffend Einste worden.

llung der einzelnen die Versuche indessen noch abschließendes Urteil über den

st neues nicht mit⸗ in keine Fälle von

Wegen der Rheinprovinz tlichung in der Nummer 132

rung der 0 nicht zustimmen werde, sondern Abgeordneten um fünf. 4

Stadt chenk angebotene ben dem noͤrdlichen Sie stimmte ferner dem Staats⸗ vertrag mit der Verwaltung der braunschweigischen Lotterie wegen der Erhöhung der Pacht auf 50 000 zu

und bewilligte 480 000 für ein neues

General⸗

140 87 73

461 268

61 217

64 133 231 389

92 146 126 138

wurmkranker

82 165 57

226 203

48 170

12,6 14,4 12,4

38 131 13² 230

10

86

In Paris

drei Offiziere verhaftet und Cherchemidi gebracht wo D Autriche verwickelt sein,

verhaftet wurde, den Ausgaben genommen hat.

und die Hauptleute

30 63 50

187 166 47

47 49

163 136

QꝘ

[.2] 22

67

——,—

1I 1““

Frankreich.

sind gestern früh, wie „W. T. B.“ meldet, nach dem Militärgefängnis worden. Sie sollen in die Affäre des der vor ungefähr einem Monat weil er im Jahre 1898 in den Büchern bei für den Spionagedienst Radierungen vor⸗ Es soll sich um den Oberstleutnant Rolin Frangois und Maréchal handeln. Ueber

die Gründe der Verhaftung wird Stillschweigen beobachtet.

Die Unters

uchungskommission in der Kartäuser⸗

angelegenheit vernahm gestern den Advokaten Ract, den Vertreter

des flüchtigen Bankdirektors Lepoére. mit den Kartäusern in Grenoble, sondern Geschäftsverbindungen Kartäuser behaupten, Lepère habe sie um

der Schweiz Im weiteren Ve Voruntersuchung

richter machen.

Papiere vernommen, Industrieller die Rede sein sollte. zeichnungen zu Recht erteilt seien,

gegen es auf Grund des Hierauf wurde

Ract erklärte, Lepère habe nicht mit denen in Freiburg in unterhalten. Die Freiburger 300 000 Fr. geschädigt. Verhandlungen lehnte der mit der Kartäuser betraute Untersuchungs⸗ Berufsgeheimnisses ab, Aussagen zu Millerand über bei Chabert beschlagnahmte in denen von ihm wegen Dekorierung zweier Millerand tat dar, daß diese Aus⸗ und verwahrte sich mit Entrüstung

rlauf der die

gegen die Anschuldigung, die man gegen ihn erhebe. Bei seinem Aus⸗

tritt aus dem Min

Eintritts. Er werde kein Vermögen hinterlassen und wünsche,

sein Name ehrlich gegen die Art, wie

Kommission beschloß, die Erklärungen

veröffentlichen.

““

In der Zweiten Kammer richtete

gierung eine Anfrag

und 8 des Vertrag minister Dr. de Marez Oyens antwortete, wie die Regierung erkenne an, den Fang des Lachses mit sei er durch den Buchstaben des

allerdings

drücklich untersagt.

als zur Zeit seines daß Mehrere Kommissare erhoben Einspruch Behörden Informationen sammelten. Die Millerands unverzüglich zu

isterium sei er ärmer gewesen

bleibe. gewisse

Niiederlande.

gestern Fock an die Re⸗ Artikel 3, 7 Der Handels⸗ T. B.“ meldet, daß in Deutschland die Schonzeit für Netzen nicht innegehalten werde; Art. 3 auch nicht aus⸗ Deutsch⸗

e wegen der Nicht beachtung der es über den

Die Regierung werde Schritte in

land und in der Schweiz tun, um die Frage des Zuges der Lachse

durch Treppen bei den Flußdämmen zu Ausführung des Vertrags herbeizuführen.

sei noch nicht genüg

gung weiter verfolgt werden.

als Zeitpunkt für

anstatt des 15. August festzusetzen. 8

studieren und eine genauere Die künstliche Lachszucht end erprobt; der Versuch müsse mit großer Mäßi⸗ Die Regierung könne nicht vorschlagen, den Schluß des Fischfanges den 1. September

Türkei.

Nach Meldung des „Wiener K. K. Telegr.⸗Korresp.⸗

Bureaus“ haben

die Botschafter der Ententemächte der

Schweden und Norwegen. Zum japanischen Gesandten am Stockholmer Hofe „W. T. B. säers⸗ an Stelle des abberufenen Gesandten

Kurino der bisherige Erste Sekretär der japanischen Ge⸗ sandtschaft in St. P

tersburg Satsuo Akizuki ernannt.

Asien.

Aus Tokio wird amtlich gemeldet, daß die von russischen Preßorganen verbreiteten Gerüchte über angebliche Miß⸗ handlung der Verwundeten in dortigen Militärkreisen große Indignation hervorgerufen habe. Man betrachte die Aussprengung von erfundenen Tatsachen als einen Versuch zu einer systemätischen Verhetzung der öffentlichen Meinung Europas und als eine überraschende Verleumdung angesichts der Verwundeten japanischerseits stets erwiesenen⸗

ürsorge.

Wie das „Reutersche Bureau“ aus Tientsin meldet hätten die Russen am 28. d. M. östlich von Haitscheng eine Niederlage erlitten und einen schnellen Rückzug nach Norden angetreten. Eine gleichfalls bisher unbestätigte Meldung desselben Bureaus weiß von der Eroberung dreier Forts bei⸗ Port Arthur durch die Japaner zu berichten.

Ein dem „Reuterschen Bureau“ zugegangenes Telegramm aus Gensan berichtet, daß das russische Wladiwostok⸗ geschwader vor Gensan erschienen sei und die Stadt angegriffen habe.

Nach Meldungen, die „W. T. B.“ zufolge in Simla ein⸗ getroffen sind, hat ein neuer Zusammenstoß zwischen der englischen Expedition und den Tibetanern statt⸗ gefunden. Die Tibetaner sollen große Verluste gehabt haben; auf seiten der Engländer sollen ein Offizier getötet und zwei Offiziere und fünf Mann verwundet sein.

1“

8 Parlamentarische Nachrichten. 8

Das Haus der Abgeordneten ehrte in der heutigen (91.) Sitzung, welcher der Justizminister Dr. Schönstedt und der Minister des Innern Freiherr von Hammerstein bei⸗ wohnten, zunächst das Andenken des verstorbenen Abg. Dr. Goebel, Vertreters des Wahlbezirks Fulda (Zentr.), in der üblichen Weise.

Darauf wurde folgende Interpellation der Abgg. Traeger (fr. Volksp.) und Genossen verlesen: 1

„Nach Mitteilungen in den öffentlichen Blättern hat der Oberhofmeister Freiherr von Mirbach die Oberpräsidenten mittels Rundschreibens veranlaßt, durch ihnen nachgeordnete Be⸗ hörden Sammlungen zu veranstalten, deren Erträge dem Kaiserpaar demnächst am Tage Seiner silbernen Hochzeit für evangelisch⸗kirchliche Zwecke, insbesondere für die Mosaik⸗ verzierung der Kaiser Wilhelm⸗Gedächtniskirche, zu übergeben sind Hat die Königliche Staatsregierung den Oberhof⸗ meister Freiherrn von Mirbach zu solcher Inanspruchnahme von Staatsbehörden vorher autorisiert, und erachtet es die Königliche Staatsregierung für zulässig, die Autorität der Behörden den Ein⸗

esessenen ihrer Bezirke gegenüber zu benutzen für Sammlungen, bei denen nach ihrem Anlaß alles ganz besonders vermieden werden muß, was die Freiwilligkeit der Geber fraglich erscheinen lassen ann?“*

Auf die Anfrage des Präsidenten, ob und wann die Staatsregierung die Interpellation zu beantworten gedenke, erwidert der

Minister des Innern Freiherr von Hammerstein: Ich erkläre mich bereit, die Interpellation sobald wie möglich zu beantworten; ich bedauere aber, den Tag der Beantwortung heute nicht angeben zu können, da die bereits vor Verteilung der Interpellation angeordneten umfassenden und schleunigen Erhebungen noch nicht haben zum Ab⸗ schluß gebracht werden können und das in Kürze zu erwartende Er⸗ gebnis dieser tatsächlichen Feststellungen noch nicht vorliegt.

Präsident von Kröcher: Damit ist dieser Gegenstand erledigt.

Alsdann tritt das Haus in die dritte Beratung des Ge⸗ setzentwurfs, betreffend die Gründung neuer Ansiede⸗ lungen in den Provinzen Ostpreußen, Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien, Sachsen und Westfalen, ein.

Dazu liegen folgende Anträge Dziembowski⸗Pomian (Pole) vor:

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: 8

1) in 8 13a folgenden neuen Absatz aufzunehmen:

„Die Ansiedelungsgenehmigung ist jedoch nicht erforderlich, n innerhalb einer im Zusammenhange gebauten Ortschaft ein Wol haus zum Zwecke oder infolge der Teilung eines Grundstüc zwischen gesetzlichen Erben oder zum Zwecke der Ueberlassung eines Grundstücksteils seitens des Eigentümers an seine Abkömmling errichtet werden soll.“

2) folgenden neuen Artikel V aufzunehmen:

„Das Gesetz findet keine Anwendung auf diejenigen Landgüter welche nachweislich vor dem 11. Februar 1904 zum Zwecke der Aufteilung erworben worden sind.“

Ferner liegt noch der Antrag der Abgg. Dr. Szuman (Pole) und Genossen vor,

in der Ueberschrift hinter den Worten „betreffend die Gründung neuer Ansiedelungen“ die Worte einzufügen: „beziehentlich die E⸗ schwerung und Hinderung von Ansiedelungen preußischer Staats⸗ bürger polnischer Nationalität“.

Die Generaldiskussion eröffnet

Abg. Dr. Mizerski (Pole), der unter der größten Unruhe Hense⸗ zu sprechen beginnt. Von seiten der Polen und aus den entrum schallen laute Rufe: Ruhe! Ruhe! Es tritt jedoch nur für ein, die laute Unterhaltung des Ausführungen des Rednenk

8

eine kurze Zeit einigermaßen Ruher Hauses dauert fort. Von den sachlichen v- ist infolgedessen auf der Tribüne nichts zu verstehen; er 7. heftig gegen den Erlaß eines solchen Gesetzes, das der Ansdnd brutaler Gewalt sei und mit der Verfassung im Widerspruch stee

Minister des Innern Freiherr von Ham merstein: Zu meincn

Bedauern sind mur die Ausführungen des Vorredners durchwen m⸗

wurde,

I13“

diese mit unserem Gesetz zu schaffen? g veittah schon 1 er eordneten hier eine große Polenrede gehalten worden, un er hat sich eine Dankadresse schicken Weler * bnn auch aus S lembergischen Landesausschuß eine mit 500 Unterschriften bedeckte Adresse erhalten. Wir müssen verlangen, daß wir in Preußen unter uns bleiben. Wie wir uns nicht in russische und österreichische Ver⸗ hältnisse mischen, so können wir verlangen, daß auch die Leute drüben sich nicht in unsere Verhältnisse mischen. Gerade diese Tatsachen be⸗ weisen, wie notwendig das gegenwärtige Gesetz ist; und wenn dieses Gesetz dahin führt, unsere deutsche Herrschaft im Osten dauernd zu erhalten und zu stärken, so ist es ein gutes Gesetz. Abg. Dr. Bachem (Zentr.): Das Haus hat bei der zweiten Lesung mit fast Zweidrittelmehrheit bekundet, daß es das Gesetz unter allen Umständen haben will. Auch die heutige Haltung des Hauses entspricht dieser Auffassung; selbst auf der Ministerbank hat man kein Bestreben gezeigt, die Ausführungen der Gegner zu verstehen. Hätte der Minister sie verstehen wollen, so wäre dies ihm leicht möglich ewesen; wenn er also erklärt, er habe von den Aus⸗ führungen des Abg. Mizerski nichts verstanden, so hat diegs nicht nur an der Unruhe des Hauses gelegen. Wir können bei dieser Lage uns auf eine prinzipielle Erklärung be⸗ schränken. Es bleibt Tatsache, daß dieses Gesetz im Widerspruch mit dem Artikel 4 der preußischen Verfassung steht, nach dem alle Preußen vor dem Gesetze gleich sind. Die gequälten Interpretationen, die diesem Artikel einen anderen Inhalt geben wollen, sind lediglich ad hoc versucht und verdienen kaum, ernsthaft genommen zu werden. Von jenem Satze, der ursprünglich ganz allein den Inhalt des Artikels 4 bildete, gibt es keinerlei Ausnahmen. Ebenso wenig haltbar ist der Ausweg, daß es sich hier nicht um einen Rechtssatz, sondern um einen Grundsatz der Verfassung handele. Muß denn erst ein klagbares Recht gegeben sein, um Respekt vor einer Verfasfungs⸗ bestimmung zu erzwingen? Mit jeder Verletzung eines Grundsatzes der ung wird der Geist der Verfassung verletzt. Wie kann es nun geschehen, daß eine liberale Partei, wie die nationalliberale, die stolz auf die Verfassung ist, geschlossen für dieses Ausnahmegesetz stimmt? Ein großer Teil des Läberalismus sieht also offenbar die Verfassung nicht mehr so unbedingt wie bisher als Palladium an; ein anderer Teil des Liberalismus geht mit uns und mit den olen: welch trauriges Bild für den Gesamtliberalismus! ir sind eine Verfassungspartei und wollen es bleiben. Die Rechte will die Verfassungsrechte der Regierung und der Krone unangetastet wissen; um so energischer sollte sie auch jedem Versuch widerstehen, die dem Volke garantierten Rechte zu verletzen. Auf jeden Fall widerspricht ferner das Gesetz der Gerechtigkeit und Billigkeit. Daß man durch wirtschaftliche Schädigung die Lage der Polen erschweren will, hat der Landwirtschaftsminister offen zugegeben. Wenn Herr von Hammerstein seinerseits ausführte, man wolle nur hochverräterische polnische Ansiedler fernhalten, so frage ich: Wird oder kann man dabei stehen bleiben, muß man dann nicht einfach jeden polnischen Ansiedelungslustigen an der Ansiedelung ver⸗ hindern? Der polnische Bauer ist ein vollständig loyaler Untertan, der nicht erst zu einem guten preußischen Untertanen erzogen zu werden braucht. Das Gesetz ist aus dem Geiste des Hakatismus geboren; aus dem Hakatistenverein heraus ist der Kern der Vorlage dem Staatsministerium entgegengebracht worden. Man will mit diesem Gesetze die Tätigkeit der polnischen Ansiedelungsbanken ausschalten und das Geschäͤft für die staatliche Ansiedelungskommission monopolisieren. Kann eine solche Maßregel die Polen fester an den preußischen Staat ketten? Wir haben allen Maßregeln für die legitime Stärkung des Deutschtums in den Ostmarken zugestimmt, das waren wir als Deutsche schuldig. Aber wir lehnen es durchaus ab, legitime Bestrebungen unserer polnischen Mitbürger zu verbieten. Wir lehnen die Vorlage ab, weil wir in ihr ein unbilliges, ver⸗ fassungswidriges Mittel zu diesem Zweck erkennen. Dieses Gesetz, so hat der Minister von Hammerstein ausgeführt, sei uns vielleicht unsympatisch, weil es sich nach unserer Meinung mehr gegen die katholische Kirche richte. Nein, das haben wir nicht angenommen, auch nicht, daß ein solches Gesetz gegen die katholische Kirche etwas ausrichten könnte. Wir haben zu der Regierung das Vertrauen, daß sie die Lehren aus dem Kultur⸗ kampf noch nicht vergessen hat. Wenn auch ausgesprochen worden ist, daß dem Protestantismus zur Herrschaft verholfen werden müsse, um das Polentum zu unterdrücken, so haben wir von der Regierung doch eine bessere Meinung, als daß wir glauben könnten, sie 1 sich zu diesem Prinzip. Aber tatsächlich ergibt sich aus dieser Antipolenpolitik, aus dieser Art der Germanisierung, daß sie zu einer unnatürlichen Protestantisierung der Ostmarken führt. In diesem Sinne hat sich Freiherr von Schorlemer ausgesprochen. Die Mission der katholischen Kirche hat nichts mit diesem Gesetze zu tun, sie ist eine Universitas für alle Völker, für die ganze Welt (Rufe rechts: Leider!); sie steht hoch und erhaben über diesem Gesetz, und sie muß diesem Kampfe fern gehalten werden. Gerechtigkeit nach allen Seiten! Das ist auch das Palladium der natholischen Kirche. Man spricht von einem bevorstehenden wirt⸗ schaftlichen Krach in den Ostmarken, dem durch dieses Gesetz vor⸗ gebeugt werden solle. Ich fürchte, das direkte Gegenteil wird ein⸗ treten. Daß die Führung in den polnischen Landesteilen von den alten und bewährten Männern auf junge, unerfahrene Männer über⸗ zugehen beginnt, ist eine Tatsache, die ich aufs tiefste bedauern muß. Geschieht es von ungefähr, daß eine solche Entwicklung kommt? Kommt es ganz von selbst, daß Herr von Czarlinski beiseite geschoben und Herr Kulerski gewählt worden ist? Eine solche Entwicklung wird auch die Folge dieses Gesetzes sein. Wir müssen an unseren Bedenken festhalten; wir werden einmütig diese Vorlage ablehnen. 8 Hegpauf nimmt der Justizminister Dr. Schönstedt das Schluß des Blattes.)

Tagung von einem der

““

B

uU

8 Häusern des Landtags ist der Antrag des Staatsministeriums zugegangen, zur Vertagung des Landtags bis zum 18. Oktober d. J. ihre Zustimmung zu erteilen.

Der Finanzminister hat dem Hause der Abgeordneten den Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Inkraft⸗ setzung einer anderweiten Klasseneinteilung für die

ewährung von Wohnungsgeldzuschüssen an die Hu.“ Staatsbeamten, nebst Begründung unter⸗ reitet.

„Nach diesem Gesetzentwurfe soll die dem noch nicht veröffentlichten Reichsgesetze, betreffend den Servistarif und die

Ich gehe noch weiter.

8 8

Diese Folg des Reichsgesetzes vom 7.

eentspricht nicht der Absicht, welche bei der auf Grund 9 niche 1902 (R.⸗G.⸗Bl. S. 239) erfolgten Vorlage des vorgedachten Reichsgesetzentwurfs seitens der verbündeten Regierungen verfolgt wurde, ist vielmehr nur auf dessen verspätete Verabschiedung seitens der gesetzgebenden Faktoren im Reiche zurück⸗ zuführen. Dementsprechend ist auch das e’e Reichsgesetz durch eine Bestimmung ergänzt worden, welche die Anwendung der veränderten Klasseneinteilung auf die Wohnungsgeldzuschüsse der Reichsbeamten usw. bereits vom 1. April 1904 ab sichert. 1

Es erscheint angezeigt, den gleichen Rechtszustand auch für Preußen herbeizuführen. Dazu bedarf es einer den eingangs gedachten Paragraphen des Gesetzes vom 12. Mai 1873 für den vor⸗ liegenden Spezialfall abändernden gesetzlichen Bestimmung. Einer solchen kann insbesondere auch nicht der Einwand ent⸗ gegengehalten werden, daß dadurch einer neuen Besoldungs⸗ regel rückwirkende Kraft verliehen würde. Denn wenn auch die Staatsregierung nach wie vor an der Unzulässigkeit einer derartigen Rückwirkung festhält, so handelt es sich vorliegend doch nicht um eine folche, sondern nur um eine gesetzliche Festlegung des Zeitpunktes, welcher von Anfang an seitens der Staatsregierung für die Aenderung in Aussicht genommen war.

Nr. 26 der „Veröffentlichungen des Kaiserlichen Gesundheitsamts“ vom 29. Juni hat folgenden Inhalt: Gesund⸗ heitsstand und Gang der Volkskrankheiten. Zeitweilige Maßregeln gegen ansteckende Krankheiten. Desgl. gegen Pest. Uhrsachen der Sterbefälle H ee 1902. Gesetzgebung usw. (Deutsches Reich.) Aenderung der Seemannsordnung ꝛc. Beschäftigung von Arbeiterinnen in Meiereien ꝛc. Arzneitaxen. (Preußen.) Sachverständige in Entmündigungssachen. Geisteskranke. Typhuskranke. Aus⸗ stellung von Attesten durch die Kreisärzte. Pestratten. (Prov. Brandenburg.) Schlachten von Pferden zꝛc. (Berlin) Verkehr mit Arzneimitteln. (Prov. Schlesien.) Untersuchung von Schweinen. (Braunschweig.) Farbkreiden. (Oesterreich. Bukowina.) Handelsgeflügel. (Ungarn.) Hühnerpest. Gang der Tierseuchen. Deutsche Viehguarantäneanstalten, 4. Vierteljahr 1903. Tierseuchen in der Schweiz. 1. Vierteljahr 1904. Rinderpest in Aegypten. Verhandlungen von gesezgebenden Körperschaften, Vereinen, Kon⸗ gressen usw. (Deutsches Reich.) Deutscher Verein für öffentliche Gesundheitspflege. (Preußen.) Feuerbestattung. (Frankreich.) Internationaler Kongreß für Wohnungshygiene. Vermischtes. (Preußen.) Pockenfälle in Flensburg. . Venedig.) Nahrungsmittel, 1900 1902. (Niederlande.) Infektionskrankheiten, 1. Januar bis 31. Juli 1902. (Vereinigte Staaten von Amerika. San Francisco.) Bevölkerungsvorgänge. 1901/02 und 1902/03. Geschenkliste. Wochentabelle über die Sterbefälle in deutschen Orten mit 40 000 und mehr Einwohnern. Desgleichen in größeren Städten des Auslandes. Erkrankungen in Krankenhäusern deutscher Großstädte. Desgleichen in deutschen Stadt⸗ und Landbezirken. Witterung. Beilage: Gerichtliche Entscheidungen, betr. den Verkehr mit Nahrungsmitteln ꝛc. (andere tierische Schmarotzer ꝛc.).

Statistik und Volkswirtschaft.

gebnisse der Zwangserziehung in Bayern. der „Zeitschrift des Königlich bayerischen Statistischen

8

In

Bureaus“ wird jetzt über die Ausführung des neuen, am 1. Juli 1902

in Kraft getretenen bayerischen Gesetzes, betreffend die Zwangs⸗ erziehung, im ersten Jahre seiner Wirksamkeit, also in der Zeit bis zum 30. Juni 1903, eingehend berichtet. Danach waren im ganzen Königreich während dieses ersten Jahres 1095 Zwangserziehungssachen geworden. In den meisten Fällen wurde das Verfahren auf Antrag der Polizeibehörden (262), der Gemeindewaisenräte (184), der Schulbehörden (148), der Heimatgemeinden (114) und des Staats⸗ bezw. Amtsanwaltes (109) eingeleitet. In 21 von den 1095 angefallenen Zwangserziehungssachen wurde das Verfahren wieder eingestellt; in 307 Fällen war ein endgültiger Beschluß des Vormundschaftsgerichts am 30. Juni 1903 noch nicht ergangen, und in 4 Fällen schwebte das gerichtliche Verfahren noch in der Beschwerdeinstanz. In 321 Fällen ist die Zwangserziehung vom Gerichte abgelehnt und in 442 Fällen angeordnet worden.

In 176 Fällen = 39,8 % sämtlicher 442 Fälle erfolgte die An⸗ ordnung der Zwangserziehung, weil sie notwendig erschien zur Ver⸗ hütung des völligen sittlichen Verderbens des Minderjährigen; in 152 Fällen = 34,3 % sämtlicher Fälle deshalb, weil die Voraus⸗ setzungen des § 1666 oder des § 1838 B. G.⸗B. vorlagen und die Zwangserziehung erforderlich war, um die sittliche oder körperliche Verwahrlosung des Minderjährigen zu verhüten; in 33 Fällen = 7,5 % sämtlicher Fälle deshalb, weil der Minder⸗ jährige eine strafbare Handlung begangen hatte, wegen deren er in Anbetracht seines jugendlichen Alters strafrechtlich nicht verfolgt werden konnte und mit Rücksicht auf die Beschaffenheit der Handlung, die Persönlichkeit der Eltern oder sonstigen Erzieher und die übrigen Lebensverhältnisse des Minderjährigen seiner weiteren sittlichen Ver⸗ wahrlosung nur durch die Zwangserziehung vorgebeugt werden konnte; in den übrigen 81 Fällen 18,4 % sämtlicher Fälle lagen mehrere dieser Gründe zu gleicher Zeit vor. Eine vorläufige Unterbringung des Minderjährigen wurde in 85 Fällen angeordnet; in 26 Fällen bestand die Anordnung am 30. Juni 1903 noch in Kraft, während in den übrigen Fällen zu dieser Zeit bereits endgültige Entscheidung erfolgt war und in 1 Falle nach Anordnung der vorläufigen Unterbringung die Einstellung des Verfahrens verfügt worden ist. Von den 469 Minderjährigen, deren Zwangserziehung bezw. vorläufige Unterbringung angeordnet wurde, waren am 30. Juni 1903 303 = 64,6 % bereits untergebracht.

Faßt man die persönlichen Verhältnisse und zwar zunächst das Geschlecht der Minderjährigen ins Auge, so entfallen auf das männliche Geschlecht 318 = 67,8 % aller Fälle und auf das weälich. Geschlecht 151 = 32,2 %; es ist demnach das männliche Geschlecht mehr als doppelt so stark vertreten wie das weibliche Geschlecht. In einzelnen Landgerichtsbezirken ist das Verhältnis zwischen den beiden Geschlechtern von dem Durchschnitt des ganzen Königreichs etwas ver⸗ schieden; so entfallen namentlich im Stadtbezirk München auf das männliche Geschlecht nur 53,2 % sämtlicher Fälle, auf das weibliche dagegen 46,8 %.

Hinsichtlich des Alters ergibt sich, daß bei beiden Geschlechtern die schulpflichtige Jugend am stärksten vertreten ist und zwar die volks⸗ schulpflichtige (Alter von 6—13 Jahren) mehr als die sonntagsschul⸗ pflichtige (Alter von 13 16 Jahren) und in beiden Altersklassen die männliche Jugend wieder stärker als die weibliche In den Altersklassen von 16 18 und von 18—21 Jahren ist das weibliche Geschlecht stärker

92 der ehelichen Minderjährigen = 26,4 % hatten ihren Vater und ebensoviele ihre Mutter durch den Tod verloren; 11 = 3,1 % waren doppelt verwaist. In 51 Fällen hatte der überlebende Eltern⸗ teil wieder geheiratet. Beide Eltern lebten noch bei 154 Minder⸗ jährigen = 44,1 %. In 6 Fällen = 1,7 % war die Ehe der Eltern geschieden. 304 eheliche Minderjährige = 87,1 % standen zur Zeit der Einleitung der ang unter elterlicher Gewalt. Unter den unehelichen Minderjährigen waren 62 = 51,7 % solche, deren Mutter geheiratet hatte.

Ueber die vorausgegangenen gerichtlichen Bestrafungen gibt die Erhebung nur unvollkommenen Aufschluß, da die Angaben nur a Grund der vormundschaftsgerichtlichen Akten zu machen waren und die Strafregisterauszüge nicht erholt wurden. Im ganzen wurde 122 Fälle gezählt, in denen die Fragebogen gerichtliche Be⸗ strafungen auswiesen. Da auf die Altersklassen von 12 21 Jahren 230 Fälle angeordneter Zwangserziehung entfallen, so wären demnach 53 % der der wangserziehung überwiesenen Minder⸗ jährigen strafmündigen lters gerichtlich bestraft gewesen. Von den 12 —- 13 Jahre alten der Zwangserziehung überwiesenen Minderjährigen waren 12 (1 8, 9, von den 13— 16 jährigen 92 (65,2 %), von den 16 18 jährigen 17 (95 %) und von 18 21 Jahre alten 1 (50 %) gerichtlich bestraft. 19 (darunter 4 12 13 jährige und 11 13 16 jährige) waren bereits 2 mal, 24 (darunter 1 12 bis 13 jähr. und 20 13 16 jähr.) 3 mal, 18 (darunter 3 12 13 ähr. und 11 13 16 jähr.) 4 mal, 6 (darunter 1 12 13 jähr. und 4 13 bis 16 jähr.) 5 mal, 9 (darunter 8 13 16 jähr.) 6 —8 mal, 7 (darunter 6 13 16 jähr.) 9 10 mal und 4 (3 13—16 jähr. und 1 16—18 jähr.) mehr als 10 mal bestraft.

Von den 469 Minderjährigen, deren Zwangserziehung oder vor⸗ läufige Unterbringung angeordnet wurde, hatten 461 ihre Heimat in Bayern, 5 außerhalb Bayerns, aber in Deutschland, und bei 3 war die Heimet unbekannt; ihren Wohnort hatten 449 in Bayern, 1 außerhalb Bayerns, aber in Deutschland, und bei 19 war der Wohnort unbekannt bezw. sie hatten keinen festen Wohnsitz. 104 = 22,2 % der Minderjährigen hatten ihre Heimat in einer Gemeinde mit mehr als 5000 Einwohnern und 362 = 77,2 % in einer Ge⸗ meinde mit weniger als 5000 Einwohnern; ihren Wohnort dagegen hatten 214 = 45,6 % in einer Gemeinde mit mehr als 5000 Ein⸗ wohnern und nur 236 = 50,3 % in einer solchen mit weniger als 5000 Einwohnern. Diese Gegenüberstellung zeigt, daß unter den Minderjährigen, deren Zwangserziehung angeordnet wurde, sich eine erhebliche Anzahl solcher befindet, die vom Lande in die Städte ab⸗ gewandert sind. 3

Von 227 der 349 ehelichen Minderjährigen, deren Zwangserziehung angeordnet wurde, war der Vater selbständiger Landwirt, von 69 selbständiger Gewerbetreibender, von 8 selbständiger Handeltreibender, von 67 Unselbständiger in der Landwirtschaft, von 143 Unselbständiger in Gewerbe oder der Rest gehörte anderen Berufsarten an, oder es war der Beruf des Vaters unbekannt.

57 Fälle wurden gezählt, in denen mehrere Kinder einundder⸗ selben Familie der Zwangserziehung überwiesen wurden, und zwar je 2 Kinder in 35 Fällen, je 3 Kinder in 13 Fällen, je 4 Kinder in 5 Fällen, 5 Kinder in 1 Fall, je 6 Kinder in 2 Fällen und 7 Kinder in 1 Fall. Aus 57 Familien allein stammen demnach 153 Kinder, die der Zwangserziehung überwiesen werden mußten, d. h. mehr als ein Drittel aller Minderjährigen, deren Zwangserziehung ange⸗ ordnet wurde.

Faßt man die 303 Fälle in das Auge, in denen bereits die Unterbringung der Minderjährigen zum Zwecke der Zwangs⸗ erziehung oder die vorläufige Unterbringung erfolgt war, so befanden sich darunter 199 Katholiken, 102 Protestanten und 2 Israeliten. Von den Katholiken wurden 83 = 41,7 % in Familien und 116 = 58,3 % in Anstalten untergebracht, von den Protestanten 40 = 39,2 % in Familien und 62 = 60,8 % in Anstalten; die 2 Israeliten wurden in Familien untergebracht. Im ganzen wurden demnach 125 Minder⸗ jährige = 41,3 % in Familien und 178 = 58,7 % in Anstalten untergebracht.

Im ganzen konnten von den 151 weiblichen Minderjährigen

verhältnismäßig mehr untergebracht werden als von den 318 männ⸗ lichen (70,9 % gegen 61,6 %). Was aber die Art der Unterbringung anlangt, so wurden von den weiblichen Minderjährigen verhältnismäßig bedeutend weniger in Fer untergebracht als von den männlichen; namentlich von den über 13 Jahre alten Minderjährigen männlichen Geschlechts wurden bedeutend mehr in Familien untergebracht als von den weiblichen Minderjährigen der gleichen Altersklasse. In 100 Fällen war der Beruf des Familienhauptes angegeben, in dessen Familie die Unterbringung erfolgt ist. Von diesen 100 Familienhäuptern waren 49 selbständige Landwirte, 41 selbständige Gewerbetreibende; die übrigen zehn gehörten verschiedenen anderen Be⸗ rufsarten an. 1

Zur Arbeiterbewegung.

Dem Ausstand der Steinsetzer und Rammerin Berlin und seinen Vororten (vergl. Nr. 150 des Bl.) hat sich, wie die „Staatsbg Ztg.“ meldet, nun auch der Gewerkverein der Steinsetzer angeschlossen. In einer Versammlung wurde vom Vorstand die Beteiligung an dem Ausstand empfohlen. In der Diskussion erklärten sich jedoch viele Mitglieder gegen den Ausstand. Mit einer schwachen Mehrheit, 40 gegen 38 Stimmen, wurde der Anschluß an den Aus⸗ stand beschlossen. 2

Die Lohnbewegung der Berliner Droschkenkutscher ist beendet. Vorgestern abend fand der „Voss. Ztg.“ zufolge in den Industriesälen eine Vertrauensmännerversammlung statt, zu der 160 Fahrhöfe ihre Vertreter entsandt hatten, um zu dem Angebot der Fuhrherren Stellung zu nehmen. Nach mehrstündigen Be⸗ ratungen fand eine geheime Abstimmung statt; sie ergab, daß der Vorschlag der Fuhrherren mit großer Mehrheit angenommen wurde. Der Tarif, der am 1. Juli d. J. in Kraft tritt, gilt bis zum 30. No⸗ vember 1905 und läuft ein Jahr weiter, im Fall er nicht vier Wochen vor Ablauf gekündigt wird.

Nach einer Dauer von fast sieben Wochen ist die Bewegung unter den Brauarbeitern in Hamburg jetzt beendigt. Das Gewerkschaftskartell hat den über 22 Brauereien verhängten Boykott aufgehoben. Die Arbeitgeber haben, der „Voss. Ztg.“ zufolge, keine Verpflichtung hinsichtlich der Wiedereinstellung der Ausständigen über⸗ nommen, als daß sie erklärt haben, sie wollten im Bedarfsfalle keine eb Arbeiter einstellen, sondern in erster Linie die Ausständigen

erücksichtigen. Auch hoffen sie, zum 15. Juli eine größere Zahl Aus⸗

ständiger wiedereinstellen zu können. erner wird der paritätische Arbeitsnachweis eingerichtet und ein bis zum Jahre 1907 gültiger Lohntarif aufgestellt.

LELand⸗ und Forstwirtschatt. Aussichten für die Getreideernte in den Vereinigten

verständlich geblieben. Nur verschiedene Male habe ich meinen Nam 2 gehört, und ich kann mir denken, in welcher Weise er von mir gesprome⸗ hat. Ich kann mir aber auch denken, daß der Herr Vorredner angenonie 9, hat, er habe mich nunmehr zermalmt. Ich kann ihm die trösti Versicherung geben, daß ich mich noch recht wohl füͤhle. n gehen nicht darauf aus, die Polen zu verichten; die Siasc regierung will die Polen zu preußischen Staatsbürgern enhm Leider fehlt noch sehr viel daran, und die Erscheinungen in 1n a Tagen weisen auf das schlagendste darauf hin, wie notwendig An Mittel sind, um über die Polen Herr zu bleiben. und Weise, wie die Herren Opposition, die für sich für berechtigt halte, gegen dieses haben, ist ein weiterer Beweis. Ich meine aber 1. delrge⸗ das Hinaustragen der spezifisch preußisch⸗deutschen Lche rütg heiten über die preußische Grenze hinaus uns zur⸗ Abweht me Noch vor wenigen Tagen hat in Galizien eine große ve geyn unter Leitung eines preußischen Abgeordneten stattgefunden, Fese 1 dieses Gesetz protestierte. Was geht die Galizier sehe. Fsuh An der Versammlung soll auch eine Menge babe reichischer und russischer Polen teilgenommen 8

Pforte gleichlautende Noten überreicht, in denen sie den Empfang der Abschrift des finanziellen Arrangements fürdas Jahresbudget der mazedonischen Gendarmerie bestätigen und erklären, daß sie zwar das Arrangement, das nur für ein Jahr gelte, nicht für ausreichend hielten, da es sich um eine dauernde Reorganisation handle, daß aber trotzdem die Ententemächte es annehmen in der Voraussetzung, daß die allgemeine, in Punkt 7 des Pro, gramms vom Februar 1903 vorgesehene Finanzreform noch vor Ablauf eines Jahres werde durchgeführt werden. Die Botschafter kündigten hierauf bezügliche Vorschläge an. Gleichzeitig unternahmen die Botschafter wieder Schritte bei der Pforte, damit diese ihre Zustimmung erteile, daß das von dem Generalinspektor Hilmi Pascha ausgearbeitete Projekt für eine Reform der Zehnteneinnahmen, das die Zivil⸗ agenten befürworteten, versuchsweise in einzelnen Orten ein⸗ geführt werde. Die Pforte erklärte, daß sie Hilmi Pascha einen Auftrag in dieser Angelegenheit bereits erteilt habe.

puka) am Omuwamba, von von der Hende Okosondusu ohne Kampf erreicht. Zwischen allen drei Abteilungen Funken⸗ verbindung hergestellt. Zu Major von Glasenapp, der im Vor⸗ marsch auf Otjire, geht 9. Kompagnie und Rest Maschinen⸗ gewehrabteilung Dürr morgen ab. Auf Patrouillenritt von Epukiro aus erreichte Oberleutnant von Winkler Otjensondu, halmegs zwischen Owikokorero und Okosondusu, wo er ange⸗ alten und von der Heyde zugeteilt wurde. Vom Feinde und von Vieh ist West⸗Nord⸗ und Ost⸗Distrikt Gobabis bis zum Eiseh⸗ fluß vollkommen frei. Epukiro, Gobabis, Rietfontein S. O. (Mier) diesseits noch besetzt.

Das Hauptquartier telegraphierte demselben Bureau zufolge aus Okahandja: Leutnant Haas, früher im 2. Niederschlesischen Infanterieregiment 47, ist durch einen Unglücksfall am 18. Juni in Outjo verstorben. Reiter Max E.““ Transport Puder, 25. Juni am Typhus ge⸗

orben.

Staaten von Amerika nach dem Stande von Anfang Juni 1904.

Wenngleich die Witterung des Juni und noch mehr diejenige des Juli das Ergebnis der Ernte noch wesentlich beeinflussen können, so ermöglichen doch immerhin der Umfang der bebauten Fläche sowie der Saatenstand auch schon jetzt annähernde Schätzungen.

„Nach dem amtlichen Berichte ließ der Stand des Winter⸗ weizens zu wünschen übrig, und auch der Mai zeigte keine merkliche Verbesserung. Beim Beginn des Mai war der Stand der Weizen⸗ ernte mit 76,5 (die Maßzahl 100 drückt eine gute Vollernte aus) be⸗ zeichnet worden, und Anfang Juni wies n nur eine ganz geringfügige Besserung, nämlich 77,7 auf, gegenüber einem Schätzungs⸗ maßstab von 82,2 im Jahre 1903, 76,1 im Jahre 1902 und 888 2— 4 b-C IWee 12e need as sig ebaa der

interweizenernte, sofern die gegenwärtigen Verhältnisse fortdauern auf 365 627 000 Bushel geschätzt. Dagegen beliefen sich die Erträge im Jahre 1903 auf fast 400 000 000 2b aßber⸗ während die der beiden vorhergehenden Jahre dieses Ergebnis noch übertrafen. Immerhin ist das Ergebnis der Winterweizenernte der letzten drei Jahre ein

Klasseneinteilung der Orte, als Beilage angefügte Klassen⸗ einteilung für die Bemessung des Wohnungsgeldzuschusses mit Wirkung vom 1. April 1904 ab in Kraft treten. 1ö1“]

In der Begründung wird folgendes ausgeführt:

Das Gesetz, betreffend die Gewährung von Pee; zuschüssen an die unmittelbaren Staatsbeamten, vom 12. Mai 1873 (Gesetzsamml. S. 209) bestimmt in § 2 Abs. 5, daß bei Verände⸗ rungen der für die Bemessung der Wohnungsgeldzuschüsse maßgebenden Servisklasseneinteilung die veränderten Sätze von dem auf die Publikation der Veränderung folgenden Kalenderquartal an zur An⸗ wendung gelangen.

Die Anwendung dieser Bestimmung würde zur Folge haben, daß den preußischen Staatsbeamten die Vergünstigung, die das noch zu veröffentlichende Reichsgesetz, betreffend den Servistarif und die Klasseneinteilung der Orte, durch Erhöhung der Servisklassen für eine Füßhere Zahl von Ortschaften gewährt, obwohl die neue Einteilung

irkung vom 1. April 1904 ab erhalten hat, frühestens vom 1. Juli 1904 an zu teil werden würde. gneennee ehe e

vertreten als das männliche; es sind hier namentlich die häufigen Fälle gewerbsmäßiger Unzucht von Einfluß, für die durch Ministerial⸗ bekanntmachung vom 28. Juni 1902 vorgeschrieben ist, daß in jedem Fall die Frage der Zwangserziehung zu würdigen ist, ehe die sitten⸗ polizeiliche Aufsicht angeordnet wird. Es waren 38 von den der Zwangserziehuug überwiesenen Minderjährigen (18 männl. u. 20 weibl.) oder 8,1 % noch nicht 6 Jahre alt, 263 (186 männl. u. 77 weibl.) oder 56,1 % 6 13 Jahre, 147 (106 männl. u. 41 weibl.) oder 31,3 % 13 16 Jahre, 19 (8 männl. u. 11 weibl.) oder 4,1 % 16 18 Jahre und 2 (weibl.) oder 0,4 % 18— 21 Jahre alt. Der Anteil der drei Konfessionen an der Zahl der Zwangs⸗ zöglinge weicht von ihrem Anteil an der Gesamkbevölkerung kaum merklich ab.

Der Prozentsatz der une helichen Minderjährigen 25,6 % aller Zwangszöglinge erscheint als hoch, wenn man bedenkt, daß der Prozentanteil der unehelichen Geburten an der Gesamtzahl der Geburten in den letzten zehn Jahren sich zwischen 14,37 % und 12,76 % in Bayern bewegt hat und daß die unehelich Geborenen eine sehr viel höͤbere Sterblichkeit aufweisen als die ehelich Geborenen.

ganze haben.

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