1906 / 99 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 27 Apr 1906 18:00:01 GMT) scan diff

Qualität

mittel gut

Getahlter Preis für 1 Doppelzentner

Menge

höchster V

Landsberg a. W.. Kottbus. 8 Breslau. Fefighan i. Schl. rschberg i. ö6 Göttingen Geldern. Neuß.. Langenau i. Wrttbg.. 11166* Neustrelitz. Neubrandenburg .. Friedland i. Mecklb.. Schönberg i. Mecklb. Chäteau⸗Salins

emerkungen. Die verkaufte

B

Ein liegender Strich (—) in den Spalten für Preise hat d

5 15 1“

1S8 S88

Menge wird auf volle Do

nied

höchster

rigster

V niedrigster V höchster

Verkaufte

Doppelzentner

Am vorigen Markttage

Durch⸗ schnitts⸗ preis

Außerdem w am Markttanden (Spalte 1)

Durchschnitts⸗ pre für 1 Doppel⸗ zentner

88 ätzung verk⸗ Doppel;en eft (Preis unbekannt)

dem

15,70 16,30

16,30 17,00 15,70 15,00 17,20

16,70

1 1

pelzentner und der Verkaufswert auf volle Mark e Bedeutung, daß der betreffende Pr

Hafer.

16,40 17,20 16,00 16,10 16,50 16,00 17,00 17,50 16,20 15,40 17.60

16,00 17,00 16,50 15,00

16,40 17,20 16,50 16,30 16,50 17,00 18,00 16,20 15,50 17,60

17,50 1700 17,0 17,00

8

15,90 15,90 16,30

16,30 17,50 15,70 15,20 17,20

16,70

14,60 17,00

4,30 6,50

8

abgerundet mitgeteilt. Der Durchschnittspreis wird aus eis nicht vorgekommen ist, ein Punkt (.) in den letzten sechs Spalten,

17,20 17,73 12.4.

19. 4. 19. 4.

19. 4. 25. 4

19. 4. 19. 4.

19. 4. 12. 4. 20. 4.

16,27 16,20

17,50 15,92

17,14 16,50 16,50 16,80 16,90 16,50

15,60 15,80

17,00 15,90

17,36 17,00

16,10 16,13 17,00

1 800 100

den unabgerundeten Zahlen berechnet. daß entsprechender Bericht fehlt.

85 8

Tagesordnung: Er

Deutscher Reichstag. 88. Sitzung vom 26. April 1906, Nachmittags 1 Uhr.

(Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.) ste Beratung des Entwurfs eines Ge⸗

setzes, betreffend die Aenderun

der Reichsverfassung in Verbi eines Gesetzes, betreffend die Gewährun gung an die erste Beratung des Entwurfs eine

itglieder

der Artikel 28 und 32 ndung mit dem Entwurf einer Entschädi⸗ erner s Gesetzes über die Haft⸗

des eichstags,

8

weitere Modifikationen bekommen, u. velchfziffer nicht immer gerade 199 sein muß,

die erlo

chenen Mandate abgerechnet werden müssen, wandelbar ist. Ebenso werden vielleicht noch weitere ändern sein, und in der Kommis ordnung einer genauen Prüfung zu eine geeignete Fassung gefunden werden, Unsere Bedenken richten sich lediglich gegen die großer Teil meiner Fraktion ist grundsätzlich g. von Diäten und hält an dem Standpunkt f fassung von dem Fürsten Bismarck geteilt ist. beinahe fertig war,

u. a. diejenige,

unterziehen sein. der wir zustimmen können zweite Vorlage.

daß die höchste sondern daß wenigstens die Ziffer also Einzelheiten zu sionsberatung wird die Geschäfts⸗ Dort wird wohl

En bin der Ansicht, daß viele Klagen,

egen jede Gewährung est, der bei der Ver⸗ Als die Verfassung bezeichnete dieser zwei Punkte der damaligen Vor⸗

derartig widerspruchsvollen Inhalt bekommen hat und daß viele schwere Fehler vorgekommen sind, das können wir aus zahlreichen Er⸗ kenntnissen der richterlichen Judikatur sehen —, ich sage, es ist sehr schwer, dann in den Plenarverhandlungen aus einem so zustande ge⸗ kommenen Gesetz wieder ein einheitliches Ganzes zu bilden, und ich die über unsere Gesetzgebung auch in der Bevölkerung erhoben werden, aus diesem häufig fehlenden per⸗ sönlichen Zusammenhange der Verhandlungen hervorgehen.

Ein weiterer Mangel der bisherigen Zustände ist unzweifelhaft die

stimmungen des Gesetzes erreicht wird. Darin soll eine Gering⸗

überschläglichen

schätzung des Deutschen Reichstags liegen? Diese Behauptung mutet mich um so eigentümlicher an, da man in anderen Staaten, sogar in Staaten, die eine republikanische Verfassung haben, eine Geringschätzung des Parlaments in ähnlichen Bestimmungen nie gefunden hat. So kennt die Schweiz die Anwesenheitskontrolle. Es besteht in verschiedenen Staaten die Bestimmung, daß die Präsenzliste festgestellt und verlesen wird, daß die Präsenzlisten unter Umständen den Protokollen des Hauses bei⸗ gefügt werden, daß, wenn das Haus beschlußunfähig ist, sogar die Liste der anwesend befundenen Abgeordneten amtlich veröffentlicht wird. Es besteht in Amerika und in anderen Staaten die gesetzliche Bestimmung, daß den Abgeordneten für die Tage, wo sie nicht an⸗ wesend sind, Abzüge gemacht werden. Es besteht auch in den republikanischen Vereinigten Staaten von Amerika die Bestimmung, daß Abgeordnete, die ihre Sitzungspflicht versäumen, verhaftet und zur Teilnahme an den Sitzungen gezwungen werden können. (Große Heiterkeit, Zurufe bei den Sozialdemokraten.) Und die Amerikaner verstehen dabei keinen Spaß. Die Bestimmung steht nicht bloß auf dem Papier, sie ist schon wirklich ausgeführt. Die Abgeordneten können gezwungen werden, den Sitzungen bei⸗ zuwohnen, und wenn sie sich der Abstimmung enthalten, werden ihre Stimmen für die Beschlußfähigkeit doch als anwesend gerechnet.

Ich könnte Ihnen noch eine ganze Blütenlese von Bestimmungen geben, die sehr viel schärfer und einschneidender sind wie die Bestim⸗ mung, die wir ihnen vorschlagen, und es ist daher eine ganz unhaltbare Behauptung, wenn ein Abgeordneter hier erklärt, diese Gesetzgebung würde das Ansehen des Deutschen Reichstags nach außen schädigen. Wenn der Herr Abg. Singer die Bestimmungen der amerikanischen Verfassung akzeptieren will, dann werden sich die verbündeten Regierungen überlegen, ob sie eine Aenderung der Vor⸗ lage in diesem Sinne Ihnen vorschlagen sollen. (Zurufe bei den

aldemokraten.

d ich könnte Ihnen auch solche Bestimmungen an⸗ führen, wo ein Pauschquantum gewährt wird und dieses Pausch⸗ quantum ebenso in einzelnen Raten wie hier gezahlt wird, und wo Abzüge von diesem Pauschquantum zulässig sind, wenn der Abgeordnete

ngen im hohen Hause stattfinden, und für den Abgeordneten, 8 diesen öss beiwohnt. Daß ein Abgeordneter nicht gleichzeitig Entschädigung für die Teilnahme an einer Sitzung des Reichstags und für die Teilnahme an einer Sitzung eines einzelstaatlichen Parlaments empfangen soll, entspricht dem Antrage des Grafen Hompesch, der von dem hohen Hause be⸗

men ist.

eöe“ ich 1— die beiden Haupteinwände: erstens die An⸗ wesenheitskontrolle und zweitens das Verbot einer gleichzeitigen Ent⸗ schädigung für ein einzelstaatliches Mandat und für ein Reichstags⸗ zunzchst die Anwesenheitskontrolle betrifft, so ging der Antrag Graf Hompesch ausdrücklich von Anwes enheits⸗ geldern aus. Wenn aber Anwesenheitsgelder gewährt werden, so setzt dieser Begriff selbstverständlich auch eine Anwesen⸗ heitskontrolle voraus. (Sehr richtig!) Und diese Anwesen⸗ heitskontroulle kann nur durch das Gesetz bestimmt werden. Wenn ferner in dem Antrage Graf Hompesch und dieser Gedanke ist in die Vorlage der verbündeten Regierungen ziemlich wörtlich über⸗ nommen gesagt ist, daß ein Abgeordneter nicht gleichzeitig für ein einzelstaatliches Mandat und für das Reichstagsmandat eine Entschädi⸗ gung erhalten soll, so ist dadurch schon eine Anwesenheits⸗ kontrolle in sich absolut geboten; denn man muß doch genau wissen, an welchem Tage ein Abgeordneter im Reichstage an⸗ wesend gewesen ist oder nicht, um feststellen zu können, ob er für diesen selben Tag neben der Reichsentschädigung auch eine Entschädigung aus der Kasse eines einzelstaatlichen Parlaments empfangen darf.

Es ist uns als ein Eingriff in die Verfassung der Einzel⸗ staaten vorgeworfen worden, daß hier als Grundsatz aufgestellt wird: es darf niemand für die Tage, für die er aus der Kasse des Reichs eine Entschädigung bekommt, auch eine Entschädigung aus der Kasse eines Einzelstaats empfangen. Es ist mir voll⸗ kommen unbegreiflich ich habe diesen Einwand zunächst in einem freisinnigen Blatte gelesen —, wie man an der Gesetz⸗ lichkeit dieses Grundsatzes zweifeln kann. Reichsrecht geht vor Landesrecht, und in der Reichsverfassung steht zur Zeit noch, daß Abgeordnete für ihr Reichstagsmandat keine Entschädigung be⸗

i ürdiges 1 emacht wird, darin kann ich nichts Unwür v nb 5 ein I b 181 nenen vPersageh -8 Daß jemand im Hause anwesend ist un 23 5 fehlt, kaan vorkommen, und für diesen Fall muß . 2 werden. Uebrigens kann auch der Präsiden am Tag FEeee Fec chars machen, wenn namentliche Abstimmungen in Uhs. sicht stehen. Bezüglich der Höbe des Abzugs wäre es allerdings das be 9. wenn wir den Unterschied von 20 und 30 aus der Vorlage zanz geran⸗ 3 schaffen. Die Behandlung der Doppelmandatare in der Vorlage . e keinen Eingriff in die Rechte der Einzelstaaten. Die SvS. . 2 ja auch dieser Vorlage zugestimmt. Für die Freifahrkarten übera Lande hat sich unser früherer Präsident von Levetzow noch 88 2 letzten Session, die er hier war, ausgesprochen. ch hboffe af 1 dieser Begehnn noch mehr 8 sein öe 8* bg. Singer gebe ich gern zu, 88 n heen die Vorlage in ihren Einzelheiten nicht sympathisch ist, aber das ganze deutsche 8 wird, auch wenn es in der vorlieg eschähe. Des Volk it besser in der Lage, seine Abgeordneten 88G- und dann würde auch das Vertrauen auf die Fortdauer des ahl⸗ rechts gestärkt werden. ö bg. Hieber (nl.): Ueber die Notwendigkeit der Diäten⸗ Lö“ F- der Einbringung der Vorlage weitere Worte nicht mehr zu verlieren. Ich möchte v schon dier die ng. 8 Vorredners unterstützen, ob der Präsident Se . Beschränkung der Sitzungen auf drei oder S g 18 Woche eine bessere Besebüng. 5 Haufes herbefageen se. vee ü voll halte ich besonders, da er ꝛatss Peeense der süeaschen ö b1ö1 h 5. o entschieden in den ein⸗ die 8 kasten g8 bon egns. S-. t. Für sehr wünschenswert hätte fachtet, 5 Mto iv vc Mitteilungen über die bezüglichen 8 richtungen in anderen Kultur⸗ und Verfassungsstaaten gegeben 18 5 Der Abg. Singer hat die Vorlage sehr geringschätzig behandelt. 5 von seiner Kritik trifft spon ch 8eei 8 1 überhaupt; ein Teil seiner Angriffe fe dami sehtan⸗ gge In den letzten Jahren hat der Reichstag 6 Antrag Gröber wiederholt Anwesenheitsgelder gefordert, ö5 Sozialdemokraten haben diesen Anträgen zugestimmt. 1 2 deutschland besteht dieses System; die Anwesenheit oder A Fes heit des Abgeordneten muß also irgendwie festgestellt 8 5. In Württemberg wird ne ee durch 88— Ffeamten 852 d kein Mens ndet darin e 8. Tie einzelnen ist doch nur eine Zweckmäßigkeitsfrage. B ie 8 vorschläge der Vorlage über die Art der Entschädigung und über die

pflicht für den bei dem Betriebe von Kraftfahrzeugen entstehenden Schaden und der Novelle, betreffend den Schutz von Vögeln. Berichte der Wahlprüfungskommission.

Ueber den .- der Beratungen ist in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden.

Abg. Singer (Soz.) fortfahrend: ja sehr erwünscht, wenn der Reichstag so Hause geht. Ginge es nach ihr, so würde das einzige Pensum die Beratung des Etats sein. Es wird wohl noch die Zeit kommen,

in der die Abgeordneten an Geld dafür gestraft werden, wenn der Etat nicht zum 1. April fertiggestellt ist. Hat man doch schon den Reichstag nach Hause geschickt, damit er z. B. nicht in die Marokkoaffäre hineinrede. Die verbündeten Regierungen waren außer⸗ rdenc. schlecht beraten, als sie diesem Entwurf ihre Zustimmung gaben. Es macht fast den Eindruck, als befand sich der Verfasser des Entwurfs wie ein Spaßvogel in der Lage, zu wissen, mit welchen Gefühlen die Vorlage aufgenommen werden würde; mit Lorbeeren geht die Regierung aus dieser Aktion nicht hervor, gleichgültig, welches Schicksal die Vorlage haben wird, sie hat 1 s er Charakter von Unteroffizierprämien. Wie schikanös sind die estimmungen des Entwurfs! Jedes Fernbleiben aus der Plenar⸗ situng soll mit 30 bestraft werden. Der Reichstag hat sich auf den Boden der Anwesenheitsgelder gestellt. Ich halte diese Auf⸗ fassung nicht gerade für die idealste, aber ich bestreite nicht, daß die dem preußischen Abgeordneten⸗

Erfahrungen, die die Regierung mit emacht hat, jenem Junkerparlament ersten Ranges, sie zu dieser

hause Vorsicht gebracht hat. Es ist aber eine etwas sonderbare Zu⸗

üge werfen fraglos einige Bedenken auf. Schon der Text des Ge⸗ . 2 nrn. Artikeln schwer verständlich und zeigt 2,* damit, daß die vorgeschlagene Feßself EE1““ 8 ’1 wisse Kleinlichkeit un ngherzig Versaglagen nicht geleugnet werden. Die Regelung der Fest⸗ stellung der Präsenz sollte in die Hand des Präsisenten Fper in die Selbstdeklaration des einzelnen Abgeordneten gegeben werden. Man könnte dann die Erfahrung etliche Jahre hindurch abwarten, bis man zu einer definitiven gesetzlichen Lösung schreitet. Ob das geplante System von Abzügen durchführbar ist, ob namentlich der Krankheitsfall und die Teilnahme an vsffaseen Kommissionsarbeiten mit dem Verlust der Diäten verknüpft wer 8 soll, womit doch eine Unbilligkeit geschähe, wird gründlich zu 8. en sein. Die Ordnung der Angelegenheit bezüglich der tare durch das Gesetz selbst dalhs 8 b deras nt

achtet es ferner für geboten, den

Fentelam 88 e die unbeschränkte Geltung der Freifahr⸗ karten für das ganze Reich 8 sür schn Haner I ustellen; auch ha e Be g. des Frei⸗ ver 88 defgecherczemtanrse etwas öö S ertvoll ist, daß für diese Frage au 1 Ftrone c dfsbeften v. Levetzow ins Feld geführt kann. Auch uns hat die Verkoppelung der E“ 5 Beschränkung der Beschlußfähigkeitsziffer nicht behagt. 8 2 zuerkennen ist, daß die Diätengewährung nicht erkauft weSs 8 be⸗ Kompensation auf verfassungsrechtlichem oder politischem Gebiet; denn das wird auch der Abg. Singer zugeben müssen, daß die Vorschläge zur

offensichtliche Benachteiligung Süddeutschlands. Meine Herren, ich will auf die Gründe hierfür nicht näher eingehen; aber wenn man die Verhältnisse Deutschlands mit den Verhältnissen Preußens vergleicht, so muß man doch zunächst in Rechnung ziehen, daß Preußen eben nur drei Fünftel des Deutschen Reichs ist, daß in ganz Deutschland viel größere Entfernungen zu überwinden sind, und daß es unbedingt not⸗ wendig ist, daß ein Abgeordneter bisweilen auch einige Tage nach seinen häuslichen Verhältnissen sieht (Zurufe bei den Sozialdemokraten), gewiß, meine Herren, daß er durch häusliche Verhältnisse tageweise von den Sitzungen fern⸗ gehalten werden kann. Diese Tatsachen haben aber unzweifelhaft dahin geführt, daß die süddeutschen Abgeordneten nicht in dem Maße an den Verhandlungen des Reichstags teilnehmen, wie es unzweifel⸗ haft im Interesse der Sache und im Interesse der Vertretung des gesamten Volks erwünscht wäre. (Sehr wahr 0) Meine Herren, ich bin der Ansicht, daß der Reichstag in seiner Gesamtheit eine der wichtigsten Institutionen für die deutsche Einheit und die deutsche Einigkeit ist. (Sehr wahr!)

Also den ernsten und schweren politischen Bedenken gegenüber, die an vielen Stellen bei den Vorberatungen dieses Gesetzes bestanden, haben sich die verbündeten Regierungen nach langen Erwägungen

lage für unannehmbar, deren einer die Gewährung von Diäten war. Aber auch diejenigen meiner Freunde, die prinzipiell gegen Diäten sind, sind bereit, mitzuarbeiten an dem Zustandekommen des Gesetzes, und ebenso diejenigen, die Diäten wollen. Wir sind aber nicht mit der Art und Weise einverstanden, wie die Diäten gewährt werden sollen. Wir meinen, daß es weit würdiger ist, wenn überhaupt nicht von An⸗ wesenheitsgeldern, sondern nur von einem Pauschalbetrag die Rede wäre. Aber der Reichstag hat nun einmal das Prinzip der Anwesenheits⸗ gelder bereits acceptiert, und wir wollen deshalb nicht daran rütteln. Allerdings hätten wir statt des Abzugs von Abwesenheitsgeldern die Einführung von Anwesenheitsgeldern für besser gehalten. Wir be⸗ dauern außerordentlich, daß in der Berechnung der Doppelmandate die Regierung von der Resolution des Reichstags abgegangen ist und in einer mit dem Geist der Verfassung in Widerspruch stehenden Weise einen Eingriff in die Rechte der Einzelstaaten macht. Das können wir im Prinzip nicht billigen, sondern hätten lieber den Einzelstaaten die Regelung der Sache über⸗ lassen. Man kann zu den Einzelstaaten das Vertrauen haben, daß sie ihren Abgeordneten eine doppelte Entschädigung nicht gewähren werden, und wir haben dieses Vertrauen. Demnächst werden wir uns für die Streichung des § 5 erklären, oder wir werden ihm jedenfalls nicht zustimmen, wenn er nicht mit einer ge⸗ nügenden Schonung der Einzelstaaten ausgestattet wird. Auch die doppelte Präsenzkontrolle durch die ausliegende Liste und die nament⸗ lichen Abstimmungen können wir nicht billigen. Danach würde auch einem Abgeordneten ein Abzug gemacht werden, der zwar in der Liste steht, aber gerade bei der namentlichen

en dürfen. Jetzt will das Reich diese Bestimmung der Reichs⸗ . das Reich will festsetzen, daß Abgeordnete für ihr Reichstagsmandat Entschädigung bekommen können, und hat damit unzweifelhaft auch das Recht, gegenüber den Einzelstaaten die Bedingungen festzustellen, unter welchen diese Ent⸗ schädigung nur erhoben werden darf. (Zuruf rechts.) Das ist ein Recht des Reichs, welches wir bei jedem Gesetze üben, eine einzelstaatliche Gesetzgehung durch die Reichsgesetzgebung zu be⸗ schränken. (Erneuter Zuruf rechts.) Das ist kein unberechtigter Eingriff in die Verfassung der Einzelstaaten, sondern es ist eine Ausführung der Reichsverfassung, die selbstverständlich ihre Konsequenzen für die einzelstaatlichen Verfassungen nach sich zehen muß, und hat mit dem Verbot der p reußischen Verfassung, wonach ein Verzicht auf Diäten unzulässig ist, schon um deshalb nichts zu tun, weil man nur auf das verzichten kann⸗ was man zu fordern berechtigt ist. An den Tagen aber, wo ein RNeichstagsabgeordneter vom Reiche entschädigt wird, darf er in Preußen nach dem Gesetz⸗ entwurf keine Diäten erheben. Meine 989 wie wollen Sie das denn überhaupt anders regeln? Der Antrag Hompesch ging von der Auffassung aus: wir ziehen im Reiche

n Sitzungen des Hauses nicht beiwohnt. Also wir sind hier 888 8 Solosänger aufgetreten, sondern wir sind sehr bewährten, auf langen politischen Erfahrungen beruhenden Vorbildern gefolgt.

Ferner ist darin eine Entwürdigung des hohen Hauses ich hätte mir solche Ausdrücke nie erlaubt, ich zitiere sie nur eine Entwürdigung des hohen Hauses darin gefunden worden, daß für reine Geschäftsordnungsfragen zur Beschlußfähigkeit nicht die absolute Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder erforderlich sein soll. Nun sehen Sie doch, bitte, nach England hin, welche minimale Beschlußfähigkeitsziffer dort für das Parlament besteht, dem ältesten in der modernen Welt, mit einer 600 jährigen Erfahrung! Also auch jener Vorwurf trifft nicht zu. 8

Dann hat der Herr Abg. Singer sich auf die Geschäftsordnung des hohen Hauses berufen. Ja, Ihre Geschäftsordnung beruht nur auf der Reichsverfassung. Die Reichsverfassung ist die 5 und die Geschäftsordnung kann nur Bestimmungen treffen, ie der Reichs⸗ verfassung nicht widersprechen; sie ist nur eine Ausführungsverordnung der Verfassung. Nun ist die Bestimmung, daß zur Beschlußfähigkeit in Geschäftsordnungsfragen nicht die gesetzliche Zahl der Mitglieder notwendig sein soll, als ein Eingriff auch in die materiellen Rechte des Reichstages ganz abgesehen von der Geschäfts⸗

Der Regierung ist es früh wie möglich nach

an Diäten bekommen.

mutun

treibt.

so möchte

zogen werden

Logik

deduziert: Tust Du Deine Pflicht, so Du sie, so mußt Du 30 einbüßen. unlustig Angelegenheit herangegangen ist; Gefühlsroheit bemerkbar. tändnis des Verfassers des tagsgeschäfte ist auch, daß z.

wie

preußische Abgeordnetenhaus vielfach

daß wir dafür gestraft

ögen nun aber

ich,

auch Anwe

der einer und allen menschlichen Ans

und widerwillig die

Bezeichnend

den arbeiterstatistischen Beirat delegiert

dem Reichstag tagt, für ihre Teil ats täglich 30 Strafe zahlen die an der Herstellung des Entwurfs mitgewirkt haben, sollten sich doch fragen, ob sie selbst eventuell geneigt gewesen wären, sich eine solche Polizeikontrolle und Behandlung gefallen wie diese Kontrolle ausgeübt werden soll! daß Fvns nicht so weit gegangen ist, eine Kontrollmarke vorzuschreiben, er Portier der

die

Abgeordnete

abgeben Fabrik.

muß, Um der

gehen, braucht der Abgeordnete bloß in

eine Besprechung mit einem Wäa Behinderung namentlichen

0

Reichstags zu begreifen lich machen.

Regierung

fehlt eine

Abstimmung, bei Das

bestraft. hätte

J

eine Kommission von 21 Mitgliedern. ist die Vorlage für uns unannehmbar,

rungen müssen wir gegen sie stimmen. einen diätenlosen Reichstag mit seiner b Abg. Freiherr von Richthofen Abg. Singer kann ich nicht teilen. Reichs tags hervorgegangen. kann, hat die Majorität des Reichstags bestimmt, eine Diätenvorlage Vor der stehen wir. Die Vorlage hat dann einen der unpopulär ist und Kompensation

zu wünschen. weiteren Gedanken aufgenommen,

genannt

Das Gefühl,

wird, aber von Kompensationen

Rede, und ich kann in dieser Hinsicht die

nicht teilen. Auch die Befugnis des Reichstags, sich eine Geschäfts⸗ ordnung zu geben, beruht auf einer Bestimmung der Reichsverfassung. Wenn jetzt eine Bestimmung in die Verfassung aufgenommen werden

wonach der Geschäftsgang modifiziert darin eine Entwürdigung des Reichstags nicht finden und kann die Entrüstung darüber nicht teilen, damit dem Reichstag eine ganz besondere Wir befinden uns ausnahmsweise in derselben Lage wie der Abg. Singer, daß wir der Vorlage unsere Zustimmung auch nicht erteilen

1. 8

können.

Allerdings kann der Art. 28 der

daß der Reichskanzler vorstellte, der diese Rechnung gemacht hat. sollen 20 Diäten gezahlt, auf der anderen 30 dem ent⸗ Plenarsitzung fern bleibt. auungen Gewalt an, wenn man erhältst Du 20 ℳ; versäumst

es macht sich darin geradezu eine

Entwurfs für die Abwicklung der Reichs⸗ B. die Mitglieder des Hauses, die in

nahme an den Arbeiten jenes Bei⸗ sollen.

Anwesenheitsgelder verlustig zu

hler oder dergleichen momentane zu haben, dann überhört er das Glockenzeichen zur

richtige den Beschluß acceptieren sollen; statt dessen macht sie, Diätenvorlage, aber bestrebt sich, zu verekeln. Deutschlands zu erhöhen; wird die übri

. sie den Abgeordneten nach Möglichkeit Diese Vorlage wird nicht dazu beitragen, den Ruhm en; das „Deutschland in der Welt voran!“

ge Welt in bezug auf dieses Gebiet mit Grauen er⸗ Wenn die Regierung nicht imstande ist, die Stellung des muß es der Reichstag selbst

beantrage die Ueberweisung der Vorlage an

Diäten solcher Art ziehen wir isherigen Freiheit vor!

(d. kons.): Die Entrüstung des Die Vorlage ist aus dem Wunsche des

werden sollen, daß

Auf der einen Seite Es tut der

Auch hieran erkennt man, Regierung an die ganze

für die Liebe und das Ver⸗

sind, der nur gleichze itig mit Die Bundesratsmitglieder,

zu lassen. Dann die Art, Ich bin ja eigentlich froh,

wie der Arbeiter beim

der Bibliothek zu tun oder

dieser und wird mit

Schuljungenkontrolle. des Reichstags einfach der Not gehorchend, eine

ihr deut⸗

In ihrer jetzigen Gestalt und ohne wesentliche Aende⸗

daß es so nicht weitergehen

ist doch eigentlich nicht die Bemängelung der Vorlage

werden soll, so kann

denn ich finde nicht, daß Zumutung gemacht wird.

das Mißbrauch mit seinen Diäten senheitsgelder gezahlt werden, uns den Rechenkünstler

Verfassung vbielleicht einige 1“

Es ist a

verpaßt hat.

ber

8

Die Eintragung in die Liste kann vollständig genügen. Ferner sind wir nicht damit einverstanden, daß ein Abgeordneter, der durch Teilnahme an si

für Arbeiterstatistik, empfehle schließlich die Beratung der Kommission.

Stellvertreter des Reichskanzlers, Staatssekretär des Innern, Staatsminister Dr. Graf Meine Herren! Ich kann die Gefühle des konservativen Redners insoweit durchaus verstehen, als er erklärte, an und für sich sei ihm diese Gesetzesvorlage unsympathisch, und er hätte gewünscht, daß sie durch die Verhältnisse nicht notwendig geworden wäre. Bismarck die Bestimmung der Däätenlosigkeit in die Verfassung des Deutschen Reiches einsetzte, ging er von der Voraussetzung aus, daß sich für den Deutschen Reichstag stets eine genügende Anzahl politisch erleuchteter, unabhängiger deutscher Männer finden würde, und daß das deutsche Volk in seiner Mehrheit auch wohlhabend genug wäre, um es zu ermöglichen, daß diese Vertreter des deutschen Volks ohne irgend welche das Reichsinteresse wahrnehmen könnten. Hauses und die mit den verbündeten Regierungen beklagen, haben aber gezeigt, daß diese Verfassungsbestimmung bei den Verhältnissen, wie sie einmal liegen, schwere Nachteile mit sich bringt.

Zunächst ist es unzweifelhaft ein anormaler Zustand, der leider seit Jahrzehnten im Deutschen Reichstage besteht, daß die allerwichtigsten Gesetze nicht von der Volksvertretung in ihrer Gesamtheit, nicht von der verfassungsmäßigen Mehrheit der Volksvertretung beraten und beschlossen werden, sondern unter Umständen von einer ganz ver⸗ schwindenden Minderzahl der Abgeordneten. (Sehr richtig! rechts.) Dieser Absentismus, wie Sie ihn im Reichstage erlebt haben, hat meines Erachtens eine sehr bedenkliche Wirkung auf den inneren Ge⸗ halt und Wert unserer Gesetzgebung geübt. Kommissionsberatungen beigewohnt haben und das sind ja die Mitglieder des Hauses, die sich am eifrigsten an den Arbeiten des Hauses beteiligen —, werden das anerkennen, und es ist erst kürzlich in der Kommission der damit zusammenhängende fortgesetzte Wechsel der Mitglieder der Kommissionen lebhaft beklagt. Wie kann man bei einem solchen Wechsel der Mitglieder der Kommissionen eine in sich geschlossene, folgerichtige Gesetzgebung überhaupt erwarten? wie ist es möglich für die Regierung, wenn sie sich auch die größte Mühe gibt, ihre Vorlage wirksam zu verteidigen, wenn am Schlusse der Beratung eines Gesetzes die Mehrzahl der anwesenden Abgeordneten aus solchen besteht, die den Anfangsverhandlungen der Beratung nicht beigewohnt haben, die vielleicht von ganz anderen Voraussetzungen bei der Beurteilung einer Vorlage ausgehen und demnächst Anträge stellen, die sich mit der Gestalt des Gesetzes, ersten Bestimmungen erhalten hat, überhaupt nicht mehr vertragen?

Abstimmung den Augenblick

anderen Kommissionen, so z. B. der Kommission verhindert ist, einen Abzug erfährt. Ich Vorlage in einer besonderen

von Posadowsky⸗Wehner:

Als Fürst

Entschädigung dauernd erfordert, das Mandat

Die wiederholten Zustände, die Sie

und so, wie es eines Abgeordneten Anträge des hohen

ja alle kennen und

Alle Herren, die den

welche es in seinen

doch überzeugt, daß bei den Verhältnissen, wie sie sich einmal ent⸗ wickelt haben, es notwendig ist, den Wünschen des Reichstags entgegenzukommen und Ihnen eine Entschädigungsvorlage zu unterbreiten. Aber die verbündeten Regierungen sind bei diesem Entschlusse von der festen Ueberzeugung ausgegangen, daß das Gesetz auch eine Gestaltung bekommen muß, die ihnen einigermaßen eine Gewähr dafür bietet, daß sie in Zukunft auch mit eine m stets beschlußfähigen Reichstage zu rechnen haben, und die ver⸗ bündeten Regierungen werden sich deshalb von dieser Grund⸗ lage ihrer Auffassung unter keinen Umständen abbringen lassen. (Sehr gut!)

Nun komme ich auf einige Einzelheiten zu sprechen. Der Herr Abg. Singer hat erklärt, wir schienen vergessen zu haben, daß die verbündeten Regierungen und der Deutsche Reichstag zwei sich gleichberechtigt gegenüberstehende Faktoren seien. Nein, Herr Abg. Singer, das vergessen wir auf der Bundesratsbank niemals. Aber ich glaube, wenn ein Mitglied des Bundesrats sich in dieser Weise und in diesem Tone über das hohe Haus, über den Reichstag geäußert hätte, würde aus dem Reichstag ein Sturm der Entrüstung geantwortet haben, man hätte geklagt, daß die Regierung vollkommen vergesse, daß der Reichstag ein gleichberechtigter Faktor mit den ver⸗ bündeten Regierungen sei. (Sehr wahr! Sehr richtig! rechts. Widerspruch und Zurufe bei den Sozialdemokraten.) Meine Herren, Sie sagen, die Vorlage? Nur Ruhe! (Große Heiterkeit.) Ich komme noch auf die Vorlage. Aber eins nach dem andern. Also ich kann nur sagen, daß diese Ausführungen des Herrn Abg. Singer dem Gedanken politis cher Gleichberechtigung meines Erachtens nicht voll Rechnung getragen haben. Das mag für diese Seite der Ver⸗ handlung genug sein.

Der Herr Abg. Singer hat auch erklärt, daß es so leicht gewesen wäre, mit dem Reichstage eine Vorlage zustande zu bringen. Ja, ich bin auch der Ansicht, daß es für den Reichstag manchmal sehr leicht wäre, mit den verbündeten Re⸗ gierungen eine Vorlage zu vereinbaren (Heiterkeit); aber leider sind die Grundanschauungen von dem, was für das Wohl des Reichs not⸗ wendig ist, häufig ganz außerordentlich verschieden und beide Faktoren sind eben gleichberechtigt! Wenn der Abg. Singer in Zukunft seinen eigenen Ratschlag befolgen und unseren Auffassungen mehr Rechnung tragen will, dann werden wir, versichere ich ihm, sehr einfach und sehr schnell auch wichtige Vorlagen zum Abschluß bringen. (Heiterkeit.)

Der Abg. Singer hat ferner erklärt, in dieser Vorlage läge eine Ge⸗ ringschätzung des Parlaments. (Sehr richtig! bei den Sozialdemokraten.) Meine Herren, es ist eine verfassungsmäßige Grundlage des Deut⸗ schen Reichs, die mit dem Deutschen Reich zusammen geboren ist, daß die Mitglieder des Deutschen Reichstags keinerlei Entschädigung und keinerlei Besoldung beziehen sollen. Die verbündeten Regierungen tragen indes den Verhältnissen Rechnung, wie sie sich später entwickelt haben. Sie suchen sich aber gleichzeitig Kautelen zu schaffen, daß der

Zweck, den Sie alle wollen, stets einen im Sinne der Verfassung

wenn in einer Kommission ein Gesetz einen in sich 1“

beschlußfäßigen Reichstag zu haben, auch möglichst durch die Be⸗

5 b itskontrolle wägungen, wenn man überhaupt von einer Anwesenhei 8 üeeeeas wollte, war der Weg, den wir schließlich gewählt haben, der

8 und der Rest gelangt zur Zahlung, wenn der Reichstag vertagt oder durch Kaiserliche Verordnung geschlossen wird.

Abzüge vom Pauschquantum werden nur für die Tage gemacht, wo

bezeichnet worden. Ja, wie können Sie denn das 1.n die Reichsverfassung ausdrücklich festsetzt, welche Zahl der Abgeordneten zur Beschlußfassung Whwendig (str Wenn Sie die Bestimmungen über die Beschlußfähigkeit als ein Recht der Geschäftsordnung in Anspruch nehmen wollen, dann müßten Sie auch den Artikel 28 der Reichsverfassung beanstanden, der festsetzt, daß die absolute Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder zu Sg gesetzlichen Beschlußfassung nötig ist. Die Reichsverfassung hat n dieser Bestimmung verfügt, und es ist kein Eingriff in die Geschäfts⸗ ordnung des hohen Hauses, wenn diese Bestimmung für gewisse Fälle jetzt durch Gesetz geändert wird. (Zurufe von den Sotialdemokraten.) Und sie soll geändert werden lediglich in dem Umfange, wie sich die Geschäfte innerhalb einer einzelnen Sitzung abspielen, allerdings um zu verhindern, daß über kleine, unbedeutende, nebensächliche Fragen endlose ““ 8. entspinnen, und um so zu einer

ũü er Verhandlungen beizutragen.

8 Abg. Singer hat dies System auch 89 ein Akkordsystem mit Prämienzahlung bezeichnet. (Sehr richtig! bei den Sozialdemokraten.) Herr Abg. Singer, wenn das richtig wäre, so müßten Sie diesen Vorwurf einer großen Zahl anderer Staaten und Parlamente auch machen. Der Herr Abg. Singer ist und kann nicht so tief in diese Materie eingedrungen sein, wie ich genötigt war, es zu tun. Ich kann ihm aber versichern, es sind im Reichsamt des Innern sechs verschiedene Entwürfe gemacht und in endlosen kommissarischen Verhandlungen beraten worden. (Zurufe von den Sozialdemokraten.) Und nach allen diesen Er⸗

der würdigste. te Zwischenrufe i te und meines Erachtens der würdigste. (Lebhaf

xge. Sozialdemokraten.) Darin, daß das Pauschquantum in Raten gezahlt wird, kann doch unmöͤglich eine Herabwürdigung des Reichstags liegen. Es werden eben Vorschüsse gewährt aus praktischen Gründen,

eGrundsätze des Abzuges sind bemängelt worden, insbesondere daß Hee,ga 88 8 soll als das für gewisse Uebergangszeiten gewährte Tagegeld. Ja, wenn diese Bestimmung nicht bestände, wenn z. B. der 8 Durchschnittssatz der Sitzungen in einem Monat, wie es bisher gewesen ist es gibt auch Monate, wo nur 10, 15 Sitzungen sind —,

127 Sitzungen ist, und es würde nicht ein Abzug von 30 für jede

ö itzung gemacht, so würde ein Abgeordneter, der nur einer .“ Monate beiwohnte, für diese ein 1 ge Sitzung unter Umständen 180 und mehr erhalten. (Zurufe links.) Das sind Dinge, die Sie selbst nicht wünschen können. (Erneute Zurufe links.) Wenn Sie an diesen Bestimmungen der Vorlage so außerordentlich vieles auszusetzen haben, so vergessen Sie doch nicht, daß bee Behand⸗ lung der Sache in der Beziehung auch eine ziemlich weitherzige ist, ls dies Pauschquantum auch gewährt wird für die Weihnachts⸗, Oster⸗ und Pfingstferien. (Zurufe links.) Gewiß, meine Herren,

elstaatliche Abgeordnete kom . 8 eine Kontrolle im Reiche einführen, die tatsächlich gar nicht ausführbar wäre, um so mehr, da in manchen Einzelstaaten auch Pauschquanten gegeben werden unter ganz verschiedenen Voraussetzungen. Ferner wäre die Folge dieses Vorschlags, daß zum großen Teil die Entschädigung der Reichstags⸗ abgeordneten nicht getragen würde vom Reiche, sondern von 1n S. staaten. Außerdem, glaube ich, kann sich das hohe Haus über diese Be⸗ denken vollkommen hinwegsetzen, nachdem die verbündeten Regierungen ihrerseits diesem Gesetzentwurf zugestimmt und sich mit dieser Regelung einverstanden erklärt haben. (Zuruf und Heiterkeit links.)

eine Herren, ich glaube, Sie werden es mir erlassen, da 6 86 zwei Parteien schon beantragt ist, die Vor⸗ lage einer Kommission zu überweisen, auf alle weiteren Einzelheiten einzugehen. Ich kann nur versichern, daß durch diese Vorlage die verbündeten Regierungen ernstlich bestrebt gewesen sind, diesen Streitpunkt, der zwischen der Mehrheit des hohen Hauses und der Regierung bestand, aus dem Wege zu räumen, und zwar in einer Weise, die durchaus der Würde des Reichs⸗ tags entspricht. (Zurufe und Heiterkeit links.) Ich muß aber auch weiter erklären, daß die verbündeten Regierungen eine Vorlage nicht annehmen werden, aus schwerwiegenden politischen Gründen, die an den Grundlagen dieses Entwurfs rüttelt.

S ie Kriti det Dr. Spahn (Zentr.): Die Kritik des Abg. Singer befin ich An, in 1242912165 mit dem, was Iu stag siche beschlossen hat. Schon bei den früheren Bera Eesee Reichstag war die Frage Gegenstand der Erörterung, ob der Geschäftsordnung die Beschlusfähigtenteuffe. berabgesea 129 en und ob nicht demgemä ie 2 82 1 in 8 insicht wird nun durch die Venchge ein Ende gemacht, indem sie die Beschlu fähigkeitsziffer än ert. Ich halte übrigens die Bestimmung in diesem usammenhang für 9. hältnismäßig Seachnc. 88 pen. Beeen ien Sessgie heatlese beichen, werden wir dieser Bestin edürfen. dnad austh 4 8 für die großen gesetzgeberischen Fragen 8. Be⸗ schlußfaähigkeit herbeiführen und wünscht, daß die Bera üncmn nicht durch die geschäftsordnungsmäßigen Fragen gestört wer 8 Wenn der Reichstag diese Bestimmung ablehnt, so bin ich fes überzeugt, daß der Bundesrat darum keine Schwierigkeiten . wird. Wer vom Reichstag aus auf dem Standpunkt steht, daß w g die Beschlußfähigkeit dhshätchin 5, tann des g annehmen. Bei den Diäten hande 9 welchem Wege die Sache am besten zu regeln ist. t, so war der Zeitpunkt dazu jetzt gegen die Pauschalsumme erklärt, 8 . 7, als im Dezember 1905 der Abg. Bassermann te, de .. Anwesencheitsgelder unter dhibzug für Fehlen gfff richtig hielten. Damals hätte man sich dagegen erklären Se Daß die Anwesenheit festgestellt werden muß, hat der Weichestag, n sücem Beschlusse anerkannt; wenn auch nach dem Antrag Strombe 8 5 Beschluß des Reichstages die 8 demt E veasen werden sollte, so hätte er e auch nic “.“ r eine Präsenzliste. In einzelnen Staaten lsi e dunch enee a und man läßt sie auch . fäͤdie Diener führen. Wenn wir nun den Reichstag besch ußfahig machen wollen, so gehört dazu, daß die Mitglieder wenigstens bei

den namentlichen Abstimmungen anwesend sind. Daß A““

8 des Art. 28 nichts damit zu tun haben. Die jetzt vorge⸗ elanearetenm Fe formelh tnnsbarn j Aeenher Fr 1 8 V ieht. Es soll eine Beschleunigung 2 EE1 der ersten Lesung, erreicht werden. Aller⸗ dings verrät der erste Gesetzentwurf ein gewisses Mißtrauen gegen. über den erwarteten guten Wirkungen des zweiten Gesetzes. Es 81 aber nicht gezweifelt werden können, daß in der weit überwiegenden Mehrzahl der Abstimmungen über die Hetr sende le ehvr eizug⸗ frage die absolute Mehrheit von 199 nicht erforderlich ist. Es gibt a 5 Fälle, wo auch Beschlüsse über den Geschäftsgang eine erhebliche materielle Bedeutung haben können, wo es bedenklich wäre, von der Bestimmung des Art. 28 abzusehen, z. B. ob eine Vorlage auf eine gewisse Tages⸗ ordnung kommen soll, ob mehrere Gesetzentwürfe verbunden 32 follen in der Diskussion usw. Derartige geschäftsordnungsmäßige Entscheidungen können vir nicht EEE1“ len. Jede einzelne Fraktion hat ein Interesse dar de eee⸗ stualität ausgesetzt zu sein. Es müßte im Falle der Ae⸗ u Cbeztuarn 8 sile aeprochen werden, welche gg Fälle unter die Aenderung fallen, welche nicht. Es müßten Kautelen ge⸗ schaffen werden. Der der BS 21 Mitgliedern stimmen wir zu, in der Ho 8 ven 2 N. 8 Vorlage im einzelnen die Annahme derselben ermög⸗ Diesem Antrage sti auch wir Abg. er (frs. Volksp.); Diesem Antrage stimmen auch u S 1S ser der Reichstag die Forderung von w zeftellt Bisher baben die verbündeten Regserungen sich stets ab⸗ ehnend verhalten, und deshalb waren meine Erwartungen sehr ering. Trotzdem muß ich sagen: ich bewundere den 25 r 88 bündeten Regierungen, dem Deutschen Reichstage eine so * or age zu machen. Das ist eine ve ““ heer g88 in über die Gestalt, die die Vorlage gefun t. fät gens S g8 die Würde des vwven 558 jedes eimenen dneten. Das degradiert uns un rägt d Eb“ und Kleinlichkeit. Ich mu sagen, I ist abgefaßt von einem Kalkulator im Fieberwahn. b ie Vorlage 9 von der Regierung nicht gemacht fns. nn stitutionellen Rn sondem ens ich d1e hene 98 2⸗ 1 um sich ein beschlu g- . 1 Fülthege 1 so wenoeghaft Idägirre Kfehen jt dich 8* i äsenzgelder und En gungsge fete. Daß in Amerika 1“ 73 den können, ist mir neu. Wenn st, b 85 der Enthusiasmus, der in gewissen Kreisen ü Amerika vorhanden ist, sehr wohl verständlich. Der 1-. gewäͤhgt, Abgeordnete bekommt bis zur nächsten Rate 20 für die Si 82 It nun die nächsten 6 Tage keine Sitzung, so muß der ee an -. 20 für die ganze Woche auskommen! Nehmen wir aber 22 jem n bezieht sein Pauschquantum. Be.; 2* an weesaihen eheseer f er hat lange Zeit vorbereiten nilg; deh er an der Plenarsitzung oder einer fen eteiüfr Abstimmung sich nicht hat beteiligen koͤnnen. Nun die Kon 8972 Wie soll sie durchgeführt werden? 89 cexi se tier auslegen, wie es ja in vorne in Lninsden füblich iss Vielleicht Uhnate . .e igt, ob und wie lange xö“ worden, den Reichstag mit Blitz⸗ licht zu erhellen, um die Anwesenheit der Abgeordneten 85* kontrolliern. Der Abg. Singer sagte, die Präsers 88 1 3 geordnetenhause lasse zu wünschen übrig. Jedenfa 4 . Rechaven auch nicht glänzend, doch immer viel besser als im Reichstage.

Im Abgeordnetenhause werden die Diäten nur bei formellen Urlauben 88