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Ordensverleihungen ꝛc.
Einzelne Rummern kosten 25 ₰.
Der Bezugspreis betränt vierteljährlich ⁵5 ℳ 40 ₰. Alle Postanstalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer den Nostanstalten und Zeitungsspediteuren für Kelbstabholer
auch die Expedition SW., Wilhelmstraße Nr. 32.
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Iusertionspreis für den Raum einer Druckzeile 30 ₰. Jusfrate nimmt an: die Königliche Expedition
des Deutschen Reichsanzeigers und Königlich Preußischen Staatganzeigers Berlin SW., Wilhelmstraßte Nr. 32.
4 4 b 8 8 8 — . 8 H
Deutsches Reich.
Ernennungen ꝛc.
Exequaturerteilungen.
Bekanntmachung, betreffend Krankenkassen. 8 1
Bekanntmachung, betreffend eine Ausnahme von § 4 Abs. 1 der Bestimmungen für die Feststellung des Börsenpreises von Wertpapieren.
Königreich Preußen.
Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und sonstige Personalveränderungen.
betreffend die Erweiterung des Landespolizeibezirks Berlin.
Gesetz, betreffend die Auflösung des Depositalfonds der Haupt⸗ verwaltung der Staatsschulden.
Bekanntmachung, betreffend die Felix Mendelssohn⸗Bartholdy⸗ Staatsstipendien für Musiker.
Bekanntmachung, betreffend die Joseph Joachim⸗Stiftung.
Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummern 9 und 10 der Preußischen Gesetzsammlung.
Erste Beilage: Personalveränderungen in der Armee und in der Kaiserlichen Marine.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Bankier, Stadtrat, Königlich bayerischen General⸗ konsul Albert von Metzler zu Frankfurt a. M. den Reoten Adlerorden zweiter Klasse mit Eichenlaub, dem Oberstleutnant a. D. Eugen Hetschko, bisherigem Kommandeur des Landwehrbezirks Hirschberg, und dem Bankier, bisherigen Königlich italienischen Generalkonsul A. Keibel zu Berlin den Roten Adlerorden dritter Alasse mit der Schleife, dem Geheimen Rechnungsrevisor beim Rechnungshofe des Deutschen Reichs, Geheimen Rechnungsrat Pfeiffer den Roten Adlerorden dritter Klasse, dem Architekten, Baurat Franz von Hoven, dem Sanitätsrat Dr. Ernst Roediger, dem Professor Dr. phil. Martin Möbius, dem Rechtsanwalt und Notar Dr. Fritz Berg, sämtlich zu Frankfurt a. M., und dem Oberbahnhofs⸗ vorsteher Schmidt zu Eichenberg den Roten Adlerorden vierter Klasse, dem Wirklichen Geheimen Rat, Professor D. Dr. Schmidt⸗ Metzler zu Frankfurt a. M. und dem Oberbürgermeister Dr. Adickes ebendaselbst den Stern zum Königlichen Kronen⸗ orden zweiter Klasse, dem Major a. D. Ernst Riecks zu Cöln, bisherigem Kommandeur des Landwehrbezirks Schroda, dem Land⸗ gerichtsrat, Geheimen Justizrat Felix Sack zu Glatz und dem Bürgermeister Emil Mangelsdorf zu Gütersloh im Kreise Wiedenbrück den Königlichen Kronenorden dritter Klasse, dem Lehrer Rudolf Bürckner zu Beuthen O.⸗Schl., den Vorschullehrern August Nitz am Leibnizgymnasium in Berlin und Gustav Maack an der Realschule in Potsdam den Königlichen Kronenorden vierter Klasse, den Lehrern Rudolf Bronsch zu Klein⸗Groitzig im Kreise Bomst, Theodor zu Grünberg und Friedrich Burmester zu Rüper im Kreise Peine den Adler der Inhaber des Königlichen Hausordens von Hohenzollern, dem pensionierten Gendarmerieoberwachtmeister Albert Hinz zu Schildberg und dem pensionierten Fußgendarmerie⸗ wachtmeister Karl Rischke zu Scherfede im Kreise Warburg das Kreuz des Allgemeinen Ehrenzeichens sowie den Ee“ Max Lache zu Hoyers⸗ werda, Karl Fuhrmann zu Düsseldorf, Hinrich Knabbe zu Segeberg und Paul Grantze zu Franzburg, den berittenen Gendarmeriewachtmeistern Karl Harnisch zu Trebus im Kreise Lebus, Ernst Banditt zu Kions im Kreise Schrimm, August Steinmetz zu 3 utroschin im Kreise Rawitsch, Heinrich Sens zu Schweidnitz, den Fußgendarmeriewachtmeistern Karl Pankalla zu Samtens im Kreise Rügen, Julius Müller zu Frauendorf im Kreise Randow, Paul Hanke zu Stolzenhagen in dem⸗ selben Kreise, August Weil zu Weißkehle im Kreise Rawitsch, Wilhelm Hagemann zu Gnesen, Gustav Thamm zu ittel⸗Lazisk im Kreise Pleß, Friedrich Schlicht⸗ haar zu Groß⸗Salze im Kreise Kalbe, Emil Merseburger zu Schönebeck in demselben Kreise, einrich Gottschalk zu Sulingen und Gerhard eusing zu Spiesen im Kreise Ottweiler, den pensionierten Fußgendarmeriewachtmeistern Karl Albrecht zu Eitorf im iegkreise und Gustav Nurna zu Rädnitz im Kreise Krossen, dem Amtsdiener Kaspar Fischer, dem Gartengehilfen Jean Debus, beide zu Frankfurt a. M., dem Bauer⸗ auszügler Joseph Kimmel zu Groß⸗Schimnitz im Landkreise
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Oppeln und dem Brennereiarbeiter Karl Jänicke zu Siegels⸗ dorf im Kreise Bitterfeld das Allgemeine Ehrenzeichen zu
verleihen. V
Seine Majestät der König hahezt digst geruht: dem Vizeoberstallmeister Freihertn hon Esebeck und dem Bureauvorsteher und Hofstaatssekretätz. im Obermarstallamt, Hofrat Wasmund die Erlaubnis eügaag der ihnen verliehenen nichtpreußischen Orden it erteilen, und zw ersterem: des Kommandeurkreuzes tster Klasse des Köngli Dänischen Danebrogordens, — letzlerem: des Ritterkrußes desselben Ordens. 6IIIU
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Seine Majestät der Kaiser haezr Allergnädigst ge den Meliorationsbauinspektor, aurat Freiherrn von Richthofen zu Metz zum Kaisesliihen Regierungs und Baurat in der Verwaltung von Elsaße Chihringen zu ernnnen.
Dem Königlich schwedischen Vizekansul vnno Bckhoff in Leer ist namens des Reichs das erteilt orden.
Dem Vize⸗ und Deputy⸗Genskalkonsul der Veunnigten Staaten von Amerika Matthew GDillingham irCoburg ist namens des Reichs das Exequatutz srteist worden.
Im Reichsamt des Innern sst der erpedierende Sekretär und Kalkulator Paul Wahn 98 Ge seittie vierender Sekretär und Kalkulator angestehi morden.
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hofen verbleibt bis auf weiteres in seiner verzeitigen stellung in der Verwaltung von Esaß⸗Lothringen.
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Bekanntmachung.
1 Auf Grund des 6 75 a des Krankenversichemangegse es in der Fassung des Gesetzes vom 10. April 1892 ( eichs⸗ gesetzblatt S. 379) und des Abändermmasgeseßes vom 25. Mai 1903 (Reichsgesetzblatt S. 233) ist fohenden rankenkassen: 1) der Unterstützungskasse ds Ziegler⸗Vereins in Schwalenberg (E. H.), “ 2) der Großen Allgemeinen Arbeiter⸗Krankenkasse in Hamburg (E. H.) von neuem die Bescheinigung erteilt worden, daß sie, vor⸗ behaltlich der Höhe des Krankengeldes den Anforderungen des § 75 des Khantese eevg grsese genügen. 1 Berlin, den 27. März 1907. Der Reichskanzbr. Im Auftrage: Caspar.
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3 DMekonntmahing, betreffend eine Ausnahme von § 4 Abs. 1 der Be⸗ stimmungen für die Feststellunz des Börsenpreises
von Wertpapieren (Bekanntmachung vom 28. Juni 1898 — Reichsgesetzbl. S. 915). Vom 2. April 1907.
Nach Beschluß des Börsenvorstandes zu Berlin sind die nur an der Berliner Börse zum Handel zugelassenen Aktien der „Berlin⸗Neuendorfer Aktien⸗Spinnerei“, die sich mit der „Norddeutschen Wollkämmerei und Kammgarn⸗ spinnerei“ in Bremen vereinigt, vom 2. April 1907 ab franko Zinsen zu berechnen.
Berlin, den 2. April 1907. 8
1 Der Reichskanzler.
Im Auftrage: Wolffram.
önigreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
den bisherigen Beigeordneten der Stadt Cöln Brugger zum Geheimen Regierungsrat und vortragenden Rat im Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗ angelegenheiten, 1
den Meliorationsbauinspektor, Baurat Dubislav in Münster zum Regierungs⸗ und Baurat und
den Oberlehrer Dr. Max Adler an der Lateinischen
Der Regierungs⸗ und Baufat Freiherr von Richt⸗
der Wahl des Oberlehrers Dr. August Höfer an der Musterschule in Frankfurt a. M. zum Direktor der in der Entwicklung begriffenen Realschule am Zietenring in Wies⸗ baden die Allerhöchste Bestätigung zu erteilen, 1
dem Direktor des Gymnasiums in Gelsenkirchen Dr. Axel Theodor Willert den Charakter als Geheimer Regierungsrat,
dem Steuersekretär Gehrke in Halle a. S. und dem Rentmeister Bohner in Duderstadt aus Anlaß ihres Aus⸗ scheidens aus dem Staatsdienste den Charakter als Rech⸗ nungsrat, ddeen Regierungssekretären Leutzsch in Aachen und Schulz in Posen und dem Polizeisekretär Oberheide in Berlin aus demselben Anlaß den Charakter als Kanzleirat zu verleihen.
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Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Eisenbahn⸗Bau⸗ und Betriebsinspektor Horstmann in Breslau bei dem Uebertritt in den Ruhestand den Charakter als Baurat, den Eisenbahnsekretären Jacobi auch Jacoby in Berlin, Klüver in Elberfeld und Schrader in Hannover, den Ober⸗ bahnhofsvorstehern Borrasch in Dessau, bisher in Finster⸗ walde, Schobrick in Königswusterhausen, Vincenz in Karlowitz bei Breslau, bisher in Aachen, und Wolff in Ratibor, den Obergütervorstehern Hertel in Erfurt und Redeke in Frankfurt a. M. sowie dem Oberkassenvorsteher Fischer in Eisenach aus dem gleichen Anlaß den Charakter als Rechnungsrat zu verleihen. 1b ““
111“X“ die Erweiterung des Landespolizei⸗ bezirks Berlin. Vom 27. März 1907. 1 Wilhelm, von Gottes Gnaden König von rordnen, Zustimm
8 ung der beiden Häuser des Landtags
— gemeinde Deutsch⸗Wilmersdorf gelten in Zukunft die Vorschriften des Geseßes vom 13. betreffend die Polizeiverwaltung in den Stabtkreisen burg, Schöneberg und Rixdorf “ S. 247).
Dieses Gesetz tritt mit dem 1. April 1907 in Kraft. 8 Urkundlich unter Unserer “ Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel. “ Gegeben Berlin im Schloß, den 27. März 1907. I“ Wilhelm. Fürst von Bülow. Graf von Posadowsky. von Studt. Freiherr von Rheinbaben. von Einem. on Bethmann Hollweg. Beseler.
Iͤ1I1“ betreffend die Auflösung des Depositalfonds der Hauptverwaltung der Staatsschulden.
Vom 28. März 1907.
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Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König Preußen ꝛc.
verordnen mit Zustimmung der beiden Hurser des Landtags
der Monarchie, was folgt:
Der Depositalfonds der Hauptverwaltung der Staats⸗ schulden wird aufgelöst. 8
Die Bestände desselben sind, soweit sie noch zur Ein⸗ lösung von Schuldverschreibungen erforderlich sind, welche zum 1. April 1877 oder zu späteren Terminen zur Rückzahlung ge⸗ kündigt sind, den zur Deckung von Restausgaben bestimmten Kassenbeständen zuzuführen, im übrigen zur außerordentlichen Tilgung von Staatsschulden “
8 2. 1 1
Sofern auf Grund des §5 der Allerhöchsten Kabinettsorder vom 2. November 1822 (Gesetzsamml. S. 229), des § 6 b des Gesetzes vom 24. Februar 1850 (Gesetz amml. S. 57) und der §§ 5 und 10 des Gesetzes vom 2 Fe⸗ bruar 1868 (Gesetzsamml. S. 169) noch Schuldforderungen an den Staat von seiten der Hauptverwaltung der Staats⸗ schulden anerkannt und festgestellt werden, sind die zur Tilgung derselben zu leistenden Ausgaben auf die im Staats⸗ haushaltsetat zur Tilgung von Staatsschulden ausgesetzten Fonds, nötigenfalls nach Maßgabe des § 7 des Gesetzes vom 24¹. Februar 1850 (Gesetzsamml. S. 5 f die bereitesten Staatseinkünfte, anzuweisen. .
8 9. ““ Die diesem Geset entgegenstehenden Bestim
Hauptschule bei den Franckeschen Stiftungen in Halle a. S. zum Gymnasialdirektor zu ernennen sowie
Gesetze und Verordnungen werden aufgehoben