1906 / 43 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 19 Feb 1906 18:00:01 GMT) scan diff

gehoben wird. Dadurch wird natürlich die Tatkraft der Kreise, die diesen Krebsschaden an unserem Volkskörper heilen wollen, gelähmt. Deshalb möchte ich den Minister dringend bitten, in dieser Be⸗ ziehung die Bestrebungen der Polizeiorgane zu unterstützen. Schon 1903 ist von dem Abg. Jürgensen auf den Mißstand der häufigen Versetzungen der Amtsrichter in kleinen Orten hingewiesen worden. Seitdem hat sich in dieser Beziehung noch wenig oder gar nichts ge⸗ bessert. Wenn ein junger Amtsrichter nach zwei bis drei Jahren bereits seine Versetzung in eine größere Stadt beantragt, so werden diese Gesuche sehr häufig bewilligt. Es ist schon früher von den ver⸗ schiedensten Seiten hervorgehoben worden, daß die Amtsrichter etwa zehn Jahre in dem kleinen Orte bleiben müssen, um diejenigen Be⸗ ziehungen zur Bevölkerung zu finden, die für ihr Amt notwendig sind. Die Gesuche werden in erster Linie begründet mit dem Mangel an geeigneten Wohnungen. muß die Justizverwaltung noch manches tun. Ich bitte den Minister, gerade für die Erbauung von Dienstwohnungen in kleineren Orten unausgesetzt tätig zu sein. Es wird dann auf den Schulbesuch der Kinder hingewiesen. Ich glaube, ein jung verheirateter Amtsrichter kann es ruhig 10 Jahre in einem kleinen Orte aushalten, ehe diese Frage des Schulbesuches seiner Kinder für ihn eine brennende wird. Dann werden sehr oft die Wänsche der Frauen der Amtsrichter geltend gemacht, daß sie das Klima nicht vertragen können. So schlimm ist es wohl nicht, und deshalb bitte ich den Minister, Gesuchen, die mit den Wünschen der besseren Hälfte der Amtsrichter motiviert werden, unzugänglicher zu sein. Es wird von meinen politischen Freunden Klage darüber geführt, daß solchen Richtern, welche versetzt oder befördert werden, die Verpflichtung auferlegt werde, unter keinen Umständen für die nächste Legislaturperiode wieder ein Mandat anzunehmen. So ist es dreien meiner politischen Freunde in der vorigen Session er⸗ gangen. Der Vorgänger des Ministers hat sich nicht einmal mit der mündlichen Versicherung begnügt, sondern eine schriftliche Verpflichtung verlangt, unter keinen Umständen wieder ein Mandat für die nächste Session anzunehmen. Mitgliedern anderer Fraktionen ist aber diese Verpflichtung in keiner Weise auferlegt worden. Wir haben hier eine ganze Anzahl von lebenden Beispielen, die das bezeugen können, und jüngst ist noch ein Mitglied des Zentrums hier zu einer hohen Stellung, zum Seeg befördert orden, und doch ist er Mitglied des Abgeordnetenhauses und des eichstags. Ich bitte den Minister, uns gütigst Aufschluß zu geben,

ie er dazu fteht, damit die betreffenden Richter, die Mitglieder ieses Hauses sind, künftig wissen, woran sie eigentlich sind. Es ist mir überhaupt zweifelhaft, ob dieses Vorgehen in Ueber⸗ instimmung mit der Verfassung steht. Wenn überhaupt eine solche Maßregel notwendig ist, dann sollte sie wenigstens gegen alle agteien dieses Hauses gleichmäßig, angewendet werden. Schließlich möchte ich noch eine Angelegenheit zur Sprache bringen, die sich in meinem Wahlkreise Breslau zugetragen hat, und die bereits in der Budgetkommission zur Sprache gekommen und vom Minister erörtert worden ist. Sie betrifft den Verein christlicher Re⸗ ferendare in Breslau. Dieser Verein feierte kürzlich sein 25 jähriges Stiftungsfest. In einem Restaurant fand zu diesem Zweck ein Essen in einem vollständig geschlossenen Raume statt. Bei dieser Gelegen⸗ heit ist nun ein Tischlied mit antisemitischer Tendenz gesungen worden. Ich will dieses Tischlied in keiner Weise verteidigen, auch meine poli⸗ tischen Freunde tun das nicht. Ich will auch nicht entscheiden, ob es gut oder schlecht ist. Es ist nun dieses Tischlied auf unerklärliche Weise in die Hände eines israelitischen Rechtsanwalts Mamrot ge⸗ langt, und dieses Lied ist mit einer Beschwerde an den Minister oder den Oberlandesgerichtspräsidenten weitergegeben worden. Mir ist heute ein Brief aus Breslau zugegangen, in dem es heißt, daß dem Rechtsanwalt ein Kellner das Lied gegeben hat. Jedenfalls ist dieses Tischlied nur durch einen groben Vertrauensbruch in andere Hände gelangt. In der hat der Abg. Peltasohn den Minister gefragt, ob er bereit sei, Untersuchungen an⸗ zustellen, inwieweit auch in anderen Städten die Referendarvereine prinzipiell den jüdischen Referendaren den Eintritt verweigern, und ob er dagegen vorgehen wolle. Der Minister hat darauf erwidert, daß er in dem speziell angeregten Falle das Disziplinar⸗ verfahren veranlaßt habe, da dieses Gedicht nicht von einem Referendar, sondern von einem Richter verfaßt worden sei. Es sei bereits in der ersten Instanz die Entscheidung ergangen, er werde erforderlichenfalls im einzelnen Falle einschreiten, er sei aber nicht in der Lage, im allgemeinen Untersuchungen anzustellen, um die Referendare in der Art ihres Umganges zu beschränken. Nach neueren Nachrichten ist das Verfahren sowohl gegen den Verfasser des Liedes, einen Landgerichtsrat Hoffmann in Breslau, eingeleitet worden als auch gegen den Referendar, welcher bei dieser Tischgesellschaft den Vorsitz führte. Das Disziplinarverfahren ist eingeleitet worden, und Landgerichtsrat Hoffmann wird einen Verweis bekommen, der betreffende Referendar eine dienstliche Mahnung. Ich möchte fragen, ob die Behandlung dieses Falles eine solche ist, die wir, sagen wir einmal, für eine richtige halten können. Es ist bereits ein ähnlicher Fall in Hildesheim vorgekommen. Damals wollte ein Tisch von Referendaren jüdische Kollegen nicht aufnehmen, und die olge davon war, daß von seiten des Oberlandesgerichtspräsidenten ämtliche Referendare, die an dieser geschlossenen Tischgesell⸗ schaft beteiligt waren, strafversetzt wurden. Damals wurde dieser Fall hier zur Sprache gebracht, und damals stellte man sich fast allseitig auf den Standpunkt, daß es in keiner Weise Sache der Behörde sei, sich irgendwie darum zu bekümmern, welchen Umgang der Referendar haben will oder nicht. Ich scheide jede antisemitische Tendenz bei der Sache aus. Ich .9 nur, da die Referendare das Recht haben, sich in Kreisen zu⸗ ammenzuschließen, die ihm gefallen. Ein Mitglied der national⸗ liberalen Partei verwies darauf, daß die Behörde in solche Dinge nicht hineinzureden habe. Eine geschlossene Gesellschaft müsse das Recht haben, Mitglieder aufzunehmen, wie sie wolle. Auch der frei⸗ sinnige Abg. Munckel wies es ab, daß jüdische Referendare irgend ein Vorrecht haben sollten, in Gesellschaften einzutreten, die sie nicht aufnehmen wollen. Der vorliegende Fall liegt ganz ähnlich. Es wurde früher mit Recht gesagt, man solle die Referendare nicht behandeln wie Tertianer auf den Schulbänken, sie seien freie Männer, die sich zusammenschließen können, wie sie wollen. Nun sagt man zwar, die FFerren können sich zusammenschließen, aber ein solches Lied singen dürfen sie nicht. Ja, was hinter verschlossenen Türen gesungen wird, darum sollte sich keine Staatsbehörde überhaupt küͤmmern. Wenn junge Leute in überschäumendem Jugendmut einmal ein Lied singen, so frage ich: Wer hat nicht von uns einmal ein solches Lied gesumßen, das er heute nicht wieder singen würde? Man sollte so etwas doch nicht so tragisch nehmen. Es wäre deshalb besser gewesen, man hätte die Referendare vollständig unbehelligt gelassen. Ist denn dieser Verein ein so gefährlicher antisemitischer Verein? Nach § 1 der Statuten verfolgt der Verein gesellige Zweckke. Der Verein ist begründet worden mit der Bestimmung, nur solche Elemente aufzunehmen, die in jeder Beziehung in die Vereinigung passen. Er hat deshalb für die Aufnahme die allerschwersten Be⸗ dingungen gestellt. Nach dem § 14 der Statuten ist zur Aufnahme Ein⸗ stimmigkeit erforderlich, also kann bei einem einzelnen Widerspruch ohne weiteres die Aufnahme abgelehnt werden. Der § 15 der Statuten besagt: „Jedes Vereinsmitglied hat die Pflicht, auch nach außen das Wohl des Vereins zu fördern und die Interessen seiner Mitglieder zu wahren. Zwistigkeiten sind tunlichst nur innerhalb des Vereins zum Austrag zu bringen, es ist insbesondere keinem Vereinsmitglied gestattet, bei Ehren⸗ ndeln im Verein eine Forderung zu stellen oder zu über⸗ ringen.“ Der Verein ist also tatsächlich ein ganz harmloser und verfolgt lediglich Füedige Zwecke. Es ist auch Sache der Referendare, ihre Privatfeste in geschlossenen Räumen so zu feiern, wie sie es für richtig halten. an sollte deshalb nicht gleich gus einer solchen vielleicht nicht ganz taktvollen Art bei irgend einer einzelnen Gelegenheit ein crimen laesae majestatis machen. Das Verfaͤhren gegen den Landgerichtsrat Hoffmann ist noch

war, in der scharfen Form, wie man es g hat, gegen ihn vorzu⸗ gehen. Ist aber Landgerichtsrat Hoffmann wirklich ein so gefähr⸗ licher Mann, wie es nach all den Zeitungsnotizen und dem Lärm, der gemacht ist, scheinen könnte 2. Hoffmann besitzt die e. medaille, weil er mit eigener Lebensgefahr jemanden aus der O

vom Tode gerettet hat. Er hat sich also als braver Mann gekenn⸗ zeichnet, und ich füge hinzu, er hat die Rettungsmedaille dafür be⸗ kommen, daß er einen jüdischen jungen Mann aus der Oder rettete. Da muß man erst recht fragen, ob man ihm wegen eines solchen an⸗

Mitbürger könnten nur dankbar sein, daß er Lebensgefahr gerettet hat.

Justizminister Dr. Beseler:

Meine Herren! Herr Abg. Strosser soeben berührt hat, nach einander eingehen.

Der erste Punkt waren die Klagen über die Zunahme unsittlicher Literatur, Klagen, die eine große Bedeutung haben und von der Justizverwaltung selbstverständlich mit dem größten Ernst beachtet werden. Ich bemerke vorweg, daß von meinem Amtsvorgänger in Uebereinstimmung mit dem Minister des Innern eine Anweisung an die Staatsanwaltschaften bezw. Polizeibehörden ergangen ist, wonach mit dem größten Eifer darauf geachtet werden soll, daß alle un⸗ züchtigen Schriften rechtzeitig beschlagnahmt werden, und daß demnächst diejenigen, welche wegen Verbreitung derselben zu irgend einer strafrecht⸗ lichen Verfolgung Anlaß geben, in der Tat auch verfolgt werden. Wir können zur Zeit lediglich vorgehen auf Grund des § 184 des Strafgesetzbuches, den der Herr Abgeordnete bereits hervorgehoben hat. Ob die Bestimmungen dieses Paragraphen so gefaßt sind, daß man alles das, was man treffen möchte, auch durch die Rechtsprechung treffen kann, das ist eine Frage der Gesetzesauslegung in jedem einzelnen Falle, und diese Interpretationen werden in erster Linie die Gerichte zu geben haben. Die staatsanwaltschaftlichen Behörden aber werden, sobald ihnen die Möglichkeit erfolgreichen Einschreitens vorzuliegen scheint, dann die der Gerichte hervorzurufen haben. Jedenfalls werden sie ihr Augenmerk darauf zu richten haben, daß alles, was strafrechtlich verfolgt werden kann, nachher auch zur Bestrafung gebracht wird. Bei einer etwaigen Revision des Straf⸗ gesetzbuchs werden selbstverständlich diese Punkte auch eingehend und sorgfältig erwogen werden, und wenn sich eine bessere und schärfere Fassung des Gesetzes ermöglichen läßt, werde ich das mit Freuden be⸗ grüßen. (Bravo!) Weiter kann ich über diesen Punkt nichts sagen, da eben die Gerichte entscheiden werden und müssen und, wie ich hoffe, streng entscheiden werden. Dann ist der Herr Abg. Strosser auf die Seßhaftigkeit der Amts⸗ richter eingegangen und hat erwähnt, daß dieser Gegenstand vor einigen Jahren hier auf Anregung des Herrn Abg. Jürgensen be⸗ handelt worden ist. Es liegt allerdings im Interesse der Justizver⸗ waltung, daß die Amtsrichter möglichst lange auf ihrem Platze aus⸗ harren, und es entspricht dies auch dem Sinne unserer Gesetz⸗ gebung. Ich persönlich habe stets darauf gehalten, daß die Versetzungen nicht in zu kurzer Zeit erfolgen, sondern daß die Richter tunlichst lange an den Orten bleiben, an die sie meist auf ihren eigenen Wunsch versetzt werden. Die Gründe, welche angeführt werden, um etwa schnelleren Ortswechsel zu erreichen, hat der Abgeordnete bereits erwähnt. Mir sind diese Gründe sehr wohl bekannt, ich stehe auch nicht an, zu sagen, daß ich sie oft nicht für stichhaltig halten kann. Es wird meinerseits stets sorgfältig ge⸗ prüft werden, ob eine Versetzung aus dienstlichem Interesse erfolgen muß, und, wenn kein besonderes dienstliches Interesse vorliegt, ob die persönlichen Gründe so bedeutsam sind, daß man einem Versetzungs⸗ gesuche stattgeben muß. Im großen und ganzen glaube ich in voll⸗ kommener Uebereinstimmung zu sein mit dem, was der Abg. Strosser bemerkt hat. Was die Frage wegen der Niederlegung von Mandaten anlangt, so habe ich bereits auf mehrere Anfragen, die an mich von einzelnen Herren ergangen sind, erwidert, daß ich keineswegs den Standpunkt vertrete, daß eine Versetzung oder Rangerhöhung dahin führen müsse, fortan dem parlamentarischen Leben ganz fernzubleiben. Im Gegen⸗ teil, ich halte es für erwünscht, daß die Herren, die in parlamen⸗ tarischen Dingen bewährt sind und von den Wählern als Vertreter gewünscht werden, Gelegenheit haben, weiter im Parlament tätig zu sein. (Bravo!) Mir ist nicht bekannt, ob diese Angelegenheit früher irgendwie verschieden gehandhabt worden ist. Ich für meine Person habe niemals eine derartige Absicht zu erkennen gegeben, es würde das auch mit meiner Auffassung durchaus nicht im Einklang stehen. Der Vorfall in Breslau hat sich in mancher Hinsicht etwas anders zugetragen, als man dem Herrn Abg. Strosser berichtet hat. (Hört, hört! links.) Zunächst bin ich als Oberlandesgerichts⸗ präsident bei der Sache nicht beteiligt gewesen, sondern habe davon erst amtlich Kenntnis bekommen, als ich mich in meiner gegenwärtigen Berufsstellung befand, und ich möchte nur kurz wiederholen, was ich in der Kommission gesagt habe, und was sich im wesentlichen mit dem deckt, was der Herr Ab⸗ geordnete als den richtigen Standpunkt hingestellt hat. Ich habe gesagt und ich bleibe dabei —, daß ich garnicht daran denke, den Justizbeamten irgendwelche Vorschriften zu machen, wie sie sich ihren außeramtlichen Verkehr wählen sollen. Ich würde es für verkehrt halten, wollte man einen Zwang ausüben. Was sollte daraus werden? (Sehr richtig!) Dadurch würde kein freundschaftlicher Verkehr, leicht aber Zwiespalt und Unheil hervorgerufen werden. (Sehr richtig!) Etwas anderes ist es, wenn einzelne Beamte diejenige Rücksicht außer acht lassen, die sie ihren Mitarbeitern und denen, mit denen sie in amtliche Berührung kommen, schuldig sind. Jener Verein er nennt sich Verein christlicher Referendare; ich habe bisher keine Veranlassung gehabt, mich mit ihm zu beschäftigen feierte ein Fest, an dem, wie mir gesagt ist, etwa 90 Herren teil⸗ genommen haben; es waren großenteils nicht Referendare, sondern ältere Herren. Das Lied, das man gesungen hat, wird von keiner Seite gebilligt. Man hat es gesungen auf Veranlassung des Land⸗ gerichtsrats Hoffmann, eines etwa 50 jährigen Mannes, der es gedichtet hat, soviel ich weiß, der es einem der Referendare gegeben hat, damit es gesungen werde. Dieser Referendar hat zunächst Bedenken ge⸗ äußert; aber er hat sie fallen lassen, weil der Landgerichtsrat Hoff⸗ mann ihm sagte, es werde gehen. Das Lied ist gedruckt verteilt und von den 90 Herren gesungen worden. Mit der Abgeschlossenheit ist es bei einem derartigen Vorgehen nicht so einfach. Wenn in einem Wirtshaussaale 90 Herren etwas singen, nachdem die Lieder unter sie verteilt sind, da ist es mit der

r Ihrigen aus

nicht abgeschlossen, ich will es daher unerörtert lassen, ob es richtig

Geheimhaltung etwas bedenklich. (Sehr richtig!) Nun war eine

geblichen Vergehens an den Kragen gehen mußte. nbn jüdischen

Ich möchte auf die Linzelnen Punkte, die der

ist, hat ein Kellner nachher einem davon gegeben. ist es allgemein bekannt geworden. Daß es so kommen konnte, lag doch nahe. Daraufhin hat man keineswegs das betone ich hier besonders dem Herrn Abg. Strosser gegenüber dem Verein der Referendare irgendwie zu nahe treten wollen. Er ist heutigen Tages gerade so unbehelligt wie früher. Es ist auch nicht richtig, wenn gesagt ist: man wäre disziplinarisch gegen die Referendare eingeschritten Ich glaube, das ganze Einschreiten gegen die Referendare hat sich darauf beschränkt, daß man dem, der den Vorsitz hatte und auch das Lied singen ließ, gesagt hat: sein Verhalten wäre nicht richtig gewesen. Wenn gesagt ist, daß früher, ich glaube in Celle, ähnliches vor⸗ gekommen wäre, daß man dort eine disziplinarische Untersuchung ein⸗ geleitet hätte, so bemerke ich, daß ich nicht weiß, was damals ge⸗ schehen ist. Jedenfalls ist von einem disziplinarischen Einschresten gegen die Referendare in Breslau weiter keine Rede. Der Land⸗ gerichtsrat Hoffmann aber hatte Anlaß zu großer Verstimmung in

bloß von Herren jüdischen Glaubens geteilt, sondern auch von vielen anderen. Was liegt näher, als daß man die Sache unter⸗ suchen läßt; und dazu eignet sich ein Verfahren im Dienst⸗ aufsichtswege wenig! Dabei erfahren wir nicht alles, was vor⸗ gekommen ist in dem Maße, als wenn man die Aufklärung in den bestimmten Formen eines gesetzlichen Verfahrens sucht. Der einzige Weg, um nach jeder Seite die Sache klar zu stellen, war der, daß man den Landgerichterat Hoffmann vor seinen Standes⸗ genossen, die zur Entscheidung berufen sind, die Sache aufklären ließ und das Ergebnis abwartete. (Sehr richtig!) Jetzt schwebt die Untersuchung. Anders konnte von der Justizverwaltung nicht ver⸗ fahren werden.

Ich kann nur meine Auffassung dahin wiederholen: sch störe nie⸗ manden in seinem Verkehr. Ich kann aber nicht zulassen, daß irgend welche verletzende Aeußerungen und kränkendes Verhalten innerhalb der Kreise der Justizbeamten geduldet werden. Das geht nicht. Wir müssen einen vornehmen Ton unter uns wahren (sehr richtig!); der⸗ artige Verstöße, wie sie vorgekommen sind, dürfen nicht sein. (Sehr richtig') Daß der Landgerichtsrat Hoffmann verdienst⸗ voll gehandelt hat, als er das Kind rettete, wer wollte das mehr anerkennen als ich? Daß das Kind zufällig jüdischer Abstammung war, ist mir heute zum ersten Male mitgeteilt worden. Aber selbst, wenn ich es gewußt hätte, hätte ich nicht anders verfahren können, als es geschehen ist. In dem Moment, als Hoffmann das Kind rettete, wird übrigens auch er über dessen Herkunft nichts gewußt haben. (Sehr richtig! und große Heiterkeit.)

Ich kann mich dahin resümieren: Von der Störung eines freien Vereins kann nicht gesprochen werden, aber taktloses Verhalten, das hie und da immer vorkommen kann, muß zur Untersuchung führen. Das geschieht, die Justizverwaltung hat nichts getan als ihre Pflicht. (Beifall.) Abg. de Witt (Zentr): Die Landtage in Bayern und Württemberg haben sich mit der Frage der Tagegelder fin die Ge⸗ schworenen und Schöffen beschäftigt, auch der preußische Justizminister wird zu dieser Frage Stellung nehmen müssen. Die Angehörigen der arbeitenden Klassen sind zwar theoretisch von der Rechtspflege nicht ausgeschlossen, wohl aber tatsächlich. Das ist sehr bedauerlich, da dadurch der Schein einer Klassenjustiz erweckt wird, ein Schein, den man vermeiden muß. Daß bei Einführung von Tagegeldern sich die Sozial⸗ demokraten der Plätze der Schöffen und Geschworenen bemächtigen würden, ist nicht zu befürchten, sie würde aber eine große Entlastung derjenigen Klassen, die heute diese Stellen besetzen müssen, bedeuten. Ich schließe mich den Ausführungen des Abg. Dr. Faebene und seiner Freunde hinsichtlich der Einführung des Dienstaltersstufensystems bei den Justizbeamten an, doch möchte ich bitten, daß man dies nicht unter Einführung eines Assessorenparagraphen versucht, denn diesen müssen wir nach wie vor bekämpfen. Die Gehälter der Justizunterbeamten müssen aufgebessert werden, sie erhalten noch dasselbe Gehalt wie im Jahre 1892. Unterbeamte anderer Verwaltungen werden weit besser bezahlt. Der Minister würde sich den Dank des Hauses verdienen, wenn er sich eingehend mit diesen Fragen beschäftigen würde. Geheimer Justizrat Plaschke: Ich möchte einen Teil der Ausführungen des Vorredners über die Gehälter der Unterbeamten nicht unwidersprochen lassen. Es ist ja richtig, daß sie sich noch auf dem Standpunkt der Gehaltsrevisionen von 1892 befinden; das ist aber auch bei den übrigen Verwaltungen noch der Fall. Wenn einige Unterbeamte bessere Gehälter beziehen, so besitzen sie gewisse technische Fertigkeiten. Im übrigen ist doch jetzt für die Unterbeamten allein eine Erhöhung des Wohnungsgeldzuschusses beantragt. 86 8. Mever⸗Diepholz (nl.) wünscht die Einführung von Dienstaltersstufen für die Richter, Vermehrung der Richterstellen überhaupt und Erweiterung der Kompetenz der Amtsgerichte in Zivil⸗ sachen. Bei den Amtsgerichten müßten die Richter viele Arbeiten ausführen, die von den Sekretären verrichtet werden könnten. Die Gehaltsverhältnisse der Kanzleigehilfen sollten neu geregelt werden. Die Schwurgerichte ohne weiteres zu beseitigen, wird nicht leicht sein. Es sei nicht zu verkennen, daß die Geschworenen und die Schöffen⸗ 85 im allgemeinen die Sympathie der Bevölkerung erfahren aben; würde man Tagegelder und Reisespesen für Geschworene und Schöffen einführen, so wuͤrde es auch an dem genügenden Menschen⸗ materiale nicht fehlen. Abg. Lüdicke (fr.⸗kons.): Es müssen in möglichst vielen kleinen Städten Amtsgerichte eingerichtet werden, damit würde eine Ent⸗ lastung für die großen Gerichtsplätze einmal stattfinden, und ein andermal würden die wirtschaftlichen Verhältnisse der kleinen Städte dadurch gehoben werden. Die Dezentralisation des Gerichtswesens könnte auch dahin ausgedehnt werden, daß man detachierte Straf⸗ kammern und Kammern für Handelssachen nach Bedürfnis errichtet, wie es z. B. von der Potsdamer Handelskammer und auch für Brandenburg a. H. vorgeschlagen worden ist. Zwecks Verminderung des Schreibwerks hat der Justizminister ja schon Abhilfe zugesagt. Durch eine wesentliche Erhöhung der Zuständigkeit der Amtsgerichte würde erstens das Ansehen der Amtsgerichte selbst gehoben werden und zweitens eine Entlastung der Amtsgerichte stattfinden. Die Ueberlastung der Landgerichte bringt es mit sich, daß die Gerichte manchen Beweis abschneiden, den man sonst hätte erheben müssen. Namens meiner polttischen Freunde habe ich ferner um eine baldige Einführung der Dienstaltersstufen für die Richter erster Instanz zu bitten. Weiter bitte ich, daß dem Wunsche der statistischen Behörden, die Gerichte möchten ihnen statistisches Material über die Zusammen⸗ setzung der Genossenschaften und der Gesellschaften m. b. H. zur Ver⸗ fügung stellen, entsprochen werden möchte. Der Herr Minister hatte bei der ersten Beratung des Etats zugesagt, daß er Erwägungen darüber anstellen werde, welche gesetzlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der Sozialdemokratie auch auf dem Gebiete des Justizwesens heran⸗ gezogen werden könnten. Ich habe namens meiner politischen Freunde zu fragen, was inzwischen darin geschehen ist. Kein Richter hat die Veranlassung, die Sozialdemokratie mit Milde anzufassen. In weiten Kreisen der Bevölkerung hat es Befremden erregt, daß im Sommer v. J. in dem Prozeß gegen den „Vorwärts“ und gegen den Redakteur Karl Schneidt von der „Zeit am Montag“ ein Vergleich Wischen sben Angeelaaten und der geschlossen wurde. hof zuversi⸗ auf ein ener 8 Justiz⸗ ministers auch in dieser L CI1X1X“ Abg. Keruth (fr. Volksp.): Der Minister hat bei der ersten

ganze Anzahl von Exemplaren liegen geblieben und, wie mir gesagt

Lesung Stellung zu den großen politischen Fragen genommen;

So

1 den Referendaren verlangen, daß

weiten Kreisen Breslaus gegeben. Diese Auffassung wurde keineswegs

Verbesserung

Welcher Art im übrigen die Erörterungen innerhalb des Staats⸗

die Amtshandlungen des Ministers abwarten. Wi en merge nicht für empfehlenswert, daß sich innerhalh, derselben Heamtenkategorie Sondervereine nach polftischen oder konfessionellen Kücksichten bilden, welche die Andersdenkenden ausschließen. Dadurch . 85 die Arbeitefreudigkeit leiden. Wir halten es für beklagenswert 8 verwerflich, wenn durch solche Vereine Mißstimmung und nruhigung in die Bevölkerung getragen wird. Da für solche schreitungen die Justizbeamten im ordentlichen Rechtswege zur Verantwortung gezogen werden, können wir nur billigen. Der frühere Veranunnister on Schelling hat 1891 sich darüber ausgelprochen, wie Ieunseren Anschauungen entspricht. Er hat gesagt: „Ich muß von es sie ihren Kollegen gegenüber ein Verhalten ohne Rücksicht auf das Religionsbekenntnis habe Anweisung gegeben, jeder Unfreundlichkeit Referendare entgegenzutreten.. Ich würde mich euen, wenn der Justizminister diese Grundsätze seines Vor⸗ aͤngers zu den seinen machte. Im übrigen lasse ich mich auf baße politische Fragen jetzt nicht ein, wir werden zunächst abwarten, nd wir unterlassen es deswegen auch, Anträge zum Justizetat zu stellen. Ich will nur an den auf unseren Antrag 1904 gefaßten beschiuß des Hauses wegen der Verbesserung der Beamtengehälter ginnern. Ich bitte, die Richterstellen so bald als irgend möglich zu vermehren. Unter dem jetzigen Richtermangel werden die Rechts⸗ grantien des Angeklagten ganz erheblich geschmälert und die von S Parteien und vom großen Publikum bemängelte Ver⸗ schleppung im Zivilprozeß durch das Hilfsrichterunwesen gefördert. ür die Kichter muß das Dienstaltersstufensystem eingeführt werden. uch müssen wir auf der Forderung der Gleichstellung der Richter und Staatsanwälte mit den Verwaltungsbeamten bestehen. Das ist ja schon setzt zum Teil geschehen. Der Präsident des Kammergerichts ist Rat erster Klasse, und die Oberstaatsanwälte am Kammergericht sind Räte weiter Klasse geworden. Wir hoffen, daß hiermit nicht der Abschluß gemacht ist, sondern daß das nur eine Wschlagatafungg gemeesen ist, und daß die Justisbeamten die gleiche Stellung wie die Verwaltungs⸗ beamten erhalten. Die Anstellung der Gerichtsvollzieher als Staats⸗ beamte und die v haben wir bekämpft, weil sie ihre Wirksamkeit würde. Allerdings kommt auch das recht⸗ suchende Publikum zu dieser Anschauung. Das wird in einer Erklärung des Deutschen Handelstages zum Ausdruck gebroche. Die Geschäfts⸗ führung der Gerichtsvollzieher wird wesentlich dadurch erschwert, daß übnen nur noch bestimmte Bezirke zuerteilt werden, was früher nicht der Fall war. Die Gerichtsvollzieher verlangen in einer Petition u. a. des Gehalts und der Pension und Enthebung aus der Klasse der Unterbeamten. Diese 85 sind im wesentlichen berechtigt. Daß die Richter überlastet sind, erkennen auch wir an, und ebenso bitten wir, daß mit der Ausstellung von Armenattesten vorsichtiger vorgegangen werde. Mit der Einführung einer summa appellabilis können wir nicht einverstanden sein, denn die verschiedenen Instanzen sind dazu da, daß die Rechtsuchenden sie benutzen können. ür den Kutscher, der sein kleines Gehalt einklagen muß, ist der hir,⸗ viel wichtiger, als für eine Aktiengesellschaft, die um Tausende klagt. Ich hoffe, daß es dem Minister gelingen möge, die Miß⸗ stimmungen, die in den letzten Jahren über unsere Rechtspflege zu Tage getreten sind, recht bald zu zerstreuen. b agg. Dr. Mizerski (Pole): Es kommt vor, daß sich eine ge⸗ richtliche Praxis herausbildet, die mit dem Volksbewußtsein nicht in Uebereinstimmung steht. Da ist es die Pflicht des Abgeordneten, die einzelnen Fälle zur Sprache zu bringen. Ein Buch: Was muß das polnische Kind wissen? enthielt u. a. die Anweisung, daß das polnische Kind polnisch lesen und schreiben und polnische Geschichte lernen müffe. Der Verfasser ist strafrechtlich verfolgt worden, weil ange⸗ nommen wurde, daß er damit die Pflege der polnischen Sprache außerhalb der Schule gemeint habe, daß er also zum Ungehorsam gegen die Gesetze aufgefordert habe, da eine Regierungsverfügung über die Pflege der deutschen Sprache in der Schule besteht. Der Ver⸗ fasser ist zu 6 Monaten Gefängnis verurteilt worden. Der Redner be⸗ handelt ferner den Fall einer strafrechtlichen Verfolgung eines Zeitungsartikels und bestreitet entschieden die Annahme des Ge⸗ richtt, daß in dem Artikel eine Aufreizung zu Gewalttätig⸗ keiten zu finden sei. Gewiß sei der preußische ichter unbestechlich und gewissenhaft, und es handle sich immer nur um einzelne solche älle; aber daß sie vorkommen können, liege daran, daß die Richter ss an dem politischen Kampf beteiligten, und daß die Politik in die Gerichtssäle eingedrungen sei. Der Redner beschwert sich schließlich darüber, daß Polen mit Ordnungsstrafe belegt worden seien, weil sie vor Gericht nicht hätten deutsch sprechen können. 1 Justizminister Dr. Beseler: Meine Herren! Die Bemerkungen des Herrn Vorred mir nur zu kurzen Ausführungen Anlaß; denn alles, was über die angeblich stattgehabte Rechtsprechung gesagt ist, kann von mir nicht nachgeprüft werden, schon weil es an näheren Angaben feblt, und weil ich ohnehin die Entscheidungen der Gerichte und ihre Auslegungen der Gesetze gar nicht zu ändern in der Lage sein würde. Was die Ordnungsstrafen wegen Nichtgebrauchs der deutschen Sprache anlangt, so ist von jeher darauf hingewiesen worden, daß eine gewisse Vorsicht geboten ist. Das ist namentlich der Fall, wenn es sich um Eidesleistungen handelt. Da ich mich lange in zweisprachigen Provinzen aufgehalten habe, bin ich mehrfach in der Lage gewesen, darauf aufmerksam zu machen, daß, wenn jemand unter dem Eide etwas aussagt, man sich Sicherheit verschassen müsse, daß er in der Tat voll verstanden habe, worum es sich handele, daß in dieser Be⸗ ziehung kein Zweifel bestehen dürfe. Ich glaube auch sagen zu dürfen, daß das hinlänglich berücksichtigt wird. (Widerspruch bei den Polen.) Bei den in Frage kommenden Gerichten wird aber sehr häufig die Erfahrung gemacht, daß Leute, die ganz gut deutsch sprechen können, das nicht tun. (Widerspruch bei den Polen. Sehr richtig! rechts und bei den Nationalliberalen.) Da mag gesagt werden, was da wolle: ich weiß es aus eigener Anschauung, daß das geschieht (sehr richtig! rechts und bei den Nationalliberalen), und ich halte es für ganz richtig, wenn mit Nachdruck betont wird, daß das un⸗ zulässig ist; denn unsere Gerichtssprache ist deutsch; wer deutsch kann, muß deutsch sprechen, und wer sein Deutsch verleugnet, handelt ungebührlich. (Sehr richtig! rechts.) Wenn also Ordnungs⸗ strafen festgesetzt sind, so ist das gewiß in vielen Fällen sehr be⸗ gründet gewesen. Dann mache ich darauf aufmerksam, daß die Be⸗ schwerde gegen solche Beschlüsse im Gesetz geregelt ist, sie geht nämlich an das Oberlandesgericht, wie der Herr Vorredner zutreffend hervor⸗ gehoben hat. Bestätigt das Oberlandesgericht die Entscheidung, so ist die Sache im ordentlichen Rechtswege entschieden. Ich vermag nicht einzusehen, daß hier irgend ein Grund zur Beschwerde vorliegt. Nun möchte ich noch auf einige Punkte kommen, die andere der Herren Vorredner hervorgehoben haben. Ich will Punkt für Punkt vorgehen, damit die Herren überzeugt sind, daß ich allen Anregungen sorgfältig nachgehen werde. Es handelt sich zunächst um die Bekämpfung der Sozialdemokratie. Meine Herren, ich habe sofort, als die Sache hier zur Sprache gekommen war, Veranlassung genommen, die Staatsanwälte auf den von mir vertretenen und für richtig erkannten Standpunkt hinzuweisen.

lealale bachten; bezen füdische

ministeriums sein werden, kann ich natürlich nicht wissen. Der sogenannte Plötzenseeprozeß ist mir früher nur aus den Zeitungen bekannt geworden; wie ich jetzt erfahren habe, war die Sache

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worden. Mein Amtsvorgänger hat die Entscheidung darüber, ob der Strafantrag zurückgezogen werden solle oder nicht, lediglich dem Oberstaatsanwalt überlassen. Dieser hat dann so entschieden, wie es hier von dem Herrn Abgeordneten als nicht angezeigt hin⸗ stellt worden ist. Die Gründe, die dazu geführt haben, kenne ich nicht; aber ich muß annehmen, daß der Staatsanwalt für sein Vor⸗ gehen nach seiner Meinung triftige Gründe gehabt hat. Etwas weiteres kann ich zur Zeit nicht mitteilen, da ich Näberes nicht weiß.

Es ist der Wunsch ausgesprochen, es möge auf eine sorgfältigere Auswahl der Schöffen und auf die Gewährung von Entschädigungen an diese hingewirkt werden. Hierzu bemerke ich, daß ich sehr ein⸗ gehende Erhebungen habe anstellen lassen, ob eine hinreichende Anzahl von Schöffen im Lande vorhanden sein würde, falls das Bedürfnis nach einer vermehrten Anzahl von Schöffen bei der Rechtsprechung hervortreten sollte. Die Frage der Entschädigung kann meines Erachtens nur ein⸗ heitlich im ganzen Reiche gelöst werden; denn es würde mißlich sein, in dem einen Staate an die Herren Geld zu zahlen, in dem anderen nicht. Aber, wie gesagt, das ist auch eine Frage, die zur Erwägung steht, und den Ausgang dieser Erwägungen kann ich unmöglich vor⸗ hersehen. Ich für meine Person würde der Sache nicht ablehnend entgegenstehen. Die Behandlung der Zuständigkeit der Gerichte in Zivilprozeß⸗ sachen ist nach meiner Auffassung eine außerordentlich wichtige Frage; denn wenn wir die Zuständigkeit für die Amtsgerichte wesentlich erhöhen, erreichen wir eine große Entlastung der Oberlandesgerichte. Heute beobachten wir überall ein starkes Anwachsen der Geschäfte, und es läßt sich kaum übersehen, ob bei dem weiteren Wachsen stets die erforderliche Zahl von geeigneten Richtern vorhanden sein würde. Durch die Erhöhung der Kompetenz der Amtsgerichte und die dadurch bewirkte endgültige Erledigung dieser Rechtsstreitigkeiten bei den Land⸗ gerichten würde eine sehr wesentliche Hilfe entstehen. Eine solche Regelung würde auch nach meiner Auffassung das Rechtsgefühl in keiner Weise verletzen. Wenn man zwei Instanzen hat, ist eine Garantie gegeben, daß die Sache sorgfältig geprüft wird. In Deutschland hat man bei der Gestaltung der Rechtspflege immer auf viel zu viel Instanzen ge⸗ sehen und dadurch die Prozesse verzögert. So ist es im alten gemein⸗ rechtlichen Prozeß gewesen, und wir kommen, wenn wir uns nicht be⸗ schränken, auch noch dahin. Die summa appellabilis ist eine offene Frage. Ich habe aller⸗ dings nicht gesagt, daß ich ihr sympathisch gegenüberstehe. (Zuruf: Es steht im Protokoll.) Ich weiß den Wortlaut nicht genau, ich habe wohl gesagt, ich stehe der Frage nicht ablehnend gegenüber, und habe mich dabei gestützt auf das, was mir früher aus der Rhein⸗ provinz mitgeteilt ist, wo man die summa appellabilis hatte und damit zufrieden war. Ich weiß nicht, ob es zu einer solchen Bestim⸗ mung bei uns jemals kommen wird, und ich will auch nicht sagen, daß ich in diesem oder jenem Sinne Stellung dazu nehme, aber der Ge⸗ danke kann nicht ohne weiteres abgelehnt werden. Dezentralisation der Gerichte! Das ist ein weiter Begriff. Ich werde natürlich bestrebt sein, die Geschäfte unter sämtliche Gerichte des Landes möglichst gut zu verteilen. Wie es im einzelnen geschehen soll, kann ich hier in Kürze nicht entwickeln; das würde zu weit führen. Daß die Richter in bezug auf Schreibarbeit entlastet werden, ist auch mein Wunsch. Wir sind dabei, die Sache zu prüfen. Auch die Einschränkung der Register bei den Amtsgerichten entspricht meinen Wünschen. Nach den dankenswerten Anregungen in der Kommission habe ich alsbald angeordnet, zu prüfen, welche Register etwa entbehrt werden können, und es soll mich freuen, wenn es recht viele sind. 1 Der Herr Abg. Keruth hat auf die Danziger Verhältnisse hin⸗ gewiesen. Es mag richtig sein, daß dort viel zu arbeiten ist; aber in anderen Orten ist es auch der Fall. Es trifft sich oft unglücklich, daß Herren mit schwacher Gesundheit an solchen Gerichten sind. All⸗ gemeine Schlüsse lassen sich aber daraus nicht ziehen. Die Frage der Einführung des Dienstaltersystems für die Richter gibt augenblicklich noch iu Prüfungen, Berechnungen und Erwägungen Anlaß. Im Prinzip bin ich für die Einführung dieses Besoldungs⸗ systems und ich werde dafür eintreten, sobald ich sehe, daß es für die Richter vorteilhaft ist. 4 Die Gleichstellung der Richter mit den gleichartigen Verwaltungs⸗ beamten ist ein Wunsch, dem ich für meine Person natürlich keines⸗ wegs entgegen bin. (Bravo!) Diese Frage betrifft aber das Justiz⸗ ressort nicht allein; sie wird erörtert und erwogen werden. Das Er⸗ gebnis dieser Erörterungen vermag ich nicht vorauszusehen. Ich für meine Person werde, wie ich schon eben erwähnte, dafür eintreten. Die Gerichtsvollzieherordnung hat zu großen Klagen Anlaß ge⸗ geben. Das alte Verfahren mit den früheren Exekutoren war ein sehr unglückliches. Das seit dem Jahre 1879 eingeführte Verfahren der Ge⸗ richtsvollzieherordnung hat sich im allgemeinen bewährt. Man hat es aber aus den verschiedensten Gründen geändert. Heute sind haupt⸗ sächlich die Gründe angeführt worden, die gegen diese Aenderung sprechen. Es gibt aber auch recht viele Gründe, die dafür anzuführen sind; sie alle sollen nochmals ab ovo geprüft werden. (Sehr gut!)

von Ausdrücken, wie anfahren, anschreien, anschnauzen. Ruhe ist die Voraussetzung für die Unparteilichkeit des Vorsitzenden. Es ist auf⸗ fallend, daß es gerade die Entlastungszeugen sind, auf die sich der Zorn der Richter entlädt. Zum Schluß fragt der Redner an, wann man die schon vor 18 Jahren in Aussicht gestellte Neuregelung der richterlichen Anstellungsverhältnisse erwarten dürfe. 1 Abg. Marr (Zentr.): Ich möchte Schutz und Beistand des Ministers gegen den Schmutz in Wort und Bild anrufen. Dieser Schmutz wird in erster Linie durch die sogenannten kleinen Witzblätter verbreitet, die man überall auf der Straße und vor den Bahnhöfen kaufen kann und die besonders seit der lex Heinze an Verbreitung zugenommen haben. Die Hauptstärke dieser Blätter beruht in den Anzeigen, die sich in jeder Nummer finden. Ich habe mir vor dem Anhalter Bahn⸗ hof Nummer 4 des „Kleinen Witzblattes“ gekauft und auf einige Annoncen geschrieben. Allerdings habe ich dabei nicht geschrieben, daß ich Landtagsabgeordneter und Landrichter bin. Es ist allerdings ge⸗ fährlich, an diesen Dingen Kritik üben zu wollen. Hat doch vor einigen Wochen in München einer der Sachverständigen gesagt: Wenn jemand bei Betrachtung dieser Bilder einen unzüchtigen Gedanken in sich regen fühlt, so muß er schon ein ganz besonderes Schwein sein. Was ich auf obige Offerten als ganz fremder Kunde Sie werden mir wohl glauben, daß ich ein ganz fremder Kunde war erhielt, ist derartig, daß ich es hier nicht öffentlich veschreiben mag. Ich werde einen Katalog auf den Tisch des Hauses legen, damit sich die Herren mit eigenen Augen überzeugen können, bis zu welchem Grade von Verworfenheit wir hierin gelangt sind; was hier geleistet wird, ist ganz unglaublich. Pariser Landschaften, französische Landschaften! Aber von Landschaften ist nichts zu sehen: es sind die reinen Schweinereien. Daß diese neuesten Kataloge auch die neueste Sitte der Unzucht, den Flagellantismus, Sadismus usw., besonders bevorzugen, ist ja klar. Ich habe mir dann für 1,20 aus München 40 kleine Bilder schicken lassen, die in München als künst⸗ lerisch freigegeben sind. Auf die materielle der Bilder will ich mich hier nicht einlassen, ich verweise auf eine Schrift: „Die graphische Reklame und die Prostitution“, die kürzlich in München erschien. In ihr wird nachgewiesen, daß diese Bilder nach dem Leben aufgenommen und in keiner Richtung irgend⸗ wie geeignet sind, der Kunst wirklich zu dienen. Die Leute wollen sich auch gar nicht an die Künstler wenden, denn sonst würden sie die Annoncen nicht in die kleinen Witzblätter setzen, sondern an die heranwachsende Jugend. Der Abg. Münsterberg hat gesagt, das deutsche Volk könne stolz sein auf ein Blatt wie die „Jugend“; das ist nicht richtig, auch die „Jugend“ bringt in jeder Nummer solche Annoncen. Otto von Leixner hat das Unheil allmählich immer näher kommen sehen und hat schon im Jahre 1903 in einer Reihe von Artikeln in ver „Täglichen Rundschau' diesen Schmutz bekämpft. Darauf antwortet der „Simplicissimus“, daß er solche Annoncen nicht bringe. Das war zwar nicht richtig, aber seitdem hat er wenigstens solche Annoncen nicht mehr gebracht, aber die „Jugend“ bringt sie noch heute. Man kann ja nun vielleicht sagen, die Redaktion wisse nicht, was die Annoncen bedeuten, aber warum finden sich die Anzeigen nicht in den „Fliegenden Blättern“ usw.? In den letzten Nummern des „Kleinen Witzblattes“ finden sich mindestens 20 solcher Anzeigen von „französischen Landschaften“ usw., dazu rechne ich noch gar nicht einmal die Annoncen, die sich mit Gummiartikeln, Schwächezuständen usw. beschäftigen. Diese Bilder usw. werden sogar in Schulklassen herumgereicht. In einer Stunde kann dadurch die ganze Mühe der Erziehuag vernichtet werden. Die „Hamburger Nachrichten“ brachten einen Artikel gegen den „Simplicissimus“ und ähnliche Blätter, ebenso die Münchener „All⸗ emeine Zeitung“, der „Tag“, die „Berliner Neuesten Nachrichten“. Auch der Goethe⸗Bund hat sich dagegen gewandt. Der Minister hat nun dankenswerterweise schon Erwägungen darüber zugesagt, ob das Straf⸗ esetzbuch geändert werden kann. Man kann aber auch mit dem bis⸗ 126 Gesetz vorwärts kommen, es muß allerdings angewendet werden. Ich verlange eine strenge Anweisung an die Staatsanwalt⸗ schaft, daß überall mit Energie vorgegangen wird, denn die schon er⸗ lassene Anordnung hat nichts gefruchtet. Da die meisten Firmen, die diese Dinge vertreiben, im Auslande sitzen, so kann man gegen sie nur die Postsperre verfügen. Aber bei dem fieberhaften Betrieb der Post ist es gar nicht möglich, daß die einzelnen Postbeamten auf die einzelnen Sendungen achten. Zudem führen diese Firmen einfach vier oder fünf verschiedene Namen. Ausreichen würde aller ings die strikte Anwendung des § 184 St.⸗G.⸗B, aber er muß energisch gehand⸗ habt werden. Es müssen die Herausgeber, Verleger und Drucker solcher kleinen Witzblätter und die Verbreiter der Bilder gefaßt werden. Im vollen Bewußtsein meiner Verantwortung sage ich: die Staatsanwaltschaften würden viel energischer vorgehen, wenn ihre Bemühungen nicht so oft an der Larheit der Fees scten Gerichte scheiterren. In einer Sache der „Zeit am kontag“ gegen Schneidt urteilten die beiden Landgerichte in Berlin verschieden. In einem Falle ist ein Buchhändler zu, sage und schreibe, 20 derurteilt worden! Das Gewissen des deutschen Volkes muß auf⸗ erüttelt werden gegen diese Gefahr, dann werden die Richter auch vag. Strafen verhängen. Die Sittlichkeitsvereine müssen unter⸗ stützt werden. Das Reichsgericht hat erfreulicherweise in einem Falle geurteilt, wo es sich um Bilder aus dem Pariser Salon handelte, daß es auch Unzüchtigkeiten in der Kunst gebe; Reichensperger meinte, man müsse unterscheiden zwischen unbekleideten menschlichen Körpers und der ausgezogenen Frau. Wir im Hause sollten diese Gedanken verbreiten mit dem Mute des christlichen Mannes. Es handelt sich um unser Köstlichstes, um unsere Jugend, um Tugend und um Sittlichkeit.

Justizminister Dr. Beseler:

Meine Herren! Ich habe schon vorhin betont, daß ich die hohe Wichtigkeit der Frage, welche der Herr Abg. Marx eben behandelt hat, voll anerkenne; ich habe auch darauf hingewiesen, daß mein Herr Amts⸗ vorgänger bereits eine Anweisung erlassen hat, um dem Uebel, auf welches der Herr Abgeordnete nachdrücklichst hingewiesen hat, entgegen⸗ zutreten. Ich werde jetzt nochmals an die Staatsanwaltschaften die⸗ selbe Anweisung erlassen, da ja der Herr Abgeordnete bemerkt hat, die frühere scheine noch zu wenig gewirkt zu haben.

Der Herr Abgeordnete hat sodann die Tätigkeit der preußischen

Hiermit glaube ich, alle Punkte erledigt zu haben. (Bravo!)

Abg. Broemel (fr. Vgg.): Die Zest ist vorüber, wo man mit Goethes Tasso sagen muß: „Und wenn der verstummt.“ Der moderne Mensch har genug Gele⸗ enheit, zu reden und sogar zu schreien, und zuletzt tut er es als einen Vertreter ins Parlament schickt. Ich 1 Anzahl Beschwerden über die Behandlung der Zeugen vor Gericht vorzubringen. für eng, sie müssen dort stundenlang warten, um vielleicht eine ganz kurze Aussage zu machen. Da müßte bei Neubauten von Justizgebäuden gründlich Abhilfe geschaffen werden. Die ihren Errungenschaften ist am Gerichtswesen gegangen, mindestens müßten zur Protokollierung der Stenographen herangezogen werden. Die rh der Voruntersuchung ist und oft unpassend. Häufig finden Widersprüche in den Aussagen bei der Voruntersuchung und den Verhandlungen statt. caes Zeugen auf diesen erklärte der Zeuge, Ein anderer Vorsitzender stützte die Arme auf den Tisch und fragte den Angeklaaten barsch: „Nun wollen Sie auch noch einmal die Zeugen fragen?“ Der Angeklagte verwies ihn aber auf die Strafprozeß⸗ ordnung, und nun vnchte 89 Vorsitzendt nachgeben. Ich habe diesen Vorgang, dem eiwohnte, äße sch nicht . das Publikum urteilt so scharf darüber, sondern auch Juristen. Der Vorsitzende hat niemand anzufahren, weder den Zeugen, noch den Sachverständigen, noch den Angeklagten, noch den Gerichtsdiener. Schon Tacitus zählt die Höflichkeit nicht bei den Tugenden der

neue Zeit mit

Widerspruch aufmerksam machte,

s. Z. auf Antrag des Oberstaatsanwalts eingeleitet und weiter geführt

Deutschen auf, und wir haben ja ch in unserer Sprache 5 Fens-

Mensch in seiner QOual

ähler, indem er habe nun als solcher eine

Zunächst sind die Warteräume für die Zeugen dunkel,

fast ohne Einfluß vorüber⸗ Zeugenaussagen Zeugenvernehmung in

Als in einem Falle ein Vorsitzender der Untersuchungsrichter habe ihn angefahren.

als Preuße schmerzlich empfunden. Aber

Gerichte kritisiert und ihnen laxe Handhabung vorgeworfen. Es auch eine Reihe von Fällen angegeben, in denen dies hervorgetrete sein soll; ich kann mir darüber ein Urteil nicht bilden, weil ich die Prozesse nicht kenne und das Material nicht geprüft habe. Ich kann nicht bestreiten, daß hier und da ein Urteil ergangen sein wird, welches möglicherweise anders hätte ausfallen können, je nachdem dieser oder jener Richter es sprach. Aber nach meiner Erfahrung, die ich kann es wohl sagen eine ziemlich weitgehende ist und jeden⸗ falls sich über viele Jahre erstreckt, kann ich durchaus nicht anerkennen, daß eine Laxheit in dem von dem Herrn Abgeordneten angegebenen Sinne vorgekommen wäre. (Abg. Peltasohn: Sehr richtig!) In der Allgemeinheit weise ich diesen Vorwurf entschieden zurück. Ich möchte annehmen, daß die Begründungen der Urteile des Reichsgerichts, die der Herr Abgeordnete anführte, auch von den preußischen Richtern sehr sorgfältig gelesen und erwogen werden, und ich bin nicht im Zweifel darüber, daß das Reichsgericht bei dem hohen Ansehen, dessen es sich erfreut, wesentlichen Einfluß auf die preußische Rechtsprechung ausübt. Was der Herr Abgeordete gesagt hat wegen der Benachrichtigun

der Vereine auf ihre Anträge um Rückgabe derjenigen Bildwerke, di sie etwa einreichen, so bemerke ich, daß die Antragsteller nach unserer Strafprozeßordnung, wenn nicht eingeschritten wird, auf ihren Antrag einen Bescheid erhalten müssen. Wenn eingeschritten wird, ergibt sich der Bescheid durch das Urteil. Wenn in Fällen, wo bestimmte Er⸗

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der Darstellung des