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Der Bezugspreis beträgt vierteljährlich 4 %ℳ 50 ₰. Alle Postanstalten nehmen Brstellung an; für Berlin außer den Postanstalten und Zeitungsspediteuren für Belbstabholer
auch die Expedition SW., Wilhelmstraße Nr. 32. Einzelne Nummern kosten 25 ₰.
Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 30 4₰. Inserate nimmt an: die Königliche Expeditio des Deutschen Reichsanzrigers und Königlich Preußischen Staatsanzeigers
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Verlin, Donnerstag, den 1. Mürz
Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.
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Deutsches Reich.
Bestimmungen über die Anmeldung des Verkehrs der Häfen an der Unterelbe und an der Unterweser untereinander. Mitteilung, betreffend die Ausgabe eines neuen Heftes der „Entscheidungen des Oberseeamts und der Seeämter des
Deutschen Reichs“.
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Königreich Preußen. Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und sonstige Personalveränderungen. 2 Bekanntmachung, betreffend die Ziehung der 3. Klasse der 214. Königlich preußischen Klassenlotterie. Bekanntmachung, betreffend die Ein⸗ und Durchfuhr von
Schweinefleisch aus Rumänien, Serbien und Bulgarien. Erste Beilage:
Personalveränderungen in der Armee.
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sin Eitel⸗ Jahreszahl
Seine Majestät der König haben geruht: Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzes Friedrich von Preußen den Luisenorden mit der 1813/14 zu verleihen. Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Königlich ischen Offizieren folgende Orden zu verleihen, und zwar h erhalten: des
das Großkreuz des Roten Adlerordens:
General der Kavallerie und Generaladjutant Graf vo Lerchenfeld⸗Prennberg; 8
den Roten Adlerorden erster Klasse:
General der Infanterie Freiherr von und zu der Tann⸗Rathsamhausen, kommandierender General des III. Armeekorps,
General der Artillerie und Generaladjutant Freiherr von Wiedenmann;
den Roten Adlerorden zweiter Klasse mit demStern:
Generalleutnant Inama von Sternegg, Kommandeur
der 5. Division; den Roten Adlerorden zweiter Klasse:
Generalmajor Freiherr von Horn, Kommandeur der 6. Feldartilleriebrigade, .
Generalmajor und Flügeladjutant Ritter von Resch⸗ reiter, Generalmajor Freiherr von Speidel, Abteilungschef im Kriegsministerium;
die Königliche Krone zum Roten Adlerorden
dritter Klasse:
Osberst Freiherr von Gebsattel, Militärbevollmächtigter in Berlin,
Oberst Freiherr von Gebsattel, Kommandeur des 1. Ulanenregiments Kaiser Wilhelm II., König von Preußen,
Oberst Blaul, Kommandeur des 14. Infanterieregiments Hartmann;
den Roten Adlerorden dritter Klasse mit Schwertern am Ringe: b
V Oberstleutnant Graf von Montgelas, Chef des General⸗ stabes des III. Armeekorps;
den Roten Adlerorden dritter Klasse:
Oberst Freiherr von Hirschberg, Kommandeur des 1. Chevaulegersregiments Kaiser Nikolaus von Rußland,
Oberst Burckart, Kommandeur des 8. Feldartillerie⸗ regiments,
Oberst Habers regiments;
die Königliche Krone zum Roten Adlerorden vierter Klasse:
Hauptmann Burkhardt im 6. Infanterieregiment Kaiser Wilhelm, König von Preußen, Ritttmeister Freiherr von Redwitz im 1. Ulanenregiment Kaiser Wilhelm II., König von Preußen; 8 den Roten Adlerorden vierter Klasse: Major Kneußl im Infanterieleibregiment 4 Major Lang, b Major Wagner, Major Hinzler, sämtlich im 6. Infanterieregiment Kaiser Wilhelm, König von Preußen, Major Freiherr von Redwitz beim Stabe des 1. schweren Reiterregiments Prinz Karl von Bayern, ““
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ack, Kommandeur des 10. Feldartillerie⸗
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Hauptmann Distler im 6. Infanterieregiment Kaiser Wilhelm, König von Preußen, Hauptmann Se b 6 Hauptmann Hauser, ““
beide im 14. Infanterieregiment Hartmann,
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Hauptmann Gloß im 19. Infanterieregiment König Viktor
Emanuel III. von Italien, Rittmeister Freiherr H Rittmeister Braun, 8
beide im 1. Chevaulegersregiment Kaiser *
von Rußland, 111“““ Hauptmann Mohr, Hauptmann Keller,
beide im 8. Feldartillerieregiment, Rittmeister Ritter von Poschinger, jut
Generalkommandos des III. Armeekorps, 8 Hauptmann Braun im 17. Pieserieregtnet
bisher im Generalstabe des III. Armeekorps⸗ den Königlichen Kronenorden erster Klasse:
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arsdorf von Enderndorf,
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Generalleutnant Graf Eckbrecht von⸗ Dürckheim⸗
Montmartin, Kommandeur der 4. Divisiong; den Koͤniglichen Kronenorden zweiter Klasse:
Oberst Fritsch, Kommandeur des 21. Infanterieregiments, 19. Infanterieregiments
Oberst Moser, Kommandeur des König Viktor Emanuel III. von Italien, Oberst Mantey Freiherr von mandeur des 6. Infanterieregiments von Preußen;. den Königlichen Kronenor den Sberhiengmet Manz, Komi. Onhef. ents, 4 Oberstleutnant D regiments, Oberstleutnant Conradi beim Stabe des 6. Infanterie⸗ regiments Kaiser Wilhelm, König von Preußen, Oberstleutnant Hoffmann, Kommandeur des 3. Train⸗ bataillons;
den Königlichen Kronenorden vierter Klasse:
DOberleutnant Freiherr von Rotenhan im 1. Chevau⸗ legersregiment, kommandiert zur Dienstleistung als persönlicher Uiutam bei Seiner Königlichen Hoheit dem Prinzen Ludwig von Bayern, v 1 Oberleutnant Buchrucke Oberleutnant Roeder, Leutnant Stettner, Leutnant Schmitt, Leutnant Meyer, Leutnant Mayer, sämtlich im 6. Infanterieregiment Kaiser Wilhelm, 1t König von Preußen, Oberleutnant Hacker im 14. mann, Oberleutnant Naegelsbach im 19. Infanterieregiment önig Viktor Emanuel III. von Italien, DOberleutnant Theysohn, Oberleutnant Hollaender, beide im 8. Feldartillerieregiment, Leutnant Freiherr von Hofenfels, Leutnant Freiherr von Thüngen, Leutnant Freiherr von Schäͤzler, sämtlich im 1. Ulanenregiment Kaiser Wilhelm II., König von Preußen, Oberleutnant Stadelmayr, Leutnant Freiherr Kreß von Kress Leutnant Pöller, sämtlich im 1. Chevaulegersregiment Kaiser von Rußland. 8
Dittmer,
Ner Klasse:
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Infanterieregiment Hart⸗
enstein und
Nikolaus
Seine Majestät der Kaiser und König haben Aller⸗ gnädigst geruht:
dem Unterstaatssekretär im Auswäͤrtigen Amt, Wirklichen Geheimen Rat Dr. von Mühlberg die Erlaubnis zur An⸗ legung des von Seiner Majestät dem König von Rumänien ihm verliehenen Großkreuzes des Ordens der
b Rumänischen Krone zu erteilen. 8 g
8
be 8 8 Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Hofchef Seiner Hoheit des Herzogs Friedrich Ferdinand zu Schleswig⸗Holstein⸗Sonderburg⸗Glücksburg, Kammerherrn Feee von der Recke und dem Archivrat Dr. Schuster die Erlaubnis zur nlegung der ihnen verliehenen Licigreuzischen Orden zu erteilen, und zwar ersterem: des Komturkreuzes erster Klasse des Herzoglich Sachsen⸗Ernestinischen Hausordens und des Ritterkommandeur⸗ kreuzes des Königlich Großbritannischen Viktoriaordens, letzterem: des Uffizkerkreuzes des Ordens der Königlich Rumänischen Krone.
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Orff,
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Kom⸗ Kaiser Wilhelm, König
aulegers⸗
ietz, Kommandeur des 6. Feldartillerie⸗
Dien verke 3 Leichterfah
der Waren zu vermerken.
Deutsches Reich. Auf Grund des § 40 der Ausführungsbestimmungen zum Gesetze, betreffend die Statistik des Warenverkehrs mit dem Auslande, vom 7. Februar 1906 (Zentralbl. f. d. Deutsche Reich S. 137) werden über die Anmeldung des 8 Häfen an der Unterelbe und an der Unterweser untereinander nach Einvernehmen mit den beteiligten Bundesregierungen die nachfolgenden Bestimmungen getroffen, welche sofort in Kraft treten.
Berlin, den 1. März 1906.
In Vertretung: 11.“. von Posadows 8 Bestimmungen
über die Anmeldung des Verkehrs der Häfen an
Unterelbe und an der Unterweser untereinander. Werden aus dem Ausland in einem Hafen an der Unterelbe oder
an der Unterweser seewärts ankommende Waren in Leichterschiffe um⸗ geladen und in diesen nach einem andern Hafen an der Unterelbe oder an der Unterweser befördert, so hat der Schiffsführer über jedes einzelne Leichterfahrzeug und, falls die darin geladenen Waren für mehrere Häfen bestimmt sind, für jeden Bestimmungshafen ein Ladungsverzeichnis aufzustellen und der stmistischen Anmeldestelle am Umladehafen zu überreichen. Diese hat das Ladungsverzeichnis mit dem Verm umgeladene Güter“ zu versehen und alsdann der statistischen Anmeldestelle am Bestimmungshafen zu übersenden. Am Um⸗ ladehafen hat eine Anmeldung und Anschreibung der Waren für die Reichsstatistik nicht stattꝛufinden, sondern in dem⸗ 21 S is ee e W sir das Leichterschiff ver⸗ zt 6 (2) der usfübrungsbes mnungen 1 868 zum Gesen 3 dem Auslande Leichter außer den umg 1 1“ so ist im Ladungsverzeichnisse die Arl der .. — er V - Bei Umladungen aus Schi. ländischen Häfen löschen, kann der Vermerk „umgeladene
Aeun 2 in in-⸗ Güter“ in
die Zollbegleitpapiere aufgenommen werden.
Bei der Ausfuhr von Waren aus einem Hafen an der Unterelbe (mit Ausnahme des Freihafens Hamburg) oder an der Unterweser mit Umladung in das Hauvptschiff in einem anderen dieser Häfen ist die Abgabe einer für die statistische Anmeldestelle am Umladehafen bestimmten, mit dem Vermerk über die statistische Anschreibung ver⸗ sehenen Abschrift des Ladungsverzeichnisses (§ 41 (3) der Dienst⸗ vorschriften) nicht erforderlich. Es genügt eine dem Schiffs führer mitgegebene Bescheinigung der statistischen Anmeldestelle des ersten Ausgangshafens oder ein Vermerk in dem Ladungsverzeichnisse, daß die statistische Anschreibung bereits erfolgt ist. Näbere Angaben über die Art der statistischen Anschreibung können unterbleiben.
Findet die Umladung in das Hauptschiff im Freihafen Hamburg statt, so ist der statistischen Anmeldestelle am ersten Ausgangshafen vom Schiffsführer eine Abschrift des Ladungsverzeichnisses zu über⸗ reichen. Die Anmeldestelle trägt den Vermerk über die vorgenommene statistische Anschreibung ein und übersendet die so vervollständigte Ab⸗ schrift des Ladungsverzeichnisses dem Zollstatistischen Bureau in Hamburg. In diesen Fällen ist die sonst nach § 41 (3) der Dienstvorschriften vorgeschriebene Aufnahme der statistischen Nummern, denen die Waren zugewiesen, der Nummern der Verkehrsnachweisungen, in denen die Waren angeschrieben sind, ferner der Blatt⸗ und laufenden Zahlen, unter denen die Anschreibung erfolgt ist, endlich des Monats⸗ drittels, auf das die Verkehrsnachweisungen sich beziehen, nicht er⸗ forderlich.
Werden Waren vom Freihafen Hamburg seewärts nach einem Hafen an der Unterweser gesandt, um von dort mit einem anderen Schiffe nach dem Ausland ausgeführt zu werden, so ist in der vom Schiffsführer in Hamburg eingereichte Abschrift des Ladungs⸗ verzeichnisses vom Hamburgischen Zollstatistischen Bureau, das die Anschreibung der Waren für die Reichsstatistik bewirkt hat, ein Vermerk über die vorgenommene statistische Anschreibung einzutragen. Die im § 42 (3) der Dienstvorschriften vorgeschriebenen Angaben in diese Abschriften der Ladungsverzeichnisse aufzunehmen, ift nicht erforderlich.
Erfährt im Umladehafen das ursprüngliche Bestimmungsland der Waren eine Aenderung, so ist von der Anmeldestelle dieses Hafens der Anmeldestelle am ersten Ausgangshafen hiervon Mitteilung zu machen, die das Weitere wegen Berichtigung der ersten Anschreibung veranlaßt.
Auf die statistische Behandlung des vorstehend nicht genannten Verkehrs der Häfen an der Unterelbe und an der Unterweser unter⸗ einander finden die Bestimmungen in § 41 (1) der Dienstvorschriften zum Gesetze, betreffend die Statistik des Warenverkehrs mit dem Aus⸗ lande, vom 7. Februar 1806 Anwendung⸗ 8
Fer den Umladeverkehr zwischen Bremen und Bremerhaven kann der Senat der freien Hansestadt Bremen weitergehende Erleichterungen gewähren. b
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Bandes der im Reichs⸗
Das vierte Heft des sechzehnten Entscheidungen des
amt des Innern herausgegebenen „ 18 Oberseeamts und der Seeämter des Deutschen
Reichs“ ist im Verlage von L. Friederichsen u. Co. in Ham⸗ burg erschienen und zum Preise von 3,00 ℳ zu beziehen.
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