die anderen zu entlasten. Die Resolution des Zentrums wegen der Verkürzung der Schalterstunden usw. bedarf doch sehr der Prüfung. Der Staatssekretär hat schon auf die wirtschaftlichen Bedürfnisse hingewiesen. Was würde Herr Trimborn sagen, wenn er Zeitungen unter Kreuzband am Sonntag nicht bekäme? Daß unsere Verkehrs⸗ mter entlastet werden müssen von dem unvernünftigen Paketandrang in den letzten Stunden, ist klar. Aber dieser Andrang findet doch nicht nur am Sonnabend statt. Der Staatssekretär hat erfreulicher⸗ weise einen Anfang in Berlin gemacht, um dieser Bummelei entgegenzutreten. Wir sind dafür, daß der Postverkehr am Sonntag eine Einschränkung erfährt, aber es geht zu weit, wenn man den Postpaketschalterdienst an Sonnabenden schon um 4 Uhr schließen will. Dadurch würde z. B. der Thüringer Fleisch⸗ export empfindlich geschädigt werden. Ich empfehle also, daß wir die Resolution entweder verkürzen oder verallgemeinern oder an die Kommission zur Prüfung überweisen. Ich bin auch dafür, daß man den Landhriefträgern einen Drillichanzug gewährt. Die unpiaktische Tasche sollte durch einen Rucksack oder einen Tornister ersetzt werden. Redner wünscht dann eine Ausgleichung der Härten, welche die Einführung der Dienstaltersstufen für die Post⸗ schaffner und Postassistenten mit sich gebracht habe, und tritt der Be⸗ auptung des Abg Singer entgegen, daß in der Postverwaltung eine Paschawirtschaft berrsche. Zugegeben sei allerdings, daß vielfach der Kontakt zwischen dem Betriebe und der Oberleitung verloren zu gehen drohe. Man sollte den Beweisen nachgehen, daß die Beamten sich E“ als Untergebene fühlen, sondern eine gewisse Selbständigkeit haben. Die Verwaltung habe manches Erfreuliche auf diesem Gebiete getan, und es sei zu hoffen, daß sie darin fortschreiten werde. “ Scttaatssekretär des Reichspostamts Kraetke: .“ ch möchte dem Herrn Vorredner bemerken, daß es mein und aller meiner Kollegen Bestreben ist, die Dienstfreudigkeit jedes einzelnen Beamten, wer es auch sei, zu heben, und daß ich sehr wünsche, daß ein guter Ton zwischen Vorgesetzten und Untergebenen jederzeit beobachtet wird. . 1 Auf seine Frage bezüglich des Anlagekapitals der Post kann ich Ferwidern, daß es 652 ½ Millionen — in runder Zahl — beträgt, wovon auf die Post 230, auf die Telegraphie 143 und auf das Fern⸗ sprechwesen 279 Millionen entfallen. Von diesen Summen sind durch 05 Millionen, und zwar für die Post 6 ½, für die für die Fernsprecherei 23 Millionen bis zum
Jahre 1903. Sodann sührte der Herr Vorredner aus, daß die Reichsverwaltung einahe eine Zuschußverwaltung sei. Das ist eine Bemerkung, der man häufig begegnet, und zwar stützen sich die meisten darauf, anzu⸗ führen, daß ja die unentgeltlichen Leistungen der Eisenbahn 30 Mil⸗ F betrügen. Diese 30 Millionen das ist ja den Herren bekannt — stellen eine Zahl dar, bei deren Berechnung die Reichspost⸗ und⸗Telegraphen verwaltung nicht mitgewirkt hat. Man mag nun verschie⸗ dener Meinung sein, wie hoch die Summe ist; wenn man aber über⸗ haupt eine Summe ansührt, dann darf man doch anderseits nicht unter⸗ lassen, auch anzuführen, welche Lasten der Reichspostverwaltung nicht vergütet werden; diese Lasten belaufen sich allein an Portofreiheiten auf zirka 15 bis 16 Millionen Mark (hört! hört!) und sind mit 4 ½ Millionen, schlechtgerechnet, auf die Mitwirkung der Post bei der sozialen Gesetzgebung in Anrechnung zu bringen. (Hört! hört!) Also diese Summen belaufen sich allein auf 20 Millionen Mark; da kann doch von einer Zuschußverwaltung nicht die Rede sein. 8 Das Postkapital verzirst sich sehr gut, die Telegraphie erfordert einen Zuschuß, und die Telephonie beginnt einen kleinen Ueberschuß zu geben. Wenn die Herren diese Summe des Anlagekapitals und der Anleihen gehört haben und gütigst in Anrechnung bringen, wieviel Ueberschuß alljährlich von der Postverwaltung abgeführt wird, dann bedarf es nur eines kleinen Exempels, um die Ueberzeugung zu gewinnen, daß die Anleihen schon so und so oft gedeckt wären, wenn der Ueberschuß zur Deckung der Anleihen verbraucht worden wäre. (Sehr richtig!) Da aber eine Amortisatien nur für das ganze Reich und nicht für die inzelne Verwaltung g schehen kann, darum sind auch die Anleihen der Reichepost nicht getilgt; aber keinesfalls kann von einer Zuschuß⸗ verwaltung die Rede sein. (Sehr richtig!) Abg. Blell (fr. Volksp.): Der den Kaufleuten von dem Abg. Trimborn gemachte Vorwurf der Bummelei ist durch nichts be⸗ gsründet. Der Andrang findet doch nicht nur an den Sonnabenden statt. Die Verwaltung sollte die Zahl der Schalter vermehren, wo es notwendig ist. Tie von dem Staatesekretär verworfenen württem⸗ bergischen Postanweis ngskuverts wären doch auch für unseren Ver⸗ kehr eine große Annehmlichkeit und Bequemlichkeit. Vitelleicht önnte das Porto für diese Kuverts von 20 auf 25 ₰ erhöht Dann müächte ich den Staatssektetär fragen, ob es nicht möplich wäre, die Postpaketadressen ganz fortfallen zu lassen. Es genügt doch, daß das Paket selbst schon die Aeresse trägt. Redner, dessen Ausführungen auf der Tribüne immer unverständlicher werden, bittet um Abschaffung der Antroggelder und fragt den Staatssekretär, wie es mit der Frage der sogenannten Agentenbriefe stände, die für die Geschäftewelt von agroßer Wichtigkeit sei. Große Firmen hätten Briefe unter einem Um chlage an einen Agenten zur weiteren Ver⸗ teilung gesandt, darin habe die Postverwaltung etwas Strafbares erblickt. Es müsse ferner gestattet werden, die Adresse einer Ansichts⸗
postkarte zur Hälfte zu beschreiben.
Staatssekretär des Reichspostamts Kraetke:
1 Mit dem letzten Wunsche, glaube ich, wird cs doch nicht so gehen, wie der Herr Vorredner ausgeführt hat. Die Begriffe darüber, ob ein Zimmer zu warm oder zu kalt sei, werden bei den verschiedenen Menschen häufig sehr verschieden sein. Dem wird nicht abzuhelfen sein, eincrlei, ob das Geld für die Heizung direkt aus der Kasse fließt, oder ob der Vorsteher das Zimmer aus seiner Pauschvergütung heizen läßt. Wo solche *Meinungtverschiedenheiten hervor⸗ treten, ist wohl nichts anderes zu machen, als daß der betreffende Unterbeamte ruhig sagt, mir ist es zu kalt, und schließlich, wenn der Vorsteher nicht hört, sich beschwert; das wird ihm der Vorgesetzte wirklich nicht übel nehmen. Ich möchte dann noch kurz einzelne Fragen streifen, die der Herr Vorredner angeschnitten hat. Was die Agentenbriefe anbetrifft, so ist das Urteil des Reicksgerichts dahin ergangen, daß in dem betreffenden Falle, wo der Agent spezielle wichtige Verrichtungen noch mit den
8
Briefen vorgenommen hatte, eine Strafe nicht geboten war. Diesem
Grundsatz entspreckerd ist auch bei geführtem Nachweis post⸗ große Unsicher⸗
augen⸗ blicklich damit beschäfrtigt, einen Weg zu finden, der es ermöglicht, Briefe, die seitens des Geschäfts an den Agenten geschickt werden, vor solchen Feststellungen zu sichern, und ich hoffe, daß es gelingen
Um aber keine hervorzurufen,
seitig verfahren worden. zu
heit in den HKandelskreisen sind wir
wird, den Weg zu finden.
doch ab! Dies ist geschehen. Jetzt würden wir nun wieder in den anderen Fehler verfallen, wenn wir zu der früheren Gepflogenheit
zurückkehrten.
erklären: es ist ein Unfug, daß man die Vorderseite der Post⸗
karten, zeichnen, ausnutzt, um schöne Bilder zu schonen. sächlich daher, weil viele sich ein Album angeschafft haben, in denen
die Karten aufgehoben werden. Standpunkt gestanden, solche Bilder bekommen nur Wert durch die Signatur des Absenders, der seinen Namen oder Bemerkungen darauf schreibt; denn man kann ja sonst in den Laden gehen und sich solche Bilder kaufen. Da nun aber andere Verwaltungen darin vorgegangen sind und ich nicht die deutsche Postverwaltung in den Ruf der Rückständigkeit bringen möchte, so ist bereits eine Verfügung gezeichnet, wonach vom 1. Februar ab Vorderseite der Karte beschrieben werden darf. (Zurufe) Ich bin aber überzeugt, daß nachher so und soviele Herren sich beklagen werden und die Aufhebung der Neuerung beantragen werden. Ich tröste mich damit, daß es sich um einen Sport handelt. Die Neigung hierzu dauert nur eine kurze Zeit, Art Karten erfunden worden ist.
pellation Auer und Genossen, betreffend den im Ruhrrevier.)
2.—
Was die Teilkarten anlangt, so muß ich als Fachmann
die dazu bestimmt ist, den Adressaten deutlich zu be⸗
sodaß man ihn sofort erkennen kann, in der. Weise Das kommt haupt⸗
Ich habe bisher immer auf dem
versuchsweise die Hälfte der
(Heiterkeit.)
bis wieder eine andere
Hierauf wird Vertagung beschlossen.
Schluß 6 ¼ Uhr. Nächste Sitzung eg. Uhr. Inter⸗ ergarbeiterstreik
Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten. 121. Sitzung vom 19. Januar 1905, Vormittags 11. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.) Ueber den Beginn der Sitzung ist in der gestrigen
Nummer d. Bl. berichtet worden.
Das Haus setzt die zweite Beratung des Entwurfs eines Ausführungsgesetzes zu dem Reichsgesetze, betreffend die Bekämpfung gemeingefährlicher Krankheiten, vom 30. Juni 1900 in dem Abschnitt
„Kosten“ fort.
Nach § 26 sollen die Kosten der Desinfektion und der Vorsichtsmaßregeln bei Leichen nur dann aus öffentlichen Mitteln bestritten werden, wenn der Zahlungspflichtige sie nicht tragen kann. Unter den gleichen Voraussetzungen sind die Kosten der Absonderung in Krankenhäuser oder andere ge⸗ eignete Unterkunftsräume aus öffentlichen Mitteln zu bestreiten. § 26a (die Kommission hat den § 26 der Regierungs⸗ vorlage in zwei Paragraphen, §§ 26 und 26a, zerlegt) be⸗ stimmt, daß, wenn die einer Gemeinde mit weniger als 5000 Einwohnern zur Last fallenden Kosten in einem Etatsjahr 5 Prozent der Staatseinkommensteuer übersteigen, der Mehr⸗ ertrag der Gemeinde zu ⅛ vom Kreise zu 1Me ist, jedoch nur dann, wenn die direkten Kommunalsteuern mehr als 150 Proz. der Staatseinkommensteuer betragen. Den Kreisen ist die Hälfte der hiernach gemachten Ausgaben vom Staate zu erstatten. Hinzugefügt hat die Kommission die Be⸗ stimmung, daß Streitigkeiten zwischen den Gemeinden und den Kreisen hieruͤber der Entscheidung im Verwaltungsstreit⸗ verfahren unterliegen; zuständig ist in erster Instanz der Bezirksausschuß, in zweiter das Oberverwaltungsgericht.
Abg. Wellstein (Zentr.) hält es für erforderlich, daß bis zur dritten Lesung eine Aufstellung über die Verteilung der Kosten dem Hause gemacht werde, aus der ersichtlich ist, was die Gemeinden und was der Staat an Kosten zu tragen hat. Abg. Gamp (freikons.) führt aus, daß in denjenigen Fällen, in denen die Landespolizei zuständig sei, z. B. bei der Desinfektion von lußläufen von Ort zu Ort, die Staatskasse die Kosten zu tragen Labe. Ein Ministerialerlaß habe sich in diesem Sinne ausgesprochen. Minister der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗ angelegenheiten Dr. Studt: Meine Herren! Ich bin nicht in der Lage, namens der König⸗ lichen Staatsregierung den allgemeinen Ausführungen, die der Herr Abg. Gamp im Beginn seiner Rede hier vorgeführt hat, zuzustimmen. Die Zumutung, daß nun hier eine alle Zweifel ausschließende Er⸗ klärung der Königlichen Staatsresierung darüber abgegeben werden soll, welche Kosten zur Kategorie der landespolizeilichen und welche zu der der ortspolizeilichen zu rechnen sind, ist einfach nicht zu erfüllen. Ich würde gar nicht in der Lage sein, hier alle diejenigen Bedenken, rie im Laufe der Zeit im Wege der Judikatur usw. aufgetaucht sind, durch eine einwandsfreie Erklärung dahin zu erledigen, daß nun eine ganz bestimmte Grundlage gegeben würde für die Beurteilung der Frage, ob es sich in jedem einzelnen Falle um landespolizeiliche oder ortspolizeiliche Kosten handelt. Außerdem ist auch das Verlangen, daß in diesem Gesetz eine vollständige Kodifikatien über diese Materie Aufnahme finden soll, ein ganz unmögliches. Eine solche Kodifikation könnte höchstens erfelgen im Wege eines allgemeinen Polizeikosten⸗ g setzes, aber in einem Spezialgesetze in keinem Falle; ein solcher Schritt würde eine große Zahl von anderen Zweigen der polizeilichen Verwaltung berühren und ganz unberechenbare Folgen haben. Der Herr Abgeordnete hat in einem weiteren Teil seiner Aus⸗ führungen hervorgehoben, daß von den örtlichen Verhältnissen die Frage abhängt, ob die Kosten der sanitätepolizeilichen Maßnahmen zu den landespolizeilichen oder ortspolizeilichen zu rechnen sind. Er will die letzte Kategorie für den Fall angewandt wissen, wenn es sich um Seuchenausbrüche handelt, die sich auf mehrere Ortschaften erstrecken, schließt aber gleichzeitig solche Ortschaften aus, die im Zu⸗ sammenhang liegen. Er gibt dadurch von vornherein zu, daß Aus⸗ nahmefälle zu berücksichtigen sind, die sich gesetzlich nicht festlegen lassen. Meine Herren, Sie erschen daraus, welche tatsächlichen Schwierig⸗ keiten für eine sogenannte Kodifikation dieser Materie ent⸗ stehen würden; daß der vorliegende Gesetzentwurf nicht zum Aus⸗ gangspunkt eines derartigen gesetzgeberischen Unternehmens gemacht werden kann, ist meiner Ansicht nach zweifellos. Es wird niemals — und mögen Sie die Bestimmungen so präzis fassen, wie Sie wollen — verhütet werden können, daß nicht durch irgend eine Gemeinde oder irgend einen anderen Beteiligten, der sich zu Unrecht zu derartigen Kosten herangezogen fühlt, der Weg der Klage beschritten werden muß,
kann ich nur dahin bestätigen, daß in der Tat, soweit amteten Arzt eine erste Feststellung einer übertragbaren Krankheit vorgenommen wird, und sich dabei herausstellt, daß es eine über⸗ tragbare Krankheit nicht ist, doch die Kosten der Staatskasse zur Last
fallen.
den Kommissionsbeschlü „für 2 nahmen zur Bekämpfung der gemeingefährlichen Krantheiten zwischen
angelegenheiten Dr.
Schmedding die Gemeinden eine vollkommen einwandefreie, möglich sei, klargestellt wer nahmen seien.
einzutreten. aber um so mehr, aufgestellt hat, die ja auch bei einem Teil der geehrten Versammlung Zustimmung wenn ich richtig verstanden habe — erhebliche Mehrbelastung der Ge⸗ meinden zur Folge haben würde. Davon ist, meine Herren, nicht die
Wenn der Herr Vorredner die Postkarten vorzeigt und sagt, wir hätten sie nicht abschicken sollen, so möchte ich ihm nur erwidern:
sei es im Verwaltungsstreitverfahren, sei es im ordentlichen Piozeß.
scheiden werden. So wird es immer bleiben. Eine einwandsfreh Erklärung auf diesem vielumstrittenen Gebiete der Abgrenzung zwischen landespolizeilichen und ortspolizeilichen Kosten abzugeben, bin namens der Königlichen Staatsregierung, wie ich nochmals erkläre
nicht in der Lage.
Im übrigen gebe ich die Hoffnung nicht auf, daß wir uns doch
über die Fassung der 8§ 26 ff. noch verständigen werden.
zu § 25 gemacht hat⸗
Eine Ausführung, die der Herr Vorredner durch den be.⸗]
Abg. Schmedding (Zentr.) erläutert im einzelnen, wie nach sen die Kosten für die verschiedenen Maß⸗
und spricht die Hoff⸗
Staat, Kreis und Gemeinde zu verteilen sind, 1 1 nung aus, daß das Haus hiernach die Kommissionsbeschlüsse für be⸗
rechtigt halten werde.
eistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗ tudt: Meine Herren! Damit nicht nach dem Grundsatz „Qui tacet
Minister der
consentit“ hier etwa die Schlußfolgerurg gezegen wird, daß die Königliche Staatsregierung die sehr mühevolle und ausgezeichnete Arbeit des Herrn Referenten in allen ihren Einzelheiten ohne weiteres als richtig anerkennt, muß ich die Erklärung abgeben, daß die Arbeit eine objektive und in wesentlichen Punkten auch zu⸗
treffende sein mag, die Kö übrigen die Stellungnahme zu den Einzelheiten die
vorbehalten muß.
nigliche Staatsregierung sich aber im ses Elaboratz
Wellstein meint, daß nach der Aufstellung des Abg. schwer belastet würden, gibt aber zu, daß klare Feststellung im Gesetz gar nicht aber es könne verlangt werden, daß im Gesetz wenigstens de, was landespolizeiliche und ortspolizeiliche Maß⸗
Akg.
Minister der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗
angelegenheiten Dr. Studt:
Meine Herren! Ich erkenne mit Dankbarkeit an, daß der Hen
Abg. Wellstein sowohl im Stadium der [Kommissionsverhandlungen als auch in dem der Plenarverhandlungen dieses hohen Hauses stets bemüht gewesen ist, für das Zustandekommen des Gesetzes wirksam
Auf der andern Seite, meine Herren, bedauere ich es daß heute der Herr Abgeordnete eine Behauptung
gefunden hat, nämlich dahin, daß das Gesetz eine —
Ich habe gestern schon Ihnen nachzuweisen die Ehre gehakt, * daß das Gesetz eine erhebliche Erleichterung bedeutet und keine Mehr⸗ kelastung der Gemeinden. Einmal waren nach den Vor⸗ schlägen der Regierungsvorlage eine ganze Reihe von Kosten, die nach dem Regulativ von 1835 und den allgemeinen Polizeigesetzen bisher den Gemeinden zur Last fielen, auf den Staat über⸗ nommen, und wenn der § 25 nach der Fassung Ihrer heutigen Be⸗ schlüsse Gesetz wird, so werden auch die sämtlichen Kosten der ersten Feststellung von übertragbaren Krankheiten auf die Staatskasse über⸗ nommen. Das bedeutet eine sehr erhebliche Erleichterung der Ge⸗ meinden. (Sehr richtig! links.) Es bleibt im übrigen die Frage, welche Zumutungen nun tat⸗ sächlich seitens der Medizinalverwaltung bezw. der kommunalen Auf⸗ sichtsbehörde und der staatlichen Polizeibehörden usw. in bezug auf die praktische Durchsführung gewisser sanitärer Maßnahmen gestellt werden. Ich habe bereits wiederholt erklärt, daß nach den den Medizinalbeamten und den beteiligten Staatsbehörden erteilten Weisungen es völlig ausgeschlossen ist, daß das neue Gesetz zum Aus⸗ gangspunkt von erheblichen neuen Anforderungen, die die Gemeinden überlasteten, genommen werden soll. Nun begreife ich die Schlußfolgerung in der Tat nicht, die darauf hinausgeht, daß das Gesetz den Gemeinden erhebliche Mehrlasten auferlegt. Ich bitte, meine Herren, diesen Argwohn nicht zu hegen. Die tatsächliche Durchführung des Gesetzes wird Ihnen beweisen, daß in der Tat eine erhebliche Erleichterung eintritt; sie läßt sich schon jetzt mathematisch nachweisen, und soweit es sich um Zumutungen hinsicht⸗ lich der Einrichtungen behufs Abwehr von übertragbaren Krankheiten handelt, können Sie zur Medizinalverwaltung und den beteiligten Polizeibehörden das Vertrauen hegen, daß da nicht unmögliche Zumutungen gestellt werden. Wir würden ja nach der gegenwärtigen Lage der Gesetzgebung schon im stande sein, den Gemeinden beziehungs⸗ weise Gutsbezirken usw. gegenüber derartige Zumutungen zu stellen; sie sind aber, vielleicht abgesehen von wenigen Ausnahmefällen, nicht gestellt, und wo es sich um Kärten handelte, sind dieselben durch den Diepositionsfonds der Medizinalverwaltung ausgeglichen worden. Meine Herren, was diesen Dispositionefonds anbetrifft, so steht dank dem Entgegenkommen der Finanzverwaltung für die nächsten Jahre ja auch noch eine angemessene Erhöhung in Aussicht. Sie können also versichert sein, daß eine übermäßige Belastung im Einzelfall nicht eintreten wird. Meine Herren, ich habe aber außerdem hinzuzufügen, daß nach den Verhandlungen, die mit dem Zentralkomitee des Roten Kreuzes im Gange sind, es voraussichtlich möglich sein wird, für eine erhebliche Anzahl von Gemeinden Baracken zu sehr mäßigen Preisen für den Bedarfsfall bei Ausbruch von Epidemien oder bei erheblicher ört⸗ licher Ausbreitung übertragbarer Krankheiten zur Verfügung zu stellen Es soll auch in dieser Beziehung eine Erleichterunz eintreten, die, wie ich glaube, mit geringen Opfern verbunden sein wird, sodaß Sie der Autsführung des Gesetzes mit vollem Vertrauen entgegensehan können. Ich vermisse in all den Bedenken, die bieher erhoben worden sind, in der Tat den überzeugenden Beweis, daß die Gemeinden infolge der Durchführung der Gesetzesvorlage erheblichen Mehrlasten aus⸗ gesetzt werden würden; das gerade Gegenteil ist der Fall.
Akg. Wellstein bleibt dabei, daß die Belastung der Gemeindes schwer sein wede. 98 2
Rede.
in der Dritten Beilage))
48 2
Schluß
Wenn dies dec Fall ist, meine Herren, so können Sie doch zu den
das dreht sich immer im Kreise. Früher geschah cs nicht, wir schickten
die Karte nicht ab, und da kamen die Herren und sagten schickt sie “ 1““
Gerichten das Vertrauen haben, daß sie nach
Recht und Gesetz ent⸗
(sdeiterkeit und Zuruf des Abg. Gamp: Hat Fürst Bismarck gesagt!)
der Staatskasse lediglich für Volksschulzwecke. Die Provinz Posen
8
8 8
Dritte Beilage chsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsa
Berlin, Freitag, den 20. Januar
““
zeiger.
1905.
11“ 1“
Abg. Gamp (fr. kons.): Es sollen doch kons.): E ganz neue, ———— ö “ Frascheen “ 1 Körnerkrankheit, für deren Bekämpft isher der Staat allein die Kosten getragen hat, ” Geber ganz kleinen Gemeinden Tausende von Mark an Kosten ö e 28 auch nur 20 Kinder etwa im Krankenhaus beobachtet S. 6““ Sef Verpflichtung der Landes⸗ — e u e der Ortspolizeibehörde so fixier z ei veständ ger Mann. daraus klug werden Se dnc 18 2. chwierige Frage, zu bestimmen, was „überwiegende“ Geheimer Regierungsrat Freiherr von Zedli gi t Fr edlitz und N— b vis Aöö Ver ichesd he⸗ die “ 8 fen. e den Gemeinden gern helfen, wi auch bei den Maßnahmen gegen den Typhus d dei Jfäͤhinen Gemeinden geholfen habe. Ein yphus den leistungsunfähigen m B großer Teil der in d Gesetz i vve E“ sei schon durch E1““ 3 . n, namentlich in den Städten, wie die Anzeige⸗ Iö“ gb 8 “ deren Kosten 8 sbie vnn ie . ragen hätten. In anderen Dingen, wie z. 2 HE des erforderlichen Rüstzeuges für de Belüm gfnd 88 v eiten, werde der Staat die Gemeinden gerade entlasten. Wern 5 esetz nicht zu stande käme, könnten die Gemeinden vielleicht noch E 1I 8 1e haben, sobald Epidemien ausgebrochen Te Eesche rnh . die Cholera aufträte, könnte gar keine Rücksicht Abg. Winckler (kons.): Die Diskusst ü i ichti G :.): sion über die 5 2 5 bes 11“ 8G daß ich da nehmen, um daran zu erinnern, daß das Gesetz für uns unannehmbar ist, wen ’“ mneh⸗ benn die Gemeind über⸗ Sa. “ 86 Bnge 88 usfüheungen des Abg. Aen. 3 Gemeinden volle Klarheit über i Ver⸗ ghes geben müssen. Wir können dem “ 5 ding nur dankbar sein für seine mühevolle Zusammen⸗ 8 ung 88 Wirkungen des Gesetzes. Wir können aber nicht über⸗ 8+* ob alles, was Herr Schmedding vortrug, richtig ist. Wir Fenen⸗ Bele arbeit 68 2 noch nicht. Zu einer fassung über das ganze Gesetz können wir nicht eher schreiten, als bis volle Klarheit geschaffen ist, wie die fi ie Tragweite für die Gemeinden sein 8 vefcg. 1 “ EEEö“ en se rd. Die Regierung bitte ich, de. estenmung über das Gesetz das ihrige zu tun, um
Finanzminister Freiherr von Rheinbaben: Meine Herren! Die Ausführungen des Herrn Vorredners nötigen mich zu einigen Worten der Erwiderung. Vorab bitte ich aber um b. 16 dem Herrn Abg. Gamp kurz auseinander⸗ usetzen, der seine besondere Vorliebe für die Finanzverw wie gestern betätigt hat. v Der Herr Abg. Gamp hat g it dienstli 1 gestern, als ich anderweit dienstli verhindert war, im Eingange seiner Ausführungen gesagt: 88 Meine Herren, ich kann dem Herrn Kollegen2 i , gen Wellstein darin nur vollständig beistimmen, daß man dem Finanzressort gegenüber nicht vorsichtig genug sein kann.
und hat dann ähnlich wie der Herr Abg. Winckler davon proche daß es nicht angängig sei, „auf die am wenigsten bö der Gemeinden immer und immer wieder neue Lasten zu bürden.“ Meine Herren, was den ersten Punkt betrifft, so sind uns ja
diese Vorwürfe nicht neu und haben wir uns auch allmählich daran gewöhnt, und ich werde mein kummervolles, durch das Mißtrauen des Herrn Abg. Gamp belastetes Leben auch weiter fortführen. (Eeneitter üis; 8 Abg. eSn Ausspruch des Fürsten Bismark!)
er, meine Herren, was den anderen Ausspruch betrifft, de unberechtigt sei, „auf die am wenigsten “ immer und immer wieder neue Lasten zu bürden“, so bin ich doch ge⸗ nötigt, dem entschieden zu widersprechen, und darf die Behauptung aufstellen, daß die Tatsachen genau das Gegenteil von dem beweisen was der Abg. Gamp behauptet hat. Gewiß erkenne ich mit dem Abg. Gamp durchaus an, daß viele Gemeinden sehr hoch belastet sind aber bestreiten, 8— der Staat in den letzten Jahren den
nden immer und immer wieder neu d 8 “ neue Lasten aufgelegt hat, wie
Meine Herren, wie ist denn die Entwickelung in
letzten Zeit gewesen? Sie ist immer dahin “ in “ der hohen Belastung der Gemeinden die staatsseitige Hilfe für die Gemeinden auf den verschiedensten Gebieten des öffentlichen Lebens auszubauen und auszugestalten. Das ist geradezu die Signatur der Zeit gewesen, die Staatsbeihilfe nach dieser Richtung hin eine größere Ausdehnung gewinnen zu lassen als früher. Ich habe mir einmal eine Zusammenstellung gemacht, wie sich die Entwickelung der Schul⸗ verhältnisse beispielsweise gestaltet hat. Danach steht das in der 1e Ostpreußen setzt so, daß dort auf 100 ℳ Einstommensteuer ereits 257 ℳ Beiträge des Staates allein für die Volk⸗schule entfallen im Regierungsbezirk Gumbinnen, und im Regierungsbezirk Königsberg auf 100 ℳ Einkommensteuer 124 ℳ Staatebeiträge allein 1 8 die Volksschule. Also die Staatsbeiträge lediglich für die 53 ksschule in der Provinz Ostpreußen überstiegen weitaus das eeee. an Staatseinkommensteuer in dieser Provinz, und im Levr der Jahre 1898 bis 1902 sind nicht weniger als 30 Millionen ve- aus der Staatskasse allein für Volksschulzwecke nach der 8 Fües Ostpreußen gewandert. Es sind das jährlich mehr als 8 üzee- und in den anderen östlichen Landesteilen verhält es sich Provinz Westpreußen bringt insgesamt an Staatseinkommen⸗ . 99 3,84 Millionen und hat beispielsweise im Jahre 1901 vepe ionen aus der Staatskasse für Volksschulzwecke erhalten. . ovinz Pommern, der Herr Gamp angehört, bringt 5,2 Millionen uf einschließlich der Stadt Stettin, und bekommt 5,29 Millionen aus
8 4,9 Millionen auf und bekommt 7,4 Millionen aus der Staats⸗ 8 Dieses Verhältnis ist seit 1901 noch ungünstiger für den aat geworden insofern, als die Leistungen für Volksschulzwecke eine
Meine Herren, ich darf daran erinnern, daß wi ü erziehungsgesetz zu meiner großen e. nesäace und daß die staatliche Belastung daraus sich auf mehr als 3 Millionen beläuft, auch hier in der Richtung, die zu nächst 1 verpflichteten Organe nach Möglichkeit staatsseitig ss unterstützen. Endlich darf ich noch hervorheben, daß ich selber als Minister des Innern das Dotationsgesetz aufgestellt und als Finanz⸗ minister hier eingebracht habe mit einer jährlichen Belastung 1 10 Millionen Mark, um die Kreise und Gemeinden, die durch Armen⸗ und Wegebauzwecke in erheblichem Maße belastet wurden zu ent⸗ 6bn Also, wenn ich auch die Belastung der Gemeinden üit Herrn amp durchaus anerkenne, so muß ich doch dem widersprechen, daß 8e Zeit dazu übergegangen sei, immer und immer 69 8. 1 Lasten auf die Gemeinden zu legen; das Gegenteil ist
Der Herr Abg. Gamp hat dann die Befürchtun r daß der Staat aus dem Gesetze Veranlassung 1“ sehr erheblichen Leistungen — es handelt sich jährlich um mehrere Hunderttausend Mark —, die er für die Bekämpfung der Granulose macht, seinerseits zurückzuziehen. Meine Herren, wir denken gar nicht daran. Ich kann die Erklärung positiv abgeben, daß wir, nachdem i 88 n beschritten haben, auch in der Bekämpfung der nulose fortfahren ; also i h de. werden; also in der Beziehung kann er voll⸗ 8 Er ist dann wiederum auf den Gedanken, de in de mission zu wiederholten Malen vertreten hat, bö Sete zwischen Landespolizei und Ortspolizei genau zu firieen Meine Herren, man hat sich in der Kommission Mühe gegeben und ist immer zu dem Ergebnis gekommen, daß das ganz unmöglich ist Einmal kann man, wie der Herr Kultusminister meiner Ansicht nach mit Recht ausgeführt hat, eine solche Grenze nicht ziehen durch ein solches Spezialgesetz. Ich bitte mir aber wirklich eine zutrecfende Formulierung vorzulegen für die Grenze zwischen Landes⸗ und Orts⸗ polizei; ein solche gibt es einfach nicht, und wenn Sie sie suchen und in das Gesetz hineinnehmen würden, würden Sie in der Praris häch. her sehen, daß die Formulierung in 80 von 100 Fällen nicht zu⸗ 1g würde und zwar auch zum Schaden der Gemeinden. Das b 1 G nur nach Prüfung der konkreten Verhältnisse in einzelnen
Herr Gamp sagt: wenn die Krankheit von einer z anderen kommt, dann sollen die Maßnahmen be sein; er hat aber schon die Einschränkung gemacht: ja, wenn es sich vielleicht um Berlin und Schöneberg handelt, dann sollen sie ortspolizeiliche sein. Sie wollen schon daraus ersehen wie außerordentlich schwierig das ist. Er sagt: ia 1 wenn die Gemeinden mit nicht bebauten Flächen an einander grenzen, dann soll es landespolizeilich sein. Also liegen zwei Ortschaften un⸗ mittelbar aneinander und befinden sich noch einzelne Häuser vawissclen dann soll es ortspolizeilich sein; befindet sich aber auf 100 m Cenk zufälligerweise kein Haus, dann soll es landespolizeilich sein. Meine Herren, damit kommt man in Details, die ganz unhaltbar sind Es kann nur nach der Gesamtheit der Verhältnisse geprüft werden Das kann man, glaube ich, der Rechtsprechung überlassen, die bisher auch den Gemeinden vollkommen zu ihrem Recht verholfen hat.
Meine Herren, nun meine ich, nach den Ausfü der Herr Ministerialkommissar , 86% . 8 in der Beziehung vollkommen beruhigt sein, daß der Gesetz⸗ entwurf den Gemeinden keine neuen Lasten auferlegt. Der frühere Gesetzentwurf ging davon aus, einfach den Rechtszustand aufrecht zu erhalten, also die Gemeinden die Lasten tragen zu lassen die als ortspolizeilich anzusehen sind, während der Staat naturgemäß die Kosten der Landespolizei seinerseits zu tragen hat. Es wurde also schon durch den früheren Gesetzentwurf nichts an dem gegenwärtige Rechtszustand geändert. Man wünschte alsdann aber in Feerh a 8 daß gerade die kleinen Gemeinden vielfach überlastet sind F kleinen Gemeinden eine weitere Erleichterung zuteil werden zu laffen und ich habe mich gern bereit erklärt, in Anerkenntnis der teilweise vorliegenden Ueberlastung dieser kleinen Gemeinden dazu die Hand zu bieten; und daraus ist der jetzige § 26a entsprungen. Es ist an⸗ zuerkennen, daß im Falle eines Ausbruchs der Seuche unter Um⸗ ständen die Leistungsfähigkeit der Gemeinden nicht in dem Maße berücksichtigt werden kann, wie das in ruhigen Zeiten der Fall ist wenn eine Seuche nicht ausgebrochen ist. Es kann in der Tat vor⸗ kommen, daß unter Umständen auch in einer kleinen Gemeinde schleunigst oder sofort sanitäre Maßnahmen getroffen werden müssen, und daß daher die Aufbringung der Kosten unter Umständen über die Kräfte einer solchen kleinen Gemeinde hinausgeht. Deshalb habe ich mich bereit erklärt, den § 26 a anzunehmen, wonach, während bisher die lleinen Gemeinden die ortspolizeilichen Kosten ohne jede Ein⸗ schränkung zu tragen haben, künftig bei diesen kleinen Gemeinden bis zu 5000 Seelen, sofern sie mehr als 150 % der Staaͤtssteuer aufbringen, die Gemeinden nur ein Drittel der Kosten zu tragen haben, während das zweite Drittel der Kreis bezahlt und das dritte Drittel auf den Staat entfällt, sodaß also gegenüber der jetzigen Rechtslage die Verpflichtung der kleinen Gemeinden auf ein Drittel des eesescgi Zustands ermäßigt worden ist.
ogegen ich mich allerdings gewehrt habe, mei war der Gedanke, dieses Verteilungsprinzip nun 18 auf die Maßnahmen, die in §§ 27 bis 29 erwähnt sind. Dort Fendelt es sich nicht um Maßnahmen, die nach Ausbruch einer ve sofort getroffken werden müssen, bei denen also eine Prüfung der Leistungsfähigkeit der Interessenten nicht möglich ist, sondern es handelt sich, wenn ich so sagen darf, um a.9a die im Frieden getroffen werden, vor Ausbruch der G euche, wo man also vollkommen in der Lage ist, bei einer Erörterung 88 Frage die medizinalpolizeiliche Seite zu berücksichtigen, aber auch
e Frage der Leistungsfähigkeit der Gemeinden vollkommen in Rück⸗
weitete Steigerung erfahren haben.
solche plötzlich notwendigen Maßnahmen die Gemeinden überlastet
nicht etwa in den Händen der Medizinalverwaltung “ fa den Händen der Kommunalaufsichtsbehörden, des „ de egierungspräsidenten usw., und man von dies ⸗ stanzen doch gewiß annehmen kann, daß sie auch die Frage 78 “ der Beteiligten würdigen und danach ihre Maß nahmen einrichten werden. Mich an diesen Maßre beteiligen, das würde einfach heiß „di v len, de heißen, die Grenzen zwischen Kommunal⸗ aufgaben und Staatsaufgaben zu verwischen und auf eine Ebene zu bacsees, bei der gar kein Ende abzusehen ist. Denn wenn man 8 “ 6 1b Staat sich an dem Krankenhauswesen Gemeinde beteiligen soll, so kann mor — — gen verlangt 88 der Staat sich auch an den Kanalisationsanlagen 88 inze 88 emeinde beteiligt und übermorgen etwa an den Kosten 1 G 8 “ Auf dieses unübersehbare Gebiet 1— rachtens der Staat nicht ei e ü 1he cht einlassen, und daran würde Ich meine aber, und darf mich dahi 1 ber, un ahin kurz resumieren: die jetzige Vorlage stellt nicht eine Verschlechterung zu Lasten der ö eine wesentliche Verbesserung aus Gründen, die ich kurz 1 e habe und die der Herr Regierungskommissar Ihnen ein⸗ g 6 argelegt hat. Ich von meinem Ressortstandpunkt aus habe 5 kein Interesse an dem Zustandekommen des Gesetzes. Kommt es nicht zu stande, so spare ich eine sehr große Summe Geldes, die jetzigen Gesetzesvorlage sich zu Lasten der Staatskasse I1 “ 88 das Nichtzustandekommen des Gesetzes sehr ; denn einmal würde die Medizinalverwaltun 1 ltung darunter 88 und vor allen Dingen auch die Gemeinden. Wenn die Vor⸗ I stande kommt, entgeht den Gemeinden die Wohltat der 88 ö 26 a, und es bleibt einfach bei dem bisherigen Rechts⸗ zu 8 „wonach die Gesamtkosten der Ortspolizei von den Gemeinden 5 ragen sind. Deshalb möchte ich nochmals bitten, diesen, wie ich glaube, unbegründeten Argwohn fallen zu lassen, als ob den Ge⸗ ö neue, unübersehbare Lasten auferlegt werden sollen, und vom 58 einer guten Medizinalverwaltung und im interesse der Gemeinden und der Kreise der stimmung zu erteilen. “
Abg. Kreth (kons.) erwidert zunächsf s
rerh .) erwi zunächst, daß der O
Ftaate Lö bbenesgchen sont⸗ ja 8n die Aentene der 8 — bilde. Bei der Könerkrankheit liege auch i ilitäri Beziehung ein Staatsinteresse vor. Der R bEE111“—
d 6 eresse b Redner bittet, die Regi möchte erklären, ob sie die Kosten für di 8 kã g dieser ranl⸗ heit übernehmen wolle, andern ürde dermpfung seee leecn 5 Gn; würde die Annahme des Gesetzes
Finanzminister Freiherr von Rheinbaben:
1 Meine Herren! Nach den Ausführungen des Herrn Vorredners man glauben, daß die Kreise im Osten einen sehr erheblichen Teil der Granulosekosten zu bestreiten hätten. Der Herr Abgeordnete hat sogar ausgeführt, die Kreise hätten sich nur unter dem Zwange der Staatsregierung dazu herbeigelassen. Meine Herren, die Sache steht so, daß die Kosten sich stellen wie 6:1, also ½ der Staat und 1⁄ die gesamten Kreise. Das ist der Sachverhalt.
Abg. Gamp: Es war aus dem Ges⸗ : Es r 3 de etz nicht zu 8 „eSe. die 68 in aüsfem l,chedenen, dhs
n d rmeinden gehören auch die Gutsgemei ür Eööö Pfennig ausgegeben In drn sund, is 1 ℳ Vermögen besaß, ein Schulgebäude für 10 000 ℳ
Nach einigen kurzen Bemerkungen der Abgg. holz (il.), Wellstein (Zentr.) und Kreth EEE“
Iöe Freiherr von Rheinbaben: ch wollte nur dem Abg. Kreth gegenü 2 — 1 Frr genüber sagen, daß es hin⸗ sichtlich der Bekämpfung der Granulose bei dem h- soll, wie er gegenwärtig besteht, daß es also nicht in unserer Absicht
liegt, wie es offenbar der Herr Abg. Gamp befü⸗
des Gesetzes die Gemeinden in höherem Maße öö“ her. Es wird jetzt in jedem einzelnen Falle die Leistungsfähigkeit geprüft und danach von Fall zu Fall die Entscheidung getroffen, und die Tatsache ist, daß, wie mir der eine Herr sagt, wir fünf Scchstel von den ganzen Kosten tragen oder sogar sechs Siebentel e der andere Herr sagt; die Differenz ist ja nicht sehr groß. Alfo es soll bei dem bisherigen Zustande bleiben: Prüfung von Fall zu Fall und 8 1 zu der Grenze, wie es bisher schon geschehen ist, da, wo die einzelnen Gemei ächli 1 E11“ Gemeinden tatsächlich schon als leistungs⸗
Die §§ 26 und 26a werden ents issi
Die §e 262 rechen 2
teschesset sageeanmnen. WCCC“ ie §§ 27— 29 werden gemeinsam berate
§ 27 bestimmt: G 88b
Die Gemeinden können durch die K 1 .,2 den kön Kommunalaufsichtsbe schon zu seuchenfreier Zeit nach Maßgabe ihrer Taslchtsehage öö 7 “ der Einrichtungen angehalten verden, welche bei oder nach Bekämpfung der eingefahrli oder Petalbfetragbaren Frezibeites heeeüpe F 8 reise sind befugt, diese Einrichtun — meinden zu treffen und zu . a,. g1n 1“ Die Abgg. Gamp, von Köli h b Abgg. b Kölichen, Meyer⸗Diephol Dr. Ruegenberg beantragen, die Worte „nach Bicbhols⸗ hres aee zu streichen. g. Wellstein (Zentr.) beantragt, d 7 8 1 8 2 em 8 2 gende Fassung zu geben: “ „Ist der Ausbruch einer übertragbaren Krankheit oder liegt die begründete Gefahr des Ausbruchs 6 ficg 188 benstuns inete solchen von s sind die Gemeinden verpflichtet, die⸗ nigen Einrichtungen, welche zue Bekän d ü ö sind, zu treffen. pfung der übertragbaren Sofern diese Einrichtungen Bedürfnissen dienen, wel⸗ ü die Grenzen einer einzelnen Gemeinde hinausge ö in. en, Ver⸗ pflichtung dem Kreisverbande auferlegt dn 1 § 28 lautet in der Kommissionsfassung: „Wenn von der Kommunalaufsichtsbehörde auf Grund des § 27
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welche neue und
sicht zu ziehen. Hier ist die Befürchtung ausgeschlossen, daß durch
Aagärderunsen an die Gemeinden gestellt werden, erhöhte Leistungen nötig machen, so wird in Ermangelung des Ein⸗
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werden; und die Befürchtung ist um so mehr ausgeschlossen, als die