1907 / 103 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 29 Apr 1907 18:00:01 GMT) scan diff

8 ,899 on der Linken erklärt, daß sie nicht in der Lage wären, für die sogenannte Ostmarkenzulage zu stimmen, wenn die Zulagen widerruflich gemacht würden. Ein inzwischen eingebrachter Antrag Pachnicke will, daß die Zulagen nicht widerruflich, sondern unwiderruflich gewährt werden. Bei dieser Sachlage sehen sich beide konservativen Parteien 1 genötigt, für den Antrag Pachnicke zu stimmen, um überhaupt den Reichs⸗ beamten zu dieser Zulage zu verhelfen. Ich bedaure, wir uns dieser Notlage befinden, und ich möchte den Wunsch an die Reichspostverwaltung und die verbündeten Regierungen richten, da wenn dieser Antrag angenommen werden sollte, sie sich dann au geneigt zeigen sollten, ihm zu entsprechen. Die Regierung hat si 8 seinerzeit unwiderruflichen Zulagen nicht 81’ gezeigt. Was die Beamtenfrage selbst betrifft, so sollte der Reichstag sich in der Erörterung der zahlreichen Petitionen Beschränkung auferlegen, nachdem eine umfassende Gehaltsaufbesserungsvorlage in Aussicht ge⸗ stellt ist. Ich betone deshalb auch meinerseits nur, daß ich mich den Ausführungen des Abg. Dröscher über die geringen Gehaltssätze der Unterbeamten in den ostelbischen Gebieten durchaus anschließe. Wunderbar ist, daß trotz alledem der Zudrang zu diesen Stellen mmer noch ein sehr großer ist, und der Bedarf bisher immer gedeckt werden konnte; dennoch muß eine wesentliche Reform durch Erhöhung der Gehaltssätze Platz sh en. Was die mittleren Beamten be⸗ trifft, so freue ich mich, in ihrer Denkschrift den Gedanken aufgenommen zu sehen, den ich selbst schon vor Jahren vertreten habe, daß nämlich an die Vorbildung und Ausbildung unserer Postbeamten mit Rücksicht auf ihre späteren Funktionen zu viel An⸗ rderungen gestellt werden. Eine ganze Reihe von mehr äußerlichen unktionen unseres Postdienstes ließe sich durch tüchtige Leute mit Flementarbildung versehen. In der Eisenbahnverwaltung werden ne Menge viel wichtigerer und schwierigerer Geschäfte von ehemaligen Kilitäranwärtern ohne höhere Schulbildung durchaus befriedigend ahrgenommen. Es wird also zu erwägen sein, ob nicht wirklich vischen den mittleren und unteren Beamten eine Klasse eingeschoben erden kann, der jetzt mehr äußerliche Funktionen übertragen werden, so daß auf diese Weise eine Möglichkeit geschaffen wird, die berech⸗ gten Wünsche der petitionierenden Beamten zu befriedigen. Die erren behaupten, daß die Privatindustrie die gleichwertigen Arbeiten erheblich höher bezahlt, als der Staat und das Reich. Es wäre durchaus notwendig, hierüber einmal Material zu beschaffen. Sollte es sich herausstellen, daß die Privatbeamten der ähnlichen Betriebe, wie die bei den Straßenbahnen usw., ein ungleich höheres Gehalt beziehen als die Postbeamten, so würde dies entschieden die Wünsche der letzteren erheblich unterstützen. Man wird allerdings bei solchen Ermittlungen die Vorteile der Staatsbeamten, ihre Pension usw. mit berücksichtigen müssen. In einem industriellen Unternehmen, dem ich nahe stehe, wird sogar das Abiturientenexamen als Vorbildung verlangt, ein Zeichen, daß auch kaufmännische Be⸗ triebe eine wissenschaftliche Vorbildung beanspruchen. Es wäre auch zu erwägen, ob nicht ein gewisser Verkehrsluxus beseitigt werden könnte. In Berlin findet eine zwölfmalige Briefbestellung statt. Dem großen Publikum würde wohl damit gedient sein, wenn statt dessen sechsmal bestellt würde. Man könnte auch hier und da die Einnahmen erhöhen. Da unsere Telegrapheneinnahmen die Kosten nicht decken, so könnte man vielleicht den Minimalsatz der Telegramme von 50 auf 60 erhöhen. Man kann nicht nachprüfen, inwieweit die postalischen Ausgaben im Postetat stehen. Es müßte einmal festgestellt werden, welche Einnahmen notwendig sind, damit die Postverwaltung ihre Ausgaben wirklich vollständig deckt. Dazu auch der Nachweis über die die Postverwaltung betreffenden Anleihen für die Erweiterung des Telegraphennetzes, die Pensions⸗ beträge usw. Dann würde sich ermitteln lassen, ob der Verkehr wirklich das einbringt, was er einzubringen hat. Ich möchte die Verwaltung um die Erfüllung meiner Wünsche bitten.

Staatssekretär des Reichsschatzamts Freiherr von Stengel:

Meine Herren! Was die sogenannten Ostmarkenzulagen anlangt, von denen der Herr Vorredner soeben auch gesprochen hat, so möchte ich mir gestatten, daran zu erinnern, daß im Jahre 1904 die verbündeten Regierungen durch den Reichshaushaltsetat eine Summe angefordert hatten von im ganzen etwas über 800 000 zu solchen Zulagen für die mittleren und unteren Beamten der Reichspost⸗ und der Heeres⸗ verwaltung in den östlichen Provinzen Preußens, in Posen und den gemischtsprachigen Bezirken Westpreußens. Diese Zulagen waren im Etat für 1904 von seiten der verbündeten Regierungen im Anschluß an die Regelung der Angelegenheit in Preußen als widerruflich ge⸗ dacht. Der Reichstag hat damals jener Forderung keine Folge ge⸗ geben. Darn ist im Etat für 1905, und zwar allein noch für den Etat der Reichspostverwaltung, eine Forderung eingebracht worden von im ganzen 200 000 ℳ, um jenen Beamtenkategorien, deren ich vorhin gedachte, wenigstens Unterstützungen gewähren zu können. Auch diese Forderung hat eine Annahme von seiten des hohen Hauses nicht gefunden. Nun sind die verbündeten Regierungen in den Jahren 1906 und 1907 auf jene Forderungen nicht mehr zurück⸗ gekommen. Jetzt sind aus der Mitte des hohen Hauses heraus ver⸗ schiedene Anträge gestellt worden, welche den Gedanken der ver⸗ bündeten Regierungen aus dem Jahre 1904 wieder aufnehmen, aller⸗ dings mit der Aenderung, daß, wie aus dem Antrage Dr. Pachnicke hervorgeht und ich nehme an, daß die Mehrheit dieses hohen Hauses die Absicht hat, sich auf diesen Antrag zu ver⸗ ständigen —, diese Zulagen einen unwiderruflichen Charakter er⸗ halten sollen. Ich war nun bisher noch nicht in der Lage, Erörterungen innerhalb der verbündeten Regierungen zu ver⸗ anlassen, welche mich in den Stand setzen würden, heute eine materielle Erklärung zu den vorliegenden Anträgen abzugeben. Ich kann das um so weniger, als gerade der Antrag, auf den es mir hauptsächlich anzukommen scheint, und der sich vermutlich zu einer Resolution verdichten dürfte, erst vor wenigen Minuten gedruckt in meine Hände gelangt ist. Ich muß mich deshalb heute auf die Er⸗ klärung beschränken, daß ich für den Fall, als die Resolution in diesem hohen Hause Annahme finden sollte, den verbündeten Regierungen ihre Stellungnahme zur Resolution bis zur dritten Lesung vorzu⸗ behalten habe.

Abg. Hamecher (Zentr.): Ein Vergleich der Staats⸗ und Reichs⸗ beamten mit den Privatangestellten auf Grund von statistischen Unterlagen wird sehr große Schwierigkeiten haben, weil die Grund⸗ sätze für die Bezahlung der Angestellten in Privatgeschäftsbetrieben urchweg bei jeder Firma, wenn nicht bei jedem Angestellten, einen speziellen Charakter tragen. Der Staatsbeamte muß meist sehr v sein, jedenfalls vielseitiger als der Privatangestellte, der infolge der durchgeführten Arbeitsteilung immer mehr oder weniger Spezialist sein wird. Daß der Betrieb bei der Eisenbahn⸗ verwaltung schwieriger und komplizierter ist als bei der Post⸗ verwaltung, möchte ich mit der Beschränkung zugeben, wenn 8 bei der Eeenbahnkehörde eine strenge Dienftglieberung durch⸗ eführt wäre, wie sie ür den Postbetrieb nicht eignet. Paraus folgt, daß für den Eisenbahnbetriebsdienst höhere Ansprüche sowohl in der v wie in der Fähigkeit und Arbeitsleistung estellt werden müssen. Den Einnahmeausfall aus der Hersbseing bes Portos können wir nicht ertragen. Wir können doch auch bei den Tarifsätzen im Postverkehr nicht völlig auf das Prinzip von Leistung und Gegenleistung verzichten. Aus den Entschließungen des Bundes⸗ rats auf die Beschlüsse des Reichstags ersehen wir, daß Anordnung etroffen ist, daß an Festtagen, die von der Bevölkerung in einer Weise gefeiert werden, die die Arbeit und den Postverkehr größtenteils ruhen läßt, Dienstbeschrankungen je nach den örtlichen und Verkehrs⸗

E1A“ * 16“ 16 bedürfnissen eten sollen. erden intagen u. a. nicht mehr bestellt Postanweisungen, Geldbriefe, Pakete. Wir freuen uns des Erreichten und als sichtbares Zeichen der Anerkennung und des Wunsches, auf dem betretenen Wege fortzufahren, haben wir die Resolution Graf Hompesch eingebracht. Wir hoffen, mit dem darin Geforderten der Verwaltung in ihrem Bestreben nach vermehrter Sonntagsruhe und Sonntagsheiligung entgegenzukommen. Sodann hat die Zentrumspartei in einer Resolution die erweiterte Benutzung der Telephoneinrichtungen und die Verbilligung der Kosten dafuͤr befür⸗ wortet. Diese Forderung, die wir schon wiederholt erhoben haben, ist geeignet, eine Entlastung des platten Landes und eine Verteilung der Ausgaben nach Gerechtigkeit und Billigkeit herbeizuführen. Die Resolution Ablaß wegen der erhöhten Anrechnung des Nacht⸗ und Sonntagsdienstes werden wir annehmen. Von einer einheitlichen Regelung der Bestimmungen für Drucksachen und Postkarten kann man heute nicht mehr reden. Schreibt man die Worte „Herzlichen Glückwunsch“ auf eine Postkarte, so kostet das 5 ₰, schreibt man sie auf eine Visitenkarte und steckt diese in einen Umschlag, so kostet das nur 3 3. Es gibt eilige und nichteilige Drucksachen; es findet sich aber keine genaue Bestimmung über die äußeren Unterschiedsmerkmale. Andere Kuriosa bestehen im Ortsverkehr. Da kostet eine Drucksache von 250 Gramm im offenen Brief 5, unter Streifband 10 3! Die Abschnitte der Postanweisungs⸗ und Postpaketadressen Lelten etwas vergrößert werden; dieser bjcheen Wunsch würde sich ohne große Schwierigkeiten erfüllen lassen. Ein weiterer Wunsch mancher Kreise geht auf Vermehrung der Briefmarkenautomaten. Der be⸗ treffende, langjährig erprobte, geradezu ideale Apparat funktioniert ausgezeichnet; er sondert sogar falsche Geldstücke aus. Auch im Auslande, speziell in England, hat er große Anerkennung gefunden. Da wäre es doch wohl angebracht, auch in Deutschland selbst die Er⸗ . auszunutzen. Das Interesse großer olkskreise erregt der

unsch der Abholung der Zeitungen für E111““ vom Zuge selbst; die hohe Gebühr für Bahnhofsbriefe, 12 monat⸗ lich, kann derartigen Geschäften doch nicht zugemutet werden. Die Zeitungsexpeditionen würden gern bereit sein, die besondere Ver⸗ packung und Bezeichnung der Zeitungspakete vorzunehmen. Gewisse Schwierigkeiten erwachsen ja der Abfertigung in den Bahnhofswagen, auf der anderen Seite stände aber auch eine gewisse Entlastung und Ersparnis. Schließlich wünscht man im Publikum, namentlich in den Kreisen der Presse, daß in den Zeitungsausgabe⸗ stellen nicht so häufig wie jetzt mit dem Personal gewechselt werden möchte. Die verschiedenen Anregungen des Abg. Gröber bezüglich der Postpersonalstatistik im vorigen Jahre haben erfreulicherweise durchweg Beachtung gefunden, was ich mit Dank konstatiere. Die Statistik selbst zeigt, 5 das durchschnitt⸗ liche Leistungsmaß der Beamten sich mehr und mehr der Mittellinie erfreulicherweise annähert; wir hoffen, daß allmählich das Maß von 48 bezw. 54 wöchentlichen Dienststunden erreicht werden wird. Auch die Prgen abt der Teilnahme am Gottesdienst hat sich weiter zum

esseren gewendet. Beim Erholungsurlaub weise ich auf den Uebel⸗ stand hin, daß die dritte Woche Erholungsurlaub vielfach nur dann gewährt wird, wenn der ganze Urlaub ohne Kosten für die Postkasse gewährt werden kann, weee die Verfügung dahin geht, daß die dritte Woche den Beamten, die an sich nicht darauf Anspruch haben, in dem Falle gewährt werden soll, daß der Post keine Kosten daraus erwachsen. Diese Handhabung der betreffenden Bestimmung erzeugt bei den Postbeamten natürlich Mißstimmung. Für eine authentische Erklärung über die Frage würde ich dem Staatssekretär sehr dankbar sein. Die wirtschaftliche Lage der unteren und weiter Kreise der mittleren Beamten ist eine überaus traurige und bedrängte, wie auch die Kom⸗ mission anerkannt hat. Den Bemühungen des Reichstags ist es ge⸗ lungen, die Teuerungszulage in Gestalt der mehr oder minder ver⸗ bindlichen Zusagen der verbündeten Regierungen für das nächste Jahr zu erreichen. Es ist dabei auch sehr viel von dem Wohlwollen der Verwaltung für die Beamten gesprochen worden. Es ist ein natür⸗ licher Zustand, daß die Vorgesetzten von Wohlwollen für ihre Unter⸗ gebenen erfüllt sind; aber mit dem Wohlwollen allein ist es nicht getan. Die Lebenshaltung der Beamten ist seit der letzten Gehalts⸗ regulierung sehr wesentlich verschlechtert worden, vor allem durch die Lebensmittelteuerung, was ebenfalls eine Verschlechterung der Lebenshaltung oder Schulden bedeutet. Auf die vielen Fälle, wo sich Beamte, von der Not des Lebens getrieben, an ihnen anvertrauten Kassen pergriffen haben, will ich hier nicht hinweisen; es wurde aber auf öffentlichen Kongressen darauf hingewiesen, daß die selbständigen Privatexistenzen in Handwerkerkreisen 5 die Teuerung besser überstehen können als die Beamten und man schloß das aus der Zunahme der Darlehnsgesuche aus diesen Kreisen; auch wurde über die Zunahme der Konkurrenz der Privatarbeit in den Kreisen der Postbeamtenfrauen, namentlich der Assistentenfrauen, geklagt. Diese Symptome dürfen nicht übersehen werden. Die große Unzufriedenheit im Pasgersghe ist ganz allgemein, von den oberen bis zu den unteren Beamten. Die Postdirektoren streben die gehaltliche Gleich⸗ stellung mit den Posträten an. Die Postinspektoren wünschen ebenfalls, daß bezüglich ihrer Wünsche ganze Arbeit gemacht werde. Die Postsekretäre wünschen die allgemeine Durchführung des Dienstaltersstufensystems. Junge Oberpostpraktikanten erhalten diese Zulage, ältere Post⸗ g.g. nicht. Die Foß⸗ und Telegraphensekretäre sind gegenüber en Sekretären der Lokalbehörden benachteiligt in ihrem Gehalt, zumal die Anforderungen bei der Prüfung weit höher sind. rüher waren Oberassistenten und Assistenten verschiedene Stellen; päter trat eine Verschmelzung zu Gunsten der Oberassistenten ein. Die Assistenten stehen in ihrer Beförderung hinter Assistenten anderer Beamtenklassen zurück. Nachdem die Gehälter der übrigen Assistenten erhöht worden f.- können auch die

ost⸗ und Telegraphenassistenten auf eine Erhöhung ihres Gehalts

nspruch machen. Die Unterbeamten sind in Rücksicht auf ihre wirtschaftliche Lage noch viel schlimmer daran als die Assistenten. Nur eine minimale Zahl hat Aussicht auf eine gehobene Stelle. Die Unterbeamten wünschen in ihren Sätzen auf 1200 bis 1600 gebracht zu werden, die Landbriefträger wünschen mit den Postschaffnern und Briefträgern in eine Besoldungsklasse zu kommen, da sie dieselbe Vorbildung haben. Der Antrag Ablaß über die Aenderung der sgersengshcghntan⸗ für die mittlere Beamtenlaufbahn ist uns durchaus ympathisch; wir werden dafür stimmen. Die Entwicklung des Post⸗ und Telegraphenverkehrs drängt naturgemäß zu einer solchen Regelung. Der Vorschlag würde gewisse Unstimmigkeiten in der Dienstverteilung aus der Welt schaffen. Bei der Eisenbahn ist die Sache schon ähn⸗ lich geregelt. Auch in der Postverwaltung können minder wichtige mechanische, sich Dienstgeschäfte der mittleren Beamten auf neu zu schaffende niedere Beamtenklassen übertragen werden. Der Vorschlag ist für die niederen Beamten sozial in⸗ sofern von Vorteil, als er ihnen ein weiteres Fortkommen ermöglicht. Der ganze Vorschlag würde schließlich auch finanzielle Ersparnisse im Gefolge haben. Wie stellt sich die Verwaltung zu einer Ver⸗ ringerung des Diätariats im nächsten Jahr? Die Telegraphen⸗ arbeiter wünschen u. a. eine Erhöhung ihrer Löhne, Dienstkleidung und einen anderen Titel. Das Charakterbild des Wohnungsgeld⸗ zuschusses schwankt in der Geschichte. Der Wohnungs ldzuschuß ist schliehlich nur ein Zuschuß zum Gehalt, es sind jetzt Erhebungen über die Wohnungsmieten im Gange. Bei der Berechnung der Mieten müßte auch auf die Raumverhältnisse und die Lebensmittelpreise Rück⸗ 6* genommen werden. Diese Preise sind in den verschiedenen Orten ehr verschieden. Bei der Festsetzung des Wohnungsgeldzuschusses würden auch die Schul⸗ und Steuerverhältnisse berücksichtigt werden. Auf die unzulänglichen Dienstrͤäume und auf den gesundheitsschädlichen Nachtdienst der Postbeamten ist schon oft hingewiesen worden. f bestimmten Bahnposten gibt es Beamte, die nur bei Nacht Dienst tun; man nennt sie Mondscheingruppe. Dieser Dienst ist äußerst kräfteaufreibend. Ein 1nee Kapitel ist die politische Beeinflussung der Beamten. Ich gehe nur ungern darauf ein. Ohne Zweifel wird das Reichspostamt mit den Vorkommnissen nichts zu tun haben. Es handelt sich um Mißgriffe untergeordneter Organe. Im Königreich Sachsen sind durch die Vermittlungsstellen den Beamten Sammellisten vorgelegt worden zu Gunsten des Reichs⸗ verbandes zur Bekämpfung der Sozialdemokratie. Die Bekämpfung

auch niemand behaupten wollen, demokratie nicht bekämpft.

daß das Zentrum die 6 . Der Reichsverband ist 1 politisch und er bekämpft auch ganz andere Parteien g würde ff bekämpfen, wenn er es für notwendig erachte Jedenfalls ist es zu verwerfen, daß durch eine Postvermittlungsstell die Beamten in dieser Weise beeinflußt werden. In einem Ort ir. Baden ist im Schalterraum ein Plakat angebracht mit der Aufforda rung: „Wählt Weißhaar.’ In München⸗Gladbach berief der Tele G die Aufseher und Unterbeamten zu sich und machte hnen klar, wie sie zu wählen hätten, nämlich einen national gesinnter Mann, wie ihn sich die Regierung wünschte. Wer gemeint dg. brauchte erst nicht näher gesagt zu werden. Ich bitte den Staats⸗ sekretär, ein kurzes Wort zu sagen, daß solche Fälle künftig nicht mehr vorkommen. Eine gründliche Reform der Disziplinar⸗ gesetzgebung entsprechend dem höheren Bildungsstand des Beamten⸗ tums wäre zeitgemäß. Bis zur Aenderung des Gesetzes wär⸗ wenigstens eine andere Handhabung der Disziplinarbestimmun wünschenswert. Auch hier macht der Ton die Musik er Ton 8. Vorgesetzten gegen ihre Untergebenen läßt noch viel zu wünschen übrig. Es wird noch immer zu viel Geldstrafe angewandt; es müßte davon nur in den alleräußersten Notfäaäͤllen Gebrauch gemacht werden. Berufungen und Beschwerden seitens bestrafter Beamten finden bei den oberen Behörden keine günstige Aufnahme. Der Betreffende muß sich wie bei einem niedrigen Torweg sehr tief bücken und ist in steter Gefahr, oben anzustoßen. Eine Statistik über die Verteilung der Geld⸗ und Ordnungsstrafen auf die verschiedenen Gegenden wäre sehr erwünscht. Das Vereinigungsrecht der Beamten sst eine Kulturforderung. Die Beamten besitzen dies Recht schon jetzt, aber seine Anwendung ist ihnen versagt, es besteht noch immer das Verbot für die Unterbeamten, sich einem Verbande anzuschließen, der sich auf das ganze Reich erstreckt. Dieses Verbot halte ich für ungesetzlich, weil ein unzweifelhaftes staatsbürgerliches Recht der Beamten dadurch auf administrativem Wege aufgehoben ist; ich bitte den Staatssekretär, dieses Verbot bald aus dem Wege zu räumen, denn sein Platz ist höchstens im Postmuseum zu finden. Die Forderung unbeschränkter Gewährung des Vereinigungsrechts ist um so angebrachter, als in Preußen einige Fälle vorgekommen sind, die sehr bedenklich stimmen müssen, Der Landwirtschaftsminister hat dort in Anknüpfung an eine Bemerkung der Zeitung des Vereins preußischer Forstschutzbeamten einen Erlaß herausgegeben, der den Forstschutzbeamten unter Androhung von materiellen Nachteilen verbietet, dem „Verein preußischer Forstbeamten“ anzugehören. Der preußische Finanz⸗ minister von Rheinbaben äußerte sich im Abgeordnetenhause über die Gefahren gewisser Fachzeitungen ganz ahnlich Auch der preußische Landwirtschaftsminister verbietet in dem Er⸗ laß die Vereinigung der Forstbeamten für den gesamten Staat; er will sie auf Regierungsbezirke zusammendrängen. Es muß ge⸗ wünscht werden, daß hier eine mildere Auffassung Platz greift, und daß man nicht zu der Annahme gezwungen wird, daß diese Erlasse böse gemeint sind. Was ist, 1e auch einmal gesagt werden köͤnnen. Die Ausführung des Finanzministers war schon ganz allgemeiner Natur; es wäre hier im Interesse der Fachzeitungen angebracht ge⸗ wesen, bestimmte Namen zu nennen. (Präsident Graf zu Stolberg:

ch habe Ihnen einen sehr weiten Spielraum gelassen, aber derartige Ausführungen haben mit der Reichspostverwaltung nichts mehr zu tun. Ich bitte Sie, sich an diese zu halten.) Fe Erlasse, die verbieten, daß Beamte sich mit den Abgeordneten in Verbindung setzen gegen die Beamtenvereinigungen, sind sowohl unzulässig als auch unwirksam; die Petitionen, welche die Beamten doch auch absenden können, gewinnen erst dadurch greifbare Gestalt. Die Beamten haben doch auch das politische Wahlrecht; sie müssen also auch über ihre eigenen Angelegenheiten sich ein Urteil bilden dürfen. Ein schiefes Urteil, wie es ja auch sonst wohl nicht selten vorkommt, darf man nicht zum Anlaß nehmen, den Beamten dieses Recht zu nehmen. Die Beamtenschaft ist durchaus nicht grundsätzlich oppositionell gesinnt; sie wird gegebenenfalls sich niemals dem Ver⸗ ständnis für die Notwendigkeiten verschließen. Möge die Reichspost⸗ und Telegraphenverwaltung darauf sehen, daß auch in dieser Ver⸗ waltung Beamtenausschüsse und Beamtenkonferenzen eingeführt werden, wie man in der Arbeiterschaft damit sehr gute Erfahrungen gemacht hat. Ich empfinde es schmerzlich, daß in dieser Verwaltung von einer Annäherung an die konstitutionelle Idee, wie sie doch heute herrschend ist, noch nicht die geringste Spur sich vorfindet. Der Staatssekretär wird sich ein großes Verdienst erwerben, wenn er hier Wandel schafft.

Abg. Duffner (Sentr.) befürwortet den folgenden Antrag des Zentrums:

„Den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, im Interesse der länd⸗ lichen Bevölkerung eine weitgehende Erleichterung der Telephon⸗ einrichtung und Telephonbenutzung in den kleinen Ortschaften event. unter gerechterer Repartierung der Kosten zwischen Stadt und Land herbeizuführen.“

Der Redner befürwortet weiter eine Erhöhung des Wohnungsgeld⸗ zuschusses für die Unterbeamten, Teuerungszulage, Nachtdienst⸗ entschädigung und höhere Vergütung für die Postdienststelleninhaber und Postagenten Ferner spricht er sich für die Erfüllung ver⸗ schiedener Wünsche der im Ausland beschäftigten Post⸗ und Tele⸗ graphenbeamten aus und verbreitet sich von neuem darüber, daß die Postinspektorenstellen in Baden zu einem großen Teile mit Nicht⸗ badensern besetzt seien.

Hierauf wird gegen 4 ½ Uhr die Weiterberatung auf Montag 1 Uhr vertagt. orher: Erste Lesung der drei Beamtengesetzentwürfe.

ö“ S Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten. G 54. Sitzung vom 27. April 1907, Vormittags 10 Uhr. 18 (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.) Ueber den Beginn der Sitzung ist in der vorgestrigen

Nummer d. Bl. berichtet worden.

Das Haus setzt die dritte Beratung des Staatshaus⸗ IFe für das Rechnungsjahr 1907 im Etat des inisteriums der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinalangelegenheiten bei dem Kapitel des Evangelischen Oberkirchenrats fort.

Auf Bemerkungen der Abgg. Schmieding (nl.) und Heckenroth (kons.) erwidert der

Minister der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗ angelegenheiten Dr. von Studt:

Meine Herren! Meine grundsätzliche Stellungnahme zu der⸗ artigen Fragen, wie sie durch den Herrn Abg. Schmieding heute er⸗ örtert worden sind, habe ich in diesem hohen Hause schon zu wieder⸗ holten Malen kundzugeben die Ehre gehabt. Ich habe es abgelehnt, irgendwie materiell mich zu beschäftigen mit den internen Fragen der evangelischen Kirche, vornehmlich auch mit den auf den Bekenntnisstand bezüglichen. Diese Zurückhaltung ist nicht allein durch Rücksichten auf die Selbständigkeit der evangelischen Landeskirche begründet, sie ist auch damit begründet, daß das hohe Haus als politische Körper⸗ schaft für die Erörterung derartiger Fragen, welche die Kirchengesetz⸗ gebung ausdrücklich den kirchlichen Behörden und Vertretungen vor⸗ behält, nicht der geeignete Ort ist. Es dient auch meiner Ansicht nach nicht dem kirchlichen Interesse und dem Frieden, dessen wir so notwendig bedürfen (sehr richtig! rechts), wenn in diesem hohen Hause

Auseinandersetzungen erfolgen. (dSchluß in der Zweiten Beilage.)

1vorden von einem Manne, dem auch

Zweite Beilage

eutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.

Berlin, Montag, den 29. April

(Schluß aus der Ersten Beilage.)

Herr Abg. Schmieding ich bin ihm für das Vertrauen dankbar, das er mir ausgesprochen hat mag sich hiernach nicht wundern, wenn ich es ablehne, irgend eine sachliche Erklärnng zber diese Frage abzugeben, ob ich mich überhaupt in den von ihm erwähnten Streit hineinmengen kann. Es ist in den betreffenden Verwaltungs⸗ gesetzn für die evangelische Landeskirche der älteren Provinzen aus⸗ vrücklich vorgesehen daß der Kultusminister die Befugnis hat, vetsoͤnlich oder durch Kommissare an den Verhandlungen der Generalsynode teilzunehmen. In der Generalsynode ist der Ort, wo diese Sache zur Sprache gebracht werden kann und muß. azch muß es umsomehr bedauern, daß heute hier wieder die Gelegenheit ergriffen worden ist, diese Angelegenheit vor dem Landtage votzutragen, als in nächster Zeit ja bekanntlich eine außerordentliche Sitzung der Generalsynode der evangelischen Landeskirche der älteren Provinzen einberufen werden wird und dort aller Voraussicht nach volle Veranlassung vorliegen wird, den Fall ausgibig materiell zu

erörtern. Wenn der Herr Abg. Schmieding Bezug genommen hat

auf diejenigen Erklärungen, die ich hinsichtlich der Besetzung der ghrstühle der evangelisch⸗theologischen Fakultäten hier abgegeben habe, so liegt das auf einem ganz andern Gebiet; da handelt es sich um das Etatsrecht des Landtags. Und das Gleiche liegt vor hin⸗ sihtlich der Pfarrergehälter. In beiden Beziehungen habe ich hier dem Landtage Rede zu stehen und habe dies auch wiederholt getan. Aber eine strenge Unterscheidung ist zu ziehen gegenüber den⸗ fenigen Fällen, wo es sich um Gegenstände der ausschließlichen landeskirchlichen Gesetzgebung handelt. Da eine Kritik zu üben, würde mir vor diesem hohen Hause nicht zustehen; denn letzteres ist nicht dazu berufen, über das Verfahren kirchlicher Behörden, soweit es sich um jene internen Angelegenheiten der evangelischen Kirche handelt, iine materielle Erörterung eintreten zu lassen. (Bravo! rechts.)

Abg. Broemel (frs. Vgg.): Der Abg. Schmieding hat sich 28 die inneren Angelegenheiten der Kirche nicht gemischt, sondern nur die gesetzliche Grundlage der evangelischen Landes⸗ ürche untersucht, und solche Dinge müssen vor dieses Haus ge⸗ bracht werden. Uebrigens ist hier in dieser Hinsicht immer mit verschiedenem Maße gemessen worden, je nachdem es sich um leußerungen von der Linken oder der Rechten handelte. Die rechte Seite hat z. B. wiederholt über das theologische Studium usw. gesprochen, ohne daß hier irgend eine Verwahrung dagegen ein⸗ eiegt worden ist. Auch gegen die liberale Richtung in der Kirche snd hier von der Rechten Ausführungen .gemacht worden, die geradezu in das innere Leben der Kirche eingriffen. In dem Grade, wie wir bisher diese Dinge besprochen haben, sind wir nach Maßgabe der Gesetze durchaus dazu berechtigt. Es werden ja auch Mittel für die Kirche vom Landtage bewilligt, und steht uns denn die evangelische Landeskirche so fern, daß wir uns gar nicht mit ihr beschäftigen dürfen? Aber hier handelt es sich gar nicht um innere Angelegenheiten der Kirche, sondern um Vor⸗ shläge, die zur Abänderung der Gesetzgebung gemacht worden sind, velche eine gesunde Weiterentwicklung des evangelischen Bekenntnisses mmöglichen. Diese Weiterentwicklung ist seinerzeit schon gefordert

seint Gegner tiefe Frömmigkeit nicht absprechen können, von Schleiermacher. Es muß eine von den kuchlichen Behörden unabhängige Beschwerdeinstanz geschaffen werden, in welche die Gemeinden bei Nichtbestätigung appellieren können. Das kann nur auf dem Wege der Gesetzgebung geschehen, und der Landtag, der die kirchlichen Gesetze gemacht hat, muß doch auch be⸗ rchtigt sein, sie zu ändern. Es handelt sich hier um einen für viele Mitglieder der evangelischen Landeskirche unerträglichen Gewissens⸗ wang. Und deshalb bitte ich die Regierung, an eine Aenderung der Fesetzgebung heranzugehen.

Ein Schlußantrag wird angenommen.

b Abg. Cass 14 —— legt Wert darauf, festzustellen, daß m das Wort abgeschnitten sei.

Die Abgg. Ee gese und Meyer⸗Diepholz (nl.)

aklären dasselbe.

Beim Kapitel der Provinzialschulkollegien bemerkt

Abg. Cassel (fr. Volksp.): Der Ministerialdirektor hat in der weiten Lesung wiederum, wie schon früher einmal, die Behauptung zufgestellt, daß es in Berlin vorgekommen sei, daß eine jüdische Chrerin christlichen Religtonsunterricht erteilt habe. Ich muß mich vundern, daß der Ministerialdirek or eine solche Behauptung aufstellen kann. Es ist ja ausdrücklich bestimmt, daß der Religionsunterricht nur von Lehrern der hetreffenden Konfession erteilt werden kann. Wenn ein Rektor einmal dagegen verstoßen hat, so kann ich das nicht billigen. Aber der Fall liegt 12 Johre zurück, und wenn ein Rektor einmal eine jüdische Lehrerin christlichen Religionsunterricht hat er⸗ tilen lassen, kann der Ministerialdirektor doch nicht sagen, daß die Berliner Schulverwaltung christlichen Religionsunterricht durch füdische Lehrkräfte erteilen lasse. Die Anstellung jüdischer Lehr⸗ käfte zur Vertretung ist im Verhältnis viel zu gering; eine wangelische Lehrkraft kommt auf 44, eine katholische auf 53 und eine üdische auf 71 Kinder. In der Anstellung der weibdlichen Hilfs⸗ häfte möchte ich bitten, eine etwas mildere Praxis walten zu lassen, jett werden sie alt und grau, ehe sie irgend eine Anstellung bekommen.

Ministerialdirektor D. Schwartzkopff: Der Fall, daß in Berlin vangelischer Religionsunterricht durch eine jüdische Lehrerin erteilt worden ist, ist meines Wissens zum ersten Mal in diesem Jahre von mir erwähnt worden, und ich hatte dazu Veranlassung, da Herr

ssel selbn ihn zur Sprache gebracht hatte. Ich habe dabet nur büstorisch mitgeteilt, wie die ganze Angelegenheit der Vertreterinnen Berlin in Fluß gekommen ist. Wenn ich den Ausdruck gebraucht dahe, daß die städtische Schulverwaltung evangelischen Religions⸗ unterricht durch eine jüdische Lehrerin erteilen lasse, so habe ich von ter Schuldeputation als solcher nicht gesprochen; der Rektor unter⸗ steht aber der Schulverwaltung, und ich habe nur die Tatsache fest⸗ gestellt, daß christlicher Religionsunterricht von einer jüdischen Lehrerin erteilt worden ist. Herr Cassel rief mir damals dazwischen, daß das nicht die Schulverwaltung, sondern der Rektor veranlaßt habe, und ich erwiderte sofort: „Das stimmt“. Mir kam es gar nicht darauf an, ob es die Schulverwaltung oder der Rektor war. ie Zabl der Vertreterinnen verteilt sich so, daß auf 4500 evan⸗ selische Lehrkräfte 403 evangelische Hilfskräfte, also 9 %, auf 500 letholische Lehrkräfte 73 katholische Hilfskräfte, also 15 %, und auf 50 jüdische Lehrkräfte 20 jüdische Hilfskräfte, also 40 %, ent⸗ fallen. Der Minister wird demnächst Gelegenheit haben, zu der sanzen Vertreterfrage prinzipielle Stellung zu nehmen. Eine Hllfs⸗ bhrerin war persönlich bei mir und sagte mir, daß sie auf Anordnung s Kreisschulinspektors aus dem Amt entlassen sei. Ich habe ihr gesagt, daß eine solche Anregung weder vom Minister noch vom

rovinzialschulkollegium getroffen sei, sondern von einem städtischen Beaanhn 8 8 Auftrag vom Staat nicht gehabt habe. Neue organisatorische Maßnahmen werden mit möglichster Rücksicht auf die Feslaelscee Se dn,x . werden, der Minister denkt nicht aran, in ise vorzugehen. 8

Äbg. Groffer mehe 88 88 der Anstellung der jüdischen Hilfs⸗ .“ auch auf die Zahl der Kinder Rücksicht genommen werden müsse.

Beim Kapitel der g, hgritt .

Abg. Dr. Schroeder⸗Cassel (nl. afür ein, daß auf den bTbT“ Fhg für sozialpolitische Gesetzgebung errichtet werde, speziell in Marburg. 8

Geheimer Oberregierungsrat Dr. Elster sagt für Marburg eine wohlwollende Prüfung zu; voraussichtlich werde dort einem Professor ein solcher Lehrauftrag erteilt werden.

Beim Kapitel der höheren Lehranstalten tritt

Abg. Engelbrecht (freikons.) nochmals für die Anregungen des in zweiter Lesung gestellten und inzwischen wieder zurückgezogenen Antrages Arendt ein, wonach eine vermehrte Bildung bezw. Umwandlung von Gymnasien in Reformgymnasien stattfinden solle.

Abg. Cassel (frs. Volksp.) konstatiert, daß der Vorredner sich in keiner Weise mit der Frage beschäftigt habe, welche Schule die beste sei. Es komme vor allem darauf an, daß überhaupt höhere Lehr⸗ anstalten in genügender Anzahl vorhanden seien; denn darauf würden Förster, Prediger, Gutsbesitzer zunächst den meisten Wert legen, nicht darauf, daß es gerade lateinlose Realschulen seien. Der wirtschaft⸗ liche oder praktische Nutzen der Reformschulen mit gemeinsamem Unterbau für Realschulbildung und humanistische Bildung mag in einzelven Fällen durchaus anzuerkennen sein, aber es würde ein schwerer Nachteil für die Kultur des deutschen Volkes sein, wenn die alten Gymnasien verschwinden würden, aus denen ja auch die großen Natur⸗ forscher hervorgegangen seien, denen unser Jahrhundert seine großen Fortschritte auch auf technischem Gebiete verdanke.

Darauf wird die Debatte geschlossen.

Abg. Dr. Arendt (freikons.) (zur Geschäftsordnung) bedauert, daß es ihm 51 die Schließung der Debatte unmöglich geworden sei, Herrn Abg. Cassel zu antworten. Herr Cassel habe Ausführungen gemacht, die mit seinem Antrag nichts zu tun hätten, den Antrag werde er im nächsten Jahre wieder einbringen.

Beim Kapitel „Kunst und Wissenschaft“ bemerkt

Abg. Graf Praschma (Zentr.): In der zweiten Lesung war ich einer Dezentralisation unserer wertvollen Museumsschätze entgegengetreten. Professor Hillebrand aus Breslau hat nun in der „Schlesischen Zeitung“ dazu Stellung genommen und auf die schädlichen Konsequenzen meiner Ansichten hingewiesen Ich denke nicht daran, die Provinzialmuseen mit ihren oft wertvollen prähistorischen Sammlungen verschwinden zu lassen; aber wohin würde es führen, wenn man das Berliner Museum für Naturkunde in 3 bis 4 Städte verteilte, oder die Berliner Aegyptische Sammlung etwa nach Göttingen verlegte?

Abg. Dr. Gerschel (frs. Volksp.): Die Lehrwerkstätte der Kunst⸗ vewerbe sül macht den Handwerkern eine unzulässige Konkurrenz durch ihre Arbeiten. So sind in der Holzbildhauerklasse 15 handwerksmäßig ausgebildete Gesellen neben den Schülern beschäftigt gewesen, die natür⸗ lich Arbeiten gemacht haben, durch welche dem Handwerk eine schärfere Konkurrenz gemacht wird, als dieses vertragen kann. Diese Lehrwerk⸗ stätten haben z. B. Holzarbeiten für diesen Sitzungssaal wie für den Sitzungssaal des Herrenhauses gemacht. Ueber die Kunstgewerbeschule in Breslau werden ähnliche Klagen laut; dort soll sogar nicht nur in den Schulstunden, sondern auch des Nachts gearbeitet werden.

Geheimer Oberregierungsrat Dr. Schmidt: Es ist von vorn⸗ herein darauf gesehen worden, daß künstlerische Arbeiten in den Lehr⸗ werkstätten gemacht werden, die gewerblichen aber ausgeschlossen sind. Allerdings müssen die Werkstätten mit praktischen Arbeiten beschäftigt werden, damit sie das leisten können, was ihre Aufgabe ist; und es ist gegebenenfalls nötig, Gesellen zu beschäftigen, um Arbeiten machen zu lassen, an denen die Schüler lernen sollen; die Lehrkräfte reichen dazu des aus.

Abg. Dr. Hauptmann (Zentr.) wünscht die Anlegung eines Landesarchivs für historische Baudenkmäler, damit für deren Schutz und Erhaltung besser gesorgt werden könne.

Abg. Prfe e (nl.) dankt dem Minister für die Entsendung einer Kommission nach Saarbrücken zur Untersuchung wegen künstlerischer Wieverherstellung und Erneuerung der evangelischen Ludwigskirche, und bittet, reichliche Mittel hierfür zur Verfügung zu stellen.

Der Rest des Kultusetats wird ohne Debatte bewilligt.

Beim Etat des Ministeriums des Innern liegt der Antrag der Abgg. Brütt (freikons.), Schulze⸗Pelkum (kons.) und Dr. von Savigny (Zentr.) vor:

„die Regierung zu ersuchen, dahin zu wirken, daß die Er⸗ laubnis zum Betrieb alkoholfreier Gastwirtschaften und Schankwirtschaften von dem Nachweis eines vorhandenen Be⸗ dürfnisses abhängig gemacht wird.“

Abg. Brütt erklärt, daß er im Einverständnis mit seinen Mit⸗ antragstellern den Antrag für diese Session zurückziehe, daß er aber nicht etwa den Abstinenz⸗ und Temperenzbestrebungen habe entgegen⸗ treten, sondern sie gerade habe unterstützen wollen; er bittet den Minister, über diese Fragen bis zur nächsien Session Erhebungen anstellen zu wollen.

Abg. von Wentzel⸗Belenein (kons.) lenkt die Aufmerksamkeit auf einen Erlaß der Minister der Finanzen, der Landwirtschaft und des Innern vom 1. Oktober 1906, wonach Umsatzsteuerordnungen der Kreise nur genehmigt werden sollen, wenn nicht nur die unmittel⸗ baren, sondern auch die mittelbaren Ankäufe der Ansiedlungskommission und des Fiskus steuerfrei bleiben. Die Kreise kämen dadurch bei der Einführung einer Umsatzsteuer in eine Notlage. Wenn auch nicht verlangt werden könne, daß in jedem Falle der Fiskus Umsatzsteuern zahlen solle, so würden doch durch diesen Erlaß die Kreise in ihrer Steuerkraft wesentlich beeinträchtigt. Durch die Umsatzsteuer würde die Einkommensteuer wesentlich erniedrigt werden können. Der Redner fragt an, ob dieser Zustand erhalten bleiben solle, und lenkt sodann die Aufmerksamkeit des Ministers darauf, daß bei den Mißhandlungen der englischen Hafenarbeiter durch die Schauerleute in Hamburg während des Hafenarbeiterstreiks die Kämpfe sich über die preußische Grenze hereingezogen hätten und dabei die Polizei nicht ausreichend gewesen sei, um Ruhe und Ordnung zu halten. Er weise deshalb wiederholt auf die Notwendigkeit hin, die Gendarmen zu vermehren.

Geheimer Oberregierungkrat Dr. Freund erwidert, daß ein sachliches Steuerprivilegium für die Ansiedlungskommission durch das Gesetz von 1886 gegründet worden sei, wonach sämtliche Geschäfte der Ansiedlungs⸗ kommission steuerfrei bleiben müssen. Der erwähnte Erlaß habe allerdings diese Steuerfreiheit auch auf die mittelbaren Ankäufe der Kommission ausgedehnt. Wenn Kreise dadurch geschädigt seien, so werde der Minister Gelegenheit nehmen, mit dem Finanz⸗ minister zu prüfen, inwieweit eine Aenderung eintreten könne.

Abg. Schmedding (Zentr.): Durch verschiedene Zeitungen gin kürzlich ein sonderbarer Erlaß des Ministers des Innern, der „Han⸗ noversche Courier“ vom 2. April veröffentlichte ihn in dem Wortlaut, wonach zwar den Beamten das Recht gewährleistet sei, sich mit Petitionen an das Abgeordnetenhaus zu wenden, es dagegen

mit den Grundsätzen der Beamtendisziplin nicht zu vereinbaren

1907.

sei, daß Beamte sich mit ihren Wünschen schriftlich, mündlich oder anderswie direkt an einzelne Abgeordnete wenden; es müsse vielmehr erwartet werden, daß die Beamten an ihre vor⸗ gesetzten Behörden herantreten, die ihre berechtigten Wünsche wohl⸗ wollend prüfen und nach Möglichkeit berücksichtigen würden; wenn trotzdem Beamte sich an einzelne Abgeordnete wendeten, so hätten sie zu gewärtigen, dc gegen sie disziplinarisch vorgegangen werde Ich hielt den Erlaß zunächst für ein Mißverständnis und hoffte auf eine .“ in den offiziösen Blättern. Ich würde mich freuen, wenn der Minister erklärte, die Blätter hätten sich einen Aprilscherz gemacht. Ich bitte um Auskunft, ob der Erlaß besteht oder nicht. Nach gewissen Anzeichen fürchte ich, daß er besteht, denn sonst hätten die offiziösen Blätter längst ein anderes erklärt, und außerdem ist in den letzten Tagen eine völlige Schweigsamkeit der Beamten zu beobachten. Ja, auf die Aufforderung, näheres Material über ihre hesi es bei⸗ zubringen, haben Beamte geantwortet: Wir dürfen nicht mehr sagen. Es muß also ein solcher Erlaß bestehen, dann hätte ich Be⸗ denken dagegen. Der Erlaß mag recht gute Absichten haben, die Beamten mögen in den letzten Jahren mit ihren Wünschen zu stark an Abgeordnete herangetreten sein, aber das sind Einzelerscheinungen, die nicht berechtigen, den Beamten allgemein ihre staatsbürgerlichen Rechte zu nehmen oder zu verkümmern. Der Minister mag dies nicht wollen, aber die Form des Erlasses gibt zu Mißdeutungen Anlaß. Der Erlaß erkennt das Petitionsrecht an, droht aber disziplinarische Strafen an, wenn es gebraucht wird. Es ist doch nicht zu verstehen, warum Beamte, statt an den ganzen Landtag, sich nicht auch an einzelne Abgeordnete wenden können. Zudem wird beim Verbot. nicht zwischen sachlichen und persönlichen Wünschen unterschieden. Gewiß gibt es Angelegen⸗ heiten, über die Amtsverschwiegenheit herrschen muß, daneben aber auch viele andere, für die Amtsverschwiegenheit nicht gilt, z. B. Wünsche nach Abänderung von Gesetzen. Es kann leicht vorkommen, daß höhere Beamte die Abänderung eines als unzweckmäßig er⸗ kannten Gesetzes wünschen und dies einem Abgeordneten mitteilen. Und warum sollen Beamte Wünsche einer Hebung ihrer wirtschaft⸗ lichen Existenz nicht mehr Abgeordneten mitteilen dürfen? Dann stehen sie ja schlechter da als die übrigen Staatsbürger. Nach der Verfassung sind alle Preußen vor dem Gesetz gleich und dürfen in Wort und Schrift ihre Meinung frei äußern. Der Erlaß enthält auch eine Herabsetzung der Abgeordneten. Die Mitglieder beider Kammern haben die Interessen des ganzen Volkes, also auch der Beamten, wahrzunehmen. Nicht selten können die Beamten kein Gehör bei ihren Vorgesetzen finden, an wen könnten sie sich dann besser wenden als an Abgeordnete? Gewiß haben die Beamten das E aber ein Teil der Petitionen kommt hier nicht zur

rledigung. Es gibt auch Unterbeamte, die ihre Wünsche nicht in einem Schriftsatz als Petition aufsetzen können, andere Beamte können sich nicht hinreichend mit ihren Vorgesetzten verständigen, z B. die Streckenbeamten bei der Eisenbahn, deren Wünsche vom Vorsteher höchstens im Vorbeigehen schnell angehört werden. Woher wollen ferner die Abgeordneten ihre Informationen über die Petitionen nehmen? Dem Grundsatz „audiatur et altera pars“ entspricht das nicht, wenn die Abgeordneten blindlings den Ausführungen der Regierungskommissare in der Kommission zu folgen haben. Im nächsten Jahre sollen die Gehälter der Beamten allgemein abgeändert werden; wir müssen doch einiges Material darüber vorher beschaffen können, um Stellung zu nehmen. Ich berufe mich auf eine große Autorität. Im Jahre 1882 hat auf eine Klage des Abg. Rickert der damalige Eisenbahnminister Maybach gesagt: Wenn ein Beamter sich mit einem Abgeordneten in Verbindung setzt, wie könnte ich das verbieten, das wäre ja eine Verkümmerung seiner Rechte. Regierungsfreundlicher werden durch einen solchen Erlaß die Beamten gewiß nicht; es erregt nur ihre Unzufriedenheit und das Gefühl, daß man ihnen unrecht tut, und es hat nur zur Folge, daß sie ihre Wünsche uns anonym mitteilen. In den ersten Tagen sind bereits sehr viele anonyme Briefe an uns eingelaufen. Das sind doch traurige Folgen, und ich kann den Minister nur dringend bitten, den Erlaß, wenn nicht aufzuheben, doch richtig zu stellen; lieber wäre mir aller⸗ dings, wenn er aufgehoben würde.

Minister des Innern Dr. von Bethmann⸗Hollweg:

Meine Herren! Die so temperamentvollen Ausführungen des Herrn Abg. Schmedding geben mir erwünschten Anlaß, mich über die Verfügung, die er soeben kritisiert hat, hier auszusprechen. Die Ver⸗ fügung ist erlassen, und der Herr Abg. Schmedding hat sie richtig verlesen. Der Herr Abg. Schmedding hat die Verfügung sonderbar, er hat sie einen Aprilscherz genannt. Meine Herren, ich glaube, wenn der Herr Abg. Schmedding diese Verfügung nicht bloß sonderbar ge⸗ funden und auch nicht nur als scherzhaft angesehen hätte, sondern wenn er den Wortlaut genauer geprüft hätte, dann wäre er nicht zu den Ausführungen gekommen, zu denen er tatsächlich gekommen ist.

Er sagt zunächst, die Verfügung stehe in einem inneren Widerspruch mit sich selber; im Eingang gestehe sie den Beamten ausdrücklich das Petitionsrecht zu, und am Schlusse verböte sie den Beamten, sich zur Erieichung ihrer Ziele unvorschriftmäßiger Wege zu bedienen. Ich kann darin keinen Widerspruch finden. Das Petitionsrecht ist ein verfassungsmäßiges Recht jedes Staatsbürgers, auch jedes Beamten. Aber wenn ich auf der anderen Seite sage: wenn sich Beamte unvorschriftsmäßiger Wege, also auch anderer Wege als des Petitionsrechts, bedienen, können sie in Gefahr kommen, sich disziplinarisch strafbar zu machen, so erblicke ich darin keinen Wider⸗ spruch.

Der Herr Abg. Schmedding hat meinen Erlaß viel zu weit gedeutet, weil er seinen Wortlaut nicht genau genug geprüft hat. Meine Herren, der Erlaß trifft nicht Besprechungen, Korrespondenzen der Beamten mit den einzelnen Abgeordneten über allgemeine Fragen der Gesetzgebung und Verwaltung, über Mißstände, die die Beamten auf diesen Gebieten wahrzunehmen glauben, über die Mittel, wie diesen abgeholfen werden kann, ganz gleichgültig, ob die Verbindung zwischen dem Beamten und dem einzelnen Abgeordneten der Initiative des Beamten oder einer Anregung, einer Anfrage des Abgeordneten entspringt. Das alles sind Beziehungen, die vollkommen einwandfrei sind, die ich nicht verboten habe, und die lediglich an die selbstverständliche Voraussetzung geknüpft sind, daß der Beamte die Pflicht der Amtsverschwiegenheit nicht verletzt und diejenigen Formen in seiner Darstellung und Kritik beobachtet, welche eine selbstverständliche Forderung seines Beamten⸗ verhältnisses sind. Es ist daher durchaus unrichtig, wenn Herr Schmedding meint, ich hätte durch diesen Erlaß den Beamten den Mund verbieten wollen, ich hätte den Herren Abgeordneten die Mög⸗ lichkeit, sich zu orientieren, beschränken wollen. Davon ist gar keine Rede; im Gegenteil, je genauer die Abgeordneten über die tatsäch⸗