Die heutige Form des § 833 Bürgerlichen Gesetzbuchs ist nur durch eine
Abg. Trimborn: Meine Freunde erklären sich mit ihrem Antra nicht für alle Einzelheiten des Antrages Auer. Mögen doch 88 Abg. Büsing und seine Freunde nicht so starre Bureaukraten sein. Die Herren sind doch sonst so gelenkig. Wir sind außerdem in einer gewissen schwierigen Lage. Herr Singer hat erklärt, daß er gegen den Antrag auf Ueberweisung als Material ist, und 8 müßten wir in eine Kommissionsberatung eintreten. Abg. Dr. Müller⸗Sagan (fr. Volksp.): Wir stimmen zwar für den 1 Trimborn, aber unter der ausdrücklichen Verwahrung, daß hier kein Präzedenzfall geschaffen wird. Es würde sonst hier eine neue Form des Bethlehemitischen Kindermordes geschaffen werden. Das Richtigste wäre die Form der Ueberweisung als Material, wie sie Herr Büsing vorgeschlagen hab
Abg. Büsing: Als eines der ältesten Mitglieder des Hauses muß ich dagegen auftreten, daß in einen alten parlamentarischen Brauch Bresche gelegt wird, wie ees der Antrag Trimborn tun würde. Der Antrag auf Berücksichtigung stellt an die Regierung das Ver⸗ langen, zu dem Antrage einfach ja zu sagen. Wir haben alle ein Interesse daran, solche Beschlüsse einfach, klar und logisch zu halten. Dem widerspricht, wenn man den Antrag zwar zur Herückfichtigung überweist, aber mit dem Vorbehalt, daß man mit allen Einzelheiten
nicht einverstanden ist. —
Abg. Bebel (Soz.): Auch ich bin einer der ältesten Parla⸗ mentarier dieses Hauses. Es handelt sich hier allerdings um ein Novum, alle Dinge müssen eben einen Anfang haben, aber es würde doch kein Unglück sein, wenn in einem anderen Falle ebenso ver⸗ fahren würde. Handelte es sich um einen Majoritätsbeschluß, so könnte man von einem Bethlehemitischen Kindermord sprechen. Davon kann bier aber nicht die Rede sein. Die bisherige Ver⸗ handlung ergab ja, wie jede Partei den Antrag aufgefaßt sehen will. Die große Majorität des Hauses ist da im Prinzip einig, und nachdem die einzelnen Parteien ihre Ansicht über den
„ Antrag kundgegeben haben, ist kein Bedenken, ihm zuzustimmen.
Abg. von Kard orff (Rp.): Herrn Bebels Ausführungen machen mich erst recht bedenklich. Er sagte, in allen Dingen müsse ein Anfang gemacht werden, das wollen wir eben nicht, wir wollen keine Präzedenzfälle schaffen, und darum werden wir für den Antrag I 8 Abg. Trimborn: Die Analogie mit den Petitionen trifft wirklich nicht zu, auch da habe ich mich niemals mit den Eirealteiten einberiandes erklärt. ö
Abg. Singer: Wo blieh denn der Abscheu vor einem Br der Geschäftsordnung bei dem Abg. von vebsce bei den en rnch beratungen? Verwirren Sie doch nicht eine so einfache Frage durch komplizierte Gründe. Es wird niemand majorisiert, weil jeder das Recht hat, Widerspruch zu erheben. Der Präsident hat ja selbst einige Male der zweiten Lesung unmittelbar die dritte folgen lassen.
5 Präsident Graf von Ballestrem: Um keine Legendenbildung aufkommen zu lassen, muß ich sagen, daß ich nur einmal, bei der — Heinne die dritte be. der zweiten unmittelbar habe folgen assen, und zwar auf Drängen des Haus ich de
vcharn bägen 1 g Hauses und nachdem ich davor „Abg. Dr. Pa nicke (fr. Vgg.): Es sind doch sachliche Gegen⸗ sätze über den Inhalt des Antrages vorhanden, so 82 8 89 vicht deßn 1 1. die Forne des Antrages Trimborn zu wählen. Ich würde die Ueberweisung zur Erwägung vorschlag e est
ist die Ueberweisung als Material. DAX“X“
Abg. Büsing: Der Angriff des Abg. Singer war deplaciert. Herr Singer weiß, daß ich beim Zolltarif gegen den Antrag auf Ab⸗ änderung der Geschäftsordnung gestimmt habe. Wenn man sich den ganzen Inhalt des Antrages nicht aneignen will, so überweise man doch den Antrag als Material. Herrn Trimborn erwidere ich, daß man sich zwar nicht den Wortlaut, aber das Petitum einer Petition oder eines Gesetzentwurfes aneignet.
Abg. Dr. Müller⸗Sagan: Geschäftsordnungsmäßig kann man zu einem Initiatipantrag positive Stellung nehmen, nachdem er die dritte Lesung passiert hat, negativ kann man nur durch Ueber⸗ gang zur Tagesordnung dazu Stellung nehmen. Der Antrag Trimborn besagt nicht, daß wir uns mit dem Grundgedanken des Antrages Auer S. er e. wollen.
Abg. von Kardorff: Wenn Herr Singer auf den Antras von Kardorff beim Zolltarif angespielt hat, so vergißt er ganz und 8 daß wir uns damals in einer Notlage befanden, welche dadurch 8 hervorgerufen war, daß Herr Singer und seine Freunde die gute Tradition des Parlaments vollständig verlassen hatten. Daß das ein Präzedenzfall ist, bestreite ich gar nicht, und wir werden davon auch wieder Gebrauch machen, sobald die Sozialdemokraten wieder zur S e
Abg. Singer: Ich möchte nur konstatieren, daß Herr von el bente 8 2 hat. dnß er gegebenenfalls 238 um
h mn genehme Stellungnahme einer ei zu ü
die Geschäftsordnung brechen will. “ Damit schließt die Geschäftsordnungsdebatte. Gegen die sofortige Beschlußfassung über die eingegangenen Anträge wird kein Widerspruch erhoben. In der sachlichen Debatte wird das Wort nicht ergriffen. Der Antrag Büsing wird gegen die Stimmen der Frei⸗ sinnigen, Nationalliberalen, der Wirtschaftlichen Vereinigung und der Reichspartei abgelehnt. Für den Antrag Trimborn stimmen Zentrum, Polen und Sozialdemokraten. Die Be⸗ setzung ist namentlich auf den Plätzen des Zentrums und der Polen außerordentlich dürftig.
Der Präsident läßt die Gegenprobe vornehmen, wobei jn der Minderheit für den Antrag Büsing noch die Deutsch⸗ onservativen treten. Das Bureau verkündet, daß der An⸗ trag Trimborn angenommen ist; der Antrag Auer ist danach den verbündeten Regierungen zur Berücksichtigung überwiesen.
Es folgt die Beratung des Antrags der Ab
2 g. 2 von
Treuenfels u. Gen. (bkons.). 1 b “ 1. H Eürö 2 einen esetzentwu rzulegen, durch welchen . ürgerli Gesetz⸗ vgEenn 885 soll.“ ü le § 833 lautet: Wird durch ein Tier ein Mensch getötet, oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen 21. oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet,
dem he e daraus Püstebenden Schaden zu ersetzen.
Nach dem Antrage der Deutschkonservativen soll f ei Sat beczsrfa veene s soll folgender zweiter . „Die tsatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ei Haustier verursacht wird, und derjenige, welcher das Tier dusch bei P1“ bn 88 ehr erforderliche Sorgfalt eobach oder wenn der Schaden auch bei Ar
e .verr sein würde.“ 8 EAN Abg von Treuenfels (d. kons.) begründet den Antrag. Es handelt sich um die Beseitigung eines schweren Uebelstandes, der 6 rechtfertigt, schon jetzt an eine Aenderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs heranzugehen.
Zufallsabstimmung Gesetz geworden. Ueberall sonst ist im Bürgerli
zuf 1— . Bürg en Gesetbuch der Grundsatz zur Geltung gekommen, daß Haftung 855 wo ein Verschulden vorliegt. Wir machen von diesem Prinzip Gebrauch. Auch von Juristen ist anerkannt worden, daß eine so weit gehende Haftbarmachung großem Bedenken unterliegt. Nur im Code civil findet sich etwas Aehnliches; weder das Römische Recht, noch der Sachsenspiegel, noch das Hamburger Stadtrecht, neoch die moderne Gesetzgebung anderer Länder kennen eine so uneingeschränkte Haft⸗ pflicht des Tierhalters. (Redner zitiert die einschlägigen Bestim⸗ mungen der österreichischen und der schweizerischen Gesetz⸗ gebung.) Diesen modernen Vorbildern entspricht die von meinen Freunden vorgeschlagene Aenderung. Das Prinzip cujus commodum, ejus periculum, das unserem Antrag entgegen⸗
Fierbalter,⸗ sich 3 urch Versicherung befreien kann, erscheint uns an sich sehr be denn der Tierhalter soll doch 8g durch die sic sehr bedesflich, Nachteile zu besonderer Vorsicht angehalten werden. Die Gerichte kommen auf Grund des § 833 zu ganz sonderbaren Erkenntnissen. Ich erinnere nur an den hier schon vorgeführten Fall, daß der Tier⸗ Pns aüstommen 88 für die Erttem der Familie eines Mannes,
n er auf sein Bitten auf sein Gefährt mitgenommen hat, un ohne Verschulden des Tierhalters durh 8 bat, nnd gü vns Seüen henen 1
erbeiführung ein Fuhrwerk und ein Automobil gleich beteiligt sind, ist der Automobilbesitzer nicht haftbar, wohl aber 18e Füerärcte sad n Die rigorose Bestimmung des § 833 stellt sonach die Tierhaltung Was soll ein Tierhalter machen, durch dessen Gefährt ein Zug zur aufkommen soll? Aber nicht nur jeder Landwirt, sondern auch kleine und kleinste Existenzen, Droschkenkutscher, ene die öö wagen führen, Fuhrleute usw. usw. sind von diesem § 833 bedroht. Der deutsche Richter muß in die Lage gesetzt werden, Urteile zu fällen, die dem Gerechtigkeitsgefühl des Volkes entsprechen.
Abg. Dr. Lucas (nl.): Mit dem Grundgedanken des Antrages sind wir durchaus einperstanden, wenn wir uns auch nicht alle Einzel⸗ beiten des eben gehörten Vortrages aneignen können. Ob es sich bei der Beschlußfassung über § 833 um eine Zufallsabstimmung handelte, lasse ich dahingestellt. Daß die jetzigen Vorschriften zu großen Härten führen können, ist zweifellos; so ganz unentbehrlich ist das Prinzip des § 833 aber doch nicht. Wenn man die Tiere in der Gewalt hat, ist ja alles gut; nur das Unvermeidbare der Gefahr bei gewissen Situationen schafft eigentümliche Rechtslagen. Die strenge Haftung des Tierhalters kann unter Umständen für ihn nicht nur drückend, sondern erdrückend sein; aber gzrade die vom Vorredner ange⸗ führten Urteile sind doch sehr wenig beweiskräftig; denn die betreffenden Entscheidungen, auch wenn sind unrichtig. Wenn jemand nur auf dringendes Bitten auf einem Wagen mitgenommen war, so ist keine Haftbarkeit gegeben; denn die Geltendmachung dieses Anspruches seitens des Verletzten würde dem Grundsatz von Treu und Glauben direkt ins Gesicht schlagen. Um die Geltendmachung so unbegründeter Rechtsansprüche zu verhüten, ist § 242 des Bürgerlichen Gesetzbuchs über Treu und Glauben da, und es ist nur zu bedauern, daß das Reichsgericht ihn nicht angewendet hat. So lange diese strenge Judikatur besteht, muß zugegeben werden, daß § 833 in einer Weise ausgeführt wird, die wir nicht wünschen können. Inwieweit nun etwa zwischen Haustieren und anderen Tieren bei der Haftung unterschieden werden soll, wäre in einer Kommission zu prüfen, die ich hiermit beantragen möchte. Es ist aber Vorsicht ge⸗ boten; das Bürgerliche Gesetzbuch ist kaum fünf Jahre in Kraft, und man sollte es jetzt nur ändern, wenn Zustände hervorgetreten sind, die völlig unerträglich sind. Fangen wir erst einmal an, einen Stein davon abzutragen, dann werden bald weitere Wünsche und Forderungen nach allen Richtungen kommen, und es wird bei der jetzt vorgeschlagenen Aenderung nicht verbleiben. Wir sollten nicht ohne Not Bresche legen in einen Bau, der so viel Mühe und Arbeit gekostet hat.
Abg.von Liebermann⸗Sonnenberg (wirtsch. Vgg.): Wirkliche Mißstände sollte man doch so bald wie möglich abstellen, zumal es sich hier nicht um grundlegende Bestimmungen handelt und die Ge⸗ fahr vorliegt, daß die unteren Gerichte sich nach der Entscheidung des Reichsgerichts richten werden. Der jetzige Antrag bestätigt die Richtigkeit unserer Haltung beim Bürgerlichen Gesetzbuch. Wäre man damals nicht so eilig vorgegangen, so hätten manche Fehler vermieden werden können. Man meinte damals, das Publikum müsse gegen gefährliche Tiere, die für gewerbliche Zwecke gehalten werden, geschützt werden. Gefährliche Tiere halten doch eigentlich nur Schaubudenbesitzer, die etwa Schlangen, Löwen und Tiger loslassen. Pferde pflegen bei neuen Maschinen scheu zu werden, so auch bei der Schwebebahn, und sie gewöhnen sich erst allmählich daran. Es ist eine moralische Verpflichtung, die Tiere so zu halten, daß sie kein Unglück anrichten. Die Versicherung gegen Unfälle verführt nun die Leute, alle Rücksicht aus den Augen zu lassen und sich mit Seelenruhe verurteilen zu lassen. Das Schlimme ist, daß die Ge⸗ richte ganz verschieden geurteilt haben. In einem Falle wird beim Scheuen des Pferdes durch einen Hund der Pferdehalter, in einem anderen der Hundehalter verantwortlich gemacht, in einem anderen Falle ist auch ein Kutscher zut Verantwortung gezogen worden. Durch den § 833 werden die am meisten geschädigt, die, wie die Landwirte, genötigt sind, eine Menge Haustiere zu halten. Vielleicht könnte man einen Unterschied machen zwischen wirklichen Haustieren und anderen Tieren, wie Pfauen ꝛc. Jedenfalls ist es eine Ungerechtig⸗ keit, daß der Bauer mit seinem Hab und Gut für Unfälle haften soll, die er nicht verschuldet hat. Das Gespenst der Verantwortung verfolgt ihn überall, auf dem Acker, den Weiden, den Tränken usw. Wir stehen hier vor einer gesetzlichen Bestimmung, wo tatsächlich Vernunft Unsinn, Wohltat Plage geworden ist. Es muß im Inter⸗ 1“ Landwirte hier so schnell wie möglich Abhilfe geschafft
Abg. Schmidt⸗Warburg (Zentr.): Ein Teil meiner Freunde i gegen jede Aenderung des § 833, der nur wiedergibt, ee. 88 civil bestimmt, der 100 Jahre auf dem linken Rheinufer besteht und zu Beschwerden keine Veranlassung gegeben haben soll. Ein anderer Teil, und dazu gehöre ich, ist für schnelle Abänderung des § 833, weil er wie ein Damoklesschwert über einer großen Anzahl von Gewerbe⸗ treibenden und kleinen Landwirten hängt. Es ist auch nicht etwa zu hoffen, daß das Reichsgericht seine Praxis in dieser Frage ändern wird, denn das Gericht muß so erkennen, wie es der Gesetzgeber gewollt hat. Dieser Paragraph widerspricht unserer ganzen Theorie über den Schadenersatz, die die Fahrlässigkeit und den Vorsatz, das Verschulden zur Voraussetzung hat. Ob den Tierhalter ein Ver⸗ schulden trifft oder nicht, ist gleichgültig. Denken Sie sich einmal den Fall, ein Mann wird vom Sonnenstich auf der Landstraße ge⸗ troffen, er bittet einen Fuhrmann, ihn doch auf seinem Wagen nach dem nächsten Dorf mitzunehmen, er werde im Falle eines Unglücks keinen Anspruch erheben, nebenbei bemerkt kann er das nur für sich, aber nicht für seine Hinterbliebenen, was soll nun der Fuhrmann tun? Als guter Christ und humaner Mensch nimmt er ihn auf, und nun passiert ein Unfall! Ich denke auch an unsere Landbriefträger, recht populäre Leute, jetzt wird man Bedenken tragen, sie mitzunehmen. Als ich heute nach dem gen; kam, sah ich eine Menge von Gefährten, Hunde⸗ wagen usw. Da sagte ich mir: Herr Gott, die steben ja alle unter dem 8esas. . her r Wandel schaffen und in der
e Sache prüfen, w —
behn sg ags „ wo hoffentlich die Regierung ver⸗
. Dove (fr. Vgg.): Die gegenwärtige Zentrums zeigt, daß die Sache ihre zwei Selten has Sehr häufig wird auch ein Landwirt geschädigt werden durch das Haustier eines anderen Landwirts, und gerade die Landbriefträger werden geschützt werden gegen bissige Hunde. Einzelne Fälle beweisen sehr wenig. Schon vor dem Bürgerlichen Gesetzbuch hat das Reichsgericht Urteile über die Haftung gefällt, die in Erstaunen setzten. So fiel ein Mann, der neuen Wein getrunken hatte, auf der Straße nach Rüdes⸗ heim in den Rhein. Er erhob Schadenanspruch gegen die Gemeinde und wurde in zwei Instanzen abgewiesen. Das Reichsgericht, das fern vom Rhein die Verhältnisse nicht kennt, sagte, nein, die Ge⸗ meinde müßte dafür sorgen, daß da ein Gitter ist. Derartige Ent⸗ scheidungen werden immer vorkommen, darauf hin kann man keine gesetzliche Bestimmung basieren. Es hat auf dem Gebiete der Haftung eine Fortbildung stattgefunden, bei der die Rücksicht auf das Ver⸗ schulden zurückgetreten ist. Z. B. treibt ein Knecht die Herde seines Herrn, um diesen zu schikanieren, auf den Eisenbahnzug. Eine ganze Anzahl von Vieh wird getötet, und die Eisenbahn wird ohne weiteres 121 Grund des Haftpflichtgesetzes zum Schadenersatz verurteilt. as sind Fragen, die mit der Schuldfrage gar nichts zu tun haben ondern bei denen sich eine Fortbildung der Haftpflicht auf Grund unseres ganzen Kulturlebens dokumentiert. Gewiß liegt hier eine Lücke vor,
Haltung des
gehalten wird, trifft hi nicht zu. nere Einwand, daß der 3 .“ 8 82
Roͤmischen Rechte und dem
9 ja von der Haftpflicht für größere Schädigung; Androhung erbeblicher
zalter h einen unglücklichen Zwischenfall Für die Anrichtung eines Schadens, an dessen
der Erwägung zugänglich, aber gegen eine gegenwärt ad hoc 1 starke Jedenfalls mu 85 9.8 dem Tierhalter dafür bleiben, daß er alle mögliche Vorsic gewendet hat. Bei dem Zustandebringen des Bürgerlichen Geis⸗ mußten von allen Seiten Opfer gebracht werden; es stellt bis nu Feeen Grade ein Kompromiß dar. Die Zeit zu einer ger⸗ ö 1 niest Keuvmnee; es 15. ja dann auch die Wilbh gaterie wieder aufzunehmen sein. Gege 8 wir nichts einzuwenden.
quasi unter Strafe und führt direkt zur Gefährdung von Existenzen.
sie vom Reichsgericht bestätigt sind,
gegen Kommissionsberatung. Weit eher bedürften die vielen F. mungen, die 1896 die Rechte zu Ungunsten 8⸗ Hieneneng der Arbeiter in das Bürgerliche Gesetzbuch brachte, der Revision
Entgleisung kommt, und der für alle dabei zu Schaden Gekommenen ““ Hasenschaden abgelehnt und damit dem kleinen
ein großes Unrecht zugefügt; da war es das Zentrum, das dritten Lesung umfiel. Die Haftbarkeit hat sich nicht auf de schulden, sondern auf die soniale Ausgleichung zu stützen. Schmidt⸗Warburg meinte, das ganze Volk würde se die Aenderung. Das stimmt nicht; wenn Sie Ihren Willen ems
wird in Zukunft der Geschädigte nicht mehr an den besitenden 8
tümer, sondern nur an den vermögenslosen Kutscher sich halten li und auf weiter nichts kommt es an. Wenn Se Gen eines Menschen verletzt wird, ist der Tierhalter in d Umfange den Schaden zu s verpflichtet; das is gan⸗ eusdeg, ;g Acefeageet Peinach Das Kriterium iß
e Sachbeschädigung, sondern ie Beschädigung an Leb dC heit. Die Landbriefträger eebeeie ee
so wird alles auf eine ganz unsichere Ba estellt. In § 834 nichts anderes, als was bereits vor 100 —— als Snahds 2 anerkannt worden ist. Beschließen Sie Kommissionsberahe SG wir ung auch 89 den Wildschade nd das unendliche Gebiet der übrigen Bestimmunge B lichen Gesetzbuchs mit einzugehen.
5
Damit schließt die Debatte. 68 9
Abg. Gröber (Zentr.): Wir sind beim Hasenschaden nitz gefallen auf Wunsch der Regierung, sondern efgasc auf 8 scheidung der Frage in unserem Sinne verzichtet, weil die ⸗ dehn. nicht zu haben war und das ganze Werk daran zu sch „Im Schlußwort repliziert Abg. von Treuenfels auf die führungen der Redner von der Linken. Wenn der Abg. Lucas zo Luxus⸗ und gewerblichen Tieren einen Unterschied mache, so werde sich in der Kommission darüber näher zu unterhalten haben. Eine n in das Bürgerliche Gesetzbuch zu legen, sei von keiner Seile beabse Die Sache babe sehr große Eile; denn es sei eine stetige Gefa zahllose kleine und kleinste Existenzen vorhanden; könne nicht warten, bis sich eine ständige Spruch der Gerichte gebildet habe. Der wegen Mangels eines länders ins Wasser gestürzte Mann könne nur dadurch mit § 5 Verbindung gebracht werden, wenn man annehme, daß er sich Affen gehalten habe. Herr Stadthagen habe lediglich eine Aüntionffe⸗ Segex. Dem Volksbewußtsein breche es am meisten, daß nur da eine Sühne 3 greifen:
wo eine Schuld vorliege. IE I
überwiesen.
Danit ist die Pageaerdeagng erschöpft.
Schluß gegen 4 ½ Uhr. Nächste Sitzun Montag 1 (Etat des Reich amts des Innern.) 1
Haus der Abgeordneten. Sitzung vom 4. März 1905, Vormittags 11. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)
eber den Beginn der Sitzung ist in der vorgef Nummer d. Bl. berichtet 5.82, 8 Das Haus setzt die zweite Beratung des Staatshr haltsetats für das Rechnungsjahr 1905 im der Bauverwaltung fort und tritt in eine allgemeine ee as der Kapitel der dauernden Aus gaben bei Titel „Gehalt des Ministers“ ein. Zu diesem Titel liegt der Antrag des Abg. Fr. (nl.) vor,“ die Regierung zu ersuchen, Maßnahmen in Erwägung zur um zur Beseitigung der die Sicherheit und Ordnung des V. auf dem Potsdamer Platz und im Straßenzuge der 9. “ und Leipziger Straße in Berlingefähr, en Fneanc eines Parallelstraßenzuges nördlich des vorgedachten ke zuführen. Abwbg. Dr. Lotichius (nl.) bittet den Minister, seinen in der Richtung geltend zu machen, daß bei der Einführumg Schiffahrtsabgaben auf kanalisierten Strömen solche Abgaben kleinen Fahrzeugen nicht erhoben werden. Ferner befürwo die Ergänzung der Rheinkorrektion im oberen Rheingau; in Gegend von Eltville seien Sümpfe vorhanden, die trocken
werden müßten.
Abg. Dr. Hirsch (fr. Volksp.): Ich möchte die Au samkeit des Hauses auf das Los der Sch nacht lenken. Wünsche, die sie in dieser Beziehung bereits früher geäußert! sind leider noch immer nicht ihrer Erfüllung näher gerückt; name hat die preußische Regierung, obwohl der Bauarbeiterschutz zu Ressort K.er noch nichts getan, um alte Versprechen einz Die Zahl der Unfälle ist bei den Bauarbeitern unverhältnis hoch; ein sehr erheblicher Prozentsatz davon hätte vermieden n önnen, wenn für genügende Schutzmaßregeln und bessere Kon ihrer Ausführung gesorgt gewesen wäre. Die Veron⸗ vom 27. Februar 1903 ist ja im wesentlichen als eine richtig zweckentsprechende anzuerkennen, aber für die Kontrolle der habung und Durchführung geschieht noch viel zu wenig. Pult und Bauarbeiter müssen viel eindringlicher als bisher an Vorhandensein dieser Bestimmungen aufmerksam emacht v. Ueber die Bauunfälle und Baukrankheiten 38 * uns immer zusammenfassende Darstellungen der Gewerbeauf beamten, wie wir sie sonst auf allen Gebieten der ¹ lichen Arbeit besitzen. Die hier bestehenden Schwierigkeiten würden mit einem Schlage und in au neter Weise beseitigt sein, wenn man R in Preußen endlit entschließen wollte, nach dem Beispiel Süddeutschlands auch de beiter zu der Gewerbeinspektion heranzuziehen, wenn man aut dem Arbeiterstande Baukontrolleure anstellen wollte. Ich ap. an den Minister, diesen Wünschen nachzugeben und so das 5 zur Verminderung der großen Zahl der Bauunfälle beizutragen. Abg. Meyer⸗Diepholz (nl.): Die großen Schäden, welche! Bremen ausgeführte Wasserkorrektion in dem Gelände oberhalb Be verursacht hat, sind von mir schon im Vorjahre hier vorgebracht ⸗ Es verlautet nun, daß in Bremen eine Konferenz sich mit Mißständen befaßt hat. Es ist dem Vernehmen nach eine! anlage in Aussicht genommen worden. Eine solche Stauwehr würde wenn sie so ausgeführt würde, daß nich der schon erwachsene Schaden ausgeglichen, sondern auch we Schädigungen, die erst in der Zukunft auftreten könnten, vorgebeugt (Schluß in der Zweilen Beilage.) 8
die baldigst ausgefüllt Die alten Verhältnisse aus dem Sach
8
enspiegel sind mit unserem heutigen
Verkehrsleben nicht mehr vereinbar. Die Frage ist zwar seh
Abg. Stadthagen (Soz.): Wir sind gegen den Antn
. 1— teft sind zu schützen vor den Hun Besitzer. Bringen Sie das Verschuldungsprinzip hier 8en
Der Antrag wird einer Kommission von 14 Mitglit
uhe
ustände eine Erweiterung des Potsdamer Platzes †
Deutschen Reichsanzei
Berlin, Montag, den 6. März
ger und Königlich Preußischen
(Schluß aus der Ersten Beilage.)
handelt sich dann um die Frag Schädigungen entschädigungspflichtig
Entschädigungspflicht des
un die 8 sein, da die Senkung
zweifelhaft und allein eine Unterweser 88 ätzen; e 12 ha Landes in Fr Beträgen erforderlich sein werden, u
machen.
eine größere 1 begregflch, daß die Herren im li da
Abg. Freiherr von Zed u
wir können nur wünschen, Wahrheit
lich beseitigt werden müssen. o ist es nicht gut, wenn wir uns in Festsetzung des wir keinen der Bauverwaltung besser halten als die
Handel und Gewerbe. Anderseit
fehrswesen auf den Wasserstraßen
Wenn erst das Oder⸗Gesetz und da Ueberschwemmungsgebiets der Flüsse wirtschaftliche Ministerium einer
dürfen, damit diese für die Landmeliorationen
richtig durchgeführt werden können. den Grundsatz ausgesprochen, daß treffen muß, welche die bewahren können, oder daß muß. Dieser Grundsatz darf nicht sondern muß allgemeine Geltung in Betracht kommen, mu entscheidende Instanz haben.
straßenvorlage diesen von
gestimmt hat, hoffen wir, eine Vorlage macht, welche
personen im Interesse des
gehen, sondern
Erfahrung gema handlung zu treten, Auffassung über das rechtliche hat der Abg. Cassel in der ich möchte deshalb meine
ich 1 Der Betriebspflicht der Straßenbahngesellschaft
Betriebsrecht während der ganze stehen, der Staat muß also die Stadt schützen. Ein Erlöschen der Stadt berührt nur lediglich privatrechtlicher Verhältnisse nicht im mindesten. timsten Gegner der Stadt aber ich halte es für meine weder zum Schaden, noch darzulegen.
Abg. Fritsch nl.) begründet den von hen Es bestehe eine persönliche Lebensgefahr für
mitgeteilten Antrag. alle, die den Potsdamer Platz zögerungen entstehen durch Zufahrtstraßen des Platzes.
zu
Alle
nur vorübergehend Abhüͤlfe geschaffen. . durch Freilegung mehrerer Gebäude und des Kirchhofs am Bahnhof
erweitert werden. Bei dem Bau
Stadt wäre ein Fußgangerfteig im Tunnel
Ebenso notwendig wie die Erwei
die Schaffung einer nahme eines Teils des legen von der Viktoriaftraße und Lennéstraße nach der
straße. Die nahmen zwingen, Redner bittet um
trag Fr
ritsch sagt selbst, die Regierung
tadt; ich würde es auch ni die Rechte der Stadt zu be Jahren mit Straßenverbesse so große Projekte “ technischen Schwierigkeiten verge Durchbruch würde Durchbru streße, Straßenbahn hindurchgele enbahngleise in die ie Torgebäude können nicht beseitigt kehr in einen bestimmten Weg
tisch für einen
wird, desto schwieriger wird der Verkehr. usammenhang mit 1 cheint mir sehr zweifelhaft, es wäre nur ein
des Personenverkehrs im
tunnel angebracht wäre, er fragliches Mittel. Die
sondern auch viel länger bahnlinien werden eine Straßenzüge schaffen. Tor. Die staatliche Genehmigu bitte, Fe möglichst bald zu
dadurch eine bedeutende
lassen. Die Stadt beschäftigt kehrserleichterung; ein scharfes Eingreifen verlangt, nicht angenommen wird. nahmen prompt getroffen. es zu wollen Die Stadt hat
Arbeite
Schwierigkeiten,
zwangsweise vom Staat eingegriffen
städtische Etat in Verwirrung verlängerun eine schwierige Lage gebracht,
Folge der von Bremen ausgeführten Korrektion der Die Höhe des Schadens kommen aber allein für rage, wo jahrelang
Graf von der Gröben (kons.)
Abg. der Ei wats en Partei die Anschauung, . Dezentralisation wünschenswert sei. 1 Ministerium den Bauinspektoren gar
zu gern in ihre Pläne hineinkorrigieren.
die Bauverwaltung die Parole zur
machen werde, daß die durch die W 1 für priubisce Gebietsteile erwachsenen und noch erwachsenden Schäden rün
Bebauungsplanes ist Sache der Gemeinden, Druck ausüben dürfen. Ich 1 Ang!l
an das landwirtschaftliche Ministerium Angliederung an
anliegenden 2 diesen eine Entschädigung gegeben werden
achdem die Regierung uns daß die Regierung uns diese wirtschaftlichen Unternehmungen ausdehnt. ich bei dieser Gelegenheit aussprechen, daß, und Privatinteressen einander berühren, der der Privatmann angesehen werden möge, die niederen Polizeiorgane angewiesen werden, nicht gegen 1 Fiskus mit dem Fiskus überlassen
die Privatpersonen zu beschreiten. 1 cht, daß es besser ist, mit Privatpersonen in Ver⸗ anstatt sofort Zwangsmaßregeln Verhältnis der Straßenbahn in Berlin Stadtverordnetenversammlun
rechtliche Auffassung nochmals
des Vertrages 1 die beiden vertragschließenden Teile, es Natur, berührt aber die öffentlich⸗rechtlichen Herr Cassel hat mich als den in⸗ Berlin bezeichnet. Pflicht, die rechtliche Seite der Frage zu Gunsten des einen
die angesammelten Menschenmassen der
Parallelstraße zur Leipzigerstraße für die Auf⸗ Verkehrs; die Straße wäre am geeignetsten zu durch einen oßstraße, egierung könne zwar Laber doch ratend und Annahme seines Antrages. ün Rosenow (fr. Volksp.):
Eingriff in kann hierin einmal mit Herrn
cht für gut halten, zu versuchen, ir endwie
chränken. Die Stadt beschäftigt 8
erungsplänen. Wenn Herr so muß er sich au
6 bis 7 Millionen Voßstraße und Mohrenstraße müßte auch eine t werden. em Straßenzug gestatten wollte,
tadt vielleicht bereit sein,
zu weisen; je größer ein
dauern. Die neu geplanten städtischen Straßen⸗ Verkehrserleichterung Das gilt au
erteilen. Entlastung der sich also seit Jahren mit der
wenn aber jetzt dieser
Die Stadt Der Antrag stellt vielleicht, einen Eingriff in die Selbstverwaltung der Stadt dar.
an die Straßenbahngesellschaft
wer für die verursachten ist. Nach unserer
Ansicht Staates Bremen rechtlich nicht des Grundwasserstandes einzig
e,
will ich hier nicht ab⸗ den Kreis Syke etwa Aufwendungen in hohen m das Land wieder ertragfähig zu vertritt namens einees Teiles daß in der Bauverwaltung Es sei ja menschlich
nd Neukirch (fr. kons.): Auch
bremische Weserkorrektion
Wasz den Antrag Fritsch betrifft, solche Spezialitäten einlassen. Die 1 auf die die Angliederung
ür das Ministerium für s könnte dann das ganze Ver⸗ einheitlicher gestaltet werden. s Gesetz über die Freihaltung des verabschiedet sind, wird das land⸗ Stärkung seines Einflusses be⸗ so wichtigen Arbeiten In der Kanalvorlage haben wir der Staat diejenigen Anlagen Grundbesitzer vor Schädigung
würde
bloß für die Wasserstraßen gelten, erhalten. Wo Landeskulturfragen der Landwirtschaftsminister die bei der Wasser⸗ Grundsätzen zu⸗ uns im nächsten Jahre Grundsätze auf alle wasser⸗ Im allgemeinen möchte wenn fiskalische Interessen Fiskus nicht anders als und daß deshalb auch Privat⸗ Zwangsmaßregeln vorzu⸗ werden soll, den Rechtsweg gegen Als Landrat habe ich selbst die
aufgestellten
anzuwenden. Meine
bestritten, darlegen. muß auch ein Dauer des Vertrages gegenüber⸗ Gesellschaft event. gegenüber der der Straßenbahn mit es i
n
Das bin ich nicht, oder anderen Teils ihm gestellten und oben
kreuzen haben. Auch viele Ver⸗ die versuchten kleinen Mittel haben
Der Potsdamer Platz müsse
der Untergrundbahn in die innere neben der Bahn angebracht. terung des Potsdamer Platzes wäre
Durchbruch zwischen Bellevue⸗ dann weiter durch die Mohren⸗ die Stadt nicht zu solchen Maß⸗ mahnend vorgehen. Der
Herr von Zedlitz hält den An⸗ die Selbstverwaltung von Berlin. von Zedlitz übereinstimmen. Herr habe keine Machtmittel gegen die
sich seit Fritsch hier
alle die genwärtigen. Der eine empfohlene für die Stadt kosten. Durch die
ein solches würde 7 Millionen zu geben. Die
Sie dienen dazu, den Ver⸗ freier Platz Ob ein Tunnel zum Schutz dem Untergrundbahn⸗
Wenn die Regierun die werden.
n würden nicht nur teurer werden, für die überlasteten 5 für das überlastete Hallesche
ng dieser Linien steht noch aus, Zweifellos wird sich vor allem Leipziger Straße erreichen Ver⸗ gestellt wird, der dieser Antrag ihre aß⸗
ohne
Antrag e ich, i hat alle
so wünsch
ihren Etat zu balancieren; wenn jetzt werden würde, würde der gebracht werden. Die Konzessions⸗ hat gerade die Stadt in
bitte,
Berlin Mittel
seiner Straßen Genehmigung
hen, warum
auf
habe 1919 erteilt. kannt war, erteilt war. hinaus
herbeiführen immer noch
Konzession bis Regierung geha Stadt nicht
diglich Stadt,
Abg.
hältnisse sind. Die
innehält. Potsdamer
Pl Bemühungen, hat der Mini daß die Poliz eignung gegen werden, sollte
längerung der
Ausdruck
unterließe
barung
Betriebs Wenn eine
zuschli Wege anlassung, de nötigen Schulstreit. Cassel stellt
sei Wirkung den sie Die Stadt k fügen, wenn
Aus Gründen nehmen bleib
egnen,
Ewigkeit
ein
deplaciert an s kurze
tanden hat, der Stadt
nicht d Wir stehen
gierung, mit, daß
daß
“
sie nicht vorwärts kann, denn “ “
nicht erteilt.
großer Liebe den re Abg. Dr. Becker (Zentr. rechte durch Entzieh dann aus formellen daß der Staat als Hüter der salus
auf dem Potsdamer Pla Abg. Cassellfr. V 1 wenn einmal der Wegebaupflichtige seine eine Bahn
sueit gebunden sei. e
seitens hat auch diesen Stand⸗ Genehmigungsurkunde für die Straßenbahngesellschaft solle. wichtiger als die des
handelt.
Füusee anzukaufen, e im Verkehrsinteresse. 1 — die sie für die Durchlegung der Kaiser⸗Wilhelmstraße gebracht
kommen, wenn sie nu Dagegen möchte ich vorschlagen, da schlossenen Linien über erner müßte atz als Korsoplatz oder als fte durch Untergrundbahnen zu erzielen sein; die
Verkehr von der Leipziger Straße
b dür vergebens gewesen.
lenken, sind bisher ganz
verwaltung ein
anzubahnen suchen. Straßenbahnkonzession erschlichen worden sei, und den
rung der Konzes des Herrn Cassel zwischen der Stadt b der Gleise nicht erfolgt wäre? Es mußte also die Fortsetzung des über diesen Verständigung erfolgt, Ich hoffe, es werden dann Männer verständig genug sind, um eine en. Andernfalls muß ührt werden. D r Stadt zu willfahren, als kommen fehlen läßt.
erbeigef
Entgegen Sie ist immer anderer die Autorität der Regierung sie 2 hier anzuerkennen. Abg. Freiherr dabei, daß die staatlich und die Befristung rechtlich gegenüber der habe. als notwe
müsse gestatten, daß
Abg. Cass
ar genug gegeben ist. bestimmte Zeit gewähren kann, erteilt. meiner Haltung zur Straßenbahn verordnetenversammlung mich furchtbar gewunderk. Mitglied des He Ehrenerklärung abgeben soö zapfungen abhalten und ich tue das an
ich darauf hin,
meine Behauptung Herr Oberbürgermeister die . e ist, so sind e großen Financiers, — dem Standpunkt bürgerlicher Ehrbarkeit. keinen Vorwurf bahngesellschaft erhoben; kann 19 “ er nicht verstehe, wie man ser Ko eine so große Kommune wie Berlin Rücksicht genommen habe. Herr Gamp einen Appell nicht entgegenzukommen, daß sie uns we
—,— E
überall kommt jetzt die Straßenbahn mit ihren Aspirationen. den Antrag abzulehnen im chten Weg für die
und Wege
durch
für alle
die
eine beschränkte Zeit stimmung für die Umwandlung die Stadt Berlin der 6 geschah . Deshalb ist eine weitere Zustimmung über diesen Termin
die staa
der St
Die
präsident von Windheim, 1949 war,
In verpflichtet nied
hat. Die städtischen Straßenbahnlinien werden Verkehr schaffen; diese Mittel probieren, Gamp (fr. kons. zurückzuziehen, nachdem dadurch die Au gelenkt
Fußgänger r etwas
eh
den
ster gesagt,
da eiorgane nicht soson mit Zwangsmaßregeln zur Ent⸗ Privatpersonen vorgehen m von Beamten der Bauverwaltung in die Maßnahmen der gegriffen worden.
die Polizei Herr
hat er später wiederholt, aber im stenographischen 1 fehlt merkwürdigerweise dieser Ausdruck. Herr Cassel würde seiner Sache nur nützen, und n 1 Straßenbahngesellschaft mußte, in den elektrischen Betrieb sion bis 1919 erhalten. geschehen sollen, Stadt und
wenn
Die
önne nicht 1919 eine
des öffentl
en und für den el (fr. Volksp.) daß die Rechtslage in betreff der Konzessionsverlängerung
Uebe
trotz des
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auf
gegen
ee uns die Der Ansi
ung des Gründen gegen den Antrag
tz zu verbessern. 3 olksp.) widerspricht der Rechtsauffassung, daß,
Es sei Zustimmung
tandpunkt eingenommen,
die weitere Zustimmung der Stadt Berlin
Sie können wurde,
den
ihnen hier eine offene
von Zedlitz und Neukirch (fr. liche Konzession nicht an eine Zeitdauer
ndig anerkannt habe, zu beliebig über das Eigentum der Schienen
die
lassen, 1 einer Stelle, wo ich auch dem 1— verantwortlich bin. Herrn Gamps Verlangen sehe i . Was vun was ja auch
Berichte stehen, — eber agt, daß ich kein Vertrauen zu einer Gesellschaft habe, die es ver⸗
Konzessionsverlängerung halte ich
sind wir mit unserer bür
Herr von Pappenheim
Ich Vertrauen darauf, daß die Stadt mit Verkehrsverbesserung gehen wird. ohne Not in Privat⸗ und erklärt sich so⸗ Fritsch, hofft aber, publica im Einvernehmen mit die Verkehrsverhältnisse
bittet zunächst, nicht esitzes einzugreifen,
finden wird, um
Zustimmung zur Benutzung habe, dann die staatliche Zeit gelte und nicht an irgend eine aus dem Gesetze nicht zu er⸗ des Wegebaupflichtigen nicht bemessen werden dürfe. Die Zu⸗ des Pferdebetriebes in den elektrischen Gesellschaft nur für die Zeit bis zu einer Zeit, wo der Stadt nicht be⸗ tliche Genehmigung für eine längere Zeit
gegeben
erforderlich. Die Staatsregierung denn in der staatlichen
bis 1949 war vorgeseben, daß die
adt Zeit
Auffassung der Staatsregierung ist doch Herrn von Zedlitz. Der Polizei⸗ der ein Gegner der Verlängerung der hat schließlich nur nach Anweisung der betreff des Potsdamer Platzes glaubt die zu sein, in der teuersten Gegend erzulegen und neue Straßen zu bauen Ich erinnere an die Opfer der
Erleichterung für den uns nicht verdenken, wenn wir erst e wir das kostspielige Projekt unternehmen. ): Ich bitte eerrn Fritsch, seinen Antrag merksamkeit auf die Ver⸗ die übrigens so schlimm nicht können zanz gut über den Platz seitwärts in die Straße hineingehen. ß das Fuhrwerk nicht in ge⸗ fährt, sondern einen gewissen Abstand chken untersagt sein, den
alteplatz zu benutzen. Die
Platz den leeren Dro
abzu⸗ In der Budgetkommission eine allgemeine Anordnung bestehe, tatsächlich ist auch olizei⸗ Bevor Zwangsmaßregeln an ewendet immer Verständigungen mit den Privaten Cassel hat seinerzeit gesagt, daß die Ver⸗
ollen;
Bericht
solche Angriffe gegen gewisse Personen Ehrenerklärung gäbe. Die um die Kosten der Umwandlung amortisieren zu können, eine Verlänge⸗ Was hätte denn nach Meinung wenn 1919 eine weitere Verein⸗ der Gesellschaft über die Benutzung
er
hinaus sichergestellt werden. ist die Sache natürlich besser. in der Stadtverwaltung sein⸗ die Vereinbarung mit der Gesellschaft ab⸗ die Zustimmung auf dem geordneten Der Minister hat um so weniger Ver⸗ diese es immer an dem Ich erinnere nur an den Ansicht als die Regierung. Herr öher, dann bitte ich ihn,
kons.) bleibt gebunden Zustimmung der Stadt öffentlich⸗ die mindeste den Betrieb, zu erhalten. 1 ver⸗ Verständigung nicht zu stande komme. Sie Schienen für den Verkehr liegen bleiben. ichen Rechts müßten die Schienen dem Unter⸗ Verkehr dienen.
„Ich habe Herrn von Zedli
Zeitpunkt
der Genehmigungsbehörde nicht Regierung sei verpflichtet, aufrecht
zu ent⸗
Wenn die Regierung die Konzession auf eine so hat sie sie damit eben nicht für die Gamps Bemerkungen hinsichtlich esellschaft, wie ich sie in der Stadt⸗ r Ausdruck brachte, habe ich Ist denn die Gesellschaft hier durch ses vertreten, sodaß ich hier eine te? Ich werde mich durch keinerlei An⸗ immer weiter zu sagen, was ich denke, Richter gegenüber ch daher als den Ausdruck „erschlichen“ angeht, so weise Herr Gamp weiß, daß in den Zeitungen die nicht maßgebend sind. Ich habe ge⸗
r Herrn
zu Berlin zum
Rücken
abgeschlossenen Vertrages hinter dem Diese
zu erlangen“. ebenso wie es der hat. Wie auch erlichen Anschauung traßenbahn stehen. ’1 habe irgend eine einzelne Person in der Straßen⸗ wenn sich eine getroffen gefühlt hat, so at es ausgesprochen, daß bei dieser Konzessionsverlängerung nicht auf Wenn — der Stadt Berlin ich doch das Vertrauen zu der Re⸗ en des Schulstreits nicht bestrafen wird da⸗
aufrecht,
von Berlin getan
die hinter der
an die Regierung richtet, so habe
beimessen, wenn sie meiner Ansicht ist. (rechts) es auch machen.
Berlin aber habe, den Vorortsgemeinden
Genau so würden Sie
Wirklicher Geheimer Oberregierungsrat Francke: Die Stadt
hat von 1919 an das Recht an den Schienen; es ist ein Irrtum, daß sie auch das Recht erworben 1919 den Betrieb zu übernehmen. Die Verträge mit n laufen viel länger: bis 1919, 1937, würde also der Verkehr 1919 eventuell in Berlin auf⸗ Ein solcher Zustand würde natür⸗
1948. Es hören, aber nicht in den Vororten. lich nicht den Verkehrsinteressen entsprechen. Von diesem Standpunkt mußte der Minister bei der Genehmigung ausgehen, und er mußte auc bedenken, daß andernfalls die Vororte schwer geschädigt werden würden, und so wurde eine Mittellinie gewählt, und die Konzession wurde bis 1949 verlängert. Was dann geschieht, darüber brauchen wir uns noch nicht den Kopf zu zerbrechen.
Abg. Cassel (fr. Volksp.): Die Verträge mit den haupt⸗ sächlichsten Vororten, wie Schöneberg. Wilmersdorf, Rirdorf, laufen nur bis 1937 oder 1938, nur der ertrag mit Dalldorf geht bis 1959, die Regierung hat also nicht eine Mittellinie zwischen den hauptsächlichsten Vororten und Berlin, sondern zwischen Dalldorf und Berlin gezogen. Aber Dalldorf und Berlin kann man nicht ohne weiteres vergleichen, wenn Sie auch glauben mögen, daß viele Berliner eher nach Dalldorf als nach Berlin gehören. Hätte man nur die Güte gehabt, Berlin wenigstens anzuhören, so wäre man nicht in den Irrtum verfallen, daß 1949 die mittlere Linie wäre.
Damit schließt die Debatte.
Abg. Fritsch Gur Geschäftsordnung): Mein Antrag hat so freundliche Aufnahme gefunden, die Notwendigkeit besserer Straßen⸗ verhältnisse wird allseitig anerkannt; es sind aber formelle Bedenken erhoben, und ich ziehe deshalb den Antrag zurück.
Minister der öffentlichen Arbeiten von Budde:
Meine Herren! Wenn ich bis jetzt noch nicht auf die verschiedenen Anfragen, die an mich gestellt worden sind, geantwortet habe, so habe ich das zur Abkürzung der Verhandlungen getan. Ich will aber jetzt der Reihe nach die Fragen, die an mich gerichtet sind, beantworten Was zunächst die Anfrage des Herrn Abg. Hirsch betrifft, hin⸗ sichtlich der Statistik im Baugewerbe, so werde ich die Frage in Er wägung ziehen. Ich bin nicht in der Lage, heute darauf eine Antwort zu erteilen aus dem Grunde, weil unter Umständen das Reichsamt des Innern bei dieser Angelegenheit in Frage kommt. 8 Der Abg. Dr. Lotichius hat den Wunsch ausgesprochen, daß be Einführung von Schiffahrtsabgaben auf dem Rhein die kleinen Schiffer außer Betracht bleiben sollen. Das hat der Herr Finanzminister bereits bei früherer Gelegenheit erklärt. Ich kann diese Erklärung nur wiederholen und darauf hinweisen, daß auch auf anderen Flüssen solche Anordnungen für die Kleinschiffer getroffen sind, z. B. auf dem Main.
Es ist dann von mehreren Herren Abgeordneten das Stau⸗ werk von Hemelingen erwähnt worden. Die Schäden, welche Bremen oberhalb seines Gebietes durch die Unterweserkorrektion hervorgerufen hat, werden in erster Linie durch die Erbauung dieses Stauwerks be⸗ seitigt werden. Im übrigen sollen Geldentschädigungen eintreten. Die Interessen der anliegenden Grundbesitzer werden aufs Eingehendste geprüft, und hiernach werden, den Wünschen, die hier ausgesprochen sind, entsprechend, die Entschädigungen, die Bremen zu zahlen hat, festzustellen sein. Es wird auch dann auf Grund der Anregungen, die
heute gegeben sind, untersucht werden, ob die Stauhöhe im Interesse der Anlieger vielleicht auf 5 m gebracht werden kann.
Alsdann ist die Denkschrift erwähnt worden hinsichtlich der Stellung der Zentralstelle zu den Hochbauverwaltungen in den Pro⸗ vinzen. Ich kann nur meine Erklärung in der Kommission dahin wiederholen, daß die Regierungspräsidenten, und zwar von 35 Prä⸗ sidenten 28, die Frage, ob seitens der Zentralinstanz den Baubeamten der Lokalinstanz bei Aufstellung von Entwürfen nicht die notwendige Freiheit und Selbständigkeit eingeräumt und infolgedessen den Kreis⸗ bauinspektionen die Beeufsfreudigkeit beeinträchtigt würde, verneint haben. Also von 35 Regierungspräsidenten haben 28 diese Frage verneint. Es ist auch nicht wahrgenommen worden, daß durch die gegenwärtige Ausübung der Superrevision in der Zentralinstanz die Ausführung der Bauten erheblich verzögert worden ist. Dagegen ist von einzelnen Regierungspräsidenten auf die starke Belastung der Baubeamten und der untergeordneten Dienststellen hingewiesen worden; ferner auf die Schwierigkeit, für die Ausarbeitung umfangreicher Entwürfe und Kostenanschläge rechtzeitig leistungs⸗ fähige Hilfskräfte zu gewinnen; fernerhin auf die Nachteile, die sich daraus ergeben, daß für die Bearbeitung größerer und schwierigerer Entwürfe vielfach zu kurze Fristen gesetzt werden. Inso⸗ weit in diesen Beziehungen Mißstände vorliegen und Klagen be⸗ rechtigt erscheinen, enthält die Denkschrift, die ich habe ausarbeiten lassen, die entsprechenden Vorschläge. Wenn ich die Denkschrift aber noch nicht vorgelegt habe, so liegt das daran, weil die Vorschläge natürlich auch mit gewissen Ausgaben verbunden sind, und die Finanz⸗ verwaltung und andere Verwaltungen zu der Denkschrift noch nicht Stellung genommen haben. Ich hoffe, daß die Bedenken, die vor- liegen, in kurzem gehoben sein werden, und daß die Denkschrift vor⸗ gelegt werden kann und Ihre Billigung finden wird. Im großen und ganzen sind die Klagen, die vorgebracht wurden, als übertrieben oder nicht berechtigt zu bezeichnen. Soweit meine Grundsätze bei Handhabung dieses Ressorts in Frage kommen, kann ich mich nur da⸗ hin aussprechen, daß ich voll mit dem Grundsatz übereinstimme: nicht zu sehr zu zentralisieren und den Instanzen in der Provinz ihre Dienstfreudigkeit und ihre Selbstständigkeit nach Möglichkeit zu lassen. (Bravo!)
Von verschiedenen der Herren Redner ist nochmals die Frage über die Anordnungen angeschnitten worden, die etwa hinsichtlich der Beschränkungen der Befugnisse der Ortspolizeibehörden gegenüber den staatlichen Betriebsverwaltungen erlassen sind. Ich kann nur sagen, daß ich mit dem, was die Herren Abgg. Freiherr von Zedlitz und Gamp ausgesprochen haben, übereinstimme, daß nämlich die staatlichen Betriebsverwaltungen nicht anders behandelt werden sollen als jeder Privatmann (Bravo!), und daß ferner die Polizeibehörden in der Ausübung ihrer Rechte und Pflichten selbstverständlich in der Weise,
onzession für notwendige Straßenbahnlinien cht der Regierung werde ich Autorität immer
wie es hier ausgeführt ist, entgegenkommend verf hegeg d. h., “