1904 / 155 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 04 Jul 1904 18:00:01 GMT) scan diff

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gegenüber nicht ablehnend verhalten und daher sofort meine Stellung zu dem Antrage kundgeben.

Ich habe es im Interesse der Beteiligten lebhaft bedauert, daß die Kommission des Abgeordnetenhauses die Vorlage in der geschehenen Weise abgeändert und die geplante Ueberweisung von drei Gemeinden von Eberswalde an den Amtsgerichtsbezirk Bernau nicht für angängig erachtet hat. Lediglich im Interesse der großen Anzahl der sonst be⸗ teiligten Gemeinden habe ich geglaubt dem Kommissionsantrage, der, wie mir mitgeteilt worden ist, mit ziemlich erheblicher Mehrheit ge⸗ faßt wurde, nicht widersprechen zu sollen, um das Gesetz Verabschiedung zu bringen, daß es am 1. Oktober

Abwanderung der Deutschen liegt in der Konjunktur der Fehlen einer Industrie. Keine Provinz hat unter der landwirtschaftlichen Depression so gelitten, wie die Provinz Posen. Vier Notjahre, drei Ueberschwemmungsjahre, ein Frostjahr haben die Provinz betroffen. Solange die Provinz nicht wirtschaftlich pfleglich behandelt wird, wird das deutsche Element gegenüber dem polnischen geschwächt. Wenn man die Provinz jahre⸗ lang kennt, verlieren solche düsteren Voraussagungen wie die des Herrn von Koscielski ihren Wert. Allerdings ist die Lage ernst infolge des Ueberwiegens des brüskesten Radikalismus auf polnischer Seite. Bekämpft man die grundstürzende Richtung des Polentums, so erwirbt man sich ein Verdienst nicht nur um die polnische Bevölkerung, die ein Recht darauf hat, daß es nicht schließlich von ihr heißt: plectuntur

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ine rsuchung angestellt wissen eine er des in dnessten Länden befindlichen Grundbesitzes vor 20, 30 und Landwirtschaft und im 10 Jahren, gewiß kein unbilliges Verlangen! Die Kommission hätte, wenn eine solche Statistik vorgelegt worden wäre, zu der Ansicht kommen müssen, daß der polnische Grundbesitz in stetem Abnehmen, der deutsche in stetem Wachsen begriffen ist. Das wollte aber die Kommission nicht und der Minister auch nicht, weil eine solche Konstatierung dem Gesetz den Boden ent⸗

ogen hätte. Was ist ein Gesetz wert, das die einfachste seatistische Feststellung scheut? Der Minister hat dann behauptet, auch in Pommern seien schon 40 deutsche Güter aufgekauft und von Polen besiedelt worden. Hier handelt es sich um eine positive Un⸗

Außerdem wurde am Markttage (Spalte 1) nach überschläglich Schätzung verkam Doppelzentne. (Preis unbekannt

Durchschnitts⸗ preis für

1 Doppel⸗ zentner

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Menge Verkaufs⸗

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Doppelzentner

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12,50 12,40

Bemerkungen. Ein liegender Strich (—) in den Spalten für Preise

12,60

Die verkaufte Menge wird auf volle Doppelzentner und der Verkaufswert auf volle Mark abgerundet mitgetzilt.

12,50

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13,52

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13,16 14,03 12,76 13,39 13,80 13,50 13,50 14,80

13,50 13,75

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Der

is ni Durchschnittspreis wi 8 hat die Bedeutung, daß der betreffende Preis nicht vorgekommen ist, ein Punkt (.) in 11 Zebhlin een

Preußischer Landtag. Herrenhaus. 25. Sitzung vom 2. Juli 1904, 1 Uhr.

Zur Beratung steht zunächst der Gesetzentwurf, b -. 2* 27 8 treffend die Dienstbezuüge der Kreibeierärzte. auf Grund des von Herrn von Zitzewitz⸗Zezenow erstatteten ö verichts der 8 Kommission. Diese beantragt ntwurf in der ihm vom anderen Hause ge 1 Fafuncg zzistinrmen 11“ esselben regelt die Berechnung der Gebühren für hieesigen Fälle, in denen der Kreistierarzt ö errichtungen auf einer Reise vornimmt, die teils im Interesse des Staats, teils im Interesse der Ortspolizeibehörden, teils im Interesse von Privaten gemacht werden, und deren Ge⸗ bühren auf diese zu verteilen sind. Nach der Vorlage soll für die einzelnen dieser Geschäfte an Tagegeldern und Reisekosten gnicht mehr entrichtet werden, als wenn zur Ausführung des ’. 95 99 8e wäre“.

1 err ruckmann⸗Hildesheim beantragt, diese letzlere Be⸗ stimmung zu streichen. In der Kommission hätten treter der Regierung diesen Antrag bekämpft, weil durch dessen An⸗ nahme die Verabschiedung des Gesetzes verzögert würde; aber wenn das Herrenhaus diese Aenderung vornehme, so könne sich das Ab⸗ sens siegen Haus doch schon im Oktober oder November damit wieder eschä tigen, und das Gesetz könne so wie so erst am 1. April nächsten Jahres in Kraft treten, da erst im nächstjährigen Etat die Neuregelung der Bezüge der Kreistierärzte erfolgen werde. Allerdings wolle das Gesetz schon vorher die Möglichkeit schaffen einige ältere Tierärzte mit 1800 zu pensionieren, aber es kämen deren nur 35 in Betracht, und wahrscheinlich werde die Zahl schließlich noch geringer sein.é Es sei auch noch fraglich, ob diese Pensionierung ihren eigenen Wünschen entspräche. Bei der Verteilung der Gebühren nach § 5 sei nun das fiskalische Interesse zu sehr in den Vordergrund getreten. Wenn ein Tierarzt für jedes Geschäft eine besondere Reise mache, so würde dies dem Staate selbstverständlich viel teurer kommen; deshalb sollten mehrere der amtlichen Geschäfte auf einer und derselben Dienstreise erledigt werden. Der Verteilung der Kosten

solle nun die Gesamtberechnung zu Grunde gelegt wer

7 1 ; sollte meinen, daß der Kreistierarzt dann Ferlene, was ües 88 der Gesamtberechnung zustehe, aber weit gefehlt. Wenn die Be⸗ rechnung der Kosten einer einzelnen Reise ergeben würde, daß die einzelne Reise billiger hätte gemacht werden können, so solle nach § 5 der Anteil dieser Reise in der Gesamtberechnung dem Tierarzt ent⸗ sprechend gekürzt werden, während der Staat den Vorteil nach der Gesamtberechnung seinerseits einstreiche. Das sei eine offenbare Un⸗ henige ih und übermäßige Fiskalität. Der Finanzminister habe zwar das Zustandekommen des ganzen Gesetzes in Frage gestellt, wenn der Antrag angenommen würde, aber so tragisch sei es wohl nicht zu nehmen. Der Tierarzt würde tatsächlich zu wenig gezahlt erhalten und die Folge würde sein, daß Tierärzte ihre Reisen danach ein⸗ richteten, daß dieses Unrecht vermieden würde. Deshalb müsse die Bestimmung gestrichen werden, daß nicht mehr zu entrichten sei, als wenn für ein Geschäft eine besondere Reise unternommen wäre.

Ein Regierungskommissar weist darauf hin, daß der Paragraph durch Annahme des Antrags Struckmann klarer werden würde. Die Behörden, um deren Auslegung es sich hier doch in erster Linie handele, würden den Paragraphen vollständig verstehen. Was die materielle Aenderung betreffe, die der Antrag Struckmann erstrebe 11— beceht zur Vereinfachung der Liquidation das D nzunehmen Geschä sernung heree ben, nach Geschäften, nicht nach Entsernungen

Der Antrag Struckmann wird abgelehnt, § 5 bleibt un⸗

verändert. Der Rest des Gesetzentwurfs wi angenommen. set f rd ohne Debatte

Es folgt die einmalige Schlußber olgt die g, lußberatung des Gesetz⸗ entwurfs, betreffend die Gründung neuer Kethtt. E Ostpreußen, Westpreußen, Bran⸗ enburg, Pommern, Posen, Schlesien

Wesisen. „Pos chlesien, Sachsen und

Berichterstatter Graf Botho zu Eulenburg: Die Fra

das Gesetz mit den Bestimmungen der Preufssch und 89 Fenceh verfassung und mit dem Freizügigkeitsgesetz im Widerspruch stehe, ist im Abgeordnetenhause wie hier verneint worden. § 135 wurde dort mit nahezu Zweidrittelmehrheit angenommen und der Antrag auf

nochmalige Abstimmung nach 21 Tagen mit einer Mehrheit von G . 2 ast 100 Stimmen abgelehnt. Bei dieser Uebereinstimmung vansches

beiden Häusern des Landtags brauche ich auf die prinzipi

se örinzipie b der Frage nicht weiter einzugehen. Dagegen hak des ——— haus hinsichtlich der Anforderungen, die von den Ansiedlern zu e füllen sind, und hinsichtlich der in bezug auf das Verfahren zu hebenden Ansprüche mehrfach Aenderungen angenommen, die nic überall als Verbesserungen anzuerkennen sind. Diese Aenderung unterliegen jedoch nicht so wesentlichen Bedenken, daß ihre Ablehnun geboten erschiene. Ich beantrage deshalb die Annahme des Gescz entwurfs in der vom Abgeordnetenhause beschlossenen Fassung.

In der Generaldiskussion bemerkt zunächst

Herr von Koscielski: Ich habe nicht die⸗ ine la⸗ Rede zu halten, sie wäre auch überflüssig; ich lege 44 bn en 1n g noch vor Toresschluß den Ursprung des Gesetzes zu beleuchte

nsere sachlichen Gegengründe sind von der Regierung nicht widerleg worden. „Es steht fest, daß die sogenannten polnischen Banken nit eine Tätigkeit entwickelt haben, die als schädigend und unmoralit angesehen werden kann, daß die von diesen Banken Angesiedelten sämtlt mit ihrem Lose zufrieden sind und gedeihen, daß diese Bank keineswegs ein Hinaufschrauben der Bodenpreise bewirken könne wohl aber die Ansiedelungskommission mit ihren Milllionn Im Gegensatz zum Referenten bin ich der Ansicht, daß das Geit mit, der preußischen wie mit der Reichsverfassung und anden im Reiche zu Recht bestehenden Bestimmungen kollidiert. Ich befin mich in dieser Meinung in nicht ganz schlechter Gesellschaft; dem diejenigen F5S Herren, die im anderen Hause und hier gegen der Gesetzentwurf gesprochen haben, waren durchweg Juristen, und ihre Ansich war grundverschieden von der des preußischen Justizministers. De Gesetz ist im anderen Hause auch von einer Kommission berate worden, wenn man Durchpeitschen ein Beraten nennen kann. jener Kommission hat ein Vertreter der polnischen Fraktion, ein qe wiegter Jurist, Dr. von Dziembomski, eine Reihe von Anträgen! stellt, die sämtlich darzutun versuchten, daß dieser Gesetzentwurf vol⸗ kommen ungenügend begründet ist. Wären diese Anträge zur B. Ftung gekommen, dann hätte der Minister zugeben müssen, daß de 2 kotive, auf denen sich der Gesetzentwurf aufbaut, teils falsch, tel Fgeret sind. Die stets dienstbereiten Nationalliberalen haben 8 ießung der Diskussion beantragt und auch durchgesetzt. De

inister hat zwar einmal bedauert, daß die Diskussion geschlossen st ür er hätte gern geantwortet, aber er wollte sie durch seine Re⸗ nicht wieder eröffnen. Der polnische Antragsteller wollte auch

antrag den Minister gerettet. Das Gesetz ist dann zustande gekommen

(Präs

b it; der Minister hat damit operiert, ohne die Angabe auf ihre wahrbeir dkeig prüfen. Auch hier hat ein angenommener Schluß⸗

so leichten Herzens und oberflächlich, als ob es der Geschichte der Kulturvölker einzig da⸗

Die Regierung hat mit einer Regierung geboten, Untertanen direkt wendet. das Ministerium nicht in

und E worden ich nicht um eine in Pe Vergewaltigungsmaßregel handelte. der Einbringung der Vorlage das Bild die sich gegen die Wohlfahrt ihrer eigenen ident: möchte doch bitten, nis dieser Weise anzugreifen. Sie haben eben den Minister des Innern einer Unwahrheit beschuldigt, allerdings eingeschränkt, einer nicht wissentlichen. Ich bitte doch, in den Grenzen der Formen zu bleiben, die wir den Ministern schuldig sind.) Es ließen sich auch noch andere Kuriosa anführen, die ich aber auch nicht kritisieren kann, ohne Gefahr zu laufen, zur Ordnung gerufen zu werden. Ich sage nur: „Das Unzulängliche, hier wird's Ereignis. Das deutsche Volk wird einst die Namen derjenigen deutschen Männer, die mit Entschiedenheit beßen diese Vorlage Front machten, mit inniger Dankbarkeit verehren, weil sie in einer tief⸗ trüben Zeit die Würde und Ehre des deutschen Volkes hochgehalten haben. Goethe läßt den Prometheus dem Donnerer Zeus zu⸗ rufen: Mußt mir meine Erde doch lassen stehen und meine Hütte, die du nicht gebaut ꝛc. Die Minister scheinen das vollbringen zu wollen, was dem großen Donnerer nicht vergönnt war; sie wollen die Erde nicht stehen lassen, sie wollen den Grund und Boden denen entziehen, die ihn seit Jahrtausenden besessen haben; sie wollen die Hütten zerstören, sie wollen nicht erlauben, daß neue Hütten entstehen, sie wollen den Herd auslöschen, um dessen Glut sie uns beneiden. Und darin haben sie recht, daß sie uns um diese Glut beneiden, denn die Flamme,

die auf diesem Herd lodert, ist nicht die Flamme des Geschäftspatriotismus, nicht die eines

auvinistischen Taumels, sondern sie ist die reine und hehre Flamme 88 hrisache an das ewige Recht. Deshalb glaube ich, daß die Herren Minister mit diesem Beginnen nicht zu ihrem Ziel gelangen werden. Wenn auch die Hütten zerstört sind und neue nicht aufgebaut werden dürfen, an diesem Herd werden immer noch die Fledermaus⸗ flügel der Geschäftspatrioten sich versengen. Lassen Sie mich das stolze Lutherwort: „Hier stehe ich, ich kann nicht anders“ auch auf unsere Stellung in diesem J. und in Preußen anwenden. Daß wir hier stehen, ist Gottes Fügung; daß wir nicht anders können, ist Gottes Wille. Ueber alle Unbill hinweg trägt uns

. diese Hoffnung einer besseren Zukunft entgegen, die, wie ich hoffe, auch der Würde und Ehre des deutschen Volkes zu dem ihrigen verhelfen wird. Ich habe gesprochen.

Miinister des Innern Freiherr von Hammerstein: Meine Herren! Ich betrachte die Ausfälle des Vorredners gegen das Staatsministerium für abgetan mit der Rüge, die vom Präsidenten⸗ stuhl dem Herrn Vorredner zuteil geworden ist. In der Sache selbst hat der Herr von Koscielski nichts Neues vorgebracht, auch nicht eigentlich zur Generaldiskussion zu diesem Gesetze gesprochen, sondern zu § 13 b. Ich kann es ja verstehen, daß dieser § 13 b der Kern⸗ und Angelpunkt ist, von dem aus die polnisch sprechenden Mitglieder dieses hohen Hauses das ganze Gesetz beurteilen. Ich möchte deshalb nur ganz kurz noch einmal wiederholen, daß dieses Gesetz, dieser § 13 b nicht gerichtet ist gegen alle Polen, sondern daß er weiter nichts sein soll als ein Schutzmittel des Deutschtums gegen illoyale Polen, gegen diejenigen polnischen Bestrebungen, welche sich feindlich richten gegen den preußischen Staat. (Sehr richtig!) Und, meine Herren, es mag ja für einzelne Leute, die in jenem Lande leben, hart und schmerzlich sein, aber das Gesetz ist eine politische Notwendigkeit, und wenn der Herr Vorredner in bewegten und poetischen Worten dagegen gesprochen hat, so hat er das getan aus dem Geiste heraus, den der Fürst Bismarck einmal so treffend geschildert hat, indem er sagte: Die Polen sind in der Dichtkunst Politiker, in der Politik aber Dichter (Heiterkeit) und dem Goetheschen Vers, den der Herr Vorredner angewandt hat, möchte ich den anderen Teil entgegensetzen, den er nicht angeführt hat: „Das Vergängliche ist nur ein Gleichnis“. Auch das Gleichnis des Herrn Vorredners wird vergänglich sein; es wird für uns aber stehen bleiben: der Schutz und die Hut des Vaterlandes. (Bravo!) Herr Dr. von Dziembowski: Die Behauptung, daß dieses Gesetz den Polen verbiete oder sie verhindere, die heimische Scholle zu erwerben, entspricht nicht der Wahrheit. Der Regierungspräsident erhält nur die Befugnis, die Bescheinigung für die Ansiedelungs⸗ genehmigung zu versagen, wenn die tatsächlichen Voraussetzungen des Ansiedelungsgesetzes nicht vorliegen. Nicht beschränkt wird der polnische Erwerb von Grund und Boden an sich. Bedeutsam ist die Erklärung des Ministers des Innern, daß die Ansiedelungsgenehmigung nicht des⸗ halb zu verweigern sei, weil der Ansiedler polnisch spreche oder Pole sei, sondern nur dann, wenn durch die Ansiedelung eine Gefahr für das Deutschtum entstehe. In erster Linie werden also die Kollektiv⸗ ansiedelungen, die Kolonien der polnischen Banken getroffen. Die Be⸗ fugnis des Regierungspräsidenten ist eine scharfe Waffe, aber erfahrungs⸗ maßig wird sie nur sehr vorsichtig und ohne jede Voreingenommenheit ebraucht werden. Die Gegner erblicken in dem Gesetz eine Ver⸗ 8 änderung, wenn nicht dem

assungs Wortlaut, so doch dem Sinne nach. Wenn eine Aenderung des Grundsatzes einträte, der die Gleichheit vor dem Gesetze statuiert, so müßte dies im Gesetze klipp und klar zum Ausdruck gebracht werden und es etwa heißen: den Ansiedlern deutscher Nationalität ist die Genehmigung zu erteilen, den polnischen zu versagen. Eine Wiederholung der Beratung des Gesetzes nach 21 Tagen würde für die Gegner des Gesetzes nur die formale Seite der Bedenken erledigen, denn nach den 21 Tagen ständen sie vor genau derselben Entschließung, ob der Regierung die Mittel zu versagen seien, deren diese nicht entraten zu können glaubt, um ihre staaterhaltende nationale Politik in den Ost⸗ marken fortzuführen. Die Regierung sieht ihre Ansiedelungstätigkeit illusorisch werden durch das organisierte Eingreifen der polnischen Banken, das politisch und wirtschaftlich bedenklich erscheint. Die Nicht⸗ annahme des Gesetzes würde die Fortdauer dieser Zustände sanktionieren. Herr von Kescieleki hat düstere Voraussagen über die Wirkungen des Gesetzes gemacht. Nach meiner Kenntnis des gesunden Sinnes und klaren Verstandes der polnischen Bevölkerung wird diese sich damit abfinden. Die Polen werden nach wie vor Eigentum erwerben können, nur die Gründung geschlossener polnischer Kolonien wird ver⸗ hindert. Damit wird das letzte Netz, das die polnischen Kolonisten in Abhängigkeit von den polnischen Banken verstrickt, zerrissen, und sie werden davor bewahrt, bei einem Krach der Banken vollständig

m Hab und Gut zu kommen. Soll die Abwanderung des

eutschen Elements nicht weiter steigen, so ist die Voraus etzung die wirtschaftliche Hebung der Provinz. Die Abwanderung der Peutschen ist in erster Linie durch den wirtschaftlichen Rückschritt infolge der früheren Behandlung begründet. Die programmatische Rede des Ministerpräsidenten über die Politik in den Ostmarken weist den Weg dazu, daß das Deutschtum in der Provinz verbleiben kann und

Gesetzes empfinden nichts we

Frieden t h wir genötigt sind, Abwehrmaßregeln dagegen zu ergreifen. Sinne und in der Ueberzeugung, preußischen verfass Gesetzbuch und dem Freizügigkeitsgese wir mit gutem Gewissen f nicht, die Verantwortung

politische Seite der

Achivi, sondern um die gesamte Provinz.

Damit schließt die Generaldiskussion.

wenn

für das Gehe gestimmt und dafür zu übernehmen.

In der Spezialdiskussion über § 13a bemerkt Graf Finck von Finckenstein⸗Schönberg: Vorlage gehe ich nicht mehr ein. schaftliche Seite betrifft, so ist behauptet worden, die ganze Einbruch in das persönliche wie für Deutsche; es werde zum

den betreffenden Provinzen vermindert werden. Durch § 13 a wird der Ansiedelung aufgehoben. Der Grund und ware, über die jeder frei schalten darf, er ist gewissen Beschränkungen unterworfen; und wenn der Ansicht ist, daß durch ein zu freies Schalten Schädigungen entstehen können, lichen Interesse dies zu verhindern, die Ansiedelung ihrer Genehmigung Preissturz kann nicht die Rede sein. wird immer seinen Wert behalten,

werde in

unterwirft. Der Grund

kleinen

die Bewucherung der 1 Bodenpreise eine Wohltat sein.

wird das Sinken der wirtschaftliches Unglück, Jahre der Ansiedelung 1 hat im andern Hause bestritten, schreitungen im Parzellierungswesen stattgefunden Banken, deutsche Aktiengesellschaften an diesen sehr erheblich beteiligt sind. § 13. rung und wirtschaftlicher“ Ruin schützen Wirkung für unsere Provinz sein. Graf von Oppersdorff: des § 13 a und gegen den ganzen

stand eine etwas über große und Neues ist zu h worden. estand,

heutigen ist der, daß erstlich aus

und daß zweitens Freunde und Verehrer des

fordern. sicht keine Empfehlung des eingeschlagenen Weges. des § 13 b ist nach wie vor diese Bestimmung eine gegen einen erheblichen Teil von Heimat. Aus diesen Gründen dürfte eine größere Anzahl von Mitgliedern Paragraphen stimmen.

§ 13 a wird mit großer § 13 b ohne Debatte. R ebenfalls ohne Debatte nach einigen kurzen

Berichterstatters in der

ganzen gegen

vom Abgeordnetenhause mit einigen gelangten Gesetzentwurf, betreffend Vorschriften über das Kon und die Berichtigung dess

Umstandes, daß die vorgenommenen Bedeutung hätten und auch sonst unbedenklich seien, den Beschlüssen des anderen Hauses.

zuruͤckgelangten Gesetzentwu 427

Fassung on Amtsgerichtsbezirken.

Aenderung v beantragt der wurf in der Fassung, die Zustimmung zu erteilen.

Es läuft ein Antrag ein, Ladeburg auch die Gemeindebezirke Rüdnitz, felde und Schönfeld vom Bezirk des

Abgeordnetenhause ist aber die Abt Gemeindebezirks Ladeburg gutgeheißen worden. Berichterstatter Herr

Verhältnissen vertraut zu sein.

den ünschen

hauses vorgenommen, keineswegs Gemeinden, die durchweg weit näher bart seien. Vorlage nochmals der Justizkommission aber freilich die Verabschiedung des Gesetzes um viele geschoben werden. Vielleicht äußere Bedürfnisfrage, da es sich auch noch um eine

2

Justizminister Dr. Schönstedt:

nicht mehr den mühevollen und aussichtslosen Kampf um die wirkschaftliche Cristenz zu kämpfen hat. Ein a Grun 11“

1 8

Recht auf Ansiedelung, sowohl Ruin vieler kleinen Besitzer und zu einem Sinken der Bodenpreise führen, der Wert des Grund und Bodens um etwa eine halbe Milliarde nun keineswegs das freie Recht ind Boden ist keine Handels⸗ wie es ihm beliebt, sondern die Regierung 1 wirtschaftliche so ist es ihre Pflicht, im öffent⸗ indem sie in gewissen Fällen

Berichterstatter Graf zu Eulenburg: Auch die Freunde des niger als Freude und Genugtuung.

wäre wünschenswert, mit unseren polnischen Mitbürgern in Frieden und gutem Einvernehmen zu leben von der Ansicht aus, daß,

Wir gehen aber ebenso bestimmt ‚dieses Einvernehmen und dieser von der anderen Seite gestört oder unmöglich gemacht wird, In diesem daß dieses Gesetz weder mit der und der Reichsverfassung noch mit dem Bürgerlichen in Widerspruch steht, haben scheuen uns

Auf

ni Was die wirt⸗ in politischen Tageszeitungen und auch von Vertretern landwirtschaftlicher Interessen meiner Heimatsprovinz Vorlage und namentlich § 13a sei ein für Polen

Von e

und Boden „aber eines wird hoffentlich ein⸗ treten: die schlimme Güterspekulation, der Phantasiepreis für Güter, Leute wird aufhören. In dies

Gunsten dieser Ausnahmebestimmung Der einzige Unterschied zwischen der Situatio als der Gesetzentwurf dieses Haus beschäftigte, und der dem deutschen Lager immer reichere Stimmen gegen die Tendenz dieses - 1 werden, weiter gehende Maßnabmen von der Regierung in dieser Richtung Schon diese Entwickelung der Dinge ist nach meiner

dem Wortlaut und Geist der Verfassung widerstreitende und eine Ungerechtigkeit Bewohnern unserer preußischen wohl auch am heutigen Tage dieses Hauses gegen diesen

Dr. Loening konstatiert, daß er des Präsidenten das Referat übernommen habe, ohne mit den örtlichen Nach den Informationen, die er in der Eile habe einziehen können, entsprächen allerdings die Aenderungen, die das andere Haus an den ursprngliche , eschlüssen des Herren⸗

beteiligten Bernau als Eberewalde benach⸗ Am liebsten würde er den Antrag stellen, die ganze ion zu überweisen; 1

den wäre. Ich will mich aber dem Wunsche des H

Der Widerstand gegen die Tendenz § 13 ist im Abgeordnetenhause sehr erheblich gewesen. Der ⸗„Majorität der Freunde dieses Paragraphen Minorität von Gegnern gegenüber,

nicht

Den G

Das Haus entspricht diesem Antrage ohne Debatte.

Den letzten Gegenstand der Tagesordnung bildet die ein⸗

malige Schlußberatung über den ebenfalls in abgeänderter betreffend die

Auch

abzutrennen und dem Amtsgericht zu Bernau zuzuweisen. 2 diesem Sinne hatte das Haus schon früher sich entschieden; im Abtrennung nur hinsichtlich des

auf Wunsch

der

sich der Justizminister ganze Reihe weiterer notwendig erkannter Aenderungen in der Vorlage handle.

er Richtung Es ist ein wenn jetzt Hunderte von Ansiedlern schon im ersten beinahe bankerott werden. Herr von Skarzynski daß nur auf polnischer Seite Aus⸗ 1 hätten. H. von Buch und ich haben früher darauf hingewiesen, daß auch deutsche Käufen und Verkäufen a wird die Bauern vor Bewuche⸗ und somit veon gedeihlicher

Es

die

inem

Herr

vor⸗ n, die

zahl⸗ immer

An⸗ egnern

Mehrheit angenommen, ebenso Der Rest des Gesetzentwurfs wird Erläuterungen des ihm vom Abgeordnetenhause gegebenen Fassung gesgfrtit, und schließlich wirr der 1“ ie Stimmen von 4 Polen und etwa 10 Mit⸗ 1S 18 gliedern auf der rechten Seite des Hauses angenommen. im Monat Juni abgerechnet: 2 597 156 000

Es folgt dann die einmalige Schlußberatung über den Aenderungen Abänderung von solidationsverfahren des Grundbuchs elben im Regierungsbezirk Wiesbaden.

Berichterstatter Herr Dr. Loening beantragt angesichts des Aenderungen kei

zurück⸗ während

ne weittragende den Beitritt zu

hie

Berichterstatter Herr Dr. Loening, dem Ent⸗ die er im anderen Hause erhalten hat,

außer dem Gemeindebezirk Danewitz, Tempel⸗ Amtsgerichts in Eberswalde

In

dann würde Mondte hinaus⸗ über die als

Es wäre mir an sich erwünscht gewesen, wenn zunächst der heute gestellte Antrag des Herrn Grafen von der Schulenburg begründet

so rechtzeitig zur dieses Jahres in Kraft treten kann. Wenn heute das Herrenhaus nicht den Beschlüssen des Abgeordneienhauses beitreten möchte, so ist damit diese Möglichkeit selbstverständlich vollkommen ausgeschlossen, und man hat dann damit zu rechnen, daß das Gesetz nicht vor dem 1. April nächsten Jahres in Kraft treten kaun. Der leidende Teil würden alle die übrigen Gemeinden sein, welche die für sie bestehenden Unbequem⸗ lichkeiten noch während eines Winters zu tragen haben würden. Das würde eine Reihe von Provinzen, nämlich Ostpreußen, Westpreußen und Sachsen treffen. In diesen Tagen ist schon in der Presse, ins⸗ besondere in der „Magdeburger Zeitung“, die Beschwerde erhoben, daß die Interessen der beteiligten Gemeinden durch die Verzögerung, die die Erledidung der Vorlage im Abgeordnetenhause gefunden, sehr wesentlich geschädigt würden. Die in der Begründung des Entwurfs für die Ueberweisung der drei Gemeinden Danewitz, Tempelfelde und Schönfeld an das Amts⸗ gericht zu Bernau vorgebrachten Gründe sind meines Erachtens nicht widerlegt worden durch die Gegenausführungen in der Kommission des Abgeordnetenhauses. Trotzdem möchte ich glauben, daß es sich empfiehlt, die Wünsche dieser drei Ge⸗ meinden vorläufig zurückzustellen, und ebenso die Wünsche der beiden Gemeinden, welche der Antrag des Herrn Grafen Schulen burg noch hineinziehen will. Dieser Antrag wäre besser schon bei de ersten Lesung gestellt worden, dann wäre ich heute in der Lage ge wesen, mich darüber auszusprechen, wozu ich jetzt nicht imstande bin Ich glaube, daß die Wünsche der Gemeinden, die jetzt zunächst aus⸗ geschieden sind, wenn überhaupt, sich ebenso rasch erfüllen lassen würden durch ein demnächst einzubringendes Spezialgesetz, als wenn nunmehr die ganze Vorlage wieder an die Kommission zurückverwiesen wird und dadurch das Zustandekommen dieses Gesetzes sich verzögert. Ich will die Verpflichtung übernehmen, alsbald in eine nochmalige materielle Prüfung der Verhältnisse dieser 3 beziehungsweise jetzt 5 in Frage stehenden Gemeinden einzutreten, und wenn sich daraus eine Aenderung der dem Gesetzentwurf zu Grunde liegenden Beurteilung der Verhältnisse nicht ergibt, dann werde ich eine neue Vorlage einbringen, um die Interessen dieser Gemeinden zu wahren. Dies kann im Beginn der nächsten Session geschehen und alsdann werden die Gemeinden ebenso rasch zu ihrem Ziele gelangen können, als wenn jetzt das ganze Gesetz auf die lange Bank geschoben wird. Ich glaube, daß es deshalb dem Gesamt⸗ interesse der beteiligten Gemeinden den meisten entsprechen würde, wenn die Herren die Güte haben wollten, den gestellten Antrag zurück⸗ zuziehen und sich für heute mit der Zusicherung zu begnügen, daß die Königliche Staatsregierung demnächst auf die Sache zurück⸗ kommen wird.

Graf von der Schulenburg⸗Grünthal spricht dem Minister seinen Dank für diese Erklärung aus und zieht in der sicheren Vor⸗ aussetzung, daß im Herbst ein solcher Entwurf kommen werde, den Antrag zurück.

Die Vorlage gelangt darauf in der ihr vom anderen Hause gegebenen Fassung zur Annahme.

Schluß 3 ³ Uhr. Nächste Sitzung: Montag, 12 Uhr (Gesetzentwurf, betreffend die Ausfuͤhrung des Schlachtvieh⸗ und Fleischbeschaugesetzes).

Handel und Gewerbe.

Bei den Abrechnungsstellen der Reichsbank wurden

Nach der Wochenübersicht der Reichsbank vom 30. Juni (+ und im Vergleich zur Vorwoche) betrugen: Aktiva: 1904 1903

Metallbestand (der ⸗ℳ Bestand an kurs⸗ fähigem deutschen Gelde oder an Gold in Barren oder aus⸗ ländischen Münzen, das Kilogr. fein zu 2784 berechnet)

Bestand an Reichs⸗ kassenscheinen...

r Bestand an Noten anderer Banken

Bestand an Wechseln

Bestand an Lombard⸗ forderungen. .

Bestand an Effekten

Bestand an sonstigen we““

990 998 000 (— 116 340 000)

26 950 000 (— 3 765 000)

9 538 000

(s— 893 000)

897 182 000

(+ 187 186 000

116 495 000

884 259 000 (s— 93 738 000)

27 721 000 (— 3 478 000)

7 993 000 (— 26 661 000) (+ 531 000)

950 860 000 1 031 487 000 (+† 210 225 000) (. 183 073 000)

157 230 000 191 647 000 (+† 96 993 000) ( 125 631 000) 128 690 000 4 737 000 (+ 35 863 000) ( 2 438 000)

104 199 000 73 506 000 (+ 4 440 000) (— 14 741 000)

870 048 (s— 126 492 000)

6 832 000

88 845 000 (+ 5 730 000

Passiva:

das Grundkapital. 150 000 000

(unverändert) 44 639 000 (unverändert)

1 409 661 000 (+ 263 241 000)

150 000 000 (unverändert) 47 587 000 (unverändert)

1 434 565 000 (+ 277 244 000)

150 000 000 (unverändert) 51 614 000 (unverändert)

1 477 852 000 (+ 269 584 000)

der Reservefonds.

der Betrag der um⸗ laufenden Noten .

die sonstigen fälligen Verbind⸗

lichkeiten ... ie sonst 8 9 24 209 000 23 088 000 20 627 000 die sonstigen Paffica (21 383 000) ( 1 129 000) (4 1908000 Nach dem vorstehenden Ausweis war die Abnahme des Metall⸗ 8,g 8. 1 33 Millionen Mark stärker als im Vorjasf 5 2v t

566 103 000

566 110 000 (— 131 514 000)

539 753 000 (s— 28 657 000)

(— 80 614 000)

renten

Metallbestand ist daher um 14 Millionen Mark unter die vorj

M“ 1