1906 / 4 p. 36 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 05 Jan 1906 18:00:01 GMT) scan diff

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Gemeinsamkeit ein wirkliches Interesse haben und die ernstlich arbeiten. Die Haupttätigkeit besteht nicht in dem Besuche einer Generalver⸗ sammlung, sondern in einem, dem Sinne des Verbandes entsprechenden, unausgesetzten Wirken zu Hause und in näherer Umgebung und ferner in kräftiger Unterstützung der Geschäftsleitung durch pünktliche Er⸗ ledigung der laufenden Geschäfte. Persönliche Interessen dürfen sich dabei niemals geltend machen. Ebensowenig ist eine Unterscheidung zwischen kleinen und großen Firmen zulässig. Der Verband kennt nur Gleichberechtigte und alles, was Soaderansprüche erhebt, kann bei einer Vertretung gemeinsamer Interessen keinen Plaß. finden. Haben doch sogar diejenigen Händler, welche nicht unsere Mitglieder sind, ganz gleichen Anteil wie wir selbst an dem, wenn auch nicht lebhaften, so doch nunmehr besser geordneten, ungestörten Geschäfte. Ist ferner nicht auch in ihrem Interesse die gefürchtete Verschlechterung des Geschäftes in mancher Hinsicht vermieden worden, obgleich be⸗ kanntlich die Vorbedingungen zu einem beträchtlichen Rückgang in reichlichem Maße vorhanden? Hoffentlich erkennen endlich die be⸗ treffenden Herren das, was sie den Vereinigungen verdanken und treten dem Verbande bei. Dann werden sie aber auch einsehen, daß sie selbst zum größeren Teile die Ursache davon gewesen sind, wenn die Durch⸗ führung einzelner Beschlüsse oder Verbote in gewissen Fällen mit Schwierigkeiten verbunden war, denn mit dem Augenblicke ihres Bei⸗ tritts werden diese Schwierigkeiten gehoben sein. „Niemand wird bestreiten wollen, daß alles wesentliche in der ganzen Bewegung nur infolge einer gegenseitigen Verständigung er⸗ reicht worden ist und daß sowohl die Erhaltung des Erreichten als auch dessen Erweiterung einzig und allein auf beiderseitiger Stärke beruhen kann.“ . 1“ „Jede Gefährdung irgend einer Vereinigung wird unverzüglich alle Erfolge in Frage stellen. Auch wird keine einzelne Vereinigung etwas von dauerndem Wert ohne Mithilfe der anderen Seite erzielen

önnen.“ 1 h „Namentlich vergesse man nicht, daß die Exekutive gegen widerstrebende Elemente hüben oder drüben in den allermeisten Fällen der Gegenseite anvertraut werden muß. Demnach würde es unklug sein, die Kräftigung desjenigen zurückzuhalten, der im nächsten Augenblick als Stütze dienen soll.“ u“ „Würde sich aber eines Tages, durch eine unglückliche Verkettung von Umständen, die eine oder die andere Ver⸗ einigung lösen, so werden sofort Zustände eintreten, die unsere gesamte Branche mit einem Schlage zu Grunde richten müssen, denn die Schleudermusterbücher, Annoncen mit Preisen und Rabatten, Zeitungsbeilagen, Versteigerungen, Ramschverkäufe, Hausierhandel und alle übrigen, mit vieler Mühe beinahe gänzlich beseitigten Uebel würden aufs neue an allen Orten mit tausendfacher Gewalt unaufhaltsam hereinbrechen. Von einem solchen Schlage würde sich der Artikel nie wieder erholen können.“

Infolge des lebhafter gewordenen persönlichen Verkehrs unter den Händlerkollegen war man auch gerne bereit, sich Gefälligkeiten zu er⸗ weisen. Mit größtem Erstaunen mußte man bei solchen Veranlassungen bemerken, daß manchmal ein und dieselbe Tapete am gleichen Orte zu ganz verschiedenen Preisen durch den Fabrikanten verkauft worden war. Man wandte sich deshalb an auswärtige Kollegen, bat um Auskunft und ließ Musterkarten nach Frankfurt kommen, um auch die Verkaufs⸗ preise der Schleuderfirmen vergleichen zu können. Ganz besonderes Interesse verwandte man auf die Kollektionen der Grossisten, welche gleichzeitig mit gewissen Fabrikanten Verbindungen mit Sattlern, Malern, Anstreichern und Tapezierern auf dem Lande zum Schaden des seitherigen Lieferanten, des Spezialtapetenhändlers, anzuknüpfen suchten und diese Zwecke nicht nur durch unsinnig hohe Rabatte, sondern auch durch Preise erreichten, die wesentlich unter dem Original⸗ fabrikpreise des eigentlichen Produzenten waren. Man wandte sich deshalb beschwerdeführend an den Fabrikantenverein und dieser sah sich veranlaßt, schleunigst eine außerordentliche Generalversammlung nach Berlin einzuberufen und den Vorsitzenden des Händlerverbandes dazu einzuladen. Der Vertrauensmann der Händler konnte zunächst aus einer Tabelle mit Namensnennung eine Menge von Fällen nach⸗ weisen, in denen sich der Fabrikant oder der Vertreter bei einzelnen Artikeln im Preise hatte drücken lassen, sodaß an gewissen Orten zu drei verschiedenen Preisen verkauft worden war. Sodann wurde eine

roße Menge von Proben vorgelegt, die in fetten Buchstaben mit dem

Her des Fabrikanten, der Fabriknummer, des Fabrikpreises ver⸗ sehen und sodann mit den Schleuderpreisen ausgezeichnet waren, zu denen gewisse Grossistenfirmen den Artikel verkauft oder durch Muster⸗ karten laut gedrucktem Tarif angeboten hatten. Diese Preise betrugen bei einzelnen Artikeln bis zu 25 % unter Fabrikpreis und betrafen Muster, die vermöge ihrer reicheren Ausstattung und schwereren Qualität des Papiers berufen gewesen waren, einer Kollektion zur Zierde zu gereichen und deshalb einen b. Preis zu erbringen. Der reelle Handel hatte somit eine enorme Schädigung erlitten. Die Mitglieder des Fabrikantenvereins erkannten aber zum ersten Male in vollem Maße, an welchen Abgrund die Gewissenlosigkeit und der Egoismus des Einzelnen die Branche geführt hatten. Ausführlicher Bericht findet sich in der Tapetenzeitung vom 15. Juli 1892.

Es würde nach den bereits etwas sehr ausgedehnten Erörterungen zu weit führen, wenn alle die zahlreichen Veranlassungen geschildert werden sollten, die zu gegenseitigen Auseinandersetzungen geführt haben. Anträge, die durch die Händlerschaft eingebracht worden waren, bedurften mehrjähriger Verhandlungen, bis man die Be⸗ rechtigung der Forderung und die Möglichkeit der Durchführung eines entsprechenden Beschlusses erkannte. Unter anderem wurde angeregt

nd beschlossen: b 2 8 ühs sda eine Tapete nicht gleichzeitig in zwei Qualitäten ge⸗ führt werden dürfe“; 1 hch überall ein und derselbe Preis berechnet werden muüsse“; 8 ͤ daß eine Tapete nur in der Qualität geliefert werden dürfe, die in der Reisekollektion der Saison enthalten gewesen“; . „daß Angebot und Lieferung von Neuheiten nicht vor einem geewissen Termin stattfinden dürfe“ usw.

Zur Preisbildung übergehend ist zu bemerken daß bis zu jener Zeit keinerlei Bestimmungen über die Preise getroffen waren. Man folgte vielmehr in der Fabrikation der eigenen scharf bemessenen Kalkulation oder aber, wie bereits früher angedeutet, einfach der

8 Der fortgesetzte Wettlauf nach unten gab Anreiz, gerade

g der allerbilligsten Sorten technisch in unberechtigter Weise auszubilden, um diese Artikel als Lockvögel dem Händler gegenüber gebrauchen und ihm zu gleichem Zwecke als Ware aus⸗ liefern zu können. Bedauerlicherweise schuf man sich selbst da⸗ durch eine verderbenbringende, gegen die feineren Artikel gerichtete

onkurrenz. . 88

F Die Händlerschaft ihrerseits bildete die Preise teilweise nach den Traditonen aus besseren Zeiten, soweit diese Gepflogenheit überhaupt aufrecht erhalten werden konnte, teilweise folgte sie leidenschaftlich dem Strome, um kein Geschäft aus der Hand gehen zu lassen, viel⸗ mehr um den Nachbar grundsatzlos bei jeder Gelegenheit zu unterbieten.

Um endlich dieser sortschreitenden Verschlechterung des Geschäfts eine Grenze zu ziehen, beschloß der Fabrikantenverein: daß die billigste Naturelltapete nicht unter 11 Fabrikpreis verkauft werden vS ieran knüpfte man bei nächster Zusammenkunft die Bestimmung

des Herane fmabestprelses von 30 für jede Tapete auf grundiertem 8 4. Februar 1896 wurde Herr Max Langhammer in Chemnitz zum ersten Vorsitzenden des Vereins Deutscher Tapetenfabrikanten ernannt, nachdem er die Stelle des zweiten Vorsitzenden und früher das Amt des Schriftführers bekleidet hatte. Von diesem Zeitpunkte ab datiert ein Wendepunkt in der Geschichte der beiden Vereinigungen, denn nunmehr wurde auch auf Seite des Fabrikantenvereins der Ge⸗ danke der F. ettigen direkten Unterstützung beider gleichber chtigter

Am 10. Januar 1897 unterbreitete Herr Langhammer der ge⸗ meinschaftlichen Versammlung in Berlin ein Programm, das die un⸗ bedingte Notwendigkeit der Besserung der Preise auf Grund F en⸗ seitiger Verständigung proklamierte. Die Händlerschaft erklärte sofort ihre Bereitwilligkeit, bessere Preise zahlen zu wollen, denn man konnte sich infolge der Erfahrungen der letzten Jahre der Tatsache nicht ver⸗ schließen, daß die Leistungsfähigkeit der Fabrikation wegen der niedrigen Preise und des geringen Gewinnes an einem Punkte angekommen war, der kritisch zu werden begann. Das Feflügelte Wort: „Billig und schlecht“ war damals in jedermanns nd und konnte mit vollem Recht auch auf viele Erzeugnisse unserer Branche angewandt werden. Das traurige Ergebnis jener Jahre erlaubte nicht mehr große Auf⸗ wendungen für die Kollektionen zu machen, sodaß die deutsche Tapetenindustrie im ganzen den Wettbewerb um das ausländische Geschäft weder mit den großen französischen und noch weniger mit den englischen Kollektionen mit durchschlagendem Erfolge unternehmen konnte. Die Produktion stand somit vor der Gefahr, in ihren Ab⸗ satzgebieten eingeschränkt zu werden. Deshalb darf es wohl eine Tat im vaterländischen Interesse genannt werden, wenn sich die mit der Zukunft rechnende und nicht selbstsüchtig nur an den eigenen Vorteil denkende organisierte Händlerschaft freiwillig erbot, höhere Preise zahlen zu wollen, um der Fabrikation mehr Kapitalkraft zuzuführen. Gerade für die Händlerschaft war es alsdann sehr schwer, im Detailgeschäft wieder bessere Preise zu erringen, weil die außen⸗ stehenden Elemente nun um so sicherer gegen die Organisation durch Verdächtigungen vorgehen konnten. Zu jener Zeit tauchte die als Reklame ausgebeutete Bezeichnuug: „ringfreier Tapetenhändler“ auf in der Meinung, daß man durch diese Bezeichnung sich selbst ein unanfechtbares Zertifikat ausgestellt habe. Für eine allgemeine Ver⸗ billigung sämtlicher Fabrik. und Händlerpreise würden diese Vertreiber von Reklameware natürlich nicht ebenfalls zu haben gewesen sein, denn das würde ihr Monopol beseitigt haben, dessen Ausbeutung den Gegnern infolge der Zurückhaltung der Organisation nicht wegen einer geschäftlich höher stehenden Moral oder persönlicher Intelligenz ermöglicht worden ist. Das Monopol der außenstehenden Händler findet außerdem noch nach Seite des Kapitalismus eine nicht außer acht zu lassende Ergänzung. Solche Händler verkaufen nämlich nur gegen bar, liefern gegen quittierte Rechnung ins Haus oder versenden nach auswärts gegen Nachnahme. Sie sind deshalb vielfach in der Lage, gegen Kasse einzukaufen, während der die Organisation stützende Händler und namentlich diejenigen Firmen, welche Kartengeschäfte betreiben, stets lange und oftmals ver⸗ längerte Kredite geben müssen und nur mit großen Spesenopfern zu ihrem Gelde kommen können.

Unter dem Einflusse einer solchen Konkurrenz, die es verstand, durch kleine Zeitungsnotizen gegen die Organisation Stimmung zu machen und dadurch bedauerlicherweise auch die Redaktionen hoch⸗ angesebener Blätter gegen uns einzunehmen, sah man sich genötigt, die geringe Erhöhung der Preise wieder aufzugeben und gelangte nach verschiedenen Schwankungen im allgemeinen nunmehr auf eine Stufe, die nachstehend erörtert werden soll.

Preise.

Die organisierte Händlerschaft arbeitet mit zwei Staffeln, Staffel I für Ladengeschäft und 8 1 Staffel II für das Musterkartengeschäft, durch Vermittlung

von Agenten bestimmt. Ladengeschäft.

Staffel I rechnet nominell mit einem Aufschlag von 100 % auf

die Stasse.ae e. Die untersten Stufen der eigentlichen Konsum⸗

ware begnügen sich jedoch mit bedeutend geringeren Aufschlägen, die nach Abzug 2* rveses keinen Nutzen mehr lassen, sondern

ogar verlustbringend sind. 1

8 Eine Lapete nämlich, die im Einkauf 10 kostet, wird minimal

mit 12 verkauft, also mit einem Aufschlag von nur 2 ₰, d. h.

mit 20 %. An Rabatt gehen bei Lieferung an Unternehmer, Tape⸗

zierer usw. 10 % ab, sodaß ein vermeintlicher Nutzen von 0,8 bleibt.

Die Geschäftsspesen betragen dagegen durchschnittlich 25 %, sodaß

also, wenn man das einzelne Geschäft berechnen wollte, bei einem

solchen Artikel 2,2 zugesetzt werden müssen. Die untersten Stufen der Tabelle gehen wie folgt weiter:

10 Einkauf wird verkauft mit 88 ₰, Aufschlag 1 oder 3 %

11 12 18 18

12 5 15 25 16 28 17 30 155 bö“ und so fort, bis die Stufe mit 100 % erreicht ist. Bessere Tapeten, die nicht auf Lager gehalten, sondern zimmer⸗ weise desjele werden, unterliegen einem Aufschlag von 80 % und er⸗ eben laut dem am 7. Jult 1899 veröffentlichten Nachweis einen Riettonutzen von 31 %, an dem aber noch die Generalgeschäftsspesen in Abzug zu bringen sind. Dagegen sind nunmehr infolge eines Be⸗ schlusses der vereinigten Organisation die früher erwähnten miß⸗ bräuchlich gewährten Verarbeitungsprovisionen an Tapezierer, Maler, Anstreicher usw. verboten. 8 Bei Borten ist der rollenweise Verkauf von Naturellware von 5 für bis einschließlich 18 Band da, wo er noch besteht, gestattet und zwar Naturellborten im Einkauf bis 40 ₰, zum Verkauf von 1 netto; alle anderen Naturellborten müssen zu 1,50 minimal verkauft werden.

Bessere Borten, 18 E band⸗ oder meterweise abgegeben erden, sind höher zu kalkulieren. 8 88 Es es, 1N werden, h für Borten heute häufig Extraanfertigung nötig wird, weil man sie ganz genau in der Farbe der Tontapeten passend verlangt.

Musterkartengeschäft. 8

Die Preistafel II für das Muͤsterkartengeschäft durch Agenten rechnet 12 70 Aufschlag, beginnt aber ebenfalls mit niedrigeren Sätzen wie folgt:

10 83 gnkans wird verkauft mit 15 ₰, Aufschlag 5 4 oder 50 % S. 8 -5 7 63 12 20 13 22 14 25 15 30 16 33 17 35 18 40 19 40 20 42 21 45 22 50 23 50 24 55 25 55 26 555655 28 9 2 7 60 und so fort bis 125 % erreicht sind. 8 b

Die Kartengeschäftskundschaft setzt sich zumeist aus Abnehmern zusammen, die A Sattkler, Maler und Anstreicher auf dem Lande die ihnen durch die Stadtfirma gelieferten Musterkarten vorlegen, kleine Aufträge bei Privaten aufnehmen und die Ware franko auf Rechnung beziehen mit einem Rabatt von 20 % und bei größerem Jahresumsatz weiteren 5 %. 1 .

Auf diesem Gebiete haben die Organisationsgegner die meisten

nicht verbilligt, sondern im Gegenteil auf Kosten der

6 50 5 39 6 43 10 66 12 75 15 75 15 80

9 8E““ -“— “— a auaaaauaa

106 106 122 110 110 115 127 117 129 120 121 122 114

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sodann 35 % und kürzlich sogar noch höher hinaufgeschraubt, nur um das Interesse der Vermittler rege zu halten und den Absatz der organisierten Händler an sich zu reißen. Die niedriger ausgezeichneten Kollektionen des organisierten Händlers verstaubten inzwischen unbenutzt in der Ecke. Da es sich bei den Karten der Außenstehenden nur um Fabrikate von Firmen handelt, die dem Verein nicht angehören, so ist ein direkter Vergleich ein und desselben Artikels ausgeschlossen. Mit Bedauern muß zugegeben werden, daß auch bei solchen Ver⸗ anlassungen einzelne Händler aus Gründen der Abwehr ihre Verpflichtung vergaßen und sich Ware von außenstehenden Fabriken zu verschaffen suchten. Aus ähnlicher Ursache wurden auch in den Städten manche Händler ihrem Versprechen untreu; die ganz ent⸗ schiedene Mißbilligung dieser Efäegege Haltung darf an dieser Stelle keineswegs umgangen werden. 1 Nach EI von Händlern, welche das Musterkartengeschäft als Spezialität betreiben, betragen die Generalunkosten bei einem solchen Betrieb 50 % vom Umsatz. Frankolieferung der Ware ist Bedingung. b Die Musterspesen belaufen sich auf mindestens 10 %. Den Durchschnittswert des Verkaufs bildet eine Tapete von 37 ₰. Es ist somit ebensowenig berechtigt, im allgemeinen von einem nenhchlag von 125 % zu sprechen, als wenn der ändler behaupten wollte, da er mit 50 % sufschläg weil die billigste Tapete mit einem olchen Prozentsatz kalkuliert ist. 42 döede 8 die auf dem Kartengeschäfte ruhen, kommen nach den Reise⸗ und Musterspesen vor allem die Schäden, die aus allzu⸗ langem Kreditgeben entstehen: Zinsenverlust, Notwendigkeit, fremdes Kapital in Anspruch zu nehmen, prolongierte Wechsel mit den Retour⸗ spesen und Konkurse. eine Unmasse von kleinen und kleinlichen Vorkommnissen, wie Irrtümer im Ausmaß und dementsprechende Nachlieferung oder Retoursendung mit Extrakosten, die den Wert der Ware übersteigen, und ferner angeblich fehlerhafte, aber tatsächli durch das Ungeschick des Arbeiters verdorbene Ware, für die kostenfrei Ersatz geliefert werden muß, wenn man den Abnehmer nicht verlieren will. 8 1 Außerdem muß das Kartengeschäft, wie bereits hervorgehoben, auch mit der Konkurrenz derjenigen Fabrikanten rechnen, die ihre Ueberproduktion los werden wollen, deshalb kleine Lager bei der Land⸗ kundschaft einrichten und sogar große Musterkarten mit den für solche Zwecke üblichen Fabrikpreisen ausgezeichnet hinstellen. Das selbst ist dagegen durch nachstehende Be⸗ timmung verpflichtet: 8 8 8 Fär das Kartengeschäft dürfen Musterkarten nur mit auf⸗ gedruckten Bruttopreisen ohne jede Zahlenklausel zur Ausgabe gelangen. Musterkarten ohne ausgezeichnete Preise sind verboten. Jede Form der Auszeichnung der Agentenkarten, des Verkaufs, Angebotes oder der Berechnung der Ware ist verboten, die den Genuß eines höheren als des zulässigen Miahattes ermöglicht oder darstellt. 1 Schließlich sei noch ergänzend zu beiden Preisstaffeln bemerkt, daß auch gewisse Spezialartikel, die als Konsumware stärkeren Verbrauch finden, wie z. B. Satin⸗ und Deckentapeten, Marmor⸗ und Holz⸗ tapeten, sowie vierteilige glatte Ingrainstreifen, einem wesentlich niedrigeren Aufschlag unterworfen sind. v11161A4“

Organisation. 1““

Sämtliche Preisbestimmungen sind nach und nach in verschiedenen öffentliech mit Angabe der Tagesordnung angekündigt gewesenen Generalversammlungen des Vereins Deutscher Tapetenfabrikanten und des Hauptvereins Deutscher Tapetenhändler beraten und beschlossen worden. Zu diesen Versammlungen haben sowohl die organisierten als auch die nichtorganisierten Händler briefliche Einladungen mit Angabe der Tagesordnung erhalten und der Besuch stand allen frei. Ebenso war Beteiligung an der Diskussion sowie gleiches Stimmrecht für alle Handler gestattet, sodaß jedermann aus der Händlerschaft, der Interesse an der Sache nahm, Gelegenheit hatte, seinen Standpunkt geltend zu machen. Nachdem sich die anwesenden Händler wegen der sie und die Eigentümlichkeit ihres Geschäftsbetriebes berührenden Bestimmungen geeinigt hatten, sch die Händlerschaft der

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wurde dur Antrag bei dem Verein Deutscher Tapetenfabrikanten eingebracht, die unter seinen Schutz zu stellen und die Durchführung zu überwachen. Aber auch jede Aenderung in den Fabrikpreisen wurde vorher gemeinsam besprochen, die Notwendigkeit vor der Händlerschaft begründet und sogar der Beschluß unter Umständen nicht ausgeführt, wenn sich bei der gemeinsamen Besprechung Schwierigkeiten für die Durchführung gezeigt hatten. Zu gewissen Zeiten waren sogar Gegner der Organisation (die in der vorliegenden zumeist als „Außenstehende“ bezeichnet worden sind) zu den erhandlungen zugelassen, weil man sich niemals der Möglichkeit einer Verständigung verschließen wollte. Bedauerlicherweise wurde aber bei einer gewissen Gelegenheit durch einen solchen Herrn ein gegen ihn schwebender, noch nicht spruchreifer Prozeß in die Debatte gezogen. Der Herr ließ sich von dem Unangemessenen seines Auftretens nicht überzeugen und wollte den Gegenstand nicht verlassen, sodaß ausgesprochene Gegner der Organisation seit jener Zeit keinen Zutritt mehr haben. Dagegen ist jeder Händler willkommen, der sich für Einhaltung der Verkaufsbestimmungen erklärt, gleichviel ob er dem Hauptverein als Mitglied angehört oder nicht. Die Tätigkeit des Hauptvereins besteht demnach in nichts weiterem, als daß er die Geschäfte im Interesse der gesamten Händlerschaft besorgt und daß seine Mitglieder einen kleinen Jahresbeitrag zu den Kosten der Vertretung geben. Die Mitglieder haben somit gegenüber den anderen Händlern auch nicht die geringsten Vorteile. Fen Gegenteil führen es die großen Opfer an Zeit und Arbeit, welche durch die für die Organisation tätigeng Mitglieder des Hauptvereins gebracht werden müssen, mit sich, daß das eigene Geschäft zurückgesetzt und damit der Konkurrenz das Feld überlassen wird. 1 Fhst man nunmehr die Merkmale zusammen, die sich für die Beurteilung der Organisation ergeben, so wird man vor allem hervor⸗ heben müssen, daß die Organisation keineswegs eine Einschränkung der Produktion zum Zwecke der Ausbeutung einer Notlage der Konsumenten verfolgt. Vielmehr leidet die Tapetenbranche unter einer starken Ueberproduktion, die nur dann eingeschränkt werden könnte, wenn die Organisation tatsächlich dasjenige wäre, was man unter einem Kartell zu verstehen pflegt. Aber niemals ist eine Konzentration der Betriebe durch Ausschaltung schwächerer Unter⸗ nehmungen versucht worden. Im Gegenteil hat der Verein Deutscher Tapetenfabrikanten den vereinzelt gegebenen Anregungen gegenüber lieder ihre Kräftigung in der Organisation finden müßten. Uebrigens 85 8* ein einfaches Gebot der Klugheit, damit nicht etwa solche besonderen Schwierigkeiten ausgesetzte Unternehmungen mit allen maschinellen Einrichtungen durch andere billig übernommen und weiter fortfahrend, toll bewirtschaftet hätten werden können. Die Aufgabe der Organisation konnte somit keine andere sein als den Absatz der Ueberproduktion derart zu regeln, daß sämtlice Beteiligte möglichst wenig Einbuße an dem auskömmlichen Verdienftt erlitten. Gewisse Fabrikanten und Händler dagegen dehnten ihre An⸗ sprüche um vieles weiter aus und wollten die Vorteile der Orhen sation genießen, aber auch die „Freiheit“ natürlich unter 8 Voraussetzung, daß die anderen gebunden bleiben sollten. Ih erren stehen heute mit anderen, die sich den Bestimmungen 128 Fereni ihe nicht unterwerfen wollen, außerhalb der Organisabfe und bekämpfen sie scheinbar. Im Grunde aber genießen sie in 8i Sonderstellung ein Monopol, denn sie können ganz beliebige Prei nach der Natur des jeweiligen Käufers fordern. An Abnehmern üe⸗ es auch den Fabrikanten nicht. Allerdings vermögen die Angehöriga der e wegen der sorgfältigeren, kunstgewerblichen dng bildung und der Reichhaltigkeit der großen Kollektionen der 85 8 mitglieder ganz andere Fespelc⸗ sa befriedigen. Durch jene kle 8 sich zumeist aus Reklameartikeln zusammensetzenden Kollektionen 8 wohl der einzelne einfache und rationell zu fabrizierende Aufträge bekommen, die er zu billigen Preisen immer noch mit

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i 1v.. in die Höhe getrieben, dagegen den Rabatt bis zu 30 %,

Faktoren als Grundsatz aufgestellt und verfolgt. 8 8

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führen kann. Wollte sich aber die Allgemeinheit mit solchen 0.

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entgegengeführt zu haben.

stets die Verpflichtung zum Ausdruck gebracht, daß gerade solche Mit⸗

inn aus⸗ Gew vg un⸗

säten begnügen, die die Branche im ganzen fortgesetzt heruntergebracht b g sn T. a von Fige⸗Herigen aller an r Herstellung des Artikels und an seinem Vertriebe beteili Stände nicht mehr bestehen können. ligtes Obgleich die Tapete, wie aus den vorstehenden Erörterungen hervorgeht, tatsächlich zum Konsumartikel geworden ist und obgleich zumeist nur der niedrige Preis ihren ganzen Wert zum Ausdruck bringt, hat sie doch ihren Nährboden im Kunstgewerbe und die ihr um Schmucke dienenden Gedanken wirken um so nachhaltiger be⸗ Fruchtend, e mehr sie dem Gebiete wirklich künstlerischer Schönheit verwandt sind. Deshalb genügt es nicht, daß sich die Händlerschaft infolge der durch die Organisation geschaffenen Beziehungen kauf⸗ männisch weiter und tatsächlich vornehmer gebildet hat, sodaß Deutsch⸗ land eine stattliche Anzahl angesehener Spezialgeschäfte besitzt, wie sie in keinem anderen Lande gefunden werden kann. Die Organisation hat wohl günstig erzieherisch gewirkt, aber mit der zunehmenden Tüchtigkeit wurde auch die Konkurrenzbefähigung ausgehildet und ver⸗ schärft. Wenn es deshalb auch auf irgend eine Art noch zu erreichen wäre, daß die Organisation sich auf das jüngere und sogar auf das kommende Geschlecht der Berufsgenossen einen heilsamen Einfluß ver⸗ schaffte, sodaß der Händler nicht mehr in erster Linie die Billigkeit der Ware, sondern ihren höheren kunstgewerblichen Wert durch eine berechtigte Autorität der eigenen vorgebildeten und reifen Persönlichkeit zur Geltung zu bringen vermöchte, wenn sich die Organisation gleichzeitig von dem unheilvollen Druck der Schmarotzer in der Branche befreien könnte

wenn dagegen der Händler stets suchen wollte, sich das Ver⸗ trauen und die Achtung der wahren Kenner in der Berufs⸗ welt der Architekten, Unternehmer und Dekorateure zu ver⸗ ddienen und zu erhalten, dann dürfte sich die Organisation mit noch größerem Rechte rühmen, nicht nur kein Kartell oder Ring im landläufigen, anrüchigen Sinne zu sein, sondern eine ihre Existenz verteidigende Vereinigung, der es unter schwierigen Verhältnissen gelungen, eine hochentwickelt gewesene Industrie im vaterländischen Interesse vor dem Untergange zu be⸗ wahren und sie zum Segen der Angehörigen der Branche neuer Blüte

8 Frankfurt a. M., den 30. September 1905.

8 Eduard Jungmann,

Vorstand und Vorsitzender des Ausschusses des Hauptvereins Deutscher Tapetenhändler, e. V.

Aeußerung aus Fabrikantenkreisen zu der Denkschrift des Herrn Jungmann.

Die Denkschrift trifft im großen und ganzen das Richtige. Daß der Verfasser die festgesetzten Preisverschiedenheiten im Laden und Musterkartengeschäft für berechtigt und wünschenswert erachtet, zeugt von einer kleinen egoistischen Anwandlung. Sowohl unter Fabrikanten wie Händlern ist vielfach die Ansicht vertreten, daß es den Anschein einer Unreellität erweckt, wenn dieselbe Tapete vom Konsumenten im Laden ca. 25 % billiger gekauft werden kann, als sie der Anstreicher aus demselben Geschäft besorgen kann. Für diese Preisdifferenz im Laden und Musterkartengeschäft schwärmen nur diejenigen Firmen, welche kein Musterkartengeschäft, wenigstens nur ein sehr unbedeutendes, dagegen eine gute Ladenkundschaft baben. Berechtigt ist der Preisunterschied von ca. 25 % in keiner Weise, denn die feinen Ladengeschäfte müssen reichlich die Spesen aufwenden für Ladenmiete in besserer Lage, als die Musterkartengeschäfte für rn. Musterbücher, da diese ihre Lokalitäten meistens nicht in erst⸗ klassiger Lage zu unterhalten brauchen. Der Beschluß selber hat auf den Generalversammlungen oft zu Differenzen geführt und ist immer nur mit geringer Majorität durchgegangen.

Wenn die Inhaber der Musterkartengeschäfte, bezw. Engros⸗ geschäfte teilweise infolge Aufgaben größerer Partien billiger eingekauft haben, so ist das technisch und kaufmännisch mehr oder minder gerechtfertigt. Wo die Grenze des Erlaubten überschritten wurde und die Verkäufe sogar Verluste für den Fabrikanten brachten, lag es an der Unfähigkeit des Fabrikanten bezw. an der Ueberproduktion im allgemeinen, welche auch heute noch fortbesteht trotz der Vereinigung, sodaß, wie uns bekannt, verschiedene Fabriken sich nur schwer aufrecht erhalten koͤnnen. Wenn die Vereinigung der Tapetenindustrie hierin gefündere Zustände schaffen will, so muß sie unbedingt ein Mittel anwenden, welches die zur Zeit bestehende Ueberproduktion hemmt. Dieses Mittel braucht keine Aenderung des Verkaufspreises der fertigen Ware herbeizuführen, sondern hat den Gewinn durch Beschränkung in der Produktion und durch Ersparnisse bei der Musteranschaffung zu erstreben. Selbst der Händler leidet heute unter dem großen Angebot von neuen Mustern. Sollte kein Mittel zur Beschränkung der Produktion gefunden werden, so ist eine Kalamität der Fabrikanten und Händler auf die Dauer unvermeidlich. Man wird der Vereinigung das Verrdienst nicht absprechen können, daß sie diese herannahende Kalamität durch ihre Beschlüsse etwas verzögert hat. Die Auesstellungen an der Vereinigung, wie sie in erster Linie von den außenstehbenden Fabriken, aber auch von Fabriken der Vereinigung, gemacht werden, gipfeln mehr oder weniger in dem Umstande, daß Konkurrenten an der Spitze dieser Vereintgung stehen, denen man das nötige Maß von Unparteilichkeit nicht zutraut, obwohl sie als Menschen ihr Bestes leisten, und denen man die Vorteile nicht zukommen lassen will, welche ja unbedingt den Leitern einer solchen Vereingung durch Einblick in Verhältnisse, die ihnen sonst verschlossen blieben, zufallen. Könnte die Vereinigung sich soweit von der Be⸗ vormundung einzelner Personen emanzipieren, daß einem Nicht⸗ konkurrenten die Litung der Vereinigung übertragen würde, so müßte nach meiner Ansicht eine solche Vereinigung auch für die Allgemeinheit segensreich wirken, denn es würden dadurch geordnete, dauernde Zustände geschaffen, die im Interesse des Staatswohles sind, ohne daß irgend jemand dadurch geschädigt würde, ausgenommen, diese Ver⸗ einigung würde den Preis ihrer Produkte ins Ungemessene steigern. Dies ist indes bei einer industriellen Anlage kaum zu befürchten, weil bei einem Eintritt von großem Verdienst sofort konkurrierende Fabriken entstehen würden, und somit sich die Preise sozusagen von selber wieder regulieren wuͤrden; abgesehen davon, daß ja jetzt schon die ausländischen Fabriken dafür sorgen, daß die Preise nicht ins Ungemessene steigen können.

Auch nach der künstlerischen Seite hat die Vereinigung vorteilhaft gewirkt, weil sie es dem Fabrikanten ermöglichte, im Rahmen des Preises das Fabrikat so viel wie möglich zu vervollkommnen. Diese den Fortschritt fördernde Wirkung ist nur möglich, wenn der Feeseen von vornherein weiß, daß er für sein Produkt einen gewissen

reis erhält, der nicht durch unerwartete, verlustbringende Angebote durch die Konkurrenz gestört wird, ähnlich wie langfristige Handels⸗ verträge fördernd auf den Export wirken, weil Produktion und Handel am besten unter möglichst stabilen Verhältnissen sich einrichten können.

„Was Satzungen und Beschlüsse der Vereinigung im allgem einen betrifft, so müßte noch mehr darauf hingearbeitet werden, daß alle Beschlüsse klar und ohne Werklausulierungen sind, damit sich jedes Mitglied danach richten kann, und damit es nicht in die Gepflogenheit einzelner Personen oder gar Konkurrenten gestellt wird, Vergehen zu konstruleren, sei es durch andere Auffassung oder durch Uebelwollen.

Sachdarstellung eines dem Verein nicht angehörenden Fabrikanten.

Der Zweck des Fabrikantenvereins war ursprünglich darauf ge⸗ richtet, auf Wunsch einer größeren Zahl von Händlern eine ins Nebermaß gewachsene Reklame beim Detallverkauf der Tapeten zu untersagen. Späterhin stellte sich die Notwendigkeit heraus, die bis dahin einfachen Setrhten des Fabrikantenvereins zu erweitern Deshalb wurden im Jahre 1895/96 in die Statuten des Fabrikanten⸗ vereins einheitliche Zahlungskonditionen aufgenommen, sowie zum ersten Male die untersten Grenzen mehrerer Sorten Tapeten fest⸗

wünschenswert sondern auch notwendig.

Tapeten auf grundiertem Papier und für sogen. Patentfondtapeten

festgesetzt. Inzwischen war durch die massenhafte Verteilung der Musterbücher, durch Zeitungsbeilagen, Annoncen ꝛc. mit Preisen seitens der Händler der Konsum in ungeahnter Weise angeregt worden. Diese jetzt mit Recht so verpönten Musterbüchelchen, die zu Hunderttausenden verbreitet wurden, die Muster, welche man den großen politischen Zeitungen beilegte, sind die Pioniere gewesen, die den Artikel „Tapete“ bis in die kleinsten Städte bekannt gemacht haben. An dem, wenn auch kleinen Muster konnte der Käufer er⸗ kennen, daß das Tapezieren billiger ist, wie das früher geübte Schablonieren. Hand in Hand ging damit eine erhebliche Ver⸗ billigung der Fabrikate, die die Einführung der Tapete als Konsum⸗ artikel außerordentlich begünstigte. Wie aber immer im Leben ein Uebermaß die entgegengesetzte Wirkung hervorruft, so auch hier. Die Schleuderei der Fabrikanten und Händler wurde bedrohlich für die Fortentwicklung der ganzen Branche, und deshalb nahm der Fabrikantenverein eine Anzahl Beschlüsse an, welche die beinahe gänzliche Unterdrückung jeder mit Preisen belegten Reklame zur Folge hatte. Hierbei hlieb der Fabrikantenverein nicht stehen. Die Preis⸗ skala wurde weiter entwickelt und zugleich die Händlerverkaufspreise ebenfalls, sowohl für den Detail⸗ als Engroshandel festgesetzt. Fast sämtliche Tapetenfabrikanten sind zugleich ihre eigenen Reisende. Die Chefs sind monatelang auf der Tour, treten infolgedessen mit der Kundschaft in einen sehr innigen Verkehr und können deshalb dem Drängen der Kunden nach billigeren Preisen und besseren Konditionen nicht genügend Widerstand entgegensetzen. Dadurch waren Unter⸗ bietungen nicht nur der Preise, sondern auch der Konditionen an der Tagesordnung. Hatte ein größerer Konsument von einem Fabrikanten einen Vorteil erlangt, so spielte er diesen gegen den zweiten Fabrikanten aus und bedingte dieses eine steigende Verschlechterung sowohl der Preise, wie auch der Konditionen.

Im Jahre 1899 fand in Berlin eine imposante Versammlung von Fabrikanten und Händlern statt, in der die Festsetzung von Preisen und Konditionen sowohl für Fabrikanten, als auch für Händler in gemeinsamen Sitzungen festgestellt wurden. Zu gleicher Zeit waren sämtliche deutsche Tapetenfabrikanten, mit Ausnahme von zwei ganz kleinen Fabrikanten, dem Verein beigetreten und 95 % der gesamten Händlerschaft hatten sich mit den neugeschaffenen, sehr zweckentsprechenden Zuständen einverstanden erklärt. Es war eine ganz verschwindend kleine Anzahl Händler, welche versuchten, gegen den Strom zu schwimmen, dabei nicht vorwärts kamen. Wäre dieser Zustand geblieben, hätte sich die Vereinsleitung des Vereins deutscher Tapetenfabrikanten lediglich darauf beschränkt, diesen Zustand zu er⸗ halten, so würde man von irgend welchen vorhandenen Mißständen nichts hören. Als jedoch im Jahre 1900 die allgemeinen Steigerungen der Rohmaterialien eintraten, welche auch den Tapetenfabrikanten eine kleine Steigerung der Papierpreise brachte, hielt der Vorstand des Fabrikantenvereins die Zeit für gekommen, plötzlich eine be⸗ deutende Erhöhung der Preise eintreten zu lassen, die jedoch nur von kurzem Bestand war. Diese gewaltsame unberechtigte Steigerung wurde die Ursache zum Austritt mehrerer Fabrikanten während der nächsten Jahre, so daß heute dem Fabrikantenverein bereits 13 Fabriken gegenüberstehen, die nicht im Verein sind. Eine große Zahl Händler hatte sich trotz der veränderten Zustände, und trotz⸗ dem sie mit der Führung der Vereinsgeschäfte seitens des Fabrikantenvereins nicht zufrieden waren, doch den Weisungen des Vereins gefügt und kaufen nur von denjenigen Fabriken, die im Verein sind. Dadurch ist der Kreis der Konsumenten für die Nichtringsabrikanten ein kleinerer und diese sind deshalb genötigt, um Ringkunden zu erwerben, billiger wie die Ringfabrikanten zu verkaufen. Zur Zeit bildet die Preisskala und auch die Konditionen der Ringfabrikanten die Unterlage für die Preise und Konditionen der Nichtringfabrikanten.

Würde sich heute der Fabrikantenverein auflösen, so würde der einzelne den Händlervereinigungen gegenüber ohnmächtig sein, die sich auf freierer Grundlage, meist freiwillig gebildet haben, und welche heute durch Zusammenschluß bereits wiederholt dem Febr szmtenperein hbessere Konditionen für sich aufoktroyiert haben. Der einzelne Fabrikant würde sich dem Großkonsumenten gegenüber in einer direkten Notlage befinden. Es herrscht fast in allen Fabriken eine erhebliche Ueberproduktion, deren sichtbares Zeichen die Riesen⸗ lager sind, welche bereits dazu geführt haben, ein Syndikat für die Lagerware in die Statuten des Vercins aufzunehmen. Es wird eben viel mehr fabriziert, wie auf ordnungsmäßigem Wege verkauft werden kann und die bei dem jährlichen Wechsel der Musterkarten übrig⸗ bleibenden nach Millionen zählenden Lagerbestände der Fabrikanten werden zu Schleuderpreisen dann entweder zu kleinem Teile ins Ausland abgeschoben oder im Inland untergebracht. Würde der Verein aufgelöst werden, so würden die Fabrikanten durch Erhöhung der Produktion versuchen, ihre Spesen und somit die Preise der Tapeten zu verbilligen. Diese Erhöhung der Produktion ist ohne weiteres und ohne besondere Maschine möglich. Es ist das Eigen⸗ tümliche der Tapetenfabrikation, daß durch die Erhöhung der einzelnen Anfertigungen nur ein Bruchteil der Fabrikationszeit in Anspruch genommen wird: z. B. wenn heute von einer mehrfarbigen Tapete 100 Rollen gedruckt werden, so dauert es häufig mehrere Stunden, bis die Farben mit der Vorlage übereinstimmen. Der eigentliche Druckprozeß für diese 100 Rollen dauert jedoch nur 10 12 Minuten. Läßt der Drucker die Maschine weitere 12 Minuten laufen, so hat er wieder 100 Rollen angefertigt, u. s. f. Wird das Muster nun aus der Maschine genommen und ein neues hineingebracht, so müssen sämtliche Teile der Maschine gewaschen werden und der Druckprozeß beginnt erst dann wieder von neuem, wenn Muster und Farben mit der Vorlage übereinstimmen. Dadurch sind wieder Stunden versäumt. Giebt man einem Drucker bei einer zehnstündigen Arbeitszeit etwa vier sechsfarbige Muster und läßt ihn von jedem dieser Muster 100 Rollen drucken, so wird er vollständig beschäftigt sein und seine Produktion beträgt dann 400 Rollen. Gebe ich aber dem Drucker nur ein einziges Muster, so ist er im Stande, von diesem einen Muster 4 —5000 Rollen in derselben Zeit fertig zu arbeiten. In dieser Eigentümlichkeit liegt die Gefahr, daß beim Sinken der Preise durch Massenproduktion versucht wird die Spesen zu verringern und die jetzt vorhandene Ueberproduktion wächst dann ins riesenhafte. Aber nicht nur der Fabrikant würde darunter zu leiden haben, sondern in noch höherem Maße der Händler. Dieser ist gezwungen bei den jetzigen hohen Ansprüchen der Konsumenten ein sehr großes Lager zu halten und dieses Lager würde durch den bei der Auflösung des Ringes eintretenden unvermeidlichen Preissturzes außerordentlich entwertet werden. Nun kommt noch hinzu, daß der Händler an billigen Preisen durchaus kein Interesse hat, denn je billiger er den Artikel einkauft, um so billiger wird er ihn verkaufen und mit dem Sinken der Fabrikationspreise tritt naturgemäß auch ein Sinken der Händlerpreise ein. Das Publikum wird sehr viel weniger Geld für seinen Bedarf anzulegen haben; der Umsatz der Händler wird erheblich zurückgehen und das Publikum wird mehr und mehr an den Kauf der billigen Ware gewöhnt werden. Wir sehen also, daß für die Tapetenbranche ein verständig geleitetes Kartell, sowohl der Fabrikanten wie auch der Händler, eine Notwendigkeit ist. Es ist notwendig, um sowohl den Auswüchsen in der Fabrikation, wie auch den Aus⸗ wüchsen des Handels entgegen zu treten. Wenn sich jetzt ein so großer Teil der Fabrikanten, es sind deren 13, außerhalb des Ringes befinden und Hunderte von Händlern mit den jetzigen Vereins⸗ vorschriften unzufrieden sind, so ist dieses lediglich in Mißständen in der Vereinsleitung zu suchen. Diese hat, verführt durch die Indifferenz seiner Mitglieder, in den letzten Jahren nicht nur einen steten Wechsel in den Beschlüssen des Vereins hervorgerufen, sondern durch allzu⸗ persönliches Regiment auf allen Seiten Unwillen erregt. Werden diese Mißstände gehoben und die Satzungen des Vereins in einer Weise geändert, welche den vorhergehenden Ausführungen entspeechen, so ist ein Kartell der Tapetenfabrikanten und Händler nicht nur

Berlin (Siemensstr. 15), 26. 10. 1905. Tapetenfabrik Emil Liepmann.

pelegt. Es wurde je ein Minimalpreis für die Naturelltapeten, für

Satzu ptvereins deutscher Tapetenhändler,

(eingetragener Verein.)

I. Name, Zweck und Sitz des Vereins. § 1.

Der Zweck des „Hauptvereins deutscher Tapetenhändler“, ein getragener Verein, ist die Förderung und Hebung der deutschen Tapeten⸗ industrie und des Tapetenhandels. Der Verein soll in das Vereins⸗ register eingetragen werden.

§ 2. Der Sitz des Vereins befindet sich in Frankfurt am Main. II. Mitgliedschaft. § 3. Mitglied des Vereins kann jeder deutsche Tapetenhändler werden. Als Mitglieder sind auch zulässig Handelsgesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Kommanditgesellschaften, Aktiengesellschaften ähnliche Korporationen. Dieselben haben jedoch stets nur eine Stimme. Ueber das Aufnahmegesuch entscheidet der Geschäftsausschuß. Gegen einen ablehnenden Bescheid desselben ist die Berufung an die Vereinsversammlung zulässig. Die Entscheidung der letzteren ist end⸗ gültig. Die Mitgliedschaft beginnt mit Zahlung des ersten Jahres⸗ beitrags und Unterschrift der Satzungen. Der Jahresbeitrag beträgt für jedes Mitglied 5 % Er ist vorauszahlungsweise im September jeden Jahres zu entrichten. Im Laufe des Jahres beitretende Mitglieder zahlen den vollen Jahresbeitrag. „Rieiichen die Jahresbeiträge und die sonst der Vereinskasse zu- fließenden Gelder zur Bestreitung der dem Verein entstehenden Ver⸗ bindlichkeiten und Verwaltungskosten nicht aus, so ist der Mehrbedarf durch Umlage zu erheben, der aber drei Fünftel des Jahresbeitrags nicht überschreiten verf 5 1 Das Vereinsjahr geht vom 1. März des einen bis zum Ende Februar des nächsten Jahres. Mitglied ist an die Satzungen und Beschlüsse des Verein gebunden. *

Die Mitgliedschaft endigt: 1) durch freiwilligen Austritt; 2) durch Ausschließung; 3) Tod; 4) durch Aufgabe des Geschäfts.

§ 7.

Der fleiwillige Austritt steht jedem Mitgliede frei, kann jedoch nur am Schlusse eines Vereinsjahres erfolgen und muß mindestens drei Monate vorher dem Vorsitzenden des Geschäftsausschusses durch eingeschriebenen Brief mitgeteilt werden. Ge

Durch Verfügung des Geschaͤftsausschusses kann aus dem Vereine ausgeschieden werden: 1) wer die ihm obliegenden Geldbeiträge trotz zweimaliger Aufforderung nicht leistet; 3 2) wer wiederholt den Vereinssatzungen und Vereinsbeschlüssen zuwiderhandelt;

3) wer gegen den Verein und dessen Zweck agitiert. Gegen die Verfügung des Geschäftsausschusses ist nur Berufung eneralversammlung zulässig; die Entscheidung derselben ist endgültig.

„Scheidet ein Mitglied durch den Tod aus, so überträgt sich die Mitgliedschaft ohne weiteres auf denjenigen oder diejenigen Erben, welche das Geschäft des Verstorbenen fortführen, falls sie ihren Willen, Mitglied des Vereins zu werden, binnen 2 Monaten nach dem Ableben ihres Rechtsvorgängers dem Vorsitzenden des Geschäftsausschusses gegen⸗ über schriftlich erklären. 1—

S .

Gibt ein Mitglied sein Geschäft auf, so erlischt damit ohne weiteres seine Mitgliedschaft.

Verkauft er dasselbe an einen anderen, so finden auf diesen die Bestimmungen entsprechende Anwendung, welche nach § 9 hinsichtlich der Erben eines verstorbenen Mitglieds Platz greifen. 8

11. 8

Der freiwilligen Aufgabe des Geschäfts steht die Konkurseröffnung zum Vermögen des betreffenden Mitgliedes gleich.

Wird der Konkurs infolge Zustimmung aller Gläubiger oder in⸗

folge Zwangsvergleichs aufgehoben, so erlangt das betreffende Mitglied

die Mitgliedschaft ohne weiteres wieder durch einfache schriftliche An⸗

zeige bei dem Vorsitzenden des Geschäftsausschusses. § 12.

Ein ausgeschiedenes oder ausgeschlossenes Mitglied hat kei Anfprach auf Rückzahlung geleisteter Beiträge und verliert jeden Anspruch auf das Vereinsvermögen. Beiträge oder sonstige Leistungen, welche während der Dauer seiner Mitgliedschaft fällig wurden, hat er trotz der Beendigung derselben zu zahlen.

Ein ausgeschiedenes oder ausgeschlossenes Mitglied kann nur durch Beschluß der Vereinsversammlung wieder aufgenommen werden.

III. Geschäftsausschuß und Vorstand 1 § 13. H“ Der Geschäftsausschuß besteht aus: dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter desselben,

dem Schriftführer, dem Stellvertreter des selben dem Kassierer,

zwei Beisitzern. §1 8

Der Eeschäftsausschuß faßt seine Beschlüsse nach einfacher Majorität, soweit etwas anderes nicht ausdrücklich bestimmt ist. Im Falle nur drei Mitglieder anwesend sind, haben nur einstimmig gefaßte Beschlüsse Gültigkeit.

§ 15.

Sitzungen des Geschäftsausschusses finden nach Bedarf statt. Ort und Zeit derselben bestimmt der Vorsitzende. Er hat unter Mitteilung der Tagesordnung durch eingeschriebenen Brief dazu einzuladen. Err ist zur Anberaumung einer Sitzung verpflichtet, wenn drei Ausschußmitglieder es verlangen.

Gegenstände, welche nicht auf der Tagesordnung stehen, können beraten werden; ein darauf bezüglicher Beschluß hat aber nur dann Gültigkeit, wenn sich die Mehrheit des Geschäftsausschusses innechalb sieben Tagen dafür erklärt.

Die Mitglieder des Ausschusses sind berechtigt und verpflichtet, die durch Ausschußsitzungen oder sonstige Tätigkeit für den Verein entstehenden Auslagen zu liquidieren.

§ 16.

Der Geschäftsausschuß ist berechtigt, einen Geschäftsführer zu er⸗ nennen, der die vorkommenden scheiftlichen Arbeiten zu erledigen hat. Die demselben dafür zu gewährende Vergütung wird durch den Ge⸗ schäftsausschuß festgesetzt. Auch ist der Ausschuß berechtigt, diesen Geschäftsführer mit Reisen für Vereinszwecke zu beauftragen und demselben die dadurch erwachsenen Reiseunkosten zu vergüten.

§ 17. Gegen Beschlüsse und Verfügungen des Geschäftsausschusses findet Berufung an die Vereinsversammlung statt.

18. Der Vorsitzende des Geschäs azschusses und in dessen Behinde⸗ rung sein Stelvertreter ist Vorstand des Vereins im Sinne des Gesetzes und ist berufen und legitimiert, den V gerichtlich und