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nicht eintrete, ebenso müßten die erhobenen Ansprüche hinsichtlich der als berechtigt anerkannt werden. Auch der Miß⸗ stand, daß man die älteren Werkmeister zur Ablegung der Werk⸗ meisterprüfungen nicht zulasse, müsse beseitigt werden. Aus diesen Gründen solle man es nicht bei der Ueberweisung als Material belassen, die ja nach den eigenen früheren Ausführungen des Abg. Dr. Berndt immer mit einem deutlichen Hinweis auf den großen Papierkorb verbunden sei, sondern die Ueberweisung zur Erwägaung beschließen.
„Abg. Freiherr von Wolff⸗Metternich (Zentr.) erklärt sich für den Antrag Goldschmidt. .
Abg. Broemel (fr. Vgg.): Der Verlauf der Verhandlung lehrt, daß in diesem Falle der Standpunkt der Kommission und ihres Berichterstatters, daß Kürze des Berichts Würze sei, nicht zutrifft. Von keinem der Redner ist der Standpunkt der Kommission gebilligt worden. Bedauerlicherweise hat sich die Regierung an der sachlichen Erörterung nicht beteiligt. Ich vertraue, daß die vorgebrachten sach⸗ lichen Gründe bei der großen Mehrheit dieser kleinen Versammlung (es sind etwa 30 Mitglieder anwesend) dem Antrag auf Ueberweisung zur Erwägung zum Siege verhelfen.
Ein Regierungskommissar führt aus: Auch die Ver⸗ waltung steht auf dem Standpunkt, daß die berechtigten Wünsche der Werkführer zu erfüllen sind. Für den Fall, daß ein Rückgang des Einkommens eintritt, erfolgt jetzt die Ausgleichung durch Stellen⸗ zulagen, wo dies nicht möglich ist, durch Beihilfen. Dieser Weg ist also bereits beschritten. Die Pensionsbedingungen durch Anrechnung von Arbeiterdienstzeit zu verbessern, würde finanzielle Konsequenzen weittragender Art für alle Hilfsunterbeamten haben. Die Lage der Werkmeister wird schon jetzt dauernd verbessert durch die Vermehrung der etatsmäßigen Stellen, die Wartezeit beträgt jetzt nur drei Jahre, noch vor fünf Jahren betrug sie sechs Jahre. Zu den Prüfungen werden alle zugelassen, welche den Vorbedingungen nach der Prüfungs⸗ ordnung entsprechen; wer dagegen nicht die nötige allgemeine Vor⸗ bildung hat, kann zu der Prüfung nicht zugelassen werden. Ein Grundsatz, Werkführer nicht zuzulassen, besteht nicht. Die allgemeine vnfogserung des Wohnungsgeldzuschusses ist ja bereits in Aussicht gestellt.
Abg. Prietze zieht seinen Antrag zu Gunsten des Antrags auf Ueberweisung zur Erwägung zurück.
Abg. von Pappenheim (kons.) weist die Kritik des Abg. Broemel gegen den Berichterstatter der Budgetkommission zurück. Wenn die Herren von der Linken sich nicht größerer Kürze befleißigen,
kämen die übrigen Petitionen überhaupt nicht zur Beratung. Die
Freundlichkeit gegenüber den Beamtenpetitionen werde nicht dadurch bewiesen, daß man ellenlange Berichte über alle Einzelheiten erstattet.
Heerr Broemel sei nicht berechtigt, in dieser Weise eine allgemeine
Kritik an den Berichten der Budgetkommission zu üben.
Abg. Broemel meint, daß die Petenten, wenn auch in der Budgetkommission die Angelegenheit ausführlich behandelt sei, doch den Männern dankbar seien, welche hier im Hause die Sache gründ⸗ lich behandelten. Im Interesse der Beamten liege eine gründliche Beleuchtung der Verhältnisse der Beamten in der Oeffentlichkeit
und nicht bloß in der Kommission, anders sei es auch nicht möglich, nachzuweisen, daß manche Wünsche der Beamten nicht be⸗
rechtigt seien. Dadurch könnten die Beamten abgehalten werden, mit unbegründeten Forderungen zu kommen. Ob Herr von Pappenheim die Berechtigung einer Kritik bestreite, darauf komme es nicht an. Der Sache werde nicht gedient, wenn die Referate der Kommission allzu kurz gehalten seien. Möge das Haus einmütig die Petition der Regierung überweisen.
Abg. Goldschmidt meint, daß es wünschenswert sei, daß schon
die Kommission die Beschlüsse so vorbereite, wie sie nachher das
us fassen werde. Wenn die Kommission mehr Zeit auf die
etitionen verwendete, würde sie manchmal wohl zu anderen Beschlüssen kommen. Die Budgetkommission sei allerdings überlastet und solle rasch die Beschlüsse des Hauses vorbereiten. In so kurzer Zeit sei dann eine gründliche Erledigung nicht möglich. Das solle kein Vorwurf gegen die Kommission sein, aber das Haus habe die Pflicht, die Arbeiten der Kommission nachzuprüfen. Erfreulich sei, daß der Regierungskommissar durch Herrn Broemel veranlaßt sei, sich über die Sache zu äußern. Aber daß die An⸗ rechnung der Vorarbeiterdienstzeit für die Pensionierung zu weit⸗ gehenden finanziellen Konsequenzen führen könne, sei nicht nachge⸗ wiesen. Sehr erfreulich sei die Zusage der Erhöhung des Wohnungs⸗ geldzuschusses.
Abg. von Pappenheim erklärt, daß er als altes Mitglied der Budgetkommission den Vorwurf des Abg. Broemel, den Herr Gold⸗ schmidt verallgemeinert habe, nicht auf sich sitzen lassen könne. Es seien in der Kommission die Verhältnisse der Beamten immer gründ⸗ lich geprüft worden. Wie die Kommission vorher die Meinungen im Hause erforschen solle, sei schleierhaft. Daß nicht immer die Beschlüsse des Plenums mit denen der Kommission übereinstimmten, sei ganz natürlich; aber in 90 % der Fälle stimme das Haus den Beschlüssen der Kommission zu.
Der Regierungskommissar bemerkt, daß er sich schon vor der Rede des Herrn Broemel zum Wort gemeldet habe.
Abg Goldschmidt erwidert, daß es ihm ferngelegen habe, der Budgetkommission im allgemeinen irgend einen Vorwurf machen zu wollen. Er habe auch nicht gemeint, daß die Kommission erst das
aus fragen solle, wie es sich entschließen werde. Die Kommission olle aber gründlicher prüfen, damit die Beschlüsse vorbereitet würden, wie sich voraus sichtlich das Haus entscheiden werde.
Berichterstatter Metger bemerkt in seinem Schlußwort, daß er als Referent der Kommission nichts weiter zu tun habe, als über die Verhandlungen der Kommission zu berichten; er babe in seinem Referat nichts Wesentliches vergessen. Bei der großen Menge der Petitionen könne die Kommission nicht mehr Zeit darauf verwenden, sonst würden andere, wichtige Dinge liegen bleiben.
Abg. Broemel bemerkt persönlich, daß seine Kritik sich nicht gegen den Berichterstatter persönlich richtete.
F. Petition wird darauf der Regierung zur Erwägung über⸗ wiesen.
Eine Petition um Beförderung der Eisenbahntelegraphisten zu Assistenten für den Telegraphendienst nur nach dem Dienstalter beantragt die Budgetkommission der Regierung als Material zu überweisen.
Abg. Marx (Zentr.) beantragt die Ueberweisung zur Erwägung. Es handle sich um ein Bedürfnis, das schon vom Hause anerkannt sei. Gerade die Eisenbahntelegraphisten hätten ihren Dienst inmitten des nervenzerrüttenden Eisenbahndienstes zu versehen. Ihre Hoffnung, daß die Stellen der Assistenten für den Telegraphendienst vermehrt werden würden, habe sich leider nicht erfüllt. Es müsse aber den Eisenbahntelegraphisten die Möglichkeit geschaffen werden, in diese Subalternbeamtenstellen aufzurücken.
Der Regierungskommissar erwidert, daß für diese Be⸗ amten meist einfache Arbeiten in Frage kämen, anderseits aber auch schwierige Arbeiten. Für diese letzteren habe sich die Regierung be⸗ müht, die fähigeren Beamten herauszufinden und in die Assistenten⸗ stellen überzuführen. Für einen Stationsassistenten für den Tele⸗ graphendienst sei es unerläßlich, daß er auch die Befähigung für den Bahnhofsdienst habe. Davon könne nicht abgegangen werden. Diejenigen Beamten, welche die Befähigung zum Subalterndienst erwerben konnten, seien bereits in die Assistentenstellen übergeführt worden.
Abg. Dr. Berndt (nl.) schließt sich dem Antrage auf Ueber⸗ weisung zur Erwägung an.
Abg. Dr. Heisig (Zentr.) ergänzt die Petition auf Wunsch der betreffenden Beamtenkreise, welche über das Verfahren der Kattowitzer Eisenbahndirektion bei der ssehuas der Stellen und bei der Ge⸗ währung der Stellenzulagen sich beschwerten.
Abg. Marx hebt hervor, daß die Tüchtigkeit der Eisenbahn⸗ telegraphisten von dem Minister von Thielen ausdrücklich anerkannt worden sei. Man müsse sie durchaus als befähigt für Subaltern⸗ beamtenstellen ansehen.
Nach einigen weiteren Bemerkungen des Regierungs⸗ kommissars beschließt das Haus die Ueberweisung zur Erwägung.
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Die Petition des Telegraphendiätars Obodda in Essen um frühere Ernennung der Telegraphendiätare zu etatsmäßigen Telegraphisten wird ohne Debatte der Regierung als Material überwiesen.
Ueber eine Petition um Versetzung der Eisenbahnlademeister unter die mittleren Beamten und Erhöhung ihres Gehalts beantragt die Kommission zur Tagesordnung überzugehen.
Abg. Ernst (fr. Vgg.) beantragt Ueberweisung zur Erwägung.
Abg. Franken (ni.) weist darauf hin, daß die Leistungen der Lademeister heute viel höher seien als vor 20 Jahren, und schließt sich dem hegg. Ernst an.
Abg. Broemel (fr. Vag.) betont gleichfalls die gewaltige Steigerung der Anforderungen an die Lademeister, die in ihrer Stel⸗ lung verhältnismäßig geradezu zurückgedrängt worden seien. Die Lade⸗ meister bedürften namentlich der Autorität gegenüber den Arbeitern, es sei deshalb bedauerlich, daß die Regierung mit dem Anfangsgehalt nicht über das Gehalt eines Vorarbeiters hinausgehen wolle.
Abg. Ernst weist darauf hin, daß diese Beamtenkategorie noch keine Aufbesserung erfahren babe. Den Lademeistern gebühre dasselbe Wohlwollen wie den Werkführern; er bitte deshalb um Annahme seines Antrags.
Abg. Dr. Heisig (Zentr.) wünscht, daß, wenn die Lademeister nicht mittlere Beamte werden könnten, ihnen wenigstens der in Aus⸗ sicht gestellte erhöhte Wohnungsgeldzuschuß gewährt werden möge.
Das Haus beschließt nach dem Antrage Ernst.
Eine Petition von Wagenmeistern um Verbesserung der Ver⸗ hältnisse der Wagenmeister und Hilfswagenmeister und eine Petition um Anrechnung von Hilfsbeamtendienst bei der Pensionierung der Wagenmeister beantragt die Kommission durch Uebergang zur Tages⸗ ordnung zu erledigen. Nach einem Antrage des Abg. Pleß (Zentr.) be⸗ schließt das Haus jedoch die Ueberweisung zur Erwägung. 8
Ueber die Petition um Verbesserung der Verhältnisse der Rangiermeister geht das Haus auf Antrag der Kommission zur Tagesordnung über.
Petitionen von Haltestellenaufsehern um Gehaltserhöhung, Versetzung unter die Subalternbeamten, unkündbare Anstellung, andere Amtsbezeichnung, andere Uniformabzeichen, sowie von Weichen⸗ stellern 1. Klasse um Gehaltserhöhung, andere Amtsbezeichnung und ÜUniform und unkündbare Anstellung beantragt die Kommission, zur Erwägung zu überweisen.
Abg. Reinhard (Zentr.) unterstützt in eingehender Schilderung des schwierigen und verantwortungsvollen Dienstes dieser Beamten deren Wünsche und beantragt die Ueberweisung zur Berücksichtigung.
Abg. Hammer (kons.) schließt sich dem Antrage an; diese Be⸗ amten hätten eine gleiche Verantwortung, wie die Stationsvor⸗ steher. Wenn die Stellung dieser Beamten nicht gehoben werde, sei es erklärlich, daß die Disziplin der Bahnarbeiter gegenüber diesen Beamten — vorsichtig ausgedrückt — nicht mehr mitgegangen sei, sondern daß Konflikte zwischen den Beamten auf der Station mit der roten Mütze und den Bahnarbeitern vorkommen. Es sei auch zu be⸗ achten, doß die Beamten ihre Dienstuniform sich selbst beschaffen fihn g während die Reichspostbeamten die Uniform geliefert be⸗ ommen.
Abg. Lüders (fr. kons.) der mit dem Abg. Reinhard den Antrag auf Ueberweisung zur Berücksichtigung gestellt hat, bemerkt besonders, daß durch einen Titel diesen Beamten eine Autorität gegenüber den Arbeitern gegeben werden könne.
Abg. Kopsch (fr. Volksp) spricht sich gleichfalls für die Ueber⸗ weisung zur Berücksichtigung aus. Die Haltestellenaufseher seien eine neue Kategorie; die Regierung habe versucht, Weichensteller weiter auszubilden, so daß sie als Haltestellenaufseher dienen könnten. Dieser Versuch habe sich bewährt, und es seien deshalb die Stellen der Weichen⸗ steller I. Klasse vermehrt worden. Diese Haltestellenaufseher hätten zunächst unter Aufsicht gestanden, seien aber mit der Zeit vollständig selbständig geworden. 1
Der Regierungskommissar führt aus, daß die Haltestellen⸗ aufseher und Weichensteller I. Klasse sich lediglich aus den Arbeiter⸗ kreisen rekrutieren. Die Regierung halte es nicht für angezeigt, auf den Haltestellen mitilere Beamte zu beschäftigen. Auf den Halte⸗ stellen seien die Verhältnisse viel einfacher, und die Aufseher müßten Arbeiterdienste mit verrichten. Die Stellung und die Bezahlung genügten diesen Dienstverrichtungen. Etwas anderes sei die Frage, ob eine Haltestelle mit größerem Verkehr in die Reihe der Stationen III. Klasse aufgenommen werden könne; dann würden diese Stellen mit mittleren Beamten besetzt.
Abg. Graf von Spee (Zentr.) führt aus, daß es überhaupt an einer hierarchischen Gliederung des unteren Beamtenpersonals fehle; daher kämen alle solche Ungleichheiten in den Verhältnissen der Beamten.
Der Regierungskommissar bemerkt, daß die Zahl der Anwärter für diese Posten groß sei, und daß man deshalb auf die Zufriedenheit der Beamten schließen könne. -
Abg. Wol gast (fr. Volksp.) zieht aus den zahlreichen Petitionen den Schluß, daß keine Zufriedenheit unter den Beamten herrsche. Die Arbeit der Haltestellenaufseher sei allerdings einfach und mit reinen Arbeitsverrichtungen verbunden, aber diese Arbeit sei gerade eine sehr vielseitige. In Schleswig⸗Holstein sei es auch vorgekommen, daß Stationen III. Klasse zu Haltestellen gemacht seien. Es sei not⸗ wendig, daß eine feste Ordnung für das gesamte Unterbeamtenpersonal geschaffen werde.
Nach einigen weiteren Bemerkungen des Regierungs⸗ kommissars wird die Ueberweisung der Petitionen zur Berücksichti⸗ gung beschlossen. 1
Abg. Dr. Porsch (Zentr.) bemerkt zur Geschäftsordnung, daß die große Reihe von Beamtenpetitionen, die noch auf der Tagesordnung stehen, heute nicht mehr erledigt werden könne. Zur Abkürzung der Debatten würde es dienen, wenn über diese Petitionen, über welche nur mündliche Berichte erstattet werden, ein schriftlicher Bericht vor⸗ läge. Er beantrage deshalb, die sämtlichen auf der Tagesordnung stehenden Beamtenpetitionen an die Kommission zur schriftlichen Be⸗ richterstattung zurückzuverweisen. 1
Abg. Graf zu Limburg⸗Stirum kkons.) will dem Antrag zu⸗ stimmen, obwohl er sich keinen Vorteil für die Geschäfte des Hauses davon vetspreche,
Abg. Dr. Friedberg (nl.) stimmt dem Antrage zu, weil dadurch Zeit gewonnen werde, daß der Referent nicht das Wort zu nehmen brauche und die Stellung der Regierung schon im Bericht festgelegt sei.
Abg. Ernst (fr. Vgg.) akzeptiert gleichsfalls den Vorschlag des Abg. Dr. Porsch unter der Voraussetzung, daß keine Verzögerung in der schließlichen Erledigung der Petitionen eintrete.
Das Haus beschließt nach dem Antrage Porsch. 8
Schließlich geht das Haus ohne Debatte über eine vom Grund⸗ besitzerverein Friedrichsberg⸗ Boxhagen ausgehende Petition um Ein⸗ gemeindung der Gemeinden Lichtenberg und Rummelsburg in Berlin zur Tagesordnung über.
Schluß 4 ¼ Uhr. Nächste Sitzung Sonnabend 11 Uhr. (Erste Beratung des Staatshaushaltsetats.)
Parlamentarische Nachrichten. —
Ueber die Begründung eines Landesgewerbeamts und eines ständigen Beirats
wird in einer Denkschrift zum Etat der Handels⸗ und Gewerbe⸗ verwaltung u. a. ausgeführt:
Die Zahl der staatlichen und staatlich unterstützten gewerblichen Fortbäcpags⸗ und Fachschulen betrug im Jahre 1880 686 und im Jahre 1904 2065. Hierzu kommt noch eine Reihe von gewerblichen und kaufmännischen, für die Ausbildung der männlichen und weiblichen Jugend bestimmten Unterrichtsanstalten, die ohne staatliche Beihilfe von Gemeinden, Vereinen und Privaten unterhalten werden. Ihre Zahl wird mindestens ebenso hoch wie die der staatlichen und staatlich unterstützten Anstalten geschätzt werden dürfen. Die Aufwendungen des preußischen Staates für das gewerbliche Schulwesen betrugen
1“ v1“ 8 1“ 1“ 111“
EEEe“ für das Jahr 1880 307 101 und 1904 ℳ6
Hiermit ist indessen die Entwickelung des gewerblichen Schul⸗ wesens keineswegs als abgeschlossen zu betrachten. Vielmehr bedarf es bei der fortschreitenden Spezialisierung und Vervollkommnung der einzelnen Arbeitsmethoden, bei der Unmöglichkeit, den gewerblichen Nachwuchs in der früheren Weise lediglich auf dem Wege der prak⸗ tischen Lehre gründlich und planmäßig für seinen künftigen Beru vorzubereiten, und der großen Bedeutung, die das Kunstgewerbe im heutigen wirtschaftlichen Leben gewonnen hat, noch der Gründung einer großen Zahl neuer Handwerker⸗, Kunstgewerbe⸗ und Spezial⸗ fachschulen. Namentlich die letzteren sind in Preußen im Verglei zu ö Ländern, wie Oesterreich und England, noch sehr spbllch vertreten.
Auch das Fortbildungsschulwesen befindet sich noch im Stadium der Entwickelung. Während noch vor 20 Jahren nur wenig Städte eine Fortbildungsschule hatten, die zudem in der Regel nur auf fakultativer Grundlage beruhte, sind in der letzten Zeit in zahlreichen Gemeinden solche Anstalten entstanden.
zahl an Umfang und Bedeutung erheblich gewonnen.
in den letzten fünf Jahren ist die Anzahl dieser Schulen
von 1201 auf 1481, also um 23 v. H., die der Schüler von
141 682 auf 218 667, also um 54 v. H. gestiegen. Bei Berücksichtigung nur der obligatorischen Anstalten ergibt sich für diesen Zeitraum eine Steigerung der Schulen von 771 auf 1263, d. h. um 64 v. H., und der Schüler von 83 772 auf 175 100, d. h. um 109 v. H. Während
noch vor 10 Jahren fast der gesamte Unterricht an den Fortbildungs⸗ schulen nebenamtlich erteilt wurde, wirken jetzt etwa 200 hauptamtlich angestellte Lehrkräfte an Schulen dieser Art.
Zu den auf dem Gebiete des gewerblichen Unterrichts dem Handelsministerium erwachsenden Aufgaben sind neuerdings noch eine Reihe anderer, nicht minder wichtiger hinzugetreten, die unter der Se nl; „Gewerbeförderung“ zusammengefaßt zu werden pflegen. Diesen Maßnahmen, die vornehmlich darauf abzielen, den
Handwerkerstand zu stärken und ihm soweit als möglich die
Vorteile des Großbetriebes zuzuwenden, ist zwar schon früher
in Preußen besondere Beachtung geschenkt worden, auch hat der Staatshaushaltsetat fast von Jahr zu Jahr erhöhte Mittel für diese Zwecke bereitgestellt, ein zusammenhängendes und planmäßiges Vorgehen in dieser Richtung wurde indessen bisher dadurch wesentlich erschwert, daß es an den zur Ausführung und Ueberwachung der erforderlichen Maßnahmen geeigneten Organen fehlte. Nachdem letztere inzwischen in den Handwerkekammern ge⸗
schaffen sind und auch der Landtag den Wunsch zu erkennen gegeben
hat, die Gewerbeförderung nachdrücklicher als bisher zu betreiben,
erscheint ein umfassenderes und planmäßigeres Vorgehen auch auf diesem Gebiete geboten.
Die Lösung so mannigfacher und schwieriger Aufgaben wie der vorstehend aufgeführten ist dem Handelsministerium nur mit Hilfe eines ausreichenden, auf allen Gebieten der Technik durchaus erfahrenen Personals von Sachverständigen möglich. Ein solches Personal steht aber zur Zeit dem Handelsministerium nicht in ausreichendem Ma zur Verfügung und die bisherigen Einrichtungen genügen, wie die Erfahrung gezeigt hat, dem vorhandenen Bedürfnisse der Gewerbe⸗ verwaltung nach technischer Beratung nur in unvolltommener Weise.
Es ist deshalb in Aussicht genommen, unter Beseitigung der technischen Hilfsarbeiterstellen in der Zentralinstanz, ein „Landes⸗ gewerbeamt“ als neue kollegiale Behörde und als ein besonderes Organ des Handelsministers zu errichten und diesem einen „ständigen Beirat“ von Sachverständigen anzugliedern. Es wird damit ein Weg eingeschlagen, der vom Landtag wiederholt empfohlen und auch in anderen Staaten, namentlich in Süddeutschland, mit Erfolg betreten ist. Während das Landesgewerbeamt die Aufgabe hat, den Minister bei Erledigung der laufenden Geschäfte in kechnischen Fragen ständig zu beraten, und ihn bei der regelmäßigen Beaufsichtigung der gewerblichen Unterrichtsanstalten und der der Gewerbeförderung dienenden Ein⸗ richtungen zu unterstützen, soll in dem Beirat ein zur Begutachtung grundlegender Maßnahmen geeignetes Organ geschaffen werden, das der Gewerbeverwaltung hauptsächlich die beständige Fühlung mit dem praktischen Leben und seinen Bedürfnissen vermittelt. Das Landesgewerbeamt hat hiernach dauernde staatliche Auf⸗ aben zu erfüllen; es ist eine mit laufenden geschäf ’lichen Funktionen betraute, dem Handelsminister unmittelbar unterstellte öffentliche Behörde, deren Mitglieder als Beamte ernannt und be⸗ stellt werden. Der Beirat hingegen tritt nur als beratendes Organ des Ministeriums auf, das in regelmäßigen Zwischenräumen berufen wird, um zu bestimmten ihm votgelegten Fragen von grundsätzlicher Bedeutung und zu der Entwickelung des gewerblichen Unterrichts und der Gewerbeförderung im allgemeinen Stellung zu nehmen. Ihm sollen daher — außer den Mitgliedern des Gewerbeamts — auch andere, auf begrenzte Zeit zu berufende Sachkundige angehören.
Ueber die Aufgaben und die Organisation des Landesgewerbeamts und des ständigen Beirats sei hier folgendes mitgeteilt: Das Landes⸗ gewerbeamt hat darüber zu wachen, daß die vom Minister fest⸗ gesetzten oder genehmigten organisatorischen Bestimmungen, Lehrmethoden und andere, den inneren Betrieb betreffende allgemeine oder besondere Anordnungen durchgeführt werden. Es hat zu prüfen und festzustellen, ob und inwieweit die bestehenden Einrichtungen ihren Zweck erfüllen oder aus welchen Gründen und nach welchen Richtungen in der Organt⸗ sation, der Unterrichtserteilung oder Ausstattung Aenderungen oder Er⸗ gänzungen notwendig sind; es soll sich über die Fäbigkeiten und Leistungen der Direktoren und Lehrer, auf Grund sorgfältiger, fort⸗ laufender Ermittelungen und örtlicher Revisionen dauernd unterrichten. Auf dem Gebiete der Gewerbeförderung wird es bei der Einrichtung und technischen Beaufsichtigung der Meisterkurse, der Veranstaltung von Mo⸗ toren⸗ und Maschinenausstellungen, der Förderung des Genossenschafts⸗ wesens und der Ueberwachung der Lehrlingsausbildung beteiligt werden. Es hat ferner die im In⸗und Auslande erscheinenden, das gewerbliche Unter⸗ richtswesen und die Gewerbeförderung betreffenden Veröffentlichungen zu sammeln und systematisch zu ordnen und endlich über die Entwickelung des gewerblichen Unterrichts und die Gewerbeförderung periodische Be⸗ richte zu erstatten. Das Landesgewecbeamt ist eine Kollegialbehörde. Es besteht aus dem Vorsitzenden und seinen Stellvertretern sowie „ordentlichen“, d. h. hauptamtlich und lebenslänglich, sowie „außer ordentlichen“, d. h. nebenamtlich und auf eine bestimmte Amtsperiode anzustellenden Mitgliedern. Die Berufung außerordentlicher Mitglieder soll die Möglichkeit bieten, für die laufende Verwaltung diejenigen tech⸗ nischen Kräfte zu gewinnen, die für Gebiete erforderlich sind, in deren Bearbeitung ein hauptamtliches Mitglied keine genügende Beschäftigung finden würde. Zugleich bietet sich die Möglichkeit, Vorsorge dafür zu treffen, daß die Bearbeitung derjenigen technischen Fächer, die im Landesgewerbeamt durch Mitglieder im Hauptamt vertreten sind, nicht ausschließlich durch den Einfluß eines einzelnen technischen Mit⸗ glieds bestimmt wird. Zu außerordentlichen Mitaliedern sind auf einzelnen Spezialgebieten besonders erfahrene Fachschuldirektoren, Regierungs⸗ und Gewerbeschulräte und andere Fachmänner in Aussicht genommen. Der Vorsitzende und die ordentlichen Mitglieder des Amts sollen vom König, die Stellvertreter des Vorsitzenden und die außerordentlichen Mitglieder vom Minister ernannt werden.
Bei der Besetzung der Stellen für die ordentlichen Mitglieder des Landesgewerbeamts können nur solche Persönlichkeiten in Frage kommen, die den in den Schulen zu behandelnden Lehrstoff völlig beherrschen, die Lehrpläne den Bedürfnissen des praktischen gewerblichen Lebens anzupassen, die verschiedenen Lehrbücher, Lehrmittel und Lehr⸗ methoden in ihren Vorzügen und Mängeln zu würdigen und auf ibre Brauchbarkeit zu beurteilen, endlich die Lehrkräfte auszuwählen, richtig zu verwenden und anzuleiten verstehen. Sie müssen daher über reiche Erfahrungen auf dem Gebiet des Schulwesens und über umfeassende und gediegene Fachkenntnisse verfügen. Vorläufig ist die Begründung von 6 Stellen beabsichtigt, die je mit einem Fachmann für das Bau⸗ das Metall⸗, das Textil⸗, das Kunstgewerbe, einem Schulmanne und einem auf dem Gebiet der Gewerbeförderung besonders erfahrenen Beamten besetzt werden sollen.
(Schluß in der Dritten Beilage
1 — „Auch haben die einzelnen Schulen durch das Anwachsen ihrer Schüler⸗
zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußi
schen Staatsanzeiger.
Berlin, Mittwoch, den 11. Januar
(Schluß aus der Zweiten Beilage.) 8
Eine Ergänzung findet das Landesgewerbeamt im „ständigen Beirat“, dem neben den ordentlichen Mitgliedern des Landesgewerbe⸗ amts Sachverständige angehören sollen, die vom Handelsminister aus den verschiedensten Fachgruppen und Interessentenkreisen berufen werden. Außerdem sollen die an den gewerblichen Schulen interessierten Zentral⸗ behörden eingeladen werden, sich durch Vertreter an den Verhandlungen
beteiligen. Der ständige Beirat soll in allen Fragen von grund⸗ ätzlicher und allgemeiner Bedeutung mitwirken. Er zerfällt in eine „allgemeine Abteilung“ und in „Fachabteilungen“. Während in letzteren nur Fragen zur Erörterung gelangen, die eine bestimmte Fachschulgattung betreffen, sollen in der all⸗ gemeinen Abteilung auch solche Maßnahmen besprochen werden, die mehrere oder alle Fachschulen gemeinsam berühren. Die „all⸗ gemeine Abteilung“ soll alsbald gebildet und mindestens alle zwei Fahre berufen werden, um zu wichtigen Neuerungen allgemeiner Natur; die auf dem Gebiete des gewerblichen Unterrichts und der Gewerbe⸗ förderung geplant sind, Stellung zu nehmen; auch soll sie berechtigt sein, auf Mängel in der Organisation, den Lehrplänen, Lehrmethoden und sonstigen Einrichtungen aufmerksam und geeignete Vorschläge zu ihrer Abhilfe zu machen. Von den Verwaltungsberichten des Landes⸗ ewerbeamts erhält sie regelmäßig Kenntnis. Die Fachabteilungen sollen, sobald ein Bedürfnis dazu hervortritt, gebildet und einberufen werden.
Die Mitglieder des Beirats erhalten für ihre Tätigkeit keinerlei Vergütung, wohl aber eine Entschädigung für die Reisekosten und außerdem Tagegelder; Staatsbeamte bekommen Reisekosten und Tage⸗ gelder nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im übrigen sollen die für die Geschäftsführung des Landesgewerbeamts und des ständigen Beirats erforderlichen Bestimmungen durch eine Ausführungsanweisung des
ndelsministers getroffen werden. 1
Als natürliche Folge der Begründung des Landesgewerbeamts er⸗ gibt sich die Aufhebung der ständigen Kommission für das technische Unterrichtswesen und der Uebergang der Aufgaben der technischen Zentralstelle für Textilindustrie, soweit sie sich auf die Beaufsichtigung der Textilschulen erstrecken, auf das Landesgewerbeamt und den ständigen Beirat. Die Verwirklichung der vorstehend gekennzeichneten
Pläne bedingt eine Mehrausgabe von 61 290 ℳ
Die Einrichtung eines dritten Regierungsbezirks in der Provinz Ostpreußen mit dem Sitz der Regierung in Allenstein, die im Etat des Finanzministeriums für das Rechnungsjahr 1905 vorgesehen ist, wird in einer diesem Etat beigegebenen Denkschrift eingehend begründet, der wir folgendes entnehmen:
Die fortdauernd ungünstige wirtschaftliche Lage der Provinz Ost⸗ preußen, die sich unter anderem in der bedrohlichen Abnahme der Be⸗ völkerung namentlich des platten Landes zeigt, macht der Staatsregierung eine besondere Fürsorge und ihren Organen eine intensivere Tätigkeit zur Pflicht. Eine erfolgreiche Tätigkeit der Regierungen und namentlich ihrer Präsidenten erfordert in dieser Provinz noch mehr als in anderen Landesteilen eingehende Kenntnis der örtlichen Verhältnisse und ständige Fühlung mit der Bevölkerung ihrer Bezirke, die Entfaltung einer auf ununterbrochene lebendige Anschauung gestützten Initiative und fort⸗ währende unmittelbare Mitarbeit. Diese eingehende und fürsorgende Tätigkeit wird in hohem Maße erschwert durch die großen Ent⸗ fernungen vieler Kreise von den Regierungssitzen. Besonders für den Regierungsbezirk Königsberg ist aus diesem Grunde eine Ver⸗ kleinerung dringend erforderlich. Er ist an Flächenumfang (2110 817 ha) der größte Bezirk der Monarchie, größer als die Provinzen Schleswig⸗Holstein (mit 1 900 369 ha), Westfalen (mit 2021 061 ha) und Hessen⸗Nassau (mit 1 569 928 ha). Sein
lächeninhalt übersteigt die Durchschnittsgröße aller Regierungsbezirke 1 021 917 ha — bei Nichteinrechnung von Sigmaringen und dem Stadtkreis Berlin) um mehr als das Doppelte. Auch der Regierungs⸗ bezirk Gumbinnen ist an Fläche (1 588 572 ha) größer als die ganze Feosin Hessen⸗Nassau und übersteigt die Durchschnittsgröße der gierungsbezirke um mehr als die Hälfte.
Es erscheint hiernach notwendig, unter Verkleinerung der jetzigen beiden, räumlich zu weit ausgedehnten und auch geschäftlich über⸗ lasteten Regierungsbezirke in der Provinz eine dritte Regierung einzurichten, deren Bezirk in der Hauptsache die masurischen Kreise umfaßt, und zwischen diesen, jetzt von den Regierungs⸗ sitzen viel zu entfernt belegenen Teilen der Provinz und ihrer Regierungsbehörde diejenige nabe Berührung hernustellen, welche für die dort zu lösenden Aufgaben Vorbedingung ist. Für die dritte Regierung wird ein Sitz zu wählen sein, der inmitten dieser einer besonderen Förderung bedürftigen masurischen Teile im Süden der Provinz belegen ist. Als solcher bietet sich nach Lage, Größe und Verkehrsverbindungen die Stadt Allensteln dar, in der auch die Möglichkeit vorhanden ist, die neue Regierung alsbald und bis zur Beschaffung eigener Geschäftsräume mietweise unterzubringen.
Der neue Bezirk soll unter Berücksichtigung des Gesichtspunkts, daß für alle seine Teile der Regierungssitz möglichst schnell und leicht zu erreichen sein muß, aus den Kreisen Osterode, Allenstein, Neidenburg, Rössel und Ortelsburg des jetzigen Re⸗ S- Königsberg und aus den Kreisen Sens⸗
urg, Lötzen, Lyck und Johannisburg des Bezirks Gumbinnen gebildet werden. Daneben wird der jetzt zum Bezirk Königsberg gehörige Kreis Memel dem Regierungsbezirk Gumbinnen zuzuweisen sein, um den Regierungsbezirk Königeberg zu entlasten und diesen Kreis in denjenigen Verwaltungsverband zu bringen, dem er seiner geographischen Lage nach zugehört. Hiernach würden die zukünftigen Regierungsbezirke umfassen: 1) Königsberg 14 Kreise mit 13 158 qkm und 816 302 Einwohnern 2) Gumbinnen 15 „ EI“ 1 3) Allenstein 9 „ E“ 519 626 8
Die Bildung eines verhältnismäßig kleinen, im wesentlichen auf das Gebiet der alten Landschaft Masuren beschränkten dritten Re⸗ Küarunsebenieke, dem übrigens im Stadtkreise Allenstein in naheliegender Zukunft noch ein zehnter Kreis zuwachsen wird, ist geboten, weil dieser Bezirk, von Natur arm und kulturell zurückgeblieben, dauernd einer besonders wirksamen Fürsorge der Regierung und ihres Präsidenten im höchsten Maße bedürfen wird.
Die Durchführung der Maßregel wird zum 1. Oktober 1905 durch eine Allerhöchste Ordre des Königs erfolgen, nachdem die er⸗ forderlichen Mittel dazu von den Häusern des Landtags der Monarchie bewilligt sein werden. Daher sind in den vorliegenden Etats⸗ entwurf eingestellt: I in das Ordinarium 52 000 ℳ als Pausch⸗ qguantum für persönliche und sächliche Kosten. Daraus sollen be⸗ stritten werden: Gehälter, Stellenzulagen und Wohnungsgeldzuschüsse für die Beamten, die nicht von anderen Regierungen, besonders denen in Königsberg und Gumbinnen, übernommen werden können rund 22 000 ℳ), und ferner Miete, Heizung und Bureau⸗ bedürfnisse, soweit letztere sich nicht aus Ersparnissen der Regierungen in Königsbecg und Gumbinnen decken lassen (rund 30 000 ℳ). Die erstmalige Regulierung des laufenden Bedarfs für ein volles Jahr unter Verteilung auf die verschiedenen Etatstitel kann erst bei der nächstjährigen Etatsaufstellung geschehen. II. in das Extraordinarium
für Beschaffung von Einrichtungsgegenständen, soweit solche
nicht von Königsberg und Gumbinnen übertragen werden können, für bauliche Aenderungen in den anzumietenden Häusern und eventuell Entschädigungen an Mieter dieser Häuser für Ausmieten.
Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßregeln.
Aus dem Jahrbuche der Medizinalverwaltung in Elsaß⸗Lothringen
(16. Band, Jahrgang 1903 und 1904).
Bewegung der Bevölkerung. Die Einwohnerzahl betrug in Elsaß⸗Lothringen nach dem Ergebnis der letzten Volkszählung 1 719 470. Lebendgeboren wurden im Jahre 1901 53 381 (1902: 52 718) = 31,0 (30,7) % d. E. gegenüber 30,5 im Mittel der Jahre 1893 bis 1897. Der Geburtenü⸗ erschuß belief sich auf 19 360 (19 109) Seelen. Totgeboren wurden 1466 (1467) Kinder ehelichen und 167 (157) außerehelichen Ursprungs, sodaß auf je 100 Geburten 3,0 (3,0) Totgeburten kamen, gegenüber 3,2 im Mittel der Jahre 1893 bis 1897. Auf je 10 000 Einwohner kamen 23,6 (22,5) außer⸗ ehelich geborene Kinder (lebend⸗ und totgeborene), dagegen 26,1 im Mittel der Jahre 1893 bis 1897. Gestorben sind ausschl. der Tot⸗ geborenen 34021 (33 609) Personen = 19,8 (19,5) %% d. E, während im Mittel der Jahre 1893 bis 1897 noch 21,8 auf je 1000 Ein⸗ wohner gestorben waren. Im ersten Lebensjahre starben 9204 (9421) = 17,2 (17,9) auf je 100 Lebendgeborene; dagegen waren im Mittel der Jahre 1893 bis 1897 auf 100 Lebendgeborene 19,8 Kinder des ersten Lebensjahres gestorben.
Todesursachen. Im Jahre 1901 starben an Typhus 266 (1902: 165), Kindbettfieber 70 (62), Diphtherie und Krupp 337 (303), Masern und Röteln 412 (444), Keuchhusten 385 (517), Scharlach 81 (127), Lungenschwindsucht 3702 (3727), Krankheiten der Atmungs⸗ organe einschl. Influenza 5656 (5534), an Krebs oder anderen Ge⸗ schwülsten 1440 (1414), Hirnschlag 1408 (1414), akuten und chronischen Magen⸗ und Darmkrankheiten 3830 (3734), Herzfehlern, Nierenleiden und Wassersucht 3163 (3124) Personen. An unbekannten Todes⸗ ursachen starben 169 (161), an Altersschwäche 3812 (3732), an Lebensschwäche 3786 (3733), durch Selbstmord 274 (243) und nach oder bei Unglücksfällen 920 (881) Personen.
Als anzeigepflichtig wurden im Jahre 1902 von Scharlach 1213 (1903: 1091), Diphtherie 1653 (1275), Typhus 973 (2089), Kindbettfieber 100 (139), Prcken 0 (27), Ruhr 5 (82) Fälle ge⸗ meldet. Ueber die 27 in Elsaß⸗Lothringen während des Jahres 1903 beobachteten Pockenfälle enthält der Bericht eingehende Mitteilungen.
Die ärztliche Staatsprüfung bestanden im Prüfungsjahre
02 (1902/03) 60 (60) Kandidaten der Medizin; die Approbation
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als Zahnarzt erhielten 5 (8) Kandidaten. Das Hebammenprüfungs⸗ zeugnis wurde im Jahre 1902 an 41 Schülerinnen, im Jahre 1903 an 39 erteilt. Die Zabl der Apotheker betrug in jedem der beiden Berichtsjahre 244, die Zahl der bestehenden Apotheken ist im Berichts⸗ zeitraume nicht vermehrt worden. Die Approbation als Apotheker erhielten 18 (27) Kandidaten.
Nahrungsmittelüberwachung. Durch das chemische Labo⸗ ratorium in Untersuchungen während des Jahres 1902 ausgeführt; von letzteren entfielen 2255 auf Nahrungsmittel, Genußmittel und Gebrauchs⸗ gegenstände, 18 betrafen das Gebiet der Gesündheitspflege; dazu kamen 112 technische und 36 gerichtliche Untersuchungen. — Dem Laboratorium der Kaiserlichen Polizeidirektion zu Metz ist während der Berichtszeit die Untersuchung aller im Bezirk L.
etz wurden 172, durch dasjenige in Straßburg 2421
tszeit othringen auf des Gesetzes vom 24. Mai 1901 entnommenen Weinproben
übertragen, die bisher daselbst stattgehabte Untersuchung des Wasser⸗ leitungswassers wird dagegen von 1903 ab in der neubegründeten bakteriologischen Anstalt vorgenommen.
Impfwesen.
wesen. Im Jahre 1901 wurden von 44 085 (1902: Erstimpflingen 83,6 (85,4) % mit Erfolg, 5,9 (5,1) % ohne
Erfolg und 0,3 (0,2) % mit unbekanntem Erfolg geimpft; ungeimpft blieben wegen Krankheit 6,3 (5,8) %, wegen Abwesenheit 1,1 (1,3) % und infolge vorschriftswidriger Entziehung 2,8 (2,2) %. Von 34 762 (34 852) Wiedergeimpften wurden 85,2 (85,1) % mit, 11,8 (12,2) % ohne und 0,2 (0,3) % mit unbekanntem Erfolge geimpft; ungeimpft
1,2 (0,8) % wegen Krankheit, 1,0 (1,1) % infolge Abwesenheit (0,5) % infolge vorschriftswidriger Entziehung.
Wasserversorgung. Die Trinkwasserverhältnisse wurden viel⸗
rch Neuanlage von Wasserleitungen oder Erweiterung und
Verbesserung der bestehenden gefördert. Aus Anlaß der verstärkten Typhusbekämpfung wurden u. a. in Straßburg zahlreiche Brunnen besichtigt und deren Wasser bakteriologisch untersucht, wonach in den
Fällen die Brunnen geschlossen wurden. Die sonstige
Tätigkeit der seit 1902 errichteten bakteriologischen Arbeits⸗ stätten zur Typhusbekämpfung wird im Bericht bereits kurz erwähnt.
Türkei.
Der internationale Gesundheitsrat in Konstantinopel hat folgende Verordnung erlassen:
Von Suez eintreffende Schiffe unterliegen, falls sie Passa⸗ giere an Bord haben, einer fünftägigen Quarantäne, im andern Falle einer vierundzwanzigstündigen Beobachtung, außerdem in beiden Fällen einer strengen Desinfektion und der Anwendung des Reglements über die Vernichtung der Ratten und Mäuse auf Schiffen. Diese Maß⸗
haben in einem türkischen Lazarett zu erfolgen. (Vergl⸗
vom 2. d. M. Nr. 1.)
Stand der Tierseuchen in Oesterreich am 31. Dezember 1904.
(Nach den vom K. K. österreichischen Ministerium des Innern veröffentlichten Ausweisen.)
Maul⸗ Rotz und Milz⸗ Lungen⸗ 8e- p
Klauen⸗ b .. brand seuche V Wurm V
ocken Räͤude
Rausch. Rotlauf Schufine. Blüschen.
V brand 88 (Schweine · ausschlag
Tollwut Schweine seuche) 1
Zahl der verseuchten Orte:
Niederösterreich.. Oberösterreich.. Salzburg.. Steiermark. Kärnten
Krain . Küstenland IvIIWZZ6. Vorarlberg. Böhmen. Mähren Schlesien. Galizien. Bukowina Dalmatien.
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Handel und Gewerbe.
Nachdem die Arbeiten des internationalen Preis⸗ gerichts auf der Weltausstellung in St. Louis ihren endgültigen Abschluß gefunden haben, ist man nunmehr damit beschäftigt, die Ausstellung der Diplome und Medaillen, sowie die Veröffentlichung einer offiziellen und endgültigen
Liste der erteilten Auszeichnungen vorzubereiten. Da mehr
als 30 000 Preise sowie mehrere Tausend Mitarbeiterpreise verliehen worden sind, und zwar an Aussteller aus 60 ver⸗ schiedenen Ländern mit einer großen Anzahl verschiedener Sprachen, so handelt es sich dabei um eine mühsame und langwierige Arbeit.
Während es bei früheren Ausstellungen üblich war, auf dem Diplom außer dem Namen und Wohnort des prämiierten Ausstellers lediglich die Gruppe anzugeben, in der die Prä⸗ mierung erfolgt war, soll diesmal der Gegenstand, für den der Preis verliehen ist, kurz bezeichnet werden. Das Diplom gewinnt dadurch an Bedeutung, seine Herstellung erfordert aber vermehrte Arbeit. Der Reichskommissar hat in den mit der Durchsicht des endgültigen Verzeichnisses der Preise be⸗ trauten Ausschuß einen Beamten entsandt, um eine Gewähr zu haben, daß die auf Deutschland gefallenen Auszeichnungen auch in der Form — Firmennamen, Wohnort — richtig ausgestellt werden. ie Veröffentlichung des Ver⸗ zeichnisses steht für Ende Januar d. J. zu erwarten. Der Entwurf für das Diplom rührt von dem amerikanischen Maler Low her, der auch das Diplom für die Weltausstellung in Chicago gemacht hatte. Die bildnerische Ausschmückung des Diplomtextes ist in edler und einfacher Form gehalten. Eine beachtenswerte Neuerung ist es, daß die Medaillen für jeden der vier Grade eine andere Form erhalten werden. Die Medaille des Großen Preises wird die Gestalt eines Kreuzes, die Goldene Medaille die eines Schildes haben, während die Silberne Medaille ein Viereck ist und nur die Bronzene
gedaille die übliche runde Form hat. Die Prägung erfolgt in der staatlichen Münze in Philadelphia. Das Material der unentgeltlich verliehenen Medaillen ist Bronze. Gegen Erstattung der Kosten kann die Ausprägung in Silber oder Gold verlangt werden. — Es wird sobald als möglich eine Abbildung der Medaillen und des Diploms in Deutschland bekannt gegeben werden. Die Aushändigung der Medaillen und Diplome selbst erfolgt durch den Reichskommissar, wird
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sich jedoch, ebenso wie nach der Ausstellung in Paris, noch 1 Dei 31 d Dr ck der M 9 F
e Zeit hinausziehen, da der Druck der Namen auf den zahlreichen Diplomen und die Prägung der Medaillen geraume Zeit erfordert. Die Ausstellungsleitung hofft, die Auszeich⸗ nungen noch vollzählig bis zu dem Ablauf des Jahres 1905 verteilen zu können.
(Aus den im Reichsamt des Innern zusammengestellten
„Nachrichten für Handel und Industrie’.) Oesterreich⸗Ungarn.
Aufgeld bei Zollzahlungen in Silber. Durch Verord⸗ nung des österreichischen Finanzministeriums ist im Einvernehmen mit dem ungarischen Finanzministerium für den Monat 1905 festgesetzt worden daß in denjenigen Fällen, in welchen bei Zahlung von Zollen und Nebengebühren, dann bei Sicherstellung dieser Abgaben statt Gold gulden Silbergulden zur Verwendung kommen, ein Aufgeld von 19 ½ v. H. in Silber zu entrichten ist. (Verordnungsblatt für den Dienst
des K. K. Finanzministeriums.)
Schweden.
Neue Zolltarifausgabe. Der schwedische Zolltarif nebst Taratabelle in der vom 1. Januar 1905 ab geltenden Fassung ist im Dezemberheft des „Deutschen Handels⸗Archivs“ für das Jahr 1904 mitgeteilt. Sonderabdrücke können im Wege des Buchhandels sowi von dem Verlag der genannten Zeitschrift, der Königlichen Hofbuch handlung von E. S. Mittler u. Sohn hierselbst, Kochstraße 68/71 zum Preise von 1 ℳ bezogen werden.
Vereinigte Staaten von Amerika und Panama. Abkommen über den Handel Panamas mit der Kanal⸗
Laut Mitteilung im „Board of Trade Journal“ ist zwischen
den Vereinigten Staaten von Amerika und der Republik Panama ei Abkommen geschlossen worden, wonach zwischen Panama und der Kanal zone Freihandel bestehen soll. Die Häfen von Ancon und Cristobal
sind jedoch nur für Durchfuhrwaren und für Materialien zum Bau des Panamakanals geöffnet. Waren, die in die Republik Panama oder in die Kanalzone zum Verbrauch eingeführt werden, sind mit 10 v. H. (Gold) des Werts zu verzollen. In dem Abkommen ist ferner vorgesehen, daß gesundheitliche und Quarantänevorschriften in
fen von Panama und Colon unter der Aufsicht der Regierung
der Vereinigten Staaten von Amerika stehen sollen. Die Republik Panama hat sich verpflichtet, die Hafen⸗ und Post⸗ gebühren herabzusetzen und die Goldwährung einzuführen.