1904 / 239 p. 8 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 10 Oct 1904 18:00:01 GMT) scan diff

Braunschweigische Landes⸗Eisenbahn Nom. Mark 2 000 000,— 3 ½ % Schuldverschreibungen

(Anleihe von 1904) der Braunschweigischen Landes⸗Eisenbahn⸗Gesellschaft in Braunschweig, ausgegeben auf Grund Landesherrlicher Genehmigung vom 19. Juli 1904, eingeteilt in 4000 Stück auf den Inhaber lautende Obligationen à 500 (verlosbar von 1910 ab, verstärkte Tilgung oder Gesamtkündigung bis 1912 ausgeschlossen). Nr. I1 bis 4000.

Die Generalversammlung der Braunschweigischen Landes⸗Eisenbahn⸗Gesellschaft vom 28. Mai 1904

1 beschlossen, behufs Vollendung der Schuntertalbahn und anderer eeckung der Kosten des von der Kaligewerkschaft „Einigkeit“

Betriebszwecke, ferner auch zur

in Ehmen erbauten und von der Braun⸗

schweigischen Landes⸗Eisenbahn⸗Gesellschaft erworbenen Anschlußgleises an den Preußischen Staatsbahnhof

Fallersleben in einer 2 000 000 R.⸗W. aufzunehmen.

Länge von rund 4,4 km, sowie zur Vermehrung der Betriebsmittel eine Anleihe von Durch Bekanntmachung des Herzogl. Braunschw.⸗Lüneburg. Staats⸗

ministeriums vom 19. Juli 1904 in der Braunschw. Gesetz⸗- und Verordnungssammlung Nr. 47 ist der Gesellschaft die Landesherrliche Genehmigung zur Aufnahme dieses Anlehens und zur Ausstellung auf den Inhaber lautender und mit Zins⸗ und Erneuerungsscheinen versehener Schuldverschreibungen unter den

nachstehenden Bedingungen erteilt:

§ 1. Die in Höhe von 2 000 000 auszugebenden Schuldverschreibungen werden unter der Bezeichnung:

Schuldverschreibung der Braunschweigischen Landes⸗ Eiisenbahn⸗Aktiengesellschaft zu Braunschweig

(Anleihe von 1904)

ausgefertigt und in 8

4000 Stücken zu je 500 hergestellt.

Jeder Schuldverschreibung werden Zinsscheine 10 Jahre und ein Erneuerungsschein zur Erhebung be Zinsscheine nach Ablauf von 10 Jahren bei⸗ gegeben.

Die Zinsscheine und der Erneuerungsschein werden alle 10 Jahre auf besonders zu erlassende Bekannt⸗ machung erneuert.

Die Schuldverschreibungen, Zinsscheine und Er⸗ neuerungsscheine werden unter der Firma der Direktion der Braunschweigischen Landes⸗Eisenbahn⸗Aktiengesell⸗ schaft zu Braunschweig und mit der mechanisch her⸗ gestellten Unterschrift von einer die Gesellschaft durch ihre Unterschrift verpflichtenden Anzahl von Vorstands⸗ mitgliedern sowie mit dem Stempel der Gesellschaft versehen ausgefertigt.

Die Schuldverschreibungen werden auch die Unter⸗ schrift eines Kontrollbeamten tragen.

§ 2 Die Schuldverschreibungen werden mit 3 ½ vom Hundert jährlich verzinst und die Zinsen halbjährlich am 2. Januar und 1. Juli jeden Jahres an der Hauptkasse der Gesellschaft zu Braun⸗ schweig sowie an den durch den Vorstand der Gesell⸗ schaft bekannt zu machenden sonstigen Stellen gezahlt. Zinsen, deren Erhebung innerhalb vier Jahren, vom Ablaufe des Kalenderjahrs seit ihrer Fälligkeit an gerechnet, nicht geschehen ist, verjähren zu Gunsten der Gesellschaft, wenn nicht der Zinsschein vor dem Ablauf dieser Frist zur Einlösung vorgelegt wird. Erfolgt die Vorlegung, so verjährt der Anspruch innerhalb zweier Jahre nach Ablauf der Vorlegungs⸗ frist. Der Vorlegung steht die gerichtliche Geltend⸗ machung des Anspruchs aus der Urkunde gleich.

Während die erste Reihe der Zinsscheine für zehn Jahre nebst Erneuerungsschein mit den Schuld⸗ verschreibungen ausgegeben wird, erfolgt die Ausgabe einer neuen Reihe von Zinsscheinen nebst Er⸗

neuerungsschein bei der Hauptkasse der Gesellschaft

zu Braunschweig gegen Ablieferung des der älteren

Zinsscheinreihe beigegebenen Erneuerungsscheins an

den Inhaber des letzteren, sofern nicht der Inhaber

der Schuldverschreibung bei der Gesellschaftsdirektion der Ausgabe widersprochen hat. In diesem Falle sowie bei Verlust eines Erneuerungsscheins werden die Zinsscheine nebst Erneuerungsschein dem Inhaber der Schuldverschreibung 1 wenn er die Schuldverschreibung vorlegt. Durch die Rückgabe des Erneuerungsscheins wird der Empfang der neuen Zinsscheinreihe bescheinigt. Im Falle des Verlustes des Erneuerungsscheins ist von dem Inhaber der Schuldverschreibung eine Empfangsbescheinigung zu erteilen. § 3. Die Inhaber der Schuldverschreibungen sind auf Höhe der darin verschriebenen Kapitalbeträge und der dafür nach § 2 zu zahlenden Zinsen Gläubiger der Braunschweigischen Landes⸗Eisenbahn⸗ Aktiengesellscheft und daher befugt, sich wegen Kapitals und Zinsen an das gesamte Vermögen der Gesellschaft und dessen Erträge mit unbedingtem Vorzugsanspruch vor den Inhabern der Aktien und der dazu gehörigen Gewinnanteilsscheine zu halten. § 4. Die ganze Schuld wird durch Einlösung auszulosender Schuldverschreibungen vom 1. Januar des Jahres 1910 ab mit ½ vom Hundert des Be⸗ trages der ganzen Schuld unter Hinzurechnung der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen ge⸗ tilgt. Der Gesellschaft bleibt das Recht vorbehalten, nach dem 1. Januar 1912 eine stärkere Tilgung ein⸗ treten zu lassen oder auch zu jeder Zeit sämtliche noch im Umlauf befindliche Schuldverschreibungen durch öffentliche Blätter mit 6 monatlicher Frist auf einmal zu kündigen. Die durch die verstärkte Tilgung ersparten Zinsen sind ebenfalls zur Tilgung der noch umlaufenden Schuldverschreibungen zu ver⸗ wenden. Die Einlösung sowohl der ausgelosten als der gekündigten Schuldverschreibungen erfolgt zum Nennwert. Die Auslosung findet zuerst am 2. Januar 1910 und sodann alljährlich statt. Die Einlösung der hiernach zur Rückzahlung gelangenden Schuldver⸗ schreibungen erfolgt von dem auf die Auslosung folgenden 1. Juli an. § 5. Die Auslosung der zu tilgenden Schuldver⸗ schreibungen findet am 2. Januar jeden Jahres am Sditze der Gesellschaft in Gegenwart der Direktion entweder vor dem zuständigen Amtsgericht oder unter Zuziehung eines Notars satt. Die Zeit der Aus⸗ losung, zu der den Inhabern der Schuldverschrei⸗ bungen der Zutritt freisteht, ist 8 Tage vorher durch

einmalige Bekanntmachung in den Braunschweigischen

Anzeigen zur öffentlichen Kenntnis zu bringen.

§ 6. Die ausgelosten Schuldverschreibungen werden

unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge sowie des Termins, an welchem die Rück⸗ zahlung erfolgen soll, binnen 14 Tagen nach der Aus⸗ losung öffentlich bekannt gemacht. Die Einlösung derselben erfolgt von dem im § 4 angegebenen Tage ab entweder bei der Gesellschafts⸗ kasse in Braunschweig oder durch Vermittelung der von der Direktion der Gesellschaft bezeichneten Zahl⸗ stellen an die Vorzeiger der betreffenden Schuldver⸗ schreibungen gegen Auslieferung derselben und der dazu gehörigen, noch nicht fälligen Zinsscheine. Werden die noch nicht fälligen Zinsscheine nicht mit abge⸗ liefert, so wird der Betrag der fehlenden von dem Kapitalbetrage gekürzt und zur Einlösung der Zins⸗

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scheine verwendet, sobald dieselben zur Zahlung vor⸗ gezeigt werden. Im übrigen erlischt die Verbind⸗ lichkeit der Gesellschaft zur Verzinsung jeder ausge⸗ losten Schuldverschreibung mit dem auf die Aus⸗ losung und die Bekanntmachung folgenden 1. Juli und jeder gekündigten Schuldverschreibung mit dem dem Zahlungstermine vorangehenden Tage.

Die infolge der planmäßigen Auslosung eingelösten Schuldverschreibungen werden unter Beachtung der für die Auslosung vorgeschriebenen Form verbrannt, wogegen die Gesellschaft die darüber hinaus durch Auslosung oder infolge einer allgemeinen Kündigung ihrerseits oder infolge der Rückforderung seitens der Gläubiger 9) eingelösten Schuldverschreibungen wieder ausgeben darf.

§ 7. Der Anspruch aus den Schuldverschreibungen erlischt mit dem Ablaufe von dreißig Jahren nach dem Rückzahlungstermine, wenn nicht die Schuld⸗ verschreibungen vor dem Ablaufe der dreißig Jahre der Direktion der Eisenbahngesellschaft zur Einlösung vorgelegt werden. Erfolgt die Vorlegung, so ver⸗ jährt der Anspruch in zwei Jahren von dem Ende der Vorlegungsfrist an. Der Vorlegung steht die gerichtliche Geltendmachung des Anspruchs aus den Urkunden gleich. 8

Obgleich hiernach aus dergleichen Schuldverschrei⸗ bungen keinerlei Verpflichtungen für die Gesellschaft in späterer Zeit abgeleitet werden können, so steht doch der Generalversammlung der Aktionäre der Ge⸗ sellschaft frei, die gänzliche oder teilweise Einlösung solcher Schuldverschreibungen aus Bllligkeitsrück⸗

sichten zu beschließen. b

§ 8. Das Aufgebot und die Kraftloserklärung ab⸗ handen gekommener oder vernichteter Schuldverschrei⸗ bungen erfolgt nach Vorschrift der §§ 1004 ff. der Zivilprozeßordnung. Für die demgemäß für kraftlos erklärten Schuldverschreibungen sowie auch für be⸗ schädigte oder verunstaltete, an die Gesellschaft aus⸗ gehändigte und zu vernichtende Schuldverschreibungen, sofern ihr wesentlicher Inhalt und ihre Unter⸗ scheidungsmerkmale noch mit Sicherheit erkennbar sind, werden auf Antrag des Inhabers oder des⸗ jenigen, welcher das Ausschlußurteil erwirkt hat, neue Schuldverschreibungen ausgefertigt. Die Kosten hat der Antragsteller zu tragen und vorzuschießen. Da⸗ gegen können abhanden gekommene oder vernichtete Zins⸗ oder Erneuerungsscheine weder aufgeboten noch für kraftlos erklärt werden. Es soll jedoch dem bis⸗ herigen Inhaber, wenn er den Verlust von Zins⸗ scheinen vor dem Ablauf der vierjährigen Vorlegungs⸗ frist 2) der Gesellschaftsdirektion anzeigt, nach dem Ablaufe der Frist der Betrag der angemeldeten Zins⸗ scheine gegen Empfangsbescheinigung ausgezahlt werden. Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der abhanden gekommene Schein der Gesellschaftsdirektion zur Einlösung vorgelegt oder der Anspruch aus dem Scheine gerichtlich geltend gemacht worden ist, es sei denn, daß die Vorlegung oder die gerichtliche Geltend⸗ machung nach dem Aölaufe der Frist erfolgt ist. Der Anspruch verjährt in vier Jahren.

9. Die Inhaber der Schuldverschreibungen sind nicht befugt, die Rückzahlung der darin verschriebenen Beträge anders als nach Maßgabe der im § 4 ent⸗ haltenen Bestimmungen zu fordern, es sei denn, daß

a. fällige Zinsscheine, ungeachtet solche zur Ein⸗

lösung vorgezeigt werden, länger als drei Mo⸗

nate unberichtigt bleiben;

b. der Betrieb der Bahn durch Schuld der Gesell⸗

schaft länger als sechs Monate ganz aufhört;

c. die im § 4 festgesetzte Tilgung der Schuld nicht

innegehalten wird. 8

In den Fällen zu a und b kann das Kapital an demselben Tage, an welchem einer dieser Fälle ein⸗ tritt, zurückgefordert werden, in dem Falle zu c ist dagegen eine Kündigungsfrist von drei Monaten zu

eachten. Das Recht der dauert in dem alle zu a bis zur Einlösung der betreffenden Zins⸗ scheine, in dem Falle zu b bis zur Wiederherstellung des unterbrochenen Betriebes, das Recht der Kün⸗ digung in dem Falle zu c drei Monate von dem Tage ab, an welchem die Zahlung der Tilgungs⸗ summe hätte erfolgen sollen. Die Kündigung verliert indessen ihre rechtliche Wirkung, wenn die Gesellschaft die nicht innegehaltene Tilgung nachholt und zu dem Ende binnen längstens drei Monaten nach erfolgter Kündigung die Eirlöͤsun der ausgelosten Schuld⸗ verschreibungen nachträglich bewirkt.

§ 10. is zur Tilgung der auf Grund dieser Genehmigungsurkunde ausgegebenen Schuldverschrei⸗ bungen darf die Gesellschaft einzelne Grundstücke nicht veräußern oder belasten. Dies bezieht sich jedoch nicht auf die Grundstücke, durch deren Ver⸗ äußerung oder Belastung die Betriebsfähigkeit des Bahnunternehmens nicht beeinträchtigt wird, ins⸗ besondere nicht auf außerhalb der Bahn oder der Bahnhöfe belegene sg. Trennstücke sowie auch nicht auf solche, die innerhalb der Bahnhöfe etwa an das Reich oder den Staat oder an Gemeinden zur Er⸗ richtung von Post⸗, Telegraphen⸗, Polizei⸗ oder steuerlichen Anlagen und Einrichtungen, oder die zu Packhöfen oder zu Warenniederlagen abgetreten werden möchten. Der von den Gerichten zu erfordernde Nachweis darüber, ob durch die Veräußerung oder Belastung eines Grundstücks die Betriebsfähigkeit des Bahnunternehmens beeinträchtigt wird oder nicht, wird durch eine Bescheinigung des Herzoglichen Eisen⸗ bahnkommissariats ec .

Diese Bestimmung soll sich jedoch auf 5 zur Rückzahlung fällig erklärten ee h.; ungen nicht beziehen, die nicht innerhalb sechs Monaten nach Verfall zur Einlösung vorgelegt werden.

8 8

§ 11. Die in den Jahren 1885 bezw. 1891 und Re . 1899 ausgegebenen Prioritätsobligationen der Braun⸗ den Braunschweigischen Anzeigen, schweigischen Landes⸗Eisenbahn⸗Aktiengesellschaft zu der Berliner Börsen⸗Zeitung und Braunschweig haben das Vorzugsrecht vor den auf der Frankfurter Zeitung Grund dieses Privilegiums auszugebenden Prioritäts⸗ abgedruckt werden. obligationen zu 2 000 000 ei dem Eingehen eines der vorgenannten Blätte

§ 12. Alle in dieser Genehmigungsurkunde vor⸗ oder wenn dieselben unzugänglich werden, genügt de geschriebenen öffentlichen Bekanntmachungen müssen Bekanntmachung in den übrigen Blättern oder dut einmal in allein in dem Deutschen Reichsanzeiger.

Die über die planmäßige Auslosung hinaus durch Auslosung oder Kündigung eingelösten Schul. verschreibungen werden gesondert bekanntgegeben und bei der etwaigen Wiederausgabe durch Aufdruch al solche kenntlich gemacht werden. 3 8 3

Die Braunschweigische Landes⸗Eisenbahn⸗Gesellschaft ist eine Aktiengesellschaft von unbeschränkte Dauer und wurde am 27. Juni 1884 mit dem Sitze in Bramschweg errichtet und am 7. Juli 1884 n das Handelsregister zu Braunschweig eingetragen. Die jetzt gültige Fassung des Statuts ist in den Generml- versammlungen vom 18. November 1899 bezw. 26. Oktober 1901 festgestellt und am 28. November 1899 bezw. 4. November 1901 von der Herzogl. Braunschweig. Staatsregierung genehmigt worden. Eintrag n das Handelsregister erfolgte unterm 12 Dezember 1899 bezw. 15. April 1902. 6

Zweck der Gesellschaft ist: Bau und Ausrüstung, Erwerb und Betrieb, sowie pachtweise Ueber, nahme von Eisenbahnen im Herzogtum Braunschweig und den angrenzenden Gebietsteilen, zunächst ing besondere folgende Bahnlinien: Von Braunschweig und von Wolfenbüttel durch den Amtsbezirk Salhe über und Bockenem nach Seesen, sowie einer Ringbahn bei Braunschweig. (Stamn⸗ unternehmen. . 1 Es wurde ihr bezüglich des Stammunternehmens die Konzession für die im Herzogtum Bram⸗ schweig belegenen Strecken mittels Konzessionsurkunde des Regentschaftsrats für das Herzogtum Braunschneg vom 10. Februar 1885, unter Bestätigung des Statuts gemäß Erlaß vom 7. April 1885, und für die ar Königl. Preußischem Gebiet belegenen Strecken mittels Konzessionsurkunde der Königl. Preußischen Regierung vom 6. April 1885 erteilt. Die letztere Konzession ist den Bestimmungen des Staatsvertrages zwischen Preußen und Braunschweig d. d. 27./30. Juni 1884 unterworfen. 1

Mittels Konzessionsurkunden vom 21. Juni 1900 seitens der Herzogl. Braunschw. Regierung und vom 28. August 1903 seitens der Königl. Preußischen Regierung ist der Gesellschaft ferner der Bau und Betrieb der normalspurigen Nebenbahn von Nordbahnhof über Gliesmarode bis Fallersleben (Schuntertalbahn) übertragen worden. Die Preußische Konzession ist an den Staatsvertrag vom 23. Jönj 1903 gebunden. Die Schuntertalbahn bildet einen integrierenden Teil des Unternehmens, und es findet auf diese Linie die Konzessionsurkunde für das Unternehmen von 1885 entsprechende Anwendung. Für den Bau der Schuntertalbahn ist der Gesellschaft außer Beiträgen von Adjazenten seitens des Braun⸗ schweigischen Staats nach Artikel II des Landtagsabschieds vom 8./14. September 1899 eine Beihilfe don je 15 000,— für das Kilometer Bahnlänge auf Braunschweigischem Gebiete gewährt worden. Hiervon sind 225 000,— seitens der Regierung bezahlt. Es stehen noch ca. 30 000,— aus. Sobald jedoc das in der Schuntertalbahn seitens der Gesellschaft auf ihre Rechnung angelegte Kapital in dreijährigen Zeitraum zu einer vierprozentigen Jahresverzinsung gelangt, ist der 4 % übersteigende Ueberschuß zunaͤchst bis zu einer 3 ½ /%igen Verzinsung des geleisteten Staatszuschusses zu verwenden.

Eine Zeitbeschränkung ist in den Konzessionsurkunden nicht enthalten. 8

Die Staatsaufsicht 82 das gesamte Unternehmen (Stammbahn und Schuntertalbahn) ist zwischen und Braunschweig derart geteilt, daß dieselbe innerhalb jeden Staatsgebiets von der betreffenden

egierung ausgeübt wird (Staatsvertrag zwischen Preußen und Braunschweig vom 27./30. Juni 188 Braunschweigische Gesetz⸗ und Verordnungssammlung Nr. 36 vom 15. Juli 1888 IV, Art. III und Staatsvertrag vom 23. Juni 1903, Art. 10). 8 1

Die Festsetzung der Tarife und Fahrpläne steht der Herzoglich Braunschweigischen Regierung zu (Art. X bezw. 7 derselben Verträge). 1

Jede der beiden Regierungen hat sich vorbehalten, die in ihr Gebiet fallenden Bahnstrecken da Besteuerung nach Maßgabe der Landesgesetze zu unterziehen. Der Steuer, welche hiernach von den in Königlich Preußischen Gebiete belegenen Strecken zu erheben ist, wird nur derjenige Teil des Gesamt, anlagekapitals zu Grunde gelegt, welcher auf diese Bahnstrecke entfällt. Der Aufwand für Betriebs⸗ 8 hierbei auf die Strecken nach Verhältnis ihrer Länge zu verteilen (Art. XI bezw. 9 derselben

erträge).

dem Deutschen Reichsanzeiger .

In bezug auf das Stammunternehmen ist die Gesellschaft auf Verlangen der Herzoglich Braun⸗ schweigischen Regierung zum Bau und Betriebe eines zweiten Gleises sowie zur Errichtung neuer Stationen oder Haltestellen auf den Braunschweigischen Strecken verpflichtet, sobald die Bruttoeinnahme im Durch⸗ schnitt dreier auf einander folgender Jahre mindestens 16 000 für 1 km beträgt (Braunschw. Konz, IY, unter 5). Für die Preußischen Strecken tritt die Verpflichtung zum Bau und Betrieb des zweiten Gleises auf Verlangen des Ministers der öffentlichen Arbeiten unter den leichen Bedingungen in Kraft; die Errichtung neuer Stationen oder Haltestellen kann verlangt werden, falls die Bruttoeinnahme der drei⸗ letzten Jahre mindestens 12 000 für 1 km betragen hat. Für die Schuntertalbahn ist die Verpflcch⸗ tung zur Errichtung neuer Stationen, Erweiterung der Bahnanlagen ꝛc. nicht von der Höhe der Brutto⸗ einnahmen, sondern lediglich von dem Ermessen der Herzogl. Braunschw. Regierung bezw. des Kgl. Preuß. Ministers der öffentlichen Arbeiten abhängig gemacht. Im Jahre 1903 betrugen die Einnahmen für 1 km 13 005,20

Die Herzoglich Braunschweigische Regierung hat sich ein Recht auf Uebernahme oder Rückkauf der Linien weder für das Stammunternehmen noch für die Schuntertalbahn vorbehalten. Dagegen hat ich die Königlich Preußische Regierung laut Staatsvertrag mit I1“ vom 27./30. Juni 1884

rt. XIII (auf welchen Artikel in den Art. I und XVI der Konzession spezie Bezug genommen ist) das Recht vorbehalten, das Eigentum der innerhalb ihres Gebiets belegenen Strecken der tammbahn nebst allem beweglichen und unbeweglichen Zubehör nach Ablauf von 30 Jahren, vom Tage der Betriebseröffnung an gerechnet oder auch später —, nach einer in beiden Fällen mindestens ein Jahr vorher zu bewirkenden Ankündigung käuflich zu erwerben. Als Kaufpreis hat der preußische Staat den fünfundzwanzigfachen Betrag des steuerpflichtigen Reinertrags, welcher im Durchschnitt der letzten der Ankündigung vorher⸗ egangenen fünf Betriebsjahre für die in Preußen belegenen Strecken aufgekommen ist, zu zahlen; der ftantssteuerpflichtige Reinertrag der auf preußischem Gebiet gelegenen Strecken stellte sich für 1899 auf 109 582,42, für 1900 auf 119 684,89, für 1901 auf 127 202,76, für 1902 auf 123 090,20 und für 1903 auf 105 780,87. Zu dem auf den preußischen Staat im Falle des Ankaufs übergehenden Zubehör gehört insbesondere ein der Länge der in Preußen gelegenen Strecken entsprechender Teil des vor⸗ handenen Betriebsmaterials, ferner das zur Bahn und zur Transportverwaltung dieser Strecken gehönge Inventarium, sowie der Reservefonds II, Erneuerungsfonds II und etwaige für die Beamten der preußischen Strecken bestehende Pensions⸗ usw. Kassen. Hinsichtlich der preußischen Strecke der Schuntertalbahn hat sich die preußische Regierung das Rückkaufsrecht V der Konzession und Art. 16 des Staatsvertrages vom 23. Juni 1903) nach Ablauf von 15 Jahren nach der Betriebseröffnung gegen Erstattung der von der Eisenbahngesellschaft aus eigenen Mitteln mit Genehmigung der Herzoglich Braunschweigischen Staatt⸗ regierung notwendig und nützlich aufgewendeten Anlagemittel vorbehalten. .

Die Braunschweigische Landes⸗Eisenbahn⸗Gesellschaft besitzt und betreibt demnach: a. die normal, spurige Bahn untergeordneter Bedeutung von Braunschweig und von Wolfenbüttel durch den Amtsbezirk Salder über Derneburg⸗Bockenem nach Seesen sowie eine Ringbahn bei Braunschweig in einer Gesamtläͤnge von ca. 82 km, wobei die Neben⸗ und Anschlußgleise im eigenen Besitze der Gesellschaft in ungefährer Länge von ca. 35 km nicht mitgerechnet sind. Die Eröffnung erfolgte in verschiedenen Teilstrecken in den Jahren 1886 89. Von dieser Bahn sind ca. 20 km auf Königl. preußischem und ca. 62 km auf Herzoglich braunschweigischem Gebiete belegen; b. die Schuntertalbahn, deren braunschweigischer Teil bis zum Bahnhofe Brunsrode⸗Flechtorf Landesgrenze (17 km) seit 1. September 1902 voll im Betriebe ist; die preußische Strecke (8 km) ist im Bau und die Gesamtstrecke soll am 1. November d. J. dem Betriebe übergeben werden. Das Anlagekapital der preußischen Bahnstrecke wird in den Büchern der Gesellschaft nicht gesondert aufgeführt.

Die Bahn durchschneidet ein industriell und landwirtschaftlich hoch entwickeltes Gebiet (Fabrik⸗ betriebe verschiedener Art, Rüben⸗ und Getreidebau). Der Betrieb wird nach Maßgabe der Bestimmung der „Bahnordnung für die Nebeneisenbahnen Deutschlands vom 5. Juli 1892“ geführt. An der Bahn sind 28 Bahnhöfe und Haltestellen sowie 7 Haltepunkte und Ladestellen belegen. Hiervon entfallen auf die sogenannte Ringbahn Braunschweig Nordbahnhof —Westbahnhof—Staatsbahnhof, welche die Stadt Braun⸗ schweig auf ca. 7 km Länge umzieht, außer den beiden Hauptbahnhöfen Nordbahnhof und Westbahnhof noch 4 Güterladestellen. In Braunschweig, Wolfenbüttel, Derneburg, Seesen und Fallersleben sind Anschlüsse an die benachbarte preußische Staatsbahn und in Gliesmarode an die Braunschweig⸗Schöninger Eisenbahn⸗Gesellschaft. 1

Ende 1903 waren 39 Privatanschlußgleise vorhanden. 1

An Betriebsmitteln sind vorhanden: 14 dreigekuppelte Tenderlokomotiven, 4 zweigekuppelte Tenderlokomotiven, 1 Salonwagen, 16 Personenwagen II./III. Klasse, 11 Personenwagen III. Klasse, 10 Gepäckwagen, 589 bedeckte Guͤterwagen, 157 offene Güterwagen, 10 Langholzwagen, 26 Plateauwagen, 1 Gerätewagen. Im Laufe dieses Jahres kommen hinzu 1 Gepäckwagen, 74 bedeckte Guͤterwagen und 6 Langholzwagen.

Das Anlagekapital des edasts Unternehmens besteht gegenwärtig aus:

5 000 000,— vollgezahlten Aktien, eingeteilt in St. 7300 Inhaberaktien à 500,— und

St. 1350 Inhaberaktien à 1000,—. 3 296 500,— *) 3 ½ % Prior.⸗Obligationen I. Emission (ursprünglich 3 650 000,—, Ichabra zurc jährliche Tilgung mit ½ % und ersparter Zinsen bis zum ahre 3 8 960 500,— 4 % Prior.⸗Obligationen II. Emission (ursprünglich 1 000 000,—, rich⸗ ülber, dahh jährliche Tilgung mit ½ % und ersparter Zinsen bis zum ahre 1 2 000 000,— 3 ½ % Prior⸗Obligationen III. Emission, rückzahlbar von 1905 an durch jährliche Tilgung mit ½ % und ersparter Zinsen bis zum Jahre 1965. 1 Bei der Anleihe I. und II. Emission ist eine stärkere Tilgung sowie Gesamtkündigung gestattet, bei der Anleihe III. Emission von 1905 ab. ’öö

Die obigen Anleihen haben das Vorzugsrecht vor den auf Grund des diesjährigen Privilegium ausgegebenen Schuldverschreibungen gemäß §11 dieses Privilegiums, und es haben die Inhaber der letzteren den daselbst bezeichneten früher ausgegebenen Obligationen das Vorzugsrecht zu gewähren.

*) War ursprünglich 4 %ig und wurde im Juli 1895 mit Genehmigung des Herzogl. Staatt

ministeriums in eine 3 ½ % ige Anleihe konvertiert. 8 1u6““

8 Die Generalversammlungen, in welchen jede Aktie von 500,— eine Stimme und jede Aktie von 1000,— zwei Stimmen gibt, finden in der Stadt Braunschweig statt und werden vom Vorstande oder Aufsichtsrar mittels öffentlicher Bekanntmachung in den Gesellschaftsblättern spätestens 18 Tage vor dem Versammlungstage berufen. 1

Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen in

22 ö“ 889 in dem Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staatsanzeiger. 1

Die Gesellschaft wird außerdem die Bekanntmachungen noch in zwei Verlsärer und in einer Frankfurter Zeitung einrücken.

Die Direktion (der Vorstand) wird vom Aufsichtsrat gewählt und besteht nach dessen Bestimmung aus einem oder mehreren Direktoren. Die Bestätigung der Mitglieder bleibt d Herzoglichen Landes⸗ regierung vorbehalten. 1S geneürtig bilden die Herren ““

Direktor August Oelmann und 8 Herzoglicher Bahndirektor Rudolf Benze in Braunschweig die Direktion.

Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens fünf und höchstens sieben Mitgliedern, welche durch die Generalversammlung auf vier Jahre gewählt werden und von denen bei einer Mitgliederzahl von fünf oder sechs mindestens zwei und bei der Zahl von sieben mindestens drei ihren Wohnsitz im Herzogtum Braunschweig oder in den Bahngebieten haben müssen. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten außer der Erstattung ihrer baren Auslagen für ihre Mühewaltung eine feste jährliche Vergütung von insgesamt 3000,— und außerdem einen Anteil von 7 % des über einen Betrag von 4 % hinaus auf das Aktien⸗ kapital zur Verteilung kommenden Reingewinnes. Dem Aufsichtsrat gehören gegenwärtig an die Herren: Kommerzienrat Herm. Wolff in Braunschweig, Vorsitzender, Geheimer Baurat Albert Schneider in Harzburg, ekee Vorsitzender, Generalkonsul Max Baer in Frankfurt a. M. Rechtsanwalt Carl Eltzbacher in Cöln, Dr. Karl Sulzbach in Frankfurt a. M., 8 G“ nd Reta ee gen Carl in Braunschweig. ie Dividenden und die Zinsen der uldverschreibungen sowie die ausgelosten Stücke sind zahlbar: in Braunschweig bei der Gesellschaftskasse und 8 1 bei der Braunschweigischen Kredit⸗Anstalt, in Frankfurt a. M. bei der Dresdner Bank in Frankfurt a. M., 8 bei den Herren Gebr. Sulzbach, 8 .“ in Berlin bei der Berliner Handels⸗Gesellschaft und 8 in Cöln bei den Herren J. L. Eltzbacher & Co., 1 1 außerdem die Dividenden noch in den Herren C. Schlesinger⸗Trier & Co., Kommandit⸗Gesellschaft en.

Bei diesen Zahlstellen erfolgt auch kostenfrei die Aushändigung neuer Dividenden⸗ und Zinsbogen sowie die Ausübung etwaiger Bezugsrechte und die Hinterlegung der Aktien zur Sene es esüh.. 8

Dividenden, welche nicht binnen vier Jahren nach der Fälligkeit erhöoben werden, verfallen zu Gunsten der Gesellschaft.

Hüs eesf 88*

r aus dem Unternehmen bei dem jährlichen Abschluß der Betriebsrechnung st e

Reinertrag wird nach folgenden Bestimmungen ermittelt und verteilt: Feanmg sch..

Aus dem Gesamtertrage werden zunächst die Verwaltungs⸗, Unterhaltungs⸗, Betriebs⸗ und

sonstigen Ausgaben sowie alle auf dem Unternehmen haftenden Lasten, insbesondere auch die Verzinsung

und Tilgung der Obligationen, sowie die den Beamten und dem Aufsichtsrat gewährleisteten Ver⸗ gütungen bestritten.

2) Sodann werden die durch den Gesellschaftsvertrag (Statut) bestimmten jährlichen Beiträge zu den Reserve⸗ und Erneuerungsfonds vorweggenommen und hiernach die nach dem Königlich Preußischen Gesetze von dem Reinertrage zu entrichtende Eisenbahnsteuer zurückgestellt.

1 3) Der nunmehr verbleibende Betrag gelangt, insoweit nicht die Generalversammlung besondere Rückstellungen oder sonstige Verwendung beschließt, unter Abzug der gemäß den gesetzlichen und vertrag⸗ gen esimnnngen zu berechnenden Gewinnanteile für Vorstand und Aufsichtsrat zur Verteilung auf as Aktienkapital.

86, Auszahlung der Dividende erfolgt innerhalb acht Tagen nach der ordentlichen General⸗

rsamn 8

Die Bilanz und Gewinn⸗ und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 1903 stellen sich, wie folgt:

Bestände. Bilanz am 31. Dezember 1903. Verpflichtungen. 2—57 3

8 e4* 5 066 000 10 778 469 05 3 ½ % Prioritätsanleihe I. Emission 3 326 000 4 % 8 I 8 1““ 967 000 Schuntertalbal .1 822 520 76]3 ½ % Wiederveräußerliche Grund⸗ Getilgte Obligationen I. Emission .. . . . . 192 500 —- I 28 385 67 . 4

9* 1 33 000 Bestand an Wertpapieren EEX1“ 131 500— (Kautionen, Vermögen der Beihilfen zum Bau der Schuntertalbahn

Hilfskass 332 000 Hilfskassen, Erneuerungs⸗ Reservefonds I.. und Reservefonds) ... 85 061 95

W efonds 822 839 58 ““ 30 000 Bestand an Materialien . 183 111 12 Erneuerungsfonds I 167 295/90 Guthaben in laufenden 1 123 255,41 Rechnungen 2361 352 61 8 für die Schuntertalbahn .. 11 331 56 Barbestand. 868685278560 Verpflichtungen in laufenden Rechnungen .. . 427 651 48 Verkehrsabrechnungen nach dem 31. Dez. 1903 524 962 83

Nicht erhobene Zins⸗ und Dividendenscheine und vocc“ 114 481 92 Gewinn⸗ und Verlustrechnung (Reingewinn) 289 618 70 14 009 962 25

14 009 962 25 Summe und Verlustrechnung am 31. Dezember 1903. Anogahe.

Bau und Ausrüstung der Stammstrecke...

Bau und Ausrüstung der Schuntertalbahn...

.““

Einnahme. Gewinn-

Vortrag aus 1902 .. 41 109 51]s%¶ Ausgaben der Betriebsrechnung. 711 727,14 Betriebseinnahme Davon ab Anteile der .

1 272 664,37 sfonds I I. Davon ab An⸗ 8 rungsfon und II an Titel

Ien ab g III3 e be 8 8 1

nen. b —Rücklage in den Erneuerungsfonds I.. 8 fonds I u. II . 1 an Titel V 12 719,39

Entnahme aus den getilgten bligationen zur Rück⸗ 18 den Bilanzreserve⸗

683 0972 37 353 17 565

8 803 12 500 2 000

145 159 44 800 79 000

2 656 289 618

1 313 554

28 629,86

Rückstellung für den Erneuerungsfonds der 144“4*“ Rücklage für den Bilanzreservefonds . 11“ Verzinsung der Prioritätsanleihe I. Emission und 11666“ Werrhte der Prioritätsanleihe II. Emission und Verzinsung der Prioritätsanleihe III. Emission und 11111“*“ Fr Staatseisenbahnsteuer zurückgestellt. ewinn⸗ und Betriebsüberschuß...

fond

1313 554 ,49 Der Gewinn für das Geschäftsjahr 1903 ist wie folgt verteilt: 8 Gewinnanteil für Aufsichtsrat und Direktio

1 —n Dividende auf 5 000 000,— Aktien ortrag auf neue Rechnung

Summe

6 862,35 262 500,—

286875.

Ddie Reservefonds I und II sind zur Deckung von Ausgaben bestimmt, die durch außergewöhnliche

Ereignisse und Unfälle hervorgerufen und welche notwendig werden, damit die Beförderu it Si 8 2 A 3 8 t erfolgt. Der Reservefonds I ist für den auf braunschweigischem Gebiete und der Ehgerseit euf preußischem Gebiete liegenden Teil der Bahn bestimmt. Die Reservefonds I und II sind nur im Falle per Herabminderung ihrer tatutenmäßigen Höhe wieder zu dotieren. Für den Reservefonds I hat die Herzogl. Braunschweigische Regierung eine Erhöhung des ursprünglich festgesetzten Betrages von 75 000 15 000 verfügt ; dieselbe ist bis auf die letzte Einlage von ca. 5000, welche für das laufende 5 erfolgt, durchgeführt, und sind dann beide Fonds auf voller Höhe dotiert. Eine Erhöhung beider nbn eine Verstärkung der regelmäßigen Zuweisungen an dieselben hat auf ministerielle An⸗ olgen. . Der Erneuerungsfonds I dient für die braunschweigische Strecke und d für die veexisce⸗ glrace. ö meyfe werden durch Reg unhcin Feneuerungsfonde II e Gesellschaft hat in den letzten ahren folge ivid⸗ ilt: bei einem rhatrntde von 3 650 000,2. 1X“ für 1899 1900 6 ½ 7%

5

*) Der Bilanzreservefonds ist der nusgeloshes Obligationen I. Emission do

Bezüglich des Gewinnergebnisses für 1903, welches hinter dem des Vorjahres zurückgeblieben ist, ist zu bemerken, daß auf der Seite der Einnahmen ein nicht unbedeutender Ausfall an Zinsen stattgefunden hat, weil in 1902 die durch die Erhöhung des Aktienkapitals zugeflossenen großen Summen zunächst zinsbar belegt wurden und überdies die Rechnung der Schuntertalbahn bis zur Betriebseröffnung Bauzinsen zu tragen hatte, wogegen auf der Seite der Ausgaben die Betriebskosten der Schuntertalbahn der Jahres⸗ rechnung 1903 voll zur Last fielen. Durch die Erwerbung des Anschlußgleises Ehmen Fallersleben hoffen wir zu erreichen, daß die Schuntertalbahn nicht nur voll ihre Zinsen deckt, sondern auch zur Rente des Aktienkapitals beiträgt. Ist der Erwerbspreis auch kein billiger zu nennen, so haben wir uns doch durch dieses Endglied der neuen Bahn den nicht unbedeutenden Verkehr eines Kaliwerks gesichert, überdies glauben wir auch auf eine vorteilhaftere Ausnutzung unserer alten Stammstrecke rechnen zu können.

In den ersten sieben Monaten des laufenden Jahres betragen die Bruttobetriebseinnahmen der Gesellschaft 690 370,— gegen 661 913,— im gleichen Zeitraum des Vorjahres.

Braunschweig, im September 1904.

Braunschweigis che Landes⸗Eis enbahn⸗Gesellschaft. e ann. Benze. 8

Auf Grund des vorstehenden Prospektes sind auf unseren Antrag 8 8 Nom. 2 000 000,— 3 ½ % Schuldverschreibungen (Anleihe von 1904) der Braunschweigischen Landes ⸗Eisenbahn⸗Gesellschaft in Braunschweig zum Handel und zur Notiz an der Berliner und Frankfurter Börse zugelassen worden. Von diesen Schuldverschreibungen legen wir .

Nom. 1500 000,—

unter nachfolgenden Bedingungen zur öffentlichen Zeichnung auf: 1) Die Zeichnung findet statt am:

Mittwoch, den 12. Oktober 1904, bei den nachfolgenden Zeichnungsstellen: in Berlin bei der Berliner Handels⸗Gesellschaft, Frankfurt a. M. bei der Dresduer Bank in Frankfurt a. M., 4 bei Herren Gebr. Sulzbach, Braunschweig bei der Braunschweigischen Bank, bei der Braunschweigischen Credit⸗Anstalt, bei dem Bankhause M. Gutkind & Co., bei dem Bankhause N. S. Nathalion Nachfolger, bei dem Bankhause Ludwig Peters Nachfolger,

8 . bei dem Bankhause Carl Uhl & Co. während der bei jeder Stelle üblichen Geschäftsstunden. Ein früherer Schluß der Subskription bleibt jeder Stelle vorbehalten.

Der Heichaungetee s beträgt 95 ¾ % zuzüglich 3 ½ % Stückzinsen vom 1. Juli d. J. ab bis zum Abnahmetage.

3) Bei der Feichnung ist auf Erfordern eine Sicherheit von 5 % des gezeichneten Nennwerts in bar oder der betreffenden Stelle genehmen Effekten zu hinterlegen Die Zeichenstellen sind berechtigt, die Rückgabe dieser Sicherheit von der Rückgabe der darüber erteilten Buittung abhängig zu machen.

4) Die Zuteilung bleibt dem Ermessen jeder Stelle überlassen und wird baldmöglichst nach Schluß der Subskription erfolgen.

Den Stempel der Zuteilungsschlußnote tragen die Zeichner zur Hälfte.

5) Die Abnahme der zugeteilten Stücke kann gegen Zahlung des ausmachenden Betrages vom 20. Oktober

1904 ab und muß spätestens am 17. November 1904 erfolgen. Berlin und Frankfurt a. M., im Oktober 1904.

Berliner Handels⸗GCesellschaft. Dresdner Bank in Frankfurt a. M. Gebrüder Sulzbach.

[50468) Baumwollspinnerei & Weberei Lampertsmühle bei Kaiserslautern, vorm. G. F. Grohé⸗Henrich.

Hauptbilanz am 30. Juni 1904. Haben.

88

Soll.

560 259 62 5 808/12 795 291 69 320 030 24 70 682 98 20 427 84 15 31880

Aktienkapitalkonto.. Reservefondskonto... Konto pro Diverse (un⸗ gebuchte Zinsen, Löhne 1“ Dividendenkonto, un⸗ 1u erhobene Dividenden. 1 787 819 W4X*“ 160 972 9 597 24 296

368 966 1 008 815

Anlagekonti: Immobilienkonto. Mobilienkonto 1 Spinnereimaschinenkonto. Webereimaschinenkonto e öFeeeeeböbe— Zweigbahnkonto (Industriegleis) Güterkonto (Hofgut, Wald, Wiesen). Kassakonto (Barbestand) . . ... Wechselkonto (vorrätige Wechsel) . Ie (vorrätige rohe Baum⸗ 111141““*“ Debitorenkonto (vorh. Ausstände) .. Vorräte laut Inventur: Spinnereibetr.⸗Konto (Baumwolle in Arbeit und Garn) . . .. Webereibetr.⸗Konto (Garn in Arbeit eeh)öö. Färbereibetr.⸗Konto (Garn in Arbeit GRN(än) . 27 085 96 Generalunkostenkonto (Materialien zum allgem. Gebrauch))... 90 760 62

Gewinn⸗ und Verlustkonto. .. ..

266 821 35 946 249 75

1 330 917 [68 4 868 561 30 4 868 561 30

8 Soll. Gewinn⸗ und Verlustkonto per 30. Juni 1904. Haben.

An hzzzt. . . . . . .. 93 649 2P. Abschreibungen auf Baumwolle . 58 617 35 Fabrikationskontog. 24 908 31

177 174 94

Eisenbahngesellschaft Greifswald⸗Grimmen.

Auszug aus dem Protokolle uͤber die am 27. September d. Is. abgehaltene Generalversammlung. Hinterlegt und vertreten waren Aktien im Betrage von 1 902 000 I. Vom Geschäftsberichte der Direktion und des Aufsichtsrats wird Kenntnis genommen. II. u. III. Die hierunter stehende Bilanz und Gewinnverteilung wird genehmigt, der Direktion und dem Aufsichtsrate Entlastung erteilt. wablt IV. Herr Landesrat Goeden und Herr Dr. jur. Jaffd werden in den Aufsichtsrat wieder ge .

Aktiva. Bilanz am 31. März 1904. Passiva.

ee“ 83₰

2 031 336 35]% Aktienkapitalkonto . . . 1 970 000—-

40 000 Grund⸗ und Bodenkonto. 40 000—

1 032 24] Baubeihilfekonto. 4 905 53

110 714 91] Erneuerungskonto. 127 492 58

13 164 31] Reservefondskonto 15 058/75

1 200 Dispositionskonto. 2 441 99

51 256 11] Kautionskonto . .. 1 200—

Bilanzreservekonto.. 662ʃ10

Eisenbahnabgabenkonto 336/75

Kontokorrentkonto .. 72 294 47 Gewinn⸗ und Verlustkonto: V

14 31175

Reingewinn 2 248 703 92 Kredit.

3 4 8₰ 2 662 98] An Saldovortrag..“ 103/ 25 2 547 08 Betriebskontoüberschuß .. 43 811 29

177 174 94

Gaaahb Grund⸗ und Bodenkonto. . .. Kassenkonto. 1““ Erneuerungsfondskonto Reservefondskonto. Kautionskonto. Kontokorrentkonto

2 248 703 92

An Betriebskosten Oberleitung

8 Ba 111“

satzungsgemäße Rücklagen.. .

. 8 S“

Eisenbahnabgaben ..... % auf 985 Stück Vorzugsaktien Vortrag auf neue Rechnung. ..

19 869/50 4186/48 336 75 13 133 33 1¹⁷8 42 43 914 54 Grimmen, den 6. Oktober 1904. 1 Die Direktion.

8 5. Krenzien. Jagielski.