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glaubte man auf diesem Wege sehr rasch vorwärts zu kommen. Es
wird sich auch in diesem Jahre zeigen, daß nicht in dem erwarteten Umfange diese obligatorische Fortbildungsschule zur Durchführung gelangt ist. Ich meine immer, ein Jahr oder anderthalb Jahre sind wir jetzt mit der Sache im Gange, und wir sollten doch eine Reihe von Jahren erst abwarten und einmal sehen, wie die Sache sich ge⸗ staltet. Ich kann aus meiner persönlichen Erfahrung nur sagen: in unserem Lande herrscht bei der bäuerlichen Bevölkerung ein gewisser Widerstand gegen die Fortbildungsschule. Die Bauern haben das Gefühl: Wenn wir sie erst freiwillig eingerichtet haben, eines Tages wird sie als obligatorisch ihnen aufgezwungen. Das hat ja auch eine gewisse Berechtigung; die Leute fühlen, unter Umständen kommt nachher der böse Staat und zwingt sie zu einer Menge von Ausgaben, die sie nicht wünschen. Solange hier der Staat als der Geschenk⸗ geber und der Unterstützer erscheint und alles aus seiner Tasche macht, sind die Leute für vieles zu haben. (Heiterkeit.) — Ja, meine Herren, so liegt es! So wie die Bauern aber irgendwie etwas bezahlen sollen, ändert sich sofort das Bild. Deshalb müssen wir sehr vorsichtig mit der Einrichtung der obligatorischen Fort⸗ bildungsschulen sein.
Meine Herren, es sind gewisse verschiedene Auffassungen nach dieser Richtung hin schon zum Ausdruck gekommen, und ich möchte deshalb meinen vorher schon geäußerten Standpunkt nochmals klar⸗ stellen: Ich bin der Meinung, wir sollten nicht die Fortbildungs⸗ schulen in unseren ländlichen Gemeinden zu landwirtschaftlichen Fortbildungsschulen machen. In kann Ihnen eine ganze Reihe von Beispielen anführen, wo der kleine Handwerker, der auf dem Lande von und mit uns lebt, Bedenken trägt, seine Jungen in diese Schulen zu schicken, weil sie einen zu prononziert landwirtschaftlichen Charalter tragen. Das ist mir von verschiedenen Seiten vorgetragen worden. Wenn Sie die Lehrbücher durchsehen, die von den verschiedenen Provinzen für unsere ländlichen Fortbildungsschulen protegiert werden, so werden Sie finden, daß diese einen gewissen landwirtschaft⸗ lichen Charakter tragen, wenn ich so sagen soll, das heißt: jeder deutsche Aufsatz, jedes Lesekapitel behandelt mehr land⸗ wirtschaftliche Gegenstände als Gegenstände allgemeiner Natur. Das sind doch Momente, die man nicht ganz aus den Augen verlieren darf. Ich stehe auf dem Standpunkt, daß es sich bei diesen Fort⸗ bildungsschulen nur um die Verbreiterung des Wissens derjenigen Dinge, die der Knabe auf dem Lande in der Volksschule gelernt hat, handelt, damit er sie für sein Fortkommen im Leben besser verwerten kann, als wenn er mit 14 Jahren einfach aus der Schule in das Leben übertritt. Das möchte ich aber bitten doch festzuhalten: wir tun es im Interesse unserer gesamten ländlichen Bevölkerung. Wir wollen also nicht etwa der Schule einen exklusiv landwirtschaftlichen Cha⸗ rakter geben.
Meine Herren, ich möchte immer wieder hervorheben — der Herr Abgeordnete, der vorher sprach, hat ja nach dieser Richtung hin ein anderes Kapitel angeschnitten —: wollen wir von unseren Winter⸗ schulen etwas erwarten, dann gilt es, einen systematischen Aufbau zu schaffen. Es sieht ja sehr verlockend aus, solche Fortbildungskurse zu veranstalten, d. h. sich einen Wanderlehrer kommen und sich einen Vortrag halten zu lassen, der gewiß vielfach interessant sein mag, aber doch des notwendigen Untergrundes entbehrt. Meine Herren, es gilt da, nicht ein Stück herauszureißen und plötzlich den Leuten vorzu⸗ führen, wie etwa ein Experiment in der Chemie oder Elektrizität vor⸗ geführt wird, sondern es gilt, die Leute systematisch für ihren Beruf zu erziehen.
Nun, meine Herren, komme ich zu dem Geldpunkt, den ich ja auch schon streifte. Ich möchte zunächst feststellen: der jetzige Fonds von 235 000 ℳ hat zur Zeit noch eben ausgereicht, unter der Vor⸗ aussetzung, daß ich hin und wieder aus dem Fonds für die östlichen Provinzen einzelne ländliche Fortbildungsschulen habe unterstützen können. Ich stehe auf dem Standpunkt, daß 80 ℳ pro Fort⸗ bildungsschule notwendig sind. Wir müssen an einem bestimmten Satz festhalten. Da nun in unserem Vaterlande zur Zeit 3000 ländliche Fortbildungsschulen im Gange sind, so ergeben sich insgesamt der Betrag von 240 000 ℳ; 235 000 ℳ stehen in dem Etat. Also das gibt Ihnen ein Bild der Sachlage, und ich möchte Sie bitten, daran festzuhalten, daß wir, wo die Herren tätig sind im Interesse der Leute, mit denen sie leben und arbeiten, immer nur mit einer Staatsunterstützung von 80 ℳ für eine Fortbildungsschule im Winter rechnen können. Meistens gibt ja die Gemeinde der Schule das Lokal, Licht, auch Heizung, sodaß es sich also lediglich um die Bezahlung der Lehrmittel handelt, also einiger Bücher, und um die Entschädigungen der Lehrer an den Forthildungsschulen, die in einem entsprechenden Stundengeld bestehen.
Nun ist ein Punkt meiner Ansicht nach von höchster Be⸗ deutung, der von dem Abg. Reck auch berührt worden ist. Der Abg. Reck hat die ostpreußischen Verhältnisse geschildert, und ich gebe ihm völlig zu, daß es wünschenswert ist, daß dort Wandel geschaffen wird. Aber, meine Herren, ich muß, wie vorher bei der Fischereifrage, ebenso auch hier wiederum betonen: die Träger unseres gesamten landwirtschaftlichen Unterrichts⸗ wesens sind die Landwirtschaftskammern; wir kommen aus der Sache nicht anders heraus. Ich bedaure es, wenn in einzelnen Provinzen Zentralvereine, Einzelvereine und dergleichen noch die Schulen halten. Man will sich immer nicht an ein bestehendes Gesetz gewöhnen; ich habe es ja des öfteren hier vor dem hohen Hause bei anderer Gelegen⸗ heit betonen müssen. Das Gesetz ist vor der Zeit, wo ich in das Amt getreten bin, von dem hohen Hause beschlossen worden, und nach meiner Ansicht müssen alle Teile bestrebt sein, dieses Gesetz auch voll und ganz zur Durchführung zu bringen. Dahin gehört auch die Ordnung des Unterrichtswesens für die Landwirtschaft innerhalb der Provinz durch die Landwirtschaftskammer. Sie bekommt die Mittel, sie hat die Wanderlehrer unter sich. Die Wanderlehrer
ängen aber mit den Winterschulen zusammen, wie die Herren schon ausgeführt haben. Ich bitte also die Herren, die Klagen vorgebracht haben, in ihrer Provinz dafür tätig zu sein, daß das noch nicht durch⸗ geführte Gesetz auch dort zur Geltung kommt. Die Landwirtschafts⸗ kammern müssen als Vertretung des landwirtschaftlichen Gewerbes die Träger des Unterrichtswesens sein. Wir werden freilich nie hindern daß eine reichere Provinz mehr Mittel aufwenden und da⸗ durch bessere Lehrer heranziehen kann, und daß die anderen Provinzen hierdurch leicht bessere Kräfte verlieren. Ich bedauere das; ich weiß aber nicht, wie wir das ändern sollen.
Meine Herren, schon in der Kommission habe ich mich dahin aus⸗
gesprochen, in den Provinzen die Bildung von Winterschulen nicht zu
überstürzen; wir bekommen sonst m nderwertiges Lehrpersonal. Erst wenn man Lehrpersonal hat, richte man die Schulen ein; sonst machen wir unglückliche Erfahrungen, vor denen ich die ländliche Bevölkerung bewahren möchte. Mein Wunsch ist, daß wir in etwa 15 Jahren in jedem Kreise eine Winterschule haben, wodurch wir den bäuerlichen Besitzern wesentlich helfen werden.
Die Anregung des Herrn Abg. Dahlem bitte ich zunächst der Landwirtschaftskammer zu unterbreiten. Ich bezweifele nicht, daß die Obstbauern große Verluste erlitten haben, aber die Beurteilung der Hilfsmaßregeln steht zunächst der Landwirtschaftskammer zu: was sind für Mißstände? soll Dünger, sollen Obstbäume gegeben werden? Diese Fragen müssen zunächst den berusenen Organen zugehen; die können Anträge stellen, und dann erst ist es meine Aufgabe, soweit ein Notstand festgestellt ist, mit den mir zur Verfügung stehenden Mitteln zu helfen. 1
Meine Herren, ich freue mich immer über die rege Anteilnahme für dieses Gebiet der landwirtschaftlichen Verwaltung; ich hoffe, daß wir in gemeinschaftlicher Arbeit darin vorwärts kommen. Mein Herzenswunsch ist, daß, wenn ich mal aus dem Leben scheide, die Landwirtschaft endlich wieder ein prosperierendes Gewerbe geworden ist. (Lebhafter Beifall im Zentrum und rechts.)
Abg. Barthold (freikons.) bestätigt, daß die Landwirte wenig Neigung hätten, Fortbildungsschulen zu errichten, weil sie fürchteten, daß ihnen Lasten daraus erwachsen; den Leuten fehle eben das Verständnis dafür. Es feble auch an genügendem Lehr⸗ personal. Das Verständnis für den Wert dieser Schulen müsse den Landwirten erst dadurch beigebracht werden, daß mehr Wander⸗ lehrer angestellt werden. Winterschulen sollten nicht errichtet werden, wenn nicht die bäuerlichen Wirte selbst das Bedürfnis dafür fühlten; die Winterschulen seien noch nicht genügend besucht, und woher sollten auch alle die Lehrkräfte kommen? Erfreulich sei jedoch, vom Minister zu hören, daß für die Ausbildung der kleinen Landwirte mehr getan werden solle. Aber vor allem sei die Anstellung von Wanderlehrern erforderlich.
Abg. Wolgast (fr. Volksp.) unterstützt die Ausführungen des Abg. Johanssen zu Gunsten der Anstalt in Plön. Nachdem Plön sich jahrelang darum bemüht habe, habe es Verwunderung erregt, daß die Anstalt nach der Müggel gebracht sei. Es solle nicht alles nach Berlin gebracht werden. Der Minister möge wenigstens die Plöner Anstalt für die Zukunft im Auge behalten. Er⸗ freulich sei, daß jetzt vom ganzen Hause für die Ausgestaltung der ländlichen Fortbildungsschulen so lebhaft eingetreten werde, nach⸗ dem noch vor wenigen Jahren die Freunde des Abg. Hirt gegen die obligatorische Fortbildungsschule Front gemacht hätten. Das vom Minister gebrauchte Bild, daß die Bauern erst Feuer und Flamme seien und dann, wenn sie zahlen sollten, das Bild plötzlich anders würde, könne man auf den Minister selbst anwenden, der schließ⸗ lich gesagt habe: ums Himmels willen, übertreibt die Errichtung von Schulen nicht! Der Minister scheine also schließlich doch für den Geldbeutel des Staates zu fürchten. Falsch sei es, die Fortbildungs⸗ schulen nicht zu landwirtschaftlichen Schulen zu machen. Wenn die jungen Leute Interesse an dem Unterricht haben sollten, müsse dieser zurächst an den landwirtschaftlichen Beruf angeknüpft werden, z. B. der Rechenunterricht müsse durchaus sich dem landwirtschaft⸗ lichen Bedürfnisse, ja sogar dem Bedürfnis der eigenen Wirtschaft anpassen. Die Leute müßten eine Buchführung lernen, wie sie sie in ihrer Wirtschaft brauchen könnten.
Abg. Kreth (kons.) entgegnet dem Minister, daß, wenn die Land⸗ wirtschaftskammern die Träger der Fortbildungsschulen sein sollten und die ärmeren Provinzen nicht so reiche Mittel dafür verwenden könnten, gerade der Staat für die ärmeren Provinzen eintreten müsse, damit nicht eine Differenzierung eintrete. Die Tätigkeit des ost⸗ preußischen landwirtschaftlichen Zentralvereins werde allgemein als segensreich anerkannt, aber die Landwirtschaftskammer könne nicht aus⸗ kömmliche Gehälter für die Lehrer zahlen. Die Wanderlehrer müßten aber auekömmliche Gehälter erhalten, damit sie nicht sich Reisen ersparten, wenn sie sie auf eigene Kosten machen müßten. Des⸗ halb müsse der Staat für auskömmliche Gehälter sorgen.
Damit schließt die Debatte.
Die Ausgaben für die landwirtschaftlichen Lehranstalten werden bewilligt; die Resolution der Kommission wird an⸗ genommen. t
Schluß 4 ½ Uhr. Nächste Sitzung Mittwoch, 31. Januar, 11 Uhr. (Etat für Landwirtschaft; Gestütsetat.)
Parlamentarische Nachrichten.
Dem Reichstage ist die Denkschrift über die Ent⸗ wickelung der deutschen Schutzgebiete in Afrika und in der Südsee im Jahre 1904/05 zugegangen, aus der folgendes mitgeteilt sei:
Der Aufstand in Südwestafrika hat im Berichtsjahre auch den Süden des Schutzgebiets ergriffen. Sowohl die Tätigkeit der Verwaltung als auch die private Erwerbsrätigkeit haben infolgedessen ihr Gepräge fast vollständig durch den Aufstand erhalten; Unter⸗ nehmungen zur wirtschaftlichen Erschließung des Landes konnten — von dem Vorbau der Otavi⸗Eisenbahn abgesehen — kaum ae⸗ fördert werden, und der Außenhandel hat einseitig in einer sehr starken Einfuhr zur Versorgung und Ausrüstung der Schutztruppe und der übrigen weißen Bevölkerung bestanden. Unter diesen Um⸗ ständen muß für das Jahr 1904/05 von der Vorlegung eines Berichts über die Entwicklung Südwestafrikas abgesehen werden. Ueber den Verlauf des Aufstands sind dem Reichstage bereits besondere, von dem Königlich Preußischen Großen Generalstabe ausgearbeitete Denkschriften zugegangen.
In Kamerun und Neu⸗Guinea mußte auch im Berichtsjahr wiederholt mit bewaffneter Hand gegen Ruhestörungen von seiten der Eingeborenen vorgegangen werden; die Unruhen, die regelmäßig nur von lokaler Bedeutung waren, konuten in allen Fällen schnell unterdrückt werden. Die Kunde von einem großen Aufstande der Bulis im südlichen Teile des Schutzgebiets Kamerun, der im Februar 1905 auftauchte, erwies sich als ein Gerücht. In Ostafrika, Togo und Samoa ist die Ruhe nur ganz vereinzelt und unerbeblich gestört worden; in Ostafrika jedoch sind nach Schluß des Berichtsjahres, im August 1905, größere Unruhen namentlich im Süden, teilweise auch in den Küstenbezirken der Mitte des Schutzgebiets, ausgebrochen. Auf den Karolinen, Marianen und Marschallinseln herrschte vollständige Ruhe; im Gebiet der Ostkarolinen gelang es der Verwaltung, zunächst die Be⸗ wohner der Trukinseln und nach Schluß des Berichtsjahres auch die Bewohner von Ponape zur Auslieferung ihrer Waffen zu veranlassen.
Die weiße Bevölkerung der deutschen Schutzgebiete hat, wenn von Südwestafrika abgesehen wird, um 581 Köpfe von 3434 auf 4015 Köpfe zugenommen. Von dieser Zunahme fällt der Hauptteil mit über 400 Köpfen auf Ostafrika, wo eine starke Zu⸗ wanderung von Weißen stattgefunden hat, die sich teilweise als An⸗ 82 niedergelassen haben, teilweise beim Eisenbahnbau beschäftigt werden.
Die wirtschaftliche Entwicklung ist in den verschiedenen Schutzgebieten ungleichmäßig gewesen. Togo hatie wiederum — jetzt schon im dritten Jahre — unter großer Trockenheit zu leiden; es ver⸗ dient aber hervorgehoben zu werden, daß trotzdem die Ausfuhr nur unerheblich zurückgegangen und die Einfuhr bedeutend gestiegen ist, sodaß der Gesamthandel Togos 1904 die größte bis dahin erreichte Ziffer überstiegen hat. Für die Südseeschutzgebiete kann ein wesentlicher Fortschritt nicht festgestellt werden. Ein erheblicher Auf⸗ schwung dagegen ist für Ostafrika zu verzeichnen, dessen Außen handel
gelegen; es waren auzreichend Arbeiter vorhanden.
um über 5 Millionen, von 18,2 Millionen auf 23,3 Millionen Mark gestiegen ist.
Was die einzelnen Erzeugnisse der Schutzgebiete an⸗ langt, so hat die Gewinnung von Kautschuk in den hierfür in Betracht kommenden Gebieten sehr stark zugenommen. Die Ausfuhr aus den drei tropischen deutschen Schutzgebieten Afrikas ist von 1903 auf 1904 von 11 367 dz im Werte von 4 881 000 ℳ auf 13 989 d⸗ im Werte von 6 575 000 ℳ gestiegen. Die Schutzgebiete haben also aus der günstigen Weltmarkiskonjunktur für Kautschuk im Berichts⸗ jahr erheblichen Nutzen gezogen. An erster Stelle für die Produktion von Kautschuk steht Kamerun, wo im Süden des Schutzgebiets die weißen Händler immer tiefer in das Innere eindringen und weitere Teile des Urwaldes für den Export von Kautschuk erschließen; mehr als die Hälfte der Kautschukproduktion der Schutzgebiete, sowohl der Menge als auch dem Werte nach, entfällt auf Kamerun. In Ostafrika und Sam oa werden größere Versuche mit dem plan⸗ tagenmäßigen Anbau pon Kautschukpflanzen gemacht und auch in Kamerun ist mit dem Bau von Kautschukpflanzen in Plantagen ange⸗ fangen worden. Auch die botanischen Gärten in Amani und Victoria widmen der Frage fortgesetzt ihre Aufmerksamkeit; ihre Aufgabe ist es dabei, durch vergleichende Versuche mit dem Anbau vperschiedener Sorten von Kautschukpflanzen festzustellen, welche Kautschukpflanzen sich für den plantagenmäßigen Anbau in den Schutzgebieten Ostafrika und Kamerun am besten eignen.
Die Produktion von Oelfrüchten hat im allgemeinen weitere Fortschritte gemacht. Jasbesondere war in Ostafrika die Steigerung der Ausfuhr von Sesam und Erdnüssen eine bedeutende. In Kamerun hingegen ist die Ausfuhr von Palmkernen und Palmöl im Jahre 1904 im Zusammenhang mit der Stockung im Handel, die nach der Zollerhöhung während einiger Monate des Jahres 1904 eintrat, stark hinter der Ausfuhr der Vorjahre zurück⸗ blieben. In Togo ist die Ausfuhr dieser Produkte gegenüber dem ungewöhnlich ungünstigen Vorjahr allerdings wieder etwas ge⸗ stiegen, hat jedoch, da die Trockenheit im Küstengebiet auch während des Berichtsjahres noch angehalten hat, die Ausfuhrmenge der Jahre 1899 bis 1902 noch nicht wieder erreicht. Der Vorbau der Eisenbahn Lome — Palime, durch den Gebiete mit gleichmäßigeren Regenverhält⸗ nissen erschlossen werden, wird hinsichtlich dieser wichtigen Ausfuhr⸗ produkte die wirtschattlichen Verhältnisse Togos auf eine stabilere Grundlage stellen.
In neuester Zeit haben sich in Togo die Eingeborenen dem Anbau von Mais zugewandt; namentlich längs der Bahnlinsen sind Maisfelder angelegt worden. Im Jahre 1905 hat sich bereits eine lebhafte Ausfuhr von Mais aus Togo entwickelt, sodaß Küsten⸗ bahn und Landungsbrücke vollauf in Anspruch genommen sind. Der Mais ist, wie die Hamburger Handelskammer in ihrem Jahresbericht für 1905 hervorgeht, von besonders guter Qualität.
Ein bemerkenswerter Fortschritt ist im Anbau von Baumwolle in Ostafrika zu verzeichnen; zum ersten Male hat dort die Produktion einen nernenswerten Umfang erreicht. Die Ausfuhr von Rohbaum⸗ wolle übec die Küstengrenze Ostafrikas, die 1903 nur 9292 kg im Werte von 7313 ℳ betragen hatte, stieg 1904 auf 188 140 kg im Werte von 123 892 ℳ Hierbei sei besonders darauf hingewiesen, daß von diesen 188 140 kg 150 084 kg aus den Bezirken Tanga und Wilhelmstal stammen, deren Bepölkerung sich an den jüngsten Un⸗ ruhen in Ostafrika, die zum Teil auf die Heranziehung der Einge⸗ borenen zum Anbau von Baumwolle zurückgeführt worden sind, nicht beteiligt hat. In Togo sind in dem Anbau von Baumwolle eben⸗ falls Fortschritte gemacht worden, wie die Steigerung der Ausfuhr anzeiat. Von den Bemühungen des Kolonial⸗Wirtschaftlichen Komitecs, die Eingeborenen zum Anbau von Baumwolle als Zwischenkultur von Mais zu veranlassen, darf eine weitere Zunahme der Baumwoll⸗ produktion in Togo erwartet werden. In Kamerun endlich. wo in verschiedenen Teilen des Schutzgebietes Baumwolle geringerer Qualität vorkommt, beabsichtigt die Verwaltung in Verbindung mit dem Kolonial⸗ Wirtschaftlichen Komitee, an geeigneten Plätzen die Eingeborenen zum rationellen Anbau der Baumwolle anzuleiten.
Für die günstige Entwicklung der europäischen Pflanzungsunternehmungen ist die Möglichkeit einer aus⸗ reichenden Beschaffung von Arbeitern eine der wichtigsten Vor⸗ aussetzungen. Für die großen Plantagen am Kamerunberg haben die Verhältnisse in dieser Beziehung während des Berichtsjahrs günstig - 3 Als ein besonders gutes Zeichen wird angegeben, daß sich dort häufig die alten Arbeiter wieder zur Arbeit auf den Pflanzungen einfinden. Klagen über Mangel an Arbeitern sind dagegen in Ostafrika laut geworden. Sampoa hat einen zweiten Transport chinesischer Arbeiter erhalten; die Erwartungen, die auf ihn gesetzt waren, haben sich erfüllt.
Was die einzelnen Plantagenerzeugnisse betrifft, so kann für Kaffee die Ernte im Hauptkaffeegebiet UÜsambara als güpstia be⸗ zeichnet werden. Der Ertrag ist, wie sich aus den Ausfuhrziffern ergibt, der Menge nach nicht unerheblich und trotz Fallens des Kaffee⸗ preises auch dem Werte nach gestiegen. Zum erstenmal unter den Kaffeeproduzenten erscheint Neu⸗Guinea, das eine einstweilen allerdings noch geringfügige Menge Kaffee exportiert hat. Die Kultur der Faserpflanzen in Ostafrika — abgesehen von der bereits besprochenen Baumwolle — hat wiederum erhebliche Fortschritte gemacht. Die Ausfuhr hat sich so⸗ wohl der Menge als dem Werte nach nahezu verdoppelt. Besonders günstig sind die Erfolge, die mit dem Anbau von Sisalhanf erzielt werden; sie haben zur Anlegung neuer Sisalpflanzungen von zum Teil erheblicher Ausdehnung längs der Usambarabahn, in Wilhelmstal und in Lindi Veranlassung gegeben. Die Kakaoernte in Kamerun 1904 hat gegenüber dem Vorjahr einen gesteigerten Ertrag geliefert. In Samoa hat die Produktion von Kakao ebenfalls etwas zuͤge⸗ nommen; die Ansfuhr ist auf den vierfachen Betrag des Vorjahrs ge⸗ stiegen, bleibt aber im absoluten Betrag immer noch geringfügig. Der Außenhandel der deutschen Schutzgebiete aus⸗ schließlich deejenigen von Südwestafrika, der aus den im Eingang angeführten Gründen hier außer Betracht bleiben muß, hat in Einfuhr und Ausfuhr einen Wert von 60 937 590 ℳ erreicht. Gegenüber dem Jahre 1903 mit einem Umsatz von 55 912 682 ℳ bedeutet dies eine Zunahme von 5 024 908 ℳ, die sich fast gleichmäßig auf Einfuhr und Ausfuhr verteilt. Diese Zunahme ist fast aus⸗ schließlich dem wirtschaftlichen Fortschritt Ostafrikas zu verdanken, dessen Handel allein um über 5 000 000 ℳ gestiegen ist. Bei den anderen Schutzgebieten hat sich der Handel von Kamerun und Togo um eine Kleinigkeit gehoben, der Außenhandel der Südsee⸗ schutzgebiete dagegen ist hinter demjenigen des Vorjahres infolge einer beträchtlichen Abnahme der Einfuhr zurückgeblieben.
Wenn in Kamerun der Wert des Außenhandels nur wenig sich erhöht hat, so lag dies daran, daß nach der Einführung des neuen Zolltarifs am 1. Februar 1904 zunächst die Einfuhr in einer Reihe von Artikeln zurückging, und an der oben bereits erwähnten Stockung im Handel mit Palmkernen und Palmöl im Dualabezirk. Die Periode der Zurückhaltung ist aber noch im Berichtsjahr ü;ber⸗ wunden worden, sodaß das Ergebnis im ganzen doch noch etwas besser war, als das des Vorjahres. Im Jahre 1905 hat der Außen⸗ handel Kameruns dann sehr beträchtlich zugenommen. Für die ersten drei Quartale stellt sich der Wert des Küstenhandels in Einfuhr urd Ausfuhr auf 17 081 655 ℳ, d. h. auf 5 213 931 ℳ mehr als in der Lenben en des Vorjahres und auf 311 314 ℳ mehr als im ganzen
ahre 3
Der Aufschwung, den der Handel Ostafrikas im Berichtsjahre genommen hat, beruht neben anderen Momenten wesentlich darauf, daß große Teile des Schutzgebiets, die früher wegen des weiten Weges zur Küste von dem iaternationalen Warenverkehr so gut wie abgeschlossen waren, durch die englische Ugandabahn die Möglichkeit erhalten haben, ihre Erzeugnisse nach fremden Ländern zu verkaufen und dagegen ausländische Waren einzuführen. Die Belebung des Handels, die hierdurch in den Gebieten längs der Grenze gegen Brittsch⸗Ostafrika und am Victoria⸗Njansa stattgefunden hat, kommt in der Statistik deutli zum Ausdruck. Der Warenverkehr über die Binnengrenze Ostafrikas hat von 1903 auf 1904 von 814 549 ℳ auf 2 732 587 ℳ zugenommen. Von diesem Warenverkehr entfällt weitaus der größte Teil auf den
Verkehr an der deutsch⸗englischen Nordgrenze und am Victoriasee (679 261, ℳ von 814 549 ℳ im Jahre 1903 und 2 472 511 ℳ von 2
732 587 ℳ im Jahre 1904). So ist der jüngste Aueschwung des Handels am Vecioriasee ein überaus lehrreiches Beispiel für die be⸗ käuchtende Wirkung, welche der Bau einer Eisenbahn auch im Herzen von Afrika auszuüben vermag.
Angesichts dieser Feststellungen über den Einfluß der englischen Ugandabahn ist es doppelt erfreulich, daß der Bau von Eisen⸗ bahnen in den deutschen chutzgebieten Afrikas im Berichtejahr einen wesentlichen Schritt weiter gekommen ist. In stafrika ist der Ausbau der Usambara⸗Eisenbahn bis Mombo vollendet und der Bau der Eisenbabn von Daressalam nach
ogoro begonnen worden. In Togo konnte am 18. Juli 1905 die Küstenbahn von Lome nach Anecho dem Verkehr über⸗
eben werden und der Bau der Inlandbahn von Lome nach aalime, für dessen Ausführung durch das Gesetz vom 23. Juli 1904 die notwendigen Mittel bereitgestellt wurden, ist so erfreulich fortgeschritten, daß am 27. August 1905 die 27 km lange Strecke bis Noöpe in Betrieb genommen werden konnte. In Südwestafrika hat die Otavi⸗Gesellschaft den Bau ihrer Eisenbahn von Swakopmund nach Tsumeb trotz des Aufstandes energisch fort⸗
Pfetei am 18. Mai 1905 hat die Bahn über Onguati den geplanten
nschluß an die Regierungsbahn in Karibib erreicht und am 24. August wurde die zweite Teilstrecke von Onguati nach Omaruru (236 km) eröffnet; die Erdarbeiten waren Ende November 1905 bis km 312. vollendet und das Gleis bis km 304 vorgestreckt. Nach dem Fort⸗ gange der Arbeiten kann angenommen werden, daß die Eisenbahn Anfang 1907 Tsumeb (570 km) erreichen wird.
Die beiden Kolonialbanken, deren Errichtung im vorigen Bericht angekündigt wurde, haben im Sommer 1905 ihren Betrieb eröffnet. Die Deutsch⸗Westafrikanische Bank, die außer in Togo auch in Kamerun arbeitet, ist von der Dresdner Bank in Dresden und Berlin in Verbindung mit der Deutsch⸗West⸗ afrikanischen Handelsgesellschaft in Hamburg gegründet worden. An der Errichtung der Deutsch⸗Ostafrikanischen Bank ist neben der De stsch⸗Ostafrikanischen Gesellschaft das Banken⸗ konsortium der Morogorobahn unter Führung der Deutschen Bank beteiligt. Da auf diese Weise einerseits die Geschäftskenntnis und Erfahrung bedeutender, seit Jahren in den in Betracht kommenden Schutzgebieten ansässiger Firmen den Zwecken der Bank dienstbar gemacht sind, andererseits die Banken an großen heimischen Finanzinstituten den notwendigen Rückhalt haben, so darf erwartet werden, daß die Tätigkeit der beiden Bäanken für die wirtschaftliche Entwickelung unserer tropischen Kolonien in Afrika eine wesentliche Förderung bedeuten wird. — Die Landungs⸗ anlagen, die der Norddeutsche Lloyd in Simpsonhafen bei Herberts⸗ höhe hat herstellen lassen, sind Anfang Oktober 1905 in Betrieb genommen worden. Der Norddeutsche Aoyd hat dort einen Mittel⸗ punkt für seine Linien zwischen Australien auf der einen und Hongkong und Japan aaf der anderen Seite geschaffen — Zu Beginn des Jahres 1905 ist ferner unter Mitwirkung der Berliner Handelsgesell⸗ schaft eine Deutsche Kolonial⸗Eisenbahnbaue und Betriebs⸗ gesellschaft gegründet worden, welche durch Vertrag vom 20./28. März 1905 den Betrieb der Usambarabahn unter für das Reich vorteilhaften Bedingungen übernommen hat.
Im Jahre 1905 ist der Versuch gemacht worden, eine Uebeesicht über das in den deutschen Schutzgebieten in Afrika und der Südsee in der Form von Gesellschaften (Kolonialgesellschaften, Aktiengesell⸗ gesellschaften oder Gesellschaften mit beschränkter Haftung) arbeitende deutsche Kapital zu schaffen. Unberücksichtigt mußten dabei solche Gesellschaften bleiben, deren Interessen zum großen Teil außerhalb der Schutzzebiete liegen, wie es z. B. bei den großen deutschen Schiffahrts⸗ gesellschaften, deren Schiffe neben anderen Plätzen auch Häfen der Schutz⸗ gebiete anlaufen, der Fall ist. Trotzdem zeigt sich, daß neben den statistisch nicht zu erfassenden beträchtlichen Mitteln, die in der Hand von Einzel⸗ unternehmern, offenen Handelsgesellschaften und nach fremdem Recht Peeane Gesellschaften in den S hutzgebieten arbeiten, durch deutsche
esellschaften nicht unerhebliche Kapitalien in unseren Kolonien investiert worden sind. Insgesamt betragen die Kapitalinpestierungen der deutschen Gesellschaften 103 832 875 ℳ, von denen 98 126 875 ℳ auf eingezahltes Gesellschaftskapital und 15 706 000 ℳ auf Anlehen entfallen. Das Nominalkapital der Gesellschaften stellt sich auf 123 367 500 ℳ
Die Rechnungsergebnisse der letzten Jahre zeigen, daß die Bemühungen der Kolonialverwaltung, die in früheren Jahren recht erheblichen Fehlbeträge in der Wirtschaftsführung der Schutzgebiete zu vermeiden, nicht ohne Erfolg geblieben sind. Die folgende Ueber⸗ sicht über die Gesamteinnahmen und »ausgaben der Schutzgebiete (einschließlich Südwestafrika) während der Jahre 1896/97 bis 1904 erweist dies deutlich:
Ausgaben
Einnahmen (einschließlich Ersparnis 1000 ℳ
Restausgaben) 1000 ℳ 1000 ℳ 1000 ℳ 12 223 13 485 — 1262 1897/98 11 677 15 087 — 3410 ’ 17 525 1— 1 3623
1898 .„ 111“ “ 1899 2 2“ 1“ 2479 27 266 .3210
1900 . . . 24 050 “ 28 80v7 3396
1920oö1 .. 161959
190 3 66616 26 277 — 1021 29 286 EeE1166““
1083 8
Fehlbetrag
1896/97
19053 30 563 190uo . 1835 283 134 200
Während demnach für die Gesamtheit der Schutzgebiete die zur Ver⸗ fügung stehenden Mittel in den Rechnungsjahren 1897,98 um 29 2 % und 1901 noch um 13,3 % überschritten worden waren, sank die Ueberschreitung 1902 auf 4 % der zur Verfügung stehenden Mittel, die Rechnungsjahre 1903 und 1904 haben sich Ersparnisse ergeben.
Wenn man die Rechaungsergebnisse der einzelnen Schutzgebiete betrachtet, zeigt sich allerdings nicht durchgängig das gleiche Bild. Die Abschlüsse der Kameruner Rechnungen weisen auch für 1903 und 1904 noch Fehlbeträge aus. Diese sind aber im Verhältnis zu den Fehlbeträgen der Jahre 1901 und 1902 doch er⸗ heblich zurückgegangen — von 1 445 000 ℳ und 1 507 000 ℳ
den Jahren 1901 und 1902 auf 565 000 ℳ und 375 000 ℳ in den Jahren 1903 und 1904. Neu⸗Guinea ferner, das sür 1903 eine kleine Ersparnis aufweisen konnte, schließt für 1904 vorauessichtlich wieder mit einem Fehlbetrag ab. Bei allen anderen Schutzgebieten hingegen sind für 1903 und 1904 Ersparnisse zu verzeichnen; in Ostafrika sind regelmäßig seit 1902 Ersparnisse eingetreten, in Togo seit 1901, und die Verwaltung der Karolinen, Palauinseln und Marianen hat bisher immer mit Ersparnissen abgeschlossen. 8 1
Durch den südwestafrikanischen Aufstand und in geringerem Maße durch die Unruhen in Ostafrita sowie durch die für Kamerun er⸗ forderlich gewordene Verstärkung der Schutztruppe haben die Finanzen der Schutzgebiete eine erhebliche Verschiebung erfahren, die insbesondere in einer beträchtlichen Steigerung der einmaligen Ausgaben in Er⸗ scheinung tritt. 1 Die Verstärkung des militärischen Schutzes in Kamerun und Ost⸗ afrika in Verbindung mit der für 1906 geplanten völligen Trennung der Zivil⸗ und Militärverwaltung in Ostafrika haben ferner zur Folge, daß für 1906 die fortdauernden Ausgaben der Schutzgebiete wesentlich höher angesetzt werden müssen als bisher. Hierdurch ist in der günstigen Entwicklung des Verhältnisses der eigenen Einnahmen zu den fortdauernden Ausgaben der Schutzgebiete ein zeitweiliger Rückschlag eingetreten, da die eigenen Einnahmen der Schutzgebiete nicht sofort der Steigerung der fortdauernden Ausgaben entsprechend höher veranschlagt werden können.
je alljährliche Denkschrift über die Entwickelung des Alhaheihe enlb ist im Reichstage eben⸗ falls zur Verteilung gelangt. Sie umfaßt die Zeit vom Oktober 1904 bis Oktober 1905, gibt aber in den wichtigsten Punkten Nachrichten, die bis zum Ende des Jahres 1905 reichen, sodaß sie ein unmittelbares, anschauliches Bild von der gegenwärtigen
Lage der Kolonie gewährt.
Das diesmalige Berichtsjahr ist insofern besonders geartet, als sich in dem größten Teile desselben die Einwirkungen des russisch⸗ japanischen Krieges sowohl in ganz Ostasien als auch in der deutschen Kolonie für den Handel und im besonderen für die Schiffahrt geltend gemacht haben. Um so bemerkenswerter ist es, daß trotz dieses hem⸗ menden Moments die Kolonie in allen Gebieten des wirtschaftlichen Lebens erfreuliche Fortschritte der Entwicklung aufweist.
Die Einnahmen des Schutzgebiets sind während des Be⸗ richtsjahres um 99 v. H., nämlich von 501 946 ℳ auf 1 001 170 ℳ gestiegen; der Schiffsverkehr ist von 337 Schiffen mit 388 383 Re⸗ gistertonnen auf 413 Schiffe mit 420 517 Registertonnen angewachsen. Auf der Schantung⸗Eisenbahn hat sich der Verkehr von 495 905 auf 780 228 Personen und von 125 303 auf 279 740 Tonnen Frachtgüter gesteigert. Die Einkünfte des thinesischen Serzollamts in Tsingtau baben sich von 618 000 Doll. auf 796 000 Doll. vermehrt, und der Wert des Durchgangshandels, der im Vorjahre 24 861 282 Doll. betrug, hat die Summe von 32 426 596 Doll. erreicht. 1
Dem Bedürfnisse des wachsenden Handels entsprechend ist eine Angliederung des deutschen Kiautschou⸗Gebiets an das chinesische Zollgebiet zum 1. Januar 1906 vereinbart worden. Zu dieser wirtschaftspolitisch wichtigen Maßnahme hat die Marine⸗ derwaltunga sich auf Antrag der Kaufmannschaft der Kolonie Wund nach Befragung der heimischen Interessenvertretungen entschlossen. Von der neuen Regelung des Zollwesens wird eine Erleichterung des Handelsverkehrs und namentlich ein Aufschwung der industriellen Entwickelung der Kolonie erwartet. Das Freihafengebiet, das bisher das ganze Schutzgebiet umfaßte, ist auf den Hafen selbst und das anstoßende Gelände beschränkt worden. Als Ersatz für die Mehreinnahmen aus dem Zollanschlusse führt das chinesische Seezollamt jährlich 20 v. H. der Einnahmen aus den Einfuhr⸗ zöllen an das Gouvernement ab. Für die Ausfuhr ist das Zoll⸗ verfahren dasselbe wie früher geblieben. 4
Die Gesundheitsverhältnisse sind, dank den guten hygieni⸗ schen Einrichtungen, die besten an der ganzen ostasiatischen Küste. Dem⸗ gemäß war auch in diesem Jahre der Besuch Tsingtaus durch Bade⸗ gäste wieder sehr lebhaft. 1G 8
Eine Folge der zunehmenden Bedeutung Tsingtaus als Handels⸗ platz war die Bildung einer einheitlichen, die gesamte Kaufmannschaft umfassenden Handelskammer. Ge
Infolge des wirtschaftlichen Aufschwungs war die Nachfrage nach Land lebhaft und dementsprechend auch die private Bautätigkeit rege.
In dem neuen großen Hafen ist ein Schwimmdock, das Schiffe bis 10 16 000 t aufnehmen kann, vom Stapel gelaufen und bereits in Benutzung genommen. Ein großer Kran von 150 t Tragfähigkeit ist aufgestellt. 8
Zum ersten Male wurden Schantungkohlen in größeren Mengen nach Tsingtau, Tschifu, Tientsin, Schanghai und Hongkong ausgeführt.
Entsprechend einer im Vorjahre aus der Mitte des Reichstags hervorgetretenen Anregung, macht die Denkschrift Mitteilungen über die mit den Laienbeisitzern des Gerichts des Schutzgebiets sowohl in Zivil⸗ als auch in Strafsachen gemachten Er⸗ fahrungen. Diese werden auf Grund von Aeußerungen der Richter, insbesondere des Oberrichters, als durchweg günstig bezeichnet. Das Zusammenarbeiten der Richter mit den Beisitzern ist sehr befriedigend. Findet der Richter in Fragen der praktischen Geschäfts⸗ kenntnis bei den Beisitzern Unterstützung, so gehen diese in Rechts⸗ fragen auf die Ausführungen und Vorschläge des Richters bereit⸗ willig ein. Die Denkschrift betont weiterhin, daß die Mitwirkung des Laienelements, insbesondere von Männern aus der Praxis des wirtschaftlichen Lebens, nicht nur für die Rechtsprechung auf Grund des geltenden Kolonlalrechts erwünscht sei, sondern auch für dessen innere Fortbildung. Dies bezieht sich sowohl auf den Ausbau eines Handelsgewohnheitsrechts als auch auf die bedeutsamen Aufgaben, die der “ auf kolonialrechtlichem Gebiete noch gestellt sein werden.
Der Denkschrift sind auch diesmal eine Anzahl von Abbildungen beigefügt, die ein anschauliches Bild der baulichen Entwicklung der Kolonie und ihres wirtschaftlichen Hinterlandes geben.
Handel und Gewerbe.
(Aus den im Reichsamt des Innern zusammengestellten „Nachrichten für Handel und Industrie“.)
Italien. 8
Ursprungszeugnisse für gewisse Einfuhrwaren. Außer für die in Nr. 16 des „Reichs⸗ und Staatsanzeigers“ vom 19. Januar d. J. genannten Waren werden bei der Einfuhr nach Italien noch für Wein in Fässern und Flaschen, Waren aus Horn und Bein (ausgenommen Kämme und Aufsteckkämme) und Fächer Ursprungszeugnisse verlangt. Für medizinische Spezialitäten wird der Ursprungsnachweis nicht verlangt, wenn sie in Verpackungen eingehen, die den Namen und den Wohnort des Herstellers tragen. Für Postpakete und Fahrpost⸗ stücke sind keine Ursprungszeugnisse erforderlich. Die Ursprungs⸗ zeugnisse müssen nach den geltenden Bestimmungen die eigenhändige Unterschrift der ausstellenden Behörde tragen und außerdem ent⸗ halten: Name und Wohnort des Absenders; Name und Wohnort des Empfängers; Anzahl, Zeichen und Nummern der Pacefüce die handelsübliche Bezeichnung der Ware; Rohgewicht der Packstücke oder andere genügende Angaben über die Warenmenge (Stückzahl); Art der Beförderung; Tag der Ausstellung.
Die Unterschrift der das Zeugnis ausstellenden Behörde muß durch den Amtsstempel beglaubigt und unmittelbar unter die Be⸗ schreibung der Waren gesetzt werden, nicht an den Fuß des Zeug⸗ nisses. Werden Ursprungszeugnisse in anderen Sprachen als der italienischen oder französischen vorgelegt, so sind die italienischen Zoll⸗ ämter berechtigt, auf Kosten der Wareneigentümer eine amtliche Ueber⸗ setzung in italienischer Sprache zu verlangen. Ein besonderes Formular ist nicht vorgeschrieben.
Die Ursprungszeugnisse können angenommen werden, auch wenn sie ein späteres Datum als das der Ankunft der Ware teagen, so lange kein Zweifel über ihre Echtheit besteht und darin das Datum des Abgangs der Ware aus dem Ursprungsort angegeben ist. Gesamt⸗ zeugnisse für mehrere Sendungen an verschiedene Empfänger sind un⸗ gültig, auch wenn die Sendungen gleichzeitig eintreffen. Ebensowenig genügt bloß ein Zeugnis für verschiedene Sendungen, die nach und nach im Zollamt anlangen.
Die Zeugnisse müssen in der Regel bei der Zollabfertigung vor⸗ liegen. Jedoch können sie auch nachträglich noch für Waren beigebracht werden, die (in Ermangelung des Zeugnisses) bereits nach dem General⸗
tarif abgefertigt sind, sofern die Ware sich ... Zollamt befindet.
(Schweizerisch ndelsamtsblatt.)
Columbien.
Erhebung der Einfuhrzölle. — Zollermäßigungen usw. Mittels Dekrets Nr. 1240 vom 21. Oktober 1905 hat der Präsident der Republik die geltenden Bestimmungen über Einfuhrzölle zusammen⸗ gefaßt. Die wichtigsten dieser Bestimmungen sind folgende:
In den Zollämtern von Araucg, Barranquilla, Buenaventura, Cartagena, Orocué, Riohacha und Santa Marta werden die Einfahr⸗
1 166“
8 mer nach Maßgabe des Dekrets Nr. 15 vom 27. Januar 1905 ¹) 8 erhoben.
Anmerkung. Die über das Zollamt von Buenaventura ein⸗ geführten Waren genießen eine Ermäßigung von 25 v. H. nach Maß⸗ gabe des Dekrets Nr. 35 vom 17. Februar 1905.
In den Zollämtern von Ipiales und Tumaco werden die Ein⸗ fuhrzöͤlle nach Maßgabe des Gesetzes Nr. 63 vom Jahre 1903 ²) er⸗ hoben, ohne irgendeine Erhöhung oder Ermäßigung.
Anmerkung. Bayetas und Lienzos, die über das Grenzzollamt von Iviales eingeführt werden, genießen eine Ermäßigung von 50 v. H. auf die Zollsätze des Gesetzes Nr. 63 vom Jahre 1903. 1
Die Waren, welche über die Häfen von Tumaco und Ipiales eingeführt werden und nur den in dem Gesetze Nr. 63 vom Jahre 1903 festgesetzten Zollsätzen unterliegen, können nur dann wieder aus⸗ geführt oder nach Buenaventura oder dazwischenliegenden Orten be⸗ fördert werden, wenn dafür in diesem Zollamt die Zölle entrichtet werden, als ob die Waren zum erstenmal eingeführt würden.
Für Waren, die über das Zollamt von Cücuta nach den Pro⸗ vinzen im Innern des Departements von Santander oder nach anderen Orten der übrigen Departements des Freistaats “ werden, sind die Zölle nach Maßgabe des Tarifs vom 27. Januar 1905 zu entrichten. Demnach wird das Gesetz Nr. 63 vom Jahre 1903 nur
auf Waren Anwendung finden, die zum Verbrauch in den Provinzen Cuücuta und Pamplona eingeführt werden. Die nachstehend genannten ausländischen Waren sollen bei der Einfuhr in das Bundesgebiet, wie folgt, verzollt werden: Zollsatz für b 1 kg Rohgewicht F ac
Gedruckte Bücher.. Weizen im Korn .. Nudeln und sonstige Stearin, verarbeitet. Stearin oder Stearinsäure, unverarbeitet Walrat, zu Kerzen und Lichten verarbeitet... Schwefelsäure, Salpetersäure, Salzsäure, chlorsaures Kali für Bergwerke “ Petroleum, ungereinigt, und Gasolin für Motoren zum Antrieb von Maschinen, nicht zur Beleuch tung dienend 111“*“ Petroleum, gereinigt, zur Beleuchtung.. lombagin oder Graphit ö6“ xöööö..ö. Quecksilber für Bergwerke.. Blei in Blöcken für Bergwerke . . . . . Gespinste, Wollen⸗, Jute⸗- und Hanf. . . Gespinste aus Baumwolle, gebleicht oder farbig ͤö1ö151 Seide in jeder 25 eee Weine, herbe, helle und dunkle, in Stückfässern, Fässern, Korbflaschen oder Flaschen, deren Alkohol gehalt 16 Zentesimalgrad übersteigt. . Weine, süße, in Stückfässern, Fässern, Korbflaschen bbb55 Rotweine in Stückfässern, Fässern oder Korbflasche Rotweine in Flaschen . .. Es versteht sich, daß alle Weine nach dem Gesetzdekret Nr. 15 vom 27. Januar 190 dem Zollzuschlage von 70 v. H. unterliegen. Romanzement und Wassermörtel .. Gips, gepulvert, Kreide, Feldspat, Kiesel, Ton
Kaolin, pulverisierte Knochen und sonstige Roh
stoffe zur Herstellung von Porzella . 0,01 Platten und Fliesen aus gebranntem Ton und künst⸗
lichen Steinen oder Zemettn .. 0,01 Fliesen und Platten aus Marmor, Jaspis ode 8
allen anderen natürlichen Steindn 8½.. 0,01 Mineralwasser, natürlich oder künstlich, z. B. von 8
Vichy und dergleichen. 0,01 Sirup, konzentrieert... 0,02.
Von dem durch Dekret Nr. 15 vom 27. Januar 1905 festgesetzten Zuschlag auf die Einfuhrzölle sind befreit Fichtenharz, Aetzkali und Aetznatron, neutrale Silikate, Fette zur Herstellung von Seifen, Stearin und Stearinsäure, unverarbeitet, Gasolin und Petroleum, ungereinigt, zu Brennzwecken sowie Steinkohle, solange als nicht an der Küste des Atlantischen und des Stillen Ozeans Kohlenbergwerke
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frei
in Betrieb gestellt werden, sowie chlorsaures Kali für Bergwerke
Gedruckte Bücher sollen eine Ermäßigung von 50 v. H. auf die Ge bühren für Beglaubigung der Geschäftsfakturen“) genießen.
Personen, die Weine über die geöffneten Bundeshäfen versenden wollen, haben außer den nach Artikel 42 des Fiskalgesetzes erforder⸗ lichen Fakturen dem Konsularagenten oder dessen Vertreter an dem Verladungsorte eine mit seiner Unterschrift versehene eidesstattliche Erklärung oder den Verkaufsschein (vendi) vorzulegen, auf denen die Alkoholstärke der Weine angegeben ist. b 8
Das Fehlen oder die mangelhafte Anfertigung der genannten Urkunden wird nach Maßgabe des Artikels 2 (3 2) Absatz 9 des Gesetzesdekrets Nr. 1145 vom 16. Dezember 1903 ¹) bestraft.
Die Dekrete Nr. 99 vom 29. Januar*) und Nr. 116 vom 4. Fe⸗ bruar 19045), Nr. 261 vom 15. März *), Nr. 881 vom 24. Juli:) und Nr. 845 vom 20. Mai 1905 über Einfuhrzölle und alle anderen Dekrete, soweit sie den vorstehenden Bestimmungen zuwiderlaufen, sind aufgehoben. (Diario oficial vom 30. Oktober 1905.)
Kohlenproduktion in den hauptsächlichsten Löndern im Jahre 1904.
Einer englischen Parlamentsdrucksache sind die nachstehenden Zahlen über die Kohlenproduktion einiger Länder entnommen: 3 1903 1904
1000 Tons 1000 £ 1000 Tons 1000 £ 88 228 232 428 83 852 ELLTI1117 — bbbö. 3 103 6 705*) 3 001 Australasien. 2 616 6 853 2 328 Neuseeland.. 763 1 538 769 Natal 6 419 858 457 Transvaal. 1 878 2 151 884 ebeeeeeö¹n] — 6 — Schweden““*).. 320 141 135 Deutschland*) 116 638 50 258 51 700 Belgien**) 23 797 12 360 — Frankreich“*) .. 218 19 302 Spanien“e) .. 7 994 Oesterreich“*) . 11 493 4 060 Vereinigte Staaten von Amerika.. .319 068 104 943 “ *) Vorläufige Zahlen. 1* **) Metrische Tonnen.
Länder Großbritannien Britisch⸗Indien.
1182 3 979
314 563 92 670.
Gründung eines Eisenhüttenwerks in Zurfontein (Transvaal).
Eine Gesellschaft amerikanischer Unternehmer, die Transvaal Iron and Steel Company, will versuchen, eine Eisen⸗ und Stahl⸗ industrie in Zurfontein, einer Statiog der füdafrikanischen Eisenbahn in der Mitte zwischen Pretoria und Johannesburg, ins Leben zu rufen Ein großes Erzlager soll von der Gesellschaft erworben sein, und
vDeutsches Handels⸗Archiv 1905 I. S. 1163 ff. — ²) Ebenda 1904) Se06 f 8 ¹) Ebenda 1904 1 S. 552. — ⁴) Ebenda 1904 1 S. 413 (Fußnote 1). — ³) Ebenda S. 412 (Fußnote 1). — ⁶) Ebenda 1905 1 S. 1412. — ) Ebenda S. 1413. 8