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waltung am liebsten keine Erwerbsgesellschaften im Ansiedelungsgeschäft haben; ich möchte am liebsten provinzielle Siedelungsgesellschaften haben, die lediglich auf genossenschaftlicher Basis aufgebaut sind. Diese Genossenschaften sollen aus dem 2 Millionenkredit, auf den wir später noch zu sprechen kommen, Mittel an die Hand erhalten, um beim Ankauf der Güter den Ansiedlern in den Fällen eine finanzielle Unterstützung gewähren zu können, in denen die Gewährung eines Zwischenkredits nach Lage des Gesetzes nicht in Frage kommt. Des weiteren sollen aus dem Fonds Beihilfen für Neueinrichtungen auf dem Gebiete des Gemeinde⸗, Kirchen⸗ und Schulwesens und für Folgeeinrichtungen, wie z. B. für den Bau von Wegen, Brücken usw., gegeben werden. Denn die landwirtschaftliche Verwaltung und jeder, der es nach dieser Richtung hin mit der Allgemeinheit wohlmeint, muß darauf das Hauptgewicht legen, daß nicht noch jeder einzelnen neubegründeten Stelle besondere Auflagen gemacht werden, die der Einzelne im Laufe der Jahre, sei es zur Verzinsung, sei es zur Ab⸗ lösung abtragen muß. Je billiger wir den Mann ansetzen, um so besser. Ich muß es aber an dieser Stelle aussprechen, meine Herren, ich erachte es nicht für gut, diesen anzusetzenden Bauern Wald zu geben, weil der einzelne kleine Besitzer, wie das aus früheren Auf⸗ teilungen allen Herren vom Lande gut bekannt ist und worüber viele Erfahrungen vorliegen, nicht in der Lage ist, Wald rationell zu bewirtschaften. (Sehr richtig! rechts.) Es wird also nicht die Zuteilung von Wald, wenn es irgend geht, in Aussicht zu nehmen sein. Zweitens müssen wir in den Vordergrund rücken, daß schlechter Boden für den schlechtesten Menschen zu schlecht ist (Heiterkeit); es muß bei den Ansiedelungen darauf gesehen werden, daß die Leute wirklich guten Boden bekommen. Der wird ihre Arbeit zahlen, während sie auf schlechtem Boden nur mühselige Scheinexistenzen, Existenzen ohne Fleisch und Blut, führen würden. (Sehr richtig! rechts.) Darum möchte ich gern, daß wir für unsere innere Kolonisation die Ansiedler, wenn irgend angängig, nur auf gutem Boden ansetzen.
Es ist vielleicht für das hohe Haus von Interesse, zu erfahren, wieviel Domänen für Ansiedelungszwecke verwandt worden sind; denn es ist ja der landwirtschaftlichen Verwaltung oft der Vorwurf gemacht worden, sie gebe für Ansiedelungszwecke ihre Domänen nicht her. Es sind der Ansiedelungskommission in letzter Zeit über⸗ wiesen — ich will die Namen hier nicht weiter verlesen; wenn einer der Herren sie wünscht, stehen sie zur Verfügung — in der Provinz Posen fünf Domänen, in der Provinz Westpreußen eine Domäne, in der Provinz Brandenburg eine Domäne, in der Provinz Pommern acht Domänen. Also Sie sehen, daß seitens der Landwirtschaftsverwaltung dieser Aufteilung von Domänen gegenüber wahrlich kein Widerstand geleistet wird. Ich möchte auch darauf hinweisen, wie ich das bereits in der Budgetkommission getan habe, daß gerade der Ankauf der Domänen im Osten die Vorbereitung zu einer vielleicht erst in hundert Jahren kommenden Aufteilung ist. Wenn wir heute den Besitz nicht erwerben, so wird er nach der gewöhnlichen Entwickelung in der Zukunft wesentlich teurer sein, und wir werden viel mehr Schwierigkeiten haben nachher, eine Besiedelung durchzuführen, als wenn wir diesen Besitz schon jetzt erwerben. Ich glaube gerade, daß das jetzige auf Schaffung eines größeren Domänenbesitzes im Osten unseres Vaterlandes gerichtete Vorgehen der Landwirtschaftsverwaltung mit eine wesentliche Vorbereitung für die künftige Aufteilung ist für den Fall, daß die kommenden Generationen mit einer solchen Maß⸗ regel vorgehen wollen. (Sehr richtig!)
Es wird der Landwirtschaft so oft vorgeworfen, der Großgrund⸗ besitz hätte seine Zeit gehabt, es wäre Zeit, daß er verschwände und daß der kleinere Besitz an seine Stelle träte. Ich will gern zugeben, daß in den dicht bevölkerten Gegenden am Rbein eine Aufteilung voll⸗ ständig richtig gewesen ist, aber erst, nachdem zuvor der Großgrund⸗ besitz seine kulturellen Aufgaben dort gelöst hat, und die großen kulturellen Aufgaben im Osten müssen in gleicher Weise erst von dem Großgrundbesitz erfüllt werden, ehe wir hier an die Parzellierung überhaupt herangehen können. Es sind da zwei Momente, die wesentlich im Vordergrund stehen. Wer das platte Land kennt, wird zugeben müssen, daß es sehr schwer ist, einen kleineren Besitzer dazu zu bekommen, große Wegeanlagen zu schaffen, für Eisenbahnverbin⸗ dungen zu sorgen usw. Dafür hat der kleinere Besitzer wenig Interesse, er steht zunächst immer auf dem vollständig richtigen konservativen Standpunkt: es ist so lange so gegangen, warum soll es auch nicht weiter so gehen? Die ganze Schaffung der Kommunikations⸗ verhältnisse verdankt der Osten ebenso wie früher der Westen im wesentlichen dem Großgrundbesitz, der zu richtiger Zeit eingesehen hat, wie nach dieser Richtung vorzugeben ist. Auch die weiteren Fragen der Entwässerung, der Vorflut, der Drainage sind bei Kleinbesitz, selbst in genossenschaftlichen Verbänden, schwerer zu lösen, als wenn der Großgrundbesitz die Lösung dieser Fragen in die Hand nimmt.
Weiter muß ich im Anschluß an das, was ich mir vorhin schon er⸗ laubie betreffs der inneren Kolonisation zu sagen, wiederholen, der Großgrundbesitz ist meiner Ansicht nach, sofern nicht staatlicher oder Gemeindebesitz in Frage kommt, allein in der Lage, eine rationelle Waldkultur im Interesse unseres Vaterlandes durchzuführen. (Sehr richtig! rechts.) Gerade in betreff der Erhaltung der Wälder, welche 5 2 „ 2— 2 . 8 2.
o oft hervorgehoben wird, müssen wir immer sagen, allein der Groß⸗
rundbesitz kann eine rationelle Bewirtschaftung solcher Waldflächen durchführen. Mit dem, was ich vorhin sagte, daß wir schlechte Böden von der Besiedelung ausschließen sollten, hängt es übrigens eng zusammen, auf schlechten Böden wieder Wald zu schaffen und diesen in größerem geschlossen zu lassen. Es volltieht sich damit eine friedliche und schiedliche Teilung, d. h. der Großgrundbesitz wird auf den schlechteren Böden größere Latifundien besitzen, aber sie haupt⸗
ächlich mit Wald bestockt haben, und der Kleingrundbesitz wird auf den guten Böden vermehrt werden.
Ich glaube, meine Herren, daß ich damit die Gesichtspunkte vor dem hohen Hause klargelegt habe, die mich bewegen, gerade diese beiden Fragen hier heute in den Vordergrund der Besprechung zu schieben, wie es bereits der Herr Bcrichterstatter getan hat. Es sind dies Fragen, die nach meiner Ansicht für die weitere landwirtschaft⸗ liche Entwicklung unseres Vaterlandes von hoher Bedeutung sind 8 Ich komme nun, meine Herren, auf einen weiteren Punkt, der
chon in den Verhandlungen der Kommission uns eingehend be⸗ chäftigt hat, nämlich die Ausbildung und Erweiterung unseres niederen landwirtschaftlichen Schulwesens. Ich habe in der Kom⸗ mission bereits dargelegt — und ich hoffe, daß schon eine Reihe von den Herren hier auch die Drucksache Nr. 630, aus
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welcher sich das ergibt, vielleicht einmal durchgesehen haben wird —, daß unser landwirtschaftliches Schulwesen in den letzten Jahrzehnten von uns nicht so entwickelt worden ist, wie es einem tatsächlichen Bedürfnis entsprechend hätte entwickelt werden müssen. Seitens der Budgetkommission ist nun hervorgehoben worden, man solle versuchen, weitere staatliche Mittel flüssig zu machen; man hat sich hierbei, nach meiner Ansicht völlig zutreffend, die Frage vor⸗ gelegt, wie weit etwa das Dotationsgesetz vom 8. Juli 1875 der Sache hindernd im Wege stände. Ich habe sofort Veranlassung ge⸗ nommen, mit dem Herrn Finanzminister mich in Verbindung zu setzen, und kann dem hohen Hause in bezug auf die von der Budget⸗ kommission nach dieser Richtung hin gefaßte Resolution folgendes erklären.
Eine Aenderung des Dotationsgesetzes erachte die Königliche Staatsregierung nicht für möglich. Die Staatsregierung muß viel⸗ mehr daran grundsätzlich festhalten, daß die Provinzen gemäß dem Dotationsgesetze zur Erhaltung und Ausbildung des niederen land⸗ wirtschaftlichen Schulwesens verpflichtet sind.
Trotzdem ist aber der Herr Finanzminister bereit, mit mir in Erwägungen einzutreten, ob es nicht möglich ist, denjenigen Pro⸗ vinzen, die in ihrer Leistungsfähigkeit wesentlich beschränkt sind, durch Staatsmittel zu helfen und damit einer weiteren Ausbildung des landwirtschaftlichen Schulwesens Vorschub zu leisten. Die Herren werden daraus ersehen, daß der Herr Finanzminister in vollem Maße bereit ist, so weit wie irgend möglich hierbei zu helfen. Der Vergleich aus dem Etat ergibt ja, welche Summen der Staat für das gewerb⸗ liche Schulwesen aufwendet. Was nun die Förderung des landwirt⸗ schaftlichen Schulwesens im einzelnen anbetrifft, so lehrt uns die Er⸗ fahrung, daß das Wesentliche für unsere Landwirtschaft die Winter⸗ schule ist, weil nur dorthin allein der Bauer aus der nächsten Nähe seine Jungen zum Unterricht schicken kann, und daß die sogenannten Ackerbauschulen sich nicht in dem gewünschten Maße bewährt haben. (Sehr richtig! bei den Freikonservativen.) Wir müssen hierauf im Anschluß an die Fortbildungsschule auf eine Erweiterung unserer Winterschulen bedacht sein. Das haben auch die Erörterungen ergeben, die im vorigen Jahr hier im hohen Hause stattgefunden haben. Ich bin der Ueberzeugung, daß wir gerade unserem mittleren landwirtschaftlichen Besitz damit eine wesentliche Hilfe leisten. Denn das ist für mich zweifellos, daß gerade eine bessere Ausbildung in den Winterschulen zu einer Vertiefung und Verbesserung des bäuerlichen Betriebes wesentlich beitragen wird. (Sehr richtig! bei den Frei⸗ konservativen.)
Ich komme nun, meine Herren, noch zu unseren veterinärpolizei⸗ lichen Verhältnissen resp. zu der Entwickelung der von allen Seiten beklagten Seuchen. (Hört, hört!) Meine Herren, zunächst habe ich zu konstatieren, von der Lungenseuche ist unser Vaterland Gott sei Dank im letzten Jahre verschont geblieben. Dagegen steht die Maul⸗ und Klauenseuche im Vordergrunde der veterinärpolizeilichen Interessen. Wir haben im Frühjahr und Sommer einen schweren Einbruch der Seuche von Rußland her zu beklagen gehabt. Die ländliche Be⸗ völkerung hat unter der Seuche selbst und nicht weniger unter der strengen, zur Bekämpfung der Seuche ergriffenen behördlichen Maß⸗ nahmen zu leiden gehabt. Es hat sich aber gezeigt, daß es einem schnellen und energischen Zugreifen gelingt, der Seuche Herr zu werden. Beispielsweise ist es möglich gewesen, in einem ostpreußischen Kreise die Seuche, die sich dort von einer Molkerei aus in gefahr⸗ drohendem Umfange verbreitet hatte, durch ein solches Eingreifen in verhältnismäßig kurzer Zeit zu tilgen. Ich kann bei dieser Gelegen⸗ heit im besonderen meinen Dank den Landwirtschaftskammern aus⸗ sprechen, die mit Rat und Tat die landwirtschaftliche Verwaltung zu unterstützen bereit gewesen sind und unermüdlich mitgewirkt haben in unferer landwirtschaftlichen Bevölkerung die Ueberzeugung wachzurufen, daß nur mit scharfem Vorgehen gegen jeden einzelnen Seuchenausbruch die Verbreitung hintenangehalten werden kann. (Sehr richtig!) Es hat sich bei dem letzten Seuchenfall im Osten gezeigt, daß es nicht genügt, der früheren Praxis entsprechend, nur die verseuchten Orte oder Bezirke gegen den Verkehr mit Klauenvieh zu sperren, innerhalb dieser Orte aber die Seuche in der Hauptsache sich selbst zu überlassen, sondern ein schneller Erfolg kann nur dadurch ge⸗ sichert werden, daß in jedem verseuchten Gehöft die Stallsperre und zwar nicht nur für das Klauenvieh, sondern auch für andere Haustiere wie Hunde, Katzen und Geflügel strenge durchgeführt wird, und daß auch dem Personenverkehr in und aus dem ver⸗ seuchten Gehöft mehr Beachtung als bisher geschenkt wird. Wenn nach dieser Richtung hin die landwirtschaftliche Bevölkerung immer weiter aufgeklärt und zur selbsttätigen Mitwirkung angeregt wird, dann wird auch die Maul⸗ und Klauenseuche viel von den ihr bisher innewohnenden Gefahren verlieren.
Im Anschluß an die Verseuchung des Ostens, die längs der ganzen Grenze von Ostpreußen bis an die österreichische Grenze er⸗ folgte, haben wir jetzt leider einen Einbruch der Maul⸗ und Klauen⸗ seuche von Süden her, wahrscheinlich von Oesterreich nach Bavern und Württemberg eingeschleppt, zu beklagen. Noch in der letzten Zeit haben Seuchenausbrüche durch Vieh stattgefunden, das von Vieh⸗ händlern nach Sachsen eingeführt war. Es wird Sache der Land⸗ wirtschaftskammer sein, in Zeiten der Seuchengefahr solchem Vieh ihre besondere Beachtung zuzuwenden und darauf hinzuwirken, daß die in dem Ankaufe solchen Viehs liegende Gefahr der Seuchenver ⸗ schleppung möglichst vermieden wird. Je mehr diese Gefahr bekannt wird, desto eher wird sich der Landwirt selbst zu schützen wissen und destomehr wird auch der Handel die Finger von dem Vieh lassen, das, wenn ich so sagen soll, „nach dem Proppen riecht“. (Groß Heiterkeit.) Ich hoffe nun, daß es uns auch jetzt gelingen wird, dem neuen Einbruch, der in der Provinz Sachsen und auch im Rheinland zu beklagen ist, mit Erfolg entgegenzutreten, und daß den hierauf gerichteten Bestrebungen der landwirtschaftlichen Verwaltung Anerkennung zuteil wird. Ich wiederhole, daß ich die schweren Schäden, die den Landwirten aus den strengen Maßregeln erwachsen, vollauf würdige; aber ich bin der Meinung, daß die Landwirte lieber diese einzelnen Verluste tragen, als daß wir wiederum eine solche Ausdehnung der Epidemie zu ver⸗ zeichnen haben, wie sie leider am Ende des vorigen Dezenniums der deutschen Landwirtschaft so schwere Wunden geschlagen bat.
Meine Herren, ich darf wohl nun noch, nachdem ich diese allge⸗ meinen Gesichtspunkte hier vor dem hohen Hause erörtert habe, noch einen Punkt streifen, über den vor dem Lande meine Stellung offen klarzulegen, ich mich genötigt sehe.
Meine Herren, der Landwirtschaftsminister erfreut sich ja, bedingt
durch die verschiedenen Verhältnisse der Neuzeit, oft eines scharfen Angriffs in unseren politischen Tagesblättern. Ich habe stets den Standpunkt vertreten, daß die Bedeutung unserer Presse nur dadurch so gewachsen ist, daß so viele Leute nachgeben und glauben, sich vor dem Forum der Presse vernehmen lassen zu müssen. Meine Herren, ich stehe jeder Zeit dem hohen Hause über jede Sache Rede und Antwort; von der. hohen Presse mich vernehmen zu lassen, lehne ich ab. (Lebhafter Beifall rechts.) Meine Herren, mögen die Herren über mich schreiben, was sie wollen — mir ist es gleich. (Heiterkeit und lebhafter Beifall.) Mich hat es aber interessiert, noch in den letzten Tagen ein Blättchen zu lesen, dessen politischer Auffassung ich sonst nicht ganz beitrete. (Erneute Heiterkeit.) Dieses Blatt schloß einen Artikel über den guten Ton mit folgenden Worten:
Nur soll die Grobheit nicht aus dem Rinnstein steigen, nur soll
sie nicht in gemeine Beschimpfungen und ehrkränkende Lügen sich
umkehren. Meine Herren, ich stimme dem ganz zu; ich frage aber den, der die politische Tagedliteratur verfolgt hat: bin ich nicht oft in dieser ehr⸗ kränkenden Weise angegriffen worden? (Zustimmung rechts.) Ich muß diese Frage unbedingt bejahen. Ich will z. B. folgenden Fall anführen: Man hat mir nachgesagt, ich hätte einem ehemaligen Husaren meines Regiments in Döberitz eine Kantine verschafft; ich hätte demselben Mann eine Kantine in der Post gegeben; ich hätte nachher Paulsborn an den Mann verpachtet. Und darüber stand fett gedruckt: das gibt zu denken! Na — — (Große Heiterkeit.) Ja, meine Herren, ich kann hierzu nun erklären: ich kenne den be⸗ treffenden Mann nicht, der Mann hat nie an mich geschrieben, der Mann ist mir auch nach Ausweis meiner Akten von niemand empfohlen worden, ich bin in seinem Lokal noch nie gewesen (große Heiterkeit), gedient hat er nicht in dem Regiment, welches ich früher kommandierte, ich habe ihm keine Kantine in Döberitz und auch keine in der Post geben können. Ich weiß, meine Herren, Kantinen in der Post werden von der Oberpostdirektion ausgeteilt; nach diesem Grundsatz ist auch zu der Zeit, da ich Staatssekretär war, verfahren worden. Als ich schließlich ganz berechtigt fragte: was ist denn mit Paulsborn? Da erhielt ich die Antwort: Paulsborn ist Kronfidei⸗ kommiß, es untersteht somit gar nicht meiner Verwaltung! (Heiterkeit.) Ich frage aber, wenn man einen solchen Artikel liest, mit der Ueber⸗ schrift: das gibt zu denken, — ist das nicht ehrkränkend? Ich meine, es kann sich ebenso gut, wie ich mich irre und jeder Mensch sich irrt, auch ein unfehlbarer Redakteur einmal irren (sehr richtig! rechts und Heiterkeit); er sollte nur das nobile officium haben, wenn er sich geirrt hat, es ehrlich zuzugestehen und zu schreiben: ich habe mich ver⸗ sehen! (Sehr richtig!) Aber davon liest man niemals das Geringste in der Zeitung. Die Beschimpfung sitzt, der Redakteur zieht die Schultern hoch, und der Beteiligte kann sehen, wie er zu seinem Rechte kommt.
Meine Herren, ich habe mich nur verpflichtet gefühlt, weil ich heute ein solches Angriffskarnickel bin, hier offen meine Meinung über diese Art von Presse darzulegen, und ich will es dem hohen Hause gegenüber aussprechen: ich stehe ihm jederzeit gern über jeden Punkt Rede und Antwort, aber davon seien Sie überzeugt, der hohen und unfehlbaren Presse nicht! (Bravol! rechts.)
Abg. Graf Praschma (SZentr.): Die wenig günstige Lage der Landwirtschaft ist wieder einmal aus der Statistik über die Verschul⸗ dung des ländlichen Grundbesitzes erwiesen. Ich kann unserer Freude Ausdruck geben, daß schon für dieses Jahr ein Gesetz in Aussicht ge⸗ stellt wird, welches diese Verschuldung mit positiven Maßnahmen be⸗ kämpfen will. Wir können schon jetzt erklären, daß wir gern an dieser eminent wichtigen Frage mitarbeiten werden, und auch die linke Seite des Hauses wird sich anschließen. Der verheißene Ausbau zuverlässiger Wetternachrichten über das ganze Land kann uns eben⸗ falls nur erfreuen. Namens meiner politischen Freunde habe ich zu fragen, ob ein Gesetz, betreffend Verunreinigung der Wasserläufe, zu erwarten ist; denn die Mißstände, die sich durch die Abwässer der für die Landwirtschaft und Fischerei ergeben, sind sehr groß.
ezüglich der Vergünstigung für die Landwirtschaft beim Kalibezug möchte ich anregen, ob nicht auch bei den Frachten für Kali eine Er⸗ mäßigung eintreten kann. Bei der Domänen⸗ und Forstverwaltung ist das Einnahme⸗ und Ausgabenverbältnis nahezu das gleiche. Nun besitzt aber nur die letztere Selbstverwaltung, während die Domänen verpachtet werden. Wäre da nicht die Frage aufzuwerfen, ob sich nicht bei der Domänenverwaltung noch Ersparnisse bewirken ließen, indem diese eben⸗ falls unter die Verwaltung von Staatsbeamten gestellt würden? — Auf das Hochwasserschutzgesetz für Schlesien müssen wir ja noch zurück, kommen, ich will es nur jetzt schon der Regierung anheimstellen, ob sie auf ihrem formell korrekten Standpunkt bestehen bleiben will, indem sie uns auf die Provinz zurückverweist. Die Erregung über die sogenannte Wassersteuer ist sehr groß. Sie ist materiell sebr hoch und geht formell weit über das zulässige Maß hinaus. Es wäre zu prüfen, ob das bestebende Gesetz nicht Härten enthält. Mit der Erklärung, die der Minister über die Erhaltung der land⸗ wirtschaftlichen Schulen abgegeben hat, können wir uns nicht ganz zu⸗ frieden geben, da die dafür aufgewandten Mittel absolut nicht den Bedürfnissen entsprechen. Die Mittel zur Hebung der landwirtschaft⸗ lichen Nebenbetriebe sind erfreulicherweise vermehrt; besonders die Ge⸗ nossenschaften für Obstverwertung müssen noch mehr unterstützt werden. Gegen die Not im vergangenen Jahre in Schlesien sind die Not⸗ standstarife in ausreichender Weise durchgeführt worden. Der Land⸗ wirtschaftsminister interessiert sich für die Genossenschaften; ich wünschte aber, daß in den Verwaltungsbehörden nicht die Entwickelung der Genossenschaften gebemmt wird. Wir stehen unter dem Zeichen der neuen Handelsverträge. Was lange währt, wird hoffentlich gut, und unsere lange Geduld wird hoffentlich belohnt werden. Die Erklärung des Reichskanzlers, daß der Schutz der Land⸗ wirtschaft die Signatur der Handelsverträge sein wird, akzeptieren wir gern; Verträge mit einer anderen Signatur würden auch vom Reichstage nicht angenommen werden. Die Herren auf der Linken haben das nicht gern gehört, sie versichern zwar ihr Einverständnis mit der Förderung der Landwirtschaft, aber sie behaupten nach wie vor, daß nur den Großgrundbesitzern an höheren Getreidepreisen etwas liegt. Sie sollten sich nur bei dem kleineren Landwirt danach erkundigen. Herr Broemel meint, daß die Landwirtschaft kein wichtiger Faktor des deutschen Wirtschaftslebens mehr sei; er wies dabei besonders auf die Dürre des vergangenen Jahres hin. Aber diese Dürre hat auch dem und der Schiffahrt große Schäden verursacht. Herr
iemer meint, die Regierung vertrete einseitig agrarische Interessen. Hat sie dies auch in der Kanalkommission ge⸗ zeigt, wo an die Interessen der Industrie gedacht wurde: Es wäre an der Zeit, den Vorwurf einseitiger agrarischer Interessen⸗ vertretung, den Sie (zur Linken) uns immer machen, zu revidieren und daran zu denken, daß wir auch noch auf der Welt sind. So⸗ lange wir noch existieren, können Sie es uns nicht verdenken, daß wir möglichst günstige Existenzbedingungen für uns haben wollen. Wir sehen nicht wie Sie Grund und Boden als Handelsballen an, sondern wollen ihn erbalten, auch wenn er so wenige Zinsen abwirft. Die Größe des preußischen Staates ist auf dem Boden des Agrarier⸗ staates gewachsen, der Industriestaat ist noch den Beweis schuldig, ob er diese Größe erhalten kann. Arbeiten Sie also lieber mit uns zusammen, stellen Sie mehr Ihr großes Kapital und Ihre Intelligen
in den Dienst der deutschen Landwirtschaft. Unter dem Zeichen des Kanals und der Handelsverträge gehen wir hoffentlich einer Aera der Blüte von Industrie und Landwirtschaft entgegen.
Abg. Dr. von Dziembowski (Pole) knüpft an die im „Reichs⸗ anzeiger veröffentlichte Ausführungsanweisung zum Ansiedelungsgesetz an und führt Beschwerde darüber, daß das Gesetz mit rückwirkender Kraft auf schon bestehende Ansiedelungen angewendet werde. Die Besitzer
hätten auf die bestehende Gesetzgebung hin ihren Besitz erworben, und
jetzt werde ihnen die Parzellierung erschwert. Contra legem sei die
Verscnif in der Ausführungsanweisung, daß bei allen Ansiedelungen r
räsident der Ansiedelungskommission mitzuwirken habe. Minister für Landwirtschaft ꝛec. von Podbielski:
Schon im vorigen Jahre bei der Beratung des in Rede stehenden Gesetzes war von dem Herrn Vorredner der Antrag gestellt worden, daß auf die bereits anhängigen Sachen das Gesetz keine Anwendung finden solle. Dieser Antrag ist seinerzeit abgelehnt worden. Es fragt sich nun: war die Regierung berechtigt oder verpflichtet, in ihrer Ausführungsanweisung auf diesen Punkt zurückzukommen? Ich glaube, meine Herren, es wäre nicht allein mir, sondern allen mitbeteiligten Staatsministern mit Recht ein Vorwurf gemacht worden, wenn wir darüber in den Ausführungsbestimmungen irgend eine Vorschrift erlassen hätten. Denn, meine Herren, darüber zu entscheiden, ist der Minister garnicht zuständig. Bekanntermaßen wird die Ansiedelungs⸗ genehmigung vom Kreisausschuß erteilt oder versagt; das Verfahren wird weiter im Verwaltungsstreitverfahren bis zum Oberverwaltungs⸗ gericht durchgeführt. Darüber also, ob das neue Gesetz auf bereits anhängig gewesene Sachen zur Anwendung kommt oder nicht, müssen die ordentlichen Verwaltungsgerichte entscheiden. (Abg. Dr. von Dziem⸗ bowski: Die sind garnicht zuständig! § 18!) Gewiß sind sie es! Im allgemeinen wird man sagen können: Dirjenigen Sachen, bei denen
ie Ansiedelungsgenehmigung schon erteilt war, wickeln sich nach den früheren Bestimmungen ab. Indessen hierüber konnte ich unmöglich eine Anweisung erlassen; das geht zweifellos nicht den Minister an.
1 Weiter sagt der Herr Vorredner, man hätte eine besondere Vor⸗ schrift contra legem erlassen, nämlich die Anhörung des Präsidenten der Ansiedelungskommission. Nein, es handelt sich hier lediglich um eine Verwaltungsmaßregel; wir erachten es im Interesse der Sache für notwendig, daß der Präsident der Ansiedelungskemmission bei den Ansiedelungen in den Provinzen Westpreußen und Posen gehört wird. Nur dies ist zum Ausdruck gekommen; das ist ein Recht der Staats⸗ regierung und nach meiner Ansicht nicht contra, sondern praeter legem. Ich kann das Gegenteil nicht zugeben. 1 Weiter sagt Herr von Dziembowski: In der erlassenen Anweisung liege eine differentielle Behandlung der Staatsbürger vor. Wer jedoch diesen Erlaß genau durchgelesen hat, wird mit mir dahin überein⸗ stimmen: Eine richtigere, loyalere Auslegung des Gesetzes konnte darin gar nicht erfolgen. Der Herr Präsident wird wohl gestatten, daß ich den betreffenden Passus verlese. Er lautet: Es sollen weder Polen grundsätzlich von der Ansiedelung aus⸗ geschlossen werden, noch haben Deutsche ohne weiteres Anspruch auf Erteilung der im § 13 b vorgeschriebenen Bescheinigung.
Ich meine, hier liegt absolut keine differentielle Behandlung vor. Wenn die Staatsregierung ihre Auffassung des Gesetzes so klar und bestimmt ausspricht, können die Herren sich wahrlich nicht beklagen. Ich muß aber bemerken und habe auch im vorigen Jahre dem hohen Hause gegenüber keinen Zweifel gelassen, wie ich hoffe und erwarte, daß durch die Ausführung des Gesetzes, das im vorigen Jahre emaniert ist, zweifellos ungesunden Gründungen ein fester Riegel vor⸗ geschoben werden wird, und das zu erstreben, ist nach meiner Ansicht die erste Aufgabe des Landwirtschaftsministers. Es handelt sich, wie ich aus einer Reihe von Beispielen nachgewiesen habe, bei den an⸗ hängigen Sachen um eine Zahl ungesunder Gründungen; jetzt möchten die Herren noch gern das letzte abschöpfen, und dem ist das Gesetz entgegengetreten. Es wird sich im Verwaltungsstreitverfahren zeigen, wie weit die Herren berechtigt sind, die bereits anhängigen Sachen noch nach den bisherigen Vorschriften durchzuführen; da muß nach meiner Ansicht der Minister sich vollständig fernhalten.
Abg. Dr. Rewoldt (freikons.) führt aus, daß in der Entwicklung unserer agrarischen Verhältnisse seit 1808 ein völliger Umschwung ein⸗ getreten sei. Man habe damals gelernt, die freiheitlichen Ideen, die Grundsätze des vollkommen freien Handels und Wandels auch auf den Grundbesitz zu übertragen. Damit seien sämtliche Kautelen, die bis dahin für die Erhaltung des Grundbesitzes bestanden hätten, beseitigt worden. Diese Entwicklung müsse heute wieder ausgeschaltet werden. Bauernhof an Bauernhof von der Elbe bis zur russischen Grenze sei ein schöner Gedanke, aber mit Geschwindigkeit lasse sich das nicht machen. Die Entwicklung unserer agrarischen Verhältnisse müsse vor allem eine stetige sein. Der vom Minister gebahnte neue Weg der inneren Kolonisation sei als ein guter anzuerkennen. In Pommern seien von Privatgesellschaften bereits Versuche damit gemacht worden, und diese Bewegung müsse auch auf andere Provinzen ausgedehnt werden. Gerade der Staat mit seinen Domänen könne diese Be⸗ wegung günstig beeinflussen. Die Grundsätze, welche der Minister heute über verschiedene Fragen ausgesprochen habe, könne die frei⸗ konservative Partei billigen. Hoffentlich werde es dem Minister ge⸗ lingen, die Hindernisse, die sich ihm entgegenstellen könnten, in ziel⸗ bewußter Weise zu beseitigen.
Präsident von Kröcher schlägt darauf die Vertagung vor und bemerkt: In strenger Auslegung des heutigen Beschlusses müßte ich Ihnen eigentlich für heute schon eine Abendsitzung vorschlagen; da ich aber bedenke, daß allzu scharf schartig macht, möchte ich noch davon Abstand nehmen.
Abg. Schmedding (Zentr.) bittet, die dritte Lesung des Seuchen⸗ gesetzes noch nicht am Mittwoch auf die Tagesordnung zu setzen, da noch Beratungen zwischen den Fraktionen stattfänden.
Präsident von Kröcher erwidert, daß auch innerhalb der Regie⸗ rung noch kommissarische Verhandlungen darüͤber stattfänden, und deshalb voraussichtlich die dritte Lesung erst am Sonnabend statt⸗
finden könne. Schluß 4 Uhr. Nächste Sitzung Dienstag, 11 Uhr.
(Landwirtschaftsetat.)
Land⸗ und Forstwirtschaft. 8
Die Entwickelung der niederen landwirtschaftlichen Schulen in Preußen seit 1876.
„Durch § 14 des Gesetzes vom 8. Juli 1875, betreffend die Aus⸗ führung der §§ 5 und 6 des Gesetzes vom 30. April 1873 wegen Dotation der Provinzial⸗ und Kreisverbände, wurde den Provinzen die Fürsorge für das niedere landwirtschaftliche Schulwesen über⸗ tragen. Der § 14 a. a. O. lautet:
„Die Unterstützung niederer landwirtschaftlicher Lehranstalten (Aderbau⸗, Obstbau⸗, Wiesenbau⸗ usw. Schulen) erfolgt unter Ueber⸗ weisung der aus der Staatskasse im Jahre 1875 geleisteten Zuschüsse
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vom 1. Januar 1876 ab durch die in § 20 aufgeführten Kommunal⸗ verbände. Zußleich erhöhen sich die den einzelnen Verbänden nach § 2 dieses Gesetzes bezw. § 1 des Gesetzes vom 7. März 1868 und des Gesetzes vom 11. März 1872 zu gewährenden Jahresrenten um diejenigen Beträge, welche im Jahre 1875 zur Unterstützung derartiger Schulen innerhalb der einzelnen Kommunalverbände aus der Staats⸗ kasse gezahlt worden sind, wogegen die für diese Schulen vertrags⸗ mäßig bestehenden Verpflichtungen des Staates auf die betreffenden Kommunalverbände übergehen.“
Der Uebergang der bestebenden niederen landwirtschaftlichen Schulen in die Verwaltung der Provinzen vollzog sich am 1. Januar 1876. Im ganzen wurden 44 Anstalten der Fürsorge der Pro⸗ vinzen überwiesen, nämlich 25 Ackerbauschulen, 8 Winterschulen, 4 Wiesenbauschulen, 5 Wein⸗, Obst⸗ und Waldbauschulen, 1 Flachs⸗ bauschule und 1 Hufbeschlaglehrschmiede.
Nach einer vom Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten dem Hause der Abgeordneten unterbreiteten Denkschrift ist nun seitdem bis zum Jahre 1902/03 die Zahl der Schulen um 100, und zwar auf 138, und die der Schüler um 4910, nämlich auf 5785 gestiegen. Der durchschnittliche Besuch einer Schule er⸗ höhte sich von 23 auf 41 Schüler.
Die Entwickelung zeigt gleichzeitig, daß das System der Winterschulen als das bevorzugtere angesehen wird. Während die Zahl der Ackerbauschulen von 26 i. J. 1875/76 auf 19 i. J. 1902 03 zurückgingen, stieg die der Winterschulen von 12 auf 19 im gleichen Zeitraum. Die hierfür maßgebenden Gründe sind: geringere Kosten, geringere Störung, da die Winterschule nur in der weniger arbeitsreichen Jahreszeit den Schüler in Anspruch nimmt, während er im Sommer in der väterlichen Wirtschaft tätig sein kann. Auch hat die Erfahrung gezeigt, daß die rein theoretischen Kurse den Vorzug gegen die aus praktischer Tätigkeit und theoretischem Unterricht ge⸗ mischten den Vorzug verdienen, bei welchem kein Teil voll auf seine Kosten kommt. 8
Der Gesamtauf wand der Schulen betrug im Jahre 1902/03 1 209 677 ℳ Davon wurden aufgebracht durch ..Krreise und landwirtschaftliche Schulgeld Staat Provinz Kommunen Korporationen usw. 152 500 375 482 212 300 78 811 445 323.
Da die Provinzialverbände im Jahre 1876 als Dotationsrente 145 450 ℳ erhielten, so beziffert sich deren Mehraufwendung. d. h. die eigentliche Leistung, nur auf 230 032 ℳ Demgegenüber hat der Staat, der im Jahre 1876 durch Ueberweisung der Rente die Unter⸗ haltungspflicht der niederen landwirtschaftlichen Schulen von sich ab⸗ zuwälzen gedachte, im Jahre 1902 noch besondere Aufwendungen von 152 500 ℳ für diese Schulen geleistet und zwar in der Fo m von Luschüfsen fuͤr die durch die Leiter der Winterschulen ausgeübte
anderlehrtätigkeit. Tatsächlich stellt sich dadurch aber die Leistung des Staats für qu. Schulen auf: Dotationsrente 145 450 + Zuschuß für Wanderlebrtätigkeit 152 500 = zusammen 297 950 ℳ gegenüber einer Gesamtleistung der Provinzialverbände von 230 032 ℳ
Der Anteil der an der Unterhaltung beteiligten Verbände
an der Kostenaufbringung betrug 1902/03 in Hundertteilen: Staat Provinzen*) Dotationsrente Wanderlehrerfonds 12,0 12,6 19,0 %
24,6 % Landwirtschaftliche und Kommunen Korporationen Einnahme 17,6 % 6,5 % 6278 Betrachtet man die Entwickelung in den einzelnen Provinzen, so ergibt sich, daß in einer Reihe von Provinzen, so ins⸗ besondere Rheinprovinz, Hannover, Westfalen, befriedigende Fort⸗ schritte gemacht wurden. In einigen Provinzen, so Sachsen, Brandenburg, Pommern, steht dagegen das niedere landwittschaft⸗ liche Unterrichtswesen noch fast vollkommen auf der gleichen Ent⸗ wickelungsstufe wie vor 25 Jahren. Noch weniger erfreulich lagen bis vor kurzem die Verhältnisse in Westpreußen und Posen, wo erst im Vorjahre durch Bereitstellung außerordentlicher Staatszuschüsse der Anstoß zur Besserung gegeben wurde und demzufolge in neuester Zeit einige neue Schulen ins Leben getreten sind.
Für die Beurteilung der Frage, ob den Bedürfnissen nach Gelegenheit zur Fachausbildung für die Söhne bäuer⸗ licher Besitzer überall genügend Rechnung getragen ist, ist es schwer, einen genügend sicheren Anhalt und Maßstab zu finden. Man geht noch am sichersten, wenn man die Zahl der vorhandenen Schulen und Schüler in Beziehung setzt zu dem vorhandenen bäuer⸗ lichen Besitze einer Provinz bezw. zur Zahl der in ihr vorhandenen bäuerlichen Betriebe. Werden als letztere alle Betriebe von 5 bis 100 ha aufgefaßt, so würde man für das Jahr 1902/03 zu folgendem Bild gelangen:
Kreise Schulgeld⸗ usw.
auf eine niedere land⸗ . wirtschaftliche Schule auf 1 Schüler Bauern⸗ bäuer⸗ Bauern⸗ bäuer⸗ land liche land liche
100 ha Betriebe 100 ha Betriebe Ostpreußeln 1 485 5 755 50 190 Westpreußen 2 572 10 420 94 382 Brandenburg 3 466 13 281 70 268 veshhhzhz. ..... 1 9 8 850 52 244 28088 10 752 69 365 Schlesitien 2 307 13 927 34 206 ööö13565ß 1] 22 107 Schleswig⸗Holstein . . 1 608 5 573 32 112 ö1“ 893 2 976 16 59 758 641 2 754 13 57 Regierungsbezirk Cassel 733 4 250 21 125 „ Wiesbaden 730 7 208 40 404 Rheinprovingzg.. 348 2 523 12 84 Hohenzollern . 250 1 931 13 107
Staatsdurchschnitt — 1 130 5 191 27 127
Es ist nun schwer zu sagen, bei welchem Verhältnis das Be⸗ dürfnis als befriedigt anzusehen ist. Bezeichnend indessen ist, 5 in der Rheinprovinz, wo die günstigsten Verhältnisziffern gegeben sind, man der Ansicht ist, daß dem Bedürfnis noch nicht voll Rechnung getragen ist. Die dort gemachte Erfahrung ist, daß mit der Zahl der Schulen auch stets ein Anwachsen der Zahl der Schüler eingetreten ist. Dies zeigt, daß es den landwirtschaftlichen Verhältnissen ent⸗ spricht, die Schulgelegenheit bequem erreichbar und billig benutzbar zu machen. Das Irech wäre eine so große Zahl von Schulen, daß der Sohn des bäuerlichen Besitzers die Schule von der väterlichen Besitzung aus täglich besuchen könnte, oder daß sie doch so nahe gelegen sei, daß die Heimkehr des Sohnes allsonntäglich ohne Störung des Unterrichtes erfolgen könnte. Das Ideal wäre ferner eine so große Zahl von Schulen, daß jeder dem⸗ nächst zur Selbständigkeit als Bauer gelangende e-a,g einen vollen Winterschulkursus durchmachen könnte. Von diesem Ideal sind selbst die vorgeschrittensten Provinzen noch weit entfernt. Nimmt man an, daß 40 Schüler eine gute Durchschnittsziffer des Besuches einer Winterschule sei, daß jeder bäuerliche Betrieb im Laufe einer Generation je einen Schüler stellen wird, so wäre für jede Schule ein Rekrutierungsbezirk von 40 % 30 = 1200 bäuerlichen Betrieben er⸗ forderlich; daran gemessen, wäre zur dett das Bedürfnis in Preußen Pos henbr- gedeckt. Denn es stellen sich dann die Verhältnisse o: Es kommt
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*) Unberücksichtigt sind hierbei die Aufwendungen für die Pensions⸗ und mete werorgung der landwirtschaftlichen Fachlehrer, welche in vielen Provinzen von den Provinzialverbänden getragen werden.
Demnach ist
hältnis: 1200 Es sind das Bedürfnis
Betriebe auf 1 Schule er.
sollten vor⸗
bäuerliche handen sein 28 Betriebe Schulen % Ostpreußen “ 52 21 Westpreußen.. 2 34 12 Brandenburg . 13 88 55 - 9 Pommeran.... 36 7r 13 eeöö.““ 44 11 Schlesien... 3 92 81 2 8 ebeee“ 49 — 18 Schleswig⸗Holstein 5 573 37 . .—⁄¼ 21 ö 11“X“ 64 40 1111“ 41 8 1
e ee baltrt 111“ . . 28 Regierungsbezirk
Wiesbaden.. 12 16 Rheinprovinz .. b — ½ 47 Hohenzollern .. . 66 Staatsdurchschnitt 597 138 23.
Diese Zahlen bieten gewiß nur künstliche Unterlagen, aber sie zeigen doch das Vorhandensein eines weit größeren Bedürfnisses an, als zur Zeit durch die vorhandenen Schulen gedeckt wird. Das betrifft ganz besonders den Osten, in welchem der bäuerliche Besitz ohnehin mehr zerstreut vorhanden ist, wo deshalb naturgemäß verhältnismäßig zahl⸗ reichere, wenn auch im einzelnen weniger stark besuchte Schulen vor⸗ handen sein müßten, während die finanzielle Leistungsunfähigkeit gerade dieser Landesteile bisher umgekehrt es nur ermöglicht hat, einzelne verstreute Schulen zu errichten, die der Gesamtheit des Bauernstandes nur sehr wenig zugänglich waren.
„Man muß anerkennen, daß die Entwickelung seit 1876 eine günstige im allgemeinen nicht gewesen ist; ob sie günstiger gewesen wäre, wenn der Staat durch die Ueberweisung der Dotationen sich des direkten Einflusses auf die Errichtung der Schulen nicht begeben hätte, ist jedenfalls eine der Prüfung werte Frage. Der Umstand, daß bei der Förderung der gewerblichen Fachschulen der Staat in der Mitwirkung freie Hand hat, zeigt, daß die staatliche Einwirkung auf die fortschreitende Ent⸗ wickelung von maßgebendem Einfluß war. Während der Staat für die gewerblichen Fachschulen (mit Ausnahme der Technischen Hochschulen) (1902) 7 345 398 ℳ ausgibt, entfallen auf die Förderung der landwirtschaftlichen Fachschulen (gleichfalls mit Aus⸗ nahme der Landwirtschaftlichen Hochschulen) nur 1 063 5334 ℳ und davon auf die niederen landwirtschaftlichen Schulen nur 152 500 ℳ bezw. 297 950 ℳ, wenn die 1876 überwiesene Dotations⸗ rente mit eingerechnet wird. Ueber den Stand und die Verhältnisse der Ackerbauschulen und landwirtschaftlichen Winterschulen im Etats⸗ jahre 1903 gibt die Anlage im einzelnen Auskunft.
Die Ergebnisse der Neuverpachtungen der i. J. 1 904 pachtfreigewordenen und deri. J. 1905 pachtfrei werden⸗ 8 den preußischen Domänen.
Nach den vom Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten dem Hause der Abgeordneten vorgelegten Nachweisungen über die Er⸗ gebnisse der anderweiten Verpachtung von Domänen ist bei den 41 Neu⸗ verpachtungen der im Jahre 1904 pachtfreigewordenen Domänen 1 der im Durchschnitt auf 1 ha entfallende Pachtzins von 57,61 auf 39,42 ℳ gestiegen. Wenn gleichwohl die Gesamteinnahme aus den wieder verpachteten Domänen von 604 644 ℳ in der letzten, be⸗ endeten 18jährigen Pachtperiode auf 581 507 ℳ bei der Neuverpachtung, also um 23 137 ℳ zurückgegangen ist, so hat dies seinen Grund in der gleichzeitigen Verminderung der Domänenfläche von 16 072 auf 14 750 ha. Nicht weniger als 16 von diesen Domänen liegen in der Provinz Hannover; sie bringen, obwohl ihre Gesamtfläche von 2130 ha in der letzten Pachtperiode auf 1977 ha bei der Neu⸗ verpachtung zurückgegangen ist, jetzt dennoch 160 721 ℳ Pachtzins gegen 147 152 ℳ in der abgelaufenen Periode, d. s. auf 1 ha 81,30 ℳ gegen 69,09 ℳ In der Provinz Posen erhöhte sich der Pachtzins bei den 3 Neuverpachtungen im Durchschnitt von 25,80 auf 36,47 ℳ für 1 ha, in Westpreußen bei 2 Neuverpachtungen von 20,05 auf 24,44 ℳ, in Westfalen bei nur 1 erfolgten Neuverpachtung von 18,21 auf 19,71 ℳ Bei den 3 Neuverpachtungen in der Provinz Sachsen, wo für die i. J. 1904 pachtfrei gewordenen Domänen während der letzten 18 jährigen Periode ein Pachtzins von 97,52 ℳ pro Hektar ge⸗ zahlt worden, ist dieser jetzt um etwas über 6 ℳ, auf 91,12 ℳ zurückgegangen. Auch die Neuverpachtungen, die in den Provinzen Brandenburg (3 an Zahl), Pommern (10), Schlesien (2) und Hessen⸗ Nassau (1) stattgefunden haben, ergeben Rückgänge des Pachtzinses: in Brandenburg von 29,82 auf 23,86 ℳ für 1 ha, in Pommern von 24,97 auf ebenfalls 23,86. ℳ, in Schlesien von 30,80 auf 26,83 ℳ und in Hessen⸗Nassau von 36,01 auf 31,15 ℳ für 1 ha. In Ost⸗ preußen, Schleswig⸗Holstein und der Rheinprovinz sind 1904 keine Domänen pachtfrei geworden. 8
Bei den bisher erfolgten 48 Neuverpachtungen im Jahre 1905 pachtfrei werdender Domänen ist nicht nur der im Durch⸗ schnitt auf 1 ha entfallende Pachtzins, sondern trotz Verminderung des Flächeninhalts der verpachteten Domänen von 24 173 auf 23 838 ha auch der Pachtzins im ganzen gestiegen: für das Hektar von 33,79 ℳ in der letzten Pachsperiode auf 36,60 ℳ bei der Neuverpachtung, im ganzen von 816 854 auf 872 579, also um 55 725 ℳ In Ostpreußen, wo 5 Neuverpachtungen stattgefunden haben, stieg der Pachtzins für 1 ha im Durchschnitt von 20,09 auf 21,10 ℳ, in der Provinz Brandenburg bei ebenfalls 5 Verpachtungen von 22,6 auf 24,33 ℳ, in Pommern bei 8 Neuverpachtungen von 24,51 auf 26,79 ℳ, in der Provinz Posen bei 4 Verpachtungen von 16,50 auf 22,41 ℳ, in Schlesien bei 5 Verpachtungen von 25,91 auf 26,11 ℳ, in der Provinz Sachsen bei 9 Neuverpachtungen von 47,76 auf 57,93 ℳ, in Schleswig⸗Holstein bei 1 Verpachtung von 49,54 auf 49,58 ℳ Rückgänge des Pachtzinses sind nur eingetreten bei 1 neu verpachteten Domäne im Regierungsbezirk Cassel, deren letzter Pächter seit 1890 den hohen Pachtzins von 128,47 ℳ für 1 ha gezahlt hat. jedoch in Vermögensverfall geraten ist, während der neue Pächter 107,90 ℳ für 1 ha entrichtet, ferner bei 3 wieder verpachteten Domänen in der Previnz Hannover, für die in der abgelaufenen Periode ebenfalls ein hoher Pachtzins gezahlt wurde, jetzt aber dieser so weit herabgesetzt worden ist, daß sich für die Gesamtzahl der bereits erfolgten Neu⸗ verpachtungen im Jahre 1905 pachtfrei werdender Domänen dieser Provinz — 9 — noch ein Rückgang des Pachtzinses von 93,26 auf 89 83 ℳ für 1 ha ergibt, sowie endlich bei 1 Neuverpachtung in Westpreußen von 18,80 auf 15,56 ℳ für 1 ha. Ueber die Neu⸗ verpachtung von 5 im Jahre 1905 pachtfrei werdenden Domänen, 3 in Pommern und je 1 in den Provinzen Sachsen und Hannover, schweben die Verhandlungen noch.
Die Ernte der Vereinigten Staaten von Amerika im Jahre 1904 (Schlußschätzung).
Die Schlußschätzung für die Eente der Vereinigten Staaten von Amerika, welche vom Bundesdepartement für Laebwiets in der Mitte der letzten Dezemberwoche veröffentlicht wurde, bestätigt von neuem die Tatsache, daß das Jahr 1904 vom landwirtschaftlichen Standpunkt aus betrachtet außergewöhnlich zufriedenstellend war. Mit Ausnahme von Weizen wurden alle Ackerbauerzeugnisse in einer den Durchschnitt sPersteigenden Menge geerntet.
Selbst beim Weizen ist die Fehlmenge viel geringer als zeit⸗ weise befürchtet wurde. Früher war behauptet worden, daß au Winter⸗ und Sommerweizen zusammen nicht mehr als 500 Millionen Bushel enperace wären. Das Landwirtschaftsdepartement, das erfahrungsmäßig öfter zu niedrig als zu hoch schätzt, kommt nun