uns alle darüber einig, was wir unter Mittelstandspolitik verstehen: (Abg. Eckert: Sehr richtig!) die Förderung des gewerblichen, produktiv tätigen Mittelstandes.
Nun sind in dieser Richtung eine Reige von Wünschen aus⸗ gesprochen, eine Reihe von Anträgen gestellt worden, unter denen im Vordergrunde steht der Antrag der nationalliberalen Partei, welcher bezweckt, den preußischen Handwerkskammern dauernd staatliche Bei⸗
hilfen zu gewaͤhren, die ihnen die Möglichkeit geben, sich in böherem Maße als bisher auf den ihnen zugewiesenen Gebieten zu betätigen und bei der Aufstellung des Etats mit sicheren Faktoren zu rechnen. Meine Herren, die Frage, die der Antrag der nationalliberalen Partei hier behandelt, ist nicht neu; sie ist bereits vor Jahresfrist in diesem hohen Hause behandelt worden; sie ist dann Gegenstand der Erörterungen der Handwerkskammern gewesen und sie ist Gegenstand einer an mich gerichteten Petition gewesen, die etwas detailierter in den Forderungen ist als der Antrag Bachmann, in der Sache aber dasselbe wünscht, und ich habe auch bereits auf diese Eingabe eine Antwort erteilt, die darin gipfelt, daß ich nicht wohl in der Lage bin, den gestellten Wünschen zu entsprechen, — nicht etwa, weil mir das Verständnis dafür fehlte, wie notwendig es ist, daß die Handwerks⸗ kammern sich in immer weiterem Maße auf dem Gebiete der Gewerbe⸗ förderung betätigen, und nicht deswegen, weil mir das Verständnis dafür fehlte, daß die Handwerkskammern das aus eigenen Mitteln nur in sehr geringem Umfange werden tun können, sondern lediglich aus dem Grunde, weil ich teils aus praktischen, teils aus grundsätzlichen Erwägungen heraus der Ansicht bin, daß eine derartige Bewilligung fester Beiträge unzweckmäßig und vielfach untunlich sei, und daß es namentlich nicht möglich sein wird, die Grundsätze festzulegen, nach denen die Summen auf die einzelnen Handwerkskammern verteilt werden sollen. Ich bin auch ferner der Meinung, daß eine derartige Fixierung der Beiträge nach bestimmten Grundsätzen ganz bestimmt nicht im Interesse der Handwerkskammern liegt. Denn wenn diese festen Beiträge erst einmal überwiesen und festgestellt sind, dann wird bei jeder Gelegenheit geantwortet werden: ihr habt das bekommen, was euch zusteht, ich bin nicht in der Lage, euch weiterhin zu unterstützen; und dieser Einwand wird auch mir gemacht werden, wenn ich an anderer Stelle die Mittel für diese Zwecke erbitten muß.
Ich bin derselben Ansicht heute noch, der ich hier vor einem Jahre Ausdruck gegeben habe: es ist zweckmäßiger, wenn die Handwerks⸗ kammern genau so verfahren, wie das früher die landwirtschaftlichen
Zentralvereine getan haben und heute noch die Landwirtschaftskammern tun, die alljährlich rechtzeitig ihren Etat dem Herrn Landwirtschafts⸗ minister durch Vermittelung der Herren Oberpräsidenten einreichen, in diesem Etat nachweisen, was sie aus eigenen Einnahmen decken können, feststellen, was sie aus eigenen Einnahmen nicht decken können, und die entsprechenden Mittel vom Herrn Landwirtschaftsminister er⸗ bitten. Auch im Etat des Herrn Landwirtschaftsministers sind die Beiträge für die Landwirtschaftskammern nicht etwa in einem beson⸗ deren Titel zusammengedrängt, sondern sie verteilen sich über eine ganze Reihe von Titeln des Extraordinariums und des Ordinariums seineh Etats, sie werden jährlich bewilligt, und dieses Verfahren hat
dahin geführt, wie ich aus langjähriger eigener Tätigkeit mit den
Zentralvereinen und den Landwirtschaftskammern weiß, daß die
Kammern sehr wohl in der Lage sind, bei Aufstellung der Etats
mit sicheren Faktoren zu rechnen bei einer größeren Beweglichkeit in ihrer Etatsgebarung, als sie ihnen die Ueberweisung fester Summen gestatten würde.
Ich möchte aber auch noch auf ein anderes Moment bin⸗ veisen, das es unzweckmäßig erscheinen läßt, jetzt derartige feste Grundsätze festzustellen. Die Landwirtschaftskammern, deren Beispiel für die Beurteilung dieser Sacke sehr lehrreich ist, weil wir hier vor einem allgemein anerkannten und ausgesprochenen Erfolge stehen, haben große Bezirke, die in der Regel die ganze Provinz um⸗ fassen; die Landwirtschaftskammern umfassen den großen und den kleinen Grundbesitz. Bei den Landwirtschaftskammern ist es daber möglich gewesen, durch den Etat eigentlich alle laufen zu lassen, die der „Förderung des landwirtschaftlichen Gewerbes dienen, von der landwirtschaftlichen Winterschule bis zur Beschaffung von Zuchtmaterial, bis zur Beschaffung von Saatgut, bis zur Beschaffung von Düngemitteln, bis zur Samenkontrolle, und was dergleichen mehr ist. Aus diesem Geunde erscheinen auch die Unterstützungen, die die Landwirtschafts⸗ kammern bekommen, außerordentlich hoch im Vergleich zu denen der Handwerkskammern, deren Bezirke in der preußischen Monarchie nach ganz verschtedenen Gesichtspunkten und in ganz verschiedenen Groͤßen
gebildet sind. Wir haben Handwerkskammerbezirke, die eine ganze FProvinz umfassen; wir haben Handwerkskammerbezirke, die mehrere Rexgierungsbezirke umfassen; wir haben Handwerkskammerbezirke, die sich auf den Bezirk einer kleinen hannöverschen Regierung beschränken.
Eine weitere Schwierigkeit aber, eine feste Grundlage für die Berteilung der Beibilfen zu finden, liegt darin, daß nicht, wie ich vas vorhin von den Landwirtschaftskammern habe sagen können, die Gelamtheit der Gewerbeförderung in der Hand der Landwirtschafts⸗ lam mern liegt, sonbern, daß auf dem Gebiete des Handwerks die Gewerbe⸗ tirmverung aus einer ganzen Reihe anderer Kanäle gespeist und pnich eine Reihe anberer Korporationen gefördert wird. Die Herren nprten vicht vergessen, daß beispielsweise die Ausbildung des Hand⸗ werft, loweit sie burch Fortbildungsschulen, durch Fachschulen, durch bansHerkerschulen gefördert wird, nicht in der Hand der Handwerks⸗ kammeen, sonbern überliefertermaßen in der Hand der Kommunen lizgt, baß es auch keinen Zweck hat, an dieser Einrichtung etwas zu veränbern; venn die Herren, die den Verhältnissen näher stehen, werben mir zugeben, daß die Mehrzahl unserer Kommunen, namentlich ber gröheren Kommunen, sich der Aufgaben auf diesem Gebiete mit GErfolg, mit großem Eifer und meist mit offener Hand angenommen haben. Ich werde mir nachher erlauben, einige Zahlen zu geben, die erkennen lassen, wie hoch die Summen sind, die auf diesem Gebiete invirekt nicht bdurch die Hand der Handwerkskammern — aus Staatesmitteln ber Gewerbeförderung zuteil werden. Ioh moͤchte ferner darauf hinweisen, meine Herren, daß es auch unzweckmaͤbig ist, auf bie Handwerkskammern diese Beträge fest zu verteilen, weil es für die Handwerkskammern in mancher Beziehung schwerer sein wird als für den Staat, die Unterverteilung in die ver⸗ schiebenen Kanäle zu bewirken. Es wird namentlich bei den großen Handwerkekammern zu befürchten sein, daß eine einseitige Bevorzugung bettmmter Telle, bestimmter Städte der Provinz in Frage kommt,
Staatsmittel
schaften sind, das ist mi
Kinder gleichmäßig zu sorgen hat, sicher darauf bedacht ist, daß die kleinen nicht zu kurz kommen, daß nicht etwa eine Konzentration am Sitz der Handwerkskammer, am Sitz einer Regierung oder einer größeren Stadt stattfindet.
Meine Herren, alle diese Erwägungen sprechen nach meiner An⸗ sicht dafür, die Dinge so zu belassen, wie sie jetzt sind. Ich werde gern bereit sein, da, wo die Handwerkskammern entsprechende Anträge stellen, sie aus den mir zur Verfügung stehenden Mitteln zu unter⸗ stützen. Ich bemerke ausdrücklich, daß das in ausgiebigem Maße ge⸗ schehen ist, soweit derartige Anträge gestellt sind, z. B. bei An⸗ trägen auf Gründung von Maschinenhallen, bei Unter⸗ stützungen von ständigen oder vorübergehenden Ausstellungen, bei der Unterstützung von Kursen, und was dergl. mehr ist. Ich erinnere bloß an die großen Summen, die jetzt allein für die Meisterkurse in die Hände der Handwerkskammern gehen; es sind Summen, die sich etwa um den Betrag von 20 bis 25 000 ℳ jährlich bewegen.
Also, meine Herren, das bin ich gern bereit alles weiter zu be⸗ willigen. Ich empfehle den Handwerkskammern, mir in Zukunft ihre Etats einzureichen und bei der Ueberreichung der Etats nachzuweisen, daß sie mit ihrem eigenen Besteuerungsrecht, dessen Geringfügigkeit ich voll⸗ ständig anerkenne, nicht in der Lage sind, ihre Aufgaben zu erfüllen, daß die von ihnen gewünschten Ziele auf dem bisher betretenen Wege, namentlich durch die Kommunen, nicht haben erreicht werden können. Ich werde dann versuchen, ihnen zu Hilfe zu kommen. Die Handwerks⸗ kammern werden dann auch in der Lage sein, ihre Etatsverhältnisse genau vorher zu übersehen.
Meine Herren, ich moͤchte Sie bitten, diesen Antrag, ohne ihn einer besonderen Beratung zu untertiehen, durch die heutige Be⸗ sprechung als erledigt anzusehen und es mir zu überlassen, auf dem von mir bezeichneten Wege ihren Wünschen zu entsprechen. Ich kann ver⸗ sichern, ich werde bereit sein, allen berechtigten Wünschen nach dieser Richtung hin entgegenzukommen. Ich bin mit Ihnen darin vollständig einig, daß das Ziel jeder Mittelstandsförderung, namentlich soweit das Handwerk in Frage kommt, in erster Linie darauf gerichtet sein muß, die Intelligenz, die Leistungsfähigkeit, die Kenntnisse des Handwerkers zu fördern, und daß es zunaͤchst Sache der Handwerkskammern ist, auf diesem Gebiet vorzugehen, mit der Einschränkung, daß im wesentlichen hier mehr von einer ideellen als einer materiellen Förde⸗ rung die Rede sein kann, und daß die ideellen Ziele zum Teil schon auf anderm Wege erreicht werden.
Ich habe mir eine Statistik über die Beträge machen lassen, die für die Zwecke der Handwerkskammern ausgegeben worden sind. So sind beispielsweise für die Zwecke der größeren Meisterkurse im
Jahre 1905 rund 99 000 ℳ ausgegeben, für Meisterkurse an Fach⸗
—
schulen im Jahre 1904: 1376 ℳ und im Jahre 1905: 6045 ℳ Wir haben dann für sogenannte kleine Meisterkurse im Jahre 1903: 3703 ℳ, im Jahre 1905: 8793 ℳ ausgegeben. Auch das sind Summen, die direkt den Handwerkskammern zugute kommen. Es sind weiter aufgewendet zur Unterstützung der Aus⸗ stellung von Lehrlingsarbeiten im Jahre 1903: 300 ℳ, im Jahre 1906: 3385 ℳ Für Handwerks⸗ und Gewerbeausstellungen ist in den verschiedenen Jahren verschieden viel aufgewendet worden. Hier sind die Summen zurückgegangen, meines Erachtens zweckmäßigerweise; denn bei diesen Ausstellungen kommt nicht viel beraus. Es sind dann im Jahre 1905 — das ist die letzte Zusammenstellung, die mir zur Verfügung steht — für Ausstellungshallen 35 561 ℳ ausgegeben. Von dieser Summe erbhält allein die Stadt Danzig 3333 ℳ, die Stadt Osnabrück 3000 ℳ, dann hat Danzig einmalig für denselden Zweck 20 000 ℳ erhalten, Königsberg erbält 3000 ℳ und Münster 600 ℳ Die Herren werden daraus entnehmen, daß, soweit ein Be⸗ dürfnis vorgelegen hat, stets Neigung und bisber auch die Möglichkeit vorhanden gewesen ist, zu helfen, und das wird selbstverständlich auch in Zukunft so bleiben.
Ich möchte im Anschluß daran noch auf einen Punkt eingehen, der von dem Herrn Abg. Trimborn gestreift worden ist: das ist die Frage der Förderung des Genossenschaftswesens. Auch die Förderung des Genossenschaftswesens ist speziell als eine Aufgabe der Handwerks⸗ kammern bingestellt worden in einer Petition, die mir im vorigen Sommer vorgelegen hat. Gewiß ist das Genossenschaftswesen eines
der wichtigsten Momente zur Hebung des Handwerks, aber ob gerade
d g die Handwerkskammern immer die geeigneten Träger nicht der Propaganda, ader der Gründung und der Ueberwachung von Genossen⸗
zum mindesten zweifelhaft. (Sehr richtig!) Vielfach sind die Handwerkekammerbezirke viel zu klein, als daß eine Handwerkskammer r Lage wäre, einen Instruktor oder einen Revisor für diese Zwecke zu unterhalten. Es ist also sehr viel zweck⸗ mäßiger, wenn die Rerision in der Hand der großen Verbände ver⸗ leibt, und es ist zweckräßiger, wenn die Unterweisung durch die großen Verbände erfolgt. Ich habe in letzter Zeit einer Handwerks⸗ kammer, die mich gebeten hat, ihr die Mittel zur Anstellung eines eigenen Wanderlehrers für diese Zwecke zu geben, empfohlen, Wander⸗ lehrer eines größeren Verbandes zu nehmen, und habe mich bereit erklärt, ihr zu diesem Zweck eine Unterstützung zu geben, weil ich es für richtiger halte, daß die Sachen von erfahrenen Leuten mit einem weiten Blick betrieben werden.
So wichtig nun die Fründung von Genossenschaften für die Ent⸗ wicklung des Handwerks ist, noch wichtiger beinahe ist es, daß nicht ungesunde und leistungsunfähige Genossenschaften gebildet werden (sehr richtig!), daß nicht Genossenschaften gebildet werden von Leuten, denen die erforderliche Erfahrung fehlt, daß nicht Genossen⸗ schaften gebildet werden, die nicht hinreichend fundiert sind. Die Erfahrungen, die ich persänlich gemacht habe, lassen es unerwünscht erscheinen, diesen Zweig der Gewerbeförderung allein in die Hände der Handwerkskammern zu legen.
Ich will mit Rücksicht auf die vorgerückte Zeit nicht länger bei diesem Punkt verweilen und wende mich nun zu einer der weiteren zur Erörterung stehenden Fragen. Es ist an mich die Frage gerichtet worden, wie es stünde mit der Feststellung fester Unterscheidungs⸗ merkmale für Fabrik und Handwerk. Die Frage hat eine doppelte Bedeutung. Sie hat einmal eine Bedeutung, insofern von der Fest⸗ stellung des Begriffs der Fabrik abhängig ist die Anwendbarkeit gewisser Arbeiterschutzbestimmungen. Der Begriff der Fabrik ist ferner von Bedeutung, wenn es sich um die Frage der Zugehörigkeit zur Handwerkskammer oder zur Handelskammer handelt. Damit im Zu⸗ sammenhang steht die Frage der Mäglichkeit einer Doppelbestenerung und der Kampf der Handeltkammern und Handwerkskammern um bie größeren handwerkemäßigen Betriebe. (Zuruf rechts: Leiber!) Meine
Herren, Sie wissen ja besser als ich, wie schwierig es ist, in dieser Frage zu einer Lösung zu kommen. Die Sache ist deshalb unbequem, weil die Feststellung des Begriffs der Fabrik in der Gewerbeordnung zu ganz verschiedenen Zwecken erfolgt. Sie erfolgt nämlich einmal zu dem Zweck, festzustellen: sind hier besondere Arbeiterschutzbestimmungen notwendig? Hier besteht eine gewisse Neigung, den Fabrikbetrieb sehr weit nach unten auszudehnen, um die Schutzbestimmungen möglichst weit anwenden zu können, während umgekehrt, sobald der Fabrikbegriß benutzt wird, um festzustellen, ob jemand in die Handelskammer oder in die Handwerkskammer gehört, unter Umständen nach entgegen, gesetzten Gesichtspunkten die Feststellung erfolgt. Nun ist es bis heutze noch nicht gelungen, eine irgendwie brauchbare Begriffsbestimmung der Fabrik zu schaffen. Es haben auch im Laufe des letzten Jahres dar über wieder Erörterungen zwischen den beteiligten Ressorts geschweht ohne daß wir zu einem Ergebnis gekommen sind; immerhin hoffe ieh daß es möglich sein wird, in gewissen Grenzen die bisherigen Mis stände zu beseitigen.
Ich sehe davon ab zu erörtern, ob es möglich sein würde, bi⸗ sichtlich der Anwendung der Arbeiterschutzvorschriften etwa der Begriff der Fabrik zu eliminieren und die Anwendung dieser Be stimmungen von dem Vorhandensein gewisser anderer tatzch licher, leicht zu findender Merkmale abhängig zu mache Ich beschränke mich jetzt auf die Frage: was kann auf Grund der d. stehenden gesetzlichen Bestimmungen geschehen, um die Unbequemlis keit der Doppelbesteuerung und den ungünstigen Einfluß, den d8. betreffenden Bestimmungen biesber für die Handwerkskammern geban haben zu beseitigen? Eine Hauptschwierigkeit in dieser Beztehun liegt darin, daß über die Frage der Zugehörigkeit zur Handelskamm das Verwaltungsgericht entscheidet, während für die Frage der e gehörigkeit respektive der Steuerpflicht zur Handwerkskammer die Ber⸗ waltungsbehörden entscheiden. Nun wird sich in dieser Betedan insofern Abbilfe schaffen lassen, als angeordnet werden kann, das 8. Verwaltungsbehörden bei ihren Entscheidungen über die Frage de Zugehörigkeit zu den Handwerkskammern die Entscheidungen. d die Verwaltungegerichte getroffen haben über die Frage d. Zugehörigkeit eines Betriebes in den Handelekammern, zu Grerz legen. Das würde ja nun allerdinge eine gewisse Beeinträchtigm der Handwerkskammern bedeuten, weil in den Streitverfahren, die § über die Zugehörigkeit zu einer Handelskammer abspielen, die Deamd werkskammer nicht vertreten sein würde. Dem würde aber abgehole werden können durch die fernere Anordnung, daß in den Fällen n. die Zugehörigkeit zur Handelskammer von der Handelskammer 8. hauptet und von dem Zensiten mit dem Bemerken bestritten win daß er der Handwerkskammer zugehöre, die Handwerlskammer à. solche beigeladen wird, sodaß also auch die Handwerkskammer in d. Lage ist, in dem schwebenden Streitverfahren ihre Interessen u demselben Erfolge zu vertreten, wie die Handelskammer es kann. X nehme an, daß ein derartiges Verfahren, das ich für gesetzlich dans führbar halte, eine wesentliche Besserung der Verhältnisse herbeifüte wird, und will nur im Anschluß daran noch bemerken, daß inzwische⸗ mehrere Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts ergangen in dahingehend, daß die Zugehörigkeit zur Handelekammer nicht ledialt dadurch bestimmt wird, daß jemand im Handelsregister eingetrager k sondern daß im einzelnen Falle auch noch festgestellt werden mase ⸗ auch die übrigen tatsächlichen Voraussetzungen eines kaufmärr Betriebes vorliegen. Wenn diese Entscheidungen in Zukunft auchen den Handelskammern berücksichtigt werden, dann, hoffe ich: wid a diesem Gebiete wenigstens eine gewisse Besserung zu erzielen seerne wird sich jedenfalls empfehlen, zunächst diese Brücke zu betretm am abzuwarten, inwieweit es auf dem Gebiete der Reichsgesetzemem möglich ist, den Begriff der Fabrik in bezug auf die Anwenddech der Arbeiterschutzbestimmungen zu eliminieren.
Es ist dann die im vergangenen Jahre hier erörterte Fra 2 streift worden, ob es nicht möglich und zweckmäßig sei, dienn Fabrikbetriebe, die handwerksmäßig ausgebildete Arbeiter beschö heranzuziehen zu den Veranstaltungen der Handwerkskammern mu 2 Einrichtungen der Innungen, soweit sie der Lehrlingsausbildung dem Ich habe im vergangenen Jahre schon mitgeteilt, daß ich beabhan hierüber eine Enquete zu veranstalten. Diese Enquete ist nich s Reichsamt des Innern, sondern zunächst nur für den Burdses
vollständige Aufnahme aller Betriebe des ganzen Staatsgebiers 8. gefunden hat, sondern es sind in acht Regierungsbezirken — Ermittlungen angestellt worden. Das Ergebnis ist aber ein so reiches gewesen, daß ich es in meinem Ministerium nicht habe eem assen können; ich habe infolgedessen das Statis ische Sas 3 in Anspruch nehmen müssen. Die Arbeiten haben dort erst een ich kann also eine endgültige Mitteilung über das Ergeres 2 Statistik nicht machen und glaube, daß ich mich unter diere Sf
„Z
ständen auf eine Grörterung der Frage, inwieweit grundeus
Beteiligung der Fabrikbetriebe an den Kosten der Lehrlingsansgen
im Handwerk zu fordern sein könnte, für heute enthalten karn rr Abg. Trimborn ist in seiner umfangreichen Mitten auf eine große Reihe von Fragen eingegangen, die zum 2 meine Ausführungen zu dem Antrace Bachmann ihre Erlere funden haben. Auch seine Fragen auf dem Gebiete des 8. wesens sind, glaube ich, in der Hauptsache damit erledigt. Er hat dann die Frage aufgeworfen, ob es nicht zwece möglich sei, Lehrer zu den Meisterprüfungen hinzuzuzieher darauf aufmerksam machen, daß das heute schon möglich ü nämlich von der Handwerkekammer beantragt wird. Die Errichtung der Pröfungskommifsion erfolgt na& der Gewerbeorbdnung nach Anhörung der Handwerkskamam Verfügung der höheren Berwaltungsbehörde, welche an glieder ernennt. ü8 Es ist in ven Ausführungsbestimmungen ausdrücklich —
an sich auch anbere Personen als Angehörige des Hara
2
Prüfungskommissionen berufen werben können. Es ist bie . Bei den Prüfungskommissionen der vzauhandwerker umn steinfeger ist ein Waubeumter, bet venjenigen der Barxxae Arzt und bei denzjentgen ber Hufschmieve ein Tierart sitzenden zu bestellen. Zu Veisitzern sind in erster Se werker vnd Mitallever von Innungen oder Gewerbeverms nennen. Auch anbere Personen können iu Beisth wervben, finb aber zur Annahme ver Wahl nicht sie ver Innung nicht angehbren gber nicht PHandwerke e
(eechluß in ver Pritten Weilage.)
Preußen veranstaltet worden und zwar in der Weise, daß uich e
vII1I1I1 Beilage zum Deutschen Neichsanzeiger und Königlich Preußisch
(eschluß aus der Zweiten Beilage.)
Meine Hetren, ich bin fest üäberzeugt, daß der Lehrer einer Fach⸗
Handwerker⸗ oder Fortbilbungsschule sich niemals weigern wird, die Stelle in einer Prüfungekommission anzunehmen, wenn ihm von den Beteiligten ein entsprechender Wunsch ausgesprochen wird, und ich habe ebensowenig Bedenken, daß die höhere Verwaltungsbehörde einen derartigen von einer Handwerkskammer befürworteten Antrag irgend⸗ welche Widerstände in den Weg setzen werde, sodaß ich glaube, daß an sich, wenn in den Handwerkerkreisen das Verlangen danach besteht, der Erfüllung der Wünsche des Herrn Abg. Trimborn in diesem Punkte keine Hindernisse im Wege liegen.
Herr Abg. Trimborn ist dann auf die Frage der Handwerksförde⸗ rung durch die Bereitstellung von Maschinen und Motoren über⸗ gegangen. Ich freue mich, aus seinen Aeußerungen entnommen zu haben, daß auch er der Ansicht ist, daß es nicht Sache des Staates sein kann, einzelne Handwerker in dieser Weise zu unter⸗ stützen, sondern daß, wenn auf diesem Gebiete etwas geschehen soll, dazu die Kommunen die berufenen Instanzen sind. Ich follte meinen, daß die Kommunen, wenigstens die größeren, in der Lage sind, ohne Unterstützung des Staates das Erforderliche zu leisten. Sie leisten es ja schon in einem nicht unerheblichen Maße. (Zuruf des Abg. Trimborn.) Es soll nur die Anregung gegeben werden? Ja, ich nehme an, daß diese Anregung durch die eingehende Be⸗ sprechung, die diese Frage hier im hohen Hause gefunden hat, in⸗ zwischen gegeben ist. Im übrigen trage ich auch kein Bedenken, eine entsprechende Anregung im Einvernehmen mit dem Herrn Minister des Innern noch einmal zu geben.
Im Anschluß daran ist der Herr Abg. Trimborn dann auf die Frage der Vergebung öffentlicher Arbeiten eingegangen. Herr Abg. Trimborn wird wissen, daß die Frage der Vergebung öffentlicher Arbeiten, soweit Staatsbetriebe in Betracht kommen, inzwischen eine Regelung gefunden hat, die meines Wissens die volle Zustimmung der beteiligten Handwerkerkreise gefunden hat.
Er hat dann aber auch gewünscht, daß die Kommunen angehalten werden möchten, das für die Staatsbehörden vorgeschriebene Ver⸗ fahren auch bei der Vergebung von Kommunalarbeiten anzuwenden. Ich halte es an sich nicht für notwendig, daß eine solche Anregung erfolgt. Denn ich weiß aus meiner eigenen Tätigkeit in einer großen Kommune, daß diese Frage der Vergebung eine derjenigen Fragen war, die nie von der Tagesordnung der Baudeputationen und der Stadlverordnetenversammlungen verschwanden. Ich würde auf der anderen Seite auch Bedenken tragen, einen so weitgehenden Eingriff in die Selbstverwaltung der Städte zu unternehmen, daß ihnen auf⸗ gegeben wird, ein bestimmtes Verfahren bei den Verdingungen zu be⸗ folgen, solange sie sich in den Grenzen der gesetzlichen Be⸗ stimmungen halten. (Abg. Krahwinkel: Sehr richtig!) Ich habe im übrigen auch die Ueberzeugung, daß die Kommunen — es handelt sich ja im wesentlichen um die großen Kommunen — ein so großes Interesse an einer verständigen Handhabung der Verdingungsvorschriften haben werden, daß sie nicht zögern werden, das, was in den Bestimmungen des Staates für sie vorteilhaft ist, auch für sich selbst in Anwendung zu bringen.
Es ist dann bei dieser Gelegenheit von dem Abg. Trimborn die Frage aufgeworfen worden, inwieweit seiner Anregung entsprochen worden sei, daß öffentliche Verwaltungen bei Vergebungen in erster Linie Genossenschaften berücksichtigen. Er hat, soviel ich weiß, bei dieser Gelegenheit auch darauf hingewiesen, daß in Oesterreich und Frankreich eine Berücksichtigung der Genossenschaften bei solchen Gelegenheiten in sehr viel größerem Umfange stattfindet als bei uns. Es sind von meiner Seite zunächst Ermittelungen angestellt worden über die in Oesterreich bestehenden Grundsätze und über die Erfah⸗ rungen, die in Oesterreich in dieser Sache gemacht sind, und das Er⸗ gebnis der Ermittelungen habe ich den in erster Linie beteiligten Herren Ressortchefs, dem Herrn Minister der öffentlichen Arbeiten und dem Herrn Kriegeminister, zugänglich gemacht. Im übrigen ist das Material nicht so umfangreich, daß es sich lohnte, es in einer besonderen Denkschrift niederzulegen.
Ich habe aus dem vorliegenden Material den Eindruck gewonner, daß man beispielsweise die Bedeutung der Berücksichtigung der Ge⸗ nossenschaften in Oesterreich bei der Beschaffung des Heeresbedarfes erheblich überschätzt. Es handelt sich um 25 % der Lederwaren, die in Oesterreich an Genossenschaften vergeben werden. Nun beträgt der gesamte Heeresbedarf an Schuhen dort 300 000 Paar Schuhe für das Jahr, und hiervon entfallen 75 000 Paar auf die Schuhmachergenossen⸗ schaften. Der Reinverdienst der Genossenschaften an einem Paar Schuhe beträgt etwa eine Krone. Legt man die Verhältnisse der Brünner Genossenschaft zu Grunde, die bei 16 Mitgliedern 4000 Paar Schuhe zu verarbeiten hat, so ergibt sich, daß 20 Genossenschaften mit der gleichen Mitgliederzahl, im ganzen also nur 320 Schuh⸗ macher an dem Verdierst von 75 000 Kronen beteiligt sind, und daß der für den einzelnen sich hieraus ergebende Verdienst sich auf nur 280 Kronen gleich 200 Mark beläuft. (Abg. Hammer: Um die Arbeit handelt es sich, nicht um den Verdienst!) — Wenn er an der Arbeit nichts verdient, hat die Arbeit doch auch kein großes Interesse für ihn. Ich habe diese Zahlen auch nur an⸗ geführt, weil sie mir zur Verfügung stehen, und weil sie jedenfalls das eine erkennen lassen, daß man den Umfang der Maßnahmen in Oesterreich nicht unerheblich überschätzt.
Ich möchte aber dann noch auf eins hinweisen. Der Herr Abg. Trimborn hat selbst schon vorhin darauf aufmerksam gemacht, daß die Entwicklung der Genossenschaften, abgesehen ven den Kredit⸗ genossenschaften, bei uns eine außerordentlich geringfügige sei, namentlich im Vergleich mit Frankreich; und das, meine Herren, wird auch vor⸗
länfig eine der Hauptschwierigkeiten bieten, Genossenschaften in größerem Umfange bei staatlichen Lieferungen zu berücksichtigen; wir haben in ier eine Zusammenstellung, aus der .
können.
Berlin, Donnerstag, den 28. Februar
sich ergibt, daß es an Schuhmachergenossenschaften im ganzen in Preußen 37 Rohstoff⸗ und Werkgenossenschaften gibt. Dazu treten dann 6 Rohstoff⸗ und Produktivgenossenschaften; das sind die ganzen preußischen Produktiv⸗ und Werkgenossenschaften im Schuh⸗ machergewerbe. Das Holzgewerbe, Tischler, Stellmacher und Böttcher, hat an Rohstoff⸗ und Werkgenossenschaften im ganzen 20 und an Magazin⸗ und Produktivgenossenschaften — das Tischlergewerbe eignet sich noch am ersten zu solchen Genossenschaften — sind in ganz Preußen vorhanden 13, an Produktivgenossenschaften sind vorhanden 16. Für Schneider sind vorhanden 5 Produktivgenossenschaften und 4 Rohstoff⸗ und Produktivgenossenschaften. Dazu treten dann noch 30 Schneider⸗ rohstoffgenossenschaften, die zum Teil schon bisher größere Aufträge von kommunalen und Staatsbehörden ausgeführt haben. Das sind diejenigen Genossenschaften, in denen sich der von dem Herrn Abg. Trimborn gewünschte Weg als gangbar erwiesen hat. Das hängt zu⸗ sammen mit der Eigenart des Schneidergewerbes. Im Sattlergewerbe besitzen wir zur Zeit 3 Rohstoff⸗ und Produktivgenossenschaften; Genossenschaften für Tuchfabrikation und Weberei haben wir 6, an Genossenschaften für das Metallgewerbe, Rohstoff⸗, Produktiv⸗ und Magazingenossenschaften 8. Das ist der ganze Segen. Der Herr Abg. Trimborn wird mir zugeben, daß mit diesen Genossen⸗ schaften nicht viel Staat zu machen ist und von ihnen erhebliche Lieferungen für öffentliche Zwecke zur Zeit gar nicht erwartet werden Immerhin aber werde ich dieser Frage auch weiterhin die erforderliche Aufmerksamkeit widmen.
Der Herr Abg. Trimborn ist dann zurückgekommen auf seine Wünsche hinsichtlich der Jahresberichte der Handwerkskammern, die er bereits im vergangenen Jahre vorgetragen hat. Ich bin in der Lage, ihm mitteilen zu können, daß zwischen meinem Ministerium und dem Reichsamt des Innern eine Vereinbarung erzielt ist, wonach in Zukunft die Berichte der Handwerkskammern, ohne sie im übrigen in ihren Neigungen und Wünschen einzuengen, doch erstattet werden sollen nach einem bestimmten Schema und in einer bestimmten Reihen⸗ folge. Ich kann die paar Rubriken hier geben.
Unter I wird behandelt die Organisation des Handwerks, und zwar unter 1 die Handwerkskammer selbst, unter 2 die Innungen, Innungs⸗ ausschüsse, wahlberechtigte Gewerbevereine und Vereinigungen, Innungs⸗ schiedsgerichte, Zahl und Mitgliederbestand, Neubildungen, Auf⸗ lösungen usw. Unter II sollen behandelt werden die Tätigkeit und die Bestrebungen der Handwerkskammern und der übrigen Organi⸗ sationen des Handwerks innerhalb des Kammerbezirks, der Innungen und Vereine, und zwar auf dem Gebiete der gewerblichen, sittlichen und technischen Förderung des Handwerkerstands 1) auf dem Gebiet des Lehrlingswesens, 2) auf dem Gebiet des Gesellenwesens, 3) bei den selbständigen Handwerkern, 4) bei den Innungen und Vereinen auf dem Gebiete des Genossenschaftswesens und endlich über sonstige Maßnahmen, wie Ausstellungen, Kurse. Unter III sind auf⸗ zuführen eventuelle gutachtliche Aeußerungen über das Handwerkerwesen, die dem Staat und den Gemeindebehörden erstattet worden sind. Daran soll sich anschließen: drittens eine kurze Charakteristik der wirtschaftlichen Lage des Handwerks im Berichtsjahre in den ein⸗ zelnen Zweigen; viertens sollen mitgeteilt werden die Anschauungen und Wünsche innerhalb der durch die Handwerkskammern vertretenen Kreise, und dann sollen als Anlagen gegeben werden Gutachten, Be⸗ richte, statistisches Material usw. Ich hoffe, daß diese Anordnung den Wünschen des Herrn Abg. Trimborn entsprechen wird, und habe die Ueberzeugung, daß sie geeignet sein wird, uns im Laufe der Jahre ein besseres und klareres Bild über die Betätigung der Handwerks⸗ kammern auf den ihnen zugewiesenen Gebieten zu geben, als wir es jetzt haben.
Nun komme ich zu den Wünschen des Herrn Abg. Trimborn zur
Förderung des Mittelstandes im Kaufmannsgewerbe. Es handelt sich
hier um eine Reihe von Anregungen, die heute wohl einer näheren Anregung nicht bedürfen. Ich möͤchte empfehlen, über alle diese Fragen zunächst einmal die unmittelbar Beteiligten zu hören. Wenn Herr Abg. Trimborn gemeint hat, der genossenschaftliche Kredit komme dem mittleren und kleineren Kaufmann weniger zugute als der Land⸗ wirtschaft und dem Handwerke, so scheint mir das doch zweifelhaft. Ein großer Teil unserer Genossenschaften, sowohl die Raiffeisenschen Kassen als auch die Kassen des Offenbacher Verbandes dienen auch kaufmännischen Vereinigungen. Die Schulze⸗Delitzschschen Kassen simd meines Erachtens in erheblicham Maße speziell den Interessen des mittleren und kleineren Handelsstandes gewidmet.
Herr Abg. Trimborn ist dann noch auf die Ordnung des Lehrlings⸗ wesens eingegangen und hat darauf hingewiesen, daß sich gerade bei den kleineren Kaufleuten mit offenem Laden die Lehrlingszüchterei sehr bemerkbar mache. Diese Anregung hat mich veranlaßt, Er⸗ mittlungen anzustellen, und ich muß zugeben, daß die Beschwerden des Herrn Abg. Trimborn nicht ganz unbegründet gewesen sind. Ich habe deshalb die beteiligten Behörden darauf hingewiesen, daß die Ver⸗ waltungsbehörden gemäß § 139 f und § 128 der Gewerbeordnung in solchen Fällen eingreifen können, und ihnen empfohlen, von der ihnen hiernach zustehenden Befugnis überall da Gebrauch zu machen, wo es ihnen notwendig erscheint.
Ich nehme an, daß damit die Wünsche des Herrn Abg. Trimborn auf diesem Gebiete, soweit es heute in der Debatte moͤglich war, erledigt und seine Anfragen beantwortet sind, und ich bitte, damit auch meine Ausführungen schließen zu dürfen. (Bravo! rechts.)
Um 5 Uhr vertagt das Haus die weitere Beratung auf UAAAAAA“
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Handel und Gewerbe. Spanien. 8 1 2 Köni — Vexge-nes vom 11. 8. M. Kat r gie unter nachstehende Nummern des sp2 Zoktarrit (Lenc. Handelsarchiv, 1906, 1, S. 1299 ff.) — Bei ber — nach Spanien Ursprungszeugnisse nicht mehr erorterlich 1) aus der Gruppe „Kristall und Glas“ Nr. 21 unt 2 2) aus der Gruppe „Irdenwaren, Fapente untd Por⸗ zellan“: Nr. 42; 9
3) aus der Gruppe „Eisen und Stahl, unverarbeitet“⸗ Nr. 55 bis 62;
4) aus der Gruppe „Waren aus Eisen, Guß unt Stahl“ Nr. 83— 85, 97, 106, 107, 111, 113 — 115; rsg eran
5) aus der Gruppe „Kupfer und Kupferlegierungen“⸗ Nr. 151 und 152;
6) aus der Gruppe „die sonstigen Metalle und ibhre Legierungen“: Nr. 176;
7) aus der Gruppe „Farbstoffe, Farben und Firnisse“⸗ Nr. 199 und 200;
5 aus der Gruppe „Verschiedene sn“ (in der Klafse „Stoffe, die im Ackerbau, in Apotheken, in der Parfümerie “ chemischen Industrie Verwenbdung
r. 242;
9) aus der Gruppe „Papier, roh“: Nr. 396,
und 400;
10) aus der Gruppe „Holzwaren“: Nr. 489;
11) aus der Gruppe „Verschiebenes“ ([in der Klafse „Holz und andere Pflanzenstoffe zum gewerblichen Gebrauch und Waren darxaus): Nr. 459, 460, 462 und 465:
12) aus der Gruppe „Pelzwerk und Lebder“ Nr. 484, 486, 487, 488, 491, 496;
13) aus der Gruppe „Fleisch und Fische“: Nr. 595;
14) aus der Gruppe „Verschiebenes“ (in der Klasse „Nah⸗ rungsmittel“): Nr. 638;
15) aus der Klasse „Verschiedenes Nr. 687 und 688.
finden“*):
387, 399
(Aus den im Reichsamt des Innern zusammengestellten „Nachrichten für Handel und Industrie“*.) Kohlenproduktion im Deutschen Reich im Jahre 1906.
Infolge nachträglicher Berichtigungen ündern sich die in der ersten Beilage zu Nr. 29 des Reache⸗ 8 und taatsanzeigers vom 31. Januar 1907 mitgeteilten Zahlen über die Braunkohlen⸗ förderung und Kokserzeugung im Jahre 1906, wie folgt:
Dezember Januar bis Dezember
Braunkohlen
ist zu setzen An L-n
t t 159 940 1 764 518 4 889 457 56 235 189 Koks
An Stelle von t 158 424 4 887 941 An Stelle von t t t 188 139 193 139 2 163 325 1 743 690 1 748 690 20 193 625 1 749 464 1 754 464 20 260 5722
ist zu seten
1 770 682 56 241 355
ist zu setzen
2 168 325 20 198 62 20 265 577
Oberbergamtsbezirk
bvo““ “ heutsches Reich
Kohlenproduktion im Deutschen Reich im Januar 1907.
Brikette und Naß⸗ preßsteine
Braun⸗
kohlen
1 t
Stein⸗
kohlen nu
Oberbergamtsbezirk Breslan .. Halle a. S.. Flausthal Dortmund
Bonn.
reußer Im bees 8 Berginspektionsbezirk München. Beapreuth.. Zweibrücken ͤa“
Im Vorjahre . .
Berginspektionsbezirk Zwickau I und II Oelsnitz i. C. Dresden Leipzig. Sachsen.
Im Vorjahre. iihee“ Braunschweig . . . . .
sen⸗Meiningen und
Schwarzburg⸗Rudolstadt Sachsen⸗Altenburg . .
e“ Elsaß⸗Lothringen
Deutsches Reich Im Vorjahre.
35 539 613 664 11 745
3 291 008 124 159 1 121 3 232 752
82 362 883 708
6 748 482 — 1 340 658 231 799 11 502 788/4 554 010] 1 762 384 ,1 124 458 11 122 309/4 306 273 1 603 2711 133 801
68 412 305 2845 12 935 57 931 — 129 188 138 240 126 109 11 137
235 833 — 17853909 — 53 562 45 999 — 167 164 213 168 236 453 41 342 154 594
2 241 231 605 121 336
117
10 120
882888 88
do eosdsn
899 S8v S8*
198 185 “ 12 296 7745 131 531 1 768 304,1 255 746 11 881 344 5 116 227 1 608 493,1 266 794
Die Produktion in den übrigen deutschen Staaten ist wegen Geringfügigkeit nicht berücksichtigt. Sie wird am Jahress Sias sn. das ganze Jahr ermittelt und veröffentlicht werden.
—ö—
Deutsches Reich und Niederland
Vereinbarung zwischen beiden Ländern zur — lung ** . und Sieütras 8 n der deu „niederländischen Grenze. wischen † 2,ö Reich und den Niederlanden ist . 8 88 eine Vereinbarung getroffen worden, wonach die Steuerfreiheit bei der Ausfuhr von Branntwein und Spirituosen über die zuständigen Zollämter an der deutsch⸗niederländischen Grenze nur unter der Fe. dingung gewährt wird der Ausführende dem Ausgangsamt eine Bescheinigung vorkegt, daß die Ware bei der Zollbehörde des TPin⸗ fuhrlandes ordnungsgemäß zur zollamtlichen Abfertigung angemeldet
8 soholbaltige
uf alkoholhaltige flüffige merien, Kopf⸗ hn⸗ und Mundwasser, die mit der Post in das d ver werden sindet die Vereindarung beine eee 8 b iacc
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mwihren! ver Regjerungspraͤsident, der für alle seine großen und kleinen