1905 / 64 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 15 Mar 1905 18:00:01 GMT) scan diff

Großhandelspreise von Getreide an deutschen und fremden Börsenplätzen 8 für die Woche vom 6. bis 11. März 1905

nebst entsprechenden Angaben für die

Zusammengestellt im Kaiserlichen Statistischen Amt.

1000 kg in Mark.

Vorwoche.

(Preise für greifbare Ware, soweit nicht etwas anderes bemerkt.)

11““ Berlin. 8 1 Roggen, guter, gesunder, mindestens 712 g das 8 . 755 g das Hafer, F 8 450 g das

Mannheim.

Roggen, Pfälzer, russischer, bulgarischer, mittel. 1 Welgen Pfälzer, russischer, amerik., rumän., mittel. afer, badischer, württembergischer, erste, badische, Pfälzer, mittel. . . . ..

Wien. Ropggen, 1 Boden Weizen, d. e“ Hafer, ungarischer I.. Gerste, slovakische... 1“ 8 Budapest. Roßgen, Mittelware. Weizen, 6 afer, . erste, Futter⸗„

1 1 1

Odessa. Roggen, 71 bis 72 kg das hl... Weizen, Ulka, 75 bis 76 kg das hl

Riga. Roggen, 71 bis 72 kg das hl ““

Paris. lieferbare Ware des laufenden Monats

Antwerpen. Varna Donau, mittel. Azima.

Obelsla .

Californier ...

Walla Walla ..

vF35“

Bombay, Club weiß.... Amsterdam.

Fom; . ““

t. Petersburger. 175585 amerikanischer Winter⸗. amerikan. bunt .

La Plata.

London.

Roggen Wethen

Weizen Weizen

englisches Getreide, ves erste

Mittelpreis aus 196 Marktorten (Gazette averages)

Liverpool.

russischer. Manitoba La Plata. Kurrachee. Australier Hafer, englisch weißer, neu.

Gerste, Futter.¹nesstan

amerikan. bunt, neu La Plata. 1

Chicago. (2a.

Weizen

Mais

Inh September

Neu York.

roter Winter⸗ Nr. 2... Mai. Juli.

Weizen, Lieferungsware

Lieferungsware

September ’⸗ Mai .

Buenos Aires. Weizen Mais

Woche Da⸗ 6./11. gegen März Vor⸗ 1905 woche

139,75 174,29 141,50

139,88 175,20 141,75

149,67 190,32 152,50 179,37

149,54 190,31 152,50 179,37

140,63 185,80 131,25 155,12 143,19

142,40 188,45 130,46 155,19 143,25

130,47 170,84 125,67 124,22 136,73

130,38 171,99 124,49 123,98 135,58

102,44

101,91 128,11

128,44

107,93

106,95 134,26

134,36

124,36 .“ 139,98 146,07 146,07 148,10 156,21 134,95 142,01

123,69 186,35

140,16 146,25 146,66 148,28 156,41 151,78 134,71 142,19

119,27 120,48 155,13 169,23

96,04 105,77

117,00 121,04 155,33 169,45

96,16 101,67

153,75 151,51 144,41 121,62 141,82

154,53 152,29

144,23 121,80 142,03

155,68 177,78 155,68 143,45 158,97 127,51 104,25

97,98 145,33

94,54 110,06

153,10 175,42 150,75 141,36 157,91 127,32 104,69

99,40

96,05 114,59

175,48 145,86 135,51

79,43

177,87 153,10 140,81

79,41

183,73 174,48 152,84 140,43

89,35

187,07 177,07 159,31 145,47

88,73

119,38 121,16

Durchschnittsware ö“ -

Bemerkungen. 1 Imperial Quarter ist duktenbörse = 504 Pfund engl. gerechnet;

an 196 Marktorten des Königreichs ermittelten Durchschnittspreise einheimisches Getreide (Gazette averages) ist 1 Flchetttg Berle

Weizen = 480, Hafer = 1 Pulbel 55

und englisch = 2400, Mais = 2000

312, Gerste = 400 Pfun 60, 1 Bushel Mais = 56 G g; 1 Last Roggen = 2 g.

Bei der nm echntng der Preise in Reichswährung sind die

x ichsanzeiger“ der Berliner Börse Buenos Aires unter Berücksichtigung der

aus den einzelnen agesangaben im woͤchentlichen Durchschnittswechselkurse an Grunde gelegt. Preise in

für die Weizennotiz an der Londoner für die aus den 8.

86,42/ 85,53.

ro⸗ ür

d engl. angesetzt. Pfund englisch; 100, Weizen

ermittelten zu

3. Sitzung vom 14. März 1905, Nachmittags 1 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)

Tagesordnung: Fertsefung der zweiten shaushaltsetats für 1905 bei

5 I 2 8 ür das Kaiserliche Patentamt und der Abgg. Dr. Böttger (nl.) Wortlaut bereits mitgeteilten

8

Resolution.

dem Etat Innern, und zwar bei den b r dazu von den und Genossen eingebrachten, im

Beratung des des Ausgaben

8— 8 1 1 1u““ Ueber den Anfang der Sitzung wurde in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet. Nach dem Abg. Dr. Böttger nimmt das Wort der

Abg. Pauli⸗Oberbarnim (Rp.): Wir können uns nicht ent⸗ schließen, schon jetzt an dem Patentgesetz wieder zu ändern. Mir und den meisten Kollegen ist keine Beschwerde aus den Kreisen des Handels und der Industrie in dieser Richtung zugegangen. Die Denkschrift der Patentanwälte ist nur von der knappen Hälfte der Angehörigen dieser Kategorie unterzeichnet; ob diese zur Vertretung von Handel und Industrie berufen sind, möchte ich bezweifeln. Schon die Form der Eingaben muß beanstandet, werden. Die Herren treten in auf⸗ fälliger Weise als der Stand der Patentanwälte auf, obwohl nur etwa die Hälfte unterschrieben hat. Die Beschwerden über die Verzögerung der Erledigung der Patentanmeldungen sind insofern unbegründet, als die Verzögerungen zum großen Teile durch die Patentanwälte selbst verschuldet oder durch die Patentnachsucher selbst verursacht sind. Die Klagen über die Vorprüfung können sich nur gegen das Gesetz richten; aber man hat den Eindruck, als ob auch gegen das Amt und die Beamten Vorwürfe erhoben werden sollen. Der Vorprüfer muß doch erst untersuchen, ob etwas Neues vorliegt, das geht nicht so schnell. Daß sich allmählich nicht Grundfätze sondern Erfahrungssätze im Patentamt herausgebildet haben, ist do selbstverständlich. Daß aber nur Raritäten zugelassen werden, ist doch eine eigentümliche Behauptung. Ich bin nicht dazu da, die Herren vom Patentamt zu perteidigen, das werden sie schon selbst tun. Differenzen sollten unter vier Augen ausgeglichen werden; man sollte uns damit nicht behelligen. Abg. Dr. Müller⸗Meiningen (fr. Vgg.): Es ist mit großer Befriedigung aufgenommen worden, daß in dem deutsch⸗schweizerischen Handelsvertrage die Schweizer Regierung den Klagen der chemischen Industrie über die Beeinträchtigung durch die schweizerische Gesetz⸗ gebung Rechnung getragen hat. Die Resolution Böttger ist recht allgemein gehalten. Es wird wohl viel Wasser in die Spree laufen, ehe wir zu einer tiefgreifenden Reform des Urheberrechts kommen. Am verbesserungsbedürftigsten scheint mir das Warenzeichengesetz zu sein. Es darf nicht geschehen, daß ein Warenzeichen dem einen versagt und dem Usurpator gegeben wird. Auf Einzelheiten will ich bei der Kontingentie⸗ rung der Debatte nicht eingehen. Was das Patentamt selbst betrifft, so ist zu beklagen, daß die technischen Beamten hinter den juristischen sehr zurückstehen. Die Techniker beschweren sich darüber, daß die älteren Regierungsräte nicht den Titel Geheimer Rat bekommen.

Was die Patentanwalte betrifft, so stehe ich in der Mitte zwischen den beiden Vorrednern. Daß viele Mißstände unter dem Vorgänger des jetzigen Präsidenten vorhanden waren, wurde in Industriekreisen bedauert. Unter dem jetzigen Präsidenten ist es ja wesentlich besser ge⸗ worden. Es handelt sich um Milliarden von Werten, und es ist zu wünschen, daß der Kontakt mit dem praktischen, technischen Leben etwas mehr gepflegt werde als früher, und daß der Geist eines sühdigen Kommandos, der unter dem früheren Präsidenten herrschte, aufhöre. 1

Abg. Roeren (Zentr.): Ueber die Entstehungsgeschichte der Denk⸗

schrift der Patentanwälte möchte ich nur sagen, daß ich in dieser Sache ungefähr auf demselben Standpunkt stehe wie der Vorredner. Ich habe gefunden, daß es kaum einen Punkt gibt, über den sich die Patent⸗ anwälte nicht beschwert haben. Das ist um so auffallender, als Be⸗ schwerden aus Industriekreisen uns nicht zugegangen sind. Die Beschwerden der Anwälte erklären sich daraus, daß es sich hier um ein verhältnismäßig neues Gesetz handelt, und daß die Eten gwa⸗ in ihren Erwar⸗ tungen sich einigermaßen getäuscht sehen. So ist es bei jedem Gee so war es au beim Gesetz über den unlauteren Wettbewerb. Dse Anwälte wollen eine Herabsetzung der fiskalischen Patentgebühren; an eine Repision ihrer eigenen Gebühren aber denken sie nicht. Diese Gebühren sind im Verhältnis zu den fiskalischen recht hoch. Ich will nicht dafür eintreten, daß die Patentanwaltsgebühren herab⸗ gesetzt werden; aber die Revision dieser Gebühren müßte mit der der fiskalischen Hand in Hand gehen. Ich bestreite nicht, daß das Patentgesetz reformbedürftig ist; aber der Zeitpunkt ist noch nicht gekommen, jetzt schon eine solche Reform vorzunehmen. Die Denk⸗ schrift sollte nach ein, zwei, drei Jahren wieder untersucht werden, ob die Beschwerden auch wirklich begründet sind.

Abg. Dr. Potthoff (fr. Vagg.): Auch uns scheint die Resolution zu allgemein gehalten, auch halten wir den Zeitpunkt noch nicht für gekommen, eine so weitgehende Reform des Patentgesetzes vorzunehmen. Bedenklich ist uns, daß die Erfindungen der angestellten Ingenieure, Techniker usw. absolut rechtlos sind. Ihre Interessen müßten bei einer Neuregelung des Gesetzes mit berücksichtigt werden. Heute gelten die Erfindungen der Angestellten als Erfindung der Unternehmer, und die Rechtsprechung des Reichsgerichts geht auch dahin. In den Verträgen behalten sich die e die Erfindungen ihrer Angestellten „als ihr Eigentum vor. ieser Ausschluß einer materiellen Entschädigung beeinträchtigt den Erfindungseifer der An⸗ zum Schaden der Unternehmer selbst. Amerika und esterreich haben den Schutz der Angestellten insofern durchgeführt, als sie in ihren Patentgesetzen vorgeschrieben haben, daß Erfindungen nur unter dem Namen der wirklichen Erfinder geschützt werden. Die Sache ist ja schwierig zu regeln, und man kann namentlich der chemischen und technischen Industrie bei der Eigentümlichkeit ihrer Verhältnisse ein gewisses Recht auf die Erfindungen ihrer Angestellten nicht absprechen. Doch könnten immerhin die billigen Ansprüche der Angestellten wohl berücksichtigt werden. Schließlich möchte ich den Wunsch der Diätare im Patentamt auf Vermehrung der etats⸗ mäßigen Stellen als berechtigt der Regierung empfehlen. Abg. Dr. Paasche (nl.): Ich möchte den Abg. Roeren bitten, doch für den Antrag zu stimmen. Wir haben den Antrag absichtlich allgemein gehalten. Er ist mehr eine Resolution und kommt eigent⸗ lich auf die Anregung einer Enquete hinaus. Herr Roeren will von Klagen erst durch die Denkschrift erfahren haben. Der Verein für gewerblichen chenschuß arbeitet schon seit Jahren auf eine Ver⸗ besserung des Patentgesetzes hin, ebenso andere Korporationen. Ich habe den Antrag mitunterstützt, weil ich eine Reformbedürftigkeit des Gesetzes für erwiesen halte. Eine grundlegende Reform erwarten wir natürlich nicht. Große Rücksicht ist hier am Platze. Ich erkläre ausdrücklich, daß ich mich mit allen Einzelheiten der Denkschrift durchaus nicht identifizieren kann. An der Tätigkeit des Patentamtes wird eine scharfe, ja unerhörte Kritik geübt, die durchaus unberechtigt ist. Was soll man z. B. dazu sagen, wenn behauptet wird, die Hälfte aller Bescheide beruhe auf einer unreifen Auffassung! Daß in einem so großen Amt der eine oder andere sich einmal ver⸗ Pesft. ist unvermeidlich, spricht aber nicht gegen den Wert des Amtes. die Gebühren sind durchaus zweckmäßig normiert, sie sind anfangs niedrig und steigen allmaͤhlich. J bitte, an diesem Grundsatz nichts zu ändern. Die Patentanwälte haben am wenigsten Ursache, sich über die Höhe der Gebühren zu beschweren. Der technischen Hilfsarbeiter habe ich mich schon früher angenommen und kann auch jetzt für ihre Petition eintreten, daß ihre Gehalts⸗ und Titelverhältnisse ent⸗ sprechend ihrer wissenschaftlichen Vorbildung verbessert werden. Diese Beamten sollten nicht ewig Hilfsarbeiter heißen; vielleicht könnte man ihnen den Titel Gewerberat oder dergl. geben.

Staatssekretär des Innern, Staatsminister Dr. Graf von Posadowsky⸗Wehner:

Da der Abschluß der Etatsverhandlungen drängt, muß ich mir versagen, auf viele Fragen, die heute in bezug auf das Patentamt be⸗ rührt worden sind, eingehender zurückzukommen. Ich müßte sonst eine ziemlich lange Rede halten und auf sehr viele technische Einzelheiten eingehen. Ich will mich deshalb so kurz fassen, wie nur möglich. Der Stand der Patentanwälte gab früher zu mancherlei ernsten Bedenken Anlaß. „Diese Verhältnisse veranlaßten mich, einen Gesetz⸗ entwurf, betreffend Vorbildung und Stellung der Patentanwälte, dem Bundesrat vorzulegen; dieser Entwurf ist von den gesetzgebenden Körperschaften des Reiches verabschiedet worden. Ich hatte bei Vor⸗

Aehnliches herauszubilden und ihm allmählich die gleiche Stellung zu geben, wie sie etwa der Rechtsanwaltsstand im Deutschen Reiche ein⸗ nimmt. Es war meine Idee, die Stellung der vorhandenen Patent⸗ anwälte zu heben und zu stärken und der Stellung der Patentanwälte neue Männer zuzuführen, Männer, die unzweifelhaft die technische Vorbildung und das notwendige Maß von Charakterbildung besäßen, um den Verkehr zwischen Publikum und Patentamt in wirtschaftlich nützlicher Weise zu vermitteln. Ich hatte dabei die Hoffnung, daß dann ein gewisser Friede sowohl in den Patentanwaltsstand selbst einziehen würde, wie auch in das Verhältnis zwischen Patentanwalt⸗ schaft und Patentamt. Ich muß aber zu meinem Bedauern sagen, daß in den Patentanwaltstand ein Geist des Unfriedens eingezogen, aus persönlichen oder angeblich sachlichen Gründen der Beschwerdeweg gegen das Patentamt in einem Umfange beschritten ist, daß der Ver⸗ kehr zwischen letzterer Behörde und der Patentanwaltschaft auf diesem Wege sich zu einem gedeihlichen nicht gestalten kann. Ich freue mich darüber, wenn in dem Patentanwaltsstande sich ein gewisser Geist der Berufegenossenschaft herausbildet, und wenn der Patentanwaltsstand darauf hält, die berufsgenossenschaftliche Ehre hochzuhalten und zu wahren. Wenn aber dieser Stand eine ähnliche Stellung erstreben will gegen⸗ über dem Publikum und der rechtsprechenden Behörde wie der Rechts⸗ anwaltsstand gegenüber den Gerichten, dann, glaube ich, muß er sich auch sagen, daß er sich in den Formen bewegen muß gegenüber der Be⸗ hörde, in denen der Rechtsanwaltsstand in Deutschland gegenüber den richterlichen Behörden sich zu bewegen pflegt. An dieser Art des Verkehrs hat es zum Teil bisher gefehlt. Aendern sich diese Ver⸗ hältnisse, so wird es gewiß auch an Entgegenkommen von der andern Seite nicht fehlen.

Im einzelnen will ich nur ganz kurz bemerken, daß über die Stellung des Vorprüfers folgender Grundsatz im Patentamt aufgestellt worden ist:

„Hat der Vorprüfer keinen Bescheid erlassen, so ist er zur Teil⸗ nahme an der Beschlußfassung in der Anmeldeabteilung berechtigt, wie jedes andere Mitglied. Hat er einen Bescheid erlassen, so nimmt er an der Abstimmung nicht teil.“

Danach verfährt das Patentamt. Sollte es aber einmal zu einer Aenderung der Patentgesetzgebung kommen darüber werde ich mich nachher noch aussprechen —, dann wird die Frage sehr erwägenswert sein, ob man nicht dem Vorprüfer eine voll⸗ kommen selbständige Stellung anweist und ihn an dem Geschäfte der Anmeldung überhaupt nicht mehr beteiligt.

Es ist ferner darüber geklagt worden, der zurückgewiesenen Patentgesuche bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten die Parteien sich gegenüberstehen, stehen sich auch beim Patentverfahren zwei Parteien gegenüber: auf der einen Seite die gesamte Industrie, das gesamte Publikum, auf der anderen Seite der Patentsucher, der für seine Erfindung auf einen beschränkten Zeitraum ein Monopol erwerben will. Ich glaube, das hohe Haus würde sehr überrascht sein, wenn sich hier bei ihm in Form einer Petition der Stand der Rechtsanwälte beschweren wollte, daß sie beim Reichsgericht zu viele Prozesse verlieren. Ganz ebenso aber liegt die Sache hier. Das Patentamt ist eine rechtsprechende Behörde, die Recht macht zwischen den allgemeinen Interessen des Publikums und dem Sonder⸗ interesse des Erfinders. Man kann also nicht auf Grund einer all⸗ gemeinen Statistik sagen, das Patentamt entscheide sachlich falsch, weil so viele Patente zurückgewiesen werden. (Sehr richtig!)') Dann ist gefordert worden: die technischen Hilfsarbeiter müßten mehr den Ständen der Industrie entnommen werden, aus dem Kreise von Per⸗ sonen, die mit der Industrie praktisch aufs engste verknüpft wären. Ich würde dem mit der allergrößten Freude nachkommen. Es besteht nur das Hindernis, daß mir das Schatzamt für die Beamten nicht die Gehaltssätze bewilligen würde, die zu diesem Zwecke erforderlich wären. Hervorragende technische Kräfte werden in der Industrie, namentlich wenn es ihr gut geht, recht hoch bezahlt und es ist kein Gedanke daran, daß wir jemals solche Gehälter einsetzen könnten, wie sie von hervorragenden Technikern in der großen Industrie vielfach erworben werden. In der Staats⸗ stellung findet sich eben der Ausgleich in der größeren Sicherheit und der Pensionsberechtigung. In dieser Konkurrenz mit der besser zahlenden Industrie liegt deshalb häufig eine große Schwierigkeit für die Gewinnung neuer Kräfte. Ich bin im übrigen von jeher der Ansicht gewesen, daß im Patentamt die Techniker eine größere Rolle spielen müssen, und ich könnte Ihnen Zahlen vorführen, wenn ich nicht dadurch die Debatte aufhalten würde, aus denen hervorgeht, daß das technische Personal in der Zahl der Beamten des Patent⸗ amts fortgesetzt eine stärkere Berücksichtigung erfahren hat, auch in den leitenden Stellen, und ich denke auf diesem Wege fortzufahren. Was das Gehalt der Hilfsarbeiter und ihre sonstige äußere Stellung betrifft, so bin ich, soweit es in meinen Kräften steht, immer bereit, die Stellung der mir nachgeordneten Beamten zu verbessern, aber ich kann darüber keine bindende Erklärung abgeben, weil ich darin von den allgemeinen Gehaltsgrundsätzen abhängig bin, die vom Reichs⸗ schatzamt für die gesamten Ressorts festgelegt werden. Die Stellung eines technischen Hilfsarbeiters eine abschließende, und es wird mich deshalb sehr freuen, wenn es mir gelingen sollte, die Stellung dieser Herren auch äußerlich zu ver⸗ bessern.

Was die Herabsetzung der Gebühren betrifft, so liegt ein fiskalisches Interesse eigentlich nicht vor; wenn wir die Ge⸗ bühren herabsetzen, so würden vielleicht die Einnahmen des Patentamts steigen; aber die Gebühren nicht herabzusetzen, liegt durchaus im Interesse der Allgemeinheit, im Interesse der Industrie, damit Patente, die nicht mehr lohnen, auch wieder der Allgemeinheit zur Ausnutzung zufallen. Patentgebühren betrifft, so richtet sich diese nach dem Grundsatz, daß nur dann die Kosten zurückgezahlt werden, wenn die Sache von der Behörde ohne Schuld der Beteiligten falsch behandelt ist. Dieser Grundsatz entspricht vollkommen dem § 6 des Gerichts⸗ kostengesetzes. Schließlich die Aenderung des Patentgesetzes! Ich kann zunächst nur dringend davon abraten. Es ist nach sehr langen Verhandlungen gelungen, endlich den Beitritt Deutschlands zur Union für den Schutz des gewerblichen Eigentums herbeizuführen. Würden wir jetzt das Patentgesetz schon wieder ändern, so müßten wir auch sofort wieder daran gehen, eine Aende⸗ rung dieses Unionsvertrags herbeizuführen, und ich glaube, daß dieser

daß der Prozentsatz zu groß sei. Ebenso wie in

legung des Gesetzes das Ziel, aus dem Patentanwaltsstande etwas

Unionsvertrag so große Vorteile für unsere Industrie bietet be⸗ sonders in der internationalen Verwendung von Patenten

ist allerdings für die meisten Herren

Was die Zurückzahlung der b

8

die Industrie sehr wenig geneigt sein würde, zum Besten einer Aenderung des Patentgesetzes jetzt wieder je ganze Beteiligung Deutschlands an der internationalen in rage zu stellen. Ich glaube vielmehr, daß die meisten der Be⸗ thwerden sich vielmehr gegen angedblich falsche Handhabung des Ge⸗ etzes richten als gegen die Bestimmungen des Gesetzes selbst. Soweit e sich aber gegen die unrichtige Handhabung des Gesetzes richten, in ich der Ansicht, daß der größte Teil dieser Beschwerden fachlich nberechtigt ist. Manche Schwierigkeiten werden sich auch durch die ortschreitende Rechtsprechung klären.

Abg. Ehrhart (Soz.): Ich habe mich einer Reihe von Ge⸗ anzunehmen, die sich über unsere Gesetzgebung zum Hatent⸗ und Musterschutz beschweren und nicht etwa als Querulanten mgesehen werden dürfen. Leider ist Herr Böttger nicht im einzelnen uf die Mißstände eingegangen, die ihn zu seinem Antrage veranlaßt 688; er hat im wesentlichen nur auf die Eingabe der Patent⸗ nwälte verwiesen. Tatsächlich ist die Unzufriedenheit über unser atentgesetz und namentlich über dessen Handhabung durch das Patentamt weit verbreitet. Herr Pauli hat die Zuschrift der Patent⸗ nwälte scharf kritisiert und eine Veranlassung zur Remedur nicht ls vorhanden anerkennen wollen. Da wird nichts übrig bleiben, als luch noch sämtliche Akten auf den Tisch des Hauses niederzulegen, m Herrn Pauli und seine Gesinnungsgenossen zu überzeugen. Man at auch die Eingabe wegen ihrer Form gescholten, aber eine nsthafte Widerlegung der dort erhobenen Anstände ist kaum versucht vorden. Zahlreiche Patentsucher behaupten, daß die Vorschriften des Hesetzes durch die Praxis des Amtes ins Gegenteil verkehrt werden. ie Arbeiter sind als Patentsucher ganz besonders im Nachteil. Man empelt das Patentamt als eine melkende Kuh, als eine Einnahme⸗ nelle des Reichs; es bringt einen Ueberschuß von über 3 Millionen. dijenigen, die aus den Patenten einen wirklichen Genuß haben, ahlen dafür nur einen ganz geringen Teil. Mit der Stundung der Febühren ist es auch eine mißliche Sache. Der Armenpaß ist eine chhlechte Unterstützung für den Erfolg des Patentsuchers. Der größte chrwindel wird mit dem Begriff der Medikamente auf dem Gebiete er Nahrungsmittelindustrie getrieben. Wenn die Regierung speziell iesen Erscheinungen nachgehen wollte, die das arme und kranke Volk enachteiligen, so würde sie bald Material genug für eine Revision eisammen haben. Abg. Held (nl.): Tatsächlich haben sich auf dem Gebiete der Arzneimittel Zustände herausgebildet, die auch mir Anlaß zu Be⸗ enken geben und die eine Aenderung des Warenzeichengesetzes an⸗ gezeigt erscheinen lassen. Der Inhaber einer Wortmarke, die er sich hat schützen lassen, kann den Preis ganz unabhängig von der Markt⸗ age itsegen; hier spielen u. a. Aspirin und Crinin eine Rolle, die chon vor Jahren hergestellt wurden und als wissenschaftliches Mittel inen annehmbaren Preis haben, dann aber unter anderen geschützten Namen zu ganz exorbitanten Preisen von den herstellenden Fabriken vertrieben werden. Häufig erfolgt der Betrieb gleichzeitig n beiden Formen. Die Wortmarke gilt zudem nicht allein wie das Patent für 15 Jahre, sondern für immer; die Schädigung des Publikums st also evident. Eine Menge Geheimmittel werden vertrieben als gesetzlich geschützt“; aber es ist nur die Wortmarke geschützt, nicht das Präparat, so des „Soloin“ und einige 20 30 andere Präparate. Der Redner zeigt zahlreiche Exemplare vor.) Bei anderen Mitteln, die ie Schwindsucht und anderes heilen und vertreiben sollen, hat der nternehmer sein ehrenwertes Konterfei schützen lassen. Die zahl dieser Fälle läßt sich ins unendliche vermehren. Es liegt jer ein Mißstand vor, der unter allen Umständen beseitigt werden nuß, denn das Publikum wird dadurch unweigerlich in den Glauben ersetzt, daß das Präparat selbst behördlich geprüft und für gut be⸗ unden worden ist, während nur das Wort oder das Bild geschützt st. Der Deutsche Apothekerverein hat schon häufiger, so schon 1897, eine Aenderung des Gesetzes dahin angeregt, daß für Wortzeichen zur Bezeichnung von Arzneimitteln die Eintragung versagt werden ollte; ich hoffe, daß demnächst in dieser Richtung etwas ge⸗ chehen wird. 4 8 88 - Die Resolution Böttger und Genossen wird an⸗ genommen, das Kapitel „Patentamt“ bewilligt. Bei den Ausgaben für das Reichsversicherungsamt bemerkt der 1 Abg. Erzberger (Zentr.): Die vorjährigen Klagen des Abg. Srpahn über die Imparität unter dem Pflegepersonal der Landes⸗ ersicherungsanstalten sind durch die uns vorgelegte Statistik durchaus bestätgt worden. Das Mißverhältnis springt in die Augen. In Posen und Schlesien hat auch die Pastoration der katholischen Patienten zu großen Klagen Veranlassung gegeben. Es muß mehr Freiheit für die krankenpflegenden Orden geschafft werden. Der Staats⸗ sekretär sollte denjenigen Staatsregierungen, die den Nieder⸗ llassungen krankenpflegender männlicher und weiblicher Orden Schwierig⸗ keiten machen, mit recht deutlicher Handschrift zu erkennen geben, wie wenig sie damit den tatsächlichen Verhältnissen gerecht werden. Es kommen dabei vor allem unsere barmherzigen Schwestern in Betracht. umal auf dem Lande muß mehr als bisher für die Krankenfürsorge getan werden. Die Anzeigepflicht für die Tuberkuloseerkrankungen ollte durch Reichsgesetz oder durch Verständigung unter den Bundes⸗ staaten zu Rlgnetnee Durührnen 1S9 werden. Im Königreich Sachsen ist dieser wichtige Schritt bereits getan. 8 1 8 chickert (d. kons.) bittet den Staatssekretär, die Vorschriften über die Aufbringung der Beiträge zur Seeunfallversicherung seitens der Klein⸗ und Küstenschiffer baldigst einer Revision zu unterziehen. Der bisherige Veranlagungsmodus sei auf dem rohen Prinzip der Kopfzahl aufgebaut, was für den östlichen Teil der Ostseeküste nd für die Anwohner des Kurischen Haffes eine Ueberlastung d Benachteiligung mit sich bringe, da der ortsübliche Tage⸗ ohn der Bemessung zu Grunde liege. Der Bundesrat sollte von der m zustehenden Befugnis auf diesem Gebiete alshald Gebrauch machen, wobei auch die Länge der Beschäftigung mit in Berechnung zu ziehen wäre. Graf

Staatssekretär des Innern, von Posadowsky⸗Wehner: 1 Bekanntlich werden die Beiträge zur Seeunfallversicherung nach

2

inem festen Satze von 7 erhoben. Ich kann dem Herrn Vorredner bemerken, daß bereits dem Bundesrat ein Antrag vorliegt im Sinne der Befugnis, welche das Seeunfallversicherungsgesetz erteilt, diese Beiträge nach der Länge der Beschäftigung und der Höhe des orts⸗ üblichen Tagelohns festzuseten. Wenn diese Verordnung vom Bundesrat genehmigt ist, wird ein zweiter Beschluß ergehen zur Durchführung des ersten Beschlusses auf Grund eingehender lokaler Erhebungen.

Abg. Schmidt⸗Berlin (Soz.): In der Presse, die den Be⸗ nss eegf n dient, wird behauptet, daß sich in der Arbeiterschaft die Rentensucht zu einer fixen Idee ausgestaltet habe. Ich würde da. von keine Notiz nehmen, wenn diese Meinung nicht vom Staats⸗ ekretär vertreten worden wäre. Ich bedauere sehr lebhaft diese Auf⸗ assung des Staatssekretärs, und ich erkläre sie mir aus der 85— Information der den Berufsgenoss enschaften nahestehenden interessierten

Kreise. Der Regierung fehlt leider jede nähere Fühlung mit den Arbeitern. Der Staatssekretär sollte einmal die interessierten Ar⸗ beiter hören. Die Organe der Berufsgenossenschaften behaupten, daß Aerzte und Gemeindebehörden einseitig zu Gunsten der Verletzten urteilen, daß die deutsche Nation immer mehr zu einer Nation von Rentenempfängern werde. Das ist eine maßlose Uebertreibung. Anderseits kann man es den Arbeitern nicht verargen, wenn sie ihre berechtigten Ansprüche zur Geltung bringen. Von einer Rentensucht

keine Rede. Einzelne Mißbräuche kommen ja vor, aber sie dürfen

Staatsminister Dr.

1.“ 11““ 8

rückständiger Mann. Daß Neurasthenie oder Nervenleiden sehr oft die Folge von Unfällen sind, ist eine feststebende Tatsache. Was soll denn ein körperlich heruntergekommener, invalide gewordener Arbeiter machen? Verdienen kann er nichts, weil er keine Stellung mehr findet. Auf dem letzten Berufsgenossenschaftstag hat ein Vertreter der preußischen Regierung den ausführenden Behörden gewissermaßen empfohlen, einer Bestimmung, die auf Antrag Stadthagen in das Gesetz gekommen ist, keine Folge zu geben. Daß die Sozialdemo⸗ kraten behördlicherseits als Leute minderen Rechts bezeichnet werden, wußten wir schon; neu war mir aber, daß auch Anträge der sozial⸗ demokratischen Partei minderwertig seien, auch wenn sie in das Gesetz gekommen sind. Die Bestimmung über das Wiederaufnahmeverfahren bei Rentenansprüchen sollte erleichtert werden. Das jetzige Verfahren ist eine Quelle von Ungerechtigkeiten gegen die verungluͤckten Arbeiter, die nach Ablauf der vorgeschriebenen Frist ihre berechtigten Ansprüche nicht geltend machen können. Sehr notwendig wäre, die kleinen Handwerksmeister, die keine Gesellen beschäftigen und die viel schlechter stehen als die Berufsarbeiter, der Alters⸗ und Invaliden⸗ versicherung zu unterstellen. Der Redner bemängelt das Wahlverfahren für die Arbeitervertreter zu den unteren Verwaltungsbehörden. In Nürnberg beständen keine Ortskrankenkassen und hätten die Arbeiter überhaupt kein Stimmrecht, in Hamburg hätten sie es des halb nicht, weil dort nur eine kleine Ortskrankenkasse bestände, das Gros der Arbeiterschaft müsse sich mit den freien Hilfskassen behelfen, diese besäßen aber kein freies Wahlrecht, weil ihr Wirkungs⸗ kreis über Hamburg hinausgehe und sich auch auf Altona erstrecke. Das Wahlsystem sei ungemein kompliziert und undurchsichtig. Es wäre die höchste Zeit, daß das Reichsamt des Innern und das Reichsversicherungsamt hier Wandel schafften. Zuletzt wünscht der Redner eine Aenderung der bergpolizeilichen Vorschriften zur Beseitigung gewisser, erst durch die Praxis eingetretener Benachteiligungen der von Unsällen betroffenen Bergleute hinsichtlich des Rentenbezuges. Auf dem Gebiete der Sozialreform scheine jetzt ein allgemeiner Stillstand eingetreten zu sein.

Staatssekretär des Innern, Staatsminister Dr. Graf von Posadowsky⸗Wehner:

Meine Herren! Der Herr Vorredner hat sich gegen eine sachverständige mediz inische Aeußerung gewendet, die ich hier bei einer früheren Rede vorgelesen habe. Ich hatte hierbei erklärt, daß es die Aeußerung eines sehr hervorragenden Nervenarztes wäre. Der Herr Vorredner erklärte, das könne kein sozialpolitisch verständiger Mann sein, sondern es müsse ein sozialpolitisch sehr rückständiger Mann sein. Ich muß dem Herrn Vorredner das wiederholt bestreiten. Kein Nervenarzt wird sich darüber auch nur im geringsten in Zweifel befinden, daß nach Unfällen neurasthenische Zustände und schwere Erschütterungen des ganzen Nervensystems eintreten können. Ich habe erst vor kurzem einen wissenschaftlichen Aufsatz gelesen, in dem ausgeführt wurde, daß Personen nach Eisenbahnunfällen, obwohl sie äußerlich gar nicht verletzt sind, einen solchen Chok des Nerven⸗ systems bekommen können, daß sie jede Tatkraft verlieren und zu jeder ferneren Beschäftigung unfähig sind. Daß Aerzte, und ins⸗ besondere Nervenärzte, solche Tatsachen nicht kennen oder in einer wissenschaftlichen Ausführung absichtlich außer acht lassen sollten, das, glaube ich, wird der Herr Vorredner mit mir für vollkommen aus⸗ geschlossen halten.

Die Ausführungen, die ich vorgelesen habe, bezogen sich vielmehr auf Fälle, wo jene Voraussetzungen, die der Herr Vorredner anführte, nicht vorliegen. Daß solche Fälle der reinen Rentenhysterie vor⸗ kommen, geht auch aus einer Entscheidung des Reichsversicherungs⸗ amts hervor, die im neuesten Bericht des Reichsversicherungsamts ent⸗ halten ist. Der Bericht liegt, glaube ich, dem hohen Hause noch nicht vor. Dort heißt es auf Seite 25: 1

Der ursächliche Zusammenhang zwischen Betriebsunfall und einem Leiden ist zu verneinen, wenn jener lediglich durch die Be⸗ mühungen um Durchsetzung des vermeintlichen, aber unberechtigten Anspruchs auf Unfallrente und die damit verbundenen seelischen Er⸗ regungen zur Entwicklung gelangt ist, während der Unfall selbst als wesentlicher Umstand für die Entstehung des Leidens ausscheidet.

Das sind Fälle, meine Herren, welche die sachverständige Erklärung vorsieht, die ich hier vorgelesen habe, und auf die ich mich gestützt habe, wenn ich sagte, daß Fälle vorkommen, wo der Unfall gar keine Rolle mehr spielt, sondern wo der Rentensucher in der Verfolgung seines Rechts und durch die Art der Verfolgung seines Rechts schließ⸗ lich in einen krankhaften und willensschwachen Zustand gerät. Daß das vorkommt, geht aus jener Entscheidung des Reichsversicherungs⸗ amts klar hervor, und nur gegen diese Fälle habe ich mich gewendet.

Was ferner die sehr wichtige Frage der eventuellen Wieder⸗ aufnahme des Verfahrens betrifft, so ist diese Frage be⸗ reits in der vorigen Tagung des Reichstags eingehend er⸗ örtert worden; ich habe damals zugesagt, dieser Frage nachzugehen. Ich habe deshalb das Reichsversicherungsamt darüber gehört, und dieses erklärte:

Wollte man die Wiederaufnahme im Falle der glaubhaften Zurücknahme einer uneidlichen Zeugenaussage zulassen, so würde man wohl nicht umhin können, auch den Fall einzubeziehen, in dem eine uneidliche Aussage eines Zeugen später durch Aussagen neuer Zeugen widerlegt wird. Damit käme man auf das weite Gebiet der Wiederaufnahme auf Grund neuer Tatsachen und Beweismittel insbesondere auch Gutachten überhaupt. Die Endgültigkeit der rechtskräftigen früheren Entscheidung würde dadurch in bedenklichem Umfange viel weiter als nach der Zivilprozeßordnung in Frage gestellt werden. v

Das Reichsversicherungsamt erklärte weiteerr:

Wollte man übrigens in den Fällen der späteren Zurücknahme oder auch der Widerlegung einer uneidlichen Zeugenaussage die Wiederaufnahme des Verfahrens zu Gunsten der Rentenberechtigten zulassen, so würde man nicht umhin können, sie gegebenenfalls auch zu Gunsten der Versicherungsträger, also zu Ungunsten der Rentenberechtigten, zuzulassen. Die Sache hat also für die Rentenberechtigten im ganzen ihre zwei Seiten, zumal da die Fälle der letzteren Art vermutlich die häufigeren sein würden.

Das Reichsversicherungsamt erklärte schließlich:

Offenbare Härten, welche sich aus dem beschränkten Umfange der Wiederaufnahme des Verfahrens ergäben, würden gegenwärtig in der Art ausgeglichen, daß die Versicherungsträger ersucht würden, unter Verzicht auf die Geltendmachung der Rechtskraft sachlich erneut durch berufungsfähigen Bescheid Stellung zu dem Anspruch zu nehmen. Diesem Ersuchen sei bisher in der Regel entsprochen worden.

Und in einem Rundschreiben des Reichsversicherungsamts vom

15. November 1904 an die Vorstände der Berufsgenossenschaften wegen des Verfahrens bei Feststellung der Rentenansprüche heißt es.

Die freiwillige Wiederaufnahme des Verfahrens hat auf dem

auf dem Gebiete des bürgerlichen Rechts. Da die Feststellungen in Unfallversicherungssachen sich meist auf unbeeidigte Aussagen und 8 Gutachten stützen, so ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens auf Grund der ohnehin engbegrenzten Vorschriften der Zivilprozeß⸗ ordnung im Unfallentschädigungsverfahren noch seltener angängig. Es entspricht daher der Billigkeit, das Feststellungsverfahren jeden⸗ falls dann von neuem einzuleiten, wenn eine unbeeidigte Be⸗- kundung, die bei der früheren Entscheidung für erheblich gehalten ist, sich nachträglich als unrichtig herausstellt. Es darf erwartet werden, daß die Berufsgenossenschaften, wie bisher, auch ohne An⸗ regung seitens des Reichsversicherungsamts von der Befugnis der freiwilligen Wiederaufnahme des Verfahrens Gebrauch machen werden.

Meine Herren, in jedem Fall, wo die Wiederaufnahme des Verfahrens nachgesucht ist, und der angeblich Rentenberechtigte sich an mich gewendet hatte, habe ich das Reichsversicherungsamt stets ver⸗ anlaßt, in dieser Weise auf die Berufsgenossenschaften einzuwirken.

Abg. Kulerski (Pole): Die Kapitalien der provinziellena Landesversicherungsanstalten sind bereits auf etwa 1 Milliarde ange⸗ wachsen. An dieser ungeheuren Summe klebt so manche Träne armer Leute. Die Klagen, die mir in großer Menge zugegangen sind, bestätigen meine Ueberzeugung, daß Millionen vorhanden sind, die aus geringen Verstößen der Versicherten oder Versicherungspflichtigen, aus Formfehlern geflossen sind und sich allmählich zu so hohen Be⸗ trägen kapitalisiert haben. Die Fälle sind zahlreich, wo die Bei⸗ träge gezahlt sind, aber die Versicherten nachher wegen solcher Form⸗ 8 fehler oder wegen zu bureaukratischer Härten in der Auslegung der gesetzlichen Bestimmungen weder die Alters⸗, noch die Invaliden- renten erhalten. Ganz besonders haben darunter die polnischen Rentenempfänger zu leiden, die von den Behörden, namentlich den unteren, sehr schlecht behandelt werden, wovon sich auch der Staats⸗ 8 sekretär, wenn er einmal in unsere Gegend kommen sollte, leicht über⸗ zeugen könnte. Die Anstaltskapitalien werden bei uns unter direkter Verletzung des Grundsatzes der konfessionellen Parität fast aus⸗ schließlich für evangelische Zwecke hergegeben; es wird damit kon⸗ fessionelle Propaganda getrieben; der Vaterländische Frauenverein und selbst Genossenschaften und Vereine, welche die Bekämpfung des Polen⸗ tums auf ihre Fahne geschrieben haben, erlangen Darlehne aus diesem onds. Die katholischen Kranken werden mit Vorliebe, und, wie es cheint, systematisch protestantischen Anstalten überwiesen, siehe das 8 Diakonissenhaus zu Posen, das ohne solche Zuweisung kaum bestehen könnte. 8 dncg. Trimborn (Zentr.): Die Stellung der Beamten der Berufsgenossenschaften ist schon früher hier berührt worden. In den sämtlichen Berufsgenossenschaften hat man im letzten Jahre Dienst⸗ ordnungen aufgestellt. Diese sind außerordentlich verschieden aus⸗ gefallen; desgleichen die Anstellungsbedingungen. Das Reichs⸗ versicherungsamt sollte doch auf möglichste Gleichmäßigkeit dieser Be⸗ stimmungen hinwirken. Einzelne Berufsgenossenschaften geben ihren Beamten ein Recht auf Pensionen, andere statuieren nur einen fakultativen Anspruch; das ist eine sehr mißliche Sache. Manche Beamten besitzen aber sogar nach langen Jahren tadelloser Führung kein Pensionsrecht. Das Reichsversicherungsamt sollte hier gelegentlich der Revision der Berufsgenossenschaften eingreifen, um solche ganz er⸗ heblichen Unterschiede auszugleichen. An irgend einer deutschen Uni⸗ versität oder an einem deutschen Polytechnikum sollte ein Lehrstuhl für Gewerbehygiene errichtet werden. 1 8 8 Abg. Körsten (Soz.): Die Praktiken der Berufsgenossen⸗ schaften gegenüber den verunglückten Arbeitern bis zur Anweisung der Rente sind geeignet, die Unzufriedenheit und den Unwillen in der Ar⸗ beiterschaft ganz erheblich zu steigern. 8 Nicht nur, daß man die 8 Opfer der Unfälle unnütz peinigt dadurch, daß man ihnen die Rente nicht gibt, daß man sie über ihre Zukunft im Zweifel läßt, zieht man auch oft die Zahlung monatelang nach der 14. Woche hin. Manche Genossenschaften geben ja Vorschüsse, aber nur 20, 30 ℳ; damit soll sich die Familie einrichten und sich oft monatelang durchhelfen. Da spielen sich oft in den Bureaus der Berufsgenossen⸗ schaften herzzerreißende Szenen ab und wiederholen sich oft auf unserem Gewerkschaftsbureau. Manche Berufsgenossenschaften geben aber auch nicht einmal einen solchen geringen Vorschuß, sondern verweisen den Verunglückten und seine Familie an die Armendirektion. Und auch von dieser ist nicht immer leicht etwas zu erlangen; anderseits zahlen manche Berufsgenossen⸗ schaften die Rente, wenn sie endlich zur Anweisung gelangt ist, nicht an den Verunglückten, sondern an die Armendirektion, um deren Leistung zunächst zu decken. Sehr böse liegen auch die Verhältnisse, wenn bei einem Unfallverletzten eine Verschlimmerung eintritt. Aerzte und Krankenhäuser geben keine Atteste an die Verletzten; in Berlin tut dies keine einzige Anstalt. Wie soll nun der Verletzte die Ver⸗ schlimmerung nachweisen? Diese Uebelstände sind dazu angetan, die Arbeiterschaft aufzubringen. 1“ Das Kapitel wird bewilligt, ebenso die Ausgaben für die Physikalisch-⸗technische Reichsanstalt.

Beim Kapitel „Kanalamt“ kommt der

Abg. Hoeck (fr. Vgg.) auf die Wünsche bezüglich der Ver⸗ mehrung der Verkehrsgelegenheiten über den Kanal zurück. Für eine bestimmte Gemeinde, die durch die Kanalanlage eine alte stark frequentierte Verkehrsstraße verloren habe, befürwortet er die Ein⸗ richtung einer Stand⸗ oder Schwebefähre und einer Brücke. Ferner wünscht er Vermehrung der Ladeplätze. Weitere Ausführungen des Redners werden im einzelnen auf der Tribüne nicht verständlich; er scheint Beschwerden über Beamte des Kanalamtes vorzubringen.

Abg. Dr. Leonhardt (fr. Volksp.) tritt für die Aufbesserung der Verhältnisse der Lotsen ein. Das Gehalt von 1500 entspreche keines⸗ wegs den Anforderungen, die an diese Beamten gestellt würden, und der aufreibenden Anstrengung des Dienstes, in dem es Feiertage überhaupt nicht gebe. Von vier Todesfällen seien drei im Dienste einge⸗ treten, diese drei Personen seien inmitten ihrer Tätigkeit von einem Herz⸗ schlage dahingerafft worden. Die Kanalverwaltung müsse auch ihren Beamten das nötige Wohlwollen entgegenbringen. Es sei zu rigoros, 1 wenn das Kanalamt verlange, daß der Lotse dem Kapitän, der ibn an Bord genommen habe, das Frühstück, Mittag oder Abend⸗ essen mit 15 40 bezahlen solle; ein Kapitän habe er⸗ klärt, er würde dem Lotsen, der dies tun würde, das Geld an den Kopf werfen. Von Bestechung könne man in diesen Fällen doch nicht reden; was solle dann wohl von den Landbriefträgern gelten: Die Denkschrift über die Arbeiterverhältnisse am Kanal sei nicht aus⸗ führlich genug. Die Krankenversicherung der Arbeiter sei mangelhaft, da die infolge des Streiks mit den Aerzten aufgehobene Familien⸗ versicherung noch immer nicht wieder eingeführt sei. Den Wunsch des Vorredners auf Verbesserung der Verkehrswege kann ich nur unterstützen.

Das Kapitel wird bewilligt.

Bei den Ausgaben 8 das Aufsichtsamt für Priv versicherungen bemerkt der ““ j

sich Er „. erger (Zentr.): Die Geschäftsführung dieses Amtes verdient alle Anerkennung, um so mehr, als es in der letzten Zeit sehr heftig angegriffen worden ist. Es wurde ihm zuerst vorgeworfen, daß es die kleinen Kassen zu Gunsten der großen bevorzuge, dann wurde der umgekehrte Vorwurf erhoben. Ich finde, daß das Amt den kleinen und großen Versicherungen durchaus objektiv gegenübersteht. Ich wünsche nun, daß der Versicherungsbeirat zweckmäßiger zusammengesetzt werde als bisher. In diesem Versicherungsbeirat sitzen drei national⸗ liberale Abgeordnete. Dagegen habe ich nichts, aber ich wünsche, daß mehr Vertreter der Landwirtschaft und der Arbeiter darin vertreten sind. Schließlich möchte ich 85 Erwägung stellen, ob nicht in Berlin ein amtliches Taxbureau zur Regelung des Hypothekenwesens errichtet

nicht 1 . Der Gutachter, auf den sich der Staats⸗ Recendeneher uen eein sozialpolitisch fortgeschrittener, sondern

8

Gebiete der Unfallversicherung eine viel größere Bedeutung als

werden könnte.