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Bemerkungen. Die verkaufte Menge wird auf volle Doppelzentner und der Verkaufswert auf volle Mark abgerundet mitgeteilt. Der Durchschnittapreis 1 die Bedeutung, daß der betreffende Preis nicht vorgekommen ist, ei
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Deutscher Reichstag. 8 46. Sitzung vom 17. Februar 1906, Nachmittags 1 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)
Tagesordnung: Dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Ausgaben von Reichsbanknoten zu 50 und 20 ℳ, und Fortsetzung der zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Feststellung des Reichs⸗ haus altsetats für das Rhechugs han 1906, Spezialetats: Reichsamt des Innern, Rechnungshof des
Deutschen Reiches und Reichsjustizverwaltung.
Nach Erledigung des ersten Punktes der Tagesordnung
8 durch unveränderte Annahme des Gesetzentwurfs setzt das Haus,
wie in der vorgestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden ist, die Beratung des Etats des Reichsamts des Innern mit Kapitel 12 Titel 1 der fortdauernden Ausgaben: „Gesundheits⸗
amt“ fort.
Abg. Schmid⸗Immenstadt (Zentr.) trägt dem Hause Wünsche der Bevölkerung seines Voralpen⸗Wahlkreises vor; seine Ausführungen, die von den ihm zunächst stehenden Mitgliedern zum Teil mit Heiter⸗ keit aufgenommen werden, sind auf der Journalistentribüne schwer verständlich. Er wünscht im Interesse der Molkereien im Algäu eine strengere Handhabung des Ehe cl da an Stelle der guten deutschen Butter häufig Sto „ die irgend einer Stiefelschmiere ähnelten, verkauft würden. Die Heeres⸗ und Marineverwaltung möchte weiter beim Bezug von Käse die Produkte der Algäuer Käsereien berücksichtigen.
Ab Faa- ch e (nl.): Der Abg. Hue hat vom Abg. Beumer als von inem K. 8 gesprochen, der sich auch manchmal als Arbeiterfreund aufspielt. Der Abg. Beumer und wir sind ebensolche Arbeiter⸗ freunde als diejenigen, die sich hier besonders als solche aufspielen; wir fassen die Arbeiterfreundlichkeit nur von einem anderen Ende an. Ich möchte auf die Geheimmittelfrage zurückkommen, die schon früher von dem Abg. Dr. Müller⸗Meiningen berührt worden ist. Die Zustände auf diesem Gebiete werden immer bedenklicher und erheischen dringend Fürdct Mit der jetzigen Geheim⸗ mittelliste kommen wir nicht aus. Es gibt eine Menge Mittel, die der Apotbeker vertreiben darf, aber er darf sie nicht annoncieren, wenn er nicht strafbar werden will. Dahin gehören die Brandtschen Schweizer⸗ pillen, die sogar durch das Musterschutzgesetz geschützt Fed. Dasselbe gilt auch vom Pain expeller, alles unschädliche Mittel. Man hat sich nun zu schützen gesucht, daß man annoncierte, unser durch Muster geschütztes Mittel wird nachgeahmt, wir warnen davor. Wenn
as Wort „Brandtsche Schweizerpillen“ darin vorkomme, so würde auch dagegen eingeschritten. Es ist ein großer Uebelstand, daß mit den Mitteln, die nicht auf der Liste stehen, in ellenlangen Annoncen die schwindelhafteste Reklame getrieben wird, während harmlose Mittel nicht annonciert werden können. Man sollte sich endlich ent⸗ schließen, zu gestatten, daß diese Mittel annonciert werden können. ur vom ärztlichen Standpunkt aus schädliche oder betrügerische dittel sollten ausgeschlossen werden. Im vorigen Jahre habe ich die Frage der Viehseuche hier besprochen und gebeten, das Reichsviehseuchengesetz endlich zu publizieren. Wir baben in der letzten Zeit in der Bekämpfung der Viehseuchen große Fortschritte gemacht. Die Lungenseuche ist fast ganz verschwunden, die Maul⸗ und Klauenseuche wurde im Anfang des Jahres nur noch in vier ehöften gefunden, die Schweineseuche und 18 aber noch in 1446 Gemeinden. Hoffentlich wird das Viehseuchengesetz auch gegen diese Seuche künftig wirksam sein. Abg. Burckhardt (wirtsch. Vgg.) beschwert sich darüber, daß as Feaeses auch auf Deckelkrüge mit Rohzinn angewendet und ere inländische Industrie geschädigt werde. Größere Firmen haben sich dadurch geholfen, daß sie die Krüge nach Holland geschickt haben, wo solche bleihaltigen Deckel fabriziert werden dürfen; dadurch seien aber eine Anzahl von Arbeitern arbeitslos geworden. Der deutsche Markt werde nun durch das Ausland mit solchen Deckel⸗ krügen überschwemmt und die heimische Industrie, namentlich die einer Heimat, des Westerwaldes, ruiniert. Man sollte alles per⸗ eiden, was Unzufriedenheit erweckt. Der Redner nimmt dann noch seinen 1Se Stöcker gegen die Angriffe des Abg. Hue in Schutz. Der Abg. töcker habe nur von Uebertreibung von Wirklichkeiten gesprochen. Der Reichstag könne nicht feststellen, in welchem Umfange Mißstände vor⸗ anden seien, das sei Sache der Gewerbeinspektoren. Weder er, der edner, noch sein Freund Stöcker habe von den Dingen etwas er⸗ fahren, die hier vorgetragen würden. Ueber jedes einzelne Arbeits⸗ verhältnis könne der einzelne Abgeordnete nicht unterrichtet sein. Es wäre Pflicht der Arbeiter gewesen, die einzelnen Beschwerden ihm, dem Redner, in einer Versammlung mitzuteilen. Auch dem Abg. Stöcker sei das nicht mitgeteilt worden; er sei darum berechtigt gewesen, von Schauermärchen zu sprechen. Er sei allerdings nicht Arbeiter, könne ber die e sehr wohl beurteilen. Auch stehe er über den Parteien und sage sich, daß man auch die Unternehmer hören müsse; die Wahrheit liege meistens in der Mitte; die Arbeiter stellten oft Behauptungen auf, die sich nachher nicht als richtig erwiesen. Im Grunde genommen richteten sich jene Angriffe gegen die Gewerbe⸗ nspektoren. Im großen und ganzen werde durch derartige Mit⸗ teilungen nur Unzufriedenheit in die Arbeiterkreise getragen und die Arbeitgeber abgehalten, etwas für die Arbeiter zu tun. Die Christlich⸗Sozialen bemühten sich seit Jahren um das Wohl der Arbeiter. Wenn der Abg. Paasche die betrügerische Anzeige verbieten wolle, so sei es doch fraglich, wer entscheiden soll, was betrügerisch sei oder nicht. Man müsse im Gegenteil der Regierung dankbar sein, daß sie
ehe.
Abg. Dahlem (Z ner ⸗ Ich kann mich den Ausführungen des Vorredners über die Ausführung des Bleigesetzes nur anschließen. Es war doch nicht die Absicht der Gesetzgeber, daß die Ausländer besser gestellt werden sollten als die Inländer. Die Deckel, die rüher im Westerwalde angefertigt wurden, werden jetzt in Holland und Amerika angefertigt und unsere Industrie dadur lahm gelegt. Durch eine Bundesratsverordnung könnte ab eholfen werden, die
estimmt, daß nur die Teile unter das Gesetz fallen, die mit dem Munde in Berührung kommen, aber nicht die Scharniere und Gebinde⸗ ile. Auf keinen Fall darf eine so blühende und große Industrie ahm gelegt werden. Einem Gesetz in dem eben erwähnten Sinne
der Reichstag gewiß zustimmen. Es ist wirklich Gefahr im erzuge. —
Abg. Dr. Wolff (wirtsch. 29. fragt, wie es mit der Behand⸗ lung der Essigessenz im Handel stehe. Der Bundesrat solle die Ab⸗ sicht haben, den Verkauf von Essigessenzen und Säuren in einer Konzentrierung über 15 % in Flaschen bis zu einem Liter zu verbieten. Den Essigfabrikanten gehe dieses nicht weit genug angesichts der zahl⸗ reichen Unglücksfälle, die in der letzten Zeit vorgekommen seien.
Abg. Froelich (d. Reformp.): Ich habe schon früher an den
ä rage gerichtet, ob die Regierung die Voraus⸗
im Jahre 1874 erlassen ist, noch
itere Folge dem 1896 vom Hause
ben ist. Auf die erstere Frage
t, auf die letztere nicht. enn
iten überlastet ist, so hätte er doch
Nachprüfung dieser eminent wich⸗
tigen Frage eintreten lassen können, anstatt sich zum Sprachrohr des
Reichsgesundheitsamts zu 889s und die Sache mit einer etwas scherz⸗
haften Wendung abzutun. enjenigen Eltern, welche ihre Kinder
secen ihre bessere Ueberzeugung zur Impfung zu schicken gezwungen
nd, ist durchaus nicht scherzhaft zu Mute. Zwang wäre noch
zu ertragen, wenn die Impfung nicht notorisch schwere Gefahren im
Gefolge hätte. Was unter allen Umständen gefordert werden maß,
wenn jemand vielleicht zum Krüppel he wird, ist die Entschädi⸗ gungspflicht des Staates. 88 au
wissenszwang ausgeübt, wie er im 20. Jahrhundert dem Zeitalter des
Fahtschritt⸗ und der Toleranz, nicht mehr für möalle 8
ollte. Von allen Seiten hört man unheilvolle Gerüchte über unheil⸗
ende von Eltern wird ein Ge⸗
ch gehalten werden.
volle Vorgänge. Die Hauptvoraussetzung des Gesetzes von 1874 war, daß die Impfung keinerlei Nachteile für die Gesundheit haben könne, und 9 die Impfung nicht aufrecht zu erhalten sei, wenn es nicht ge⸗ lingen sollte, sie zu einem durchaus unschädlichen Eingriff zu machen. Um letzteres zu erreichen, griff man zur animalischen Lymphe. Aber so ganz war man auch von deren Güte nicht überzeugt. Daß sie sehr viel Unheil angerichtet hat, hat selbst die höchste Instanz nicht bestritten. Ich stütze mich gerade auf einen Freund des Impf⸗ zwanges, den Geh. Medizinalrat Dr. Pfeiffer in Weimar, der auf eine Anfrage erwiderte, daß sogar Todesfälle bei Verwendung animali⸗ schen Stoffes vorgekommen sind. Von einem durchaus unschädlichen Eingriff kann also nicht die Rede sein, und damit fallen die Voraus⸗ setzungen, unter denen seinerzeit das Gesetz gegeben ist, fort. Auch die hervorragendsten Impfärzte haben sich in ähnlichem Sinne geäußert, besonders Prof. Kußmaul wollte keinen Impfzwang. Dasselbe trifft auf den eigentlichen Vater des Gesetzes von 1874, den Abg. Dr. Löwe zu. Was die Dauer des Impfschutzes anbetrifft, so haben verschiedene Autoritäten erklärt, daß er 6 bis 8, andere wiederum, daß er 10 bis 12 Jahre vorhält. Demnach sind ungezählte Frauen und Männer seuchenzefährlich, und auch die älteren Herren hier im Hause sind da⸗ nach eine ganz seuchengefährliche Gesellschaft. Eigentlich müßten wir einen Antrag einbringen, daß sie alle noch einmal impfen lassen. Die auf Grund des Beschlusses von 1896 eingesetzte Kom⸗ mission bestand aus 18 Mitgliedern, davon 15 Freunden und nur 3 Gegnern des Impfzwanzes. Der objektiv denkende Arzt wird immer der Meinung sein, daß der Impfzwang als solcher zu beseitigen ist. 8 möchte bitten, den Beschluß von 1896 endlich zur Ausführung zu ringen.
Inzwischen ist folgende Resolution von Dr. Burck⸗ hardt, Dr. Dahlem und Genossen eingegangen:
Der Reichstag wolle beschließen, die verbündeten Regierungen zu ersuchen, schleunigst anzuordnen, daß die Herstellung und der Vertrieb von Bierkrugdeckeln aus einer Legierung von Zinn von mehr als 10 % Bleigehalt nicht als unter das Gesetz vom 25. Juni 1887 fallend betrachtet werden, wenn die Deckelkrüge nachweislich zur Ausfuhr nach außerdeutschen Ländern bestimmt sind.
Abg. Dr. Müller⸗Sagan (fr. Volksp.): Ich . nicht, daß'es nötig ist, die Ausländer mehr zu schützen, als sie selbst für nötig halten. Der hat sich gefallen als radikaler Gegner des Impfzwanges. Er hat gemeint, aus Einzelfällen Schlüsse ziehen zu können, die das Impfen als eine Gefahr für die Voksgesundheit kenn⸗ zeichnen. Ich möchte ihn aber doch bitten, einen Vergleich zwischen den⸗ jenigen Völkern zu ziehen, bei denen der Impfzwang herrscht, und denen, wo er nicht besteht, oder eine göhere Freiheit zugelassen ist. Wir haben Gelegenheit gehabt, vor verhältnismäßig kurzer Zeit, während des Krieges gegen Frankreich, in unserem Lande selbst in dieser Be⸗ ziehung Feitgsbenhe Erfahrungen zu machen. In Glogau waren 1870 zahlreiche französische Kriegsgefangene. Von einem alten, erfahrenen zuverlässigen Arzte wurde mir wiederholt erzählt, wie sehr die Pocken unter ihnen gewütet haben. Jetzt, wo wir zu unseren deutschen Landesbrüdern auch die Schwarzen in den Schutzgebieten rechnen, können wir uns auch die Erfahrungen zu nutze machen, die dort jenseits des Meeres gemacht worden sind. Ein Kollege, der kürzlich eine Reise nach Afrika gemacht hat, berichtet, daß die Neger geradezu zum Impfen drängen und fröhlich sind, wenn sie geimpft werden. Die Frage des Impfzwanges ist so oft und so eingehend und erschöpfend von allen möglichen Körperschaften durchberaten und aufs gründlichste erwogen worden, daß der Reichstag gut täte, sich nicht noch wieder damit zu beschäftigen und die Regierung zu einem Beschlusse zu drängen. Auch für andere Krankheiten hat sich die Impfung als so segensreich erwiesen, daß eine Auffassung, wie sie vorhin vertreten ist, sich heutzutage nicht mehr halten läßt. Ich möchte mich vor allem gegen die Ausführungen des Abg. Dr. Burckhardt über das Geheimmittelwesen wenden. Ich kann mich in meinen Ausführungen beschränken, da schon der Abg. Dr. Paasche den Standpunkt vertreten hat, den auch ich in dieser Frage ein⸗ nehme. Ueber die bestehende Geheimmittelliste hinaus werden von Jahr zu Jahr noch neue Verbote erlassen in den ein⸗ zelnen Bundesstaaten, die eine einheitliche Handhabung für das ganze Reich vermissen lassen. Von dem Berliner Polizeipräsidium geht den Zeitungsexpeditionen eine Mitteilung zu, daß z. B. das
ntipositin nicht mehr angekündigt werden darf. Soviel mir bekannt, ist dies ein sehr wirksames Mittel zur Entfettung. Ich habe es allerdings niemals selbst nötig gehabt. Hier darf es also nicht inseriert werden, in Münchener und anderen Blättern da⸗ gegen findet man fns⸗ sechs Inserate. Ein Mittel, wie Ulrichs Kräuterwein, wird ebenfalls vom Berliner Polizeipräsidium verboten. Auch dies wird also in den einen Blättern annonciert, in den anderen nicht. Die Tagespresse ist hier vollkommen der Willkür der Ver⸗ waltung preisgegeben. Damit drängen Sie die Leute zu den Kur⸗ pfuschern und Gesundbetern. (Zuruf des Abg. Dr. Burckhardt.) Das Gegenteil ist die Folge, sagt der Abg. Dr. Burckhardt. Sie glauben gar nicht, was für heehen ich, als ich kürzlich krank war, bekommen habe, selbst solche von Gesundbetern, und es ist merk⸗ würdig, daß alle 8e Mittel, die nicht inseriert werden, eine viel höhere Preislage haben, von 10 ℳ an, Heilung garantiert! Nach meinen Erfahrungen wäre es an der Zeit, daß diese Rute polizeilicher Willkür beseitigt wird. Es erweckt den Anschein, als ob die Organe der einen Presse anders behandelt werden als diejenigen der anderen.
Stellvertreter des Reichskanzlers, Staatssekretär des Innern, Staatsminister Dr. Graf von Posadowsky⸗Wehner:
Meine Herren! Es ist die Frage an mich gerichtet worden, wie es mit der Bekämpfung der Genickstarre stehe. Das Reichsgesund⸗ heitsamt und das Reichsamt des Innern verfolgen die Entwicklung dieser äußerst gefährlichen Krankheit mit der größten Aufmerksamkeit; aber die Bekämpfung der Krankheit ist Sache der Einzelregierungen, und ich nehme an, daß die preußische Regierung alles tut, was in ihren Kräften steht, um einer weiteren Verbreitung der Krankheit Einhalt zutun.
Ueber die Wurmkrankheit wird dem Reichstag morgen oder über⸗ morgen eine umfassende Denkschrift zugehen. Ich hoffe, daß die Herren aus dieser Denkschrift manches Neue ersehen und finden werden, daß wenigstens die Erforschung der Natur der Krankheit mit dem größten Ernst betrieben worden ist.
Das bakteriologische Institut, von dem der erste Herr Vorredner
sprach, ist lediglich eine Einrichtung in Preußen; das Reich kann in
der Sache nichts tun; es muß der preußischen Medizinalverwaltung überlassen werden, die Wünsche, die hier geäußert worden sind, zu er⸗ wägen. Ich werde aber die Erklärungen, die heute zu dieser Frage abgegeben worden sind, noch ausdrücklich dem preußischen Herrn Medizinalminister mitteilen.
Wenn die Verordnungen über die Zinkhütten und über die Thomas⸗ schlacke nicht ausgeführt werden, so bedaure ich das; die Ausführung liegt ebenfalls in der Hand der einzelstaatlichen Verwaltungen. Ich werde auch hier Gelegenheit nehmen, den betreffenden Einzelstaaten von dem Inhalt der Verhandlungen Mitteilung zu machen.
Die Frage der Essigsäure ist ja ein alter Bekannter in diesem hohen Hause. Es ist im Reichsamt des Innern der Entwurf einer Verordnung ausgearbeitet und den verbündeten Regierungen mitgeteilt worden, dahin⸗ gehend, daß im Einzelverkauf Flaschen unter einem Liter nicht verkauft werden dürfen, und daß der Inhalt dieser zum Verkauf gelangenden Flaschen nur auf 100 Gewichtsteile Wasser 15 % reiner Essigsäure enthalten dürfe. Ich muß aber heute schon bemerken, daß die Auf⸗ fassungen der verbündeten Regierungen, soweit sie mir bekannt ge⸗ worden sind, auseinandergehen, daß einzelne Regierungen der Ansicht
sind, eine solche Verordnung sei nicht so notwendig, es würde genügen,
den Flaschen eine besondere äußere Gestalt zu geben und sie mit gewissen warnenden Etiketten zu versehen. Ich hoffe, der Bundesrat wird sich in nächster Zeit zu dieser Frage endgültig schlüssig machen können.
Was das Geheimmittelwesen anlangt, meine Herren, so habe ich ja ausdrücklich zugesagt, daß von Zeit zu Zeit eine Nachprüfung der Geheimmittelliste stattfinden soll. Es sind infolgedessen, weil auch beim Reichsamt des Innern zahlreiche Anträge eingegangen waren, die Geheimmittelliste zu ergänzen, d. h. eine Anzahl Geheimmittel, die jetzt noch im Verkauf frei sind, auf die Geheimmittelliste zu setzen und so den Beschränkungen zu unterwerfen, die der Bundesrats⸗ verordnung zu Grunde liegen, Aeußerungen der verbündeten Re⸗ gierungen eingeholt worden; hierauf sind 600 verschiedene Geheim⸗ mittel vorgeschlagen worden, die eventuell auf die Liste zu setzen wären. (Hört, hört!) Selbstverständlich wird eine eingehende Nach⸗ prüfung dieser Vorschläge erfolgen. Für die gesetzliche Regelung des Geheimmittelwesens ist im Reichsamt des Innern ein Gesetzentwurf ausgearbeitet worden. Es war der Wunsch des hohen Hauses, daß im Wege des Reichsgesetzes, und nicht im Wege eines übereinstimmenden Bundesratsbeschlusses, wie es jetzt der Fall ist, das Geheimmittelwesen geregelt werden sollte. Dieser im Jahre 1904 im Reichsamt des Innern aus⸗ gearbeitete Entwurf unterliegt noch der Beratung der zuständigen Ressorts. Ich würde mich sehr freuen, wenn dieser Gesetzentwurf zu stande käme; denn donn wird die Verantwortlichkeit der Verwaltungs⸗ behörden wesentlich entlastet werden, und der Reichstag selbst kann sich zur Sache schlüssig machen. Ich halte es aber für meine Pflicht, darauf hinzuweisen, daß eine strengere Bekämpfung des Geimmittel⸗ wesens — besser des Geheimmittelunwesens — gerade auf Ver⸗ anlassung verschiedener dringlicher Anträge des Reichstags erfolgt ist.
Meine Herren, wenn behauptet ist, es würden von seiten der Re⸗ gierungen oder Polizeibehörden einseitig neue Mittel auf die Geheim⸗ mittelliste gesetzt, so wäre ein solches Verfahren meines Erachtens un⸗ zulässig; ich werde sofort feststellen, wie sich die Sache tatsächlich ver⸗ hält; der Bundesrat hat seinerzeit ausdrücklich beschlossen, die verbündeten Regierungen zu ersuchen, „Ergänzungen der dem Entwurf beigefügten Verzeichnise A und B nur nach den hierüber im Bundesrat zu treffen⸗ den Vereinbarungen vorzunehmen.“ (Hört, hört!) Also nur auf Grund übereinstimmenden Beschlusses des Bundesrats können neue Mittel auf die Geheimmittelliste gesetzt werden. Ich kann also dem Herrn Vorredner die Versicherung geben, die Sache wird eingehend untersucht werden. Wenn er sich weiter dafür inter⸗ essiert, will ich ihm sehr gern in einer persönlichen Unterhaltung den Erfolg dieser Untersuchung mitteilen.
Das Viehseuchengesetz ist fertig ausgearbeitet und könnte noch in dieser Tagung dem hohen Hause vorgelegt werden, wenn dasselbe nicht schon ohnedies außerordentlich überlastet wäre. Ich würde es bei diesen Verhältnissen für praktischer halten, den Gesetzentwurf nicht schon jetzt einzubringen, sondern ihn erst in der nächsten Tagung dem Reichstag zur Beschlußfassung vorzulegen. Dem Herrn Abg. Dre Paasche kann ich versichern, daß bei diesem Gesetzentwurf die neueren Erfahrungen der Wissenschaft volle Berücksichtigung gefunden haben.
Die Bestimmung über den Bleigehalt der Krugdeckel beruht auf einem eingehenden Gutachten des Reichsgesundheitsamts. Ich und die ver⸗ bündeten Regierungen sind verpflichtet, das Nahrungsmittelgesetz in der Weise auszuführen, wie es unsere oberste technische Reichs⸗ behörde im Interesse der Gesundheit der Bevölkerung für notwendig hält. Ob es möglich sein wird, für das Ausland andere Grundsätze festzulegen als für das Inland, das will mir sehr zweifel⸗ haft erscheinen; diese Frage, die ihre weittragenden Rück⸗ wirkungen haben könnte für unseren Verkehr mit dem Auslande, und insbesondere auch für unsere Einfuhr aus dem Auslande, muß jedenfalls eingehend geprüft werden, ehe ich irgend eine festlegende Erklärung abgeben kann. (Zuruf.) — Wenn es seit 10 Jahren geschieht, daß Krüge mit geringerer Legierung hergestellt werden, dann geschieht es wahr⸗ scheinlich gesetzwidrig. Es geschieht manches, was mit dem Gesetz nicht übereinstimmt. (Sehr richtig!) Aber wenn gesetzmäßig ge⸗ handelt wird, dürfen die Zinndeckel und Scharniere nur die Le⸗ gierung haben, die vom Bundesrat als zulässig erkannt ist. Sonst geschieht die Herstellung eben per nefas. Sie haben aber jetzt auch die Beschwerden gehört, daß die Verordnungen über die Thomas⸗ schlackenmehlfabrikation und über die Zinkhütten nicht genügend aus⸗ geführt würden. Ich glaube, es muß der Wunsch jedes Staats⸗ bürgers sein, daß Gesetze und Verordnungen, die einmal erlassen sind, wirklich auch durchgeführt werden. (Sehr richtig!)
Was schließlich die Debatte über das Impfgesetz betrifft, so liegt ja auch eine Petition vor, die in der Petitionskommission erörtert werden wird. Ich bin selbstverständlich der Ansicht, daß alles geschehen muß, um das Impfverfahren so vollkommen auszugestalten und alle neuen Erfahrungen der Wissenschaft und der Praxis so auszunutzen, daß jeder Gefahr einer Schädigung der mensch⸗ lichen Gesundheit durch das Impfen so weit vorgebeugt wird, wie das irgend möglich ist. (Bravo!) Aber, meine Herren, daran ist nicht zu denken, wenigstens soweit ich die Stimmung der verbündeten Regierungen kenne, daß man jemals den Impfzwang, der sich so ausgezeichnet bewährt hat, aufgeben könnte.
In England hat man die sogenannte Gewissensklausel, wie Sie wissen, d. h. die Klausel, daß, wenn jemand unter Eid oder an Eidesstatt versichert, daß es sich mit seinen Gewissensauffassungen nicht vertrüge, die Impfung an seinen Kindern zu gestatten, er von der Impfung befreit werden muß. Infolgedessen hatten wir vor mehreren Jahren in England und besonders in London eine Pocken⸗ epidemie, die eine wahre Panik im Lande hervor⸗ rief und auch auf die wirtschaftlichen Verhältnisse eine Zeitlang einen sehr nachhaltigen Einfluß ausübte. Die Erfahrungen, die man in Frankreich während des Feldzuges gemacht hat, sind ja bekannt. Es ist bekannt, wie schrecklich die französische Armee im Jahre 1870 bis 71 unter den Pocken gelitten hat, und daß unsere Truppen, die in dieselben Lager kamen, wo von den Pocken infizierte französische Truppen⸗ teile gelegen hatten, von den Pocken fast gar nicht berührt worden sind; daß die verbündeten Regierungen den Standpunkt der Zwangs⸗ impfung jemals aufgeben sollten, halte ich für vollständig ausgeschlossen.
Abg. Liebermann von Sonnenberg (wirtsch. Vgg.): Ich
laube meinerseits, daß im Punkte der Impfung die Wissenschaft noch
ortschreiten und uns auf einen höheren Standpunkt bringen wird, als
ihn gegenwärtig die Regierung einnimmt. Wenn Herr Müller⸗ Se en uns die Neger als Weispiel für die segensreiche Wirkung
des Impfzwanges vorführt, so erwidere ich: die Neger beten