Erweist sich ein Bauführer für die Verwendung im Staatsbau⸗ dienste als körperlich unbrauchbar, oder kommt seine Entlassung wegen tadelhafter Führung oder wegen Mangel an Eifer und Fleiß in Frage, so ist die ministerielle Entscheidung einzuholen.
Dem Chef der die Ausbildung leitenden Behörde bleiben die Bauführer auch nach der Zulassung zur Staatsprüfung unterstellt.
Ueberweisung in ee anderen Bezirk.
1 (§ 11 der Prüfungsvorschriften.) 6“ Wünscht ein Bauführer während der Zeit der praktischen Aus⸗ bildung in den Bezirk einer anderen Behörde überwiesen zu werden, so hat er ein Gesuch an den Chef der die Ausbildung leitenden Be⸗ hörde zu richten, der gegebenen Falls die Ueberweisung veranlaßt. Die außerhalb Preußens beschäftigten Bauführer bleiben demjenigen Ver⸗ waltungschef unterstellt, der ihre Ueberweisung zu der Beschäftigung außerhalb Preußens angeordnet hat. Bei Beschäftigungen außerhalb des Bereichs der allgemeinen Bau⸗ verwaltung, die ganz oder teilweise auf die Ausbildungszeit anzu⸗ rechnen sind, ist stets die Form der Ueberweisung zu wählen.
“ Geschäftsverzeichnis. 20
„ (§ 13 der Prüfungsvorschriften.) 1
Die Bauführer haben ein Geschäftsverzeichnis nach dem bei⸗ liegenden Muster (Anlage 1) zu führen.
Dies Verzeichnis ist monatlich dem mit der Ueberwachung der Ausbildung Betrauten zur Prüfung und Bescheinigung vorzulegen und während der Beschäftigung außerhalb der Staatsverwaltung 1 dem Chef der die Ausbildung leitenden Behörde einzu⸗ reichen. 1
Ueberwachung der T bei Dienstreisen.
Zur Ueberwachung des Ausbildungsganges im einzelnen haben sich die bautechnischen Mitglieder der die Ausbildung leitenden Behörde bei geeigneter Gelegenheit, insbesondere bei ihren Dienstreisen, davon zu überzeugen, daß die Beschäftigung der Bauführer im Innen⸗ und Außendienste den Vorschriften gemäß erfolgt, sowie daß das dienst⸗ liche und außerdienstliche Verhalten der Bauführer ihrer amtlichen Stellung entspricht. Soweit Erinnerungen bezüglich der Beschäftigung der Bauführer bei Meliorationsbaubeamten zu erheben sind, sind sie behufs ihrer Erledigung von den Regierungspräsidenten dem Ober⸗ präsidenten, dem der Meliorationsbaubeamte untersteht, mitzuteilen.
Schleunige Erledigung der Ausbildumgsangelegenheiten. 8 1“ 2. B1“
Alle die Ausbildung der Bauführer betreffenden Angelegenheiten sind als schleunige zu behandeln und umgehend zu erledigen. Dies gilt insbesondere auch von den Gesuchen der Diplomingenieure um Vereidigung und Zuweisung einer Beschäftigung.
Anzahl der in den einzelnen 8GG zu beschäftigenden Bauführer.
Bei der Annahme der Diplomingenieure zur Beschäftigung als Regierungsbauführer sollen in einen Verwaltungsbezirk nur so viele Bauführer aufgenommen werden, als nach der Anzahl der Ortsbau⸗ beamten des Bezirks und nach der jeweiligen Bautätigkeit in diesem eine gründliche Ausbildung der Bauführer gesichert ist. Die Anzahl der in jedem Verwaltungsbezirk zu beschäftigenden Bauführer wird für den Bereich der allgemeinen Bauverwaltung nach Vortrag der Bezirksbehörden von mir allein und für den Bereich der Meliorations⸗ bauverwaltung nach Vortrag der Oberpräsidenten von mir im Ein⸗ vernehmen mit dem Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten bestimmt.
Die Chefs der die Ausbildung leitenden Behörden haben zum 1. Oktober und 1. April jedes Jahres den Technischen Hochschulen in Aachen, Berlin, Danzig und Hannover mitzuteilen, ob sich bei den Ortsbaubeamten ihres Bezirks Gelegenheit zur Annahme und Be⸗ schäftigung von Bauführern bietet.
Für die Meliorationsbauverwaltung haben die Oberpräsidenten die in Absatz 1 und 2 bezeichneten Angaben zu machen.
Die Anzahl der im zweiten Ausbildungsabschnitte bei der Leitung von Bauausführungen gegen Bezug von Tagegeldern zu beschäftigenden Regierungsbauführer (§ 17) wird im Bereiche der allgemeinen Bau⸗ verwaltung von mir und im Bereiche der Meliorationsbauverwaltung von dem Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten für jedes Etatsjahr besonders festgesetzt.
Ueber den praktischen Ausbildungsdienst der Bauführer sind von den Chefs der die Ausbildung leitenden Behörden Nachweisungen nach Muster — Anlage 2 — aufzustellen. Von diesen Nachweisungen ist am Schlusse des Kalenderjahres je eine Reinschrift zu fertigen, mit Datum und Unterschrift zu versehen und von den die Aus⸗ bildung der Bauführer überwachenden bautechnischen Räten gegen⸗ zuzeichnen. Die Reinschriften sind mit Begleitbericht im Laufe des Monats Januar jedes Jahres an mich einzureichen. In den Begleit⸗ berichten sind sowohl die zur Ausbildung zugelassenen, wie auch die im Laufe des Kalenderjahres an die Chefs anderer Behörden überwiesenen und die zur Staatsprüfung angemeldeten sowie die etwa aus dem Staatsdienste ausgeschiedenen Bauführer namentlich auf⸗ zuführen. Die Reinschriften werden nach erfolgter Durchsicht zurück⸗
egeben, um nach Vervollständigung am Schlusse des nächsten alenderjahres wieder Verwendung zu finden, bis der Ausbildungs⸗ dienst abgeschlossen ist. Bei der Ueberweisung eines Bauführers an den Chef einer anderen Behörde zur weiteren Ausbildung im Laufe des Kalenderjahres sind Ur⸗ und Reinschrift der Nachweisung bis zu dem Zeitpunkte der Ueberweisung zu vervollständigen und zu vollziehen.
Berlin, den 19. Oktober 1906.
Der Minister der öffentlichen Arbeiten. Breitenbach.
“
des Königlichen Regierungsbauführers des Wasser⸗ und Straßenbaufaches ö „ wohnhaft. .. Straße Nr.
(2. u. 3. Seite.)
Vermerk des die Ausbil⸗ 8 üe. Bemer⸗ wachenden Regie⸗ kungen. rungs⸗ und Baurats.
Zeitdauer er Beschäfti⸗
ung
Tag,
Bezeich⸗ nung der! Ort Behörde, der in deren B Bezirk die Be⸗ Monat, Beschäfti⸗ schäfti⸗ Jahr) sgung statt⸗] gung. bis fand.
885 gung des icht der] die Be⸗ Faufficht ifti. führenden Bau⸗ gung. beamten.
vvoom 1. 10. bis 11. 10.
Nachweisung über den 88 praktischen Ausbildungsdienst des Regierungsbauführers ;da Wasser⸗ und Straßenbaufaches, Diplomingenieurs Name 1 Rheindorf, und
Vornamen (R
unterstreichen): Paul Franz Hermann.
Geboren: 1 am 6. Mai 1882.
Geburtsort und Kreis: DOrtrand, Kreis Liebenwerda.
Stand des Vaters: Kaufmann.
Religion: ev.
Verheiratet oder nicht? nein. (Familienstand)
Diplomingenieur seit: 14. Juli 1905.
Behörde, bei der er zu.
zunächst zur Ausbildung zu-⸗
gelassen ist: bei der Weichselstrombauverwaltung
(mit Anwartschaft auf Anstellung
im Steaatsdienste). am 2. September 1905.
vom 1. Oktober 1905 bis 30. Sep⸗ tember 1906 beim 2. Garde⸗ regiment z. Fuß in Berlin.
vom 8. Mai bis 2. Juli 1907 bei demselben Regiment,
vom 3. August bis 27. September 1908 beim Gardepionierbataillon in Berlin.
Vizefeldwebel d. Res.
Vereidigt: Aktive Militärd
Militärdienstgrad:
(Nach Erlangung eines höheren Dienstgrades ist der bisherige zu streichen.)
Anmerkungen:
1) Die Zeit, während der der Bauführer durch Krankheit, mili⸗ tärische Uebungen, Urlaub usw. dem Ausbildungsdienst entzogen war, ist nach Maßgabe des § 14 der Prüfungsvorschriften vom 1. April 1906 in Anrechnung zu bringen. Dabei ist im Hinblick auf Absatz 4 des § 14 zu beachten, daß bei den Ausbildungsabschnitten von über drei Monaten (I. und II. Ausbildungsabschnitt) nur die in den Ab⸗ sätzen 1 und 2 für jedes Ausbildungsjahr bestimmten Zeiträume in Anspruch zu nehmen sind. In den Spalten „Monate und Tage“ ist nur die Dauer der wirklichen Beschäftigung und der anrechnungs⸗ fähigen Urlaubs⸗ usw. Zeit nachzuweisen, wie es im vorliegenden Muster ersichtlich gemacht ist.
2) Bei dem II. Abschnitte (Beschäftigung bei der Leitung von Bauausführungen) ist neben der Bezeichnung der Bauausführung auch der Baubeamte namhaft zu machen, dem der Bauführer für die Zeit dieser Tätigkeit unterstellt ist,
3) In die Spalte „Bemerkungen“ sind außer etwaigen Angaben über das außerdienstliche Verhalten des Bauführers nur die über die Dauer der Beschäftigung abzugebenden Bescheinigungen oder der ent⸗ sprechende Hinweis auf diese aufzunehmen.
4) Bei den Vermerken über Anrechnungen oder Beurlaubungen, die mit ministerieller Genehmigung erfolgt sind, ist der bezügliche Erlaß in Klammer anzuführen.
8
(2. Seite.) I. Abschnitt.
Einjährige Beschäftigung bei der Vorbereitung und Ausführung
von Bauten.
Mo⸗ nate Tage
Bemerkungen
dem Wasserbau⸗
Bescheinigt für die Zeit vom 1. 9. bis 30. 9.
1905. den 2. Oktober
1) Bei inspektor N. in M.
vom 1. 9. bis 30. 9.1905
[vom 1. 10. 1905 bis 8 D.,
1905.
Der Oberpräsident (Chef der Weichselstrom⸗ bauverwaltung.)
Oberbaurat.
30. 9. 1906 Ableistung des Militärdienst⸗ jahres] Fortsetzung der obenbe⸗ zeichneten Beschäftigung
lvom 12. 10. bis 20. 10. 1906 krank). om 21. 10. 1906 bis L868“ [vom 15. 12. bis 31. 12. 1906 Urlaubz . 2) Bei dem Hafenbau⸗ inspektor O. in P. vom 1. 10. bis 31. 12. vom 1. 1. bis 7. 5. 1907 7 1906. svom 8. 5. bis 2. 7. I1“ 4 = “
1907 56 Tage 2 Der Oberpräsident.
militärische Uebung *); hiervon sind hier an⸗ (Chef der Weichselstrom⸗ gerechnet 56 — 26 =] bauverwaltung.) om 3. 7. bis 22. 8. 1907 Unterschrift.) Oberbaurat.
Bescheinigt für die Zeit vom 1. 1. bis 22. 8. 1907.
N., den 28. August 1907
Der Regierungspräsident. vͤ
Bescheinigt für die Zeit
den 4. Januar
Gemäß § 7 der Prü⸗ fungsvorschriften vom 1.4. 1906 sind von einer in der Zeit vom 25. 7. bis 31. 8. 1902 bei dem Wasserbauinspektor K. in E. abgeleisteten unent⸗
geltlichen Ferienbeschäfti⸗ B., gung auf den I. Aus⸗ Reg.⸗ u. Baurat. ildungsabschnitt ange⸗ “
Zusammen
.2) Der Rest der militärischen Uebungszeit mit 56 — 30 = 26 Tagen wird im 2. Ausbildungsjahre angerechnet werden.
DOH. (Rhein⸗Weser⸗Kanal)
3) Bei den Weichselstrom⸗
II. Abschnitt. 1 Achtzehnmonatige Beschäftigung bei der Leitung von Bauausführungen,
Mo⸗
Bemerkungen
“ 11111“ 1) Bei der städtischen Kana⸗ V
isation in K. unter Lei⸗ vom 23. 8.
ung des Stadtbauinspek⸗ 1907.
ors S. K., den 2. November
vom 23. 8. bis 31. 10. 190ö7. “ PerRes ebe eöfidenn v. 8
Bescheinigt für die Ze9 bis 3e Set
E., Geh. Baurat.
Bescheinigt für die Zeit unter Leitung des Wasser⸗ vom 1. 11. bis 31. 12. bauinspektors N. in O. 11907. vom 1. 11. bis 31. 12. H.. 111ö16“*“ 1908.
Sund vom 1. 1. bis Königl. 31. . 1905 8. Kanalbaudirektion.
(Unters brstgen) Reg.⸗ u. Baurgt.
Bescheinigt für die Zeit vom 1. 1. bis 31. 3. 1908. H., den 4. April 1908, Königl. Kanalbaudirektion. ö-.
Reg.⸗ u. Baurat.
Bescheinigt für die Zeit vom 1. 4. bis 31.112.1908. bildungsjahrs.. 81 den 3. Januar
Der Oberpräsident. (Chef der Weichselstrom⸗ 4) Fortsetzung der Beschäfti⸗ bauverwaltung.) gung zu 3 unter Leitung 8 ö des Wasserbauinspektors ““ 8 E. in Sch. Dsberbaurat. vom 26. 7. bis 2. 8. 1908 8
[vom 3. 8. bis 27. 9.
1908 militärische “*“ vom 28. 9. bis 31. 12. “ vom 1. 1. bis 23. 1.1909
Beim Kanalbauamt in
den 2. Januar
regulierungsbauten in D. unter Leitung des Wasser⸗ bauinspektors L. daselbst vom 1. 4. bis 25. 7. 1908 Angerechnet ist auf das 2. Ausbildungsjahr der Rest der mllitärischen Uebungszeit bei Ab⸗ schnitt I mit 56 — 30 Tgen
Schluß des 2. Aus⸗
Bescheinigt für die Zeit vom 1. 1. bis 23. 1. 1909.
D., den 26. Januar 1909.
Der Oberpräsident. (Chef der Weichselstrom⸗ bauverwaltung.)
(Unterschrift.)
L, Oberbaurat.
— 8
(4. Seite.) III. Abschnitt.
Dreimonatige Beschäftigung im Bureau einer Wasser⸗ oder Hafenbauinspektion der allgemeinen Bauverwaltung.
g. Tage V Bemerkungen
Im Bureau des Wasserbau⸗ Bescheinigt für die Zeit inspektors A. in O. vpom 24. 1. bis 6. 5.1909. voom 24. 1. bis 5. 4. 1909 N., den 9. Mai 19009. [vom 6. 4. bis 19. 4. Der Regierungspräsident. 1909 = 14 Tage v. G. krank] *) B., vom 20. 4. bis 6. 5. 1909 Reg.⸗ u. Baurat.
Zusammen
*) Von dieser Zeit darf gemäß Abs. 1 des § 14 hier nichts mehr angerechnet werden, da bereits vorseitig 56 Tage = 8 Wochen auf das 3. Ausbildungsjahr angerechnet worden sind. “
8 8
44“ Dreimonatige Beschäftigung bei einer Regierung, bei einer Strombau⸗ oder Kanalverwaltung.
Mo⸗
nate
Tage Bemerkungen
Bei der Weichselstrombau⸗ verwaltung in D. vom 7. 5. bis 31. 7. 1909 [vom 1. 8. bis 8. 8. 1909 = 8 Tage Urlaub] *) vom 9. 8.1909 bis 13. 8. 9959
Zusammen
*) Von dieser Zeit darf gemäß Abs. 1 des § 1 angerechnet werden, da bereits vorseitig 56 Tage das 3. Ausbildungsjahr angerechnet worden sind.
Bescheinigt für die Zeit vom 7. Mai bis 13. August 1909. D., den 14. August 1909. 8 Der Oberpräsident. Chef der Weichselstrombauverwaltung.) (Unterschrift.)
O.
8 Oberbaurat.
Berichte von deutschen Fruchtmärkten. Zusammengestellt im Kaiserlichen Statistischen Amt.
Qualität
gering
mittel
Verkaufte
Gezahlter Preis für 1 Doppelzentner
Menge
niedrigster ℳ
höchster ℳ
niedrigster cℳ8
höchster
ℳ ℳ
niedrigster
höchster ℳ Doppelzentner
Am vorigen Markttage
Autßerdem wurden am Markttage
(Spalte 1 829 Bersciinhe Schätzung verkauft Doppelzentner (Preis unbekannt)
Allenstein Thoin .„ Posen. .. . Krotoschin.. Schneidemühl. Belin 8 Saj 1
trehlen i. 1. Schweidnitz. Sagan Glogau . Liegnitz. Hildesheim Göttingen Emden. Mayen. Crefeld. Neuß.. Saarlouis Landshut Augsburg Mainz. Schwerin i. St. Avold
Augsburg Kaufbeuren Bopfingen
Allenstein Thorn. 2 Posen.. 8 EEET““ Krotoschin. Schneidemühl. Kolmar i. P.. — 1 Schl. Strehlen i. „ Schweidniz.. Sagan.. Glogau . Liegnitz. Hildes heim Göttingen Emden. Mayen. Crefeld. Neuß. Saarlouis Landshut. Augsburg Bopfingen ainz. Schwerin i. St. Avold
Allenstein V S 1 issa i. P.. Krotoschin. Schneidemühl Kolmar i. P.. e6* . „ Braugerste. Strehlen i. Schl.. Schweidnitz.. Glogau.. Liegnitz. Sagan. Göttingen Emden. Mayen. Crefeld. Landshut Augsburg Bopfingen Laupheim Mainz.
Allenstein . ö“ E“ E Krotoschin.. Schneidemühl. Kolmar i. P.. EEEEEAA1616A6ä6XX Strehlen i. Schl. Schweidnitz... Glogau . Liegnitz. Sagan . ildes heim öttingen Emden. Mayen. Crefeld. Nenß.. I“ Saarlouis Landshut. Augsburg Kaufbeuren. innenden. Bopfingen. Laupheim. Penenr .. Tien 8 werin i. Meckl.. E“
Zemerkungen. Die verkaufte Menge b n liegender Strich (—) in den Spalten für Preise hat die Bedeutung, daß der betreffende Preis nicht vorgekommen ist, ein Punkt (.) in den letzten sechs Spalten, daß entsprechender Bericht fehlt.
16,00
16,90 17,30 17,00 15,90 15,50 16,30 17,30
16,10
16,00
16,00 17,00 12,90 14,80 16,50 16,00 16,00
17,60
wird auf volle Doppelzentner und der
16,00
17,10 17,30 17,00 17,10 15,50 16,80 17,30
16,10
15,20
16,60 17,50 17,60 18,40 16,50
12,90
15,30 15,70 15,00 14,40
12,50
13,50 15,40 16,70
15,30
—
15,38 17,20 18,
17,60
14,00
15,00 14,40 14,20 14,40
14,6
14,50 14,40 15,00 14,50 14,00
16,00
16,00 17,40 13,98 15,80 16,50 16,20 16,00
17,60
16,75 17,00 17,00 17,20 17,50 17,40 17,20 16,70 16,80 17,50
16,70 16,80 16,70 16,40
17,00 17,00 19,00 18,80 17,00 18,40
Weizen.
16,75 17,00 17,20 17,30 17,50 17,40 17,50 16,70 17,30 17,50
16,70 17,00 16,70 16,40
17,00 17,00 20,00 19,80 17,00 19,00
17,50 17,30
17,40 17,70 17,80 17,60 17,90 17,30 17,70 17,60 18,00
17,00 16 80 18,00 18,00 18,00 19,00 20,33 20,00 19,90 17,30
Kernen (enthülster Spelz,
18,80 19,00
15,10 15,10 14,80 14,70 15,00 14,70
14,80 15,00 15,10 15,30
15,80 16,40
16,00 15,30
17,86 18,00 18,80
15,00 16,60
13,95 14,50 15,50 15,80 16,00 14,70
12,60 16,00 15,00 15,40 16,80
15,50 14,60
12,40 15,77 17,40 18 50 17,60
14,80 15 30 15,20 14,50 14,60 14,60
14,70 14,75 14,40 15,10 14,75 14,30 15,50 15,30 15,40
16,60 17,60 14,52 16,00 16,80 16,30 16,50 16,00
15,20 18,40
19,70 19,00
20,00 19,60 19,40
Roggen.
15,10 15,40 15,00 14,80 15,00 14,70
15,00 15,00 15,50 15,30
15,j70 15,60 15,50 14,90 15,20 15,00 15,00 15,10 15,50 15,50 15,50 15,40 15,80
16,60 16,45 16,00 16,50 16,30 17,20 18,57 18,80 19,20
16,00 16,40 16,00 15,30 18,21 18,60 18,80 16,65
15,00 15,20 17,40 —
vn.
13,95 14,80 15,80 15,90 16,00 14,70
13,00 16,50 15,00 16,20 16,80
15,50 15,40
14,60 14,70 — 17,00 12,40 12,60 16,92 b 17,31
15,00 15,20 16,00 16,00 16,50 15,00 15,00 13,10 16,60 16,50 16,20 16,90 17,30 15,80
17,80 18,00 18,50 18,80 18,40 I —
Hafer. 14 80 15,60 15,60 15,80 15,40 den 14,60 14,70 14,60 14,80 14,60 14,80 13,50 15,00
14,90 15,00
14,75 14,80 14,80 15,20
15,10 15,00
14,75 14,50
14,30
16,30 — 15,60 16,00
15,30 15,40 — 16,00
— 16,80 — 16,00 17,20
17,40 17,90 17,90 15,59
16,13 16,40 16,50 16,80
17,00
16,40 16,50
16,50 16,70 16,60 S.
— 18,10
15,20 15,30 19,20 g.
—
Verkaufswert auf volle Mark abgerundet mit
15,60 8 17,80 23
— 15 17,60 26 17,70 50 17'80 30 18,00 17,90 17,80 1770 17,60 18,00
17,00 16,95 18,00 18,00 18,00 19,00 21,00 20,40 ĩ19,90 8 17,30 1
Dinkel, Fesen).
14,50
15,60 16,30 16,00 16,80 16,50 17,60 18,20 17,20 18,20 17,00 16,50 16,70
18,10 15,50
8 050 1 472
1 790
3 942 4 161 6 865
604 5 286 4 350 3 406
34 111
8
16,10 16,00
16,27
17,60 15,81 16,08 16,77 16,22 16,54, 16,35
18,99
16,16 16,00
16,23
17,60 15,88 15,97 17,12 16,27 16,62 16,40
18,89
20. 11. 16. 11.
22. 11.
16. 11. 16.11. 16. 11. 16. 11. 16. 11. 16. 11. 16. 11.
16. 11.
1,500
geteilt. Der Durchschnittspreis wird aus den unabgerundeten Zahlen berechnet.