1907 / 44 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 16 Feb 1907 18:00:01 GMT) scan diff

annke, den Shalb ganz Es kann sich handeln, denn „zchstag, aber es ist le ein gewisses Ein⸗ 8 Ache Prozeß ist für uns E eibweeeveepervwmen’ee vor allem eine solche für den kleinen Mann bleiben. Aber darüber wird man einig sein, daß unsere heutige Rechtspflege daran krankt, daß der Einzelrichter nicht so ausgenutzt wird, wie er ausgenutzt werden könnte. Die Be⸗ fürchtung, die man namentlich in süddeutschen Staaten hegt, daß durch eine Erhöhung der Zuständigkeit der Amtsgerichte die kleinen Landgerichte nicht mehr lebensfähig bleiben könnten, teile ich nicht, ebensowenig die Bedenken wegen der Anwaltschaft. Es werden ohnehin auch ohne Anwaltszwang die meisten Prozesse durch An⸗ wälte geführt. Die Kaufmannsgerichte haben sich deswegen so be⸗ währt, weil sie ein schleuniges, einfaches und billiges Verfahren bieten, welches gestattet, einen Prozeß in kurzer Zeit zu Ende zu bringen. Wir sollten uns deshalb auch bei den Amtsgerichten bemühen, ähnlich zu verfahren, dann werden auch die Kaufmannsgerichte aufhören, Sondergerichte zu bleiben, und die Amtsgerichte wieder in nähere Fühlung mit der Bevölkerung kommen. Auch die Frage der Gewährung des Armenrechtes wäre einer Prüfung wert. Die meisten Armenrechts⸗ sachen betreffen heute Gegenstände, die eines Prozesses kaum wert sind. Es ließe sich auch die Frage aufwerfen, ob man nicht dazu übergehen sollte, die Strafkammern auf dem Lande durch Schöffengerichte zu er⸗ setzen, denn bei den Strafkammern wird durch die Schnelligkeit, mit der da vielfach verhandelt werden muß, auch dem Publikum gegenüber oft der Anschein erweckt, als ob nicht mit der nötigen Sorgfalt vor⸗ gegangen würde. Nachdem die Schwurgerichte einmal eingeführt sind, müͤßten schon sehr erhebliche Gravamina dafür beigebracht werden, daß sie ihrer Aufgabe nicht gerecht geworden sind, um ihre Abschaffung zweck⸗ mäßig erscheinen zu lassen. Es mag vielleicht sein, daß der einzelne Vorsitzende die Rechtsbelehrung in allzu akademisch⸗theoretischer Weise erteilte, er muß den Geschworenen die Rechtsbegriffe entwickeln im An⸗ schluß an den konkreten Fall und ihnen auseinandersetzen, wie sie die Sachen zu beurteilen haben, wenn sie dem einen Zeugen glauben, oder wenn sie dem anderen Glauben schenken. Erwägenswert wäre auch, ob nicht Unterschlagungen im Amte und ähnliche Delikte, namentlich solche, die aus zahllosen Einzelhandlungen bestehen, besser von den Strafkammern als von den Schwurgerichten abgeurteilt würden. Die tunlichste Be⸗ freiung der Richter vom mechanischen Schreibwerk sollte weiter be⸗ trieben werden. Es sollte dem Richter überlassen sein, ähnlich wie die Regierungsbeamten zu entscheiden, ob er die eine oder die andere Sache durch seinen Sekretär bearbeiten lassen will. Ich kann es als dem dienstlichen Interesse entsprechend nicht erachten, wenn, wie es jetzt tatsächlich der Fall ist, 140 Richter in höheren und niederen Stellen slnd. die das 70. Lebensjahr bereits überschritten haben. Ueber dem Inter⸗ esse der Beamten steht doch das dienstliche Interesse. Man sollte deshalb darauf hinwirken, daß so alte Beamte zur gegebenen Zeit usscheiden, und eine Altersgrenze einführen. Eine obligatorische würde ich vorziehen, wenn auch erst mit dem 70. Jahre. Der Redner efürwortet schließlich ebenfalls eine Gleichstellung der richterlichen mit den Verwaltungsbeamten. 8— 8

Justizminister Dr. Beseler: 8 MNach den Worten des Herrn Vorredners könnte es scheinen, daß ch hier eine Stellung eingenommen hätte, die der Annahme Raum ließe, als ob Gegensätze im Staatsministerium beständen. Ich muß hervorheben, daß ich im Namen des ganzen Staatsministeriums meine Erklärung abgegeben habe und daß der Herr Finanzminister dabei nicht minder vertreten ist als die anderen Herren. Es ist dann auch meines Herrn Amtsvorgängers gedacht worden. ch kann voll bestätigen, daß er bei dem großen Wohlwollen, welches er, wie ich aus eigener Erfahrung weiß, seinem Ressort stets entgegen⸗ gebracht hat, unausgesetzt in dankenswertester Weise bemüht gewesen ist, alles zu erreichen, was zum Besten der Rechtspflege und der Justiz⸗ beamten dienlich sein konnte. (Bravo!)

Abg. Lüddicke (freikons.): In letzter Zeit ist erfreulicherweise von der bedingten Begnadigung erheblicher Gebrauch gemacht worden; sie bewahrt unendlich viele Verbrecher vor dem Rückfall. Gerade die kurzfristigen Freiheitsstrafen bringen viele wieder auf die Bahn des Verbrechens. Ferner halten meine Freunde auch eine weitere Vermehrung der Richterstellen für angezeigt. Einverstanden sind wir auch damit, daß der Minister sich im wesentlichen gegen das englische Gerichtsverfahren ausgesprochen hat. Herr Röchlin hat den Minister nicht richtig verstanden, wenn er meint, da dieser die Schrift von Adickes unbedingt gebilligt hat. Meine Freunde wünschen ebenfalls, daß die Richter früher in den Bezug des Höchstgehalts kommen; meist erreichen sie es erst Mitte der 50 er Jahre, und mancher wird dadurch veranlaßt, noch im Amte zu bleiben, aus dem er sonst scheiden würde. Eine Aenderung liegt im Interesse der Justizverwaltung. Ich kann namens meiner sämt⸗ lichen Freunde wünschen, daß es dem Minister gelingen möge, im Anschluß an die Justizorganisation auch hierin Wandel zu schaffen. Auch meine Freunde wünschen, gesetzlich zu bestimmen, daß jeder Richter mit dem 70. Lebensjahre von Amts 1 in den Jasß edes tritt. Freilich gibt es viele Richter in diesem Alter, die noch Hervor⸗ ragendes leisten, aber auch andere, die sich im Dienste des Vater⸗ landes aufgerieben haben und den Zeitpunkt nicht richtig erkennen, wann sie ihrem Dienste nicht mehr vollständig nachkommen können. Die Zwangspensionierung eines verdienten Beamten ist ein häßliches Ding und ruft immer Erbitterung hervor. Die Aufmerksamkeit des Ministers richte ich ferner auf die sogenannten Beschleunigungs⸗ verfügungen. Es ist schlechterdings unmöglich, manche Zivilsache, z. B. Grundbuchsachen, im Laufe einer Woche zu erledigen, namentlich bei der Häufung der Geschäfte zur Zeit des Quartals⸗ wechsels. Der Minister sagte zwar in der Kommission, diese Ver⸗ fügungen seien cum grano salis zu verstehen, aber das wird von den Vorgesetzten manchmal nicht richtig geübt, und den Sekretären werden Vorwürfe gemacht, wenn sie die Sachen nicht in der ge⸗ setzten Frist erledigen, und sie arbeiten deshalb über ihre Kräfte. Schließlich bitte ich den Minister, dafür Sorge zu tragen, daß aus dem Fonds für Teuerungszulagen auch den Unterbeamten der Justiz⸗ verwaltung Zuwendungen gemacht werden, damit sie nicht hinter den Arbeitern zurückbleiben, deren Lebenshaltung sich so ge⸗

hoben hat.

„Geheimer Oberjustizrat Fritz?: Bei der Verteilung des Fonds für Teuerungszulagen werden selbstverständlich die Unterbeamten der Justizverwaltung in demselben Verhältnis berücksichtigt werden, wie die der übrigen Verwaltungen. Die Beschleunigungsverfügungen rühren nicht vom Justizminister her, es kann sich nur um Ver⸗ fügungen einzelner Landgerichtspräsidenten handeln, die keineswegs den Intentionen des Ministers entsprechen.

Abg. Cassel (frs. Volksp.): Die Frage der Strafvollstreckung stößt insofern auf gewisse Schwierigkeiten, als ein Teil der Ge⸗ fängnisse dem Minister des Innern, ein anderer dem Justizminister untersteht. Die Gründe für die Vereinigung beider Arten von An⸗ stalten in einer Hand, wie es wiederholt beantragt wurde, liegen auf der Hand; die Vereinigung müßte bei dem Ressort erfolgen, in dessen Hand das Verfahren ruht, also bei der Justizverwaltung. Die Ge⸗ währung von Diäten an Schöffen und Geschworene ist ebenfalls eine dringend notwendige Maßnahme; daß die Auswahl der Personen aus der Urliste sich dadurch nicht verschlechtern wird, braucht nicht dargetan zu werden. Daß anderseits durch die Teilnahme auch von Arbeitern und anderen unbemittelten Personen an der Recht⸗ sprechung das Ansehen der Justiz im Volke gestärkt werden muß, wird nicht bestritten werden können. Bezüglich des Hilfsrichtertums darf ich mich nur den Anschauungen des Kollegen Tourneau anschließen. Die sehr interessante Statistik in der „Deutschen Juristen⸗Zeitung“ über

die Zunahme der Prozesse und die Zunahme der Richterstellen ergibt V aus den letzten 52 eele. eine ganz kolossale Vermehrung der Zahl der Prozesse vor den Gerichten aller Instanzen, wogegen sich die Zahl der Richter in demselben Zeitraum nur von 4029 auf 4996 vermehrt hat. Daß in Zukunft etwa eine Verringerung der

rozeßzahlen eintreten wird, ist gar nicht abzusehen; die

ichter werden also allmählich in ganz unerträglicher Weise belastet werden, was gleichmäßig für sie wie für das recht⸗ suchende Publikum einen schweren Schaden bedeutet. Die Uebertragung englischer Rechtseinrichtungen nach Herrn Adickes auf Deutschland halte auch ich für völlig ausgeschlossen. Man verspricht sich den Vorteil einer Verminderung der Richterzahl von der Ausdehnung der Befugnisse des Amtsrichters. Verlegt man die Berufungen dann an die Landgerichte, so wird eine bedenkliche Ungleichheit in den Entscheidungen der Berufungsinstanz die Folge sein. Man würde auch bei der Ausdehnung der Amtsgerichtskompetenz mehr Richter nötig haben, ohne viel in der Landgerichtsinstanz zu ersparen. Ein weiteres Bedenken gegen diese Kompetenzausdehnung läge in der wesentlichen Beschränkung des Laienelements in der Zivilrechtspflege, nament⸗ lich nachdem die Absplitterung der Kaufmanns⸗ und Gewerbegerichte

von den ordentlichen Gerichten erster Instanz diese Kompetenz ohnehin schon außerordentlich eingeschränkt hat. Die Mitwirkung der Laien ist im Gegenteil noch viel größerer Ausdehnung fähig, so in Bausachen, Mietssachen usw. Bezüglich der Schwur⸗ und Schöffengerichte stehe ich ganz auf dem Standpunkt des Abg. Röchling. Leider kann ich die Wünsche des Kollegen Röchling nicht darin unterstützen, daß der Schwur⸗ gerichtsvorsitzende seine Rechtsbelehrung nicht allzu zach und vorsichtig er⸗ teilt. Es geht nicht an, daß der Vorsitzende den Geschworenen sagt: Glauben Sie dem Zeugen, so verurteilen Sie; glauben Sie dem anderen Zeugen, so sprechen Sie den Angeklagten frei. Herr Röchling scheint zu glauben, energische, schneidige HE1“ machten größeren Eindruck auf die Geschworenenbank. Ich muß das aus meiner persönlichen Erfahrung heraus durchaus bestreiten. Repräsen⸗ tationsgelder und Dienstwohnungen für die richterlichen Beamten wollen auch wir gewähren, wie sie anderen gleichgearteten Funktionären zustehen. Die neue Einteilung des Gerichtssprengels von Berlin bringt für Anwälte und Publikum große Erschwerungen mit sich. In etwas könnte da Remedur geschaffen werden, wenn eine ge⸗ meinsame Annahmestelle für Zustellung von Briefsachen eingerichtet würde. Auch wir wünschen eine Gleichstellung der Richter mit den Re⸗ gierungsbeamten nicht nur im Gehalt, sondern auch im Range. Unsere preußischen Richter unterziehen sich ihrer mühevollen Aufgabe mit seltener Pflichttreue, mit Fleiß und Einsicht, und abgesehen von einzelnen Fällen, verdienen sie durchaus das Vertrauen der Bevölkerung. Dieses Vertrauen würde noch zunehmen, wenn politische Prozesse vor den Schwurgerichten verhandelt würden. Jedenfalls werden unsere 8 in bezug auf Integrität von keinem Lande der Welt über⸗ roffen. Abg. Dr. Mizerski (Pole) kommt auf die Gerichtsentscheidungen in Posen und Westpreußen zurück, durch die renitente polnische Kinder der Zwangserziehung überwiesen worden sind. Hierdurch seien den Eltern ihre Kinder konfisziert worden. ie betreffenden Gerichts⸗ beschlüsse, die nicht nur in Deutschland, sondern auch vom Auslande verurteilt worden seien, widersprächen der Gerechtigkeit und vor allen Dingen dem Wortlaut und Geist des § 1660 B. G.⸗B. Der Redner be⸗ schwert sich sodann über einzelne Fälle, wo gegen Polen, die des Deutschen nicht mächtig gewesen seien, von den betreffenden Richtern

wangsmittel angewendet worden seien, und fragt, ob es mit dem

esetz vereinbar sei, daß richterliche Beamte Erziehungsbeihilfen aus einem Stiftungsfonds erhielten. 8

Justizminister Dr. Beseler:

Wenn der Herr Abgeordnete über Fälle gesprochen hat, in denen das elterliche Erziehungsrecht durch richterliche Verfügungen beschränkt worden ist, so hat er das wohl mehr getan, um darzulegen, daß er die Gründe dieser Entscheidungen nicht billige, als daß er gerade von mir erwartet hat, ich sollte in irgend einer Weise eingreifen. Da der Herr Abgeordnete, wie ich höre, selber als Jurist durchgebildet ist, so weiß er ja, daß es sich dabei um richterliche Entscheidungen handelt, die nicht der Aufsicht der Verwaltungsbehörde unterstehen, sondern gegen die ein Rechtsmittel im Instanzenzuge gegeben ist. Aus dem eigenen Vortrage des Herrn Abgeordneten habe ich ersehen, daß von diesem Rechtsmittel auch in mehreren Fällen Gebrauch gemacht worden ist, und, wie er selbst vorgetragen hat, mit Erfolg. Ich kann also in der Tat nicht absehen, was ich über diese Angelegenheit heute weiter erklären sollte.

Die Angaben, wie man in Oberschlesien verführe, um festzustellen, ob ein Zeuge der deutschen Sprache mächtig sei, kann ich in keiner Weise beantworten. Denn es ist mir vollständig unbekannt, daß ein derartiges Verfahren eingeführt sei. Es kann sich, soweit ich die Sache überhaupt übersehen kann, nur um einzelne Fälle handeln, in denen ein Richter vielleicht zu weit gegangen war in seinem Bestreben. den Zeugen zu veranlassen, daß er die deutsche Sprache gebrauche, Erfahrungsmäßig sind allerhand Schwierigkeiten damit verbunden, die Zeugen zu veranlassen, von ihrer Kenntnis des Deutschen Gebrauch zu machen, sie verstecken sich dahinter vielmehr häusig, daß sie nur polnisch sprechen könnten. (Sehr wahr! rechts. Widerspruch bei den Polen.) Ich weiß dies aus eigener Erfahrung; in Wahrheit können sich viele recht gut in deutscher Sprache ausdrücken, wie das nicht selten in recht krassen Fällen festgestellt worden ist. (Sehr richtig! rechts.)

Ich würde es trotzdem nicht billigen, wenn in der Art vor⸗ gegangen wäre, daß die Zeugen unter Eideszwang hätten erklären müssen, sie könnten nicht anders als polnisch sprechen. Ich kann mir aber, wie gesagt, nicht denken, daß eine solche Anordnung von irgend einer Justizverwaltungsbehörde getroffen wäre; von hier aus ist sie jedenfalls nicht erfolgt.

Endlich ist gesprochen von den Zulagen, die einzelne Richter aus einem Fonds erhielten, der nicht von der Justiz verwaltet wird, son⸗ dern, soviel ich weiß, vom Herrn Finanzminister. Diese Angelegen⸗ heit ist gesetzlich geregelt. Ich bin darüber aber nicht näher orientiert; ich bitte, meinem Herrn Kommissar noch ein ganz kurzes Wort darüber zu gestatten.

Geheimer Oberjustizrat Fritze weist darauf hin, daß die Bei⸗ hilfen an Richter für Schulzwecke usw. durchaus den ö des betr. Fonds entsprechen. Bei diesen Beihilfen handle es sich nicht um regelmäßige Bezüge, sondern in jedem einzelnen Falle, auch wenn es sich um eine wiederholte Bewilligung handle, werde geprüft, wie die Vermögenslage des Betreffenden sei, wie hoch die Zahl seiner Kinder sei usw.; jedenfalls müsse es sich um ein außerordentliches Be⸗ dürfnis handeln; pach dem Amt werde nicht gefragt.

Abg. Peltasohn (frs. Vgg.): Die Verbesserung der Gehalts⸗ verhältnisse der Richter entspricht dem jahrelang geäußerten Wunsch des Hauses. Das Ansehen der Justiz selbst wird dadurch gehoben. Ich weise aber noch auf einen Aufsatz in der „Kreuzzeitung“ hin, der befür⸗ wortet, daß Senatspräsidenten, Staatsanwälte usw. nicht mit dem niedrigsten Gehaltssatz, sondern gleich mit der zweiten Gehaltsklasse ein⸗ treten mögen, weil sie in einem Alter in das Amt kommen, daß sie erst sehr spät das Höchstgehalt erreichen. Die Richterstellen werden wieder ver⸗ mehrt, aber eine schematische Vermehrung nach dem augenblicklichen Be⸗ dürfnis sollte doch nicht stattfinden, sondern die Justizverwaltung muß vielmehr durch innere Organisation eine Verringerung der Richter⸗ zahl erstreben, denn die Schattenseiten eines solchen Heeres von 6000 Richtern liegen auf der Hand. Die Vermehrung der Richterstellen

hat bisher auch gezeigt,

daß durchaus nicht in demselben Maße

Hilfsrichtern überflüssig wurden. Wir müssen immer mit 8 richtern rechnen, und das ist verfassungswidrig. Für die Vorbac der Referendare wird in der „Deutschen Juristen⸗Zeitung“ die Einrich von drei verschiedenen Klassen von Referendaren vorgeschli Die Sache hat eine gewisse politische Bedeutung, und es muß ag, eine solche Dreiteilung beizeiten Protest erhoben 10 Auf diese Weise wird durchaus nicht entschieden, ob der Refen sich zum Fejiiftsastestoe qualifiziert. Es wird vielleicht nichten die Qualifikation, sondern es werden auch persönliche und fessionelle Rücksichten maßgebend sein, die sich nicht mit der 1 fassung vereinbaren lassen. Der Verfasser des Artikels will zwar Wirkung nicht herbeiführen, aber sie ist eine logische Konsequenz sah Vorschläge. Der Minister steht zwar diesen Vorschlägen nicht b aber ich will doch beizeiten auf das Bedenkliche dieser schläge aufmerksam machen. Eine anderweitige Regelung 1 Ausbildung der Referendare kann allerdings auch ich befürwon Akut ist die Frage geworden durch die Ausführungsbestimmung des Ministers des Innern zu dem Gesetz vom vorigen Jahre über die W bereitung zum höheren Verwaltungsdienst. Allerdings sind die Verhältn anders gelagert, da eine große Anzahl von Referendaren vorhanden Dankenswerte Anregungen gibt aber auch diese Anweisung für unse Fall, so bezüglich der Errichtung von Seminaren, der besond Ueberwachung der Tätigkeit der Referendare und dergl. Die A bildung der Referendare an den Gerichten läßt zu wünschen aüh namentlich sollten sie nicht so viel mit der schäftigt werden. Die Klausurarbeit ist schätzenswert, da sie wissenschaftliche Arbeit eeseßen könnte. Was die Verbessenn des Studienganges der Juristen betrifft, so hat man ein sieben Semester vorgeschlagen. Es hat sich dagegen aber hier im He Widerstand erhoben. Erwünscht wäre, Mitteilung zu erhalten in die Wirkungen der sächsischen Verordnung, wonach das siehe Semester den Juristen auf den praktischen Vorbereitungsdienst; gerechnet werden kann.

Gegen 5 Uhr wird die Fortsetzung der Beratung h Justizetats auf Sonnabend 11 Uhr vertagt. ag

Nr. 7 des „Eisenbahn⸗Verordnungsblattes“, hen begehe im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, vom 12. d. at folgenden Inhalt: Allerhöchster Erlaß vom 21. Januar 1'g betr. Verlängerung der Frist für die Herstellung der Eisenbahn! Elmshorn über Barmstedt nach Oldesloe. Staatsvertrag zwiße

Preußen und Braunschweig wegen Herstellung einer durchgehen

Eisenbahnverbindung von Wasserleben nach Börssum. Vom 21. 8 tember 1906. G.⸗S. 1907, S. 5. Erlaß des Ministers der öfe lichen Arbeiten vom 5. Februar 1907. Betr. Ausnahmetarif

Saatgut. Nachrichten.

und Forstwirtschaf

A. F. Die umfangreichen, alljährlich an Interesse zunehmen Verhandlungen der „Deutschen Landwirtschafts⸗Gese schaft“, die eine große Anzahl von Abteilungs⸗ und Aussch sitzungen der letzten Tage beschäftigt hatten, fanden gesten der Hauptversammlung, der 56., ihren Abschluß. Den Vo führte der Oberpräsident von Schorlemer⸗Alst. Er eröffnete die 2 sammlung mit Worten der Anerkennung für die Erfolge der Ge schaft und scloß daran ein dreifaches Hoch auf Seine Mafjestät Kaiser. Am Vorstandstisch hatte auch der Minister für Landwirtschaf von Arnim⸗Criewen, von der Versammlung lebhaft begrüßt, P genommen. Ihm galten begrüßende Worte des Vorsitzenden, hervorhob, daß der Minister, seit lange Vorstandsmitg der Gesellschaft, den Wunsch ausgesprochen habe, auch fe im Vorstand und an der Spitze der von ihm vertret Abteilung zu verbleiben. Die Neuwahl des Präsidenten Gesellschaft fiel auf den Fürsten von Salm⸗Horstmar, Mitglied des Vorstands wurde Rittergutsbesitzer von Freier⸗Hop rade berufen. Oekonomierat Wölbling erstattete Bericht über Verhandlungen mit Stuttgart, wo die Sommerversammlung Ausstellung in 1908 stattfinden soll. Die endgü Regelung dieser Angelegenheit hat einen unerwünschten schub dadurch erfahren, daß in Stuttgart nur ein ein .28. für diese Veranstaltung verfügbar ist, der sogene

unstatter Rasen, der leider innerhalb des Ueberschwemmungsget des Neckar liegt und in den letzten Jahren im Frühjahr und H6 wiederholt überschwemmt worden ist. Der eventuelle Schaden, 1 während der Ausstellungsdauer ein Austreten des Flusses erfo sollte, ist auf 300 000 geschätzt. Dies Risiko will die Gesellse zu tragen, wenn J, sei es durch die Stadt Stuttgart oder württembergischen Staat übernommen wird. Hierüber hat Einigung noch nicht erreicht werden können. Es nahm hie der Ministerialdirektor Wirkliche Geheime Rat Dr. H. Th Berlin das Wort zum Gedächtnis an Dr. Max Eyth, den August, kurz nach Vollendung seines 70. Lebensjahres aus dem 2 geschiedenen Begründer der Deutschen Landwirtschafts⸗Ee schaft. Der Redner gab ein fesselndes Lebensbild des ewigten, der, aus schlichten bürgerlichen Verhältnissen entstamm am 6. Mai 1836 in Kirchheim am Teck das Licht der Welt erhl ein Sohn der schwäbischen Erde, die uns so viele Heroen des Ee eschenkt. Da der Jüngling frühzeitig hervorragende Begabung

athematik und Technik verriet, ließ ihn der einsichtige Vater, nich Einklang mit den eigenen Wünschen, das Polytechnikum in Stut besuchen. Nach dessen Absolvierung und kurzem Aufenthalt in Heilb ging der blutjunge Eyth nach England, um hier in Leeds während meh 20 Jahren in der großen Fowlerschen Fabrik wesentlich für die führung des Fowlerschen Dampfpflugs tätig zu sein. Diese Aufgabe densins Weite strebenden Mann in aller Herren Länder; keine Ausstellun der nicht Eyth die Firma Fowler vertrat. Langer Aufenthalt ig u. a. auch in Aegypten gemacht, dem Lande, das kennen zu le. seit der Kindheit Gegenstand der Sehnsucht Eyths war, in d Wesen sich der strenge Denker merkwürdig mit dem Ki mischte, dem die Musen der Dichtkunst und der gleich hold waren. Nach Lösung seines Verhältnifses Fowler kehrte Eyth nach dem geliebten Vaterlande und nun begann der in seinen äußeren Verhältnissen ganz una in den besten Lebensjahren stehende Mann, gestützt auf die Erfah und Eindrücke, die er in England in sich aufgenommen, jene gen nützige, energische Tätigkeit, die in aller Erinnerung ist und u. Begründung der Deutschen Landwirtschafts⸗Gesellschaft Aus dieser Zeit stammen auch die Beziehungen Dr⸗ zu Eyth und das enge Freundschaftsverhälknis, das mit dem trefflichen Mann verband. Der Redner vermochte diesen Abschnitt des Lebens von Eyth mit einer wohltuenden zu schildern, die ihn selbst in Geistesgemeinschaft mit Evthe und gleichem Enthusiasmus für die Ziele einer umfassenden gemeinnit Tätigkeit zeigte. Max von Eyth konnte einen besseren Inten seiner Wesenheit, seiner Vorzüge, seiner Bedingtheiten, selbst einer, nicht finden. Auch eines wichtigen Verbündeten von Eyths in se Bestreben wurde gedacht, des edeln Schultz⸗Lupitz, dem Deutsche Landwirtschafts⸗Gesellschaft so viel verdankt. Der tragende erwähnte zum Schluß noch die letzten Bezieh Eyths zu der Gesellschaft aus I der landwir lichen Ausstellung im Juni vorigen Jahres. Wer 4 den kurz vorher an seinem 70. Geburtstag viel Gefeierten sah sprach, gewann von ihm den Eindruck eines seiner Verdion wußten, darüber mit Recht erfreuten, aber tief bescheidenen Ein schöneres, großartigeres Denkmal, so schloß der Redner, Max von Eyth nicht oeseßt werden, als wenn die von ihm gef Gesellschaͤft in seinem Geiste fortgeführt wird.

1““

Protokollführung

Land⸗ und Forstwirtschaft.

A. F. Am zweiten Verhandlungstage der Mitgliederversammlung es Vereins zur Beförderung der Moorkultur sprach der Professor Dr. Frank⸗Charlottenburg über Gewinnung und Verwendung von Torf zu Heizzwecken und zur direkten Kraftübertragung. Er wies einleitend darauf hin beträchtlich im Vergleich zur Entwicklung des Steinkohlen⸗ und Braunkohlenbergbaus die Verwendung von Torf als Brenn⸗ material zurückgeblieben ist, ja sogar einen Rückgang erfahren at; .öS- vermag sie einer Erhöhung der deutschen Steinkohlen⸗ örderung von jährlich 18 auf 136 Millionen Tonnen und der Braun⸗ kohlenförderung von jährlich 5 auf 56 Millionen Tonnen innerhalb der letzten 40 Jahre, nichts an die Seite zu stellen. Diese neben den sonstigen Fortschritten auf allen industriellen Gebieten auffällige Tatsache erklärt sich teils aus der Unsicherheit der von Witterungseinflüssen ab⸗ hängigen Torfgewinnung, teils aus der bei großen Volumen geringen Se; dieses Materials, welcher Umstand weiten Transport und Verwendung sowohl in der Großindustrie als für Hausbrand unwirtschaftlich macht. Das ist um so bedauerlicher, als Deutsch⸗ land nächst Rußland die ausgedehntesten Torfmoore besitzt, die 00 Quadratmeilen, d. i. mehr als die Größe des Königs⸗ reichs Württemberg, einnehmen. Auf Steinkohlen umgerechnet, be⸗ trägt der Heizwert unserer Torfläger etwa 1500 Millionen Tonnen. Daneben ist der Torf durch einen hohen Stickstoff⸗ ehalt ausgezeichnet und aus diesem Grunde eine beachtenswerte Quelle für Gewinnung von Ammoniaksalzen. Endlich ist längst zweifellos, daß aus den mittels Kanälen entwässerten, abgetorften Mooren fruchtbarer Ackerboden zu gewinnen ist, wie es in Holland seit mehr als 100 Jahren in den blühenden Fehnkolonien geschehen ist. Die geeignetste Lösung der von dieser Sachlage gestellten volks⸗ wirtschaftlichen Aufgabe sieht Professor Frank darin, daß von der bisherigen umständlichen Herstellung von Torf ganz abgesehen wird und die rohen an der Luft nur oben übertrockneten Torfmassen am Ursprungsorte selbst zur Erzeung von Kraft benutzt werden. Als Hilfsmittel hierfür bietet sich einerseits der zur Speisung von Groß⸗ gasmaschinen erprobte Generator und andererseits für Umformung der ewonnenen mechanischen Kraft in die Form der Elektrizität die Penmn negesch hte Bis vor kurzem war die Vergasung des Torfs im Generator noch an ganz trockenes und geformtes Brennmaterial ge⸗ bunden. Durch Verbesserungen, welche auf Anregung des Redners durch Dr. Caro im Verein mit Ludwig Mond angestellt worden sind, ist jetzt die Möglichkeit gegeben, selbst aus Rohtorf mit 50 55 % Wassergehalt brauchbare Heizgase zu bereiten und zugleich eine hohe Ausbeute von Ammoniaksalzen zu erzielen. Die zu sehr niedrigem Preise zu gewinnende Energie kann dann, nach ihrer Umwandlung in lektrizität, im Moorgebiet selbst für den Betrieb von Eisenbahnen und Kanalböten, für elektrochemische Prozesse (Karbid und Kalkstickstoff), für metallurgische Arbeiten ꝛc. ausgibige Ver⸗ wendung finden. Daneben kann auch ein event. Kraftüber⸗ schuß durch Hochspannungsleitungen für Licht⸗ und Kraft⸗ zwecke in die Ferne gesandt werden. Es erscheint ziemlich sicher, daß unsere norddeutsche Tiefebene, der andere natürliche Kraft⸗ quellen, wie Wasserkräfte, fehlen, für die Abstellung dieses Mangels und fuͤr Kraftlieferung aus Energiemagazinen der Torfmoore sehr dankbar sein würde. In der dem Vortrage folgenden angeregten Diskussion wurde dem im Vorangehenden entwickelten Plan volle Zu⸗ stimmung zuteil, zugleich aber auch eine Reihe anderer, auf das gleiche Ziel gerichteter Vorschläge gemacht, die im wesentlichen auf die Brikettierung des Torfs hinausliefen, um ein Material von geringerem Volumen und konzentrierter Heizkraft zu gewinnen. Proben vorzüglicher Torf⸗ briketts wurden herumgereicht; aber der Ansicht, daß sich solche Briketts zu 25 für den Zentner verkaufen ließen, von sachver⸗ ständiger Seite mit der Behauptung widersprochen, daß ein dreimal so Verkaufspreis nur knappen Nutzen lassen würde. Das Referat über Gewinnung und Verwendung von Torf für alle anderen industriellen Zwecke hatte, wie seit Jahren regel⸗ mäßig geschehen, Direktor Schreiber⸗Staab übernommen. Seine Darlegungen ließen wohl kaum eine der immer zahlreicher werdenden Torfbenutzungen unberührt und verbreiteten sich über alle neu erteilten Torfpatente. Man darf billig fragen: Was kann aus Torf nicht gemacht werden? Dieser Vielseitigkeit der Verwendung gegenüber ist die Zahl der Möglichkeiten „wirtschaftlicher“ Ver⸗ wendung aber verhältnismäßig gering. Die Idee, Alkohol aus Torf zu bereiten, ist z. B. nach bestätigenden Laboratoriumsversuchen auf⸗ egeben worden, und die vor kurzem durch die Zeitung gegangene Kächricht, daß demnächst auch Salpetersäure aus Torf zu gewinnen sein werde, hat sich als ein komisches Mißverständnis der Arbeiten eines französischen Forschers herausgestellt, der darauf ausging, Torf mit den Bakterien anzureichern, welche den Uebergang der von der Pflanze nicht assimilierbaren Ammoniaksalze in assimilierbar salpetersaure Salze be⸗ wirken. Als Fehlschläge scheinen sich alle Versuche herauszustellen, Torf zu Papier und Pappe und zu Textilwaren sginn. Gespinste, Gewebe) 2 verarbeiten. Torfpappe wird als ein höchst geringwertiges Fabrikat bezeichnet, die textilindustrielle Verwertung der im Torf sich vorfindenden Fasern des Baumwollgrases scheiterte an der Schwierig⸗ keit, größere und halbwegs laecbee g⸗ Mengen von Fasertorf zu 892 Die industriell wichtigste Verwertung ist und bleibt noch mmer die Herstellung von Torfmull und Torfstreu. Dazu sollte aber, um den Artikel nicht in Mißkredit zu bringen, ausschließlich Moostorf Verwendung finden, während häufig auch festere Torf⸗ bestandteile der tieferen Schichten mitverarbeitet werden. Zum Schluß sprach der Vortragende a⸗ Verwendung des Moors zu Bädern. 6“ 8

Handel und Gewerbe.

(Aus den im Reichsamt des Innern E1““ „Nachrichten für Handel und Industrie“.)

Die Manganerzlager Britisch⸗Indiens. Aus einem Vortrage, welcher von L. Leigh Fermor, Deputy Superintendent of the Geological Survoy of India, über Manganerz in Indien während der Generalversammlung der Geological Survey im Jahre 1906 gehalten wurde, mögen folgende Angaben hervorgehoben werden:

Die Mangangesteine und Erze.

1 Bel den Nachforschungen nach Manganerzlagern, welche leuzthin in Britisch⸗Indien angestellt worden sind, wurden sowohl Gesteine entdeckt, deren Vorkommen bislang in Indien unbekannt war, als auch solche, welche der Wissenschaft noch neu waren. Hie bislang in Indien gefundenen und bekannten mineralien sind sn der folgenden Uebersicht aufgezählt: Oxyde: Pyoslutt Braunit Manganmagnetit -Prroluf Jakob sit *ʒManganit Hausmannit Hollandit und andere Manganate von sin, Cp⸗ MUn und e, der Formel Io Un G enisprechenb⸗ spsslomelan ““ *vo. Wad.

2

über die

Mangan⸗

eiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.

1907.

16. Februar

Berlin, Sonnabend, den

Blanfordit Manganhedenbergit

Mhodonit B Zwei weitere

Silikate: Mangan⸗Pyroxen.

Mangan⸗Granat. Mangan⸗Epidot.

Mangan⸗Glimmer.

p „Piedmontit Carpholit 1u“ Noch einige weitere Irirml Columbit Tungstate: Wolfram.

Von diesen Gesteinen sind Dysluit, Ankerit, Aplom, Triplit, Columbit und Wolfram nicht in Verbindung mit Manganerzlagern gefunden worden und sollen daher im nachfolgenden nicht weiter er⸗ wähnt werden.

Die in der obigen Liste mit einem Stern versehenen Arten sind die für Indien wichtigsten. Von ihnen werden die ersten sechs als Erze betrachtet.

Charakter und Qualität der Erze. Die Erze der Zentral⸗ provinzen bestehen zum großen Teil aus einem innigen Gemisch von Braunit und Psilomelan. Sie sind feinkörnig und gewöhnlich von sehr harter, widerstandsfähiger Natur. Kleine Kristallfassetten können häufig in der psilomelan⸗braunitischen Grundmasse unterschieden werden. Das Vorkommen 18 Kristalle, sowohl an Größe wie an Zahl, ist häufig derartig, daß die ganze Masse einen roh kristallisierten Braunit vorstellt, wie beispielsweise in den Erzen, welche bei Thirori im Balaghatdistrikt gefunden werden. Anderseits kommt es vor, wie z. B. in der nächsten Nähe von Balaghat selbst, daß das Erz gänzlich aus Psilomelan besteht. Bislang sind nur in einer Gegend * 18 18 im Nagpurdistrikt Versuche gemacht worden, Pyrolusit abzutreiben.

Das in der Präsidentschaft Madras im Vizagaparamdistrikt am häufigsten vorkommende Erz ist Psilomelan, welches in der Regel mehr oder weniger Braunit enthält. Im nämlichen Distrikt wird auch hier und dort in ziemlich bedeutenden Lagern Vororuss gefunden. Die Erze der Kajlidongrigruben im IJhabuastaat (Zentralindien) sind bislang noch nicht auf ihre mineralischen Bestandteile hin untersucht worden. Sie sind ähnlich den in den Zentralprovinzen gefundenen Erzen, d. h. von feinkörnigem Aussehen, dunkelgrauer Farbe und von hartem, kompaktem Charakter. Man vermutet, daß sie aus einer Mischung von Braunit und Psilomelan bestehen.

Die Analysen der Erze, welche von den drei soeben genannten Provtngen bislang verschifft wurden, ergaben durchschnittlich das

0

lgende Refultat: Zentralindien Zentralprovinzen Madras

Entfernung des Verlade⸗ bahnhofs bis zum Hafen in engl. Meilen..

Mangan

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unter 1,0

Die Manganerzlager Indiens lassen sich am besten in die fol⸗ genden Klassen teilen: 1 A. Braunit, Psilomelan und Pyrolusit vereint mit oder her⸗ stammend von Mangan enthaltenden Silikaten (wie Spessartit, Rhodonit, und hier und da Piedmontit), welche in Schichten und Lenticellen in den azoischen Schiefern und Gneisen vorkommen. Diese Arten sind gefunden worden in: 7) Kandri

Bombay: 2 Narukot State: 8) Mansar

Jothvad. 9) Mansar Extension Zentralindien: 10) Parsoda b Ihabua State:] 11) Borda 1) Kailidongri 12) 5 u. Bansinghi 2) Rambhapur. 13) Dumri Kalan Zentralprovinzen: 14) Satak Balghat⸗Distrikt: 15) Veldongri 1) Chandadoh 16) Nagardhan 2) Thirori, Ponia und Jam⸗ 17) Mandapuri rapani 18) Lohdongri 8 Sonegaon 8— Waregaon 4 Nriona Zbb“ 20) Kacharwahi 5) Ramrama 21) Khandala 6) Katangiheri I (Government 22) Mandri Forest) 23) Manegaon 7) Katangjheri II (Malguzari) 24) Guguldoho 8) Nandgaon 25) Bhandarbori 9) Balaghat 26) Mohugaon 10) Ghondi 27) Palt 11) Ukua. 28) Ghogara (Pench Rider) Bhandara⸗Distrikt 29) Manddi Bir 1) Kosumbah G 30) Junawani 2) Sitapathur 31) Junapani. 8 Sukli Madras: 4) Hatora Ganjam⸗Distrikt: 5) Miragpur 1) Beiranit 6) Mohugaon Ghat 2) Nautan⸗Barampaur. Pandarwani Vizagapatam. Diftrikt Salebaddi Garividi Chikhla l1. Kodur Kurmura Duvdvda Cbikbla 1 Debdada Sitasaongt Sandanaanda⸗ Asalpanit puram Pachara. Sivaram Ehhindwara⸗Diftrikt: Herap 1) Kacht Dhana 2) Lakhanwara 3) Gaimukb 4) Sitapar 5) Bichua 6) Mesur 7) Devi 8) Gboti 9) Wagora 10) Gowart Warb 1!) Pudhare Nanpur 1) Kodenagen

Phosphate 8 Kiobate:

Sedthrnvam Ketakarta dNAn Arvagadem Aitendalfa Getnande Vandaruür

Garvkarss e sade 8

2) Gumgaon AwMAbdbàadNbarAw 8) Ramdenagei un 4) Risara (Reechawa) Cpesdeseehaea 5) Nandgende NnAm. 8

6) Gitggonde

Karbonate:

werden gefunden

1.6“

9) Singhbum in Bengalen.

2) Dharwar⸗ und Panch Mahals⸗Bezirke

Bombay: Chik⸗Vadvati, Kappatguda Hillls, Sivarajpur. 3

3) Jabalpur in den Zentralprovinzen. 4) Sandur Hills in der Provinz Madras:

Ramandrug.

C. Psilomelan und Pyrolusit im Verein mit oder enthalten in Laterit. Dieselben kommen vor in den Distrikten von:

1) Belgaum und Satara in der Provinz Bombay: Se i. 58 Mahabaleshvar und Yeruli Plateaux.

2) Jabalpur in den Zentralprovinzen.

Hierbei ist zu bemerken, dat in der Nähe der Lokalitäten, welche in den obigen Listen gesperrt gedruckt sind, das Erz bereits abgetrieben wird, und zwar in einer sehr primitiven Weise. Von einer wirklich berdencnatscher Arbeit kann in den meisten Fällen noch nicht die

ede sein.

Die Geschichte der Mangangrubenindustrie in Indien.

Der erste Anfang des Manganabbaues wurde in Indien im Jahre 1892 im Vizagapatamdistrikt in der Provinz Madras gemacht. Während eine lange Reihe von Jahren, d. h. bis zum Jahre 1900, die Förderung jährlich hier zunahm, wird nunmehr berichtet, daß se infolge von Schwierigkeiten, auf welche man beim Abtreiben bei einer Tiefe von 50 100 Fuß durch das Eindringen von großen Waßser⸗ mengen stieß, bedeutend nachgelassen hat. Es wurden beispielsmeise im Jahre 1905 nur 63 669 t im Vergleich zu 92 458 t im Jahre 1900 gefördert.

Die bedeutenden Lager des Nagpurdistrikts provinzen wurden im Jahre 1899 in Angriff Produktion, welche bereits im ersten Jahre stellte, hat jährlich mit der Ausnahme des Jahres 1 infolge der niedrigen Preise ein kleiner Rückschlag st deutung zugenommen, und zwar ganz besonders nach und Entwicklung vieler neuer Lager in den Distrikten von Bhandara und Balaghat. Die Förderung des Jahres 1905 sich auf 153 494 t.

Im Ihabua State in der Central India Agency wird Jahre 1903 ein ziemlich bedeutendes Lager, von mwelchem i 1905 bereits 30 251 t gehoben wurden, abgetrieben.

Ferner begann man im letzten Jahre mit den tungen für den Abbau eines Lagers in S Madras.

Ebenfalls hat man zu gleicher Zei aus dem Shimogadistrikt in Myjore distrikt in der Provinz Bombag begomnen.

Die Gesamtausfuhr während des Jabd

in der Provinz Sangli State,

1. April 1905 bis 31. März 1906, Vergleich zu dieser indischen Ausfuhr sen ier d während des Kalenderjahres 1905 der folgenden Rußland .. Brafilie Spanien Bezüglich der Preise

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