werden, die bis zu einem im Statut festgesetzten Zeitpunkt vor
der Wahl einzureichen sind. sechs
1 Zur Teilnahme an
Jahre. Eine ö zulässig.
beschäftigt ist. Zur Teilnahme an
82
im § 10 Abs. 1 bezeichneten “
Den Kaufleuten im Sinne der §§ 11 bis 13 stehen gleich einer Aktiengesellschaft oder Genossenschaft oder einer als Kaufmann gel⸗ tenden juristischen Person sowie die Geschäftsführer einer Ge⸗ sellschaft mit beschränkter Haftung. Vorsteher oder Mitglieder eines verwaltenden oder beschließenden Organs einer Gemeinde oder eines weiteren Kommunalverbandes können zum Vorsitzenden
die Mitglieder des Vorstandes
eingetragenen
eines Kaufmannsgerichts (§ 11 Abs. 1) auch dann gewählt werden, wenn die Gemeinde oder der weitere Kommunalver⸗ and ein Handelsgewerbe § 15. Im übrigen finden auf die Wahlen die Vorschriften des § 15, § 17 Abs. 1, § 18 des Gewerbegerichtsgesetzes ent⸗ sprechende sereeh Ebenso sind die Vorschriften der §§ 19, 20, § 21 Abs. 1, 3, 8§§ 22 bis 25, 88 des Gewerbegerichtsgesetzes sinngemäß an⸗ zuwenden. . Aus den Handlungsgehilfen entnommene Beisitzer, deren Jahresarbeitsverdienst an Lohn oder Gehalt erst nach der Wahl den Betrag von fünftausend Mark übersteigt, bleiben bis zur nächsten Wahl im Amt. Verfahren. 88 “ Auf das Verfahren vor den Kaufmannsgerichten finden die Vorschriften der §§ 26 bis 61 des Gewerbegerichtsgesetzes mit der Maßgabe engsprechende Anwendung, daß die Berufung gegen die Urteile der Kaufmannsgerichte nur zuläͤssig ist, wenn der Wert des Streitgegenstandes den Betrag von dreihundert Mark übersteigt. 8 Die Vorschrift im § 11 der Zivilprozeßordnung über die bindende Wirkung der rechtskräftigen Entscheidung, durch welche ein Gericht sich für sachlich unzuständig erklärt hat, findet auch in dem Verhältnisse der Kaufmannsgerichte und der Gewerbegerichte Anwendung. Wird bei dem Kaufmannsgericht eine vor das Gewerbe⸗ gericht gehörige Klage erhoben, so hat das Kaufmanns⸗ gericht, sofern für die EE“ und Entscheidung derselben ein Gewerbegericht besteht, durch Beschluß seine Unzuständigkeit auszusprechen und den Rechtsstreit an das Gewerbegericht zu verweisen. Eine Anfechtung des Be⸗ schlustes findet nicht statt; mit der Verkündung des Be⸗ schlusses gilt der Rechtsstreit als bei dem Gewerbegericht an⸗ hängig. Die in dem Verfahren vor dem Kaufmannsgericht erwachsenen Kosten werden als Teil der bei dem Gewerbe⸗ gericht erwachsenen Kosten behandelt. Diese Vorschriften finden eentsprechende Anwendung, wenn bei dem Gewerbegericht eine voor das Kaufmannsgericht gehörige Klage erhoben wird. 8 § 17. Das Kaufmannsgericht kann bei Streitigkeiten zwischen Kaufleuten und Handlungsgehilfen oder Handlungslehrlingen über die ha hache der Fortsetzung oder Wiederaufnahme
“
des Dienst⸗ oder Lehrverhältnisses als Einigungsamt angerufen werden. Auf die Zusammensetzung und das Verfahren des Einigungsamts finden die der §§ 63 bis 73 des Gewerbegerichtsgesetzes entsprechende Anwendung.
Gutachten und Anträge der Kaufmannsgerichte.
18. 9 Das Kaufmannsgericht ist verpflichtet, auf Ansuchen von Staatsbehörden oder des Vorstands des Kommunalverbandes, für welchen es errichtet ist, Gutachten über Fragen abzugeben, welche das kaufmännische Dienst⸗ oder Lehrverhältnis betreffen.
Das Kaufmannsgericht ist berechtigt, in den bezeichneten Fragen Anträge an Behörden, an Vertretungen von Kommunal⸗ verbänden und an die gesetzgebenden Körperschaften der Bundes⸗ staaten oder des Reichs zu richten.
Zur Vorbereitung oder Abgabe von Gutachten sowie zur Vorbereitung von 1n en können Ausschüsse aus der Mitte des Kaufmannsgerichts gebildet werden.
Diese Ausschüsse müssen, sofern es sich um Fragen handelt, welche die Interessen beider Teile berühren, zu gleichen Teilen 5 (§ 14) und Ganeln e estirct zusammen⸗ gesetzt sein.
Das Nähere bestimmt das Statut.
Verfahren vor dem Gemeindevorsteher. 19. Ist ein zuständiges Kaufmannsgericht nicht vorhanden, so ann bei Streitigkeiten der im § 5 Abs. 1 Nr. 1 und 5 be⸗ eichneten Art jede Partei die vorläufige Entscheidung durch en Vorsteher der Gemeinde (Bürgermeister, Schultheiß, Orts⸗
Die Wahl erfolgt auf mindestens ein Jahr und höchstens
den Wahlen ist berechtigt, wer das fünfundzwanzigste Lebensjahr vollendet hat und in dem Bezirk 8 des Kaufmannsgerichts seine Handelsniederlassung hat oder
den Wahlen sind nicht berechtigt die
Hrkundlich unter Unserer Höch und beigedrucktem Kaiserlichen Insiege
den 6. Juli 1904.
Nachtrag zur Bekanntmachung vom 27. Dezember 1898,
Vom 15. Juli 1904.
f bitenaheae
Dresdner Bank in das die Aktien dieser Ban⸗ eingangs erwähnten Bestimmungen vom 20. einschließlich Dividendenschein Nr. 39, franko rechnen sind. Berlin, den 15. Juli 1904. Der Reichskanzler. Im Auftrage: Hopf.
andelsregister eingetragen worden ist, in Ausnahme von § 4 Abs. 1 der Juli 1904 ab, Zinsen zu be⸗
C1““ Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Regierungsrat bei der Generalkommission Hans Viktor Ernst Mahraun in Cassel, dem Regierungsrat bei der Generalkommission Franz Leopold Andreas Klamka in Hannover und dem Regierungsrat bei der Generalkommission August Oswald Hoerner in Frankfurt a. O. den Charakter als Geheimer Regierungsrat, dem Spezialkommissar, zur Zeit Hilfsarbeiter bei der Generaliom. Oekonomierat Friedrich Karl Otto in Königsberg i. Pr. den Charakter als Landesökonomierat mit dem persönlichen Range der Räte vierter Klasse, dem Spezialkommissar, Oekonomiekommissar Stanislaus Gaj in Berleburg, Kreis Wittgenstein, den Charakter als Oekonomierat und dem Spezialkommissionssekretär Buchheim in 8 zu verleihen.
Franz Johannes rankfurt a. O. den Charakter als Kanzleirat
.““ 8 .
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Regierungs⸗ und Schulrat Dr. Rich ard Wende in
Oppeln zum Provinzialschulrat zu ernennen und
dem Polizeisekretär JFohann Steinhauer in Wiesbaden
den Charakter als Kanzleirat zu verleihen.
Auf den Bericht vom 2. Juni d. J. will Ich der Stadtgemeinde Fulda auf Grund des Gesetzes vom 11. Juni 1874 (Gesetzsamml. S. 221) hiermit das Recht verleihen, das zur Ausführung der geplanten Kanalisation der Stadt Fulda erforderliche Grundeigentum im Wege der Ent⸗ 9 dauernd zu beschränken. Der vorgelegte Lageplan folgt anbei zurück.
Neues Palais, den 15. Juni 1904.
Wilhelm R. “ von Podbielski. Freiherr von Hammerstein. Möller. von Budde. 8 die Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten, für Landwirtschaft ꝛc., des Innern, für Handel und Gewerbe sowie der öffentlichen Arbeiten.
Studt. An
Auf Ihren Bericht vom 16. Juni d. J. will Ich dem Kreise Striegau im Regierungsbezirk Breslau für die von ihm ausgebauten und in dauernde Unterhaltung übernommenen Chausseen von Teichau über Oelse bis zur Kreisgrenze in der Richtung auf Freiburg, Landkreises Schweidnitz, sowie durch das Dorf Laasan das Recht zur Erhebung des Chaussee⸗ geldes nach den Bestimmungen des Fheufer eldtarifs vom 29. 1840 (G.⸗S. S. 94 ff.) einschließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen, die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vor⸗ schriften — vorbehaltlich der Abänderung der Jemalichen vorauf⸗ geführten Bestimmungen — verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeldtarife vom 29. Februar 1840 angehängten Be⸗
Seee ües Unterschrift Gegeben Swinemünde, an Bord M. J. Hohenzollern,
Graf von Posadows ky.
betreffend Ausnahmen von den Bestimmungen für die Feststellung des Börsenpreises von Wertpapieren.
Auf Grund des § 9 der Bekanntmachung vom 28. Juni 1898 (Reichsgesetzbl. S. 915) wird im Anschluß an die Ver⸗ vom 1. Juli 1904 hierdurch bekannt gemacht, chluß der Börsenvorstände zu Berlin und Frank⸗
furt a. M., nachdem die Auflösung der „Deutschen Ge⸗ nossenschaftsbank von Sörgel, Parrisius und Co. A. G.“ und der vae gand des Vermögens derselben an die
In der Liste der Rechtsanwälte sind gelöscht: die Re⸗
Breslau, Mantey bei dem Amtsgericht in Rixdorf Hattenhauer bei dem Amtsgericht in Minden.
In die Liste der Rechtsanwälte sind eingetragen: Kriegsgerichtsrat a. D. von bei dem Amtsge und dem Landgericht in Görlitz, die Gerichtsassessoren § ekep bei dem Landgericht Iin Berlin, Gronemann dem Landgericht in Hannover 9 rf bei dem Amtsgericht dem Landgericht in Aachen, Wilhelm Wolff bei dem N. gericht und dem Landgericht in Wiesbaden, Peitz bei Amtsgericht und dem Landgericht in Arnsberg, Schnie bei dem I1“ in Lüdinghausen und Dr. Rosenkr. bei dem Amtsgericht in Kappeln.
Der Notar Glaser in Saarbrücken ist gestorben.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinalangelegenheiten.
Der Provinzialschulrat Dr. Wende ist dem
Provi 1 1 Provin schulkollegium in Breslau überwiesen worden.
Ministerium der öffentlichen Arbeiten.
Der Regierungs⸗ und Baurat Brandt ist von Lünch nach Berlin versetzt. 88
Karte des Deutschen Reichs im Maßstabe 1:100 000. (Buntdruckausgabe.)
Im Anschluß an die unterm 30. Januar 1904 angezeigten Bln⸗ sind die nachstehenden: “ Nr. 173 Aurich,
v““
„ 234 Wildeshausen und
„ 257 Haselünne
durch die Kartographische Abteilung bearbeitet und veröffentlicht won Der Hauptvertrieb der Karte ist der Verlagsbuchhandlung!
R. (Pe ans hier, Dorotheenstraße 70 A, übertragen worden.
Der Preis eines Blattes beträgt 1 ℳ 50 ₰.
Die Anweisung für den Dienstgebrauch zu dem ermäßigten vn von 75 ₰ für jedes Blatt erfolgt durch die Plankammer lichen 8deseieh hier, NW. 40, Herwarthstr. 2 und 3. Berlin, den 15. Juli 1904. .
Königliche Landesaufnahme. Kartographische Abteilung. Oberst und Abteilungschef.
on.
1
Bekanntmachung. 8
Aus der Karl Haase⸗Stiftung ist durch Beschluß Kuratoriums der genannten Stiftung für das Jahr 1.1. tober 1904,05 dem Studierenden der akademischen Hochse für die bildenden Künste, Bildhauer
Hubert Mennicken aus Raeren, Kreis Eupen, ein Stipendium von 1000 ℳ verliehen Charlottenburg, den 16. Juli 1904
b Der Vorsitzende 8 des Kuratoriums der Karl Haase⸗Stiftung A. von Werner, “
Direktor
der Königlichen akademischen Hochschule für die bildenden Kin
Forstakademie Eberswalde. Vorlesungen im Winterhalbjahr 1904/05.
Oberforstmeister Riebel: Waldbau. — Forstliche Exkursion Forstmeister, Professor Dr. Martin: Volkswirtschaftliche Grm⸗ lagen und Methoden der Forsteinrichtung. — Forstliche Statik⸗ Waldwegebau. — Forstliche Exkursionen. Forstmeister Zeis ing. Waldwertrechnung mit Uebungen. Forstpolitik einschließlich Ablösung der Waldgrundgerechtigkeite. Forstliche Exkursionen. Forstmeister Dr. Kienitz: Waldbau (forstliches Verhalte Waldbäume). — Landwirtschaft (Wiesenbau und Tierzucht). — Fr liche Exkursionen. 8 Forstmeister, Professor Dr. Schwappach: Holzmeßkunde. Forstoerwaltung und Statistik. — Forstliche Exkursionen. Forstassessor Dr. Borgmann: Tagesfragen aus der forfllis Betriebslehre mit Praktikum. — Forstliche Exkursionen. rosesg⸗ Dr. Schubert: Forstvermessung mit Uebungen. Physik einschließlich Mechanik. — Meteorologie. Professor Dr. Schwarz: Allgemeine Botanik mit Praktikun. „Forstmeister, Professor Dr. Möller: Ueber die Bedeutung Pilze für das Leben des Waldes. Professor Dr. Eckstein: Wirbeltiere. — Forstschädliche Tien Fischzucht. — Joologische Erkursionen. 3 Geheimer Regierungsrat, Professor Dr. Remelé: Anorganft und organische Experimentalchemie. — Mineralogisch⸗geognoftise
anwaͤlte Korn bei dem Amtsgericht und dem Landgerich
Nichtamtliches. Deutsches Reich
Preußen. Berlin, 16. Juli.
Vor dem Königlichen technischen Oberprüfungs⸗ amt in Berlin haben in der Zeit vom 1. April 1903 bis dahin 1904 im ganzen 249 Regierungsbauführer die zweite Hauptprüfung für den Staatsdienst im Baufache bgelegt. 8n En diesen Bauführern haben 218 die Prüfung bestanden und zwar 70 als Baumeister für das Hochbaufach, 36 als eG für das Wasser⸗ und Straßenbaufach, 52 als Baumeister für das Eisenbahnbaufach und 60 als Baumeister für das Maschinenbaufach. Regierungsbaumeistern ernannt worden. 1
Nach den Vorschriften vom 15. April 1895 sind 1 Re⸗ ierungsbauführer für das Hochbaufach und nach den Vor⸗ schriften vom 1. Juli 1900: 248 Regierungsbauführer und zwar: 76 für das Hochbaufach, 47 für das Wasser⸗ und Straßenbaufach, 53 für das Eisenbahnbaufach und 72 für das Maschinenbaufach geprüft worden.
Von den 218 Regierungsbauführern, welche die zweite Hauptprüfung mit Erfolg abgelegt haben, haben vier das Fangitan „mit Auszeichnung“ und 24 das Prädikat „gut“ zuerkannt erhalten.
Von 487 Regierungsbaumeistern, welche am 1. April 1903 im Staatsdienst beschäftigt waren, gehörten dem Hochbaufach 190, dem Wasser⸗ und Straßenbaufach 114, dem Eisenbahn⸗ baufach 130 und dem Maschinenbaufach 53 an.
Im Laufe des letzten Etatsjahres sind als Bauinspektoren etatsmäßig angestellt worden: 90 Regierungsbaumeister, und zwar für das Hochbaufach 24, für das Wasser⸗ und Straßen⸗ baufach 16, für das Eisenbahnbaufach 31 und für das Maschinenbaufach 19. 1
Gestorben sind im letzten Etatsjahre 3 Regierungsbau⸗ meister, die dem Eisenbahnbaufach angehörten.
Die Entlassung aus dem Staatsdienst haben erhalten 80 Regierungsbaumeister, davon gehörten: dem Hochbaufach 36, dem Wasser⸗ und Straßenbaufach 8, dem Eisenbahnbaufach 11 und dem Maschinenbaufach 25 an. “
Laut Meldung des „W. T. B.“ sind S. M. J. „Hohen⸗ zollern“, S. M. S. „Hamburg“ und S. M. Tpdbt. „Sleipner“ am 14 Juli in Aalesund eingetroffen und gestern von dort nach Molde in See gegangen.
Der Transport der abgelöͤsten Besatzungen der Schiffe des Kreuzergeschwaders ist mit dem Dampfer „Main“ estern in Colombo (Ceylon) eingetroffen und setzt heute die
eise nach Suez und Port Said fort. .
S. M. S. „Loreley“ ist am 14. Juli von Konstantinopel nach Trapezunt in See gegangen.
Das aus acht Linienschiffen bestehende erste Geschwader sowie S. M. SS. „Prinz Heinrich“, „Blitz“ und „Pfeil“ und S. M. Tpdbte. „S 13“ und „S 38“ sind am 14. Juli in Vlissingen eingetroffen und gehen am 19. Juli von dort nach Lerwick (Shetlandinseln) in See.
Das aus S. M. SS. „Hildebrand“, „Beowulf“, „Frithjof“ und „Odin“ bestehende zweite Geschwader, die erste Torpedobootsflottille sowie S. M. SS. „Ama⸗ zone“, „Ariadne“, „Medusa“, „Frauenlob“, „Ar⸗ cona“ und „Niobe“ sind am 14. Juli in Nieuwediep ein⸗ getroffken und gehen am 19. Juli von dort nach Lerwick in See. 3 8
.““ Baden.
Die Zweite Kam mer des badischen Landtags nahm, wie „W. T. B.“ aus Karlsruhe meldet, gestern den Gesetzentwurf, betreffend Ab⸗ änderung der Verfassung, nach den letzten Beschlüssen der Ersten Kammer gegen die Stimmen der Sozialdemokraten an. Desgleichen wurden das Landtagswahlgesetz und die Wahlkreisein⸗ teilung angenommen, nach der das Land künftig 73 Abgeordnete zu wählen hat. “
Deutsche Kolonien. “
Der Generalleutnant von Trotha meldet aus Owiko⸗ korero vom 14.: „Bei Omuweroumue, Hamakari und Water⸗ berg wird immer noch starker Feind zahlreich signalisiert. Am Waterberg sind Feuer beobachtet, diesseitige Patrouillen be⸗ finden sich östlich und westlich Waterberg. Major von Estorff erreichte am 11. Juli Otjatjingenge, Major von der Heyde ebenfalls am 11. Erindi — Oratjihenda. Okosondusu blieb durch Schonungsbedürftige sowie ein Geschütz schwach besetzt. Major von Glasenapp erreichte am 11. Otju⸗ rutjondju, s Okosongoho und die Wasserstelle 7 km. nordöstlich davon unbesetzt, ebenso Okahitua und Omambo⸗ rombonga vom Feinde frei. Die Kompagnie Welck, die 1. Kompagnie Regiments 2, und die Halbbatterie Winterfeld sind unter Hauptmann von Fiedler bei Okowakuatjiwi —Onja⸗ kawa vereinigt, die 2. und 3. Kompagnie Regiments 2 im Marsch über Karibib auf Omaruru, wo sie etwa am 20.
Dieselben sind sämtlich zu
vom 20. bis 33. Jahr, die Landwehr diejenige vom 34. bis 39. Jahr und der Landsturm diejenige vom 40. bis 50. Jahr. Es wird eine Gebirgsinfanterie, bestehend aus 6 Regimentern Alpenjäger zu 2 bis 3 Bataillonen, geschaffen. Im Frieden wird von der Bildung von Armeekorps Abstand genommen. Die Kriegsgliederung des Heeres wird vom General festgesetzt. Im Frieden werden nur 2 bis 3 Armee⸗ korpskommando gebildet. Es werden 6 Divisionen gebildet, bestehend aus 3 Infanteriebrigaden zu 3 Regimentern 98 3 Bataillonen, aus einer Kavallerie⸗ und einer Artillerie⸗ brigade. Eingeführt wird obligatorischer militärischer Vor⸗ unterricht (vom 16. Altersjahre an jährlich mindestens 60 Unterrichtsstunden.) Die Dauer der Rekrutenschulen wird auf 80 Tage für die Kavallerie, auf 60 Tage für die übrigen Waffen festgesetzt (für die Infanterie bedeutet dies eine Ver⸗ längerung um 15 Tage). Die ersten acht Fahrgänge des Aus⸗ zuges haben einen jährlichen Wiederholungskursus von 11 Tagen zu bestehen. Daran schließt sich ein weiterer Wiederholungs⸗ kursus von 11 Tagen in der Landwehr. Die Verwaltung wird möglichst in die Divisionskreise verteilt.
Der „Neuen Züricher Zeitung“ zufolge hatte der vom russischen Hauptquartier abberufene Oberst Audeoud in Bern eine Audienz bei dem Vorsteher des Militärdepartements, in der er auf das entschiedenste in Abrede stellte, beleidigende Aeußerungen über die russische Armee oder deren Führung getan zu haben. Er kenne den Grund des Verlangens Kuropatkins nach seiner üücdeae) Abberufung auch heute noch nicht, da er weder ei der Abmeldung beim Generalstabschef Kuropatkins noch in St. Petersburg Aufklärung darüber erhalten habe. In St. Petersburg habe er zu Händen des Kriegsministers, der mit dem Kaiser verreist war, einen schriftlichen Protest hinterlassen.
Der Bundesrat hat den schweizerischen Gesandten in Washington du Martheray zum außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister der Schweiz in Wien ernannt.
Niederlande.
Der Premierminister Kuyper hat sich nach Het Loo be⸗ geben zu einer Besprechung mit der Königin über die Folgen der Ablehnung des Gesetzentwurfs über den höheren Unterricht durch die Erste Kammer. Wie das „Reutersche Bureau“ meldet, erhölt sich das Gerücht, die Erste Kammer werde aufgelöst und die Neuwahl im August abge⸗ halten werden. 8 .
Schweden und Norwegen. 8 Die Jacht „Hohenzollern“ mit Seiner Majestät dem Deutschen Kaiser an Bord und die Begleitschiffe sind gestern um 12 Uhr 25 Minuten in Molde eingetroffen. Die Stadt ist, wie „W. T. B.“ meldet, festlich geschmückt; alle Schiffe im Hafen haben die Flaggen gehißt. Das Wetter ist prächtig. ** Asien.
Vom Kriegsschauplatz in der Mandschurei berichtet der Generalleutnant Sacharow dem russischen Generalstabe in Telegrammen vom 14. und 15. d. M., wie „W. T. B.“ aus St. Petersburg meldet, folgendes:
Am 13. Juli wurde vor der Südfront von einer russischen Ab⸗ teilung eine verstärkte Rekognoszierung nach dem Tale des Zinsahe, eines rechten Nebenflusses des Kantahe, ausgeführt. Im Tale des Zinsahe wurden in der Umgebung von Ziziatun, etwa sechs Werst nordwestlich von Kaitschou, in zwei Biwaks fünf bis sechs Bataillone japanischer Infanterie und etwa fünf Eskadrons Kavallerte überrumpelt. Das von den russischen Geschützen eröffnete Feuer und die Salven der Schützen nötigten den sens in Unordnung in das Tal des Kantahe und nach
aitschou hin zurückzuweichen. Die zur Verfolgung des Gegners aus⸗ esandten Sotnien wurden durch schwieriges Gelände egen 10 Uhr Morgens erschien eine feindliche Abteilung in der Stärke von etwa zwei Regimentern Infanterie mit Artillerie und etwa sechs Schwadronen Reiterei auf dem von Kaitschou in das Tal des Zinsahe führenden Wege. Auf russischer Seite wurden bei dem sich ergebenden Zusammenstoß gegen zehn Mann verwundet. Durch die Rekognoszierungen der Kavallerie ist fest⸗ gestellt worden, daß die nächststehenden feindlichen Truppenteile auf der Linie Kaitschou — Inkau sich in der Umgebung von Sangoischi, sechs Werst nördlich von Kaitschou, befinden. Eine russische Streif⸗ wache hatte bei den westlichen Ausläufern der Höhen von Kaitschou ein Scharmützel mit Japanern, bei dem vier Russen fielen und einer verwundet wurde. Am gleichen Tage rekognoszierte eine russische Abteilung die Befestigungen der Japaner auf den Höhen nördlich von Kaitschou zwischen der Bahnstreck, und dem Dorfe Hodsiatun, acht Werst nördlich von Kaitschou. Auf den Höhen zwischen der Eisen⸗ bahn und der von Kaitschou nach Taschitschiao führenden großen Mandarinenstraße bemerkte diese Abteilung drei Batterien, eine Schanze und zahlreiche Schützengräben. Jeder Wachtturm an der Straße ist von Schanzen umgeben. Oestlich von der Mandarinen⸗ straße wurde eine Batterie am Wege gesehen. Weiter ostwärts - Hodsiatun hin wurden keine Befestigungen bemerkt. Die Nacht au den 14. Juli verlief ruhig. In der Richtung Haitscheng — Dalinpaß sahen russische Freiwillige am 13. Juli, daß zwei e e Kompagnien von Siaokuschan auf der nach Liaujang führenden Straße nach Mangou hin vorrückten. Am Wege und an den Berg⸗ abhängen hatten die Japaner den russischen Freiwilligen einen Hinter⸗ halt gelegt. Derselbe wurde aber rechtzeitig bemerkt. Auf der Linie Saimatsi — Liau jang wurde eine feindliche Feldwache, die von Chunchusen unterstützt wurde, 12 Werst südlich von Midsy, etwa 70 Werst östlich von Liaujang, von einer russischen Abteilung zurück⸗
von Kaitschou. In Scharmützeln, die am 14. Juli stattfanden, wurden auf russischer Seite ein Mann See und acht Mann verwundet; auf japanischer Seite fielen vier Mann. Die Nacht auf den 15. Juli verlief ruhig. Am Morgen des 15. Juli besetzten japanische Vorhutabteilungen die Linie Maolingu- Tsischilinpu — Pensai — Sangoischi (Pensai liegt sieben Werst nördlich von Kaitschou) und das Gelände westlich von der Eisenbahn bis zu den Salzsiedereien von Chuntsitschan. Am Morgen des gleichen Tages bemerkten russische Vorposten ferner, daß die Japaner in der Stärke von etwa zwei Bataillonen auf den Abhängen der Höhen nördlich von Pensai Schanzen errichteten; durch einige Schüsse der russischen Artillerie wurden die Japaner veranlaßt, diese Arbeiten zu unterbrechen. Durch Rekognoszierungen ist festgestellt worden, daß sich ein japanisches Kavallerieregiment im Tale des Nantahe bei Liusutzai, drei Werst südwestlich von Zierlgou, befindet. Nach Aussagen von Kund⸗ schaftern hält eine bedeutende feindliche Abteilung Mugaju, 6 Werst von Kutiadzi, besetzt. — Am 14. Juli hatte eine berittene Freiwilligen- abteilung in der Umgebung von Heju ein Scharmützel mit einer japanischen Kompagnie, die sich nach Tanagu, 3 ½ Werst südöstlich von Heju, zurückzog. Ein anderes Scharmützel fand bei Namaju, 12 Werst nordöstlich von Heiu⸗ mit einer japanischen Feldwache statt. Nach den Aussagen von Kundschaftern steht bei Namaju eine japanische Ab⸗ teilung, die 3 Bataillone, 2 Eskadrons und 6 Gebirgsgeschütze stark ist. Bedeutende Streitkräfte des Gegners sind in der Umgegend von Lansanguan zusammengezogen. Der Ufanguan⸗ und der Siakaulinpaß werden von den Japanern befestigt und von Abteilungen, von denen jede etwa 2 Bataillone stark ist, besetzt gehalten.
Die in Europa verbreitete Nachricht, daß während eines nächtlichen Angriffs auf Port Arthur am 11. Juli die Japaner mit einem Verlust von 30 000 Mann zurückgeschlagen worden seien, entbehrt, wie dem „W. T. B.“ zufolge in Tokio amtlich bekannt gegeben ist, jeglicher Begründung, da, ab⸗ gesehen von kleinen Vorpostengefechten, überhaupt kein ernst⸗ licher Angriff auf die russischen Stellungen an jenem Tage gemacht worden sei.
AKçfrika.
Nach einer Meldung des „Reuterschen Bureaus“ aus Tanger habe die marokkanische Regierung 120 Soldaten ab gesandt, um das Haus des Korrespondenten der „Times“ gegen geplante Ueberfälle zu bewahren. — Der marokkanische Finanz⸗ minister habe allen an den verschiedenen Anleihen beteiligten Finanzgruppen mitgeteilt, daß Frankreich für die neu marokkanische Anleihe die Verantwortlichkeit über nehme und die Banque de Paris et des Pays⸗Bas Kapita und Zinsen bis zur Tilgung der Anleihe zahlen würde.
Nach Meldung der „Agence Havas“ aus Ceuta sind in Tetuan drei französische Beamte eingetroffen, um da G zu übernehmen. Da sich der marokkanische Gouverneur aber weigert, sie ohne Befehl des Sultan in ihr Amt einzuführen, werden sie nach Tanger zurückkehren.
Statistik und Volkswirtschaft.
Zlur Arbeiterbewegung.
Zum Ausstand der Berliner Steinsetzer und Rammer hat jetzt das Einigungsamt des Berliner Gewerbegerichts die Aus⸗ ständigen und die beteiligten Steinsetzmeister zur Beilegung des Aus⸗ standes zu Verhandlungen geladen.
In verschiedenen Teilen Schwedens herrschen gegenwärtig heftige Meinungsverschiedenheiten zwischen Arbeitgebern und Arbeit⸗ nehmern, in deren Gefolge Ausstände und Aussperrungen stehen. Selbst in der ländlichen Bevölkerung greift man, wie die „Voss. Ztg.“ mitteilt, zum Ausstand, um Fporde⸗ rungen durchzusetzen. Die Bewegung unter den ländlichen Arbeitern hat die Landwirte in Schonen zum Zusammen⸗ schluß veranlaßt, indem sie in einer in Malmö abgehaltenen Versammlung beschlossen, einen Verein zu gründen, der den Namen „Arbeitgeberverein der Landmänner Schonens“ führt. Die Land⸗ arbeiter rüsten sich ebenfalls zu weiteren Maßregeln. Morgen findet in Ystad ein Kongreß von Landarbeitern statt, auf denen die Vertreter der verschiedenen Güter in Schonen, wo Mißhellig⸗ keiten bestehen, über die Lage Bericht erstatten sollen, wonach dann der Landarbeiterbund unter Umständen eine Ausdehnung des Ausstandes verfügen wird. — Dem Konflikt im Stockholmer Baugewerbe liegen Forderungen zur zu Grunde. Es schwebten dieserhalb bereits seit längerer Zeit Verhandlungen zwischen den Beteiligten, als vor einigen en nlss an einigen großen Bauplätzen, auf denen dringende Bauten aufgeführt wurden, die Bautischler und Zimmerleute die Arbeit niederlegten, indem sie eltend machten, daß die Arbeitgeber die Entscheidung über die Lohn⸗ absichtlich verzögerten. Der Zentralverein der Arbeitgeber hat daher die Aussperrung im Baugewerbe angeordnet, wodurch etwa 4000 Bauarbeiter betroffen werden.
Die „Società Umanitaria“ hat das Ergebnis bemerkenswerter Untersuchungen über die Mailänder Ausstände des Jahres 1903 in einer Broschüre veröffentlicht; aus einigen Daten entnimmt die „Voss. Ztg.“”: Im ganzen haben 52 Ausstände mit 12 213 Aus⸗ ständigen stattgefunden, was gegenüber dem Jahre 1901 (88 Ausstände mit 33 192 Ausständigen) und 1902 (89 Ausstände mit 30 775 Annsi e eine belangreiche Verminderun bedeutet. Die meisten usstände bezweckten den Lohnkamp - v. H.), während Streitigkeiten über Alrbeitsvermitte⸗ ung, Gemeinsamkeitsgefühl und persönliche Beweggründe den restlichen Teil der Ausstände verursachten. 37 unter den 52 Aus⸗ ständen dauerten länger als drei Tage. Was den Erfolg anbelangt, so mußten in 27 Fällen die Arbeitgeber vollkommen, in 11 Fällen teilweise nachgeben, während 14 Ausstände zu Ungunsten der Arbeiter endeten. Der Verlust an Arbeitslöhnen infolge der Ausstände belief sich auf 631 586, Unterstützungen im Betrage von 22 696 Lire ver⸗
vorsteher usw.) nachsuchen. Zuständig ist der Vorsteher der
Gemeinde, in deren Bezirke die streitige Verpflichtung aus dem
Dienst⸗ oder Lehrverhältnisse zu erfüllen ist oder sich die
Henbeleni verlassang des Kaufmanns befindet oder beide arteien ihren Wohnsitz haben.
Die Vorschriften des § 76 Abs. 2, 3 und der §§ 77 bis
80 des Gewerbegerichtsgesetzes finden sinngemäße Anwendung.
Schlußbestimmungen.
§ 20.
Die Landes⸗Zentralbehörde kann anordnen, daß in Be⸗ zirken, für welche zur Entscheidung gewerblicher Streitigkeiten auf Grund der Landesgesetze Gewerbegerichte bestehen (§ 85 des Gewerbegerichtsgesetzes), die für diese Gewerbegerichte geltenden besonderen Vorschriften über die Bildung von Ver⸗ gleichskammern oder Vergleichsämtern und über das Verfahren vor denselben auch auf die Kaufmannsgerichte Anwendung
finden. § 21.
Sstreitigkeiten, welche anhängig geworden sind, bevor ein für sie zuständiges v bestand, werden von den bis dahin zuständig gewesenen Behoͤrden erledigt.
Praktikum. Professo Dr. Albert: Bodenkunde. Professor Dr. Dickel: Zivil⸗ und Strafprozeß. — Revpeti in Rechtskunde. 1 Dr. Heidemann: Erste Hilfeleistung in Unglücksfällen. Das Winterhalbjahr beginnt am Sonnabend, den 15. Un 1904, und endet am Montag, den 20. März 1905.
Meldungen sind möͤglichf bald unter Beifügung der Pagni „ Fculdegdunß. forstliche Lehrzeit, Führung, icber den Besitz der⸗ forderlichen Mittel zum Unterhalt, sowie unter Angabe des Milii b verhältnisses an den Unterzeichneten zu richten. Eberswalde, den 11. Juli 1904.
Der Direktor der Forstakademie.
Riebel, 8 Königlicher Oberforstmeister.
eintreffen werden. Der Abmarsch des 2. Bataillons und der 7. Batterie aus Swakopmund erfolgt nächster Tage. Ich bin in Owikokorero und beabsichtige, der Abteilung Glasenapp über Otjire zu folgen.“ “
eworfen. Der Paß beim Dorfe Fandsiapudsy, 20 Werst südlich von idsy, war frei, und die russische Vorhut besetzte das Dorf. Als die Hauptmacht der Abteilung den Paß hinanstieg, unternahmen die Japaner einen energischen Angriff gegen den rechten russischen Flügel. Die berittenen Sappeure und die Freiwilligen⸗ abteilungen, die gegen den linken Flügel und den Rücken des Feindes ausgesandt wurden, zwangen die Japaner zu raschem Rückzuge. Das 1 Gefecht währte von 1 bis 2 ½ Uhr Nachmittags. Zu Beginn des⸗ Großbritannien und Irland 8 selben wurde der General von Rennenkampff am Fuße verwundet.
Im Unterhause erklärte „W. T. B.“ zufolge au eine An⸗ 18 11 kwer eefleee fhage Howard Vincents der Handelsminister Gerald Balfour den ann wurden verwundet, darunter fünf schwer. Der General von
1 Fecilag ss⸗ unannehmbar, die Kauffahrteibill so umzugestalten, Rennenkampff ist bei seiner Abteilung derblieben.
3 9 Am Morgen des 14. Juli begann eine japanische Abteilung im daß die Anwerbung fremder Mannschaft für englische Schiffe in irgend ga G 1 einem Hafen 82 der Elbe und Brest verboten wire. Tale von Erdaofalschen den Vormarsch auf Litstatun, 13 Werst sudlich
von vaseitlh e Der Gegner verfügte anfangs über zwei, dann Rußland.
gbib dühr beschühe. 18n 9— n. des russischen
Der Kaiser traf nach einer Meldung des „W. T. B.“ a-de ean h eühe 8 Leno i beneeee (benn⸗ gestern in 8. 8 ’ dinen Eones bieaft nehmen. Nach Hodstatun, 8 Werst südwestlich von Litsiatun, in der Kathedrale eine Parade über die nach dem Kriegs⸗
susFsandte russische Streifwachen bemerkten auf den Höhen im Norden und im Suͤden dieses Dorfes recht bedeutende feind⸗ eshs. . . Darenh⸗ Kaiser wetretcgefsae. e- 8 Anböbe. wee 8 65 wns Der Amtsrichier Piet in Neufalz ist i nt — e ere un annschaften eine Ansprache, erteilte eine neun Geschütze starke Batterie bemerkt. Zehn Werst nörd Ernennung zum aus denenfd endölgfchsetner “ 1llhmühnen den zegen und begab sich dann, von der Bevölkerung ge xxe ehanes ghce e.. Dem Kaufmann Louis Stern in Kreuznach ist die der Präfident des gatberichen Patentsamts, Wlei⸗ lebhaft begrüßt, nach dem Bahnhof zurück. Füschüte⸗ ,ö- ü8”’ . wufasebielten b.-v den vecgeth Entlassung aus dem Amt als stellvertretender 17 ecen. Oberregierungsrat Hauß, mit Urlaub nach Se⸗ Schweiz. ae H Handelsrichter erteilt. Heringsdorf. 5 Das Militärdepartement Seg t den Entwur
einer neuen Militärorganisation. Nach diesem Fecwne
dfete “ P- 27. Dnd e üne längs der ahn. er — e 8⸗ Dem eee . Maaß in Berlin eind eröffnete ar russischen Aufflärung 5 nachgesuchte assung aus dem Amt als Notar umfaßt der Auszug künftig die diensttaugliche Mannschaft
mehrten diese Summe auf 654 282 Lire, während an mehrerzielten Arbeitslöhnen nur 260 801 Lire erreicht wurden, sodaß also die Aus⸗ standsbilanz entschieden passiv genannt werden muß, ein Umstand, der den Arbeitern wohl zu denken geben wird.
Die Aussperrung der im Baugewerbe beschäftigten Arbeiter Stockholms wird vom 18. Juli ab auf die Bautischler Mitglieder der
E wegen der Chausseepolizeivergehen auf die ge⸗ dachten Straßen zur Anwendung kommen. Die eingereichte Karte erfolgt anbei zurück. Kiel, an Bord M. J. Sübezg gen. den 30. Juni 1904. veeö11ö1ö.—] 8 Budd
An den Minister der öffentlichen Arbeiten.
und Zimmerleute ganz Schwedens ausgedehnt, die betreffenden Fachvereine sind. 8 Kunst und Wissenschaft. Eine Ausstellung, die eine Art Revue der zeichnenden Künste zu Ende des vorigen Jahrhunderts darstellt, ist bei Eduard Schulte eröffnet worden. Sie enthält 500 Blatt Original⸗ zeichnungen und ⸗Aquarelle, die dem reichen, durch keinerlei Einbußen jemals verminderten „Stock“ der „Münchener fliegenden Blätter“ entnommen sind. — Um einige Namen zu nennen, sind u. a. vertreten, A. Oberländer mit annähernd 80 Zeichnungen, Franz Stuck mit 5 Tafeln, Jos. Sattler mit 4, Edmund Harburger mit 22 Zeich⸗ nungen, ferner mit Sammlungen die René Reinicke und Schlittgen, engeler und Fr. Wahle, Friedrich Stahl, E. Kirchner, G. A. Kloß, . Marold †, A. Conadam, Emil Reinicke, L. von Nagel †, Aug. Röseler, Hans Schließmann, Hermann Vogel⸗Loschwitz, H. Vogel⸗ Paris, Franz Simm, N. Y. Mayer, C. Marr, Theodor Grätz usw.
Justizministerium.
Dem Landgerichtsdirektor, Geheimen Justizrat Splett in Thorn ist die nachgesuchte Dienstentlassung mit Pension erteilt. Versetzt sind: der Amtsgerichtsrat Fritzen in Dülken nach Kleve, der Landrichter S e in Lyck nach Danzig, die Amtsrichter: Löffke in Wartenburg als Land⸗ 18 1 richter nach Tilsit, Ulrich in Graudenz als Landrichter an 8 das dortige Landgericht, Löhmann in Neumünster nach EEEI111I1““ Kiel und Tetzlaff in Strasburg i. Westpr. nach Graudenz. der Präfident des Königlichen Oberverwaltungsgernt
11““
Die vorstehenden Bestimmungen treten, soweit sie sich auf
die Herstellung der zu ihrer 2 erforderlichen Ein⸗ richtungen beziehen, mit dem Tage der Verkündung, im übrigen mit dem 1. Januar 1905 in Kraft. 8 1
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Einen Wettbewerb um einen Bebauungsplan für den westlichen Teil der Brandenburger Vorstadt in Potsdam schreibt der dortige Magistrat aus. ammbedingungen
abteilungen ein Feuer mit drei Batterien, die auf den Höhen elcee der Straße und der Bahn aufoegsteln waren. Westlich der Bahn be⸗ setzten die Japaner das Dorf Chuntsitschan, elf Werst nordweftlich