1907 / 101 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 26 Apr 1907 18:00:01 GMT) scan diff

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utzvorrichtungen aus Lässigkeit oft gar nicht oder nicht ordnungs⸗ Schut befest nen es sind auch häufig Fälle konstatiert worden, in denen sie diese absichtlich entfernt oder unbrauchbar gemacht haben, weil sie der Arbeit angeblich hinderlich sind. Als bezeichnendes Beispiel für den Leichtsinn und die Gleichgültigkeit der Arbeiter sei erwähnt, daß in einer Tischlerei ein Arbeiter, der einige Wochen zuvor an einer Hobelmaschine den kleinen Finger verloren hatte, an derselben Maschine arbeitend angetroffen wurde, ohne daß er die vorhandene Schutzvorrichtung benutzte. Um ferner zu zeigen, bis zu welcher Grenze die Verständnislosigkeit sogar gegenüber einem der wichtigsten Schutzapparate gehen kann, sei noch ein Vorfall berichtet. In einer Ziegelel hatte der Heizer, ein älterer Mann, das Wasser⸗ standsglas des Dampfkessels ausgeschaltet, um, wie er erklärte, zu verhindern, daß es zerspringe. Auf die Frage, wie oft denn ein Glas springe, erwiderte er verwundert, daß es überhaupt noch nie gebrochen wäre, weil er es ja abesrenh hätte. Die erwiesene Gleichgültigkeit vieler Arbeiter gegen den Unfallschutz läßt sich nur aus der einförmigen mechanischen Bögheftigung, der Abstumpfung gegen die Gefahr und dem Verlangen nach höherem Verdienst erklären, der ihrer Meinung nach bei der meist üblichen Akkordarbeit durch sorgfältige Benutzung der Schutzvorrichtungen geschmälert wird. An Bemühungen, das Verständnis der Arbeiter für die Unfallverhütung durch Belehrungen, Se und Bestrafungen zu wecken und zu heben, hat es von den ver⸗ schiedensten Seiten nicht gefehlt. Gute Erfolge in dieser Hinsicht hat eine Einrichtung gezeitigt, die von einem größeren Hüttenwerk im Regierungsbezirk Trier getroffen worden ist. Dort wird das Ergebnis der aufgestellten Unfallstatistik vorwiegend als Grundlage für die Festsetzung und Verteilung der Jahresprämien an die Meister, Vor⸗ arbeiter und Arbeiter angesehen. Dies geschieht derartig, daß die⸗ jenigen Meister und Vorarbeiter, die innerhalb eines Jahres die wenigsten und leichtesten Unfälle in ihrer Betriebs⸗ abteilung aufzuweisen haben, ebenso wie diejenigen Arbeiter, die sich durch Umsicht und Aufmerksamkeit um die Verhütung von Un⸗ fällen verdient gemacht haben, die höchsten Prämien erhalten. Um⸗ gekehrt wird ben voller Berücksichtigung der größeren oder geringeren Gefährlichkeit in den einzelnen Betrieben bei hoher Unfallziffer die Prämie niedriger bemessen. Wenn sich auch hier und da ein einsichts⸗ volleres Verhalten und eine bessere i des Unfallschutzes in dem zunehmenden Interesse der Arbeiter für die ihnen von den Beamten der Seeren gee den Berufsgenossenschaften und Be⸗ triebsleitungen erteilten Belehrungen bemerkbar macht, so ist es doch bedauerlicherweise Tatsache, daß gerade sie, zu deren Besten die Un⸗ fallverhütung durchgeführt wird, ein nicht unerhebliches Hindernis für ihre fortschreitende Entwicklung bilden.

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über die Vorgänge nicht vorenthalten, und ich habe die Ueberzeugun nen wird verfahren⸗ 8 die jetzt getroffenen Anordnungen eine bessere Kontrolle der 89 sen, werden mir attestieren,

nteresse von Leben und Gesundheit de d. 8 öö 8 r Arbeiter getroffenen be. mit diesem Erlaß der Berginspektion in schmerzlich ist, nach so kurzer Zeit hier wieder über einen (Vienenburg zum - daß 88 Grundsätze die bisher in der Unglücksfall im Bereiche der Königlichen Bergverwaltung h ed, deft. Sorge kwogen, It w. b ch weiterbin befolgt werden richten zu müssen. Ich kann nur hinzufügen, daß wir an agperwaltung 1aeö en des Herrn Abg. in der Bergverwaltung einen derartigen Vorgang als ein " Damit, tns b schwere Niederlage empfinden. Ich wiederhole, was ich schon aus st erledigt. (Bezvboh) d Anlaß des Redener Unfalles, wie ich weiß, in Uebereinstimmung an . Un 5 ¼ Uhr vertagt das Haus die weitere Beratung des den Beamten der Bergverwaltung, gesagt habe: derartige Unglück, Uhtats auf Freitag. 1 fälle dürfen nicht vorkommen. Wenn sie vorkommen, so ist das ein Beweis, daß in den bestehenden Einrichtungen und Organisationen etwas unzulänglich ist, und Sie können versichert sein, ich werde allez daran setzen, dafür zu sorgen, daß diese Unzulänglichkeiten beseitigt werden. Mögen diese Unzulänglichkeiten in den bestehenden Vor⸗ schriften, mögen sie in der Unzulänglichkeit der menschlichen Persönlich. keiten liegen, es wird alles geschehen, was in meinen Kräften steht, um hier Wandlung zu schaffen. Die Herren wissen ja, daß ich eine besondere Kommission in Aussicht genommen habe, welche die ge⸗ samten Verhältnisse der Saarbergwerke prüfen soll; die Herren wissen daß dazu die Vertrauensleute der Arbeiter hinzugezogen werden sollen und ich werde persönlich Gelegenheit nehmen, mich an diesen Verhandlungen zu beteiligen, und alles daran setzen, daß diejenigen Maßnahmen getroffen werden, die die erforderliche Sicher⸗ heit der Bergleute gewährleisten. (Bravo!)

Wenn Herr Abg. Brust bei dieser Gelegenheit aber darauf Bezug genommen hat, daß es bedauerlich sei, daß derartige Untersuchungen immer erst stattfänden, wenn das Unglück geschehen wäre, so möchte ich darauf aufmerksam machen, daß dieser Vorwurf in dem Umfange, wie er ihn hier erhoben hat, gewiß nicht zutrifft. Herr Abg. Bruft und die Herren hier im Hause wissen, daß eine Seilfahrtskommission niedergesetzt ist, die sich mit allen den Maßnahmen beschäftigen soll, die geeignet sind, die Gefahren der Seilfahrt zu verringern. Nach dieser Richtung ist also das Erforderliche geschehen. Daß aker eine Organisation, die Einrichtung des Dienstes hin und wieder einmal versagt, das kann man nicht durch Untersuchungen vorher feststellen, sondern das zeigt sich im einzelnen Falle und muß dann natürlich den Anlaß geben, zu versuchen, auch in diesem Punkte die nötigen Garantien für einen ordnungs⸗ mäßigen Betrieb zu schaffen.

Ich mächte im Anschluß daran nur bemerken, daß ja nicht bloß bezüglich der Seilfahrt, sondern auch s. Zt. bezüglich des Stein⸗ und Kohlenfalles eine derartige Kommission gebildet worden ist, die mit

Sonn⸗ und Festtagen. Zweimal wurden 11 146 (+ 445), drei⸗ oder mehrmal 7021 (+ 892) der gewerblichen Anlagen revidiert. Die Zahl der revidierten Fabriken ꝛc. belief sich auf 67 278 (gegen 1905: + 2926), das sind zwar nur 49,7 % der gesamten fabrikmäßigen Be⸗ triebe, da aber in jenen 1 866 316 (+ 113 590) erwachsene Arbeiter, 421 548 (+† 17591) Arbeiterinnen, 172,455 (J. 12 892) jugendliche Arbeiter (darunter 54 569 [+ 2539] weiblichen Geschlechts) und 1841 (— 74) Kinder beschäftigt waren, umfaßte die Inspektion 2462 160 (+ 143 999) oder 82,5 % der überhaupt gezählten Fabrikarbeiter. Von den Bergbehörden wurden 2157 (+ 106) oder 95 % der revisions⸗ pflichtigen Werke mit 582 260 (+ 22 655) männlichen, 9724 (+ 207) weiblichen, 20 333 (+ 1467) jugendlichen Arbeitern (darunter 664 [+ 23] weiblichen Geschlechts) und 39 († 14) Kindern, zusammen 612 356 t. 24 343) oder 99,9 % aller in Dienst und Lohn stehenden Bergarbeiter revidiert. Die meisten Revistonen erstreckten sich auf den Bergbau, das Hütten⸗ und Salinenwesen (38 966), die Industrie der Nahrungs⸗ und Genußmittel (26 849), die Industrie der Steine und Erden (15 283), der Holz⸗ un Schnttzstoffe (11 341), nächstdem auf das Bekleidungs⸗ und Reinigungsgewerbe (9900), die Metall⸗ verarbeitung (8811) und die Industrie der Maschinen, Werkzeuge, Instrumente und Apparate (8701); es folgen nach der Zahl der Revisionen die Textilindustrie (5757), die chemische Industrie (2555), die Papierindustrie (2444), das Baugewerbe (2442), die Industrie der forstwirtschaftlichen Nebenprodukte, Leuchtstoffe, Seifen, Fette und Oele (2205) und die Lederindustrie (1475). In den 49 759 nicht fabrikmäßigen Betrieben, für die vom Bundesrat besondere Bestimmungen erlassen sind, fanden 8857 Revisionen statt, und zwar wurden 8202 (+ 781) der Unternehmungen mit 21 285 (+ 4684) Arbeitern revidiert. Bei den ermittelten Zuwiderhandlungen gegen die Schutzgesetze und Verordnungen, betreffend die Beschäftigung jugendlicher Arbeiter, ist eine erfreuliche Abnahme festzustellen; die Zahl der Anlagen, in denen Verstöße gegen die Schutzbestimmungen festgestellt wurden, ist von 8015 im Jahre 1905 auf 7551 im Berichts ahre ge⸗ sunken. Immerhin wurden 202 (gegen 1905 + 23) Fälle gesetz⸗ widriger Beschäftigung von Kindern und 1505 (+ 68) Zuwider⸗ handlungen gegen die gesetzliche Beschränkung der Arbeitszeit jugend⸗ licher Personen, die festgesetzte Dauer der Pausen, das Verbot der Nachtarbeit und die Bestimmungen über die Sonntagsarbeit ermittelt und 1357 (+ 66) Personen bestraft, während noch 46 Straf⸗ verfahren schweben. Wie aus den Berichten der Gewerbe⸗ inspektoren hervorgeht, ist die Darchführung der Bestimmungen des Kinderschutzgesetzes unter der ständigen Mitwirkung der Lehrerschaft und seit der schärferen Ueberwachung durch die Polizeibehörden wesentlich gefördert worden. Die erzielten Erfolge dürften sich noch erhöhen, wenn eine Maßregel, die im Regierungsbester Düsseldorf auf Anordnung der Regierung getroffen worden ist, allgemeine Geltung erreichen würde. Dort müssen die in jeder Volksschulklasse über sämtliche gewerblich beschäftigten Kinder geführten Verzeichnisse, die auch Angaben über die Arbeitsstelle, die Arbeitszeit und die Art der Beschäftigung enthalten, mit gutachtlichen Aeußerungen der Schulleiter monatlich den Ortsbehörden und vierteljährlich den ewerbeinspektoren zur Kenntnis⸗ nahme übermittelt werden. Diese Maßnahme hat trotz der kurzen Zeit ihrer Wirksamkeit zur Aufdeckung einer großen Zahl von Fällen ge⸗ setzwidriger Kinderbeschäftigung geführt und den Beamten der Gewerbe⸗ inspektion auch die Möglichkeit geboten, die Zurückziehung unrichtig ausgestellter Arbeitskarten zu veranlassen. Vor allem sind die günstigen Resultate des Kinderschutzes aber dem tatkräftigen Vorgehen der

Acker für untauglich hält, nur für gewisse Zeit als Acker benutzt wird und dann wieder in Wiese verwandelt wird. Das ist mir von dem Herrn Oberlandstallmeister so mitgeteilt worden. Dieser Wechsel ist notwendig, weil die Wiesen im allgemeinen auf lange Zeit nicht vorhalten, sondern weil immer eine gewisse Zwischenkultur durch Acker⸗ bau notwendig ist.

Ob es möglich sein wird, die Kaltblüter abzuschieben nach einem andern Ort und dort ein neues Gestüt für sie zu gründen, das ist eine Frage, über die ich natürlich keine Auskunft geben kann. Ich werde sie prüfen, mache aber darauf aufmerksam, daß ein neues Landgestüt ganz erhebliche Kosten verursacht; die Kosten würden sich auf viele Hunderttausende belaufen.

Abg. von Dirksen Cgütan⸗

8 8 8 gebnis der Untersuchung hier zu fällen nicht in der Lage bin.

bin ich imstande, als wohl feststehend hier folgendes mitzuteilen. Der Mathildeschacht ist ein von den übrigen Schächten der Gerhardgrube etwas entfernt liegender Schacht, der in erster Linie den ausziehenden Wettern dient und im übrigen für einen Teil der Beleg⸗ schaft zur Ein⸗ und Ausfahrt benutzt wird. Den Zwecken der Produkten⸗ förderung dient der Schacht nicht; es werden nur gelegentlich die Speisekohlen für die unmittelbar daran gelegenen maschinellen An⸗ lagen und ab und an einige Wagen mit Bergen in diesem Schacht gefördert. Mit Rücksicht auf diese geringe Beanspruchung der Förder⸗ anlage hat man nicht ein Rundseil, wie es meist bei der Produkten⸗ und Menschenförderung geschieht, zur Anwendung gebracht, sondern ein sog. Bandseil. Der Unterschied in der Handhabung besteht im wesentlichen darin, daß sich beim Rundseil die Touren auf einer Trommel neben⸗ einander legen, während sie sich beim Bandseil aufeinander legen. Es ist bei der Konzession für dieses Seil eine bestimmte Liegezeit nicht vorgeschrieben worden, entsprechend den im Oberbergamtsbezirk Bonn bestehenden Vorschriften. Dagegen ist bestimmt worden, daß das Seil erstens der üblichen täglichen Revision vor Beginn der Morgenschicht unterzogen werden soll. Es ist ferner bestimmt worden, daß vor Beginn der Menschenförderung ein sogenanntes Probetreiben mit einer entsprechenden Materialbelastung vorgenommen werden soll. Und es ist endlich die auch bei anderen Seilen übliche periodische Prüfung vorgeschrieben, die darin besteht, daß man von dem oberhalb des Korbes befindlichen Stück des Seiles ein Stück abhaut, dieses in seinen einzelnen Teilen einer Belastungsprobe und einer Probe auf die Biegungsfestigkeit unterwirft und dann feststellt, ob das Seil an dieser Stelle noch die vorgeschriebene Sicherheit bietet, d. h. ein entsprechendes Gewicht zu tragen imstande ist. Der Grund dieser Bestimmung ist der, daß man im allgemeinen annimmt und das trifft wohl für die Rundseile zweifellos zu, daß das Seil am stärksten beansprucht wird unmittelbar über dem Förder⸗ korb, weil es dort dauernd Stauchungen und einem ruckweisen Zug ausgesetzt ist, wenn es aufgewickelt wird. Nun ist festgestellt, daß die vorgeschriebene Prüfung der eben er⸗ örterten Art zuletzt am 19. Februar, also nicht ganz 4 Wochen vor dem Unglücksfall, stattgefunden hat, und daß diese Prüfung mehr als die vorgeschriebenen Sicherheiten ergeben hat. Nach dieser Richtung ist also nichts verfehlt. Richtig ist von dem, was Herr Brust angeführt hat, ferner, daß ein Arbeiter beim Schmieren des Seils darauf aufmerksam gemacht hat, daß einige Drähte gerissen gewesen sind, daß aber der verantwortliche Maschinenwerkmeister dieser Meldung keine Bedeutung beigelegt und die Weiterbenutzung des Seiles gestattet hat. Ich bemerke dazu, daß nach allen mir vorliegenden Sachverständigen⸗ gutachten vom technischen Standpunkt gegen dieses Verfahren Ein⸗

und die Herren, die im Saarrevier Bescheid daß sie auf das gewissenhafteste befolgt

gru

ons.) bittet den Minister, trotzdem den Wunsch in wohlwollende Berücksichtigung zu ziehen, und tritt auch seinerseits für die Hebung der Fehelutgact ein. Weiter empfiehlt er Maßnahmen, um im Interesse der kleinen Züchter die Preise für

die Remonten zu steigern. Dazu gehöre auch die Gewä 1 zinsfreien Darlehen an Zuchtvereine. Gewährung von

Abg. Or von Sapigny(Zenkr.) befürworler Schaffung eines Fonds 5 Unterstützung der Stationshalter auf den Ge fabaf wein de Fonn⸗ ostspielige bauliche Veränderungen zugemutet würden.

Abg. Engelbrecht führt aus, daß die im Interesse der Pferde⸗ zucht ausgeworfenen Mittel so verwendet werden, daß 88 F.Pierhe⸗ der Pferdezuchtvereine dabei möglichst zur Geltung komme. Die Remontezucht müsse noch durchaus gehoben werden.

Darauf wird die Debatte geschlossen und der Etat d Gestütverwaltung bewilligt. geschoff 6

„Um 4 ½ Uhr geht das Haus zum Etat der Berg⸗, Hütten⸗ und Salinenverwaltung über.

Abg. Brust (Zentr.): Bei der zweiten Etatsberatung hat uns der Minister endgültige Auskunft über das schwere Unglück auf der Reden⸗Grube noch nicht geben können, weil die ÜUntersuchungen darüber noch nicht abgeschlossen waren. Bald darauf, am 16. März, ereignete sich auf Klein⸗Rosseln in Lothringen wieder ein Gruhen⸗ unglück durch schlagende Wetter, wobei über 80 Bergleute den Tod fanden, und am selben Tage fand auf dem Mathilden⸗Schacht im Saargebiet der Seilbruch einer Förderschale statt, was 22 Bergleuten das Leben kostete. Im Herrenhause hat der Oberberghauptmann von Velsen in einer Erklärung zugegeben, daß das Seil an der Bruch⸗ stelle schadhaft gewesen sei, daß es aber nicht erwiesen sei, ob diese Bruchstelle auf Fehler in der Seilkonstruktion zurückzuführen sei. Nach den Bestimmungen sollen Seil und Seilscheibe jeden Morgen von den Beamten nachgesehen werden; von verschiedenen Seiten ist nun ausgesagt worden, daß am Morgen des Unglücks der Beamte die Seilscheibe gar nicht bestiegen hat, es soll auch konstatiert sein, daß bereits vier Wochen früher fünf Fäden an dem Seil zerrissen waren. Es hat sich eben auch hier wieder gezeigt, daß Seilrevisionen sehr lax vorgenommen werden, was aber, wie fast überall, nachträglich kaum wird festgestellt werden können. Jetzt, nach dem Unglück, soll wieder alles mögliche geschehen; aber müssen denn immer erst solche Massenunglücke vorkommen, ehe man Vorkehrungen trifft? Bei dem Unglück, das sich einige Tage darauf

Statistik und Volkswirtschaft. gin⸗ und Ausfuhr von Zucker vom 11. bis 20. April 1907. Einfuhr Ausfuhr im i

m Spezial- Spezial⸗ handel handel

dz rein

gabrauchszucker (raffinierter und dem raffi⸗ Paierten gleichgeste

eer Zucker) (176 asi) Rohrzucker

2 n Veredelungsverkehr

Danncger: Kristallzucker (granulierter) (176 b) Rübenzucker: Stangen⸗ und Würfel⸗ zucker (176 G sbenzucker: gemahlener Melis (17631) —— Stücken⸗ und Krümelzucker 90 emahlene Ra

übenzucker: stenzuger. Hrotzucker (176 g) Rübenzucker: v (176 h) Rübenzucker: Kandis (1761) Anderer Zucker (176 k/ )n . Rohrzucker, roher, fester und füüffäger (176 k). Rübenzucker, roher, fester und flüssiger (1761) Anderer fester und flüssiger Zucker (flüssige Raffinade einschließlich des Invertzucker⸗ 8 878 2 abläufe (Sirup Me üllmassen und Zucker Sirup, 2 1 e), Melassekraftfutter; Rübensaft, Ahorn⸗ saft (176 n) Zuckerhaltige

Aufsicht:

Gesamtgewicht Menge des darin enthaltenen

285 184 55

155 591

118 069

11 584 8 342

11 004 3 332

1 120

1 898 242 173 907

173 901

twicklung der Bevölkerung und Volkswohlfahrt Entn 8 im Königreich Bacsfen

Die Fortschritte der deutschen Volkswohlfahrt lassen sich in wenigen Fartsche Staaten so genau nachweisen, wie im —— Sachsen, weil in diesem Lande die Sparkassen⸗ und Einkommensteuer⸗ statistik stets sehr eingehend gewesen ist. Der soeben erschienene Jahrgang 1907 des „Statistischen Jahrbuchs für das König⸗ reich Sachsen“ bietet eine Fülle von Material über alle sächsischen Bevölkerungs⸗ und Wohlfahrtsverhältnisse. Die Volks⸗ zählungen in den Jahren von 1864 bis 1905 ergaben für 1864: 2 337 192 Einwohner, 1867: 2 423 586, 1871: 2 556 244,

in Westfalen ereignete, ist ja ohne weiteres zuzugeben, daß die Berg⸗ leute, die dabei den Tod fanden, die Förderschale verbotswidrig benutzt hatten; aber ich habe es bei meiner früheren praktischen öfter erfahren, daß auch selbst die Bergbeamten diese verbotenen Förder⸗ schalen benutzen, was auch auf dieser Grube geschehen sein soll. Zur Vermeidung der Unglücksfälle müssen wir eben die so oft geforderte gesetzliche Einführung der Kontrolle durch Bergarbeiter verlangen. Redner verliest sodann einen Erlaß der Bergwerksinspektion in Vienenburg, in welchem den Bergleuten dringend geraten wird, nicht dem Bergarbeiterverbande beimtreten, da es sehr unwahrscheinlich sei, daß die Mitglieder für ihren Beitrag jemals entsprechende Gegen⸗ leistungen erfahren würden, und weil durch den Zutritt leicht das bisherige gute Verhältnis zwischen Behörden und Arbeitern sich lockern könne, und fährt fort: Dieser Erlaß ist doch insofern sehe verwunderlich, als selbst der Reichskanzler seinerzeit es ehr bedauert hat, daß die Grubenbesitzer direkte Verhandlungen mit der Siebenerkommission des Verbandes abgelehnt haben; wie kommt eine nachgeordnete Behörde daher jetzt zu einer solchen Haltung? Auch wenn die Arbeiterausschüsse bestehen, so können diese einmal peersagen, und deshalb schadet es nichts, wenn man auch mit anderen ARrbeiterorganisationen verhandelt. Es scheint ein etwas scharfer Wind in der Regierung zu wehen; der Kultusminister verbietet den Lehrern, mit Abgeordneten in Verbindung zu treten, und eine dem Handels⸗

minister nachgeordnete Behörde will die Arbeiter von ihren Organi⸗ sationen abhalten.

Minister für Handel und Gewerbe Delbrück:

8 Meine Herren! Der Herr Abg. Brust wünscht zunächft Au kunft über den Fortgang der Untersuchung in Sachen des Gruben⸗ unnglücks von Reden. Ich habe damals den gesamten mir bekannten Inhalt der Akten vorgetragen und bemerkt, daß allerdings die Staats⸗ anwaltschaft die Angelegenheit noch nicht als erledigt ansehe, sie weiterhin verfolgen werde, und daß diese Verfolgung eventuell neue, für die Beurteilung des Vorfalls wichtige Momente zu Tage fördern könne. Im Anschluß daran hat der Herr Abg. Marx eine Anzahl vpon Leuten namhaft gemacht, die in der Lage sein würden, Auskünfte zu geben, die abweichen von den mir damals bekannten Aussagen sämtlicher zur Sache gehörten Bergleute. Ich habe diese Leute vernehmen lassen und die Vernehmungen der Staatsanwaltschaft zugänglich gemacht. Von den benannten Zeugen hat nur einer eine, von den Angaben der vorher gehörten Leute abweichende Aussage gemacht soweit meine Information geht —, die dahin ging, daß an einer in der Nähe der Unfalls⸗ stelle belegenen Stelle der Grube Schlagwetter in solcher Stärke be⸗ obachtet seien, daß sie in der Lampe geschlagen hätten, und das trotz⸗ dem eine Zurückziehung der Belegschaft nicht erfolgt sei. Diese Aus⸗ sage liegt der Staatsanwaltschaft vor. Was der Staatsanwalt weiter daraufhin veranlassen wird, weiß ich nicht. Inwieweit sie sich mit den übrigen Aussagen wird in Einklang bringen lassen können, kann ich heute nicht übersehen. Selbstverständlich wird, wenn in diesem Punkte ein Verstoß des betreffenden Beamten gegen die bergpolizei⸗ lichen Vorschriften nachgewiesen werden sollte, abgesehen von einer eventuellen kriminellen Ahndung, disziplinarisch mit aller Schärfe gegen den betreffenden Beamten vorgegangen werden.

Im übrigen erscheint heute eine auf Grund des amtlichen Materials gefertigte Darstellung des Unglücks und seiner vermutlichen Ursache, in der in meinem Ministerium herausgegebenen Zeitschrift für das Berg⸗, Hütten⸗ und Salinenwesen, durch die das, was bis jetzt über die Sache authentisch und zweifelsfrei bekannt ist, der Oeffent⸗ lichkeit zugänglich werden wird.

Ein weiteres bin ich nach Lage der Verhältnisse zu meinem Be⸗ dauern heute zu sagen nicht in der Lage; denn die Akten ruhen bei der Staatsanwaltschaft. Ich muß deren weitere Schritte abwarten.

Was nun den bedauerlichen Unfall auf dem Mathildenschacht der Gerhardgrube betrifft, so liegen die Dinge hier auch so, daß die Untersuchung noch nicht abgeschlossen ist, daß die Akten sich bei der Staatsanwalt⸗

ätigkeit

wendungen nicht zu erheben sind. Es hat sich gehandelt um drei von 192 zu einem Seil verarbeiteten Drähten, und die Sachverständigen kommen alle zu dem Ergebnis, daß die Verletzung so weniger einzelner Drähte die Trag⸗ und Leistungsfähigkeit des Seiles nicht beeinträchtigt. Das Unglück hat sich dann ereignet am 16. März bei dem zweiten Treiben. Das erste Mal waren nur 11 Leute im Korb gewesen und die Fahrt war glücklich von statten gegangen; als die volle Belastung von 22 Personen eintrat, stürzte der Korb infolge Bruches des Seiles in die Tiefe. Die Untersuchungen haben ergeben, daß das Seil nicht an der Stelle, wo es vorschrifts⸗ mäßig geprüft ist, sondern etwa 90 m oberhalb schwach gewesen ist; die einzelnen Drähte waren abgeschliffen und in ihrer Widerstands⸗ fähigkeit so reduziert, daß man sie an einzelnen Stellen ohne Mühe mit der Hand brechen konnte, sodaß das Seil an dieser Stelle zweifellos die vorschriftsmäßige Sicherheit nicht bot.

Ueber die Ursache dieser schadhaften Beschaffenheit schweben noch die Erörterungen, und die Meinungen der Sachverständigen gehen auseinander. Die einen. sind der Meinung, daß die Ueberbeanspruchung des Seiles an dieser Stelle darauf zurückzuführen ist, daß sich die einzelnen Touren des Seiles beim Auf⸗ und Abwickeln aneinander reiben und dadurch die Drähte des Seiles angegriffen werden. Andere Sachverständige geben andere Ursachen an, auf die ich hier im einzelnen nicht eingehen will. Wieder andere sind der Meinung, daß die zu weiche Beschaffenheit des Drahtes die Ursache der Beschädigung an dieser Stelle sein könnte. Es befinden sich Stücke des Seiles zur Zeit bei dem Materialprüfungsamt in Charlottenburg zur Prüfung. Das Gutachten dieser Behörde wird abgewartet werden müssen, ehe man ein Urteil über die letzten Ursachen des Seilbruchs abgeben kann. Aus den Ausführungen ergibt sich, daß den zunächst ver⸗ antwortlichen Maschinenwerkmeister wohl keine Verantwortung trifft, wenn er das Seil trotz der ihm seinerzeit von dan Arbeitern gemachten Meldung weiter benutzte. Dagegen muß ich zu meinem Bedauern feststellen, daß der Steiger, dem die tägliche Revision des Seiles oblag, diese Revision zweifellos nicht mit der vorgeschriebenen Regel⸗ mäßigkeit vorgenommen hat, und daß, soweit ich bis jetzt habe fest⸗ stellen können, eine solche Revision innerhalb der letzten fünf Tage vor dem Unglück zweifellos nicht vorgenommen ist. Ich muß ferner feststellen, daß es von seiten dieses Beamten unterlassen ist, das vor⸗ geschriebene Probetreiben vorzunehmen. Es hat also auch dieses Probetreiben an dem Tage des Unglücks nicht stattgefunden.

Meine Herren, es kann hier uneroͤrtert bleiben, ob, wenn diese vorgeschriebenen Maßnahmen von seiten der Beamten tatsächlich erfolgt wären, das Ungkück vermieden worden wäre oder nicht. Herr Brust, ich meine, das kann mir insofern gleichgültig bleiben, weil zweifellos schwere Verfehlungen eines Beamten festgestellt sind, die an sich geeignet sein können, die zum Schutze der Belegschaft ge⸗ troffenen Anordnungen illusorisch zu machen und die zu ahnden selbst⸗ verständlich meine Pflicht ist. Der Mann ist bereits vom Dienst suspendiert und es ist die Disziplinaruntersuchung gegen ihn eingeleitet worden. Es wird sich nur noch darum handeln, ob er infolge eines richterlichen Spruches oder durch Spruch der Disziplinarbehörde seines Amtes entsetzt werden wird.

Ich habe aber auch ferner festgestellt, daß der diesem Steiger unmittelbar vorgesetzte Obersteiger die Kontrolle des ihm unter⸗ gebenen Beamten nicht mit der nötigen Sorgfalt ausgeübt hat, und ich habe meinerseits die Bestrafung dieses Beamten bereits an⸗ geordnet. Ich habe ferner die Ueberzeugung, daß die höheren Vor⸗ gesetzten im vorliegenden Falle ihre Untergebenen nicht mit der nötigen Umsicht kontrolliert haben, und habe bereits Vorsorge getroffen, daß

schaft befinden, und daß ich also ein endgültiges Urteil über das Er⸗

ihren Beratungen jetzt zu Ende gekommen ist. Ich hoffe, daß wir in nicht allzu ferner Zeit in die Lage kommen werden, die Früchte dieser Beratungen in die Praxis umzusetzen. .

Herr Abg. Brust ist dann auf einen Unglücksfall eingegangen, der sich auf einer Privatzeche im Ruhrgebiet ereignet hat. Er hat speziell darauf hingewiesen, daß der Unglücksfall dadurch erfolgt sei, daß die betreffenden Arbeiter zwar verbotswidrig eine Förder⸗ einrichtung benutzt hätten, daß aber unter allen Umständen Maß⸗ nahmen getroffen werden müßten, um eine derartige verbotswidrige Benutzung zu verhindern, und daß speziell auch verhindert werden müßte, daß die Beamten bestimmungswidrig sich der⸗ artiger verbotenen Beförderungsmittel bedienten. Es ist Herm Abg. Brust zuzugeben, daß es ein grober Unfug ist, wenn die Beamten, ohne durch die Anforderungen des Dienstes genötigt zu sein, eine derartige verbotene Förderungseinrichtung benutzen und dadurch den Arbeitern selbst ein schlechtes Beispiel geben. Es wird in dieser Beziehung ja nur durch eine verstärkte Kontrolle der betreffenden Beamten Wandel geschaffen werden können; es wird aber auch zu prüfen sein, ob man nicht derartige Beförderungsmittel moöglichst zur Seilfahrt einrichtet. Es schweben nach dieser Richtung hin berxeits Erörterungen, mit denen das Oberbergamt beauftragt ist.

Der Herr Abg. Brust hat dann an seine Ausführungen erneut mir gegenüber den Wunsch geknüpft, ich möge dafür sorgen, daß die Einrichtung der Arbeiterkontrolleure allenthalben und gesetzlich ein⸗ geführt würde. Meine Herren, ich habe in der ersten Lesung ein⸗ gehend die Gründe auseinandergesetzt, weshalb ich mich nicht in der Lage befinde, eine gesetzliche Einführung dieser Einrichtungen zu empfehlen. Die Herren werden aber umgekehrt aus dem, was bereits in den Königlichen Gruben eingerichtet war, und was ich inzwischen ange⸗ ordnet habe, ersehen haben, daß ich versuchen werde, festzustellen, in welchem Umfange mit derartigen Einrichtungen gewirtschaftet werden kann, von ihrer Bewährung wird es abhängen, ob eine gesetzliche Regelung möglich ist. Für heute und für die nächste Zeit kann ich meinerseits eine gesetzliche Einführung der Grubenkontrolleure nicht empfehlen. Die Gründe habe ich bei einer früheren Gelegenheit aus⸗ giebig geäußert.

Der Herr Abg. Brust ist dann auf eine Verfügung der Koöͤnig⸗ lichen Berginspektion in Vienenburg gekommen, von der er annimmt, daß sie sich mit den reichsgesetzlichen Vorschriften über das Koalitions⸗ recht nicht vereinbaren läßt, daß sie auf eine scharfmacherische Richtung im Bereich der Bergverwaltung zurückzuführen sci, und daß sie mit Erklärungen im Widerspruch steht, die ge⸗ legentlich früher an anderer Stelle abgegeben seien. möchte den Herrn Abg. Brust daran erinnern, daß in diesen Punkte ich sowohl wie mehrere meiner Amtsvorgänger regelmäßig sich dahin geäußert haben: wir sind nicht in der Lage, einem Arbeiter ins Herz zu sehen und ihn auf seine politische Ueberzeugung zu prüfen; wir sind selbstverständlich nicht in der Lage, einen Arbeiter in der Aus⸗ übung seiner staatsbürgerlichen Rechte zu behindern und sind dem⸗ entsprechend auch nicht in der Lage, einem Arbeiter die Beteiligung an einem Verein oder an einer Organisation zu verbieten, es sei denn, daß diese Organisation in ihren Zielen mit den Grundlagen unserer Staats⸗ und Gesellschaftsordnung unvereinbar ist. Daß die christlichen Gewerkschaften mit den Grundsätzen unserer Staats⸗ und Gesellschäfts⸗ ordnung nicht unvereinbar seien, habe ich nicht bloß in diesem Jahle, sondern schon im vorigen Jahre anerkannt. Ich habe aber bei jeder dieser Gelegenheiten darauf aufmerksam gemacht, daß ich genötigt sein würde, diejenigen Mitglieder der Belegschaft zu entfernen, die sich durch eine Agitation gegen die Grubenverwaltung,

wahre und beschimpfende Aeußerungen über die Beamten der G

in ihrer Stellung unmöglich gemacht hätten. (Sehr richtig! bei⸗ 8

diese Kontrolle in Zukunft wirksamer ausgeübt wird als bisher. Ich habe auch den hier in Betracht kommenden Beamten meine Meinung

Nationalliberalen.) Diese Grundsätze, die sich mit denen meiner Amtsvorgänger decken, bestehen auch noch heute; nach diesen 12

Berlin, den 26. April 1907.

3 Kaiserliches Statistisches Amt. 8 van der Borght.

Die Gewerbeinspektion in Preußen im Jahre 1906.

Die wirtschaftliche Hochkonjunktur und der auf allen Gebieten industrieller vtschatt regsame Unternehmungsgeist haben nach den Be⸗ richten der Königlich preußischen Regierungs⸗ und Gewerberäte im verflossenen Jahre eine beträchtliche Reihe neuer gewerblicher Grün⸗ dungen ins Leben gerufen und eine wesentliche Erhöhung der Arbeiter⸗ uhl zur Folge gehabt. Es wurden in den der Gewerbeinspektion unterstehenden Fabriken und diesen gleichgestellten Anlagen, deren Zahl sich von 129 823 im Jahre 1905 auf 135 369 im Berichts⸗ ahre vermehrt hatte, 2 986 173 (gegen 1905: + 147 248) süee beschäftigt, und zwar 2 228 613 (+ 103 653) er⸗ wachsene männliche Arbeiter, 538 310 (+ 28 348) er⸗ a- Arbeiterinnen, 216 904 (+ 15 253) jugendliche Arbeiter von 14 bis 16 Jahren, darunter 73 494 (+. 4440) weiblichen Geschlechts, und 2346 (— 6) Kinder unter 14 Jahren. In 49 759 (+ 10 978) gewerblichen Betrieben, die nicht zu den Fabriken gerechnet werden, aber auf Grund der vom Bundesrat gemäß § 120 e der G.O. getroffenen Bestimmungen zu beaufsichtigen sind, betrug die Zahl der Arbeiter 118 527 gegen 78 180 im vorigen Jahre und in den 2271 (1905: 2196) unter der Aufsicht der Bergbehörden stehenden Bergwerken, Salinen und Aufbereitungsanstalten 612 910 gegen 589 079 im Jahre 1905. Die Verteilung der revisionspflichtigen ewerblichen Anlagen sowie der in ihnen beschäftigten erwachsenen rbeiter und Arbeiterinnen, der jugendlichen Arbeiter und Kinder männlichen und weiblichen Geschlechts auf die einzelnen Industrie⸗ gruppen ist aus folgender Tabelle ersichtlich:

Anzahl

87 8

1—

lichen Arbeiter ndlichen iter von

8.

lichen Anlagen 14—16 Jahren 0

Arbeiterinnen

männ p.

Industriezweige

Zahl der gewerb⸗ 8

unter 14 Jahren

Bergbau, Hütten⸗, Salinenwesen, Torf⸗ gräberei.

Steine

3 788 463 Industrie der üaterracheig

333 007 281 279

8 S 2 988

und Erden. 16 063 10 057

Industrie der Maschinen, Werkzeuge, Instru⸗ mente und Apparate Chemische Industrie. Industrie der gfor wirtschaftlichen Neben- F 1 LEeheer. Feanthe 8 8

eifen, Fette, Oele 8

—. 2 099 37 717 1 277

und Firnisse. vendrafflr 8 6 694 173 555 33 805 1 821 45 329 7 981

apierindustrie. Heeras 1 1 414 37 907 3 015

Beeefmdaftrie, Han. und Schnitzstoffe. 13 999 181 886 12 328 40 198 235 835 19 808 26 344 47 155 25 028

7 761 1 509

451 797 69 266

11 226 74 629

132 303 188

21 127

Industrie der Nahrungs⸗ und Genußmittel. Baugewerbe. 8 2 749 64 189 280 4 328 olygraphische Ge⸗ 8 wnisc . . .63 759 60 925 17 658 9 584 Foönftige Industrie⸗ revierbeamten hat im Berichtsjahre eine wesentliche Steigerung gegen⸗ über dem ö“ Jahre erfahren. Es wurden in den Fabriken, in den diesen gleichgestellten Anlagen, den Bergwerken und Salinen

Bekleidungs⸗ und zweige 185 3 108 1 275 362 140 845 Revisionen gegen 131 505 im Jahre 1905 vorgenommen,

Gewerbeaufsichtsbeamten zu danken, klärend 8 warnend auf die beteiligten fortgesetzter Zuwiderhandlung auch mit der nicht zögerten. Zuwiderhandlungen Beschäftigung von Arbeiterinnen älle betrafen Uebertretungen formeller, Füne höte Schutzvorrichtungen. Wie bei

der Gewerbeordnung eingetreten. Die meisten

ermittelt, nächstdem im Bekleidungs⸗

den Betrieben zur und in der Textilindustrie. widerhandlungen stattfanden, Zahl der bestraften Personen au

rbeit, d. h. einer täglichen Beschäftigung 5 Sonnabenden 10 Stunden, beblich

572 (— 17) Betriebe mit. 36854 (— 885 (— 88) Fällen und an Sonnabenden mit 12 646 (— 1097) Arbeiterinnen in 42

willigungen sind die sogenannten stille Zeiten mit Ueberhäufung von die Unternehmer zur Zeit auskommen können, mit den

wegen Zuwiderhandlung gegen ordnung sei ein von Wunsch genannt. Fesehgebünggey arats, der nach werblichen und sozialen

der Verordnungen und Nachweisungen,

Uebersicht ganz erheblich. Bei den inspektoren werden vielfach Aushänge trieb durchaus keinen Bezug haben. Wird

flüssige Bestimmungen aus, gerichtlich 8 großen Zahl der Aushänge das, mehr herauszufinden vermöge. 5 ipesnen Se angepaßt sei, daß sie den Inhalt der 2 Die Zahl der gemeldeten Unfälle

Die Arbe

wird vielfach auf das zuverlässiger g. Verfolgung von Entschädigungsansprüchen Unfaͤlle zurückgeführt. Soweit es sich

nachgewiesen werden; es muß aber betont w Fälle von den ÜUmfange gemeldet worden sind rung erfahren haben wie die leichten Von fortschreitenden gewerblichen Entwicklung Arbeit und der Hercgzisbung ungeübter

läßt das Interesse und das Verständnis der für die Unfallverhütung im allgemeinen n. Erstere kommen den Aufforderungen der der Regel bereitwillig nach, doch berufen

auftragten der Berufsgenossenschaften oder Grund des § 120 a der Gewerbeordnung Gewerbeinspektoren keit zu bestreiten,

sodaß eine weilen nicht zu

vermeiden ist.

selbst. Maßnahmen zu ihrem vorrichtungen gegen Unfälle verlangten, oder nicht vggeshact sind, ist nur ihrer Mehrzahl stehen die Arbeiter den

Reinigungsgewerbe. Die Revisionstätigkeit der Seweeb igdeeeghen und Berg⸗ darunter 2034 (gegen 1905: 156) bei Nacht und 4064 (+ 213) an

hinderung ziemlich gleichgültig gegenüber,

die mündlich und schriftlich auf⸗ Anrufung des Strafrichters gegen die gesetzlichen Bestimmungen über die

356 egen 4369 i re 1905 festgestellt; 2459 1“ 1060 145) Uebertretungen den jugendlichen Arbeitern ist

auch hier ein erheblicher Rückgang der Verstöße gegen die Bestimmungen

ä. er Kleider⸗ und Wäschekonfektion und in den Ziegeleien iefecha cn 88 Reinigungsgewerbe, in der Industrie der Nahrungs⸗ und Genußmittel, in den Meiereien und Sterilisierung von Milch, Die Zahl der Betriebe, belief sich auf 3383 (— f 88 sa 29), außerdem werden noch 14 schwebende Strasverfahren aufgeführt. Sbn Geschästslage ist auch der Umfang der bewilligten Ueber⸗

von den Verwaltungsbehörden. an Wochentagen außer Sonnabend für

8 ber die normale Arbeitszeit genehmigt. An diesen Be⸗ 1. 8 Saisonindustrien, in denen ganz uftröhen abwechseln, sodaß

der Saison n ö höchsten Stundenzahlen beteiligt. Mit Rücksicht auf die immer noch zahlreichen die Bestimmungen der Arbeitgebern und Arbeitern gleichmäßig gehegter Er zielt auf Vereinfachung des komplizterten und nach auf dem Gebiete der ge⸗ Gesetzgebung acsh, ist. e ng gebracht werden müssen, erschwert jedem Beteiligten die Ixöö“ 1 Revisionen durch die Gewerbe⸗ vorgefunden, die auf den Be⸗

Fällen nach dem Grunde gefragt, so erklärt er, 89 5 9 k beh ptet, daß er aus der

t de; auch wird wohl behauptet, daß e Etaft wene 8 was für sün Betrieb zutreffe, nicht

oft so üg ihrem Aushänge n

wieder erheblich gewachsen. Dieses ständige gewordene

um leit Erwerbsunfähigkeit handelt, kann das ohne we

Todesfällen abgesehen —, prozentual

bedauerliche Tatsache als die natürliche Begleiterscheinung der mit der rbeitskräfte bezeichnet. Auch

Unfallverhütungsvorschriften und auf angebliche Aeußerungen von

hinsichtlich ihrer Notwendigkeit oder Zweckmäßig. zwangsweise

Eine der Arbeiter bei der Unfallverhütung in dem Schutze

selten beobachtet worden.

1875: 2 760 586, 1880: 2 972 805, 1885: 3 182 003, 1890: 3 787 688 und 1905: 4 508 601 Einwohner. Unter den Kennzeichen günstiger Wohlfahrtsverhältnisse steht das Wachstum der Bevölkerung an erster Stelle. Nur wenige Staaten von dem geringen Flächeninhalt Sachsens und mit einer schon so dichten Bevölkerung können auf eine ähnliche Vermehrung blicken, die auf einen günstigen lu tand der Erwerbs⸗ verhältnisse und auf einen hohen Gewerbefleiß der Bewohner schließen läßt. Der große Bevölkerungszuwachs in Sachsen rührt her teils von dem Ueberschuß der Geburten über die Sterbe⸗ fälle, teils von der ganz erheblichen Einwanderung aus den um⸗ liegenden deutschen Staaten und auch aus nichtdeutschen Ländern, während die Aus Sachsen die niedrigste Ziffer deutschen Staaten zeigt. der Bevölkerung ist das Anwachsen der Sparkasseneinlagen als ein zweites Hauptkennzeichen der Volks⸗ wohlfahrt herverae e. 1 stchii 2 Sparkassen zeigen in der 5 bis 19 olgende Entwicklung: Zeit von 1865 bi g vfalunge Guthaben guthaben auf den der Einleger Kopf der in 1000 laesce eah

36,4 46,1 95,5 114,7 137,2 167,4 197,1

Kreise einwirkten und bei

wurden

im vergangege

—] wurden

in den Buchdruckereien in denen Zu⸗ 661) und die anhaltend

Trotz der Ein Spar⸗

ahl kassenbuch kommt Jahre der Becleger 29* Bewohner 394 234 475 272 733 951 909 787 1 274 542 1 606 650 1 942 533 2 337 41 222,1 2 753 511 1 331 342 297,1 8 Die vorstehenden amtlichen Zahlen zeigen, daß in Sachsen im Jahre 1865 jeder sechste, im Jahre 1895 schon jeder zweite Ein⸗ wohner ein Sparkassenbuch hatte, während im Jahre 1905 ein Spar⸗ kassenbuch sogar auf je 1,62 Einwohner kommt. In keiner Periode ist aber die Steigerung der Einlegerzahl und der Guthaben so erheblich ewesen, wie in der Zeit von 1870 bis 1875, unmittelbar nach der eendigung des deutsch⸗französischen Krieges und der Begründung des Deutschen Reichs, als sich ein seltener Aufschwung des Erwerhslebens und eine plötzliche Steigerung aller Löhne vollzog, wodurch erhebliche Ersparnisse ermöglicht wurden. In der szet von 1870 bis 1875 stieh die Zahl der Einleger bei den Sparkassen von 475 272 auf 733 95 e Iel Guthaben von 115 auf 261 Millionen Mark. Eine derartige rasche Zunahme um weit mehr als das Doppelte des Guthabens war in keinem Jahrfünft wieder bemerkbar. 8

Als ein weiteres günstiges Zeichen der Zunahme des Wohlstands

gilt u. a. der höhere Wert der Immobiltarfeuerversicherung. De

Besamtbetrag der Versicherung der Gebäude bei der sächsischen Landesbrandversicherungsanstalt betrug im Jahre 1871 nu 1 747 703 070 und stieg in 4 Jahren bis zum Jahre 1875 au 2 159 859 090 Er eöhöbte sich bis 1880 auf 2 789 827 000 un hat im Jahre 1905 einen Wert von 6 783 086 000 erreicht.

Ein noch wichtigerer v für das fortschreitende Wohl⸗ befinden der Bevölkerung und ür ihr Vertrauen in die Zukunft ist die Zahl der Ebeschließungen, die in keiner Periode der sächsischen Geschichte so rasch gestiegen ist wie in der Zeit von 187 bis 1875. Während in dem Jahrfünft von 1861 bis 1865 die Ehe⸗ schließungen in enle sich von 18 517 auf 22 081 vermehrten, san die Zahl im Kriegsjahre 1866 auf 18 888 und nahm von da an bis 1870 nu langsam bis auf 21 035 zu. Das nächste Jahrzehnt zeigt folgende bedeutsame zuerst aufsteigende und dann wieder absteigende Entwicklung: 1871 21 547, 1872: 26 053, 1873: 27 807, 1874: 27 190, 875: 29 086 1876: 26 606, 1877: 24 919, 1878: 24 797, 1879: 25 230, 1880 25 626. Die weiteren Jahrfünfte zeigen folgende Entwicklung: 1885 29 286, 1890: 32 436, 1895: 33 693, 1900: 37 986 und 1905 8 37 469. Das letzte Jahrfünft zeigte wieder einen Rückgang de sächsischen veseschiseßunden im Jahre 1902 sogar bis auf 35 218 Che- schließungen. 8

1u“

von mehr als 11 oder zurückgegangen. Es wurde

1865 1870 1875 1880 1885 1890 1895 1900 1905

19 097) Arbeiterinnen in für 108 (— 20) Anlagen 4 (+ 40) Fällen eine Be⸗

scht ohne Ueberarbeit

Bestrafungen Gewerbe⸗-

Die große Zahl in den meisten Betrieben

der Unternehmer in solchen er hänge lieber über⸗ des Fehlens derselben

daß der erständnis cht begriffen. ist auch im Jahre 1906 Steigen der Unfallziffer Meldewesen und die auch der unbedeutendsten te Fälle mit kurzer teres als zutreffend daß auch die schweren die stets in vollem eine ebenso hohe Steige⸗ i berufener Seite wird diese

ter beklagen si

erden,

gesteigerten Intensität der

Arbeitgeber wie der Arbeiter och viel zu wünschen übrig. Gewerbeaufsichtsbeamten in sie sich manchmal auch auf

Be⸗ der Innungen, um die auf gegebenen Anregungen der

Durchführung bis⸗ bewegung. becFcäuha Mitwirkung Ar Freesenseseee

ur Krisis im Berliner Baugewerbe (vgl. Nr. 100 d. Bl.) g- ege 988 wie ds „Voss. Ztg.“ mitteilt, der Verband der Bau⸗ geschäfte, die Arbeitgeberorganisation, morgen, Sonnabend, eine itzugg des Vorstands und Gesamtausschusses abhalten, um diejenigen Maßnahmen zu treffen, die durch die Ablehnung des Schiedsspruchs seitens der Bauarbeiterorganisationen erfor

träfen wo diese nicht 1ega⸗ n

Unfällen und ihrer Ver⸗ nicht nur, daß sie die