2
.
testens in dem auf den 5. Dezember 1905, Vormittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Ver⸗ schollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Auf⸗ forderung, spätestens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen. 1
Stralsund, den 4. März 1905.
Königliches Amtsgerichtt.
[94739] Aufgebot. F. 32/04.
Der Moritz Meyer, Kaufmann zu Herlisheim, in seiner Eigenschaft als Vormund der minderjährigen Florentine Meyer zu Herlisheim, hat beantragt, die verschollenen Eheleute Adolf Ernst Oskar Held und Luise geborene Weiß, zuletzt wohnhaft in Straßburg, für tot zu erklären. Die bezeichneten Verschollenen werden aufgefordert, sich spätestens in dem auf Dienstag, den 26. September 1905, Vormit⸗ tags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, im Zimmer Nr. 55, Obergeschoß, anberaumten Auf⸗ gebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todes⸗ erklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod der Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen.
Straßburg, den 11. März 1905.
Kaiserliches Amtsgericht.
[94745] 8
Durch Ausschlußurteil des Königlichen Amtsgerichts Neumünster vom 24. Januar 1905 ist die am 30. August 1854 geborene Dorothea Margaretha Christine Schröder mit der Maßgabe für tot erklärt worden, daß als Zeitpunkt des Todes der 31. De⸗ zember 1892 festgestellt worden ist. Alle diejenigen, welche ein Erbrecht auf deren Nachlaß zu haben ver⸗ meinen, werden aufgefordert, ihre Erbansprüche bis zum 1. Juli 1905 bei dem unterzeichneten Gerichte anzumelden.
Neumünster, den 8. März 1905.
Königliches Amtsgericht. Abt. I. [86531] Bekauntmachung.
Am 18. April 1904 ist zu Guadalajara in der Merikanischen Republik der am 6. Juni 1868 zu Passon⸗Reisgen im Kreise Tilsit geborene deutsche Reichsangehörige Eduard Rose, Inhaber einer Tischlerei, Sohn der vorverstorbenen Eigenkätner Martin und Maria, geb. Bungies, Roseschen Ehe⸗ leute ohne Errichtung eines Testaments und ohne Hinterlassung bekannter Erben verstorben. Auf Er⸗ suchen des Gerichts in Guadalajara werden alle, welche einen Anspruch auf die Erbschaft zu haben glauben, aufgefordert, sich innerhalb einer Frist von dreißig Tagen, gerechnet von der Ver⸗ öffentlichung der letzten dieser dreimal er⸗ lassenen Bekanntmachung, vor dem unterzeichneten Gericht einzufinden und es zu beweisen.
Tilsit, den 11. Februar 1905.
Königliches Amtsgericht.
[94753] Aufgebot. F. 3/05. 1.
Der Verwalter des Nachlasses des Arbeiters Louis Röder und dessen Ehefrau Wilhelmine geb. Schuh⸗ mann in Dessau hat das Aufgebotsverfahren zum Zwecke der Ausschließung von Nachlaßgläubigern be⸗ antragt. Die Nachlaßgläubiger werden daher aufge⸗
fordert, ihre Forderungen gegen den Nachlaß der verstorbenen Arbeiter Louis Röderschen Eheleute in
dem auf Dienstag, den 2. Mai 1905, Vorm. 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 4, anberaumten Aufgebotstermin anzumelden. Die Nachlaßgläubiger, welche sich nicht melden, können unbeschadet des Rechts, vor den Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen be⸗- rücksichtigt zu werden, von den Erben nur insoweit Befriedigung verlangen, als sich nach Befriedigung der nicht ausgeschlossenen Glaͤubiger noch ein Ueber⸗ schuß ergibt. “ Dessau, den 1. März 1905 Herzoglich Anhaltisches Amtsgericht. [94333] Aufgebot. 16. F. 5 — 05./1. Der Rechtskonsulent Otto Heuer zu Dortmund hat als Verwalter des Nachlasses des am 13. Sep⸗ tember 1901 verstorbenen Kaufmanns Ludwig Vollmer von Dortmund das Aufgebotsverfahren zum Zwecke der Ausschließung von Nachlaßgläubigern beantragt. Die Nachlaßgläubiger werden daher aufgefordert, ihre Forderungen gegen den Nachlaß des verstorbenen Pollmer spätestens in dem auf Montag, den 5. Juni 1905, Mittags 12 Uyr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 115, anberaumten Aufgebotstermine bei diesem Gericht anzumelden. Die Anmeldung hat die Angabe des Gegenstandes und des Grundes der Forderung zu enthalten. Ur⸗ kundliche Beweisstücke sind in ÜUrschrift oder in Ab⸗ schrift beizufügen. Die Nachlaßgläubiger, welche sich nicht melden, können, unbeschadet des Rechts, vor den Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Ver⸗ mächtnissen und Auflagen berücksichtigt zu werden, von dem Erben nur insoweit Befriedigung ver⸗ langen, als sich nach Befriedigung der nicht aus⸗ eschlossenen Gläubiger noch ein Ueberschuß ergibt. uch haftet ihnen jeder Erbe nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Verbindlichkeit. Für die Gläubiger aus flichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen owie für die Gläubiger, denen die Erben unbe⸗ chränkt haften, tritt, wenn sie sich nicht melden, nur der Rechtsnachteil ein, daß jeder Erbe ihnen nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Verbindlichkeit haftet. Dortmund, den 28. Februar 1905. Königliches Amtsgericht. [94329] Aufgebot. 1 Das Amtsgericht Hamburg hat heute folgendes Auf⸗ gebot erlassen: Auf Antrag der Schwester des für tot erklärten Seemanns Emil Martin Wilhelm Wulff, nämlich der Frau Wilhelmine Marie Schmitt, eb. Wulff, vertreten durch die hiesigen Rechtsanwälte res. Halben und Heckscher, werden alle Nachlaß⸗
gläubiger des am 16. April 1853 hierselbst ge⸗
borenen und durch Urteil des Amtsgerichts Hamburg vom 4. Januar 1905 für tot erklärten Seemanns Emil Martin Wilhelm Wulff, als dessen Todes⸗ zeitpunkt der Beginn des 1. Januar 1900 festgestellt worden ist, aufgefordert, ihre Forderungen bei der Gerichtsschreiberei des hiesigen Amtsgerichts, Zivil ⸗ ustizgebäude vor dem Holstenthor, Erdgeschoß,
ittelbau, Zimmer Nr. 165, spätestens aber in dem auf Mittwoch, den 10. Mai 1905, Nachmittags 2 Uhr, anberaumten Aufgebots⸗
termine, daselbst, Hinterflügel, Erdgeschoß, Zimmer
Nr. 161, anzumelden. Die Anmeldung einer
94335]
Forderung hat die Angabe des Gegenstandes und des
“ .“
Grundes der Forderung zu enthalten. Urkundliche
Beweisstücke Snn in Urschrift oder in Abschrift bei⸗ zufügen. Nachlaßgläubiger, welche sich nicht melden, können, unbeschadet des Rechts, vor den erbindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen berücksichtigt zu werden, von den Erben nur insoweit Befriedigung verlangen, als sich nach Befriedigung der nicht ausgeschlossenen Gläubiger noch ein Ueber⸗ schuß ergibt; auch haftet jeder Erbe nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil ent⸗ sprechenden Teil der Verbindlichkeit. Für die Gläubiger aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen sowie für die Gläubiger, denen die Erben unbeschränkt haften, tritt, wenn sie sich nicht melden, nur der Rechtsnachteil ein, daß jeder Erbe ihnen nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Verbindlichkeit haftet. 8
Hamburg, den 3. März 1905. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts Hamburg.
Abteilung für Aufgebotssachen.
[94749] Aufgebot.
Der Aktuar Karl Fröck in Schwerin hat als Ver⸗ walter des Nachlasses des am 3. Juni 1904 in Schwerin verstorbenen Zigarrenmachers Fritz Feige in Schwerin das Aufgebotsverfahren zum Zwecke der Ausschließung von Nachlaßgläubigern beantragt. Die Nachlaßgläubiger werden daher aufgefordert, ihre Forderungen gegen den Nachlaß des verstorbenen Zigarrenmachers Fritz Feisge in Schwerin spätestens in dem auf Sonnabend, den 6. Mai 1905, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermin bei diesem Gericht anzumelden. Die Anmeldung hat die Angabe des Gegenstandes und des Grundes der Forderung zu eigeln; urkundliche Beweisstücke sind in Urschrift oder in Abschrift beizufügen. Die Nachlaßgläubiger, welche sich nicht melden, können, unbeschadet des Rechts, vor den Verbindlichkeiten aus Pflichtteils⸗ rechten, Vermächtnissen und Auflagen berücksichtigt zu werden, von dem Erben nur insoweit Befriedigung verlangen, als sich nach Befriedigung der nicht aus⸗ geschlossenen Gläubiger noch ein Ueberschuß ergibt. Die Gläubiger aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen sowie die Gläubiger, denen der Erbe unbeschränkt haftet, werden durch das Aufgebot nicht betroffen.
Schwerin, den 11. März 1905.
Großherzogliches Amtsgericht. 1 Aufgebot. 8 8
Der Rechtsanwalt Karl Stenschke zu Wongrowitz hat als Verwalter des Nachlasses der am 24. Februar 1896 in Pomarzanki verstorbenen Wirtschafterin Konstantia Juliana Latosinska aus Pomarzankt das Aufgebotsverfahren zum Zwecke der Ausschließung von Nachlaßgläubigern beantragt. Die Nachlaß⸗ gläubiger werden daher aufgefordert, ihre Forderungen gegen den Nachlaß der verstorbenen Juliana Lato⸗ sinska spätestens in dem auf den 14. Juni 1905, Vormittags 11 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermine bei diesem Gericht anzumelden. Die Anmeldung hat die Angabe des Gegenstandes und des Grundes der Forderung zu enthalten; urkundliche Beweis⸗ stücke sind in Urschrift oder in Abschrift bei⸗ zufügen. Die Nachlaßgläubiger, welche sich nicht melden, können, unbeschadet des Rechts, vor den Ver⸗ bindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen berücksichtigt zu werden, von dem Erben nur insoweit Befriedigung verlangen, als sich nach Befriedigung der nicht ausgeschlossenen Gläubiger noch ein Ueberschuß ergibt. Die Gläubiger aus Pflicht⸗ teilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen sowie die Gläubiger, denen der Erbe unbeschränkt haftet, werden durch das Aufgebot nicht betroffen.
Wongrowitz, den 6. März 1905.
Königliches Amtsgericht.
Oeffentliche Bekanntmachung. 95. V 2596. 01. 4-
In dem von dem früheren Schauspieler Johannes Molkow und dessen Ehefrau Bertha Molkow, ge⸗ borenen Schirop, am 19. Oktober 1901 zu Berlin notariell errichteten und am 18. Februar 1905 eröffneten gemeinschaftlichen Testamente ist der Sahn der Erb⸗ lasser, Hans Molkow, zur Zeit unbekannten Auf⸗ enthalts, bedacht.
Berlin, den 2. März 1905. [94757]
Königliches Amtsgericht I. Abteilung 95. [94756] Beekanntmachung.
Es sind von unterzeichnetem Gericht für tot er⸗ klärt worden:
I. Durch Ausschlußurteil vom 22. Februar 1905:
1) Heinrich Heller von Garbenteich, geboren am 9. November 1850,
2) Johann Georg Hofmann von Kinzenbach, geboren am 22. August 1781,
3) Philipp Lepper von Reiskirchen, geboren am 9. April 1852,
4) Heinrich Formhals von Allendorf a. Lda, geboren am 17. Juli 1833,
5) Louis Rolleri von Reiskirchen, geboren am 10. März 1843.
II. Durch Ausschlußurteil vom 1. März 1905: 188 Adam Köhler von Gießen, geboren am 18. April
849.
III. Durch Ausschlußurteil vom 9. März 1905:
7) Margarete Pfeiffer von Großen⸗Buseck, ge⸗ boren am 27. Februar 1815.
Als Todestag wurde zu Ord.⸗Nr. 1, 3, 4, 5, 6 und 7 der 1. Januar 1900 und zu Ord.⸗Nr. 2 der 22. August 1852 festgestellt.
Gießen, den 11. März 1905.
Großh. Amtsgericht. [95130] b
Durch Ausschlußurteil des unterzeichneten Gerichts vom 9. März 1905 ist der am 2. September 1853 in Mölln gekorene Buchbinder Joßann Heinrich Gustay Ledebur für tot erklärt worden. Als Todes⸗ tag ist der 1. Januar 1905 festgestellt.
Mölln, 10. März 1905.
Königl. Amtsgericht.
[94786] 3 — Durch Ausschlußurteil des unterzeichneten Gerichts vom 2. März 1905 sind die 15 Aktien der Portland Cement⸗Werke Union Aktiengesellschaft zu Ennigerloh Nr. 191 — 205 über je 1000 ℳ für kraftlos erklärt.
Oelde, den 4. März 19 5.
Königliches Amtsgericht.
[94785] S „F 5/04. 12. Durch Urteil des unterzeichneten Ge⸗ richts vom 3. März 1905 sind folgende 4 angeblich verloren gegangene Wechsel:
a. über ℳ 55,30, fällig am 15. „Juni 1904, d. d. Turn, den 1. Juni 1904,
b. über ℳ 30, fällig Mitte Juni 1904, d. d. Triest, Eh
den 28. Mai 1904,
c. über ℳ 146,20, fällig am 15 Juni, d. d. Eisenach in Thüringen, den 28. April 1904,
d. über ℳ 20 000, fällig am 14. Juni 1904, d. d. Crefeld, den 14. März 1904
für kraftlos erklärt worden.
Crefeld, den 6. März 1905. 8
Königliches Amtsgericht.
[94770] Oeffentliche Zustellung. 4. R. 58/05. 14.
Die Ehefrau Anne Marie Schwanke, geb. Lingait, zu Jarrenwisch, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Tetens in Altona, klagt gegen den Arbeiter Franz Schwanke, geboren am 9. März 1866 zu Adlig⸗ Buda, früher zu Kremperheide, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß Beklagter die Klägerin böslich verlassen habe, mit dem Antrage auf Ehescheidung und Erklärung des Beklagten für den schuldigen Teil. Die Klägerin ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Neasenheeg des Rechtsstreits vor die vierte Zivilkammer des Königlichen Land⸗ gerichts zu Altona auf Dienstag, den 30. Mai 1905, Vormittags 10 Uhr, mit der Auf⸗ forderung, einen bei dem gedachten Gerichte zu⸗ gelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Altona, den 6. März 1905. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[94778] Oeffentliche Zustellung. 5 R 34/04. 5.
In der Prozeßsache der Ehefrau des Technikers Engelbert Stoff, Maria geborene Valerius, in Unna, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Moeltgen, gegen den Techniker Engelbert Stoff, früher zu Cöln, jetzt ohne bekannten Aufenthalt, wegen Ehe⸗ scheidung, ladet die Klägerin den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 5. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts in Cöln auf den 23. Mai 1905, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Cöln, den 9. März 1905.
Dahlmann, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[94779] Oeffentliche Zustellung, 68. R. 10/05. 2.
Die Ehefrau Heinrich Friedrich Emmel, Emma Marta geb. Kümmel, in Oschatz in Sachsen, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. jur Becker in Cöln, klagt gegen den Kürschner Heinrich Friedrich Emmel, zuletzt in Genf wohnhaft, jetzt ohne be⸗ kannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, auf Grund des § 1567 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs mit dem Antrage auf Scheidung der zwischen ihnen am 27. April 1895 zu Osterore geschlossenen Ehe. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die VII. Zivil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts in Cöln auf den 20. Mai 1905, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zusteging wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. 1
Cöln, den 11. März 1905.
3 Wittmers, “ als Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. [94767] Landgericht Hamburg.
Oeffentliche Zustellung. I Z 272/05.
Die Ehefrau Caroline Anna Lisette Barowsky, geb. Käther, in Hamburg, vertreten durch Rechts⸗ anwalt Ph. M. Simmonds, klagt gegen ihren Ehe⸗ mann Sebastian Oskar Barowsky, unbekannten Aufenthalts, wegen schwerer Verletzung der durch die Ehe begründeten Pflichten, mit dem Antrage, die Ehe der Parteien auf Grund § 1568 B. G.⸗B. zu scheiden und den Beklagten für den allein schuldigen Teil zu erklären. Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Zivilkammer ] des Landgerichts Hamburg (Ziviljustiz⸗ gebäude vor dem Holstentor) auf den 24. Ma 1905, Vormittags 9 ½ Uhr, mit der Auf⸗ forderung, einen bei dem gedachten Gerichte zu⸗ gelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Hamburg, den 10. März 1905.
W. Clauss, Gerichtsschreiber des Landgerichts. [94768] Landgericht Hamburg.
Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Adelhaid Francisca Desideria Horn, geb. Tuscher, in Dresden, vertreten durch Rechts⸗ anwälte Dres. Antoine⸗Feill, Seelig u. Ehlers, Hamburg, klagt gegen ihren Ehemann, Schauspieler Amandus Heinrich Martin Horn, unbekannten Auf⸗ enthalts, wegen böslicher Verlassung, mit dem An⸗ trage: die Ehe der Parteien zu scheiden und den Beklagten für den schuldigen Teil zu erklären. Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die Zivilkammer III. des Landgerichts Hamburg (Ziviljustizgebäude vor dem Holstentor) auf den 16. Mai 1905, Vormittags 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem ge⸗ dachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Hamburg, den 13. März 1905.
Diederichs, Gerichtsschreiber des Landgerichts. [94771] Oeffentliche Zustellung.
In Sachen der Ehefrau Berta Rosa Luise Andreas, geb. Liebscher, in Alt⸗Schönefeld, Klägerin, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt, Justizrat Dr. Linckelmann in Hannover, gegen den Kaufmann Julius Albert Richard Andreas, früher in Hannover, dann in Wien, jetzt unbekannten Aufenthalts, Be⸗ klagten, wegen Ehescheidung, ladet die Klägerin den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die sechste Zivilkammer des Königlichen Landgerichts in Hannover auf den 8. Juni 1905, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird diese Ladung bekannt gemacht.
Hannover, den 10. März 1905.
* Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
94776]
Oeffentliche Zustellung. Zu: 4. R 31/05. 2.
Die Ehefrau des Maurers Pabst, Minna geb. Frive. zu Stendal, Prozeßbevollmächtigter: Justizrat
dr. Fleischauer, zu Magdeburg, klagt gegen ihren Ehemann, den Maurer Ferdinand Pabst, früher zu Magdeburg, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen
ebruchs und schwerer Verletzung der durch die Eh⸗ begründeten Pflichten, mit dem Antrage, die Ehe da Parteien zu scheiden und den Beklagten für den allen schuldigen Teil zu erklären. Die Klägerin ladet den Bo⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstren vor die vierte Zivilkammer des Königlichen Landgerichtz zu Magdeburg, Halberstädterstraße 131, Zimmer 144 auf den 24. Mai 1905, Vormittags 9 Uhn, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gericht zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke de öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klag bekannt gemacht. 1 Magdeburg, den 6. März 1905. Kleinau, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[94775] Oeffentliche Zustellung. Zu 4 R 10/05.4
Die verehelichte Wilhelmine Rumpf, geb. Montan, zu Löderburg, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwal Dr. Rautmann zu Magdeburg, klagt gegen dar Bergarbeiter Wilhelm Rumpf, früher zu Löderburg jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen böslicher Ven⸗ lassung, mit dem Antrage, die Ehe der Parteien trennen und Verklagten für schuldig zu erklären Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündliche Verhandlung des Rechtsstreits vor die 4. Zivil kammer des Königlichen Landgerichts zu Magdeburg Halberstädterstraße 131, Zimmer 145, auf da 24. Mai 1905, Vormittags 9 Uhr, mit de Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte ze gelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke d öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klag bekannt gemacht. 8
Magdeburg, den 6. März 1905.
Wesche, Justizanwärter,
als Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[94781) SOeffentliche Zustellung.
Die Klara Auguste Schneider, geb. Schneider, i Obermaßfeld, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwal Dr. Härtrich in Meiningen, klagt gegen ihm Ehemann, den Oekonom Hermann Theodor Rudch Schneider, früher in Obermaßfeld, jetzt unbekannte Aufenthalts, wegen böslicher Verlassung mit des Antrage, die unter den Parteien bestehende Ehe wi geschieden, der Beklagte für den allein schuldig Teil erklärt und zu den Rechtsstreitskosten verurtei Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündliche Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Zirik kammer des Landgerichts zu Meiningen auf Freita den 19. Mai 1905, Vormittags 9 Uhr, m. der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerickt zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke d öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Kla bekannt gemacht.
Meiningen, den 11. März 1905.
Der Gerichtsschreiber des Landgerichts. [94780] Oeffentliche Zustellung. 2. R. 43/04. 1
Die verehelichte Tagelöhner Haase, Martha gü Barz, zu Plötzig, Prozeßbevollmächtigter: Justiz Müller in Schlawe, klagt gegen ihren Ehemarn den Tagelöhner Wilhelm Haase, früher zu Wenmd Puddiger, jetzt unbekannten Aufenhalts, unter d Behauptung, daß der Beklagte sich schon länger à. ein Jahr gegen den Willen der Klägerin in böslich Absicht von der häuslichen Gemeinschaft fern gehalt habe, mit dem Antrage dahin zu erkennen:
1) die Ehe der Parteien wird geschieden,
2) Beklagter trägt die Schuld an der Scheidung 3) Beklagter hat die Kosten des Rechtsstreits; ragen.
Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlice Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Zoh kammer des Königlichen Landgerichts zu Stolv den 30. Mai 1905, Vormittags 9 Uhr, n der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerch zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke! öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug Schriftsatzes vom 22. Februar 1905 bekannt gemas
Stolp, den 8. März 1905.
Manske, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. [93887] Oeffentliche Zustellung. C 9705.
Der am 1. Januar 1905 geborene Georg Witce in Wienrode, vertreten durch seinen Vormund, dâh Wegearbeiter Karl Wieckert daselbst, klagt gen den Schreiber Georg Harth, früher hier, jetzt n bekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, d der Beklagte der außereheliche Vater des Kläg sei, mit dem Antrage, auf Verurteilung des 2 klagten durch vorläufig vollstreckbares Urteil Zahlung von 160 ℳ jährlicher Unterhaltekof don der Geburt des Klägers, 1. Januar 1905, † zum zurückgelegten 16 Lebensjahre desselben, in
p
bar in vierteljährlichen Vorauszahlungen. 2.
A
9
Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen T handlung des Rechtsstreits vor das Herzogliche An gericht zu Blankenburg a. H. auf den 16. Ju 1905, Vormittags 10 Uhr. Zum Zweck öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der K. bekannt gemacht.
Blankenburg a. H., den 8. März 1905. Der Gerichtsschreiber des Herzoglichen Amtsgerik
[95009] Oeffentliche Zustellung.
Der minderjährigen Cäcilie Glasder in Be⸗ vertreten durch ihren Vormund, den Arbeiter Au⸗ Warnick zu Charlottenburg, Huttenstr. 38, Prc bevollmächtigter Rechtsanwalt Correns in G⸗ stadt klagt gegen den Kellner Albert Bönig, flf⸗ in Eschenau, jetzt unbekannten Aufenthalts, n der Behauptung, daß der Beklagte der Mutter Klägerin, Dienstmadchen Franziska Glasder, in gesetzlichen Empfängniszeit, d. i. vom 12. März⸗ zum 11. Juli 1903, beigewohnt hat, mit dem trage:
1) den Beklagten zu verurteilen:
a. anzuerkennen, der Vater der am 8. Ja⸗ 1904 zu Berlin außerehelich geborenen Klägh zu sein,
b. vom Tage der Geburt, d. i. vom 8. Je⸗ 1904, ab bis zum vollendeten 16. Lebensjahre jäte 240 ℳ in vierteljährlichen Vorausraten, die ba⸗ fällig gewordenen Raten sofort zu zahlen.
88 Das Urteil für vorläufig vollstreckbar zm ären.
Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündl Verhandlung des Rechtsstreits vor das Könir⸗ Amtsgericht zu Guttstadt auf den 17. Mai 190 Vormittags 9 ½¼ Uyr. Zum Zwecke der es lichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage kannt gemacht. 1
Guttstadt, den 9. März 1905. .
Schlomski, .
Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgericht
MN 64.
Berlin, Mittwoch, den 15. März
1 Untersuchungssachen.
2. Aufofbot erlust⸗ und Fundsachen, Zustellungen u. dergl.
3. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ 2c. Versicherung. 4. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. 5. Verlosung ꝛc. von Wertpapieren.
Offentlicher Anzeiger.
6. Kommanditgesellschaften auf Aktien und Aktiengesellsch. 7. Erwerbs⸗ und Wirtschaftsgenossenschaften. 1 8. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten.
9. Bankausweise. 4
10. Verschiedene Bekanntmachungen.
2) Aufgebote, Verlust⸗u. Fund⸗ sachen, Zustellungen u. dergl.
[94777] Oeffentliche Zustellung.
1) Die geschiedene Frau Elsbeth Kühne, geb. Paulich, zu Berlin, Willibald Alexisstraße 29, 3) deren Kind Kurt Karl Albert Kühne, geboren am 18. Auaust 1902, vertreten durch seine Mutter zu 1 als Pflegerin, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt A. Schroeder zu Berlin SW., Dessauerstr. 12, klagen gegen den Pianofortearbeiter Albert Kühne, früher zu Rixdorf, Maybachufer 51 wohnhaft, jetzt unbekmnten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß der Beklagte den Unterhalt der Kläger als seiner geschiedenen Ehefrau und seines ebelichen Kindes be⸗ streite, mit dem Antrage:
1) den Beklagten zu verurteilen, an die Kläger zu⸗ Händen der Mutter monatlich 36 ℳ und zwar seit dem Tage der Rechtskraft des Scheidungsurteils — 1. Januar 1904 — zu zahlen, die rückständigen sofort, die vierteljährlichen Teilzahlungen im voraus zu entrichten, 1 3
2) das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu er⸗ klären,
3) ihm die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen.
Die Kläger laden den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die fünfte Zivil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts II in Berlin SW. 11, Hallesches Ufer 29 — 31, II Treppen, Saal 60, auf den 13. Juni 1905, Vor⸗ mittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt mit seiner Vertretung zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage und Ladung bekannt gemacht. 8
Berlin, den 7. März 1905.
Ellert, als Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts II.
[94764]
Der minderjährige August Nowarra zu Chechlau, vertreten durch seinen Vormund Bauer Bernhard Stypa ebenda, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Boroschek zu Tost, klagt gegen den Wirtschafter Josef Karkosch, früher zu Chechlau, jetzt unbekannten Aufenthalts, als seinen angeblich natürlichen Vater, auf Alimente mit dem Antrage, den Beklagten zu verurteilen, dem Kläger z. Hd. seines Vormundes von seiner Geburt an bis zur Vollendung seines 16. Lebensjahres als Unterhalt eine im voraus zu entrichtende Geldrente von vierteljährlich 36 ℳ, und zwar die rückständigen Beträge sofort, die künftig fällig werdenden Beträge am 23. Mai, 23. August, 23. November und 23. Februar j. Js. zu zahlen und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Der Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amts⸗ gericht zu Tost auf den 23. Mai 1905, Vor⸗ mittags 9 Uhr, Zimmer Nr. 5. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. 3 C. 56/05. “ 1
Tost, den 10. März 1905.
Springer,
Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[94763] Oeffentliche Zustellung. 1 Cg. 73/05.
Der Fleischermeister Julius Hermann Anger zu Annaberg klagt gegen den Dekorationsmaler Eduard Grohmann, früͤher in Annaberg, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß ihm der Beklagte aus Mietvertrag 59 ℳ 15 ₰ schuldig sei, mit dem Antrag auf vorläufig vollstreckbare Ver⸗ urteilung des Beklagten zur Zahlung von 59 ℳ 15 ₰. Der Kläger ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das König⸗ liche Amtsgericht zu Annaberg auf den 5. Mai 1905, Vormittags 9 Uhr.
Annaberg, den 11. März 1905.
Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[94758] 8 Oeffentliche Zustellung. 67. C. 298,05. 1. Die Firma J. Stock & Co. in Berlin, Friedrich⸗ straße 61, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Stock, Weißensee, König⸗Chaussee 15, klagt gegen den Paul Stock, früher in Berlin, Thurmstraße 70, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, auf Grund einer Warenforde⸗ rung mit dem Antrage, den Beklagten zu verurteilen, an Klägerin 268 ℳ nebst 4 % Zinsen seit dem 10. November 1900 zu zahlen und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht I in Berlin auf den 6. Mai 1905, Vormittags 10 Uhr, Neue Friedrichstraße 12/15, II. Stockwerk, 170/172. Zum Zwecke der öffentlichen Zu⸗ 899 wird dieser Auszug der Klage bekannt ge⸗ macht.
Berlin, den 9. März 1905.
Beauvais, Gerichtsschreiber 8 des Königlichen Amtsgerichts I. Abteilung 67.
„95010] Oeffentliche Zustellung. 8
Der Rentier Wilhelm Sievers in Berlin, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Senger hier, klagt gegen seine Ehefrau Antonie Sievers, geborene Hln. früher in Berlin, jetzt unbekanaten Aufent⸗ alts, unter der Behauptung, daß die Beklagte ihm gehörige Ersparnisse zurückgelegt, mit dem Antrage auf Zahlung von 5000 ℳ nebst 4 % Zinsen seit Klagezustellung. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 22. Zivilkammer des Koͤniglichen Landgerichts I in Berlin, Grunerstraße, Hauptportal, II. Stockwerk, Zimmer 2 — 4, auf den 15. Juni 1905, Vor⸗ mittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu be⸗
stellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Berlin, den 13. März 1905.
Hahn, Gerichtsschreiber
des Königlichen Landgerichts I. Zivilkammer 22. [94762] Oeffentliche Zustellung.
Die Schneiderin Frieda Rokotnitz in Breslau, Friedrich⸗Wilhelmstraße 30, Mittelh. II, klagt gegen die Kellnerin Katharina Hermanns, früher in Breslau, Friedrich Wilhelmstraße Nr. 52, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, auf Grund der Behauptung, daß die Beklagte in der Zeit vom 22. Oktober 1904 bis zum 15. November 1904 bei der Klägerin in Pension gewesen sei und sich dann, ohne Zahlung zu leisten, entfernt habe, mit dem Antrage: die Beklagte kostenpflichtig und durch vorläufig vollstreckbares Ur⸗ teil zur Zahlung von 23,90 ℳ zu verurteilen. Die Klägerin ladet die Beklagte zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht in Breslau auf den 30. Mai 1905, Vormittags 9 Uhr, Zimmer 36 im I. Stock des Geschäfts⸗ gebäudes Schweidnitzerstadtgraben Nr. 4. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. “
Breslau, den 9. März 1905. 1 5 C. 684/05. 1. Königliches Amtsgerich.
[94761] Oeffentliche Zustellung. 7 Cg. 197/05. Der Rechtsanwalt Dr. Rudolf Harnisch in Chemnitz, als Verwalter im Konkurse der offenen Handels⸗ gesellschaft Ernst Schulze & Co. daselbst, klagt gegen den Kaufmann Friedrich Emil Kahle, früher hier, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß der Beklagte als Mitinhaber der in Konkurs ge⸗ raten Handelsgesellschaft Ernst Schulze & Co. in weitem Umfange zwecks Tilgung von Privatschulden unter dem Namen der Gesellschaft Wechsel akzeptiert und dadurch die Gesellschaft, welche solche Wechsel im Betrage von über 1000 ℳ habe einlösen müssen, um mehr als 1000 ℳ geschädigt habe, mit dem Antrage, den Beklagten zu verurteilen, dem Kläger für den Konkurs der Firma Ernst Schulze & Co. 300 ℳ samt Zinsen zu 4 % seit dem Tage der Klagzustellung zu bezahlen und das Urteil für vor⸗ läufig vollstreckbar zu erklären. Der Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Chemnitz, Hohestraße 19, 1. Stock, Zimmer 37, auf den 6. Mai 1905, Vormittags 9 Uhr. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts Chemnitz, am 7. März 1905. [94354] Oeffentliche Zustellung.
Der 1) Leovold Levyv, 2) Julius Levy, beide Kauf⸗ leute, 3) die Witwe Isaak Levy, Nanette geb. Weill, in Biesheim, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Huber hier, klagen gegen den Emil Buob, Ackerer, früher zu Balzenheim, und 3 Genossen unter der Behauptung, daß Beklagte, als Erben des ver⸗ storbenen Georg Buob in Ostheim, an Kläger als Rechtsnachfolger des verstorbenen Handelsmanns Isaak Levy in Biesbeim auf Grund Kaufakt vor Notar Hansconrad in Colmar vom 12. April 1883 den Betrag von 320 ℳ nebst Zinsen schulden, daß sie, Kläger, beabsichtigen, die Zwangsvollstreckung aus dem Kaufakte zu betreiben, daß ferner Beklaste in ihrer angegebenen Eigenschaft an Kläger laut Schuld⸗ schein vom 5. April 1886 die Summe von 96 ℳ nebst 5 % Zinsen vom genannten Tage ab schulden, mit dem Antrage, anzuordnen, daß Kläger gegen Beklagte die Vollstreckungsklausel erteilt werde zu dem erwähnten Kaufakt vom 12. April 1883 für 320 ℳ nebst Zinsen vom 12. April 1900, ferner Beklagte zur Zahlung von 96 ℳ nebst 5 % Zinsen vom 5. April 1900 zu verurteilen und ihnen die Kosten aufzuerlegen. Die Kläger laden den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Zivilkammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Colmar auf den 2. Mai 1905, Vor⸗ mittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu be⸗ stellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Der Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Landgerichts. [95155] Oeffentliche Zustellung. 0 II. 28 05.
Die Maria Ursula Wiber, geb. Hilby, Witwe des † Rentners Joh. Bapt. Wiber, zu 25 Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Huber hier, klagt gegen:
1) den Karl Wiber, Metzgermeister, früher zu Colmar,
2) die Marie geb. Wiber, Wwe. Fritz Meyer,
3) Eugen Wiber, Rentner, früher zu Mexiko,
4) Faver Wiber, zuletzt in Lyon, alle jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, und 4 Genossen, unter der Behauptung, daß ihr Beklagte als Erben des verstorbenen Rentners Joh. Bapt. Wiber auf Grund Testaments vom 22. No⸗ vember 1901 und vom 28. Oktober 1903 die Summe von 10 000 ℳ schulden, mit dem Antrage, die Be⸗ klagten samtverbindlich zur Zahlung von 10 000 ℳ nebst 4 % Zinsen vom 8. November 1904 kostenfällig zu verurteilen. Die Klägerin ladet die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Zivilkammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Colmar auf den 2. Mai 1905, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem ge⸗ dachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Der Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Landgerichts. [94345] Oeffentliche Zustellung.
Der Geschäftsführer Hugo Joscht in Gleiwitz, Schützenstraße, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Brieger daselbst, klagt gegen den Expedienten Sig⸗ mund Meller, früher in Gleiwitz, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen einer Restforderung sür im Jahre 1902 und 1903 käuflich erhaltener Waren,
mit dem Antrage, den Beklagten zur Zahlung von 32,44 ℳ nebst 4 % Zinsen seit dem Tage der Klagezustellung kostenpflichtig zu verurteilen und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Der Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amts⸗ gericht in Gleiwitz, Zimmer Nr. 27, auf den 7. August 1905, Vormittags 9 Uhr. — Die Einlassungsfrist ist auf 1 Monat bestimmt. — Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. — 3 C. 274./05./1.
Gleiwitz, den 27. Februar 1905.
3 Adolph, Sekretär,
Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. [94630])/ SOeffentliche Zustellung.
Die Firma M. Kahn in Gemmingen (Baden), vertreten durch Rechtsanwalt Rosengart in Heil⸗ bronn, klagt gegen Hermann Weller, Schreiner⸗ meister von Neckargartach, mit unbekanntem Aufent⸗ halt abwesend, wegen Forderung aus Abrechnung, mit dem Antrage: durch ein für vorläufig vollstreck⸗ bar zu erklärendes Urteil den Beklagten zu ver⸗ pflichten, an die Klägerin die Summe von 56 ℳ nebst 4 % Verzugszins seit 1. Januar 1904 zu be⸗ zahlen und die Kosten des Rechtsstreits einschließlich derjenigen des Arrestverfahrens zu tragen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das K. Amtsgericht zu Heilbronn auf Montag, den 1. Mai 1905. Nach⸗ mittags 3 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage hiermit bekannt gemacht.
Heilbronn, den 10. März 1905.
Gerichtsschreiberei K. Amtsgerichts. Ensinger.
[94344] Oeffentliche Zustellung.
Die Firma Cassalette & Co., Maschinen⸗Kratzen⸗ Fabrik zu Aachen, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Dr. Heydorn in Neumünster, klagt gegen den Spinnmeister Josef Hilden, früher zu Neumünster, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß Beklagter ihr wegen käuflich gelieferter Waren 546 ℳ 30 ₰ schulde, die Zuständigkeit des Amts⸗ gerichts Neumünster vereinbart sei, mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig zu verurteilen, an Klägerin 546,30 ℳ nebst 5 % p. a. Zinsen seit dem 1. Januar 1905 zu zahlen, auch das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Neu⸗ münster auf Dienstag, den 9. Mai 1905, Vor⸗ mittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zu⸗ stellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Neumünster, den 9. März 1905.
Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[94769] Oeffentliche Zustellung. O. 101/05. Die Witwe des Auktionators Willers in Oldenburg — Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Schwartz in Oldenburg — klagt gegen 1) den Bernhard William Marius Weiermann in Bremerhaven, Deichstraße 2 — 8 2) den Küpermeister Hinr. Gerhard Christian Weiermann in Bremerhaven, Grenzstraße 11, 3) den Johann Hermann Weiermann, Wilhelms⸗ haven, Kasernenstraße 3, 1 4) Helene Cordes, geb. Weiermann, Neu⸗Geste⸗ münde, Gartenstraße 25, 5) Ferdinand Weiermann genannt Fritz Seghorn in Elsfleth, 6) Frau Seghorn, verwitwete Weiermann, geb. Janssen, in Elefleth, 3 7) den Maurer Johann Friedrich Gustav Otto Rose aus Mechelrode, Kreis Weimar — usbekannten Aufenthalts —, für sich, als Verwalter des Samt⸗ guts und als ges. Vertreter seiner minderjährigen Tochter, der 8) Frieda Rose zu Lehe, Neuestraße 44, und behauptet: im Grundbuch Artikel 223 der Stadtgemeinde Elsfleth stehe in der III Abteilung unter Nr. 1 eingetragen als Hypothek 200 Rth. Gold = 664,29 ℳ nebst 4 % jährlichen Zinsen, zahlbar nach halbjährlicher Kündigung, für den Auktionator Willers in Oldenburg. Letzterer sei ver⸗ storben. Nach seinem Testament stehe der Klägerin der lebenslängliche Nießbrauch und die alleinige Befugnis über den ganzen Nachlaß nach Belieben zu verfügen zu. Persönlicher Schuldner der Hypothek und Eigentümer des belasteten Grundbesitzes sei der verstorbene Arbeiter Hinrich Weyermann (Weiermann) in Elsfleth gewesen. Dieser sei beerbt worden von den Beklagten, die somit die Eigentümer des gen. 5. geworden seien. Das Kapital nebst Zinsen sei den Beklagten 1—6 auf den 1. Februar 1903, den Beklagten 7. und 8, bezw. deren bestellten Vertreter, auf den 15. April 1904 gekündigt. Die Zinsen seien rückständig seit dem 1. Mai 1904. Klägerin beantragt: vFeohhersag. liches Landgericht wolle die Beklagten kostenpflichtig verurteilen, zur Befriedigung wegen einer hypo⸗ thekarischen Forderung von 664,29 ℳ nebst 4 % Zinsen vom 1. Mai 1904 den Artikel 223 des Grundbuchs der Stadtgemeinde Elsfleth der Klägerin zur Zwangsvollstreckung zur Verfügung zu stellen, und das Ürteil gegen Sicherheitsleistung für vor⸗ läufig vollstreckbar erklären. Die Klägerin ladet die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die II. Zivilkammer des Großherzoglichen Landgerichts in Oldenburg auf den A. Mai 1905, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung an den Beklagten unter 7 wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Oldenburg, den 11. März 1905. Kühle, Sekretär, 1 V Gerichtsschreiber des Großh. Landgerichts
[94358] Oeffentliche Zustellung einer Klage.
Die Firma Friedr. Eiermann, Fabrik chem. techn.
u. pharmac. Produkte in Pforzheim, klagt gegen den Reisenden Emil Beringer, früher in Nürnberg, Rollnerstr. 38, z. Zt. an unbekannten Orten, mit dem Antrag auf Verurteklung des Beklagten:
a. zur Bezahlung von 99 ℳ 24 ₰ aus Abrech⸗ nung über Provision, Spesen und Inkasso; „b. zur Rückgabe eines Kommissionswarenlagers, eines kleinen Musterkoffers und einer Ledertasche, 1. Ersatz deren Wertes mit zusammen 158 ℳ
c. zur Tragung der Kosten des Rechtsstreits. 8
Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Kaufmanns⸗ gericht zu Pforzheim auf Mittwoch, den 3. Mai 1905, Vormittags 10 Uhr, Rathaus, Zimmer Nr. 1. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Pforzheim, 10. März 1905.
Der Gerichtsschreiber des Kaufmannsgerichts:
Anselment.
[94773] SOeffentliche Zustellung. 8. 0. 44/05. „Die landschaftliche Bank der Provinz Pommern in Stettin, vertreten durch die Direktoren Prömmel und Grame in Stettin. Prozeßbevollmächtigte: Justizrat Wehrmann und Rechtsanwalt Dr. Petrich in Stettin, klagt gegen den Maurermeister Fritz Kaeding, früher in Friedensburg, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund der Behauptung, daß fär sie auf dem Band XVII Nr. 691 des Grundbuchs von Grünhof verzeichneten Grundstück, dessen ein⸗ getragener Eigentümer Beklagter sei, eine 3 Monat nach Kündigung rückzahlbare Hypothek von 100 000 ℳ eingekragen sei, welche vor dem 1. Ok⸗ tober 1904 gekündigt sei, mit dem Antrage, den Beklagten zu verurteilen, wegen einer Forderung von 5000 ℳ die Zwangsvollstreckung des vorbezeichneten Grundstücks zu dulden, und das Urteil gegen Sicher⸗ heitsleistung für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die sechste Zivil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts in Stettin auf den 10. Mai 1905, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Stettin, den 11. März 1905. b Schleiffer, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[94774] Oeffentliche Zustellung. 8. O. 45/05. 3.
Die landschaftliche Bank der Provinz Pommern in Stettin, vertreten durch ihre Direktoren Prömmel u. Grame in Stettin, Prozeßbevollmächtigte: Justiz⸗ rat Wehrmann u. Rechtsanwalt Dr. Petrich in Stettin, klagt gegen den Maurermeister Fritz Kaeding, früher in Friedensburg, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund der Behauptung, daß für sie auf dem Band III Nr. 1 des Grundbuches von Friedensburg verzeichneten Grundstücke, dessen ein⸗ getragener Eigentümer Beklagter sei, in Abteilung III Nr. 1 eine Hypothek von 10 000 ℳ eingetragen stände, welche seit länger denn 3 Monaten gekündigt sei, mit dem Antrage, den Beklagten zu verurteilen, wegen einer Forderung der Klägerin von 1000 ℳ die Zwangsvollstreckung in das obenbezeichnete Grundstück zu dulden und das Urteil gegen Sicherheits⸗ leistung für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die sechste Zivil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts in Stettin auf den 10. Mai 1905, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Stettin, den 11. März 1905.
1 Schleiffer,
Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. [94772] Oeffentliche Fessreltdnf. 8
Der Altsitzer Theodor Böttcher in Keumark, Pro zeßbevollmäͤchtigter: Rechtsanwalt Feilchenfeld in Thorn, klagt gegen die Frau Julianna Henkel⸗ mann, erster Ehe Fensch, geborene Boettcher, und deren Ehemann Henkelmann, früher in Jersey City, N.⸗A., jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß sein Sohn Valentin Boettcher am 23. September 1903 zu Neumark verstorben sei, daß letzterer zu seinen Erben den Kläger und die Kinder seiner vor ihm, am 19. September 1900, verstorbenen Mutter, nämlich die Frau Angela Rumanowska, geborene Boettcher, Leo Boettcher und die Beklagten hinterlassen habe, daß zwischen dem Kläger, der Angela Rumanowska und Leo Boettcher ein Erbvergleich dahin zustande gekommen sei, daß von einer im Grundbuche von Marzencitz Bl. 19 in Abt. III Nr. 7 für den Erblasser Valentin Boettcher eingetragenen Erbteilsforderung von 3600 ℳ der Kläger 1950 ℳ nebst Zinsen, die übrigen Erben je 550 ℳ nebst Zinsen erbalten sollen, daß dieser Erb⸗ vergleich in der notariellen Verhandlung vom 9. No⸗ vember 1903 festgelegt und dort die Umschreibung der überwiesenen Beträge im Grundbuche bewilligt und beantragt sei, daß die Teilung aber nicht er⸗ folgen könne, weil der Beitritt der Beklagten fehle, mit dem Antrage: die Beklagten kostenpflichtig zu verurteilen, dem notariell über den Nachlaß des am 23. September 1903 zu Neumark verstorbenen Valentin Boettcher geschlossenen Erbvergleiche ge⸗ nehmigend beizutreten, insbesondere aber auch zu + willigen und zu beantragen, daß von der für Valentin Boettcher im Grundbuche von Marzencitz Bl. 19 eingetragenen Erbteilsforderung von 3600 ℳ der Betrag von 1950 ℳ nebst Zinsen auf den Kläger, der Betrag von je 550 ℳ nebst Zinsen auf die dret
85.
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