Die Steuerbehörde ist ermächtigt, auch Angaben über die Ver⸗ § 19. de Entschädigung die 5 Defraudation im Rückfall es von dem verwendeten . gart der er. sowie gegen entsprechen Im Falle der Wied e. Se ejar ette 1 n der einzelnen Packungen zu verlangen. b derholung der De geschlossenen Staaten und Gebietsteilen, einmaischungen, sei es an dem dazu bestimmten Orte oder Tabak zur Erhebung gelangenden Abgaben üenegen der im Inlande gu Pro 5 nehn Berhälknisse (S8 7, 8), hat pegrnsener Bestrafung wird die im § 18 fäeee. ng voraus⸗ für die im gegenseitigen Verehr Seeea, -behe sans der anderwärts, bei dem Brauer in einer Menge vorgefunden wird, chnittene Zigarettentabak und die im Inlande hergestellten Zigaretten rgänzung der Angaben zu erfolgen. p Ieder f 1 rafe ver⸗ steuer unterliegenden Waren oder wegen Begründun er Zigaretten⸗ 8 die gesetzlich zulässige Menge (§ 13 Abs. 3) um mehr fesch die ungefüllt zum Verkaufe gelangenden W e § 9. sich, doch Unlin ür Mäafan zieht Gefängnis bis zu drei Jahren gemeinschaft Vereinbarungen treffen. g einer Steuer⸗ als 10 vom Hundert übersteigt; und Blättchen) einer besonderen in die Reichskasse fließenden Steuer Kleinverkauf der todakverarbeitenden Betriebe und der Herstelleern Uegande und der 8 erlichem Ermessen mit Berücksichtigun 888 8 § 33. 2) wenn Zucker, der Vorschrift im letzten Absatze des § 20 ent- (Zigaretten teeuer), die beträgt: “ e von Zigarettenhülsen und ⸗blättchen. 8 ftuase nüht unten deneSeshene seneen Fälle auf Haft oder auf Gelb⸗ Vergütung der auf Grund des Tabaksteuergesetzes vom 16 gegen, in der Braustätte außer der laub tseeee 1) für Zigaretten: 85 1 Inhaber tabakverarbeitender Betriebe jeder Art, die neben der gedrohten Strafe erkannt oppelten der für den ersten Rückfall a gezahlten Abgaben. .Juli 1879 mehr als ’ 82 .n 88 faesde⸗ g; ;r. Leen- 8 . bis zu 15 ℳ das Tausend 1,50 ℳ] Anfertigung von Tabakerzeugnissen den Feee . arettenu- Die Rückfallstrafe ni. werden, auch wenn b 6 sind 8 sen acbf 1 des § 31 des Tabaksteuergesetzes vom 16. Juli 1879 angemeldete Menge, oder der Vorlcirä I“ 8 tabak oder von Zigaretten betreiben wollen, somie eller von nur teilweise verbü 1 enn die frühere S en: aupßerhalb der bestimmten Aufbewahrungsräume bei dem Brauer b. im Kleinverkaufspreis über 15 bis 25 ℳ das Tausend Zigarettenhülsen Se rbüticen de n 58 b2 .. 82 b gcher acegsafafen be, Nhee ”2. Bellneise erlassen 18 Iha dr unter I: d. für Zigaretten nter geben wollen, haben dien mfinden eren Strafe bis zur Begehung der neuen Straftat neesgader steuergesetes vom 16. Juli 1879 gezahlte 8 m 16. Juli 1879 gezahlten Abgaben, welche bei abr 3 ei der onstige Ausweise über die er⸗
vorgefunden wird; .“ für 1000 Stück, 8., — 3) wenn sich im Falle des § 14 Ziffer 3 bei einer amtlichen c. im Kleinverkaufspreis über 25 bis 35 ℳ das Tausend denen der Kleinverkauf stattfinden soll, der Steuerbehörde anzuzeigen. verflossen üind. 8 § 20. usfuhr von Zigarettentabak und Zi 8 8. 18 garetten 14 Ordnungsstrafen. ogung sn einer öffentlichen Niederlage oder in 8 kese ec, Iher ngne ah1ng d. erkehr
L ät ichtsabweichungen von mehr 1 ür 1 — 1 . 8 1“ Menge und e sür 1080 Stüc.. „ his 50 ℳ das Tavsend, De Berriedege erhechnenden 1“ gte verIas 1b dem buchmäßigen Sollbestand ergeben; “ 8 1 vn ger. 1 1 4) wenn in einer der Vermahlu stuer unterliegenden Brauerri- über 50 bis 70 ℳ das Tausend Be E 8 bslei b iderhandlungen gegen die Vorschriften die verschlusse stehenden Privatlager zu gewä ꝙ 8 zeichnung des Besitzers und Betriebsleiters. die dazu erlassene eses Gesetzes den B g gewähren ist, 2 per ch Befit eines mit der Herstellung von Zigaretten kannt Se Jg.⸗ ““ den Beteiligten Felaügens 1* undesrat. 1h erfolgt durch g Fre Bahnlinien 8 III.
die Malzsteuermühle mit selb ttätiger Verwiegungsvorrichtung ö“ 1 1 —8 boes Feelhas 8 Eeatze ida ner Füiees 8 1 8 1883 Stüͤck; Sreees ee e fhs Eehae Ferrcen, 84 9gs eenaer ’ srvereki, v ist, mit ener osrdenzefsafser 5 c 86 8 Uebergan gvorschriften. Fahrpreise II. I. ehe. Fertarharg a Fertravrars eheanh 8 2) 22 Sigzrettentehat über 3 bis 5 ℳ das Kilogramm 1c. Ferr vnutenen Besitzer nicht selbst geleitet, so hat letztere 8 Diie8 “ Abs. 1 wird ferner Ueübeianae Ffegk. 8 vcen Bente Feintüter dhnasd Ie. b aeöer 8 2 ℳ . Ma seiner Fehünruerntüble das Gewicht des RNalzes 8 8 530 fürn ih dneg gher 5 bis 10 ℳ das Kilogramm der Steuerbehörde diejenige Person zu bezeichnen, die als Betriebs eiter 1 Beamten oder dessen Angebörigen heseter e verpflichteten Angabe des Kleinverkaufgpret es 8 hen und ⸗blättchen unter mehr als 2 ℳ nicht oder zu niedrig angibt, die Malzsteuermühle zum Schroten —160 ℳ für ein Kilogramm, in seinem Namen und Auftrage handelt. 1 Feßan oder Ueberwachung der Zicenettenstener die Er⸗ Zigaretten sowie der Stückzahl der Hülsen hans 1 und der bis 5 % 10 20 40 benutzt oder benutzen süöh ohne einen glaubwürdigen geugea⸗ tg über 10 bis 20 ℳ das Kilogramm ED “ aaamtlichen Handlung oder Unterlassun züglichen mer Woche dem zuständigen Steueramt anzumelden. Bfengenncrbane mehr als 5 ℳ 9) Frm cneher gchdens ncaeden ereüzchabama-g 880 sür ga Elthrama, 30 ℳ das Kogramm 7 ℳ Hnssen däre nrin dr anas dsnena der Geewigtheh⸗ dne a Pet s Botazen ee gnperset nsheiten imnme Veeie nas en Enneba ddeche bezaeeteeede n⸗h8n e 20 nicht oder unrichtig bewirkt worden sind; 1“ für ein Kilogramm; schreibungen zu führen, die der Bestimmung der Steuerbehörde ent⸗ 68 vne 8 beng auf die Zhoserteaft essach ace L“ ist ermächtigt, die Frist von zwei Monaten fü 1 .. . 60 120 240 wird, -————e.— vegeesee 1g 40, ℳ * 90 180 360
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dieses Gesetzes entsprechenden Zigarettensteuer in den dem Zollgebiet
§ 29. I dation wird gleichgeachtet: . v“ Steuer. gn freäctschrot nach ween Anmeldung von Brau⸗ Außer den auf Grund des Tabaksteuergese
2) Die Festsetzung der Vergütung der auf Grund des Tabak⸗ 86 3 ahdersenenfshege gen,, und
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in ei tattung oder Vergütung v ¹ 3 8 2 ℳ rechend aufzubewahren und den Beamten zugänglich zu halten sind. 8* wenn in einem Antrag auf Erlaß, Erstattung g 3) für Zigarettenhülsen und zugeschnittene Zigarettenblättchen sp en Bes nbewohagn von geft zu Zeit usch sestzustellen und mit 8 1 des Strafgefezbu vn 1 88-9,2 . e erfolgte Versteuerung wird durch Anbringung von Steuer⸗ big 90 2 140 270 540
der steuerpflichtigen Braustoffe oder ür ZBig. . 1 ie Zemneaat ze ohe⸗ S — hene 1SAee. neben dem im § 1 fest⸗ den Anschreibungen zu vergleichen. Von der Erhebung der Steuer 90 8 zeichen an den Packungen kenntlich gemacht. mehr als 50 ℳ 200 400 800
die Biermenge zu eegeben ist oder sonst Daer gleichen Besteuerung unterliegen . 8
f t worden sind, die geeignet sind, zu d eingeführten Er⸗ für Fehlmengen ist abzusehen, wenn und soweit dargetan wird, daß “ .
widrige Angaben gemach sin gesetzten Eingangszoll auch die aus dem Ausland eingefüh eine Steuerhinterziehung nicht stattgefunden det, sonder daß die Hersteller und Letung Feaern- Personen. Gegen Sicherheitsbestellung ist die Steuer für eine Frist v Fahrkarten von Straß on 8; on aßen⸗
einer Verkürzung der Steuer zu führen. zeugnisse der in⸗Ziffer 1 bis 3 bezeichneten Art. 1 ei . 3 11X“X“ 1 S in⸗ uf andere, eine Steuerschuld nicht begründende Um tän W b Zigarettensteue drei Monaten zu st rkart 0 setzes gilt aller fein Fehlmengen a e r aren haften für die von ihren Verwaltern, Befczeftunterliegenden § 35. bg-n en Bahun, welche . genklassen nicht
. 8 8 im Si ieses Ge
Wer eine Brausteuerdefraudation begeht, hat eine Hsbaf. 2 ehee da. ebriru mehr als 3 ℳ das Kilogramm zurückzuführen sind. 12. 8 bilfen und sonstigen in ihrem Dienste oder Lohne Uearbeh⸗ “ dt Ferasting nglectxamt, ies Fiter riagnnic deseiöheranact derne Belesilünt ben wabohs, Cegesareden Seasräne ng. Ie Perpslchneng her Gehehe ö“ Srehsftnzanhalthen grashe Ceseen hn esebenden ww ens diee sihee Eegeneat sagetanen nbeffcs ahedecca den va der ulggeandeng 18 Uer Hanstenesberethanct Firehe Ferehan ansaneznc ve sehien öerhstehecn, ucde Beessües gerer Sres g erheeeätherezenihachftntane hes seheracne c8“”; . “ denr Gemichtzuntersche bemessen 82 Ee. Bundesrat ist ermächtigt, Tabakerzeugnisse von der Art und 8 . § 13. richterliches E“ Ra 8 8 88 folcte Zahhung 5 Personen. zur Bierbereitung verwendeten Braustoffen. 5 4 oder mit der Herstellung von Zigaretten, Zigarettenhülsen oder „blättchen in Anspruch zu nehmen, und bie be. die Geldstrafe Haftenden wege 11““ Fene und Seen sowie im zu entrichten. 3 befassen, unterliegen der steuerlichen Aufsicht. Die Steuerbeamten Freiheitsstrafe an dem Schuldigen valffetele tretende ge 28 pelgesetzes. Secgeeen ehe ner .
11881 rtikel 1. .“
ist von der Strafe unabhängig § 3. 4 Die Steuer ist von de § 31 Entrichtung und Stundung der Steuer. sind befugt, die Betriebs⸗ und Lagerräume, ö.g; sie geöffnet sind 8. u98 Dteme eis vyn Morgpers 2. “ Der Tarif zum Reichsstempelgesetze vom 14. Juni 1900 (Reichs fir biedrite Bageaklaffe fes.
en Steuer nicht anders ermittelt Die Zigarettensteuer ist vom Hersteller des Zigarettentabaks und ird, jeder Zeit, andern
vv* ü 9* dee bait denangene Defraudation nicht bloß auf der Zigaretten sowie der Zigarettenhülsen und „blättchen — 28 vdeeh nie g 8⸗22 S; befaden. 3 1 Unbeschad Zwangsmaßregeln. gesetbl. S. 275) erhält in Nr. 6 nachstehend —
eine Nachmaischung oder die zusätzliche Verwendung von Zucker bezieht, bringung von Steuerzeichen an den 2* (§ 5) zu en -. 2- Bei Fabriken erstreckt sich die Aufsichtsbefugnis auf alle Räume behörde ier st der verwirkten Ordnungsstrafen kann di 8 hen Pesfs
kine Rachmascheg des am Ralk unhd Zucker zu binem vole, Febrin bevor die Seegeoeisse ncsen de Heaagehüne. vüf ie der Fabrik sowie auf die mit ihr ö cder ssen 11“ n auf Grund dieses Gesetzes — 1 2 3 v schiedene des Henfsciff der.
Uu enem delekcheh —2 FSpeknne ezeic 1 aume. fern diese Räume verschlossen . rohung und Einzi 3 führt,
in der betreffenden Brauerei genommen zu Bezieher bei der ollabfertigung oder, wo eine mittelbar deen cn. eee he. e Zeit auf Verlangen zu fünfhundert Mark erzwingen. v has eseafeais e Ui vseneg, Uaes gn Steuersätze für die verchhe
teres nicht feststellen, oder ist die Defraudation nur in bezug auf Versteuerung durch den Bezie 1 le ein sollten, mü — 1 8n . halb einer Frist von drei Tagen nach 8 Creuerbeamten sofort geöffnet werden. Die Zeitbeschränkung fällt § 23. B “ Gegenstand der Besteuerung he per Fahrklafse, die unter a für
eine Nachmaischung oder die Zusetzung von Zucker begangen, so tritt solche nicht stattfindet, inner statt des vierfachen Betrags der hinterzogenen Steuer eine Geldstrafe dem Empfa. ge zu geschehen. 8 4 8. „Jfort, wenn Gefahr im Verzuge liegt. 3 8 von fünfzig bis FeFsbes ben Ie ⸗ . “ g- de. Besca ige W.⸗ Gorm § 14. b. bla Zigarettentabak und Zene en Zi n der die II. Wagenklasse festges § 32. zeichen, nach denen die bi Art ihrer Verwendun und Hilfeleistung bei der Ausübung der Steueraufsicht. blättchen, die nicht vorschriftsmäßig verpackt Pessstte ülsen und Stempelabgab Steuersätze glei lcgesebien Kann der Angeschuldigte nachweisen, 8 er eine Hrsenehaeg ihre Anfertigumng. ihren V g. vn tie a9 iñt S. Herfeiebsinbaber hat den Steuerbeamten jede im Steuer⸗ mit den erforderlichen Steuer ich nd bezeichnet oder deren gabe. eche⸗ g. g Fnchic für 2 cht beabsichtigt Entwertung krifft der Ea. f icht zu statistischen Zwecken erforderliche Auskunft über den nd, unterliegen der Einzieh zeichen (§ 3) nicht versehen Befreit si de. reit sind:
nicht dabe verüben koͤnnen, oder daß eine salche nicht benr⸗ fũ S t d für noch nicht interesse oder ) ung, gleichviel 5 Vorschrift des, unter denen für verwendet⸗ Steuerzichen ein rsohe nöah. h Betrieb zu erteilen und bei allen zum Zwecke der Aufsicht oder Ab⸗ eine bestimmte Person ein d-ere e-ree 8 F vüt hesstabnden. 1) Fahrkarten usw., we 8 8 . ra . IA. nn urkun 89 wenn sie im 1 1 deren trifmaßiger Fahr⸗
ewesen sei, so findet nur eine Ordnungsstrafe nach . 1 b ¹ V unter denen ir neelchen ein Umtausch oder eine Rückahlung gewährt. ferzaung staitfindenden Amtsbandlungen die Hilsedienste za leisten 6 —s Verschärfung der Aufsichtsmaßnahmen. Inland ausgestellt oder behufs II11 “
§ 35 statt. § 33. werden darf. 1 1 leist kassen, die notwendig find, damit die Beamten die ti vorher⸗ gteuerzeichen, die nicht in der vorgeschriebenen Weise verwendet oder leisten zu lassen, d g „ d 3 1 b wde Fülhegena e de Shsee Bheecreen der und worden sind, ö. 93 vene gachderen 222 Aern. in 8 “ 5 ööI “ Ven 85 Zigarettensteuer unterliegenden Heienanss are, 163606 Gesamtpreis der Zeitkarte A 2 i 8 . 2 7 ö 8 7 vr daline heehaae .eiö“ Hee Tebchinsns oe Zsoracen,zowte ae Bvretenüsen und gbanf des Fühssbans soe Spereregaaltag find den Neaenf ge *S.ea e vlhe edernnen EE11“; cder aug. 8 bach Sanefärbechen Dnnd fängnisft n n licher Aufsicht oder wenn der au ohta owi erworfen werden. 9 gt werden, und zwar: Ee ¹ Jeder fernere Rückfall zieht Gefän isstrafe bis zu zwei Jahren ebl n zur Ausfuhr unter 12 d Flättchen zur Abgabe an der Zigarettensteuer unterliegenden Erzeugni iehenden a. Konnossemente und F 8 8 * r Fahrpreis für die im nach sich. Doch kann nach richterlichem Ermessen mit Berück⸗ Zigareitentabak, die Zigarettenhülsen und ⸗ 2v der schäftsbücher und Geschäftspapiere auf Erfordern zu jeder Zeit zur 8 § 25. briefe i Schi racht. 5e 8 IWVFnlande zurückzulegende stã des Ve vorausgegangenen länd arettenfabrikanten behufs weiterer Verarb g oder „ Fälschung v 1 m chiffsverkehre . 1ö1] Heneg. ale .“ Fer ensebensnner dem r nn 8. “ sherm Betriebe vor der Entnahme aus der Erzeugungs⸗ Einsicht vorzulegen. § 15 aAte Pnt.Gefänonee nigt unter 80.,8 Heralaeend bestraft, wer u Uesscche inlngs 8 haüs 8 8 Fnbech ncg. Brücgg. 8* se den ersten Rückfall bestimmten bs erkannt werden. säte angen Res wrenh. e ung ist die Steuer für eine Frist von e * 82 SE Je W—g vese — 5 dder echte Girukrzeichen Aöscat anfertigt., t 135 8 zu ver eücen älen an faliadich 89 1 2) 8 5 ZEEEE1 5f V1 . . er ewer Ve 8 höheren Werte v Fees „ sie zu e rstraßen u ändi⸗ CE.1“ tar⸗, Die Straferhöhung Rüchant, st vewaenen denwel sechs Monaten zu stunden. 84 88 nund Fürreteen sowie von Zigarettenhülsen und „blättchen befassen fälschten Süeuerzeicher NePrzuch manhe zlch von falschen oder 52 schen Seehaäͤfen, fonacfänzi⸗ Ee und Arbeiter⸗ 8 beüben “ Verjährung der Steuerr.. will, hat dies vorher der Steuerbehörde gU-e. 2 dein⸗ — Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte 8er Strafe kann auf 1 82 unter b fallen .... “ 3) Fahrkarten der dritt kafeg na chlofen, vemn st det Berbözanpeger denn est vnsrshce ann ganasgöen⸗ Crfetzung, dir Strer aehane 1g 3 der Sfacvegfelians seire üözenlbonecheeienen Shaczeicen ver ve“ Eern sleaue gae, genche Pagaclase, swneit, im ee e⸗Jfen 9 zur Begehung der neuen 27 E“ 4 EL' Anfpruch auf . sehen sind, zu den üblichen Geschäftsstunden auf Verlangen vor wird mit Geldstrafe esega,vanesnhe Stenerreichen verwendet, wiscken sestedlscter Häfen von der einzelnen Bechehnderkehc ine viert⸗ Teilnehmer einer Defraudation vg. der 5ö hinterzogener Steuer verjährt in drei Jahren. 8. Hie Steuerbehörde kann verlangen, daß Niederschriften einzelnee Neb § 27. “ nhan daualene 8 85 fen der nefande; fale wird und der Fahrpress wegen Rückfalls nur insoweit, als sie sich selbst eines Rückfalls schuldig § 5. “ Teile dieses Gesetzes und der Ausführungsbestimmungen in den Ver⸗ 1 die Hicbenicbe in * §8 25, 26 angedrohten Strafe kommt die d oder der norwegischen Küste Pele eaegter 8 8v e⸗ I gszwang. 8 kaufsstätten an in die Augen fallender Stelle ausgehängt werden. ziehung der Steuer begründete Strafe zur Anwendung. urch Wenn eine Urkunde über die rer Schiffsgefäße Flomeser nicht ielir das
gemacht haben. 11““ 18 8. 8) Im § 35 Abs. 2 erhält die Vorschrift unter Ziffer 7 folgenden ing.. Zigarettenhülsen und 6 16. L“ 1 Zigarettentabak und Zigaretten sowie 8 8 § 16 1 Mit Geldstrafe bis zu g eines ganzen Schiffs⸗ oder Eisenbahn⸗ Anmerkung zur Tarifnummer 7.
G 28 Wortlaut: 1 bla ürfen i lande vom Hersteller und Großhändler nur in b “ kungen solange gefäßes lautet, w 1 7) wenn Brauer, welche die Brausteuer als Vermahlungsstenes blätichen dürfen im Inlan H Die Steuerzeichen sind an den Packung 1nanefe — wird bestraft, wer ohne s nretahundeatfünftig Mark oder mit Haft Frachtbetrage a g-e⸗ negen lagte, 98 6 Ven Lusgeenne 854 Fahrt ncs ung oder
r, b 8S 22 ändig geschlossenen Packungen abgegeben werden. Die Verpackung bis diese geöffnet werden. Geöffnete, ganz oder . 1 Auftrag ei 5 5
EE Gemäßheit §§ 22 bis 22 d 27 3 2— Ausnah elassen vs rr 1— ül 1) Stempel, Si g einer Behörde als 25 ℳ b
— der zeugnisse hat, sofern nicht Ausnahmen zuͤgelaff ckungen dürfen mit Zigaretten, Zigarettentabak, Zigarettenhülsen bel, Siegel, Stiche, Platt 5 ℳ das Doppelte, oder E . 1
obliegenden Pflichten verletzen. v in 8 Betrieben zu erfolgen, in denen sie hergestellt werden. 28 nblüttchen fnicht it Zigalk werden. Der Einzelverkauf darf nar Anfertigung von Stenetz gen Fiendn eöi.n fache und, sof d 9 i J üna.n Flneng Frnh dnmrse „ sofern es um Je zwei Schmal⸗
höheren Beträgen das Fü wagenlad 9) Hinter § 37 wird folgende Vorschrift eingeschaltet: — 1 8 sowie cht . 8 an einen A ünf⸗ genladung. Gattung (Eil⸗, 2 ) Auf jeder Packung ist der Inhalt nach Art und Menge s aus den zugehörigen Umschließungen erfolgen. Geleerte Um 2) den Aböru 8S-2 6 Behörde verabfolgt; berechtigen, ist eine befesdermrse)
37 a. f inverkaufspreis oder 1,5 Schi
Unbeschadet der vervirdes Dednungsstrafen kann die Steuer⸗ b E1“ Scuch ger ge rucschrift anzu⸗ schliegangen sa — 8 e n Zigaretten Zigarettenhülsen aeoder Formen Ebbö Stempel, Stiche, Platten äa . 5 gahe nicht zu entrichten. . behörde die ub der . F sef 98 der 822 Arbelbem ist auf jeder Packung Name g2 Si G cber vürötichen a dee nicht in der vorgeschriebenen Weise ver⸗ I1ö“ verabfolgt. oder Abdrucke an einen Anderen als 58 8 einem Saek an⸗ g. 8, gracht⸗ 8 Lo. Seshteeten v. nur Fahet soriften dieses Gesetzes und der damn edrohung erwaltungs⸗ Hes Herstellers oder des Händlers ersichtlich zu machch. rmen⸗ bezeichnet und mit Steuerzeichen versehen sind, hat innerhals er Strafe kann auf Einzie S on nicht mehr als 25 ℳ das sind, sind sheren 1 rklasse be⸗ timmungen getroffen worden sind, durch Androhung und Einziehung . g des Herstellers kann durch ein gesetzlich geschütztes, der Fut von drei Tagen der Steuerbehörde Anzeige zu erstatten. 8 T” Formen engh der. bsahenh 868 Nenflace, ben Svr. Be⸗ eine Cshedbahn⸗ lechäigen nc dsesagfenh aßgab⸗ ppoorgeschriebene Ein nicht getroffen wird, diese auf Kosten der Die Verpflichtung zur Angabe des Preises 0 Eässeceese as 17. Beseerhatinn sie 8 Verurteilten gehören oder nicht. a und b 8eee. Sege 19 vheelrde 2 dem Stempelbetrage für diese Peösa heen derstelln lafsen. Die cinziehung de hierdurch erwachlenen strect sich auch auf solche Packangen, die feingeschnittenen Taback Strasvorschriften. zinterziehen, wonl Mit Geldstrafe bis S. hoben. e Fahrklosfe und dem zur Haubi⸗ Auslagen erfolgt in dem Verfabren für die Beitreibung von Zoll⸗ im Fleinverkaufspreise von drei Mark oder weniger für ein Kilo⸗ Wer es unternimmt, 8 Zigarettensteuer zu hinterziehen, wer wissentlich schon 5,*& knbundertfünfalg Mark wird bestraft c. Konnossemente, Frachtbriefe Eisenbah 28 arte geschuldeten Stempelbetrag gefällen und .,13— Vorzugsrechte der letzteren. Fen enthalten. Wird solcher 2— vee vrcaeft. sogs der sich S.Defkandatig schardicngbesondere als volbracht angenommes feilhält. erwendete Steuerzeichen veräußert oder dadesce n., Eirljferungsscheine verwaltun statt zu etrichten. . Fahrkarte nach
1 10) ält folgende Fassung: 115 einverkaufspreis an einer in die Augen fallenden Stelle Behält⸗ rstellung von der Zigarettensteuer unter- § 30 8 sverkehr, soweit sie eines agens W . arte na
8 lgung von Zuwiderhandlungen gegen die in den 8 a. wenn er Herstellung 319 ichs⸗ St 5.30. 1 nicht unt ahl des Reisenden zur Benutzun . geregern Vosschahhen F.289, bes — nifses nanagibetabat Zigarettenhülsen und klaͤtchen, die an Zigaretten leegenden Manen Kenonnag sereralge wn wigse vefedn Prepfifabren und SJeisb ,g der, Strefneisan ung. wenn de nctunde ns fegen, ebeeszen s. sfiss s9eanen, dee Paang⸗ efraudationen (8§ 27 bis? verjährt in drei Jahren, Straf fabriken abgegeben nrden, sind unter Beobachtung der etwa vor⸗ terliegende Waren vom 1 abrens sowie in betreff der S n es Straf⸗ adung eines ganzen Schiffs⸗ mehreren W e Stempel⸗
id dlungen gegen dieses Gesetz, die mit * 2 g. 71 bis 3 b. wenn der Zigarettensteuer un er iegen r. Strafe im er Strafmilderung und des Erlass gefäßes I agen berechnung unter Berücksichti — Leregf ad in einem Jahre, von dem vaa⸗ .“ F anos den egschnctengf ef Aaaren der b-4vn 184 den hierfür angemeldeten Räumen au bewahr s 2 88 “ JFearscheiite “ nach denen da Chem Feats trage von 8.n Beenen Bese kaeageie rechnet, si sind. — b bestim 3 Abs. 4). 8 3 111 rei schtig gefüdrt estimmt. en gegen die Zoll nicht 8 . deren Stempel⸗ vher Ansprah bef Foechenblurg hinterzogener Gefälle erlischt in genangtennah niat ih vhbeg Ferhrst n, . na der . aretten⸗ e⸗- wenn die vorgeschriebenen Anschreibungen unrichtig Zigaretten, Ieretseren aus eingezogenen gencheStes Renceese bei keh valase.“ 82₰ 2 betrag ergibt. Die Vorscheif drei Jahren. Shezelverlausf fhr diesen besondere Cicheru nahmen werden (§§ 11, 12); — der Er⸗ em Staate zu, von d en und „blättchen sowie Geldstrafen fallen und sofern es sich um Schiffe fü e Abgabe ist findet entsprechende Anwendung b Artikel II. steuer beim Ene vfe üften der Abs. 1 bis 3 auf alle sonen 48. wenn der Zigarettensteuer unterliegende Waren aus L- Die Strafverfs 1 516 Behörden die Strafentscheidung erlassen ist mit einem Raum nhag üile 2 jede Sen⸗ wenn eine Fahrkarte (Fahrschein⸗ Die Nummer 186 des Zolltarifs vom 25. Detember 1902. iin 2 e n der Iigarettensteuer unterliegende Waren feilhalten, awesgssant in den rbenen Weße — eü,ö von anderen Zuwlberhan öö drer — ütber 15o uu.“ zu . 82 aaer er a ssung: f ftwi aß n 8 — r 8 ahre. bei einem b eren, zum Teil zur 1ee cgese da Frhhke onwben =”es. wnos Se eatn —eeie, ee, vennse gärre,Sheses aschr sgrhenn eben gebasen de Sceannsend ng Wegkecen Rrahregesthe” v““ auch mit Heilmittelzusätzen 7, ark. 8 Vorschrif EE“ 11““ cer ü 1 lzende Waren is Die Erhebu nsteuer und Ausgleichungsbeträge. ei höheren Beträgen. .. j 3
8 8 riften für die Einfuhr. DFo. wenn Verkäufer der Zigarettensteuer unterliegende We 2 die L ng und Verwaltung der Zigarett g Dem — ür Fahrkarten, welche zum Artikel III. üeae S1. ghai 189 Die Vorschristez deh d d gelten auch für die e rten Grzeng⸗ Bewahrsam vaben, die der Vorschrift des Gesetzes zuwider mit e eshefarz⸗ Für die 1. Rosten 8 enlgs des dieser fachtbetrag n H-”eea Fehane 8 89. Karte
2 rpreises aus⸗
Ge⸗
ppon Geldstrafen bis zu fünfhundert Mark erzwingen, auch, wenn eine S rde mitzuteilendes Warenzeichen ersetzt werden. 885 — 6 Steuerbehör 3 der der Preisgrenzen
Der Reichskanzler wird ermächtigt, das Gese — e ten den Art sowie für eingeführte Seeochen Zteuerzeichen (§ 3) nicht versehen sind; h in der 712— die ch za den Prsebenden Aendsemner nderde Sericahan 4. 1 vüs. .En e⸗ *ℳ. b. dos vnrbfe g 8 venesen, nn Stfwchec, Beschar Paaiere der Vergütung pevahet SeSs undesrate zu erlassenden Bestimmungen Sekerethn., böhatne P. ebehgs erden (Kinderkarten), ist igung die Vervpackung erst im Inlande vorgenommen wird. Vorschrift des . atz 2 zuwider nachg werder Stati evollmächtigten für Zölle und S 8 zahlen ist 1t e Hälfte der für den vollen
ergibt, mit einer fortlaufenden Nummernfolge der ng d .. ver D stion wird in den Fällen des Atbs. 2 Stationskontrolleure haben i Ue und Steuern und die 8 2 ½¼ Paragrapben als „Brausteuergesetz’ mit dem Datum des vorliegenden 88 —— Z Fenenans Sfülin der Heffen a csachen begründet. Wird festgestelt desben Rechte und Pflichten baug beuf dic ens des Gesetzes 8 Fiachtbrief⸗ 5. inländischen 8 1 L=öee Gesetes durch das Reichsgesetzb. att bekannt zu machen. den Sätzen des 8 2 Ziffer 1 und 2 zu versteuern. daß eine Hinterziehung nicht verübt oder nicht beabsichtigt ist, Dg. der Zölle. rhebung und Ver⸗ Urtande üͤber ö“ * zu measgcon⸗ 2 8 findet nur eine Ordnungsstrafe nach § 20 statt. des Reichaufprhalb der gemeinschaftlichen Zollgrenze liegenden Tei ganzen Eisenkahnwaaens lcnlet 8 Bei Sonderfahrten usw., für Anlage 2 1“ 3 Borschriften fü . Betriebes 1 24 § 18. prechendenn cbiets, zahlen an Stelle der 3 arettenst 279 bei einem ⸗ deren Benutzung keine Fahrkarten 8 8 sien für die 8 ameldung des Betrie 1“ SFStrafe der Defraudation. S en Ausgleichungsbetrag an die Reichskasfe Sttap eactegensega nicht 2 gs Ieen edes ees bes 2sg⸗.et. heeebeset 8 Wer bsmäßi Zand erzabak, Zigaretten Zigarettenhülsen 1 Wer eine Defraudation begeht, hat eine Geldstrafe verwirkt, in Der Zi § 32. 1 bei höheren Benr90n“ 8* 1 g Ire er e. 161 8 oder Fälichen harftesen will, hat dies vor —— er einadman voretdebenen, Hiieen gües Außer 1 ssgüeüersabal und Frasee eer. aus Selescasge. aufgvr. Sifhersaß vberginder sich “ von 82 EE1A“ g .““ “ 8 der Erzeugnisse, deren Her tellung „ mindestens 2 8 eschlo S eetten, die aus den d 1 e dieser Sätze, wenn 3 Betriebs unter Bezeich 88 zeugniss und gleichzeitig dem ist die Steuer nachzuzahlen. ssenen Staaten und Gebietsteilen zum Verbrauch 888 1 dc assgeech 82 Rea s 1“ ꝛu Er er V
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ift, der Steuerbehörde schriftlich anzuzeigen 1 2 tellt werden, zus den genannten Gebi
1 erräu owie der damit Kann der vorenthaltene Steuerbetrag nicht festgeste 2 sind spä Gebieten eingehende Zigarettenhüls L;
9 und Lagerräume s spätestens beim Eintritt in das garettenhülsen und „blättchen auf das Einundeinhalbfache, wenn Erlaubniskarten
8 Der grevesfan beträgt für feingeschnittenen Tabak und schtüg , 8 tner. eine Beschreibung der Betriebs⸗ u 8 1 lgetelt n Zicreaten 700 Mark 8 „ enels Jihe. 7 k0⸗ 2ö 5 8 2 stehenden oder unmittelbar daran angrenzenden Räume V tritt r SMsg⸗. daa. ver s, Moek 9g dir Bsüen 8 ¹ Keggane Sternach dit ih zas Bürektenglsen va dlützce ahendhenenhieich en V veceniedee können für die genann erzeugnisse vorzu . 8. von Zigarettentabak und Zigaretten nstigung mit Geldstrafe bis zu einhundertfünfzig den frem anzler kann unter Zͤsttm mun des nicht mehr als 15 t beträgt. Für . n gtate re t. Die g gew-e — Zig 88 sases 8 den Reg g. des Bundesrats mit je weitere 5 t Ladegewicht Sür 3 fahrzeuge zur Peisne efar
1 5 8 den Bundesrat ein⸗ . ierun 1 8 Zigarettenhülsen und blätichen durch 8 xhäaess 6. darf me in Betriebsräͤumen erfolgen. 6 8 9 gen wegen Herbeiführung einer den Vorschriften die Hälfte des Satzes hinz derung auf öffentlichen Wegen u“ u“ 8 8 — 8* und Plätzen, und zwar
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