1906 / 115 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 16 May 1906 18:00:01 GMT) scan diff

Meßtischblätter im Maßstabe 1:25 000.

Auf Grund der Neuaufnahmen sind anschließend an die in der Anzeige vom 5. März 1906 verzeichneten Blätter die nachstehenden in Lithographie hergestellt und veröffentlicht worden: 7710. Wernersdorf,

712. Gr.⸗Waplitz, 1263. Culm,

1265. Blandau, 1349. Papau,

2610. Strelln 2751. Gr.⸗Görschen, 2808. Eckartsberga, 3327/3372. Frankfurt a. M., 3333. Güntershof, 3338/3380. Gestungshausen,

3377/3414. Hermanns⸗Koppe, 3378. Rossach,

3410. Sachsenhausen, 3411. Gr⸗Krotzenburg und 3413. Sail⸗Höhe. Der Vertrieb erfolgt durch die Verlagsbuchhandgung von R. Eisenschmidt hierselbst, Dorotheenstraße 70 A. Der Preis eines jeden Blattes beträgt 1 Die Anweisung für den Dienstgebrauch zu dem ermäßigten Preise von 50 für jedes Blatt erfolgt durch die Plankammer der Kẽ nglichen Landesaufnabme hierselbst, NW. 40, Herwarthstr.“2 u. 3.

Berlin, den 15. Mai 1906.

Königliche Landesaufnahme. Kartographische Abteilung. Villain,

Oberst und Abteilungechef.

Abgereist: Seine Erzellenz der Staats⸗ und Justizminister Dr. Beseler sowie der Ministerialdirektor, rkliche Geheime Oberjustizrat Dr. Lisco, nach der Rheinprovinz. W“

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 16. Mai.

Seine Majestät der Kaiser und König hörten de im Schlosse Urville die Vorträge⸗ des Vertreters des uswärtigen Amts, Gesandten Dr. Freiherrn von Rücker⸗ Jenisch, des Staats⸗ und Kriegsministers, Generalleutnants von Einem, des Chefs des Generalstabs der Armee, General⸗ leutnants von Moltke und des Chefs des Militärkabinetts, Generalleutna rafen von Hülsen⸗Haeseler.

G Seine Königliche Hoheit der Prinz⸗Regent von Bayern haben Allergnädigst den 5 räten Vogl und Lang den Rang der Klasse II der Beamten der Militärverwaltung zu verleihen und den Oberkriegsgerichts⸗ rat Mayer vom Generalkommando II. Bayerischen Armee⸗ orps zum Reichsmilitärgerichtsrat beim Bayerischen Senat richts zu ernennen.

des Reichsmilitärge

Der Ausschuß des Bundesrats für Handel und Verkehr,

ie vereinigten Ausschüsse für Justizwesen und für Handel und Verkehr sowie die vereinigten Ausschüsse für Handel und Verkehr und für Zoll⸗ und Steuerwesen hielten heute Sitzungen.

Der Obermilitäranwalt Freiherr von Pechmann vom Reichsmilitärgericht ist vom Urlaub zurückgekehrt.

Der Geheime Regierungsrat Dr. Hauck in Lüneburg ist der Königlichen Regierung in Breslau zur weiteren dienstlichen Verwendung überwiesen worden.

Die Versetzung des Regierungsrats Dehne von Merse⸗ burg nach Bromberg ist zuruͤckgezogen, der Regierungsrat Dr. von Rose in Merseburg der Königlichen Regierung in Brom⸗ berg, der Regierungsrat von Saltzwedel aus Königsberg der Königlichen Regierung in Lüneburg, der Regierungsrat Bärwinkel in Cassel der Königlichen Direktion für die Ver⸗ waltung der direkten Steuern in Berlin zur weiteren dienst⸗ lichen Verwendung und der Regierungsassessor Hartwig in Oschersleben dem Königlichen Polizeipräsidium in Berlin zur Beschäftigung bei dem Schiedsgericht für Arbeiterversiche⸗ rung überwiesen, der Regierungsassessor Kuhn aus Stade dem Landrat des Landkreises Bochum, der Regierungsassessor Zimmer aus Breslau dem Landrat des Landkreises Fulda, der Regierungsassessor Dr. Gelpke aus Königsberg dem Landrat des Kreises Köslin, der Regierungsassessor Freiherr von Oer aus Münster dem Landrat des Landkreises Königs⸗ berg, der Regierungsassessor Prochnow aus Gumbinnen dem Landrat des Landkreises Aachen und der Regierungsassessor Dr. Hecht in Jüterbog dem Landrat des Landkreises Oschers⸗ vaee zur Hilfeleistung in den landrätlichen Geschäften zugeteilt worden.

Laut Meldung des „W. T. B.“ sind S. M. S. „Für st Bismarck“ mit dem Chef des Kreuzergeschwaders und S. M. Tpdbt. „S. 90“ vorgestern in Nanking eingetroffen.

S. M. S. „Iltis“ ist gestern in Futschau eingetroffen und geht morgen von dort nach Amoy in See.

S. M. S. „Condor“ ist gestern von Sydney nach Auck⸗ land (Neu⸗Seeland) in See gegangen.

Elsaß⸗Lothringen.

Seine Majestät der Kaiser begab Sich gestern, „W. T. B.“ zufolge, nach Beendigung der mllitärischen Uebung nach Gravelotte, wo Er die Gedenkhalle, und hierauf nach Rezonville, wo Er das Quartier, das Seine Majestät

er Kaiser Wilhelm I. am 16., 17. und 18. August be⸗

wohnt hatte, besuchte. Von dort kehrte Seine Majestät nach dem Kasino des Generalkommandos in Metz zurück und begab Sich gegen 1 Uhr in das Bezirkspräsidium, um mit Gefolge bei dem Grafen von Zeppelin das Frühstück ein⸗ zunehmen. Nach dem Frühstück ließ Sich Seine Ma⸗ jestät der Kaiser im Garten des Bezirkspräsidiums durch den Oberstleutnant Schramm vom sächsischen Fußartillerieregiment Nr. 12 Modelle alter griechischer und römischer Wurfgeschütze vorführen, hörte hierauf Vorträge des Metzer Liederkranzes, der lothringische Volkslieder vortrug, und empfing die Mitglieder des lothringischen Landesausschusses mit dem Präsidenten Jaunez an der Spitze. Danach kehrte Seine Majestät im Automobil nach Schloß Urvill

g.

ODesterreich⸗Ungarn.

Im österreichischen Abgeord netenhause hat gestern der neue Ministerpräsident Prinz zu Hohenlohe⸗ Schillingsfürst sein Regierungsprogramm entwickelt. Nach dem Bericht des „W. T. B. betonte er, daß den ersten Punkt seines Programms die von allen Völkern Oesterreichs mit Spannung erwartete Wahlreform bilde, durch die dem Grundsatze Geltung verschafft werden solle, daß gleichen Pflichten gleiche Rechte gegenüberstehen, und das österreichische Staatsbewußtsein und der österreichische Parlamentarismus eine mächtige Belebung erfahren sollen.

Wenn gefürchtet werde, fuhr der Ministerpräsident fort, daß es künftig im Hause für die staatserhaltenden Elemente keinen Raum mehr geben werde, so hoffe er, daß durch die Gleichheit aller im Staate sich alle Elemente in staatsfreundliche verwandeln werden. Die Regierung werde alles aufbieten, um dem Hause die rasche Lösung der Wahlreform zu erleichtern, die nicht mehr von der Fan.on, verschwinden werde und gegen die jeder Widerstand vergeblich sei, weil in ihr die Staatsnotwendigkeit und das öffentliche Rechtsbewußtsein miteinander zu einem gemeinsamen Ziele verbunden seien. Der Ministerpeäsident glaubt, daß das starke nationale Bewußtsein mit dem staatlichen Bewußtsein und staatlicher Treue sich vereinigen läßt, darum wolle auch die Re⸗ gierung durch die Wahlreform die nationalen Parteien nicht zurück⸗ drängen, sondern werde bemüht sein, jedem die Mitarbeit daran zu ermöglichen. Sie soff auf Entgegenkommen von seiten der Parteien, zumal die Opfer, die sie zu bringen haben, ihren nationalen Interessen keinen Abbruch tun werden. Die Wahlreform sei nicht nur eine Forderung der Gerechtigkeit gegen die unteren Volksschichten, nicht nur ein Erfordernis des Parlamentarismus, sie solle auch das nationale Friedenswerk in Oesterreich begründen oder wesentlich dazu beitragen. Sei es einmal gelungen, auf dem Gebiete des Wahlrechts die Einigung der nationalen Parteien zu erzielen, so sei die Hoffnung gestattet, daß diese Verständigung auch auf allen anderen vom nationalen Gesichts⸗ punkte beeinflußten Gehieten möglich sein werde; darum werde die Regierung alles daran setzen, dieser Reform zum Siege zzu verhelfen.

Auf das Verhältnis zu Ungarn übergehend, erklärte der Ministerpräsident, daß es für beide Reichsteile von segens⸗ reichsten Folgen wäre, wenn die Ungewißheit und Unsicherheit in den gegenseitigen Beziehungen verschwände und an Stelle der fortwährenden Verordnungen eine dauernde Ordnung träte. In dieser Beziehung bestehe zwischen beiden Re⸗ gierungen eine Uebereinstimmung.

Die Regierung sei hereit, in Verhandlungen einzutreten, um über

den ganzen Komplexr son lcen die mit Rücksicht auf die Sachlage noch als offen betrachtet den könnteht eine Verständigung zu ver⸗ suchen und eine den beiderseitigen Interessen entsprechende Gestaltung des Verhältnisses zwischen beiden Reichshälften anzubahnen. Er sei fest überzeugt, daß, wenn beiderseits der Weg zum Ausgleich mit Loyalität und ernstem Willen beschritten werde, der Erfolg nicht ausbleiben werde. Es wäre ein Segen für Oesterreich und Ungarn, wenn es gelingen würde, an Stelle des bisherigen Zustandes ein vertrauensvolles, vor periodischen Er⸗ schütterungen gesichertes Verhältnis zu schaffen, nur müsse die Ver⸗ ständigung auf der ganzen Linie erfolgen, denn einseitige Modifikationen des Bestehenden zu Ungunsten Oesterreichs seien gänzlich ausgeschlossen. Die Regierung werde in allen diesen Fragen in steter Fühlung mit dem Reichsrat bleiben und keine Entscheidung ohne ihn treffen sowie bei den Verhandlungen die Interessen Oesterreichs mit größter Tatkraft vertreten. „Ob diese ehrliche Absicht von Erfolg gekrönt sein wird,“ fuhr der Minnisterpräsident fort, „hängt auch wesentlich von der Bereitwilligkeit des Hauses ab, der Regierung dabei Stütze und Rückhalt zu bieten. Die beste Deckung nach außen ist und bleibt die Zusammenfassung aller Kräfte im Innern. Was die innere Verwaltung betrifft, so wird die Regierung, auf dem festen Boden des Gesetzes stehend, allen be⸗ rechtigten Wünschen mit größtem Wohlwollen und Verständnis ent⸗ gegenkommen und in steter Fühlung mit den autonomen Faktoren trachten, die wirtschaftlichen und kulturellen Be⸗ dürfnisse aller Nationen kennen zu lernen und sie, wo notwendig, zu berfriedigen. Ich bin überzeugt, daß, welche Meinungsverschiedenheiten immer zwischen den Parteien bezüglich ihres zulässigen Stärkeverhältnisses schweben mögen, das Haus sich gegen jede Regierung wenden würde, welche die Wahlreform fallen lassen wollte. Denn es ist das allgemeine Empfinden, daß mit der Einigung über die Wahlreform nicht nur die Erweiterung und Gleichstellung der politischen Rechte erfolgen, sondern auch eine Aera eines innerlich gekräftigten Parlamentarismus beginnen und der Staatsgedanke erstarken wird. Dies zu erreichen, wird die Regierung kein Mittel unversucht lassen; denn sie kennt kein höheres Ziel, als ein sozial und national in sich festgeeinigtes Oesterreich.“

Auf Antrag des Abg. Herzog beschloß das Haus mit 149 gegen 108 Stimmen, in der nächsten Sitzung die De⸗ batte uͤber die Erklärung der Regierung zu eröffnen. Hierauf verhandelte das Haus den Dringlichkeitsantrag der All⸗ deutschen, betreffend die ungarische Sprache. Nach Ablehnung dieses Dringlichkeitsantrages und Erledigung der Immuni⸗ tätsangelegenheiten, die auf der Tagesordnung standen, ver⸗ tagte sich das Haus bis zum Freitag.

Der gestrige Ministerrat beschäftigte sich, „W. T. B.“ zufolge, mit verschiedenen Reformen, welche die Regierung der Kammer im Laufe der nächsten Legislaturperiode vorzuschlagen gedenkt. Unter diesen Reformen befindet sich auch die Ein⸗ führung der Einkommensteuer. Der Finanzminister Poincaré erhielt den Auftrag, einen Entwurf auszuarbeiten, der der Kammer zur Beratung in der nächsten Session zu⸗ gehen soll. 3

Der Entwurf der Adresse an den Kaiser, der in der gestrigen Sitzung der Duma beraten wurde, hat nach Meldungen der „St. Petersburger Telegraphenagentur“ folgenden Wortlaut:

„Eure Majestät beliebte in der an die Volksvertreter gerichteten Rede den Entschluß auszudrücken, die Institutionen unerschütterlich zu bewahren, durch die das Volk berufen ist, die gesetzgeberische Gewalt im Verein mit seinem Monarchen zu verwirklichen. Die Reichs⸗ duma erblickt in dem feierlichen Versprechen des Monarchen an das

Volk ein sicheres Unterpfand der Festigung und Weiterentwickelung einer Ordnung der Gesetzgebung, die streng konstitutionellen Grundlagen entspricht. Die Reichsduma ihrerseits wird alles daran setzen, die Grundlagen der Volksver retung zu vervollkommnen und Eurer Majestät ein die Volksvertretung betreffendes Gesetz zur Bestätigung zu unterbreiten, das dem einstimmig geäußerten Volkswillen gemäß auf dem allgemeinen Wahlrecht basiert. Der Aufruf Eurer Majestät zur gemeinsamen Arbeit zum Nutzen der Heimat findet lebhaften Widerhall in den Herzen der Abgeordneten. Die Duma, deren Ver⸗ treter allen Klassen und Nationalitäten Rußlands angehören, ist geeint in dem heißen Bestreben, Rußland zu erneuern und eine Staatsordnung zu schaffen auf der Grundlage fried⸗ lichen Zusammenlebens aller und den festen Pfeilern bürgerlicher Freiheit. Die Duma hält es für ihre Pflicht, auf die Bedingungen hinzuweisen, unter denen das Land lebt, und die eine wahrhaft frucht⸗ bringende Arbeit zur Wiederverjüngung der besten Kräfte des Landes unmöglich machen. Das Land sah ein, daß der wundeste Punkt unseres Staatslebens die Eigenmächtigkeit der Beamten ist, die den Kaiser vom Volke trennt, und einstimmig erklärte das Land laut, daß die Erneuerung des Lebens nur möglich sei auf den Grundlagen der Freiheit unter selbsttätiger Beteiligung des Volks an der legis⸗ lativen Gewalt und an der Kontrolle durch die Exekutiv⸗ gewalt. Eurer Majestät beliebte es, in dem Manifeste vom 30. Oktober von der Höhe des Thrones die feste Entschlossenheit kundzugeben, eben diese Grundlagen zur Basis der ferneren Gestaltung der Geschicke Rußlands zu machen, und das ganze russische Volk begrüßte mit begeistertem Ruf die Botschaft. Doch schon die ersten Tage der Freiheit waren durch schwere Prüfungen ver⸗ düstert, denen das Land von denjenigen unterworfen wurde, die noch immer dem Volke den Weg zum Kaiser verlegen und alle Grund⸗ lagen des Manifestes vom 30. Oktober mit Füßen treten und dabei das Land mit der Schmach von Hinrichtungen ohne Richterspruch, mit Ausschreitungen, Füsilierungen und Ein⸗ kerkerungen bedeckkken. Die Spuren dieser Handlungsweise der Verwaltung sind in den letzten Monaten so tief in die Volks⸗ seele eingedrungen, daß keine Beruhigung möglich ist, solange dem Volk nicht klar wird, daß den Behörden vog nun an jede Gewalt⸗ tätigkeit untersagt ist, die den Namen der Majestät als Deckmantel benutzen, solange die Minister unverantwortlich vor der Volksvertretung sind, und solange die ganze Verwaltung nicht erneuert wird. Nur wenn die Minister vor dem Volke verantworlich gemacht werden, kann in den Gemütern der Gedanke der vollen Unverantwortlich⸗ keit des Monarchen Wurzel fassen. Nur ein das Vertrauen der Mehrheit der Duma genießendes Ministerium kann das Ver⸗ trauen zur Regierung festigen, und nur bei solchem Vertrauen ist eine ruhige und normale Arbeit der Reichsduma möglich. Vor allem ist in Rußland nötig, die Ausnahmegesetze, betreffend den verstärkten Schutz und den Kriegszustand, außer Kraft zu setzen, unter deren Schutz die Eigenmächtigkeit und Unverantwortlichkeit der Beamten sich besonders entwickelt hat und noch in die Erscheinung tritt. Glleich⸗ zeitig müssen sich die Grundlagen der Verantwortlichkeit der Ver⸗ waltung vor den Volksvertretern einbürgern. Für eine fruchtbare Tätigkeit der Reichsduma ist die Durchführung der Grundlage einer wahren Volksvertretung erforderlich, die darin besteht, daß nur die Fmigfett des Monarchen mit dem Volk die Quelle der gesetzgebenden ewalt sei.“

„Jede Scheidewand zwischen Kaiser und Volk muß beseitigt werden. Auch darf nicht ein Gebiet der Gesetzgebung bestehen, das stets verschlossen wäre der freien Revision durch die Volksvertretung im Verein mit dem Monarchen. Die Reichsduma hält es für ihre Pflicht, Eurer Majestät namens des Volkes zu erklären, daß das ganze Volk mit voller Kraft und Begeisterung, in wahrem Glauben an das nahe Aufblühen der Heimat, das schöpferische Werk der Erneuerung des Lebens vollführen wird, wenn zwischen ihm und dem Thron nicht der Reichsrat steht, der sich aus ernannten und aus von den höchsten Klassen der Bevölkerung gewählten Mitgliedern zusammensetzt, und wenn der gesetzgeberischen Kompetenz des Volkes nicht durch befondere Gesetze Grenzen gesteckt sind. Im Bereiche der ihr bevorstehenden gesetzgeberischen Tätigkeit erachtet die Duma es als unumgängliche Not⸗ wendigkeit, das Volk durch genaue Gesetze sicherzustellen. Un⸗ antastbarkeit der Person, Freiheit des Gewissens, des Wortes, der Presse, der Vereine, Versammlungen und Ausstände, das sind die Grundlagen, die schon das Manifest vom 30. Oktober gelegt hat, und ohne die eine Reform der sozialen Verhältnisse undenkbar ist. Die Duma geht von der unerschütterlichen Ueberzeugung aus, daß weder die Freiheit noch die Ordnung befestigt werden kann ohne die Gleich⸗ heit aller Bürger vor dem Gesetz. Daher wird die Duma ein Gesetz ausarbeiten, nach dem alle Bürger gleichberechtigt sind und gleichzeitig alle ständischen, nationalen und religiösen Vorrechte aufgehoben werden.“

„Bestrebt, das Land von der administrativen Bevormundung zu befreien, und die Beschränkung der bürgerlichen Rechte ausschließlich dem Gerichte überlassend, hält die Duma die Todesstrafe auch nicht auf Grundlage eines richterlichen Spruches für zulässig. Sie hält sich für berechtigt zu erklären, daß sie damit den einmütigen Be⸗ strebungen der ganzen Bevölkerung Ausdruck verleiht. Die Klar⸗ stellung der Bedürfnisse der Landbevölkerung und entsprechende gesetz⸗ geberische Maßnahmen bilden die nächste Aufgabe der Duma. Die bäuerliche Bevölkerung harrt ungeduldig auf Befriedigung der Agrar⸗ bedürfnisse. Die erste Reichsdumg würde nicht ihre Pflicht er⸗ füllen, wenn sie nicht ein Gesetz schüfe zur Befriedigung dieser Be⸗ dürfnisse mit Hilfe der Kronapanagen, der Klosterländer und durch zwangsweise Enteignung der Landgrundbesitzer. Die Duma hält es auch für notwendig, ein Gesetz zu schaffen, welches die Gleich⸗

berechtigung der Bauern bestätigt und sie von Druck, Willkür und

Vormundschaft befreit Für ebenso unaufschiebbar hält die Duma die Befriedigung der Bedürfnisse der Arbeiterklasse. Des erste Schritt auf diesem Wege muß die Sicherstellung der Organisationsfreiheit aller Arbeiter sein behufs Selbsttätigkeit zur Hebung ihres materiellen und geistigen Wohlstandes. Auch die Hebung der Volksaufklärung stellt sich der Duma als Aufgabe dar. Auch hält die Reichsduma es für nötig, unter den unaufschiebbaren Aufgaben auch die Entschürdung der Frage über die Befriedigung längst reifer Forderungen einzelner Nationalitäten aufzuführen. Rußland stellt einen von vielen Stämmen und Nationalitäten bevölkerten Staat dar. Die geistige Einigung aller dieser ist nur möglich bei Befriedigung der Bedürfnisse eines jeden von ihnen in der Art, daß dabei die Eigenartigkeit einzelner Seiten ihres Lebens gewahrt und ent⸗ wickelt wird. Die Duma wird für weitgehende Befrie⸗ digung dieser gerechten Bedürfnisse Sorge tragen. Majestät! An der Schwelle unserer gesamten Arbeit steht eine die Seele jedes Volkes erregende Frage die auch uns Volksvertreter erregt und uns verhindert, in Ruhe den ersten Schritt unserer gesetz⸗ eberischen Tätigkeit zu tun. Das erste Wort, das in der Duma er⸗ schallte, und mit Sympatbierufen der ganzen Versammlung aufge⸗ nommen wurde, es war das Wort „Amnestie“! Das Land lechzt nach voller politischer Amnestie, die eine Forderung des Voltsgewissens ist und die nicht versagt, deren Erfüllung nicht verzögert werden darf. Die Duma erwartet von Eurer Majestät volle politische Amrestie als erstes Unterpfand gegenseitigen Verständnisses und gegenseitiger Ueber⸗ einstimmung zwischen Kaiser und Volk.“

In der gestern abgehaltenen Sitzung trat die Duma zu⸗ nächst in die Beratung eines Teils der Geschäftsordnung ein, der mit einigen redaktionellen Aenderungen angenommen wurde. Darauf begann die Beratung des Adreßentwurfs. Der Abgeordnete Graf Heyden und fünfzig bäuerliche Abge⸗ ordnete stellten den Antrag auf Vertagung der Beratung bis heute. Der Antrag wurde abgelehnt, worauf der Referent der Adreßkommission Nabokow den Entwurf unter andauerndem Beifall verlas. Hierauf wurde die Sitzung auf eine Stunde unterbrochen. Nach Wiederaufnahme der Sitzung ergriff der Abg. Miklaschewsky das Wort und richtete heftige An⸗ griffe gegen die höheren Regierungsbehörden. ““

„Wir verlangen“, sagte der Redner, Amnestie für die Opfer der Freiheitsbewegung, wir müssen aber auch die Bestrafurng der Leute fordern, die die Regierungsgewalt mißbraucht, die Gefän gnisse gefüllt und Expeditionen zur Unterdrückung und zu Hinrxichtungen SPhne richter⸗ liches Urteil ausgesandt haben“. Der Redner forderte, da S die Adresse vervollständigt werden sollte durch den Hinweis auf die Notwendigkeit einer Verantwortlichmachung der Regierung, die ihre Wefugnisse in hohem Maße überschritten habe, sowie derjenigen Persornren, die die ungesetzlichen Anordnungen der Regierung ausgeführt hätten. Der Abg. Roditschew führte aus, durch die Schaffung des Reichsrates, der sich aus Vertretern der bevorrecht eten Klassen zusammensetze, die immer die Spitze des Landes dargestellt hätten, aber jetzt in der Zersetzung begriffen eien, werde von neuem eine Mauer errichtet, die den Kaiser von dem Volke trenne. Der Redner erklärte, Ruhe, VersöHnung und Errichtung gesetzlicher Ordnung, die Bürgschaft für ein Zegenseitiges Vertrauen zwischen dem Kaiser und dem Lande, seien um möglich vor der Ausführung der von der Duma befürworteten Gesetze. Die Aus⸗ führung dieser Gesetze möge Ministern anvertraut werden, die das Vertrauen des Landes genießen, die gewählt seien aus den Ewäühlten des Volkes. Der Abg. Graf Potocki wies auf die Ntwendigkeit hin, bei der Enteignung von Landgütern Rücksicht auf die Bemühungen musterbafter Landwirte zu nehmen, die diese entfaltet haben, um ihre Güter in guten Zustand zu versetzen, und dem Rechnun g zu tragen. Diese Worte wurden von der Duma mit tiefem Schweigen aznfgenommen. Der Abg. Rumiantzew erklärte, die Enteignung von Sutern allein würde auch nicht die Agrarfrage lösen, da diese eine Reorganisation in sozialer Hinsicht fordere. Der Graf Heyden, Abgeordneter von Pskow, führte aus, das Land habe den Semstwos viel zuu verdanken, da diese eine bedeutende Rolle in der Freiheitsbewegung ges wielt hätten. Wenn auch die Reorgantsation des Reichsrats wünschens mwert sei, so

dürfe man nicht vergessen, daß er, ebenso wie die Dumg, den ersten Versuch der Verwirklichung einer nationalen Vertreturng darstelle. Ryjkow, Abgeordneter von Jekaterinoslaw, griff den Reichsrat an unnd sagte, daß man die morschen Pfeiler des alten Regimes durch ebenso morsche Pfeiler zu ersetzen beabsichtige. Ilkin, AbLgeordneter von Saratow, erklärte, daß die Adresse die mittlere Limte zwischen zwei Extremen darstelle, und es sei daher nicht möglich, die Leiden der unteren Schihten der Bevölkerung in vollenm Umfange zu schildern; aber wenn man die Reden der Duma ber den die unteren Volksklassen betreffenden Teil der Adresse lese, so werde man darin finden, was nicht in die Adresse hätte aufgenommen werden köanen. Sposso ny, Ab⸗ kordneter von Jekaterinoslaw, rief von vielen Seiten lärmenden iderspruch durch eine Rede hervor, in der er die Fordexungen der Bauern als berechtigt bezeichnete, die verdienten, berück sichtigt zu werden, jedoch die Forderungen der Arbeiter für zu weitehend er⸗ klärte und die Ausstände als Selbstmord hinstellte. Der Al bgeordnete Massonius (Minsk), bemängelte, daß der Entwurf zu sehr das Aussehen eines Programms habe, eine Tatsache, die seine Tragweite, die auf die Erreichung einer Amnestie berechmet sei, be⸗ einträchtige. Der Abg. Aladin (Simbirsk) führte aus, seime Wähler verlangten, daß er von den Opfern berichten solle, die sie mit ihm für die Freiheitsbewegung gebracht hätten. Das Volk PHenötige der Freiheit, und zwar einer solchen, die durch niemand und Sauarch nichts, außer durch das Gesetz, gehemmt werde.

Hierauf wurde die Debatte geschlossen und die nächste Sitzung auf heute vormittag anberaumt.

Die von drei Mitgliedern des Reichsrats erxrtworfene

Adresse des Reichsrats an den Kaiser SDittet, der „Nowoje Wremja“ zufolge, um Amnestie für alle, di während der Freiheitsewegung die Grenzen des Gfsetzes überschritten, ohne sich jedoch eines Angriffes auf fremdes

Eigentum oder Leben schuldig gemacht zu haben. Der Adreß⸗

entwurf wird in öffentlicher Sitzung beraten werden.

Durch Kaiserlichen Erlaß ist, obiger Quelle zuufolge, der bisherige Staatssekretär Graf Lamsdorff für das Jahr 1906 zur u an den Sitzungen des Reichsrats berufen worden.

4.

Serbien.

Nach einer Meldung des „W. T. B.“ haberr Dörfern Stoger und Baritsch muselmanische seit zwei Tagen gegen Christen gekämpft. Die Zahl der Toten und Verwundeten ist noch unbekannt, Doch soll sie ziemlich bedeutend sein. Die christlichen Familien sollen sch über die montenegrinische Grenze in Sicherheit gebracht aben. 8

in den Nizams

8

„Die Zweite Kammer hat gestern, „W. T. B.“ zufolge, mit 134 gegen 94 Stimmen den Regierungsentwꝛaurf einer Wahlrechtsreform angenommen. Trotzdem ist drese Vor⸗ lage gefallen, da sie, wie bereits gestern gemeldet, von der Ersten Kammer abgelehnt worden ist.

Asien.

Wie der „Daily Telegraph“ aus Tokio meldet, hat der Vicomte Hayashi die Berufung zum Minister des Aeußern angenommen. An seiner Stelle ist em Baron Konr ura der Posten des Botschafters in London angetragen worderr.

Parlamentarische Nachrichten.

Die Schlußberichte über die gestrigen Sitzungen des Reichstags und des Hauses der Abgeordneten befinden sich in der Ersten und Zweiten Beilage.

In der heutigen (104.) Sitzung des Reichstag S, welcher der Staatssekretär des Reichsschatzamts Freiherr von Stengel beiwohnte, wurde die zweite Lesung der Novelle zurz Gesetz, betreffend Ausgabe von Reichskassenscheinen, port⸗ gesetzt. Nach 1 sollen die Reichskassenscheine zu 50 und 20 eingezogen und durch solche „zu 10 ℳ“ ersetzt werden. Die Beratung hatte in der vorgestrigen Sitzꝛung vor der Abstimmung über § 1 wegen Beschlußunfähicsren des Hauses abgebrochen werden müssen.

Inzwischen ist ein Antrag des Abg. Graf Kanitz (d. kons.) eingelaufen, der folgenden § 3 hinzufügen will: An die Stelle von Art. IV des Gesetzes vom 1. Juamni 1900 tritt folgende Bestimmung: „Der Gesamtbetrag der Reichssilber⸗ münzen soll bis auf weiteres 20 für den Kopf der Bempölkerung des Reichs betragen. Zur Neuprägung dieser Münzen sind Landes⸗ silbermünzen nicht zu verwenden.“ Auch die Ueberschrift des zur Beratung stehenden Gesetzentwurfs foll entsprechend erweitern t werden. „Weeiter gab der Präsident Graf von Ballestre einen ihm soeben von dem Abg. Arendt handschriftlich über veichten Antrag bekannt, dem Entwurf folgenden Zusatz zu geben: „Solange Reichskassenscheine im Umlauf sind, ist die Hälfte des Münzgewinnes von der Ausprägung von Reichs scheide⸗ münzen zur Einziehung von Reichskassenscheinen zu verwenden.“

Präsident Graf von Ballestrem: Ich habe Zweife I, ob der Antrag des Grafen Kanitz hier als Amendement zulässig ist. Das Gesetz. das wir beraten, ist angekündigt als Aenderung des Gesetzes vom 30. April 1874; der Antrag des Grafen Kanitz betrifft die Silberaus prägung zund will

fall schaffen, indem man an ein Gesetz etwas anhängt, was mit ihm nicht in wesentlicher Verbindung steht, und wenn das Haus nicht anders beschließt, würde ich den Antrag nicht als Amendement, sondern als Iniativantrag behandeln. 1

Abg. Graf Kanitz (dkons.): Mein Antrag bezweckt in der Haupt⸗ sache dasselbe wie der Antrag Arendt; meine Absicht ist auch, den Gewinn zur allmählichen Einziehung und Beseitigung der völlig ungedeckten Reichskassenscheine zu verwenden. Wenn aber Zweifel beim Hause bestehen, so bin ich gern bereit, meinen Antrag zu Gunsten desjenigen des Abg. Arendt zurückzuziehen.

Abg. Spahn (Zentr.): Wenn der Präsident nicht die Zulassung des Antrages Arendt selbst vorgeschlagen hätten, würde ich gegen diesen dieselben Bedenken haben und aus demselben Grunde wie gegen den Antrag des Grafen Kanitz. Aber ich setze mich mit dem Präsidenten nicht in Widerspruch, sondern will die Debatte laufen lassen, wollte nur diesem Vorbehalt Ausdruck geben.

Präsident Graf von Ballestrem: Ich bin zu meiner Ent⸗ scheidung, die ich allerdings sehr rasch fassen mußte, gekommen, weil in dem Antrag Arendt die Reichskassenscheine wenigstens erwähnt sind, was im Antrage des Grafen Kanitz nicht der Fall ist.

Abg. Dr. Arendt (Rp.): Gegenüber dem Abg. Spahn will ich betonen, daß, wenn es sich in einem Gesetzentwurf um Veränderung der Kassenscheine handelt, es doch wohl in dem Rahmen der Be⸗ ratung gehört, auch Bestimmungen über die Einziehung zu treffen. Es wäre doch auch zum Beispiel eine Erhöhung des Betrages der Kassenscheine zulässig. 1 Abg. Spahn (Zentr.): Ich wiederhole, daß ich der Disposition des Präsidenten nicht widerspreche. ber in dem Antrage Arendt handelt es sich um die Verwendung des Münzgewinnes aus der Neu⸗ prägung, und diese Frage hat bei dem Gesetz, betreffend das Münz⸗ wesen, ihre Erledigung zu finden.

Abg. Graf Kanitz (kons.): Es bandelt sich doch um die Frage, in welcher Weise die Kassenscheine, die 1874 nur als Notbehelf ge⸗ schaffen worden sind, aus der Welt gebracht werden können.

Damit schloß die Geschäftsordnungsdebatte. § 1 wird mit großer Mehrheit angenommen, dagegen stimmen nur ver⸗ einzelte Mitglieder der Deutschkonservativen und der Reichs⸗ partei.

Hierauf kam der Antrag Arendt zur Erörterung.

Abg. Graf Kanitz (dkons.): Der Antrag Arendt hat seine volle Berechtigung, das Gesetz von 1874 war ein Notgesetz. Durch Ausgabe von 120 Millionen ungedeckter Kassenscheine sollten die Einzelstaaten in die Lage gesetzt werden, ihre Scheine aus der Welt zu schaffeu. Als wir über die Ausgabe von Reichs⸗ banknoten berieten, wurde in den Motiven darauf hingewiesen, daß es uns in den Fällen außerordentlichen Geldbedürfnisses an den nötigen Zahlungsmitteln fehlen würde, weshalb Banknoten in illimitierten Beträgen ausgegeben werden müßten. Leider hatte man damals die Silbermünze vergessen; das Publikum würde Silbermünzen viel lieber nehmen, als ungedeckte Reichskassenscheine. Ich habe damals nur auf Ver⸗ onlassung des Staatssekretärs von Stengel auf den Antrag verzichtet. Ich bin seiner Anregung gefolgt, und habe meinen Antrag bis heute ver⸗ schoben. Sie wissen, daß der Bedarf an Silbermünzen außerordentlich hoch ist. Verschiedene Korporationen haben gewünscht, daß eine Vermehrung der Talerstücke eintreten möge. Unter dem Gesetz von 1900 haben wir einen Silberumlauf pon 15 auf den Kopf, aber nicht einen tatsächlichen Umlauf, sondern es sollte nur der Umlauf den Betrag von 15 auf den Kopf nicht überschreiten. Ich bitte den Antrag Arendt anzunehmen.

(Schluß des Blattes.)

In der heutigen (68.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten, welcher der Minister des Innern Dr. von Bethmann⸗Hollweg und der Minister für Handel und Gewerbe Delbrück beiwohnten, teilte der Vjzepräsident Dr. Porsch mit, daß ihm von Seiner Königlichen Hoheit dem Prinzen Friedrich Leopold folgende Depesche zu⸗ gegangen ist: 1

Für die mir im Namen des Hauses der Abgeordneten aus⸗ gesprochenen Worte der Teilnahme sage ich Ihnen meinen tief⸗ gefühltesten, aufrichtigen Dank.“

Auf der Tagesordnung stand zunächst die zweite und dritte Beratung des Gesetzentwurfs über die Be⸗ fähigung zum höheren Verwaltungsdienst.

Auf Antrag des Vizepräsidenten Dr. Porsch wird bei § 1 eine allgemeine Besprechung zugelassen.

Nach § 1 der Vorlage wird die Befähigung zum höheren Verwaltungsdienst durch die Ablegung zweier Prüfungen erlangt, denen ein mindestens dreijähriges Studium der Rechte und der Staatswissenschaften voranzugehen hat.

§ 5 bestimmt:

„Nach vorschriftsmäßiger Beendigung der Beschäftigung bei Gerichtsbebörden wird der Gerichtsreferer dar von dem Präsidenten derjenigen Regierung, in deren Bezirk er beschäftigt werden will, zum Regierungsreferendar ernannt.“

Die Abgg. Peltasohn und Keruth beantragen, zwischen die Worte „Gerichtsreferendar“ und „von“ einzu⸗ fügen: „nach seiner Annahme durch die Minister der Finanzen und des Innern“. Abg. Linz (Zentr.) spricht sich Antrags aus. Abg. Keruth (fr. Volksp.) hätte mit seinen Freunden eine radikale Reform der Ausbildung zum höheren Verwaltungsdienste gewünscht. Sie legten auf die Annahme ihres Antrags so großen Wert, daß sie davon ihre Zustimmung zu dem ganzen Gesetzentwurfe abhängig machten. Abg. Freiherr von Zedlitz und Neukirch (freikons.) bemerkt, daß der von den Abgg. Keruth und Peltasohn beantragte Zusatz schon 1903 vom Hause angenommen worden sei. Da aber die Regierung Schwierigkeiten gemacht habe und er das Zustandekommen des Gesetzes 1eae gelabrden wolle, werde er für die unveränderte Annahme des stimmen. Abg. Peltasohn (fr. Vgg.) befürwortet die Annahme. des Antrages zum § 5. Die Annahme der Referendare müsse nach einheitlichen Grundsätzen durch die Minister der Finanzen und des Innern erfolgen. Der gegenwärtige Zustand sei so unbefriedigend daß er nur durch Annahme des von ihm und dem Abg. Keruth gestellten Antrags verbessert werden könne. Hierauf nimmt der Minister des Innern Dr. von Beth⸗ mann⸗Hollweg das Wort. Nach kurzer weiterer Debatte, an der sich die Abgg. von Bockelberg (kons.), Lusensky (nl.) und Keruth (fr. Volksp.) beteiligen, wird unter Ab⸗ lehnung des Antrags Keruth der Gesetzentwurf unverändert in der Fassung der Beschlüsse des Herrenhauses angenommen. (üSchluß des Blattes.) .

für die Annahme dieses

8 Dem Herrenhause ist der Entwurf eines Gese es, betreffendd die Aenderung der Amtsgerichtsbezirke Kosten und Schmiegel, nebst Begründung zugegangen.

Nr. 32 des „Eisenbahn⸗Verordnungsblatts“, heraus⸗

egeben im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, vom 14. d. M., hat

olgenden Inhalt: Allerhöchster Erlaß vom 11. Mai 1906. Erlaß

das Gesetz vom 1. Juni 1900 ändern. Ich möchte hier keinen äzedenz⸗

des Ministers der öffentlichen Arbeiten vom 14. Mai 1906.

Nr. 40 des Zentralblatts der Bauverwaltung“, her⸗ ausgegeben im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, vom 16. d M., hat folgenden Inhalt: Knickfestigkeit eines Stabes mit elastischer Querstützung. Vermischtes: Sonderausstellung des Landesgewerbe⸗ museums in Stuttgart. Zukunft des alten Botanischen Gartens in Berlin. Vorrichtung zum Feilen, Hobeln oder Fräsen der im Gleis liegenden Eisenbahnschienen. Parkettboden. Zur Frage der Schubspannungen in Plattenbalken aus bewehrtem Beton.

Bücherschau.

Statistik und Volkswirtschaft.

Deutschlands auswärtiger Handel im März 1906.

Das Kaiserliche Statistische Amt hat soeben das Märzheft 1906 der „Monatlichen Nachweise über den auswärtigen Handel Deutsch⸗ lands“ herausgegeben. Das Heft ist infolge der durch die Neuordnung der Verhältnisse bedingten ungewöhnlichen Schwierigkeiten mit einer erheblichen Verspätung erschienen. Für die Folge ist auf eine frühere Herausgabe zu rechnen.

Nach der Hauptübersicht wurden im März 1906 eingeführt: 3 401 675 Tonnen zu 1000 kg, ferner 212 685 Festmeter, 485 428 Stück und 21 961 Faß; ausgeführt wurden: 2 972 934 Tonnen, 1758 Fest⸗ meter, 529 079 Stück, 37 214 hl und 95 590 Flaschen.

Unter den 19 Tarifabschnitten ragen der Menge nach hervor: mineralische und fossile Rohstoffe, Mineralöle mit 2 337 051 t, Er⸗ zeugnisse der Land⸗ und Forstwirtschaft und andere tierische und pflanz⸗ liche Naturerzeugnisse, Nahrungs⸗ und Genußmittel mit 803 530 b 212 685 Festmetern, 44 442 Stück und 21 961 Faß, chemische und pharmazeutische Erzeugnisse, Farben und Farbwaren mit 154 074 t in der Einfuhr, mineralische und fossile Rohstoffe, Mineralöle mit 2 192 913 t, unedle Metalle und Waren daraus mit 285 313 t, Erzeugnisse der Land. und Forstwirtschaft usw. mit 228 778 t, 1758 Festmetern, 4201 Stück, 37 214 hl und 95 590 Flaschen, chemische und pharmazeutische Erzeugnisse, Farben und Farbwaren mit 173 651 t in der Ausfuhr. 3

Eine Umrechnung der verschiedenen Maßstäbe auf Dovppelzentner oder Tonnen und Vergleichungen mit den Vorjahrsergebnissen waren wegen der anderen Einteilung nicht angängig. Wertberechnungen wird erstmals das Juniheft bringen.

Die Fangergebnisse der deutschen Seefischerei, die nicht zum deutschen Spezialhandel gehören, erreichten im März 1906 einen Wert von 1 545 498 ℳ, wovon auf die Nordsee 1 312 069, auf die Ostsee 216 573 für Fische und 8193 für Schaltiere entfallen.

Die deutsche überseeische Auswanderung im April 1906 und in dem gleichen Zeitraum des Vorjahres.

Es wurden befördert deutsche Auswanderer im Monat April über 1906 1905 11 1975 ö 878 deutsche Häfen zusammen .2915 2853 fremde Häfen (soweit ermittelt) 750 992 überhaupt.. 3845

Aus deutschen Häfen wurden im April 1906 neben den 2915 deutschen Auswanderern noch 29 523 Angehörige fremder Staaten befördert, davon gingen über Bremen 17 849, über Hamburg 11 674.

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Der Beirat für Arbeiterstatistik war am 11. Mai unter dem Vorsitz des Präsidenten des Kaiserlichen Statistischen Amts Dr. van der Borght zu seiner 16. Sitzung zusammengetreten. Auf der Tagesordnung stand neben geschäftlichen Mitteilungen die Fortsetzung der Beratung über die Erhebungen in der Fischindustrie und die weitere Behandlung der Erhebungen über die Arbeitszeit im Binnen⸗ schiffahrtsgewerbe.

Bezüglich der Beschäftigung von Arbeiterinnen in der Fischindustrie war der Beirat der Ansicht, daß mit Rücksicht auf die ganz unregelmäßige Zufuhr und Verwertung frisch gefangenen Fischmaterials teils eine Verlängerung der Arbeitszeit, teils eine Verschiebung derselben auf die späteren Abendstunden, auch an Sonn⸗ abenden, notwendig sei. Die vom Beirat beschlossenen Vorschläge zielen darauf ab, 8 den Fischindustriellen das Recht zustehen soll, für Arbeiterinnen ohne behördliche Erlaubnis die gesetzliche Arbeitszeit von 11 Stunden an 40 Werktagen so zu legen, daß bis 10 Uhr Abends gearbeitet werden kann, und ferner an Sonnabenden und Vorabenden von Festtagen die gesetzliche 10 stündige Arbeitszeit so zu verschieben, daß die Arbeit um 8 Uhr ihr Ende erreicht, wofür dann aber die Arbeit am darauffolgenden Sonn⸗ oder Festtag unterbleiben muß. Weiter wird angestrebt, daß die auf Grund der geltenden Vor⸗ schriften der Gewerbeordnung zulässige, von den nachgeordneten Be⸗ hörden zu erteilende Erlaubnis für Ueberarbeit bis zur Dauer von 13 Stunden nicht an den Nachweis des Bedürfnisses für einzelne, im voraus bestimmte Kalendertage gebunden werden soll.

Hinsichtlich der Erhebungen über die Arbeitszeit im Binnen⸗ schiffahrtsgewerbe berichtete der Referent des Beirats über zwei Eingaben wegen angeblicher Beeinflussung und vorschriftswidriger Er⸗ ledigung in zwei besonderen Fällen bei der Durchführung der Er⸗ hebung. Nach den angestellten amtlichen Ermittlungen war eine Beeinflussung nicht anzunehmen, und die Abweichungen von den Vor⸗ schriften über die Durchführung der Erhebung können einen wesent⸗ lichen Einfluß auf das Gesamtresultat nicht haben, da bei den mündlichen Vernehmungen ergänzende Auskunft zu beschaffen ist. Ueber das eingelaufene Material berichtete der Referent des Kaiserlichen Statistischen Amts, daß von den ausgegebenen Frage⸗ bogen etwa die Hälfte in verwendbarer Form ausgefüllt sei, daß ferner eine Anzahl von Fragebogen, die für Arbeitnehmer bestimmt war, für diese von Arbeitgebern beantwortet seien. An der Hand von zahlenmäßigen Uebersichten wurde festgestellt, daß ein erheblicher Teil der Angaben unzulänglich ist. Der Beirat war der Ansicht, daß von einer Ergänzung des vorliegenden Materials durch weitere schriftliche Erhebungen abzusehen sei und daß die von Arbeitgebern für Arbeit⸗ nehmer ausgefüllten Fragebogen als eine besondere Gruppe behandelt werden sollen. Im übrigen sollen die Angaben durch eingehende mündliche Befragung von Auskunftspersonen vervollständigt werden.

Unter dem Vorsitz von Professor Dr. H. Albrecht (Groß⸗Lichte felde) fand am 14. d. M. in einem Sitzungssaale des Abgeordneten⸗ hauses eine Konferenz der Vorstände und Revisoren der in Deutsch⸗ land bestehenden Baugenossenschaftsverbände und Vereine zur Förderung des Arbeiterwohnungswesens statt Ver⸗ treten waren die beiden großen, ganz Deutschland umfassenden Verbände: der Verband der Baugenossenschaften Deutschlands (Verbandsdirektor: Landrat Berthold⸗Blumenthal) und der Verband der auf der Grundlage des gemeinschaftlichen Eigentums stehenden deutschen Baugenossen⸗ schaften (Verbandsvorsitzender: Professor Dr. H. Albrecht [Groh⸗ Lichterfelde]), ferner die Provinzialverbände der Rheinprovinz, de Provinzen Westfalen, Hessen⸗Nassau, Schleswig⸗Holstein sowie de Verband für das Großherzogtum Hessen, eadlich der Rheinische Verei zur Förderung des Arbeiterwohnungswesens, der Westfälische Verei zur Förderung des Kleinwohnungswesens und der Hessische Zentral verein für Errichtung billiger Wohnungen. Die Verhandlungen, an dene Kommissare des Reichsamts des Innern, der preußischen Ministerien de Innern, der öffentlichen Arbeiten, für Handel und Gewerbe, des Finan ministeriums sowie der Vorsitzende der Pensionskasse für die Arbei der preußisch⸗hessischen Eisenbahngemeinschaft teilnahmen, hatten den

Zweck, Grundsätze aufzustellen, die den Behörden sowohl wie den