1907 / 94 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 18 Apr 1907 18:00:01 GMT) scan diff

Zweite BeE- zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.

1907.

Nℳ 94. Berlin, Donnerstag, den 18. April 5

S werden. Ebenso würden nach den Wünschen des Abg. Dr. Krüger die die Naturwissenschaft und für die allgemeinen Wissenschaften weiter 1““ Arbeiten der Kommission sc⸗ die deutsche Sprache gefördert werden. auszubilden. 8 Abg. Münsterberg spricht seine Befriedigung über die Erklä⸗ Wirklicher Geheimer Oberregierungsrat Dr. Nau mann: Die Re⸗ rung des Kommissars aus und macht sodann besonders auf die Not⸗ gierung hat sich stets angelegen sein lassen, die technischen Hochschulen wendigkeit aufmerksam, die Reinheit der deutschen Sprache von zu fördern. 1897 betrugen die dauernden Staatszuschüsse 1 875 000 ℳ, Fremdausdrücken zu erhalten. sn. r 29 s . 88 ktraoreanerum hetrug 129% ie ühri 8 5 onen Mark, dann kam die Hochschule in Danzig dazu, un schaff⸗ Husganen für Kunst und Wissen⸗ stieg auf 2 ½ Millionen Mark und hat sich in den letzten Jahren auf

dieser Höhe erhalten. Allerdings ist die Frequenz der Studierenden Unter den einmaligen Ausgaben werden 15 000 als zurückgegangen, es kommt dafür vielleicht in Betracht, daß wer in Zuschuß zur Einrichtung von Hörsälen für die Vereinigung

Preußen die größten Anforderungen bei den Aufnahmebedingungen stellen. für staatswissenschaftliche Fortbildung zu Berlin verlangt. Daher erklärt sich auch die Abnahme der Ausländer an den preußischen Abg. Schiffer (nl.): Diese Forderung ist mit Freude zu be⸗

lchnischen. Fhelchrrsr nh herin Felahme an 8gI kechnt. rüßen. Die Vereinigung für staatswissenschaftliche Fortbildun hat schen Hochschulen, wo die ufnahmebedingungen wesen milder sind. senben d 8 stn ns die Ausbildung 1 Bei uns kommt jetzt noch die Technische Hochschule in Breslau hinzu. Verwaltungsbeamten. Die Hunderte von Beamten, die an den Kursen Wir haben allerdings in Charlottenburg zu viel Studierende und teilgenommen, haben sie mit vermehrtem Wissen und mit wahr⸗ könnten lieber an anderen Hochschulen mehr haben. Die Lehrer selbst baft glühender Begeisterung verlassen. Es ist nicht zu viel gesagt, müssen in enge Verbindung mit ihren Schülern treten, wie es in er⸗ 8 daß sch hier auf privater Grundlage eine Art Verwaltungsakademie freulicher Weise in Danzig der Fall ist, sodaß man vielleicht sämtlichen für den preußischen Staat herausgebildet hat. Aber der Staat Studierenden empfehlen könnte, nach Danzig zu gehen. Die Lehrer⸗ muß doch fragen, ob er nicht seinerseits die Sicherheit stellen sind im Maschinenbaufach zum Teil doppelt und dreifach be⸗ geben muß, daß diese unentbehrliche Einrichtung auch dauernd setzt, wir können doch aber nicht lauter etatsmäßige Professoren an⸗ erhalten bleibt. Sie beruht auf ausgezeichneter persönlicher stellen. Wir nehmen deshalb auch Konstruktionsingenieure zu Hilfe. Grundlage, die Männer geben die Gewähr, daß das Unternehmen Es ist ein besonderer mathematischer Unterricht auf den technischen weiter segensreich wirken wird, aber der Staat darf sich für BHochschulen gewünscht worden. In Württemberg müssen die Abitu⸗ diese wichtige Funktion nicht allein auf die Privathilfe verlassen. rienten der Gymnasien allerdings einen besonderen mathematischen Es fragt sich, ob nicht geradezu eine Verstaatlichung der Ver⸗

Kursus durchmachen, und das hängt damit zusammen, daß dort zu einigung anzustreben oder ob nicht ein ähnlicher Weg wie bei dem den technischen Hochschulen eigentlich nur Realabiturienten zugelassen Volkswohlfahrtsamt einzuschlagen ist. Auch da handelte es sich um

sand Die der 8 secg. 8. inri ie Z ü ahrt schieden, und es wird zu erwägen sein, ob na em Muster sn nh etren peseg . 88 entiarctelg, shr i von Württemberg ein besonderer mathematischer Unterricht einzu⸗ Minister hat sich in der Kommission dieser Agfegung freundlich

richten ist. Auch die Einrichtung einer⸗Art seminaristischen Unter⸗ gegenübergestellt und nur auf Schwierigkeiten der Ressortzuständi keit richts wird zu erwägen sein. In Bonn besteht die Möglichkeit hingewiesen, die aber wohl zu überwinden sein werden. Der richtige

des aegeswat aug 18 nan des sessesae es nhs n aher 5

ü 8 8 Studierenden machen davon nur minimalen Gebrauch. enn sich die

Daedefic este Sac ,.. träm bsFae elt a Lehrer an den technischen Hochschulen mehr der einzelnen Studierenden

bloß im Bereich des Ministeriums des Innern. Jedenfalls muß für annehmen wollten, müßten wir die Lehrkräfte bedeutend vermehren, eine dauernde Wirksamkeit dieser Einrichtung gesorgt werden.

das wäre also eine sehr weittragende Sache. Der Unterricht in den 62 Laboratorien kann allerdings noch bedeutend vertieft werden; wir sind Minister der P ftlicher⸗ Unterrichts⸗ und Medizinalangelegen⸗ heiten Dr. von Studt:

vor; eine Kommission wird sich darüber unterhalten und es wird etwas zustande kommen. Es ist auch heute wieder fest⸗ gestellt worden, daß der Widerstand bei Preußen liegt, das die Kosten der Kellerkontrolle aufzuwenden nicht gesonnen ist. Ich habe in Preußen eine derartige Anfrage an die Regierung gerichtet; die Herren vom Finanzministerium haben nicht einmal geantwortet! In den Kreisen der Interessenten hat die Zusammensetzung des Wein⸗ parlaments auch Mißstimmung erregt, denn diese Zusammensetzung war eine ungleichmäßige, wichtige Teile unseres Weinbaues waren überhaupt nicht herangezogen worden. Den Weinhandel als solchen anzutasten, fällt niemandem im Reichstage ein; die ganze Be⸗ wegung richtet sich nur gegen den unsoliden einhandel. Auch hat das Ausland gar keine Veranlassung, uns gegen⸗ über die Augen zu verdrehen; es mag vor seiner eigenen Türe kehren, ehe es sich über deutsche Peehültmihf aufregt. Wir erwarten also von der Regierung die baldigste Vorlage eines Gesetzentwurfes, aber keinen, der auch nur im mindesten mit einer Weinsteuer behaftet ist, auch nicht mit der von dem Vorredner so gerühmten elsässischen Weinverkehrssteuer. 1

Hierauf wird die Debatte geschlossen.

Zur Geschäftsordnung bedauert der

Abg. Freiherr von Wolff⸗Metternich (Zentc.), daß der Schluß der Debatte ihn verhindert hat, die vielfachen auf die Mosel und ihren Weinbau gerichteten Angriffe zurückzuweisen.

Dieselbe . gibt der Abg. Spindler (Zentr.) für das Zentrum ab. Auch die Abgg. Lehmann⸗Wiesbaden und David (Soz.) bedauern, den neuen Angriffen des Abg. Stauffer nicht haben entgegen⸗ treten zu können. Die Abgg. Wallenborn und Baumann (Zentr.) sowie der Abg. Dr. Paasche (nl.) erklären, sich in der gleichen Notlage zu befinden; der Abg. Baumann bemerkt: Da ich schon am 7. März nicht zum Worte gekommen bin, habe ich heute den Sturm auf die Präsidenten und Tribüne mitgemacht und es ist mir geglückt, in der Reihenfolge der Zweite zu werden. Aber durch die Einteilung, die das Präsidium hatte erfolgen lassen, ist es gekommen, daß jetzt die Debatte geschlossen worden ist, obwohl ich der Antragsteller und erste Unterzeichner des Antrages war.

„Deas Haus wendet sich jetzt zu der allgemeinen Debatte über den ersten Titel des Kapitels Reichsgesundheitsamt.

Abg. Dr. Fleischer (Zentr.): Es ist mit Freuden zu begrüßen, daß die Erkenntnis von der J otwendigkeit der gesetzlichen Bekämpfung der Gefahren, welche mit den giftige Farben verarbeitenden Betrieben verbunden sind, immer weiter dringt. Dennoch ist auf diesem Ge⸗ biete noch unendlich viel zu tun, darüber sind sich alle Kenner der einschlägigen Verhältnisse einig. Gegen die Versammlungen der Arbeiter in manchen gewerbetreibenden Bezirken reitet die Polizei schneidige Attacken, aber gegen die Gefahren der mit Giftfarben arbeitenden Industrie findet sie keinen Anlaß einzuschreiten. Die Blech⸗ und Messingindustrie, die Goldleistenfabrikation bedrohen den Arbeiter mit großen Gefahren für Leib und Leben; im einzelnen das auszuführen, darauf verzichte ich. In einer französischen Schrift sind nicht weniger als 111 Arbeitstätigkeiten aufgeführt, welche die Arbeiter in die Gefahr der Bleivergiftung bringen; die Bleikrankheiten und Bleivergiftungen werden ja schon als Berufskrankheiten angesprochen. Bisher fehlt es sogar noch an besentigt herne aüde fesgtaes ee eterian, in 8 Beziehung.

1 - *.ꝗ Erhebungen der Gewerbeaufsichtsbeamten gestatten trotz ihres

im Gegenkeil, sie haben es zum Teil noch weiter gedeihen lassen. Wi reichhaltigen gatsächlichen Materials keinen Rückschluß anf aus dem Elsaß treffen uns zusammen in den Forderungen, wie sie in Gesamtheit der durch die gewerblichen Vergiftungen bedrohten der Resolution aufgestellt sind, namentlich in der Forderung einer Arbeiterschaft. Sie sollten zur Führung einer Vergiftungsstatistik einheitlichen, wirksamen Kontrolle im Hauptamt für das ganze Reich, verpflichtet werden, wurde vorgeschlagen; aber ihrer Kenntnis in der räumlichen Begrenzung des Zuckerwasserzusatzes und in der würde sich ja jeder dieser Fälle in der ausindustrie entziehen. SE 11““ Das ist das Mindeste, was S 9b SStätistt der eee I ich 81] sie würde den 1 . einbetrieb nur ganz unvollkommen, die Handarbeiter gat nicht Abg. Gräfe (D. Rfp.): Ueber die Schwächen des Wein⸗ erfassen. Auch die Statistik der Krankenkassen würde an ben dich

zeigen, daß 50 % alles Weines in Deutschland g scht wird. In der Versammlung, die in Mainz auch gegen mich inszeniert wurde, trat ein von der Firma Marx u. Sohn in Landau besonders gegen mich auf. Der Herr soll nicht vergessen, daß auch im Keller seiner Firma ein Wasserwein gefunden wurde. Die hessische Kammer hat sich seit zwei Jahren in jedem Jahre einmal mit meinen Aus⸗ fübrungen beschäftigt; ebensowenig wie im vorigen Jahre nehme ich in diesem Jahre auch nur ein ort von dem zurück, was ich gesagt habe. Der Kollege Keller hatte gar keinen Grund, mit seinem Wahlkreise und mit der Fabrik, die sich in Büdesheim aufgetan hat, zu paradieren. Die Tatsachen haben mir vollständig recht gegeben; denn nach Aussage des Angeklagten wurde in Büdesheim zu 400 1 Wein 800 1 Wasser zugesetzt; außerdem wurden zugesetzt spanischer Senf,

Pottasche Alaun, Weinsteinsäure, Zitronensäure, Scharlachkraut und Korinthen. Die Leute haben also allerorten und allerseits alle Ursache, nachzusehen, daß der Panscherei Einhalt getan wird. Wenn der Abg. Keller die vor⸗ zügliche hessische Kontrolle so rühmt, so übersieht er, daß es die Hessen gar nicht gewesen sind, die die Büdesheimer Affäre aufdeckten; in diesem Falle waren sie viel zu blind. Allein für Rhein⸗Hessen ist von den untersuchten Weinproben rund die Hälfte auf Ver⸗ anlassung des Staatsanwalts oder des Kontrolleurs untersucht worden! Ein Beweis, daß es in Hessen keineswegs besonders günstig steht. Ich habe stets hervorgehoben, daß die Weinfälschung im Deutschen Reiche sich nicht auf einzelne Gegenden beschränkt. In einem der letzten Prozesse wurde festgestellt, daß in einem einzigen Jahre 1500 kg Glyzerin von einer Firma verkauft wurden. Als ein Zeuge in einem Prozesse die Praktiken aufdeckte, wurde er für verrückt erklärt. Zur Kellerkontrolle müssen selbständige unabhängige Männer herangezogen werden, die sich nicht einschüchtern lassen. Vor einigen Tagen erhielt ich einen Brief, worin mir gesagt wurde: „Wenn Sie Ihre unverschämten Angriffe auf die Mosel nicht zurücknehmen, so wird es Ihnen ergehen wie einigen Herren im russischen Reiche. Unsere Gesellschaft wird Sie schon finden und dem Roesicke wird es ebenso gehen.“ Wir ersehen aus diesem Briefe, daß man das Material, das sich in den Händen der deutschen 111 ordneten befindet, mehr fürchtet, als die Maßnahmen der eichs⸗

regierung.

Abg. daeh (Els.): Ich will mich darauf beschränken, auf die schädlichen Konsequenzen der gegenwärtigen Gesetzgebung auf die Reichslande hinzuweisen. Unter der Herrschaft des Rei sweingesetzes sind ungeheure Quantitäten als Wein in den Ver eehr gebracht worden, die sich als Zuckerwasser mit und ohne Weinzusatz charakteri⸗ sieren. Es sind weite Gebiete im Elsaß neu angepflanzt worden mit Reben, aus denen nur saure, nicht reif werdende Trauben ge⸗ wonnen werden, die man gerade braucht, um durch die Streckung das Quantum in ganz unglaublicher Weise zu vermehren. Infolgedessen können die Füsee. den Wein so billig verkaufen, daß der reelle Weinbau immer mehr dem Ruin entgegengeführt wird. Der echte Naturwein ist im Preise so gesunken, daß er nicht mehr die Produktionskosten deckt. Der alte reelle Weinbau ist infolgedessen zum Teil auf die Hälfte und sogar auf ein Drittel des früheren Be⸗ standes zusammengeschmolzen, während anderseits die Weinschwindler durch diesen durch die dehnbaren Bestimmungen der Reichsgesetzgebung zugelassenen Streckungsprozeß zum Schaden der reellen Winzer, Wein⸗ händler und der betrogenen Konsumenten sich mehr und mehr bereichern. Die Gesetze von 1892 und 1901 haben dieses Uebel nicht

die zugezogenen Techniker, Gewerberäte usw. vollkommen frei sind, die Bedingungen für den Betrieb, für die einzelne Anlage in die Konzessionsurkunde hineinzusetzen, die sie zur Verhütung von Gefahren für die Gesundheit der Arbeiter für notwendig erachten.

Ferner und der Herr Vorredner hat das schon angedeutet hat die Internationale Vereinigung für gesetzlichen Arbeiterschutz im vorigen Jahre eine Eingabe an das Reichsamt des Innern gerichtet betreffend die Bekämpfung gewerblicher Vergiftungen, und in ihr eine Reihe von Maßregeln vorgeschlagen, die zunächst die Kenntnis der tatsächlichen Gefährdung der Arbeiter in einzelnen Industrie⸗ zweigen fördern, dann aber auch zur Bekämpfung gewerb, licher Vergiftungen dienen sollen. Wenn diese Vor. schläge zur Ausführung gelangen sollten, so ist auch eine Reihe gesetzlicher Aenderungen notwendig, und ich habe mich dieserhalh zunächst mit dem Herrn Minister der Medizinalangelegenheiten und dem Herrn Handelsminister in Preußen in Verbindung gesetzt. Ferner hat im Jahre 1905 eine Sachverständigenkonferenz von technischen Beamten und Autoritäten allerersten Ranges auf diesem Gebiete, gewerbehygienischen Professoren, statt⸗ gefunden. Unter anderen war der bekannte Professor Lehmann zu⸗ Be⸗ gezogen, der heute schon erwähnte Dr. Lewin usw. Wir haben damalz . S hl c“ ein eingehendes Verzeichnis aufgestellt aller der technischen Anlagen, sin Die Herren Landwirte sind doch sonst so geneigt, zur Verhütung wo die Gefahr von Vergiftungen vorliegt, und es wird jetzt von Fall von Viehseuchen die peinlichsten Vorschriften zu fordern. Allerdings

1 ü 1 7 1 dere zu tragen haben. zu Fall die Frage geprüft, was in diesen einzelnen techni en Anl tun sie es sehr gern dann, wenn die Kosten an 1 1 1 zur Verhütung gesundheitsgefährlicher Folgen 8 6g Arbeite Wenn die Landwirtschaftskammer in einem Zirkular meint, über die

1 ie die Kadaver nicht abliefern, könne höchstens eine gering⸗ geschehen kann. Wir haben einen großen Teil dieses Verz ichnisses jenigen, die

fügige Strafe verhängt werden, so ist diese Aufforderung zur schon durchgeprüft und sind dabei zu der Ueberzeugung gekommen, Gesetzesübertretung durch eine quasi amtliche doch sehr daht ⸗hherseis die Betämpfung gesundheitsschädlicher Folzen des Be. —wetwürdig. Die esecgehung mäßte nea eseste esaiees es triebs liegen muß in den Vorschriften der Konzessionsurkunde und in keinder⸗ G den Anordnungen, die der Gewerbeaufsichtsbeamte an Ort und Stelle Intergs. zu treffen hat von Fall zu Fall, anderseits aber, daß die Verhütung

imer Oberregierungsrat Dr. Kautz: Auf keinem Gebiete ist

eine Gehe Buntscheckigkeit vorhanden wie auf dem Gebiete des Abdeckerei⸗ nachteiliger, gesundheitsschädlicher Folgen auch in dem Verhalten der Arbeiter selbst liegen muß. Zu letzterem Zweck haben wir schon eine

wesens. In der Polemik gegen die preußischen Landwirtschaftskammern Reihe von Merkblättern erlassen, die in der Fabrik aufgehängt und

b Vorredner nicht folgen; sie gehört in den preußischen Landtag. nn g ehe aber diese Gelegenheit nicht unbenutzt lassen, um der den Arbeitern mitgeteilt werden sollen, um ihr Verhalten in dem Betriebe zu regeln.

ärki Landwirtschaftskammer meine unbegrenzte Hochachtung für . Hencschrag zur Regelung der Abdeckereifrage auszusprechen. Wenn Es ist von dem Herrn Vorredner ein Fall mitgeteilt worden, in dem Leute in einen Kessel eingestiegen seien, der mit Benzol⸗

sich die Frage nicht hat lösen so liegt die Schuld nicht dämpfen gefüllt war, und dadurch verunglückt sind. Ja, meine Herren,

an ihr. Die Reichsregierung beschäftigt sich schon lange das kann keine Verordnung verhindern; denn schon durch die Unfall⸗

d mit dieser Frage. Schon 1880 wurde von der lhlgehend, untnisfie eine Resolution eingebracht wegen Vorlegung verhütungsvorschriften für chemische Betriebe ist vorgeschrieben, daß die Arbeiter nicht Räume betreten sollen, die gesundheitsschäd⸗

eines Abdeckereigesetzes. Der Deutsche Landwirtschaftsrat hat sich dann liche oder giftige Gase enthalten. Wenn also der Arbeiter in

mit Wärme angenommen, zuletzt im Jahre 1899. Seinen

Pr Fachen ist zwar Folge gegeben, aber nicht mit dem Resultate, den Benzolkessel eingestiegen ist, bevor derselbe gehörig gelüftet war, so hat der Arbeiter und hat die Aufsicht, die dort stattfinden sollte,

der Vorredner anstrebt. Auf keinem Gebiete ist eine so außer⸗ des gliche Verschiedenantigkeit der gesetzlichen Vorschriften vorhanden nicht beachtet, daß sie hier eine Handlung begingen, die von den Un⸗ fallverhütungsvorschriften verboten ist.

und es blieb nichts übrig, als die Meinung der Bundesstaaten, vor Die Frage der Vergiftungsgefahr wird fortgesetzt weiter geprüft.

reußens zu eruieren. Das ist geschehen und es hat sich

Fhtennih de Lösung der Frage so große Schwierigkeiten entgegen⸗ Wir untersuchen jetzt beispielsweise die Verhältnisse der keramischen Industrie und es wird insbesondere erwogen: ist eine Bundesrats⸗

stehen, daß die Sache nicht so leicht ist, wie es der Vor⸗ redner sich denkt. Man wird zu einer Lösung nur kommen, wenn verordnung notwendig, oder genügt ein Merkblatt? Um Ihnen aber zu zeigen, wie schwierig diese Fragen sind und wie sorgfältig sie

man die Privilegien, die jetzt bestehen, aus der Welt schafft. einerseits im Interesse der beteiligten Arbeiter, anderseits auch im

‚Fischbeck (frs. Volksp.): Ich möchte meinerseits Ihre Auf⸗

wch. ich die Regelung der Frage der Abdeckerei richten. Die neftehenden Vorschriften in Preußen bestehen seit 30 Jahren und 1ö1- vollständig veraltet, sowohl in der Beurteilung der Verwert⸗ barkeit der Stoffe wie in bezug auf ihre technische Verarbeitung. Die Strafen, die in dieser Gesetzgebung vor esehen sind, sind zum Teil r nicht anwendbar. Es herrscht Unsicherheit darüber, welche r dem Abdecker zu überliefern sind. Die Gerichts⸗ tscheidungen widersprechen sich. In der Provinz besteht ein Kampf,

ü9 von weitem spaßig, in der Nähe aber sehr ernst ist. In ücse⸗ Zeit hat das Hmerzertcht hierüber zwei widersprechende Urbeile gefällt. Die Landwirtschaftskammer glaubt, daß eine flicht zur Ablieferung der Kadaver nicht bestehe. Ich bin der keinung, daß dies den Bestimmungen des Viehseuchengesetzes wider⸗

in diesem seminaristischen Unterricht noch bedeutend hinter Amerika 8 zurück. In St. Louis habe ich Laboratorien gesehen, wie wir sie allerdings in Preußen noch nicht haben. 1

Abg. Dr. von Boettinger (nl.) weist auf die mangelhaften Ein⸗ richtungen in dem Laboratorium für Elektrochemie an der Technischen Hochschule zu Charlottenburg und auf die Notwendigkeit hin, nachdem diese Wissenschaft der Kinderstube entwachsen, auch hier für ordent⸗ liche Einrichtungen bemüht zu sein. Ferner bittet der Redner, daß die Regierung Grundstücke, die in der Nähe von technischen Hochschulen und Universitäten frei werden, rechtzeitig kaufe, um sie so fuür die Uni⸗-⸗ versitäten und deren Entwicklung zu sichern und zu verhindern, daß sie in andere Hände kommen und dann anderweitig bebaut werden. Hier sei jedenfalls das rechtzeitige Eingreifen die größte Sparsamkeit und im Interesse des Staates.

Wirklicher Geheimer Oberregierungsrat Dr. Naumann gibt zu, dg die Verhältnisse in Charlottenburg sehr ungünstig seien, 8 eigentlich von einem Laboratorium keine Rede sei. Es sei zuerst der Lehrstuhl für Elektrochemie errichtet worden, ohne gleich⸗ zeitig für Laboratoriumräume zu sorgen. Es solle aber ier Abhilfe geschaffen werden, nachdem schon in Hannover ein ent⸗ prechendes Institut jetzt neugebaut werde. Die weitere Anregung be⸗

Meine Herren! Ich möchte, wie in der Budgetkommission, so auch in diesem hohen Hause Veranlassung nehmen, dem Herrn Abg. Schiffer den herzlichsten Dank auszusprechen für das lebhafte Interesse, das er dieser wichtigen Frage zugewendet hat. Es soll meinerseits an sorgfältiger Erwägung und Förderung dieser Angelegenheit namentlich nach der Richtung hin, die der Herr Abgeordnete bezüglich der dauernden Einrichtung und der Organisation dieser Vereinigung zur Sprache gebracht hat, nicht fehlen. (Beifall.) Ich hoffe, daß vielleicht schon im nächsten Etat die Sache in die Erscheinung treten wird, kann aber eine bestimmte Zusage zur Zeit selbstverständlich nicht abgeben. Gern möchte ich aber auch die Gelegenheit benutzen, um dem Herrn Abg. Münsterberg für das wertvolle Interesse, das er dem Kapitel über Kunst und Wissenschaft zugewendet, und welches er

will au die Märkische Landwirtschaftskammer und hec ist ghses Vorgehen des höchsten Lobes wert. Wir haben nun versucht, ein Reichsgesetz zu machen und es so zu she⸗ stalten, daß die Bundesstaaten Ausführungsbestimmungen erlassen können. Innerhalb der preußischen Ressorts bestehen aber leider noch große Meinungsverschiedenheiten. (Zuruf des Abg. Singer: Auch auf anderen Gebieten!) Das mag sein. Jedenfalls wird versucht werden, eine Einigung in den preußischen Ressorts herbeizuführen.

gesetzes waren wir uns seinerzeit

Mangel einer einheitlichen Ko

vor allem der Musbach⸗Prozeß, daß nicht jede absichtliche Ue und Geldstrafe geahndet werden darf. Der da⸗

besondere Lücke war, setzes mit Freiheits⸗ malige Beschluß war das Resul nungen der Interessenten weit a

nicht einigen über die räumlichen und zeit sind diese Meinungsverschiedenheiten zum Die zeitliche Beschränkung sollte nicht an

bunden werden, sondern an d vernünftige räumliche und

könnte die Weinpanscherei nicht wirksam Das letzte Weinparlament war Man hielt es nicht für notwendig, die Vertreter der Mosel einiger⸗

maßen entsprechend zuzuziehen.

war so gut wie gar nicht vertreten. Auch ich möchte die unberechtigten

Angriffe gegen die Mosel zur

schwere Weinverfälschungen vorgekommen sind, hat niemand bestritten. er durch ein paar Beispiele die

Wenn der Abg. Stau verdächtigen zu können glau zurückweisen. Der Fall, von

zurück. Es gibt an der Mosel Naturweine, Wir wollen die Mosel keineswegs

innehalten. sollte sich davor hüten, einzelne

Debatten werden nicht die Fälscher getroffen, sondern die den Konsumenten wird der Weingenuß verekelt. Mosel hat niemals mit dem Finger auf Details gewiesen, wenn es darum handelt, andere zu diskreditieren.

Winzer und

sich 8 verdächtigen, obwohl es en

gego

bauschule. werden, als diese Ge

wesen und so verseucht sei,

amerikanischen Rebe es retten könne. Reben zu einem Viertel durch die Kälte zu Grunde unreelle Weinhandel sei in Lothringen so niedergehalten, daß Wein⸗ fälschungen nur höchstens außerhalb des Landes vorgenommen würden.

Seit 34 Jahren bestehe in Elsa gesetz, durch dessen Ausführung

zugleich sammenhang mit derjenigen der im Hauptamt ausübten, jede strafung bringe. Am liebsten zusatz überhaupt nicht

Grenze des zulässigen Zu

ganz geringen Zuckerzusatz habe,

Der Redner befürwortet schließlich der Kontrolle vornehmlich im Interesse der elsaß⸗lothringischen Wein⸗

hlem (Zentr.): Ich möchte ganz kurz auf einige

bauer. Abg. Dr. Da

raktische Gesichtspunkte hinweisen.

m Hause, daß die heutigen Zust

unhaltbare sind; nahezu herrscht auch Einstimmigkeit in den be⸗ teiligten Kreisen darüber, daß die Einführung einer Kellerkontrolle, Einschränkung des Zuckerwasserzusatzes

Einführung eines Lagerbuches, notwendig sind. Auseinander

hier im Verordnungswege oder auf dem Wege der gegangen werden soll; aber auch hier überwiegen die Gründe für Um so auffallender ist Die Sache ist doch spruchreif;

eine

esetzesnovelle. Regelung.

Fanschem das Handwerk zu legen, en hat. Ich glaube, die Moselweine werden trotz aller Angriffe ihren guten Ruf behalten. Es wird auch in Zukunft heißen: Vinum Mosellanum est omni tempore sanum! Abg. Mayer⸗Kaufbeuren (Zentr.) lenkt das Weinbaugebiet in Lothringen, das baugebieten außerordentliche Verschied habe eütbringen bisher keine Versuchsanstalt und keine eigene Wein⸗ olche aber müßten als um so notwendiger anerkannt end das Haupteinfallstor daß nur der (cleimige Uebergang zur

eine Kontrolle auszuüben

estattet sehen. 1 erwasserzusatzes nicht noch erhöht werden. Es dürfe nicht möglich Fenfec⸗ werden, durch Wasser, das einen

alle einig; namentlich über den ntrolle. Die Entwicklung der Dinge, hat uns recht gegeben. Eine ertretung des Ge⸗

tat eines Kompromisses, weil die Mei⸗ öö“ Man konnte sich auch chen Beschränkungen. Heute

großen Teil geschwunden.

einen Kalendertermin ge⸗

en Beginn des Herbstes. Ohne eine zeitliche Beschränkung des Zuckerns enug bekämpft werden. sehr einseitig zusammengesetzt.

Die Gegend von Koblenz bis Trier

ückweisen. Daß auch an der Mosel Mosel muß ich das entschieden Rede ist, liegt 15 Jahre die die Grenzzahl nicht reinwaschen, aber man Firmen zu diskreditieren. Durch solche ehrlichen Die

7-. dem die

Ich will die Pfalz dort vorgekommen ist, daß man, um Petroleum in das Bachwasser

die Aufmerksamkeit auf gegenüber allen anderen Wein⸗ Heennen aufweise. Trotzdem

für die Reblaus ge⸗ In diesem Winter seien die gegangen. Der

Lothringen ein Weinverkehr⸗Steuer⸗ der Praxis die Steuerkontrolleure in der Lage seien, die im Zu⸗ Kellerkontrolleure, die dort ihr Amt Fälschung konstatiere und zur Be⸗ würde der Lothringer einen Wasser⸗ Jedenfalls dürfe aber die

Wein um 20 % zu vermehren. noch eine weitere Verschärfung

den

Einstimmigkeit besteht darüber

ände im Weinbau und Weinhandel

gehen die 1Söe⸗ ob esetzgebung vor⸗

die Verzögerung dieser

Fehlern leiden. Es bliebe daher nur übrig, die Sache nach dem Muster der englischen Verwaltung zu ordnen. Die Gewerbeinspektoren sind fast ausschließlich technisch vorgebildete Beamte, der Mangel an Aerzten oder deren schwere Erreichbarkeit stört die Tätigkeit der Gewerbeinspektoren bei der Bekämpfung der Gewerbegifte ganz erheblich; es muß hier also die Mitwirkung toxikologisch tüchtig vorgebildeter Aerzte gefordert werden, und zwar muß das im Wege der Gesetzgebung geschehen. Die Aerzte müssen auch gewerbe⸗ hygtenisch vorgebildet sein und sind den Gewerbeaufsichtsbeamten gleichzustellen. Es ist nichts schwieriger, als die Diagnose bei solchen Vergiftungsfällen; es kommen hier heutzutage täglich die schlimmsten diagnostischen Irrtümer vor. Zu einer Aenderung dieser ungünstigen Verhältnisse kommen wir nach der Meinung aller Aerzte nur dadurch, daß an den Universitäten ordentliche Lehrstühle für Gewerbehygiene, für Pathologie und Therapie der gewerblichen Berufskrankheiten errichtet werden. Nur so wird eine planmäßige Bekämpfung dieser bösen Erscheinung möglich werden. Im Anschluß an das Reichs⸗ gesundheitsamt muß schließlich ein Institut für experimentelle öG hygiene entstehen. Für eine chemisch⸗ technische eichs⸗ anstalt hat sich neulich der Staatssekretär erwärmt. Es würde sich fragen, ob sich diese beiden Institute nicht ver⸗ binden lassen, da sich ihr Wirkungskreis nahe berührt. Eine der wichtigsten Aufgaben dieses Instituts würde es sein, Kurse abzuhalten über diese Fragen, Druckschriften herauszugeben und das Material zur Gesetzgebung zu liefern. Die jetzige Belehrung der Arbeiter über die efundbeitsgefährlichteit der Giflstoffe ist, wie die Gewerbeinspektionsberichte beweisen, sehr mangelhaft. So steigen z. B. in einer Fabrik Arbeiter in einen mit Benzoldampf gefüllten Kessel ein! In der Heimarbeit übt die Verarbeitung giftiger Stoffe sehr unheilvolle Wirkungen aus und eine Regelung 8b ngelegen⸗ heit, die spruchreif ist, sollte baldmöglichst erfolgen. Welche Stellung nimmt die Reichsregierung zu der Eingabe der Internationalen Ver⸗ einigung zum gesetzlichen Arbeiterschutz ein? Ich hoffe, daß das Reichsgesundheitsamt den Anregungen dieser Vereinigung nachgehen

wird.

Staatsminister, Staatssekretär des Innern Dr. Graf von Posadowsky⸗Wehner:

Meine Herren! Die hier angeregte Frage ist in der Tat sehr wichtig und ich bin mit dem Herrn Vorredner darin einig, daß sie mit Sach⸗ kenntnis und Nachdruck verfolgt werden muß. Wie ich bereits in meiner Ansprache an den Deutschen Handelstag angedeutet habe, sind unzweifelhaft mit der wachsenden Industrialisierung Deutschlands auch wachsende Gefahren für die Gesundheit unserer Bevölkerung verbunden, und diese Tatsache zwingt dazu, in erhöhtem Maße der Gesundheit der arbeitenden Bevölkerung sachverständige Aufmerksamkeit zuzuwenden.

Der Herr Vorredner hat auf die Verhältnisse in England Bezug genommen. Die lassen sich aber nach der gesetzlichen Seite nicht vergleichen mit den deutschen Verhältnissen. In England darf der Gewerbeaufsichtsbeamte, wenn er Mängel findet, nur das anordnen, was in der bestimmten Ver⸗ ordnung, in dem by-law, ausdrücklich für die betreffende Industrie vor⸗ geschrieben ist. In Deutschland ist der Gewerbeaufsichtsbeamte in seinen Anordnungen vollkommen frei; da kann er bei der Revision einer technischen Anlage die Anordnungen vorschreiben, die er nach seiner technischen Kenntnis der Sache und nach dem Stande der Wissenschaft für notwendig hält. Deshalb ist meines Erachtens die deutsche Gesetzgebung viel wirksamer, um gegen Gefahren des Industriebetriebes einzuschreiten, als die englische Vorschrift.

Ferner, meine Herren, möchte ich darauf aufmerksam machen, daß bei der Konzessionierung von gewerblichen Anlagen gemäß § 16

man lege ein Gesetz

der Gewerbeordnung auch die konzessionierenden Behörden bezüglich

Interesse der beteiligten Industrie, deren Produktionsprozeß man doch durch Verordnungen nicht ohne dringendste Not lahmlegen kann, im einzelnen geprüft werden müssen, um sie nach beiden Richtungen hin befriedigend zu lösen, so will ich nur bei diesem Fall der keramischen Industrie anführen, daß da zunächst festgestellt werden muß und diese Prüfung liegt jetzt dem Reichsgesundheitsamt ob —, ob und welche Glasuren überhaupt giftig sind. Ein Teil der Glasuren ist unzweifel⸗ haft giftig, ein Teil der Glasuren wird aber behauptet enthält keine giftigen Stoffe. Erläßt man eine solche Verordnung für die Fabrik, so kann man also nicht alle Fabriken, die Glasuren herstellen, gleich behandeln, sondern man muß diejenigen ausscheiden, die giftige Stoffe verarbeiten, und muß die von der Verordnung freilassen, die giftige Stoffe nicht verarbeiten.

Daraus folgt, mit welch' peinlicher Sorgfalt solche Verordnungen und auch die Merkblätter vorzubereiten sind.

Meine Herren, es sind hier wiederholt bei der Debatte meines Etats Lehrstühle für Gewerbehygiene gefordert worden. Ich habe mich seinerzeit an den preußischen Herrn Kultusminister mit der Bitte gewandt, zu erwägen, ob nicht ein Lehrstuhl für Gewerbehygiene sowohl hier in Berlin wie auch eventuell an anderen Universitäten zu schaffen sei. Der Herr Kultusminister hat mir aber geantwortet, ein solches Bedürfnis läge nicht vor, da schon bei den allgemeinen medizinischen Vorlesungen auf die Fragen der Gewerbehygiene genügend Rücksicht genommen würde, und auch die Rückfrage bei anderen Bundesstaaten hat ergeben, daß man an den Universitäten einen besonderen Lehrstuhl für Gewerbehygiene nicht für notwendig halte. Bei der Technischen Hochschule hier werden meines Wissens Kollegien über Gewerbe⸗ hygiene im Nebenamt gelesen. Gewerbehygienische Vorträge werden auch an verschiedenen deutschen Universitäten gehalten.

Meine Herren, ich erkenne die Wichtigkeit der Frage des Schutzes gegen gewerbliche Vergiftungen voll an, aber die Frage ist eine sehr flüssige; denn mit der fortschreitenden Entwicklung der Industrie wechseln auch fortgesetzt die Verfahren zur Erzeugung der Waren. Deshalb ist es schwer, durch eine ein für allemal festftehende Ver⸗ ordnung diese Fragen zu regeln, sondern der Hauptschwerpunkt wird immer darin liegen, einerseits gründliche Erörterungen der Be⸗ dingungen für den Betrieb bei der Konzession vorzunehmen, dann eine durchgreifende Gewerbeaufsicht, die das Verfahren in den einzelnen Fabriken genau verfolgt und die nötigen Anordnungen trifft, die nach dem wechselnden Verfahren des Betriebs zum Schutz der Gesundheit der Arbeiter notwendig sind, und endlich auch Belehrung der Ar⸗ beiter selbst durch geeignete Merkblätter. Wo diese Bedingungen noch nicht ausreichen sollten, da wird es sich fragen, ob allgemeine Verordnungen für den Betrieb zu erlassen sind. Aber soweit sich bis jetzt auf Grund der erwähnten Sachverständigenverhandlungen über⸗ sehen läßt, wird der Erlaß von Verordnungen immer die Ausnahme bilden; die anderen Mittel,

sachlich meist wirksamer sein.

111““ 8 (Schluß in der Zweiten Beilage.)

8 v“

bedenklich.

e Eingriff der Gesetzgebung ist jedenfalls eine Lösung der Frage vnn hüf In Hesia gibt es keine Privilegien, dort konnte also die Sache sehr leicht einheitlich geregelt werden. Kreisverbände können sich ja leicht zu Abdeckereiverbänden zusammengliedern, bei kleinen Städten und auf dem Lande ist das aber der Kosten wegen schwer durchführbar. Es sind ja alles Zukunftsdinge; ich kann mich darüber heute nicht verbreiten. In welcher Weise eine gesetzliche Regelung zu machen ist, wird abzuwarten sein. Die gesetzliche Rege⸗ lung ist im Fluß. Zunächst handelt es sich um ein Reichsgesetz als Grundlage für die Bundesstaaten.

Abg. Roesicke (kons.): Die Landwirtschaftskammer in Brandenburg hat den betreffenden Rat nur gegeben auf der Grundlage rechtlicher Ueberzeugung. Unter Umständen ist es viel gefährlicher, ein ver⸗ seuchtes Vieh über Land zu fahren, außerdem ist dies sehr kostspielig. Eine Konfiskation von Eigentum ohne Entschädigung ist doch auch Mit dem S Iüggen 11 188 diese Abdeckereifrage auch nicht verglichen werden. onsequenterweise Uüset man nur daß die Polizei das Vieh an Ort und Stelle vergraben läßt.

Abg. Rupp däßt.) beschwert sich über die Art und Weise, wie in Baden die Kostenfrage in einer die Gemeinden schädigenden Weise bei dem Fleischbeschaugesetz durch Verordnung geregelt ist, und weist auf die Inkongruenzen zwischen den inländischen und ausländischen Gebührensätzen hin.

Darauf wird nach 6 ½ Uhr die Fortsetzung der Beratung auf Donnerstag 1 Uhr vertagt. Außerdem: zweiter Ergänzungs⸗ etat für 1907 und Etat der Reichsjustizverwaltung.

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Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten. 45. Sitzung vom 17. April 1907, Vormittags 11 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)

.„Ueber den Beginn der Sitzung ist in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden. Das Haus setzt die zweite Beratung des Etats des Ministeriums der geistlichen, Unterrichts⸗ und Me⸗ sähialangelegenheiten im Kapitel „Kunst und Wissen⸗ aft“ fort. u den Ausgaben für die Akademie der Wissen⸗ schaften in Berlin bemerkt Abg. Münsterberg (frs. Vgg.): Die alten Bestrebungen, die auf Schaffung einer Akademie der deutschen Sprache gerichtet sind, haben unseren Kaiser veranlaßt, zum 200 jährigen Jubiläum der Akademie der Wissenschaften drei neue akademische Stellen für Arbeiten auf dem Gebiete der deutschen Sprache ins Leben zu rufen. So ist die Deutsche Kommission“, der die Germanisten Burdach, Röthe und Erich Schmidt angehören, entstanden. Es ist aber dringend erforderlich, daß der Staat seinen Zuschuß auf 30 000 erhöht, denn ihre großen Aufoaben . die „Deutsche Kommission“ mit en bisherigen 15 000 nicht auskommen. z. Abg. Dr. Krüger⸗Marienburg (kons.) spricht sich gleichfalls für die Förderung der Arbeiten der „Deutschen Kommission“ aus, die für die rkenntnis der germanischen Kultur von Bedeutung seien.

Geheimer Oberregierungsrat Dr. Schmidt begrüßt die Anregungen des Abg. Mänfierzerg bemerkt aber, daß die Regierung schon mehr getan

betätigt hat in lichtvollen Darlegungen am gestrigen und heutigen Tage, auch meinen aufrichtigsten Dank auszusprechen. Was nun die heute, wie auch in der Budgetkommission zur Sprache gebrachte Frage der Gestaltung des Etats in der Ausdrucks⸗ weise, der sogenannten Sprache des Etatsentwurfs, anbetrifft, so ge⸗ stehe ich zu, daß in dieser Beziehung gerade meinem Ressort eine be⸗ sondere Verantwortlichkeit obliegt und eine besondere Fürsorge dafür, j daß eine Reinigung dieser Sprache einmal eintritt. Versuche nach v dieser Richtung sind wiederholt gemacht worden. Ich bedauere nur, d daß ich da auf unüberwindliche Hindernisse stoße. Ich bitte, zu be⸗ 0 rücksichtigen, daß schon das Wort „Büro“ jedem, der an die Schreib⸗ weise dabei denkt, eine Gänsehaut erzeugen kann. Aber auf der anderen Seite gibt es eine Menge von Worten, die gar nicht durch deutsche Ausdrücke zu ersetzen sind. (Sehr richtig!) Eine gewisse vis inertiae liegt ja auch in der langjährigen I Gewohnheit. Nun kommt aber noch hinzu, daß eine Menge von Gattungen, um nicht Kategorien zu sagen (Seiterkeit), von Beamten und namentlich des Bureaudienstes, sich gar nicht durch deutsche Ausdrücke ersetzen läßt. Es soll mein Bestreben sein, der Anregung weiter Folge zu geben. (Beifall.) Die einmaligen Ausgaben für Kunst und Wissenschaft werden bewilligt. Es folgt das Kapitel „Technisches Unterrichts⸗

die Technische Hochschule; Zu den Ausgaben für die Technische Ho ule in Berdn, bei denec eine Debatte über das technische Unterrichtswesen stattfindet, 869 der Lrtnacg der Abgg. von Arnim (kons.), Brütt (freikons.), Eickhoff (frs. Volksp.), Dr. Friedberg (nl.), Münsterberg (frs. Vgg.) und Dr. von Savigny (Zentr.) vor: „die Regierung zu ersuchen, auf die Errichtung etats⸗ mäßiger außerordentlicher Professuren an den technischen Hochschulen Bedacht zu nehmen und Dozenten⸗ stellen, für die ein dauerndes Bedürfnis vorhanden ist, in solche Extraordinariate umzuwandeln.“

. Dr. Friedberg empfiehlt kurz diesen Antrag.

Tegr er 5ecrben Oberregierungsrat Dr. Naumann er⸗ widert, daß die Regierung der Tendenz des Antrags freundlich gegen⸗ überstehe; aber es fehle an Mitteln, um diese vfsesas dinana zu schaffen. Von den Lehrern an den technischen Hochschulen entfielen 80 % auf die Dozenten, sdi. snec außerdem in technischen und ädtis Betrieben angestellt seien. S Metebe⸗ Ein Gee der Studierenden an unseren preußischen technischen Hochschulen ist leider nicht zu verkennen. Es wäre aber durchaus irrig, daraus auf ein vermindertes Bedürfnis nach Technikern zu schließen; im Gegenteil, besonders die Elektrotechnik erfordert andauernd und it enr 8 Nie 218 5 1

ulen ist vorläufig nicht zu vermehren, ohl a

88 Uusbor P prüfen. Auf unseren technischen Hochschulen kommt eine Lehrkraft auf 15 Schüler, das sind 50 % mehr als an den Universitäten. Wenn aber irgendwo eine möglichst enge Ver⸗ bindung zwischen Lehrern und Schülern notwendig, ist, so ist dies auf den technischen Hochschulen der Fall. Die Regierung muß also die Lehrkräfte vermehren; die Schaffung von Extra⸗

habe, als Herr Münsterberg annehme, und daß alle Wünsche der „Deut⸗ chen Kommission“ erfüllt seien. Wenn die Kommission weitere Mittel ge⸗ rauche, werde der Anregung des Abg. Münsterberg gern gefolgt

ird vielleicht ein Weg der Abhilfe sein. Ich bitte die de- technischen Hochschulen als Lehranstalten für

v1““

züglie Unterrichtsverwaltung befolgt werden.

werden bewilligt. Der Budgetkommission überwiesen.

mission,

der Grundstücke sei sehr beachtenswert und werde von der

Die Ausgaben für die Technische Hochschule in Berlin Der Antrag von Arnim wird an die

Zu den Ausgaben für das Materialprüfungsamt n Dahlem liegen Petitionen vor von dem Diplomingenieur on Wrochem u. Gen. in Groß⸗Lichterfelde um Umwandlung er Stellen für ständige Assistenten beim veecer cts. der Erhöhung des Gehalts und des dee nenagagecdänf usses

der ständigen Assistenten, sowie von Professor Dalén u. Gen. in Groß⸗Lichterfelde um Gehaltserhöhung für die ständigen Mitarbeiter beim Materialprüfungsamt.

Berichterstatter Abg. Dr. Berndt beantragt namens der Kom⸗

die kaügs. Regierung zur Erwägung, die tere als Material zu überweisen. 3

6 Abg. Hammer kkons.) schließt sich diesem Antrage an und erörtert

m einzelnen die Lage der Assistenten; das Gehalt und der Wohnungs⸗

eldzuschuß reichten nicht aus. Nach den neuen Dienstvorschriften sei E“ dieser Beamten verkürzt worden.

Das Haus beschließt nach dem Antrage der Kommission. Bei 85 für die Technische Hochschule zu t

Abg. Macco (nl.) die Laboratorieneinrichtungen in Aachen, die

Aachen bemänge

noch zu weit zurück seien, um nur einigermaßen den modernen An⸗ zu entsprechen. Die Räume seien so klein, daß nicht ein⸗

mal die nötigen Apparate aufgestellt werden könnten. Die Sammlungen

seien eng zusammengepreßt und viel zu gering, die Zeichensäle seien ungenügend.

Abg. Klausener (Zentr.) tritt gleichfalls für die Verbesserung

der räumlichen Verhältnisse in Aachen ein.

Bei den Ausgaben für die Technische Hochschule zu bemerkt

Münsterberg (frs. Vgg.): Die Hochschule in Danzi hat sich erfreulich entwickelt, sie ist schon von 460 Vollstudenten un 102 Gasthörern besucht, aber der weitere Ausbau der Anstalt ist zum Still stand gekommen, weil die Regierung nicht mehr Mittel zur Verfügung gestellt hat. Ich wünsche besonders noch die Errichtung eines Festigkeitslaboratoriums und einer hydrodynamischen Versuchs⸗ rinne für Schiffsbau. Mit der Erfüllung des letzteren Wunsches zu warten, bis die Angelegenheit der Charlottenburger Versuchs⸗ rinne ganz geklärt ist, würde eine Vertagung auf ganz un⸗ bestimmte Zeit bedeuten. Diese Angelegenheit geht über das soziale Interesse von Danzig hinaus und ist von für Hydraulik und Schiffsbau im allgemeinen. In der Versuchsrinne oll die Theorie von der Bewegung der Flüssigkeiten und ihrem Wider⸗ sein durch den Versuch systematisch ergänzt werden. Eine sol⸗ Anlage würde auch dem Staat erhebliche Einnahmen bringen, wie sie dem Norddeutschen Lloyd 54 000 für Versuche im letzten Jahre eingebracht hat. Der Andrang der Studierenden des Schiffbaues zu der Hochschule in Damdes ist so groß geworden, daß die Regierung mehr Pla affen muß.

br lag, sch Geheimer Oberregierungsrat Dr. Naumann: In Danzig sind Einrichtungen geschaffen worden, um die andere

ochschulen, wie Aachen und Hannover, die Stadt Danzig Hocschn Was die gewünschte Einrichtun der Versuchs⸗ rinne betrifft, so fehlt es uns bis heute noch an einem Ver⸗ messungsmittel; erst jetzt haben die Professoren Vorschläge dafür ge⸗ macht. Das Projekt einer solchen Anstalt würde 600 000 an Einrichtungskosten und vielleicht 40 000 an dauernden Ausgaben

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