Die Hochzeitsfeiern am Kaiserlichen Hofe.
Gestern nachmittag gegen 4 ½ Uhr hat im hiesigen Königlichen Schlosse die standesamtliche Eheschließung Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen Eitel⸗ Friedrich mit Ihrer Hoheit der Herzogin Sophie Charlotte von Oldenburg durch den Minister des Königlichen Hauses von Wedel in Gegenwart Ihrer Majestäten des Kaisers und der Kaiserin, Ihrer Königlichen Hoheiten des Großherzogs und der Großherzogin von Olden⸗ burg und der Prinzessin Friedrich Carl von Preußen, Ihrer Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten des Kronprinzen und der Kronprinzessin sowie der Ge⸗ schwister des Hohen Brautpaares stattgefunden.
Hiernach geleitete, dem Bericht des „W. T. B.“ zufolge, der Oberzeremonienmeister, Oberhof⸗ und Hausmarschall Graf zu Eulenburg die Allerhöchsten und Höchsten Herrschaften zu den Plätzen, die von Ihnen in dem feierlichen Zuge nach der Schloßkapelle einzunehmen waren. Die Schloßgarde⸗ kompagnie in Puderperücke mit Zopf, die Gardes du Corps in der roten Supraweste und dem Adlerhelm, die Leib⸗ garde Ihrer Majestät der Kaiserin im Dreispitz hatten die Ehrenwachen und Doppelposten in den Festräumen des Schlosses gestellt. Im Weißen Saal hatten sich die geladenen Obersten und Kapitäne zur See versammelt, ebenso die Ab⸗ ordnungen von Offizieren der Truppenteile des Gardekorps, das gesamte Offizierkorps des 1. Garderegiments z. F. und die auswärtigen Militärabordnungen.
Der Zug der Allerhöchsten und Höchsten Herrschaften nach der Schloßkapelle ordnete sich in folgender Weise: Zwei Fouriere eröffneten ihn in brauner, mit breiten Goldtressen besetzten Galalivree, Pagen im roten Wams und Spitzenjabot folgten, sodann die Kammerjunker von Lekow und Graf zu Rantzau als adelige Herolde in Wappentracht. Der Oberst⸗ marschall Fürst zu Fürstenberg trug den Großen Marschallstab. Dann kam die lange Reihe der Kammerjunker und Kammer⸗ herren, denen sich der Ehrendienst der Durchlauchtigsten Braut, der Obertruchseß Graf von Wedel zwischen dem Schloßhaupt⸗ mann Grafen Alvensleben⸗Neugattersleben und dem Kammer⸗ herrn von Heimburg anschloß. Darauf das Durchlauchtigste Brautpaar: Seine Königliche Hoheit der Prinz Eitel⸗ Friedrich, in der Uniform des 1. Garderegiments mit dem oldenburgischen Ordensband und der Kette des Schwarzen Adlerordens, und Ihre Hoheit die Herzogin Sophie Charlotte von Oldenburg in Krone, Myrtenkranz und weißem Brautgewand. Hinter Seiner Königlichen Hoheit dem Prinzen schritten der Hofmarschall von Lettow⸗Vorbeck, der Generalleutnant Freiherr von Lyncker und zwei persön⸗ liche Adjutanten, hinter der Durchlauchtigsten Braut die Ober⸗ hofmeisterin Gräfin von Schlieffen, der Kammerherr von Heynitz und zwei Pagen.
Die glänzende Reihe der hohen Hofchargen, die Herren des großen Vortritts gingen paarweise dem Allerdurchlauch⸗ tigsten Jubelpaar voran. Seine Majestät der Kaiser hatte die Uniform des 1. Garderegiments angelegt, mit den Ketten der preußischen Orden; ein silberner Myrtenzweig stak zwischen den Ordenssternen auf der Brust, daneben das neugestiftete Erinnerungszeichen mit der silbernen 25. Ihre Majestät die Kaiserin trug eine Robe von Silberbrokat, mit Pelzbesatz, auf dem Haupte ein kronenartiges Ziadem und einen silbernen Myrtenkranz. Hinter Seiner Majestät dem Kaiser gingen der Minister des Königlicher Hauses von Wedel, der Chef des Zivilkabinetts, Wirklicher Geheimer Rat Dr. von Lucanus, der Kommandant des Hauptquartiers General von Plessen, die Generagladjutanten, Generale à la suite und Flügeladjutanten; hinter Ihrer Majestät der Kaiserin der Oberhofmeister Freiherr von Mirbach, die Oberhofmeisterin Gräfin von Brockdorff, die Herren und Damen Ihrer Majestät sowie zwei Pagen. Es folgten dann die nicht großjährigen Prinzen und Prinzessinnen des König⸗ lichen Hauses mit Seiner Königlichen Hoheit dem Erb⸗ großherzog von Oldenburg und die hohen fürstlichen Gäste.
Der Zug bewegte sich durch den Rittersaal, die Bilder⸗ galerie und den Weißen Saal nach der Kapelle, in der bereits die hoffähigen, besonders geladenen Herrschaften, der hohe Adel, die Botschafter, Botschafterinnen, die Damen und Herren des diplomatischen Korps, die Generalität und Admiralität, die Minister, Staatssekretäre und sonstigen hohen Beamten ver⸗ sammelt waren. Bei Eintritt des Zuges in die Kapelle ertönte das vom Domchor gesungene Doppelquartett aus Mendelssohns „Elias“: „denn Er hat Seinen Engeln befohlen über Dir“.
Der Königliche Schloßpfarrer, Oberhofprediger D. Dry⸗ ander und die Hof⸗ und Domgeistlichkeit empfingen das hohe Brautpaar und das Allerhöchste Jubelpaar und geleiteten Seine Königliche Hoheit den Prinzen Eitel⸗Friedrich und Ihre Hoheit die Herzogin Sophie Charlotte zum Altar. Nachdem die Allerhöchsten und Höchsten Herrschaften in einem Halbkreis um den Altar Platz genommen hatten, sang die Gemeinde den Choral „Lobe den Herren!“ Der Oberhofprediger D. Dryander sprach dann über den von Seiner Majestät dem Kaiser aus⸗ gewählten Text Ep. Pauli an die Korinther I. 8: „Unser Herr Jesus Christus wird Euch fest behalten bis ans Ende“ und vollzog darauf die Trauung. In dem Augenblick, in dem das Durchlauchtigste Brautpaar die Ringe wechselte, wurden im Lustgarten von der Leibbatterie des 1. Gardefeldartillerieregiments 36 Kanonenschüsse abgefeuert. Nach dem Gebet und Segen sang der Domchor Glucks „Wo Du hingehst, da will auch ich hingehen“ in der Beckerschen Bearbeitung. Den Schluß des Gottesdienstes bildete der Gesang der Gemeinde „Ordne unsern Gang, Jesu, lebenslang“, den der Bläserbund mit Posaunen begleitete. Ihre Majestäten der Kaiser und die Kaiserin traten hierauf zu dem Brautpaar, um es zu beglückwünschen, und unter den Klängen des „Wilhelmus von Nassauen“ verließ der Hof die Kapelle in gleicher Ordnung, wie er eingezogen war.
Im Ausbau der Bildergalerie nahmen beide Hohen Paare die Glückwünsche der Fürstlichkeiten entgegen und begaben Sich sodann in den Weißen Saal zur Entgegennahme der Gratulationscour. Der Vizeoberzeremonienmeister von dem Knesebeck führte die Damen des diplomatischen Korps, der Reichskanzler Fürst von Bülow die Botschafter und Gesandten; der Bundesrat und die lange Reihe der übrigen Geladenen schritten einzeln vorüber. Die fremdländischen Militär⸗ abordnungen machten den Schluß.
Nach der Cour begaben Sich die Allerhöchsten und Höchsten Herrschaften nach dem Rittersaal zur Zeremonientafel,
bei der das vermählte hohe Paar die Plätze vor dem Thron
einnahm. 86 b
Seine Majestät der Kaiser brachte bei der Tafel den folgenden Trinkspruch aus:
Meine liebe Tochter! Mit diesem Namen darf ich Dich wohl heute nennen! Gestatte Mir, Dir im Namen Meines Hauses innigen und herzlichen Willkommen zu sagen und Dich zu versichern, daß Du nicht nur hochgehalten und geschätzt und geliebt von Deinem Gatten werden wirst, sondern von Uns allen. Du trittst in Unsere Mitte herein als eine längst Bekannte, und vielfache Erinnerungen führst Du Uns herauf. Trägst Du doch den Namen der ersten preußischen Königin, die durch ihr Wesen, durch ihr Streben und ihr Leben sich einen festen Platz in der Erinnerung ihres Volkes bewahrt hat. Führst Du doch Unsere Erinnerungen zurück auf jenen großen Prinzen⸗ Feldmarschall! .
So wie schon am Altar geschehen, darf Ich auch hier die Blicke zurückschweifen lassen und Deiner teuren Mutter gedenken, ebenso der hohen Gestalten, die damals bei ihrer Hochzeit in der Kirche ver⸗ sammelt waren und zu denen Wir nunmehr emporblicken.
Du hast Dir einen Gemahl gekürt, dessen ehrenfester Charakter, dessen feste Persönlichkeit Dir bürgen werden, daß Du das finden wirst, was Du gesucht hast. Schon viele, denen noch das Bild Meines hochseligen Ereßdatees gegenwärtig ist, meinen, in ihm ähn⸗ liche Züge mit dem großen Kaiser zu erkennen. Gott gebe, daß er ihm von Jahr zu Jahr mehr gleichen wird. Unseren innigsten und herzlichsten Segenswünschen wollen Wir Ausdruck geben, indem Wir die Gläser erheben und auf Dein und Deines Mannes Wohl trinken!
Seine Königliche Hoheit der
Kü Hoh Prinz Heinrich brachte darauf folgenden Trinkspruch aus:
Innigst geliebter Bruder, Kaiser und Herr, teure Schwägerin, Kaiserin und Herrin! Die Segenswünsche, welche die Großeltern, welche die treuen Eltern, welche ein Volk heute vor 25 Jahren Euch mit auf den Weg gegeben, sie sind in Erfüllung gegangen. Hand in Hand tratet Ihr den manchmal auch rauhen Lebenspfad an, uns allen ein leuchtend Beispiel treuester Pflichterfüllung! Ein herrlicher Kranz von Kindern erwuchs Euch, Euch und uns allen zu Stolz und Freude. Es fehlt kein teures Haupt! Wir und jene, denen es vergönnt war, Euch vom grünen Kranz bis zum silbernen zu folgen, mit Euch zu sein und Euch zu dienen, wir befestigen von neuem am heutigen Tage das Gelöbnis der Treue. Wir wollen Euch die Wege ebnen, wir wollen Euch auf Händen tragen, wir wollen Euch die Bahn folgen, die Ihr uns weiset. Mit dem Volke sind wir dankbar für alles, was an Euch geschehen in der Vergangenheit. Wir schauen in die Zukunft und erhoffen, daß Glück, reicher Segen und Friede und gutes Gelingen Euch fernerhin beschieden sein möge. as walte Gott!
Mit Eurer Genehmigung erheben wir die Gläser und leeren sie auf Euer Wohl und bitten, daß Gottes reicher Segen über Euch bleiben möge!
Während der Zeremonientafel im Rittersaal speisten die Damen und Herren des diplomatischen Korps, der Reichs⸗ kanzler und die Fürstin von Bülow, der Staatssekretär von Tschirschky und Gemahlin, der Oldenburgische Staatsminister Willich und der Einführer des diplomatischen Korps Exzellenz von dem Knesebeck im Marinesaal; in den anschließenden Prunkräumen speisten die übrigen Gäste.
Den Schluß her Hochzeitt feier bildete der Fackeltanz im Weißen Saal. Dr Damen und Herren des hohen Adels und des diplomatischen Korps, sowie die Erzellenzen nahmen auf einer Empore gegenüber dem Throne Platz. Der Hof nahte wiederum in feierlichem Zuge. Das hohe Braut⸗ paar und das Kaiserliche Jubelpaar traten unter den Thronhimmel, rechts neben den Thron Seine Königliche Hoheit der Großherzog, links Ihre Königliche Hoheit die Großherzogin von Oldenburg. Des weiteren nahmen Seine Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz und die fürst⸗ lichen Herren nach der Kapellenseite zu Aufstellung, Ihre Königliche Hoheit die Großherzogin von Baden und die fürst⸗ lichen Damen nach der Lustgartenseite zu. Seine Majestät der Kaiser gab darauf den Befehl zum Beginn des Fackeltanzes. Der Oberstmarschall Fürst zu Fürstenberg trat vor; ihm folgten paarweise 12 Pagen mit weißen Wachsfackeln. Unter den Klängen einer von der Kapelle der Gardekürassiere gespielten Polonaise machten Ihre Majestäten der Kaiser und die Kaiserin den ersten Rundgang, darauf trat das hohe vermählte Paar zum Tar an. Den dritten
——
aze r Rundgang machte Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin Ettel⸗ e
3 8 — vö 8 1 Friedrich mit Seiner Majestät dem Kaiser und der hohe
Bräutigam mit Ihrer Majestät der Kaiserin, den vierten das hohe vermählte Paar mit Ihren Königlichen Hoheiten dem Großherzog und der Großherzogin von Oldenburg. Weitere Rundgänge folgten.
Nach Schluß des Fackeltanzes traten Pagen mit den Fackeln dem Zuge der Allerhöchsten und Höchsten Herrschaften vor bis an den Eingang der für die hohen Vermählten ein⸗
gerichteten Gemächer. Hier wurde die Prinzessinnenkrone dem
Beamten des Hausschatzes wieder überliefert, die Oberhof⸗
meisterin Gräfin von Schlieffen nahm die Verteilung des
Strumpfbandes vor, und Seine Majestät der Kaiser entließ den Hof.
Ihre Königlichen Hoheiten der Prinz und die Prinzessin Eitel⸗Friedrich verabschiedeten sich alsbald von den Kaiser⸗ lichen Eltern und fuhren nach dem Stettiner Bahnhof, von wo aus Sich das hohe Paar nach dem Jagdschloß Hubertus⸗ stock begab.
Aus allen Teilen Deutschlands und aus dem Auslande sind weitere Berichte eingelaufen über Festlichkeiten, die aus Anlaß der Silbernen Hochzeit Ihrer Majestäten des Kaisers Wund der Kaiserin veranstaltet wurden. Nach dem „W. T. B.“ statteten Ihre Majestäten der König von Sachsen und die Königin⸗Witwe sowie Ihre Königlichen Hoheiten der Prinz Johann Georg und die Prinzessin Mathilde von Sachsen dem preußischen Gesandten in Dresden, Grafen Dönhoff einen Besuch ab, um Ihre Glückwünsche an⸗ läßlich der Jubelfeier Ihrer Majestäten des Kaisers und der Kaiserin auszusprechen. Bei Seiner Königlichen Hoheit dem Prinz⸗Regenten von Bayern fand gestern im Residenzschloß in München eine Galatafel statt, in deren Verlauf Seine Königliche Hoheit einen Trinkspruch auf die Kaiserlichen Majestäten und auf das neuvermählte hohe Paar ausbrachte.
Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 28. Februar. „Bei Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin übernimmt vom 1. bis einschließlich 12. März der Schloß⸗ hauptmann Graf von Hohenthal⸗Dölkau den Kammerherrndienst. 18
1“ ““
Der Ausschuß des Bundesrats für Justizwesen und die veréinigten Ausschüsse für Justizwesen und für Handel und Verkehr hielten heute Sitzungen.
*
Oesterreich⸗Ungarn.
Unter dem Vorsitz des Ministers des Auswärtigen Grafen von Goluchowski hat gestern eine gemeinsame Minister⸗ konferenz stattgefunden, an der die österreichischen und ungarischen Minister teilnahmen. In dieser Konferenz wurden, „W. T. B.“ zufolge, die schwebenden handelspolitischen Fragen eingehend besprochen.
Laut Meldung des „Wiener Telegr. Korrespondenz⸗ bureaus“ ist, da es bisher noch immer nicht gelungen ist, die bei den Verhandlungen mit der Schweiz zutage getretenen Differenzen vollständig zu beseitigen, für die Zeit vom 1. März bis 11. März ein Handelsprovisorium vereinbart worden, nach dem die österreichisch⸗ungarischen Provenienzen bei Ein⸗ fuhr in die Schweiz auf dem Fuße der Meistbegünstigung unter Aufrechterhaltung der schon vom 1. Januar 1906 ab von schweizerischer Seite gewäͤhrten Spezialbegünstigungen behandelt werden sollen. Auch die schweizerischen Provenienzen genießen bei Einfuhr in das österreichisch⸗ungarische Zollgebiet die Meistbegünstigung auf Grund des am 1. März in Kraft tretenden autonomen und Konventionaltarifes.
— Das österreichische Herrenhaus ist, wie „W. T. B.“ berichtet, in seiner gestrigen Sitzung den Beschlüssen des Abgeordnetenhauses, betreffend das Scheckgesetz, sowie be⸗ züglich des Gesetzes, betreffend die Gesellschaften mit be⸗ schränkter Haftung, beigetreten.
— Eine Kundmachung der Koalition an die un⸗ garische Nation weist, obiger Quelle zufolge, darauf hin, daß die Auflösung des Abgeordnetenhauses nicht nur darum erfolgt sei, weil die Mehrheit die absoluten militä⸗ rischen Hoheitsrechte nicht anerkennen könne, sondern auch, um die Selbstbestimmung der Nation auf wirtschaft⸗ lichem Gebiete zu vereiteln, ohne Rucksicht darauf, daß die gesetzwidrig zustande gekommenen Handelsverträge für das Land nicht bindend seien. Die Kundmachung fordert sämtliche Bürger ohne Unterschied der Partei auf, gegen die gesetzwidrigen Maßnahmen der Regierungsgewalt unermuͤdlichen Widerstand zu leisten. Den einmütigen Kampf um die Ver⸗ teidigung der Verfassung müsse schließlich der Sieg krönen.
— Der Graf Julius Andrassyhat einen offenen Brief an seine Wähler gerichtet, in dem er die Verhandlungen darlegt, die er im Auftrage der Koalition mit dem König geführt hat. T
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Er sagt, nach einer Depesche des „W. T. B.“, in dem Briefe u. a.:
„Eine Verständigung war unmöglich, weil man das Recht des Parlaments bestritten hat, bei Fragen der Heeresorganisation, bei Bestimmung der Sprache mitzuwirken und Bedingungen für die Be⸗ willigung des Rekrutenkontingents aufzustellen. Aus diesem Grunde wollte man auch geringfügige Konzessionen nicht machen, um dem grund⸗ sätzlichen Standpunkt der Krone bezüglich der Militärhoheitsrechte nicht zu präjudizieren; man lehnte jede Art des Kompromisses ab und forderte unbedingte Unterwerfung.“ Andrassy erklärte ferner: falls er sich um des Friedens willen entschlossen haben würde, ein Kabinett 31 bilden, so würde seine Aufopferung ganz vergebens gewesen sein, di Nation wäre ihm nicht auf dem Wege der Demütigr gefolgt und der Frieden wäre nicht eingekehrt. Er hätte er den ihm aufgezwungenen Kampf aufnehmen müssen, ihm auch persönlich peinlich wäre, da ihn Bande der Liebe 1 Dankbarkeit mit dem Monarchen verknüpften. Andrassy spricht dan die offnung aus, daß innerhalb der gesetzlichen Frist di
für das Abgeordnetenhaus stattfinden würden, und schließ
sagt, die ungarische Nation jage keinen unerreichbare
Utopien n. sondern halte nur an dem verfassungsmäßigen Recht, für dessen Behauptung sie kämpfe, fest.
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Großbritannien und Irland. 8 Unterhaus bewilligte gestern verschiedene Nach⸗ agsforderungen, darunter eine Summe von 54000 Pfund Sterl. zur Entschädigung französischer Fischer in Neufundland emäß den Bestimmungen des englisch⸗französischen Abkommens sowie eine Summe von 8500 Pfund Sterl. zur Befriedigung der schiedsgerichtlich anerkannten Entschädigungsansprüche in der Samoaangelegenheit. Im Laufe der Verhandlungen erklärte, wie „W. T. B.“ be⸗
Frichtet, der Minister des Aeußern Sir Edward Grey in Be⸗
antwortung einer Anfrage, die Gründung einer Hamburgischen und englisch⸗amerikanischen Nilgesellschaft scheine keinen Anlaß zur Be⸗ kämpfung zu bieten. Diese Angelegenheit sei keine solche, die eine Untersuchung von seiten der Regierung erfordere oder in die die Regierung sich einmischen könne. 8 Frankreich. ü Im Senat stand gestern eine Interpellation des Senators Goulaine (Rechte) über die Vorfälle bei der Inventar⸗ aufnahme in der Kirche von St. Servan und die Frage der Herabsetzung des Briefportos zur Beratung. In der Begründung seiner Interpellation sprach Goulaine, nach dem Bericht des „W. T. B.“, sein Bedauern darüber aus, daß man die Offiziere in die Notwendigkeit versetzt habe, zwischen dem Gehorsam gegenüber ihrem Glauben und dem Gehorsam gegenüber dem Gesetze zu wählen Die Armee dürfe zu derartigen Auf⸗ trägen nicht benutzt werden. Der Minister des Innern Dubief erwiderte, die Verantwortlichkeit für die bei den Inventar⸗ aufnahmen vorgekommenen Ausschreitungen treffe diejenigen, die im Interesse der Wahlagitation das Trennungsgesetz als Vorwand gebrauchten, um das Land zu beunruhigen. Der Mmnister bersicherte, die Gendarmerie habe nicht genügt, und man sei deshalb gezwungen gewesen, Militär zu verwenden; die Offiziere hätten ihre militärische flicht erfüllen müssen „Wenn Sie heute“, sagte der Minister, „die Offiziere zum Ungehorsam auffordern, was würden Sie morgen den Antimilitaristen sagen, die zur Desertion aufreizen?“ Dubief schloß mit der Erklärung, daß die Regierung entschlossen sei, die Aufrecht⸗ haltung der Ordnung zu sichern. Damit war der Zwischenfall erledigt. . Hierauf begann die Diskussion über die Frage der Herab⸗ etzung des Briefportos. Vorher wies der Ministerpräsident Rouvier darauf hin, daß die Kammer die Herabsetzung mit
er großen Mehrheit von 525 Stimmen beschlossen habe, und
bat, die Frage zu erörtern und darauf zur Verhandlung über den Entwurf, betreffend die provisorischen Budget⸗ zwölftel, überzugehen, der heute amtlich verkündet werden müsse.
Nach dem Referat des Senators Perincarrés erklärte der Ministerpräsident, die Frage der Portoermäßigung sei zu einer politischen geworden. Der Senator Maguin protestierte dagegen und ersuchte Rouvier um, Zurücknahme dieser Erklärung, da es sich nicht um eine politische Frage handele. Rouvier erwiderte, er könne, ohne ein Vertrauensvotum erhalten zu haben, den Senat nicht verlassen, und fragte, wer die Vorlage über die Budgetzwölftel zur Abstimmung bringen solle, wenn sich das Kabinett zurückzöge. Der Ministerpräsident bat den Senat dringend, die Portoherabsetzung zu genehmigen. Maguin brachte darauf eine Tagesordnung ein, die die Trennung der Portoherabsetzung von der Budgetvorlage fordert. Der Senator Leydet beantragte, die Debatte über die letztere zu vertagen und über die Postreform zu verhandeln. Der Ministerpräsident hielt die Forderung eines Vertrauensvotums aufrecht und erklärte, er werde nicht eher in die Kammer zurückkehren, bis die Postreform beschlossen sei. Der Antrag Leydet wurde darauf mit 221 gegen 69 Stimmen angenommen.
Nach weiterer kurzer Debatte wurde die Herabsetzung des Portos mit 159 gegen 92 und die Vorlage, betreffend die provisorischen Budgetzwölftel, einstimmig mit 257 Stimmen angenommen. 8
— Die Deputiertenkammer hat gestern in ihrer Vor⸗ mittagssitzung mit 343 gegen 187 Stimmen endgültig den Antrag angenommen, nach dem das Privileg der Haus⸗ brenner wieder hergestellt werden soll, und darauf die Be⸗ ratung des Kriegsbudgets begonnen. 1
Der Kriegsminister Etienne erklärte auf eine Anfrage, die Deputierten und Senatoren, die der Reserve oder der Terri⸗ torialarmee angehören, würden im Falle eines Krieges am achten Tage nach der Mobilisation zu ihrem Truppenteil zu stoßen haben. Uebrigens bereite die Regierung einen Gesetzentwurf vor, durch den die Organisation der öffentlichen Gewalten in Kriegszeiten er⸗ folgen solle.
In der Abendsitzung genehmigte die Kammer endgültig die vom Senat zurückgekommenen Vorlagen, betreffend die zwei provisorischen Zwölftel und betreffend die Postreform.
Entsprechend den Beschlüssen der Kammer und des Senats wird vom 16. April ab das Briefporto im inneren Verkehr und im Kolonialverkehr von 15 auf 10 Cts. herabgesetzt.
— Bei der Inventaraufnahme in der Kirche bei Saugues (Dep. Haute⸗Loire) ist es gestern, „W. T. B.“ zu⸗ folge, zu einem heftigen Zusammenstoß zwischen den Beamten und der Bevölkerung gekommen. Die Gendarmen wurden umzingelt und geschlagen; ein Wachtmeister und ein Beamter wurden schwer verletzt. Die Gendarmen gaben schließlich Revolverschüsse ab und verletzten etwa 15 Personen, darunter zwei tödlich. 8 . 8
Rußland. 1
Wie „W. T. B.“ meldet, sind in Warschau drei Personen unter dem Verdachte, den Generaldirektor der Weichseleisenbahnen JIwanow ermordet zu haben, verhaftet worden. In Lodz wurden gestern sieben Staatsmonopolläden geplündert und ihre Kassen aus⸗ geraubt. Auf der Station Gatschina wurde gestern abend der Betriebschef der Warschauer Bahn Ruchlow von mehreren Personen überfallen und schwer verwundet. Die Täter, die flüchteten, erschossen einen Schutzmann und verwundeten einen zweiten. Durch verbrecherische Brandstiftungen sind etwa 30. Magazine auf der Station Abarni und ferner die ganze Ortschaft Tokokkaturi zerstört worden.
Schweiz.
Der Bundesrat hat gestern, „W. T. B.“ zufolge, einer Verlängerung des Handelsprovisoriums mit Oester⸗ reich⸗Ungarn bis zum 11. März zugestimmt. “
Belgien.
Die Repräsentantenkammer setzte in ihrer gestrigen Sitzung die Debatte über den Congostaat fort.
Der Justizminister van den Heuvel verlas, dem Bericht des „W. T. B.“ zufolge, Briefe eines Richters und eines Konsuls, worin diese die von dem Sozialisten van der Velde in der Sitzung vom 20. d. M. ausgesprochene Verdächtigung zurückweisen, daß sie mit der Verteilung von Geldern an die Presse etwas zu tun gehabt hätten. Verhaegen (kath.) sprach sich für schleunige Einbringung einer Vorlage, betreffend die Reorganisation der Kolonie, aus. Bertrand (Soz.) verlangte eine ge⸗ naue Darlegung der Finanzlage des Congostaats, der mit einem Fehlbetrage von mehr als 100 Mihionen Francs arbeite, während der König fortgesetzt Millionen für Luxusbauten in Belgien ausgebe. Woeste (Rechte) erklärte, die Angriffe gegen den Congo⸗ staat seien von England ausgegangen, jedoch glaube er an die Mög⸗ lichkeit einer ehrenhaften Auseinandersetzung mit England. Unmöglich könne Belgien die mit seinem eigenen Blute aufgeschlossene Kolonie aufgeben. Zahlreiche Mißbräuche und ein verdammenswertes Ver⸗ waltungssystem beständen am Congo. Abhilfe müsse eintreten, aber ein barbarisches Land sei nicht mit den in zivilisierten Ländern üblichen Mitteln zu zivilisieren. Für kindliche Völker sei der Zwang ein not⸗ wendiges Uebel. Colfs (Katholik) warf der Regierung Hartnäckig⸗ keit in der Verteidigung des Congostaats vor.
Darauf wurde die Fortsetzung der Debatte auf heute vertagt.
“ Norwegen.
83 dem gestern abgehaltenen Staatsrat wurde, „W. T. B.“ zufolge, beschlossen, einen Gesetzentwurf, betreffend eine Stempelsteuer auf Schuldscheine, Schecks, Bank⸗ enweisungen und Versicherungspolicen einzubringen. Es wurde vorgeschlagen, die Stempelabgabe für Schuld⸗ scheine auf 4 Oere für je 200 Kronen bis zu 1000 Kronen und auf 50 Oere für je 1000 Kronen und darüber fest⸗ zusetzen. Für Schecks, Bankanweisungen, die auf 100 Kronen und mehr lauten, soll die Stempelabgabe 4 Oere ohne Rücksicht auf die Größe der Summe betragen, für Lebensversicherungen werden 50 Oere für jede 1000 Kronen vorgeschlagen. Die Einnahmen aus diesen Stempelabgaben werden auf 850 800 Kronen insgesamt berechnet. Frei von Abgaben sollen alle öffentlichen Anweisungen oder Schecks sein. Der Staatsrat beschloß ferner, einen Gesetzentwurf über die Staats⸗ und Kommunalbeiträge zum Unterstützungs⸗ fonds für Arbeitslose einzubringen. Das Gesetz soll am 1. Mai 1906 in Kraft treten und bis spätestens Ende 1910 in Geltung bleiben.
Amerika.
Der Präsident Roosevelt hat, nach einer Meldung des „Reuterschen Bureaus“, um die Notwendigkeit zu betonen, das Personal der Armee und Marine in Friedenszeiten auf der höchsten Stufe der Leistungsfähigkeit zu erhalten, um für den Fall des Krieges gerüstet zu sein, ein Schreiben an den Kriegssekretär gerichtet, in dem er die Heldentaten Togos auf⸗ zählt und zu Nutz und Frommen der amerikanischen Soldaten und Seeleute Togos Armeebefehl bei Beendigung des
russisch⸗japanischen Krieges wiedergibt. Dieser Brief ist als allgemeiner Armeebefehl verbreitet worden.
— Im Kongreß ist durch das Kongreßmitglied Sheppard eine Resolution eingebracht worden, durch die der Präsident Roosevelt aufgefordert wird, dem Kongreß über die zwischen dem Staatsdepartement und Deutschland bezüglich des Zoll⸗ tarifs getroffene Regelung oder Vereinbarung Mitteilungen zukommen zu lassen.
Asien.
Nach einer Depesche des W. T. B sind die aus Nanchang geflüchteten Fremden, an Zahl dreiunddreißig, in Kiukiang angekommen. Gestern sind der französische Kreuzer „Descartes“ und das amerikanische Kanonenboot „Quiros“ nach Kiukiang abgegangen, wo sich zwei englische Schiffe, „Clio“ und „Teal“, befinden.
Parlamentarische Nachrichten.
Vor Eintritt in die Tagesordnung der heutigen (53.) Sitzung des Reichstags, welcher der Staatssekretär des Reichsschatzamts Freiherr von Stengel beiwohnte, teilte der Präsident Graf von Ballestrem dem Hause mit, daß das Präsidium des Reichstags aus Anlaß der Silbernen Hochzeit der Kaiserlichen Majestäten und der Vermählung Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen Eitel⸗Friedrich mit Ihrer Hoheit der Herzogin Sophie Charlotte von Oldenburg den Majestäten am 25. d. M. und am gestrigen Tage dem hohen Brautpaar die Glückwünsche des Reichstags dargebracht habe, die huldvollst und dankend entgegengenommen worden sind.
Auf der Tagesordnung des heutigen Schwerinstages stand an erster Stelle die erste Beratung des von den Abgg. Nißler und Hufnagel (dkons.) am 29. November 1905 eingebrachten Gesetzentwurfs, betreffend Gewährung von Beihilfen an Kriegsteilnehmer.
Der Gesetzentwurf, der 8 Paragraphen enthält, besagt in § 1, daß die Kriegsteilnehmer, wenn sie sich in unterstützungsbedürftiger Lage befinden, insbesondere, wenn sie für ihren Unterhalt auf ein Einkommen von weniger als 600 ℳ angewiesen sind, und wenn ihre Erwerbsfähig⸗ keit auf weniger als ein Drittel herabgesetzt ist, oder wenn sie das 60. Lebensjahr vollendet haben, eine monatlich im voraus zahlbare Beihilfe von 120 ℳ jährlich erhalten sollen. Nach § 2 sollen die Hinterbliebenen das Gnadenquartal erhalten. Nach § 3 unterliegt die Beihilfe nicht der Pfändung. § 4 umschreibt den Kreis, der von der Beihilte ausgeschlossenen Personen, wozu außer den Invalidenpension⸗ beziehern und den Nichtreichsangehörigen auch solche gehören sollen, die noch ihrer Lebensführung der beabsichtigten Fürsorge als unwürdig anzusehen sind. § 5 schließt den Rechtsweg aus. § 6 be stimmt die Einstellung der Zahlung, wenn eine ihrer Voraussetzungen in Wegfall gekommen ist. Nach § 7 sollen die Mittel alljährlich auf den Reichsetat gebracht werden und in wird als Termin des Inkrafttretens der 1. April 1906 festgesetzt. 8
(Schluß des Blattes.)
— In der heutigen (33.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten, welcher der Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten Dr. Studt beiwohnte, teilte Fanächst der Präsident von Kröcher mit, daß das Präsidium am Sonn⸗ tag bei Ihren Majestäten und am Dienstag bei dem hohen Brautpaar eine Audienz und die Ehre gehabt habe, die Glückwünsche des Hauses auszusprechen. Ihre Majestäten sowohl wie das hohe Brautpaar hätten dafür huldvoll gedankt und den Präsidenten beauftragt, Ihren Dank dem Hause ab⸗ zustatten.
Sodann wurde die zweite Beratung des Staats⸗ haushaltsetats für das Etatsjahr 1906 im Etat des Ministeriums der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinalangelegenheiten bei den Ausgaben für das Elementarunterrichtswesen fortgesetzt.
Unter diesen Ausgaben befinden sich auch nicht pensionsfähige Zulagen für die dienstältere Hälfte der Direktoren, der Oberlehrer usw. an Seminaren und Präparandenanstalten.
Die Abgg. Freiherr von Zedlitz und Neukirch (freikons.) und Genossen beantragen:
I. diese Zulagen in pensionsfähige zu verwandeln, für den Fall der Ablehnung dieses Antrages die Staats⸗ regierung wiederholt aufzufordern, die Zulagen für die dienstältere Hälfte der Direktoren, Oberlehrer, Lehrer und Lehrerinnen an den Seminaren und Präparandenanstalten durch den nächsten Staats⸗ haushaltsetat pensionsfähig zu machen,
II. die Staatsregierung zu ersuchen, behußßs Erhöhung des Mindestbetrages der Dienstalterszulagen der Volks⸗ schullehrer und lehrerinnen den Fonds Kap. 121 Titel 34 (Bei⸗ hilfen an leistungsschwache Schulverbände) durch den nächsten Staats⸗ haushaltsetat um weitere 2 Millionen Mark zu verstärken.
Die Abg. Keruth (freis. Volksp.) und Genossen bean⸗ tragen,
die Staatsregierung zu ersuchen, zur Gewährung von Bei⸗ hilfen an leistungsschwache Schulverbände in den nächsten Staatshaushaltsetat mindestens weitere 2 Millionen Mark einzu⸗ stellen mit der Maßgabe, daß Beihilfen nicht nur leistungsschwachen Schulverbänden im Osten, sondern entsprechend auch solchen in anderen Landesteilen behufs Erhöhung des Mindestgrundgebalts sowie des Mindestbetrages der Dienstalterszulagen der Volksschul⸗ lehrer und ⸗lehrerinnen gewährt werden.
Bei den Ausgaben für die Seminare tritt
Abg. Ziesché (Zentr.) für Hebung des gesamten Seminarlehrer⸗ standes durch Besserung der Gehalts⸗ und Pensionsverhältnisse und für eine Vermehrung der Seminarlehrerstellen ein. Nur ein Zehntel der Lehrer erreiche jetzt das Höchstgehalt nach 31 Dienstjahren. Wenn die Seminarlehrer nicht auf der Höhe der Zeit ständen, dann erhalte man ein minderwertiges Lehrerpersonal. Allein in der Rheinprovinz beständen 83 verschiedene Gehaltssätze. Der Weg, den die Lehrerschaft jetzt zur Verbesserung ihrer Verhältnisse einschlage, durch die Organisation in den Lehrervereinen auf eine Verbesserung der Lehrergehälter hinzu⸗ wirken, sei kaum der richtige. Positiv würden diese Bewegungen kaum etwas leisten, dagegen würden sie die Unzufriedenheit in den Lehrer⸗ kreisen in Permanenz erklären. Die Regierung solle wenigstens die jungen Hilfslehrer besser besolden, die sich in einer sehr schlimmen Lage befänden. Sie könnten mit 50 ℳ monatlich wirklich nicht be⸗ stehen. Ferner sei zu wünschen, daß die Zulagen, welche die dienst⸗ ältere Hälfte des gesamten ordentlichen Lehrerpersonals beziehe, pensionsfähig gemacht würden. Ein Mißstand bestehe hinsichtlich der Differenz in der Höhe der Stipendien in den öffentlichen und der⸗ jenigen in den privaten Präparandenanstalten. Abg. Ernst (freis. Vgg.): Gerade die Seminarlehrer sind in der Lage, auf die Entwickelung unserer Volksschule und damit auf die Entwickelung unseres gesamten Volkslebens einen ungeheuren Einfluß auszuüben. Deshalb müssen sie auch so gestellt werden, daß sie diese hohe Aufgabe erfüllen können. Der Antrag Keruth will ebenso wie der Antrag Zedlitz den Fonds zur Erhöhung des Mindest⸗ betrages der Dienstalterszulagen für das Volksschullehrerpersonal um 2 Millionen erhöhen. Die uns vorliegenden Petitionen verlangen Staats⸗ mittel in Höhe von 5 Millionen Mark zur Beseitigung der unbilligsten
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Ungleichheiten in der Lehrerbesoldung. Wir haben nicht weniger als 8000 Halbtagsschulen. Die fehlenden Lehrerstellen haben eine erschreckend hohe Zahl erreicht, die man mit 18 000 eher noch zu niedrig einschätzt. Die gesetzliche Bestimmung, nach der dem unverheirateten Lehrer mit eigenem Hausstande derselbe Wohnungsgeldzuschuß zusteht, wie dem verheirateten, hat in der Praxis zu Unzuträglichkeiten und Benach⸗ teiligungen geführt. In einer Reihe von Gemeinden in verschiedenen Landesteilen ist neuerdings der Wert des Brennmaterials, der bisher bei der Persionsberechnung mit veranschlagt wurde, davon aus⸗ geschlossen worden. Dadurch ist wiederum den Lehrern eine Ver⸗ schlechterung ihrer Pensionssätze erwachsen.
Abg. Dr. von Heydebrand und der Lasa (kons.): Die Tendenz des ersten Antrages Zedlitz ist meinen Freunden purchaus sympathisch. Es ist uns aber fraglich, ob das in der vorgeschlagenen Form gemacht und ob der Antrag so angenommen werden kann, da eine Zustimmungserklärung der Staatsregierung noch nicht vor⸗ liegt und er ohne eine solche ein Schlag ins Wasser sein dürfte. Ferner hat sachlich ein Teil meiner Freunde Be⸗ denken, bei dieser Gelegenheit einen Teil der Beamten heraus⸗ zugreifen und diesen eine Besoldungsverbesserung zu teil werden zu lassen. Alle meine Freunde sind einig darin, daß die Ungleichheiten in der Lehrerbesoldung beseitigt werden müßten. Wir wünschen des⸗ halb dringend, daß in einer umfassenden organischen Weise geholfen wird. Wenn dies auf dem Wege der Erhöhung des Fonds geschähe, würden wir damit einverstanden sein. Wir haben aber das Bedenken, daß eine solche mechanische Erhöhung eventuell einer organi⸗ schen Neuordnung des Volksschullehrerbesoldungswesens entgegen⸗ wirken könnte, namentlich solange das Volksschulunterhaltungs⸗ gesetz noch nicht fertiggestellt ist. Es handelt sich doch darum, daß auch die Unterhaltungspflichtigen bei der Erhöhung der Gehälter hberangezogen werden können. Darüber sind wir einig, daß die im Lehrerbesoldungsgesetz von 1897 aufgestellten Grundsätze in ihrer Schroffheit nicht werden aufrecht erhalten werden können. Wir wollen aber eine organische und keine stückweise Regelung, und lediglich aus diesem Grunde sind wir zur Zeit nicht in der Lage, den Antrag Keruth anzunehmen. 1
Abg. Rzesnitzek (freikons.) empfiehlt den Antrag Zedlitz und widerspricht der Beharptung, daß die polnischen Lehrer in den Ost⸗ marken bedrückt würden. Er müsse es durchaus zurückweisen, daß man einzelne Klagen in dieser Weise verallgemeinere. Der Redner verliest eine Reihe von polnischen Preßäußerungen, aus denen hervor⸗ gehe, daß die Versöhnungspolitik, die man gegenüber den Polen ver⸗ sucht habe, vollständig Fiasko gemacht habe. Je stärker die Angriffe der Polen gegen die preußischen Schulen seien, mit desto größerer Liebe würden die deutschen Lehrer die polnischen Kinder erziehen.
Abg. Kopsch (fr. Volksp.): Die Anerkennung der Tätigkeit der Seminarlehrer durch den Abg. von Heydebrand ist sehr erfreulich. Er hat ferner anerkannt, daß Mißstände in der Lehrerbesoldung bestehen, aber er will unseren Antrag nicht annehmen, well er eine umfassende und organische Reform des Lehrerbesoldungsgesetzes wünscht. Diesen Wunsch teilt das ganze Haus mit ihm, aber seine Erfüllung hat leider nach den Erklärungen des Ministers noch gute Wege. Wenn der Abg. Zieschb von ungünstigen Erfahrungen mit den Volksunterhaltungsabenden in Oberschlesien sprechen konnte, so dürfen diese Erfahrungen nicht verall⸗ gemeinert werden. Die Volksunterhaltungsabende haben eine große sozialpolitische Bedeutung; denn sie sind geeignet, die Gegensätze zwischen den einzelnen Bevpölkerungsklassen mehr und mehr zu überbrücken. Der preußische Lebrerverein und der Lehrertag vom 25. Dezember 1905 sind von verschiedenen Seiten angegriffen worden. Es ist nicht richtig, daß der preußische Lehrerverein eine politisch freisinnige Organisation sei. Im Gegenteil, er hält sich von Partei⸗ politik und konfessionellen Streitigkeiten vollkemmen fern und arbeitet lediglich zum Wohle der Schule und des Lehrerstandes. Die „Kreuz⸗ zeitung“ bezeichnet Redner, die sich an den Verhandlungen des Lehrer⸗ tages beteiligten, als Schwätzer und spricht von fulminanten Phrasen und Unsinn; dabei hat das Blatt den Mut, sich über den Ton dieser Versammlung zu beklagen, der so gewesen sei, daß man sich über den Geist in der Schule den ernstesten Besorgnissen hingeben müsse. Der Ton auf dem Lehrertage war allerdings ein anderer als der im e Busch, den die „Kreuzzeitung“ noch nicht beanstandet hat.
ie Lehrerschaft lehnt solche Vorwürfe ab. Redewendungen wie die: „Die Minister können uns sonst was!“ wären auf deutschen Lehrertagen undenkbar, jedenfalls würden solche Aeußerungen, wenn sie als Entgleisungen eintreten sollten, richt die jubelnde Zu⸗ stimmung der Versammlung, sondern ernste Verurt ilung finden. Weitere Unterstellungen leistete sich der „Reichsbote“, indem er die Lehrerschaft einer Hinneigung zum Freidenkertum und zur Sozial⸗ demokratie verdächtigte. Ich muß es mir versagen, auf diese Ver⸗ dächtigungen etwas zu erwidern: die deutsche Lehrerschaft steht zu hoch, als daß sie mit solchen Verdächtigungen erreicht werden könnte. Zu meiner Freude hat sich auch bisher in diesem hohen Hause noch kein Redner gefunden, der sich den Ansichten nach der Art derjenigen, die ich soeben erwähnt habe. angeschlossen hätte. Ich möchte aber nicht unter⸗ lassen, zu erwähnen, daß die „Kölnische Zeitung“ geschrieben hat, daß der Lehrertag einen Lichtblick in trüber Zeit bedeute — Aber auch der Herr Minister hat sich nicht gerade anerkennend über den deutschen Lehrertag ausgesprochen. Der stenographische Bericht dieser Verhand⸗ lungen wird bald vorliegen, und ich hoffe, daß dann auf Grund dieses Berichts sein Urteil doch etwas milder ausfallen wird als auf Grund der nicht korrekten Darstellungen in der Tagespresse. Der Herr Minister hat gesagt, es seien ihm viele Klagen von Lehrern zuzegangen, die sich darüber beklagten, daß sie nicht zum Worte gekommen seien. Das ist mir unverständlich, denn auf dem deutschen Lehrertage kommt jeder zu Worte, der sich gemeldet hat, und zwar in der Reihenfolge, wie er sich gemeldet hat. Für solche Klagen scheint mir auch der Herr Minister der richtige Ort nicht zu sein, sondern diese Klagen. hätte man an die Leitung des deutschen Lehrertages richten sollen.
(Schluß des Blattes.)
Dem Herrenhause sind Entwürfe von Gesetzen, betreffend die Erhebung von Kirchensteuern in den Kirchengemeinden und Gesamt⸗ (Parochial⸗) Verbänden der evangelisch⸗lutherischen Kirchen der Provinzen Hannover und Schleswig⸗Holstein sowie in den Kirchengemeinden der evangelisch⸗reformierten Kirche der Provinz Hannover, nebst Begründung und Anlagen zugegangen.
Nr. 11 des „Zentralblatts für das Deutsche Reich“, herausgegeben im Reichsamt des Innern, vom 26. Februar 1906, hat folgenden Inhalt: Versicherungswesen: Bekanntmachung, betreffend die Außerkraftsetzung von Bestimmungen des Gewerbe⸗ und des Bau⸗ unfallversicherungsgesetzes zu Gunsten von Angehörigen des Köni reichs Belgien. “
M“ Zur Arbeiterbewegung. 1
Eine in der Nacht zum Dierstag abgehaltene, stark besuchte Versammlung der Schaffner und Fahrer der Großen Berliner Straßenbahn nahm hiesigen Bläͤttern zufolge eine Resolution an, nach der die Versammlung gegen die Entlassung von acht Angestellten durch die Direktion, als Bruch des Versprechens, daß das Koalitionsrecht verbürgt sei, Einspruch erhebt und sich verpflichtet mit allen Kräften für die Organisation einzutreten, um die Direktion zu gegebener Zeit zur Erfüllung ihres Versprechens zwingen zu können Geßen die erwähnte Entlassung soll der Transportarbeiterverband beim Aufsichtsrat der Straßenbahn vorstellig werden. (Vergl. Nr. 46 d. Bl.)