1905 / 59 p. 19 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 09 Mar 1905 18:00:01 GMT) scan diff

Abg. von Brockhausen (kons.): Die Frage der Treuhänder ist durch die Erklärungen des Finanzministers für die Zukunft erledigt. das Genossenschaftswesen sich nur auf der Grundlage der Selbständigkeit und der eignen Verantwortlichkeit entwickeln kann, ist selbstverständlich. Die ländlichen Spar⸗ und Darlehns⸗ kassen hatten 1883 12 Millionen Einlagen, 1896 210 Millionen, 1901 690 Millionen und 1902 800 Millionen. Es handelt sich heute nicht mehr darum, wie das Geld zu beschaffen ist, sondern wie es am besten anzulegen ist. Mit Recht ist auf die Ver⸗ dienste von Schulze⸗Delitzsch als Genossenschafter hingewiesen, aber was sein eigentliches Ziel war, hat er nicht erreichen können, nämlich die Bildung von Produktivgenossenschaften. Der Genossenschafts⸗ anwalt Dr. Crüger gilt wohl in seinem eigenen Kreise als Autorität, äaber nicht in anderen genossenschaftlichen Kreisen. Er sollte einmal seine eigenen fehlerhaften Einrichtungen prüfen, anstatt immer gegen cas landwirtschaftliche Genossenschaftswesen zu agitieren, wie es die Hauptaufgabe seines Organs ist. Wenn diese oder jene and⸗ wirtschaftliche Genossenschaft sich nicht als lebensfähig erwiesen hat, so hat doch auch schon manche Schulze⸗Delitzschsche Genossenschaft chwere Zeiten durchgemacht. Es ist ein Vorwurf wegen der Lieferungen für das Militär durch die landwirtschaftlichen venossenschaften erhoben worden; wir werden aber im Reichstage machweisen, wie wenig die Heeres⸗ verwaltung den landwirtschaftlichen Lrenossenschaften dabei entgegen⸗ kommt. Durch den Zusammenschluß der Landwirte in Genossenschaften ist gerade jede Unreellität unter den Landwirten beseitigt worden. Die Händler haben aber vielfach die ländlichen Genossenschaften geradezu boykottiert. Die Genossenschaften gehen ihrerseits nicht darauf aus, die soliden, reellen Händler zu ruinieren. Durch die ländlichen Genossenschaften wird unter den Landwirten der Sinn und das Verständnis für die Technik des Betriebs geweckt. Die länd⸗ lichen Genossenschaften sind nicht zum Erwerb gegründet, sondern sie sind gemeinnützige Unternehmungen und sollen als solche an allen Wohlfahrtseinrichtungen mitwirken. Es ist erfreulich, daß die beiden großen Verbände, die sich bisber nicht besonders freundlich gegenüber⸗ gestanden haben, sich vereinigt haben. Das Genossenschaftswesen kann nur gewinnen, wenn auch die beiden Richtungen, durch Schulze⸗ Delitzsch und Raiffeisen repräsentiert werden, sich nicht immer weiter bekämpfen. 1

Abg. Busch (Zentr.): Den letzten Worten stimme ich vollkommen zu, die beiden Richtungen werden dem Genossenschaftswesen am besten nützen, wenn jede für sich arbeitet, ohne die andere zu bekämpfen. Die Idee der Dezentralisation hat sich als richtig erwiesen. Aber ich freue mich, daß zwischen Neuwied und Offenbach die Verlobung statt⸗ gefunden hat, und ich hoffe, daß es auch zur Vermählung kommen wird, um gemeinschaftliche Arbeit zu machen. 8 3

Abg. Meyenscheinekons.): Der Kampf der Genossenschaften ge⸗ hört nicht vor dieses Parlament, sondern muß draußen ausgefochten werden. 2

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In der Vereinigung von Offenbach und Neuwied sehe ich noch keinen Frieden, sondern nur den ersten Schritt zu einem er⸗ strebenswerten Frieden. 11“ 1 Abg. StulI (Zentr.) weist darauf hin, daß er im vorigen Jahre die Einführung von Kursen über das Genossenschaftswesen in Breslau an⸗ geregt habe und zu seiner Freude mitteilen könne, daß dort bereits solche Vorlesungen stattfinden, und stimmt dem Abg. von Arnim in der Frage der Treuhänder bei. In dem Neuwieder Verband, in welchem der Abg. Mevyenschein eine große Bedeutung habe, mögen vielleicht auch Herren sein, die die Vereinigung etwas anders auffassen, aber es sei richtig, daß diese Meinungsverschiedenheiten draußen erledigt werden müssen. Damit schließt die allgemeine Besprechung. Für den Direktor der Zentralgenossenschafts⸗ kasse fordert der Etat eine nicht pensionsfähige Stellenzulage von 3000 1 b 8 Abg. Gyßling (fr. Volksp.) erklärt sich gegen diese Mehr⸗ forderung, die mit Repräsentationspflichten begründet sei. Seine Partei sei überhaupt gegen eine Vermehrung der Revpräsentations⸗ kosten und namentlich auch gegen eine Unterscheidung von Gehalt und Repräsentationskosten. Die Mehrforderung wird gegen die Stimmen der Frei⸗ sinnigen bewilligt. 8 Im übrigen wird der Etat der Zentralgenossen⸗ schaftskasse ohne Debatte bewilligt. Es folgt der Etat der indirekten Steuern. Bei der Einnahme aus der Zuckersteuer macht 1b Abg. Wiersdorff (nl.) darauf aufmerksam, daß das Unfall⸗ fürsorgegesetz für die Beamten bezüglich der Steuerbeamten in Privat⸗ betrieben verschieden ausgelegt werde, und bittet den Minister, eine Entscheidung darüber zu treffen, ob diese Beamten unter das erwähnte Gesetz fallen oder nicht. Finanzminister Freiherr von Rheinbaben: Meine Herren! Die zugesagte Prüfung hat stattgefunden und at zu einem für die Betriebsunternehmer günstigen Ergebnis geführt. Wir haben anerkannt, daß auch bei Verunglückungen in einer Zucker⸗ fabrik der Beamte dem Fürsorgegesetz unterstellt ist, also die Ent⸗ schädigung seitens des Staats zu gewähren ist.

Auf einige weitere Bemerkungen des Abg. Wiersdorff über denselben Gegenstand erwidert der

Finanzminister Freiherr von Rheinbaben:

Die Verfügung ist am 18. Oktober ergangen, und ich würde dankbar sein, wenn mir der spezielle Fall unterbreitet würde; ich kann es natürlich ohne weiteres nicht beurteilen.

Die Einnahme aus der Zuckersteuer wird darauf bewilligt.

Bei der Einnahme aus der Erbschaftssteuer referiert

Berichterstatter Abg. Graf von Praschma, daß die Regierung auf

ffrage in der Kommission erklärt habe, daß die Verhandlungen wegen

r Reichserbschaftssteuer noch vollständig in der Schwebe seien.

g. Dr. von Heydebrand und der Lasa (kons.):

Im Reichsschatzamt wird bereits der Entwurf eines Reichs⸗ erbschaftssteuergesetzes ausgearbeitet. Meine Freunde haben die allergrößten Bedenken gegen den Weg, den damit die Reichsregierung zu gehen im Begriff zu sein scheint. Wenn diese Besteuerung im Reiche große Erträge erzielen soll, so wird sie außerordentlich hart sein müssen und entgegen der bisherigen Annahme die Bevölkerung schwer treffen. Außerdem würde die Reichserbschafts⸗ steuer einen bedenklichen Eingriff in eine unserer preußischen Steuer⸗ quellen tun, die uns 11 Mill. Mark bringt. Soll nun die preußische Erbschaftssteuer neben der Reickssteuer bestehen bleiben, oder soll etwa die preußische Erbschaftssteuer fortfallen? Auf jeden Fall wäre dieser ganze Weg nach der Meinung meiner Freunde überaus bedenklich. Das Reich soll seine Einnahmen aus den indirekten Steuern und den Matrikularbeiträgen decken. Es ist zwar in der Veorfassung vorgesehen worden, daß direkte Reichssteuern erhoben werden können; aber in erster Linie sollen doch die anderen Quellen in Betracht kommen. Wenn erst damit angefangen ist, direkte Steuern im Reich zu nehmen, so wird der Schritt immer weiter gehen, und wir werden eine Reichs⸗ einkommensteuer und Reichsvermögenssteuer zu befürchten haben. Diesen Weg müßten wir vom preußischen Standpunkte aufs ent⸗ schiedenste bedauern und bekämpfen. Wir wäünschen, daß unsere Re⸗ gierung im Bundesrat dagegen Stellung nimmt, es würde mir er⸗ wünscht sein, hier die Meinung der Regierung zu hören. Eventuell behalten wir uns für die dritte Lesung des Etats einen Antrog vor. Es soll uns nicht nachgesagt werden, daß wir nicht rechtzeitig das Wort gegen solche Pläne ergriffen haben. v

Finanzminister Freiherr von Rheinbaben:

Meine Herren! Daß der Misere der Reichsfinanzen abgeholfen werden muß, ich glaube, darüber werden wir alle einig sein. (Sehr richtig!) Aber welcher Weg dafür zu wählen ist, darüber sind die

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Verhandlungen noch in keiner Weise abgeschlossen, selbst im Reichs⸗ schatzamt noch nicht, und noch weniger ist eine Vorlage an das Staats⸗ ministerium oder gar an den Bundesrat gelangt. Bei dieser rein präparatorischen Lage der ganzen Sache bin ich außer Stande, meiner⸗ seits hier eine Erklärung abzugeben. Ich möchte nur betonen, daß meines Erachtens von einem Wegfall der preußischen Erbschaftssteuer gar keine Rede sein kann; denn ich wüßte nicht, wie die Bundes⸗ staaten dazu kommen sollten, auf den Ertrag zu verzichten, den sie gegenwärtig haben. Es ist für Preußen ein Objekt von 11 Millionen, auf das wir niemals verzichten können. Ebenso pflichte ich Herrn Abg. von Heydebrand darin bei, daß der Weg einer Reichseinkommensteuer für die Bundesstaaten vollkommen un⸗ gangbar ist.

Auf diese wenigen Bemerkungen muß ich mich gegenwärtig be⸗ schränken; ich würde fürchten müssen, sonst in die Verhandlungen ein⸗ zugreifen, die gegenwärtig bei den Reichsinstanzen schweben.

Abg. von Eynern (nl.): Aus diesen Mitteilungen des Kinisters geht hervor, daß das Projekt einer Reichserbschaftssteuer tatsächlich besteht. Das Projekt hat große Beunruhigung sowohl in den Einzelstaaten wie in den Kreisen der Steuerzahler hervorgerufen. Jedenfalls kann der Plan nur in Verbindung mit einer Revision des Einkommensteuergesetzes und namentlich des Ergänzungssteuergesetzes durchgeführt werden. Wir in Preußen sind darin bei weitem zurück⸗ gesetzt gegen die süddeutschen Staaten. Ich kann heute noch keine bestimmte Stellung zu dieser Sache einnehmen, die erst in ihren An⸗ fängen ist. gec Dr. Wiemer (fr. Volksp.): Auch wir behalten uns die Stellungnahme bis zu dem in Aussicht gestellten Antrag bei der dritten Lesung vor. Unsere grundsätzliche Stellung schließt eine direkte Besteuerung auch für das Reich nicht aus, wir würden unter Um⸗ ständen auch für eine Reichsvermögenssteuer zu haben sein. Die Konsequenzen einer Reichseinkommensteuer schrecken uns nicht, wir halten diese für besser als die indirekten Steuern, die stets nur die Schultern der wirtschaftlich Schwachen belasten. b

Abg. Herold (Zentr.): Auch wir haben noch keine Stellung in dieser Frage genommen, haben aber große Bedenken gegen eine Reichserbschaftssteuer. Jedenfalls muß mindestens nach einem gerechten Maßstab für eine solche gesucht werden. Für die Betreffenden ist es ja gleich, ob sie dem Reich oder ihrem Staat die Steuern zahlen müssen. Aber die Festsetzung der direkten Steuern sollte Sache der Einzelstaaten sein und bleiben. Für die Matrikularbeiträge muß noch ein anderer Maßstab gefunden werden als der der Kopfzahl; sie müssen nach der Leistungsfähigkeit bemessen werden. Preußen könnte ohne neue Steuern noch schwerere Lasten tragen.

Abg. Gamp (frkons.): Auch meine politischen Freunde können noch keine Erklärung für ihre Stellungnahme abgeben. Ich persönlich schließe mich den Bedenken des Abg. von Heydebrand an. Die Steuer für das Reich würde nicht viel Ertrag liefern, wenn die Erbschafts⸗ steuer für Preußen bestehen bleibt; sollte die Reichserbschaftssteuer so hoch bemessen werden, daß sie genügend einträgt, und trotzdem die preußische Steuer fortdauern, so würde die Steuer zu hoch werden. Wenn Herr Wiemer sich so gegen die Erweiterung der indirekten Steuern ausspricht, so möchte er doch einmal die Differenz in der Biersteuer zwischen Nord⸗ und Süddeutschland bedenken.

Die Einnahmen aus der Erbschaftssteuer und die übrigen Einnahmen werden bewillgt.

Bei den Besoldungen für die Zoll⸗ und Steuer⸗ beamten befürwortet

Abg. Dr. Brandt (nl.) mit Rücksicht auf die Mehrarbeit in⸗ folge des neuen Zolltarifs die Aufbesserung der Steueraufseher im Abfertigungsdienst.

Im übrigen wird der Etat der indirekten Steuern ohne Debatte bewilligt.

Es folgt der Etat der direkten Steuern.

Die Einnahme aus der Einkommensteuer ist auf 187 Millionen Mark veranschlagt, d. h. 8 Millionen Mark höher als im Vorjahre. 8 1

Hierzu liegt die vergleichende Uebersicht der Ergebnisse der Veranlagung zur Einkommensteuer für 1903 und 1904 vor.

Berichterstatter Abg. Dr. Wiemer berichtet, daß sich aus dieser Uebersicht ergebe, daß die Wohlhabenheit im allgemeinen zugenommen habe, auch auf dem Lande sei sie im allgemeinen nicht zurückgegangen. Es sei ein Gesetz über die Einführung einer fakultativen Verschuldungs⸗ grenze in Vorbereitung; es sei in der Kommission angeregt worden, dieses Gesetz nicht nur auf bäuerliche Verhältnisse, sondern auch auf den Großgrundbesitz und auf den städtischen Besitz in Anwendung zu bringen. Für die Revision des Einkommensteuergesetzes sei eine Novelle für den Herbst von der Regierung in Aussicht gestellt worden.

Die Einnahme aus der Einkommensteuer wird bewilligt, desgleichen die Einnahme aus der Ergänzungssteuer mit 37 Mill. Mark (1,5 Mill. Mark mehr als im Vorjahre) und die übrigen Einnahmen.

Bei den dauernden Ausgaben, und zwar bei den Be⸗ soldungen der Beamten, wünscht b

Abg. Hofmann (nl.), daß die Finanzverwaltung dazu über⸗ gehen möge, die Stellen der Katasterhbeamten, wie die der Rent⸗ meister, öffentlich auszuschreiben. Der Redner äußert sich ferner ein⸗ gehend über die Organisation des Dienstes und der Bezüge der Katasterbeamten und verurteilt u. a. das überflüssige Schreibwerk.

Generaldirektor der direkten Steuern Wallach erwidert, daß in der letzten Zeit bereits Ausschreibungen von Stellen für Kataster⸗ beamte vorgenommen seien. Die Erhöhung der Amtskostenentschädi⸗ gung der Katasterbeamten sei sehr schwierig; es sei ganz unvermeidlich, daß in manchen Fällen die Entschädigung die Unkosten nicht decke. Das könne nur von Fall zu Fall geprüft werden.

Abg. Kindler (frs. Volksp.) tritt für die Aufbesserung der Besoldung der Katasterzeichner ein. 1

Abg. Hofmann erklärt sich durch die Antwort des Regierungs⸗ kommissars nicht für befriedigt.

Abg. Kirsch (Zentr.) unterstützt den Wunsch des Abg. Kindler; die Katasterzeichner müßten höheren Rang und höheres Gehalt be⸗ kommen. Ferner müsse bei allen größeren Katasterämtern für einen Stellvertreter gesorgt werden, wenn der Katasterbeamte selbst ab⸗ wesend sei; allerdings gebe es bestimmte Sprechstunden, wo der Beamte anwesend sei, aber die Leute auf dem Lande, die weit her⸗ kämen, wüßten das nicht und kämen vergebens nach dem Katasteramt.

Abg. Graf von Wartensleben⸗Rogäsen kkons.) spricht den Wunsch aus, daß die Steuersekretäre in der von Steuergeschäften freien Zeit bei den Landratsämtern beschäftigt würden; die Landräte müßten ein⸗ für allemal das Recht erhalten, über die Steuersekretäre in dieser Hinsicht zu verfügen.

Generaldirektor der direkten Steuern Wallach: Der Minister hat bereits in der Kommission mitgeteilt, daß die Steuersekretäre an Stelle der beurlaubten Kreissekretäre zu den Geschäften des Landrats⸗ amts herangezogen würden. Aber daß die Steuersekretäre nach Be⸗ endigung des Veranlagungsgeschäfts nicht beschäftigt sind, bildet nach meiner eigenen Kenntnis der Dinge nicht die Regel.

Die dauernden Ausgaben und ohne Debatte die einmaligen Ausgaben werden bewilligt.

Die Uebersicht über die Ergebnisse der Einkommensteuer⸗ veranlagung wird für erledigt erklärt.

Es folgt der Etat der Ansiedelungskommission in Verbindung mit der Denkschrift über die Ausführung des Ansiedelungsgesetzes für 1904.

Berichterstatter Abg. Wamhoff (nl) referiert, daß er im vorigen

Herbst eine Reise in das Ansiedelungsgebiet gemacht und 14 Tage

lang über 30 Ansiedelungsgüter besichtigt habe. Auch die Budget⸗ kommission habe beschlossen, eine Informationsreise in das An⸗ siedelungsgebiet im Mai zu unternehmen. Er habe die Ansiedelungen durchweg in gutem Zustande gefunden. Der Ankauf aus polnischem Besitz sei allerdings zurückgegangen, aber es komme nicht so sehr darauf an, daß aus polnischen Händen gekauft werde, sondern darauf, daß überhaupt deutsche Bauern angesiedelt würden. Der Durch⸗ schnittspreis habe pro Hektar 800 betragen. Im ganzen seien bisher 60 000 Köpfe angesiedelt worden. Er habe vor seiner Reise Bedenken gehabt, ob er alles so vorfinden würde, wie man es gern erwartete; aber seine Bedenken seien vollständig zerstreut worden, und namentlich müsse er das Beamtenpersonal der Ansiedelungskom⸗ missionen rühmen.

Abg. Aronsohn (fr. Volksp.): Die Bestimmung des An⸗ siedelungsgesetzes, wonach Polen der Landerwerb unmöglich gemacht wird, wird dazu führen, daß die Polen in die Städte gedrängt werden. Bisher bildeten die Städte das Bollwerk des Deutschtums im Osten, durch diese gesetzliche Bestimmung wird aber das Deutschtum der Städte ruiniert werden. Bereits 1903 haben die Handelskammern Danzig, Bromberg, Graudenz, Thorn und Posen in Eingaben an die Ansiedelungskommission über die dadurch entstehende Schädigung der Kaufleute geklagt, aber bisher keine Antwort darauf erhalten. Wir haben deshalb zum Schutze des Handels folgenden Antrag ein⸗ gebracht, um dessen Annahme wir bitten: „die Regierung zu er⸗ suchen, in den Etat der Ansiedelungskommission für Westpreußen und Posen für 1906 für zwei kaufmännisch vorgebildete Hilfskräfte mit Rang und Bezügen von Regierungsräten die erforderlichen Mittel einzustellen.“ Durch diese Maßnahme könnten auch die landwirtschaft⸗ lichen Produkte der noch nicht aufgeteilten Ansiedelungsgüter zweck⸗ mäßiger verwertet werden.

Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten von Podbielski:

Meine Herren! Ich muß leider dem Antrag, den der Herr Vor⸗ redner dem hohen Hause gegenüber soeben warm befürwortet hat, doch entgegentreten. Meine Herren, wenn ich zunächst auf die Frage ein⸗ geh⸗, die ja zweifellos unausgesetzt die Staatsregierung beschäftigt hat, nämlich auf die Frage des Zurückgehens des Deutschtums oder, wie ich glaube, richtiger zu sagen, die Zunahme der polnischen Bevölkerung in den kleinen Städten, so glaube ich, meine Herren, es liegt hier ein Moment vor, welches zweifellos sehr zu bedauern ist. Aber, wie immer bei solchen Gelegenheiten, sucht man die Schuld an anderen Orten, als da, wo sie tatsächlich liegt. Meine Herren, der Grund für diese bedauerliche Erscheinung liegt darin, daß infolge der Ge⸗ werbefreiheit und infolge der Aenderung der Verfassungen der Städte in der Provinz Posen allgemein eine erhebliche Zuwanderung vom Lande nach den Städten stattgefunden hat, eine Zuwanderung, die in der früheren Zeit infolge der eigenartigen Lage der Verhältnisse in gleichem Maße nicht stattfinden konnte. Daraus haben sich die wenig erfreu⸗ lichen Verhältnisse in den Städten entwickelt, und darauf ist die Zunahme des polnischen Elements in den Städten zurückzuführen. Meine Herren, ich könnte Ihnen eine ganze Reihe von Städten zeigen, in deren Nähe überhaupt niemals ein Ansiedelungsgut gekauft ist, und wo trotzdem die polnische Bevölkerung im Verhältnis zur deutschen bedeutend zugenommen hat. Der Grund für diese bedauerliche Tatsache liegt aber nicht in der Tätigkeit der Ansiedelungskommission, son⸗ dern er ist, wie ich schon erwähnte, darin zu suchen, daß infolge der Ge⸗ werbefreiheit und infolge der Veränderung in den Städteverfassungen der polnischen Bevölkerung die Möglichkeit stärkerer Zuwanderung nach den Städten gegeben war. Was nun den Antrag des Herrn Vorredners an⸗ betrifft, so wollen Sie erwägen, daß es bei dem großen Betriebe der An⸗ siedelungskommission unmöglich ist, bei denjenigen Gütern, die noch in der eigenen Verwaltung stehen, diese Verwaltung den Inspektoren oder Gutsverwaltern, wie Sie sie nennen wollen, zu überlassen. Es muß, meine Herren dazu sind wir der Staatsverwaltung gegenüber verpflichtet —, eine ordentliche Kontrolle stattfinden, d. h. es muß alles das wirklich, was zum Verkauf kommt, einmal erst an einer Stelle zur Ablieferung gelangen, damit nach jeder Richtung hin eine durchsichtige Verwaltung geführt wird. Würde, meine Herren, dieser Verkauf von jedem Verwalter nach der nächsten Stadt erfolgen, so, glaube ich, meine Herren, würde sich schwer ein Land⸗ wirtschaftsminister finden, der die Verantwortung für diese Ver⸗ waltung übernehmen wollte. (Sehr richtig! rechts.) Die Sache ist gar nicht anders durchzuführen, als daß man überhaupt den einzelnen Gutsverwaltungen das Recht zum Verkauf nimmt und diesen Verkauf konzentriert. Meine Herren, Sie sagen und ich mächte gegen den Ausspruch Widerspruch erheben —, wir geben den Verkauf einer Aktiengesellschaft. Ich sage nein. Denn zur Zeit ist das deutsche Lagerhaus in Posen keine Aktiengesellschaft, sondern eine Gesellschaft auf genossenschaftlicher Grundlage, also keine Erwerbsgesellschaft, sondern eine solche, die nur den Zweck hat, das Korn in den Verkehr überzuführen. Ich möchte auch in diesem Moment hervorheben, meine Herren: unterstützen Sie mich, bitte, darin, diesen großen Koloß, Ansiedelungskommission genannt, nicht noch zu vergrößern, noch mehr auszubreiten, was der Fall sein würde, wenn nunmehr hier wieder kaufmännische Angestellte angestellt würden, die meiner Ansicht nach doch auch weiter nichts tun könnten, als den Verkauf irgend einer Firma in Posen zu übertragen. (Wider⸗ spruch.) Ja, Herr Abg. Aronsohn, Sie werden es mir nicht ver⸗ argen, wenn ich sage: in Posen. Denn, meine Herren, wir koͤnnen garnicht anders eine Kontrolle üben, als wenn die Sache an einem Punkte konzentriert wird. Der Verkauf müßte also auch dann in Posen konzentriert werden.

Nun möchte ich noch auf einen andern Punkt näher cingehen, über den ich bereits in der Budgetkommission mich zu äußern Ge⸗ legenbeit hatte; es ist das die Frage: sollen die einzelnen Ansiedler auf ihren Besitzungen frei hingestellt werden, oder ist es nicht richtiger, diese Ansiedler, die vielfach die eigentümlichen Verhältnisse Posens und Westpreußens nicht kennen, dadurch zu stärken, daß wir sie genossenschaftlich zusammenführen. Meine Herren, unausgesetzt wird der Landwirtschaft immer vorgehalten, daß sie auf diesem Gebiete nicht genug tätig wäre und ich muß sagen, ich bin ein unbe⸗ dingter Anhänger von gesunden Gerossenschaften, während ich freilich die ungesunden allerorten in der Landwirtschaft bekämpfe. Ich habe aber bis jetzt das muß ich anerkennen gerade hier unter den Ansiedlern nur sehr gesunde genossenschaftliche Bil⸗ dungen, wie das auch seitens des Herrn Referenten hervorgehoben worden ist, der selbst dorthin gereist war, um sich an Ort und Stelle zu orientieren, konstatieren können. Ich wiederhole, meine Herren, ich erachte es als eine absolute Notwendigkeit, daß die Ansiedler, damit der einzelne in den schwierigen Verhältnissen nicht zu Grunde geht, möglichst in den einzelnen Ortschaften genossenschaftlich zusammen⸗ geschlossen werden. Hierbei will ich bemerken: nicht richtig finde ich die großen Lagerhäuser. Diese großen Lagerhäuser verwerfe ich, ich bin

zicht ihr Freund, ich bin unausgesetzt bestrebt, sie zu beseitigen; sie bringen einerseits für die Landwirte keinen Nutzen, bergen aber auf der andern Seite zweifellos einen schweren Schaden in sich für den Kaufmann und den Handelsstand in den kleinen Slädten. (Sehr richtig! rechts.) Im übrigen glaube ich, Herr Aronsohn wird es mir auch zugeben, daß zweifellos für eine ganze Reihe von Städten in Posen und West⸗ preußen gerade der Kranz deutscher Ansiedelungen um diese Städte wesentlich dazu beigetragen hat, den kleineren deutschen Handwerker und Kaufmann zu stärken und ich kann nur diese Zunahme der polnischen Bevölkerung in den Städten aufrichtig bedauern. (Unruhe bei den Polen.) Ich bedaure es sehr und auch die Staatsregierung bedauert es sehr, daß man von polnischer Seite über den deutschen Handwerker und Kaufmann einen Bobykott verhängt hat. (Unruhe und Zurufe bei den Polen: Umgekehrt! Oho! rechts.) Meine Herren, ich darf doch wohl ohne Einsprucherhebung der Herren (zu den Polen) Sie haben jawohl nachher Gelegenheit, mir zu antworten —, die Ueberzeugung konstatieren, von der die Staatsregierung durch⸗ drungen ist, und für deren Richtigkeit vielfache Beweise vorliegen: Es wird doch aller Orten und zu jeder Zeit in polnischen Zeitungen hervorgehoben, unter keinen Umständen bei einem deutschen Kaufmann, bei einem deutschen Handwerker Bestellungen zu machen! (Sehr richtig! rechts) Darum hat die deutsche landwirtschaftliche Bevölkerung die Pflicht, in engem Konnex mit den Städten zu leben. Ich befinde mich nach dieser Richtung vollständig mit dem Herrn Abg. Aronsohn in Uebereinstimmung, aber ich glaube nicht, daß dieser Kaufmann, den Sie hier der Ansiedelungskommission anfügen wollen, dieses erwünschte Ziel uns erreichen lassen würde. Man muß es sich vergegenwärtigen, daß diese bedenkliche Erscheinung für die deutschen Städte des Ostens, die wahrlich Jahrhunderte lang den Kampf mit Erfolg geführt haben, auf einem anderen Boden erwachsen ist. Hoffentlich gelingt es aber auf dem einen oder anderen Wege, auch in den kleinen Städten das Deutschtum zu erhalten und zu stärken; denn meiner Ansicht nach ist es die selbstverständliche Pflicht der preußischen Staatsverwaltung, nach jeder Richtung hin darüber zu wachen, daß das polnische Element in Posen und Westpreußen an keiner Stelle irgendwelche Fortschritte zu verzeichnen hat. (Bravo!)

Um 4 ¼ Uhr vertagt das Haus die weitere Beratung auf Dienstag 11 Uhr; außerdem stehen der Etat der Lotteriever⸗ waltung, kleinere Etats und das Etatsgesetz auf der Tages⸗ errutt 4*“ ““

Statistik und Volkswirtschaft.

Der dem Reichskanzler alljährlich einzureichende Geschäfts⸗ bericht des Reichsversicherungsamts ist für das Jahr 1904 das 20. Geschäfisjahr des Amts erstattet worden und dem Reichstage zugegangen. 3

Nach dem Bericht waren auf dem Gebiet der Unfallver⸗ sicherung mehr als 19 Millionen Wersicherte vorhanden.

Die Zahl der angemeldeten Unfälle betrug nach einer vorläufigen Ermittelung 582 648, die der erstmalig entschädigten Unfälle 138 562. Die gezahlten Entschädigungen beliefen sich nach einer vorläufigen Ermittelung auf 126 768 163

Die Uebernahme des Heilverfahrens innerhalb der ersten 13 Wochen nach dem Unfalle 76cc des Kranken versicherungsgesetzes) erfolgte im Jahre 1903 seitens der gewerblichen Berufsgenossenschaften in 8292, seitens der land⸗ und forstwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften in 2329, zusammen also in 10 621 Fällen.

Schiedsgerichte für Arbeiterversicherung (Kaiserliche Verordnung vom 22. November 1900) bestanden am Schlusse des Berichtsjahres 123. Bei diesen sind aus dem Bereiche der Unfallversicherungsgesetze im Jahre 1904 65 197 Berufungen anhängig geworden gegenüber 375 696 Bescheiden der Feststellungsorgane. Außerdem wurden im Berichtsjahre bei den Schiedsgerichten 10 992 Anträge gemäß § 88 Absatz 3 des Gewerbeunfallversicherungsgesetzes und der entsprechenden Paragrapben der übrigen Unfall wersicherungsgesetze vom 30. Juni 1900 auf anderweite Feststellung der Rente gestellt.

„Gegen Schiedsgerichtsurteile, welche im Rekursverfahren der Zu⸗ tändigkeit des Reichsversicherungsamts unterlagen, waren 23 665 Re⸗ kurse zu bearbeiten, von denen 7192 aus den Vorjahren übernommen wurden. Die neu eingelegten Rekurse, 16 473 gegen 15 625 im Jahre 903, haben also im Berichtsjahre wiederum eine erhebliche Steige⸗ ung erfahren. Außerdem sind auf Grund des § 73 Absatz 2, § 83 Absatz 1 und 2 und § 85 des Gewerbeunfallversicherungsgesetzes und er einschlägigen Bestimmungen der übrigen Unfallversicherungsgesetze vom 30. Juni 1900 im Berichtsjahre 430 Anträge auf Feststellung er zur Entschädigung verpflichteten Versicherungsträger bei dem Reichsversicherungsamt bearbeitet worden, von denen 170 aus dem Vorjahre stammen. Durch Urteil wurden 14 967, durch Beschluß als nzulässig, verspätet oder offenbar ungerechtfertigt und auf andere Art (Zurücknahme, Vergleich usmwo.) 1803, zusammen 16 770 Rekurse ledigt. In 1140 Sitzungen haben 17 352 mündliche Verhandlungen attgefunden. Davon entfallen 864 Sitzungen mit 13297 münd⸗ chen Verhandlungen auf Rekurse aus dem Gebiete der Ge⸗ berbe⸗, Bau⸗ und Seeunfallversicherung, 276 Sitzungen mit 4055 Verhandlungen auf Rekurse aus dem Gebiete der land⸗ und beistwirtschatilichen Unfallversicherung. Unter den 1140 Sitzungen nd 2 des „Erweiterten Senats“. Beweiserhebungen wurden in 4600 Fällen beschlossen. Unter 14 967 durch Urteil erledigten Rekursen fanden sich 4355, das sind 29,1 % (1903: 30,5 %), durch welche ie Schiedsgerichtsurteile völlig oder teilweise abgeändert wurden. Bei den Rekursen der Versicherten betragen die entsprechenden Prozent⸗ hlen 22,3 (1903: 22,9 %), bei denen der Berufsgenossenschaften 1,6 (1903: 52,5 %). . Nach Ueberwindung der hauptsächrichsten, mit der Einführung der nfallversicherungsgesetze vom 30. Juni 1900 verbundenen Schwierig⸗ iten hatte sich die Rechtsprechung des Reicksversicherungsamts, wie on im Jahre 1903, auch im Berichtsjahr in erheblichem Umfange it neu auftauchenden Fragen grundsätzlicher Natur zu befassen. Die ichtigeren Entscheidungen bezieben sich insbesondere auf die Frage, dein Unfall bei dem Betriebe vorliegt, auf den ursäch⸗ chen Zusammenhang zwischen dem festgestellten Leiden und

Unfallverletzung, die Wersicherungspflicht der Verletzten,

In Umfang der Entschädigungen, die Berechnung des der ntenberechnung zu Grunde zu legenden Jahresarbeitsverdienstes, die emessung des Grades der Erwerbsunfähigkeit, die Veränderung der rhältnisse, die Beteiligung mehgrerer Versicherungsträger an der tscädigung, das Verhältnis des Inlands zum Auslande bei ahlung der Renten, die Auslegung wichtiger statutarischer Be⸗ mmungen der Berufsgenossenschaften, das formelle Verfahren in fallversicherungsstreitsachen. 3 Die land⸗ und forstwirtschaftliche Unfallstatistik nech den Er⸗ zungen aus dem Jahre 1901 ist im Berichtsjabr abgeschlossen und 2 Teilen (Amtliche Nackrichten des Reichsversicherungamts 1904 und 2. Beiheft) veröffentlicht. 8

Für 19 gewerbliche Berufsgenossenschaften wurde ein neuer Ge-

rentarif genehmigt. 1“ 8

Von den landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften ist einer

rufsgenossenschaft ein reuer Gefahrentarif und einer anderen die

ibehaltung des bisber geltenden Tarifs genehmigt worden. Gefahrentarif-, Umlage-, Prämien⸗ und Abschätzungsbeschwerden

Ueber die Aufnahme von Betrieben in die Genossenschaftskataster (Unternehmervexzeichnisse) war in 3041 Fällen einschließlich der 1004 aus dem Vorjahre stammenden Fälle zu entscheiden. Hiervon wurden 2 212 Sachen erledigt. An Straf⸗ und sonstigen Beschwerden aller Art waren im Berichtsjahre 9563 darunter 2377 aus dem Vorjahr anhängig, von denen 7343 ihre Erledigung fanden. Alrbeiterhilfsgesuche sind im Berichtsjahre 2276 eingegangen; diese Zahl ist um 53 kleiner als im Vorjahre.

5 gewerblichen Berufsgenossenschaften wurden im Berichtsjahre die abgeänderten oder ergänzten Unfallverhütungsvorschriften genehmigt. 2 dieser Vorschriften enthalten die Bestimmung, daß fremdsprachige Arbeiter nur eingestellt werden dürfen, wenn sie die deutsche Sprache soweit beherrschen, daß sie die mündlichen Anweisungen ihrer deutschen Vorgesetzten und Mitteilungen ihrer Mitarbeiter richtig auffassen und die in deutscher Sprache erlassenen Unfallverhütungsvorschriften ver⸗ steben. Für 7 weitere Berufsgenossenschaften sind die Ent⸗ würfe teils neuer, teils abgeänderter oder von Nachträgen zu bereits bestehenden Vorschriften eingegangen und zur Genehmigung vorbereitet worden. Von der Seeberufsgenossen⸗ schaft ist ein besonderer Nachtrag zu den Unfallverhütungs⸗ vorschriften, der sich mit Schutzmaßnahmen gegen die großen Gefahren an Bord der Fischdampfer beschäftigt, beschlossen. Ferner hat die Knappschaftsberufsgenossenschaft, welche bisher keine Unfall⸗ verhütungsvorschriften besaß, im Berichtsjahre beschlossen, für die⸗ jenigen Nebenbetriebe, welche nicht der Bergaufsichtsbehörde unter⸗ stehen, solche Vorschriften zu erlassen. Die darauf bezüglichen Vor⸗ arbeiten sind bereits in Angriff genommen, sodaß zu erwarten stebt, daß demnächst sämtliche dem Reichsversicherungsamt ausschließlich unterstellten 61 gewerblichen Berufsgenossenschaften Unfallverhütungs⸗ vorschriften besitzen.

Die von den land⸗ und forstwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften im Jahre 1902 zur Ausarbeitung von Normalunfallverhütungs⸗ vorschriften gewählte Kommission hat unter Zuziehung landwirtschaft⸗ licher Sachverständiger und unter dem Beirat von Vertretern des Reichsversicherungsamts im Berichtsjahre Vorschriften für landwirt⸗ schaftliche Nebenbetriebe gewerblicher Art ausgearbeitet. Bei sechs landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften haben die Genossenschafts⸗ versammlungen bereits Unfallverhütungsvorschriften angenommen, die zur Zeit dem Reichsversicherunggamt zur Genehmi⸗ zung vorliegen. Die meisten anderen dieser Genossenschaften

aben Entwürfe ausgearbeitet, die zur Zeit noch geprüft werden.

Die oben erwähnte Kommission ist beauftragt worden, nunmehr Normalvorschriften für andere land⸗ und forstwirtschaftliche Betriebs⸗ einrichtungen und Arbeitstätigkeiten zu entwerfen.

Die Beachtung der für die Unfallverhütung erlassenen Vorschriften seitens der Betriebsunternehmer und Arbeiter lassen 59 gewerbliche Berufsgenossenschaften durch 250 technische Aufsichtsbeamte überwachen. Die Zahl dieser Beamten ist gegen das Vorjahr um 33 erhöht worden. An dieser Vermehrung sind die Baugewerksberufsgenossenschaften mit 19 Neuanstellungen beteiligt.

Auf der Weltausstellung in St. Louis bildeten die Vorführungen des Reichsversicherungsamts und des Kaiserlichen Statistischen Amts eine besondere Ausstellungsabteilung „Die Arbeiterversicherung des Deutschen Reichs“. Das internationale Preisgericht hat die Gesamt⸗ ausstellung durch 15 große Preise und 15 goldene Medaillen aus⸗ gezeichnet. Außerdem ist dem Präsidenten des Reichsversicherungsamts die in jeder Abteilung von der höheren Jury nur einmal verliehene große goldene Arbeitsmedaille zuerkannt, weil die Vorführungen als die beste, vollständigste und am schönsten eingerichtete Ausstellung in der Abteilung „Sozialökonomie“ angesehen wurden. Dienstordnungen für Genossenschaftsbeamte sind im Berichtsjahre für 2 gewerbliche und 1 landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft be⸗ stätigt, sodaß nunmehr für sämtliche Berufsgenossenschaften, bei welchen nicht Staats, oder Kommunalbeamte verwendet werden, Dienstordnungen bestehen. Mit einer Reihe von Berufsgenossen⸗ schaften, die bisher die Verleihung von Pensionsrechten sowie Witwen⸗ und Waisenversorgung nicht vorgesehen hatten, sind entsprechende Ver⸗ handlungen eingeleitet, die in einem Falle den angestrebten Zweck zur Folge hatten. Mit 5 Berufsgenossenschaften sind diese Verhandlungen noch nicht zum Abschlusse gebracht.

Die bei der Feststellung der Entschädigungen besonders zu be⸗ achtenden Gesichtspunkte sind in einem Rundschreiben neu zusammen⸗ gestellt und in den Amtlichen Nachrichten des Reichsversicherungsamts veröffentlicht worden.

Weitere Rundschreiben betreffen das Ruhen der Rente, den Fort⸗ bezug der Unfallrenten und die Gewährung des Anspruchs auf Hinter⸗ bliebenenrente bei Ausländern und den Uebergang der Entschädigungs⸗ ansprüche Unfallverletzter gegen haftpflichtige Dritte auf die Berufs⸗ genossenschaft.

„Hinsichtlich der Rentenauszahlung und der Abrechnung der Ver⸗ sicherungsträger mit den Zentralpostbehörden haben zwischen dem Reichsversicherungsan t, dem Reichspostamt und den Versicherungs⸗ trägern Verhandlungen stattgefunden, die im Berichtsjahre aber noch nicht zum Abschlusse gebracht sind.

Die genassenschaftliche Vermögensverwaltung wurde im Berichts⸗ jahre in 68 Fällen durch das Reichsversicherungsamt geprüft. Ferner wurden in Ausäbung der Aufsichtsbefugnis 125 Absatz 4 des Gewerbeunfallversicherungsgesetz s vom 30. Junt 1900) im Jahre 1904 vom Reichsversicherungsamt 6 Unfallkrankenhäuser, welche sich zwar als private Unternehmungen einzelner Aerzte oder einer Ver⸗ einigung von Aerzten darstellen, aber sich ausschließlich oder fast aus⸗ schließlich mit der Behandlung von Unfallverletzten befassen, einer Revision unterzogen worden.

„VVon den Vorschriften des Reichsversicherungsamts, durch welche die Uebertragung von Verwaltungsgeschäften auf die Geschäftsführer geregelt ist, haben 41 Genossenschafts⸗ und 122 Sektionsvorstände Gebrauch gemacht.

Neue Anträge ouf Schaffung von Haftpflichtversicherungsein⸗ richtungen sind im Berichtsjahre beim Reichsversicherungsamt nicht gestellt worden. Die früher gestellten Anträge sind dem Bundesrat sämtlich übermittelt.

18. die im Jahre 1903 ausgeschiedenen nichtständigen Mitglieder des Reichsversicherungsamts haben im Berichtsjahre Nachwahlen statt⸗ gefunden. Das Wahlergebnis ist veröffentlicht.

Auf dem Gebiete der Invalidenversicherung waren bis zum Schlusse des Jahres 1904 insgesamt 1 639 924 Invaliden⸗, Kranken⸗ und Altersrenten anerkannt, von denen am 1. Januar 1905 noch 897 428 weiter zu zahlen waren. Von den Ansprüchen auf Beitrags⸗ erstattungen sind bis zum Schlusse des Berichtsjahrs 1 469 218 anerkannt worden. An die Rentenempfänger usw. wurden im Berichtsjahre 18s 125 vorläufigen Feststellung etwa 150 Millionen Mark ver⸗ ausgabt.

Bei den Schiedsgerichten wurden im Berichtsjahre 27 584 Be⸗ rufungen anhängig, während die Versicherungsanstalten usw. in dem⸗ selben Zeitraume 400 371 berufungsfähige Bescheide in Invaliden⸗ und Altersrentensachen erlassen haben.

„Gegen Schiedsgerichtsurteile wurden 4661 Revisionen in In⸗ validenrenten⸗, 137 Revisionen in Altersrentensachen, zusammen 4798 Revisionen eingelegt. Zu bearbeiten waren, einschließlich der aus dem Vorjahre unerledigt übernommenen, 6300 Invalidenrenten⸗ und 196 Altersrentensachen, zusammen also 6496 Sachen. Hiervon wurden erledigt durch Urteil 4327, auf andere Weise (Zurücknahme, Vergleich usw.) 470, zusammen also 4797 Revisionen. In 321 Sitzungen haben in 4401 Sachen mündliche Verhandlungen stattgefunden. Davon sind vor dem „Erweiterten Senat“ in 1. Sitzung 5 Sachen, vor dem „Verstärkten Senat“ in 8 Sitzungen 38 Sachen und vor dem „Engeren Senat“ in 312 Stzungen 4358 Sachen verhandelt worden. Vor dem „Ver⸗ stärkten Senat“ erging außerdem in 2 Streitsachen aus § 113 Absatz 2 Fera⸗ und in 1 Streitsache aus §§ 75, 110 Absatz 1 Ziffer 1 Ent⸗

eidung.

Von den 4327 durch Urteil erledigten Revisionen wurde das Schiedsgerichtsurteil in 3417 Fäll⸗en bestätigt und in 187 Fällen völlig

oden im Berichtsjahre 2155 behandelt, von denen 557 aus dem rjahr übernommen waren. Erledigt wurden 1731.

oder teilweise abgeändert. In 723 Fällen wurde die Sache an das Schiedsgericht oder an den Vorstand zurückverwiesen. In 5 Fällen

in denen der zunächst mit der Sach Entscheidung abweichen wollte, h entscheiden

222 G & 41 s 8 5 s Von, der im § 155 Absatz 1 des Invalidenversicherungsgesetzes den Vorständen der Versicherungsanstalten gegebenen Befugnis, in Streitfällen über die Versicherungspflicht oder Versig erungsberechtigung

e befaßte Senat von einer früheren atte der

„Erweiterte Senat“ zu

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bestimmter Personen die Entscheidung des Reichsversicherungsamts herbeizuführen, haben die Vorstände im Berichtsjahre wiederum vielfach Gebrauch gemacht. 8

In zahlreichen Fällen wurden an das Reichsversicherungsamt auch im Berichtsjahre wieder Anfragen über Gegenstände der Ver⸗ sicherung gerichtet, auf welche vielfach eine sachliche Antwort nicht er⸗ teilt werden konnte, da für die Auskunftserteilung in Invalidensachen in erster Linie die unteren Verwaltungsbehörden zuständig sind.

Arbeiterhilfsgesuche usw. sind im Berichtsjahre 1252 eingegangen.

Die Ablehnung oder Ausübung des Heilverfahrens seitens der Versicherungsanstalten hat den Versicherten usw. in zahlreichen Fällen Anlaß gegeben, sich beschwerdeführend an das Reichsversicherungsamt zu wenden. Eine sachliche Prüfung dieser Eingaben konnte in der Regel nicht stattfinden, da die Anstalten darüber, ob und in welcher Weise sie die Heilbehandlung übernehmen wollen, selbständig zu ent⸗ scheiden haben. Dagegen hat das Amt zu der Frage der Angehörigen⸗ unterstützung und des Ersatzanspruchs der eine Heilbehandlung ge⸗ währenden Versicherungsanstalt gegenüber den Krankenkassen mehrfach grundsätzlich Stellung genommen. . Die mit dem Jahre 1897 beginnende Statistik der Heilbehandlung ist bis einschließlich 1903 ergänzt worden und umfaßt nunmehr 184 040 Personen, deren Behandlung 43 517 840 erforderte.

Die auf die Bekämpfung des Alkoholmißbrauchs gerichteten Be⸗ strebungen sind durch Empfehlung einschlägiger Schriften, sowie durch besondere Anregung einer Aenderung der Freibiergewährung in den Brauereibetrieben unterstützt worden.

Anträge auf Zulassung besonderer Leistungen im Interesse der der

Versicherungsanstalt angehörenden Rentenempfänger, Versicherten sowie ihrer Angehörigen aus den Ueberschüssen des Sondervermögens der Versicherungsanstalten 45 des Invalidenversicherungsgesetzes) sind auch im Berichtsjahre mehrfach gestellt und vom Bundesrat genehmigt worden. Die Errichtung von Invalidenhäusern hat insofern einige Fort⸗ schritte gemacht, als eine Versicherungsanstalt ihr Invalidenhaus er⸗ weitert und eine besondere Kasseneinrichtung ein neues Invalidenheim errichtet und den Bau zweier weiterer Invalidenheime in Aussicht ge⸗ nommen hat. Von zwei Versicherungsanstalten ist die Errichtung neuer Invalidenheime gleichfalls geylant. Außerdem werden von ein⸗ zelnen Versicherungsanstalten auch Rentenempfänger an Anstalten, die von Dritten unterhalten werden, überwiesen.

Die Geschäftsführung wurde durch das Reichsversicherungsamt bei 10 Versicherungsanstalten geprüft, womit gleichzeitig eine Be⸗ sichtigung der von den einzelnen Versicherungsanstalten für die Ver⸗ sicherten geschaffenen besonderen Einrichtungen, insbesondere der Krankenhäuser, Lungenheilstätten usw. verbunden war.

Für 6 Versicherungsanstalten wurden Satzungsänderungen ge⸗ nehmigt.

Die Berichterstattung der Versicherungsanstalten über die Kontroll⸗ tätigkeit bezüglich der Beitragsleistung hat ergeben, daß durch diese Kontrollen soweit sie in größerem Umfange geübt werden, bedeutende Erfolge zu erzielen sind. Die für fünf Versicherungsanstalten seither nur auf ein Jahr genehmigten Kontrollvorschriften sind nunmehr ohne Beschränkung der Gültigkeitsdauer genehmigt worden.

Zu gemeinnützigen Zwecken waren aus den Vermögens⸗ beständen der Versicherungsanstalten und der zugelassenen besonderen Kasseneinrichtungen bis zum 31. Dezember 1904 leihweise hergegeben:

1) für den Bau von Arbeiterwohnungen. 133 191 510 G

2) zur Befriedigung des landwirtschaftlichen

Kreditbedürfnisses 1X“ 73 452 931 3) für den Bau von Kranken⸗ und Genesungs⸗

178 304 006

384 948 447

häusern usw. sowie für andere Wohlfahrtseinrichtungen zusammen „Für die Errichtung eigener Kranken⸗, Genesungs⸗, Invaliden⸗ häuser usw. hatten die Änstalten bis zum Schlusse des Berichtsjahres 33 021 005 veraussgabt.

Ueber Beschwerden gegen die Kostenverteilung der Schiedsgerichts⸗ vorsitzenden (nach den hierfür vom Reichsversicherungsamt im Jahre 1902 erlassenen Bestimmungen) war im Berichtsjahre in 33 Fällen zu entscheiden.

Bei der Rechnungsstelle des Reichsversicherungsamts gingen im Berichtsjahr über bewilligte Renten 167 903 Zählkarten ein, von denen 588 wegen ungenügender Angaben beanstandet werden mußten.

Eine Statistik über die Ursachen der Erwerbsunfähigkeit ist im Berichtsjahr als 2. Beiheft zu den Amtlichen Nachrichten des Reichs⸗ versicherungsamts für 1903 veröffentlicht worden.

In den „Amtlichen Nachrichten“ des Reichsversicherungsamts wurden im Berichtsjahre aus dem Gebiete der Unfallversicherung 46 Rekursentscheidungen und Verwaltungsbescheide, aus dem Gebiete der Invalidenversicherung 79 Revisionsentscheidungen, Entscheidungen aus § 155, § 75, § 110 Absatz 1 Ziffer 1 und 3 und § 113 Absatz 6 des Invalidenversicherungsgesetzes und Verwaltungsbescheide veröffent⸗ licht. Aerztliche Obergutachten gelangten mit Zustimmung der Ver⸗ fasser 11 zum Abdruck.

Die Gesamtzahl der bearbeiteten Rekurse, Revisionen und Be⸗ schwerden betrug, abgesehen von den Arbeiten der Rechnungsstelle 42 964, von denen 11 028 unerledigt geblieben sind.

Zur Arbeiterhewegung.

Die Lohnbewegung der Korbmacher und Hilfsarbeiter in der Gebr. Reichsteinschen Kinderwagenfabrik in Branden⸗ burg a. H. (vgl. Nr. 56 d. Bl.) hat, wie die „Voss. Ztg.“ erfährt, zum Ausstand geführt. Wie schon mitgeteilt, fordern sie Erhöhung der Löhne für Akkordarbeit, ferner Verkürzung der Arbeitszeit. Ob⸗ wohl ein Teil der Forderungen bewilligt war, führten die Differenzen noch am Sonnabendabend dazu, daß 146 Mann in den Ausstand traten oder von der Fabrikleitung entlassen wurden.

Aus Winterthur wird der „Frkf. Ztg.“ telegraphiert, daß die dort tagende Delegiertenversammlung des schweizerischen Textil⸗ arbeiterverbandes sich für den Zusammenschluß zu einem großen schweizerischen Textilarbeiterverband entschied.

Der Grubenarbeiterverband des Kohlenbeckens von Charleroi hat, wie „W. T. B.“ meldet, in seiner gestrigen Dele⸗ giertensitzung die Wiederaufnahme der Arbeit beschlossen. Damit ist, nachdem hintereinander in dem Becken von Lüttich, dem Mittel⸗ becken und dem Borinage die Arbeit wicder aufgenommen worden ist, die Ausstandsbewegung der belgischen Gruben⸗ arbeiter beendet. (Vgl. Nr. 54 d. Bl.)

8 Handel und Gewerbe.

(Aus den im Reichsamt des Innern zusammengestellten „Nachrichten für Handel und Industrie*). Französisch⸗Guinea. Zolltarifentwurf. Wie die Revue du Commerce Extérieur erfährt, ist ein von dem Gouverneur von Französisch⸗Guinea dem Generalrat vorgelegter Zolltarifentwurf, der sowohl in den Ver⸗ waltungsgebieten des eigentlichen Guinea wie des Senegal Anwendung finden soll, bereits von dem Generalrat angenommen und wird dem⸗ nächst dem Conseil d'Etat zur Genehmigung unterbreitet werden. In dem neuen Tarif, dessen Inkrafttreten vor dem Monat Juli d. J. nicht zu erwarten sei, soll für alle nicht französischen Waren ein Zoll⸗ zuschlag vorgesehen sein. 1