1907 / 92 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 16 Apr 1907 18:00:01 GMT) scan diff

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 16. April.

Nr. 1 des 6. Jahrgangs der „Veröffentlichungen des Kaiserlichen Aufsichtsamts für Privatver⸗ sicherung“ vom 1. April 1907 enthält Mitteilungen über neuerdings erfolgte Zulassungen zum Geschäfts⸗ hbetrieb, über Genehmigungen von Geschäftsplan⸗ änderungen und Bestandsveränderungen und die von Hauptbevollmächtigten für aus⸗ ländische Unternehmungen.

Von den hierauf folgenden 5 Beschlüssen gibt der erste den ablehnenden Bescheid wieder, den das Amt auf die An⸗ regung eines Versicherten, allgemein die Prämienzah⸗ lungstermine, sowohl für die bereits laufenden als auch für neu beginnende Versicherungen, auf die Kalenderquartalstage zu verlegen, erteilt 2 Ebenso lehnte es das Amt in dem zweiten er mitgeteilten Seschlase ab, dem Antrag eines zur Wahrung der Interessen der Versicherungsnehmer gegründeten Verbandes Folge zu geben, welcher dahin ging, daß die Versicherungs⸗ unternehmungen veranlaßt würden, in den Geschäfts⸗ papieren den räumlichen Bereich ihres Betriebs anzugeben. Zur Begründung wird insbesondere bemerkt, daß diese Angaben nur dann zur Erreichung des angestrebten (Ermöglichung der Prüfung, ob etwa ein bedenklicher

uslandsbetrieb stattfinde) dienlich seien, wenn auch der Umfang des in den einzelnen Ländern betriebenen Versicherungsgeschäfts mitgeteilt werde. Diese Verhältnisse änderten sich aber erfahrungsmäßig sehr schnell und u. U. in enn hofter Weise. So bleibe nur übrig, gegebenenfalls bei der Gesellschaft selbst nähere Auskunft einzu⸗ ziehen. Der dritte Beschluß verbreitet sich darüber, ob es im Sinne des § 108 des Versicherungsaufsichts⸗ gesetzes strafbar sei, wenn deutsche Tierärzte im nteresse eines ausländischen, im Deutschen Reiche nicht zugelassenen Viehversicherungsunter⸗ nehmens die zur Versicherung angemeldeten inländischen Tiere untersuchten, versicherte Tiere im Auftrage der Gesell⸗ schaft behandelten, oder die hangen im Auftrage der Gesell⸗ chaft aushändigten. Die Behandlung erkrankter Tiere sei für unbedenklich zu halten. Dagegen könne in der Untersuchung zum Zweck der Aufnahme in die Versicherung der Tatbestand einer strafbaren Beihilfe liegen; auch könne durch die Aus⸗ folgung der Policen der Tatbestand des § 108 des Versicherungsaufsichtsgesetzes erfüllt werden. Im vierten Beschlusse wird aus Anlaß eines Beschwerdefalls darauf hingewiesen, daß zur Sicherung des Handels mit Schlachtvieh bei der Versicherung eines Tieres gegen Schlachtschäden etwaige Einschränkungen er gewährten Schlachtviehversicherung (z. B. Ausschluß der Finnengefahr) entweder durch Anwendung eines be⸗ sonderen Kennzeichens (Stempel, Ohrmarke) oder wenigstens auf dem Versicherungsscheine, den der Käufer sich mit liefern lasse, ersichtlich gemacht werden müßten. Im letzten Beschlusse wird in Uebereinstimmung mit dem rüheren Standpunkte des Amts dargelegt, daß Orts⸗ rankenkassenverbände nicht als kommunale Körper⸗ schaften im Sinne des § 1807 n. 1 Nr. 4 des Bürger⸗ lichen Gesetzbuchs und § 59 Abs. 1 Nr. 4 des Versicherungs⸗ aufsichtsgesetzes anzusehen seien und somit Darlehen an diese Verbände nicht als eine nach § 59 des Ver⸗ eeges bes zulässige Vermögensanlage gelten önnten.

Es folgt eine Senatsentscheidung über die Kün⸗

digungsfrist in der Haftpflichtversicherung und über die Frage, inwieweit es zulässig ist, an die Nichtbeobachtung von Schaden⸗ verhütungsvorschriften den Fortfall der Entschädigung zu knüpfen. In ersterer Beziehung wurde unter Hinweis auf die sogenannten Verbandsbedingungen die Herabsetzung der 1 bis 2 jährigen Kündigungsfrist auf 1 Monat verlangt, und in letzterer eine Satzungsbestimmung, nach der anz allgemeine Schadensverhütungsvorschriften im Falle ihrer Nichtbefolgung zur Ablehnung von Versicherungs⸗ ansprüchen dienen konnten, beseitigt beziehungsweise durch eine Fassung ersetzt, die klarstellt, daß nur die absichtliche oder grob fahrlässige Uebertretung solcher An⸗ ordnungen zur Verwirkung führen kann, welche der Vor⸗ stand im Einzelfalle zur Beseitigung eines bestimmten gefahrbringenden Zustandes erlassen hat. Unter „Sonstiges“ werden Verhandlungen über die Eintragung einer Verfügungsbeschränkung im Sinne des § 90 Abs. 2 des Versicherungsaufsichts⸗ gesetzes bei den zum Prämienreservefonds einer ausländischen Versicherungsgesellschaft gehören⸗ den Hypotheken und über den Anspruch des Aufsichtsamts auf grundbuchamtliche Benachrichti⸗ gung von dieser Eintragung mitgeteilt. Die Ver⸗ fügungsbeschränkung war von dem zuständigen Amtsgericht he. in das Grundbuch eingetragen worden, jedoch die er⸗ etene Benachrichtigung des Aufsichtsamts abgelehnt worden, weil es sich nur um eine Vereinbarung im Sinne des 399 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zwischen Gläubiger und Schuldner, nicht aber um ein dingliches zu Gunsten des Kaiserlichen Aufsichtsamts be⸗ Recht 55 der Grundbuchordnung) handele. Auf ie Beschwerde des Amts wurde das Grundbuchamt von dem Landgericht zur Benachrichtigung angehalten.

Im Anhange werden 25 gerichtliche und verwaltungs⸗ gerichtliche Entscheidungen veröffentlicht, welche ragen des Versicherungsrechts betreffen. 1“¹““

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Deutscher Reichstag.

29. Sitzung vom 15. April 1907, Nachmittags 2 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)

Tagesordnung: Fortsetzung der zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Feststellung des Reichshaushaltsetats für das Rechnungsjahr 1907, und zwar: Etat für das Reichsamt des Innern.

Der Sitzung wohnte der Staatssekretär des Innern Dr. Graf von Posadowsky⸗Wehner bei.

Abg. Horn⸗Sachsen (Soz.): Mit dem bisherigen Verlaufe der sozialpolitischen Debatte kann niemand zufriedener sein als die Sozial⸗ demokratie, denn diese Debatte hat ihr sehr schätzbare Waffen in die Hand

egeben. (Im Hause herrscht lebhafte Bewegung und Privatunter⸗ der Präsident Graf Udo zu Stolberg bittet um Ruhe.) Alle Parteien fließen von Arbeiterfreundlichkeit und sozial⸗ politischem Fortschrittsdrang über; nun wollen wir doch mal zusehen, was wirklich zum Schutze der Arbeiter und Arbeiterinnen bisher ge⸗ schehen ist oder beabsichtigt wird. Was ist z. B. auf dem Gebiete der Glasindustrie bisher erreicht worden? Noch immer fehlen Verordnungen, welche die Anbringung von Schutzvorrichtungen an den Glas, und Feuerungsöfen in den Glashütten befehlen, welche die Arbeitszeit in den

lashütten einschränken und die Nacht⸗ und Sonntagsarbeit in diesem Betriebe verbieten und eine richtigere Schichteinteilung vorschreiben. Aber woran es nicht fehlt, das sind Verrufserklärungen der Arbeiter durch die Arbeitgeberverbände, das sind schwarze Listen, worin die Ar⸗ beiter denunziert werden, wodurch sie um Brot und Arbeit gebracht werden, weil sie sich gegen die übermäßige ebee der Arbeitszeit, gegen unberechtigte Abzüge vom Lohn usw. gewehrt haben. Der in Berlin in der Bülowstraße seinen Sitz habende Verband der Arbeit⸗ geber hat in diesem Sinne ein Zirkular an sämtliche deutschen Glas⸗ werke erlassen. (Der Redner zeigt dieses Zirkular vor.) Daß bisher nicht mehr zum Schutz der Arbeiter in diesen Betrieben erreicht wurde, liegt auch an der Mitschuld des Zentrums, das jetzt in einem Antrage Hompesch den Erlaß einer Verordnung verlangt, durch die in der Glasindustrie die Dauer der Arbeit im Sinne des sanitären Normalarbeitstages der Reichs⸗ gewerbeordnung beschränkt und in Glashütten die Arbeit an Sonn⸗ tagen und Festtagen, mit Ausnahme der erforderlichen Hilfsarbeiten zur Unterhaltung der Glasöfen verboten wird. Der Antrag zeigt nur, daß die Sonntagsruhe in den Glashütten noch heute nicht vollständig durchgeführt ist, obwohl sie ohne jede Beeinträchtigung der Betriebe durchgeführt werden kann. Wir verlangen in unserem Antrage, daß auf Grund des § 120e der Gewerbeordnung eine Verordnung erlassen wird, durch welche in Glashütten geeignete Schutzvorrichtungen an den Glas⸗ und Feuerungsöfen zu treffen sind, die der Starbildung bei den Bläsern und Schmelzern entgegenwirken, sowie durch ausreichende Ventilation (Aufstellung von U herasioten) für die Arbeiter die Gefahr der Vergiftung durch Teerdämpfe, Kohlenoxydgase und Fluorwasserstoffsäure möglichst verhindern. Wir verlangen ferner den Erlaß einer Verordnung, durch welche für die in der Glasindustrie beschäftigten Arbeiter die Dauer der Arbeits⸗ schicht auf 8 Stunden des Tages beschränkt und in Glashütten die Nachtarbeit an den Glas⸗ und Strecköfen behufs Verarbeitung der Glasmasse, sowie die Arbeit an Sonn⸗ und Festtagen mit Ausnahme der erforderlichen Arbeiten zur Unterhaltung der Gas⸗ und Glasöfen verboten wird; daß an Glas⸗ und Strecköfen, bei denen Schichtwechsel eingeführt ist, die erste Schicht nicht vor 4 Uhr Morgens begiant und die zweite nicht nach 10 Uhr Abends beendet wird. Die Glas⸗ arbeiter müssen alle Stunden des Tages ununterbrochen in einer unerträglich heißen Temperatur arbeiten, in Räumen ohne genügende Ventilation; in solchen Betrieben müssen die Arbeiter an ihrer Gesund⸗ heit Schaden nehmen, an ihren Lungen, an ihrem ganzen Organismus sie müssen vergiftet werden durch die Säuredämpfe, wenn nicht durch reichsgesetzliche Anordnung der Ausbeutung ein Ziel gesetzt und das berechtigte Verlangen der Arbeiterschaft erfüllt wird, welches auf die Verkürzung der Arbeitszeit und die Schaffung geeigneter Schutz⸗ vorrichtungen gerichtet ist. Auch die Fabrikinspektoren haben teil⸗

weise sich durchaus für den Achtstundentag in diesen Betrieben aus⸗

gesprochen, sie sind auch der Meinung, daß damit eine Beeinträchti⸗ gung der einheimischen Industrie gegenüber der ausländischen Konkurrenz nicht eintreten wird. Die Nachtarbeit muß vollständig ver⸗ boten werden. Namentlich in den Großbetrieben bestehen in dieser Be⸗ ziehung noch ganz elende Zustände, indem nicht nur erwachsene, sondern auch jugendliche Arbeiter, und diese für einen ganz erbärmlichen Lohn, nach der schweren Tagesarbeit zu langen Nachtschichten gezwungen sind. Durch Verbesserung der Einrichtungen in den Glashütten könnte die Nachtarbeit auf ein Mindestmaß beschränkt werden, ja die zuständigen Kreise sind sogar darüber einig, daß die Nachtarbeit ohne Schaden für die Betriebe völlig beseitigt werden könnte. In Frankreich und Belgien geht man mit dem Gedanken um, die Arbeit in den Glas⸗ hütten zu beschränken; es sind auch dort die Arbeiterorganisationen, die in dieser Beziehung richtunggebend gewesen sind. Ich bitte Sie, unserer Resolution zuzustimmen. Die bürgerlichen Parteien, die den Arbeiterschutz in dieser Session auf ihr Programm geschrieben haben, werden nicht umhin können, hier Farbe zu bekennen. Was wir fordern, ist durchaus durchführbar ohne Schaden für die Industrie.

Abg. Dr. von Dirksen (Rp.): Wenn wir den Verlauf der jetzigen Debatte verfolgen, wenn wir erwägen, daß bei der Interpellasion von Heyl schon drei Tage ausgiebig über die Sozialpolitik gesprochen ist, und wenn wir die Flut der sozialdemokratischen Initiativanträge, die auf das Haus herunterregnen, betrachten, so haben wir die Empfindung, daß dieser neue Reichstag mit einem Tropfen sozial⸗ politischen Oeles gesalbt ist, mindestens ebenso wie der vorige. Es besteht daher eine große Majorität für die Lösung sozialpolitischer Aufgaben und es besteht eine Reihe von Materien, die nach der Auffassung aller spruchreif sind. Durch diese beiden Tat⸗ sachen wird die Verstimmung motiviert darüber, daß, wie von einzelnen Parteien betont ist, die verbündeten Regierungen uns noch nicht genügend Gelegenheit zur Arbeit gegeben haben. Wenn aber die Abgg. Trimborn und Bassermann unseren Arbeitseifer anzuspornen versuchten, indem sie darauf hinwiesen, wir müßten der Sozialdemokratie durch eine intensivere sozialpolitische Arbeit noch mehr Abbruch tun, so verkenne ich zwar die Richtigkeit einer solchen Erwägung nicht, möchte aber doch davor warnen, daß wir uns bei der Fortführung der Soziaspolitik allzusehr durch irgend welche Aus⸗ blicke auf die Sozialdemokratie leiten lassen. Recht werden wir es den Sozialdemokraten doch nie machen. Diese werden nie zugeben, daß die bürgerlichen Parteien vorangeschritten sind, und werden immer mehr verlangen, ihre positive Mitarbeit auf diesem Gebiete aber immer versagen. Wenn ich es dem⸗ nach für unpraktisch und unpolitisch halte, sich immer danach umzusehen und zu fragen, ob wir mit dieser oder jener Maß⸗ regel der Sozialdemokratie Anhänger von ihren Fahnen wegreißen, so möchte ich zur Begründung auf Auslassungen der Sozialdemokratie selbst hinweisen. Der sozialdemokratische „Volkswille“ äußert sich dahin, die Ansicht, daß mit der Verschlechterung der sozialen Verhält⸗ nisse die Sozialdemokratie zunehme und umgekehrt mit einer Ver⸗ besserung abnehme, sei falsch und verstoße gegen alle geschichtlichen Erfahrungen. Die Fortführung der Sozialpolitik erwecke niemals Zufriedenheit, sondern nur immer höhere Wünsche. Ein anderes sozial⸗ demokratisches Blatt bezeichnet die Auffassung als vollkommen irrig, als sei die Sozialdemokratie jetzt fast vollständig überwunden und als genüge zu ihrer vollständigen Zerschmetterung eine krästige Fortführung der Sozialpolitik. Solche Aeußerungen Rv.. uns doch vorsichtig machen. Die sozialdemokratischen

orderungen werden mit der Zeit immer mehr wachsen und früher oder später werden wir doch an den Punkt gelangen, wo wir uns sagen müssen: wir können sie nicht mehr erfüllen. Meine politischen Freunde legen aber Wert darauf, ihre volle Bereit⸗ willigkeit zu einer Mitwirkung im weitesten Umfange an dem weiteren Ausbau unserer sozialpolitischen Gesetzgebung zu erklären. Eine Partei, die die Ehre gehabt hat, einen Freiherrn von Stumm in ihren Reihen zu haben, fühlt die Verpflichtung, für einen erstärkten Arbeiterschutz und eine materielle und geistige Hebung des Arbeiterstandes einzutreten; aber vor allem auch, wie wir ausdrücklich betonen, für eine Hebung des Mittelstandes, der nach unserer Ansicht des Schutzes mindestens ebenso bedarf wie der Arbeiterstand. Aber gerade weil wir den Wunsch haben, positive und gute Arbeit zu leisten, möchten wir davor warnen, daß wir zu biel und zu weitgehende Auf aben auf einmal in Angriff nehmen. Ich erinnere hier an den französischen Ausspruch: „Qui trop embrasse, mal é6treint.“ Nach den maßvollen und überzeugenden Dar⸗ legungen des Staatssekretärs auf die Vorwürfe der Abgg. Basser⸗ mann und Naumann werden wir wohl alle die Empfindung ge⸗ wonnen haben, daß im Reichzamt des Innern tüchtig gearbeitet worden ist, und wir sollten uns lieber fragen, ob nicht an uns oder vielmehr an dem verflossenen Reichstag etwas Schuld liegt, daß nicht

noch mehr auf sozialpolitischem Gebiete geleistet ist. Die genannten Abgeordneten haben das ja den ungesunden Wettkampf zwischen den Parteien, heitlichkeit nicht zustande gekommen wäre. gegenseitig Vorwürfe über unser Verhalten bei den Wahlen prompter gearbeitet hätten, so wären wir mit dem Etat weiter und

bei dem eine Ein⸗

könnten die verbündeten Regierungen mit Recht zur Vorlegung nene,

Gesetze auffordern. Ist denn aber der Vorwurf, daß die letzten Jah

sozialpolitisch ganz unfruchtbar gewesen seien, überhaupt berechtigt? Der Staatssekretär hat schon auf die große Zahl von Verordnungen hingewiesen, die erlassen sind, und ich will auch das Geseß zur Be⸗ kämpfung der gewissenlosen Bauunternehmer nicht unerwähnt la en, mit dem ein gutes Stück Mittelstandspolitik geleistet ist. ber selbst wenn wir den Erlaß von sozialpolitischen Gesetzen in den letzten Jahren vermissen, ist denn das einzige Charakteristikum für

eine gute Sozialpolitik der Erlaß von Gesetzen? Es kommt wirk.

lich nicht darauf an, daß in einem Wettlauf Gesetze und Ver⸗ ordnungen geschaffen werden, sondern darauf, daß wir die vielen Ver⸗

ordnungen und Gesetze, die schon bestehen, nun sich hineinarbeiten

lassen in das Bewußtsein des Volkes. Wenn wir sehen, auf wie vielen Gebieten Untersuchungen angestellt sind, so werden wir an⸗ erkennen müssen, daß doch ein gewisses Quantum positiver Arbeit geleistet ist, in Wählerkreisen ist sogar oft die Bemerkung zu hören, daß hier und da zu schnell gearbeitet würde und etwas mehr Einheitlichkeit besser wäre. Nicht auf das Quantum, sondern auf die Qualität kommt es an. Wir duürfen uns nicht sagen lassen, daß unsere Gesetze nach zwei bis drei Jahren doch wieder der Abänderung bedürfen, sondern dafür sorgen, daß die von früheren Generationen gemachten Gesetze auf Jahrzehnte hinaus in Kraft bleiben. Solange der jetzige Staatssekretär an der Spitze des Reichsamts des Innern steht, wird auch der enragierteste Sozial⸗ politiker die beruhigende Gewißheit haben, daß unsere Sozialpolitik niemals wird einschlafen können. Aber die Erreichung so hoher

Ziele, wie sie der Abg. Naumann entwickelt hat, wird auch ihm nicht mögli sein. Die Ausführungen des Abg. Naumann waren ja von einem gewissen Idealismus

getragen, aber ihre materielle Ausführung liegt auf einem anderen Gebiete. Ich glaube, daß er ein wenig die Politik der Sozial⸗ demokratie treibt, wenn er so ertreme Forderungen stellt. Auf die Ausführungen des Abg. Trimborn will ich nicht näher ein⸗ gehen; er hat auf diesem Gebiete ein gewisses Privilegium, das er sich durch seine Sachkunde und die große Zähigkeit, mit der er sich seit Jahren mit dieser Materie beschäftigt hat, erworben hat. Der Staats⸗ sekretär hat uns eine gesetzliche Regelung der Vereins⸗ und Ver⸗ sammlungsfreiheit in Aussicht gestellt. Er hat damit den Wünschen weiter Kreise entsprochen und ich stehe nicht an, auch namens meiner politischen Freunde zu erklären, daß wir vollkommen auf dem Stand⸗ punkt der Regierung stehen. Die jetzigen Bestimmungen sind in der Tat Ueberreste des alten Polizeistaates. Auf dem Gebiete des Vereins⸗ und Versammlungsrechts ist Preußen rückständig und genügt nicht den Anforderungen der modernen Zeit. Eins möchte ich aber ausgeschlossen wissen: ich würde es nicht für rationell oder gerechtfertigt halten, wenn auch Minderjährige zu den politischen Versammlungen zugelassen würden. Ich habe beobachtet, daß bei den Ausführungen des Staatssekretärs, die von liberalem Geiste getragen waren, es gewissermaßen wie ein Frühlingsahnen durch die Reihen der Linken ging, aber als er erklärte, daß eine selbstverständliche Voraussetzung des Zustandekommens einer folchen gesetzlichen Regelung die Garantie wäre, daß die staatliche Ordnung nicht leide, dies wie ein Reif in die Frühlingsnacht fiel. Wir müssen in der Tat auch verlangen, daß das Gesetz solcher Kautelen nicht ent⸗ behre. Wir sind bereit, uns auf den Boden der Paarung des kon⸗ servativen und liberalen Geistes dadurch zu stellen, daß wir auf ge⸗ wisse rückständige Gesetze verzichten. Ich bin dafür, daß wir die Gesindeordnung über Bord werfen und durch ein Gesetz eeseen wie es von der linken Seite gewünscht worden ist. ine Aeußerung des Staatssekretärs hat mich überrascht. Er sagte, es sei ihm verdacht worden, daß er die Aufhebung des Verbindungsverbots der politischen Vereine angeregt habe. Das ist ein Irrtum. Nicht der Erlaß dieses Gesetzes ist ihm verdacht worden, sondern der Zeitpunkt, da gerade die Arbeitswilligenvorlage vom Reichstage in kaum zu qualifizierender Weise behandelt wurde, indem man sie in die Versenkung verschwinden ließ. Was die Zusammenlegung der drei I betrifft, so meine ich, es muß der Unterbau dieser Gesetze erweitert werden, der Instanzenweg verkürzt und vor allen Dingen die Kosten erheblich verringert werden. Auf die De⸗ tails der Resolution will ich nicht näher eingehen. Den Arbeiter⸗ schutzresolutionen pflichten wir bei mit Ausnahme des Antrages Albrecht, der den Erlaß von Verordnungen in den Walzwerken ver⸗ langt. Das geht zu weit und wir geben dem weniger weitgehenden Antrag Giesberts den Vorzug. Eine zweite Gruppe von Resolutionen beschäftigt sich mit der Sonntagsruhe. Wir sind im Prinzip selbstver⸗ ständlich für eine verstärkte Heilighaltung des Sonntags, wenn auch nicht im englischen Sinne. Der Sonntag soll namentlich ein Ruhetag für die arbeitende Bevölkerung sein. Wir müssen uns aber dabei vor Auswüchsen, vor einer zu großen Generalisierung hüten. Man muß streng unterscheiden zwischen den verschiedenen lokalen und gewerblichen Verhältnissen, zwischen Stadt und Land und bei den Städten zwischen großen, mittleren und Landstädten. Der Sonntag muß dem Landwirt Gelegenheit geben, in die nächste Kreisstadt zu gehen, und es wäre eine sozial falsche Maßregel, dem Betreffenden durch eine zu strenge Sonntagsfeier diese Möglichkeit zu nehmen.

Deshalb wünschen wir, daß bei weiteren Erlassen von Ver⸗ ordnungen über die Sonntagsruhe individualisiert und nicht

generalisiert, nicht alles über einen Kamm geschoren wird, denn sonst kann sich der Spruch bewahrheiten: Vernunft wird Un⸗ sinn, Wohltat Plage. Es kommt nicht nur darauf an, daß auf ge⸗ setzlichem Wege eine Sonntagsruhe gewährt, sondern daß von der Sonntagsruhe ein praktischer und guter Gebrauch gemacht wird. Deshalb müssen den Arbeitern, und namentlich der ländlichen Be⸗ völkerung Hilfsmittel an die Hand gegeben werden durch Spielabende und andere Veranstaltungen, einen vernünftigen Gebrauch von der Sonntagsruhe zu machen, damit die Leute nicht in die Kneipen gehen. Was die Sonntagsruhe in der Binnenschiffahrt betrifft, für e der Antrag Bassermann eintritt, so möchte ich dringend wünschen, daß doch ein etwas schnelleres Tempo auf diesem Gebiete eingeschlagen werden möchte. Ein Antrag Bassermann beschäftigt sich auch mit der Errichtung eines Reichsarbeitsamts. An das Ressort des Staats⸗ sekretärs des Innern werden so große Aufgaben gestellt, daß es ihm bei der größten Mühe nicht möglich ist, mit den vorhandenen Kräften allen Aufgaben gerecht zu werden. Darum stehe ich diesem Antrage durchaus sympathisch gegenüber, wünsche aber, daß in dieses Amt auch Leute aus der Praxis hineinkommen, damit der staatliche Einfluß nicht allrin maßgebend sei. Meine Freunde sind für die Resolution Pauli, die die Wiederansammlung eines Reserve⸗ fonds nach den Vorschriften des Gewerbeunfallversicherungsgesetzes verlangt. Dies entspricht den Wünschen vieler interessierten Kreise, die sie seit Jahren an das Parlament gestellt haben. Auf dem Ge⸗ biete der Mittelstandspolitik hat die soztale sürsorge lange nicht so viel geleistet, wie auf dem Gebiete der Arbeiterfürsorge. Der Staats⸗ sekretär hat im Laufe des letzten Jahres darauf hingewiesen, daß Aeußerungen von ihm in dieser Frage mißverstanden worden seien. Jedenfalls glaube ich, daß auf dem Gebiete der Mittelstandsgesetz⸗

gebung ein schnelleres Tempo doch sehr wünschenswert wäre. Vor allem ein Gesetz zur Sicherung der Bauhandwerker. Außerordentlich erfreut sind wir, daß der gewerbliche

Mittelstand infolge der letzten Wahlen hier im Reichstage eine stärkere Vertretung gefunden hat. Wir brauchen diese Herren. Was den kleinen Befähigungsnachweis anbetrifft, so wünschen wir, daß den geprüften Meistern auch wirkliche reale Vorteile gewährt werden, z. B. durch eine Bevorzugung bei Submissionen, und nicht bloß der, daß sie das ausschließliche Recht zum Halten von Lehrlingen haben. In bezug auf den Antrag Ablaß über das Submissionsverfahren ist auch von der Sozialdemokratie anerkannt worden, daß die preußischen Vorschriften auf diesem Gebiete durchaus nachahmenswert sind. Wir

selber zugegeben durch den Hinweis auf

Wenn wir, anstatt uns zu machen,

die Marine⸗ und die Heeresverwaltung, die 8 1c nndo6, gvcngsctagzebenden Verwaltungen auf diesem Gebiete, schtigst⸗ preußischen Eisenbahnverwaltung anschließen. Bei

es vor allen Dingen auf deren

Bestimmungen kommt es 0 89 Hesesatmmg an. Es ist ja begreiflich, daß es für die Be⸗ chtig unbequemer ist, statt mit einer großen Firma mit 20 und n jeinen Firmen zu tun zu haben. Diese Unbequemlichkeiten J7 aber die betreffenden Behörden nicht abhalten ich meine oll entlich die Marine⸗ und Militärverwaltung —, ihre Lieferungen amen Firmen zu übertragen. Natürlich kann es auch Ausnahme⸗ in denen man großen Firmen den Vorzug geben muß. älle mir in meinem Wahlkreise in einer Versammlung in bi. versichert, die Schuhmacher hätten mit der Firma Tippelskirch 1 ea Erfahrungen gemacht, 1ISs⸗ 1 Auftrsge auch an . ädte weiter vertellt. Der Redner wende odann gegen se lleinen Abg. Hue, der ihm vorgeworfen hatte, daß er durch Ausführungen f 1 ne Augführungen über die Genossenschaftsbäckerei in Dessau bei 28 anderen Gelegenheit das Niveau des Reichstags herabgedrückt 88 Der Redner zitiert das Volksblatt für Anhalt⸗Hessau vom h eFebruar 1907, ö. zu beweisen; nda ens 8 5883 vungen über diese Genossenschaftsbäckere urchaus den Tat⸗ fhnrgens ged, Der Ausdruck: „Der Mittelstand soll bankerott hesn dee ehes 20 e ese göhener erietwas⸗ ; ntwortlich ist. 0 e di n g 1 8 86 Stellung zu nehmen; es habe sich keineswegs um ein „Eingesandt“ gehandelt, wie behauptet wurde. In bezug auf die von den Arbeitern an die Arbeiterorganisationen geleisteten Beiträge, auf die schon früher bei der Besprechung der Tätigkeit des Rescheer andes, ne de..n ger Fentsl. tie hingewiesen worden ist, führt Redner folgendes aus: m6 Mühe genommen, der Sache auf den Grund zu gehen, 8* ich habe gefunden, daß Gehälter von 2500, 3000 und über 4000 an Parteibeamte gezahlt werden. Das Gehalt des Partei⸗ ekretärs ist auf dem Parteitag in Bremen auf Antrag des Betreffenden über die Köpfe der Delegierten hinaus von 3600 auf 4200 erhöht worden. Der Redner gibt noch weitere statistische Daten.) Der Fürst Bismarck bat mit Recht seinerzeit darauf hingewiesen, daß eine Stellung in der Sozialdemokratie viel einträglicher wäre als die eines Schmiedes oder Zimmermanns. Diese Gehälter stammen lediglich aus den Taschen der Arbeiter. Wie wenig man in der Partei selbst geneigt ist, den Erhöhungen solcher Hertrage 1“ egiht sich z. en Fhs 158 icht der Post vom 15. November, wonach über die Erhöhung des 4 5 pro Mann und Movnat Beschluß gefaßt worden 4. Daß diese Beiträge keineswegs freiwillig gezahlt werden, ergibt sich aus Briefen, die 1hae Feöiteen⸗ 8 gaeinem 1eeg ach meiner Rede vom 11. März erhalten habe. (Der Redner zitier 8 Briefe, worin es z. B. heißt, es müsse ein wohltuendes Gefübl hervorrufen, wenn sich in dem Zeitalter der Phrasendrescherei jemand finde, der offen die Verhältnisse zur Sprache bringe, und worin es weiter heißt, die Arbeiter, die aus dem Spreewalde nach Berlin 1 5 1 den Zwange, zaßaste ee . ega schetischen DOrganisation beitreten müßten, wenn sie überhau rbeit bekommen ete⸗ Das sind Stimmen aus dem Volke, die beweisen, welche Gefühle gegen den sozialdemokratischen Zwang in weiten Schichten der 85 öe ddar iftrens ein Flugblatt aus Frankfurt a. M., worin gesagt wird, daß Arbeiter Ueberzeugung Beiträge für die Gewerkschaft geleistet haben. Der „Vorwärts“ beschäftigt sich in einem Artikel mit meiner letzten Rede, worin er unter anderem sagt, daß mein Blick durch sozial⸗ politische Kenntnisse nicht getrübt wäre und daß ich Verleumdungen gegen die Sozialdemokratie schleuderte. Acht Tage später widmet er dem Abg. von Heyl und mir volle 3 ½ Spalten und sagt, ich hätte mich nur durch einen schmählichen Rückzug vor einem Ordnungsruf des Präsidenten gerettet und es würde mir noch die verdiente Züchtigung zuteil werden. Wenn ich auch einen Ordnungsruf schmerzlich empfinden würde, so kann ich mir doch Fälle denken, wo ich mich, um Ihnen (zu den Sozialdemokraten) die Wahrheit zu sögen, mit Bewußtsein einem Ordnungsruf aussetzte; also vor einem Idnungsruf habe ich keine Angst. Darauf hat dann der Abg. Bebel, offenbar angeregt durch diesen Artikel des Abg. Stadthagen, mir die verdiente Züchtigung in einer Rede zuteil werden lassen, in der er das Wort „Gemeinheit“ so geschickt vorbrachte, daß er k inen Ordnungsruf deswegen erhielt. Wenn ein Mann, der seit 40 Jahren im parlamentarischen Leben steht und seine Zunge in der Gewalt hat, gegen einen Mann wie mich, der sich nichts vor⸗ zuwerfen hat, so vorgeht, so ist das eine Verletzung des parla⸗ mentarischen Anstandes, und wenn sie auch nicht dem Ordnungsruf unterlag, so müssen wir uns einen solchen Ton doch verbitten. Es wäre traurig, wenn es Sitte würde, wie es der Abg. Bebel getan hat, hier die persönlichen Beziehungen heranzuziehen; es ist bisher nicht geschehen. Ich glaube, der Abg. Bebel würde es auch sehr ge⸗ schmacklos finden, wenn ich, weil er von Hause aus Drechslermeister war, sagte, er hätte sich sehr ungehobelt benommen. Ich möchte ihm anraten, wenn er sich an mir oder einem anderen Mitgliede reiben will, sich nicht an dem Abg. Stadthagen ein Beispiel zu nehmen. Dieser mag vielleicht für Getreidespekulation und für die Aufstellung von Liquidationen mustergültig sein, aber für den guten Ton nicht. Heiterkeit und Beifall rechts, große Unruhe und Zurufe bei den E“ 1“ vc bitte um . a ist es denn doch angenehmer, mit einem Gegner wie dem Abg. Heine zu messen, der ein scharfes Rapier führt, als mit einem Gegner mit Waschbesen oder übelduftenden Eimern. (Erneute Unruhe bei den Sosialdemokraten. Abg. Geyer ruft: Feine Manieren!) Das sind Manieren, die Ihrer würdig sind. Die Sozialdemokraten haben Gelegenheit genommen, zu versichern, daß von irgend einem Zwange gar keine Rede sein könne. Der Abg. Bebel sagte selber, wir ndole Freice wir een e Freihenr für dedermann 8 mißbillige jeden Boykott. enn das wahr wäre, müßte Bebel sehr geringen Einfluß in seiner Partei haben, denn toto die hören wir lagen en 8* persönlichen Tertoriamn⸗ E11“ edner verliest Berichte über solche Fälle. as sind Dokumente, die beweisen, daß Tausende und aber Tausende gezwungen unter der Fuchtel der Sozialdemokratie leben, und es wäre Zeit, daß endlich daran ge⸗ gangen . sie von 88 8 57gten. Mestle schlimmer st der Terrorismus, der von sozialdemokratischen Arbeitern in rein körperlicher Weise ausgeübt wird. Sie kennen die häßlichen Szenen, die sich beim Hamburger Hafenstreik zuzetragen haben. (Der Redner teilt nach Zeitungsberichten Vorgänge, bei denen es zu Ausschreitungen und Körperverletzungen gekommen ist, mit.) Meine politischen Freunde haben in der vorigen Session einen Antrag eingebracht, der die Regieruag um Vorlegung eines Gesetzes zum Schutze der

Arheitswilligen ersuchte. Wir haben darauf verzichtet, diesen ntrag zu wiederholen, obwohl bei den Etatsberatungen im Abgeordnetenhause darauf hingewiesen ist, wie notwendig solche Fleslichen Maßnahmen sind. Wir müssen uns aber die Fenge vorlegen: wollen wir solchen Terrorismuz und physischen wang gegen patriotisch gesinnte arbeitswillige Arbeiter weiter ausüben lassen, oder diese dem Patriotismus erhalten?

Meine Freunde sind allerdings nicht gewillt, durch dick und dünn zu gehen, weder den Utopien des Abg. Naumann noch dem launischen Temperament des Abg. Trimborn zu folgen. Aber wir wollen die materielle Wohlfahrt der arbeitenden Bevölkerung heben. Der Graf Posadowskv hat sich selbst einen Staatssekretär für die Sozialpolitik genannt, ein Ehrentitel, den ihm niemand bestreiten wird. Aber ebenso hoffen wir, daß er ein Staatssekretär gegen die Auswüchse der Sozialdemokratie sein wird und daß die Behörden alles tun werden, um die Arbeitswilligen zu schützen. Ich glaube, wenn wir das im Gesetzgebungs⸗ und im Verwaltungswege nicht erreichen können, dann müuüssen wir die Rechtsprechung ändern. Ich will nicht den Scharfmacher spielen, aber hier muß etwas geschehen.

ir hoffen, daß der Staatssekretär unbeirrt von rechts und links, aber auch von der Mitte unsere Anregungen prüft und danach eine legislatorischen Mesfcebeafn trifft. Wir wollen unsere Sozialpolitik fortentwickeln in ruhiger, stetiger Weise, ohne nervöse ast und ohne Zutun der Sozialdemokrati

Staatsminister, Staatssekretär des Innern Dr. Graf von

Posadowsky⸗Wehner:

Ich möchte nur auf die letzten Ausführungen des Herrn Vor⸗ redners kurz antworten und rein sachlich klarlegen, wie im einzelnen der Schutz der Arbeitswilligen gestaltet werden kann.

Jeder rechtlich denkende Mensch, der den Grundsatz der persön⸗ lichen Freiheit im bürgerlichen Leben hochhält, muß es verurteilen, daß auf dem Gebiete des Arbeitsmarktes Zwang geübt wird gegen irgend jemand, um ihn dadurch zu veranlassen, gewisse Maßnahmen zu ergreifen oder gewisse Handlungen zu unterlassen. Wenn man aber im besonderen alle diese Fälle von unberechtigtem Zwang gegen Arbeitswillige, gegen Mitarbeiter, wie solche in der Presse und im Parlament so häufig vorgeführt werden, näher prüft, so wird man immer finden, daß dieselben schon jetzt meist unter das bestehende Gesetz fallen. (Lebhafte Zustimmung links.) Daß sie aber nicht verfolgt werden können ich habe eine Reihe solcher Fälle aktenmäßig vor Augen gehabt —, liegt in den meisten Fällen nicht daran, daß die gesetzlichen Strafvorschriften nicht ausreichend wären, sondern darin, daß sehr häufig sich schließlich kein Kläger findet und, was noch häufiger ist, kein Zeuge (Lebhafte Zustimmung rechts, Widerspruch von den Sozialdemokraten), und daß, wenn solche flagranten Fälle, wie man sie häufig in der Presse liest und wie sie mirauch bisweilen anonym mitgeteilt werden, von den zuständigen Behörden verfolgt werden, die ganze Sache unter den Fingern zerrinnt. (Zuruf von den Sozialdemokraten: Weil es nichts ist! Lebhafter Widerspruch rechts.) Herr Abgeordneter, verzeihen Sie mir! Häufig habe ich allerdings den Eindruck gehabt: weil der Beschädigte nicht den Mut hat, die Klage öffentlich aufrecht zu halten (Lebhafte Zurufe), dann aber auch, weil die Zeugen nicht den Mut hatten, sich zu melden und Zeugnis abzulegen so liegt es. (Lebhafte Zustimmung rechts.) Daraus folgere ich aber jetzt, daß auch neue gesetzliche. Maßregeln an der Sach⸗ lage wahrscheinlich nicht viel ändern würden. (Sehr richtig! links.) Es kommt vielmehr darauf an, daß sich die Geschädigten zusammentun und gemeinschaftlich gegen einen solchen ungesetzlichen Zwang Front machen und die Hilfe in Anspruch nehmen, die Staatsanwalt und Polizei ihnen gewähren muß, wenn die Behauptungen des Verrufs, der Nötigung, der Erpressung, der Körperverletzung wirklich zutreffend sind. Es mögen vielleicht auch noch ein paar Fälle auf der Grenzlinie liegen, die mit dem jetzigen Strafgesetz zu erfassen rechtlich schwierig ist. Aber das Reichsjustizamt ist ja im Begriff, den Entwurf eines neuen Strafgesetzbuches aufzustellen, wie Ihnen ja allen bekannt ist; dabei wird auch die Frage zu prüfen sein, ob es möglich und not⸗ wendig ist, die Paragraphen, die gerichtet sind gegen Ehrverletzung, gegen Erpressung, gegen Verruf, juristisch klarer zu fassen, als sie bisher gefaßt sind. (Hört, hört! bei den Scozialdemokraten.) Ich bin allerdings durch Erfahrung wird man klug; und wenn man an einer so verantwortlichen Stelle steht wie ich hier, dann lernt man, versichere ich Ihnen, jeden Tag zu im öffent⸗ lichen Leben der Ansicht: vielfache Vorgänge haben sich ereignet, die sehr bedauerlich sind und unzweifelhaft den Charakter tragen, die Freiheit des einzelnen auf dem Arbeftsmarkt ungesetzlich und in einer Weise, die in einem Rechtsstaat unzulässig ist, zu beschränken. Aber ich würde es trotzdem für sehr falsch halten zu dieser Ansicht bin ich gekommen —, jetzt mit anderen Maßregeln vor⸗ zugehen als mit solchen, die auf Grund eines allgemeinen Strafgesetzes gegen jeden gelten. (Lebhafte Zustimmung links.) Wollen wir gegen ungesetzlichen Zwang einschreiten, so müssen wir das allgemeine Strafgesetz, wenn es noch nicht genügen sollte, was mir aber persönlich zweifelhaft geworden ist so müssen wir das allgemeine Strafgesetz zutreffender und klarer fassen; bei Beratung des Entwurfs eines neuen Strafgesetzbuchs werden Sie reichlich Gelegenheit zu Kritik und Anträgen haben. Sache der Verwaltungsbehörden, der Gerichtsbehörden muß es sein, die strafbaren Fälle, die zu ihrer Kenntnis kommen, auch nachdrücklich zu verfolgen und demjenigen, der sich nicht selbst wehren kann, den Schutz angedeihen zu lassen, auf den jeder Staatsbürger im Interesse seiner individuellen Freiheit unzweifelhaft Anspruch hat. Wenn aber häufig und damit schließe ich Angriffe gegen die Verwaltungs⸗ behörden, gegen die Gerichte gerichtet werden, daß sie nicht gegen solche Beschränkungen der persönlichen Freiheit einschreiten, so liegt die Ursache nicht daran, daß ein Gesetz nicht da ist, auch nicht darin, daß die Behörden lässig sind, ihre Pflicht nicht tun, sondern die Ursache liegt dann daran, daß schließlich weder ein Kläger, noch ein Zeuge da ist. (Beifall.)

Abg. Dr. Potthoff (fr. Vgg.): Aus den Schlußworten des Abg. von Dirksen, die ich durchaus billigen kann, ziehe ich doch einen anderen Schluß als er, nämlich den, daß wir, da wir Sozialpolitik treiben wollen, ohne Rücksicht auf die Sozialdemokraten, nicht weniger, sondern mehr tun sollten, als bisher für die Arbeiterschaft geschehen ist. Der Abg. von Dirksen hat ganz überflüssigerweise über eine Stunde dazu verwendet, in seiner Weise die Sozialdemokratie zu be⸗ kämpfen, während wir uns hier doch mit der Erörterung der sozialpolitischen Aufgaben der Gegenwart und Zukunft zu be⸗ schäftigen hätten. Wenn er eine längere Zeit auf den Nachweis verwendete, daß die Sozialdemokraten Terrorismus treiben, so lag darin doch eine gewisse Einseitigkeit. Jeder von uns wird im stande sein, Beispiele von Terrorismus anzuführen, der von anderen als von Sozialdemokraten, etwa vom Bunde der Landwirte und von anderer Seite geübt worden ist; in dieser Beziehung ist eben nicht auf einer Seite allein gesündigt worden. Auf die Pensionsversiche⸗ rung der Privatbeamten gehe ich heute nicht ausführlich ein, da ab⸗ zuwarten sein wird, was die Privatangestellten auf die Denk⸗ schrift des Reichsamts des Innern antworten werden; nur das muß schon jetzt betont werden, daß diese Denkschrift kein allgemein gültiges Bild von den Zuständen auf diesem Gebiete gibt, denn die Statistik, auf der sie sich aufbaut, ist wesentlich nur eine Statistik der organisierten vLe a chesen Auch die Kostenberechnung der Pensionsversicherung ist mit großer Vorsicht aufzunehmen. Immerhin aber gibt die Denkschrift doch die Hoffnung, daß auf diesem Gebtete etwas geschehen wird und daß auch bei der Zusammenlegung der drei großen Versicherungszweige die Interessen dieser Kategorie Berücksichtigung “] werden. Es ist ein Gesetz über den unlauteren Wettbewerb in Aussicht gestellt worden; ich halte mit Rücksicht auf die Konkurrenzklausel usw. für notwendig, daß auch die Vertreter der Angestellten rechtzeitig gebört werden. Die Gewerbegerichte müssen eine Erweiterung ihrer Kom petenz dahin erhalten, daß die Angestellten bis zu 5000 vor ihnen Recht zu nehmen haben; eine Konsequenz davon wäre die ent⸗ sprechende Kompetenzerweiterung für die Kaufmannsgerichte. 8 Sehr praktisch würde sein, wenn man die Handelskammern zu paritätischen Kammern für sozialpolitische Fragen von Reichs wegen ausbaute durch

Hinzufügung einer Angestelltenabteilung und einer Arbeiterabteilung. die Konkurrenzklausel ist für die kaufmännischen und technischen An⸗ gestellten eins der schlimmsten Uebel und ein Hohn auf das soziale Recht; sie ist eine Hemmung der Persönlichkeit, eine Hinderung des

Fortkommens aus reinen Vermögensrücksichten. Der Abg. von Dirksen

will energisch den Schutz der Arbeitswilligen; er sollte doch auch gerade den arbeitswilligen Technikern die Möglichkeit geben, ihre Kenntnisse und ihre Arbeitswilligkeit entsprechend zu verwerten. In dieser Beziehung versündigen sich die Arbeitgeber gegen frühere Angestellte durch die auf lange Jahre wirkende Konkurrenz⸗ klausel weit mehr als organisierte Arbeiter gegen Arbeitswillige. Der für die technischen Angestellten zu machende Fortschritt sollte sich nicht auf die unter die Gewerbeordnung fallenden Angehörigen dieser Kategorie beschränken; auch die in der Schiffahrt usw. tätigen Angestellten, ebenso die im öffentlichen Dienst befindlichen, sollten darunter begriffen werden, wenigstens sollte der Staats⸗ sekretär den Versuch machen, hierüber eine Verständigung unter den Einzelstaaten herbeizuführen. Haben doch neuerdings manche Reichs⸗ ämter angefangen, Beamte auf Kündigung anzustellen. Bei vielen Behörden, so bei den Eisenbahndirektionen usw. werden Gewerbe⸗ ordnung und Handelsgesetzbuch bezüglich der Urlaubsgewährung, der Krankheitsentschädigung usw. diesen technischen Angestellten gegenüber, soweit sie nicht etatsmäßig sind, gar nicht beachtet. Die Angestellten im öffentlichen Dienste müssen mindestens die gleiche Fürsorge erhalten, wie das Gesetz sie für die Privatunternehmer vor⸗ schreibt. Den Arbeitern wurden in allen staatlichen Betrieben in letzter Zeit Teuerungszulagen gewährt; die technischen und Burkau⸗ beamten, die weder Beamte noch Arbeiter sind, sind bis jetzt ganz leer ausgegangen. Ein großer und wichtiger Schritt zur Vereinheit⸗ lichung unseres Rechtes ist uns angekündigt, ein Reichsvereins⸗ und Versammlungsrecht. Der Graf Posadowsky hat sich als ein konservativer Politiker bekannt. Ueber das, was zur Aufrechterhaltung der öffent⸗ lichen Ordnung und Sicherheit erforderlich ist, darüber werden wir Liberalen uns mit einem konservativen englischen Lord viel eher verständigen, als mit dem Abg. von Dirksen oder mit einem preußischen Schutzmann. Hoffentlich werden wir uns aber auch mit ihm verständigen können. Das Koalitionsrecht muß völlig frei und unbehindert hingestellt werden. Auch für die Staatsbeamten muß in dieser Richtung volle Vereinsfreiheit statuiert werden und Eingriffe in die staatsbürger⸗ liche Freiheit der Beamten, wie sie in neuerer Zeit von ver⸗ schiedenen preußischen Ministern beliebt worden sind, werden durch die neue Reichsgesetzgebung unmöglich zu machen sein. Der Abg. Semler ging am Sonnabend auch auf die Maßregelung der Schiffs⸗ offiziere wegen ihrer Zugehörigkeit zu ihren Berufsvereinen ein. Ich begreife nicht, wie Unternehmer so verblendet sein können, das Falsche dieses Vorgehens nicht einzusehen; wenn Arbeiter dergleichen tun, so ist man gleich mit dem Ausdruck „Erpressung“ bei der Hand. Wenn heute Zehntausende von Kaufleuten bei den Wahlen nicht mit den Liberalen, son⸗ dern mit dem Bunde der Landwirte gehen, so ist ihr Mangel an sozialem Verständnis daran schuld. In den letzten Tagen hat man uns von der Rechten mit einem gewissen Erstaunen bestätigt, daß auch wir für die Wünsche des Handwerkers und des Mittelstandes ein offenes Ohr haben. Diese Auffassung ist irrtümlich; wir haben dieses Interesse schon oft in Anträgen dokumentiert. Die Ausführung des Staats⸗ sekretärs über den Hausierhandel führt mich zu der Erwähnung, daß die Erteilung von Wandergewerbescheinen in den verschiedenen Bundesstaaten verschieden gehandhabt wird. In der Pfalz werden schon jungen Leuten von 16 bis 17 Jahren für das ganze Reich geltende Wandergewerbescheine ausgestellt. Ganz abgesehen von der Frage, ob nicht damit, daß 16⸗ bis 17 jährige Mädchen allein in den Großstädten hausieren gehen, gewisse sittliche Ge⸗ fahren verbunden sind, scheint mir der Wunsch der lippe⸗ schen und waldeckschen ausierer, daß sie nicht schlechter als die Pfälzer gestellt werden, berechtigt zu sein. Im Gastwirtsgewerbe wird geklagt über die Bundesratsverordnung von 1902 über die Ruhezeit der Gastwirtsgehilfen. Die Verordnung, so wird gesagt, sei einfach nicht durchführbar, und man wünscht eine andere Verteilung der Ruhezeit ohne deren Verkürzung. Man will sich sogar unter Umständen mit einer Verlängerung der Ruhezeit ein⸗ verstanden erklären. Die Verordnung sollte revidiert werden.

Präsident Graf Udo zu Stolberg bringt den Wunsch ver⸗ schiedener Abgeordneten zum Ausdruck, daß diesmal über die Re⸗ solutionen schon nach Schluß der allgemeinen Debatte in zweiter Lesung abgestimmt werde. 8

Abg. Junck (nl.): Die Abgg. Raab und Rieseberg haben eine Denkschrift über die bisherige Wirkung des Gesetzes über den un⸗ lauteren Wettbewerb verlangt. Ich glaube, einer solchen Denkschrift bedarf es nicht. Es wäre möglich, sofort ein Gesetz über diese Materie vorzulegen. Die Rechtsprechung der höchsten Gerichtshöfe auf dem Gebiete des Zivilrechts scheint mir sozial außerordentlich segensreich zu sein. Eine große Beunruhigung hat ein Urteil des Reichsgerichts über das Ausverkaufswesen in bezug auf das Nachschieben von Waren hervorgerufen. Das Nachschieben von Waren bei Ausverkäufen sollte gesetzlich überhaupt verboten werden. Man könnte auch durch Präventivvorschriften dem Ausverkaufswesen entgegentreten. Vielleicht könnte man jeden, der ausverkaufen will, zwingen, die Ware, die er verkaufen will, genau anzugeben, damit er nicht Ware nachschieben kann. Meine Freunde sind der Meinung, daß jeder Staat verloren ist, der seinen Mittelstand verloren hat; sie sind des⸗ halb bereit, für den Mittelstand zu sorgen, soweit es mit ihrer Ueberzeugung verträglich ist. Ueber Mangel an Sympathie in diesem Hause kann sich ja der Mittelstand nicht beschweren.

Am Sonnabend haben drei Vertreter des Mittelstandes hier esprochen. Zum Mittelstand gehören sowohl Beamte wie Veerdeireibende: ihre Interessen lassen sich deshalb nicht

immer vereinigen; die Interessen des ländlichen und städtischen Mittelstandes, z. B. in der Frage der Fleischversorgung, gehen auseinander. Um dem Mittelstande zu helfen, gibt es verschiedene Mittel, so den kleinen Befähigungsnachweis und die Sicherung der Bauhandwerker. Solchen Gesetzen beizustimmen, sind wir durchaus bereit. Wir halten es nicht für illiberal, die Ausübung eines Ge⸗ werbes nur dem zuzugestehen, der von der Sache etwas versteht, also den Meistern. Der Mittelstand kann auch auf dem Gebiete der Fachausbildung gefördert werden. Im Kampfe zwischen Groß⸗ und Kleinbetrieb wird immer der Tüchtigste siegen. Auf dem Wege des Vereins⸗ und Versammlungsrechtes sind wir nach der Rede des Staatssekretärs schon etwas weiter gekommen.

Reichskanzler sagte seinerzeit nur, er denke an ein libderales Vereins⸗ und Versammlungsrechkt. Der Staatssekretär * er beschäftige sich mit einem solchen liberalen Gesetz. Eine solche Be⸗ schäftigung ist eigentlich überflüssig, denn die Soche ist spruchreif. Das sächsische Vereins⸗- und Versammlungsrecht allerdings bedaure ich nicht als empfehlenswert hinstellen zu können, wohl ader das württem⸗ bergische und bessische. Meinungen kann man nicht durch Polizet⸗ maßregeln bekämpfen. Ein Reichs. Vereins⸗ und Versammlungs⸗ gesetz sollte sich auf wenige Paragraphen heschränken; man könnte darauf verzichten, Versammlungen polizeilich anzumelden. Die Polizei kann ja aus freien Stüͤcken hinkommen und tut sie es einmal nicht, so ist es auch kein Unglück. Es genügt, gesetzlich festzulegen, daß Versammlungen nicht dem Snesfeeseh zuwider laufen. Ueber die Zulassung der Minderjährigen derrscht in meiner Partei Meinungsverschiedenheit. Aber die große Mehrdeit ist bereit, den Ausschluß der Minderjährigen fallen in lassen. Gs wäre doch ungerecht, Studenten von 19 oder 20 Jahren oder Ardeiter, die längst selbständig geworden sind, von Versammlungen aus⸗ zuschließen. Auch das Gesetz über die Berufsvereine siedt za eine Altersgrenze von 16 Jahren vor. Hoffentlich fällt kein Reif in der Früblingsnacht auf die Blüte des Vereins⸗ und Versammlungsgesetes, das der Reichskanzler und der Staatssekretär uns versprochen haben. Ueber das Berufsvereinsgesetz, das der Staatssekretär für drauchbar

erklärt hat, sind viele meiner Freunde in meinem Wahl⸗ kreise sehr enttäuscht gewesen. Möge das neue Vereins⸗ und Versammlungsgesetz im Gegensatz dam ein wirklich

liberales werden, namentlich nach der öfentlich⸗rechtlichen Seite hin. Diese Regelung ist besonders in dezug auf die Erweiterung des Koalitionsrechtes von Wichtigkeit, das durch die gerichtliche Auslegung des § 153 der Gewerbeordnung eingerngt ist. Es febhlt an

Strafandrohung gegen denjentgen, der zemand verhindern will, I. koalieren, die Strasandrohung fehlt gegen den Arbeitgeber, der

Arbeiter verhindern will, sich mit anderen Arbeitern zmn