1906 / 276 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 22 Nov 1906 18:00:01 GMT) scan diff

1166“ 2 v“ reichung des Zieles bezeichnet hat. Der Abg. Jacobskötter h noch auf dem Cölner Handwerkertage eine andere Stellung eingenommen. Es muß auf jeden Fall an dem allgemeinen Befähigungsnachweis festgehalten werden, damit das Handwerk wieder gesunden kann. Nach der gestrigen Erklärung des Staatssekretärs nimmt erfreulicher⸗ weise auch die Regierung jetzt eine entgegenkommendere Stellung zu den Wünschen der Handwerker ein. Ich will auch wünschen, daß eine wirksame Baukontrolle eingefährt werden kann. Wenn wir für diese Vorlage als eine Abschlagszahlung stimmen, so geben wir darum die Forderung nach dem großen Befähigungs⸗ nachweis nicht auf. Für den Antrag Trimborn wird meine Partei trotz der Schwierigkeit der Ausführung stimmen, denn die obligatorische Fortbildungsschule wird dem Handwerk Segen bringen. Auch die Errichtung von Meisterkursen ist eine Forderung, die auf den Handwerkertagen und hier im Reichstag wiederholt vertreten worden ist. Auch die Aenderung des Submissionswesens ist eine alte Forderung der Handwerker, deren Erfüllung dazu beitragen wird, dem Handwerk eine bessere Grundlage zu bieten. Ferner ist eine Verschärfung der gesetzlichen Bestimmungen gegen den unlauteren Wetthbewerb und eine Regelung des Ausverkaufs⸗ und Abzahlungs⸗ wesens erforderlich. Die Ausverkäufe namentlich bereiten dem soliden Handwerker mit ihren verlockenden Anpreisungen eine gefähr⸗ liche Konkurrenz; es besteht eine Menge Ausverkäufe, bei denen fort⸗ gesetzt neue Waren nachgeschoben werden. Auch das Verbot der Ringe, Kartelle und Syndikate muß jeder vernünftige Handwerker erstreben. Unsere Aufgabe muß es sein, diesen wohlberechtigten Forderungen der Handwerker gerecht zu werden. Wir dürfen nicht außer acht lassen, daß infolge der Botschaft vom 17. November 1881. die Handwerker viel für ihre Arbeiter getan haben; nun möchten auch die Handwerker für sich etwas haben. Auch auf das Handwerk könnte man das Wort anwenden: Man setze das Handwerk in den Sattel, reiten wird es schon können. Das Handwerk bietet als Mittelstand eine Stütze des Staates, darum ist es auch Pflicht des Staates, es zu unterstützen und zu erhalten. 88

Abg. Euler (Zentr.): Ich hatte gegenüber dieser Vorlage

ursprünglich ein großes Mißtrauen, ebenso wie die zuständigen Kor⸗ porationen des Handwerks selbst, ich muß aber zugeben, daß die Kom⸗ missionsberatungen uns die Vorlage schmackhaft gemacht haben. Das Resultat der Kommissionsberatungen ist ja nicht durchaus zufrieden⸗ stellend, aber doch so, daß man ihm zustimmen kann. Ich für meine Person bebalte vollständig das Ziel im Auge: den Befähigungs⸗ nachweis für das gesamte Handwerk, wenigstens die obligatorische Ge⸗ sellen⸗ und Meisterprüfung. Auch die österreichischen Handwerker streben wie die deutschen nach Einführung eines obligatorischen Be⸗ fähigungsnachweises. Bei der obligatorischen Meisterprüfung handelt es sich nicht allein um materielle Vorteile, sondern vor allem um das ethische Moment, um die Hebung der sozialen Stellung des Handwerks in der staatlichen Gesellschaft. Sie bietet das Mittel, um die traurigen Folgen der 36ährigen zügellosen Herrschaft der Gewerbefreiheit wieder etwas gut zu machen. Von der Einführung des Befähigungsnachweises für das Bauhandwerk steht in dieser Vorlage überhaupt nichts; die Abgg. Frohme und Hoffmeister haben also einen Kampf gegen Windmühlen geführt. Die Einführung der obligatorischen Meisterprüfung bietet auch eine größere Gewähr für die Sicherheit, und wir dürfen nicht vergessen, daß sehr viele Unfälle nicht durch die Unternehmer, die sogenannten Baugewerksmeister, herbeigeführt werden, sondern durch die Arbeiter selbst, wie die Statistik ergibt. Es ist erfreulich, daß die verbündeten Regierungen in dieser Frage jetzt einen ganz anderen Standpunkt ein⸗ nehmen, als sie früher unter Brefeld eingenommen haben. Was der Abg. Eamp über die Handwerkskammern gesagt hat, daß sie bisher sehr wenig geleistet haben, kann ich nicht zugeben. Sie haben in beꝛug auf das Lehrlingswesen in der Förderung der Gesellen⸗ und Meister⸗ prüfungen sehr viel geleistet. Die Leute sind stolz darauf, daß sie ihre Prüfung abgelegt haben, und wenn wir in 10—12 Jahren in demselben Tempo weiter vorwärts schreiten, so können wir damit wohl zufrieden sein. Zünftlerische Bestrebungen, die man uns heute vorgeworfen hat, liegen uns sehr fern. Durch solche Einwände lassen wir uns nicht ein⸗ schuͤchtern. Das Handwerk hat auch unter der Gewerbefreiheit große Fort⸗ schritte gemacht. Unsere Großindustrie ist zum Teil hervorgegangen aus dem Handwerk; sie ist gar nicht in der Lage, alle ihre Kräfte selbst zu erziehen, sie ist auf das Handwerk angewiesen. Es kommen aus⸗ gebildete Lehrlinge in die Fabrik, nicht umgekehrt. Es wäre deshalb sehr wohl zu überlegen, wenn bei uns wie in Oesterreich die gesetz⸗ liche Bestimmung bestünde, daß auch die Großindustrie zu den Kosten der Handwerkskammern beizutragen hätte, insofern sie handwerksmäßig ausgebildete Kräfte verwendet. Weiter wird gefordert, daß auch das Reich oder die Landesverwaltung einen Zuschuß zu leisten hat, doch das ist eine offene Frage stehe auf dem Boden der obliga⸗ torischen Fortbildungeschule und wünsche, daß auch aus den höheren Ständen dem Handwerk Intelligenzen zugeführt werden.

Abg. Bömelburg (Soz.): Ich erkenne den guten Willen der Regierung an, daß sie durch die Möglichkeit, technisch und häufig auch moralisch nicht geeignete Elemente von der Ausübung des Ge⸗ werbes auszuschließen, die hervorgetretenen Mißstände beseitigen will. Was ich aber nicht anerkennen kann, ist, daß durch die vorgeschlagene Maßnahme dies wirklich gelingen wird. Vor allem wird nicht eine Verminderung der Unfälle eintreten. Erst wenn Tatsachen vorliegen, das heißt, wenn Unglückssälle passiert sind, soll die Ausübung des Gewerbes untersagt werden, mit anderen Worten, man will den Brunnen zudecken, wenn das Kind hineingefallen ist. Man wird immer nur das Mittel des Verbotes zur weiteren Ausübung des Handwerks anwenden, wenn wirklch größere Unfälle auf den Bauplätzen eingetreten und dem Unternehmer durch Gerichtsurteil nachgewiesen ist, daß er gegen die an die Er⸗ laubnis zu knüpfer den Bedingungen verstoßen hat. Das werden aber nur sehr wenige Fälle sein. Unter den Unternehmern im Baugewerbe gibt es eine ganze Anzahl, die eine technische Vorbildung nicht be⸗ sitzen, die aber trotzdem Bauwerke in technisch hervorragender Weise ausgeführt haben. Die Praxis spielt gerade hier eine sehr große Rolle. Soweit die eigentliche Ausführung des Baues in Betracht kommt, sind praktisch gut durchgebildete Personen unzweifelhaft viel geeigneter, als Personen mit technisch hoher Bildung, aber ohne praktische Erfahrung. Wenn wir eine Statistik hätten, wie sich die Unfälle auf die technisch vorgebildeten und technisch nicht vor⸗ gebildeten Bauleiter verteilen, so würde sich ergeben, daß beide an den Unfällen in ziemlich demselben Verhältnis beteiligt sind. Bei einer von mir privatim angestellten Ermittlung über 32 Unfälle ergab sich, daß es sich bei 20 um Innungsmeister, bei 2 sogar um Innungsobermeister, in einem Falle um einen Stadtbaumeister und in einem um einen Regierungsbaumeister a. D. gehandelt hat. Daß die technische Durchbildung keine Gewähr gegen ÜUnfälle bietet, beweist auch ein Vergleich der deutschen mit der österreichischen Statistik. Auf 1000 Vollarbeiter entfielen im Jahre 1902 bei uns 46,54, in Oesterreich 166,14 Unfallanzeigen; Unfälle mit einer dauernden respektive völligen Erwerbsunfähigkeit in Deutschland 5,49, in Oester⸗ reich 11,67 Fälle, Todesfälle in Deutschland 1,07, in Oesterreich 1,69. In Oesterreich besteht aber der Befähigungsnachweis. Es gibt daher dort nach den Begriffen der Zäünftler eigentlich keine Unternehmer, die technisch ungeeignet sind. Wenn aber trotzdem in Oesterreich die Unfallziffern höher sind wie bei uns, dann ist das bestimmt der beste Beweis dafür, daß die von der Regierung vorgeschlagene Maß⸗ nahme zum Ziele nicht führen kann. Das sächsische Baugesetz hat eine Bestimmung, die ungefähr dasselbe besagt, wie die, die die Re⸗ gierung jetzt einführen will. Inwieweit diese Bestimmung in Sachsen in Anwendung kam, ist nicht festgestellt. Der sächsische Bundesbevoll⸗ mächtigte hat in der Kommission gesagt, daß nur für Dresden Material vorliege. So viel aber steht fest, daß die Bestimmung im sächsischen Baugesetz absolut gar nicht zu einer Verringerung der Unfälle beigetragen hat. Im Jahre 1900 ist die Zahl der Unfälle im Gebiete der sächsischen Baugewerksberufsgenossenschaft nicht kleiner, sondern größer geworden. Die Unfallanzeigen stiegen um 14 %, die Zahl der entschädigungspflichtigen Unfälle gar um 19,5 %. Soll das Uebel beseitigt werden, dann muß es jedenfalls an

mangelha

io zurückzuführen, die den Einsturz von Gebäuden oder Gebäudeteilen zur Folge haben; hierin Abhbilfe zu schaffen, ist Aufgabe unserer Baugesetzgebung, die heute im allge⸗ meinen viel zu wünschen übrig läßt. Vor allen Dingen sollte die Baugesetzgebung bestimmen, daß die Pläne für alle Bauten von der Behörde nachgeprüft werden müssen, und die Erlaubnis zur Ausführung erst erteilt wird, wenn die Pläne in konstruktiver Hinsicht einwand⸗ frei befunden sind. Für die Richtigleit der Konstruktionen und die richtige Ausführung der genehmigten Pläne müßte die Baubehörde verantwortlich gemacht werden; denn dann werden Unfälle aus konstruktiven Gründen nur noch selten vorkommen. Der größte Teil der Unfälle aber ist, darin gebe ich der Regierungs⸗ vorlage recht, auf Leichtsinn und Gewinnsucht, und ich füge hinzu, auf Gewissenlosigkeit zurückzuführen. Hierin Abhilfe zu schaffen, soll der Zweck unseres Antrags sein. Unser Antrag will in seinem ersten Teil, daß Unternehmer und Bauherren solidarisch verpflichtet werden, die Gerätschaften und das Material in solcher Güte anzuliefern und so einzurichten und zu unterhalten, auch den Betrieb so zu regeln, daß die Arbeiter gegen Gefahren für Leben und Gesundheit geschützt sind. Im Winterhalbjahre sollen bei Bauten Tür⸗ und Fensteröffnungen wind⸗ und wetterdicht verschlossen gehalten sein; die Anwendung des offenen Koksfeuers und der offenen Holzkohlenfeuerung soll verboten werden; mit Säuren, Laugen, gifthaltigen Farben usw. soll nur unter besonderen Vorsichtsmaßregeln hantiert werden; alle Gerüste, Leitern usw. sollen täglich vor Beginn der Arbeit auf ihre Sicherbeit und Standfestigkeit geprüft werden usw. Auch die Unterkunftsräume usw. sollen entsprechender Fürsorge unterliegen. Normalvorschriften für Sicherheitsvorrichtungen auf den Bauten soll das Reichsversicherungsamt unter Zuniebung auch von Vertretern der Arbeiter im Baugewerbe erlassen; in jedem Bezirk einer höheren Ver⸗ waltungsbehörde sollen Unfallverhütungskommissionen ins Leben treten. Die Aufsicht über die Ausführung der Bauten und Durchführung der Schutzvorschriften soll besonderen Baupolizeibehörden unterstehen. Dabei sind Baukontrolleure aus den Reihen der Arbeiter zu bestellen. Hiermit wäre der erste Schritt zur Besserung getan. Trotz aller An⸗ strengungen ist bisber aber nichts geschehen; noch immer liegt die Bau⸗ kontrolle in den Händen der Baugewerksberufsgenossenschaften; damit hat man den Bock zum Gärtner gemacht. Nicht einmal die vor drei Jahren gegebene Zusage, die Zahl der technischen Aufsichts⸗ beamten auf 120 zu erhbhen, ist erfüllt worden; und dabei käme auch erst auf 1000 Betriebe ein einziger Aufsichtsbeamter! Solange die Unfallverhütung in den Händen der Berufsgenossen⸗ schaften lieat, bleibt sicher alles beim alten. Wandel zu schaffen, ist nur durch die Reichsgesetzgebung möglich, und das bezweckt unser Antrag. Man hat geltend gemacht, unser Antrag enthalte keine Strafbestimmungen. Wenn die Herren weiter nichts daran auszu⸗ setzen haben, diesem Mangel läßt sich leicht abhelfen. Der weitere Einwand, daß die Gewerbeordnung dann zu umfangreich würde, ist wohl nicht so ernst zu nehmen. Alle diese Bedenken sollen nur die anderen Gründe für die Ablehnung verdecken, die man nicht aussprechen mag. Die Arbeiter sollen sich nicht als Bau⸗ kontrolleure eignen. Das können nur Herren sagen, die vom Bau⸗ gewerbe nichts verstehen; es wäre um das Baugewerbe gar schlimm bestellt, wenn unter den Bauarbeitern keine zu Kontrolleuren ge⸗ eigneten Personen vorhanden wären. Die Poliere sind die eigentlichen Praktiker im Baugewerbe. Um zu beurteilen, ob ein Gerüst fest genug ist, braucht es keiner statischen Berechnungen, dazu bedarf es aber praktischer Erfahrung. Eine Petition sucht darzutun, daß die Unfallziffer in anderen Berufen viel höher ist als im Baugewerbe; das ist zahlenmäßig richtig, aber es wird dabei der Unterschied in der wirklichen Arbeitszeit übersehen. Mindestens steht die Unfallziffer im Baugewerbe derjenigen im Bergbau und in der Spedition und Lagerei gleich. In Baden, Bayern und Württemberg haben wir ja bereits Kontrolleure auch aus dem Arbeiterstande; in München ist den Arbeiter⸗ organisationen das Vorschlagsrecht eingeräumt. In Bavern sind es 46. Es ist nun ein Rückgang der Unfallziffer dort zu konstatieren, wenn⸗ gleich auch Bayern noch immer damit an erster Stelle steht; im Gebiet der nordöstlichen Baugewerksberufsgenossenschaft dagegen ist 1903/1904 die Unfallziffer wieder gestiegen. Eine andere Petition gegen die Bautenkontrolleure macht auf die Gefahren aufmerksam, die von der „Agitation“ durch diese Elemente drohen. Ich konstatiere, daß derartige Klagen weder in Württemberg noch in Bayern laut geworden sind; im Gegenteil haben die dortigen Ministerien die Absicht, diese Einrichtung noch weiter auszubauen, und in der württem⸗ bergischen Kammer hat sogar ein Bauunternehmer erklärt, die Einrichtung habe sich ausgezeichnet bewährt, und hat den Arbeiter⸗ kontrolleuren das allerbeste Zeugnis ausgestellt. Die deutsche Arbeiterschaft braucht diese Einrichtung zur Agitatlon nicht, gerade im Baugewerbe sind die Arbeiter so vollkommen organisiert wie kaum irgendwo sonst. Wer hat eigentlich an den Unfällen schuld? In der Kommission wurde behauptet, 52 % der Unfälle kämen auf Konto der Schuld der Arbeiter, nur 4 % auf das Konto der Unternehmer, 44 % dagegen auf das Konto unvermeidlicher Unfallgefahr. Auch Der Abg. Böttger ist auf diese Zahlen hineingefallen. Woher stammen diese Zahlen? Offiziell veröffentlicht sind sie nicht. Die Statistik von 1897 ist das einzige vorhandene Material; danach kommen nur 23,86 % der Unfälle auf das Verschulden der Arbeiter. Auch die von Berufsgenossenschaften gegebenen Zahlen sind andere als die in der Kommission angeführten. Gewiß kommen auch Unfälle auf das Konto der Arbeiter; aber die Darstellung, als wenn die Unfälle auf Trunksucht, auf Nichtbeachtung von Vorschriften seitens der Arbeiter zurückzuführen seien, entspricht nicht der Wahrheit. Auf Trunksucht, Balgerei usw. kommen nach der genannten Statistik nur 1,04 der Unfälle. An der Unfallverhütung ist das ganze Volk interessiert, Unternehmer wie Arbeiter; es ist keine Partei⸗ fache. Die Arbeiter sind es ja, die ihre Haut und ihre Knochen zu Markte tragen, und darum dringen sie seit Jahren auf die Aenderung der Verhältnisse. Dieses Jahr ist besonders reich an großen Unfällen. Wie ungeheuer leichtsinnig heute gearbeitet wird, zeigt der bekannte Einsturz eines Hauses in Nagold. Das Wirts⸗ haus wurde gehoben, und einige Personen ließen sich sogar mitheben. Es stürzte ein, und es gab 51 Tote und etwa zehn schwer Verwundete, und das alles unter den Augen der Behörde. Wie lottermäßig auf Arbeitsplätzen gearbeitet wird unter Aufsicht von Staat und Kommunen, werde ich später zeigen. Man muß die grauenhaften Unfälle gesehen haben, um die Notwendigkeit eines größeren Arbeiter⸗ schutzes zu begreifen. Die Bauarbeiterschaft hat oft Gelegenheit zu beobachten, wenn jemand verunglückt. Ich habe oft das Jammern und Stöhnen der Verunglückten, das Weinen und Klagen der An⸗ gehörigen gehört. Ich fürchte aber, daß auch bei dieser Aktion nichts für die Bauarbeiterschaft berauskommen wird. Man wird unseren Antrag ablehnen. Der Staatssekretär hat für die Bau⸗ arbeiterschaft ein warmes Herz, solange aber seine Worte nicht in die Praxis umgesetzt werden, haben sie für die Arbeiter wenig Zweck. Er mag noch so oft ermahnende Worte an die Unternehmer richten, nützen tut es nichts, die Unternehmer pfrifen auf solche Worte. Es müssen Einrichtungen geschaffen werden, die uns die Durchführung dieser Bestimmung garantieren. Die Bauarbeiterschaft wird so lange ihre Stimme erheben, bis ihr das, was sie mit Recht verlangen kann, durch die Gesetzgebung ge⸗ worden ist. 1 Abg. Pauli⸗Potsdam 88 konf.): Darüber sind wir uns alle einig, daß ein besserer Bauarbeiterschutz notwendig ist. Es handelt sich nur darum: welcher Schutz ist der beste, welchen Weg haben wir ein⸗ zuschlagen? Erst heute morgen habe ich eine Petinon erhalten aus den Kreisen des Bauhandwerks, daß der Reichstag diesen Gesetz⸗ entwurf, wie er aus der Kommission hervorgegangen ist, ablehnen möge. Die Handwerker verlangen den Befähigungsnachweis. Ich glaube, daß wir besser tun, daß wir nicht der Petition des Baugewerbes nachgeben, sondern den Entwurf der Kom⸗ mission annehmen. Der Befähigungsnachweis steht übrigens gar nicht zur Debatte. Solange des agtwer nicht durch seine Organi⸗ sation selbst erklärt, daß es den Befähigungsnachweis für das Bau⸗ gewerbe verlange, kann sch mich nicht für die Einführung des all⸗

den kleinen Befähigungsnachweis in nahe Aussicht gestellt. Diese Aussicht hat sich das Handwerk bisher nicht träumen lassen nach den vielen Absagen des Bundesrats. Der Abg. Böttger sagte zwar wenn wir den Befähigungsnachweis einführten, würde es Streitig⸗ keiten, namentlich auf dem Lande geben. Solche Streitigkeiten wird auch das Gesetz zur Folge haben. Der Abg. Frohme unterstellt uns die alte Kamelle, daß wir zünftlerische Bestrebungen hätten. Daran denkt heute kein Mensch, daran wollen wir auch nicht denken. Was wir wollen, sind Garantien für das Handwerk, der Befähigungs⸗ nachweis für das Baugewerbe. Der Antrag Bömelburg will die Bauunternehmer und Bauherren solidarisch verpflichten, die Materialien anzuliefern und so einzurichten und den Betrieb so zu regeln, daß die Arbeiter gegen Gefahren geschützt sind. Dieser Antrag ist ganz undurchführbar. Das gilt auch von einer Reihe anderer Punkte. Wie soll nun die Zuziehung der Arbeiter⸗Baukontrolleure durchgeführt werden? Soll etwa der betreffende Arbeiter ohne technische Vorbildung kontrollieren dürfen? Soll ein Mann zugezogen werden, der vielleicht gar nicht einmal den Bau bisber gesehen hat? Von den nötigen Garantien ist in dem sozialdemokratischen Antrage gar keine Rede. Es müßte zum mindesten eine Garantie geschaffen werden durch die Forderung der handwerksmäßigen Ausbildung, der Ablegung der Gesellenprüfung. Im übrigen ist es nutzlos, darüber noch weiter zu sprechen; nach der Erklärung der Regierung ist nicht daran zu denken, daß in absehbarer Zeit einer solchen Resolution stattgegeben werden wird. Gewiß gibt es tüchtige Poliere, aber auch der tüchtigste Arbeiter kann den Bau nicht so kontrollieren, wie ein technisch vor⸗ gebildeter Mann, wenn es sich um schwierige Konstruktionen, ja selbst um Gerüste handelt. Der Abg. Gamp meinte, der Bundes⸗ rat habe umgeschwenkt und werde bald mehr handwerkerfreund⸗ liche Vorlagen machen. Ich glaube doch, er ist zu optimistisch. Die Abgrenzung zwischen Fabrik und Handwerk mag außerordentlich schwierig sein, aber sie ist von so großer Bedeutung, daß der Bundes⸗ rat sich bemühen muß, ein Mittel zu finden, welches diese Abarenzung ermöglicht. Was die Handwerkskammern anbetrifft, so sind diejenigen, die ein Interesse an ihnen haben, auch moralisch gehalten, die Kosten dafür zu tragen. Für die Resolutionen der Kommission sind wir schon dort eingetreten; daß aber der obligatorische gewerbliche Fortbildungs⸗ unterricht überallhin bis auf die kleinsten Dörfer ausgedehnt werden soll, halten wir für gänzlich unangebracht. Dagegen würden wir sofort dafür eintreten, daß der Fortbildungsschulunterricht am Tage und nicht am Abend erteilt wird. Auch in Unternehmerkreisen besteht diese Ansicht, namentlich der deutsche Tischlertag in Dessau hat den einstimmigen Beschluß gefaßt, bei den Behörden in diesem Sinne vorstellig zu werden. Das deutsche Handwerk ragt in der ganzen Welt hervor, es hat mehr geleistet als die Handwerker in anderen Staaten. Der Behauptung, daß das deutsche Handwerk in seinen Leistungen zurückgegangen sei, kann nicht scharf genug entgegen getreten werden. Wir wollen aber dafür wirken, daß es in seiner Leistungsfähigkeit noch erhöht wird. Auch der Vor⸗ wurf gegen die Berufsgenossenschaften, daß sie nichts getan hätten, um die Bauunfälle zu verhindern, ist ungerechtfertigt. Zur Verhütung von Unfällen haben die Bauberufsgenossenschaften in der Zeit von 1897 bis 1905 ohne gesetzliche Verpflichtung rund 364 000 für technische Aufsichtsbeamte aufgewendet. Sie (zu den Sozial⸗ demokraten) haben früher Gelegenheit genug gehabt, Ihr Interesse für die Arbeiter zu bekunden. Aber wir glauben nicht mehr an das, was Sie sagen; niemand glaubt mehr, daß Sie die berufenen Vertreter der Arbeiter und ihrer Interessen sind; die Interessen der Arbeiter sind Ihnen nebensächlich.

Hierauf wird die Beratung um 6 ¼ Uhr auf Donnerstag 1 Uhr vertagt. Auf der Tagesordnung stehen außerdem der Gesezentwurf betreffend das Urheberrecht an Photographien usw., in zweiter und die Vorlage wegen der Berufsvereine in erster Lesung. . 1u“ 1 .

Nr. 70 des „Eisenbahn⸗Verordnungs⸗Blatts“, heraus⸗ gegeben im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, vom 20. d. M., hat folgenden Inhalt: Bekanntmachung des Reichskanzlers, betr. die dem Internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste, vom 6. November 1906. Erlasse des Ministers der öffentlichen Arbeiten: vom 16. November 1906, betr. Zulassung von mit Blei⸗ oder Farbstift vollzogenen Quittungen; vom 16. No⸗ vember 1906, betr. Unfallverhütungsvorschriften; vom 16. November 1906, betr. Straffestsetzungen wegen Uebertretungen gegen jugendliche Beschuldigte. Nachrichten. 8 ö 8

Ausstellungswesen.

In Anbetracht der großen Bedeutung und wachsenden Entwicklurg der periodischen Presse hat „Der Verein dänischer Fachblätter und Zeitschriften“ sich dozu entschlossen, ‚eine internarionale Aus⸗ stellung von FIestern und Zeitschriften wie auch von

raphischen Erwerben und Reklamenkunst“ in Kopen⸗ IW en im Mai 1907 abzuhalten. Der dänische Minister des Innern Sigurd Berg hat die Präsidentur der Ausstellung übernommen. Die Ausstellung wird in verschiedenen Klassen und Gruppen folgendes umfassen: Fachblätter und Zeitschriften jeder Art von allen Ländern, eine historische Abteilung für die periodische Presse, Maschinen für Buchdruck und Buchbinderei, graphische Kunst, wie Chemiegraphie, Fylographie, Steindruck, Buchdruck, Photographie, Lichtdruck und Lichtkopieren ꝛc. und endlich eine Abteilung für modernes Reklame⸗ wesen, worunter Reklamebureaus, Reklamezeichnungen, Reklamt⸗ broschüren und Reklamegegenstände von jeder Art aufgenommen werden. In der letztgenannten Klasse wird eine Prämtierung statt⸗ finden. Das Bureau der Ausstellung ist bei dem Vorsitzenden des ees., Redakteur Soren Ringer, Colbjarnsensgade 14, Koper⸗ agen B.

Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßregeln.

Paris, 20. November. (W. T B.) Nach einem Bericht des interimistischen Generalgouverneurs von Französisch. Westafrika ist das gelbe Fieber, das in den Gebieten am Ober⸗Senegal und am mittleren Lauf des Niger epidemisch aufgetreten war, völlig er⸗ loschen. Infolgedessen sind die Quarantänemaßregeln für diese Gegenden am 17. d. M. außer Kraft gesetzt worden.

Verkehrsanstalten. 11“

Nächste Postverbindungen nach Swakopmund und Lüderitzbucht: 1) Für Briefsendungen mit englischem Dampfer über Kapstadt, ab Soutbampton am 24. November, in Kapstadt am 11. Dezember, in Swakopmund am 16. Dezember, in Lüderitzbucht spätestens am 21. Dezember. Letzte Beförderung am 23. Nove mbe⸗ ab Cöln 6,1 Nachmittags, ab Oberhausen 7,24 Nachmittags, 2 Berlin Schlesischer Bahnbof 11,24 Vormittags. 2) Für Paket’ mit Reichspostdampfer „Prinzessin“, ab Hamburg am 24. Novem früh, in Swakopmund am 18. Dezember, in Lüderitzbucht am 21. Dezember. Schluß in Hamburg am 24. November 42 Morgens. Letzte Beförderung ab Berlin Lehrter Bahnhof am 23. November, 1,27 Nachmittags. 8

3) Für Briefsendungen mit Reichspostdampfer „Prinzessin (vergl. Nr. 2) a. mit erstem Nachversand über Antwerpen, letzte b7 sörderung am 27. November ab Cöln 10,42 Abends, ab Berlin Polc damer Bahnhof 12,55 Mittags; b. mit zweitem Nachversand Sans Boulogne⸗sur⸗Mer, letzte Beförderung am 29. November ab 10,42 Abends, ab Berlin Potsdamer Bahnhof 12,55 Mittags. 8

Die nächste Post aus Swakopmund, Abgang am 4. Novem er,

der Wurzel angefaßt werden. Ein Teil der Unsälle ist auf

gemeinen Befähigungsnachweises erklären. Der Staatssekretär hat

ist zu erwarten am 26. November.

Tag

Zweite Beilage eiger und Königlich Preußischen Staat

Berlin, Donnerstag, den 22. November

Berichte von

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Qualität

2

deutschen Fruchtmärkten.

Zusammengestellt im Kaiserlichen Statistischen Amt.

gering

mittel

gut

sanzeiger.

1906.

Gezahlter Preis für 1 Doppelzentner

niedrigster

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3ℳ4

20.

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Günzburg . Memmingen. Weißenhorn.. Schwabmünchen Biberach Waldsee. Meßkirch... Pfullendorf. Ueberlingen.

Wenstein W wJ16“ Luckenwalde .. Frankfurt a. O. üweö11“ Greifenhagen * Stargard i. Pomm.. Schivelbein.. e““ Stolp i Pomm.. Lauenburg i. Pomm. Krotoschin. wEEE11“ chneidemühl 111“ E1II111A1“ ve i. Schl.

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16,95 17,30 17,20 16,95 16,50 16,80 16,50 16,90 16,15 16,80 18,00 19,30 17,00 20,10 19,00 19,00 19,34 19,04

18,00

Weizen.

16,75 15,40 17,10

17,40 17,40 17 60 17,50 17.50 17,20

17,20 17,50 17,30 17,25 16,50 17,00 17,00 17,00 16.65 16 80 18,50 19 30 17,00 20,30 19,00 19,70 19,34 19,04

18,00

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17,80 17,60 17,60 17,60 17,70 17,50 17,45

(enthülster

17,60 17,50 17,30 16,60 17.10 17,00 17,00 16,80 17,00 18,50 19,44 18,00 20,40 19,20

19,45 19,20 17,00 16,80 17,30 19,00 19,00

Spelz, Dinkel, Fesen).

19,20 19,60 19,32 19,00 20,00 19,20 19,40

Roggen.

15,00 14,00 15,40

15,30

15,00 14,50

15,20 14,40 15,40 14,50 14,70 15,00 15,00 15,20 15,10 15,30 15,20 15,20 15,40 16,25 15,10 16,20 16,00 15,00 16,20 16,40 16 50 16,56 15,30 18,50 17,00 15,00

16,75

15,50 14,50 15,60 15,75 15,80

15,30 15 50 15,20 14,75 15,20 15,40 15,60 14,75 15,00 15,00 15,10 15,30 15,60 15,40 15,45 15,30 15,50 16,50 15 20 16,30 16,00 15,00 16,25 16,80 16,50 16,72 16,30 18,60

15,20 15,30 16,80

17,50 16,00 17,60 16,80 17,20 17,20 17,00 17,80 17,80 17,80 18,00 18,00 18,20 17,60 17,70 17,80 17,60 17,80 16,60 17,20 17,50 17,20 16,95 17,40 19,00 19,44 18,00 20,80 19,20

19,45 19,20 17,20 17,10 17,30 19,00

19,10

19,20 19,60 19,32

17,00

Gerste.

13,50

13,95 14,70

15,40 15,00 14,70 15,00 13,00 16,30 16,30 16.00 16,90

15,00 14 00 15,00 16,60 15,60 15,70 15,60 16,50 15,00 15,00 13,10 16,40 16 40 16,50 17,00

Am vorigen Markttage

Durch⸗ schnitts⸗ preis

Außerdem wurden am Markttage (Spalte 1) nach überschläglicher

ung verkauft Doppelientner (Preis unbekannt)

5. 11. 16. 11. 17. 11. 1509—

17.11. 16. 11.

16. 11.

V 13. 11. 14. 11.

14. 11. 16.11. 18 II.

13.11. 19.11. 14. 11. 13.11. 13. 11. 14. 11. 14. 11.

17. 11.

14. 11. 13. 11.

13. 11. 13. 11. 14. 11. 13. 11. 14. 11. 13. 11. 13.11. 13.11.