1905 / 59 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 09 Mar 1905 18:00:01 GMT) scan diff

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Deutscher Reichstag.

158. Sitzung vom 8. März 1905, Nachmittags 1 Uhr.

(ericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)

Tagesordnung: Beratung des Antrages der Abgg. Dr. Ablaß (fr. Volksp.) und Genossen wegen Vorlegung eines Gesetzentwurfs, betreffend die Neueinteilung der Reichstagswahlkreise, in Verbindung mit der Beratun eines Antrages der Abgg. von Chrzanowski (Pole) un Genossen wegen Vorlegung eines Reichsgesetzes über die Abgrenzung der Wahlkreise.

Ueber den Anfang der Sitzung wurde in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet.

Abg. Kopsch (fr. Volksp.) fortfahrend: Bei der ersten Beratung unseres Antrages trat Lasker auf seine Seite, und selbst der Kanzler Fürst von Bismarck bekannte sich nicht als grund⸗ sätzlichen Gegner der Regelung durch Gesetz, hielt nur den damaligen Zeitpunkt nicht für geeignet. Im Jahre 1903 sprach sich der nationalliberale Bassermann sehr viel freundlicher zu dem Antrage aus, als der heutige Antrag Paasche vermuten läßt. Herr Gröber vom Zentrum erklärte damals auch, der Zeitpunkt der Ein⸗ bringung so kurz vor dem Schluß der Legislaturperiode sei nicht passend. Das trifft heute nicht mehr zu; wir befinden uns mitten in der Periode. Auch ist doch die Furcht davor, daß die Sozial⸗ demokratie den Vorteil haben werde, im Schwinden begriffen; denn in Bayern hat sich doch das Zentrum mit der Sozialdemokratie verbündet. Ich bin danach begierig, wie die Herren ihre widerspruchsvolle Haltung hier modifizieren werden. Freilich soll diese bayerische Er⸗ scheinung nur aus der ungerechten Wahlkreiseinteilung sich erklären. Was dem bayerischen Zentrum recht ist, muß doch der nord⸗ deutschen Großstadt billig sein; es kann doch nicht eine blau⸗weiß⸗ bayerische und schwarz⸗weiß⸗rot⸗deutsche politische Moral geben. Dr. Oertel lehnte aus Zweckmäßigkeitsgründen unseren Antrag ab; man komme aus der ewigen Unruhe bei der Annahme des Antrages nicht heraus. Dieser Einwand trifft nicht zu; es will ja niemand in kurzen Zwischenräumen die Erneuerung auf Grund der veränderten Bevölkerungsziffer. Diese Unruhe würde übrigens gar nicht in Vergleich zu stellen sein mit derjenigen, welche die Ablehnung unserer so berechtigten Forderung im ganzen Reiche erzeugen würde. Auch die ländliche Wählerschaft will gleiches Recht, sie will nicht Vorrechte; sie weiß, was der Gutsbezirk, was der Großgrundbesitz bedeutet. Am deutlichsten sprach sich Herr Grair he. den Antrag aus. Das Wahlrecht ist nach seiner Meinung ein Korrelat für die allgemeine Wehrpflicht. Die Wehrpflicht hat jeder Deutsche zu er⸗ füllen; sonst dürfte ja nur demjenigen das Wahlrecht eingeräumt werden, der seiner Wehrpflicht genügt hätte. Sein Hauptgrund aber war der: wenn der Antrag angenommen wird, dann kommen drei bis fünf Dutzend Sozialdemokraten mehr hierher. Das heißt doch nur, wir wollen den Ast nicht absägen, auf dem wir sitzen. In anderen Ländern ist es ganz selbstverständlich, daß die Wahlkreise von Zeit zu Zeit neu nach dem Zuwachs der Bevölkerung ein⸗ geteilt werden. Da auch unser Wahlrecht auf dem Majoritäts⸗ prinzip beruht, müssen wir dafür sorgen, daß es auch zu richtiger Wirkung gelangt. Dafür, daß die sozialistischen Bäume nicht in den Himmel wachsen, dafür sorgen die Herren auf der äußersten Linken ganz allein. Wir bitten Sie, unsern Antrag dem Reichskanzler zur Berücksichtigung zu überweisen.

Abg. Korfanty (Pole): Nach dieser ausführlichen Begründung des Antrages Ablaß kann ich mich als Vertreter des Antrages der polnischen Fraktion sehr kurz fassen. Dem deutschen Volke ist die Regelung der Wahlkreise durch Gesetz bei wachsender Bevölkerung ausdrücklich versprochen worden. Ich möchte besonders auf die Ver⸗ hältnisse in Oberschlesien hinweisen. Die Wahlkreise Beuthen⸗ Tarnowitz und Kattowitz⸗Zabrze haben über 300 000 Einwohner und der Kreis Pleß ⸗Rybnik über 200 000 und nur einen Abgeordneten. Hier liegt eine Ungerechtigkeit vor, die Abhilfe erheischt. Natürlich verwahren wir uns dagegen, daß nach preußischem Muster auch im Deutschen Reiche Wahlgeometrie getrieben wird. Leider ist Preußen in Deutschland voran. Der preußische Geist zeigt sich auch darin, daß versprochene Gesetze, wie die Ministerverantwortlichkeit, noch nicht erlassen sind. Auch das Reichsgesetz über die Abgrenzung der Wahl⸗ kreise ist versprochen, aber bis jetzt nicht vorgelegt worden.

Vom Abg. Kopsch ist inzwischen der Antrag ein⸗ gelaufen, beide Anträge dem Reichskanzler zur Berücksichtigung zu überweisen.

Abg. Dr. Paasche (nl.): Wir geben zu, daß die Ver⸗ schiebungen in der Bevölkerungsziffer eine Reform der Wahlkreisein⸗ teilung erfordern. Darum beantragen wir, den Antrag dem Reichs⸗ kanzler zur Erwägung zu überweisen, nicht zur Berücksichtigung, denn der Antrag enthält keine näheren positiven Vorschriften. Der Fürst von Bismarck hat nicht Fflagt. es sollte in regelmäßigen Zwischen⸗

ahlkreiseinteilung verändert werden, sondern nur, es würde die Zeit kommen, wo man diese Aenderung nicht auf dem Verwaltungswege, sondern durch Gesetz herbeiführen würde. Lasker wollte auch nicht die Neueinteilung von der zufälligen Be⸗ völkerungsziffer abhängig machen. Der Abg. Kopsch will nicht eine Vermehrung der Mandate, denn dazu fehlt der Raum in diesem Hause, sondern nur eine andere Einteilung nach Gerechtigkeit. Ich glaube, man stützt sich dabei zu sehr auf das numerische Prinzip, auf das Massenprinzip. Man muß auch Rücksicht nehmen auf eine ganze Reihe wirtschaftlicher und politischer Momente. Der großen Masse darf das Uebergewicht nicht gegeben werden. Gerade für die süd⸗ deutschen Staaten wäre es eine Härte, wenn man ihren Einfluß künstlich abschwächen wollte. Württemberg bei seiner stillstehenden Bevölkerung und andere Staaten würden zu gering vertreten sein, wenn z. B. die Zahl 150 000 zu Grunde gelegt würde, nur um den großen Städten und Industriezentren zu mehreren Mandaten zu verhelfen. Der Süden darf nicht an die Wand gedrückt werden. Es ist kein parteipolitischer Standpunkt, wenn man sagt, es sei nicht wünschenswert, den Einfluß des fozialdemokratischen Elements im Reichstag noch zu verstärken. Darum sind wir nicht dafür, daß man so über Hals und Kopf die Zahl der Sozialdemokraten in Berlin und Charlottenburg zunehmen läßt. Herr Kopsch teilt diese Befürchtung nicht; ich glaube aber, daß bei dem Prinzip der starren Zahl seine Partei die Zeche bezahlen würde. Wir wollen nicht, daß e agrarische und einseitige Arbeiter⸗ interessen hier vertreten sind. ie anderen Stände, wie Handel und Industrie, müßten wirksamer vertreten sein. Wie sind also bereit, in eine Reform der Wahlkreiseinteilung, entsprechend der Zunahme der Bevölkerung zu willigen; wir überlassen es aber den verbündeten Regierungen, Vorschläge zu machen. Auf eine Ueberweisung zur Berücksichtiguung können wir uns nicht einlassen.

Abg. Freiherr von Richthofen⸗Damsdorf (d. kons.): Wir haben uns überlegt, ob wir uns an der heutigen Debatte überhaupt beteiligen sollten, ich habe schon im Februar 1903 ausgeführt, daß wir an allen Grundlagen der erfassung und an unserem heutigen Wahlrecht festhalten wollen. Wir halten es für einen großen Fehler, an diesem Wahlrecht zu rütteln. Die Konsequenzen würden zu einem Proportionalwahlsystem führen, und wir müßten eine ganze Reihe anderer Fragen aufwerfen, die ebenso berechtigt wären wie die jetzt zur Verhandlung stehende. Das jetzt geltende Wahlrecht beruht auf dem vom 12. Januar 1869. Das damalige Wahlrecht hatte, abweichend von dem jetzigen, den Grundsatz der Wahlkreise von je 100 000 Einwohnern, nach der bei der Jetzten Volkszählung vorhandenen Bevölkerung, was zu einer stets wechselnden Zahl von Abgeordneten geführt hätte. Diese Grundlage ist nicht zufällig, sondern mit vollem Bewußtsein verlassen, und die Gründe dafür gelten noch heute. Einmal läßt sich die Phl von 100 000 Einwahnern überhaupt nicht durchführen, es gibt Staaten unter 100 000 Einwohner, denen man eine

. nicht

Stimme ein

räumen mußte, und ferner sollten die Wähler und Gewählten mit⸗ einander verkraut werden, man wollte feste, dauernde Wahlkörper schaffen. Wir wollen dauernde Wahlkreise und sehen nicht ein, warum gerade jetzt eine Aenderung eintreten soll, die alle 5 Jahre erneuert werden müßte. Ich gebe zu, daß wir dabei Schaden haben würden; dies ist aber nicht der Grund, weshalb wir die Anträge ablehnen. Ich sehe auch keine Veranlassung, dem Antrag Pessse- zuzustimmen. Warum wollen wir denn die Sache überhaupt zur Erwägung überweisen? Wir wissen doch genau, wie wir dazu stehen, nnd ehne solche Ueberweisung würde doch nur sozusagen ein Gaukel⸗ piel sein.

Abg. Dr. Pachnicke (fr. Vgg.): Wenn die Aenderung den kon⸗ servativen Parteiinteressen dienen würde, so würden Sie (rechts) gleich dazu bereit sein. Ich brauche zum Beweise dessen nur an die Rede zu erinnern, die vor kaum Jahresfrist Ihr Partei⸗ genosse Graf von Mirbach im Herrenhause gehalten hat, und in der er wörtlich sagte: „Ich habe wiederholt gesagt, wenn man eine Reform des Reichstagswahlrechts in meine Hand legte, dann würde ich daran nur die geheime Wahl beseitigen, sonst nichts.“ Der Antrag Paasche ist geschäftsordnungsmäßig zulässig, aber praktisch dürfte diese neuerdings schon mehrfach angewandte Methode darauf hinauslaufen, daß man einer Stellungnahme ausweicht. Ich bin nicht so unhöflich, wie mein Vorredner, von einem Gaukelspiel zu sprechen. Aber „zur Erwägung“ heißt lediglich: Reichskanzler, überlege! Zu welchem Ergebnis die Erwägung fuüͤhrt, bleibt dahingestellt, und das wollen ja die Herren. So leicht wollten wir es Ihnen nicht machen, und deswegen haben wir den Antrag auf Berück⸗ sichtizung gestellt, um wenigstens alle diejenigen, die noch entschlossen sind, in eine Gewissensnot zu bringen. Der Wunsch, daß der ländlichen Bevölkerung ein größerer Einfluß auf die Zusammensetzung des Reichstages eingeräumt werde, ist einfach ungesetzlich, denn die Reichsverfassung gewährt das gleiche Wahlrecht. Dieses letztere würde aber zu einem Pluralwahlrecht. Der Wunsch ist auch e. ungerechtfertigt, denn die Politik soll den Tatsachen des Wirtschaftslebens Rechnung tragen. Welche Verschiebungen sind aber seit Erlaß des Wahlgesetzes eingetreten, nicht nur ziffermäßig, sondern auch hinsichtlich der Steuerbelastung! Beim Landtagswahl⸗ recht halten Sie doch so fest an dem Zusammenhang von Steuer⸗ leistung und Wahlrecht. Die Majorität der Volksvertretung soll der Majorität des Volkes entsprechen, das ist aber bei dem gegenwärtigen Wahlrecht nicht mehr möglich. Parteipolitische Gründe sollen ja nach Ihrer Behauptung nicht maßgebend sein, aber die ganze Argu⸗ mentation des Abg. Dr. Paasche ging darauf hinaus, daß diejenigen, die die Macht in Händen haben, sie nicht aus den Händen geben wollen. Es soll „zur Zeit nicht angängig“ sein, das Wahlrecht zu ändern. Welche Umwälzungen will man noch abwarten? Der Abg. Bassermann hat schon 1903 auf eine Rede des Herrn von Bennigsen sich berufen, die dieser in alter Zeit einmal gehalten hat, und in der er sagte, es müßten erst politisch ruhigere Zeiten kommen. Will man auf Ruhe warten, so muß man die Reform auf den Nimmer⸗ mehrstag verschieben, das will man eben. Früher hat man auf eine Rede Windthorsts von 1882 Bezug genommen; Windthorst sagte in seiner volkstümlichen Redeweise: Solange der Rock nos Fegen den Regen aushält, gebe ich ihn nicht zum Flicken. Würde man Windthorst dieselbe Frage heute vorlegen, so würde er anderer Meinung sein. Ich will mich im Augenblick noch nicht über die nähere oder fernere Zukunft der Sozialdemokratie aussprechen, es ist aber nicht ausgemacht, daß der Nutzen der Reform einer einzigen Partei zufallen muß. In jedem Falle ist das Deutsche Reich stark genug, um das zu tragen, was ihm die Natur der Dinge auferlegt. Wir müssen die Reform auf dem Wege des Gesetzes durchführen, weil wir durch die Verfassung von 1869 darauf angewiesen sind. Auf Lasker und Twesten kann man sich nicht beziehen; denn die hatten die Dinge nicht erlebt, die wir erlebt haben. Auf mathematische Genauig⸗ keit kommt es uns nicht an, sondern auf einen sachlichen Durchschnitt, der den veränderten Verhältnissen entspricht. Reicht unser Saal nicht aus, so wird er umgebaut und einige Sitze mehr geschaffen. Es würde sich überhaupt wahrscheinlich nur um eine geringe Vermehrung der Zahl der Abgeordneten handeln. Den kleinen Staaten unter 100 000 Seelen würden wir je einen Abgeordneten gern zugestehen; an diesem Punkte soll die Reform nicht scheitern. Ueber Einzelheiten würden wir uns gern verständigen. Organisch, mechanisch sind ganz leere Begriffe; es gibt nur einen Maßstab: die Bevölkerungsziffer. Die Interessen der Städte und des platten Landes gehen wirr durch⸗ einander; das gibt auch keinen richtigen Verteilungsmaßstab. In Fraptreih und Nordamerika werden nach jeder Volkszählung die

ahlkreise geändert. Vielleicht könnte man bei uns ein Jahrzehnt zu Grunde legen. Hans Delbrück, der ja dem Reichskanzler sehr nahe steht, hat 8 ebenfalls für eine Reform ausgesprochen, und es ist zu hoffen, daß die Konservativen seinem Beispiel folgen. Es handelt sich hier einfach um eine Forderung der Gerechtigkeit. Der Reichstag darf kein Zerrbild, sondern soll ein getreues Abbild der Volks⸗ stimmung sein. 8

Abg. Gamp (Rp.): Ich kann dem Vorredner keine Hoffnung machen, daß die Autorität des Professors Delbrück von uns anerkannt wird. Wir standen und stehen auf einem anderen Standpunkt, wir wünschen die Beibehaltung des gegenwärtigen Zustandes. Die Zahl allein ist nicht entscheidend; dafür hat Herr Pachnicke selbst Argumente angeführt. Um den vorhandenen Strömungen zur richtigen Vertretung zu verhelfen, müßte Herr Pachnicke sehr viel weiter gehen. Herr Paasche hat schon erwähnt, daß die Vertreter der Großindustrie und des Großhandels im Reichstage fehlen; der einzige, Herr Kaempf, wäre ohne Konservative und Antisemiten auch nicht hier. Verfassungs⸗ mäßig kann Bayern 48, Württemberg 17, Baden 14, Hessen 6 Ab⸗ geordnete verlangen; wo bleibt der Respekt der Herren links vor dieser Bestimmung der Verfassung? (Zurufe: Geist der Verfassung!) Wer spricht da vom Geist der Verfassung? Dieser Standpunkt führt zu der Konsequenz, daß die unperheirateten Wähler ein ge⸗ ringeres Stimmrecht haben als die verheirateten, und hier wieder die kinderreicheren ein größeres Wahlrecht; denn der unverheiratete ver⸗ tritt nur eine Person, der verheiratete eine größere Anzahl von Personen. In Mecklenburg und Posen ist der Kinderreichtum sehr verschieden. Auch die Vertretung des Bundesrats ist verfassungsmäßig eregelt. Hamburg müßte dementsprechend doch auch eine größere Vertretung im Bundesrat bekommen, als ihm die ; zu⸗ gesteht. Da schweigt der eb Gothein. (Der Präsident bittet, doch nicht zu Zwischenrufen aufzufordern.) In meiner Ausführung von 1903 habe ich darauf hingewiesen, daß gerade die Linke des langen und breiten nachwies, daß das allgemeine Wahlrecht ein Korrelat der allgemeinen Wehrpflicht sei; darum habe ich neben vielen anderen Gesichtspunkten auch diesen angeführt. Die historischen Verhältnisse müssen respektiert werden. Die Bevölkerungszunahme seit 1870 ist in den einzelnen Bundesstaaten so verschieden gewesen, daß die ganze Grundlage verschoben werden würde, wenn man jetzt die Vorschriften der Verfassung verläßt. Im Durchschnitt ist die Vermehrung 42 %, in Preußen 39, in Sachsen 64, in Hamburg 126 %, in Bayern aber nur 27 %, in Württemberg nur 19 %. Soll Württemberg nicht mehr Vertreter in den Reichstag schicken wie die Stadt Berlin? Ich bhalte das für ein Unrecht. Berlin hat dadurch ein Vorrecht, daß seine Vertreter es sehr viel leichter haben, ohne Opfer an 389 und Geld hier unnütze Reden anzuhören. (Vizepräsident Dr. Paasche erklärt diesen Ausdruck für unangemessen.) Ich will den Ausdruck nicht wiederholen, aber die geringe Besetzung des Hauses zeigt doch, daß die meisten Abgeordneten es nicht für nötig halten, hier zu erscheinen. Die Bevölkerung in den Reichslanden hat sich nur um 11 % vermehrt. Alle Abgeordneten fühlen sich als Abgeordnete des ganzen Volkes, während die Sozialdemokraten stets erklären, sie seien nur die Vertreter der Arbeiter, sie nehmen bei ihren Entschließungen nicht Rücksicht auf die Interessen anderer Volkskreise. Wir haben doch wirklich keine Veranlassung, die Zahl der Sozialdemokraten hier zu vermehren, denn suprema lex salus publica. Halten Sie es wirklich für angemessen, die Zahl der Sozial⸗ demokraten um fünf Dutzend zu vermehren? (Zuruf.) Herr Gothein ruft: Jawohl! Hat recht, daß die Sozialdemokratie sich auch einmal auf einem absteigenden Ast befind

wir gefälligst so lange warten; vorläufig hat er sich noch nicht als ein besonderer Prophet erwiesen. Ich bleibe nac wie vor auf dem 1cAhaere ur die allergrößten Kälber vermehren ihre Schlächter elber.

Abg. Ledebour (Soz.): Ich freue mich, einmal mit dem Abg. Gamp einer Meinung sein zu können, nämlich in der Selbsteinschätzung, die aus seinem letzten Satze sich ergibt. Die Gegner des Antrags wollen nicht

elten lassen, da

ahlkreise bei steigender Bevölkerung vorgesehen sei. Ich brauche nur auf den Wortlaut der Bestimmung des Reichswahlgesetzes hinzu⸗ weisen, in dem eine Vermehrung der Zahl der Abgeordneten infolge der steigenden Bevölkerung durch das Gesetz bestimmt wird 8 5). In § 6 heißt es: „Ein Bundesgesetz wird die Abgrenzung der Wahl⸗ kreise bestimmen.“ Wir wählen noch heute auf Grund eines rovisorischen Wahlgesetzes, das für den Norddeutschen Bund die

bgrenzung gegeben hat. Hätte jemand damals vermutet, daß 40 Jahre darauf sich jemand finden würde, der nach einer solchen Vermehrung der Bevölkerungsziffer die Notwendigkeit einer anderweitigen Abgrenzung bestreiten würde, so würde man diesen als einen Verleumder bezeichnet haben. Herr Paasche hat offen gesagt, daß es sich hier um eine Machtfrage, um politische Interessen handelt. Bisher sind aber gerade die sozialdemokratischen Wahlkreise am ungünstigsten be⸗ handelt worden. Deutsch⸗Krone ist allerdings der viertkleinste Wahl⸗ kreis, daher ist die Erregung des Abg. Gamp sehr begreiflich. Daß zu Gunsten der selbständigen Staaten eine Ausnahme gemacht werden muß, darüber sind wir uns alle einig. Deutsch⸗Krone ist aber bis jetzt kein selbständiger Staat; vielleicht kommt es noch dazu, daß dort zu Gunsten des Abg. Gamp eine Sekundogenitur errichtet wird. Es sind die agrarischen Interessen, die hier auf der rechten Seite den Ausschlag geben. Ich wundere mich übrigens, daß das Zentrum, das fon immer an erster Stelle marschiert, noch nicht das Wort ergriffen hat. Nächst den Sozialdemokraten sind doch seine Wahlkreise am ungünstigsten behandelt worden. Man hat darauf hingewiesen, daß der Süden bei einer Reform der Wahlkreiseinteilung 19 schlecht abschneiden würde, und daß dessen Vertreter so selten im Reichstage erscheinen. Das letztere liegt aber an dem Mangel an Diäten. Wir Berliner sind in dieser Beziehung besser daran, darum wollen wir den Süddeutschen die Sache erleichtern. Herr Gamp warf der Sozialdemokratie vor, sie sei eine einseitige Arbeiter⸗ partei. Wir haben wiederholt gezeigt, daß wir die Interessen des ganzen Volkes zur Geltung bringen. Daß wir vornehmlich die Inter⸗ essen der Arbeiter vertreten, liegt daran, daß die Proletarierss0 des deutschen Volkes bilden. Man beruft sich darauf, daß auch die Bundes⸗ ratsvertretung nicht schematisch nach der Bevölkerungsziffer be⸗ messen sei. Die Vertretung des Bundesrats ist eben in der Ver⸗ fassung nach anderen Grundsätzen geregelt. Ob die Vertretung richtig ist oder nicht, ist für die vorliegende Frage gleichgültig. Hier handelt es sich nur darum, ob der Reichstag richtig zusammengesetzt ist, und darüber bestimmt das Gesetz. An der Platzfrage braucht die Sache nicht zu scheitern. Der Saal könnte vergrößert oder es könnte bestimmt werden, daß z. B. die Zahl der Abgeordneten 400 betrage, und danach die 682 der Bevölkerung ermittelt werden, auf welche je ein Abgeordneter käme. Ist man über das Ziel einverstanden, so wird man sich über die Einzelheiten leicht verständigen. Die Gegner des Antrags sind die allerengherzigsten Vertreter ihrer Interessen, namentlich der agrarischen im Sinne der Aeußerungen des Reichskanzlers und des Grafen von Posadowsky. Damals, als der Abg. Herzfeld bei der Frage der mecklenburgischen Ver⸗ fassungsfrage sagte: Dersesungzfragen nd Machtfragen“, da erhob sich Graf von Posadowsky sofort und sagte: er habe immer geglaubt, Verfassungsfragen wären Rechtsfragen. In diesem Fall beugt die Regierung das Recht, wenn sie nicht mit einem Gesetze kommt, um den veränderten Verhältnissen in der Bevölkerung Rechnung zu tragen. Graf von Posadowsky wird wahrscheinlich sagen, das agrarische Interesse verlange, daß dies Gesetz nicht gebracht wird. Das Volk wird der Regierung in unzweideutiger Weise seinen Willen kundgeben und sie zu einem solchen Gesetz zwingen.

Abg. Dr. Pichler (Zentr.): Wir stehen noch heute auf dem Stand⸗ punkt, den der Abg. Windthorst 1882 vertreten hat; er sagte, das Zentrum könne zur Zeit einem Antrage nicht beitreten, der von der bisherigen Wahlkreiseinteilung abgehe. Deshalb haben wir eigentlich auch keine Veranlassung, auf Einzelheiten einzugehen. Nun ist es ja richtig, daß seitdem eine starke Zunahme der Beyölkerung und eine außerordentlich große Verschiebung eingetreten ist in den großen Städten auf Kosten des flachen Landes. Müßte nun ein neues Wahlgesetz geschaffen werden, so würden wir uns der Verpflichtung nicht 8159 die neue Bevölkerungsziffer diesem neuen Wahl⸗ gesetz zu Grunde zu legen. Das ist aber kein Argument gegen uns und für Sie. Jetzt handelt es sich nicht um ein neues Wahlgesetz. Sie wollen nur eine Aenderung der Wahlkreise. Gerade die Herren der äußersten Linken sollten aber eine gewisse Rücksicht nicht außer acht lassen. Eine Aenderung des Wahlrechts könnte sich gar leicht in einer Richtung bewegen, die Ihnen nicht pflänt. Nicht das Parteiinteresse, sondern das Interesse des ganzen Volkes bestimmt unsere Haltung. Wir erinnern uns der schönen Worte, die vor einigen Tagen der Staatssekretär gesprochen hat in Bezug auf die große Bedeutung der landwirtschaftlichen Bevölkerung für das deutsche Vaterland. Dieser Grundpfeiler darf durch eine andere Einteilung der Wahlkreise nicht erschüttert werden. Nicht um die Großgrundbesitzer handelt es sich dabei, sondern um die Zehntausende kleiner und mittlerer Bauern. Deshalb sind meine Freunde gegen eine Aenderung der gegenwärtigen Wahlkreiseinteilung. Herr Ledebour verwies auf einzelne Zentrumswahlkreise. Auch dies Parteiinteresse kann uns nicht bestimmen, das Interesse des Volkes, speziell der ländlichen Bevölkerung, preiszugeben. Dazu kommt die Rücksicht auf die süddeutschen Staaten, auf die schon der Abg. Paasche hin⸗

ewiesen hat. Herr Ledebour meinte, es wäre den Süddeutschen sehr schwer⸗ herzukommen, weil wir keine Diäten haben. Als Süddeutscher ist es mir doch lieber, wenn Bayern 48 Stimmen und Württemberg 17 Stimmen hat ohne Diäten, als wenn sie 42 oder 14 haben mit Diäten. Fe Ledebour sagte, die Regierung beuge den Geist der Ver⸗ assung. Der Artikel 20 bestimmt⸗ daß eine Vermehrung der Zahl der bgeordneten infolge einer Steigerung der Bevölkerung durch Gesetz er⸗ folgen soll. Das heißt, die Vermehrung kann nicht durch eine einfache Verordnung des Bundesrats, sondern muß durch Gesetz geschehen. Was der Abg. Dasbach gesagt hatte, beruht auf einer gang falschen Auffassung. Wir haben in Bavyern keine gesetzliche ahlkreis⸗ einteilung, sondern sie wird bei jeder Wahl von der Regierung im Perorhe üht e geordnet, und wir verlangen nun eine gerechtere Wahlkreiseinteilung, welche die allgemeinen Pnteressen berücksichtigt. In Bavern ist gesetzlich festgelegt, daß der Wahlkreiseinteilung die Bevölkerungsziffer von 1875 zu Grunde gelegt wird. In dieser Be⸗ ziehung haben meine politischen Freunde nimmer eine Aenderung ver⸗ langt. Den Abg. Pachnicke möchte ich an das Wort eines bayerischen Prinzen erinnern: „Studieren Sie die Reichsverfassung!“ Dann wird zu der Ueberzeugung kommen, daß in der Reichsverfassung von dem gleichen Wahlrecht nicht die Rede ist. Es steht nur das all⸗ gemeine und direkte Wahlrecht darin; das gleiche Wahlrecht beruht nur darin, daß jeder nur eine Stimme hat. Es war mir interessant, daß ir Pachnicke sagte, es gebe nur einen Maßstab: die Bevölkerungsziffer. Ich bitte ihn, das seinen politischen Freunden in Bayern recht warm ans Herz zu legen. Im vorigen Jahre stimmte die ganze liberale Partei einschließlich der Freisinnigen gegen das dortige Wahlgesetz. obwohl kein Mensch im Lande behauptet hatte, daß die Wahlkreiseinteilung nicht gerecht aufgestellt sei unter Berücksichtigung der Bevölkerungsziffer. Ich schließe mit der Mahnung, man möge es im Reiche bei dem lassen, was wir haben und was sich bis jetzt bewährt hat. 8

(Schluß in der Zweiten Beilage.)

in Verfafsimg und Gesetz die Vermehrung der er

5 fehlte, zogen hier in Berlin Tausende von Arbeitslosen durch die Straßen.

8 5 - ch viele, denen man Arbeit auf dem Lande anbieten konnte, die

zum Deutschen Reichsa

8

Beilage

zeiger und Königlich Preußischen S

Berlin, Donnerstag, den 9. Mürz

Abg. Dr. Ablaß (fr. Volksp.): Ich bin über die Ausführungen des Abg. Pichler einigermaßen erstaunt. Sie standen doch in einem schreienden Widerspruch zu der Haltung des Zentrums bei den Verhandlungen in Bayern. Der Abg. Pachnicke hätte ihm seine Aufforderung, sich die Reichsverfassung genauer anzusehen, zurückgeben können; Sie werden in der Verfassung finden, daß die Wahlkreiseinteilung bewußt nur als eine provisorische festgesetzt wurde. Im Artikel 20 ist ausdrücklich gesagt: „Bis zur gesetz⸗ lichen Regelung, die im § 5 des Wahlgesetzes vom 31. Mai 1869 vor⸗ behalten ist...“ Wenn wir diese gesetzliche Regelung verlangen, die die Verfassung direkt zur Pflicht des Reichstags gemacht hat, so bewegen wir uns durchaus auf gesetzlichem Boden und haben das Recht auf unserer Seite. Wenn wir aber Recht und Billigkeit für uns haben, so ist es uns unverständlich, warum das Zentrum uns nicht in diesem Kampfe für Recht und Gesetz unterstützen will. (Abg. Dr.

ichler: Das habe ich ja gar nicht gesagt!) Dann bewegen Sie ch im Widerspruch zu dem Abg. Spahn, der ausdrücklich anerkannt heat, daß die Gerechtigkeit eine andere Wahlkreiseinteilung erfordere.

(Abg. Dr. Spahn: Wo denn?) In einer Wahlrede, aus der der Abg.

Kopsch Ihre Worte schon zitiert hat. Ihre Argumentationen laufen immer darauf hinaus, daß die Interessen von Großhandel und Groß⸗ industrie lediglich durch die linke Seite dieses Hauses vertreten werden; wenn aber gefragt wird: wo sitzen denn die Persönlich⸗ keiten, die in Wirklichkeit diese Interessen vertreten? so müssen wir doch auf die rechte Seite des Hauses hinweisen. Wenn wir an eine neue Regelung durch Gesetz herangehen, so können wir sehr wohl den veränderten Verhältniffen Rechnung tragen. Alle Argumente, die Sie uns hier entgegenhalten, sind nach meinem Dafürhalten nicht geeignet, den Verdacht zu zerstreuen, daß, wenn

Sie sich unserem Antrag widersetzen, Sie es nicht aus all⸗

. Interesse tun, sondern, daß Sie dabei Ihr Parteiinteresse

pertreten.

Abg. Böckler (Reformp.): Man kann für die Geheimhaltung der Wahl sein und sich doch gegen die Anträge erklären. Der Antrag der Herren von der Linken kann im ersten Augenblick etwas Bestechendes haben, aber dieser Nimbus mußte ver⸗ bleichen, wenn man die Ausführungen des Abg. Kopsch hörte. Da hieß es unter anderem, der Raum im Saale gestatte eine Vermehrung der Abgeordneten nicht. Wenn wir auf

sboolche Aeußerlichkeiten Rücksicht nehmen wollten, so würden wir übberhaupt zu keiner Reform kommen. Sie (links) möchten aber gar nicht die Zahl der Abgeordneten vermehrt haben das wäre noch ddie einzige Form, über die man sprechen könnte —, Sie wollen dem

einen nehmen und dem anderen geben, Sie wollen der ländlichen

Bevölkerung das Wahlrecht in der gröblichsten Weise verkümmern. Das widerspricht aber dem obersten Grundsatz des Wahlrechts.

Wir haben doch endlich die Caprivische Zeit überwunden,

wo man die ländliche Bevölkerung an die Wand gedrückt hat, und jetzt kommen Sie (links) in diesem Augenblick mit solchem

Antrag, durch den der landwirtschaftlichen Bevölkerung erschwert

werden soll, zu ihrem Recht zu kommen. Auch die nicht meiner

Partei angehörigen Abgeordneten aus den Großstädten sind durchaus

der Ansicht, daß es gerecht ist, die ländliche Bepölkerung nicht beiseite zu drängen. Wir bedauern ohnehin diese künstliche Anhäufung der Bevölkerung in den Großstädten.

Da sollte man ihr nicht noch besondere Vorrechte geben.

Bei einem so großen Wahlkreise, wie z. B. Teltow und Charlotten⸗

burg, wäre ich allerdings für eine Aenderung. Diese könnte aber nur eintreten auf Grund einer Vermehrung der Wahlkreise. Es ist ganz üꝛcher, daß in den Großstädten eine große Summe von Intelligenz, rbeitskraft und Kapital sich ansammelt, und daß deshalb die Groß⸗ ssttädte auch für das gesamte Volk eine hervorragende Bedeutung haben.

Ahber es ist schon mit Recht darauf hingewiesen worden, daß die

Intelligenz, die da vertreten ist, in Wirklichkeit gar nicht zur Geltung kommt, sondern daß das gerade die Feinde derjenigen sind, die

dazu beigetragen haben, die Großstädte zur Blüte zu bringen.

Gibt es denn keinen anderen Maßstab als das Portemonnaie? Es

Kibt doch auch sogenannte Imponderabilien. Dafür nur zwei Beispiele:

Ich bin der Ansicht, daß der letzte Bauer in oder West⸗

ppreußen, der mit eigener Hand seinen Boden bebaut, für das Vater⸗ land mehr wert ist als z. B. Sternberg, der 18 Millionen Befa obwohl er verstand, sein Kapital so vielseitig anzuwenden. Es ist

keeine tief betrübende Tatsache, daß hier in Berlin etwa 50 000

Miädchen von unsittlichem Erwerb leben, und es ist in dem Prozeß

deer Lucie Berlin von Leuten, die man vielleicht als Sachverständige

Iin diesem Punkt gelten lassen kann, festgestellt, daß jedes von diesen

50 000 Mädchen einen e. bekommt. Wir können also 50 000 reechnen, und wenn auch ein Teil, von diesen noch nicht wahlfähig der nicht im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte ist, so übertrifft ddiese Zabl doch die Einwohnerschaft von 20 bis 30 Dörfern, unnd diese Einwohnerschaft hat doch gewiß einen viel größeren Wert für das deutsche Volk als alle diese Burschen. 8 ie 100 000 Juden in Berlin stellen eine Einwohnerzahl von 200 bis 300 Dörfern dar. Nun wäre es ein großes nationales Unglück, wenn e ir 200 bis 300 Dörfer verschwänden, aber wenn die 100 000 Juden ihren Wohnsitz nach dem Ausland verlegen würden, so würde das niemand

Sts dg. bedauern.

Zu einer Zeit, wo es auf dem Lande an Arbeitskräften Das ist an sich sehr bedauerlich, aber jeder einzelne auf dem Lande, 82 8 der letzte Bauernknecht, ist eine ungemein nützliche Kraft für das Vaterland. Unter den Tausenden Arbeitsloser aber befanden

e aber ablehnten, weil es ihnen in der Großstadt besser gefiel. Was s1speziell die angeht, so stampfen heute sozusagen Alkkiiengesellschaften ganze Ortschaften bis zu 10 000 Einwohnern aus 8b der Erde, während anderseits durch Stillegung von Zechen ganze ““ DOrtschaften leer werden. Wie soll man da jemals einen gerechten 1 Sn Maßstab finden? Alles dies zeigt doch auch daß man die Bevölkerung vyppon Stadt und Land nicht ohne weiteres über einen Kamm scheren kann. Deswegen können wir uns für die Anträge nicht begeistern. Für den Antrag Paasche könnten wir stimmen, aber er ist doch nur eeine Formsache. Die ganze Angelegenheit scheint uns noch nicht spruchreif zu sein. Wenn uns nicht von der Linken bessere, durch⸗ sschlagendere Argumente beigebracht werden, können wir uns zu einem soo einschneidenden Schritt nicht entschließen. 3 Abg. Hilpert (b. k. F.) spricht sich gegen die om Peire politischen Freunde in Bayern ständen auf dem Standpunkte, das bisherige Recht behalten zu wollen, nach dem Blagyern 48 Sitze im Reichstag habe. Die Furcht vor einer Ver⸗ kürzung Bayerns bei einer Neueinteilung sei nicht unbegründet. Ebenso mie er sich aber auch gegen jede Verkürzung des Wahlrechts für die Arbeiter aussprechen, weil diese von den indirekten Steuern am stärksten belastet würden. Die Sitcherung des Wahlgeheimnisses durch die Kuverts sei noch lange nicht vollkommen. ürttemberg würde bei der neuen Wahlkreis⸗ keeinteilung nur noch so viel Abgenrdnet⸗ bekommen wie Berlin, oder a noch weniger; eine solche Verschiebung würde niemals gutgeheißen werden koͤnnen. Die Diätenlosigkeit allein sei nicht schuld gaan der schlechten Frequenz des Reichstags, die Berliner sollten einmal ddiese tage⸗ und nächtelangen Reisen bis nach Südbayern machen

Anträge

müssen, dann würden sie erkennen, wie die Abgeordneten aus jenen Gegenden sich nicht so leicht entschließen könnten, allzu oft von Haus und Hof nach Berlin zu ziehen.

Abg. Gothein (fr. Vgg.): Die Rechte meint, wir respektierten mit unseren Anträgen die Verfassung nicht. Ich habe sie mir noch⸗ mals angesehen und behaupte, daß die Anträge damit in vollstem Ein⸗ klang stehen und nur die Ausführung der Verfassungsvorschriften verlangen. Der Abg. Lasker hat sich gerade dagegen gewendet, daß die Veränderung der Fahl der Abgeordneten durch Verordnung des Bundesrats erfolgen sollte. en Reichstag hat sich Lasker allerdings in seiner Entwicklung wohl etwas anders gedacht, als wie sich diese Ent⸗ wicklung gestaltet hat. Für die Willkür, die dann unter Umständen eintreten kann, bietet der Wahlkreis, den ich vertrete, ein interessantes Beispiel. Die Anträge lassen ebensogut eine vergrößerte Zahl von Wahlkreisen wie die Vergrößerung der Zahl der Wähler für einen Wahlkreis zu. Will die Mehrheit den bisherigen Wahlkreisen nicht ihr Recht nehmen, neue Wahlkreise schaffen, so läßt sich auch darüber reden; es kommt vor allem darauf an, daß jetzt das Wahlgesetz der enormen Ver⸗ schiebung der Bevölkerung nicht mehr gerecht wird. Parlamentarische Kämpfe, wie sie in diesen Anträgen sich dokumentieren, kommen in allen Verfassungsländern vor; in England haben sie vor einer Reihe von Jahrzehnten sich abgespielt, wo man schließlich die rotten boroughs beseitigen mußte. Solche verrotteten Wahlkreise haben wir auch. Herr von hat allerdings im Abgeordnetenhause die Grundflächen als besten Maßstab erklärt; dieses Quadratkilometer⸗ wahlrecht wäre der Gipfel der Absurdität. Im Gegensatz zu Herrn Böckler habe ich den städtischen Wähler als dem ländlichen gleich⸗ wertig angesehen. Wenn in der Verfassung auch nicht das „gleiche“ Wahlrecht steht, so; doch in dem Wahlgesetz. Die Neueinteilung muß also auf Grund der jetzigen Bevölkerungszahl gemacht werden, wenn man den Geist der Verfassung richtig ausführen will. Was soll es aber bedeuten, wenn Herr Böckler einem einzelnen minder⸗ wertigen Wähler aus Berlin hier einen Bauern gegenüberstellt? Den Verbrechern sind ja ohnehin die bürgerlichen Ehrenrechte ent⸗ zogen. Die Ausführung über die hunderttausend Juden in Berlin wird von mindestens 95 % der Mitglieder dieses Hauses miß⸗ billigt werden. Die 10 000 Arbeitslosen, die sich im Februar in Berlin zusammenfinden, werden schwerlich dazu herhalten können, die Berliner Wählerschaft als minderwertig erscheinen zu lassen. Als der Notstand unter den Webern im Eulengebirge war, konnte ihnen die Beschäftigung auf den großen Gütern auch nicht helfen; denn da bekamen sie noch weniger Lohn angeboten, als sie selbst in der Zeit des Notstandes durch ihr Handwerk verdienen konnten. In dem Antrage ist gar nicht gesagt, daß einzig und allein die Zahl maßgebend sein soll. Dr. Pichler zieht aus seinem prinzipiell richtigen Standpunkt nicht die Konsequenz; wie kann er sich heute noch auf das berufen, was Windthorst 1882, also vor 23 Jahren, gesagt hat? Welche riesige Verschiebung hat seitdem in der Bevölkerung stattgefunden! Was damals Recht war, ist heute Unrecht geworden. Herr Pichler meinte, es könnte leicht Gefahr für das ganze Wahlrecht eintreten, wenn man jetzt an dem hdhr zu rütteln anfinge. Wenn aber seine Freunde dafür nicht zu haben sind, so auch diese Gefahr nicht vorhanden. Wir wollen keine Verfassungsänderung, sondern die Ausführungen einer Verfassungsbestimmung. Die Rechte will auch nicht an dem Wahl⸗ recht rütteln; aber wie geht die konservative und namentlich die freikonservative Presse gegen das Reichswahlrecht an! Wie sind die Herren Graf von Mirbach und von Kröcher dagegen aufgetreten! Es ist dringend notwendig, dies Wahlrecht zu dem auszugestalten, was die Verfassung gewollt hat, ohne jemand sein Wahlrecht fortnehmen zu wollen, und ohne jemanden zu bevorzugen. Herr Gamp hat es für schön und angemessen gehalten, seine Rede mit einem Spruch zu schließen, den ich nur in Wahlversammlungen gehört habe. Er hat damit den Wählern keine schönen Unterstellungen gemacht. Wenn er später noch einmal so schöne Aussprüche tut, so würde ich ihm empfehlen, sie in die lateinische Sprache zu kleiden, und da möchte ich ihm empfehlen: electores Gampi, pecora campi!

Abg. Ledebour (Soz.): Wenn Herr Gothein erzählt hat, daß von Verwaltungs wegen in seinem Wahlkreise Wahlkreisgeometrie getrieben sei, so müßten dagegen sofort Schritte getan werden und der Reichs⸗ kanzler darüber befragt werden. Leider sind aber jetzt am Bundes⸗ ratstisch nur ein paar Stumme zugegen, die den Bundesrat markieren (am Bundesratstisch sind inzwischen zwei Herren erschienen). Ich habe aber nur das Wort ergriffen, um gegen den Satz des Abg. Böckler zu protestieren, der von dem Antrag eine Verkümmerung des ländlichen Wahlrechts befürchtete. Die Geschichte liegt geradezu umgekehrt. Ben Hinweis auf die Zuhälter in Berlin hätte ich nicht für möglich ge⸗ halten. Die Kriminalität auf dem Lande ist viel schlimmer, ich brauche nur auf seinen Wahlkreis hinzuweisen und auf den Ritualmord in Konitz. Vielleicht hat er den Ton, mit dem er über die jüdische Bevölkerung sprach, von Konitz mitgebracht. Wollen Sie verhüten, daß die großen Städte so viel Sozialdemokraten haben, dann unterstützen Sie unseren Antrag auf Einführung des Proportionalwahlsystems. Es würden allerdings auch manche Distrikte nicht ausschließlich von Konservativen vertreten sein. Die Haltung des Zentrums wundert mich um so mehr, als es in Bayern eine ganz andere Stellung eingenommen hat.

Stellvertretender Bevollmächtigter zum Bundesrat, Direktor im Reichsamt des Innern Dr. Richter: Der Abg. Gothein hat den Vorwurf erhoben, es sei gegen das Gesetz gehandelt worden, indem sein Wahlkreis willkürlich geändert worden sei. Den ver⸗ bündeten Regierungen, auch der Reichsverwaltung, ist von dieser Aenderung überhaupt nichts bekannt und konnte auch nichts bekannt werden, da ja, wie Herr Gothein weiß, die Ausführung des Wahl⸗ gesetzes den Einzelstaaten obliegt, hier also Preußen. Welche Gründe maßgebend gewesen sind, einen Teil der Wähler einer anderen Kom⸗ mune zuzuweisen, darüber kann ich eine Erklärung nicht abgeben. Der Fall wird aber untersucht werden, und der preußische Minister des Innern wird wohl Ermittelungen anstellen. Der Abg. Ledebour sagte, die verbündeten egierungen beugten das Recht, wenn sie die gesetzliche Regelung nicht vornehmen. Ich kann mich natürlich materiell auf die Rechtsfrage in keiner Weise einlassen. Die verbündeten Regierungen haben sich mit der Sache nicht befaßt, ich weis daher nscht, welche Stellung der Bundesrat einnehmen würde. Jedenfalls bestimmt der § 5 des hier mehrfach an⸗ gezogenen Wahlgesetzes ganz genau, wie viel Abgeordnete in den ver⸗ schiedenen Bundesstaaten zu wählen sind, und es wird dann gesagt, eine Vermehrung der Zahl der Abgeordneten darf nur durch ein Gesetz vorgenommen werden. Der § 20 der Reichsverfassung, der später ergangen ist, mußte natürlich die Zahl der neu hinzugekommenen Ab⸗ geordneten ergänzen und die Abgeordneten für Baden, Württemberg und Bayern feststellen. Er sagte dabei ganz natürlich: bis etwa eine andere Regelung durch Gesetz erfolgt. Nun kann doch ein Gesetz nach § 5 der R.⸗V nur zu stande kommen durch übereinstimmende Beschlüsse des Reichstags und des Bundesrats, und es versteht sich ganz von selbst, daß bei einem solchen Gesetz alle Erwägungen, die überhaupt bei Erlaß eines Gesetzes an⸗ gestellt werden können, angestellt werden. Das hat das Haus selbst gesagt, und sogar der Abgeordnete, dessen Namen der Antrag trägt, will nicht allein die Bevölkerungsziffer entscheidend sein lassen. Es wird den Herren doch klar geworden sein, daß sich die verschieden⸗ artigsten Gründe für und wider geltend machen lassen. Ich möchte mich nun noch gegen die Behauptung des Abg. Ledebour wenden, daß

ist ja

sondern

1905.

die verbündeten Regierungen das Recht beugten. Das Recht beuge kann man doch nur, wenn man gegen bestehbendes Recht handelt, man kann aber nicht von einer Beugung des Rechtes sprechen, wenn ein künftiges Gesetz nicht eingebracht wird, zumal wenn das Haus selbst widersprechender Meinung ist und die Anträge wahrscheinlich mit er heblicher Majorität ablehnt.

Abg. Dr. Spahn (Zentr.): Das von dem Abg. Kopsch angeführt und vom Abg. Ablaß erwähnte Zitat aus einer Pabhete von mi stammt jedenfalls aus einem Zeitungsbericht. Ich habe gesagt, wen man den Wortlaut der Verfassung nähme, so sei mit der Möglich keit zu rechnen, daß bei einem dauernden Anwachsen der Bevölkerun der Bundesrat mit einer Vorlage käme, die sich auf eine Aenderun der Wahlkreise bezöge. Ich habe daran die Bemerkung geknüpft, daß wir bei der Stellung, die die Zentrumspartei einnehme, uns in diesem Falle nicht widersetzen würden. 1 „Abg. Ledebour (Soz.): In dem Wahlgesetz und der Verf ssung steht doch ausdrücklich: „Bis zu einer anderen Feststellung der Wahl⸗ kreise“ solle die bestehende Einteilung gelten. Das erklärt der Herr Bundesratsbevollmächtigte für eine ganz nebensächliche, unverbindliche Bemerkung. Diese Auffassung ist nicht haltbar; süche

Bemerkung setzt man nicht ohne Absicht in eine Verfassung oder in

ein Wahlgesetz hinein. Freilich hat damals der Reichstag den großen Fehler gemacht, keinen Termin in das Gesetz zu schre ben. Das sehr unvorsichtig. Wie es mit dem Halten von Versprechungen geht, dafür braucht man ja nur daran zu erinnern, welche Versprechungen Wilhelm III. in der Zeit der Not gab und nachher nicht ielt; man braucht auch nur an das Puttkamersche „sofort“ zu denken. Ich kann nur dabei bleiben, daß die verbündeten Regierungen das Recht beugen, indem sie das versprochene Gesetz nicht vorlegen.

Stellvertretender Bevollmächtigter zum Bundesrat, Direktor im Reichsamt des Innern Dr. Richter: Was die Rechtsauffassung be⸗ trifft, so muß ich an meiner vorigen Darlegung durchaus festhalten. Durch § 5 des Gesetzes von 1869 waren die Reichstagsabgeordneten für alle Wahlkreise bestimmt, und im zweiten Absatze gleichzeitig gesagt, es wird eine Vermehrung der Zahl der Abgeordneten bei fortschreirender Bevölkerungszahl durch Gesetz stattfinden. Die spätere Reichs⸗ verfassung mußte in ihrem Artikel 20, Absatz 2, auf diesen Paragraphen Bezug nehmen, wenn die bayerischen, württembergischen und badischen Abgeordneten zahlenmäßig festgesetzt werden sollten. Es ist eine dur chaus falsche Deduktion, wenn den verbündeten Regie⸗ rungen deshalb Rechtsbeugung vorgeworfen wird, weil sie ein Gesetz nicht vorlegen, über das sich das hohe Haus selbst gar nicht vollständig einig ist; von einem Rechtsbruch kann man nur reden gegenüber einem bestehenden Gesetz, nicht de lege ferenda.

„Abg. Böckler: Das Urteil, ob ich etwas von ländlichen Ver⸗ hältnissen verstehe, sollten die Herren doch meinen Wählern über⸗ lassen. Die Leutenot ist im Osten so groß, daß es keine Jahreszeit mehr gibt, wo sie nicht aufträte; was man da⸗ gegen ausgeführt hat, ist nur Wortklauberei. Der Versuch, aus

Berlin Arbeitskräfte nach der Provinz zu ziehen, auch gegen Angebot

sehr guter Löhne, ist immer wieder gescheitert. Die Herren haben sich wohl nur so echauffiert, weil ich den hunderttausend Berliner Juden etwas auf die Hühneraugen getreten bin. Es scheint auf der Linken wieder einmal eine rechte Judenknechtseligkeit zu herrschen.

Damit schließt die Beratung.

Abg. Dr. Pachnicke (persönlich): Nicht ich habe die Forderung auf Berücksichtigung der Steuerleistung gestellt, sondern ich habe aus⸗ geführt, daß Herr Gamp von seinem Standpunkt aus dazu kommen

müßte. Abg. Gamp: Was Herr Pachnicke jetzt sagt, hat er nach Ausweis des unkorrigierten stenographischen Berichts nicht gesagt.

Im Schlußworte bemerkt Abg. Kopsch: Der Grund des Widerstands einiger Parteien gegen die Anträge liegt in der Furcht, einige Mandate an die Sozialdemokraten zu verlieren. Also Parteipolitik soll vor Recht gehen. Auf die Rede des Herrn Böckler gehe ich nicht weiter ein, nachdem dies mit Ueberwindung die Herren Gothein und Ledebour getan haben. Es liegt nicht im Interesse der Würde des Hauses, auf das Niveau des Tones des Herrn Böckler hinabzusteigen. Die Haltung der Kon⸗ servativen erinnert doch etwas an die Fabel vom Fuchs und den Trauben; sie wollen am Wahlrecht nicht rütteln; aber wenn ihnen die Hinterbeine so weit gestärkt sind, daß sie glauben, an das Wahlrecht heran zu können, werden sie den Sprung wagen. Der Antrag hat heute keine Aussicht auf Annahme, aber er kommt wieder; Gerechtig⸗ keit muß auch hier siegen.

Abg. Böckler: Ueber mein Niveau hat Herr Kopsch kein Urteil; aber er hat alle Veranlassung, sich bei den Berliner Juden wieder zu empfehlen. (Präsident: Die Berliner Juden gehören nicht in eine persönliche Bemerkung!)

Das Schlußwort für den Antrag von Chrzanowski wird nicht gefordert.

Der Antrag auf Ueberweisung der beiden Anträge zur Berücksichtigung wird gegen die Stimmen der Sozialdemokraten, Freisinnigen und Polen abgelehnt, ebenso der Antrag Paasche, für den auch noch die Nationalliberalen stimmen. Der Antrag Ablaß wird abgelehnt, dagegen stimmen die Rechte, die Wirt⸗ schaftliche Vereinigung, Reformpartei, Zentrum und National⸗ liberale. Mit derselben Mehrheit fällt der Antrag der Polen.

Damit ist die Tagesordnung erledigt.

Schluß 5 ½ Uhr; nächste Sitzung Donnerstag 1 Uhr. (Kleinere Vorlagen; Etat des Reichsamts des Innern.) 114“*“ ““ 11“

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8 Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten. 156. Sitzung vom 8. März 1905, Vormittags 11 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)

Ueber den Beginn der Sitzung ist in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden. 2

Das Haus setzt die zweite Beratung des Staatshaus⸗ haltsetats für das Rechnungsjahr 1905, und zwar die allgemeine Besprechung des gesamten Eisenbahnwesens an der Hand des Etats der Eisenbahnverwaltung und die Diskussion über die gestern mitgeteilten Anträge fort.

Abg. Engelbrecht (fr. kons.) tritt für einen weiteren Ausbau des Eisenbahnnetzes und für eine weitere Ermäßigung der Güter⸗ tarife ein. Die ausländische Einfuhr dürfe nicht auf Kosten der Land⸗ wirtschaft durch die Tarife begünstigt werden. Diese Frage sei durch den neuen Zolltarif und die Handelsverträge auf eine ganz neue Basis gestellt worden. Es müsse der Stückgüterverkehr in landwirt⸗ schafllichen Produkten nach den Städten reorganisiert werden. Sehr wesentlich fuͤr die Viehzucht sei die Frage der Tarifierung des Rauh⸗ futters. Im vorigen Sommer seien zwar mit Recht Notstandstarife eingerichtet worden, aber eine Schattenseite der Notstandstarife