1905 / 85 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 08 Apr 1905 18:00:01 GMT) scan diff

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Auluf der Tagesordnung steht zunächst die erste Beratung

Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten. 8 175. Sitzung vom 7. April 1905, Vormittags 11 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)

des von Mitgliedern aller Parteien unterstützten Antrages des Abg. Gamp (freikons.) auf Annahme eines Gesetzentwurfs, betreffend die Abänderung des allgemeinen Berg⸗ Gs. wonach die Annahme von Mutungen auf teinkohlen sowie auf Steinsalz auf die Dauer von fünf Jahren bei den Bergbehörden nur noch insoweit statt⸗ nden soll, als die Mutung auf Grund von Schürfarbeiten, die schon vor dem 31. März 1905 begonnen worden sind, innerhalb von sechs Monaten nach Verkündigung dieses Gesetzes bei den Bergbehörden eingelegt ist. Der Abg. Gamp beantragt ferner eine Resolution, in der die Regierung um eine Prüfung Fe wird, in welcher Beziehung das Berggesetz, insbesondere die Bestimmungen über das Muten und die Verleihung des Bergwerkseigentums zu ändern sein möchten. Abg. Dr. Friedberg (nl.) beantragt eine Umstellung der Tagesordnung dahin, daß vor diesem Gegenstand erst die auf der Tagesordnung stehenden Wahlprüfungen erledigt

werden.

Abg. Gamp widerspricht diesem Antrage, zieht aber seinen Widerspruch wieder zurück, nachdem die Abgg. von Pappenheim (kons.) und Herold (Zentr.) sich für den Vorschlag des Abg. Dr. Friedberg erklärt haben.

Das Haus beschäftigt sich also zunächst mit Wahl⸗ prüfungen. 2

Die Wahl der Abgg. Dr. Wolff⸗Gorki (kons.) und Peltasohn (frs. Vgg.) im 5. Wahlkreise des Regierungs⸗ bezirks Bromber (Mogilno, Znin, Wongrowitz) beantragt die Wahlpessang87om 168, für ungültig zu erklären. 8 8 8

Der Abg. Bosse (kons.) beantragt mit Unterstützung der Freikonservativen und der Nationglliberalen, die Wahl für gültig zu erklären.

Abg. Seydel⸗Hirschberg (nl.): Die Protesterheber haben den Erlaß des Bromberger Regierungspräsidenten an sämtliche Landräte und Bürgermeister seines Bezirks als gesetzlich unzulässige Wahlbeeinflussung hingestellt, und die Kommission hat mit 5 gegen 4 Stimmen daraufhin die Ungültigkeit der Abgeordnetenwahl ausgesprochen. Wir können diese Auffassung nicht teilen. Der Erlaß

Ftien vom 28. März 1903 ung betont die Pflicht jedes Deutschen, ein Wahlrecht im nationalen Sinne auszuüben, um einem Siege der polnischen Kandidatur entgegenzuwirken. Die Wahlen selbst haben erst am 12. bezw. 20. November 1903 stattgefunden. Die Verfügung verweist nur die Beamten auf ihre Pflichten; sie ist zudem ergangen, lange bevor auch nur von der Nominierung deutscher Kandidaten die Rede war, und kann schon deshalb keine Wahlbeeinflussung darstellen. Wir treten daher für die Gültigkeit der Wahl ein.

Abg. Tourneau (Zentr.): Wir beantragen im Gegenteil, auch die Wahlmännerwahlen für ungültig zu erklären. Die Argumentation des Vorredners ist völlig verfehlt. Der Regierungspräsident hat ge⸗ wiß das Recht, die Beamten auf ihre Amts⸗ und Dienstpflichten hinzuweisen; er hat dieses Recht aber nicht auch auf die Wahlen zu erstrecken. Die Ausführung, daß der Eelaf mehr als ein halbes Jahr vor den Wahlen erfolgte, ist ebenfalls hinfällig, denn diese Verfügung ist in ihrer Wirkung zeitlich nicht beschränkt.

Abg. Dr. Mizerski (Pole) tritt lebhaft für die Kassierun der Wahl ein; in der Kommission hätten beide Referenten na Kenntnisnahme von der Erklärung des Regierungsvertreters über die Verfügung des Regierungspräsidenten die Ungültigkeit beantragt. In der Verfügung heiße es, den Beamten werde es um so leichter werden, ihre Kraͤßte in den Dienst der nationalen Sache zu stellen, als nicht anzunehmen sei, daß eine Zersplitterung der deutschen Parteien die Entscheidung der deutschen Wähler für die eine oder die andere Kandidatur erschweren werde. Außerdem werde den Landräten und Bürgermeistern die Erfüllung dieser nationalen Auf⸗ gabe zur „außerordentlichen“ Fflicht Vr; Es werde ihnen auferlegt, die Beamten ihres Geschäftsbereichs entsprechend zu ver⸗ Wenn das keine amtliche Wahlbeeinflussung sei, dann gebe es keine.

Abg. Keruth (fr. Volksp.): Wir können bei unbefangener Prüfung der Sachlage und des Wortlauts der Verfügung des Re⸗

ierungspräsidenten nur zur der Wahl gelangen. Amtliche Wahl ve dieser Art haben wir immer abgelehnt und lehnen wir auch heute ab. Die Wahl ist Sache des Volks, nicht der Be⸗ amten. Die weiteren Darlegungen des Redners gehen in der steigenden Unruhe des Hauses verloren.

Abg Graf ee. (Zentr.): Die Herren Seydel und Ge⸗ nossen übersehen doch gar zu sehr den Eingang der Verfügung: „Um bei den bevorstehenden Wahlen zum Reichstag und zum Ab⸗ geordnetenhause einem Siege der polnischen Kandidatur tunlichst entgegenzuwirken“. Damit ist doch die amtliche Beeinflussung zu Gunsten der deutschen und zu Ungunsten der polnischen Kandidatur onnenklar gegeben. Im Reichstage würde bei solcher Sachlage im lenum und sicherlich in der Wahlprüfungskommission die betreffende Wahl einstimmig kassiert werden. Wir müssen auch hier dafür sorgen, daß solche Beeinflussungen sich nicht wiederholen.

Abg. Gyßling (fr. Volksp.): Im Interesse der Wahrung der

verfassungsmäßigen Wahlfreiheit stimmen wir für die Kassierung der Wahl der Abgeordneten und der Wahlmänner.

Dem Antrage Bosse gemäß erklärt das Haus gegen die Stimmen des Zentrums, der Freisinnigen und der Polen die Wahl der beiden Abgeordneten für gültig.

Die Wahl des Abg. Koenig im 7. Wahlkreise des

mission für die Gültigkeit der Wahl ein. Der

Abg. von Neumann (kons.) tritt als Vorsitzender der Kom⸗ ahlvorstand sei ordnungsmäßig gebildet worden. Abg. Dr,. Wiemer (fr. Volksp.) hält weitere Beweiserhebungen auch für erforderlich, hält aber den Antiag Dittrich nicht für eine geeignete Grundlage dafür und beantragt die Zurückverweisung der Wahlprüfung an die Kommission. Die Anträge Wiemer und Dittrich werden abgelehnt, und die Wahl wird für gültig erklärt. 1

Die Wahl der Abgg. von Veltheim⸗Schönfließ sons⸗ Dr. Irmer (kons.) und Pauli (kons.) im 4. Wahlkreise des Reg.⸗Bez. Potsdam (Oberbarnim, Niederbarnim) wird nach dem Kommissionsantrag ohne Debatte für gültig erklärt.

Bezüglich der Wahl der Abgg. Rudorf (kon), Meyer⸗ Bielefeld (kons.) und von Bodelschwingh (b. k. P.) im 2. Wahlkreise des Regierungsbezirks Minden (Herford, Halle, Bielefeld) wird dem Antrag der Kommission Be⸗ anstandung und Beweiserhebung über eine Reihe von Protest⸗

punkten beschlossen. Darauf geht das Haus zur Beratung des Antrages Gamp über. b Abg. Gamp (freikons.): (Die ersten Sätze gehen vollständig in der Unruhe des Hauses verloren, da das während der Abstimmung sehr gut besetzte Haus sich rasch leert.) Die bisherigen Be⸗ des Gesetzes haben nur zu oft die Möglichkeit gegeben, bei den Mutungen Konkurrenzen zu verscheuchen, mögen dieselben den Betreffenden auch viele Tausende gekostet haben. Das geschieht ganz entgegen der Absicht des Gesetzes. Bis vor einigen Jahren war die Sache allerdings nicht so bedenklich. Da haben sich nun große Bohr⸗ esellschaften gegründet, die technisch vollkommene Einrichtungen Seenr sie erreichen in wenigen Wochen, wozu früher Monate ge⸗ Dadurch ist die Gefahr sehr groß, daß die Schätze an ohle und Kali in die Hände weniger intelligenter, kapitalkräftiger Gesellschaften gelangen. Welche Mißstände das hat, hat neulich der Abg. Traeger geschildert. Das sind Zustände, die man nicht mehr so weiter gehen lassen kann. Wir haben es gesehen, als der Staat Bergeigentum in Westfalen 1902 erwarb, daß er einzelne Grund⸗ stellen vielleicht mit dem zehnfachen Betrage des bisherigen Wertes bezahlen mußte. Es kommen die wertvollen Mineralien in die Hände einiger weniger Gesellschaften. Man könnte nun das Berg⸗ gesetz ändern und diese Bedenken dadurch beseitigen. Das ist aber nicht so einfach. Von den Vorgängen hat auch die Regierung noch nicht genügende Kenntnis, um die Sache gesetzgeberisch zu regeln. Auch über die Zielpunkte einer solchen Gesetzgebung besteht noch keine Einigkeit. Es wären lange Vorarbeiten not⸗ wendig, um für ein solches Gesetz das notwendige Material zu be⸗ schaffen. Die Bohrgesellschaften würden auch sofort alles ins Werk setzen, um sich der Felder zu bemächtigen. Deshalb haben wir mit Unterstützung aller Parteien unseren Antrag eingebracht, der einer definitiven gesetzlichen Regelung in keiner Weise präjudiziert. Wenn in einer Arbeit des Bergrats Engel, welche der Abg. Schmieding überreicht hat, gesagt ist, daß die Annahme des Antrags ein Zurückfallen in die früheren Zustände wäre, so muß ich das durchaus bestreiten. Ich habe ferner eine Resolution beantragt und hoffe, daß, wenn das Haus sie annimmt, die Regierung ihr Folge geben wird. Wir werden damit eine Handhabe für die Vorberatung eines Berggesetzes erhalten, wodurch wir auch die irrationelle Verteilung der Felder beseitigen können. Auch die vom Abg. Schmieding angeregte Zwangsverdoppelung werden wir dabei prüfen können. Auf die Be⸗ steuerung der Felder will ich heute nicht eingehen. In Frage kommt ferner eine Maximalgrenze für die Felder. Wenn die Regierung uns eine Denkschrift über alle diese Verhältnisse vorlegt, werden wir zu einer den allgemeinen Interessen entsprechenden Regelung des Bergwesens kommen. Gewiß hat unser Antrag auch Gegner gefunden, aber diese widersprechen sich einander in ihren Argumenten. Die Bohr⸗ gesellschaften haben z. B. das Interesse ihrer Arbeiter geltend Feraacshe aber es werden bei den Bohrgesellschaften gar nicht so viele rbeiter beschäftigt, und die wenigen werden sich mühelos in anderen Betrieben unterbringen lassen. Es sind auch alles Arbeiter, die heute schon einen Wanderbetrieb haben und ihre Arbeitsstätte nicht an der Wohnstätte haben. Es ist ferner eingewendet worden, daß bereits wohlerwogene Verträge abgeschlossen seien; ich stehe der Frage wohl⸗ wollend gegenüber, wie wohlerworbene Rechte berücksichtigt werden können. Daß dem Kohlensyndikat oder dem Bergbaulichen Verein für Rheinland und Westfalen der Antrag unannehmkhar ist, verstehe ich sehr wohl. Dem jetzigen Vorgehen des Syndikats wird allerdings ein Riegel vorgeschoben. Bergrat Engel weist auf eine große Ver⸗ teuerung der Fene hin. Darüber brauchen wir uns keine großen Sorgen zu machen, denn die bis jetzt gemuteten Bergwerke decken Kohlenbedarf noch auf lange Jahre hinaus. Das ferner eingewendete Bedenken, daß durch den Antrag un⸗ gleiche Verhältnisse im Reich geschaffen würden, ist nicht durchschlagend. Wenn die preußischen Interessen ein solches Vorgehen nötig machen, muß es eben erfolgen. Man hat anläßlich der jetzigen Berggesetzvorlagen behauptet, daß zum Schaden der Konsumenten die Kohlen wesentlich verteuert werden würden, aber die größte Verteuerung der Kohlen liegt darin, daß sie von vornherein mit einem erheblichen Agiogewinn der Bohrgesell⸗ schaften belastet sind. Ich bekenne, daß mein Antrag in wirtschaftliche Verhältnisse eingreift, aber im allgemeinen Interesse, das die Er⸗ haltung unserer wertvollen Mineralschätze verlangt, müssen wir diesen Eingriff machen. Eine Beratung des Antrages in einer Kommission wäre nicht nötig, aber sie ist von anderer Seite gewünscht worden, und ich beantrage deshalb die Ueberweisung des Antrages an eine Kommission von 14 Mitgliedern. Möge der Landtag im nationalen Interesse dem Antrage zustimmen.

Miiister für Handel und Gewerbe Möller:

unseren

die Stellung der Staatsregierung kurz zu skizzieren.

Miieine Herren! Ich halte mich für verpflichtet, gegenüber dem in gewisse Sphären tief eingreifenden Antrage Gamp von vornherein

Es ist, meine Herren, im Laufe der letzten Session von ver⸗

gewissermaßen Gefahr im Verzuge. Es wird jetzt angenommen daß die freien Felder, die an Kohle und Kalisalzen noch vorhanden seie nicht mehr sehr groß seien, daß verhältnismäßig kurze Zeit aut. reichen würde, um bei den in ihrem Effekt ungemein ge steigerten Bohrmethoden das freie Feld alsbald gänzlich zu k legen und alsdann uns vor die Frage zu stellen, ob es richtig sei, mehrere Privatmonopolisten an Stelle des staatlichen Regals treten zu lassen Da habe ich den Antrag Gamp allerdings als eine sehr unerwartete sehr plötzliche Maßregel bezeichnen müssen, aber als eine Maßregel die nach vieler Richtung sehr geeignet ist, uns Zeit zu geben, die tie eingreifenden Aenderungen des Berggesetzes vorzunehmen, ohne daß aus der langen Zeit, die zur Veränderung des Berggesetzes notwendig ist, weiterer Schaden entsteht.

Meine Herren, das Berggesetz von 1865, das ja mit vielen alten Gewohnheiten, mit Bevormundungen des Bergbaus durch staatlihe Organe aufgeräumt hat, ist in seinem Grundpfeiler aufgebaut auf der Bergbaufreiheit, und wenn wir hieran etwas ändern, können wir nit nur diese eine Materie ändern, sondern wir müssen den ganzen Aufte, des Berggesetzes auch ändern, und das ist in kurzer Zeit nicht mögle. dazu bedarf man darauf sind wir bei allen unseren Vorarhein gestoßen Jahre; denn dazu bedarf man nicht nur unserer Kenn⸗ nisse, sondern man wird auch der Mitwirkung der fent⸗ lichen Kritik bedürfen, ehe man mit einem neuen grundlegenden Gäch⸗ entwurf an dieses hohe Haus herantritt. Also dieser Vorschlag des Herrn Abg. Gamp ist uns durchaus sympathisch, da er uns Zeit git, in aller Ruhe auch mit den Interessenten zu überlegen, wie diese wichtigen Fragen zu regeln sein werden.

Allerdings ist der Entwurf, wie er uns vorgelegt worden is glaube ich, zu unbillig gegen die Bohrgesellschaften. Es werden ge⸗ wisse Abschwächungen anzubringen sein, die die Fristen länger stecken Da der Herr Antragsteller schon seinerseits im voraus einen aus de Hause heraus kommenden Antrage auf Kommissionsberatung zugestimmt hat, darf ich des näheren auf diese Angelegenheit hier nicht eingehen wir werden bereit sein, in der Kommission sofort Erweiterungsver⸗ schläge zu machen.

Nach zwei Richtungen hin darf ich aber doch schon hier unsee Meinung kund geben. Einmal ist die Frist von 6 Monaten zu kun sie muß mindestens auf ein Jahr erstreckt werden. Weiterhin wir man mit Rücksicht auf die mit dem System des Zurückziehens u dem immer wieder von neuen zulegenden Mutungen verbundene gräh Arbeitslast, die eintreten wird, wenn jetzt sofort die Felder definitt gemutet werden müssen, auch eine Frist von mindestens drei Monate geben müssen, um die Anmeldungen von neuem zu substantiieren, scha aus dem einen meiner Auffassung nach technisch dringend notwendiger Grunde, daß die Zeichner, die die Grubenrisse machen müssen, gu nicht in der Zahl vorhanden sind, die nötig sein würde, um auf ein⸗ mal die vielen Zeichnungen zu liefern, die für die Mutungsantrag notwendig wären. Ueber die übrigen Details werden wir in e Kommission sprechen können.

Ich darf dann noch einen Vorwurf, den Herr Abg. Gamp da Fiskus gemacht hat, zurückweisen. Er hat gesagt, die Methode, dies Feldererstreckung in so willkürlicher Weise zu machen, wie sie n Zeichnung darlegt, die Herr Gamp auf den Tisch des Hauses niehe gelegt hat und die ich vor Beginn der Sitzung eingesehen habe, 1 erfunden von dem Fiskus selbst. (Zuruf.) Ja so, das ist u reproduziert von Herrn Engel. Diese Methode ist lange vor men Zeit eingeführt gewesen. Sie ist, glaube ich, zu einer Zeit entstande als die Bergverwaltung unter dem Ministerium der öffentlichen Arbein stand. Es wird mir von meinen sachkundigen Beratern in der Bap abteilung versichert, daß die Behauptung des Bergmeisters Engel durches falsch sei, daß der Fiskus überhaupt erst in seine Bohrtätigkeit e getreten sei, als die systematische Einrichtung der Bohrtätigkeit da privater Seite lange stattgefunden habe und der Fiskus sich gezwung gesehen habe, zur Abwehr gegen die Bohrungen der Privaten ai seinerseits eine eigene Bohrtätigkeit zu entfalten. Ich will nih untersuchen, ob die damalige Bergverwaltung etwa den nötigen Wie⸗ stand gegen eine mißbräuchliche Ausbildung des Systems der Fele⸗ erstreckung geleistet hat; Tatsache ist aber, daß durch einige Jeir zehnte das System besteht und sich immer weiter ausgebildet hat aml allerdings zu groben Mißbräuchen führt, wie das von verschiedem Rednern, besonders von Herrn Hilbck und Herrn Traeger des weitem ausgeführt ist.

Ich glaube, wir werden auf eine eingehende Diskussion an diee Stelle verzichten können, wenn wir in der Kommission gründlich: die Beratung eintreten. Soll die Frage gelöst werden, dann, bin t se der Meinung, ist es gut, sich so rasch wie möglich schlüssig zu mate und so rasch wie möglich Mißbräuche abzustellen, die zweifels bestehen.

Abg. Macco (nl.): Es besteht kein Zweifel, daß das Bc—h⸗ esetz in bezug auf die Mutung einer Aenderung bedarf, und mn⸗ Mihstande sich herausgestellt haben. Aber die Vorschläge misß auch von anderer Seite betrachtet werden, um gerecht zu 8 Entwicklung der Industrie ist so gewesen, daß sich große Gert⸗ schaften gebildet haben, die eine größere Aufgabe haben. +

kann es diesen Gesellschaften nicht verdenken, daß sie nicht für den kommenden Tag sorgen, sondern auf Jahrzehnte hinaust h

Zweite Beilage zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger

Berlin, Sonnabend, den 8. April

1905.

(Schluß aus der Ersten Beilage.)

e, Geologische Landesanstalt hat sich bemüht, die Mittel flüssi aber es nicht erreicht. Die internationale Bohrgesell⸗ schaft hat es verstanden, das Kapital aufzubringen und die Bohrungen niederzubringen, aber sie hat es nicht für sich getan, sondern ihr ge⸗ amtes Material der Regierung und der Geologischen Landesanstalt zur Verfügung gestellt. Es besteht also eine enge Fühlung zwischen der Industrie und der Geologischen Landesanstalt, und wenn der Ober⸗ bergbauptmann keine Kenntnis davon hat, so ist das be⸗ dauerlich. Die internationale Bohrgesellschaft hat aber nicht bloß große Feetaher .“ des Bniee ausgefcefsa sondern au bie Resultate er gierung zur Verfügung gestellt. Aber der Staat hat seine Bohrungen in Westfalen eingestellt; 8 fagte mir, der Finanzminister habe keine Lust, weitere Milionen in solche Bohrlöcher zu stecken mit Rücksicht auf die mangelhaften Resultate des staatlichen Betriebes. Der Antrag Gamp enthält eine vollständige Unterbrechung der privaten Tätigkeit. Man kann mit Sa heehen 39. * Seeen S

en einen bedeutend höheren Wert bekommen werden, und da

fünf Jahren eine Aenderung gemacht werden soll, der enn ta,

auf ganz 9 I 88 88 8b e

gsrechts ü erden. bei den engen Be⸗

Regierung zu dem Antrag Gamp diese Absicht atcaeheges

ist, will ich nicht entscheiden. Durch Annahme des Antrags werden alle

Unternehmungen unterbrochen, die heute im Gange sind, um weitere

sschlüse zu machen und Kohlenfelder zusammenzulegen, damit sie

Ausschlasnauege utet werden können. Zur Feftleg n 8 8

wirtschaftlich ausg nnen. tlegung eines großen Feldes ist eine ganze Anzahl von Bohrungen erforderlich; die Boh⸗ dunse venicgsocnnt 1es nhesa, wercekn asrden. 1e gent werden nach An es vergeblich gemacht sein. Die Fri ist so kurz bemessen, daß sie bei den Schwierigkeiten, die mit Bohrungen verbunden sind, nicht in Betracht kommen kann; das Kapital 9 Sn hen. 1g 35 e alle Vert ah7 die fest ab⸗ geschlessen sind, sind mit einem Male in Frage gestellt. Ich kenne keinen größeren Eingriff in die Privatrechte als den, der hier gemacht wird. Wenn derartige Grundsätze Gesetz werden sollten, dann würde die Sicherheit des wirtschaftlichen Lebens in Preußen üherhaupt efährdet und das Zutrauen zu steter Entwicklung untergraben. senand 8 sic ““ großem, Kapftag wollen. as werden die Folgen für die wirtschaftliche Entwicklung unseres

Bergbaues sein? Preußen vertritt nur einen Teil des deutschen E“ nur ein Teil des

andes dem Bohrgesetz. Sie wollen hier auf fünf Jahre Unter⸗ nehmungen sperren, die in der Provinz Hannover und in den sämt⸗ lichen sächsischen Kleinstaaten weiter geführt werden können. säg⸗ zwingen also die Bergindustrie in diese Gebiete hinein. Auch in

Elsaß Lothringen gibt es noch Reichtümer im Boden, von denen wir noch keine Ahnung haben und die der p ßische Staat sich

noch ke g. b der preußische Staat si längst hätte sichern müssen. Wenn der Antrag Gesetz wird, wird unsere Industrie in andere Staaten getrieben werden, und in Holland wird sich eine Kohlenindustrie entwickeln, die uns in hohem Maße schädigt. Sie sperren auf fünf Jahre eine weitere Vermehrung der

Kali⸗ und Kohlenbergwerke ab, aber die Spvndikate werden dadurch gerade in hohem Maße gestärkt werden, denn Sie werden den Wert Frab stsses e ““ Das - für de.

e esitz der Kohlenwerke sind, re angenehm, aber wir sollten uns den Vorwurf, daß die Besitzenden die Glücklichen sind, fernhalten. Von meinen Freunden wird der Antrag einstimmig abgelehnt. Wir halten eine solche Aenderung des Berggesetzes für schädlich. Mißstände sind ja vorhanden, und wir wollen ihnen be⸗

egnen; aber die wirtschaftliche Basis muß bestehen bleiben, auf der

erle auf

ich unsere Industrie so bedeutend entwickelt hat. Es ist notwendig, den Antrag an die Kommission zu verweisen, damit die schlechten Iu“ g. Antrags F 8

Oberberghauptmann von Velsen: Wir haben nur unsere ver⸗ dammte Pflicht und Schuldigkeit getan, wenn wir zu ei . f genen

Bohrungen übergegangen sind. Wenn wir gegen die Konkurrenz be⸗ stehen wollten, mußten wir so vorgehen, wie wir vorgegangen sind. Daß der Staat die Privatindustrie erschwert habe, ist nicht richtig. FeMheöee 8522 8 a pan. daß ich von der Korrespondenz der

schen Landebanstalt keine Kenntnis habe; was die Anstalt mir nicht mitteilt, kann ich nicht wissen. (Abg. Macco: Das

12 8n 1 das alles Een 1. der

s en enn wir in estfalen nichts weiter gehört haben, so hatte das seine Gründe. Die inter⸗ nationale Bohrgesellschaft hat uns selbst eine Barriere vor⸗

Pzogen. Herr Macco sagt, wir trieben die Industrie in andere Staaten. Wie sollen wir aber in der Provinz Hannover eingreifen? In allen thüringischen Staaten ist die Kohle für den Staat reserviert. In Holland hat ebenfalls der Staat sich die Kohle reserviert. Wie dl.alo die Pribattänigkeit 85 . Daß wir also

Industrie in andere Landesteile treiben, davon kann keine Rede sein. jät 16g. Traeger (fr. Volksp.): Der Antrag kann eigentlich 1 hier, sondern nur in einer Kommission beraten werden. Es 1 gesetzgeberischer Akt ganz besonderer Art, der noch keinen keiorgänger gehabt hat und von dem wir wünschen müssen, daß er

seinen Nachfolger bekommen möchte. Der Antrag hängt mit § 65 hüt erggesetzes zusammen, und deshalb beantrage ich, den

ntrag der Kommission zu überweisen, die sich mit den Berggesetz⸗ vex ggesetz hapf en beschäftigt. Man meinte, der Antrag sei von der Regierung 8 bst veranlaßt worden, man hatte das Gefühl: es geht etwas vor, man . vur nicht was. Nachdem aber der Minister erklärt hat, daß er

ich den Antrag selbst überrascht sei, kann ich dies auf sich beruhen lassen.

Minister für Handel und Gewerbe Möller: b Auf die eben von dem Herrn Vorredner angeregte Frage kann ich kurz und bündig antworten, daß es mir nicht einfällt, die Grund⸗ besitzerrechte in Hannover anzutasten.

Abg. von Bockelberg (kons.): Der Antrag Gamp hat den Zweck,

Berggesetz von 1865 sollte die Tätigkeit des Unternehmertums unte 2 2 8 r⸗ stützen, diesen Zweck hat es aber vollständig erreicht, ja, es hat zu einer mißbräuchlichen Anwendung geführt. Der Antrag enthält aber noch nicht alles, was notwendig ist, und darum müssen wir uns in der Kommission noch weiter damit beschäftigen. Herrn Traeger möͤchte ich zu bedenken geben, daß er all die Bohrgeister, die er rief, bisher nicht wieder los geworden ist. Darauf wird ein Schlußantrag angenommen. . Der Antrag Gamp wird einer besonderen Kom sion Intr mp m. mission von 14 Mitgliedern überwiesen. 1

Das Haus geht darauf zur der dritten Be⸗ ratung des Gesetzentwurfs, betr. die Bekämpfung über⸗ tragbarer Krankheiten, über. 3

Die allgemeine Besprechung hat bereits in der Sitzung vom 1. Februar stattgefunden, in der dann die weitere Be⸗ ratung abgebrochen worden ist.

Im § 1 wird die Anzeigepflicht auf eine Reihe von über⸗ tragbaren Krankheiten ausgedehnt, welche im Reichsgesetze nicht öö „Ein Wohnungswechsel eines Erkrankten ist bei der Polizeibehörde innerhalb 24 Stunden anzuzeigen. Auch jeder Todesfall an Lungen⸗ und Kehlkopftuberkulose ist anzu⸗ zeigen, die Erkrankung jedoch nur, wenn ein an vorgeschrittener —.— und Kehlkopftuberkulose Erkrankter die Wohnung wechselt.

Abg. Pallaske beantragt am Schluß den Zusatz: „und 7 8 8 X 7 nicht beim Wechsel eine Desinfektion der bisherigen hrhung stattgefunden hat.“

Abg. Dr. von Savigny (Zentr.) beantragt, die Anzeigepflicht für Erkrankungen an Tuberkulose gänzlich zu beseitigen.

Abg. Schmedding (Zentr.): Was würde geschehen, wenn dieses Gesetz nicht zu stande käme? Es würde bestehen bleiben das drdieses geseh⸗ betreffend die Bekämpfung gemeingefährlicher Krankheiten, das Regulativ von 1835, das Polizeigesetz von 1850 und das Allgemeine Landrecht mit seinen betreffenden Bestimmungen. Die Folge würde sein, daß die Kosten für die zu ergreifenden Maßnahmen, soweit sie landespolizeilicher Natur sind, der Staat, im übrigen aber die Gemeinden zu tragen haben. Das vorliegende Gesetz bringt nun aber den Gemeinden ganz erhebliche Entlastungen, die also bei der Nicht⸗ annahme des vorliegenden Gesetzes den Gemeinden verloren gehen würden. Wenn die im Gesetze vorgesehenen Entlastungen fortfielen, so würde das unter Umständen ruinös für manche Gemeinden sein. Würde nun diese Vorlage nicht angenommen, so würden verschiedene Seuchenkrankheiten nicht anzeigepflichtig sein, wie Diphtherie, Genickstarre, Kindbettfieber, Rückfallfieber. Wie böse das wäre, namentlich in bezug auf die Genickstarre, haben die gestrigen Ver⸗ handlungen bei der Interpellation Faltin gezeigt. Nun könnte man vielleicht sagen, es genüge, das Gesetz auf die Anzeigepflicht zu be⸗ schränken. Aber mit der Anzeige ist die Sache doch nicht getan; es ind noch andere Maßnahmen erforderlich, über die man ja allerdings m einzelnen verschiedener Ansicht sein kann. Das Wichtigste aber bleibt doch die Kostenfrage. Ich möchte besonders betonen, daß auf Grund des § 27 die leistungsschwachen Gemeinden ganz besonders berücksichtigt werden; dasselbe gilt vom § 28, der von den Ein⸗ richtungen handelt, die zur Bekämpfung der Seuche erforderlich sind. Die Ablehnung des vorliegenden Gesetzes und die Aufrecht⸗ erhaltung der bestehenden Vorschriften würde also für die Gemeinden nicht nur keine Vorteile, sondern einen erheblichen Schaden zur Folge haben. Dazu kommt, daß in diesem Gesetz auch die Rechts⸗ mittel verbessert werden. Bayern, Sachsen, Baden, Hessen haben diese Fragen bereits geregelt. Es wäre gewiß angenehmer gewesen, wenn die Staatsregierung sich dazu häͤtte verstehen können, die gesamten Kosten auf ihre Schultern zu nehmen⸗ Die langwierigen Verhandlungen der Kommission und die späteren Kompromißverhandlungen müssen uns davon überzeugt haben, daß mehr, als jetzt vorgeschlagen wird, zur Zeit nicht zu erreichen ist. Ich bin aber der festen Ueberzeugung, daß das, was die Kommission nach langen Kämpfen von der Staatsregierung erreicht hat, ein nicht zu verachtender Sieg ist. Ich bitte Sie, den § 1 anzunehmen. Sie werden höchstens zu bedauern haben, daß Sie das nicht schon früher getan haben.

Minister der geistlichen, angelegenheiten Dr. Studt:

Meine Herren! Da der Herr Vorredner auf die allgemeinen Ge⸗ sichtepunkte. die bei dem vorliegenden Gesetzentwurf wesentlich in Be⸗ tracht kommen, näher eingegangen ist, so halte ich es für meine Pflicht, zunächst namens der Königlichen Staatsregierung meiner besonderen Genugtuung und dem lebhaften Dank dafür Ausdruck zu geben, daß aus der Mitte dieses hohen Hauses, also diesmal nicht seitens der

Unterrichts⸗ und Medizinal⸗

dem übertriebenen Spekulantentum einen Riegel vorzuschieben. Das

der amtsärztlichen Feststellung von übertragbaren Krankheiten auf den Staat eine zu weit gehende Zumutung sei. Dies hat in der gedachten Sitzung der Herr Abg. von Kölichen ausdrücklich anerkannt und noch hinzugefügt, daß er infolgedessen einen Vermittlungsvorschlag eingebracht habe, der die Kosten des Staates erleichtern sollte. Trotzdem hat der Herr Finanzminister sich bereit erklärt, die Kosten zu übernehmen; und, meine Herren, dies bedeutet einen so außer⸗ ordentlichen Fortschritt erstens nach der Richtung der Entlastung der Gemeinden, zweitens aber nach der Richtung der wirksamen Be⸗ kämpfung der Krankheiten, wie er eigentlich gar nicht hoch genug ver⸗ anschlagt werden kann. Ich bitte zu berücksichtigen, daß sich bisher die Medizinalverwaltung zehnmal überlegen mußte, ob sie in einen leistungsschwachen Gutsbezirk oder in eine leistungsunfähige Gemeinde einen beamteten Arzt schicken sollte, um eine Krankheit zu konstatieren, weil diese Konstatierung auf Kosten der betreffenden Verpflichteten, also des Gutsbezirks oder der Gemeinde, erfolgen mußte. Jetzt werden alle diese Kosten auf die Staatskasse übernommen und infolgedessen hat die Medizinalverwaltung freie Hand. Es G wird aber auf diese Weise die Aufgabe der Medizinalverwaltung, die Seuchen wirksam zu bekämpfen, so gesichert, wie es kaum durch irgend eine andere Maßnahme möglich sein kann. Ich meine, derartige Vorteile können doch wirklich nicht aufgegeben werden.

Aber, meine Herren, der Herr Finanzminister ist noch viel weiter gegangen. Er hat sich bereit erklärt, die Kosten für die Bekämpfung der Körnerkrankheit, die im Osten unserer Monarchie bekanntlich große Verheerungen anrichtet, bis zu sechs Siebenteln auf den Staat zu übernehmen. Er hat sich endlich bereit erklärt, den Dispositionsfonds der Medizinalverwaltung für medizinal⸗polizeiliche Zwecke zu ver⸗ doppeln und somit die Mittel zur Gewährung staatlicher Beihilfen für leistungsschwache Gemeinden erheblich zu verstärken.

Ich darf dann noch erinnern an die bereits erwähnte zugestandene Beteiligung des Staates an den Kosten der Herstellung von Einrich⸗ tungen zu seuchenfreier Zeit und außerdem an die Fälle des § 27, wo es sich um Entschädigungen handelt meine Herren, lauter Dinge, die bisher jedenfalls in ihrem wesentlichen Teile den Gemeiden zur Last fielen.

Nun, meine Herren, darf ich endlich noch darauf zurückkommen: soweit dieser Widerstand sich auf die Besorgnis gründet, daß der Uebereifer der Medizinalbeamten den Gemeinden erhebliche Mehrkosten aufbürden würde, habe ich diese Besorgnis schon früher zu widerlegen versucht. Diesem vermeintlichen Uebelstande wird aber durch die Ab⸗ lehnung des Gesetzes und durch die Beibehaltung des bisherigen Rechtszustandes in keiner Weise abgeholfen. Aber wenn Sie sich das Regulativ von 1835, welches Gesetzeskraft hat, näher ansehen, so werden sie darin eine Anzahl von Bestimmungen finden, die, wenn sie durch einen übereifrigen Medizinalbeamten jetzt noch praktisch an⸗ gewendet werden sollten, eine große Beunruhigung und Unzufriedenheit hervorzurufen geeignet sind. Der beträchtliche Vorteil der gegen⸗ wärtig in Aussicht genommenen Gestaltung der gesetzlichen Vor⸗ schriften besteht darin, daß nicht bloß die Befugnisse der Medizinal⸗ beamten genau festgestellt sind, sondern sie sind auch begrenzt, sodaß über den Rahmen derselben nicht mehr hinausgegangen werden kann, während das Regulativ von 1835 in dieser Beziehung einen großen Spielraum bietet. Die Vorteile sprechen hiernach alle so zu Gunsten dieses Gesetzentwurfs, daß, meine Herren, meiner An⸗ sicht nach die Wahl Ihnen nicht zweifelhaft sein kann.

Ich bitte nun, meinem Herrn Kommissar zu § 1 des Gesetzes, zu dem Antrage des Herrn Abg. von Savigny, das Wort zu erteilen.

Geheimer Obermedizinalrat Dr. Kirchner weist auf die großen Gefahren der Lungentuberkulose hin, die in Preußen nicht weniger als 70 000 Menschen jährlich dahinrafft. In allen Staaten besteht die Anzeigepflicht für die Lungentuberkulose, namentlich in Norwegen und Oesterreich ist man viel weiter gegangen. Bei der großen Zahl von Opfern, welche die Tuberkulose fordert, muß energisch gegen diese Krankheit vorgegangen werden.

Abg. Münsterberg (fr. Vgg.) wendet sich gegen alle abschwächenden Anträge; was die Regierung in § 1 -z sei doch äußerst bescheiden. Seine Freunde stimmten nur dem Antrage Pallaske zu, im übrigen den Beschlüssen zweiter Lesung.

„Abg. Dr. von Savigny (FSentr.) wiederholt die bereits bei der zweiten Lesung von ihm vorgebrachten Gründe für seinen Antrag. Die Anzeigepflicht werde eine ungeheure Belästigung für die tuber⸗ kulösen Kranken, es werde sogar dazu kommen, daß ein Hauswirt nicht mehr an Tuberkulöse oder wenigstens nur unter sehr erschwerenden Bedingungen vermietet. Auch ohne die Anzeigepflicht sei in der letzten Zeit schon eine Abnahme der Krankheiten durch die bis⸗ herigen Maßnahmen zu erzielen gewesen. Durch den vorgeschriebenen

schiedenen Seiten bereits angeregt worden, daß das seitherige Mutungs⸗ wesen und die Bestimmungen über den Erwerb des Bergeigentums einer Aenderung bedürften, daß sich Mißbräuche eingeschlichen hätten,⸗

polizeilichen Anzeigezwang würde man 700 000 Tuberkulöse mit ihren sämtlichen Familienangehörigen in die übelste Lage versetzen. Geheimer Obermedizinalrat Pr. Kirchner: Das geltende Seuchengesetz stammt von 1835, 70 Jahre ist es in Geltung. Sollen alle Fortschritte in der Erkenntnis der Krankheitsursachen unberück⸗ sichtigt bleiben? Sollen wir das alte Gesetz vielleicht 100 Jahre und noch darüber in Kraft belassen? Erst die letzten Jahrzehnte haben uns die furchtbare Gefahr, die der Bevölkerung von der Tuber⸗ kulose droht, erkennen gelehrt. Der kranke Mensch ist die Gefahr, die Rücksicht auf den einzelnen Kranken muß zurücktreten gegenüber der Rücksicht auf die Gesamtheit. Abg. Winckler (kons.): Die letzten Ausführungen des Kommissars mich noch wenger überzeugt als seige de.s die Be⸗ o immungen, welche Herr von Savigny gestrichen haben will, wird in ich habe schon früher hervorzuheben die Ehre gehabt, daß namentlich der Tat das Seuchengesetz so e. 1 daß tatsächlich das vielseitige Entgegenkommen des Herrn Finanzministers, welches hundert Jahre vergehen mögen, ehe wir ein neues zu bekommen 8 Schritk für Schritt bewiesen worden ist, eine so erhebliche Entlastung Ceesetz gut Se dec vrs s eie 1 2 run 1 . 1 d der Gemeinden und der Verpflichteten herbeiführte, daß meiner Ansicht Freiheit der Person, die durch diese Zwangsbestimmungen den.; nach dem hohen Hause die Wahl nicht schwer fallen kann, ob in werden, würden die große Mehrheit meiner Partei bestimmen, das Rücksicht auf meines Erachtens untergeordnete Bedenken das Gesetz ganze Gesetz zn verwersen, Die Hausbesitzer würden noch viel schärfer zu verwerfen ist oder ob es angenommen werden soll. gegen die Vorlage Front gemacht haben, wenn sie genau gewußt

Zur Ergänzung der Ausführungen des Herrn Vorredners möchte Feegatt ad beersiten vl beeun n as, Berher gese cher ich nur folgendes bemerken. Gerade der § 25 bedeutet einen so gegriffen. Wir werden für den Antrag von Savigny stimmen. enormen Fortschritt in bezug auf die Entlastung der Gemeinden, wie Abg. Pallaske zieht seinen Antrag zu § 1 zurück.

es vorab gar nicht vorausgesetzt werden konnte. Sowohl in der 8. 8 Ru 1121 Iger spricht sich gegen den Antrag von Kommission wie namentlich in der Verhandlung des hohen Hauses am ad und für 9. 1 aug, da die Aaeigepfltcht für Cekvankungen 15. Juni v. J. war betont worden, daß die Uebernahme der Kosten betrachte

Wir haben den Antrag mit unterzei ir ge⸗

. g mit unterzeichnet, da wir geglaubt haben, er

richte sich gegen das Kohlensyndikat, aber eir, daß

Reichsgericht hat die Art der Felderbegrenzung als berechtg sich gegen die Been Kahlenstadtkat, n dfer wer⸗ F.k

die abgeschnitten werden müssen. Es ist wiederholt darauf hingewiesen erkannt. Ich kann also die Behauptung des Abg. Gamp, se schaften ruinös sein. Wir wollen zugeben, daß ganz jungfräuliche mit dem Gesetz in Widerspruch stehe, nicht anerkennen, denn Felder unberührt bleiben müssen, wo aber bereits ein bißchen herum⸗

nach dem Antrage der Kommission gleichfalls für gültig worden ich glaube, es war zuerst der Abg. Hilbck —, daß gewisse dem Reichsgerscht eine böhere Bedeutung bei als dem Abg. den d weee e 1— . erklärt werden. Von den Abgg. Dr. Dittrich (Zentr.) und große Bohrgesellschaften durch Ausbeutung der Systeme, wie man Der eichsgeaichtee Fehah große Felder für den 5 Wir wollen B Fe- e . gee ,.-eöö183 Genossen liegt ein Antrag auf Beanstandung derselben und das Gesetz anwendet, sich ungeheure Felder sichern, daß dadurch und hat in den letzten zehn Jahren die Privattätigkeit 8 sondern sehen, ob ein berechtigter Kern zu einer Revision des Berg⸗

1I1 1“ 8 monopolartige Besitze geschaffen werden, und daß hier unbedingt ein 98— o1 ir bocdes 8 steckt; bis dahin wollen wir weiter bohren lassen, wer eferent Abg. Viereck: ie Kommission ha e auptete schrei ig wäre. vori au w chen Einwirkung des Landrats von Heyking als eine amtliche Wahlbeein⸗ ““ 6s und ich 1üee bohrgesellschaften erzielt haben, snd N gs⸗ ungemftlc 4 Komassh Herold (Sgentr.) erklärt, daß seine Freunde ebenfalls der flussung nicht ansehen können und sich mit 10 gegen 1 Stimme für 1 aap acbübbban . EEe worden, und ich verstehe es, wenn er diese unbequemen ljtes ij onsberatung gern zustimmen; von allen Seiten sei anerkannt, die Gültigkeit der Wahl entschieden. Gelegenheiten sofort ausgesprochen, daß ich bereit sei, in eine Er⸗ schaften los sein möchte. Bei der internationalen Bohrgesel - das bestehende Berggesetz einer Aenderung bedürfe. G Abg. von Hagen (Sentr.) befürwortet die Annahme des An⸗ örterung einzutreten, in welcher Weise eine gesetzliche Aenderung auf handelt es sich durchaus nicht um internationales, 8 ⸗Abg. Dr. von Woyna (fr. kons.): Der vorliegende Antrag hat die trages Dittrich. Herr von Heyking habe durch zwei Rundschreiben an diesem Gebiete möglich sei. deutsches Kapital, und es ist no kein Beweis erbracht, 8 L daß er sich in einer ganz anderen Linie bewegt, wie die Vertrauensmänner des Kreises Pleß unzulässige Wahlbeeinflussung Uns selbst sind ja auch diese Vorgänge nicht unbemerkt geblieben die Gesellschaft nicht die deutschen Interessen verfolgt. air Bebr. 8 im Integung der Zechen. In dem einen Fall soll der Privatbetrieb eübt. Die Unterschrift laute zwar nur „von Heyking, Mitglied des E“ EEö11“X“ erkt geblieben. Antrage liegt ein großer Vorwurf gegen die internation⸗ 8 Gamp eresse des Staats angepeitscht werden, in diesem Antrag auses der Abgeordneten“, aber niemand sei über die Person und Wir haben uns schon seit längerer Zeit mit der Frage befaßt, wie wir gesellschaft. Sie hat sich aber ein großes Verdien gh Strõ soll er daran verhindert werden. Infolge der verschiedenen ihren Amtscharakter im Zweifel gewesen. Bei der Ersatzmännerwahl BAenderungen eintreten lassen könnten. Wir sind aber auf so große die Volkswirtschaft erworben und die mangelhafte, ftanigts was derehes ist wohl auch der Verdacht entstanden, daß neben dem, am 27. September 1904 und vor der Abgeordnetenwahl am 6. Oktober Schwierigkeiten gestoßen diese Frage einheitlich zu lösen, daß wir Tätigkeit im Aufschluß des Landes durch die Privat aßg und 8 Antrag will, allerlet Weiteres damit noch beabsichtigt ist; 1904 habe er in zahlreichen Wählerversammlungen für die Kandidatur †. e“ e gh— ben ersetzt. Unser verstorbener Kollege Schultz hat seit tig so bi enn auch der Antrag keinerlei Beziehungen zu Hannover hat, Rzesnitzek agitiert. Es müsse ferner durch amtliche Erhebungen fest⸗ bisher davon Abstand genommen haben, dem Hause Vorschläge nach darauf hingewiesen, wie notwendig es sei, unsere vedenae den i. doch, es mir nicht übelzunehmen, wenn ich für meine Person gestellt werden, ob bei der Abgeordnetenwahl nicht zu den Wahl⸗ dieser Richtung hin zu machen. Ich habe aber bei allen Gelegenheiten, aufzuschließen. Die Mittel dazu sind nicht bereit geste er G erdacht ausspreche, daß durch den Antrag die Rechte männern gehörige Personen im Wabhllokale anwesend gewesen sind wenn hierauf die Rede kam, immer darauf hingewiesen, daß wir bei .“ In den deigentümer in Hannover aus der Welt geschafft werden. und zu Gunsten der genannten Kandidatur agitiert haben, sowie ob die⸗ einer Neuordnung des Berggesetzes, die absolut notwendig sei, auf diese . derkäufen stten 5 bis 10 Jahren hat eine Reihe von Grundstücks⸗ jenigen Personen, welche bei jener Wahl als Mitglieder des Wahl. Materi uch kommen würd 3 gerechnet b- bgefunden, wo beim Verkauf schon mit der Möglichkeit andes fungiert haben, überhaupt dazu gewählt worden sind, indem he aagv Un 4 1 wenn alle diese daß dort Kali vorhanden ist. Es wäre sehr traurig, dem Vorschlage des Wahlkommissars, bestimmte Personen zu wählen, Meine Herren, nach den Darlegungen des Herrn Abg. Gamp, nicht auf 828 690 nungen getäuscht würden. Die Regierung darf niemand widersprochen hat. die ich nach vielen Richtungen hin als richtig anerkennen muß, ist aber da nundeigenttmaeh 8, diese v; enu. 8 enutzen, um

strebt sind, sich ihr Rohmaterial zu sichern. Der Fiskus hat 42

bei den Kalibergwerken ebenso gemacht wie die Privatindustrie * Königlichen Staatsregierung, die Vorteile, welche mit dem Zustande⸗

kommen des Gesetzes verbunden sein würden, in einer lichtvollen und, wie ich im allgemeinen anerkennen muß, auch durchaus zutreffenden Darstellung Ihnen vor Augen geführt worden sind.

Meine Herren, ich kann es mir ersparen, auf die Einzelheiten zu⸗ rückzukommen, welche der Herr Vorredner hier zur Geltendmachung seiner Ansicht Ihnen vorgeführt hat; aber eins möchte ich betonen. Hoffentlich ist durch die Ausführungen des Herrn Vorredners das Vorurteil beseitigt, als ob von der Königlichen Staatsregierung mit diesem Ge⸗ setzentwurf nun eine Fülle von neuen Lasten und Ausgaben den Ge⸗ meinden zugemutet würde. Gerade das Gegenteil ist der Fall, und

Regierungsbezirks Frankfurt (nl.) wird ohne Debatte ebenfalls

für gültig erklärt. 1 b Die Wahl des Abg. Rzesnitzek im 6. Wahlkreise

(Pleß, Rybnik) des Regierungsbezirks Oppeln (freikons.) soll

als ein 828 wertvolles Mittel im Kampfe gegen Tuberkulose zu I 1“