Nach Artikel VII sollen von der Vorlage unberuͤhrt bleiben
die provinzialrechtlichen Bestimmungen über das Verfügungs⸗ recht des Grundeigentümers über die Mineralien sowie die Nechte der fruͤher reichsunmittelbaren Standesherren und der⸗ jenigen, welche durch Fveee. Rechtstitel ein Bergregal haben. Die Kommission hat noch hinzugefügt, daß unberührt bleiben auch die eit des Inkrafttretens dieses Gesetzes schon bestehenden Berechtigungen und durch Mutungen be⸗ gründeten Ansprüche. Abg. Glatzel (nl.) beantragt folgenden Zusatz:
„Soweit die besonderen Rechtstitel den Anspruch begründen, andere von der Aufsuchung oder Gewinnung der im Artikel 1 Ziffer 2 bezeichneten Mineralien oder von der Erlangung oder Aus⸗ übung des ““ an diesen Mineralien auszuschließen, kann von dem Bevorrechtigten die Verleihung des Bergwerkseigen⸗ tums an den bezeichneten Mineralien auf Grund e. hs Be⸗ stimmungen des A. B.⸗G. vom 24. Juni 1865 beansprucht werden, welche vor dem Inkrafttreten des gegenwärtigen Gesetzes in Geltung waren.“
Abg. Dr. Voltz bemerkt, daß der Zusatz der Kommission eigent⸗ lich schon von der Regierung in die Peh,9 hätte aufgenommen verden müssen. Der Zusatz sei notwendig, um die Absicht des Gesetz⸗ gebers in loyaler Weise klarzustellen.
Abg. Glatzel befürwortet seinen Antrag damit, daß er Perffagh die Absicht des Gesetzgebers in loyaler Weise klarstelle. In Schlesien beständen z. B. solche Bevorrechtigungen, wonach ohne Genehmigung des Bevorrechtigten keinem anderen, auch dem Staate nicht, Bergwerks⸗ eigentum verliehen werden dürfe. Die Vorrechte widersprächen eigent⸗ lich diesem Gesetze, da sie aber beständen, müßten ihre Konsecquenzen Uargelegt werden.
Minister für Handel und Gewerbe Delbrück:
Meine Herren! Noch einige kurze Bemerkungen über die Aus⸗ führungen des Herrn Abg. Dr. Voltz zu dem von der Kommission eingeschobenen zweiten Absatz dieses Artikels.
Der Herr Abg. Dr. Voltz ist der Ansicht, die Regierung hätte es in der Eile unterlassen, die unentbehrlichen und notwendigen Be⸗ stimmungen dieses zweiten Absatzes in dem Artikel VII auf⸗ zunehmen. Dem muß ich auf das lebhafteste widersprechen. Die Regierung hat die Bestimmungen deswegen nicht aufgenommen, weil sie selbstverständlich sind. Ich bin bisher immer der Ansicht gewesen, daß man selbstverständliche Sachen nicht zu sagen braucht, muß aber zugeben, daß mich die Ausführungen des Herrn Abg. Voltz davon überzeugt haben, daß man auch selbstverständliche Sachen manchmal noch einmal sagen muß. (Heiterkeit.) Aus diesem Grunde habe ich namens der Königlichen Staatsregierung Einwendungen gegen diesen Zusatz nicht zu erheben. 8
Zu dem Antrag Glatzel kann ich nur bemerken, daß ich den Aus⸗ führungen Ihres Herrn Referenten über diese Materie beitreten kann. Es hat selbstverständlich in unserer Absicht gelegen, alle bestehenden Rechte, wie sie sich im Zusammenhange mit den Bestimmungen des Allgemeinen Berggesetzes entwickelt haben, aufrecht zu er⸗ halten. Wir haben die einzelnen in Betracht kommen⸗ den Fälle erwogen und waren zu dem Ergebnis gekommen, daß die Bestimmungen in Artikel VII ausreichen würden, um diesen Zweck sicher zu stellen. Ich gebe aber zu, daß unter Umständen ein Gericht auch einmal zu einer abweichenden Entscheidung kommen könnte, und daß diese Eventualität nicht abgewendet werden kann durch entsprechende Erklärungen eines Ministers. Ich kann Sie also nur bitten, dem Antrage zuzustimmen.
Der Artikel VII wird in der Kommissionsfassung und
mit dem Zusatz des Abg. Glatzel angenommen.
Die Kommission hat noch die Artikel VIIa bis d hinzu⸗ gefügt, die Uebergangsbestimmungen für die unter der Geltung
ex Gamp begonnenen Schürfungen und Mutungen und die Aufrechterhaltung der dadurch begründeten Rechte treffen. Für die Entschei ng der Streitfrage in dieser Hinsicht hat die Kommission das Verwaltungsstreitverfahren zugelassen.
Abg. Dr. Voltz weist auf den Streit in Vber Aeehien über die Gefährdung der oberschlesischen Wasserleitung durch Bohrungen und die irengene Einstellung dieser Bohrungen hin. Die Sache habe mit Rücksicht auf dieses esetz noch nicht entschieden werden können. Es müsse gestattet werden, die Bohrungen fortsetzen zu können. Artikel VIIb bestimme deshalb, da Mutungen, die auf Grund der lex Gamp eingelegt, aber von den Verleihungsbehörden zurückgewiesen seien, durch gerichtliche Klage verfolgt werden könnten.
Abg. Dr. ö erläutert kurz diese Bestimmung in einer dem Vorredner entgegenkommenden Weise.
Minister für Handel und Gewerbe Delbrück:
Ich kann mich den Ausführungen des Herrn Abg. Röchling namens der Staatsregierung nur anschließen. 1
Zu Artikel VIIc, welcher Bestimmungen über ein⸗ geschlossene Feldesteile trifft, bemerkt nach einigen Erläuterungen des Abg. Dr. Voltz der 8
Minister für Handel und Gewerbe Delbrück:
Meine Herren! Ich möchte zunächst feststellen, daß es sich auch hier nicht, wie Herr Abg. Dr. Voltz behauptet hat, um eine Vergeßlichkeit der Königlichen Staatsregierung gehandelt hat, sondern die Königliche Staatsregierung ist der Ansicht gewesen, daß der Zweck, den Artikel VIIc verfolgt, auch auf andere Weise werde erreicht werden können. Es handelt sich im wesentlichen darum, solche Feldesteile, die durch ihre Form, Lage und Beschaffenheit zur selbständigen Er⸗ schließung nicht geeignet sind, eventuell dem angrenzenden Feldbesitzer überweisen zu können, und dazu war die Königliche Staatsregierung in der Lage, bei der ursprünglichen Fassung des Entwurfes auf Grund des ihr zustehenden Verleihungsrechtes. Meine Ansicht war gewesen, Fälle wie die vorliegenden auf diesem Wege zu regeln. Ich habe aber keine Einwendungen erhoben, als die Kommission wünschte, das⸗ selbe Ziel auf dem jetzt Ihnen vorgeschlagenen Wege zu erreichen. Ich habe also auch gegen diesen Artikel VIIc Widerspruch nicht zu
heben.
Darauf wird der Artikel VIIc angenommen.
Artikel VIId, trifft Bestimmungen, daß Schürfarbeiten auf Solquellen, die bis zum Erlaß dieses Gesetzes noch nicht 2. Föedegeen geführt haben, fortgesetzt werden können und
i„ Anspruch cuf Verleihung des Bergwerkseigentums nach den geltenden Gesetzen begründen.
Abg. Dr. Voltz spricht sich zu Gunsten der schlesischen Solquellen für diese Bestimmung aus.
Artikel VIId wird angenommen.
Zu Artikel IX, das Gesetz am Tage seiner Ver⸗ kündung in Kraft tritt, befürwortet
. Dr. König⸗Crefeld (Zentr.) einen von ihm, den Abgg. Graf von der Groeben und Freiherr von Gamp ge⸗ stellten Antrag, das Gesetz am 8. Juli 1907 in Kraft treten 1a. lassen weil bie Geltung der ler Gamp am 7. Juli 1907 abläuft.
X“
Der Antrag wird angenommen.
Damit ist das Gesetz in zweiter Lesung erledigt. Die Kom mission beantragt ferner folgende Resolution: ddie Regierung zu ersuchen, mit möglichster Beschleunigung dem Landtage den Entwurf eines Gesetzes vorzulegen, durch welches a. die gegenwärtige Organisation der Bergbehörden dergestalt geändert wird, daß für den Betrieb der staatlichen Bergwerke einerseits und für die Ausübung der durch das Allgemeine Berg⸗ eset den Bergbehörden übertragenen staatlichen Aufsichts⸗ und rwaltungsbefugnisse anderseits getrennte Behörden geschaffen
b. eine wirksame Rechtskontrolle gegen die Entscheidungen der Bergbehörden entsprechend der für die allgemeine Landesverwaltung bestehenden gesetzlichen Regelung eingeführt wird.⸗
Abg. von Bockelberg kon); Wir sind damit einverstanden, daß dem Bergbauverein größerer Rechtsschutz als bisher gewährt werde; es muß ein Gesetz gemacht werden, das einen organischen Schutz auf breiterer Grundlage bestimmt. Im Rahmen dieses Gesetzes konnte die Frage nicht erschöpfend gelöst werden, ebensowenig auch die damit in Verbindung stehende Frage einer anderen Organisation der Berg⸗ behörden. Wir müssen diese Frage der Regelung durch ein späteres Gesetz vorbehalten. Der Minister hat in der Kommission sein Ein⸗ verstäͤndnis damit ausgesprochen und hat, wie der Kommissionsbericht mitteilt, erklärt, „er habe sich bereits mit dem Ministerpräsidenten ins Benehmen gesetzt, der ihn ermächtigt habe, zu erklären, daß er — der Ministerpräsident — damit einverstanden sei. Auch mit dem Finanzminister habe er — der Handelsminister — sich in Ueberein⸗ stimmung gesetzt und werde versuchen, eine Entscheidung des Staats⸗
ministeriums herbeizuführen, sobald er dazu in der Lage sei.“.
Minister für Handel und Gewerbe Delbrück. 8 Meine Herren! Ich bin auf Grund eines Beschlusses des König⸗
lichen Staatsministeriums ermächtigt, in Namen der Königlichen
Staatsregierung zu erklären, daß sie bereit ist, den in der Resolution unter a und b ausgesprochenen Wünschen zu entsprechen. (Bravo!) Ich möchte aber zur Vermeidung von Mißverständnissen im Anschluß an das, was der Herr Vorredner schon gesagt hat, darauf aufmerksam machen, daß es nicht möglich sein wird, etwa die Behördenorganisation⸗ wie sie das Landesverwaltungsgesetz geschaffen hat, und den dort ge⸗ schaffenen Instanzenzug ohne weiteres auf Bergbauverhältnisse zu über⸗ tragen, sondern ich muß der Königlichen Staatsregierung die volle Freiheit vorbehalten, Ihren Wünschen in einer Form zu entsprechen, die den be⸗ sonderen Verhältnissen des Bergbaues Rechnung trägt. (Sehr gut! rechts.) Was die Trennnung der Betriebs⸗ und regiminellen Behörden be⸗ trifft, so scheint es mir zweckmäßig, soweit ich das jetzt übersehen kann, diese Regelung zusammen mit der Behördenreorganisation durch⸗ zuführen.
Im übrigen kann ich mit Rücksicht auf eine Bemerkung, die gestern — ich glaube von seiten des Herrn Abg. Dr. Crüger — ge⸗ fallen ist, er habe nun aber die Hoffnung, daß die Regierung nicht von Jahr zu Jahr erkläre, dieses Gesetz befände sich noch im Stadium der Erwägung, sondern daß sie möglichst bald, vielleicht im nächsten Jahre, ein derartiges Gesetz vorlegte“, nur bemerken: wenn ich im Namen der Königlichen Staatsregierung verspreche, ein derartiges Gesetz einzubringen, dann wird es eingebracht, sobald die Möglichkeit dafür gegeben ist. (Bravo!) Ich bitte die Herren aber, nicht zu ver⸗ gessen, daß die Arbeit die zu bewältigen sein wird, um das Ziel zu erreichen, nicht klein ist und nicht in der Spanne von ein oder andert⸗ halb Jahren bewältigt werden kann. (Bravo!) 1
Abg. Dr. Voltz: Ich kann bedauern, daß wir nur zu einer Resolution in dieser wichtigen Sache gekommen sind; es wäre besser gewesen, die Frage sofort zu regeln oder die lex Gamp zu verlängern und dann im nächsten Jahre oder nach zwei Jahren ein anderes Gesetz zu machen. Es ist heute gar nicht vorauszusehen, ob in den späteren Gesetzen für den Bergbau das herauskommen wird, was er durchaus braucht. Aber nachdem der Minister diese feierliche Erklärung abgegeben hat, können wir nur die Resolution annehmen. In den späteren 1 können wir dann auch der Frage einer Vermehrung der zulässigen Bergwerks⸗ kuxe näher treten.
Abg. Brust (Zentr.) spricht sich gleichfalls für die Resolutionen aus, macht aber den Vorbehalt, daß gegen Entscheidungen und Anordnungen der Bergbehörden, welche den Schutz der Grubenbaue sowie den Schutz von Gesundheit und Leben der Arbeiter und endlich die Er⸗ haltung der guten Sitten betreffen, kein Verwaltungsstreitverfahren eingeführt würde, weil hier fachmännische Kenntnisse erforderlich seien, um hierüber ein Urteil fällen zu koͤnnen.
Die Resolutionen a und b werden angenommen.
Die zu dem Gesetz eingegangenen Petitionen der Land⸗ wirtschaftskammer für die Provinz Westfalen und des Vereins für die gemeinschaftlichen Interessen des hannoverschen Kali⸗ bergbaus werden nach dem Antrage der Kommission der Regierung als Material überwiesen, alle übrigen Petitionen 1en durch die Beschlußfassung über das Gesetz für erledigt erklärt.
Es folgt die erste Beratung des Entwurfs eines Huß slenschutgeseßes 8
Abg. von Treskow (kons.): Die Vorlage hat wegen ihrer Be⸗ schränkung des Grundeigentums eine wichtige Bedeutung und bedarf daher einer zeünbklchem Prüfung. Das Haus hat in b Frage einen verschiedenen Standpunkt eingenommen. Es wurden im Jahre 1883 Petitionen um ein solches Gesetz vom Hause durch Uebergang zur Tagesordnung erledigt, weil das Allgemeine Berggesetz genügend Schutz biete, und auch polizeiliche Schutzbestimmungen erlassen werden könnten. Zehn Jahre später hat das Haus dagegen eben solche Petitionen der Regierung überwiesen. Die Vorlage schützt nur die gemeinnützigen Mineral⸗ und Thermalquellen, das ist im Herrenhaus bemängelt worden, und es wurde gewünscht, daß alle Quellen geschützt würden. Ich glaube, daß die Vorlage den richtigen Stand⸗ punkt einnimmt, wenn sie nur die Quellen schützt, an welchen die Allgemeinheit ein Interesse hat. Ueber die Frage, ob eine Quelle gemeinnützig ist, soll der Minister entscheiden; das hat natürlich die schwerwiegendsten Folgen, und wir müssen deshalb den § 29 genau prüfen, wonach das Quellengrundstück event. enteignet werden kann. Sehr schwierig sind die Frage der Bestimmung des Schutzbezirkes und die Frage der Entschädigung. Die Enteignung soll zulässig sein, wenn die Quelle durch den Grundstückseigentümer gefährdet wird. Die näheren Bestimmungen darüber sind in der Vorlage angemessen getroffen worden. Jedenfalls ist eine gesetzliche Recenen des Quellenschutzes wünschenswert, und meine Freunde beantragen die Ueberweisung der Vorlage an eine Kommission von 14 Mitgliedern.
Abg. Lusensky (nl.): Mit Rücksicht auf die Geschäftslage des Fe beschränke ich mich auch darauf, zu erklären, daß meine
reunde den Grundlagen der Vorlage zustimmen und mit der Ueber⸗ weisung an eine Kommission einverstanden sind. Wir hoffen, daß dort ein brauchbares Gesetz zustande kommt, und daß noch weitere Kautelen gegen die Entscheidungen der Behörden gefunden werden können. Ich möchte meinerseits beantragen, d. wir die Vorlage an eine Kommission von 21 Mitgliedern überweisen.
Abg. Stull (Zentr.): Ein Quellenschutz ist wünschenswert, aber die Vorlage muß in einer Kommission geprüft werden, da auch Bedenken ne;ger erhoben sind. Ich bitte aber, die Kommissionsberatungen nicht zu sehr zu beschleunigen, sondern die hinreichende Zeit zu lassen, damit alle Interessen dabei zur Geltung gebracht werden können.
Abg. Dr. Gerschel (fr. Volksp.): Ich bin auch für eine Kom⸗ mission von 21 Mitgliedern, denn es kommen doch so wichtige Fragen zur Entscheidung, daß eine eingehende Beratung ltee ist. r . 9 B 89 8 8 9 4
89„9.
müssen entlich auch die Frage prüfen, ob nicht au 5
Fücse man ih. 9,n Fross pfase Hehle as br. PMefetee Vorlage unberührt bleiben, geschützt werden sollen. Es muß ferner bedacht werden, daß von potenten Leuten vielleicht aus Spekulation Grundstücke angekauft werden können, um eine Entschädigung zu er⸗ zielen. Die Bestimmungen über die Enteignung sind zu scharf ge⸗ foßt. Die Verwaltungsbehörden bekommen jedenfalls eine zu s
achtbefugnis.
Minister für Handel und Gewerbe Delbrück:
Ich freue mich, daß der Gesetzentwurf im allgemeinen im hohen Hause eine freundliche Aufnahme gefunden hat. Die von den ver⸗ schiedenen Rednern gegen das Gesetz erhobenen Bedenken betreffen durchweg Fragen, die von der Staatsregierung bei Ausarbeitung des Gesetzes eingehend erwogen und erörtert sind, und ich gebe mich der Hoffnung hin, daß es uns gelingen wird, in der Kommission zu einem Ergebnis zu gelangen, das sich nicht allzuweit von dem entfernt, was der Entwurf Ihnen vorschlägt.
Ich würde es dankbar begrüßen, wenn es dem Herrn Abg. Gerschel gelingen sollte, auch noch eine verschönernde Hand an das Gesetz an⸗ zulegen, das, wie alle menschlichen Dinge, auch manches Unvollkommene an sich haben mag. Wert würde ich darauf legen, wenn es trotz der Gründlichkeit, mit der Sie beabsichtigen, an die Beratung des Ent⸗ wurfs zu gehen, möglich wäre, ihn noch in dieser Tagung zu verab⸗ schieden; denn ich glaube, daß viele Interessentenkreise im Lande großen Wert darauf legen und legen müssen, bald den Schutz dieses Gesetzes genießen zu können. (Sehr richtig!) 8
Die Vorlage wird darauf an eine Kommission von 21 Mit⸗ gliedern überwiesen. G
Es folgt die Beratung von Anträgen.
Die Abgg. Dr. Arendt⸗Mansfeld (freikons.) und Gen. haben den folgenden, bei der zweiten Etatsberatung abgelehnten Antrag wieder eingebracht:
„der Königlichen Staatsregierung das lebhafte Bedauern darüber auszusprechen, daß es nicht möglich gewesen ist, die in der Thronrede angekündigte Vorlage zum Schutze des Deutschtums in der laufenden Session einzubringen, und sie aufzufordern, durch die für die nächste Tagung in bestimmte Aussicht genommene Vorlage für eine kräftige und wirksame Fortführung der Bodenpolitik zum Schutze des Deutschtums in den Ostmarken zu sorgen und dabei insbesondere von folgenden Gesichtspunkten auszugehen: b
1) der Schwerpunkt der Tätigkeit ist auf die Erhaltung des deutschen größeren und kleineren Grundbesitzes zu legen, namentlich durch Gewährung billigen Kredits und durch Maßregeln, die geeignet sind, dem Uebergange deutschen Grundbesitzes in polnische Hand entgegenzuwirken. Demzufolge ist auch der Landerwerb der Anfied⸗ lungskommission so einzurichten, daß eine ungesunde Preissteigerung vermieden wird,
2) kräftiger und planmäßiger als bisher ist auf die Heran⸗ ziehung und Anfiedlung deutscher Arbeiter auf dem Lande und in den Städten auch unter Mitwirkung der staatlichen Betriebe⸗ verwaltungen Bedacht zu nehmen inf 9. die Organisation der Ansiedlungsbehörden ist zu ver⸗ einfachen.“
Abg. Freiherr von Zedlitz und Neukirch (freikons.): Die Ablehnung des Antrages bei der Etatsberatung ist nur durch ein Miß⸗ verständnis erfolgt. Die Regierung muß scharf gemacht werden, energisch und mit Erfolg die Ansiedlungspolitik in den Ostmarken fortzusetzen.
Abg. von Heyking (kons.): Meine Freunde können sich im all⸗ gemeinen auf den Boden des Antrages stellen. Wir sind mit der der Regierung einverstanden und erkennen den erfreulichen
rfolg der Tätigkeit der Ansiedlungskommission an. Wir freuen und auch, daß die Regierung in der Thronrede eine neue Vorlage in Aus⸗ sich gestellt hat, bedauern aber, daß die Vorlage noch nicht hat ein⸗ ebracht werden können. Damit ist allerdings ein Vorwurf gegen die Regierung nicht verbunden. Bei der großen Preissteigerung der Güter müssen noch weitere Maßnahmen getroffen werden; ob ein Vorzugsrecht oder Eigentumsrecht der Regierung gegeben werden soll, darüber wollen wir heute noch nicht entscheiden. Wir erwarten aber, daß die Regierung diese Frage ernsthaft prüfen wird und daß sie uns sogleich im Anfang der nächsten Session eine Vorlage einbringen wird. Bei der Ansiedlungstätigkeit muß auch auf die Erhaltung des deutschen Großgrundbesitzes Bedacht genommen werden; denn in dessen Beseitigung würden wir eine schwere Gefahr für das Deutschtum in der Ostmark erblicken. Die Ansiedlungskommission müßte deshalb von den auf⸗ zuteilenden Gütern möglichst größere Restgüter übriglassen. Wir sind mit den weiteren Maßnahmen des Antrages einverstanden, soweit nicht ein zu starker Eingriff in das Privateigentum gemacht wird. Aus dem Prozeß Biedermann in Schneidemühl hat sich leider gezeigt, daß deutsche Männer sich dazu hergeben, gegen Geld den deutschen Grundbesitz in polnische Hände zu spielen. Das ist eine Schande! Der Antrag wünscht eine Vermeidung der Preissteigerung; das ist ein erfreuliches Ziel, aber es ist schwer, die Mittel dazu zu finden. Es schadet nichts, wenn auch einmal ein deutsches Gut in polnische Hände übergeht, denn jetzt werden die Prase in die Höhe getrieben unter der Drohung, an die Polen zu verkaufen, wenn die Ansiedlungskommission nicht kauft. Wir wollen hoffen, daß alle die beantragten Maßregeln beitragen zur Stärkung des Deutschtums. Mit einer Organisation der Ansiedlungsbehörden können wir einver⸗ standen sein, wenn es der Regierung gelingt, eine gedeihliche Lösung dieser Frage zu finden. Wir wünschen, daß auch dieser Antrag unserer Ostmark zum Segen gereichen möge.
Abg. Lusensky (nl.) erklärt, daß seine Freunde aus denselden de2 ha wie bei der Etatsberatung wiederum für den Antrag stimmen werden. 1
Abg. Graf Pras 8 ma (Zentr.): Auch wir wollen nicht, daß deutscher Grundbesitz in polnische Hände kommt, wünschen aber, daß in den öst⸗ lichen Provinzen eine gesunde Polenpolitik getrieben wird. Ich habe schon einmal ausgeführt, weshalb die bisherige Polenpolitik erfolglos
eblieben ist. Wir werden deshalb auch den vorliegenden Antrag ab⸗ (Paer⸗ der sich nur auf Ausnahmegesetze stützt, weil es gerade diese Ausnahmegesetze sind, die die fetzigen Mißftände gezeitigt haben. Wir verstehen es nicht recht, daß die Antragsteller der Regierung ihr Be⸗ dauern darüber aussprechen, daß sie noch nicht mit einer neuen Vor⸗ lage gekommen ist, nachdem die Regierung selbst erklärt hat, welche Gründe gegen die Einbringung sprechen, und daß sie anderseits nicht mit Vorschlägen kommen, auf welche Weise die Schwierigkeiten der Regierung zu beseitigen seien. Es läge auch die Versuchung nahe, nach dem mir bei der dritten Lesung des Etats der Ansiedlungskommission das Wort abgeschnitten wurde, noch einmal auf die Verhältnisse im Osten ein⸗ gehen zurückzukommen, ich will mich aber auf folgende Richtigstellung eschränken: Ich habe damals in der zweiten Lesung gesagt: Wenn Erscheinungen kommen, wie die bei der Generalversammlung des Evangelischen Bundes in Graudenz und einer Zwei versammlung in Oberglogau, wo hinter verschlossenen Türen die An edlungsfrage als eine rein religiöse Frage behandelt wurde. ... Die Worte: „hinter verschlossenen Türen“ kann ich in bezug auf die Versammlung in Glogau nicht aufrecht erhalten, da die Versammlung eine öffentliche war. Bezüglich der Ausführungen habe ich mich gestützt auf eine Notiz der „Schlesischen Zeitung“, welche über die fragliche Versammlung berichtete. Nach diesem Bericht hat der Pfarrer Mahler gesagt: „Die religiöse Bedeutung der Ansiedlung ist über alle Zweifel erhaben.“ Es ist durchaus verfehlt, daß man in Oberschlesien die polnische Frage lediglich als eine Frage der Polenpolitil behandelt, sie ist eine rein soziale und religiöse rage, und nur auf diesem Gebiet wird man sie bekämpfen können. (Schluß in der Dritten Beilage.)
gebung.
Abgg. Ernst und Viereck (fr. kons.) für Beruͤcksichtigung, der
8
“
zum Deutschen Neichsanzeiger und Königlich Preußis
Berlin, Mittwoch, den 8. Mai
als Material für die bevorstehende Revision des Lehrer decscgüngsceeessa Außerdem erledigt das Haus einig Petitionen persönlichen Inhalts. 8
Schluß gegen 4 ½¼ Uhr. Nächste Sibzung Fteec— 11 Uhr er Ge
Abg. Krause⸗Waldenburg ” und ein Regierungs⸗ kommissar für den Komm ssionsbeschluß sprechen, nach dem Antrage der Kommission.
Die Petition der Lehrer und Lehrerinnen Arndt und Ge⸗ nossen in Ohra um annähernde Gleichstellung in den Alters⸗ . Vorlagen, zweite Beratun zulagen mit den Lehrern und Lehrerinnen in Danzig über⸗ anderarbeitsstätten und gegen die weist das Haus, nach dem Kommissionsantrag, der schaften.)
(Schluß aus der Zweiten Beilage.)
Die Lösung der Frage wird aber unmöglich gemacht, wenn die religiösen Gefühle der Polen und Deutschen in einer Weise verletzt werden, wie es hier bei der zweiten Lesung des Kultusetats geschehen ist. Wenn man gegen Pde polnische Predigt loszieht, wird man nur erreichen, daß die Leute überhaupt nicht mehr in den Gottes⸗ dienst gehen. Es ist aber besser, daß die Leute in einen polnischen Gottesdienst gehen, den sie mit dem Herzen auffassen, als in einen deutschen, den sie nur mit den Ohren aufnehmen. Wenn Sie den Franziskanern vorwerfen, daß sie einige Mitglieder mit polnischen Namen haben, so bitte ich Sie, sich die Fraktion hier anzusehen, ob ein polnischer Name schon Beweis für polnische Verbreitung von Tierkrankheiten im Auslande.
Gesinnung ist. Der Abg. Voltz sprach damals die Hoffnung aus, es Schweiz.
werde noch dahin kommen, daß wir in Oberschlesien gemeinsam gegen 4.— 10. Februar 1907. 11.— 17. Februar 1907. 18.— 24. Februar 1907. 25. Februar — 3. März 1907. das Großpolentum vorgehen werden. Was die Bekämpfung des Kantone: Orte: Ställe: rte: Ställe: Kantone: Orte: Ställe: Kantone: Orte: Ställe: Großpolentums anlangt, so hat das Zentrum nie versagt. Im übrigen 8 Maul⸗ und Klauenseuche. h ist Herr Voltz von seinen eigenen Parteigenossen dadurch rektiftziert 8 . 21 31 9 19 38 worden, daß. Herr Friedberg den Kultusminister verhöhnte, weil der 8 Stäbchenrotlauf und Schweineseuche. Minister hoffte, mit dem Zentrum zusammen gehen zu können, das 8 7 7 5 6 .“
lenpolitik immer versagt habe. Glauben Sie mir, Herr “ 1A4X“ Lieferung von Kohlen an die belgische Staatsbahn
Dr. Friedberg, es ist nicht schwer, wie die Dinge in Oberschlesien sest liegen, dem Zentrum die Mandate wegzunehmen. Aber mit Vergebungstermin: 14. Mai. Die Verdin E 988 8s riketts von je t,
em letzten I in Oberschlesien geht auch die deutsche O 11 Lose charbons gailleteux von je 2600 t, 1 Los gailletins von
Sache in Oberschlesien rettungslos verloren. 18 - Abg. Dr. von Dziembowski (Pole) wendet sich gegen der 1 898 und 3 Lose charbon pour fours à réchauffer von je
Antrag. Der Antrag mache einen unberechtigten Eingriff in das Bau einer E1“ in Beaufays (Belgien).
perfönliche Eigentum. Nach der Verfassung dürfe das Eigentum nur 22 1 8 6 Anschlag 52 900 Fr. Kaution: 5000 Fr. Frist für eingeschriebene
im öffentlichen Interesse enteignet werden. Die Erregung der polnischen Bevölkerung gegen die preußische Regierung sei nicht durch Angebote: 15. Mai. (Moniteur des Intérsts Matériels.) Bau eines Elektrizitätswerks in Kaaden (Böhmen).
die Agitation entstanden, sondern lediglich durch die Ausnahmegesetz⸗ v “ Die Stadtvertretung beschloß, ein Elektrizitätswerk im Klang bei Fshas 8 erbauen. Anschlag 700 000 K. (Oesterreichischer Zentral⸗ nzeiger).
Ausnutzung von Wasserkraft in Spanien. Fermin Bollo b 95 ö c. 868 818 ö zdi Shbalter. 1u 6 dem Flusse Tajo für Bewässe⸗ Konstantinopel, 7. Mai. (Meldung des „Wiener K. K. 3 vH vee dcgfismesponvenebore. ie Pest in Dscheddah ist rungs⸗ und Industrieꝛwecke zu entnehmen. stationär. Vom 22. bis 28. April sind zehn Pestfälle vorgekommen, Konzession für eine Straßenbahn in Spanien. Der „Sociedad anonima Traccion electrica de la Loma“ ist die Er⸗
davon sind neun tödlich verlaufen. Auf der Quarantäneinsel Kamaran
it 24. April kein Pestfall ereignet. .NINnaubnis zum Bau einer elektrischen Straßenbahn zwischen Baeza und Wö ner . 8 dem Santuario de la Yedra (Prov. Jaen) erteilt worden. (Bericht des Kaiserlichen Konsuls in Madrid.)
Die Konzession für eine Eisenbahn von Santiago al de la Coruna nach Lugo (Spanien) soll, nachdem die zoll⸗ freie Ablassung der benötigten Baumaterialien abgelehnt worden ist, am 30. Juli 1907 vom Ministerio de Fomento erneut zur V gebung gestellt werden. Bietungskaution: 111 205,03 Pesetas.
(Gaceta de Madrid.)
egierung
Kantone:
Februar 1907. v. vhI
Schweinepest (Schweineseuche) chashons menus von fe ose Zahl der verseuchten Orte:
Schweineseuche. Provinzen: Stückzahl des Viehes: Gelderland ... 1 “ Südholland
Friesland
Abg. Rosenow (frs. Vgg.) erklärt, daß seine Freunde gegen den Antrag stimmen werden. Es sei nicht zu verstehen, wie der Antrag eine Preissteigerung vermeiden wolle. Der Antrag sei lediglich eine Demonstration, wenn er nicht etwa schon die Einleitung einer GI eignungsgesetzgebung gegen die Polen sein solle. Die Polen müßten sich als preußische Untertanen fühlen aber eine Ausnahmegesetzgebung egen die Polen sei nicht zu billigen. Die Ansiedlungskommission
abe infolge der Preissteigerung viel zu hohe Preise zahlen müssen; durch diese ganze Ansiedlungspolitik sei eine unnatürliche Preissteige⸗ rung herbeigeführt. Die Ansiedlungstätigkeit habe gerade in den olnischen Landesteilen die Städte geschädigt, indem sie bestimmte
Fverasöüc bege Her sage gans Vnbe emäte 6 daß etwas eiteres geschehen müsse, sage aber nicht, was geschehen und ewerbe. soll. Wenn eine Vorlage 88. werde seine Partei sie prüfen, aber Handel
8 Aus den im Reichsamt des Innern zusammengestellten vö werde seine Partei wie beim vorigen Male wieder ( nen ih en für Handel NC1ö11““
Abg. Dr. Friedberg (nl.): Wenn in dem Antrage bedauert Minengesetz für die portugiesischen Kolonien. wird, daß noch keine Vorlage gekommen ist, so ist das nur ein Das für die portugiesischen Kolonien erlassene Minengesetz hat objektives Bedauern, aber kein Vorwurf gegen die Regierung, weil durch Köͤnigliches Dekret vom 20. September v. J. gesetzliche Guͤltig⸗ eben noch keine Vorlage gemacht werden konnte. Ich begreife es keit erlangt. Das Gesetz darf wohl als liberal bezeichnet werden. Australien. Der Bau einer großen Wassersperre am wohl, wenn Graf Praschma es so darstellt, als ob durch die national- Augländer sind im allgemeinen den portugiesischen Staatsangehörigen Murrumbidgee zu Bewässerungszwecken nach dem Barren Jack⸗ liberalen Redner das Gefühl der Verletzung in der katholischen Be⸗ rechtlich gleichgestellt. Ferner ist, um rospektoren ins Land zu Projekt wird von dem Department of Works von Neusüdwales er⸗ völkerung entstanden sei. Wir sind es gewöhnt, daß die Herren uns ziehen, die Lizenz zum Prospektieren auf 5000 Reis, 1 Pfd. Sterl. wogen. Vorgesehen ist u. a. der Bau eines 200 Fuß hohen Dammes mit dem Einwand kommen, wir verletzten ihre religiösen Gefühle. 1 sb., herabgesetzt worden. mit einem Kostenaufwand von 810,000 Pfd. Sterl. und eines 152 engl. Darüber werde ich mich mit Heern Praschma nicht verständigen Diese Lieenz gilt für ein Jahr und gibt das Recht su wospek. Meilen langen auptkanals (340 900 Pfd. Sterl.). Die Sperre können, denn füͤr ihn ist es schon eine Verletzung des religiösen Ge. tieren in einem Umkreis von 750 m, von dem Mittelpunkte des Gebiets würde bei einer Wafferfläche von 1000 Quadratmeilen die Bewässerung ühls, daß es ein Gesetz, gibt, wonach die Regierung ein⸗ aus gerechnet, das der Prospektor erforschen will. .—2 von 1 350 000 Acres Land möglich machen. (Aus Sydney Mail.) rdensniederlassung genehmigen oder versagen kann, und erst Hiese Lizenz kann nach Ablauf des Jahres verlängert werden. “ recht, wenn wir die Regierung wegen einer Genehmigung kritisieren. Erweist sich der Grund als mineralhaltig, so koͤnnen Claims erworben Wozu gibt es aber ein solches Gesetz, wenn daraus nicht werden. Ein Claim umfaßt 10 Quadratmeter, wenn es sich um die richtigen Konsequenjen gelogen werden, und die Regierung BEdelsteine, und 100 Quadratmeter, wenn es sich um Edelmetalle nicht ernst prüft, ob eine Genehmigung richtig ist oder nicht; handelt. Von beiden Arten darf der Prospektor 10 Claims er⸗ Wir sind nach wie vor überzeugt, daß es ein gewagtes Experiment werben, und er darf die Zahl verdoppeln, falls er der Entdecker der war, in Gegenden, wo die polnische nationale Bewegung so hoch geht, Mineralschätze ist. die Niederlassung der Franziskaner zu genehmigen. Wir können die Kann die Gewinnung der Edelsteine und Metalle nur durch Polenpolitik der Regierung nur in der Erwartung mitmachen, Maschinen erfolgen, so umfaßt dagegen b Claim 2500 ha. Handelt daß auch auf diesem Gebiete eine sorgfältigere Prüfung als es sich um andere Mineralien wie delsteine oder Metalle, so beträgt bisher slattfindet. Wenn ich eine solche Erklärung abgebe, der Umfang eines Clains 100 ha. so ist sie für die Regierung wertvoller als der frenetische Beifall, Die Erlaubnis zum Prospektieren sowie der Erwerb von Claims der dem Kultusminister vom Zentrum zuteil wurde, das die Polen⸗ werden vorläufig registriert. Ist die Zeit, für die diese Ansprüche politik der Regierung niemals unterstützt hat. Wir können nur ab⸗ vorbehalten worden sind, abgelaufen, so kann der Prospektor voll⸗ Z“ CCC 1“ Fentrum, von ültige Minenrechte erwerben., 68 bat 5 8 Fden uns mehr Wert beilegt. Graf Praschma meint, bei un en schon laim auf Edelsteine etwa 13 sh. und für jeden Claim auf Edel⸗ 1 de nhsen Ren der gennttanen ünteh fen. ich aze waseh Vsd. Shane agieähee af ts. GBfeliaenvs,nf dc ,c Ror se se e de Ben⸗ damals kein Wort davon gesagt; ich weiß har nicht, wie ste heißen Es hat ferner alsdann die Le zu erfolgen, die entweder naschu angeschlossenen 64 Vereine durch ihre Delegierten dertreten Wenn Graf Praschma mir sagt, daß sie polnische Namen haben, so durch den Regierungsingenieur oder dur einen mit Diplom ver⸗ waren, zu der 6882 der gesetzlichen Regelung der Heim⸗ glauze ich ihm das, denn sie sind sa Polen. Wir stimmen fär sehenen Vermessungsbeamten au gg ist arbeit Stellung genommen und einstimmig folgende Beschlüfse den Antrag, legen ihm keine Interpretation unter und unterstützen Die Regierung hat sich schl hlich noch das Recht vorbehalten, faßt: 1) Die Verpflichtung der Arbeitgeder für Zmwece der die Regierung in ihren Bestrebungen in den gefährdeten Landesteilen. auch Päss⸗ Konzessionen zu verleihen. Diese dürfen aber nur an gn cht Ver e vtang eeristit uber 11“*“ Abg. Graf hiscagea. Ich gebe einen Irrtum zu; nicht Herr portugiesische Untertanen oder solche Gesellschaften vergeben werden, unmitkelbar beschäftigten Zwischenmeister, Hausgewerbetreibenden oder Dr. Friedberg hat erwähnt, sondern es hat in einem Zeitungs⸗ die unter portugiesischem Gesetz registriert worden sind. Diese Per⸗ Heimarbeiter einen fortlaufenden Nachweis zu führen, wird ausdrück⸗ artikel gestanden, daß Herr Porsch gemeint habe, daß man in den sonen oder Gesellschaften haben gleichzeitig mit ihrem Gesuch um eine ich als Vorbedingung und Grundlage aller Reformen anerkannt. polnischen Namen der Franziskaner einen Beweis der saar Konzession etwa 110 Pfd. Sterl. zu Eö Wird das 48 2) Einer Vorf nißt nach welcher die Lohndedingungen vor Aus⸗
Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts am 7. Mai 1907: Ruhrrevier Oberschlesisches Revier 6 Anzahl der Wagen I1II11“ 177788 Nicht gestellt. —
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In der gestern in Berlin abgehaltenen Sitzung der Schatz⸗ anweisungskonsortien des Reichs und Preußens von 1907 wurde, „W. T. B.“ zufolge, beschlossen, die Konsortien aufzulösen und Schlußabrechnung zu erteilen. 1
— Der Jentralauzschuß Berliner kaufmännischer, Sgasse und industrieller Vereine und der Verein
nisierun ehe. Jedenfalls ist das aber für die ganze Frage enehmigt, so ist das Depot je nach dem Umfang der Konzession a sftli usetzen find, steden erhebliche Be⸗ nigeen 8 dseb “ in Oberschlesien haben 8560 Pfd. Sterl. bis zu 22 200 Pfd. Sterl. zu erhöhen. händigung der Arbeit schriftlich festzuses si bebliche mit der polnischen Frage nichts zu tun; wir halten es für Die Minensteuer ist eine doppelte, einmal wird der Grund und unerwünscht, daß gerade in der dortigen gefährdeten Position Boden und zweitens der Rohertrag besteuert. Die Grundsteuer be⸗ nicht für die religiösen Bedürfnisse gesorgt wird. Wir können uns trägt für Claims auf Edelsteine 5 Pfd. Sterl., für Claims auf Edel⸗ nur freuen, daß der Kultusminister diese Niederlassun senehmigt metalle 11 sh., für Claims, deren Bearbeitung Eeg. erfordern, hat. Von einem frenetischen Beifall des Zentrums habe ich nichts 22 Pfd. Sterl. pro Claim und pro Jahr. Für sonstige Claims sind bemerkt, wir haben nur dem Minister die Anerkennung aussprechen pro Hektar etwa 2 sh. zu entrfchter⸗ wollen, daß er uns so entgegengekommen ist, wie wir es früher nicht Die Steuer am Ertrag ist für Edelsteine und Edelmetalle auf gewohnt waren. Wenn man das öffentlich angreift, so muß das 2 % und für sonstige Mineralien auf 4½ % festgesetzt. das Gefühl der deutschen und polnischen Katholiken auf das schwerste Ausgenommen von diesen Besteuerungen ie. Eisen⸗ und Kohlen⸗ verletzen. minen. Ferner sind auch die Minen von Abgaben befreit, die von dem
Damit schließt die Debatte begfeher er Begeralctge Faeheit herden ind desen biae ncz wan, shrehcs nee de gefäcaenseigris de bnen Sehen
Abg. Freiherr von Zedlitz und Neukirch (freikons.) bemerkt Schließli ist auf die Mineralien eine Ausfuhrsteuer gelegt. n 8- 8 Münioden kark 18. 600 Menschen Beschaͤftigun im ,ae h0 Ich bin dem Abg. von Dziembowski dankbar, daß er Außer diesen Bestimmungen enthält das Gesetz noch eingehende und Unterhalt 3 Vor Cinführung gesetzgeberischer Maßnahmen 18 Vorschriften darüber, an wen die Gesuche zum Prospektieren zu richten es notwendig, die von der Regierung in die Wege geleitete Beschaffung sind, über die Führung der 8 Verwendung von Erplosivstoffen, authentischen Materials über die * e der Heimarbeiter abzuwarten über Fühnezund, iben I 1n englische Uebersetzung des und die Resultate der Enquete den beteiligten Kreisen zur Beratung Minengesetzes waͤhrend der nächsten vier Wochen im . Meldung des ⸗W. T. B.“betrugen die Bruttoeinnahmen Reichsamt des Innern, Berlin, Fceace 74, im der Orientdahnen vom 23. bis 29. April 1907: 234 539 Frr. (weniger
immer 174 zur Einsichtnahme aus. (Nach einem Berichte des 2196. Fr.), seit 1. Januar: 4611,024 Fr. (mehr 822 714 Fr). aiferlichen Konfulats in Lourengo Maraues.) — Die Einnahmen der Mazedonischen Eisenbahn (Salontk-—
Monastir) betrugen vom 16. bis 22. April 1907 (Stammlinte Z19 km): 13 946 Fr. (weniger 20 465 Fr.), seit 1. Januar: 584 073 Fr. (mehr 884 Fr.). 8
ondon, 7. Mai. (W. T. B.) Nach dem amtlichen Dandels. ausweis hat im April der Wert der Einfuhr eine I den 9 726 787 Fien Sterling, der Wert der Ausfuhr gine solche den
sicherung auf die arheiter sowie die tung von Aus⸗ kunftsstellen und Arbeitsnachweisen ist wünschenswert. 4ü) Auf das Nachdrücklichste wird vor einer Verallgemeinerung aller Maßregeln gewarnt, welche die Verschiedenheiten in den einzelnen Orten oder Betriebszweigen underücksichtigt lassen würden. 5) So⸗ weit Maßregeln über die vorstehend aufgeführten Punkte hinaus er⸗ griffen werden sollen, kann dies nur durch Spezialgesetze oder Ver⸗ ordnungen geschehen. 6) Reformversuche, die die Existenzmoͤglichkeit für Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Frage stellen würden, und die vitalsten Lebensinteressen der unteren Volksschichten gefährden
denken nicht im 8 3) Die b der Zwangsver⸗
sich unseren Kopf daruüber zerbrochen hat, was wir mit dem Antrage zweckten, und noch dankbarer für seine Polemik, die uns zeigt, daß die Richtlinien des Antrages für die Fortführung der Landpolitik in den Ostmarken geeignet sind, diese Landpolitik so zu gestalten, daß sie dem wirksamen Schutze des Deutschtums dienlich ist. Deshalb bitte ich Sie, den Antrag möglichst vollzählig anzunehmen. Der Antrag wird durch die Stimmen der Rechten und der Nationalliberalen angenommen. 8 8
Es folgt die Beratung von Petitionen. 8
Die Petition des Magistrats und der Stadtverordneten zu Samotschin (Kreis I. um Errichtung eines Amts⸗ gerichts daselbst beantragt die ustizkommission, der Regierung zur Erwägung zu überweisen, während die Abgg. Aronsohn (frs. Volksp.) und Ernst (frs. Vgg.) die Ueberweisung zur Be⸗ rücksichtigung beantragen.
Das Haus beschließt nach kurzer Debatte, in welcher die
Ausschreibungen. 1““
Die Konzession für den Bau und Betrieb einer Telephonanlage in Puerta n Ken (ese Inse teht zur Vergebung. Angebote sind zum 25. Mai d. J. 78 f 8 W b Snehhn do dr Diroccion general do Tolégrafos in 4 88 fund Sterling gegenüber dem gleichen Monat der Vor⸗ Madrid einzureichen. Ein Konzessionsgesuch liegt bereits vor; es e res erfahren. . 1b handelt sich bei dieser Ausschreibung um eine Herabsetzung der offe⸗ New York, 7. Mai. (W. T. 8) Dar Wert da e rierten Konzessionsdauer (20 Jahre). Vorläufige Kaution: 500 Pesetas. der vergangenen Woche ausgeführten Waren detrug 8 000
b“ (Gaceta do Madrid.) Vollars gegen 14 850 000. Dollars in der Vorwoche.