1905 / 44 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 20 Feb 1905 18:00:01 GMT) scan diff

Die namentliche Abstimmung über diesen Antrag ergibt die Anwesenheit von 161 Mitgliedern, von denen 96 mit Ja, 1 ff vd“ 64 mit Nein stimmen ein Mitglied enthält sich der Ab⸗

stimmung. Der Reichstag ist also nicht beschlußfähig, und die .

Verhandlung muß abgebrochen werden. 8

Schluß 6 ¼ Uhr. Nächste Sitzung Montag 1 Uhr. 1 2 8 sFsanzeiger und Königlich Preußischen

(Zweite Beratung der Handelsverträge.) Berlin, Montag, den 20. Februar

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weite Beilage

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auf Grund des Bürgerlichen Gesetzbuchs; in Preußen werden religiöse Vereine nicht eingetragen. Es wurde dann auf die Möglichkeit der Gründung von Aktiengesellschaften oder von Gesellschaften mit beschränkter Haftung bingewiesen. Auch dieser Versuch ist bereits von der Berliner Freireligiösen Gemeinde gemacht worden, aber weil die Kosten zu boch wurden, ist er aufgegeben worden. Wir haben es mit einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ver⸗ sucht, da hat uns der Richter geantwortet: Sie müssen eine bürger⸗ liche Tätigkeit ausüben; wir haben gesagt: dann wollen wir Versammlungs⸗ und Verbrennungshäuser hauen. Wenn Sie, als die ausgewiesen werden. Eine politische Gefahr besteht also nicht. Dies gesetzgebende Körperschaft, selbst über die Gesetze lachen, die Sie gilt natürlich auch von den Missionen. Je freier jede Religions⸗ gemacht haben, so beweist dies nur, wie die Gesetze ausgelegt werden. gemeinschaft gestellt wird, desto mehr werden Zwistigkeiten und Miß- Wir haben allerdings diese Tätigkeit des Bauens noch nicht begonnen, helligkeiten zwischen den einzelnen Konfessionen vermieden. Ich kann weil uns weder aus kommunalen noch staatlichen Kassen Mittel Ihnen nur die Annahme des ganzen Antrags empfehlen, nachdem er zufließen, und wir auch keinen Mirbach haben. Daher sind in der Kommission geprüft ist. wir bis jetzt noch nicht zu so imposanten Bauten gekommen. Es Abg. Stolle (Soz.) führt aus, daß der Antrag des Zentrums ist interessant, wie sich der Richter im Kreise dreht. „Der Frei⸗ in seinem zweiten Teile die religiöse Freiheit nicht gewährleiste, religiösen Gemeinde ist der Unterricht der Kinder verboten, weil weil er die Möglichkeit offen lasse, irgend einer Religionsgesell⸗ wir. keine religiöse Gemeinschaft seien. Das Kammer⸗ schaft die Anerkennung zu versagen, wenn es den Behörden so ge⸗ gericht hat in einem Zivilprozeß um eine Kirchhofsangelegenheit er⸗ falle. Redner exemplifiziert in dieser Beziehung auf einige Bei⸗ kannt, wir seien eine religiöse Gemeinde. ‚Nun wissen wir nicht, spiele in Sachsen und Sachsen⸗Altenburg. Die letzten Paraaraphen sind wir nun eine oder sind wir keine. Die Austrittsschwierigkeiten des Antrags höben die ersten vollständig in ihrer Wirkung müßten allerdings erleichtert werden, und auf diesem Gebiete könnte auf. Gewissensfreiheit werde nicht erreicht, wenn sie nur den der Antrag wohl etwas Wandel schaffen. Es ist klar, daß denjenigen, anerkannten Religisnsgesellschaften werde, nicht den freien die aus der Kirche ausscheiden wollen, zu viel Lauferei gemacht. daß Richtungen. Nicht nur die katholische Kirche sei in den früheren ihnen der Austritt geradezu verckelt wird. Die Betreffenden Jahrhunderten intolerant gewesen, auch die ebvangelische, wo sie glauben, ausgeschieden zu sein, und halten infolgedessen die die Macht in Händen gehabt habe. Diese Kämpfe beständen heute Frist nicht ein, sie bekommen dann weiter nichts mehr iu noch fort, und sogar die evangelische Jugend werde durch Schriften sehen als allenfalls die Kostenrechnung. Es ist auch auf gegen die andere Kirche aufgehetzt. Auf katholischer Seite sehe es Braunschweig hingewiesen worden. Das eine steht fest, in Braun. gur Herz den Einftuß ber nicht besser aus. Wolle der Antrag wirklich Religionsfreiheit, so schweig wäre schon längst Wandel geschaffen, wenn dort einmal erst 2 . sh zu erzielen müsse er hinsichtlich der Benutzung der Friedhöfe auch die freien ein vernünftises Vereins⸗ und Versammlungsrecht vorhanden wäre. 9. er 9.” 1Ba A Hench 1e Pemssen so Fenehe Religionsgesellschaften anerkennen, da auch diese zu den Kosten des Was den Streit zwischen Zentrum und Nationalliberalen, katholisch veie 1 al e ericht * nn 9. Den Ang v . Sbeg riedhofs beitragen müssen. Das Zentrum sei hier auf halbem kontra protestantisch, anbetrifft, wer mehr recht hat, weiß ich nicht, deblulich e ebx eeeg 8. ee. i Se- . hrrszie⸗ ege stehen geblieben, weil es nur von anerkannten Religionsgesell⸗ aber mich will bedünken ich kann das Zitat nicht zu Ende führen. ee ac Seeee ““ schaften spreche. 88 Gröber habe die B“ von B Ge⸗ bens namens seiner Fa alles nseecs ais * 12 1 .. en empfohlen. Die Baptisten hätten in der Ta religtöse si eschwert, hätten Sie (zum Zentrum) bei der Bera ung des “] EEö11u4X“ 4 1 - EEö in Sachsen, man habe ihnen aber durch das Bürgerlichen Gesetzbuchs haben können, als von sozialdemokratischer 1“ Beamten, die 1-243 Schutze des Staats bestimmt sind, sorgen. Zerei Schwierigkeite . Wolle man wirklich Gewissens⸗ Seite der Zusatz zum § 166 beantragt aber da war Ich mache darauf aufmerksam, was wir in den letzten 24 Stunden Vereinsgesetz Schwierigkeiten gemacht Wolle man wirklich Gewissen Seite der Zusatz zu K gt 1 11X“X“ freiheit, so müsse man die Gottesverehrung nicht in bestimmte Formen es gerade Herr Gröber, der dagegen gesprochen und gesagt bat, . Peekau e ehen S Fena 881“ 8 1 vts ne des pressen. In einem Punkte bringe der Antrag eine kleine Verbesserung, wir sollten doch Vertrauen auf unsere Richter haben und auf die Recht⸗ Aee. b A“ über hinsichtlich des Austritts aus der Kirche. Seine Freunde würden also sprechung. Wie es damit bestellt ist, wissen wir ja alle. Ich brauche ge Ferteit diese idae gnhen 8 8 v trotz großer Bedenken für den Antrag stimmen. 1 ja nur zu erinnern an die Ausweisung aus den Berliner Schul⸗ die e 1g. üe ves Fcchon Neerr Abg. Gröber (Zentr.): Man hat den Antrag für überflüssig er⸗ gebäuden, jawohl, dort sind tatsächlich durch den Einfluß der Regierung 88 daß. die Sa 2 89 e g.⸗ 8.. heef klärt, weil der Papst ja anerkannt habe, daß nirgendwo die Katholifen Direktoren aufgefordert worden, ihren Vorgesetzten nicht zu gehorchen. vfiche tj iebe⸗ 2 des 2 b vrsatt. n böiiftächen anne eehh sich so großer Freiheit erfreuten wie in Deutschland. Der General von Lob6 Wenn jetzt Zentrum wieder für T oleranz eintritt, nun gefic r it. l9 ger t. err Ruße Me vir Fa ner Ieobwendieben hat dies in einer Rede mitgeteilt. In einer zweiten Rede hat er ja, wir nehmens ja. auch wenns vom Zentrum kommt. E1““ 5 .a Kü-2 8 ae⸗ ünd en. aber seine erste Rede dahin eingeschränkt, der Papst habe nicht ge⸗ Wenn wir Freiheit für das Volk erringen können, so fragen 1“ einungen Fb-e⸗ erxtedemußtj ge. sagt, daß die Katholiken allein in Deutschland in der besten Lage wir nicht, von wem sie kommt. Aber nehmen Sie es mir nicht übel, vder Haden Richter EEE* 4— ich befänden. Außerdem habe der Papst nur von Preußen ge⸗ wenn vom Zentrum ein Toleranzantreg kommt, so kommt es mir zeugt diele, 11. 89 Ubg FASgg hees daß der prochen. Das ist ganz etwas anderes, denn Preußen ist nicht Deutschland, immer so vor, als wenn der Fuchs für den Vegetarismus plädiert. der permufken vagae 11 g e Der es ist vor allen Dingen nicht die Rede von den anderen Staaten. Das Zentrum erklärt das Reich für kompetent, warum denn aber n zum SeIz0 wennen 2 döe- b . ax Außerdem hat der General von Los noch gesagt: „⸗der Vatikan hat in der mecklenburgischen Verfassungsfrage? Jetzt sucht man durch en sonter nein r 1n fen g.sn vens auch in Deutschland noch eine Anzahl von Wünschen, die ich pflicht. Prügel den Kindern die Religion beizubringen. Diese Fälle me⸗ Segd.s beene d rber willtge Ieeeenelt 8 gemäß Seiner Majestät berichtet habe.“ Die ganze Stenerie erinnert sich, wo der Vater sagt: ich dulde die Religionsbücher in meinem 8k⸗ Srn. As 11““ . eitswi igen e e. mich lebhaft an die Zeit von 1887, als ich in den Reichstag kam, Hause nicht, einer Religion, die ich nicht anerkenne. Kann das King o fent ich er des we en 1 Matzu 88 1 da man die Jakobinischen Noten öffentlich ausschalt. Herr Hieber seine Aufgaben aber nicht so muß es nachbleiben. Der Minister Bosse S taaten gegen den Umsturz e; Kamr 12 en hat also mit dem Lobe des Papstes kein Glück gehabt; seine Partei⸗ leider wechseln die Minister so oft, daß man ihrer nicht habhaft Um turz müssen wir N.een Eö1u“ genossen waren auch ganz still. Was nun Sachsen betrifft, so bedauere werden kann erklärte, durch die erlassene Verfügung sollten die stehen. Ho zentlich bleibt unsere ihrer ve⸗ ich, daß der Vertreter Sachsens uns verlassen hat. Ich habe einen Kinder nicht wegen der Religion drangsaliert werden; sie sollten nur ist die Zeit längft vorüber, wo die Gendarmen ange 4 Uagen mte Diener nach ihm geschickt, er war aber nicht mehr zu finden. in der Religionsstunde anwesend sein, jede Bestrafung sei unzulässig blieden⸗ man Klaat mehr und mehr ae dem Lande. daß er. armerie Ich muß also meine Worte an den leeren Bundesratstisch richten. Vielleicht gilt diese Verfügung nicht, weil wir inzwischen einen neuen zun. sehr mit Schreibwerk übeclastet wwirz. Wehse ef Mint 52 8 (Zurufe: Es sind doch manche da!) Ach nein, die haben nichts zu Kultusminister haben. Es muß hier Wandel geschafft werden; denn Einfluß dahin geltend machen, die Seharmere büer zu stellen un sagen. Ich wollte ihn fragen, ob der Kanzler schon einen Beschluß es geht doch nicht, daß den Kindern Haß gegen die Lehrer ein· das Korps so gut zu F.e r wie s bisder gewe en gefaßt hat. Sachsen ist in religiösen Fragen der rückständigste Staa geprügelt wird. Ich habe neulich schon den Fall aus Küftrin mit⸗ „Abg. Hammer (kon 22 Ich schließe mich nce Sornednen, e Auffallend war die Antwort des Regierungsvertreters auf meine beiden eteilt, wo ein freireligiöser Vater dem Magistrat mitteilte, er würde mache aber darau aufmerksam, 8 es namentli 1 in en Fragen. Diese Fragen waren schon in dem früheren Berichte behandelt een Sohn in den jüdischen Religionsunterricht schicken. Darauf Krei schwerer wird, *4 8* 5A—” 8 fschen Ver. worden, und ich habe sie nur angeführt, weil sie besonders kraß waren. erhielt er die Nachricht, dieser Unterricht befreie seinen Sohn nicht von u bekommen. Wer ste wie diese Leute in sozialdemokratischen Ver⸗ Uebrigens hat Graf von Hohentbal den Tatbestand zugegeben Es bleibt der Teilnahme in dem Religionsunterricht der Mittelschule. Der bestehen, daß es ein Eingriff in die Rechte der Eltern ist, wenn in I Junge muß also außer an dem jüdischen, auch an dem evangelischen

191, „IoPzi 4 beistimmen, daß die Gen⸗ auch Leipzig ein Knabe wider den Willen der Eltern in die evangelische Religionsunterricht teilnehmen; dem katho⸗ r alle Jahre so eifrig für die Gendarmen eingetreten ist. Diesen

sammlungen verhöhnt werden, wird darin 98; darmen besser besoldet werden müssen, damit der nötige Ersatz vor⸗ na. meinetwegen auch bei Schule geschickt worden ist. Bei dem Geistlichen handelte lischen, dann hat er alle drei. Später wurde dem Vater bedeutet, 1 f sein Sohn würde aus der Schule ausgewiesen werden, wenn er nicht ig b arm . n Zustände nk kann ich aber nicht auf den Minister ausdehnen, denn es hat I einer

stande des Staats unverträglich ist. Wenn uns ahegelegt wurde, wir möchten auf den Kultusetat für die katholische Kirche verzichten, so würden wir das sehr gern tun, wenn uns das Kirchenvermögen zurückgegeben würde. Was nun den zweiten Teil des Antrages betrifft, so erscheint er uns noch wichtiger als der erste, weil er aus dem ersten die praktischen Konsequenzen zieht. Die Befürchtung vor dem Zuzug ausländischer Geistlicher verstehe ich nicht. Sie können nur mit Zustimmung des Pfarrers amtieren. Es handelt sich in der Hauptsache um Ordens⸗ leute, die zur Hebung des Glaubenslebens beitragen, also von größtem Nutzen sind. Verstoßen sie gegen die Staatsgesetze, so können sie ja 8 Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten. 142. Sitzung vom 18. Februar 1905, Nachmittags 1 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)

Ueber den Beginn der Sitzung ist in der vorgestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden.

Das Haus setzt die zweite Beratung des Staatshaus⸗ haltsetats für das Rechnungsjahr 1905 im Etat des Ministeriums des Innern bei dem Kapitel der Land⸗ gendarmerie fort. 1

Abg. von Riepenhausen (kons.): Es ist in den letzten Jahren manches für die Gendarmerie geschehen, an dem nötigen Wohlwollen fehlt es nicht. Namentlich ist den Gendarmen von den verschiedenen Parteien des Hauses Sympathie ausgesprochen worden. Aber mit den bloßen Worten ist es nicht getan. Wir müssen wiederum an das

Herz des Ministers für die Gendarmen appellieren und bedauern,

aber einen natürlichen Hemmschuh in der Zahl der Bewerbungen um die Stellen. Der jetzige Etat sieht wiederum 45 neue Stellen vor. Es sind zwar nur 35 neue Gehalte beantragt, weil einzelne Orte, wo früher Gendarmen waren, jetzt Stadtkreisen einverleibt find,

z. B. Mülheim an der Ruhr, und die hier angest 1 1 ngestellten Gendarmen von diesem Hause wi nun disponi 1 von diesem Hause wird erbeten werden, und wenn dies s 5 s ibel wurden und jetzt an anderen Orten untergebracht ich hoffe, zur Verabschiedung gelangt und enn dieses Gesetz, wie en können. Es sind also 45 neue Stellen, welche durch diesen agt und angenommen wird, so wird

Etat geschaffen werden. 3 Fes vvasacs daraus folgen, daß entsprechend der Zunahme der Be⸗ 8 ölkerung und entsprechend dem Bedürknis die Schutmanrichaft; Lh Was nun die Vakanzen betrifft, so sind wir am 1. u 9 prechend dem Bedürfnis die Schutzmannschaft in Königs⸗

der glücklichen Lage gewesen, daß wir, wenn wir die Zahl der Be⸗ 98— eaapernn ven mhwee vewh; waur. veSexgbcsase 8b werbungen und die Zahl der leeren Stellen gegenüberstellen, etwas werden. Ich n8 he Fet e Bewilligung dieses Hauses unterworfen aht Bewerbungen als leere Stellen hatten, daß also, wenn wir diese Ich glaube, daß ich nicht wohl anders, als geschehen, handeln ahlen nur so kraß gegenüberstellen, für die ganze Er as Sp. scEriob⸗

Vakanz nicht mehr bestanden haben würde, sondern 1neene⸗ büasaesfug alle die Herren für ihre 2 Stellen auch Gendarmen vorhanden gewesen wären. Diese anb 8 wek es pehes kepfeies zu, v“ sein; sie trifft nur für 10 Provinzen Gendarmen für die E1““ ge hin. Es sei ei

2 zen, und zwar gerade für industrielle allgemeine Gehaltsaufbesserung nötig. Die Regie wvez Provinzen, in welchen aus den von den Herrn Vor⸗ die Gebhaltsregelung sei abgeschlossen, und doch 888 S en rednern schon hervorgehobenen Gründen, nämlich EeFeas des Vele oder jene Beamtenklasse dagegen derstoßen. Die Stennag 8 teuren Lebens, wegen des schweren Dienstes und wegen der Leichtig⸗ ea2 Pe. he- en. Sea beS t keit des Ueb ertritts in besser bezahlte Privatstellen noch Vakanzen vor Damit schlieht die Diskusf handen sind. Aber auch diese Vakanzen sie betrugen nach der Persönlich Abg geas 885 letzten Nachweisung vom 1. Januar d. J. 54, wie ich glaube Minister ihn mikverstanden zabe; r habe sind geringer als im vorigen Jahre und wesentlich geringer als vor den leßten Jahren manches für die Gendarmen zwei Jahren. Also auch hierin ist eine allmähliche Besserung zu er⸗ 8 Kapitel wird bewilligt. warten, und ich hoffe, daß es mit Rücksicht auf die Verbesserung der Bei den allgemeinen Ausgaben im Interesse der Einnahmen und der äußeren Lebenshaltung der Gendarmen gelingen eeeez tritt Abg, Hammer (kons.) für eine weitere Ver⸗ wird, diese Vakanzen mit der Zeit ganz zu beseitigen. gen mehrung der Schutzleute und Kriminalschutzleute in Charlotten⸗

Wenn ich nun auf die sonstigen Wünsche eingehe, die die

burg ein.

8 8 . G 1 Bei dem Kapitel der Strafans 8 ag richt vorgebracht haben, so hat darüber eine ausdrückliche Er⸗ Abg. Schmidt⸗Warburg entr) sen es nhfmal zung w2— mittelung stattgefunden, inwieweit die Gendarmen durch den Dienst Unterbringung der Fürsorgezöglinge unter EEE1e verhindert seien, an Sonntagen zur Kirche zu gehen. Die Berichte fession: 1) ob sulpflichtige Zöglinge katholischer Konfession in Familien haben ergeben, und zwar ganz allgemein und aus allen Bezirken, daß 8 eee rehe v=I Igh,ge der Gendarm meist jeden Sonntag zur Kirche geh 5. nach Beendigung der Schulpflicht; 3) ob und wie viel katholische e gehen kann, und daß BZöglinge in Simultananstalten und ob katholische Zöglinge in eva. 8 6 . ezirk gibt, in dem der Gendarm nicht wenigstens alle gelischen Anstalten untergebracht seien 86 1 besuchen kann. Ich glaube, daß damit Minister des Innern Freiherr von Hammerstein: 8 1 zerweise gestellt werden können, wohl genügt Der Herr Abgeordnete war so gütig 2 seine Sn. en rh

be. armen den Sonntag ganz freizugeben, geht aus mitzuteilen, und ich bin deshalb in 89 glücklichen La 9, 8 beewcs

1 8 8 8 1 ah. 8 Herren Vorredner selbst hier an⸗ wünschte Auskunft sofort geben zu können vb“

eben hat, weil nämlich der Sonntag gerade der Tag ist, an de 1 zolinge katholischer Ko

ZEZ“ G 1 em Heute sind Zöglinge katholischer Konfession in schulpflichti 1 wesentlich der Aufsicht der Gendarmen Alter in Familien anderen Bekenntnisses michn 88 ü28 11. und linge katholischer Konfession nach Entlassung aus der Schalricht

egen notwendig ist. sind in Familien anderen Beke isses ni 1 Bekenntnisses nicht untergebracht. Von

111“ 9 Vorschlag, den Gendarmen den Rang zu den Zöglingen katholischer Konfession sind 48 schulpflichtige 5 in 8 3 sher die Oberwachtmeister gehabt haben, ist nach meiner Simultanschulen untergebracht. Diese Simultanschulen sind P uffassung nicht ohne weiteres akzeptabel. Es klingt ja für die Gen⸗ ha. sehr gut, würde aber für ihr späteres Leben auch gewisse Mißstände haben. Ungefähr 80 % der in Zivildienststellen über⸗ tretenden Gendarmen treten in Stellen von Subalternbeamten ein ungefähr 20 % in Stellen von Unterbeamten. Wir würden also

vinzialanstalten von Westpreußen, Schlesien und der Rheinprovinz, jedem fünften Gendarmen, also einem erheblichen Bruchteil, wenn die

sicht bee diese kommende Einverleibung von Vororten in diesem Etat eine Vermehrung von Schutzleuten überhaupt nicht vorgesehen worden. Ich würde damit ja der Beschlußfassung des Hauses selbst über

Abg. von Klitzing (kons.) erklärt gleichfalls, daß ein Gehalt diese Eingemeindung präjudiziert haben, welche dench besonderes Gesetz

von 1200 an für diese Beamtenklasse unzureichend se Meinung erklärt sich die Vorzüglichkeit 1h hn- 11 durch ihre Doppelstellung unter Zivil⸗ und Militärbehörden. Bei der Auswahl der Distriktskommandeure und Brigadiers müsse auf das sorgfältigste verfahren werden. Den Sonntag hätten die meisten Gendarmen wenigstens auf dem Lande frei, aber wegen der Ver⸗ gnügungen am Sonntag könne der Dienst nicht überall eingestellt werden. Die Zustände in den Vororten Königsbergs machten eine 6 Ver ecg der Gendarmerie dringend erforderlich. 1b Abg. usch (Zentr.): Die preußischen Gendarmen werden hoch⸗ ückent 8 5 öbö im Hause. Meine Fraktion er Linie eine Re⸗ S ür di gelung der Sonntagsruhe für die

Fenbarmen, ihre religiösen Bedürfnisse und 58 smthte haben müssen. Wir verstehen auch 89 rsbasht zurũ sebt. armen bei der Beförderung zu Oberwachtmeistern völlig

Minister des Innern Freiherr von Hammerstein:

Ich bin sämtlichen Rednern, die hier beim Kapitel der Gen⸗ darmerie gesprochen haben, aufrichtig für die wohlwollende Beurteilung dankbar, die aus allen ihren Worten hervorleuchtete, die Anerkennung die der Tätigkeit der Gendarmen gezollt wird, und ich kann mich diesen lobenden Worten auch meinerseits nur voll anschließen. Eben in den letzten Wochen noch haben die Gendarmen aus einer ganzen Reihe von Provinzen unter sehr schwierigen Verhältnissen im Ruhr⸗ revier gewirkt, und sie haben so gut, so verständig, so ruhig gewirkt daß es uns möglich gewesen ist, diese schwere Krisis im wirtschaftlichen Leben ohne größere Unruhen zu überwinden. (Bravo! rechts.) Ein großer Teil des Verdienstes dafür gebührt unserer Gendarmerie und der dort tätig gewesenen Polizei.

b Meine Herren, ich würde ja sehr dankbar sein, wenn es möglich wäre, all die guten Wünsche, die hier für die Besserstellung der Gen⸗ darmerie geltend gemacht sind, auch in die Tat überzuführen. Ich meine aber, auch hier soll man nicht alles gleichmäßig behandeln sondern aus der Reihe der Wünsche diejenigen herauslesen, welche wirklich dringend sind. Es ist doch etwas Bedenkliches im Staats⸗ leben, wenn von einem Hause des Parlaments gewissermaßen die Ambitionen und die Wünsche einer einzigen Klasse von Beamten vor denen aller anderen hervorgehoben werden, wo wir doch mit dem gleichen Masse sämtliche Beamten des Staats zu messen haben. Ich will gleich auf die generelle Frage der Gehaltserhöhung mit einigen Worten eingehen. Ich glaube nicht, daß es möglich sein wird nach dem Abschluß, den die Gehaltsfestsetzung vor Jahren gefunden hat, nunmehr wieder eine einzelne Beamtenklasse herauszugreifen und für diese einzelne Klasse eine andere Gehaltsskala festzusetzen. Das würde sofort von einer großen Anzahl anderer Beamten aufgegriffen werden, und wir würden uns damit in einen eirculus vitiosus hinein- begeben, wo der eine Wunsch wieder einen anderen gebiert, eine Ver⸗ gleichung wieder andere Vergleichungen zuläßt, man würde niemals zu einem gedeihlichen Ende kommen. Dagegen hat der Herr Finanz⸗ minister ja in seiner ersten Etatsrede hier schon angedeutet, daß er

dem Finanzminister noch nicht gelungen ist, Noch nicht 1000 Gendarmen von den uf die Dienste der

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Abg. Werner (Rfp.): eih. es

und es sind endlich vorübergehend drei Knaben und zwei Mädchen in schulpflichtigem Alter, zusammen also fünf katholische Zöglinge in evangelischen Anstalten untergebracht. Dem steht entgegen daß zu gleicher Zeit zwei Knaben und zwei Mädchen ebvangelischer Konfession vorübergehend in katholischen Anstalten untergebracht sind.

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Ich danke dem Abg. Baensch es sich nicht um eine Strafe von 30 ℳ, sondern um 50 ℳ; ich habe Sob e aus 1 ii . w mich da geirrt. Er erhielt die Strafe, weil er einem Sterbenden die der nächsten Religionsstunde beiwohne. Solche skandalösen Zuftä I114“ Sakramente gespendet hat. Das bleibt bestehen, ob es sich nun um müssen endlich beseit werden. Die Regierung, die soche Zustände 21 der Aufbesserung der eeee enl ge 9q g. 8-. s ; and Es g och nicht a ß für s flegt, ist s aran, daß hat man eine Verbesserung von 100 % eintreten laffen, einen Ausländer handelte oder nicht. Es geht doch nicht an, d ür d ogar pflegt, ist schuld daran, daß der letzte e hat man eine Verdenerung 1 1 8 nämlich die Schreibgebühren von 50 auf 1 erhöht. Die

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jede einzelne Beerdigung durch einen katbolischen Pfarrer di nehmigung des evangelischen Pfarrers in Sachsen nachgesucht wer muß. Was soll man dazu sagen, daß sogar eine Ueberwachung des Gottesdienstes stattfindet? Denken Sie nur, ein Schutzmann festgestellt, daß eine Dame aus Meißen ohne Genehmigung sächsischen Kultusministerii einer Seelenmesse in der Dresdener Schloß⸗ kapelle beigewohnt hat. Nun, die Erde hat sich deswegen nicht geöffnet. Was die dogmatische Intoleranz bet i keineswegs allein; in der Apologie zur Augs urgischen Konfess einer der evangelischen Bekenntnisschriften, wird genau derselbe S punkt vertreten; die Sache liegt also hüben und drüben gl. Die evangelischen Geistlichen, die Theologen, die an gewiss Universitäten die venis legendi erlancen wollen, werden noch heute auf diese Bekenntnisschriften verpflichtet. Der Eid, der den Theologen von der theologischen Fakultät in Erlangen abgenommen wird, spricht buchstäblich vom Papst als vom Avostel des Teufels; im Heidelberger Katechismus ist das Papsttum als Abgötterei bezeichnet. In Vorträgen evangelischer Geistlicher hört man den Papst den Widersacher Gottes, die Wurzel alles Unheils, den Antichrist usw. usw. nennen. Sind diese Aeußerungen etwa tolerant, religiös tolerant? Und soll ich an die Aeußerungen eines Thümmel erinnern, dessen bös⸗ artige Ausfälle alles übertroffen haben? Herr Hieber wies auf Spanien hin. Es gibt eine Masse Länder, wo man nicht tolerant ist; dazu gehören uns gegenüber auch die deutschen Bundesstaaten.

1

In Schweden darf keine Ehe eingegangen werden, auch wenn beide Teile katholisch sind; in Spanien hat man doch wenigstens die Zivilebe. In Schweden darf die katholische Gemeinde keine Grundstücke er⸗ werben; in Schweden müssen die Katholiken Kirchensteuer für pro⸗ testantische Zwecke zahlen, wie das leider in manchen deutschen Bundes⸗ staaten auch der Fall ist. Als man in Deutschland daran ging, Toleranzanträge zu formulieren und Toleranzgesetze zu machen, waren auch die katholischen Bischöfe unter denen, die das befürworteten; der Bischof Ketteler hat seinen Namen unter den ersten Toleranzantrag gesetzt. Der Begriff Toleranz ist ein historisch entwickelter, entstanden durch die Religionskriege; eine Sache, die niemand wollte und zu der doch alle gezwungen waren. Herr Hieber wirft uns vor, wir hätten uns beim Bürgerlichen Gesetzbuch der Regelung der Frage der religiösen Kindererziehung widersetzt und damit verschuldet, daß die Sache nicht schon damals geordnet wurde. Herr Hieber befindet sich damit im Irrtum. Wtr haben damals Ant gestellt, die aber abgelehnt wurden; es stellte sich heraus, ß die Materie außerordentlich schwierig war, und um das Zustandekommen des Bürgerlichen Gesetzbuches nicht zu gefährden, wurde die Materie ausgeschieden. Die Denkschrift des evangelischen Kirchenausschusses will absolut nichts wissen von der Einwirkung der Reichsgesetzgebung, sie will gar nichts gescheben lassen, sie will die Kompeteni der kleinen und kleinsten Einzelstaaten erhalten, damit nur ja die dort vorhandene Unduldsamkeit nicht verkümmert werde. eine mormonische Religionsgesellschaft in Deutschland sich ctablieren könnte, wenn der Toleranzantrag Gesetz wird, ist falsch, obwohl es in jener Denkschrift steht; denn in Deutschland ist die Vielweiberei verboten. Wenn aus der Zahlung von Konversions⸗ geldern ein Vorwurf hergeleitet wird, so steht es damit, wie gewisse Verhältnisse in Württemberg beweisen, nicht besser. Dafür wollen wir eintreten, und dafür sind wir verantworilich, daß wenigstens die Intoleranz des Gesetzgebers aufhört, daß von oben herab gesetzgeberisch

dekretiert wird: Ihr müßt Euch vertragen! Im Königreich Preußen religfosen

Abg. Hoffmann⸗Berlin (Soz.): 1b gedt es nicht so leicht mit der Eintragung von ereinen

gt er

est von Rechtsbewußtsein im verloren geht. Damit schließt die erste Beratung.

des Abg. Freiherrn Heyl zu Herrns⸗ die Abstimmung über die Frage, ob der werden soll, eine

8 uldet, bestehen läßt o.

Bbaele

Auf Antrag V heim (nl.) wird m Gesetzentwurf einer Kommission überwiesen namentliche sein

Das Schlußwort erhält Abg. Dr. Bachem (Zentr.): Der Zweck

Antrages ist der konfessionelle Friede, Paritat auf bürgerlichem Der religiöse Streit gehört nicht hierher; gegenseitige Rekri⸗ jaben keinen Zweck; das ist ein Internum der einzelnen Religionsgemeinschaften. Wir wollen uns gegenseitig in dieser Beziehung keine Vorwürfe machen. Notwendig ist, daß die zahlreichen veralteten Gesetze mit ihren Uebelständen in den Einzelstaaten beseitigt werden; sie sind überlebt und passen nicht in unsere Zeit. Herr Hieber meinte allerdings, diese Gesetze könnten nicht durch die Reichsgesetzgebung abgeschafft werden. Glauben Sie denn etwa, daß die Einzelstaaten das tun werden, nach⸗ dem sie es Jahrzehnte nicht getan haben? Nur die Reichsgesetzgebung kann es tur. Die Kompetenzfrage ist für uns erledigt. Wenn sie für den ersten Teil unseres Antrages gilt, so gilt sie auch für den zweiten, der nur eine Konsequenz des ersten ist; alle Religionsübungen finden doch nur in Religionsgemeinschaften statt. Ist also § 1 begründet, so ist es auch § 9. Für die Zustände in Spanien, Portugal, Süd⸗ amerika sind wir nicht verantwortlich Sie (links) werden doch auch für Schweden die Verantwortung nicht übernehmen wollen. Wenn Sie aber nach dem Auslande gehen wollen, so gehen Sie doch nach England und Nordamerika. Dort herrscht wirkliche Toleranz. Unser Antrag ist im besten Sinne ein moderner Antrag, er zieht die notwendigen Konsequenzen der historischen Entwickelung. Es führt zu nichts, auf frühere Jahrhunderte zurückzublicken, wir leben doch im 20. Jahrhundert. Wir wollen Freibeit des einzelnen und Freiheit der Religionsgemeinschaften. Ist denn die Freiheit nur auf dem politischen Gebiete von Wert und nicht auch auf religiösem Gebiet? Auf die Landesgesetzgebung können wir lange warten. Im Hause ist gesagt worden, der erste Teil unserer Anträge sei spruchreif. Wir haben nichts dagegen, daß der zweite Teil kommissarisch geprüft werde, aber darum möchten wir entschieden bitten. In der Kommission werden wir die Begründung geben, die man hier vermißt hat. Ich bitte den Herrn Präsidenten, über beide Teile des Antrages getrennt abstimmen zu lassen. Am besten wäre es, den ganzen Antrag an die Kommission zu verweisen. Wir haben aber auch nichts dagegen, wenn nur der zweite Teil überwiesen wird. Ich bin überzeugt, daß es uns gelingen wird, die noch bestehenden Vorurteile zu beseitigen, wie es uns seiner⸗ zeit gelungen ist. Im Namen der wirklichen Religionsfreiheit bitte ich Sie, unserem Antrage stattzugeben.

Abg. Dr. Stockmann (Rp.): Ich möchte bezweifeln, ob es über⸗ haupt möglich ist, einen solchen Gesezentwurf in zwei Teile zu zer⸗ reißen und einen Teil in die unmisson zu verweisen.

Präsident Graf von Ballestrem: Dieser Auffassung wider⸗ spricht die Geschäftsordnung.

Abg. Freiherr Heyl zu Herrnsheim glaubt, daß nun unter diesen Umständen zwei namentliche Abstimmungen notwendig werden würden.

Dr. Bachem zieht hierauf seinen Eventualantrag 22 einer

rrreststrafen sind nicht geeignet, das Ansehen der Gendarmerie heben. Es ist überhaupt falsch, altgediente Leute mit Arrest za belegen. Die Arreststrafe für die niederen Beamten sollte ganz arf⸗ gehoben werden. Ferner müssen die Dienstwohnungen vermehrt werden; in manchen Kreisen ist es den Gendarmen kaum möglich, eine geeignete Wohnung ju mieten.

Abg. Dr. Wiemer (frs. Volksp.): rednern anschließen, kann aber den Exkurs des Herrn vorꝛ Riepenbausen nach Rußland nicht mitmachen. Er bat e auch keinen Antrag gestellt, preußische Gendarmen zur Ordnung der inneren russischen Verhältnisse zu entsenden. Er

hat die russischen Verhältnisse nur mit Hilfe geschickter Dialektik mir den Gendarmen Verbindung

gebracht Ich stimme den Wunsche zu, daß den Wachtmeist durch Beförderung der Rang der Subalternbeamten verliehen wird. Man muß das Gehalt der Gendarmen aufbessern, wenn der Zudrang zur Gendarmerie gehobern werden soll. Wo sich Härten ergeden, muß trotz der abgeschlossenen allgemeinen Gehaltsaufbesserung der Beamten nach Maßgabe der vorhandenen Mittel nachgeholfen werden. Die Stellung der Gendarmen unter den Zivilbehörden und unter den Militärbehörden bat zur Folge, daß die Gendarmen nicht selten als Rekruten behandelt werden und Arreststrafen ausgeseszt sind. Auf der anderen Seite steht der Zivilvorgesetzte, der nicht immer mit dem militärischen Vor⸗ gesetzten übereinstimmt, sodaß den Gendarmen dadurch vielfach der Dienst erschwert wird. Die Erhöhung des Dienstgebalts, namentlich des Höchstgehalts, und die Verbesserung des Wohnungsgeldzuschufset sind die ersten Erfordernisse.

Hinweisen will ich noch darauf, daß wenn ein Gendarm zur Gendarmerieschule kommandiert wird, die Gemeinde ihm die Wohnung nicht offen hält, sondern weiter vermietet, sodaß der Gendarm bei seiner Rückkehr nur schwer eine andere Wohnung findet. Zu politischen Zwecken sollten die Gendarmen nicht benutzt werden.

Abg. Kölle (nl.): Im vorigen Jahre hat das ganze Hautf einmütig eine Gehaltsaufbesserung für die Gendarmen gewünscht, aber unsere Erwartung, daß in diesem Etat die Gebaltsaufbesserung enthalten sein werde, ist getäuscht worden. Ich bedauere, daß die Regierung auf alle Anregungen aus diesem Hause wegen ehuliʒ erhöhung sich regelmäßig ablehnend verhalten bat. Die Regierung hat immer gesagt: „wir dürsfen nicht an der allgemeinen Gehaltb⸗ regelung rütteln“, oder „wir haben kein Geld, und die betreffende Beamtenkategorie ist zu zahlreich. Das letztere ist ein sonderbarer Grund; daß die betreffende Klafse sehr zablreich ist, ist b. kein Grund gegen die Bedürftigkeit des einzelnen. Einet bestimmuen Quantums bedarf jeder Beamte. Die Wohnungsverhältnisse der Gendarmen sind anerkanntermaßen ungünstig. Ich möchte bei vieser Gelegenheit auch den Wunsch aussprechen, daß die Wohnungen der Gendarmen kenntlich gemacht werden, damit man sie finden kann. Un gesuchte Verbrecher auf der Landstraße sosort feststellen und verhafter zu können, müßte den Gendarmen ein Buch mit den Steckbriefen mi⸗ gegeben werden. Ich hoffe, daß wenigstens im nüchsten Etat etwat Bestimmtes für die Gendarmen geschieht.

bg. Kreth (kons.) bemängelt einige veraltete Bestimmung Dienstanweisungen der Gendarmen und schliett sich im übrigen Wünschen der Vorredner an.

Ich kann mich den Ver⸗

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Er bleibt also bei seinem Antrage steben, den ganzen Antrag Kommission von 28 Mitgliedern zu überweisen.

hoffe, im nächsten Jahre eine wesentliche Besserstellung gerade der

unteren Klassen unseres Beamtenstandes dadurch herbeizuführen, daß

ganz allgemein der Wohnungsgeldzuschuß eine beträchtliche Er⸗ böͤhung erfahre. Der Herr Finanzminister, und zwar in Ueberein⸗ stimmung mit den Ressortministern, beabsichtigt auf diesem

Wege vorzugehen, wenn irgendwie der finanzielle Abschluß dieses

Jahres den an ihn gestellten Erwartungen entspricht. Meine Herren

es handelt sich da nicht um wenige Tausende, sondern um eine ganze

Reihe von Millionen, die zu diesem Zweck im Staate verfügbar ge⸗

mwacht werden müssen; ich glaube, allein in der Eisenbahnverwaltung sind es mehrere Millionen. Wenn das geschieht, so werden auch, wor⸗ über ich sehr erfreut sein werde, unsere Gendarmen besser gestellt werden.

Wenn mir dann aber hier von einigen Seiten vorgewor s

daß in den letzten Jahren für die Gendarmen überhaupt 188 geschehen sei, wenn der eine Herr Redner gesagt hat, der Minister rede wohl, er hätte vielleicht ein gutes Herz, aber geleistet habe er in dieser Beziehung noch nichts, so möchte ich doch dem gegenüber hervorheben, daß auch seit dem vorigen Jahre ganz Wensentliches zur Verbesserung der Gendarmerie geschehen ist.

1 Zunächst ist da anzuführen die gerade von diesem hohen Hause auch gewünschte Erhöhung des Ranges der Oberwacht⸗ meister. Die Oberwachtmeister sind aus der Klasse, der sie früher angehörten, herausgenommen; sie standen bisher zwischen den Sub⸗ alternbeamten und den Unterbeamten und sind jetzt ausdrücklich den Subalternbeamten zugezählt. Meine Herren, das ist nicht eine Etikettenfrage, sondern eine ganz wesentliche Geldfrage; denn mit dem Augenblick, wo diese Gendarmen nunmehr zu den Subalternbeamten gezählt werden, ist der Betrag ihres Wohnungsgeldzuschusses ein wesent⸗ lich höherer geworden, und zwar in Beträgen je nach der Gröͤße der einzelnen Orte, in denen sie sich aufhalten, wo jährlich 300, 252, 216 192 und in den kleinsten Orten 144 ℳ, und die Gesamtausgabe, die dadurch lediglich für diese Oberwachtmeister verursacht ist, beträgt mehr als 80 000 ℳ, welche Sie in diesem Etat finden. Dann ist auch wieder eine Anzahl von Wohnungen in diesem Etat vorgesehen worden. Wir haben ungefähr 5000 Gendarmen, und wir werden schon im nächsten Jahre etwa für 1000 Gendarmen, also für ein Fünftel der Mannschaften, Wohnungen beschaffen können. Es stehen außerdem 60 000 zu Mietsbethülfen für besonders teure Wohnungen und 50 000 zu Beihilfen für teure Stallmieten zur Verfügung. Das sind doch alles Verbesserungen, die für den einzelnen sehr er⸗ heblich in Betracht kommen. Auch in der Beschaffung von Fahrrädern sind wir nicht, wie beklagt worden ist, zurückgeblieben. Sie finden in diesem Etat wieder den Kreditanfatz, um 168 neue Fahrräder in beschafften. Wir werden dann etwa 800 Fahrräder haben, und es wird also demnächst ein Vtertel der in Frage kommenden Gendarmen mit Fahrrädern versehen sein. Endlich die Vermehrung der

Gendarmen aus der Stellung der Unterbeamten hervorge

die Möglichkeit nehmen, Stellungen von ee oder ihn in die beschämende Lage bringen, daß er in seiner sozialen Rangstellung wieder herunterkommt. Ich glaube, daß diese Frage noch der sorgfältigsten Prüfung bedarf. 3

Meine Herren, ich möchte dann sehr warm die W . von Klitzing unterstützen, daß es nicht geraten sei, die 5— stellung der Gendarmen als Militärpersonen und Zivilbeamte irgendwie zu ändern. Diese Stellung hat sich bewährt, und meiner Auffassung nach beruht ein wesentlicher Teil des erfreulichen Ansehens, dessen sich der Gendarm erfreut, des Einflusses, den er in seinem Bezirk hat, eben auf dieser Doppelstellung, eben darauf daß er noch immer als ein Militär angesehen wird, und daß er als Militär bei der Bevölkerung in höherem Respekt steht, als er stehen würde, wenn er von der militärischen Disziplin losgelöst wäre.

Meine Herren, dafür hat der Chef der Verwaltung zu sorgen und darin ist er auch mit dem militärischen Chef der Gendarmerie einerlei Meinung, daß die Gendarmerieoffiziere sich in die eigentliche Dienstleistung der Gendarmen nicht einzumischen haben. Der eigentliche Dienst der Gendarmen wird von den Landräten, denen sie zugeteilt sind, angeordnet, und diesen Dienst haben die Gendarmen zu ver⸗ sehen; die Gendarmerieoffiziere haben lediglich die innere Disziplin des Gendarmeriekorps, die äußere Adrettheit des Mannes zu beurteilen. Es kann ja sein und das wird in einer so großen Verwaltung in den langen Jahren mehrfach vorgekommen sein —, daß hier und da mal ein militärischer Vorgesetzter versucht hat, über das Maß dessen

wozu er berufen ist, in die eigentliche Diensttätigkeit des Gendarmen einzugreifen. Solange ich aber mit diesen Dingen zu tun gehabt habe

und das ist viel länger, ehe ich an dieser Stelle stehe, ist es immer gelungen, im Einverständnis mit den militärischen Vorgesetzten die Angelegenheiten wieder in den Zustand der gegenseitigen Anerkennung der Rechte und Pflichten und der gegenseitigen Unter⸗ stützung im Interesse der Gendarmerie und ihres Dienstes zurück⸗ zuführen.

Dann, meine Herren, möchte ich den Vorwurf, den bezüglich der Gendarmerie in Königsberg der Abg. von Klitzing gegen mich erhoben

hat, zurückweisen. Zunächst kann es sich für den Fall, daß ein Teil

des Landkreises Königsberg fortan von diesem Landkreise abgetrennt

wird, also nicht mehr der Beaufsichtigung der Gendarmerie unterliegt,

doch nicht um eine Vermehrung der Gendarmerie handeln, sondern,

wie Herr von Klitzing dann auch richtig ausgeführt hat,

nur mit Rücksicht darauf, daß nunmehr eine sehr der Aufsicht be⸗

dürftige Bevölkerung der Polizeiverwaltung von Königsberg überwiesen

wird, um eine Vermehrung der Schutzmannschaft in Königsberg; er

hat gemeint, daß die Vermehrung um vier Kriminalbeamte, welche

allein in diesem Etat zum Vorschein tritt, dazu vollständig ungenügend

Ich habe neulich schon erwähnt, daß dieser Uebergangszustand nur ein ganz kurzer sein soll, und daß selbstverständlich auch diese Zöglinge in An⸗ stalten ihres Bekenntnisses werden übergeführt werden.

Ich kann noch hinzusetzen auch für diese Zöglinge und auch für die Zöglinge in Simultanschulen den Vorschriften über die Heilig⸗ haltung des Sonntags, den krchlichen Verschriften jeder Konfession entsprechend, vollständig entsprochen wird.

Abg. Schmedding (Zentr.) despricht ausführlich die Wi Sah srellt terttisch eest, 18 Mlneahuer der der Fürsorge Ueberwiesenen erfolgt sei; er ersucht desbalb dringend den Minister, dafür Sorge tragen zu wollen, daß die Aufsichtsorgane mehr als bisher die Anwendung des Gesetzes wahrnehmen Der Hauptwert sei auf die Erziehung in Familien zu legen. Der Redner be⸗ dauert es, daß die Benutzung der Landarmenanstalten durch das Gesetz ausgeschlossen sei. Nach der Statistik komme die Fürsorgeerziehun wesentlich den großen Städten zugute, aus ihnen kämen viel Zöglinge als vom platten Lande. Minister des Innern Freiherr von Hammerstein 8 8 Meine Herren, alle Anregungen, die der Herr Vorredner an der Hand der Statistik des vorigen Jahres gegeben hat, werden sorgfältig geprüft werden, und ich werde sehen, ob und wie weit denselben dann weiter Folge zu geben ist.

Ich wollte hier nur mein Bedauern darüber aussprechen, daß die Statistik des letzten Jahres noch nicht vollständig hat vorgelegt werden können. Es war aus technischen Gründen unmöglich, daß die Statistik des letzten Jahres fertiggestellt wurde, im Vorjahre fand die Beraltung über diesen Etat erst am 15. März hier im Hause statt; um dieselbe Zeit, also Anfang März, wird auch in diesem Jahre die Statistik vollständig vorliegen. Es wird aber versucht werden, wenn es irgend zu erreichen ist, für das nächste Jahr diesen Zeitpunkt noch zu verfrühen.

Ich möchte mir nur zu einer grundlegenden Bemerkung des Herrn Vorredners einige Worte gestatten. Der Herr Vor⸗ redner hat seine Ausführungen damit begonnen, daß das Fürsorge⸗ gesetz den Zweck, dem es mit sein Leben verdankte, nicht erfüllt habe daß also der Rückgang der Kriminalität, eine Verminderung der Zaht der Verbrechen sich bis jetzt nicht gezeigt habe. Demgegenüber möchte ich bemerken, daß das doch auch noch gar nicht möglich ist; denn der Zweck dieses Gesetzes ist, junge Menschen, deren Charakter noch nicht ausgebildet ist, aus schädlicher Umgebung zu nehmen, sie davor zu hüten, daß sie der Krimtinalität anbeim fallen, und sie aus diesen traurigen Verhältnissen zu befreien, wenn sie schon darin sein sollten. Sie werden dann bis zu ihrem 18. Lebensjahre der Fürsorge unterworfen, und erst, wenn nach einer Reihe von Jahren diese 18 jährigen Zöglinge wieder ins Leben treten, dann wird man be⸗ urteilen können, ob nun in der Tat, wie beim Erlaß des Gesetzes gehofft wurde, und wie ich noch immer hoffe, die Anzahl der Ver⸗ brechen tatsächlich abntmmt. Ich glaube und hoffe, daß das der Fall

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Stellen! Diese muß ja dem Bedürfnis gemäß erfolgen; sie hat

ist. Meine Herren, das letztere ist richtig; aber es ist auch mit Rück⸗ 1 G .“

sein wird. 88