1907 / 47 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 20 Feb 1907 18:00:01 GMT) scan diff

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8 V 8 ö 8 ltsverwaltung unter mir weisen sie von vornherein zurück: mit den Leuten will ich nichts zu la ben, ichts Gut t und daß die Arbeite erft ein kleines Stück Arbeit getan, das meiste bleibt uns bin recht froh, daß ich einen Teil der Strafansta Bssen bane ne Ntbentsührt un Kedehdee vaöbefe cuf Ze 89 6 Thsc und auch ich fühle mich innerhalb meines Ressorts habe. Denn ich glaube, daß auf diesem Gebiet vieles und gutes zu tun haben, und so gibt es sehr viel arme Lc--Ni

hältnissen kommen können. Wir dürfen nichts tun, was daß 3998 auf all den Gebieten zu bessern, wo meiner Ueberzeugung schaffen ist (sehr richtig!), wenn die Ausführung auch sehr schwierig ist. den kleinen Städten den Weg ins Leben nicht wie 8 zurückfinden

14. Sitzung vom 19. Februar 1907, Mittags 12 Uhr. et ngß von See epe Ich renasgg 1 dhrealiete Dinge der Abänderung bedürfen oder neue angegriffen BGerade bei der Frage, wie der ES B kann, ö . n S”xN. nae

(Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.) des Wahlrechts nicht ausführli ner n; üssen. kommen allgemeine Gesichtepunkte bezüglich der Auffassung, wie man abe die Polizeibehörden 1 Usse xwwIlIitttt er i. egse mne Fesge ge öö 588 8 mgath, Aich nehs ’a von den verschiedenen Herren Rednern nach der Ver⸗ überhaupt dem bestraften Menschen gegenübertreten soll, in Betracht. den großen Städten mit der äußersten Vorsicht verra. bSüa

d. Bl. berichtet worden gestrig nicht anwendbar sei. Aber wir haben auch keinen Zweifel darüber gseite und nach der Gesetzgebungsseite hin zum Teil Tadel Es handelt sich darum, eine Reihe von Persönlichkeiten, welche zwar nur auf Grund einer individuellen Untersuchung ber einzelnen Ver⸗

Das Haus setzt die E1“ gelassen. u“ in 78 ser. Resg dringend be⸗ 8 zum Teil Wünsche erörtert worden, auf die ich unsoziale Handlungen begangen haben, aber die man um deswillen hältnisse. Es wird zunächst zu prüfen sein: handelt es 44

haltsetats fuͤr Sös; Kechnungss ahr 1907“ im Eiat dürstig st 8 8 edasig Feaheahie daß c Pier Jan aele sech Salna. in einigen Fällen eingehen möchte. noch nicht gänzlich aufzugeben braucht, für die Gesellschaft wieder⸗ um eine Person, welche dauernd Verbrecher bleiben g. ch

des Ministeriums des Innern bei dem ersten Titel der rechts zum Schlagwort der naͤchsten Wahlen wird. Ich wilh tar ist an unserer Verwaltung getadelt worden ich glaube, es zugewinnen, und es handelt sich auf der anderen Seite darum, die 821 kurz auszudrücken, oder um 5— solche, welche F. 29 8

dauernden Ausgaben, „Gehalt des Ministers“, fort. gar nicht so sehr von der Möglichkeit des Uebergewichts der h durch den Herrn Vertreter der konservativen Partei —, daß Gesellschaft vor unsozialen Elementen auf die Dauer zu schützen. Das will? Die Prüfung darüber, ob die betreffende Persön chkei 8 1s

Abg. Freiherr von Zedlitz und Neukirch (freikons.)“ Der finen oder anderen Parter infolge des bestehenden Wahlrechts in Preußen se nseren Einrichtungen zum Teil noch mittelalterliche Zustände sind große Fragen, und ich gestehe, daß sie mein persönliches Interesse einen oder zu der anderen Kategorie gehört, ist außerordentlich schwierig.

eic J1311ö1“ serer Bureaueinrichtung namentlich, und daß wir den⸗ in hohem Maße in Anspruch nehmen. Ich würde daher persönlich Ich habe die Polizeibehörden angewiesen, sich die Strafakten und die

Abg. Broemel hat 14 Tage vor der Auflösung des Reichstags hervorgehen sehen, als von dem sozi Roggen m 8 g zialen Hintergrund dessel . in un - IWA. vs 8g I8 9 188,59] 1689,50 gesagt, daß unsere Politik die Soztaldemokratie stärke. Bei das lehene⸗ Wahlrecht erhält der östliche 8erdedeße 88 9 Anforderungen, welche die Neuzeit an uns stellt, und in denen es gern sehen, wenn die Strafverwaltung beim Ministerium des Akten der Strafanstalten kommen zu lassen, in denen der Betreffende

das 1 jen, 55 g das 1 185,42 183,50 den Wahlen haben aber die Sozialdemokrat 1 8 verbüßt hat s den Konferenzbeschlüssen der Ober⸗ das 1 177,75 170,50 Reihe 85 Meba. ee nen e me Aense Uebergemich nach seiner 8gg-s s g. dem Westen us kaufmännische Betriebe ein ausgezeichnetes Vorbild geben könnten, Innern ihren Platz finden könnte. Aber ich * nicht in b ö 8 1g Hh 5 ia. 8 vden g. vg —i hagea. Mannheim. bürgerlichen Kreise haben den Weg in das nationale Lager wieder⸗ der preu 8 84 1; ommt. Seote. 5 tht vorigen icht immer genügten. In gewissem Sinne, meine Herren, bin auch des näheren auf die Sache einzugehen, aus dem schon erwähnten Fa b vpe ““ se. Jahre angebrachten kleinen Verbesserungen de ahlrechts ist es sicht, daß da noch sehr viel zu bessern bleibt; aber ich bitte zu BGrunde, weil das Staatsministerium noch nicht zur Sache Stellung Ich habe die Polizeibehörden des weiteren angewiesen, sich in allen V V „mittel. 6

Börsenplätzen für die Woche vom I11. bis 16. Februar 1907 nebst entsprechenden Angaben für die Vorwoche.

1000 kg in Mark. (Preise für greifbare Ware, soweit nicht etwas anderes bemerkt.)

Haus der Abgeordneten.

Woche Da⸗

11./16. gegen

Februar Vor⸗ 1907 woche

gefunden. Wir sind damit einverstanden, daß die soziale Gesetz⸗ rechni älli d k d 8 g der An 5

2—. Fnler, vesssger, Fechfälcre, mütte. 19948 188 Pheng im Ehame vbhe F veaigeet S. E ng GG isagen, epiffe 868 daß die minutiöse Einrichtung unserer Registraturen, unserer genommen hat. 1 1 5 Fürsorgevereinen in Verbindung zu setzen. (Sehr fer, habischer, württembergischer. . . . . . . . 186,25, 185,75]/ Wir bedürfen einer starken Miktelstandspolitik. In diesem Sinne Einfluß im Staatsministertum für eine gesunde Reform des Wahl. ounalführung usw. in engem Zusammenhang steht mit der de⸗ Hiese Foage führt h 008onwe, eeecVcZqbb“ Gerste. bad sche fälzer, mitt.. 181,88 181,25 ꝑhaben wir auch einen Antrag des Abg. Hammer zu Gunsten der vht ehnleten. Meie polttischen Freunde halten auch eine Reform allleerten und minutiösen Ausbildung unseres Verwaltungsrechts Polizeiaufsicht und über das Ausweisungswesen hier gefallen sind. er Herr Abg. 8 bexnes russische, Futter⸗... 1 ... 140,00 139,88 kleinen Gewerbetreibenden bei der Kommunalbesteuerung unterstützt. Wir 97 1X“ lber mit der ganzen Verwaltungsgerichtsbarkeit, mit der Art, wie Der Herr Abg. Peltasohn hat zunächst ziemlich ausführlich über die ich einschalten einen Cö“ dem 8 och be. 88 Wien. müssen aber nicht nur positiv für die freien Gewerbetreibenden sorgen, öffentlichen Versammlungen teilnehmen können, es aber niaft ö altungsakte angefochten werden können und dergleichen mehr. Polizeiaufsicht gesprochen. Ich habe nicht vollkommen allem nicht unmittelbar folgen könnte. er Herr Abg. Peltasohn sondern müssen ihnen auch einen größeren Schutz ihrer Freiheit ge⸗ pgf liti V v lperxane 8 8 inzel in dieser Beziehung vorgetragen hat, folgen können, hat gemeint, die Polizei sollte selbst Fürsorge treiben, sie ester Boden.. 121,52 120,71] wahren; denn sie leiden unter dem Terrorismus der sozsaldemokra. dürfen, wenn diese Versammlungen von politischen Vereinen ei, igenn Sie sich vergegenwärtigen, welche genaue Prüfungen unsere einzelnen, was er in dieser Beziehung vorgelrag 8 icht bloß den Fürsorgevereinen überlassen. Meine 1 v“ 142,77 141,97 tischen Organisation, die ihnen den Brotkorb höhergehängt hat. sesten . Fn betzeff 18 1“ zwischen Dienst. ehewaltungsgerichte gerade in bezug auf die Form gegenüber dem Vor⸗ sodaß ich nicht genau weiß, ob ihm eine Reform des Polizeilaufsichts⸗ sollte das nicht bloß den Für 8 ere 8 F

b- in der Verwaltungsbehörden anwenden, dann werden Sie, glaube wesens bei Gelegenheit der Reform des Strafgesetzbuchs vorgeschwebt Herren, das klingt ja ganz schön, ich würde es aber für

fer, ungarische I. .. 139,37 136,87 Nur der freie Gewerbestand kann sich gedeihlich entwickeln. Ferner 1 erste, slovakischhe 141,07 141,12 bedürfen wir einer sorgfältigen Aufklärung der Arbrste sie 111“ 1 zugeben, daß wir leider in diesen formalen Einrichtungen mit ge⸗ hat. Es schien mir so. Insofern würde ich ja hier im Abgeordnetenhause ordentlich bedenklich halten, wenn das geschehen sollte. Wir haben

Mais, ungarischer. 99,43 99,46 müssen einsehen, daß sie ihre politische und wirtschaftliche Lage durch gar nicht mehr gewünscht. Bezüglich einer eventuelle

Budapest. Roggen, Mittelware..

Heffr⸗ Futter⸗ 28 1u“ Odessa. Fe . dah h .. Weiten, Ulka, 75 bis 76 kg das hl Riga.

Roggen, 71 bis 72 kg das hl.. bE1111“

Paris.

Fesgen] leferbare Ware des laufenden Monats

den Anschluß an das Bürgertum besser fördern, damit sie nicht mehr ihre Befriedigung in der Angliederung an die Sozialdemokratie suchen. Ein großer Teil der nicht organisierten Arbeiter leidet unter dem Zwange der sozialdemokratischen Organisation; sie werden gezwungen, sich gegen ihren Willen dieser Organisation anzuschließen. Das ist eine Beein⸗ trächtigung der persönlichen Freiheit, gegen die wir die Klinke der Gesetzgebung in die Hand nehmen müssen. Wenn wir in Preußen unser Wahlrecht erhalten und der Einführung des Reichstags⸗ wahlrechts uns erwehren wollen, so müssen wir dafür sorgen, daß in Preußen Gesetzgebung und Verwaltung ihren Aufgaben voll gerecht werden. Das Vereins⸗ und Versammlungsgesetz vom 11. Mai 1850 ist völlig überlebt, es bringt eine Menge polizeilicher Scherereien für die Vereine mit sich. Es bedarf einer vollkommenen Erneuerung unseres Vereins⸗ und Versammlungsrechts. Ebenso ver⸗ altet ist die Gesindeordnung von 1810; wir erwarten vom Minister des Innern. daß er nach dieser Richtung hin bald die bessernde Hand anlegt. Ferner ist eine Revision des Kommunalabgabengesetzes notwendig, um der freien Bewegung der Gemeinden groößeren Spielraum zu lassen. Unhaltbar

Reform der Kommunalgesetze wünschen wir, daß beim Kommunal⸗ steuergeset einmal das Privileg der Standesherren, zum anderen das Beamtenprivileg aufgehoben wird; dadurch werden ganz hervor⸗ ragende Schwierigkeiten bei der Verteilung der Volksschullasten durch das neue Schulgesetz beseitigt werden. Von den weiteren Fragen der Beamtenorganisation will ich nur das herausgreifen, daß auch wir den Zeitpunkt für gekommen erachten, das Gehalt der Landräte zu erhöhen. Erfreulicherweise haben sich diesmal die Landräte bei der Reichstagswahl nach der Anweisung des Ministerz eine größere Zurückhaltung auferlegt. Betreffs der Wahrung des Wahlgeheimnisses wird immer noch Klage darüber geführt, daß in einzelnen Fällen die einzelnen Wahlkuverts der Reihe nach sorgfältig aufeinander geschichtet werden und nachher durch Auszählung die Stimmabgabe der Wähler zu ermitteln ist. Es muß angewiesen werden, daß die Kuverts vor der Oeffnung der Urne tüchtig durch⸗ geschüttelt werden. Frhr. von Zedlitz regte die Schaffung eines eigenen Unterrichtsministeriums an. ei dieser Gelegenheit möchten wir ein von anderer Seite vorgeschlagenes Projekt zurückweisen, wonach die Teilung des Kultusministeriums in der Weise vor sich gehen sollte, daß man die Volksschule und den Kultus zu⸗

wissen Schwerfälligkeiten uns weiter befassen müssen, die der Sache Aber nicht dienen.

Der Herr Freiherr von Zedlitz hat seinerseits den Gedanken der Dezentralisation wiederum angeregt, wie er es bereits mehrfach getan hat, und auch der Herr Abg. Kreth hat sich darüber beklagt, daß ein gewisses Zentralisationsbestreben obwalte. Ich gebe Ihnen die Ver⸗ sicherung, meine Herren, daß ich es mir in meinem Ressort angelegen sein lasse, soviel zu dezentralisieren wie irgend möglich, daß ich jedes Hinein⸗ ziehen von Entscheidungen in die Zentralinstanz möglichst ablehne, so nahe es mir auch in einigen Fällen, namentlich in Wahlzeiten, gelegt wird, zu zentralisieren. Wenn in solchen Zeiten oder überhaupt Be⸗ schwerden über kleine Dinge, die in irgendeinem Kreise passieren, immer gleich an den Minister gerichtet werden, so habe ich es mir doch zur Regel gemacht, tunlichst die Entscheidung nicht selber zu treffen, sondern zu dezentralisieren und die zuständigen Organe mit der Entscheidung zu betrauen.

wohl eingehen können. Wir haben die Polizeiaufsicht als ein von der Reichsgesetzgebung, von der Strafgesetzgebung sanktioniertes Institut. Es ist im Strafgesetzbuch ausdrücklich gesagt, welche Folgerungen die Polizeiaufsicht im einzelnen Falle nach sich zieht, und es kommt für den Einzelstaat nur darauf an, in welcher Weise die Polizei von diesen Befugnissen, die ihr zugeteilt sind, Anwendung macht. Ich habe in der Kommission bereits gesagt, daß ich als einen allgemeinen Grundsatz der Polizeibehörden hingestellt habe, jedenfalls bei der Ausübung der Polizeiaufsicht nicht Maßregeln zu ergreifen, welche bestraften Per⸗ sonen, welche wirklich und ernsthaft in das bürgerliche Leben zurück⸗ kehren wollen, es erschweren würde, diesen Entschluß auszuführen. Die näheren Bestimmungen bin ich im Begriff mit dem Herrn Justiz⸗ minister zu vereinbaren sie gehen ja auch dessen Ressort an —, sodaß ich gegenwärtig die Frage der Polizeiaufsicht nicht weiter ver⸗ folgen kann.

und bei meinem Ressort gerade auf diese Frage der Polizeiaufsicht nicht, daher den Grundsatz verfolgt, daß die Fürsorgevereine Privatvereine

und keine staatlichen Organisationen sein sollen; sowie wir die Für⸗ sorgevereine zu staatlichen Organisationen machen, gefährden wir, glaube ich, ein gutes Teil ihrer Arbeit. Es kann nicht die Aufgabe der Polizei sein, selber diese Fürsorge zu treiben, aber sie soll in engster Verbindung mit den Fürsorgevereinen stehen, und darum soll sie auch in allen Fällen, wo es darauf ankommt, zu entscheiden, ob ein Mann ausgewiesen werden soll, sich zunächst an den Fürsorge⸗ verein wenden. Hat sich eine bestrafte Person einem Fürsorgeverein angeschlossen, dann habe ich angeordnet, soll der Regel nach, wenn nicht ganz besondere Umstände vorliegen, von jeder Ausweisung ab⸗ gesehen werden. Da sich nun jede bestrafte Persönlichkeit unsere Fürsorgevereine haben ja zum Glück einen weiten Umfang angenommen, und ich wünsche, sie nehmen einen noch weiteren Umfang an, und ich möchte von dieser Stelle aus auch einen Appell an alle Personen, welche sich für diese Frage interessieren, richten, gerade die Tätigkeit der

ezentralisation ist auch von dem Herrn Eine Funktion, welche die Poltzeiaufsicht den Polizeibehörden in Fürsorgevereine, soweit es angeht, 1 unterstützen —, ich sage: da jede 89 die unserer 8,9 die Hand gibt, sind die Ausweisungen, die der Abg. Peltasohn erwähnt bestrafte Persönlichkeit sich Se tevresgg; 1““ gabteilungen berührt worden. Herr von Zedlitz hat eine ziemlich ab⸗ hat. Daß die Ausweisung auf Grund der Polizeiaufsicht auch mit daher der Gefahr der F exe en 5 82 5 en fällige Kritik gefällt über die Tätigkeit der Schulabteilungen im Gewährung einer Bewährungsfrist ausgeübt werden kann Herr Richtung hin doch eine vn 8 8 chaffen zu 88 . 8 vorigen Jahre bei der Ausführung irgend eines Erlasses; ich weiß Abg. 8 8 ““ 1eeae. ehes⸗ 8x Leaese eese 8 22 2

t, denn das gehört einem dieser Beziehung unden ausgesprochen —, das ste 1 f ,

e . 8 89 Ich habe auch in der Kommission ausdrücklich darauf hin⸗ geordnetes Leben zurückzukehren, immer seltener werden läßt. kann ich ich kenne die Einzelheiten nicht die Ueberzeugung aus⸗ gewiesen, daß ich die Polizeibehörden angewiesen hätte, wo Aus⸗ Es ist bei dieser Gelegenheit gesagt worden, das Gesetz von 1842 sprechen, daß auch in dieser Angelegenheit die Schulabteilungen ver⸗ weisungen erforderlich wären, sie lieber auf Grund der Polizeiaufsicht sollte einer Reform unterzogen werden. Meine Herren, gewiß, das sucht haben werden, die Sache nach bestem Gewissen und in bester vorzunehmen, weil sie dort eine Bewährungsfrist anordnen könnten, Gesetz von 1842 rechnet mit Begriffen, die unserem heutigen Straf⸗

Antwerpen. ist d 1 as Kommunalsteuerprivileg der Beamten. Die bevorstehende Ver⸗ . 1 [Donau, mittel 8 128,34 123,49 besserung der Beamtengehälter gibt die geeignete Gelegenheit, diesen sommenlet., wehien 1ö.s besgndehahe Mmantesrich epeste, ün MbFööFö5 134,82 132,81 Bustand durch einen besseren und billigeren zu ersetzen. Bei den Der Zweck einer solchen Teilung ist sehr durchsichtig, und meine Odessa 134,82]/ 132,81 taatsbehörden ist eine Dezentralisierung notwendig, *. B. in bezug Freunde würden einem solchen Beginnen den entschiedensten Widerstand Kansas Nr. II 6 136,68] 134,43 auf die Schulabteilung bei den Regierungen. Die Landräte müssen ihren entgegensetzen. Wir erstreben ein einheitliches Unterrichts⸗ La Plata 6 142,51 141,30 Kreisen auf die Dauer erhalten bleiben, anstatt häufig zu wechseln; ministerium, das sowohl den Volksschulunterricht, als den öö1“ 133,03 132,24 es sollte deshalb den älteren Landräten dieselbe Zulage gegeben werden mittleren und höhern Unterricht umfaßt. Was die Frage der Aus⸗

Amsterdam. wie den Oberregierungsräten. Bezüglich der Organisation des weisung sowohl der Ausländer wie bestrafter Personen betrifft, so

Strafvollzugs teilen meine Freunde die Ansicht, daß der Straf⸗ Mini b b88H I 127,28 vollzug von einer Stelle verwaltet werden müsse; die Straf⸗ Hind der bbEE vA“ gg-

t. Petersburger.. anstalten müssen einem Ministerium unterstellt werden. Wenn die manche Beunruhigung und manches Vorurteil, das in dieser insicht

kann doch das Staatsministerium darüber entscheiden. Ferner werden

Od 0 2. 2 2. 9 2 2 2. 4, Weizen 1ueeeh ee 148,59 beiden beteiligten Ressorts verschiedener Meinung darüber sind, so besteht, zerstreut. Der Minister hat sich als ein durchaus wohl⸗

amerikan. bunt Mais La Plata.

London.

Weizen aor 2 (Mark Lane)..

lisches Getreide,

en . ittelpreis aus 196 Marktorten

(Gazette averages)

Liverpool. eeiiischer... Donauu. roter Winter⸗. Manitoba..

La Plata. Australier.

Hꝛfer, engliscer, weißer sal Gerste, Futter⸗ en

Odessa

amerikan., bunt.. . La Plata, gelber..

Chicago.

Weizen, Lieferungsware Juli

September. 11“*“

EE1““ Neu York.

8 roter Winter⸗ Nr. 2... Weizen

Mais 8 Buenos Aires. Mehen] Purchschnittsware .. ..

¹) Angaben liegen nicht vor.

1“

Bemerkungen.

1 Imperial Quarter ist für die Weizennotiz an der Londoner deeehns; = 504 Pfund engl. gerechnet; für die aus den Umsätzen an 196 Marktorten 8 ermittelten Durchschnittspreise für einheimisches Getreide (Gazette averages) ist 1 Imperial Quarter Hafer = 312, Gerste = 400 1 Bushel Weizen = 60, 1 Bushel Mais = 1 Pfund englisch = 453,6 g; 1 Last Roggen = 2100, Weizen

des Königre Weizen = 480,

2400, Mais 2000 kg

Bei der der Preise in Reichswährung sind die esangaben im „Reichs wöchentlichen Durchschnittswechselkurse an der Grunde gelegt, und zwar für Wien und Budapest die Kurse auf ü. London und Liverpool die Kurse auf London, für Chicago und deu YPork die Kurse auf Neu York, für Ode g t. Petersburg, für Se; Antwerpen un n

aus den einzelnen

auf diese Plätze. eise Goldprämie.

Berlin, den 20. Februar 1907. Kaiserliches Statistisches

und engl. ange 6 Pfund engl

ermittelten eerliner Börse

a und Riga die Kur Amsterdam die Kur Buenos Aires unter Berücksichtigung der

wir nicht umhin können, ein besonderes Unterrichtsministerium zu schaffen, damit es seinen Kulturaufgaben gerecht werden kann. Nur ein besonderer Minister für das Unterrichtswesen kann die volle Ver⸗ antwortung dafür übernehmen. Wir müssen dafür sorgen, daß Ee 82 Gesetzgebung und Verwaltung an erster Stelle in Deutsch⸗ and bleibt.

Abg. Peltasohn (frs. Vgg.): Bei der Erörterung des Falls des „Hauptmanns von Köpenick“ will ich die persönliche Seite ganz aus⸗ scheiden und nur die allgemeine Frage der Polizeiaufsicht berühren. Der Minister hat neue Anordnungen darüber getroffen, daß die einzelnen Fälle individuell untersucht werden, daß die beaufsichtigten Personen nicht mehr an ihrer Arbeitsstelle von der Polizei aufgesucht werden sollen, sondern daß die Polizei sie unauffällig zur Meldung auf⸗ fordern soll, und daß die mit Fürsorgevereinen in Verbindung ge⸗ tretenen Personen nicht von der Polizei beaufsichtigt werden sollen. Die Verbrecher sammeln sich allerdings in erster Linie an den Ver⸗ kehrszentren, und da muß die Gesellschaft genügend vor ihnen geschützt werden. Jedoch wird die Polizeiaufsicht immer nur als eine fakultative Maßregel angewendet werden dürfen, und da kann man nur auf dem Verwaltungswege vorgehen. Zur Verbesserung des jetzigen Zustandes sind manche beherzigenswerte Vorschläge gemacht worden. Die Polizei sollte nicht immer mit Ausweisungen vorgehen, sondern selbst die nötigen Schutzmaßregeln sich angelegen sein lassen. Die Fürsorgevereine müssen bei der Regierung ein größeres Entgegen⸗ kommen finden als bisher. Mit den anderen Bundesstaaten sollten Vereinbarungen über einheitliches ee getrossen werden, damit sich die Verbrecher nicht den Aufenthalt aussuchen können, wo sie am freiesten sind. Eine Polizeibehörde hat an die Stelle der Ausweisung eine Bewährungsfrist setzen wollen, das Oberverwaltungsgericht hat dies aber 9 unzulässig erklärt; deshalb wäre zu erwägen, ob nicht das Gesetz dahin geändert werden könnte, daß eine Be⸗ währungsfrist zulässig ist. Ich möchte bei dieser Gelegenheit den Minister bitten, seine vorjährigen Erklärungen über die Ausweisung von Ausländern zu ergänzen, insofern er damals über den Fall des Schöne keine genügende Auskunft geben konnte, der ekanntlich einen russischen Kaufmann dadurch vor der Ausweisung be⸗ wahren wollte, daß er ihn zu Diensten für die Polizei zu bestimmen versuchte. Ferner möchte ich die Frage aufwerfen, ob nicht die geisteskranken Verbrecher, die auf Grund des § 51 freigesprochen sind, anderweit untergebracht werden können, damit sie nicht wieder für die Gesellschaft gefährlich werden können. Ueber die Notwendigkeit einer Abhilfe in dieser Hinsicht war die Kommission einig, aber über die Mittel zur Abhilfe gingen die Meinungen auseinander. Der Ver⸗ treter der Regierung wies darauf hin, daß hier die medizinische Frage der Heilung der Kranken mit berücksichtigt werden Fef Wenn die Provinzen nicht für die Unterbringung dieser Verbrecher sorgen können, so muß der Staat sie übernehmen. Es darf hier nicht die medizinische Seite in den Vordergrund gestellt werden, sondern der Schutz des Publikums; deshalb kommen nicht medizinische, sondern polizeiliche Maßregeln in Frage. Die Irrenanstalten werden zu diesem Zwecke anders eingerichtet werden müssen, das Wärterpersonal wird ein anderes sein müssen. Schließlich ist das lediglich eine Geldfrage. Der Staat Seaee muß aber Mittel für diesen Zweck hergeben, damit derartige Ver⸗ brecher, wenn es notwendig ist, dauernd interniert werden können; allerdings sollen das nicht Strafanstalten sein, sondern es kann bei ihnen der Fven der Heilung mit im Auge behalten werden.

Abg. Dr. Friedberg (nl.): Ich bin mit dem Abg. Freiherrn von Zedlitz erfreut darüber, die Reichstagswahl eine Menge von kleinbürgerlichen Elementen wieder den bürgerlichen Parteien zuge⸗ führt hat, ebenso bin ich mit ihm darin einverstanden, daß wir den Mittelstand mit allen möglichen Mitteln zu stärken haben, vor allem den Stand der Hendwerfef. Ich möchte aber die schweren Bedenken dehehan nicht unbeachtet lassen, für diese Zwecke die Klinke der Gesetz⸗ 8 ung allzusehr anzuwenden, wie es sich auch schon aus formalen

ründen verbietet, gesetzgeberische Maßnahmen zu treffen, um dem Zwange in den Arbeiterorganisationen entgegenzutreten, wie es Freiherr von Zedlitz will. Dadurch schafft man eher Erbitterung, und zudem beginnt in den Reihen der arbeitenden Klassen schon von selbst

wollender und humaner Mann gezeigt, der die polizeiliche Ausweisung nur in der Weise gehandhabt wissen will, daß nur diejenigen Personen getroffen werden, vie der Staat retten Ich hoffe, daß dieser Geist der Humanität auch fernerhin im Ministerium waltet, und der Minister kann überzeugt sein, daß wir ihn in diesen Bestrebungen unterstützen werden.

Abg. Schmedding (Zentr.): Dem Abg. Kreth bin ich dankbar für seine Anregung, betr. die Novelle zum Gesetz über den Unterstützungs⸗ wohnsitz; allerdings bin ich nicht mit allen seinen Ausführungen darüber einverstanden. Wenn der ursprüngliche Gesetzentwurf nach den Beschlüssen der Reichstagskommission geändert wird, so würden die Armenbehörden von Jahr zu Jahr nachforschen müssen, ob etwa und wie der Unterstützungswohnsitz sich geändert hat. Daraus würde sich viel Schreiberei ergeben und die christliche Charitas namentlich gegenüber den armen Kindern leiden. Aus diesem Grunde bitte ich den Minister, diesem Punkt der Novelle, auf die man ja wahr⸗ scheinlich wieder zurückkommen wird, seine Zustimmung nicht zu Um so mehr aber bin ich mit der zweiten Anregung des

bg. Kreth einverstanden, die er bei seiner Betrachtung über die

üötvemceffenen Väter und Ehemänner gegeben hat. Wer diese Zu⸗ täände aufmerksam verfolgt hat, dem kann es nicht entgangen sein, daß sich die Fälle, wo Ehemänner und Väter sich der Pflicht, die Ihrigen zu erhalten, entziehen, bedenklich vermehren. In allen größeren Städten haben sich diese Uebelstände gezeiat, in Tausenden von Fällen haben sich die Familienväter ihren Pflichten entzogen, und die verlassenen Fümnen mußten der Armenpflege zur Last fallen.

Die meisten dieser Ehemänner sind dem Trunk ergeben und haben nichts, können also gar nicht zu ihren Pflichten ezwungen werden. Es können diese Leute nur zwangsweise mit Arbeit beschäftigt werden, damit die Kosten wenigstens zum Teil wieder herauskommen. Gerichtlich ist aber eine solche Zwangsarbeit nicht für zulässig erklärt worden. In Uebereinstimmung mit dem Abg. Kreth möchte ich deshalb den Minister bitten, auf gesetzlichem Wege dieses administrative Zwangsverfahren einzuführen. Einverstanden bin ich mit den Vor⸗ rednern in bezug auf die Aufklärung der Arbeiter gegen die Sozial⸗ demokratie. Eine solche Aufklärung findet bereits in den katholischen Gesellenvereinen statt. An den Minister richte ich ferner die rage, was entsprechend der Resolution des Hauses von 1904 ezüglich der Verbesserung des Feuerlöschwesens unter Heranziehung der Feuerversicherungsgesellschaften geschehen ist. In einem Jahre sind 105 Millionen Brandschäden entstanden, wovon 59 Millionen auf die Städte, der Rest auf das platte Land entfiel. Die Feuer⸗ versicherungsgesellschaften müssen zu den Kosten des Feuerlöschwesens herangezogen werden. Was die Unterbringung der geisteskranken Ver⸗ brecher betrifft, so dauert es monatelang, bis entschieden wird, welche Provinz einen solchen Mann zu übernehmen hat, da immer erst sein Unterstützungswohnsitz festgestellt werden muß. Mit einer Aenderung dieses Verfahrens ist die Frage aber nicht entschieden. Die Anstalten haben dafür nicht die geeigneten Einrichtungen, die Unterbringung müßte der Staat übernehmen. Wohl steht der Polizei das Recht zu⸗ Leute zu ihrem Schutz oder zum Schutze anderer zu internieren, aber

die Provinzen bedanken sich schön dafür, als Polizeibehörden zu gelten.⸗

Es handelt sich auch eigentlich nicht um Geisteskranke, sondern ng

Degenerierte ꝛc. Es wäre angebracht, diese Leute dauernd unschä

zu machen durch Unterbringung in besonderen staatlichen Anstalten, wofür der deutsche Juristentag schon 1904 Vorschläge gemacht hat. Ich möchte fragen, ob aus den Mitteln des Dotationsgesetzes von

1902 im Betrage von 10 Millionen für Armenzwecke leistungs⸗

schwache Gemeinden berücksichtigt sind, ob Wanderarbeitsstätten ꝛw eingerichtet sind. Ich erbitte darüber eine Denkschrift.

Minister des Innern Dr. von Bethmann⸗Hollweg:

Meine Herren! Der Herr Abg. Freiherr von Zedlitz hat seine

Rede mit dem Appell geschlossen, daß Preußen in allen Einrichtungen in der Verwaltung und Gesetzgebung die allererste Stelle im Deutschen Reich einnehmen solle. Ich bin mit ihm ganz der Ansicht, daß die Situation, welche durch den erfreulichen Ausfall der Reichstagswahlen

die Erkenntnis zu dämmern, daß die Führerschaft, der sie sich über⸗

geschaffen worden ist, Staat und Gesellschaft die Verpflichtung auf⸗ erlegt, mit erhöhten Kräften weiter zu arbeiten. Mit der W -

morgen aufgeben würde. Ich stehe nicht auf dem Standpunkt. Ich

Weise zu regeln. Aber ich bin darin und das habe ich schon im vorigen Jahre ausgesprochen ganz der Ansicht des Herrn Abg Freiherrn von Zedlitz, daß namentlich auf dem Gebiete der Schul⸗ verwaltung eine Dezentralisation auf die Landräte außerordentlich erwünscht wäre, und ich wiederhole, was ich schon im vorigen Jahre an dieser Stelle hier ausgesprochen habe, daß ich, wenn nach dieser Richtung eine organische Aenderung in die Wege geleitet wird, zu den Für⸗ sprechern eines Planes gehören werde, welcher die Machtbefugnisse der Landräte selbstverständlich in Verbindung mit den Kreisausschüssen gerade auf dem Schulgebiet zu vermehren trachtet. (Bravo! rechts.)

Bezüglich der Wünsche für die weitere Gesetzgebung, die hier laut geworden sind, möchte ich zunächst auf die Frage des Wahlrechts heute nicht eingehen. Ich bin derselben Ansicht wie der Herr Abg. Pelta⸗ sohn er war es ja wohl —, der da sagte, daß eine Diskussion über diese Frage zweckmäßig bis zu dem Tage zu verschieben sein möchte, wo die Anträge der einzelnen Fraktionen auf Wahlrechtsänderungen hier zur Debatte gestellt würden. Ich glaube, wir würden die Materie, die nur aus einem Gedanken heraus zu behandeln ist, un⸗ günstig beeinflussen, wenn wir uns heute stückweise mit Fragen be⸗ schäftigen, die uns demnächst funditus weiter beschäftigen werden. Ich verzichte darauf, in dieser Hinsicht eine Ansicht auszusprechen.

Was die Reform des Vereinsrechts angeht, die der Herr Abg. Freiherr von Zedlitz wünscht, so bin ich ihr eigentlich von dem ersten Tage ab, wo ich das Ministerium übernommen habe, ernsthaft nach⸗ gegangen, und es haben die Arbeiten, welche auf meine Anordnung vorgenommen worden sind, innerhalb meines Ministeriums schon zu einem gewissen Abschluß geführt. Ich erkenne mit dem Herrn von Zedlitz an, daß unser Vereins⸗ und Versammlungsrecht an einer Reihe von Bestimmungen krankt, welche den heutigen Verhältnissen nicht angemessen sind, und ich gebe dem Herrn Abg. Dr. Friedberg zu, daß eine große Anzahl von Unstimmigkeiten besteht, welche dringend der Reform bedürfen und welche die Behörden, wenigstens die Zentral⸗ behörden und mich als Chef der Verwaltung, gegenwärtig insofern in Verlegenheit setzen, als es mir kaum möglich ist, zum Beispiel in der Frage der Zulassung der Frauen zu Versammlungen, eine vollkommen einheitliche Handhabung der nicht folgerichtigen Bestimmungen in unsern Gesetzen herbeizuführen. Also ich wiederhole: Ich erkenne die Reformbedürftigkeit des Vereins⸗ und Versammlungsrechts an; Arbeiten, welche darauf hinzielen, die veralteten und bess erungsbedürftigen Bestimmungen durch neue zu ersetzen, sind in die Wege geleitet, und ich hoffe, demnächst in dieser Session wird es nicht mehr möglich sein dem Hause meine Pläne mitteilen zu können.

Zu der Frage des Anschlusses der Medizinalverwaltung an das Ministerium des Innern, welche hier gestreift worden ist, kann ich aus naheliegenden Gründen keine positive Stellung nehmen. Das ist eine Frage, welche nur vom Staatsministerium entschieden werden kann; sie ist da noch nicht zur Beratung gelangt. Ich möͤchte daher sachlich zu dieser Frage hier keine Stellung nehmen.

Das Gleiche gilt bezüglich der Vereinheitlichung des Gefängnis⸗ wesens. Auch nach der Richtung hin kann ich eine positive Erklärung nicht abgeben. Nur möchte ich ausdrücklich erklären, daß ich doch nicht auf dem Standpunkt des Freiherrn von Zedlitz stehe, dahin, daß ich sagen sollte, die Strafanstaltsverwaltung ist eine so wenig an⸗ genehme Materie ich glaube, so drückte sich Freiherr von Zedlitz

als auf Grund des Gesetzes vom Jahre 1842, welches nach dem Er⸗ kenntnis des Oberverwaltungsgerichts allerdings die Setzung einer Bewährungsfrist nicht zuläßt.

Nun aber die Ausweisungen selber. Meine Herren, im Anschluß an den Fall des sogenannten Hauptmanns von Köpenick ist die Kritik, wie sie sich in den Zeitungen dokumentiert hat, meiner Ueberzeugung nach zum Teil weit über das Ziel hinausgeschossen. (Sehr richtig! rechts.) Man hat den Hauptmann von Köpenick als eine Art von Helden gefeiert. (Heiter⸗ keit.) Der gute Erfolg seines Handstreichs legte es ja sehr nahe, daß man im ersten Moment eine gewisse Sympathie mit einem so schneidigen Kerl hatte (Heiterkeit), aber die Folgerungen, welche dann in der Presse an diesen Fall in bezug auf die Ausweisung geknüpft worden sind, gehen meiner Ueberzeugung nach zu weit. Man wird mir vielleicht eine gewisse Grausamkeit vorwerfen, aber für mich ist doch der allererste Gesichtspunkt, den die Polizei und auch die Strafrechtspflege zu befolgen hat, der, daß wir die Gesellschaft gegen die unsozialen Elemente sichern. (Sehr richtig! rechts.) Das ist für mich der Hauptsatz: ich will den gesunden Teil der Bevölkerung vor kranken Elementen schützen. (Sehr richtig!) Gewiß, meine Herren, gehe ich dabei nicht so weit, daß ich etwa nach spartanischem Muster sage, jedes kranke Mitglied solle überhaupt aus der Gesellschaft eliminiert werden. In vielen Fällen wäre es ja sehr vorteilhaft (sehr richtig! rechts), wenn wir es könnten; aber es geht nicht. Ich bin durchaus von der Ansicht durchdrungen und überzeugt, daß es die Pflicht der Poltzei ist, in allen diesen Fällen möglichst die Scheidung zu versuchen zwischen den Personen, welche als dauernd unsozial angesehen werden müssen, und denjenigen, welche durch die Not der Umstände, infolge der schlechten Einwirkung des Milieus, in dem sie aufgewachsen sind, oder infolge sonstiger widriger Umstände des Lebens einmal eine Straftat begangen haben und nun etwa, weil sie einmal bestraft worden sind, rettungs⸗ und schonungslos auf den weiteren Weg des Verbrechens gewiesen werden. Zwischen diesen Teilen soll die Polizei mit der größten Sorgfalt scheiden, und die soll den Reuigen, welche bestrebt sind, einem geordneten Leben sich wieder zuzuwenden, keine Steine in den Weg legen, sondern sie soll sie unmittelbar unterstützen. (Bravo!) Aber bezüglich der übrigen Elemente, welche sich als dauernd unsozial erwiesen haben, soll sie auch die Gesellschaft gegen weitere Missetaten dieser Leute mit aller Energie schützen. (Sehr richtig!)

8 Von diesen Gesichtspunkten, meine Herren, müssen wir auch die Frage der Ausweisung ansehen. Es ist bereits von einem der Herren Vorredner hervorgehoben worden, daß gerade die großen Ver⸗ kehrsgentren ein Sammelpunkt sind für Leute, welche auf der ver⸗ brecherischen Laufbahn sich befunden und eine Strafe erlitten haben. Diese Menschen gehen aus verschiedenen Gründen nach den großen Städten. Diejenigen, welche weiterhin ihrer ver⸗ brecherischen Neigung frönen wollen, tun es um deswillen, weil sie in der großen Stadt am leichtesten den Boden finden, wo sie unbemerkt weiter die Strafgesetze übertreten können. Ein großer Teil bestrafter und auch schwer bestrafter Personen wendet sich aber nach den großen Städten, weil es ihnen dort am leichtesten ist, sich zu

recht fremd sind, und insofern könnte man sagen, dieses Gesetz müfse unbedingt reformiert werden. Aber ich weiß nicht, ob wir etwas Besseres würden erreichen können. Die Notwendigkeit, aus großen Orten bestrafte Leute auszuweisen, besteht meiner Auffassung nach unbedingt. Es gibt eine bestimmte Anzahl von Uebeltaten, von Ver⸗ gehen, von Verbrechen, die zu ihrer Ausübung eigentlich der Vor⸗ bedingungen bedürfen, die gerade nur große Städte liefern, zu deren Begehung das großstädtische Leben in ganz besonderem Maße anreizt. Handelt es sich nun um Elemente, bei denen die Polizei nach Straf⸗ akten, nach Strafanstaltsakten, aus dem Umstande, daß sie sich Für⸗ sorgevereinen nicht angeschlossen haben, annehmen muß, daß es Personen sind, welche weiter fündigen, sich nicht rehabilitieren wollen, dann muß die Polizei solche speziell für die großstädtischen Verhältnisse gefährlichen Leute aus der Großstadt ausweisen können; das ist absolut nötig. Nun ist es aber sehr schwer, etwa in einem Gesetz genau die einzelnen Vergehens⸗ und Verbrechensarten zu bezeichnen, welche die Berechtigung geben sollen, eine Ausweisung vorzunehmen. Ich halte 1 es nicht für möglich. Ich glaube, wir würden da zu Lücken kommen, die bei der Handhabung der ganzen Sache sehr unangenehm werden könnten. Darum, meine ich, ist es besser, wir bleiben auf dem Stand⸗ punkt, den wir gegenwärtig haben, und ich hoffe durch das, was ich hier ausgeführt habe, Ihnen doch die Ueberzeugung beigebracht zu haben, daß ich, soweit es durch Anweisungen möglich ist, nach allen Richtungen hin dafür sorgen will, daß nicht Leuten, welche bereit und gewillt sind, sich zu rehabilitieren, dadurch Steine in den Weg gelegt werden, daß sie ausgewiesen werden. (Bravo!)

Auf den speziellen Fall des Hauptmanns von Köpenick will ich bei dieser Gelegenheit nicht eingehen. (Bravo) Ich habe in der Kommission eine Mitteilung dahin gemacht, daß wenn gerade bei dem Hauptmann von Köpenick behauptet worden ist, daß er durch die Ausweisung gehindert worden wäre, sich einem ordent⸗ lichen Leben wieder zuzuwenden, diese Behauptung sich nicht mehr aufrecht erhalten läßt, wenn man den Inhalt der Akten kennt. Aber ich glaube nicht, daß es meine Aufgabe ist, bei dieser Gelegenheit über diese Person und ihre speziellen Verhältnisse noch Mitteilungen zu machen. (Sehr richtig!) Das widerstrebt mir und gehört meiner Ansicht nach auch nicht zur Sache.

Bezüglich der Ausweisungen um noch auf diesen Nebenpunkt zu kommen hat der Herr Abg. Peltasohn noch gewünscht, ich möchte eine Auskunft geben im Anschluß an die russischen Aus. weisungen, welche im vorigen Jahre besprochen worden sind. Ich möchte meine Erklärung von damals durch die Mitteilung ergänzen, daß der Beamte, von dem ich Ihnen damals sagte, ich der⸗ mutete, es wären bei ihm Dinge vorgekommen, die nicht hätten vorkommen sollen, dieserhalb von mir zur Rechenschaft gezogen weorden ist, und daß ich Anordnungen getroffen habe, welche es mir unmöglich erscheinen lassen, daß Dinge, wie sie damals passtert sind, in Zukunft wieder passieren werden. (Bravo!) Ich hoffe, daß diese Auskunft den Herren genügen wird.

Meine Herren, einen breiteren Raum in den Ausführungen der Herren Vorredner haben die Verhältnisse der verbrecherischen Irren eingenommen. Ich kann auf alle Einzelheiten bei dieser Gelegenbeit kaum eingehen. Aber ich glaube zur Klärung der Sache dadurch bei⸗

rehabilitieren, weil sich ihnen namentlich den Zuchthausbestraften die Gelegenheit, sich zu rehabilitieren auf dem Lande lange nicht

aus —, daß, wenn er Minister wäre, er die Sache lieber heute als

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so leicht bietet; dort kennt sie jeder Mensch, sehr viele Menschen

zutragen, daß ich die ganze Materie in die beiden Teile scheide àe lege lata und de lege ferenda. Daß gewisse Mißstände auf dem Gebiete der Versorgung verbrecherischer Irren ich