1907 / 91 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 15 Apr 1907 18:00:01 GMT) scan diff

Durchschnitts⸗ pr

er Preis für 1 Doppelzentner

niedrigster niedrigster

Doppelzentner

alberstadt 8 ilenburg.

Straubing

lauen i. V.

avensburg b

Bruchsal.

Arnstadt.

Insterburg. Lyck 8 8

Luckenwalde 8 Brandenburg a. rankfurt a. O. Stargard i. Pomm. Schivelbein. Rummelsburg i. Pomm.

Lauenburg i. Pomm. Krotoschin 5 ““

Straubing

Plauen i. V.

Reutlingen 8

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Braunschweig 1

Bemerkungen. Die verkaufte Menge wird auf volle Ein liegender Strich (—) in den

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15,80 16,40 15,80

16,60 16,00 15,20 16,00 17,95 16,25 18,00 17,00 18,00 18,50 19,00

14,80

18,40

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18,00 18,00 19,50

Doppelzentner und der Verka Spalten für Preise hat die Bedeutung,

: Gerste.

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17, 6

19,00 17,60 20,40 20,00 20,00 20,60 19,00 20,00

20,00 17,00 17,20 19,20 19,00 20,00

ufswert auf volle Mark abgerundet mitgeteilt. daß der betreffende Preis nicht vorgekommen ist, ein Punk

18,75 17,55 19,32 20,03

17,50 19,65 19,63 19,56 20,17 18,36 18,89 18,58

16,98 17,00

Der Durchschnittspreis wird aus den unab t (.) in den letzten sechs Spalten,

19,60

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gerundeten Zahlen berechnet. daß entsprechender Bericht febhlt.

Deutscher Reichstag. 28. Sitzung vom 13. April 1907, Vormitte gs 11 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)

Fortsetzung der betreffend für das Rech

g der Si tet worden erlin (Soz.) (fort heute die ndikatbildun eraufschraubt. in den letzten Was ist gegen die Als der frü der Hibernia

Tagesordnung: Entwurfs eines Ge aushaltsetats ür das Reichs en Anfan Nummer d. Bl. be

Abg. Schmidt⸗ Bedeutung

ndustrie zur Kartell⸗ und kurrenz aufhebt und die Preise

talistischen Unternehmungen sind 100 auf 150 % gestiegen. und der Großindustrie zu ch Erwerb eines großen Teils

hlensyndikat zu gewinne m das verdachten und auf s ungeheuren Gewinne 500 %, die der N. größeren Einfluß auf das Ko daß die Kohlenpreise in

löhne nicht steigen.

zwar: Etat

auf das Ko

einen Stur ziehen die Bohrgesellsch ation entzogen werden.

hlensyndikat gewi

Das hindert ee Regierung sozialdemokratische Gesi gen auf Verstaatlichung der Grube b t sozialdemokratische Gesinnu mgekehrt übt der Staat als gen mißliebige Arbeiter einen Im Saarrevier wurden worfen wegen nichtiger Vorwände, die Leben gerettet und 30 Jahre t immer von der Undankbarkeit der doch einmal Dankbarkeit

rivatbetriebe.

ameraden das

zweiten Beratung des Feststellung des nungsjahr 1907, und

tzung ist in der vorgestrigen

fahrend): Von großer wirt⸗ Entwicklung der Groß⸗ g, die die freie Kon⸗ Die Aktien der kapi⸗ Mören 1e von Ma eer Hochfinanz here Minister Möller „Aktien einen Einfluß waren es seine Freunde, 3 hinarbeiteten. aften? Gewinne Wenn der Staat unt, so ist zu befürchten, und die Arbeiter⸗ Bergbauvereine nicht, der nnungen wegen ihrer orzuwerfen. s sondern sozialistische Ge⸗ eitgeber in seinen Gruben eren Terroxismus als die Bergleute auf die Straße nzen Anzahl ihrer gewesen waren. rbeiter. Be⸗ gegen Arbeiter, die einmal Konsumvereinen

Welche bis zu einen

Das

sollen die Arbeiter angehören. Konsumvereinen vorgeworfen,

die Spareinlagen zum Bau von Wenn die Arbeiter das tun, s Arbeiterwohnungen eine Für die Rabattsparvereine wie der Abg. Raab.

Konsumvereinen verboten werde

verboten würde.

nalen Aufgaben.

die Landarbeiter er schaffen werden. aftskammer für die E sekretär hat einen Fall wirtschaftlichen Berufsgen entenempfängers beurteilt hat. seemeinert werden. gemacht, daß die wissenhafti

daß die R

Man spricht immer mit E gehörte vor allem, daß Verhältnisse, en sprach si

nführung von Ku ossenschaft all

Dieser eine Wir unsererseits haben imme mit außerordentlicher gkeit, ja Einseitigkeit die Rentenan icht immer bloß diejenigen, enten nicht zu hoch sind, s ie nicht, weil Sie fütch Frage kompromittieren. der hbeg S Hauptsache ist, daß aft die La

landwirtschaftlichen

den Landarbeitern geholfen wird. st nicht tragen, so muß rbeiter, die ein Einkommen von 3 Höchstrente Frau, die 60 % 108 Rente, 9 m rankheit noch die Häl n der letzte, der die aber man sollte sich hüt empfiehlt schließlich, kapitalistischen des Staates,

ist beträgt die

der Erwerbs onatlich. Da fte für die Armenun Wohltaten der sozia en, diese Wohltaten zu übers⸗ die Privatversicherung, Ausbeutung und Spekulation rkern usw. wirk

len Gese

Der Abg. Raab Sparkassen g ohnungen verwandt o beweist das nur, daß

bessere Wo westpreuß lis aus!

der Staat eintreten. - 00 hab zwei Drittel, also 200 Eine fähigkeit verloren h von mußte si

at unseren

Staatsmini

von Posadowsky

Ich habe von dem Herrn Vorre gefreut hat, weil er als Mit Segen der sozial

sie in dem Bau ozialpolitisch lohnende aben wir ebensowenig Wenn er verlangte, Dividenden zahlen, Aktiengesellschaften mphase von natio⸗ im Osten für hnungen ge⸗ ische Landwirt⸗

dem ein Arzt einer land⸗ zu wohlwollend die Ansprüche Fall darf nicht mer die Erfahrung Peinlichkeit und Ge⸗ prüche prüfen. die ein Interesse daran ondern auch die Arbeiter. ten, Sie könnten sich Der Staatssekretär Berufsgenossenschaften. genommen

demokraten.) Nun,

sie bei nächster Gele Erkenntnis.

Dann hat der Herr Ab wendet, die ich in bezug auf das Verfahren der Renten hier im hohen Hause Berichte der landwirtschaft herzogtum Baden entnom daß die dort festgestellten Tatsache ich muß also annehmen, darin wird der Herr V zutreffend und gewissenhaft ausgeführt werden. Ein Teil der Ausführun auf die zukünftige Gesetzgebu Reform der sozialpolitischen Ge Wünschen, die im Laufe der lich berücksichtigt werden. stimmungen müssen bei der Ausführung gebend sein, denn sonst verliert man jed und wenn der Herr Vorredner gesagt

Aktenstücken durchgesehen und die Bedenken, dem Material

alte gebrech⸗

„sie für die Zeit der terstützung abtragen. Ich tzgebung verkennt, ätzen. Der Redner die heute ein Objekt der sei, . der Autorität

lich n

der Akten

cht gehört. (Widerspruch be dann werde ich solche Aeußerungen genheit gerne verwenden als ein Zeichen besserer

geordnete sich gegen eine die Rentenbewilli

feststellung gemacht

gen des Herrn Vorredners bezog sich auch Darüber läßt sich reden; bei der setzgebung wird eine Reihe von Praxis sich herausgestellt haben, sicher⸗ bestehenden gesetzlichen Be⸗ im einzelnen unbedingt ma en Boden unter den Füße „er hätte Hunderte vo die ich geäußert habe, i nicht begründet gefunden, so wir

Aber die

sekretär

des Innern Dr. -Wehner: 9

dner eine Aeußerung gehört, die mich glied der sozialdemokratischen Partei den esetzgebung anerkannt hat; solche Aeuße⸗

i den Sozial⸗ sammeln und

Aeußerung ge⸗ gung und in bezug auf habe. Die Fälle, die ich mitgeteilt habe, waren einem amtlichen lichen Berufsgenossenschaft für das Groß⸗ Es ist mir nicht bekannt geworden, n einen Widerspruch erfahren haben; daß diese Mitteilung richtig ist. Ich glaube, orredner mit mir einig sein,

das Gesetz muß

er auch den Grundsatz

gebung aus moralischen und finanziellen Gründen notwendig ist.

Es fällt mir gar nicht ein, einen unberechtigten Einfluß üben zu wollen auf den Rückgang der Renten; ich will nur einen Einfluß üben dahin, daß nur da Renten festgesetzt werden, wo der Anspruch ein gesetzlich gehörig begründeter ist. Mein Bestreben geht deshalb auch seit jeher dahin, die Vorbereitung der Anträge in den unteren In⸗ stanzen wesentlich zu verbessern, und darin, meine Herren, sollten Sie mich unterstützen! Ich versichere Ihnen, es ist dringend notwendig. Wegen solcher Kleinigkeiten, wie der Herr Vorredner erwähnt hat, sind Renten nicht entzogen worden, sondern die Fälle, wo Renten auf Grund der Revision entzogen worden sind, waren sehr flagrante Fälle, wo die Bewilligung der Renten mit den Vorschriften des Gesetzes

unbedingt unvereinbar war.

Uebrigens ist mir auch nicht eingefallen , einen Angriff gegen die deutsche Aerzteschaft zu richten; ich habe nur einzelne amtlich festgestellte Fälle hier mitgeteilt und freue mich auch, daß, während bisher gerade von der Partei des Herrn Vorredners sehr heftige Angriffe gegen die Aerzteschaft gerichtet worden sind, er im Gegenteil heute für die Aerzteschaft eingetreten ist. Ich habe hier oft gehört, daß die Herren gesagt haben, die Aerzte wären befangen, ständen unter dem Druck des Unternehmertums; heute hat er gerade eine Rede zu Gunsten der Aerzte gehalten und ich kann seinen Aus⸗ führungen im allgemeinen nur vollkommen beistimmen. Dadurch wird aber der Wunsch nicht beseitigt, daß eine bessere Vorbereitung

der Anträge der unteren Instanzen stattfinden möge.

Ich möchte nun auf eine Anzahl von Fragen eingehen, die an mich gerichtet worden sind. Ich halte mich für verpflichtet, auf jede Anfrage, die im hohen Hause an mich gerichtet wird, auch eine sach⸗

liche Antwort zu erteilen.

Was zunächst die Sonntagsruhe in der Binnenschiffahrt an⸗ betrifft, so habe ich mich ja wiederholt geäußert, daß ich eine An⸗ ordnung zu Gunsten der Binnenschiffer in dieser Richtung für not⸗ wendig halte. Die Erhebungen des Beirats für Arbeiter⸗ statisttk über die Dauer der täglichen Arbeitszeit in der Binnenschiffahrt sind aber bis jetzt noch nicht heendet, und man kann selbstverständlich auch in einer so schwierigen Materie keine Vorschriften über die Sonntagsruhe in der Binnenschiffahrt treffen, wenn nicht gleichzeitig die Erhebungen über die tägliche Arbeitszeit in der Binnenschiffahrt beendet sind. Ich will mir an⸗ gelegen sein lassen, darauf hinzuwirken, daß diese Erhebungen des Arbeiterstatiftischen Beirats mit möglichster Beschleunigung zu Ende geführt werden, da ich die Dringlichkeit, die Frage im Wege der Ver⸗ ordnung zu regeln, mit dem Herrn Vorredner aus der Mitte des

Hauses durchaus anerkenne.

Was ferner das Verbot der Sonntagsarbeit im Gewerbe betrifft, so ist eine allgemeine Revision der vom Bundesrat mit Bekannt⸗ machung vom 5. Februar 1895 zugelassenen Ausnahmen vom Verbot der Sonntagsarbeit in Angriff genommen. An Hand der von den Bundesregierungen angestellten Erhebungen und auf Grund kom⸗ issarischer Beratung ist in sämtlichen in der erwähnten Bekannt⸗ machung enthaltenen Gruppen ein vorläufiger Entwurf aufgestellt und den Bundesregierungen mitgeteilt worden. Nach Ver⸗ arbeitung der hierauf von den Bundesregierungen eingehenden Gut⸗ aachten wird voraussichtlich im kommenden Winter dem Bundes⸗ reat eine Vorlage zur Abänderung der erwähnten Ausnahmebestim⸗ mmungen zugehen. Sooweit sich übersehen läßt, wird allerdings, wie ich bereits vorgestern ausgeführt habe, eine Reihe von Ausnahmen von der Verpflichtung zur Sonntagsruhe nicht mehr aufrechterhalten

werden können.

Wie bereits von einem der Herren Vorredner ausgeführt worden ist, sind die Gewerbeinspektionen aufgefordert worden, über die Verhält⸗ nisse der Glasindustrie im allgemeinen zu berichten. Den Anträgen,

die in dieser Beziehung vorliegen, wird erst dann stattgegeben werden können, wenn jene Berichte eingegangen sind. Ich bemerke aber, daß mit Rücksicht auf die Sonntagsruhe in den Glashütten doch schon sehr einschneidende Bestimmungen ergangen sind, die meines Erachtens eine wesentliche Besserung des bisherigen Zustandes bedeuten. So⸗ bald die Berichte der Gewerbeinspektoren vorliegen, werden alle diese Fragen, die hier im hohen Hause und in den vorliegenden Anträgen

angeregt worden sind, zum Gegenstande der Erwägung gemacht werden.

Ich komme jetzt mit einigen Worten auf die Submissionsfrage, die

ja bereits sehr eingehend erörtert worden ist. Ich bemerke zunächst, daß die preußischen Bestimmungen im Reichsdienst bereits Anwendung finden; nur in der Heeres⸗ und Marineverwaltung sind sie noch nicht angewendet, weil dort eigenartige

Verhältnisse vorliegen. Ich habe mich aber erneut an die

Herren Chefs der Reichsmarine⸗ und der Heeresverwaltung mit der Bitte gewendet, die Einführung dieser neuen Submissions⸗ bedingungen möglichst zu beschleunigen und mir auch die Aenderungen mitzuteilen, die sie gegen die allgemeinen Submissionsbedingungen einführen wollen.

Ich möchte dazu bemerken, daß ein Teil der Wünsche, die hier

geäußert sind, in den preußischen Bedingungen bereits erfüllt ist. So heißt es z. B.:

„Bei der Auswahl der Unternehmer ist nach Möglichkeit zu

hmwoechseln. Auch sind dabei die ortsangesessenen Gewerbetreibenden vporzugsweise zu berücksichtigen.“

(Bravol rechts.)

Es heißt ferner in den Submissionsbedingungen, die also jetzt auch für das Reich maßgebend sein sollen.

resstelung die am Ort der Ausführung oder dessen Nähe

„Bei der Vergebung von Bauten sind im Falle gleicher

wohnenden Gewerbtreibenden vorzugsweise zu berücksichtigen, wenn

ssie die Arbeit im eignen Betriebe ausführen.“ Ferner:

8 „Liegen von mehreren Handwerkern gleichwertige Angebote vor, so sind bei der Zuschlagerteilung diejenigen Bewerber vorzugs⸗

weeise zu berücksichtigen, die berechtigt sind, den Meistertitel zu

ühren.“ (Sehr gut! rechts.)

Ess sind aber noch weitere Wünsche geäußert worden. Es ist zunächst eine Berücksichtigung d

er Tarifverträge gewünscht worden, die

I1111X“

Quod non est in actis, non est in mundo. Das ist eben der Fehler, meines Erachtens, daß sehr viele Dinge, die in den Akten stehen sollten, nicht darin stehen; das liegt daran, daß vielfach die Rentenanträge in den unteren Instanzen nicht mit der Gründlichkeit und Sorgfalt behandelt werden, die meines Erachtens im Interesse der sozialpolitischen Gesetz⸗

sich allerdings in den preußischen Bestimmungen nicht findet. schützt gegen Unterbietung der Leistung folgende Be⸗ stimmung der preußischen Ausführungsbestimmungen:

„Die niedrigste Geldforderung als solche darf für die Ent⸗ scheidung über den Zuschlag keineswegs den Ausschlag geben. Der Zuschlag darf nur auf ein in jeder Beziehung annehmbares, die tüchtige und rechtzeitige Ausführung der betreffenden Leistung oder Lieferung gewährleistendes Gebot erteilt werden. von der Berücksichtigung sind solche Angebote, barem Mißverhältnis

meine Herren,

Ausgeschlossen die eine in offen⸗ zu der Leistung oder Lieferung stehende Preis⸗ forderung enthalten, sodaß nach dem geforderten Preis an und für sich eine tüchtige Ausführung nicht erwartet werden kann.“ zugsweise Berücksichtigung der Genossenschaften Berücksichtigung der kleinen Gewerbtreibenden ist jedoch durch folgende Bestimmungen gewährleistet: gen sind tunlichst derartig zu zerlegen, daß auch enden und Handwerkern die Beteiligung an Bei größeren Arbeiten oder

Weiter ist eine vor nicht vorgesehen. Die

„Die Ausschreib kleineren Gewerbtreib der Bewerbung ermöglicht wird. Lieferungen, die ohne Schaden für die gleichmäßige Ausführung getrennt vergeben werden können, hat daher die Vergebung in der Regel in den verschiedenen Gewerbs⸗ und Handwerkszweigen ent⸗ entsprechend zu erfolgen; auch ist in geeigneten Fällen die Ver⸗ dingung nach den Arbeiten und zugehörigen Lieferungen zu trennen.“

Das ist auch eine besonders wichtige Bestimmung „Bei besonders umfangreichen Ausschreibungen sind die auf die einzelnen Gewerbs⸗ und Handwerkszweige entfallenden Arbeiten oder Lieferungen in mehrere Lose zu teilen.“

Meine Herren, das sind aber nur formale Bestimmungen. Ob indes

diejenigen Wünsche, die hier im hohen Hause geäußert worden sind

im Interesse der Handwerker und die ich vollkommen teile, erfüllt

werden, hängt davon ab, wie diese Bestimmungen ausgeführt werden.

Man muß sich hierzu die Mühe nehmen, diesen Verhältnissen nach⸗

zugehen, solche Fragen müssen mit einer gewissen Liebe, mit einem gewissen inneren Interesse für den Zweck zur Ausführung gebracht werden, nicht rein bureaukratisch;

man muß immer das eigentliche Ziel vor Augen haben,

welches durch diese Submissionsbedingungen erfüllt werden soll. Es ist natürlich für den, der die Arbeiten leitet, viel leichter, mit einem großen Unternehmer zu verhandeln, der die ganze Sache übernimmt, der alles besorgt, der einem keine

Schwierig⸗ keiten macht.

Haben wir aber eine Reihe von kleinen Unternehmern, bei denen man dann dafür sorgen muß, daß Lieferungen und Arbeiten rechtzeitig ineinandergreifen, um auch die rechtzeitige Fertigstellung des gesamten Werkes zu ermöglichen, so ist die Bauleitung wesentlich schwieriger. Das macht dem einzelnen Beamten, der die Arbeit zu leiten hat, natürlich erheblich mehr Arbeit und verursacht ihm viel mehr Sorge, aber ich meine, sozialpolitisch ist eine liebevolle Detail⸗

stimmungen wie die verlesenen können nur einen formalen Cha⸗ rakter haben; hier kommt es eben darauf an, daß die Bestimmungen auch in dem Geiste ausgeführt werden, in dem sie gegeben sind.

Was die Arbeitsverhältnisse des Bureaupersonals der Rechts⸗ anwälte und Notare betrifft, so ist im Reichstage bereits in der Sitzung vom 3. Februar 1906 mitgeteilt worden, daß die von dem Herrn preußischen Justizminister eingenommene Stellung den übrigen Bundesregierungen zur Kenntnis gebracht worden sei. Die dazu ein⸗ geforderten Aeußerungen der Regierungen liegen aber noch nicht voll⸗ ständig vor; deshalb kann ich mich über die Sache auch noch nicht endgültig äußern.

Es ist auch eine allgemeine Regelung der Beschäftigung von Arbeiterinnen und von jugendlichen Arbeitern bei gesundheitschädlichen Arbeiten angeregt worden. Ich habe mich dieserhalb mit den Bundes⸗ regierungen, insbesondere mit dem preußischen Herrn Minister für Handel in Verbindung gesetzt. Der Herr preußische Minister für die Regelung nicht es bestehe genommenen Vorgehen

erklärt aber, zu können.

ein Bedürfnis für Auch ist er der in Aussicht daß Beschäftigungen zelnen und nicht etwa nur in vereinzelten Fällen zulässig seien. Das ist der Standpunkt, den vorläufig der Herr preußische Minister für Handel eingenommen hat. Ich werde aber die Frage nicht fallen lassen, sondern mich weiter mit dem Herrn preußischen Minister für Handel darüber unterhalten. Eine wichtige Frage, die hier im Hause schon oft behandelt worden ist, ist die Erhebung von Beiträgen einerseits wegen Zugehörigkeit zum Handwerk, anderseits wegen Zugehörigkeit zu den Fabriken, und ferner die Anwendung der Arbeiter⸗ schutzbestimmungen der Gewerbeordnung auf die Einzelbetriebe. Was zunächst die Anwendung der Arbeiterschutzbestimmungen der Gewerbeordnung betrifft, so habe ich darüber kürzlich mit dem Herrn Handelsminister mündlich verhandelt jetzt dahin geeinigt, diesen zahllosen Zweifeln entgegenzutreten, die streitige Frage, ob ein Gewerbebetrieb oder ein Handwerkbetrieb vorliegt, nach der Zahl der in den einzelnen Betrieben beschäftigten Gehilfen zu entscheiden. Maßgebend würde noch sein, ob in den einzelnen Betrieben motorische Kraft verwandt wird oder nicht. Ich glaube aber, man wird zu einer befriedigenden Regelung dieser Frage nur kommen, wenn man sich schließlich an äußere Merkmale hält, die jeder individuellen Er⸗ wägung entzogen sind. Nun weiter die Frage der Beitragsleistung, die noch erheblich schwerer zu entscheiden ist. In der Reichstagssitzung vom 3. Februar 1906 habe ich ausgeführt, daß es zur Beseitigung der Klagen über die zweifache Heranziehung einzelner Betriebe zu den Beiträgen sowohl der Zwangsorganisationen des Handels als derjenigen des Handwerks vielleicht zweckmäßig sei, eine einheitliche Schluß⸗ die sowohl für die Handelskammer⸗ für die Handwerkskammerorganisationen zu entscheiden habe. Grund⸗ züge zu einer in dieser Richtung sich bewegenden Gesetzesvorlage sind ausgearbeitet. Eine inzwischen bei den Bundesregierungen gehaltene Rundfrage hat aber ergeben, daß das Bedürfnis nach einer gesetzlichen Regelung nicht überall in gleichem Maße besteht. allen Bundesstaaten Beiträge zur Handwerkskammer erhoben, sodaß insoweit in den betreffenden Bundesstaaten eine Doppelbesteuerung nicht vorkommen kann; in einer Reihe von anderen Bundesstaaten

anerkennen

Wund wir haben uns bis einfachste Weg ist,

Zunächst werden nicht in geradezu

Heranziehung

allen derartig Handwer

einzulegen.

sprochen.

die er kauft.

technischen Reichsanstalt.

ordentlich schwer sein. dervorragende Kröfte,

entscheiden schon jetzt die nämlichen Behörden endgültig über die Zu⸗ gehörigkeit zu beiden Organisationsgruppen. verschiedene Behörden entscheiden ei

Auch für Preußen, wo

nach einer gesetzlichen Regelung von dem Handelsminister zur Zeit Nach der neueren Rechtsprechung des können Handwerksbetriebe nicht aus dem Grunde allein für handelskammerpflichtig erklärt werden, weil sie in das Handelsregister eingetragen sind. Handelskammerpflicht noch die unabhä das Handelsregister festzustellende Tatsache hinzukommen, Betriebsinhaber Kau schaft ist jedoch zu verneinen, auf seine gesamten Betriebsver werkers zukommt. kammern hingewiese zweifelloser Handwerksbetriebe anheimg In anderen Fällen, haft erscheinen läßt, hört, will der Handelsminist treffen, wonach scheidung der V

nicht anerkannt werden. Oberverwaltungsgerichts

Es muß vielmehr für die ngig von der Eintragung in daß der fmann ist. Die Kaufmannseigen⸗ wenn dem Betreffenden mit Rücksicht hältnisse die Eigenschaft eines Hand⸗ Auf diese Rechtsprechung werden die Handels n, und es wird ihnen die Freistellung hiernach

estellt werden. 8 in denen die Natur eines Betriebs es zweifel⸗ zum Handwerke oder zu den Fabriken ge⸗ 1 er im Verwaltungswege eine Anordnung 4 ein Gewerbebetrieb, der durch rechtskräftige Ent. erwaltungsgerichte als Fabrik erklärt ist, von der zu den Organisationen des Handwerks frei zu lassen ist ollen die Regierungspräsidenten angewiesen werden, in en zweifelhaften Fällen auf eine Beiladung der kskammerndurchdie Verwa Den Handwerkskammern

Gleichzeitig s

ltungsgerichte wird damit Gelegenheit zuwirken und eventuell auch Rechtsmittel

8

hinzuwirken. gegeben, beim Verfahren mit

Endlich kommt in Betracht, daß die hier in Rede stehenden Fragen kaum zu regeln sein werden, ohne daß man übersieht, wieweit che der Handwerker befriedigt werden können, die Fabrikbetriebe, die handwerksmäßig ausgebildete Arbeitskräfte beschäftigen, anteilig zu den Kosten heranzuziehen, die die Handwerkskammern für das Gesellen⸗ und Lehrlingswesen auf⸗ gewendet haben. In dieser Beziehung schweben statistische Erhebungen, die noch nicht zum Abschlusse gelangt sind.

Meine Herren, auch die rührt worden.

gleichzeitig etwa die Wüns die dahin gehen,

Frage der Gefangenenarbeit ist gestern be⸗ Wie der Staatssekretär des Reichsjustizamts am 8 23. Februar 1906 im Reichstage erklärt hat, soll dem Reichstage eine Statistik über Art und Umfang der Gefangenenarbeit mitgeteilt werden. Die statistische Erhebung ist durch ein Rundschreiben des 8 Reichsjustizamts an die Bundesregierungen vom 19. Juli 1905 mit dem 1. Dezember 1905 als Stichtag in die Wege geleitet worden. Eine Zusammenstellung des Materials ist dem Reichstage und auch dem Reichs⸗ amte des Innern noch nicht zugegangen. Die Vertretung der Sache im Reichstage wird bis auf weiteres dem Reichsjustizamte zu überlassen sein.

Auch die Aenderung der Gastwirtsverordnung ist wiederum angeregt. Ich kann nur wiederholen, daß kaum eine Verordnung des Bundes⸗ 8 rats so eingehend auch von den lokalen Instanzen in den einzelnen Bundesstaaten geprüft worden ist, wie gerade diese Gastwirtsverordnung, 3 und wir konnten zu einer anderen Regelung schließlich nicht kommen. Wie Sie wissen, wurde auch im preußischen Abgeordnetenhause ein Antrag gestellt, eine Resolution zu fassen auf Aenderung dieser Ver⸗ ordnung; dieser Antrag hat aber die Zustimmung des Abgeordneten⸗ hauses nicht gefunden.

Ich möchte nun noch einige allgemeinere Fragen berühren. Schädlichkeit des Hausterhandels ge⸗ Ich gestehe ohne weiteres zu, daß ein Teil des Hausier⸗ gewerbes, soweit es sich auf das Angebot von Waren bezieht, eigent⸗

lich eine überlebte Einrichtung ist, ebenso überlebt meines Erachtens wie der allergrößte

Warenhausierer stammen aus sehr schwach bevölkert war, hatten; jetzt kann man aber von jedem Teile des Deutschen Reichs in kürzester Zeit nach irgend einem Platze gelangen, wo wenigstens die mittleren und unteren Volksklassen alle ihre Bedürfnisse an Waren für das tägliche Leben befriedigen können. vielfach auch mangelhafte, minderwertige Waren verkauft werden, mag richtig sein. Aber andererseits, glaube ich, wenn die verbündeten Re⸗ gierungen sich entschließen sollten, eine Aenderung zur Gewerbeordnung einzubringen, wonach das Warenhausieren wesentlich erschwert oder ganz verboten wird, würde sich kaum eine Mehrheit in dem hohen Hause für einen solchen Gesetzesvorschlag finden; beim Hausierhandel heißt es eben auch, jeder muß die Augen aufmachen für die Waren,

ist hier wieder über die

Jahrmärkte. einer Zeit,

Jahrmärkte wo das Land noch Verbindungen

ö“

Daß von den Hausierern

Es sind hier zwei Fragen erörtert worden, betreffend die Er⸗ richtung neuer Reichsinstitute: erstens die Errichtung einer gewerblich⸗ Darüber kann ich heute keine Auskunft geben, weil diese Frage noch so neu ist, daß sie noch nicht genügend vertieft werden konnte. Aber weitere Erörterungen haben schon ge⸗ schwebt über die Errichtung einer chemisch⸗technischen Reichsanstalt. Ich lasse jetzt den Interessenten meine Ansicht zu der Sache schriftlich zugehen; da aber die Frage auch in der 8 erörtert ist, möchte ich heute einiges aus diesem Bescheide mitteilen. Bei solchen wissenschaftlichen Anstalten liegt bei rein dureaukratischer Organisation immer die Gefahr vor, daß die Personen, die an solchen Anstalten arbeiten und die wissenschaftliche Forschung im Interesse der praktischen Industrie fördern sollen, ihre Fühlung mit der Praxis und der Industrie verlieren, und daß dadarch ihr Erforschungstalent und ihre praktische Auffassung der Dinge, ihr Verstündnis dessen. was die Industrie braucht, allmählich derblast. Nehmen Ste einmal an, wir würden rein bureaukratisch eine chemisch kechnische Nrichsanstalt gründen; vergleichen Sie damit, welche Anregung ein Chemiker in einem großen industriellen Betriebe hat, wo er täglich auch die dürfnisse des Publikums kennen lernt, wo er täglich den wechselnden Bedürfnissen der Industrie aus eigenster Anschauung nahe tritt, wo er täglich neue praktische und technische Erfahrungen erwirbt. Nun wird so ein Herr in das Laboratorium einer Reichsanstalt verpflanzt. Zunächst ist bei allen diesen Dingen ein kleines Dundernis: hervo ragende Techniker, hervorragende Chemiler dekommen Gehälter in der Industrie, die Sie nie dewilligen wünden (Sehr richtig!) und die w schon mit Rücksicht auf die anderen Beamtenkategorien nicht bewilligen können. Also gerade die hervorragendsten Kräfte für den Reichsdienf ium gewinnen, die man für ein solches Institut braucht, wird außer Id leide darunter, daß ich manchmal die ich mich demühe für den Relchadienst zu gewinnen, nicht dekommen kann, weil es mir nicht moͤglich ist, ihnen emne Entschädigung für das, was sie schon besitzen. auf Grund des Etats zu bieten. Sehr diele hervorragende Krä konnte ich deshald für den Reichsdienst trotz langer

ffentlichkeit so dielfach

bandlungen