1905 / 55 p. 10 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 04 Mar 1905 18:00:01 GMT) scan diff

Berginspektor Gaebel, Amtmann Winter. Seitens der Zechenverwaltung: Bergrat Behrens, Bergasssessor Selbach, Betriebsführer Knohl. Als Belegschaftsvertreter: ohann Klümper, riedrich Meyer, homas Rodaks. Dobbelstein, als Protokollführer.

Am heutigen Tage wurde mit der Untersuchung der Be⸗ schwerden fortgefahren. Zu diesem Termin waren obenstehend genannte Personen erschienen.

ad 20) Der Beschwerdeführer Aug. Böker, welcher durch Einschreibebrief zu heute geladen ist, war, festgestellt wurde, nicht anwesend.

Der Zeuge, Betriebsführer Knohl, sagte aus: Beschwerdeschrift: S.: Die Unterstützungskasse auf Shamrock wird von einem Auͤsschusse verwaltet, der böbe aus 3 Beamten und 3 Arbeitern der Zeche. Den Vorsitz führt nach dem Statut der Direktor oder in Vertretung der Betriebsführer. Die dem Ausschuß angehörenden Arbeiter werden in direkter, öffentlicher Wahl von der Belegschaft bestimmt. Der Beleg⸗ schaft wird jedoch der Wunsch zu erkennen gegeben, daß es zweckmäßig sei, wenn die betreffenden Arbeiter in verschiedenen Gegenden wohnen. Ich habe im allgemeinen den Vorsitz des Ausschusses geführt, so lange ich auf Shamrock bin. Die Sitzungen des Ausschusses zur Entscheidung und Gewäh⸗ rung von Unterstützungsgeldern finden regelmäßig einmal

im Monat statt. Die Anträge auf Gewährung von Unter⸗

stützung wurden in der Zeit, auf welche sich die Beschwerde des Boöker bezieht, von dem Fahrsteiger Holzschneider regel⸗ mäßig vom 5. bis 15. jeden Monats mündlich entgegen⸗ genommen. Die hierbei in Frage kommenden tatsächlichen und persönlichen Verhältnisse des Antragstellers wurden soweit wie möglich in eine besondere Liste eingetragen. Die weiter Feststellungen wurden alsdann von dem betreffenden

Ritgliede des Ausschusses gemacht, in dessen Nähe der Antrag⸗ steller wohnt.

Der Beschwerdeführer hat nun infolge einer Handverletzung vom 12. Dezember 1903 bis 3. April 1904 krank gefeiert. Derselbe hat im März und Mai 1904 einen Antrag auf Unterstützung gestellt. Da nun Böker ein Krankengeld von 3 bezog, welches von der 5. Woche an auf 4 erhöht wurde, Boͤker im übrigen zwar verheiratet aber kinderlos ist, konnte eine Bedürftigkeit desselben vom Ausschusse nicht an⸗ erkannt werden, sodaß er mit seinem Antrage auf Gewährung von Unterstützung hat abgewiesen werden müssen.

E derselben Beschwerdeschrift: 3. S.: Der Beschwerdeführer Böker war im Dezember 904 und im Januar 1905 im Streb 4 Westen des Yozes 22 2. östliche Abteilung auf der II. Sohle beschäftigt. An dieser Arbeitsstelle war systematischer Ausbau vorgeschrieben, welcher aus Sfüßigen Halbhölzern als Kappen mit⸗ darunter gestellten Stempeln bestand. Die Kappen wurden bis zum Dezember v. J. im allgemeinen von 3 Holzstempeln unterstützt. Vom Dezember an sollte der Versuch gemacht werden, den Mittelstempel durch einen eisernen zu ersetzen. Die eisernen Stempel schieben sich teleskopartig ineinander und werden in der erforderlichen Länge durch ein Schellenband festgehalten. Die Wiedergewinnung derartiger Stempel muß nter den vorliegenden Verhältnissen als durchaus ungefährlich t werden. Es mag zutreffen, daß ein derartiger Stempel ungefähr 35 mal ausgewechselt werden muß, auf den Preis der entsprechenden Holzstempel be⸗ ogen, bezahlt macht. Weder hier noch an anderen Arbeits⸗ tellen, wo Versuche mit eisernen Stempeln angestellt sind, ist meines Wissens ein Unfall vorgekommen, der auf die Be⸗ nutzung von eisernen Stempeln zurückzuführen wäre. 11“ g. u. A. Knohl.

EIE11“

Zeuge Steiger Brockmeier sagte aus zu II der Beschwerdeschrift: „S.: Der Beschwerdeführer ist in meinem Reviere seit 1. Oktober 1903. Da Böker an keiner anderen Stelle, als im Flöz 22 einen Gedingeschlepper gehabt hat, kann seine Be⸗ schwerde sich nur auf die Beschäftigung in diesem Flöze beziehen. Böker ist nun seit dem 1. Oktober v. J. im Flöze 22 Nordflügel 2 östliche Abteilung zweite Sohle beschäftigt. Das Pengenbe war an den Beschäftigungs⸗ stellen des Böker durchaus nicht so schlecht, sodaß die Kameradschaft ebenso gut wie andere in der Lage gewesen wäre, reine Kohlen zu fördern. Die Kameradschaft des Böker verstand es aber nicht, ihre Arbeit zur Förderung reiner Kohlen einzurichten v. g. u. Fr. Brockmeier. Durch Einsichtnahme der Schichtenzettel und Förderjour⸗ nale wird festgestellt: Die Kameradschaft Böker hat im Anfang Oktober 1904 in der westlichen Strebe Flöz 22 gearbeitet (Kohlennummer 308). Hier sind von 376 Wagen 4 Wagen wegen Unreinheit ge⸗ strichen. In der zweiten Hälfte des Oktober war die Kamerad⸗ schaft in der 4. westlichen Strebe (Kohlennummer 309) be⸗ schäftigt. Hier sind von 669 Wagen 2 Wagen gestrichen. Im November waren dieselben in der 5. we tlichen Strebe (Kohlennummer 307) angelegt. Hier sind von 984 Wagen 9 Wagen gestrichen. 88 Im Dezember wurden vor derselben Arbeit von 870 Wagen 10 gestrichen. 25 95 Aus der Strafliste ging hervorr: Im Oktober ist Böker überhaupt nicht wegen unreiner Förd bestraft. Im November ist er am 8. mit 0,50 ℳ, am 10. mit 1 unreiner Kohlen und am 17. November mit 0,50 bestraft worden. 1 I Dezember ist derselbe gar nicht bestraft. ie Bergrat Behrens aussagt, ist, wie allgemein, so auch zm vorliegenden Falle der auf einen gestrichenen Wagen ent⸗ fallende Lohnbetrag in gesetzlich vorgeschriebener Weise der Unterstützungskasse zugeflossen. ad 21) Der eschwerdeführer Willig, welcher durch Ein⸗ schreibebrief zu heute geladen ist, war, wie durch Aufruf fest⸗ gestellt wurde, nicht anwesend.

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wie durch Aufruf

Der Zeuge Betriebsführer Knohl sagte aus:

Z. S.: Der Beschwerdeführer Willig hat vom 2. De⸗ zember 1901 bis Ende März 1902, wo er nach erfolgter Kündigung unsererseits seine Abkehr erhielt, auf Sham⸗ rock III/IV gearbeitet.

Durch die Arbeitsordnung ist als Dauer einer Schicht unter Tage, insbesondere auch für die Nachtschicht, 8 Stunden vorgeschrieben. Aus besonderen betrieblichen Rücksichten,“ die ich nach der Anlage von Seilbahnbetrieben ergaben, war die Schichtzeit für die Nachtschichten im allgeweinen auf 7 Stunden, von 10 3 ¼¾ 5 ³, ermäßigt. Es wurde nun im Februar 1902 die Anordnung erlassen, die frühere Schicht von 8 Stunden auch für die Nachtschicht, soweit dies möglich war, vom 1. März 1902 an wieder herzustellen. Demenksprechend wurde den Nachtschichtern des Reviers 11, wie auch einigen anderen Leuten, sofern es ihnen möglich war, über die Wettersohle nach dem Schachte zu kommen, ohne den Seilbahnbetrieb zu berühren, mitgeteilt, daß vom 1. März 1902 die Nachtschicht von 10 ¾ 6 ¾ dauern solle. Der Beschwerdeführer wollte sich mit dieser Veränderung nicht einverstanden erklären, nahm einen Krankenschein und beschwerte sich bei Herrn Bergrat Behrens unter Umgehung der durch Arbeits⸗ ordnung vorgeschriebenen Instanzen. Da sich Willig nicht mit unseren Anordnungen einverstanden erklären wollte, wurde ihm am 15. d. M. ordnungsmäßig gekündigt. Beim Ueber⸗ gang der kürzeren Beschäftigungszeit in der Nachtschicht von 8 auf 7 Stunden ist eine Ermäßigung der Schichtlöhne nicht vorgenommen. Ebenso wurde aber auch eine Erhöhung der⸗ selben nicht vorgenommen, als die Schichtzeit von 7 wieder bis auf 8 Stunden verlängert wurde, sodaß ich zugeben muß, daß vom 1. März 1902 an für die Nachtschichten von ver⸗ schiedener Dauer dieselben Löhne gezahlt worden sind. Ich

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j bemerke noch, länger oder kürzer gedauert haben, stets der volle, für Tages⸗

E11“ 82

daß för die Nachtschichten, ob dieselben nun schichten in der Grube übliche Lohn verrechnet worden ist.

Seit dem 1. Januar 1903 dauert die Nachtschicht auf Shamrock III/IV allgemein 8 Stunden.

1 Kohl. 8

ad 22) u. 23) Sowohl seitens der Zechenvertreter wie der Belegschaftsvertreter wurde die Ansicht zu erkennen gegeben, daß nicht mit Unterschrift versehene Beschwerden über angeb⸗ liche Mißstände nicht Gegenstand der Untersuchung seütene der Kommission bilden könnten. Die Kommission loß sich dieser Ansicht an und verzichtete auf eine Untersuchung des Tatbestandes der beiden letzten Beschwerden.

Seitens der Belegschaftsvertreter wurde sodann auf Ersuchen des Kommissionsvorsitzenden eine Erklärung dahin abgegeben, daß die Ergebnisse, welche bei der Untersuchung der vorliegenden Beschwerden festgestellt wären, ihrer Ansicht nach eine Berech⸗ tigung zum Ausstande auf Zeche Shamrock III/IV nicht üchs geben können. Wenn trotzdem die Belegschaft dem lusstande beigetreten ist, so ist das geschehen in dem Interesse, die Lage der Bergleute zu verbessern. G 1“ 8

v. . u. Rodakg. 1 . Meier. Selbach. J. Klümper. A. Knohl.

v. v 6 Althüser, zur Nieden, Gaebel,

Oberbergrat. Landrat. Berginspektor.

Beerrgreferendar Dobbelstein, 1

als Protokollführer.

S

Beschwerden der auf der Zeche Shamrock III/IV. im Bergrevier Herne arbeitenden Bergleute. Revier Herne.

Angegebene

Gegenstand egebe Beweismittel

der Beschwerden

Beweiserhebung ist erfolgt durch

Ansicht der Untersuchungskommission über das Beweisergebnis

Zeuge: Martin Bocks aus Bochum⸗Hof⸗ stede, Dorstenerstr. 39.

Zeugen: Karl Preuß, ranz Carnecki und rnst Katzmann aus

Wanne, Bahnhof⸗ straße 35.

Shamrock 1) Kürzung des Gedinges

III/IV. ohne vorherige Auf⸗

kündigung desselben im September 1903.

2) Beschimpfung des Hauers Katzmann durch den Steiger Schleifer. Tatort Hlverehs

8

3) Ungerechte Bestrafung Dieselben Zeugen wie des Hauers Karl Pra A 2. 6 mit 3 wegen Ach⸗ tungsverletzung gegen⸗ über dem Hilfssteiger Lamm. 8 1““

4) Beschwerde der Kamerad⸗ Dieselben Zeugen wie schaft Karl Preuß und bei 2 und 3.

Genossen über schlecchte—

Löhne.

1

8

5) Beschwerdeder Kamerad⸗ Dieselben Zeugen wie schaft Karl Preuß und bei 2, 3 und 4. Genossen über unge. rechtes und zu starkes 8 Wagennullen im August und September 1903.

6) Der Hauer Katzmann Zeugen: Katzmanns. ob. fühlt sich beschwert von und Johann Krawezyk. einer angeblich verächt⸗ lichen Aeußerung des Steigers Kellerhof über die Befähigung des Fahrsteigers Pork.

7) Beschwerde des Hauers Katzmann über Holz⸗ mangel im November und Dezember 1904.

Zeugen: Katzmann s. ob., Johann Krawczyk und Johann Heckmann.

8) Beschwerde des Katz⸗ mann über schlechten Ausbau in einem Sta⸗ pel, L der Schlepper Rabatzky verunglückt sei.

Zeuge: Katzmann.

9) Beschwerde des Hauers Winkler über eine Be⸗ vorzugung des Bergbau⸗ beflissenen Nolte seitens seines Onkels, des Be⸗ triebsführers Bach⸗

Zeugenaus sage auf beiden Parteien.

Vernehmung der beider⸗ seitigen Zeugen.

Vernehmung der beider⸗ seitigen Zeugen und Einsichtnahme in die Straflisten der Zeche.

Vernehmung der beider⸗ seitigen Einsichtnahme in die Förderjournale der

Zeche.

Vernehmung der beider⸗ seitigen Zeugen.

Die Kommission hat keine Stellung genommen, weil die Angelegenheit durch das Berggewerbegerichts⸗ verfahren erledigt ist, und zwar nach Aussage der

bbeiderseitigen Zeugen zu Ungunsten des Klägers.

Es ist durch die Zeugenaussagen nicht erwiesen, daß der Ausdruck „blödsinnig“ von dem Steiger Schleifer in bezug auf die Person des Hauers Katzmann ge⸗ braucht worden ist. Vielmehr ist wahrscheinlich, daß sich dieser Ausdruck auf die Art der Arbeits⸗ leistung des Katzmann hat beziehen sollen. Nach der Art des bergbaulichen Betriebes mit seinen oft eine energische Zurechtweisung erfordernden Situation kann in dieser Ausdrucksweise ein Miß⸗ stand nicht gefunden werden.

Die Bestrafung des Preuß ist, wie die Einsichtnahme in die Straflisten ergeben hat, erfolgt wegen Nicht⸗ befolgung einer gegebenen Anordnung und erscheint berechtigt.

düer eh der Die Durchschnittslöhne der Kameradschaften, welche

eitigen

Einsichtnahme in die Lohnjournale und E“ der

in demselben Revier und unter ähnlichen Ver⸗ hältnissen tätig waren wie die beschwerdeführende Kameradschaft, weicht von dem Durchschnittslohne der Gesamtbelegschaft nicht wesentlich ab. Die Tat⸗ sache des geringeren Verdienstes scheint deshalb nicht auf Gedingesetzung, sondern auf andere Um⸗ stände zurückzuführen zu sein; zu bemerken ist im übrigen, daß die betreffende Kameradschaft in der aanderen Zeit mit ihrem Lohn zufrieden war. Man kann vielleicht zugeben, daß infolge der Be⸗ schaffenheit des Hangenden die Förderung reiner Kohlen an der betreffenden Stelle erschwert war. Immerhin ergibt sich aus der Höhe des verdienten Tohnes von 5,30 pro Schicht, daß diesen Ver⸗ 11“ Fhͤäͤltnissen Rechnung getragen ist Hält man dazu den geringen Prozentsatz der genullten Wagen, welcher in dem einen Monat nur 0,46 % und für die betreffende Zeit im Durchschnitt 1,1 % beträgt, und erwägt ferner, daß der Beschwerdeführer über⸗ haupt nur 2 Wagen selbst kontrolliert hat, die Zeugenaussagen dagegen unwidersprochen eine be⸗ trächtliche unreine Förderung ergeben haben, so 1. Beschwerde als begründet nicht anzu⸗ ehen se

eugen und

eugen und

Se

8 in. Vernehmung der beider⸗ Die Beschwerde ist leichtfertig erhoben, und es ist be⸗ seitigen Zeugen.

dauerlich, daß die Kommission mit Sachen auf⸗ gehalten wird, welche mit den angeblichen Miß⸗ ständen der Zeche gar nichts zu tun haben. Selbst wenn der Vorgang als erwiesen angesehen wird, so ist durch die vorgebrachte Beschwerde wohl kaum das Verhältnis der Arbeiter zu den Beamten be⸗ rührt; auch kann eine Schädigung dieses Verhält⸗ nisses nicht als nachgewiesen angenommen werden. Es mag zugegeben werden, daß es einmal im Januar 1904 an dem zum Ausbau erforderlichen Holz an der Arbeitsstelle der beschwerdeführenden Kamerad⸗ schaft gefehlt hat. Diese Tatsache kann aber eine Berechtigung zu einer derartigen allgemeinen Be⸗ schwerde nicht abgeben, geschweige denn kann aus derselben ein auf der Zeche herrschender Mißstand

8 hergeleitet worden.

8 8 3 * Vernehmung der beider⸗ Nach Auskunft des zuständigen, als Kommissions⸗ seitigen Zeugen.

mitglied anwesenden Bergrevierbeamten hat die Untersuchung des beregten Unfalles keinerlei Anhalt gegeben, daß dieser Unfall mit einem schlechten Ausbau des Stapels zusammenhängt. Den berg⸗ polizeilichen Vorschriften wegen des Verbots des Betretens des zugehörigen Fahrschachtes ist durch die Anbringung der Warnungstafel seitens der Zeche hinreichend Genüge geschehen. Im übrigen kann der Zustand des nachgewiesenermaßen in Druck geratenen Stapels doch nicht so gefährlich gewesen sein, wie der Beschwerdeführer es darstellt, da außer dem Beschwerdeführer in dem Staßgn all⸗ nächtlich 2 Leute mit Reparaturarbeiten be äftigt waren, ohne daß bei diesen Arbeiten sich ein e nziger Unfall zugetragen hätte.

Eine Bevorzugung des Bergbaubefliflenen Nolte ist nicht nachgewiesen. Im übrigen ist die Beschwerde und die ÜUnterschrift derselben gefälscht.

8. Lene.) 6

anzeiger und Königlich Preußis

eiger.

Berlin, Sonnabend, den 4. Mürz

Gegenstand der Beschwerden

Angegebene Beweismittel

Beweiserhebung ist erfolgt durch

Ansicht der Untersuchungskommission über das Beweisergebnis

15) Uarechtmäßige Gedinge⸗

10) Katzmann fühlt sich durch die Zeugenaus⸗ sage des Steigers Schleifer, ad 2, wegen schlechter Arbeit der Kameradschaft beschwert.

11) Franz Fee glaubt ch zu Unrecht bestraft wegen Nichtbefolgung einer gegebenen An⸗ ordnung.

12) Nach Angaben der Bergleute Franz Herden und Heinrich Heinen soll der örderaufseher in der Seilbahn kurz vor Weihnachten 1904 verunglückt sein infolge des Prämiensystems.

8 .“

1““]

13) Angebliche Strafarbeit mit ungenügendem Ge⸗ dinge.

ufforderung ium Holzsparen.

14) Schlechte Behandlung seitens des Steigers Brockmeier. 3

Ungerechte Bestra⸗ fung durch den Steiger Brockmeier.

setzung durch Steiger Bohnekamp. Ungerechte Bestra⸗

fang des Lehrhauers

ecker. 1

16) Zu späte Gedingeab⸗ anderung durch den Fahrsteiger v. Harlessem

2

17) Verweigerung von Unterstützung.

18) Zu scharfe und an⸗ dauernde Kontrolle sei⸗ tens der Zechenbeamten.

19) Gefährlichkeit des Ein⸗ und Aussteigens auf den Förderkorb bei der Seilfahrt.

20) Perweigerung von Unterstützung. Unge⸗ rechtes, häufiges Wagen⸗ nullen und Bestrafung wegen Förderung un⸗ reiner Kohlen. Lebens⸗ gefahr beim Benutzen eiserner Stempel.

21) Umechtmäßige Verlän⸗ gerung der Nachtschicht ohne Vergütung dafür.

Katzmann.

Preuß

Franz Herden, Wanne,

8

Heidstr. 5 e.

Franz Herden s. o. Heinrich Heinen, Wanne, Oststr. 9

8

11“

Johann Merz, hausen, Gartenstr. 38. Merz, ebenda. 8 ietrich Böckenkröger, 8 Holsterhausen, Dor⸗ stenerstr. 178. Wilhelm Böckenkröger, Holsterhausen, Mittelstr. 3 a. Joseph Bröcker, Holster⸗

hausen, Saukauer⸗

straße

61.

Zenge Gotlieb

anne, Wilhelmstr.

Zeuge: MathiasSchier⸗ Bahnhof⸗

Wanne,

straße

Zeuge:

78.

Lorenz Rygu⸗ siak, Wanne, Biele⸗

feldstraße.

Zeuge: Heinrich Becker, Wanne, Bahnhofstr. 2.

H. Kord⸗to⸗Krase, Wanne, Schulstr. 9.

Zeuge: August Böͤker, Eikel, Göbenstr. 72.

1 das Förderjournal.

straße

58.

Holster⸗

Zeuge: Heinrich Willig in aufe bei Reckling⸗

hausen, Horneburger⸗

nehmung. 8

Vernehmung der beider⸗ seitigen Zeugen.

Vernehmung der beider⸗ seitigen Zeugen.

8 1“ 8

seitigen Zeugen.

inrich⸗ V Vernehmung der beider⸗ seitigen Zeugen und

Strafliste.

Vernehmung der beider⸗ seitigen Zeugen.

seitigen Zeugen und Einsichtnahme in das Gedingebuch.

Vernehmung des Zeugen. seitigen Zeugen.

seitigen Zeugen.

Vernehmung des Be⸗ triebsführers Knohl und Einsichtnahme in

G 1 Vernehmung der beider⸗

Einsichtnahme in die

Vernehmung der beider⸗ V

Vernehmung der beider⸗ V

Vernehmung der beider⸗

beiderseitige Zeugenver⸗ Durch die vorliegende Ergänzung wird an der Ansicht

der Kommission über die Beschwerde 2 nichts ge indert. *

8 9

Die betreffende Anordnung war sachgemäß und war die beschwerdeführende Kameradschaft verpflichtet, derselben nachzukommen, und auch⸗ nach § 9 der Arbeitsordnung der Zeche verpflichtet, länger als die regelmäßige Schicht zu arbeiten. Im vor⸗ liegenden Falle hätte es sich kaum um mehr als Stunde gehandelt. Die Beschwerde muß hier⸗ nach als unbegründet bezeichnet werden.

Die amtliche Untersuchung des Unfalles hat keine

Aufklärung über seinen Hergang gegeben. Daß das eingeführte Prämiensystem die Förderaufseher denia kann, eintretende Stockungen ohne Stillsetzen der Seilbahn zu beseitigen, ist nicht von der Hand zu weisen. Jedenfalls spricht aber die Tatsache, 5 während des 6 jährigen Betriebes der Seilbahn kein Unfall vorgekommen ist, gegen die Berechtigung der Annahme, diesen Unfall auf das Prämiensystem zurückzuführen. Was den Einwand der Belegschaftsvertreter an⸗ geht, daß das Ueberschreiten der Gleise und das Be⸗ wegen zwischen den Gleisen während des Betriebes der Seilbahn gefährlich sei, so ist die Kommission der Ansicht, daß dies bei der geringen Geschwindig⸗ keit der Seilbahn von ½ m in der Sekunde bei weitem weniger mit Gefahr verbunden ist als z. B. das Ueberschreiten von Straßen im Großstadt⸗ betriebe. 1

Hier gibt der Kommission nur die Tatsache zu einer Bemerkung Anlaß, daß eine Erhöhung der Ge⸗ dingesätze bis zum Durchschnittslohnsatze erfolgt ist, ohne daß die betreffende Kameradschaft recht⸗ zeitig in geeigneter Weise davon Mitteilung er⸗ hielt. Ein folches Verfahren dürfte die Arbeitslust beeinträchtigen und möglichst zu vermeiden sein.

8

Bei den durch die Länge der Zeit erklärlichen Wider⸗ sprüchen in den Zeugenaussagen dürfte der Tat⸗ bestand der Beschwerde in betreff der schlechten Behandlung durch den Steiger Brockmeier nicht genügend aufgeklärt sein.

Eine Bestrafung des Beschwerdeführers wegen Unterlassung der Desinfizierung eines Abortkübels ist ausweislich der Strafliste im August 1903 nicht erfolgt.

Die Abänderung des Gedinges für den Dezember ist ordnungsmäßig erfolgt unter dem ausdrücklichen Hinweis, daß die Reparaturarbeiten in der Strecke mit in das Gedinge eingeschlossen sind, was von dem Beschwerdeführer unbestritten bleibt.

Die Bestrafung des Recker ist nach der Arbeits⸗ ordnung zu Recht erfolgt, weil er wiederholt in einem Monat ungenügend geladene Wagen ge⸗ fördert hat. 5

Die Beschwerde beruht auf einer Verwechselung der Bestimmungen des § 12 und § 13 der Arbeits⸗ ordnung. Es handelt sich im vorliegenden Falle nicht um den Abschluß eines neuen Gedinges 12), sondern um die Abänderung eines bestehenden Gedinges 13). Diese Abänderung ist so recht⸗ zeitig mitgeteilt, daß die Kündigung des Beschwerde⸗ führers möglich war.

Die Kommission hat hierzu keine Bemerkung zu machen. Die Beschwerde erledigt sich durch die erklärte Aeußerung des Beschwerde⸗ ührers.

Es ist erwiesen, daß durch die angebliche Kontrolle der Schichtlohn der beschwerdeführenden Kamerad⸗ schaft von 4,32 auf 5,40 gestiegen ist. Die Ausübung einer derartigen Kontrolle durch die Zechenbeamten hält die Kommission für berechtigt.

Die Beschwerde ist unbegründet

4““

V In der Abweisung des Beschwerdeführers auf seinen

Unterstützungsantrag kann bei seinen persönlichen Verhältnissen keine Härte gesehen werden.

Durch die Einsicht in das Förderjournal ist fest⸗ gestellt, daß das Verhältnis der geförderten zu den gestrichenen Wagen sich in Grenzen bewegt, die 8 unter dem sonst vorhandenen Durchschnitt iegen.

Eine Gefahr bei dem Gebrauche eiserner Stempel kann als vorliegend nicht anerkannt werden.

Eine Verlängerung der Nachtschicht über die nach der Arbeitsordnung zugelassene Schichtdauer ist nicht erfolgt. Von einer Schädigung des Be⸗ schwerdeführers durch die Verlängerung seiner Schichtzeit kann keine Rede sein, da derselbe im Gedinge arbeitete.

Die Kommission hat aus einer Zeit von 4 Jahren und bei einer Belegschaft von durchschnittlich 3000. Mann nur 21 Beschwerden zu verhandeln gehabt. Von diesen ist nur einer einzigen und auch dieser nur eine teilweise Berechtigung zugestanden worden.

Diesch Tatsache hat die Kommission, unter Hinweis auf den ersten Satz der im Protokoll enthaltenen Schlußäußerung der Belegschaftsvertreter nichts weiter hinzuzufügen.

Wanne, den 17. Februar 1905.

Die Untersuchungskommission:

Oberbergrat: Landrat: Berginspektor:

Althusn. 1ur Nieden. Gaebel.

Bertreferendar Dobbelstein als Protokollführer.

Königlich Preußische Armee. Beamte der Militärverwaltung. Durch Verfügung des Kriegsministeriums. 30. Ja⸗ nuar. Christiani, Stabsveterinär vom Schleswig⸗Holstein. Ulan. Regt. Nr. 15, unter Belassung in dem Kommando zur Tierärztlichen Hochschule in Berlin, zum 2. Lothring. Feldart. Regt. Nr. 34, Pilwat, Oberveterinär vom Litthau. Ulan. Regt. Nr. 12, unter Belassung in dem Kommando zur Tierärztlichen Hochschule in Berlin, zum 2. Gardedrag. Regt. Kaiserin Alexandra von Rußland, Richter, Oberveterinär vom 2. Oberelsäss. Feldart. Regt. Nr. 51, zur Ma⸗ schinengewehrabteil. Nr. 2, Garloff, Oberveterinär bei der Maschinen⸗ gewehrabteil. Nr. 2, zum Großherzogl. Mecklenburg. Feldart. Regt. Nr. 60, versetzt. Krah, Koch, Dr. Jochem, Fleischmann, Pollak, Dr. Kretzer, Kockerols, Beyer, Dr. Feige, Marung, Aschkowitz, Fischer, Bloch, Wolff, arcus, Röper, Goldstaub, Mulert, Junghanns, Schmitz, Ritter, K

Ellrodt, Baader, Gaertner, Dr. Schmidt, R feld, rte, Hüne, Claus, Lambertz, Naschold, Kühn, Kolbe, FSe, Haeseler, v. Schumann, Grundt, Blümcke, uttmann, Wahl, Kerkow, Dr. Gilgenberger, Werle, Bomke, Melms, Kantelberg, Weill, Unterapotheker des Be⸗ urlaubtenstandes, zu Oberapothekern befördert.

Sentzke, Dr. Mayen, Jaeger, Issmer, Dr. Voswinkel, Binder, Oberapotheker des Beurlaubtenstandes, der Abschied be⸗ willigt. Zöllner, Garn. Verwalt. Insp. in Saargemünd, au seinen Antrag mit Pension in den Ruhestand versetzt.

3. Februar. Bunzel, Garn. Verwalt. Kontrolleur in Witten berg, nach Lissa versetzt. Theiß, Nolde, kontrolleführende Kasernen inspektoren auf dem Truppen⸗Uebungsplatz Darmstadt bezw. i Rastenburg, zu Garn. Verwalt. Kontrolleuren ernannt.

7. Februar. Sauer, Gall, Lazarettinspektoren auf Prob bei den Garn. Lazaretten Darmstadt bezw. I Berlin, zu Lazarett inspektoren ernannt.

8. Februar. Infolge Verlegung des Militärbauamts Kar ruhe II nach Rastatt zum 1. April 1905 versetzt: Pfaff, Militär⸗ bauinsp. in Karlsruhe II, in die Vorstandsstelle des Militärbauamts Karlsruhe, Kaiser, Militärbauinsp. in Jüterbog, anstatt nach Karls⸗ ruhe I in die Vorstandsstelle des Militärbauamts Rastatt, Schenk, Militärbausekretär vom Militärbauamt Karlsruhe II, zu dem in Karls⸗ ruhe verbleibenden Militärbauamt, Anschütz, Militärbausekretär vom Militärbauamt Karlsruhe I, zum Militärbauamt Straßburg i. E. II, König, Militärbausekretär vom Militärbauamt Straßburg i. E. II, zum Militärbauamt Rastatt, Klay, Militärbauregistrator vom Mi⸗ litärbauamt Karlsruhe II, zu dem in Karlsruhe verbleibenden Militär⸗ bauamt.

9. Februar. Techel, Hoyer (Hugo), Höhne, Bureau⸗ diätare bei den Intendanturen des IX. Armeekorps bezw. der 3. Div. und des VIII. Armeekorps, zu Militärintend. Sekretären ernannt. Lutze, Proviantamtsanwärter, als Proviantamtsassist. in Darmstadt angestellt.

13. Februar. Metze, Proviantamtsassist. in Königsberg i. Pr., in Abänderung der Verfügung vom 13. Januar 1905 nach Cassel versetzt. Freytag, Oberveterinär der Gardelandw. 2. Aufgebots (Gera), der Abschied bewilligt.

14. Februar. Lorenz, Oberveterinär der Gardelandw. 1. Auf⸗ gebots (Lötzen), der Abschied bewilligt.

15. Februar. Schönrock, Oberzahlmstr. vom 2. Gardeulan. Regt., auf seinen Antrag mit Pension in den Ruhestand versetzt.

Königlich Bayerische Armee.

München, den 27. Februar 1905. Im Namen Seiner Majestät des Königs. Seine Königliche Hoheit Prinz Luitpold, des Königreichs Bayvern Verweser, haben Sich Aller⸗ höchst bewogen gefunden, nachstehende Personalveränderungen Aller⸗ gnädigst zu verfügen: Im Beurlaubtenstande: am 10. d. M. den Abschied zu bewilligen: von der Res.: dem Major Peter Göring des Inf. Leibregts. mit der Erlaubnis zum Fort⸗ tragen der bisherigen Uniform mit den für Verabschiedete vor⸗ geschriebenen Abzeichen, den Hauptleuten Jakob Vonderlinn des Inf. Leibregts. und Ludwig Diepolder des 2. Fuß⸗ art. Regts., von der Landw. 1. Aufgebots den Hauptleuten Edmund Walter (Landau) und Andreas Fischer (1 München) von der Inf., Heinrich Krämer (I München) vom Eisenbahnbat., den Oberlts: Kaspar Deutschenbauer (Augsburg) von der Inf., Friedrich Mayscheider (Bamberg) vom Eisenbahnbat. und Karl Hammer (Bamberg) vom Train, von der Landw. 2. Aufgebots dem Major Adam Schwappach (Hof) von der Feldart., den Hauptleuten Heinrich Leipold (Kissingen) und Karl Streicher (II München) von der Inf., dem Oberlt. Kilian Strauß ( München) von der Inf., sämtlichen mit der Erlaubnis zum Tragen der Landw. ÜUniform mit den für Verabschiedete vorgeschriebenen Abzeichen, dann von der Res. dem Oberlt. Wilhelm Butz des 1. Trainbats., den Lts. Hermann Dahlem des 8. Inf. Regts. Großbherzog Friedrich von Baden und Michael Lange des 12. Feldart. Regts., von der Landw. 1. Aufgebots den Oberlts. Julius Wagner (Gunzen⸗ hausen) von der Inf. und Siegfried Sinzheimer ( München) von der Fußart., dem Lt. Johann Förtsch (Augsburg) von der Inf., von der Landw. 2. Aufgebots den Oberlts. Karl Duisburg (Kaiserslautern), Golther (Hof), Wilhelm Donle (I München), Karl eiß (Augsburg), Bernhard Holtfort (Aschaffenburg), Karl Rebel (Mindelheim), Ernst Scherer (Weilheim), Rudolf Lankhorst (Kaiserslautern), Ferdinand Geist (1 München), Leonhard Müller (Landau), Anton Roder (1 München), Hermann Pfirsch (Bamberg), Faver Zwißler (Ansbach), sämtliche von der Inf., Heinrich Schecher (Weilheim) von den Jägern, Artur Leinecker (Würzburg) von der Fußart, Georg Schuster (I München) vom Train, den Lts. Friedrich Mayr (Regensburg) von der Inf. und Rudolf Steinheil (1 München) von der Feldart.; zu versetzen: den Lt. Hans Börner von der Landw. Inf. 1. Aufgebots (Ingolstadt) zur Res. des 12. Inf. Regts. Prinz Arnulf; zu befördern: zu Hauptleuten (Rittmeistern) in der Res. die Oberlts. Karl Drescher und Xaver Stury des 1. Inf. Regts. König, Alexander Eibner des 2. Inf. Regts. Kronprinz,

Fegter, Lahusen, Arbeit, Jörß, Lin Dr. o

Maximilian Holländer des 3. Inf. Regts. Prinz Karl von Bayern, Karl Frhrn. v. Wulffen des 4. JInf. Regts. König Wilhelm von Württemberg, Eduard Steidle und August Krumm des 12. Jnf. Regts. Prinz Arnulf, Karl Stöckert des 1. Jägerbats, Heinrich Janson des 2. Ulan. Regts. König, Adolf Vinnen des 2. Chev. Regts. Taxis, Wolfgang Schmidt⸗ Scharff des 2. Feldart. Regts. Horn, in der Landw. 1. Auf⸗⸗ gebots die Oberlts. Johann Märkel (I München), Hans Götze (Kissingen), Andreas Hünerkopf (I München), Friedrich ummrich und Joseph, Schwegmann (Kaiserslautern), erdinand Klein⸗Siebenbürgen (Hof), Ignaz Brunner (Kaiserslautern), Otto Mayr (Kempten), Rudolf Ludwig (Ludwigshafen), Franz Düll (Würzburg) und Otto Strößen⸗ reuther (1 München) von der Inf., Joseph Pschorr (1 München) von der Kav., Alfred Hahn (Augsburg), Kurt Frhrn. Rüpplin v. Keffikon (1 München) und Julius Dingler (Zweibrücken) om Train, in der Landw. 2. Aufgebots die Oberlis. Albert