1904 / 179 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 01 Aug 1904 18:00:01 GMT) scan diff

Krammetsvögel), Schnepfen, Trappen, Brachvögel⸗ Wachtel⸗ —, eeeas Adler (Stein⸗, See⸗, Fisch⸗, Schlangen⸗, Schreiadler), wilde Schwäne, wilde Gänse, wilde Enten, alle anderen Sumpf⸗ und Wasservögel mit Ausnahme der grauen Reiher, der Störche, der Taucher, d Säger, der Kormorane und der Bleßhühner. 8 1

Miit der Jagd zu verschonen sind: 2 1) es Elchwild vom 1. Oktober bis 31. August,

2) weibliches Elchwild und Elchkälber das ganze Jahr

hindurc, nnliches Rot⸗ und Damwild vom 1. März bis

Juli, ““ 8 Iu) weibliches Rotwild, weibliches Damwild sowie Kälber von Rot⸗ und Damwild vom 1. Februar bis 15. Oktober,

5) Rehböcke vom 1. Januar bis 15. Mai,

6) weibliches Rehwild und Rehkälber vom 1. Januar bis 31. Oktober, 8 7) Dachse vom 1. Januar bis 31. August,

8) Biber vom 1. Dezember bis 30. September,

9) Hasen vom 16. Januar bis 30. September,

10) Auerhähne vom 1. Juni bis 30. November,

11) Auerhennen vom 1. Februar bis 30. November, 12) Birk⸗, Hasel⸗ und Fasanenhähne vom 1. Juni bis

September, 8 23 Birk⸗, Hasel⸗ und Fasanenhennen vom 1. Februar

bis 15. September, 1 . 8 19) Rebhühner, Wachteln und schottische Moorhühner vom 1. Dezember bis 31. August, 15) Wilde Enten vom 1. März bis 30. Juni, 16) Schnepfen vom 16. April bis 30. Juni, 17) Trappen vom 1. April bis 31. August, 18) wilde Schwäne, Kraniche, Brachvögel, Wachtelkönige und alle anderen jagdbaren Sumpf⸗ und Wasservögel mit Ausnahme der wilden Gänse vom 1. Mai bis 30. Juni, 19) Drosseln (Krammetsvögel) vom 1. Januar bis 20. September. 1 85 Die im vorstehenden als 2agge e der iten bezeichneten Tage gehören zur Schonzeit. 8 eig. ne⸗ Dam⸗ und Rehwild gilt das Jungwild als Kalb bis einschließlich zum letzten Tage des auf die Geburt lgenden Februars. 8 2 ge Vorstehende Vorschriften über Schonzeiten finden auf das angen oder Erlegen von Wild in eingefriedigten Wildgärten Neaf Anwendung.

8 8 Aus Rücksichten der Landeskultur oder der Jagdpflege kann der Rücfs für Landwirtschaft, Domänen und Forsten den Abschuß weiblichen Elchwildes für die Zeit vom 16. bis 30. September gestatten. 8 b Aus de hen Gründen können durch Beschluß des irksausschusses e a. 89. Anfang und der Schluß der Schonzeiten für die in § 2 unter 12 bis 14 genannten Wildarten und

der Schluß der Schonzeit für Rehböcke anderweit,

jedoch nicht über 14 Tage vor oder, nach den dort bestimmten Zeitpunkten festgesetzt,

Schonzeit für Drafln 8 88 Enbe der Schargannber einschließli

oben,

R. Shonzeiten für Dachse und wilde Enten ein⸗

eschränkt oder gänzlich aufgehoben sowie für Reh⸗

kälber und Biber verlängert oder auf das ganze

Jahr 8 14.“ ausgedehnt werden. Die hiernach

hinaus⸗

zulässige Abänderung oder Aufhebung er Schonzeiten darf für den ganzen Umfang oder nur für einzelne Teile des Regierungsbezirks, die Abänderung für die einzelnen

Teile desselben Regierungsbezirks in verschiedener Weise Per Beschluß zu a kann nur für die Dauer eines Jahres gefaßt werden. bab

Das Aufstellen von Schlingen, in denen sich jagdbare Tiere oder Kaninchen fangen können, ist verboten.

Unter dieses Verbot fällt nicht die Ausübung des Dohnen⸗ stiegs mittels hochhängender Dohnen. Die Art der Ausübung des Dohnenstiegs kann durch den Regierungspräsidenten im Wege der Polizeiverordnung 1 werden.

Kiebitz⸗ und Möveneier dürfen nur bis 30. April ein⸗ schließlich eingesammelt werden. .

Durch Beschluß des Bezirksausschusses kann dieser Termin bis zum 10. April einschließlich zurückverlegt oder für Möven⸗ eier bis zum 15. Juni einschließlich verlängert werden.

Das Sammeln der Kiebitz⸗ und Möveneier darf von anderen Personen als dem Jagdberechtigten nur in dessen Be⸗

leitung oder mit dessen schriftlich erteilter Erlaubnis, welche der Sammelnde bei sich zu führen hat, vorgenommen werden.

Eier oder Junge von anderem jagdbaren Federwild aus⸗ zunehmen, ist auch der Jagdberechtigte nicht befugt, mit Aus⸗

nahme derjenigen Eier, welche ausgebrütet werden sollen.

Zum Ausnehmen von Eiern, welche zu wissenschaftlichen oder zu Lehrzwecken benutzt werden sollen, bedarf es der Ge⸗ nehmigung der Jagdpolizeibehörde.

b

D. 1 Vom Beginn des fünfzehnten Tages der für eine Wildart festgesetzten Schonzeit bis zu deren Ablauf ist es verboten, erartiges Wild in ganzen Stücken oder zerlegt, aber nicht zum Genusse fertig zubereitet, in demjenigen Bezirk, für welchen ie Schonzeit gilt, zu versenden, zum Verkauf herumzutragen oder auszustellen oder —— zu verkaufen, anzukaufen, der den Verkauf von solchem Wild zu vermitteln. 1 Vorstehenden Beschränkungen unterliegt nicht der Vertrieb Wild aus Kühlhäusern, wenn er unter b ständigen Ministern zu erlassenden Bestimmungen stattfindet. Die Kosten der Kontrolle fallen den Inhabern der Kühlhäuser zur Last und öͤnnen in Form einer Gebühr nach Tarifen erhoben werden. Ferner dürfen Ausnahmen, wenn es sich um die Ver⸗ endung, den Verkauf, den Ankauf und die Verkaufsvermitte⸗ ung von lebendem Wild zum Zwecke der Blutauffrischung oder Einführung einer Wildart handelt, durch den für den Empfangsort zuständigen Regierungspräsidenten gestattet werden. Die Bestimmungen des ersten Absatzes finden auf Kiebitz⸗ und Möveneier entsprechende Anwendung.⸗

7. Vom Beginne des fünfzehnten Tages der für das weibliche Elch⸗ Rot⸗, Dam⸗ und Rehwild festgesetzten Schonzeiten bis

8

deren Ablauf ist es verboten, un 1 n Rehwild, foif welchem das Geschlecht nicht mehr mit Sicherheit zu erkennen ist, zu versenden, zum Verkaufe herum⸗ zutragen oder auszustellen oder feilzubieten, zu verkaufen, an⸗ zukaufen oder den Verkauf Sin solchem Wilde zu vermitteln.

Die Vorschriften der §§ 6 und 7 finden auf Wild keine Anwendung, welches im Strafverfahren in Beschlag genommen oder eingezogen, oder welches mit Genehmigung oder auf An⸗ ordnung der zuständigen Behörde oder in Fällen erlegt ist, in denen besondere gesetzliche Vorschriften es gestatten 19

- 82 jedoch solches Wild in ganzen Stücken oder zerlegt versendet, zum Verkaufe herumträgt oder ausstellt oder feil⸗ bietet, verkauft, oder den Verkauf von solchem Wilde ver⸗ mittelt, muß mit einer befristeten Bescheinigung der Orts⸗ polizeibehörde oder des von ihr mit Genehmigung des Landrats ur Ausstellung einer solchen ermächtigten Gemeinde⸗(Guts⸗) orstehers ver H 8 8 4

Der Käufer muß sich die ung vorzeigen lassen.

S8

Die Ver cg von Wüi darf nur unter Beifügung rungsscheins erfolgen.

anes hah veungal Penschriften werden von dem Oberpräsidenten oder dem Regierungspräsidenten im Wege der Polizeiverordnung erlassen; hierbei können von dem Erfordernisse des Ursprungs⸗ scheins bezüglich einzelner kleinerer Wildarten Ausnahmen ge⸗ stattet werden. 3 8

Die Vorschriften der 8 6 bis 9 finden auch auf Wild, welches in eingefriedigten Wildgärten erlegt oder gefangen ist, Anwendung.

rlegtes Elche, Rot⸗, Dam⸗

§ 11.

Der Bezirksausschuß ist befugt, für den Umfang des ganzen Regierungsbezirks oder einzelne Teile des letzteren diejenigen nicht jagdbaren Vögel zu bezeichnen, auf welche die Ausnahme⸗ bestimmung des § 5 Absf. 1 des Reichsgesetzes, betreffend den Schutz von Vögeln, vom 22. März 1888 (Reichsgesetzbl. S. 111) dauernd oder vorübergehend Anwendung finden darf.

1

Der Beschluß des Bezirksausschusses ist in den Fällen der §§ 3, 5 und 11 endgültig.

Mit den nachstehenden Geldstrafen wird bestraft, wer während der Schonzeit erlegt oder einfängt:

1) ein Stück Elchwild . . . . . . . . 150 ℳ,

2) ein Stück Rotwild . . . . . . . . 15

3) ein Stück Damwild 99

ö. . . ..... 100 eine Trappe, einen

sen, ein Stück Birk⸗ Schnepfe oder einen

an. .Dachs, einen lisches Moorhuhn, eine Ente, einen Kranich, en Wachtelkönig oder

1 baren Sumpf⸗ oder

9) eine Drossel (Krammetsvogel) . . 2 9.

Sind mildernde Umstände vorhanden, so kann die Geld⸗ strafe in den Fällen 1 bis 4 bis auf 15 ℳ, 5 und 6 bis auf 5 ℳ, in den Fällen 7 bis 9 bis auf 1 für jedes Stück ermäßigt werden. 1

Bei Einführung oder Einwanderung bisher nicht ein⸗ eimischer Wildarten kann durch Königliche Verordnung Be⸗ getroffen werden über ihre Jagdbarkeit, die Fest⸗ setzung von Schonzeiten für sie und die Androhung von Srafen bei Verletzung der festgesetzten Schonzeiten. § 15.

Mit Geldstrafe bis zu 150 wird bestraft, wer.

1) innerhalb der Schonzeit auf die durch diese geschützten Tiere die Jagd ausübt, ohne sie zu erlegen oder einzufangen,

2) den Vorschriften des § 4 zuwider Schlingen stellt, in denen jagdbare Tiere oder Kaninchen sich fangen können.

Ist in den Schlingen Wild gefangen worden, für welches eine Schonzeit vorgeschrieben ist, so darf eine niedrigere Strafe, als wie sie nach §§ 13 und 14 angedroht ist, nicht verhängt werden. Das Gleiche findet Anwendung auf Wild, für welches die Schonzeiten deshalb nicht gelten, weil es sich in eingefrie⸗ digten Wildgärten befindet. 88

Bei einer Zuwiderhandlung gegen den § 4 ist neben der Geldstrafe die Einziehung der Schlingen auszusprechen, ohne

Unterschied, ob sie dem gehören oder nicht.

Mit Geldstrafe bis zu 150 wird bestraft: wer den Vorschriften der 6, 7 und 8 zuwider Wild oder Kiebitz⸗ oder Möveneier versendet, zum Verkaufe e oder aus⸗ stellt oder feilbietet, verkauft, ankauft oder den erkauf von solchem Wild (Eiern) vermittelt.

at der Täter gewerbs⸗ oder gewohnheitsmäßig gehandelt, so ist eine Geldstrafe von nicht unter 30 zu verhängen.

Neben der Geldstrafe ist das den Gegenstand der Zuwider⸗ handlung bildende Wild (die Kiebitz⸗ und Möveneier) ein⸗ zuziehen ohne Unterschied, ob der Schuldige Eigentümer ist oder nicht; von der 98⸗3s kann abgesehen werden, we der Ankauf nur zum eigenen b geschehen ist

An die Stelle einer nach Maßgabe der vorstehenden Be⸗ stimmungen zu verhängenden, nicht beitreibbaren Geldstrafe tritt Haftstrae nach Maßgabe der §§ 28 und 29 des Reichs⸗ Strafgesetzbuchs. 9 18

Für die Geldstrafe und die Kosten, zu denen Personen verurteilt werden, welche unter der Gewalt, der Aufsicht oder im Dienste eines anderen stehen und zu dessen Hausgenossen⸗ schaft gehören, ist letzterer im Falle des Unvermögens der Verurteilten für haftbar zu erklären, und eg unabhängi von der etwaigen Strafe, zu welcher er elbst auf Grun dieses Gesetzes oder des § 361 zu 9 des Strafgesetzbuchs ver⸗ urteilt wird. Wird fengeelte die Tat nicht mit seinem Wissen verübt ist, oder daß er sie nicht verhindern konnte, so wird die Haftbarkeit nicht ausgesprochen.

Hat der Täter noch nicht das zwölfte Lebensjahr vollendet, o wird derjenige, welcher in Gemäßheit der vorstehenden Be⸗

immungen haftet, zur Zahlung der Geldstrafe und der Kosten als unmittelbar haftbar verurteilt. Dasselbe gilt, wenn der

Täͤter zwar das zwölfte, aber noch nicht das achtzehnte Lebens⸗

jahr vollendet hatte und wegen Mangels der zur Erkenntnis

11“

der Strafbarkeit seiner Tat erforderlichen Einsicht freizusprechen ist oder wenn derselbe wegen eines seine freie Willensbestim⸗ mung ausschließenden Zustands straffrei bleibt.

Gegen die in Gemäßheit der vorstehenden Bestimmungen als haftbar Erklärten tritt an die Stelle der Geldstrafe eine Freiheitsstrafe nicht ein. 88 1“

Alle dem gegenwärtigen Gesetz gegenstehenden Be⸗ stimmungen treten außer Kraft, insbesondere § 24 Titel XIV der Forszordnung für Ostpreußen und Litauen vom 3. De⸗ zember 1775 und § 31 der Hannoverschen Jagdordnung vom 11. März 1859 (Hannoversche Gesetzsammlung I Seite 159).

Die Befugnisse, welche in den einzelnen Landesteilen zum Schutze gegen Wildschaden in betreff des Erlegens von Wild auch während der Schonzeit gesetzli bestehen, werden durch dieses Gesetz nicht geändert. 1

In denjenigen Landesteilen, in denen das Recht, Kiebitz⸗ und Möveneier einzusammeln, anderen Personen als den Jagd⸗ berechtigten zusteht, bleibt dieses Recht bis zum Ablaufe der bei dem Inkraftkreten dieses Gesetzes bestehenden Jagdpacht⸗ verträge von dessen Bestimmungen unberührt.

Urkundlich unter Unserer Hücceigenhend gen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.

Gegeben Aalesund an Bord M. 82 „Hohenzollern“, den

14. Juli 1904. Graf von Bülow. Schönstedt. Graf von Posadowsky. Studt. Freiherr von Rheinbaben. von Podbielski. s von Einem.

Freiherr von Hammerstein. Möller.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinalangelegenheiten.

Dem Oberlehrer Weber an der städtischen höheren Mädchenschule in Potsdam und den Oberlehrern an der Kaiserin Auguste Viktoria⸗Schule und der damit verbundenen städtischen Lehrerinnen⸗Bilbungsanstalt in Stettin Dr. Heiden⸗ hain und Jung ist das Prädikat „Professor“ beigelegt worden.

11“ Finanzministeriumm. Der Sekretär bei der Provinzialsteuerdirektion in Münster Gibs ist zum Geheimen Registrator im inanzministerium,

der Regierungshauptkassenbuchhalter Ladewig in Schles⸗ wig zum Rentmeister bei der Königlichen Kreiskasse in Apen⸗ rade und 1 1

der Regierungssekretär Kunze in Arnsberg zum Rent⸗ meister bei der Königlichen Kreiskasse in Tarnowitz ernannt worden. e“

*

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Der Regierungsrat Dr. jur. Schnabel in Posen ist zum stellvertretenden Vorsitzenden des Schiedsgerichts für Arbeiter⸗ versicherung Regierungsbezirk Posen ernannt worden.

Angekommen:

Seine Erzellenz der Präsident des Reichsbankdirektoriums, Wirkliche Geheime Rat Dr. Koch, von der Dienstreise;

der Direktor im Reichsschatzamt Twele, vom Urlaub.

8 Preußen. Berlin, 1. August. Seine Majestät der Kaiser und König nahmen gestern in Molde den Vortrag des Vertreters des Aus⸗ wärtigen Amts, Gesandten von Tschirschky und Bögendorff entgegen. 18 85

1

Der Staatssekretär des Auswärtigen Amts Freiherr von Richthofen hat einen Urlaub angetreten und wird während desselben durch den Unterstaatssekretär, Wirklichen Geheimen Rat Dr. von Mühlberg vertreten.

Der Präsident des Königlich preußischen Statistischen Bureaus Blenck ist vom Urlaub zurückgekehrt.

Der Obermilitäranwalt beim Reichsmilitärgericht Freiherr von Pechmann ist mit Urlaub nach Thüringen abgereist.

Der Königlich württembergische Gesandte Freiherr von Varnbüler hat Berlin verlassen. 8

Laut Meldung des „W. T. B.“ sind das 1. Geschwader und S. M. S. „Blitz“ am 29. Juli in Molde (Norwegen) eingetroffen, wo an demselben Tage auch S. M. Jacht „Hohen zollern“, M. S. „Hamburg“ und S. M. Torpedo⸗ boot „Sleipner“ ankamen, und gehen am 6. August von dort nach Kiel in See.

Das 2. Geschwader und die 1. Torpedoboots⸗ flottille sind am 29. Juli in Bergen eingetroffen, gehen am 3. August nach Balholm und am 6. August von dort nach Kiel in See.

S. M. S. „Fürst Bismarck“ ist mit dem Chef des Kreuzergeschwaders an Bord am 30. Juli in Tsingtau an⸗ gekommen und geht am 3. August von dort nach Tschifu in See.

S. M. Flußkanonenboot „Vaterland“ ist am 29. Juli

von dort wieder ab.

in See gegangen. Der Dampfer „Main“ satzungen der

die Reise nach Bremerhaven fortgesetzt.

in Hankau am Yangtse eingetroffen und geht am 2. August 3 S. M. S. „Seeadler“ ist von Zschemulpo nach Tschifu 1 ist mit den abgelösten Be⸗

Schiffe des Kreuzergeschwaders am 29. Juli in Port Said angekommen und hat am 30. Juli 1

Deutsche Kolonien.

Ein aus Deutsch⸗Südwestafrika (infolge von Ver⸗ stümmelung verspätet) in Berlin eingegangenes Telegramm des Generalleutnants von Trotha vom 26. Juli meldet dem „W. T. B.“ zufolge: Die Lage am Waterberg ist unverän⸗ dert. Hamakari, Otjikaru und Omuweroumue sind stark besetzt, Viehposten befinden sich zwischen Osondjache und Omuweroumue und füdlich von Otjenga. Die Abteilung Fiedler erreichte am 21. Juli die Gegend von Otjiwarongo und Orupempa⸗ rora und klärt in der Richtung auf Otjenga auf. Das Detache⸗ ment Volkmann steht bei Otawi und beobachtet nach Süden egen Waterberg, nach Norden gegen Hoais, wo der Owambo⸗

apitän Nechale Kriegsleute versammelt hält. Die Abteilung Estorff steht noch bei Otjahewita und hat die Verbin⸗ dung mit Volkmann hergestellt, der ihr Mais und Schlacht⸗ vieh von Grootfontein aus zusandte. Die Abteilung Heyde befindet sich bei Ombujo⸗Wakune; die Abteilung Müller marschierte der Weide⸗ und veetrpa henness wegen nach Erindi⸗Ongoahere. Zwischen den Abteilungen Müller, Heyde und Estorff besteht gesicherte Verbindung. Vom 2. Feldregi⸗ ment ist die 2. Kompagnie im Marsch 8 Konjati, die 3. Kom⸗ pagnie folgt ihr; das 2. Bataillon und die 7. Batterie haben mik der vordersten Staffel Karibib erreicht. Die nach Naidaus bestimmte Kompagnie wird verstärkt, Führer ist der Ober⸗ leutnant Graf von Brockdorff. Das Hauptquartier wird in den nächsten Tagen zur Abteilung Müller rgesen.

Nach einer weiteren amtlichen Meldung ist der Unter⸗ offtzier Ferdinand Riecke aus Heinrichs, Kreis Schleufingen (Thüringen), früher im Eisenbahnregiment Nr. 2, am 30. Juli in Otjosondu am Typhus gestorben. Der Reiter Adolf Borschke aus Schidlitz, Kreis Danzig, ist am 24. Juli auf Patrouille verirrt; Nachforschungen blieben erfolglos, wahr⸗ scheinlich ist er umgekommen.

Oesterreich⸗Ungarn.

amerikanische Geschwader, das seit dem .M. in Fiume lag, ist, wie „W. T. B.“ berichtet, am abend nachmittag nach Korfu abgegangen.

8 Großbritannien und Irland.

In einer Rede, die der Staatssekretär für die Kolonien Lyttelton am Sonnabend in Leamington hielt, sagte er, dem „W. T. B.“ zufolge: obgleich es die Pflicht der Minister sei, Leben, Eigentum und Freiheit der Briten zu schützen, müßten sie bei Unterhandlungen mit einer fremden

acht dieser den Wunsch zuschreiben, gegen England in fried⸗ lichem Geiste zu handeln, und alle Vorstellungen, die England erhebe, müßten daher in einer Sprache gehalten sein, die jene

Macht nicht in ihrer Ehre berühre.

Frankreich.

Das „Journal officiel“ veröffentlicht, wie dem „W. T. B.“ berichtet wird, den zwischen der französischen Re gierung und dem Päpstlichen Stuhle gepflogenen Schriftwechsel, betreffend die Bischöfe von Laval und von Dijon. Darunter befindet sich ein Brief des Ministerpräsidenten Combes, in dem dieser dem Minister des Auswärtigen Delcassé Mitteilung davon macht, daß der nächste Ministerrat die zur Wahrung der Würde der Re⸗ hieh nötigen Maßregeln besprechen werde. Er betont ie Inkorrektheit des Briefes des Kardinals Vannutelli an den Bischof von Laval, durch den dieser den Bischof unter ö“ der Enthebung vom Amt nach Rom berufen habe. Der Ministerpräsident legt dann dar, daß dieser Befehl und diese Drohung erneuert worden seien. Er ist der Ansicht, daß diese Treibereien darauf abgezielt hätten, die Regierung zu provozieren und eine Kündigung des Konkordats herbei⸗ zuführen, und gibt den Entschluß kund, die 11 zum Päpstlichen Stuhle abzubrechen, wenn die Briefe nicht Lurückgezogen würden. Der Schriftwechsel enthält ferner ein Telegramm des Ministers des Auswärtigen Delcassé an den französischen Geschäftsträger beim Vatikan, in dem er ihn mit der Ueberreichung einer Note beauftragt, in der er dem Kardinalstaatssekretär mitteilt, daß Frankreich sich entschlossen habe, wenn der Päpstliche Stuhl die ohne Wissen Frankreichs vorgenommenen Akte aufrechterhalte, die Be⸗ ziehungen abzubrechen, da sie nach dem Willen des Päpstlichen Stuhles gegenstandslos seien; der Minister fügte hinzu: „Wir betrachten die Mission des apostolischen Nuntius als beendet.“

Der Nuntius Lorenzelli ist am Sonnabendabend 10 ¾ Uhr, von einem Sekretär begleitet, nach Rom abgereist.

Der Ministerpräsident Combes hat in einem Schreiben an den Bischof von Dijon diesem erklärt, er habe eine schwere Parleang des Konkordats begangen, indem er seine Diözese ohne Erlaubnis der Regierung verlassen habe, und ihm die Sperrung seines Gehalts von dem Tage seiner Abreise ab angekündigt. 8

Der Bischof von Laval ist gestern in Paris ein⸗ Ferpsen und vom Direktor des Kultusministeriums empfangen worden.

Gestern haben die Neuwahlen für die nach Ablauf von drei Jahren ausscheidende Hälfte der Mitglieder der Generalräte stattgefunden. Bis heute morgen waren von den 1442 Wahlen 866 Ergebnisse bekannt. Gewählt wurden 541 republikanische Ministerielle, 189 republikanische Anti⸗ ministerielle und 81 Konservative; außerdem sind bis jetzt 55 Stichwahlen erforderlich. Die Ministeriellen gewannen 64 Sitze und verloren 25. Unter den Gewählten befinden sich der inisterpräsident Combes und die Minister Mougeot, André, Maruéjouls und Vallé. .

Rußland.

Der Kaiser und die Kaiserin haben, wie „W. T. B.“ aus St. Petersburg berichtet wird, der Witwe des Ministers von Plehwe telegraphisch Allerhöchstihr auf⸗ richtiges Mitgefühl bei dem schweren, unerwarteten Kummer, der sie betroffen, ausgesprochen.

Gestern fand in Anwesenheit des Kaisers, der verwit⸗ weten Kaiserin, des Großfürsten⸗Thronfolgers, der in St. Petersburg anwesenden Gr oßfürsten und Großfürstin⸗ nen, sämtlicher Minister und des diplomatischen Korps die Trauerfeier für den Minister von Plehwe statt. Nach dem religiösen Akt, den der. Metropolit Antonius vollzog, wurde die Leiche nach dem Kirchhofe üͤbergeführt. Es ereignete sich kein Hecscheafan

Der St. Petersburg zurückgekehrt

dem

räͤsident des Ministerkomitees von Witte ist nach;

Der „Osservatore Romano“ veröffentlichte am Sonnabend⸗ abend, wie „W. T. B.“ meldet, folgende Note: Die fran⸗ zösische Regierung hat in der Tatsache, daß einige autorisierte Mitteilungen des Papstes, die lediglich disziplinarer Natur sind, an einige französische Bischöfe ge⸗ richtet wurden, eine Verletzung des Konkordats erblicken zu müssen geglaubt; daher hat die französische Regierung be⸗ schlossen, den offiziellen Beziehungen zum Heiligen Stuhle ein Ende zu setzen, und heute morgen den Kardinal⸗Staatssekretär von diesem Beschluß in Kenntnis gesetzt.

Der Sekretär der französischen Botschaft beim Päpstlichen Stuhl de Courcel ist vorgestern abend nach Paris abgereist. Am Vormittag hatte er eine 20 Minuten währende Unterredung mit dem Kardinal⸗Staatssekretär Merry de Val, über welche sich der Papst sogleich von letzterem Bericht erstatten ließ. Alsbald nach der Unterredung traf de Courcel die An⸗

ordnungen zu seiner Abreise.

Spanien.

Der Ministerrat hat, nach einer Meldung des „W. T. B.“,

die Vorlage, betreffend die Kolonisierung der äußeren Zone von Melilla, durchberaten und gutgeheißen.

Türkei. u Das ‚Reutersche Bureau“ meldet, der amerikanische Ge⸗ sandte in Konstantinopel Leishman habe in der Angelegen⸗ heit der Forderungen Amerikas auf Entschädigung wegen der Zerstörung des Eigentums amerikanischer Missionare in Armenien und anderen Provinzen des türkischen Reichs bei dem Sultan eine Audienz gehabt, die so befriedigend ver⸗ laufen sei, daß das Staatsdepartement es für unnötig erachte, ein Geschwader nach der Türkei zu entsenden.

Das Wiener „Telegr.⸗Korresp.⸗Bureau“ berichtet, die Pforte, die aufrichtig bemüht sei, die Aufrollung der Meerengenfrage zu verhindern, habe an Rußland das Ersuchen gerichtet, künftig alles zu vermeiden, was Re⸗ klamationen und Proteste seitens der übrigen Kontrahenten der Meerengenverträge hervorrufen könne.

Auf Grund von Uesküber Konsularmeldungen, die sich auch mit anderen offiziellen Angaben decken, kann feefstggestellt werden, daß von den feit dem Vorjahre mobilisierten Redif⸗ bataillonen 1. Klasse im Korpsbereich Adrianopel bereits alle 20 entlassen worden seien, im III. Korps⸗ bereich Saloniki seien bisher von 73 bereits 33 europäische Bataillone demobilisiert worden. Es seien somit noch 40 ana⸗ tolische Bataillone zu demobilisieren, was in nächster Zeit er⸗ folgen werde. Einberufen worden seien 16 Redifbataillone 2. Klasse aus den Bezirken Uesküb, Monastir, Saloniki

Gestern vormittag passierten, wie dem „W. T. B Kopenhagen mitgeteilt wird, zwei russische Torpedoboote und zwei große Dampfer unter der russischen Kriegs⸗ flagge nordwärts steuernd den Großen Belt. 3 1.“ Asien. 8

Dem russischen „Regierungsboten“ wird aus Liaujang gemeldet, daß vorgestern bei Haitschöng ernste Vorgänge er⸗ wartet worden seien.

Ein Telegramm des Generalleutnants Sacharow a den Generakstab vom 30. v. M. lautet:

Die japanische Gesandtschaft in London hat ein Telegramm des Generals Oku über den am 24. Juli von der japanischen Armee unternommenen Angriff auf starke Befestigungen unserer Armee bei Taschitschiao veröffentlicht. Unsere Streitkräfte seien darnach etwa 5 Divisionen mit 100 Geschützen stark gewesen. Nach mehreren An⸗ griffen auf unsere Stellungen hätten die Japaner vor Tagesanbruch unsere Stellungen genommen und uns nach Taschitschiao zurück⸗ gedrängt. In Wirklichkeit nahmen an dem Kampfe bedeutend ge⸗ ringere Streitkräfte teil. Unsere Stellung, die nur zu dem Zweck eingenommen worden war, den Feind aufzuhalten, aber nicht, um sich auf ihr hartnäckig zu verteidigen, hatte keine besonderen Befestigungen. Die japanischen . unternahmen allerdings mehrere Angriffe, diese wurden aber beim Eintritt der Dunkelheit eingestellt. Das Gewehrfeuer dauerte zwar bis in die späte Nacht, doch behaupteten wir alle unsere Stellungen. Unsere 15 Werst lange Operationslinie wurde jedoch später Ceint, weil der Abteilungschef es nicht für möglich hielt, am folgenden Tage eine Schlacht anzunehmen. Dies kam den Japanern völlig unerwartet.

Das Prisengericht in Wladiwostok verhandelt heute über die Beschlagnahme der „Arabia“.

Dem „Reuterschen Bureau“ wird aus St. Petersburg gemeldet, der dortige englische Botschafter habe bisher keine Antwort seitens der russischen Regierung in der Angelegenheit des „Knight Commander“ erhalten. Die Botschaft habe aber nicht den geringsten Grund zu der An⸗ nahme, daß die dem Botschafter Hardinge gegebenen Zusicherungen nicht in loyaler Weise erfüllt werden würden. Dem Vertreter des „Reuterschen Bureaus“ wurde gestern mitgeteilt, daß dem Admiral Skrydlow infolge des Zwischenfalles bezüglich des vanight Commander“ abgeänderte Instruktionen zugehen würden.

Nach einer Meldung desselben Bureaus aus Tokio vom 30. v. M. hat das Wladiwostokgeschwader mit Kurs auf Wladiwostok an dem genannten Tage die Tsugaru⸗ meerenge passiert.

Ein verspätet eingelaufener Bericht des Admirals Togo erwähnt ein Gefecht zwischen Torpedobooten und anderen kleineren Fahrzeugen, das am 24. Juli stattgefamden habe. Die Japaner hätten dabei drei Torpedos abgeschossen, die auch explodiert seien. Das Ergebnis des Kampfes sei unbekannt, da Nebel geherrscht habe. 1

Die Verluste der Japaner bei Taschitschiao be⸗ tragen der endgültigen Aufstellung zufolge: 12 Offiziere und 136 Mann tot, 47 Offiziere und 848 Mann verwundet.

Der japanische Generalstab machte vorgestern abend bekannt, daß seit Dienstag bei den Kämpfen um Port Arthur 5 Offiziere getötet und 41 verwundet worden seien.

Afrika.

Wie das „Reutersche Bureau“ aus Tanger meldet, fand dort am Sonnabend eine Versammlung des diplo⸗ matischen Korps statt, der auch der Vertreter des Sultans, Mohammed⸗el⸗Torres, und zwei Mitglieder seines Rates beiwohnten. Die Veranlassung zu der Zusammenkunft sei nicht bekannt gegeben worden, doch glaube man, daß die gegenwärtigen Zustände in der Umgebung der Stadt beraten worden seien. In der Nacht seien alle Wachen verdoppelt worden, und eine starke berittene Truppe habe bis zum Tagesanbruch die Außen⸗ viertel durchzogen. Die in einzeln gelegenen Gebäuden außer⸗

wohnenden Europäer seien von den Behörden

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aufgefordert worden, nach Tanger hereinzukommen. Mo hammed⸗el⸗Torres seien viele Briefe von Raisuli und anderen Häuptlingen aus der Umgebung zugegangen und man halte dies für den Grund der getroffenen besonderen Maßnahmen.

8 8 Statistik und Volkswirtschaft. Zur Arbeiterbewegung.

Zgwei gröoßere Lohnbewegungen sind, wie die „Voss. Ztg.“ mit⸗ teilt, in Spandau eingeleitet. Zunächst sind die Tischler mit neuen Forderungen an die Arbeitgeber herangetreten; sie verlangen eine Lohnerhöhung um 10 v. H., Verkürzung der zehnstündi Arbeitszeit um eine Stunde und bei Akkordarbeiten Nr. erkennung des Berliner Tarifs. Die Arbeitgeber haben noch nicht endgültig Stellung dazu genommen; sie haben sich indeß bereits zu Zugeständnissen bereit erklärt. Die andere Lohnbewegung ist unter den Arbeitern der Fabrik für Feld⸗ und Klein⸗ bahnenbedarf von Orenstein u. Koppel ausgebrochen; es sind daran ungefähr 600 Arbeiter beteiligt. Sie haben eine Versammlung abgehalten, in der die unzureichenden Lohnverhältnisse und verschiedene angebliche Mißstände der Fabrik besprochen wurden. Sie fordern in der Hauptsache eine Lohnerhöhung von 25 p. H. für Tagarbeit und von 50 v. H. für Nachtarbeit und Einschränkung der Ueberstunden⸗ arbeit. Von der Fabrikleitung liegt noch keine Aeußerung vor.

Aus Cöln wird der „Rh.⸗Westf. Ztg.“ gemeldet, daß, nachdem am Freitag in Wiesdorf sowie Küppersteg zahlreich besuchte Arbeiterversammlungen der Farbenfabrik vormals Bayer u. Co. in Leverkusen stattgefunden hatten, in denen einstimmig die sofortige Arbeitsniederlegung beschlossen wurde, am Sonnabend mehrere hundert Arbeiter ihre Entlassung erbaten und erhielten. In den Nachmittagsstunden nahm der Ausstand größere Dimen⸗ sionen an. In der Fabrik werden annähernd 4000 Arbeiter beschäftigt; sämtliche Eingänge der Fabrik werden von Streik⸗ posten bewacht, während andererseits die Fabrikleitung Polizisten sowie Feuerwehrleute zur Aufrechterhaltung der Ordnung requirierte. Seit Anfang der Vorwoche waren bereits die organisierten Schlosser in eine Lohnbewegung eingetreten. Diese nahmen kolonnenweise ihre Entlassung, bis am bS der allgemeine Streik proklamiert wurde. Als Grund des Ausstandes wird von seiten der Arbeiter das Verlangen nach Beseitigung einiger Mißstände sowie nach Lohn⸗ erhöhung angegeben.

ITn Fulda, wo die Maurer sich im Ausstande befinden, waren bisher, wie die „Frkf. Ztg.“ erfährt, alle Versuche zur Beilegung des Streiks vergeblich, die Verhandlungen mußten abgebrochen werden. Das von den Meistern gemachte Zugeständnis von 37 die Stunde wurde als unzureichend abgelehnt.

Aus St. Gallen wird demselben Blatte telegraphiert, daß die Arbeiter an der Nordseite des Rickentunnels die Arbeit teilweise wieder aufgenommen haben (vgl. Nr. 176 d. Bl.).

In Wien sind, wie „W. T. B.“ meldet, die Kutscher der Lastfuhrwerksbetriebe heute in den Ausstand getreten.

„In Madrid und dessen Umgegend sind, wie dem „W. T. B.“ berichtet wird, die Bäckergesellen in den Ausstand getreten. Es kam 1. Ausschreitungen, infolge deren mehrere Personen verhaftet wurden. 1“

8

Theater und Musik.

Der für Sonnabend im Neuen Königlichen Operntheater angekündigten Erstaufführung der „Tannhäuser⸗Parodie“ haben sich große Schwierigkeiten entgegengestellt, sodaß sich Direktor Ferencw entschlossen hat, das Werk erst zur Eröffnung der Wintersaison im Zentraltheater in neuer, bereits fertiggestellter Ausstattung aufzuführen.

Mannigfaltiges. Berlin, den 1. August 1904.

Eine neue Untiefe im Roten Meer. Der Kapitän Hughes vom Dampfer „Gulf of Trinidad“ der „Bombay and Persian Steamship Co.“ meldet, daß sein Schiff im Roten Meer auf 18° 30“ nördlicher Breite und 380 40“ östlicher Länge auf eine Untiefe, die in die Seekarten noch nicht aufgenommen ist, gestoßen sei. Das Schiff hat den Felsen nur ganz leicht berührt, und da damals eine sehr schwere See ging, scheint es, daß das Schiff gerade in dem Moment, wo es sich in einem tiefen Wellental befand, auf das Hindernis stieß. Das plötzliche Auftreten eines auf den See⸗ karten nicht verzeichneten unterseeischen Felsens im Roten Meer läßt sich nur durch das Wachsen einer Korallenbank erklären.

Wittlich, 31. Juli. (W. T., B.) In Anwesenheit Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen Eitel⸗Friedrich als Vertreters Ihrer Majestät der Kaiserin, der Protektorin der Kriegerwaisen⸗ häuser, fand heute hier die feierliche Einweihung des vierten (zweiten katholischen) ö“ des Deutschen Kriegerbundes statt. An der Feier nahmen u. a. die Zivil⸗ und Militärbehörden der Provinz, zahlreiche Ehrengäste und mehrere tausend Mitglieder von Kriegervereinen teil. Die kirchliche Einsegnung des Hauses nahm der Bischof Korum von Trier vor.

Langenfelde, 31. Juli. (W. T. B.) Amtlich wird ge⸗ meldet: Am 30. Juli entgleiste neben dem Güterbahnhof Langenfelde der von Neumünster nach Altona fahrende Schnell⸗ zug 21. Die Ursache war die Entgleisung eines Wagens eines Materialzuges im Nebengleis. Der entgleiste Wagen hatte sich zur Seite geneigt, sodaß der in demselben Augenblick vorbeifahrende Schnellzug gestreift wurde. Personen sind nicht verletzt worden. Die Reisenden wurden von dem nachfolgenden Zuge 33 aufgenommen und langten mit 30 Minuten Verspätung in Altona an. Weitere Betriebsstörungen 8 nicht eingetreten, da der zweigleisige Verkehr durch Umlegung über den Güterbahnhof in kurzer Zeit wieder auf⸗ genommen wurde.

Osnabrück, 31. Juli. (W. T. B.) Von dem D⸗Zug 93 Cöln Hamburg entgleisten gestern mittag auf dem vbg rts⸗ strange der Station Hafbergen vier Personenwagen, die noch 400 m mitgeschleift wurden. Nennenswert verletzt ist niemand. Der Rest des Zuges fuhr mit einer halben Stunde Verspätung in den hiesigen Bahnhof ein.

Zessgu, 31. Juli. (W. T. B.) In den preu ischen und anhaltischen Forsten zwischen Oranienbaum, Sollnitz und Möhlau wütet ein heftiger Waldbrand. Bis zum Abend waren 3000 Morgen in Flammen, ohne daß das Feuer zum Stillstand kam. Bei der Löschung sind 400 Mann Dessauer Militär, Feuerwehren und freiwillige Mannschaften tätig.

Bludapest, 30. Juli. (W. T. B.) Durch eine Feuers⸗ brunst wurde gestern die Großgemeinde Madar im Komitat Komorn nahezu völlig eingeäschert.

Christiania, 1. August. (W. T. B.) Einem Privattelegramm der Zeitung „Verdens Gang“ zufolge hat ein Kapitän aus Tromsö eine Flaschenpost von Andrées Polarexpedition gefunden. Die Flasche, die bei einer kleinen Insel nördli von Spitzbergen gefunden wurde, enthielt einen von 189 datierten Brief. Näheres über dessen Inhalt ist erst nach einem Monat zu erwarten.