1907 / 114 p. 8 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 13 May 1907 18:00:01 GMT) scan diff

ulttermangels bezw. des für die heutigen Schweinepreise teuren Futters hinwegzukommen, zumal ja bald Gelegenheit genug vorhanden sein wird, durch Grünfutter oder Weidegang eine billige und rationelle Fütterung der Schweine eintreten zu lafen . Will die Landwirtschaft auf die nötigen Grenzschutz aufrecht erhalten sehen, so muß sie sich vor planloser Einschränkung der Schweinehaltung hüten, da eine solche leicht dazu führen könnte, daß in absehbarer Zeit wieder unerwünscht hohe Schweinepreise eintreten. . Dadurch, daß, einer Anregung des Landesökonomiekollegiums folgend, in Zukunft voraussichtlich alljährlich eine Zählung der Schweinebestände am 1. Dezember stattfinden wird, dürfte die Uebersicht über den Schweinemarkt erleichtert und dadurch eine bessere Beobachtung der Ab⸗ und Zunahme ermöglicht werden, die geeignet sein dürfte, dazu mitzuwirken, daß zu großen Schwankungen in den Auftrieben in Zukunft rechtzeitig vorgebeugt wird. FüFeekmen 8 Tragen die Landwirte vorstehendem entsprechend Rechnung, so dürfte dies wesentlich mithelfen, die Schweinepreise allmählich dauernd auf einer gleichmähigen und auch für die Schweinemäster noch einen

ewinn abwerfenden Höhe zu halten.

auer den ihr unumgänglich

Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ 3 maßregeln.

Die Tuberkulose⸗Aerzteversammlung, die das Deutsche Zentralkomitee zur Bekämpfung der Tuberkulose alljährlich im An⸗ schluß an seine zur Klärung aktueller wissen⸗ schaftlicher und praktischer Fragen einberuft, findet am 24. und 25. Mai in Berlin statt. Nähere Mitteilungen und Einladungen für Aerzte werden durch die Geschäftsstelle des Komitees, Berlin W. 9, Eichhorn⸗

traße 9, ausgegeben. 8

Persien.

Der Leiter der Quarantänemaßregeln in Buschir hat bekannt ge⸗ macht, daß vom 6. März d. J. ab die Bestim mungen der Pariser Sanitätskonferenz vom Jahre 1903 in sämt⸗ lichen Häfen des Persischen Golfs zur Anwendung kommen.

Teheran, 11. Mai. (Meldung der St. Petersbur agentur.) Die Pest in Bahrein nimmt zu; auch i wohin sich ie Bevölkerung flüchtet, ä

über den Stand von Viehseuchen in Oesterreich⸗ ““ Ungarn v att 8. Mar 190 (Kroatien⸗Slavonien am 1. Mai).

(Auszug aus den amtlichen Wochenausweisen.)

Maul⸗ Schweine⸗ Rotlauf und sseuche und d

Rotz Klauen⸗ Schweine⸗ 8r

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Komitate [K.) Stuhlrichterbezirke 88 Munizipalstädte (M.)

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Nr. des Sperrgebiets

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und Länder 88

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Komitate (K.) Munizipalstädte (

Zahl der verseuchten

Schweine⸗ seuche und Rotlauf Königreiche Schweine⸗ der

und Länder pest Schweine

Zahl der verseuchten

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Bukowina Dalmatien b. Ungarn. K. FFeßf. Torna, M. Kaschau

(Kassa K. Unterweißenburg (Alsé⸗

Fehér

St. Arad, Borosjenö, Elek, Kisjenö, Péeska, Vilaͤgos, M. Arad

St. Borozsebes, Nagyhal⸗ mägy, Radna, Ternova.

K. Arva, Liptau (Liptô), Turöcz

St. Baͤcsalmas, Baja, Topolya, Zenta, Zombor, Stadt Zenta, M. Baja, Maria ve. de (Sza⸗ badka), Zombor

St. Apatin, Hödsaͤg, Kula, Németpalänka, Obeese, Titel, Neusatz (Ujvidék), Zsablya, M. Usvidék . .

K. Baranya, M. Fünfkirchen

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(K. Jäsz⸗Nagykun⸗Szolnok

St. Felsözr, Kisczeli, Güns

K. Bereg, Ugoesa

St. Heretige fal De⸗ recske, rmihaͤlyfalva, Margitta, Szoökelyhid, Särrét

St. Cséffa, Elesd, Központ, Mezökeresztes Szaläͤrd, M. Großwardein (Nagy⸗ värad) gyareséke, Nagyszalonta, Tenke, Vasko .

K. Borsod

K. Kronstadt Häromszék

K. Csanaͤd, Csongräͤd, M. Hödmezövaͤsaͤrhely, Sze⸗ gedin (Szeged) Gran (Esztergom), Raab (Györ), Komorn (Komäaͤrom), M. Györ, Komaͤrom

8. Rlublwegsenburg.efsr M. Stuhlweißenburg

(Szokes⸗Fejérvaͤr)

K. Fogaras, Hermannstadt zeben)

K. Gömör 6s Kishont, Sohl (Zölyom)

K. Hajdu, M. Debreczin (Debreczen)

K. Heves

K. Hunyad

K. Kleinkokel (Kis⸗Küküllö), Großkokel (Nagy⸗Kükülls)

K. Klausenburg (Kolozs), M. Klausenburg (Kolozsvär)

St. Béga Bogsan, Facset, Karaͤnsebes, Lugos, Maros, Temes, Städte Karänsebes, Lugos . . ..

St. Bozovics, Jaͤm, Mol⸗ dova, Oravicza, Hrsova, Resicza, Teregova....

K. Märamaros

K. Maros⸗Torda, Udvar⸗ hely, M. Marosvaäsäͤr⸗

hely K. Wieselburg Ge0Jag Oedenburg (Sopron), M. Sopron K. Neograd (Nögräd) ... K. Neutra (Nyitra) .... St. Bia, Gödöllö, Pomäz, Waitzen (Väͤcz), Städte St. Andrä (Szent Endre), Vaͤcz, M. Budaäpest... St. Alsödabas, Monor, Nagykaͤta, Räeczkeve, Städte Nagykörös, Cze⸗ gléd, M. Kecskemst... St. Abonyialsé, Dunapeese, Kaloesa, Kiskörös, Kis⸗ kunfélegyhaͤza, Kunszent⸗ miklos, Städte Kiskun⸗ halas, Kiskunfélegyhäͤza K. Preßburg (Pozsony),

K.

St. Jgal, Marczali, Tab

St. Barcs, Csurgé, Ka⸗ posvaͤr, Nagyataͤd, Sziget⸗

var, Stadt Kaposvaär. ..-

K. Szabolcs

K. Szatmaͤr, M. Szatmaͤr⸗ Németi.

K. Zips (Szepes)

K. Szilaͤgy

K. Szolnok⸗Doboka ...

St. Buziäas, Központ, Lippa, Rékas, Ujarad, Vinga, M. Temesvar

St. Csakova, Detta, Weiß⸗ kirchen (Fehértemplom), Kubin, Werschetz (Ver⸗ secz), Stadt Fehértem⸗ plom, M. Versecz....

K. Tolna

K. Thorenburg Aranyos)

St. Csene, Großkikinda (Nagykikinda), Nagyszent⸗ miklés, Pardaͤny, Per⸗ jämos, Törökbeese, Török⸗ kanizsa, Hatzfeld (Zsom⸗ bolya), Stadt Nagy⸗ kikinda

St. Alibunär, Antalfalva, Bänlak, Mödos, Groß⸗ becskerek (Nagybeeskerek), Panesova, Stadt Nagy⸗ becskerek, M. Panesova . Ung, St. Homonna, Szinna, Sztropkbé..

St. Bodrogköz, Gaͤlszécs, Nagymihaͤly, Saͤtoral⸗ jaujhely, Szerencs, Tokaj, Varannõô, StadtSaͤtoral⸗ jaujhely

(Köszeg), Németujvaͤr, Särvar, Steinamanger Szombathely), Städte ö8zeg, Szombathely .. St. Körmend, Olsnitz (Mu⸗ raszombat), Szentgott⸗ hard, Cisenburg (Vasvuͤr)

Lengyeltöti,

[Q

K. Weszprim (Veszprém). St. Keszthely, Pacsa, Sü⸗ meg, Tapolcza, Zalae⸗ gerszeg, Zalaszentgröt, Stadt Zalaegerszeg... St. Alsölendva, Csaͤktor⸗ nya, Kanizsa, Letenye, No⸗ va, Perlak, Stadt Groß⸗ kanizsa (Nagykanizsa)

Kroatien⸗Slavonien.

K. Belovär⸗Körös, Va⸗ rasdin (Varasd), M. Va⸗ raY. 3⁄ K. Lika⸗Krbava K. Lossege K. Syrmien (Szerém), M. Semlin (Zimony) .... 4 K. Veröcze, (Eszek) ——

1“

Zusammen Gemeinden (Gehöfte)

a. in Oesterreich:

Rotz 12 (12), Maul⸗ und Klauenseuche 2 (3), Schweineseu und Schweinepest 150 (374), Rotlauf der Schweine 33 (75). g

b. in Ungarn (ausschl. Kroatien⸗Slavonien):

Rotz 67 (76), Maul⸗ und Klauenseuche 4 (4), Schweineseuche und Schweinepest 290 (663), Rotlauf der Schweine 102 (196).

Außerdem Pockenseuche der Schafe in den Sperrgebieten Nr. 2, 26, 28, 29, 33, 41, 45, 48, 52, zusammen in 17 Gem. und 57 Gehöften.

—82

Kroatien⸗Slavonien:

Notz 5 (8), Schweineseuche und Schweinepest 28 (266), Rotlauf der Schweine 3 (3).

Pockenseuche der Schafe ist in Oesterreich, Lungenseuche des Rind⸗ viehs und Beschälseuche der Pferde sind in Oesterreich und Ungarn nicht aufgetreten.

Handel und Gewerbe.

Reichsamt des Innern zusammenge „Nachrichten für Handel und Industrie“.)

Oesterreich⸗Ungarn.

„Abänderung einiger Bestimmungen der Durch⸗ führungsvorschrift zum Zolltarifgesetz und der Er⸗ läuterungen zum Zolltarif. Durch Verordnung der öster⸗ reichischen Ministerien der Finanzen, des Handels und des Ackerbaues vom 16. April d. J. sind einige Bestimmungen der Durch⸗ führungsvorschrift zum Zolltarifgesetze und der Erläuterungen zum Zolltarif abgeändert worden. In der Durchführungs⸗ vorschrift treten den Waren, die wegen ihres Zuckergehalts einem Zollzuschlage unterliegen 3, Tabelle A), „kandierte Gewürze, Wurzeln, Blumenblätter u. dergl.“ als zuschlags⸗ pflichtig hinzu. Die Abänderungen der Erläuterungen zum Zolltarif betreffen folgende Waren: Fettsäuren; Palmöl, Palmkernöl und deren Fettsäuren; die Abfallfette; Steine; Ton; Kalk; Dach⸗ und Tafel⸗ schiefer; Schamottspeise; sogenanntes Kapselscherbenmehl; Maschinen⸗ walzen; Kotschutzbleche für Fahrräder; Fundament, und Lagerungs⸗ platten für Maschinen; Strähnbürstmaschinen und Fahrradfelgen.

Die Verordnung ist im XLVIII. Stück des österreichischen Reichs⸗ gesetzblatts vom 20. April d. J. unter Nr. 106 veröffentlicht.

44

8

Niederlande. 8*

Zolltarifierung von Geschützen und Geschossen. Gemäß einem Erlasse des niederländischen Finanzministers vom 18. März d. J., Nr. 10, unterliegen die im niederländischen Heere im Gebrauch befindlichen Geschütze, wie lange Kanonen, kurze Kanonen oder Haubitzen, Mörser sowie Mitrailleusen als „eiserne Geschütze“ einem Zolle von 1,25 Gulden für 100 kg. Das Gleiche gilt von Unter⸗ und Zubehörteilen zu derartigen Geschützen wie Lafetten, Munitionsvor⸗ und Hinterwagen, Räder, Achsen, Bremsen, Richt⸗ vorrichtungen, Schilde für die Bedienung usw.

Als „Kanonenkugeln“ sollen mit 0,75 Gulden für 100 kg ver⸗ zollt werden die verschiedenen Arten von Geschossen für Geschütze wie: Granaten, Granatkartätschen, Granatkartätschgranaten, Kar⸗ tätschen sowie die Unter⸗ und Zubehörteile zu diesen Geschossen wie: Granatmäntel, Granatkartätschbüchsen, Zündhülsen, Zeitzündhülsen, Zündladungen, Zündschläge, Raucherzeuger, Sprengladungen, be⸗ stehend aus Hülsen, die mit Pikrinsäure, Trinitrotoluol und dergl. Sprengstoffen gefüllt sind, gefüllte Kartuschhülsen, Hülsendeckel aus Messing oder Papier usw.

Falls bei Sendungen, die an das Kriegsdepartement oder an die diesem unterstellten. Behörden adressiert sind, Zweifel über die Richtigkeit der Bezeichnung entstehen sollten, ist vor einer etwaigen endgültigen Beschlagnahme dem Anmelder Gelegenheit zu geben, durch Vorlage der von dem Adressaten zu erteilenden Auskünfte die Richtigkeit der Bezeichnung nachzuweisen. (Nederlandsche Staats- courant.)

8 ““ Schweden.

Geplante Abänderung der Zuckersteuer und der Brausteuer. Den gesetzgebenden Körperschaften in Schweden sind Regierungsvorlagen, betreffend die Abänderung der Zuckersleuer und der Brausteuer, zur Beschlußfassung zugegangen. Was die Zuckersteuer betrifft, so bleibt die durch die Königliche Verordnung vom 2. Juni 1905 für die Herstellung sowie für die Einfuhr von Zucker festgesetzte Steuer von 13 Oere für 1 kg bestehen; die vorgeschlagenen Aende⸗ rungen bezwecken nur eine Vereinfachung der für die Zuckerfabrikation Perbenes Kontrolle und eine anderweite Feststellung des Zucker⸗ gehalts.

Die Brausteuer war durch die Königliche Verordnung vom 17. Juni 1903 auf 12 Oere für 1 kg Malz festgesetzt worden, es wurden jedoch für die ersten im Herstellungsjahre verbrauchten 30 000 kg Malz nur 2 Oere, für die nächsten 40 000 kg 7 Oere, für die nächsten 50 000 kg 9 Oere und für die nächsten 50 000 kg 11 Oere für 1 kg entrichtet. Da die von den kleinen Brauereien gezahlten Beträge nicht die Kosten der Kontrolle decken, so ist in der neuen Vorlage unter Beibehaltung der Grundsteuer von 12 Oere für 1 kg die Steuer für die ersten 50 000 kg Malz mit 4 Oere, für die nächsten 50 000 kg mit 7 Oere und für die nächsten 50 000 kg mit 10 Oere für 1 kg vorgesehen.

Beide Vorlagen bezwecken also keine Erhöhung der Eingangszölle für Zucker und Malz.

(Angaben nach Nr. 2 und3)

Dänemark.

Geplante Zolländerungen für Zucker. Der vom dänischen Folketing angenommene, jetzt dem Landsting zur Beratung vorliegende Zolltarifentwurf sieht für Zucker usw. folgende, sich nicht 5 neg, e. Farbe, sondern nach der Polarisation richtende Ein⸗

rzo e vor:

Subg 8882 Zucker in ganzen oder zerschlagedhen üten, Platten, Kuchen oder dergl.; Honig; erner pulverisierter Zucker mit über 98 % Feha1111614*“ Pulverisierter Zucker mit über 86 %, jedoch nicht über 98 % Polarisation; ferner Trauben⸗ oder Stärkezucker und Trauben⸗ oder Stärkestrup, auch F* Wird Zucker dieser Art zur Raffinierung ein⸗ geführt, so unterliegt er, wenn er nicht über 96 % polarisiert, einem Zolle von 5,5 Oere für 1 kg. Anderer pulverisierter Zucker, 86 % und darunter polarisierend, sowie nehes Sirup und aufgelöster und anderer flüssiger Zucker, hierunter Rohrsaft, woraus der Zucker nicht ausgeschieden ist . .. Melasse; anderer gewöhnlicher Sirup als weißer; sogenannte Runkelrübenschlempe 111“

Vereinigte Staaten von Amerika.

Vovrschriften für die Einfuhr von Nahrungsmitteln, Drogen usw. Laut einer vom Ackerbauminister der Vereinigten Staaten von Amerika unterm 18. Januar 1907 genehmigten Ent⸗ scheidung des Bureau of Chemistry (Food Inspection Decision No. 50) darf für ein Kaffeeersatzmittel, das entweder keinen Kaffee enthält oder nur teilweise daraus besteht, nicht die Aufschrift „Getreide⸗Kaffee“ (cereal-coffee) gebraucht werden; diese Benennung würde eine über die Eigenschaften des Erzeugnisses irreführende sein. Es wird vielmehr an die Hand gegeben, das Erzeugnis als Kaffee⸗ nachahmung (imitation coffee) zu benennen.

Laut einer vom Ackerbauminister der Vereinigten Staaten von Amerika unterm 18. Januar 1907 genehmigten Entscheidung des Bureau of Chemistry (Food Inspection Decision No. 51) braucht bei gefärbter Butter und gefärbtem Käse ein Vermerk auf der Bezettelung wegen des Farbstoffzusatzes nicht gemacht zu werden, sofern die Färbemittel unschädlich sind und, mit bezug auf Butter, dem Gesetze vom 2. August 1886 (24 Stat. 209) und, mit bezug auf Käse, dem Gesetze vom 6. Juni 1896 (29 Stat. 253) entsprechen.

Laut einer vom Ackerbauminister der Vereinigten Staaten von Amerika unterm 18. Januar 1907 genehmigten Entscheidung des Bureau of Chemistry (Food Inspection Decision No. 52) hat ö der Bezettelung in nachstehender Form zu geschehen:

1) Name des Stoffes oder des Erzeugnisses.

2) Bei Nahrungsmitteln: Worte, welche angeben, ob die Artikel Zusammensetzungen, Mischungen oder Zusammenstellungen sind, sowie 88 Fort „Imitation“, „Compound“ oder „Blend“ je nach Lage ees Falles.

3) Angaben, welche die Menge oder das Ausmaß der im Gesetz angegebenen Zusätze oder Derivate und Zubereitungen daraus be⸗ ee auch Angaben über andere fremde Stoffe, deren Vorhanden⸗ sein dargetan werden muß, 8 z. B. unschädliche Farbstoffe, oder andere erforderliche Angaben über Sorte (grade) oder Güte (quality).

Die Angaben unter 1 bis 3 sollen keine weiteren beschreibenden Zusätze haben.

4) Name des Herstellers (wenn bekannt).

5) Herstellungsort (wenn bekannt, oder wenn erforderlich, wie bei Mischungen oder Zusammensetzungen von Nahrungsmitteln, die einen bestimmten Namen daenh

Wenn der Name des Herstellers und der Herstellungsort bekannt sind, so sollen sie auf der Hauptbezettelung angegeben werden und, auch wenn die Angabe gesetzlich nicht erforderlich ist, wahr sein.

Beispiel für Bezettelungen bei Nahrungsmitteln:

Ketchup.

(Name des Erzeugnisses) Künstlich gefärbt.

(Angabe nach Nr. 2 und 3) (Beschreibende Zusätze, jedoch ddiese besser an den Schluß.)

(Name des Herstellers 8 [wenn bekannt]) 8

(Herstellungsort [wenn bekannt])

b (Beschreibende Fasahe, wenn er⸗ 8 wünscht.

Portland, M. E.

Beispiel für Bezettelungen bei Apothekerwaren:

(Name des Erzeugnisses) Cough Syrup. Alkohol 10 v. H. Morphium, ½ Gran auf die Unze.

Chloroform, 40 Minim auf die Unze.

(Beschreibende Zusätze, wenn erwünscht, Üjedoch kommen diese besser an den Schluß.) (Name des Herstellers [wenn bekannt]) (Herstellungsort [wenn bekannt])

John Jones & Co. Washington, D. C.

(Beschreibende Zusätze, wenn er⸗ wünscht.)

Zeder beschreibende Zusatz, der etwa auf der Hauxtbezettelung erscheint, soll an den Schluß kommen oder zwischen die Angaben von Nr. 3 und 4 und soll durch passende Linien oder Zwischenräume von den anderen Angaben auf der Bezettelung deutlich getrennt sein. An⸗ gaben, welche die Verwendung von Alkohol, künstlichen Farbstoffen und anderen fremden Stoffen begründen, kommen unter die be⸗ schreibenden Zusätze und sollen nicht zwischen die unter Nr. 2 und 3 erforderten Angaben gesetzt werden.

Die unter Nr. 3 genannte Angabe soll so gefaßt sein, daß sie nur die geforderte Angabe enthält, wie z B. „Alkohol 17 v. H.“ oder „Künstlich gefärbt“. Alle Zahlen, die Mengen oder Ausmaße ausdrücken, sind in arabischen Ziffern zu schreiben.

Jeder Stoff, der nach Nr. 3 anzugeben ist, soll auf einer be⸗ sonderen Linie und in der vorgeschriebenen Schrift gedruckt sein.

Laut einer vom Ackerbauminister der Vereinigten Staaten von Amerika unterm 28. Januar 1907 genehmigten Entscheidung des Bureau of Chemistry (Food Inspection Decision Nr. 53) ist es nicht erforderlich, bei Heilmitteln auf der Bezettelung die Formel anzu⸗ geben, sondern es ist nur die Angabe der Menge oder des Aus⸗ maßet der in dem Gesetze vom 30. Juni 1906 genannten Bestandteile sowie der Derivate und Zubereitungen daraus auf den Bezettelungen aller Präparate erforderlich, die zur Behandlung oder Verhütung von Krankheiten, sei es innerlich oder äußerlich, bei Menschen und Tieren verwendet werden. Die Angabe der Formel auf der Be⸗ zettelung ist zwar wünschenswert, aber nicht vom Gesetz gefordert, uch entzieht sie das Heilmittel nicht den Wirkungen des Gesetzes od

deckt etwaige andere falsche oder irreführende Angaben. Wenn die Formel angegeben ist, so muß sie vollständig und richtig sein.

Beteiligung der hauptsächlichsten Importländer Einfuhrhandel Südafrikas 1905/06.

Der Gesamteinfuhrhandel Südafrikas, einschließlich der Regie⸗ rungsgüter, belief sich im Jahre 1905/06 auf 32 549 311 Pfd. Sterl. iervon enssegen auf Großbritannien 19 035 952 Pfd. Sterl., auf die ritischen Besitzungen 4013 053 Pfd. Sterl. und auf die fremden Länder 9 500 306 Pfd. Sterl. Zu den fremden Ländern, die neben Großbritannien und seinen Kolonien auf dem südafrikanischen Markt als beachtenswerte Konkurrenten auftreten, sind in der Reihenfolge ihrer Bedeutung die Vereinigten Staaten von Amerika, Deutschland, Belgien, Holland und Frankreich zu zählen. Die Einfuhrzahlen dieser Konkurrenzländer bezifferten sich in den Jahren 1903, 1904 und

1905/06, wie folgt: 1903 1904 1905/06 Vereinigte Staaten. 6 689 383 3 445 539 2 981 275 Deutschland 2 413 379 1 251 298 2 287 839 Belgien.. 740 626 538 116 449 183 Fannc 16 365 969 283 083 332 577 rankreich. 253 974 148 905 441 455.

Diese Zahlen geben für Deutschland ein erfreuliches Bild, indem sie zeigen, daß sein Import von 1904, wo er allerdings gegen das Vorjahr um nahezu die Hälfte gefallen war, auf 1905/06 wieder einen guten Fortschritt (von 3,5 % am Gesamtimport auf etwa 7 %)

emacht hat, während der Anteil der Vereinigten Staaten, des füürkeren Mitkonkurrenten Deutschlands, der 1904 gegen 1903 eben⸗ falls fast auf die Hälfte gesunken war, auch für 1905/06 wieder einen weiteren Rückgang um etwa eine halbe Million Pfund Sterling erlitten hat. Die deutschen Exporteure haben sich also durch die schlechten Zeiten für Südafrika nicht abschrecken 86 sondern mit Energie an der Erweiterung des Marktes gearbeitet. Es hat kürzlich in Südafrika einiges Aufsehen erregt, daß der süd⸗ afrikanische Agent für Canada in einem Bericht die canadischen Ex⸗ porteure in Anbetracht der gegenwärtigen unsicheren Hardelsverhält⸗ nisse zu besonderer Vorsicht im Geschäftsverkehr mit Südafrika ermahnt hat. Eine kluge Vorsicht ist indessen sicherlich mit Beibehaltung und eventueller Erweiterung der Handelsbeziehungen durchaus vereinbar. Der Exporteur, der sich besonders auf . Kreditgewährung nur solchen Häusern gegenüber einläßt, die er selbst als gut erprobt oder über deren Qualität er sich zuvor aus zuverlässiger Quelle genau orientiert hat, wird auf die Dauer zweifellos sich mit Nutzen auf dem süd⸗ afrikanischen Markte betätigen. Die erhebliche Zunahme des deutschen Imports im letzten statistischen Zeitraum 1905/06 trotz des Rück⸗ ganges des Gesamthandels scheint zudem darauf hinzudeuten, daß der deutsche Export in der Anpassung an die Bedürfnisse Südafrikas und hinsichtlich der Exporttechnik (Reklame, Verpackung, Raumausnützung usw.) energisch fortgeschritten ist.

Bei Abschluß der südafrikanischen Zollkonvention von 1903 sind Großbritannien und die britischen Kolonien in den Einfuhrzöllen günstiger gestellt worden als das Ausland. Der Zolltarif, der abgesehen von einer Reihe von Artikeln, denen entweder gänzliche Zollfreiheit gewährt wurde oder die mit besonders hohen Schutz⸗ zöllen oder besonders niedrigen Importbegünstigungszöllen belegt worden waren eine allgemeine Wertzollrate von 10 % festsetzte, ge⸗ währte britischen Gütern eine Präferenz von 25 % des Zollbetrags beziehungsweise bei der Zollklasse von 2 ½ % Nachlaß des ganzen Zolls. Britischen Kolonien wurde bei vertraglich zugesicherter Gegen⸗ seitigkeit die gleiche Bevorzugung zugestanden. Der neue Zolltarif, der am 1. Juli 1906 endgültig in Kraft getreten ist, hat nach zwei Richtungen hin Abänderungen eintreten lassen; einmal sind die Zölle soih die Haupteinnahmequelle der südafrikanischen Kolonien bilden) ast durchgängig erhöht und ferner ist auch die Zollpräferenz herauf⸗ gesetzt. Was die Zollsätze anlangt, so unterscheidet der neue Tarif 6 Klassen. In den Klassen 1 bis 3 werden für eine Reihe von Gütern besondere Einfuhrzölle festgesetzt, und zwar im allgemeinen aus Gründen einer Begünstigung der inländischen Produktion oder der Industriebildung. Klasse 4 legt auf eine weitere Reihe von Artikeln, bei denen die Einfuhr unter günstigen Zollbedingungen erwünscht erschien (wie bei landwirtschaftlichen oder industriellen Maschinen und Requisiten, Zaundraht, Rohpapier usw.), einen niedrigen Zoll von 3 %. Eine Anzahl von Gütern genießt nach Klasse 5 Zollfreiheit. Die allgemeine Zollrate beträgt nach Klasse 6 15 % vom Wert gegen 10 % bisher. Die Zollbevorzugung, die früher im allgemeinen auf 2 ½ % des Wertes hinauslief, ist jetzt auf 3 % erhöht, sodaß die Güter der Klasse 4 bei hritischem Ursprung Filgehen die der Klasse 6 12 % vom Wert gegen früher

% zahlen.

Der Umstand, daß der neue Zolltarif die Zollbevorzugung auf britische Güter von 2 ½ % auf 3 % erhöht, kann zweifellos nicht dazu angetan sein, den deutschen Export im Wettbewerb mit Groß⸗ britannien zu fördern. Immerhin scheint aber in deutschen oder aus Deutschland beziehenden Importeurkreisen Südafrikas die Auf⸗ fassung vorzuherrschen, daß der neue Tarif der Ausfuhr nach Süd⸗ afrika zwar ungünstiger, aber im allgemeinen nicht verhängnisvoll ist und daß es auch in Fällen, wo ein Verzicht auf einen entsprechen⸗ den Teil des Nutzens nicht angängig sein sollte, den deutschen Exporteuren gelingen wird, ihren Waren durch deren Qualität einen Absatz auf dem südafrikanischen Markt zu sichern. Erwähnenswert ist, daß in einem wichtigen Ausfuhrartikel der neue Tarif eine günstigere Stellung der deutschen Ware auf dem südafrikanischen Markt zur Folge haben dürfte. Es ist dies der Zucker, der einen wesentlichen Bestandteil der deutschen Ausfuhr nach Südafrika bildet (1904: 8 818 571 engl. Pfund, 1905: 6 356 900 engl. Pfund). Der alte Zolltarif unterschied für die Verzollung beientesten Zucker (Zoll 5 sh. pro 100 engl. Pfund) und nicht raffinierten Zucker (Zoll 3 sh. 6 d. pro 100 engl. Pfund). Bei der Auslegung, welche die süd⸗ afrikanischen Zollbehörden dem Begriff der Raffinierung zuteil werden ließen, kam es, daß der deutsche Rübenzucker bei der Einfuhr stets als raffiniert verzollt werden mußte, während der Rohrzucker von der Insel Mauritius (Einfuhr 1904: 77 019 991 engl. Pfund, 1905: 68 610 809 engl. Pfund) als unraffiniert ins Land ging. Der neue Zolltarif dagegen legt den Zoll von 5 sh. auf festbestimmte Sorten, nämlich Kandis⸗ (candy), Hut⸗ (loaf) Zucker, Puder⸗(castor) Zucker, sogenannten Patent⸗ (jcing) Zucker und Wuͤrfel⸗ (cube) Zucker, während für alle anderen Arten der Zoll von 3 sh. 6 d. erhoben werden soll. Da auf Grund dieser neuen Zollbestimmungen auch der Mauritius⸗Rohrzucker mit 5 sh. verzollt werden muß, dürften sich die Einfuhraussichten für Rübenzucker wesentlich gebessert haben.

An dieser Stelle ist auch noch einer Bestimmung im neuen Zoll⸗ tarif zu erwähnen, die dem Importhandel eine Erschwerung zu bringen schien. Um das südafrikanische Druckgewerbe zu fördern, ist in dem neuen Tarif (Stelle 43 a) die Bestimmung aufgenommen, daß alle Druckerzeugnisse der kaufmännischen Reklame, wie Kataloge, Prelsleisten, Plakate usw., einem Eingangszoll von 25 % oder mindestens 2 d für das engl. Pfund unterliegen sollen. Auf Grund dieser Bestimmung wurde anfänglich von den südafrikanischen 5 jede einzelne Sendung, auch wenn sie als kleine Drucksache durch die Post einginge nicht nur mit einem Zoll von mindestens 1 d, sondern auch mit einer Abfertigungsgebühr von 6 d belegt. Die Zollbehörden haben sich nachträglich veranlaßt gesehen, die Maßregel dahin abzuändern, daß solche Drucksachen bis zum Gewicht von ½ Pfund (engl.) wie früher zollfrei eingelassen werden. Sofern es sich also nicht um Massenversendung ihrer Kataloge usw. an ihre hiesigen Agenten handelt, werden deutsche Exporteure gut daran tun, ihre Postsendungen von Reklamedrucksachen so einzurichten, daß deren Gewicht sich unter ½ Pfund (engl.) hält, da sie sonst auf setten der Adressaten Annahme⸗ verweigerung zu gewärtigen haben. (Nach einem Bericht des Kaiser⸗ lichen Genebalkonfulats in Kapstadt.)

nkurse im Auslande.

Galizien.

Konkurs ist eröffnet über das Vermögen des Nikolaus Moskala, Pächters des landwirschaftlichen Gauvereins in ZIoczéöw, mittels Bese es des K. K. Kreisgerichts, Abteilung IVY, in Zloczéöw vom 8. Mai 1907 No. cz. S. 5/7. Provisorischer Konkurs⸗ masseverwalter: Advokat Dr. Anselm Luka in Zioczéw. Wahltag fahrt (Termin zur Wahl des definitiven D“ 17. Juni 1907, Vormittags 10 Uhr. Die Forderungen sind bis zum 10. Juni 1907 bei dem genannten Gericht anzumelden; in der An⸗ meldung ist ein in Zkoczéw wohnhafter Zustellungsbevollmächtigter namhaft zu machen. Liguidierungstagfahrt (Termin zur Feststellung der Ansprüche) 25. Juni 1907, Vormittags 10 Uhr.

stellung für Kohle, Koks und Briketts an 11. Mai 1907:

Anzahl der Wagen ches Revier

am 12. Mai 1907: 3 987 8

Gestellt. 130 Nicht gestellt 8

Die E“ Staatseisen bahnen vereinnahmten im Dezember 1906 bei einer Betriebslänge von 3248,66 km (i. V.: 3185,36 km): 11 528 192 (+ 166 966 gegen das Vorjahr), im Jahre 1906: 144 353 970 Kr 9 890 303 gegen das Vorjahr).

Luxemburg, 11. Mai. (W. T. B.) Die Generalversammlung der Prinz Heinrichbahn genehmigte die Dividende von 33 Fres. für 1906, zahlbar ab 1. Juni.

Warschau, 11. Mai. (Meldung der „St. Petersburger Tele graphenagentur“.) Infolge Erzmangels in Deutschland und Ver⸗ ringerung des schwedischen Erzexports haben deutsche Metallfabriken mit Montanindustriellen des Dombrow⸗ und des Donezbeckens einen Kontrakt über Lieferung von 35 Millionen Pud Dombrower und Kriworoger Erzes abgeschlossen. Der Export des Erzes soll über Sosnowice im Verlauf der Monate Mai, Juni und Juli stattfinden. 1

New York, 11. Mai. (W. T. B.) In der vergangenen Woche wurden 81 000 Dollars Gold und 495 000 Dollars Silber ausgeführt; eingeführt wurden in derselben Zeit 45 000 Dollars Gold und 35 000 Dollars Silber.

MxESUemS N r. 3

Wien, 11. Mai. (W. T. B.) Ausweis der reichisch⸗Ungarischen Bank vom 7. Mai (in Kronen Ab⸗ und Zunahme gegen den Stand vom 30. April: Notenumlauf 1 822 574 000 (Abn. 55 525 000), Silberkurant 302 703 000 (Abn. 1 455 000), Goldbarren 1 090 174 000 (Zun. 657 000), in Gold zahl⸗ bare Wechsel 60 000 000 (unverändert), Portefeuille 670 223 000 (Abn. 44 294 000), Lombard 59 186 000 (Abn. 223 000), Hypotheken⸗ darlehne 299 954 000 (Abn. 16 000), Pfandbriefeumlauf 298 651 000 (Zun. 167 000), steuerfreie Notenreserve 27 777 000. b

Oester⸗

Die S“ en vom Berliner Produktenmarkt sowie die vom Königlichen Polizeipräsidiam ermittelten Marktpreise in Berlin befinden sich in der Börsenbeilage.

Berlin, 11. Mai. Bericht über Speisefette von Gebr. Gause. Butter: Die Nähe des Pfingstfestes macht sich im Geschäft schon sehr bemerkbar, die Nachfrage nach frischen, reinschmeckenden Qualitäten ist, zumal aus der Provinz, äußerst lebhaft. Die Zufuhren inländischer Butter genügten nicht zur Deckung des Bedarfs, und da die auswärtigen Plätze sehr festen Markt bei steigenden Preisen melden, mußten auch hier höhere Preise bewilligt werden. Die heutige Notierungen sind: Hof⸗ und Genofsenschastebutter Ia Qualität 110 bis 112 bis 114 ℳ, IIa Qualität 105 bis 110 Schmalz: Wie in Deutschland, ist auch in Amerika die Nachfrage nach Schmalz leb⸗ haft, sodaß sich die Vorräte als zu klein erweisen. Dazu kommt noch die Heufß e an den Getreidebörsen, welche auch spekulative Käufe in Schmalz herbeiführte. Bei strammer Tendenz gingen die Preise im Laufe der Woche etwa um 2 für 50 kg in die Höhe. Die heutigen Notierungen

nd: Choice Western Steam 53 ¼ bis 53 ¾ ℳ, amerikanisches Tafel⸗ chmalz (Borussia) 54 ℳ, Berliner Stadtschmalz (Krone) 54 bis 59 ℳ, Berliner Bratenschmalz (Kornblume) 55 bis 59 Speck: Ruhig.

Ausweis über den Verkehr auf dem Berliner Schlachtviehmarkt vom 11. Mai 1907. Zum Verkauf standen 5362 Rinder, 2428 Kälber, 11 268 Schafe, 11 926 Schweine. Marktpreise nach den Ermittlungen der Preisfestsetzungskommission. Bezahlt wurden für 100 Pfund oder 50 kg Schlachtgewicht in Mark (bezw. für 1 Pfund in Pfg.): 1

Für Rinder: Ochsen: 1) vollfleischig, ausgemästet, höchsten Schlachtwerts, höchstens 7 Jahre alt, 76 bis 79 ℳ; jung fleischige, nicht ausgemästete und ältere ausgemästete 68 bis 722 ℳ; 9 mäßig genährte junge und gut genährte ältere 62 bis 65 ℳ; 4) gering genährte jeden Alters 58 bis 61 Bullen: 1) voll⸗

eischige, höchsten Schlachtwerts 72 bis 75 ℳ; 2) mäßig genährte üngere und gut genährte ältere 62 bis 70 ℳ; 3) gering genährte 57 bis 60 Färsen und Kühe: 1) a. vofleie ige, aus. gemästete Färsen höchsten Schlachtwerts bis ℳ; b. vo sfeischig⸗ ausgemästete Kühe höchsten Schlachtwerts, höchstens 7 Jahre alt, 66 bis 70 ℳ; 2) ältere ausgemästete Kühe und weniger gut ent⸗ wickelte jüngere Kühe und Färsen 62 bis 64 ℳ; 3) mäßig genährte 18 9 Kühe 55 bis 60 ℳ; 4) gering genährte Färsen und Kühe 4 6 53 3

Kälber: 1) feinste Mastkälber (Vollmilchmast) und beste Saugkälber 96 bis 100 ℳ; 2) mittlere Mastkälber und gute Saug⸗ kälber 87 bis 91 ℳ%; 3) geringe Saugkälber 60 bis 70 ℳ; 4) ältere gering genährte Kälber steeses 52 bis 62

Schafe: 1) Mastlämmer und jüngere Masthammel 74 bis 77 ℳ; 2) ältere Masthammel 68 bis 72 ℳ; 3) mäßig genährte Hammel und Schafe (Merzschafe) 59 bis 64 ℳ; 4) Holsteiner Ie bis ℳ, für 100 Pfund Lebendgewicht bis

Schweine: Man zahlte für 100 Pfund lebend (oder 50 kg) mit 20 % Taraabzug: 1) vollfleischige, kernige Schweine feinerer Rassen und deren Kreuzungen, höchstens 1 ¼ Jahr alt: a. im Gewicht von 220 bis 280 Pfund 50 bis ℳ; b. über 280 Pfund lebend (Käser) bis ℳ; 2) fleischige Schweine 48 bis 49 ℳ; gering entwickelte 45 bis 47 ℳ; Sauen 44 bis

Wochenbericht für Stärke, Stärke⸗

Mar Saberskv. Die fest; das Geschäft ist notieren: Ia. Kartoffel⸗ 18 ¼ 18 ¾ ℳ, II. Kar⸗ artoffelstärke Frachtparität

Strup

Berlin, 11. Mai. Wo fabrikate und Hülsenfrüchte von Tendenz für Kartoffelfabrikate bleibt etwas ruhiger geworden. Es sind zu stärke 18 ¼ 18 ¾ %, I . Kartoffelmeh toffelmehl 14 —17 ℳ, Feuchte Berlin —,— ℳ, gelber Sirup 20 ½ 21 ℳ, Kap. 82—n ℳ, Exporksirup 22 22 ½ ℳ, Kartoffelzucke 21 21 Kartoffelzucker kap. 21 ½ —22 ℳ, Rumcouleur 34 35 ℳ, iercouleur 33 ½ 34 ℳ, Derxtrin und Ia. 24 24 ½ ℳ, do. sekunda 21 ½ 22 ½ ℳ, Hallesche und Schlesische 40 ½ 42 ℳ, Weizenstärke kleinst. 37 39 ℳ, do. gro⸗ 39 41 ℳ. Reisstärke (Strahlen⸗) 46 —47 ℳ, do. (Stücken⸗) 46—47 ℳ. Schabestärke 33 35 ℳ, Ia. Maisstärke 33 35 ℳ, Wiktoriaerbsen 22 26 ℳ, Kocherbsen 19 —24 ℳ, grüne Erbsen 19 —25 ℳ,

Futtererbsen 17 ½ 18 ½ ℳ, inl. weiße Bohnen 27 29 flache weiße