1907 / 105 p. 8 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 01 May 1907 18:00:01 GMT) scan diff

g dieses Bestrebens der Annäherung, sie möge kommen, von

e wolle, wir verlangen eine ruhige, stetige, freundliche und

olitik Frankreich und allen Maͤchten gegenüber, eine Politik,

welche die Gefühle anderer schont, wie wir die gleiche Schonung

ür unsere Gefühle verlangen. Die Idee des Friedens ist das

eidenschaftliche Verlangen der Völker und wird ihrer kulturellen ntwickkung erst noch ungeahnten Antrieb geben.

g. E11“— (wirtsch. Vgg.): n etzten Worten des Vorredners kann man cum grano salis 1 aber die Tätigkeit der Sozialdemokratie, wie sie sich bei ns, wie in aller Welt darstellt, führt nicht zu diesen Zielen. Wenn

der Vorredner für die gegenwärtige ernste Lage in der Welt die Fehler unserer Regierung verantwortlich gemacht und darauf hin⸗ ewiesen hat, daß man in Frankreich ein falsches Bild unserer Zustände adurch erzeuge, daß man die Sozialdemokratie den inneren 8 nenne, o würde es mir ein leichtes sein, aus dem Gedächtnis eine lange Reihe on der Sozialdemokratie, von Reden innerhalb und u bef dieses Hauses ihnen vorzuführen, aus denen die Be⸗ echtigung dieser Bezeichnung sich wohl beweisen ließe. Ich will das nicht, weil ich wünschte, daß die Verhandlungen in diesem Hause heute genau so verliefen wie bei der u“ Der Abg. von Vollmar wolle bedenken, den Wahlen man es anders las und anders sprach als heute. enn der Abg. Noske neulich bei der Beratung der Heeresvorlage mit beinahe begeistert klingenden Worten die Bereitwilligkeit der Sozialdemokratie erklärte, teilzunehmen an inem Kampfe, der Deutschland aufgezwungen würde, so wollen wir as ruhig einmal vollständig ernst nehmen als einen Anfang ur Besserung. Wenn diese Besserung in nationaler Be⸗ iehung bei der Sozialdemokratie anhält, dann wird man auch ürderhin sie nicht als den inneren Feind bezeichnen. Der Abg. on Vollmar hat in der ihm eigenen 1h. Weise die „persönliche Politik“ verantwortlich gemacht für die Lteun die wir heute in der Welt einnehmen, für den Mangel an Freundschaft. Ich glaube, daß ein jeder, der eine Persönlichkeit hat und in der Lage wäre, seine Ansichten durchzusetzen, bemüht sein würde, auch der Abg. von Vollmar, seine Anschauungen vorzutragen, in der Ueber⸗ zeugung, daß sie richtig sind. Soll nun der einzige, der von Gottes und Rechts wegen in Deutschland persönliche Politik treiben darf, etwa daran verhindert werden? Es hätte ja manches anders gemacht werden können, aber das muß man doch um der Gerechtigkeit willen zugestehen, daß diese „persönliche Politik' niemals das per⸗ säumt hat, worauf das Volk Anspruch hatte, nämlich uns kriegsbereit und waffenfähig zu erhalten. Nach dieser Richtung ist nichts versäumt und so wollen wir nicht über die Ur⸗ achen nachdenken, sondern die Verhältnisse nehmen, wie sie sind. Wenn Deusschland sich an den Debatten über die Rüstungen im Haag beteiligte, so würde das herbeigeführt werden, was der Abg. von Vollmar vermeiden will. Wir durchschauen das Spiel und machen es nicht mit. Beteiligten wir uns an den Debatten, so würde es zur Ab⸗ lehnung kommen, und dann würde man versuchen, uns einen Strick zu drehen. Wir können dem Reichskanzler dankbar ein für die Erklärung, daß man die Herren im Haag in der Ab⸗ rüstungsfrage unter sich lassen und sie auf einen toten Strang laufen lassen will. Zur Resolution des Grafen Hompesch können wir noch nicht Stellung nehmen. Es wäre ja ganz gut, wenn uns periodisch Mitteilung gemacht würde über den Stand der auswärtigen Dinge. Im ganzen aber ist die Forderung nicht erfüllbar. Man weiß ja, was es mit solchen Weißbüchern auf sich hat. Man bekommt nur 1 E 8 h 18 6 keemde Geheimnisse, die man nicht preisgeben will. Ebenso wie der Che einer Firma seinen Untergebenen nicht plötzlich seine Geheim⸗ bücher vorlegen wird, so kann auch der Chef einer Regierung unmöglich alle Einzelheiten mitteilen. Unser Volk ist ent⸗ schlossen, gleich weit entfernt von Kleinmut und Uebermut, wenn es sein kann, im Frieden, wenn es sein muß, auch im Kriege seinen hohen Zielen zuzuschreiten.é Ich glaube, daß die Ruhe, mit der der Reichstag die letzte Rede ändert daran nichts den Dingen ins Auge schaut, erfreulich wirken wird. Der Vorredner weiß sehr wohl, wie man vor dem Kriege von 1870 in Frankreich es verstanden hat, die Leidenschaften zu einem Kriege zu entfesseln. Aehn⸗ liche Symptome können wir auch heute bemerken. Erinnern Sie sich an die Leichtsinnigkeit, mit der die französische Regierung 1870 die verständigen klaren Ausführungen ihres damaligen Militärbevoll⸗ mächtigten Stoffel über den Zustand der deutschen Armee einfach un⸗ gelesen liegen ließ. Denken Sie auch an die Brüskierung des Auslandes. Es wäre bedauerlich, wenn zwei Völker in einen Krieg gerieten, die, wenn sie einig wären, die sicherste Garantie für den Weltfrieden wären. Der Abg. Semler hat das Wort vom Krieg einmal ausgesprochen und da sollte Frankreich doch wenigstens dem Rechnung tragen, daß man hier darüber nachdenkt. Es sollte auch die Konsequenzen bedenken, daß, wenn von einem Zweibunde der eine Partner uns angreift, man sich dann an den anderen Partner halten könnte. Der berühmte kranke Mann in Europa ist wohl jetzt der Nachbar im Osten. In einem Koalitionskriege wären wir mst dem größten Teil unserer Kräfte frei für den Westen. Oester⸗ reich ist trotz aller Wirren im Innern im Falle eines Krieges für uns ein fehr wertvoller Bundesgenosse. Die österreichische Armee reicht vollkommen aus, uns die Hände gegen einen Gegner frei⸗ zuhalten. Gott bewahre uns vor der Zeit, wo wir hier im Parlament etwa verantwortlich für die auswärtige Politik wären. Denn so ernste und wichtige Fragen sind nicht von einer Vielheit zu entscheiden. Mir ist von der Friedensgesellschaft heute ein Traktätchen zugeschickt, dessen entimentaler Auffassung ich mich nicht anschließen kann. Da halte ich mich lieber an den heute zitierten Ausspruch des Präsidenten Roosevelt und an Schillers Wort: Auch der Krieg hat seine Ehre. Wenn das Traktätchen aber weiter davon spricht, daß im Falle eines Krieges unsere Küsten blockiert würden und daß wir dann keine Nahrungsmittel haben würden, so sind doch nach der Weisheit der Regierungen und der Entschlossenheit der Mehrheit dieses Hauses unsere Getreideproduktion und Viehproduktion sicher⸗ gestellt. Den Waffen der Feinde werden wir nicht erliegen, dem Hunger hätten wir erliegen können. Jetzt aber ist dafür gesorgt, daß wir den nötigen Unterhalt sür unser Volk im Inlande erzeugen können. Ja dieser Beziehung können wir einem Weltkrieg ruhig entgegen⸗ sehen. Die Friedensliebe unseres Kaisers steht fest. Wenn man im Ausland etwa der törichten Ansicht ist, daß wir durch innere Fehden in der Verteidigung des Landes gestört wären, so wird man sich darin täuschen. schin. Schrader (frs. Vgg.): Ich will mich auf einige kurze zusammenfassende Bemerkungen beschränken. Von allen Seiten ist die Friedensliebe Deutschlands betont, auf der anderen Seite aber feine Wehrhaftigkeit. Letztere ist sogar mit besonderer Schärfe hervorgehoben worden. Auch der Abg. von Liebermann hat vom Frieden gesprochen, aber mit Kriegswogen geschlossen. Ich glaube, bei der heutigen politischen Siluation ist das nicht ange⸗ messen. Nicht die Völker sind es, die Krieg wollen, sondern nur einzelne. Erfreulich ist es, daß heute von allen Seiten die Kritik zurückgestellt ist. Auch wir haben gewiß dieses oder jenes an der auswärtigen Politik auszusetzen, aber wir wollen bei dieser Gelegenheit nur das hervorkehren, worin wir einig sind, daß nämlich unser Vaterland eine feste und unangreifbare Stellung hat und daß wir uns nicht über alle kleinen Ereignisse und Angriffe, die sich in der Presse zeigen, zu ereifern brauchen. In gewissem Sinne steht Deutschland allerdings isoliert da, aber alle Aktionen, die in letzter Zeit vorgenommen sind, betrafen Dinge, an denen wir ein unmittel⸗ bares Interesse nicht haben. Man hat u. a. von Persien gesprochen. Die Hauptsache sind und bleiben für uns doch die Verhältnisse in Europa. Unser Erdteil blieb von Kriegen verschont; die Kriege, welche ausgefochten worden sind, haben sich in fernen Gebieten abgespielt und keine merkliche Wirkung auf Europa gehabt. Aber es bleibt bestehen, daß ein Krieg das größte nationale Unglück wäre, welches uns treffen könnte. Darum fürchte ich auch die Haager Konferenz nicht; sollte Deutschland es ab⸗ lehnen, die A Feüftungsfzeh⸗ zu diskutieren, so wird auch daraus kein Unglück entsteben. Bisher ist keine Formel gefunden worden

Ränke

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und es denkt auch keiner daran, sie zu finden, die irgendwie auf die Rüstungsverhältnisse der einzelnen Mächte angewendet werden könnte. Dem Standpunkt, den der Kanzler in der Frage nun einmal eingenommen hat, entgegenzutreten, halte ich nicht für richtig. Allerdings hätte ja eine Verhandlung darüber vielleicht den einen Erfolg, die Einsicht zu stärken, daß man auf Schiedsgerichte, auf Vermenschlichung des Seekrieges mit aller Kraft hinarbeiten muß. Ueber die äußeren politischen Verhältnisse hat der Kanzler manches gesagt und manches nicht gesagt. Nicht alles kann in jedem Augenblick gesagt werden, das geschieht in keinem Lande. Der Antrag des Zentrums verlangt aber auch gar nicht eine Offenlegung in diesem absoluten Maße. Ich weise nur darauf hin, daß z. B. in England doch in viel umfassenderem Maße über die diplomatischen Angelegenheiten das Parlament unterrichtet wird. Wir sind im Reichstage in der allergrößten Mehrheit mit der Regierung einig in der Beurteilung vehen was ist und was geschehen soll; und selbst die Sozialdemokratie hat durch ihre Haltung dargetan, daß innere Schwierigkeiten uns beim Ausbruch eines Krieges nicht entgegentreten würden. Das ist eine Aenderung des alten sonaldemokratischen Standpunkts, die übrigens schon seit längerer Zeit erkennbar geworden ist. „Wir wollen sein ein einig Volk von Brüdern.“ Auch der Abg. Liebermann von Sonnenberg ist nicht mehr so kriegerisch wie früher aufgetreten. Mit einer ruhigen, stetigen Politik werden wir schließlich erreichen, was wir erreichen wollen, die möglichste Sicherung des Friedens.

Fhe Zimmermann (d. Reformp.): Nachdem der Reichskanzler über die Schädlichkeit des vielen Redens gesprochen hat, werde ich mich äußerst kurz fassen. Ich bin im wesentlichen mit dem Vorredner einverstanden; aber ich glaube offen aussprechen zu müssen, daß es nicht bloß. Sozialdemokraten und Chauvinisten sind, welche die auswärtige Politik Deutschlands mit Miß⸗ trauen verfolgen, sondern noch weite gebildete Kreise des Volkes, die wiederholt ernste Bedenken haben äußern müssen, ob nicht durch die Fehler, Unzulänglichkeiten und Plötzlichkeiten unserer heutigen Diplomatie jene politische Konstellation herbeigeführt worden ist, die wir heute beklagen und die jene politische Einkreisung Deutsch⸗ lands zur Folge gehabt hat. Wir sehen uns noch immer der Zickzackpolitik gegenüber. Auf dem Gebiete der auswärtigen Politik hat sich die Geschlossenheit und das Zielbewußtsein der Re⸗ gierung nicht so gezeigt wie bei den letzten deutschen Reichstags⸗ wahlen. Tiefgehende Unzufriedenheit ist ins Volk hineingetragen worden durch die Verleihung des Schwarzen Adlerordens an den Fürsten von Monaco. Wenn der Fürst sich in Frank⸗ reich als unseren diplomatischen Vermittler aufspielt und wenn das der Wahrheit entspricht, so muß ich doch sagen: wie herrlich weit baben wir es doch gebracht! Wir glauben an die deutsche Volkskraft und daran, daß im Notfalle auch das deutsche Schwert den Knoten zerschneiden kann, den diplomatische gegen den unbequemen Emporkömmling knüpfen. Der Resolution des Grafen Hompesch werden wir zustimmen. Der Reichstag ist früher mehr als billig ausgeschaltet worden, er muß darauf dringen, daß ihm mehr als früher Material über die internationalen Beziehungen zugeht. Die Haager Friedenskonferenz mag vielleicht eine verdienstliche Sache sein; wenn aber uns da ungebührliche Zumutungen gestellt werden, dann muß der deutsche Vertreter nicht bloß schweigen, sondern es aussprechen, daß er diese Heuchlerpolitik durchschaut. Wir wollen den Frieden, aber wir wollen uns der Waffen, ihn auf⸗ recht zu erhalten, nicht begeben. Der Kanzler hat heute eigentlich sehr wenig gesagt; ich übe daran keine Kritik, schließe mich vielmehr seinem Programm einer ruhigen, stetigen auswärtigen Politik an. Von einer solchen haben wir in den letzten Jahren recht wenig gemerkt; hoffentlich wird sie jetzt bei uns einkehren, das wird für unsere Entwicklung von segensreichster Bedeutung sein, denn wir knüpfen dann an an jene große Zeit, von der Felix Dahn sagte: „Einst trieb anders man das Spiel; wir sprachen wenig, taten viel!“ 1“

Abg. Dr. Semler (nl.): Der Abg. von Vollmar begegnet sich in der Angst vor dem Aussprechen einer offenen Meinung lediglich mit der offiziösen Presse. Als der französische Journalist mir bekannt ge⸗ macht wurde, hätte ich mich ja entschließen können, gar nichts zu sagen, aber von allen Seiten ist ja dem Herrn eine Meinung gesagt worden und ich habe auch in der politischen Situation keine Veranlassung gesehen, meine Meinung nicht zu sagen, und dann habe ich es natürlich auch offen getan. Der Abg. von Vollmar kritisiert, was von meiner Aeußerung übersetzt und nicht genau im „Berliner Tageblatt“ gestanden hat. Er meinte, wie kann man so aufreizend reden? Ich werde den Text veröffentlichen lassen, dann wird man bei etwas Nachdenken finden, daß gerade der Wunsch nach Frieden der Vater dieser meiner Aeußerung ist; ich habe damit keineswegs „Oel ins Feuer gegossen“. In Deutschland ist es immer noch erlaubt gewesen, ein offenes Wort zu sagen, das nehme ich auch für mich in Anspruch, gleichviel, ob es dem Abg. von Vollmar oder der offiziösen Presse nicht gefällt.

Vizepräsident Kaempf: Die Liste der Redner, die sich zu diesem Teil zum 2 öe haben, ist erschöpft. (Abg. von Vollmar bittet ums Wort.

Abg. von Vollmar (Soz.): Ich stelle dem Abg. Semler gegen⸗ über fest, daß ich allerdings nicht nach dem französischen Original zitiert habe, aber aus dem einfachen Grunde, weil das Original hier nicht zu haben ist, sondern nach dem Bericht des „Berliner Tage⸗ blatts“, der nur einige Auslassungen enthält, im übrigen aber, wie mir versichert wird, das Richtige trifft. Ich habe nicht das Wort gebraucht, daß der Abg. Semler die Tendenz hätte, zu hetzen oder aufzureizen, sondern einfach von der Tatsache gesprochen, daß seine Rede als aufreizend in Frankreich empfunden worden wäre.

Damit schließt die Diskussion über die auswärtige Politik. Nach 6 Uhr wird die Fortsetzung der Beratung auf Mittwoch 1 Uhr vertagt.

1.“ ““

Preußischer Landtag.

G Haus d geordneten. 56. Sitzung vom 30. April 1907, Vormittags 10 Uhr. 1 (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)

UMeber den Beginn der Sitzung, in der die erste Beratung des Entwurfs eines Eisenbahnanleihegesetzes (Sekundärbahnvorlage) in Verbindung mit der Besprechung der Denkschrift über die Entwicklung und Förderung des Kleinbahnwesens fortgesetzt wird, ist in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden.

Abg. Eickhoff (fr. Volksp.) macht, wie kurz wiederholt sei, auf den Zusammenstoß eines Güterzuges mit einem Arbeitszuge auf der Holzdorf⸗Rittershausener Strecke aufmerksam; die Strecke sei abschüssig, und infolgedessen sei das Blocksignal überfahren worden. Namenloses Unglück hätte geschehen können, wenn es sich um Personenzüge ge⸗ handelt hätte. Die dort befindliche Brücke müsse mit einem dritten Gleise ausgestattet werden. 8

Minister der öffentlichen Arbeiten Breitenbach:

Die Untersuchung über den traurigen Unfall bei Langerfeld ist noch nicht abgeschlossen. Soweit es in der Zentralstelle bekannt ist⸗ hat er sich aber im wesentlichen so zugetragen, wie es der Herr Abg. Eickhoff dargestellt hat. Es ist ein Güterzug mit einem Arbeitszug zusammengefahren, der aus einer anderen Richtung anlangte, und dieser Unfall hat sich hart vor dem Viadukt, zum Teil auf dem Viadukt selber abgespielt.

kommnissen vorzubeugen, kann heute noch nicht bestimmt ausgesprochen

der Sa schnellere Verbindung nach Kiel zu erhalten.

und Kre Welche Maßnahmen zu treffen sein werden, um derartigen Vor-⸗

werden. Jedenfalls werden die Anregungen, die der Abg. Eickhoff

gegeben hat, mit in den Kreis der Erwägungen gezogen werden.

Was den Ausbau des zweiten Gleises für die Strecke Remscheid Solingen betrifft, so sind die Mittel hierzu im vorigen Jahre be⸗ willigt, und wenn der Angriff der Arbeiten bis heute noch nicht erfolgt ist, so beruht das auf Schwierigkeiten, die bis jetzt noch nicht zu über⸗ winden waren. Der Ausbau wird aber mit allen Kräften gefördert werden.

Abg. Wallenborn (Fentr.) bittet um Erschließung der Eifel durch Eisenbahnlinien.

Minister der öffentlichen Arbeiten Breitenbach:

Herr Abg. Wallenborn hat sich durchaus einverstanden erklärt mit einem der Hauptgrundsätze, der allen Vorlagen der Staatsbahn⸗ verwaltung wegen Erweiterung des Staatseisenbahnnetzes zu Grunde gelegen hat, daß in erster Linie die verkehrsärmeren Gegenden berück⸗ sichtigt werden sollen. Herr Abg. Prietze hat es seinerzeit unter einer kritischen Würdigung der Vorlage bemängelt, daß volkreiche Gegenden nicht so berücksichtigt werden wie volksarme und hat sich damtt in gewissen Gegensatz gebracht zu Herrn Wallenborn. Ich muß den Ausführungen des Herrn Abg. Prietze entgegentreten. Ich glaube, daß die Staatseisenbahnverwaltung auf dem richtigen Wege gewesen ist, wenn sie vorwiegend und an erster Stelle prüft, welche verkehrs⸗ ärmeren Gegenden zu berücksichtigen sind. Da kommen zunächst in Frage die Gebirgsgegenden, die Hohe Rhön, für die die diesjährige Vorlage die Strecke Geisa-—Tann vorsieht, die Eifel, der Westerwald und unser Osten. (Sehr richtig!) Wenn ich gestern mit⸗ teilen konnte, daß von den umfangreichen Bahnbauten der letzten Jahrzehnte 60 % auf die sechs östlichen Provinzen entfielen, so beweist das, daß gerade der Gesichtspunkt, daß die verkehrsärmeren Gegenden berücksichtigt werden sollen, immer entscheidend gewesen ist. Dabei wird auch die Staatsregierung ver⸗ bleiben bei den ferneren Vorlagen zum Segen des Landes. (Bravol)

Ich bin auch mit Herrn Prietze nach anderen Richtungen nicht ein⸗ verstanden. Er wollte die Staatseisenbahnverwaltung dafür verant⸗ wortlich machen, daß die Zechen, weil wir nicht die Bahnen bauen, die zum Aufschluß der Gegend erforderlich sind, an Arbeiter⸗ mangel leiden und außer stande sind, die erforderliche Eisenbahn⸗ betriebskohle zu liefern. Meine Herren, ich glaube, wenn Sie im Saarbrücker Revier eine Umschau halten, und wenn Sie gerade nach dem Hunsrück schauen, werden Sie finden, daß die Staatsregierung in reichem Maße in dieser Beziehung ihren Verpflichtungen nach⸗ gekemmen ist. (Sehr richtig!) Wir müssen selbstverständlich alljährlich eine scharfe Sichtung der zahlreichen Wünsche vornehmen, die an uns wegen des Baues von Bahnen herantreten. Es ist nicht leicht, objektiv das Richtige zu treffen. Sie können aber sicher sein, daß die Staatseisenbahnverwaltung auf das äußerste bemüht ist, wirklich den Bedürfnissen des Landes entsprechend vorzugehen. Auch muß ich die Königliche Eisenbahndirektion Saarbrücken da⸗ gegen in Schutz nehmen, daß sie den Prejekten im Saar⸗ brücker Revier lau gegenüberstehe. Ebenso muß ich in Abrede stellen, daß die mangelhafte Förderung der Projekte darauf zurückzuführen sei, daß ein Mangel an technischen Arbeitskräften vor⸗ handen sei. In dieser Beziehung ist seitens der Staatseisenbahn⸗ verwaltung mit allen Mitteln nachgeholfen worden. Wir haben die Direktionen so weit mit Arbeitskräften ausgestattet, als sie verlangen konnten. (Beifall.)

Abg. von Bülow⸗Homburg (nl.) wünscht den Bau einer Eisenbahn Wetzlar —Albshausen —Grävenwiesbach.

Abg. Stanke (Zentr.) bedauert, daß die Linie Annaberg Hultschin, deren Notwendigkeit er schon mehrmals betont und nachgewiesen habe, auch in der diesjährigen Vorlage noch nicht enthalten sei.

Abg. Gerhardus (Zentr.) empfiehlt zur Verbindung der Wester⸗ wadbahn mit der Ruhr⸗Siegbahn eine Linie Daaden —Marienberg oder Korb— Wissen. Große Mineralschätze des Westerwaldes harrten noch der Erschließung.

O Ign. (nl.) wünscht den Bau der Linien 1) Bossel Witten, 2) Langendreer Merklinde, 3) Castrop- Ranseel Datteln zwecks einer direkten Verbindung des Wuppertaler Industriebezirks und des Castroper Kohlenreviers mit dem Dortmund⸗Emskanal und der Erleichterung des Güterwagenausgleichs zwischen Norden und Süden, im östlichen westfälischen Industriebezirk unter Entlastung der Bahn⸗ höfe Hagen, Bochum und Dortmund. 1

Abg. Glatzel (nl.) empfiehlt erneut den Bau einer vollgleisigen Nebenbahn von Koadjuthen über Peteraten, Timstern, Nattkischken, Mantwillaten nach Gudden. Wenn er (Redner) Eisenbahnminister wäre, würde er die Bahn 1 bauen, so wichtig sei die Er⸗ schließung der äußersten Bezirke Ostpreußens. 8

Abg. Dr. von Savigny (Zentr.) weist wie in früheren Jahren auf die Reformbedürftigkeit der Verkehrsverhältnisse des Kreises Büren hin und empfiehlt eine Linie Büren Fürstenberg-—Lichtenau; auch die Stadt Lippstadt müsse nach Paderborn bessere Verbindung erhalten.

Abg. Dr. Dahlem (Zentr.) wünscht im allgemeinen ein rascheres Tempo für den Ausbau von einmal projeklierten Bahnen und empfiehlt im speskellen Verbindungen der Westerwaldbahn nach Lahn und Rhein.

Abg. von Schmeling (kons.) empfiehlt eine Bahn Stolp⸗ münde —Schlawe. 1“

Abg. de Witt (Zentr.) regt zur Hebung der Verkehrsverhältnisse des Kreises Ibbenbüren eine Linie von Bergisch⸗Gladbach nach Wipper⸗

ürth an.

hnnn. Cabensly (Zentr.) wünscht den Ausbau der Strecke Laubus⸗ Eschbach nach Oberbrechen, ebenso eine Verbindung von Oberbrechen nach Dauborn über Kirberg, weiter Fortführung der Strecke Wester⸗ burg Montabaur durch das Gelbachtal nach Nassau. 1b

Abg. Spilgies (kons.) bemerkt, daß man die innere Kolonisation des Ostens durch nichts so befördern könne wie durch Bahnbauten; in . die schwierigen Verhältnisse schon zu einer Ab⸗ wanderung geführt.

Abg. 8 n Strombeck (Zentr.) wünscht Aufschließung des Nordens und Ostens der Monarchie durch den Bau von weiteren Nebenbahnen; im besonderen empfiehlt er Verbesserung der Verkehrsverhältnisse im Kreise Worbis.

Minister der öffentlichen Arbeiten Breitenbach:

Dem Herrn Vorredner darf ich mitteilen, daß für Heiligenstadt Schwebda ausführliche Vorarbeiten angeordnet werden zur Gewinnung einer sicheren Grundlage zur Beurteilung des Projekts, ferner daß für Bodungen— Worbis allgemeine Vorarbeiten stattfinden sollen.

Abg. Scherre (freikons.) richtet an den Minister die dringende Bitte,

für seinen heimatlichen Kreis Eckartsberga einzutreten, der bisher ganz⸗

B e. pühne . Fagn (B. d. L.) befürwortet lebhaft die Weiterführung Fbahn eestemünde Bederkesa über letzteren Ort hinaus, um

Abg. Graf von Strachwitz⸗Bertelsdorf (Zentr.) bittet für Stadt 8 Groß⸗Strehlitz, von dieser Stadt aus eine Bahn nach Kandrzin

zu führen, damit der Kreis eine Verbindung an die Breslau⸗Oder⸗

berger Bahn auch nach der anderen Seite hin erhaltltltt.

dAbg. Hol 8 (rreikon..) empstehlt eine direkte Verbindung zwischen

die im wirtschaftlichen und strategischen Interesse geboten sei.

Abg. Dr. am Zehnhoff (Zentr.) weist auf die mangelhaften Verkehrsverhältnisse des armen Eifelgebirges hin und bittet lebhaft um eine gründliche Reform derselben.

Abg. Dr. 8. (nl.) erbittet den Bau der Strecke Tarnowitz Gleiwitz. Die diesmalige Vorlage werfe für Neubeschaffung von Betriebsmitteln nur 21. Millionen aus, das sel doch angesichts des Güterwagenmangels ungenügend. Wolle man erst wieder auf Kalami⸗ täten warten? Wenn es sein müsse, so dürfe man nicht davor zurückschrecken und müsse 150 Millionen aussetzen. 1

Abg. Dr. Lotichius (nl.) bemerkt, daß die Bahn von Nastätten nach dem Rhein und der Lahn sich schon zu rentieren beginne.

Sbrha olger (freikons.) empfiehlt eine Bahn Herleshausen —Uslar nhagen.

Abg. Fink (nl.) regt eine direkte Verbindung zwischen Hannover und Celle an, um den schon längst notwendigen direkten Schnellzugs⸗ verkehr Hannover— Hamburg zu ermöglichen. Auch zwischen Hannover und Hildesheim gebe es keine direkte Bahnlinie.

Abg. Fischbeck (fr. Volksp.) kommt auf die gestrigen Angriffe des Abg. Freiherrn von Erffa gegen den Reichstagsabgeordneten Dr. Müller⸗Meiningen zurück, der die Vernachlässigung der thüringischen Bahnverhältnisse beklagt hatte; der Abg. Dr. Müller werde Gelegenheit nehmen, sich dagegen zu verwahren. Weiter wünscht Redner, daß die Verbindung zwischen Hirksc eg und Lie niß, die jetzt einen Foßen Umweg bedeute, direkt über Goldberg au einer Bahn Hirsch⸗ berg Goldberg geführt werde.

Abg. Linz (Zentr.) tritt für die Erschließung des Kreises Cochem, und zwar sowohl nach der Mosel wie nach der Eifelbahn zu, ein.

Abg. Nehbel (kons.) wünscht eine Linie von Neidenburg nach Gilgenburg.

Abg. Metzner (Zentr.) beklagt die Verkehrsverhältnisse auf der von der Firma Lenz betriebenen Bahn Gogolin Neustadt, wo man für 42 km 4 Stunden brauche. Im Interesse der Allgemeinheit müsse der Minister dagegen einschreiten. Ferner bittet er, daß zur Verbindung zwischen Neisse und Neustadt das alte Projekt festgehalten und nicht zu Gunsten eines Privatunternehmers eine neue Trace Neisse —Steinau Zülz geführt werde.

Geheimer Oberregierungsrat Kabierske entgegnet, daß ein Projekt Neisse —Zülz nicht vorliege; selbstverständlich werde die Eisen⸗ bahnverwaltung niemals lediglich zu Gunsten eines Unternehmers ein Projekt umändern.

Aobg. von Brockhausen (kons.) macht auf die Verkehrsverhält⸗

nisse Hinterpommerns aufmerksam, wo nur eine einzige Vollbahn bisher existiere. Im besonderen bittet Redner um den Bau einer einfe Regenwalde Schivelbein.

Minister der öffentlichen Arbeiten Breitenbach: M

Wenn ich gestern einleitend darauf hinweisen durfte, in welchem Umfange die Staatseisenbahnverwaltung in den letzten Jahrzehnten vorgegangen ist, um das Staatseisenbahnnetz auszubauen und zum Nutzen der einzelnen Landesteile neue Bahnen zu schaffen, so bin sch durch den Verlauf der Debatte gestern und heute darüber belehrt worden, sofern ich es nicht bereits war, daß diese Aufgaben der Staatseisenbahnverwaltung noch lange nicht erfüllt sind (sehr richtig! rechts), daß sie sie noch Jahrzehnte beschäftigen werden, und daß wir voraussichtlich zu einem wirklichen Beharrungszustande angesichts des fortschreitenden Verkehrs und der sich steigernden Bedürfnisse kaum gelangen werden.

Wenn ich auf die einzelnen Wünsche, die hier überzeugend vor⸗ getragen wurden, nicht geantwortet habe, so ergibt sich das aus der Natur der Sache. Sie können aber sicher sein, meine Herren, daß alle diese Wünsche einer sehr eingehenden Prüfung und Würdigung unterzogen werden, und Sie können aus der Vergangenheit wohl die Hoffnung schöpfen, daß überall dort, wo ein Verkehrsbedürfnis vor⸗ liegt und nachgewiesen wird, auch eingegriffen werden wird. Sie können ferner das Vertrauen haben, daß bei der Auswahl der Pro⸗ jekte die Staatsregierung wie bisher bemüht sein wird, sachlich zu prüfen und zu handeln. (Lebhafter Beifall.)

Die Vorlage wird der Budgetkommission überwiesen. Damit ist die Tagesordnung erschöpft.

Schluß gegen 3 ¾˖ Uhr. Nächste Sitzung Mittwoch . GPensionsgesetz; Richterbesoldungsgesetz; Petitionen; Anträge.) 8

Fe und Laskowitz,

Parlamentarische Nachrichten.

em Reichstage ist nachstehender Entwurf eines Gesetzes die Sicherung der Bauforderungen zugegangen:

Erster Abschnitt. Geltungsbereich des Gesetzes

§ 1. In den durch landesbherrliche Verordnung bestimmten Ge⸗ meinden findet im Falle eines Neubaues zu Wohn⸗ oder gewerblichen Zwecken eine Sicherung der Bauforderungen nach den Vorschriften dieses Gesetzes statt. Neubau ist die Errichtung eines Gebäudes auf einer Baustelle, die zur Zeit der Erteilung der Bau⸗ erlaubnis unbebaut oder nur mit Bauwerken untergeordneter Art besetzt ist und sich während der letzten drei Jahre in dem gleichen Zustande befunden hat. Verzögert sich der Wiederaufbau eines zer⸗ störten Gebäudes derart, S. ein Neubau im Sinne des Abs. 2 vor⸗ liegt, so kann, wenn das Gebäude gegen die Zerstörung versichert war und der Versicherer nach den Versicherungsbestimmungen nur ver⸗ pflichtet ist, die Entschädigungssumme zur Wiederherstellung des ver⸗ sicherten Gebäudes zu zahlen, die Landeszentralbehörde bestimmen, daß die Vorschriften dieses Gesetzes auf den Wiederaufbau keine An⸗ wendung finden.

§ 2. Die Vorschriften dieses Gesetzes finden keine Anwendung auf Grundstücke des Fiskus und solche Grundstücke, welche einer Körperschaft, Stiftung oder Anstalt des öffentlichen Rechts ge⸗ hören oder einem dem öffentlichen Verkehre dienenden Bahn⸗ unternehmen gewidmet sind, sowie auf Grundstücke, die nach landesherrlicher Verordnung ein Grundbuchblatt nur auf Antrag erhalten. Das Gleiche gilt von den Grundstücken eines Landes⸗ herrn und den Grundstücken, welche zum Hausgut oder Familiengut einer landesherrlichen Familie, der Fürstlichen Familie Hohenzollern, der Familie des vormaligen Hannoverschen Königshauses, des vor⸗ maligen Kurhessischen, des vormaligen Herzoglich Nassausschen oder des Herzoglich Holsteinischen Fürstenhauses gehören.

Zweiter Abschnitt. § 3. Vor dem Beginne des Baues ist auf dem Grundbuchblatte der Baustelle der Vermerk, daß das Grundstück bebaut werden soll (Bauvermerk), einzutragen. Bildet die Baustelle nur einen Teil eines Grundstücks, so ist sie von dem Grundstück abzuschreiben und als selbständiges Grundstück einzutragen. Mit der Eintragung des Bau⸗ vermerkes erwerben die Baugläubiger den Anspruch auf Eintragung einer Hypothek für ihre Bauforderungen (Bauhypothek); der Bau⸗ Fgeen die Wirkung einer Vormerkung zur Sicherung dieses nspruchs. § 4. Die Eintragung eines Bauvermerks unterbleibt, wenn in Höhe eines Betrags, der nach dem Ermessen der Baupolizeibehörde den vierten Tei sichtlich entstehenden B 9

11“

Ziherph durch Hinterlegung von Geld oder Wertpapieren ge⸗

leistet 1

§ 5. Die Baupolizeibehörde darf die Bauerlaubnis nur erteilen, wenn nach § 4 Sicherheit geleistet ist oder wenn der Bauvermerk eingetragen ist und entweder die dem Bauvermerke vorgehenden Be⸗ lastungen den Baustellenwert nicht übersteigen oder in Höhe des Ueberschusses Sicherheit durch Hinterlegung von Geld oder Wert⸗ papieren geleistet ist.

§ 6. Bei der Feststellung der Belastungen kommen nur in Ansatz: 1) Hipothecn und Grundschulden mit ihrem Kapitalbetrag und zweijährigen Zinsen; 2) Rentenschulden und solche Reallasten, welche die Leistung von Geldrenten zum Gegenstande haben, mit ihrer Ablösungssumme; 3) nicht ablösbare Geldrenten mit ihrem nach § 9 der Zivilprozeßordnung zu berechnenden Werte; 4) die nach dem öffentlichen Rechte auf dem Grundstücke lastende ö zur Leistung von Beiträgen für die Kosten der Herstellung einer Straße oder eines Abzugskanals; der Betrag dieser Lasten wird von der Baupolizeibehörde geschätzt, sofern er nicht bereits in einem amtlichen Verfahren festgestellt ist. Rechte, die durch Ein⸗ tragung einer Vormerkung oder eines Widerspruchs gesichert sind, stehen eingetragenen Rechten gleich. Zu einer Rangänderung, durch die dem Bauvermerke der Vorrang vor anderen Rechten eingeräumt wird, genügt an Stelle der Einigung des zurücktretenden und des vortretenden Berechtigten die Erklärung des zurücktretenden Berechtigten gegenüber dem Grundbuchamte.

§ 7. Die Grundsätze für die Bemessung des Baustellenwerts und das Feststellungsverfahren werden durch landesherrliche Ver⸗ ordnung bestimmt. .

§ 8. Die Eintragung des Bauvermerkes erfolgt auf Ersuchen der Baupolizeibehörde. Von der Eintragung hat das Grundbuchamt der Baupolizeibehörde Mitteilung zu machen. In der Mitteilung ist der Gesamtbetrag der im § 6 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 bezeichneten, dem Bau⸗ vermerke vorgehenden Belastungen anzugeben.

§ 9. Der Bauvermerk wird gelöscht, wenn dem Grundbuchamt eine Bescheinigung der Baupolizeibehörde vorgelegt wird, daß vor dem Beginne des Baues die Bauerlaubnis erloschen oder daß nachträglich vor dem Beginne des Baues gemäß § 4 Sicherheit geleistet worden ist. Das Gleiche gilt, wenn die öe das auf Ein⸗ tragung des Bauvermerkes gerichtete Ersuchen vor dem Beginne des

Baues zurücknimmt. Dritter Abschnitt.

DVeslübiagear.

10. Baugläubiger sind die an der Herstellung des Gebäudes auf Grund eines Werk⸗ oder Dienstvertrags Beteiligten sowie die⸗ jenigen, welche zur Herstellung des Gebäudes Sachen geliefert haben, sofern die Werk⸗, Dienst⸗ oder Lieferungsverträge von dem Eigen⸗ tümer der Baustelle oder für seine Rechnung geschlossen worden sind. Dem Eigentümer der Baustelle steht gleich, wer den Bau mit Zu⸗ stimmung des Eigentümers als Bauherr ausführt.

§ 11. Hat der Eigentümer die Herstellung des Gebäudes oder eines einzelnen Teiles des Gebäudes einem Unternehmer übertragen und war ihm bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt, daß dem Unternehmer die zu der Herstellung erforderlichen Mittel nicht zu Gebote standen oder daß dieser nicht die Absicht hatte, die aus der Herstellung für ihn erwachsenden Verbindlichkeiten in vollem Umfange zu erfüllen, so sind die im § 10 Satz 1 bezeichneten Personen auch dann Baugläubiger, wenn die Verträge von dem Unternehmer oder im Falle der Weiterübertragung der Herstellung an andere Unternehmer von einem solchen geschlossen worden sind. Den von einem Unternehmer vescglossenen erträgen stehen Verträge gleich, die für seine Rechnung geschlossen worden sind. Diese Vorschriften finden entsprechende Anwendung, wenn ein Bauherr, der den Bau mit Zu⸗ stimmung des Eigentümers ausführt, die Herstellung des Gebäudes oder eines Teiles des Gebäudes einem Unternehmer übertragen hat; es genügt jedoch, wenn dem Eigentümer einer der im Abs. 1 Satz 1 bezeichneten Umstände bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit un⸗ bekannt war.

§ 12. Als Bauforderun gilt nur der Anspruch eines Bau⸗ gläubigers auf die in Geld vereinbarte Vergütung; der Anspruch kommt nur insoweit in Betracht, als die Leistung in den Bau ver⸗ wendet worden ist. Ist diese Verwendung nicht vollständig erfolgt, so ist die vereinbarte Vergütung in dem Verhältnisse herabzusetzen, in welchem bei dem Abschlusse des Vertrags der Wert der vereinbarten Leistung zu dem Werte der in den Bau berwendeten Leistung gestanden haben würde.

§ 13. Wird bei der Vereinbarung einer Vergütung die übliche Vergütung offenbar in erheblichem Maße überschritten, so kann jeder Beteiligte verlangen, daß die Forderung als Bauforderung nur in Lohe 8e Betrags berücksichtigt wird, welcher dem üblichen Preise entspricht.

§ 14. Sobald festgestellt ist, daß baupolizeiliche Bedenken, das Gehäude in Gebrauch zu nehmen, nicht bestehen, hat die Baupolizei⸗ behörde dies binnen zwei Wochen in dem für ihre Bekanntmachungen bestimmten Blatte zu veröffentlichen. In gleicher Weise hat die Bau⸗ polizeibehörde, wenn auf Antrag eines Beteiligten festgestellt ist, daß die Bauerlaubnis nach dem Beginne des Baues erloschen ist, dies zu veröffentlichen. Ist ein Bauvermerk eingetragen, so hat die Bau⸗ polizeibehörde die gemäß Abs. 1 erfolgte Veröffentlichung dem Grund⸗ buchamt unverzüglich mitzuteilen. Innerhalb einer Frist von zwei Monaten, die mit der Einrückung der Bekanntmachung in das zu ihrer Veröffentlichung dienende Blatt beginnt, können die Bau⸗ gläubiger auf Grund des Bauvermerkes ihre Bauforderungen bei dem Grundbuchamt anmelden; in der Bekanntmachung soll Fe hin⸗ gewiesen werden.

§ 15. Die Anmeldung einer Bauforderung ist nur wirksam, wenn bis zum Ablaufe der Anmeldungsfrist die schriftliche Fu⸗ stimmung des Eigentümers zur Anmeldung oder eine gegen den Eigentümer ergangene, die Anmeldung zulassende einstweilige Ver⸗ fügung bei dem Grundbuchamt eingereicht wird. Das Grundbuchamt hat, sobald eine Anmeldung wirksam geworden ist, dem An⸗ meldenden eine Bescheinigung über die Anmeldung zu er⸗ teilen. Für die Erlassung der einstweiligen Verfügung ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirke die Baustelle belegen ist. Glaubhaft zu machen sind: 1) der von dem Anmeldenden geschlossene Vertrag; 2) die Verwendung seiner Leistungen in den Bau und bei teilweiser Verwendung der nach § 12 zu berechnende Betrag der Bau⸗ forderung; 3) wenn der Vertrag nicht mit dem Eigentümer ge⸗ schlossen ist, die Voraussetzungen, unter denen nach den §§ 10, 11 der Vertrag einem mit dem Eigentümer geschlossenen Vertrage gleichsteht.

§ 16. Die Zurücknahme einer Anmeldung bedarf der für Ein⸗ tragungsbewilligungen in der Grundbuchordnung vorgeschriebenen Form. Der Zurücknahme einer Anmeldung steht es gleich, wenn dem Grund⸗ buchamte nachgewiesen wird, daß für die angemeldete Forderung Sicher⸗ heit durch Hinterlegung von Geld oder Wertpapieren . ist. Das Grundbuchamt hat auf Antrag dem Anmeldenden eine Frist zu bestimmen, binnen welcher dieser dem Grundbuchamte die Einwilligung in die Rückgabe der Sicherheit zu erklären oder die Erhebung der Klage vg seiner Forderung nachzuweisen hat. Nach dem Ablaufe der Frist hat das Grundbuchamt auf Antrag die Rückgabe der Sicherheit anzuordnen, wenn nicht inzwischen die Erhebung der Klage nachgewiesen ist. Auf das Verfahren finden die See; des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit entsprechende Anwendung. Gegen den Beschluß durch welchen der Antrag auf Bestimmung einer Frist abgelehnt wird, steht dem Antrag⸗ steller, gegen die Entscheidung über die cgsbe der Sicherheit beiden Teilen die sofortige Beschwerde zu; die Entscheidung über die Rück⸗ gabe tritt erst mit der Rechtskraft in Wirksamkeit.

Vierter Abschnitt. Bauhypothek. Baugeldhypothek. 1

§ 17. Liegen bei dem Ablaufe der Anmeldungsfrist wirksame Anmeldungen nicht vor, so wird der Bauvermerk von Amts wegen gelöscht. Mit dieser Löschung erlischt der Anspruch der Baugläubiger auf Eintragung B othek. Sind bi n Ablaufe der

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rist Bauforderungen wirksam angemeldet, so wird für sie von mts wegen unter Löschung des Bauvermerks eine als Bau⸗ hypothek zu bezeichnende Hypothek eingetragen. Mit der Ein⸗ tragung entsteht die Hypothek. Die Bauhypothek gilt als Seian es gevotger. auch wenn sie im Grundbuche nicht als solche bezeichnet ist. Bei der Eintragung der Bauhypothek sind außer ihrem Gesamtbetrage die den einzelnen Baugläubigern zustehenden Teil⸗ beträge anzugeben. Zinsen der Bauforderungen werden nicht berück⸗ sichtigt. Ist cemnä § 5 Sicherheit geleistet, so vermindert sich der Betrag der Bauhypothek um den Betrag der Sicherheit unter verhältnismäßiger Herabsetzung der den einzelnen Baugläubigern zu⸗ stehenden Teilbeträge. § 18. Soweit im Falle des § 11 die von einem Unternehmer angemeldete Bauforderung die Vergütung für Leistungen mitumfaßt, für welche auch von einem Nachmanne des Unternehmers eine Bau⸗ forderung angemeldet ist, gebührt nur dem Nachmann ein Anteil an der Bauhypothek. Ist ungewiß, ob hiernach dem Vor⸗ mann ein Anteil an der Bauhypothek gebührt, so hat das Grund⸗ buchamt für den Vormann und für den Nachmann einen Anteil an der Bauhypothek und gleichzeitig einen⸗Widerspruch einzutragen. Wird ein Nachmann durch einen Vormann befriedigt, so geht in Höhe des gezahlten Betrags der Anteil des Nachmanns an der Bauhypothek auf die Hansorbenne des C 1as der Bauh 1 ehrere bei der Eintragung der Bauhypothek berück⸗ sichtigte Bauforderungen haben unter sich gleichen Rang. Ver⸗ wandelt sich ein Teil der Bauhypothek in eine dem Eigentümer des Grundstücks zufallende Grundschuld, so kann diese nicht zum Nachteile der den Baugläubigern verbleibenden Bauhypothek geltend gemacht werden. Die Vorschrift des Abs. 2 findet entsprechende Anwendung, wenn ein Teil der Bauhypothek in eine gewöhnliche Hypothek, eine Grundschuld oder Rentenschuld umgewandelt oder wenn an die Stelle einer Bauforderung, für welche die Bauhypothek besteht eine andere Forderung gesetzt wird. 8 § 20. Der Rang der Bauhypothek gegenüber anderen Rechten bestimmt sich, unbeschadet der Vorschriften über Baugeldhypotheken, nach der Eintragung des Bauvermerks. Nießbrauchs⸗ und Wohnungs⸗ rechte stehen jedoch der Bauhypothek im Range nach. Der Rang der Bauhypothek soll bei ihrer Eintragung ersichtlich gemacht werden. § 21. Wird eine dem Bauvermerk im Range nachstehende Hypothek zu Gunsten eines Gläubigers eingetragen, welcher die Ge⸗ währung von Baugeld übernommen hat, 6 gelten für diese Hypothek, falls sie bei der Eintragung als Baugeldhypothek bezeichnet ist, die Vorschriften der §§ 22 bis 24. Eine Baugeldhypothek soll nur ein⸗ Fesssehn Benden, wenn der Baugeldvertrag bei dem Grundbuchamt eingere 8 § 22. Der Baugeldhypothek gebührt der Vorrang vor der Bau⸗ hypothek, soweit durch eine in Anrechnung auf das Baugeld geleistete Fedrung eine Bauforderung getilgt worden ist; das Gleiche gilt in nsehung einer Zahlung, die in Anrechnung auf das Baugeld an den Eigentümer in Höhe einer von diesem getilgten Bauforderung bewirkt worden ist. Hat die Bauforderung nicht bestanden, so gebührt der Baugeldhypothek gleichwohl der Vorrang, es sei denn, daß dem Baugeldgeber zur Zeit seiner Zahlung bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt war, daß die Forderung nicht bestanden hat; dem Nichtbestehen einer Bau⸗ forderung steht es gleich, wenn ein Nachmann für h. Leistung eine Bauforderung hat und der Vormann nicht überausreichende Mittel zur Befriedigung der Forderungen seiner Nachmänner verfügt oder nicht die Absicht hat, diese Forderungen in vollem Umfange zu befriedigen. Der Vorrang der Baugeldhypothek erstreckt sich auf Zinsen bis fünf vom Hundert und auf die im § 1118 des Bürger⸗ lichen Gesetzbuchs bezeichneten Kosten.

23. Auf Antrag des Baugeldgebers bestellt das Amtsgericht, in dessen Bezirk die Baustelle gelegen ist, einen Treuhänder. Die durch Vermittlung oder auf Anweisung des Treuhänders geleisteten Zahlungen begründen den Vorrang vor der Bauhypothek. Der Treu⸗ händer darf die Zahlung nur vermitteln oder anweisen, soweit der Baugeldgeber nach Maßgabe des § 22 zur Zahlung mit Wirkung gegen die Baugläubiger berechtigt ist. Der Treuhänder hat die recht⸗ liche Stellung eines Pflegers; an die Stelle des Vormundschafts⸗ gerichts tritt das im Abs. 1 bezeichnete Amtsgericht. Der Treuhänder ist für die Erfüllung der ihm obliegenden Pflichten allen Beteiligten verantwortlich. Eine Pflicht zur Uebernahme des Amts besteht nicht. Der Treuhänder kann von dem Baugeldgeber für die Führung seines Amts eine angemessene Vergütung verlangen. Vor der Festsetzung soll das Amtsgericht den Baugeldgeber, soweit tunlich, hören. Dur Anordnung der Landesjustizverwaltung können die dem Amtsgericht in Sa der Treuhänder obliegenden Verrichtungen für mehrere Amtsgerichtsbezirke einem Amtsgericht übertragen werden.

§ 24. Soweit von dem Treuhändex in öffentlich beglaubigter Form bescheinigt wird, daß Zahlungen durch seine Vermittlung oder auf seine Anweisung geleistet worden sind, hat das Grundbuchamt auf Antrag des Baugeldgebers den Vorrang der Baugeldhypothek vor der Bauhypothek in das Grundbuch einzutr iͤgen. § 25. Wird die Zwangsversteigerung oder die Zwangsverwaltung des Grundstücks angeordnet, ehe die Bauhypothek eingetragen ist, so kann jeder Baugläubiger, welcher seine Bauforderung wirksam an⸗ gemeldet hat, Befriedigung aus dem Grundstücke verlangen, wie wenn die Bauhypothek eingetragen wäre. 1 § 26. Der Versteigerungstermin darf nicht auf einen früheren eispunkt als zwei Wochen nach dem Ablaufe der Anmeldungsfrist estimmt werden. Hatte 8 eit der Veröffentlichung des Ver⸗ steigerungstermins die Anmeldungsfrist noch nicht begonnen, so be⸗ ginnt sie mit dieser Veröffentlichung. Ist eine dieser Vorschriften verletzt, so ist der Zuschlag zu versagen. Gegen die Erteilung des Zuschlags ist Beschwerde zulässig. § 27. Das Grundbuchamt hat nach der Eintragung des Voll⸗ streckungsvermerks und, wenn zu diesem Zeitpunkte die Anmeldungs⸗ frist noch nicht abgelaufen ist, nach dem Ablaufe dieser Frist dem Vollstreckungsgericht eine beceenbigte Abschrift der wirksamen An⸗ meldungen zu erteilen. Baugläubiger, für die nach der Mitteilung des Grundbuchamts eine wirksame Anmeldung vorliegt, stehen für das Vollstreckungsverfahren Gläubigern, die zur Zeit der Eintragung des Vollstreckungsvermerks im Grundbuch eingetragen waren, gleich. 8 § 28. Soweit durch ein Urteil der Widerspruch eines Bau- gläubigers gegen die Aufnahme der Forderung eines anderen Bau- gläubigers in den Verteilungsplan rechtskräftig als begründet anerkannt ist, wirkt das Urteil für alle Baugläubiger. Der weö 8 Baugläubiger kann Erstattung derjenigen ia ZE1818* von dem Prozeßgegner nicht beizutreiben nd, aus dem bei der Verteilung auf die Baugläubiger entfallenden Betrag insoweit verlangen, als infolge des iderspruchs der Anteil des Prozeßgegners an diesem Betrage weggefallen oder vermindert ist. Ist der Eö“ ein Nachmann, so kann die Erstattung nur den⸗ jenigen Baugläubigern gegenüber verlangt werden, denen der Wegfall oder die Verminderung des Anteils des Nachma

gereicht. Fünfter Abschnitt. Sicherheitsleistung.

§ 29. Eine gemäß § 4 oder §5 geleistete Sicherheit haftet den Baugläubigern in der gleichen Weise, wie ihnen im Falle der Ein⸗ tragung einer Bauhypothek kraft dieser Hypothek das Grundstück haftet. Im Falle des 4 5 bemißt sich der auf die einzelnen Bau⸗ forderungen entfallende Anteil an der Sicherheit nach dem bei der Eintragung der Bauhypothek berücksichtigten Betrag auch dann, 888 n Bauforderung nach der Eintragung zum Tei getilgt 8 worden ist. G

6 30. Ist nach § 4 Sicherheit geleistet, so kann jeder Beteiligte die Eröffnung eines Verteilungsverfahrens in Ansehung der Sicher⸗ 38 heit beantragen, 8n die im § 14 Abs. 1 bestimmte Veröffentlichung der Baupolizeibehoͤrde erfolgt ist. Wird der Antrag von einem Bau- 15. gestellt, so hat der Gläubiger die schriftliche ustimmung des

688* beizubringen oder seine Bauforderung nach Maßgabe des

wu1.“

zum Vorteil 8