über das Recht zu Straßendemonstrationen gegeben. In der sozial⸗] die Konservativen treiben praktische Sozialpolitik, indem sie als ersten
demokratischen Presse habe ich immer gelesen: wir brauchen ihrer Faürügh die Verbefferung der Lage der bedürftigen Kriegs⸗
G — teilnehmer Ihnen unterbreiten. Wir schließen uns der Erklä keine äußeren Machtmittel; unsere Partei wird siegen durch 8 v ärung die Macht des Gedankens! des Abg. von Normann an, sind aber mit dem Abg. Bassermann
Die Straßendemonstrationen scheinen darin einig, daß wir auch für jeden deutschen Bundezs. mir aber nicht eine Demonstration der Macht des Gedankens
staat ein könstituttonelles System für wünschenswert und nötig zu sein, sondern lediglich eine Demonstration der physischen Masse. erachten, aber nicht, indem man nach Art des sozlaldemokratischen Und wenn der Herr Abg. Bernstein bei dieser Gelegenheit gesagt
Antrages i genh e 9 e-- taaten -gah he, soll. n „hat, in England dulde man die Straßendemonstrationen, die dortige Preußen och, dis bestehende erfastung vom nig beschworen; Polizei sperre nur den Verkehr ab, um für die Demon⸗
wenn der preußische Landtag die ihm vom che ei Wahl⸗ reform ablehnt, der Landtag aufgelöst wird und das Volk dieselbe Mehr⸗ stranten die Straße frei zu halten, dann irrt er. Als jetzt die Arbeitslosen in England eine Straßendemonstration inszenieren
heit wählt, soll der König die preußische Verfassung brechen? Daz wollten, wurde diese von der englischen Regierung verboten.
ist doch eine vollkommene Unmöglichkeit. Also nicht einmal durch Weiter hat der Herr Abg. Bernstein erklärt, man ginge in England
dacht ist der Antrag, mit dem wir hier die Zeit unnütz verbringen müssen. In die Einzelheiten einzugehen, halten wir daher für über⸗ sogar so weit, unter Umständen Minister in effigie zu hängen oder zu verbrennen — ja, meine Herren, das ist so eine Sache, wenn man
flüssig. Ich bin immer für eine Reform des preußischen Wahlrechte einmal anfängt, Minister in effigie zu hängen oder zu verbrennen, so
V aber im jetzigen Augenblick würde mir eine durchgreifende eform als eine Verbeugung vor der Sozialdemokratie infolge der wie sie hier eingebracht werden, und auch nicht so lange Reden. sieht das immeretwas wie eine Demonstration auf Abschlag aus (Heiterkeit), und außerdem, die Nürnberger hängen keinen, sie hätten ihn denn.
Agitation der Straße erscheinen. Nichts ist, einer Erweiter * — - .
Volksrechte so ö vsc die gtleich 9l internationalen 1ec ce Die u0ie . 865 15 Fen. na Eö““ zemokratie. Aber auch diese Kinderkrankbeit des Wablrechts wad g Penle⸗ jaldemokraten beeinflußten öffentlichen Meinung machte überwunden werden, und wir werden mit der Sozialdemokratie fertig dhe lebzen den Antrag ab, und wir glauben, er wird immer era ben
(Heiterkeit. Zuruf links.) Die verbündeten Regierungen stehen fest
auf dem verfassungsmäßigen Grundsatz des allgemeinen Wahlrechts,
wie es besteht, und werden sich durch keine Agitation von links oder
rechts von diesem verfassungsmäßigen Boden abbringen lassen.
ü 8 1 bier abgelehnt werden. Selbst wenn der Abg. Bernstein Arm in
Stellvertreter des Reichskanzlers, Staatssekretär des Innern, Arm mit seinem Stammesgenossen Ahasverus das Jahrtausend in (Bravo!) Aber Preußen gegenüber liegt die Sache anders. Meine Herren, Sie haben uns in zahllosen Erklärungen in Ihrer Presse
Staatsminister Dr. Graf von Posadowsky⸗Wehner: die Schranken fordern sollte, so wird er die Erfolge seiner Ziele in die bürgerlichen Parteien fühlbar macht. Bei dem allgemeinen Wahl⸗ und hier im Reichstag versichert, Ihr Ziel gehe dahin, den bürger⸗
1 8 Weise erleben.
Meine Herren! Der Herr Abg. Arendt hat es für angezeigt gehalten, feiner 8 Helar (Els.): Mit 20 Jahren bin ich unter der d ahlmann gewesen, aber ich kann nicht
recht, wo man von den Massen gewählt wird, muß man mit lichen Staat, den monarchischen Staat zu beseitigen; Sie
großen Effekten arbeiten, man muß, ähnlich wie in der Malerei, haben sich offen als Republikaner bekannt; aus allen
mir eine Art von Lektion dafür zu geben, daß ich heute das Wort franjösischen Herrschaft s b ergriffen habe. Zunächst befindet er sich in einem vollkommenen sagen, daß ich die Bedachtsamkeit gehabt habe, die man von impressionistisch malen, um auf die weit entfernten Massen durch grobe Ihren Aeußerungen geht hervor, daß Sie den bestehenden Effekte zu wirken. Deshalb liegt, wie vor kurzem ein Redner der Staat nur dulden, sozusagen auf Kündigung, bis Sie
8 — b inem Wäbler fordern kann. Ich muß also nach meinen persön⸗ Frrtu m. Fürst Bismarck hatte 8 9 Grund satz 8 ufgestellt, daß die lichen Erfahrungen das Wahlrecht für Zwanzigjährige ablehnen. verbündeten Regierungen sich bei Initiativanträgen nur, vertreten Außerdem ist es nicht angängig, das Wahlrecht in die Kasernen zu
konservativen Partei in einer Versammlung ausgesprochen hat, in dem die Macht haben, entsprechend Ihren Grundsätzen, diesen monarchischen,
allgemeinen Wahlrecht für die bürgerlichen Parteien allerdings eine bürgerlichen Staat zu beseitigen. Trotzdem verlangen Sie, daß das
ziemlich große Gefahr. Es gehört ein hohes Maß von Selbständig-. Wahlrecht in Preußen in der Weise geändert werde, damit Sie im
lassen sollen, wenn es im Interesse der Regierungen liegt; und wenn tragen. Was das Frauenwahlrecht betrifft, so glaube ich, es würde 8 ich heute das Wort zu diesem Initiativantrag genommen habe, so mancher von uns stimmen, wie die Frau will. So ganz rechtlos
keit des Charakters dazu, sich nicht den Wünschen der preußischen Abgeordnetenhause dieselbe Stellung bekommen, die Sie
Massen zu fügen, sondern die Massen zu leiten im Reichstage haben. Die preußische Regierung soll die Hand dazu
28 FFesh. 3 die Frauen doch nicht. Der rote Teil der Frauenwelt lag es gegenüber den Agitationen, von denen Sie alle Zeuge gewesen sind denn d ität Di 2 sind, im dringenden Interesse der Reichsregierung, ihre Stellung bildet doch eine ganz geringe Minorität. Die Sozialdemokraten haben (sehr richtig! rechts), das ist aber die Aufgabe jedes Volksvertreters! geben, in dem preußischen Staat, der auf dem armen, mageren nord⸗ Nun ist von dem preußischen Wahlrecht — ich vertrete nicht das deutschen Boden, in dem ungünstigen Klima sich entwickelt hat, unter
einen großen Beweis ihrer Uneigennützigkeit gegeben, indem sie das zu dieser Frage klarzulegen. (Sehr richtig! links. Zurufe.) Im Stimmrecht der Frauen in ihren Antrag aufnahmen. An Landesange⸗ übrigen ist der Herr Abg. Arendt in vollkommenem Irrtum, legenheiten hat nur der ein Interesse, der einen Wohnsitz im Lande wenn er annimmt, die Regierung hätte sich bei Initiativanträgen noch
preußische Wahlrecht, ich erkenne seine schweren Mängel an (hört, einer Herrscherfamilie, die so viele staatsmännische Talente besessen hat,
hört! bei den Sozialdemokraten) — gesagt worden, es trage der so viele Staatsmänner, wie wenige Herrscherfamilien in der Welt, in dem
Intelligenz keine Rechnung. Ja, meine Herren, da gestatten Sie mir Staate, von dem man scherzend gesagt hat, er habe sich großgehungert
hat. Deshalb haben wir in unseren Antrag im Elsaß eine Frist⸗ nicht vertreten lassen. Ich erinnere nur an die Erklärung, die ich doch die ganz bescheidene Frage: Trägt denn das allgemeine Wahl⸗ durch seine Beamten, in dem Staat, den seine Armee mit dem
bestimmung für den Aufenthaltsort aufgenommen. Ich muß entschiedden dagegen Verwahrung einlegen, daß uns von sozial⸗ namens des Herrn Reichskanzlers bei Beratung des Gesetzentwurfs, 1 8 betreffend die Aufhebung des Jesuitengesetzes, abgegeben habe. Im in Elsaß. Lothringen recht der Intelligenz Rechnung? (Sehr gut! rechts.) Trägt das allgemeine Schwert geschaffen und der die Bewunderung der ganzen Welt erregt hat, Wahlrecht der Intelligenz mehr Rechnung als das preußische Drei⸗ — die Regierung, sage ich, soll also die Hand dazu bieten, daß eine
demokratischer Seite und r. 28g der ö 5 vorgeworfen wurde, wir hätten unsern Berlin und Frankfurt a. M. noch wesentliche Vakanzen in den Schutzmann⸗ übrigen, meine Herren, wird die Regierung selbst ermessen, wenn sie 88 C8h. wes eehnt. ,Wir in Elsaß⸗Lothringen haben auf schaftsstellen; allerdings sind dies die beiden einzigen Orte, wo noch es für gut hält, hier das Wort zu ergreifen und Erklärungen abm⸗ Recht; wir haben Lest ein durchaus rückständiges Wahlsystem. derartige Vakanzen bestehen, und ich kann nur wiederholen, was ich klassenwahlsystem mit allen seinen Schwächen? Wollen Ste wirklich Partei in die Volksvertretung dieses Staats ihren Einzug hält, theoretisch verteidigen, daß irgend ein hochgebildeter Mann der die erklärt, ihr Ziel sei die Beseitigung des bestehenden Staats. Wissenschaft nicht mehr Intelligenz besitzt für das, was dem Staate Ich muß Ihnen offen sagen, ich bedauere, daß die Arbeiter
gewissermaßen ein historisches geben. Darüber läßt sie sich von keinem Abgeordneten eine Vorschrift Dns apachges 1 8 vIö“ 5 ist 88 gestern gesagt habe, daß es mein ernstes Bestreben sein wird, soweit machen. (Bewegung.) zurückzuführen auf das allgemeine Stimmrecht, sondern auf den wie möglich, diesen Mißständen abzuhelfen. Ich werde sehr nach⸗ F d 8 . ““ 8 8 8 Abg. Schrader (frs. Vgg.) tritt der Auffassung des Staats. Uearannce F. 1e“ 8.b — haltig in diesem meinem Bestreben dadurch unterstützt, daß ich hier sekretärs gegenüber dem Abg. Arendt bei. In der Sache erklärt er, ihm in diesem hohen Hause zu meiner großen Freude nach allen Richtungen notwendig ist, als ein Mann, der Tag für Tag dieselbe Arbeit an nicht auch in genügender Zahl im preußischen Parlament vertreten derselben Maschine mechanisch verrichtet? Würde beispielsweise der sind, ich bedauere es auch oft, daß manche Parteien Herr Abgeordnete Bebel nicht ein unendlich viel höheres Maß der im preußischen Abgeordnetenhause bisweilen eine Politik Intelligenz für sich in Anspruch nehmen als irgend ein Handarbeiter, vertreten, die nach meiner politischen Auffassung mit den notwendigen
sei bisher nicht bekannt gewesen, daß Fürst Bismarck die Anregung zu einer längeren persönlichen Bemerkung des Ab hin die Ansicht vertreten finde, daß die Schutzmänner in ihren dem allgemeinen Wahlrecht aus Frankreich mitgebracht habe; tatsächlich g p 8 .b. finanziellen Bezügen einer weiteren Aufbesserung bedürfen werden. der auf der Straße arbeitet? (Zurufe bei den Sozialdemokraten.) Aufgaben der Regierung nicht übereinstimmt. Aber eines muß ich Also der Einwand, daß das allgemeine Wahlrecht der Intelligen! Ihnen sagen: wenn Sie unter diesen Verhältnissen in das preußische
sogenannten olitischen
ch
Testament, hierüber gesagt hat.
Ich sage also, es liegt eine Dissonanz in dieser Ver⸗ schiedenheit des Wahlrechts im Reich und in Preußen, und es läßt sich gar nicht vermeiden, daß die Majorität, mit der eine Regierung zu rechnen hat, auch ihren Einfluß auf die Re⸗ gierung übt und üben muß, wenn sie praktische Arbeit leisten will. (Hört, hört!) Gewiß, meine Herren! Ich gehe sogar weiter: ein solches verschiedenes Wahlrecht hat sogar die Wirkung, daß sich bisweilen — den Eindruck habe ich, vielleicht ist mein Eindruck aber ein irrtüm⸗ licher — auch die Parteien nicht ganz konsequent sind, daß sich in der Haltung derselben Parteien in dem einen Parlament und dem andern sehr merkbare Unterschiede in der politischen Auffassung geltend machen (Sehr wahr! bei den Sozialdemokraten). 8
Was das allgemeine Wahlrecht im Reiche betrifft, so bestehen meine Bedenken gegen das allgemeine Wahlrecht nicht darin, daß ich glaube, es könnte jemals hier im Reichstage eine Partei die Mehrheit erwerben, die auf dem Standpunkt der äußersten Linken steht. Ich halte die Grundlagen, auf denen die Sozialdemokratie ihre Agitation und ihr ganzes politisches System aufbaut, politisch und staatsrechtlich für viel zu schwach, als daß es möglich wäre, daß diese Partei jemals in diesem Hause eine Majorität erhielte.
Die Bedenken, die ich gegen das allgemeine Wahlrecht habe, sind psychologischer Natur, es ist die Einwirkung, die sich dadurch auch auf
8 —
schwerden über eine Verkümmerung des Versammlungsrechts in den Provinzen Schlesien, Posen und Westpreußen zugegangen sind. In der einen Beschwerde ist ein materieller Bescheid nicht erlassen, weil gleichzeitig Klage beim Oberverwaltungsgericht eingelegt war, ich also zu einer Entscheidung überhaupt nicht befugt war. In der anderen
die ordnungsmäßig eröffnet waren und ihre Verhandlungen begonnen hatten. Wahlen, die unter solchen Umständen zu stande gekommen seien, müßten doch unter allen Umständen kassiert werden. Gerade in aufgeregten Zeiten, wo die Unzufriedenheit der Berg⸗ arbeiter derart stieg, daß der Streik in Sicht kam, hätte man das Sicherheitsventil der Versammlungen weit öffnen sollen, tatsächlich
habe man es aber geschlossen; jeder Gastwirt, dessen Saal man für easeeh dact- höeeen guns der Angelegenheit ist ein materieller Entscheid getroffen, und die Be⸗
zuständigen Amtsvorstehers verlangt, daß er gegen dee Versammlung schwerde ist abgewiesen worden. Ich glaube nicht, daß es nichts einzuwenden habe. Eine besondere Spezialität sei die Ent⸗ die Geschäfte dieses Hauses förderte, wenn ich Ihnen die deckung baupolizeiwidriger Beschaffenheit des Saales, wenn es sich BEinzelheiten dieser Angelegenheit hier mitteilte (sehr richtig! rechts),
um darin zu veranstaltende polnische Versammlungen handle. Es kämen Fälle vor, in denen die Staatsbeamten wissentlich die Staats⸗ 38 28 “ Bas “ Stelle. Andere Beschwerden
gesetze uberträten. (Vizepräsident Dr. Krause: Sie dürfen einem preußischen Beamten nicht vorwerfen, daß er wissentlich die Staats⸗ Was soll es denn helfen, wenn hier darüber geklagt wird, die Versammlungsfreiheit werde in den Ostmarken nicht gewährleistet!
gesetze übertrete.) Der Redner schgeßt mit der dringenden Aufforderung Da verlange ich bestimmte Beschwerden. Allerdings hat neulich ein
an den Minister, ihm auf seine Beschwerden zu antworten.
Fraktionskollege des Herrn Korfanty gesagt: nein, an den Minister wenden wir uns nicht, wir wenden uns an das Oberverwaltungsgericht. Nun gut, dann müssen die Herren die Entscheidung des Oberver⸗ waltungsgericht abwarten. (Sehr richtig! rechts und bei den National⸗ liberalen.) Aber wenn Sie an den Minister nicht mit Beschwerden herantreten, kann ich auf derartige allgemeine Behauptungen, wie der Abg. Korfanty sie vorgebracht hat, gar nicht eingehen. (Zurufe bei den Polen. Rufe rechts: Ruhe! — Heiterkeit.) Inwieweit es angemessen ist, wie es in der zuletzt gehaltenen Rede geschehen ist, hier Einzelfälle zu erörtern — es sind eine ganze Reihe, die der Abg. Korfanty vorge⸗ bracht hat, — und daran Angriffe gegen Landräte, Amtsvorsteher und Regierungspräsidenten zu knüpfen, die der Herr Präsident dieses Hauses nicht für vereinbar mit den Vorschriften für die Behandlung der Gegen⸗ stände im Abgeordnetenhause erklärt hat, das überlasse ich Ihrer Ent⸗ scheidung. Es ist sehr billig, hier in einer solchen Weise Vorwürfe zu machen, wenn der oberste Chef der Verwaltung gar nicht in der Lage gewesen ist, die Angelegenheit zu prüfen. (Sehr richtig! rechts.) Es bleibt mir nur übrig, die Behauptung des Abg. Korfanty, daß unausgesetzt Gesetzesverletzungen vorkämen, für unrichtig zu erklären. Auf seine spezielle Frage, ob ich bereit wäre, die Behörden anzuweisen, keine Gesetzwidrigkeiten zu begehen, keine Schikanierungen vorzunehmen, kann ich nur antworten, eine derartige Anweisung ist unnötig (sehr richtig! rechts und bei den Nationalliberalen), alle meine Beamten wissen, daß sie eine Gesetzwidrigkeit nicht zu begehen haben, und ebenso wissen sie aus verschiedenen Aeußerungen von mir, daß ich kein Freund von Schikanen bin.
Wenn der Abg. Korfanty es ferner für nötig befunden hat, mich
(Schluß aus der Zweiten Beilage.)
So ziellose, so jeden praktischen Inhalts entbehrende Anträge 2 preußischen Abgeordnetenhause kaum möglich sein,
Minister des Innern Dr. von Bethmann⸗Hollweg:
Die Herren Abgg. Oeser und Wolgast haben übereinstimmend sich über Angelegenheiten beschwert, welche die Organisation König⸗ licher Polizeiverwaltungen betreffen. Beide Herren haben ihren Aus⸗ führungen hinzugesetzt, daß es ihnen fern läge, irgendwie Persönlich⸗ keiten oder Einrichtungen, welche speziell auf Frankfurt a. M. und Kiel Bezug hätten, in abfälligem Sinne kritisieren zu wollen. Sie haben ihre Beschwerden im wesentlichen darauf gegründet, daß die Königlichen Polizeiverwaltungen nicht überall zahlreich genug besetzt seien. Ich muß dies leider zugeben. Namentlich haben wir hier in
blieb ihm, um mit Oesterreich fertig zu werden, nichts als das allge⸗ Bernstein tritt Vertagung ein. — ” . S8 meine Wahlrecht übrig. Die Behauptung, daß die Verfassung felh Schluß gegen 6 ¾ Uhr. Nächste Sitzung Donnerstag, (Bravo!) Ich bin Ihnen dankbar für diese Hilfe, die Sie mir in 5 der Vertretung meines Ressorts damit leisten. Sie wissen aber auch
mehr Rechnung trägt als das Dreiklassenwahlsystem, ist, glaube ich, nicht vertretbar.
dem Antrage entgegenstehe, könne nicht stichhalten; wiederholt sei durch 1 Uhr (Fortsetzung der Beratung des Etats des Reichsamts weiter, daß wir unseren preußischen Etat nach den Grundsätzen der Das allgemeine Wahlrecht hat deshalb — darüber dürfen wir
die Gesetzgebung die Verfassung in ganz wichtigen und wesentlichen des Innern). Punkten geändert worden; über die Kompetenz des Reichstags 8 Sparsamkeit einzurichten haben und werden deshalb begreifen, daß ich bisher noch nicht mit allen Anträgen habe durchdringen können. uns nicht zweifelhaft sein, in der Politik ist Offenheit die beste Sache — viel offene und sehr viel geheime Gegner, und was
bestehen keine Zweifel. Es müsse immer und immer wieder zu den . 8 Des weiteren ist erneut die ungleichmäßige Stellung der Polizei⸗ der Abg. Menck seinerzeit gesagt hat — ich bewundere den Mut
bösesten Konflikten führen, wenn in Deutschland und in dem führenden ü 3 Staate Vertretungen mit ganz verschiedenem Wahlsystem und gang 1 Preußischer Landtag.
verschiedener Zusammensetzung beständen. Preußen beherrsche faktisch Haus der Abgeordneten. kommissare in den Provinzen und der Polizeileutnants in Berlin mit dieses Mannes —, das denken sehr viele in ihrem innersten Herzen, weil allerdings das allgemeine Wahlrecht Erscheinungen zutage gebracht hat, die Fürst Bismarck jedensalls von ihm
den Bundesrat, und das preußische Staatsministerium sei tatsächlich nicht erwartet hatte. Meine Herren, das allgemeine Wahlrecht, wie
wir es in Deutschland haben — das dürfen Sie auch nicht vergessen — ist das radikalste Wahlrecht, das in der Welt existiert. Ich habe mir einmal die Arbeit gemacht, die verschiedenen Wahlrechte zusammenstellen zu lassen und zu prüfen. Es ist deshalb das bedingungsloseste Wahlrecht und kann deshalb auch mit den Wahlrechten, die die süddeutschen Staaten eingeführt haben, nicht verglichen werden, schon deshalb nicht, weil das Reichstagswahlrecht das Wahlrecht an gar keine Frist des Wohnsitzes knüpft. Es ist nur der Aufenthalt notwendig und die Eintragung in die Wahlliste; deshalb sind Fälle möglich gewesen — ich betone diese Schwäche des Reichstagswahlrechts —, daß die⸗ selben Personen bei derselben Hauptwahl in verschiedenen Orten ihr Wahlrecht ausgeübt haben. Wir haben einzelne solcher Fälle festgestellt, aber bei dem jetzigen System, wo das Wahlrecht nicht eine bestimmte Zeit des Aufenthalts zur Voraus⸗ setzung hat, ist eine ausreichende Kontrolle der gegenseitigen Wahl⸗ listen fast unmöglich. Bei dem Reichstagswahlrecht hat eben jeder, der sich in einem Orte aufhält und nachweist, daß er ein Deutscher ist, das Recht, sich in die Wahlliste eintragen zu lassen. Das süd⸗ deutsche Wahlrecht, speziell das bayerische, verlangt eine ganz bestimmte Aufenthaltsfrist, und das ist gegenüber den Mißbräuchen, die bei dem Reichstagswahlrecht möglich sind, eine wesentliche Kautel.
Nun die staatsrechtliche Seite des Antrages: wie ist die deutsche Reichsverfassung entstanden? Die deutsche Reichsverfassung besteht zunächst aus einem Bunde, den die deutschen Fürsten miteinander geschlossen haben, der aber demnächst durch die Gesetzgebung der Einzelstaaten sanktioniert worden ist. In der Einleitung der Reichs⸗ verfassung heißt es:
““ Seine Majestät der König von Preußen usw. schließen einen ewigen Bund zum Schutz des Bundesgebietes und des inner⸗ halbdesselben gültigen Rechtes.
Daraus folgt, meine Herren: nicht die Bundesstaaten sind geschaffen vom Reich, von der Reicheinstanz, sondern die Reichs⸗ instanz ist im föderalistischen Staate geschaffen von den Bundes⸗ staaten und unter der Bedingung des innerhalb derselben gültigen Rechtes; eine Ausnahme hiervon ist nur in dem § 4 gestattet, wo die Kompetenz des Reiches gegenüber dem Landesrecht ausdrücklich festgelegt ist. Nun wollen Sie jenen Spieß umdrehen! Während das Deutsche Reich die Föderation der Bundesstaaten ist — den Bundekstaaten in der Reichsverfassung aus⸗ drücklich der Schutz des geltenden Rechts zugesichert ist —, wollen Sie jetzt, daß das Reich den Hebel ansetzt, um die innere Ver⸗ fassung der Bundesstaaten zu ändern, um das verfassungsmäßige Verhältnis zu ändern zwischen Regierung und Volksvertretung! Das würde aber dem föderalistischen Prinzip schnurstracks entgegenlaufen. (Sehr richtig! rechts.)
Erlauben Sie mir, noch auf eine andere Seite der Frage zu kommen.
Der Herr Abgeordnete Bernstein hat uns eine Auseinandersetzung
Abgeordnetenhaus einziehen und hoffen wollen, daß das Wahlgesetz in Preußen in einer Form geändert wird, die auch den Arbeitern und unteren Volksklassen die Beteiligung an der preußischen Gesetzgebung ermöglicht, dann müssen diese Klassen noch politisch unendlich viel reifer werden, sie müssen ihre Forderungen ermäßigen auf das, was wirtschaftlich möglich ist, sie müssen den bestehenden monarchischen Staat und die bestehende bürgerliche Gesellschaft ehrlich anerkennen, und sie müssen endlich auch Männer in den Reichstag schicken zu ihrer Vertretung, die auf dem gleichen Standpunkt stehen. (Zuruf links.) Aber, meine Herren, wenn wir unter den jetzigen Ver⸗ hältnissen auch in Preußen sans phrase das allgemeine Wahlrecht einführen wollten, um der sozialdemokratischen Partei im preußischen Parlament die Stellung zu geben, die sie im Reichstag hat, um ihr die Wege zu ebnen für ihr Ziel, den preußischen Staat, dieses wunderbare Gebilde der Geschichte, zu vernichten, wenn sie die Majorität besäße, da fände das Wort wirklich Anwendung: Nur die allergrößten Kälber, geh'n zu ihrem Schlächter (Eeiterkeit.
I ““ Abg. Dr. Arendt (Rp.): Bisher war es doch Gepflogenheit der Mitglieder des Bundesrats, sich bei Initiativanträgen im
„ .
Reichstage an der Beratung nicht zu beteiligen; nachdem dies heute
dennoch gescheben ist, nehme ich an, daß sich diese Beteiligung nicht bloß auf sozialdemokratische Anträge beschränken wird. Wunderbar kommt es mir vor, daß der Staatssekretär seine Rede gehalten hat zu einem Antrage, der von den meisten Parteien des Hauses abgelehnt wird, und dessen praktische Undurchführbarkeit für die Antragsteller selbst feststeht. Daß wir zur. Sicherung des Wahlrechts betrügerische Machenschaften auszuschließen haben, wie es der Staatssekrelär er⸗ wähnt, halte auch ich für einen wichtigen Punkt. Der Staats⸗ sekretär meinte dann, die Einführung des allgemeinen Wahlrechts würde der Sozialdemokratie im Abgeordnetenhause zu derselben Stellung verhelfen, die sie hier im Reichstage eianimmt; da nehme ich doch zur Ehre des preußischen Volkes an, daß das nicht der Fall sein wird; im Reichstage haben wir preußische Sozialdemokraten nur als ein verschwindendes Häuflein. Bezüglich der staatsrechtlichen Ausführungen stimme ich dem Staatssekretär zu; wenn er aber dabei hervorhob, daß er fest stehe auf dem allgemeinen Wahlrecht für den Reichstag gegen Agitationen von links und rechts, so möchte ich be⸗ tonen, daß wir weder in Reden noch in Abstimmungen jemals auf einem anderen Standpunkt gestanden haben. Es gibt überhaupt keine Partei hier im Hause mit Ausnahme der Sozialdemokratie, die gegen das geltende Reichstagswahlrecht ist. „Ihr Antrag und Ihr Parteiprogramm rütteln ja eben an dem bestehenden Reichstagswahlrecht. Das mag Ihnen unangenehm sein, aber es ist eine Tatsache. Die Einführung des Frauenstimmrechts und die Herabsetzung des Wahlalters ist doch auch eine Einschränkung des Wahlrechts aller gegenwärtigen Reichstagswähler. Allein das Frauenstimmrecht bringt das Stimmrecht jedes jetzigen Wählers auf die Hälfte herunter. Sie bringen hier einen Antrag ein, der von Reichs wegen in das Wahlrecht der Einzelstaaten eingreift; wenn nun nach diesem Muster eine anders gesinnte Mehrheit sagen wü de, die Landtage sollen Wahlrechte haben, die an ein Wahlalter von 30 Jahren ebunden sind, wohin würden wir dann kommen?“ Der Abg. Bernstein ann allerdings mit Methusalem in die Schranken treten, wenn er erklärt, er würde mit dem Antrag wiederkommen, bis er an⸗ genommen ist. Wenn anderseits ein Einzelstaat, . B. Württem⸗ berg, das Frauenstimmrecht nicht annehmen wollte, sollen wir dann mit der Armee dort einrücken und es zur Durchführung bringen? Dieser Antrag hat lediglich dem Agitationsbedürfnis der Sozial⸗ demokrarie entsprochen, und ich muß nochmals meine Verwunderung aussprechen, daß der Graf Posadowsky aus solchem Anlaß mit der bis⸗ herigen Gepflogenheit des Bundesrats gebrochen hat. Ich hoffe, daß wir nun auch bei anderen Dingen, so bei der Frage der Gewährung der Veteranenbeihilfe, Die Parteien haben unser Initiativrecht verschieden wahrgenommen; ie Sozialdemokraten dienen mit ihrem Antra der Agitation,
G F. r Vollkommenlheit steht. — 1 die Herren sich beteiligen hören werden. sinnige Mehrheit, die jeden nationalen Fortschritt hintanzuhalten wußne
auch zugleich Reichsregierung. Mit dem bloßen Worte en allein sei es freilich nicht getan, wie der Abg Bassermann gemeint habe, denn dann müßte selbst die mecklenburgische Verfassung eventuell als die Erfüllung seiner Forderung anerkannt werden, sobald man jede Einflußnahme auf die Regelung dieser Frage in dem Einzelstaat ablehne. Die Ausdehnung des Wahlrechts sei eine einfache Forderung der Gerechtigkeit, eine Forderung, deren Dringlichkeit mit jedem Jahre sich steigere; die Notwendigkeit sei nicht mehr abzuweisen, den unteren Klassen das Wahlrecht zuzugestehen, sonst handle man gegen die Gerechtigkeit, das Fundament der Staaten. Die endlosen Diskussionen des Reichstags über sozialpolitische Fragen seien deshalb so unfruchtbar, weil dem Reichstage die Gesetzgebung, den Einzelstaaten aber die Ausführung der Gesetze obläge. Die sehr wichtige Rede des Abg. 2 von gestern hätte ganz und gar ins preußische Abgeordneten⸗
aus gehört. Die Arbeiter seien ungerecht behandelt worden, zuerft durch das Sozialistengesetz, das der Sozialdemokratie die Her⸗ schaft über die Arbeiter in die Hand spielte; die sozialpolitische Gesetz⸗ gebung habe ihre Wirkung versagt, weil man eben nicht Wohltaten sondern Gerechtigkeit verlangte. Werde vielleicht das Urteil der Sozialdemokratie über die Sozialreform günstig beeinflußt, wenn die Vertreter der Rechten immerfort über die Belastung klagen, die ihnen damit auferlegt sei, und die Beseitigung verlangen? Man müsse dazu bereit sein, die sozialdemokratische Partei als das, was sie tatsächlich sei, zu be⸗ handeln, als eine große, angesehene Partei. Aus dieser Erwägung sei das Zusammengehen der Sozialdemokraten mit den Nationalliberalen in Baden entsprungen, das dort die Zentrumsherrschaft abgewehrt babe
Abg. Kulerski (Pole): Aus welchen Gründen die Sozzcl⸗ demokratie ihren Antrag eingebracht hat, ist uns gleichgültig. Wir betrachten ihn sachlich, und ich habe zu erklären, daß er uns im Prinzir angenehm und sympathisch ist. Ueber die Einzelheiten wäre in zweiter Beratung zu reden. Die Konservativen können sich selbstverständlich für eine Aenderung des Dreiklassenwahlsystems nicht enthusiasmieren denn es sichert ihnen die Herrschaft, und die Nationalliberalen sagen bald so, bald so, ihnen ist es schließlich auch recht. Der Fürst Bismarck hat dies Wahlsystem das elendeste genannt; ob er sich mit dem Gedanken getragen hat, es zu ändern oder nicht, kam uns gleichgültig sein. Das preußische Wahlrecht ist eine Ent rechtung weiter Volkskreise; es führt zu einem Terrorismus und macht Preußen in den Augen der Welt zu dem rückständigsten Staat den es gibt. Wenn Fürst Bülow gesagt hat: Preußen in Deutschland voran! so war das im Hinblick auf das Wahlsystem eine ungerechte Ueber · hebung. Wir Polen haben uns am meisten über das Svstem zu be⸗ klagen. Unter einer wirklichen Volksvertretung wäre es niemals iu einer solchen flagranten Verletzung der Reichsverfassung gekommen wie es das neueste Kolonisattonsgesetz ist. Wenn einmal di russische Duma unter dem allgemeinen, geheimen und direkten Wahlsystem gewählt werden sollte, wird vielleicht auch für uns die Stunde schlagen.
Abg. Graf Reventlow (wirtsch. Vgg.): Wir lehnen der Antrag a limine ab, weil er den föderativen Gedanken des Reiche zu erschüttern geeignet ist. Sachlich könnte man den Antrag damm abtun, daß man sagte, die Gewährung des Stimmrechts an Zwanjig⸗ jährige und Frauen würde außerhalb dieses Hauses keinem normaler Menschen jemals in den Sinn kommen. Der Antrag ver steht sich besser, wenn man die Vorgänge in Hamburg und den roten Sonntag in Berlin berücksichtigt. Darauf möchte ich em kurzes Licht werfen. In der „Norddeutschen Allgemeinen“ Zeitung har ein Offiziosus nach dem ruhigen Verlauf des roten Sonntags der Sozialdemokraten seine unumwundene Anerkennung ausgesprochen. Er sprach von der Disziplin. Ist das richtig, dann muß man sagen, umr Blut geflossen ist, ist es die Schuld der Führer, die die Disziplin nicht aufrecht zu erhalten gewußt haben. Der Abg. Bernstein sprach von einigen zerbrochenen Fensterscheiben, unter diesen Fensterscheiben befanden sich aber auch Schutzleute, die beinahe totgeschlagen wurden. Das mag allerdings auf Leute keinen Eindruck machen, bei denen der Blaukolls ein berechtigtes Lebensprinzip ist. Auch wir sind geneigt, tbeoretisch zuzugeben, daß das preußische Wahlrecht nicht auf dem Giryfel de Aber in den 60er Jahren bestand eine frer⸗
(Schluß in der Dritten Beilage.) vIX“ 11
19. Sitzung vom 7. Februar 1906, Vormittags 11 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)
Ueber den Beginn der Sitzung ist in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden.
Das Haus setzt die zweite Beratung des Staatshaus⸗ haltsetats für das Etatsjahr 1906 im Etat des Ministeriums des Innern bei dem Kapitel „Polizei⸗ verwaltung in den Provinzen“ fort.
Abg. Wolgast (frs. Volksp.): In Kiel hat die Unsicherheit auf den Straßen selbst am Tage ganz bedenklich zugenommen; in der Dämmerung und am Abend darf man gewisse Straßen überhaupt nicht betreten, ohne allerlei Unannehmlichkeiten zu riskieren. Es ist damit dargetan, daß eine Königliche Polizeiverwaltung nicht un⸗ bedingt eine größere Sicherheit verbürgt als eine städtische. Wir Kieler haben uns 3 mit der Königlichen Polizeiverwaltung abfinden müssen; wir erheben auch gegen die einzelnen Beamten und gegen die Polizeikommissare an sich keinen Vorwurf, die Bevölkerung setzt vielmehr großes Vertrauen in diese Persönlichkeiten. Die Schwierigkeiten aber, welche den Beamten, namentlich den Polizei⸗ offtzieren, gegenüber einer so eigenartig gemischten Bevölkerung wie der Kieler erwachsen, sind bei uns gewiß nicht geringer als in anderen Großstädten, als selbst in Berlin; von einer Abstufung der
wierigkeit des Dienstes in den einzelnen Städten, wie sie in der Verwaltung vorgenommen zu werden scheint, kann man also doch eigentlich nicht reden. Namentlich in den etwas entfernter liegenden Vorstädten Kiels hat die Unsicherheit in den letzten Wochen in einer alles Maß übersteigenden Weise zugenommen. In Gaarden sind in einer belebten Straße die Kandelaber quer über dieselbe gelegt und ist alles irgend Zerstörbare zerstört worden; ein Ueber⸗ fall und Raub hat stattgefunden, ohne daß von der Polizei etwas zu erblicen war. Wir erwarten, daß der Minister diesen Zuständen seine Aufmerksamkeit schenken und Abhilfe schaffen wird. dig Korfanty (Pole) berichtet über Fälle angeb⸗ licher Beschränkung des Vereins⸗ und “ in den volnischen Landesteilen, insbesondere in Oberschlesien. Es sei für die volnische Bevölkerung gar nicht mehr möglich, Versammlungen ab⸗ zuhalten; die Behörden nähmen gar keine Rücksicht mehr auf den Zweck, zu welchem die Versammlung einberufen sei; unter nichts⸗ sagenden Vorwänden würden die Versammlungen verboten. Selbst Wahlversammlungen abzuhalten, sei äußerst schwierig; er (Redner) abe nur eine einzige Wahlversammlung abhalten können. Die Be⸗ cheinigung über die Anmeldung werde einfach verweigert und die Wirte würden durch die Polizei direkt gezwungen, die Säle nicht herzugeben, eventuell drohe man ihnen die schlimmsten Schikanen an. Der olizeipräsident von Posen, von Hellmann, lasse die Mitglieder⸗ verzeichnise der polnischen Straz⸗Vereine drucken und an alle Polizeibehörden verteilen, welche dann die Jagd auf die Mitglieder zu machen haben. Handle es sich um einen Arbeiter, so werde der Arbeit⸗ von Polizeibeamten aufgesucht, und bald fliege der Arbeiter aus
Arbeit hinaus. Dem Minister werde das Vorgehen des Herrn von 1 ellmann nicht unbekannt sein. Nicht nur untergeordnete Poltzeiorgane, Lndern auch die Landräte selbst beteiligten sich an der direkten weeinfluffung der Gastwirte, die Ueberlassung ihrer Säle zu ver⸗ furigemn: ein Landrat verbot, als er in Strzoda auf einen Wirt nhes, der sich zur Verweigerung des Saales nicht verstehen wollte, der Versammlung aus Gründen der öffentlichen Ordnung. Ein Saal, der nach den in Berlin geltenden Polizeivorschriften 300 Personen fassen könnte, habe nach der Meinung desselben Landrats nur aum für 25 Personen geboten, deshalb sei die für diesen
al angemeldete Versammlung verboten worden. Auch vor direkten avahrheiten scheue man nicht zurück, indem die Versammlungs⸗ derbote mit angeblichen Saalverweigerungen begründet würden, die on den betreffenden Wirten gar nicht ausgesprochen worden seien. Ee n der Landrat einen Gastwirt, der schon für die Hergabe des
ales ein Draufgeld oder Bezahlung empfangen habe, auffordere, sia abgeschlossenen Vertrag zu brechen, so sei das doch eine kriminell tn afbare Handlung; jedenfalls entgehe ein Arbeiter, der das gleiche die⸗ seiner Strafe nicht. Eine andere Art kleinlicher Schikane sei
dem Hinzufügen beanstandet worden, daß meine gestrigen Ausführungen über die Gründe der unterschiedlichen Behandlung nicht schlüssig gewesen seien. Wenn ich den Herrn Abg. Wolgast recht verstanden habe, hat er sogar gemeint, ich wäre dafür eingetreten, überhaupt die Polizeimannschaften Königlicher Behörden in den Provinzen anders zu
unterschiedliche Behandlung besteht bezüglich der Schutzleute tatsächlich nicht — sie werden gleich behandelt. Auch möchte ich bitten, ja nicht etwa zu meinen, daß ich die Tätigkeit der Schutzmänner in den Pro⸗ vinzen gegenüber der Tätigkeit der Berliner Schutzmänner irgendwie unterschätze. Der Herr Abg. Wolgast hat, meiner Ansicht nach völlig zutreffend, auf die Schwierigkeiten des Polizei⸗ dienstes gerade in einer Stadt wie Kiel hingewiesen. Zu weit aber scheint er mir gegangen zu sein, wenn er Untaten der letzten Zeit, die ich mit ihm lebhaft bedauere, für unvereinbar erklärt mit der Ehre einer Königlichen Polizei. Man kann das einzelne Verbrechen — am liebsten würde ich sie alle unterdrücken — nicht gut mit der Ehre einer Königlichen Polizeiverwaltung in Ver⸗ bindung bringen. Uebrigens hat man sich gerade in Kiel bei Ein⸗ richtung der Königlichen Polizeiverwaltung Mühe gegeben, die Stärke der Polizei so zu bemessen, daß sie dem dortigen schwierigen Dienst gerecht werden könne. Die Königliche Polizeiverwaltung in Kiel hat lediglich die Sicherheitspolizei wahrzunehmen, und ist bei ihrer Einrichtung etwa doppelt so hoch bemessen worden, wie die ehemalige kommunale Polizei.
Was die unterschiedliche Behandlung der Polizeikommissare in den Provinzen und der Polizeileutnants in Berlin anlangt, so glaube ich, recht gehabt zu haben, wenn ich auf die Verschiedenheit der An⸗ stellungs⸗ und Annahmebedingungen hinwies. Allerdings fordert auch Frankfurt am Main ein Examen, das dem hiesigen durchaus ähnlich ist; aber es werden dort nicht die 18 Monate Wartedienst oder wie ich es nennen soll, vor der definitiven Anstellung gefordert. Daß die Polizei⸗ leutnants in Rixdorf und Schöneberg ebenso behandelt werden müssen wie in Berlin, ist selbstverständlich, und aus dieser notwendigen Konsequenz, welche man für Rixdorf und Schöneberg von Berlin aus hat ziehen müssen, können Sie nicht das ganze Prinzip, welches ich zu begründen versucht habe, als hinfällig bezeichnen. Wenn die Herren mir im übrigen die Mittel verschaffen wollen, um die Gehälter der Polizeikommissare in den Provinzen zu erhöhen, so werde ich Ihnen dankbar sein. (Heiterkeit.) Ebenso werde ich dankbar sein, wenn Sie mir Mittel verschaffen, um die Polizelsekretäre in den Provinzen, die der Herr Abg. Wolgast speziell behandelt hat, besser zu stellen.
In bezug auf die Frankfurter Polizeiverhältnisse darf ich noch ein paar Einzelheiten hinzufügen. Die Kriminalbeamten sind bezüglich ihrer Auslagen auf ein Pauschquantum nicht durchweg angewiesen; nur für gewisse Kleinigkeiten wird ihnen ein Pauschquantum gewährt; darüber hinaus liquidieren sie, und von der Zentralbehörde ist jeden⸗ falls keine Anweisung dahin ergangen, daß sie die Notwendigkeit solcher Dienstgeschäfte vor ihrer Verrichtung begründen müßten. Das wäre selbstverständlich in vielen Fällen unmöglich; darin gebe ich dem Herrn Abg. Oeser vollständig recht. Ebensowenig sind von der Zentralbehörde aus Vorschriften über die Diensteinteilung erlassen worden. Wenn sie in Frankfurt eine unzweckmäßige sein sollte, ich
werde die Sache prüfen lassen —, so werde ich, soweit ich kann, Remedur eintreten lassen. Daß die Stellenzulagen auch von mir nur als ein Notbehelf angesehen werden, habe ich gestern bereits gesagt.
Zu den Ausführungen des Abg. Korfanty bemerke ich, daß mir,
g plötzliche und ohne Grund oder unter den nichtigsten Vorwänden ich die Polizeikommissare erfolgende Auflösung von Versammlungen,
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seitdem ka mein Amt angetret
be, sage und schreibe, zwei Be⸗ 111“
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behandeln als in Berlin. Das habe ich nicht gesagt. Eine derartigé
an meinen Staatsdienereid zu erinnern, so hat er sich einer ganz un⸗ nötigen Mühe unterzogen. (Heiterkeit.) Was der Eid der Treue, den ich meinem König geleistet habe und mit dem ich die Verfassung beschworen habe, bedeutet, das weiß ich allein (Bravo! rechts und bei den Nationarliberalen), und diesen Eid werde ich halten. Einen Hinweis darauf verbitte ich mir. (Bravo! rechts und bei den Nationalliberalen.)
Wenn schließlich der Abg. Korfanty so weit gegangen ist, — so⸗ weit ich ihn recht verstanden habe, — zu sagen, er befürchte, Gesetzes⸗ verletzungen würden mit meinem Wissen begangen, so fehlt mir leider
diese Aeußerung qualifizieren könnte. (Lebhaftes Bravo! rechts und bei den Nationalliberalen.)
Abg. Dr. von Dziembowski (Pole): Wir beschweren uns bei dem Minister, weil uns das ewige Denunzieren gegen die Beamten nicht angenehm ist. Der Minister saßt. die Ausführungen des Abg. Korfanty seien unrichtig. Er beschuldigt ihn also, daß er wider besseres Wissen seine Behauptungen aufgestellt habe. Das entspricht nicht der Würde dieses Hauses. (Vizepräsident Dr. Krause: Die Würde des Hauses zu wahren, ist Sache des Präsidenten. Wenn ich in den Ausführungen des Ministers Ausdrücke gefunden hätte, die einem Abgeordneten zu nahe träten und Ehre verletzten, so würde ich dagegen eeingeschritten sein das ist aber nicht der Fall gewesen.) Ich kann auch ein ganze Reihe von Fällen von Gesetzesverletzungen mitteilen Es kommt darauf an, ob bei uns so wichtige Gesetze wi das Vereins⸗ und Versammlungsrecht gewahrt werden. Bedenke Sie doch, welche Erregung in die polnische Bevölkerung getragen wird, wenn ohne Grund Versammlungen verboten werden. Bei uns ist der Glaube verbreitet, daß die Beamten, welche Ver sammlungen verbieten, eine nationale Heldentat K tun glauben. Ja, die Beamten rühmen sich nachher: in meinem Bezirk habe ich keine polnische Versammlung stattfinden lassen. Der Minister sollte in einer allgemeinen Verfügung die Behörden darauf hinweisen, daß das Oberverwaltungsgericht davon ausgeht, daß Versammlungen im voraus wegen Gefährdung der öffentlichen Ordnung und Sicherhei nicht verboten werden können. 8
Vizepräsident Dr. Krause: Der Abg. Korfanty hat gesagt: „Ich behaupte, daß der Regierungspräsident die Bevölkerung schika. nieren will, daß er vepesaase die Staatsgesetze übertritt. Darauf habe ich diesen Vorwurf als unzulässig erklärt. Dabei hat sich der Abg. Korfanty nicht beruhigt, sondern nach dem mir jetzt vorliegenden Stenogramm gesagt: „Der Ordnungsruf hilft das unterstreichen, was ich gesagt habe.“ Hierin liegt eine Wiederholung seines Vorwurfs, anderseiks aber auch deutlich die Absicht, der Ordnung des Hauses zuwiderzuhandeln, die eben seitens des Präsidenten gewahrt ist. Wegen dieser Bemerkung rufe ich den Abg. Korfanty zur Ordnung
Unterstaatssekretär von Bischoffshausen: Der Abg. vo Dziemboweski sagt, daß das Präventivverbot von Versammlungen un⸗ zuläͤssig sei. Diese Behauptung ist unrichtig. Das Oberverwaltungs⸗ ericht hat ausdrücklich 92öIn daß sehr wohl Fälle vor⸗ ommen können, wo ein Präventivverbot zulässig sei. s ist als durchaus unrichtig, daß ein solches Präventivverbot eine Gesetzes⸗ verletzung der Behörden bedeutet. G
Abg. Broemel (fr. Vgg.): Es werden hier nicht bloß die Interessen der polnischen Fraktion, sondern die des ganzen Hauses berührt. Es ist für jeden Abgeordneten schwer, hier Beschwerden vorzubringen, wenn er die vollen juristischen Beweise dafür im Augenblick nicht vorbringen kann. Wenn dem Minister ein solches Vündel von Beschwerden vorgelegt wird, ohne daß er sofort darüber orientiert sein kann, so kann man ihm nicht verdenken, wenn er die Beschwerden zurückweist; denn es ist sein gutes. Recht, an das gesetzliche Verhalten seiner Beamten zu glauben, bis ihm das Gegenteil bewiesen ist. Aber wenn er die Beschwerden einfach als unrichtig bezeichnet, so war das vielleicht etwas zu viel gesagt. Jeder Abgeordnete hat das Recht, hier Be⸗-
schwerden vorzubringen, sonst würde uns eines unserer wi ngn Rechte genommen. Es wird sich in diesen Fällen oft um poltzeiliche
ein mit der Würde dieses Hauses vereinbarer Ausdruck, mit dem ich