prinzipieller Bedeutung. Zu welchen geradezu ungeheuerlichen Kon⸗ sequenzen muß ein solches Verbot führen! Schließlich würde jeder Landwehrmann für den betreffenden Tag aus einem Verein, der dem Kommandeur nicht gefällt, ausdrücklich ausscheiden müssen; er müßte z. B. auch sein Abonnement auf den „Vor⸗
wärts“ für diesen Tag aufgeben. Damit erzieht man nur Heuchler. 1 Gerade vom Standpunkt einer zielbewußten und energischen Be⸗
kämpfung der Sozialdemokratie müssen wir uns gegen eine solche
Nadelstichpolitik wenden. Ich bitte auch dafür zu sorgen, daß eine dendefsärgaltzit aene eines Unterbeamten wie die des Gendarmen unterbleibt. Eine derartige Aufbauschung einer Lappalie kann viel
böses Blut machen. Gerade hinsichtlich der Verfügungen bei den Kontrollversammlungen sollte man ⸗liberaler verfahren.
Bei den Ausgaben für Artillerie⸗ und Waffenwesen
technischen Institute könne er lediglich auf die Resolution des
Häauses verweisen, wonach die Teuerungszulagen nur diejenigen An⸗
gestellten erhielten, die Beamtenqualität hätten. Die Regierung sei
gar nicht in der Lage, einseitig die Zulage auch anderen Angestellten 1
zuzuwenden. Der Etat wird genehmigt.
Marine werden ohne Debatte erledigt. Beim Etat der Reichsjustizverwaltung erhält zunächst
1 Wör⸗ da, (frs., Vgg.), der verzichtet .He er (frs. Vgg.), der verzichtet. Abg. tadthagen (S99) führt Beschwerde darüher, daß der
d skanzler bei dem Brausteuer⸗ und Erbs⸗ aftssteuergesetz nachträglich vüsci und ohne jede Zustimmung des Reichstags Korrekturen vor⸗
genommen hätte. Das sei ein Eingriff in die Rechte des Reichstags und ein Verstoß gegen die Verfassung.
Staatssekretär des Reichsschatzamts Freiherr von Stengel: Meeine Herren! Der Herr Varredner hat gegen Ende seiner Rede gesagt: die Verfassung bindet auch den Reichskanzler und den Bundesrat. Dieser Behauptung gegenüber lege ich selbstverständlich keinen Wider⸗
spruch ein, aber ich behaupte, daß im vorliegenden Falle weder der
Herr Reichskanzler, noch der Bundesrat sich einer Verfassungsver⸗ letzung schuldig gemacht haben. Derart sollte man Vorkommnisse, wie sie hier untergelqufen sind, doch nicht übertreihen. (Sehr richtig!) Meine Herren, es wäre ja wunderhübsch in der Welt, wenn es keine Druckfehler gäbe, aber sie sind eben einmal da und man muß trachten, sich mit ihnen abzufinden, so gut es eben geht.
In dem vorliegenden Falle — das hat eigentlich der Herr Vorxredner qguch selbst anerkennen müssen — besteht in der Tat in der Korrektur, die vorgenommen worden ist, materiell gegenüber dem, was in der Zusammenstellung
Beschlüsse des Reichstags enthalten ist, kein Unter⸗
— Das gilt insbesondere von der Korrektur, die bei dem Brausteuergesetze vorgenommen worden ist. Was aher das Erb⸗
schaftssteuergesetz anlangt, so steht der Druckfehler ja leider noch in dem Ge 3 und ich wäre dankbar, wenn ich mich für ermächtigt halten ; e, bei naͤchster sich bietender Gelegenheit diesen Druckfehler auch aus der Welt zu schaffen; denn es macht in der Tat Mühe, sich darüber klar zu werden, was es heißen soll, daß das und das gelten soll für „Institute“ oder „Kassen und Angestellte“ statt für „Kassen und Anstalten“. Aber wir glaubten, nachdem wir diesen Druckfehler erst verspätet entdeckt haben, einstweilen die Sache auf sich bexuhen lassen zu sollen.
Nun, meine Herren, derartige Versehen und Druckfehler kommen ja wie sonst im Lehen, so auch im Reichstag, auf dem Gebiete der Gesetzgebung, in der Vorbereitung der Gesetze toto die vor. Wie wird nun in der Regel hier verfahren? Sobald von seiten eines der obersten Reichsämter die Wahrnehmung gemacht ist, daß in einer Vorlage ein Versehen sich eingeschlichen hat, so tritt man sofort in Verbindung mit dem Bureau des Reichstags, um zu verhindern, daß der Fehler sich weiter schleppt und in die Gesetzsammlung übergeht. Das Bureau des Reichstags pflegt in solchen Fällen sich sodann mit dem Herrn Präsidenten ins Benehmen zu setzen, und wenn offenbar ist, daß es sich in der Tat nur um ein Versehen handelt, dann verfügt in solchen Fällen der Präsident des Reichstags kurzerhand die Be⸗ richtigung und es findet alsdann auch die Bekanntgabe des betreffenden Gesetzes in der berichtigten Form statt. In dem vorliegenden Falle hat nun leider dieser Weg nicht betreten werden können, denn in dem Moment, wo dieser Druckfehler wahr⸗ genommen wurde, war der Reichstag nicht mehr versammelt. Wir standen nun vor der Frage: sollen wir bewußterweise das Gesetz gegen die ausgesprochene Absicht des Reichstages mit einem unrichtigen Text publizieren, oder sollen wir uns in der Weise helfen, in der wir uns geholfen haben? Wir glaubten nun im Interesse einer korrekten An⸗ wendung und Handhabung des Gesetzes uns zu dem letzteren entschließen zu sollen. Wir glaubten auch im Sinne des Reichstages selbst zu handeln, wenn wir die Korrektur vornähmen. Es geschah dies aber — worauf ich besonderes Gewicht zu legen bitte — mit dem Vorbehalt, dem Reichstag sofort nach seinem Wiederzusammentritt von dem Sach⸗ verhalt Kenntnis zu geben. Das letztere ist geschehen. Sobald der Reichstag wieder versammelt war, habe ich in Vertretung des Herrn Reichskanzlers den ganzen Sachverhalt dem Herrn Präsidenten des Reichstags mitgeteilt mit der Anheimgabe, den Reichstag selbst in der üblichen Weise davon in Kenntnis zu setzen. Der Herr Präsident hat dem in der Form entsprochen, daß er mein Schreiben als Drucksache des Reichstags publiziert hat. Nun sind Wochen darüber hingegangen, von keiner Seite wurde dagegen der leiseste Widerspruch erhoben. End⸗ lich kam es zum Schluß der Session und ich kann konstatieren, daß, solange der Reichstag zusammen war, weder hier noch außerhalb dieses Saales von irgend einer Seite der leiseste Anstand gegen das Vor⸗ gehen der Regierung und meiner Wenigkeit erfolgt ist. Nun muß ich doch sagen, ich hätte wirklich denken sollen, man hälte diesen Gegenstand auf sich beruhen lassen künnen. Ich war daher im höchsten Grade überrascht, daß heute der leste Tag, wo der Reichstag versammelt ist, von dem Herrn Vorredner benutzt wird, um mit die Sache hier vorzubringen. Ich bin mit voller Offenheit in dieser Angelegenbeit zm Werke gegangen und moͤchte das hohe Haus dringend bitten, die Sache biermit als er⸗ ledigt zu betrachten und auf sich beruahen zu lafsen. (Bravo!)
Abg. Dr. Wiemer (frs. Volksp.): Darin kann j dem S serreagn- nicht * 28 2 ‿ . 2.— SSe. * LEe: die en 82 7 des
. a m rstützen dce arin v daß mans es mit der von Gesepestexten, die die Zustimmung des Reichstages gefunden haben, nicht leicht nehmen soll. Auf den Text kommt doch ordentlich viel an und man lann oft verschiedener Meimung sein, ob es sich um einen Druck⸗
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8
es nicht angeht, in der Weise die Missionsanstalten zu ußtersäüsem,
eehler oder ein 1 rage handelt. Wir gehen ledigli dngehsgafcht eine Ratggan lag vis atf,, Miet gehgn edigh Frage ein.
Nach einer nochmaligen Erwiderung des Abg. Stadt⸗ hagen wird der Etat genehmigt.
Beim Etat des Reichsschatzamts erklärt auf eine An⸗ frage des Abg. Ortel (nl.) der
Staatssekretär des Reichsschatzamts Freiherr von Sten gel:
Der Druck der erwähnten Scheine, der ja ziemlich lange Vorbereitungen erfordert hat, ist jetzt in die Wege geleitet und ich darf nach dem
gegenwärtigen Stand der Arbeiten annehmen, daß im Laufe dieses
8 Jahres — den Monat kann ich nicht genau angeben — so bald als erwidert auf eine Anfrage des Abg. Pauli⸗Potsdam (kons.) der
Generalleutnant Sixt von Armin, hinsichtlich der Gewährung von Teuerungszulagen an die nur vertragsmäßig Angestellten der
möglich mit der Ausgabe der Zehnmarkscheine begonnen werden wird.
Es folgt der Etat für das Reichskolonialamt.
Zu demselben liegt noch vor die Resolution Latt⸗ mann, die verhbündeten Regierungen, zu ersuchen, in den nächsten Etat für die protestantische rheinische Mission und für die katholische Mission der Oblaten je 10 000 ℳ einzustellen,
wodurch Missionare für die Erziehung der Schwarzen in den
Die Etats des Reichsmilitärgerichts und der Schutzgebieten zur praktischen Betätigung vorgebildet werden.
Abg. Lattmann (wirtsch. Vgg.): Diese F würde, wie ich höre, eine ausgiebige Debatte Hhevorsene it Rücksicht auf die Geschäftslage und in der Hoffnung, daß die Regierung fortfahren werde, in paritätischer Weise die Missionen zu unterstützen, ziehe ich für heute meinen Antrag zurück.
Abg. Everling (nl.): Wir verzichten auf eine grundsätzliche Be⸗ sprechung der Frage der Unterstützung der Missionen und behalten uns vor, bei der vächsten Etatsberatung das Verhältnis der Kolonial⸗ verwaltung zur Mifstonstätigkeit einer grundsätzlichen Betrachtung zu unterziehen. Wir glauhen, daß bei rechtem Verständnis für das 2”,,. Wesen der Mission und der berechtigten Interessen des Reichs
wie es geschieht bei der Missionsanstalt Hünfeld oder besser ge agt Engelport. Wenn nun einige meiner politischen Freunde trotzdem für den Titel gestimmt haben, so ist es nicht deshalb geschehen, weil wir grundsagnich verschiedener Ansicht sind, sondern nur deshalb, weil einige meiner Freunde meinen, es sei angemessen, in diesem Jahre noch der Missionsanstalt Engelport diese Summe von 10 000 ℳ zu “ sie auf diese Summe rechnete und sie sie 4 Jahre er⸗ alten hat. Das Kolonialamt wird bewilligt.
Das Haus geht über zu den Etats für die einzelnen Schutzgebiete und genehmigt diese ohne Debatte, ebenso in dritter Lesung das besondere Gesetz, betreffend die Fest⸗ stellung des Haßshals für die Schutzgebiete für das Etats⸗ jahr 1907; dieser Etat balanciert in Einnahme und Ausgabe mit 104 245 009 ℳ
Abg. Storz (Volksp) protestiert bei dieser Gelegenheit noch⸗ mals gegen jeden Konfessionalismus bei der Subventionierung von Missionsschulen.
Es folgt der Etat des Reichseisenbahnamts.
Abg. Storz (d. Volksp.): Der Konkurrenzkampf unter den deutschen Bahnnetzen wird immer schärfer; auf der einen Seite werden not⸗ vehdihe Bahnen nicht gebaut, andererseits baut man solche, die weder strategisch noch volkswirtschaftlich notwendig sind, aus reinen Kon⸗ kurrenzrücksichten. Die jetzige deutsche Eisenbahnmisere kann nicht länger andauern. Preußen he⸗ tzt nun einmal ein grohes, gut xentierendes Bahnsystem, das es dem Reiche zu überlassen keine Lust hahen wird. Hoffentlich wird der Gedanke einer Einigun auf irgend welchem anderen Wege auch bel den preußischen eereven sich immer mehr Freunde erwerhen. Der Reichskanzler hat sich direkt für eine Betriebsmittelgemeinschaft festgelegt und die Widerstände, die er in den Einzellandtagen gefunden hat, hahen ihn seines Wortes nicht entbunden. Es muß auch nach der Reichsperfassung eine schärfere Kontrolle der Tarffsysteme stattfinden, die jetzt mehrfach zu Ungunsten Württembergs gestaltet sind. Wir werden unsee Be⸗ schwerden auf dem Gebiete des Eisenbahnwesens Jahr für Jahr hier vortragen, his auf irgend eine Weise Abhilfe geschaffen ist.
Abg. Dr. Pichler (Zentr.): Der angezogene Artikel 42 der Reichs⸗ verfessnng findet auf Bayern keine Anwendung. Die Ersparnis durch die Betriebsmittelgemeinschaft würde für die sämtlichen deutschen Eisenbahnverwaltungen tatsächlich nur 10 Millionen betragen. In dieser Frage wird pielfach die öffentliche Meinung direkt gefälscht und das Volk getäuscht. Auf Bayern entfielen von dieser Ersparung höchstens 1 ⅛ bis 1 ¾ Millionen; damit will man unsere Beamlen und Bediensteten aufbessern? Auf den Kopf würden keine 21 ℳ entfallen! Die „Konkurrenz'linie, die der Abg. Storz angegriffen hat, ist von Bayern nicht gegen Württemberg, 89 für die zahlreichen Bezirke und Städte gebaut worden, die ihren Bau dringend erbeten haben. Wenn Hessen auch finanziell gut abgeschnitten hat, so ist doch richtig, daß es in Eisenbahnfragen nichts mehr zu sagen hat.
Großherzoglich besßfscher Bundesratsbevollmächtigter, Wirklicher Geheimer Rat Dr. von Neidhardt: Ich muß diesen Ausführungen widersprechen. Ich muß auch dem widersprechen, daß in Hessen Un⸗ zufriedenheit über die Betriebsgemeinschaft herrscht. Diese Unzufrieden⸗ heit heschränkt sich auf sehr wenige Kreise.
Abg. Ulrich (Soz.): Hätte der Bevollmächtigte Gelegenheit, zu hören, wie man im hessischen Landtage darüber denkt, 8 würde er anders sprechen. Selbst die hessischen Nationalli seralen sind in bezug auf den Eisenbahnbau mit den anderen Parteien einverstanden. Ich habe im Landtage den hessischen Finanzminister über die veränderte Tracierung bei Offenbach interpelliert, er hat eine mündliche Antwort nicht geben wollen, sondern sich eine schriftliche Antwort vorbehalten; er sollte eben nicht ant⸗ worten, bevor er sich mit Preußen ins Einvernehmen gesetzt hatte. Darüber, was „tunlichst“ geschehen soll, entscheidet nicht Hessen, sondern Preußen. Unser Ziel ist eine wirkliche Reichseisenbahn. Abg. Gamp (Rp.): Ich möchte dem Vorredner empfehlen, im hessischen Landtage zu beantragen, die Betriebsgemein⸗ schaft aufzuheben. Hessen hat nicht nur materjelle Vorteile von Preußen dadurch, daß es 2 700 000 ℳ von Preußen ge⸗ schenktt bekommt, sondern auch andere. Wir in Preußen bauen solche kleinen Bahnen usw. auf eigene Kosten aus. Wir greifen in unsere eigene Tasche, und das kann ich Ihnen, Herr Ulrich, in Hessen auch nur empfehlen. In Preußen kommt es sehr oft vor, daß lokale Interessen unter den allgemeinen Interessen zu leiden haben. Wir stellen dann solche lokalen Interessen in den Hinter rund. Es wäre doch ein abderitischer Zustand, wenn wir alle Schnellzüge nur über Offenbach leiteten und dort halten ließen, obwohl es doch sonst so brillante Verbindungen nach Frankfurt hat, bloß weil Offenbach dies so verlangt. Die preußische Eisenbahn⸗ politik läßt sich von großzügigen Gesichtspunkten leiten.
Abg. Storz (d. Volksp.): Das ist allerdings richtig. Der Abg. Dr. — ist ein Gegner der Betriebsmittelgemeinschaft, während sein Parteifreund Kiene im württembergischen Landtag der eigentliche Leiter dieses Gedankens ist.
„ Abg. Ulrich (Soz.) bemerkt dem Abg. Gamp, daß der Vertrag mit e gar nicht kuͤndbar sei.
Abg. Dr. Pichler stellt eine Aeußerung des Abg. Storz richtig.
Abg. Gamp: Der Alg. Ulrich hat eine sehr naive Auffassung; jeder Vertrag ist mit gegenseitiger Uebereinstimmung der Kontrahenten aufhebbar. Die preußischen Faktoren würden den Ver⸗ trag lieber heute als morgen aufheben.
Der Etat des Reichseisenbahnamts wird genehmigt und hierauf ohne Debatte die Etats: Reichsschuld, Rech⸗ nungshof, allgemeiner Pensionsfonds, Reichsinpalidenfonds, ebenso der Etat der Reichspost⸗ und Telegraphenverwaltung, Reichsdruckerei, Reichseisenbahn, Expedition nach Ostasien,
Expedition in das südwestafrikanis brauchssteuern, Bankwes schließlich der Matrikula
che Schutzgebiet, Zölle und Ver⸗ en und die übrigen Einnahmen, ein⸗ Anleihe. Schließlich at für das Reichs⸗ endgültig angenommen. 5 073 427 ℳ Die noch
rbeiträge und der ch das Etatsgesetz mit dem Et ankdirektorium in dritter Lesung Der Etat balanciert mit 2 56
BZoWweite Beilage — Reichsan
us⸗ stehenden Petitionen werden durch die Beschlußfassung für er⸗
ledigt erklärt.
Staatsanzeiger.
1907.
zeiger und Königlich Preußischen
G riscFwxns
Berlin, Mittwoch, den 15. Mai
Damit ist die dritte Zur Erledi Lesung des Au der Präsiden Sitzung ab Schluß 5 U.
Beratung des Etats für 1907 beendet. gung der Wahlprüfungen und der dritten slieferungsvertrages mit Grieche
1 nland schlägt t vor, um 5 Uhr 40 Minuten
d . “
ist damit TSere Haus der Abgeordneten.
67. Sitzung vom 14. Mai 1907, Vormittags 11 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)
Ueber den Beginn der Sitzung, in Beratung des Gesetzentwurfs, betref des Jagdrechts, fortgesetzt wird, d. Bl. berichtet worden.
§ 20 wird nach Pelkum (kons.) in folg. angenommen:
„Wenn im Falle des § 7 schließenden Eigenjagd über die Höhe der beschließt darüber der K
Das Haus r 20 Minuten.
54. Sitzung vom 14. Mai 1907, 5 Uhr 40 Minuten.
wird der Auslieferungsvertrag mit zelnen und darauf im ganzen ohne enommen.
1 In dritter Lesung der zunäͤchst die zweite
Griechenland im ein Diskussion definitiv an Es folgen 32 Berichte der Wahlprüf ie Wahl des Abg. Schack für den Kommission beanstandet und die en beantragt worden. (wirtsch. Vgg.) wünscht, daß in Unter eine Isolierzelle nicht vorhand llokal Trakrierung der Wähle en haben soll, auch die Wahlvorstände
Sachsen (dkons.), Dr. Hein geben der Ansicht Ausdruck, durch Ortsbürgermeister mit ihrem scheidung der Wahl⸗
ist in der gestrigen Nummer
Uungskommission. Wahlkreis Eisenach Veranstaltung von
einem Antrage des Abg. Schul ender, redaktionell verbesserter Fass
Absatz 2 der Inhaber des um⸗ bezirks zur Anpachtung bereit ist, chtentschädigung aber nicht er reisausschuß bezw. Bezirksauss
Nach § 24 soll die Vorschrift des kurhe von 1865, daß erst nach Erstattung des gezahlten Ablösungskapitals in d werden darf, bestehen bleiben.
Abg. von Pappenheim (kons.) beantra gestrigen Ablehnung seines Antrags auf Aus Hessen⸗Nassau vom Geltungsbereich de folgender Bestimmungen an dieser Stelle:
„Die beim Inkrafttreten Cassel auf Grund der §§ 1865 vorhandenen Eigenjagdbezi weniger als 75 ha Umfang bleiben bestehen.
Gesetzes findet im kurhessischen Gesetzes keine kurhessischen Gesetzes von 1865 behalten i
Abg. von Negelein (kons.): auf Ausschließung Hessen⸗N setzes abgelehnt worden. Um besonderen Rechte auf Bildung v zu bewahren, wenigstens die bishe ohne die Bildung Gesetzes zu verhinde
Nach kurzer Debatte, an der sich Abg. ons.) und Geheimer Oberregierun eteiligen, wird der § 24 unter Able Pappenheim angenommen.
§ 25 bestimmt u. a.: geschlossenen Verträ bleiben bis zu ihre
Abg. von Christen dem 1. Mai abgeschlossene 1910 Geltung haben sollen.
Der § 25 wird mit dem Antrag von Christen an⸗ genommen.
Nach § 26 werden au Pulvermagazine und ähnli verwaltung Rayons gebildet, Feuergewehr nicht ausgeübt we
Abg. Brütt (freikons.): In § 26 im Ab daß um die Pulvermagazine u innerhalb deren die nicht ausgeübt werden darf. schieden gehandhabt, indem di bestehende Festungen aus Staatsregierung eine best wünscht, daß sie jetz
Geheimer Oberregierun folge der Anfrage in der K gebeten worden sei; dieser h des Gesetzes nur für solche Festun „nicht aber für aufgehobene Festungen. § 26 wird darauf angenommen. “ 27 tritt zugleich mit diesem Gesetz das Ge e Verwaltung gemeinschaft licher Provinz Hessen⸗Nassau daß im ehemaligen Kur⸗ ssen die Erträge der Jagd zunächst der iter zukommen und daß je rstattung des auf sein Gru Betrages des von der Gemeinde Ablösungskapitals befugt ist, die Ausza verlangen.
Abg. von Baumbach (kons.) bef sammen mit dem Abg. von Negelein „mit der Maßgabe ... zu verlangen“ Dieser Antrag wird angenommen und mit die on auch der § 28 bestimmt, daß Ausländer eine erhöhte Abgabe von 100 ℳ geltenden Jagdschein eine solche von 20 ℳ von Eynatten (Zentr.) fragt an,
Ausländer irgendwelche Mißstä gung darüber Ausdruck, daß die Jagd⸗ wesentlich erhöht sei; die Ausländer Raubzügen in unser Land ohnehin
ist von der Beweiserhe
Abg. Raa Groß⸗Lupnitz, wo bezw. im Wah aps stattgefund vernommen werden.
Die Abgg. Dr. Wagner⸗ und Abg. von Oertzen (Rp.) Unterzeichnung des Wahlaufrufs Namen und Amtscharakter im G prüfungskommission als amtli werden kann.
Abg. Singer müßten wir die sof zichten jedoch mit Rücksicht a für den Kommissionsantrag st
Das Haus beschlie dem Antrage Raab.
Die Wahl der Ab Glowatzki (3. Oppeln)
Ueber die Wa ehenfalls nach de über eine Reihe
eine Einigung en gewesen sein zielt wird, so ssischen Jagdgesetzes für ein Grundstück ie Jagdausübung eingetreten
t infolge der der Provinz orlage die Einfügung
egensatz zur Ent Beeinflussun
(Soz.): Gerade aus diesem Wahlanfechtun sierung der Wahl beantragen, w
uf die Geschäftslage darauf und werden dieses Gesetzes im R
8 7 des kurhes rke sowie Gem
Regierungsbezirk sischen Gesetzes von eindejagdbezirke mit Absatz 2 § 6 vorbezeichneten Die Vorschriften des § 20 hre Gültigkeit.“ Leider ist gestern uns
ßt nach dem Kommissionsantrage und
gg. Meyer (4. Niederbayern) und werden ebenfalls beanstandet.
hl des Abg. Wehl (14. m Antrage der Kommission von Protestbehauptun
Unter Annahme eines Antrages
auf Erweiterung der Beweiserhebung antrag angenommen.
Endlich wird auch in betreff der wabach (4. Memel⸗Heydekrug) die eiserhebungen über eine Reihe von
ie Wahlen der A⸗ Dr. Neumann⸗Hofer . Fürst zu Dohna⸗Schlobitten errnsheim „Meiningen), Dr. Schwerin), Graf von Schwerin⸗ Czarlinski (2. Bromber von Hatzfeldt (6. Bresl ausmann (9. Hannover), reiherr von Steinaecker Dr. Jaeger (683. 8 Ser e Ffen. err zu Putlitz Wiedeber werden für gültig erklärt. st die Tagesordnung erledigt. f zu Stolberg: Ich glaube, am Schluß der Beratung und da voraussichtlich s wieder hier versamme heute schon eine Tagesor Ich erbitte mir daher Ihre Ermäch agesordnung der nächsten Sitzung festzu t rechtzeitig davon benachrichtigen. ch arbeitsreichen Monaten stehen wir möchte ich unserem liebenswürdige und chäfte aufrichtigsten und wärmsten Dank
: Ich bin dem Herrn Vorredner orte, die er an mich gerichtet hat, Herren sehr dankbar dafür, daß sie diesen bin nach besten Kräften bemüht gewesen, eit mir dies gelungen ist, e Unterstützung danke anstrengenden Arbeit ffe auf ein glückliches Wiedersehen im r erteile ich das Wort zur Milteilun höchsten Verordnung dem Stellvertreter de
Staatssekretär des Innern Dr. Graf Wehner:
Geltungsbereich des Anwendung.
er Antrag
annovex) soll gsbereich des Ge⸗
eweiserhebung en erfolgen.
r. Görck⸗Holstein (nl.) wird der Kommissions⸗
des Abg. Veranstaltung von Protestpunkten be⸗
(6. Kohlenz), ichler (3. Niederbayern), Königsberg), n), Linck (Rostock), Dr. röscher (2. Mecklenburg⸗ Löwitz (1. Stettin), von g), Dr. Hermes (7. Liegnitz), Abg. Sommer (8. Merseburg Dr. Stengel (1. Stralsund Dr. Heckscher Trimborn
assaus aus dem Geltun die in Hessen⸗Nassau herausgebildeten on Jagdbezirken schon b en wir unseren Eventualantrag r bestehenden Jagdbezirke dieser Art neuer Jagdbezirke auf Grund de
ei 100 Morgen
erhalten will, s vorliegenden
von Baumbach gsrat Dr. Engelhard hnung des Antrags von
„Die vor dem 1. Mai 1907 ab⸗ s Jagdbezirks
g. Dr. Ruegenberg
ge über die Verpachtung eine m Ablauf in Kraft“.
(freikons.) beantragt, daß nach Verträge nur bis zum 1. Januar
(3. Stettin), hnben, Han indel (11. Hannop 5. Stettin), Fürst Radziwi g (7. Arnsberg)
ßerhalb von Festungswerken um die nstalten auf Kosten der Militär⸗ innerhalb deren die Jagd mit
s. 2 ist vorgeschrieben, che Anstalten Rayons gebildet mit Feuergewehren In der Praxis wird die Sache ver⸗ ese Vorschrift auch auf nicht mehr gedehnt wird. In der Kommission hat die immte Erklärung nicht abgegeben; t zu dieser Frage Stellung nimmt.
gsrat Dr. Engelhard erwidert, daß in⸗ mission der Kriegsminister um Auskunft wortet, daß die Bestimmungen swerke gelten sollen
rden darf. und Roeren
10. 8 vdes⸗)
Präsident Gra dafür zu haben, da abschnittes angelangt sind, verstreichen wird, eh nicht für richtig halten, Sitzung vorzuschlagen. den Tag und die werde Sie seinerzei
Abg. Bassermann (nl.): Na am Ende dieser Tagung. Ehe wir hochverehrten Pr unpartetische Leitung der Ges aussprechen.
Präsident Graf zu Stolber sehr dankbar für die freundlichen und ich bin auch den anderen Worten beigetreten sind. Ich die Geschäfte des Hauses b danke ich es Ihrer Unterstützung, und für Ich wünsche Ihnen nach der
begründete Ursache en dieses Sessions⸗ eine längere Zeit In, würde ich es dnung für die
auseinandergehen, solche beständen
äsidenten für die vortreffliche,
betreffend di vom 4. Juli 1905 in der in Kraft mit der Maßgabe, fürstentum He Gemeindekasse we tümer erst nach E
er Grundeigen⸗ ndeigentum ent⸗ etwa gezahlten hlung seines Anteils zu
zu fördern.
ich Ihnen allen. J ein frobes Pfingstfest und h 8 Reichskanzlers. ürwortet einen von ihm zu⸗ gestellten Antrag, die Worte
Staatsminister, zu streichen.
von Posadowsky⸗ Ich habe dem hohen Hause eine Aller
(Der Reichstag erhebt sich)
ser Modi⸗
für den Jahresjagdschein für den einen Tag zu entrichten haben. ob bei der Erteilung nde zutage getreten
höchste Verordnung mit⸗
Dieselbe lautet: Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen, ꝛc. ꝛc. ꝛc. verordnen auf Grund der Artikel 12 und 26 der Verfassung, mit Zu⸗ stimmung des Reichstags, im Namen des Reichs, was folgt:
Abg. Freiherr des Jagdrechts an eien, und gibt seiner Befried cheingebühr für Ausländer so würden sich dadurch von ihren nicht abschrecken lassen.
Geheimer Oberregierungsrat Dr. Engelhar d te reußen gemeinschaftliche Jagdbezirke an 288 Auslän vorwiegend im Westen der
Der Reichstag wird bis zum 19. November d. J. vertagt. ilt mit, daß in ganz der und Eigenjagd⸗ Monarchie, ver⸗ Wesentliche Mißstände seien man sei aber der Anregung t, daß vor der Erteilung einer tä tell eintretende
zirke an 50 Ausländer, pachtet seien, im ganzen mit 120 000 ha.
nach einer Rundfrage nicht hervorgetreten, des Vorredners gefol Jagd an Ausländer Mißstände hin zu prüfen sei 8 § 28 wird angenommen.
Die Kommission hat einen § welchem die große Reihe der seit biete erlassenen Ges wird mit der M ordnung tritt,
Der Reichskanzler wird mit der Ausführung dieser Verordnung
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel. Gegeben Wiesbaden, den 14. Mai 1907. Wilhelm, I. R. von Bülow. Ich habe die Ehre, das Dokument dem Herrn Präsidenten zu überreichen. Die Sozialdemokraten haben in
gt und habe verfü
) des Gesetzes angefügt, in 1848 auf jagdrechtlichem Ge⸗ etze aufgezählt und für aufgehoben erklärt aßgabe, daß an ihre Stelle eine Jagd⸗ welche die Kommission als Anlage der B lage angefügt hat, und die eine von einem Kommis Ministeriums aufgestellte Kodifikation aller en Bestimmungen bildet. ons.) beantragt, in das Verzeichnis der auf⸗ ch fortgelassene Gesetz über die Jagd⸗
zwischen den Saal verlassen. f zu Stolberg: Wir aber gehen auseinander
räsident Gra 8 Deutsche Kaiser, König
use: Seine Majestät der von Preußen soll leben hoch! hoch!t hoch! geistert in den dreimaligen Hochruf ein.) Schluß der Sitzung 6 ¾ Uhr.
mit dem R ilbhelm II. Mitglieder stim
schaftlichen geltenden jagdrechtli Abg. Pallaske ( setze noch das irrtümli verwaltung von 1905 einzufügen.
gehobenen Ge⸗
Der Berichterstatter Abg. Kaute beantragt ferner einige kleine redaktionelle Aenderungen zu dem § 29 und zu der Jagdordnung.
Abg. von Pappenheim g⸗ Die Kodifikation des geltenden Jagdrechts, welche die Kommission diesem Gesetzentwurf als Anlage an⸗ gefügt hat, könnte ich an sich als einen Vorteil ansehen, aber daß die Kommisszon sich so schnell dazu entschlossen hat, damit kann ich nicht einverstanden sein. In der Kommission haben die Re⸗ gierungsvertreter darauf hingewiesen, daß diese Kodifikation außer⸗ ordentlich schwierig sei und zu Irrtümern Veranlassung geben könnte, und daß es deshalb besser sei, wenn die Kommission nur eine Resolution wegen einer Kodifizierung annehme. Die Kommission hat aber beschlossen, sofort die Kodifikation dem Gesetze selbst anzuschließen. Ich halte es für unmöglich, in so kurzer Zeit eine Kodifikation des gesamten Jagd⸗ rechts in Preußen vorzunehmen. Entworfen ist die Kodifikation von den Regierungsvertretern, und nur die Subkommission hat sich damit beschäftigt, aber sie hat doch nicht alle die erwähnten einzelnen Gesetzesbestimmungen nachprüfen fönnen. Es handelt sich schon um formale. geschäftsordnungsmäßige Bedenken dagegen, die Kodifikation einfach als Anlage zu diesem Gesetzentwurfe anzunehmen, aber über diese Bedenken könnte sich das Haus per majora hinwegsetzen. Sonst werden alle Gesetze in drei Lesungen erledigt, hier soll diese Anlage in einer Beratung sofort angenommen werden. Die Kommission scheint alle geschäftsordnungsmäßigen Bedenken ignorieren zu wollen. Es ist gestern gesagt worden, daß nach dieser Kodifikation ein ewiger Friede in Jagdangelegenheiten eintreten würde; das ist wohl über⸗ trieben, aber eine gewisse Ruhe kann eintreten, und es können die leidigen Prozesse vermieden werden. Aber wenn dies der Erfolg sein soll, dann muß in eingehender, mühsamer Arbeit die Kodifikation zweifelsfrei aufgestellt werden. Wie schnell die Kodifikation aber gemacht ist, zeigt schon der Umstand, daß darin das Jagd⸗ verwaltungsgefetz von 1905 einfach vergessen ist, und daß noch ver⸗ schiedene andere Versehen darin sind. Eine unvollständige Kodi⸗ fikation ist schlechter als gar keine. Es handelt vsc um eine Geschäfts⸗ ordnungsbeugung durch die Kommission, und ich beantrage deshalb, zunächst den § 29 in die Kommission zurückzuverweisen. Sollte dies abgelehnt werden, so beantrage ich, den § 29 abzulehnen und die Regierung in einer Resolution um eine gründlich und sachgemäß vor⸗ bereitete Kodifikation zu ersuchen.
Vizepräsident Dr. Porsch will sofort über den Antrag auf Zurück⸗ verweisung an die Kommission abstimmen lassen.
Abg. Fischbeck (frs. Volksp.) erhebt dagegen Widerspruch und bittet, erst die Debatte fontzusetzen.
Abg. von Pappenheim (kons.): Ich bitte auch, die Debatte zunächst fortzusetzen, ich habe ein nteresse daran, daß die Sache gründlich weiter besprochen wird.
Die Abstimmung wird vorläufig ausgesetzt.
Abg. Brütt (frkons.): Als Mitglied der Kommission habe ich auf die allgemeinen Bemerkungen des Abg. von Pappenheim nur wenig zu erwidern. Es ist nicht richtig, daß die Kommission nur kurze Zeit zur Beratung gehabt hätte. Herr von Pappenbeim müßte uns statt der allgemeinen Bemerkungen bestimmte Gesichtspunkte angeben, inwiefern die Kodifikation unrichtig ist. Herr von Pe ndem und alle Herren, die gegen die Kodifikation sind, haben Zeit genug gehabt, sich die Sache zu überlegen. Vollkommen ist nichts in der Welt, und speziell die Gesetze nicht. Ich bitte, den § 29 mit der Kodifikation anzunehmen.
Abg. Fischbeck (frs. Volksp.): Es handelt ch hier um einen nicht gewöhnlichen Vorgang. Ich erinnere aber an die Beratung des Zolltarifs, wo auch gegen die Geschäftsordnung der ganze Tarif als Anlage zu einem einzigen Paragraphen angenommen worden ist. Wir fassen hier in der Kodifikation nur alles das zusammen, was auf dem Gebiete des Jagdrechts geltendes Recht ist. Eine neue Jagdordnung wäre sehr schwer zu machen gewesen; deshalb konnte die Kommifsion gar nicht anders verfahren, als diese Kodifikation dem Gesetze anzuschließen. Es ist uns nicht nachgewiesen, daß in der Kodifikation etwas falsch ist, und nur der einzige kleine Abänderungs. antrag des Abg. Pallaske ist gestellt worden. Wir haben in der Kommission die Kodifikation durchaus nicht vorschnell angenommen, sondern uns eine ganze Zeit lang damit beschäftigt. Die Kodifikation wird für alle Interessenten wie für die Juristen von Vorteil sein.
Abg. Herold (Zentr.): Der Zolltarif ist durchaus nicht gegen die Geschäftsordnung zu stande gekommen, in der Beziehung dt den Reichstag kein Vorwurf. Im übrigen bin ich aber mit dem Vorredner einverstanden. Wenn das kleine Versehen passiert ist, daß das Jagd⸗ verwaltungsgesetz nicht ausdrücklich in dem Verzeichnis der aufzuheben⸗ den Gesetze erwähnt ist, so sind doch dessen Bestimmungen in die Kodifikation aufgenommen worden. Ich bitte also, sich dem Be⸗ schlusse der Kommission anzuschließen. —
Abg. von Hennigs⸗LTechlin (kons.): Ich halte die Kodifikation für nützlich. Die Regierung vertreter haben die Kodifikation aufgestellt, und ich muß mich ihrer Autorität fügen. Die Gegnerschaft gegen das ganze Gesetz benutzt die Kodifikation, um das Gese selbst zu Fall zu bringen. Ich wüßte nicht, was die Kommission noch beraten sollte, wenn die Sache an die Kommission zurückginge. Es ist nicht richtig, daß bloß die Subkommission sich damit beschäftigt hat, die Sache ist vielmehr in der Kommission selbst in der zweiten Lesung gründlich durchgesprochen worden. Geschäftsordnungsmäßige Bedenken bestehen nicht; wir machen ja kein neues Gesetz, sondern nur eine mechanische Zusammenstellung der bestehenden Gesetze. Die Unstimmigkeiten, die darin enthalten sind, sind nicht durch die Kodifikation veranlaßt, sondern sie bestehen mit oder ohne Kodifikation. Ich bitte Sie dringend, nicht aus ängstlichen staatsrechtlichen oder
eschäftsordnungsmäßigen Bedenken das ganze Gesetz an dieser Frage fäacherne zu lassen. Die Kodifikation beseitigt jede Beunruhigung, indem sie feststellt, was Rechtens ist. 8
Abg. Pallaske (kons.): Der Gedanke einer Kodifikation an sich ist durchaus glücklich, aber an dieser Stelle bin ich gegen die Kodifikation, denn es muß erst gründlich geprüft werden können, ob diese Kodifikation richtig ist. Obwohl die Kodifikation von Regierungs⸗ vertretern aufgestellt ist, so bin ich doch nicht sicher, ob es nicht noch irgendwo ein Gesetz gibt, das darin nicht berücksichtigt ist. Nach meinem Antrage muß schon das versehentlich fortgelassene Jagd⸗ verwaltungsgesetz in das Verzeichnis auf enommen werden. Bis zur dritten Lesung muß diese Frage eine sichere, zweifelsfreie Erledigung finden. Die Voraussetzung für eine Kodifikation ist, daß sie wirkli den bestehenden Rechiszustand feststellt, wer kann aber hier schon Feoen ob sie richtig ist, wenn wir jetzt dieses Gesetz mit seinen 28
bfegespben machen, die sehr tief in bestehende Rechtszustände ein⸗ greifen?
Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten von Arnim: Meine Herren! Ich habe schon eingangs der Diskusston erklärt⸗
für wie außerordentlich wünschenswert ich die Kodifikation der he⸗ stehenden Gesetze halten würde, und die meisten Redner des Hauses haben sich auf den gleichen Standpunkt gestellt, weil tatsächlich die Gesetzgebung so verwirrt ist, daß es selbst für den Juristen außer⸗ ordentlich schwer ist, durchzufinden, und es ist ja gelegentlich der Diskussion von einem der Herren erwähnt worden, daß wir uns in⸗ folgedessen wahrscheinlich alle schon durch Jagdkontraventionen aus Unkenntnis des Gesetzes straffällig gemacht haben; ich erinnere
nur an die Jagd auf öffentlichen Wegen, einen Eigen⸗ jagdbezirk durchschneiden. Meine Herren, wenn Sie jetzt die Kodi⸗ fikation nicht annehmen, dann ist eigentlich mit Sicherheit zu erwarten, daß wir zu einer Kodifikation überhaupt nicht kommen. (Sehr richtig! links.) Es sind, soviel ich weiß, vier oder fünfmal Versuche gemacht worden, zum letzten Mal im Jahre 1883
Fn kodifiziertes Jagdgesetz durchzubringen.
Das Gesetz von 1883 ist zwei Jahre hin-⸗ durch im Hause diskutiert und schließlich von der Regierung zurück⸗ gezogen worden, weil die Aussicht auf
Annahme desselben vollständig Meine Herren, es wird einem solchen kodifizterten 3 Gesetz jetzt genau ebenso gehen wie damals, sobald das hohe Haus sich darauf einlassen würde, es paragraphenweise durchzuberaten. Also diejenigen, die eine Kodifikation für nützlich halten, müssen jetzt für die Kodifikation stimmen; sonst bekommen sie sie überhaupt nicht.
Nun ist die Frage: liegt denn wirklich die Gefahr vor, daß wir durch Annahme des vorliegenden Gesetzentwurfs zu großen Unstimmi keiten kommen? Zunächst stelle ich fest, daß sich bisher eine Un⸗ stimmigkeit innerhalb dieser Ihnen von meinem Referenten zur Ver⸗ fügung gestellten Arbeit nicht gefunden hat; die Unstimmigkeit, die Herr von Pappenheim erwähnte, ist ein Versehen der Kommission und hat nicht in der Arbeit gelegen. Im übrigen hat mir soeben erst der Herr Vertreter des Justizministeriums erklärt, daß Sie sehr wohl in der Lage sein würden, bis zur Vorlage des Gesetzes im Herren⸗ hause die ganze Kodifikation nochmals durchzuprüfen und zu sehen, ob sich irgendwelche Unstimmigkeiten finden; ist das der Fall, dann liegt die Möglichkeit vor, die Sache im Herrenhause zu redressieren und das Gesetz an das Abgeordnetenhaus zurückzuverweisen.
Meine Herren, wenn Sie nun dem Antrage des Herrn von Pappenheim stattgeben und den § 29 an die Kommission zurück⸗ verweisen, dann bedeutet das, so wie die Geschäftslage heute im Hause ist: das ganze Gesetz in der Kommission begraben. (Lebhafte Zustimmung.) Und, meine Herren, glauben Sie denn, daß das Gesetz, wenn es die Regierung noch einmal vorlegte, in derselben ruhigen objektiven Weise durch⸗ beraten werden würde, wie es heute geschehen ist? das und glaube daher, daß alle diejenigen, die wünschen, daß wir endlich Ruhe in der Jagdgesetzgebung bekommen, den § 29 annehmen und es vor allen Dingen vermeiden sollten, den Entwurf wiederum in die Kommission zurückzuweisen. Sie streichen den § 29; dann haben wir wenigstens das vorliegende Gesetz unter Dach und Fach gebracht.
Abg. von Pappenheim (nl.) bemerkt der Wunsch bestehe, morgen die dritte Lesun dies nach all den Abänderungsbeschlüssen vo
bare Aufgabe wäre. jetzt eine ab irato gefaß
geschwunden war.
Ich bezweifle
Lieber wäre es mir dann noch,
zur Geschäftsordnung, daß g vorzunehmen, daß aber n heute wohl eine unlös⸗ ganze Gesetz gefährden, wenn te Beschlußfassung vorgenommen würde.
Abg. Fischbeck (frs. Volksp.) bemerkt, daß morgen die dritte ng vorgenommen werden könne, da es sich Aenderungen handele. könnten bis zur Beratun sei jedenfalls nicht so schlim des Herrn von Pappenheim.
Damit schließt die Diskussion. § 29 mit der anliegenden Jag
Kommissionsfassung mit den vo Kaute gestellten
Es würde das
ja nur um formale stimmigkeiten in der Jagdordnung g im Herrenhause beseitigt werden. die Vertröstung g die Resolution
Etwaige Un
wird in der allaske und en angenommen. Damit eim erledigt.
„ daß über seinen An⸗ auf die Jagdordnung
daß sie nach dem Wort⸗ also dazu gehöre,
n den Abg. Abänderungsvorschlä ist der Antrag des Abg. von Pappen
Abg. von Pappenheim (nl.) bemerkt trag abgestimmt werden müsse, der sich do se nicht etwa zum Gesetz selb on Kröcher verweist darauf laut des § 29 dem Gesetz angefügt sei. O darüber hätte das ordentliche
Es folgt die zweite Beratun des Stadtkreises ockum⸗Verberg und hme die Gemeindekommis Abg. Herold (Zentr.): Ich spreche als Für die Stadt Crefeld scheint es mir ein Fingemeindung von Bockum und Oppum einigen Jahren ist der Hafenort Linn worden. Dieser Ort liegt aber von Crefeld voll die beiden genannten Gemeinden. Crefeld⸗Land gegen die Ein aber die in Stadt Crefeld und die Gemeinden Bockum und Einverständnis erklärt. Der Kreis hat geltend die Eingemeindung in z nicht für so bedenklich, denn der Si Es wäre ja wünschens vermögensrechtlichen Verhältnisse bei een, aber das ist nicht nicht mehr hinzusetzen. de Sie nur bitten, für die Abg. Bartels (nl.): Crefeld ist in den letzten wungen worden, sich außer seiner Seiden⸗ und Samtt Industrien zuzuwenden, und hat sich deshalb in schaffen müssen, der aber von der Stadt selbst der dazwischenliegenden Crefeld dor, daß es die S n einer Ueberrumpelung ch dem Gange der dkreises Crefeld
beziehe, wenn die Präsident v
sericht zu entscheiden.
g des Gesetzentwurfs, betr. Crefeld (Ein⸗ Oppum). deren sion beantragt. vollständig Unbeteiligter. Bedürfnis zu sein, daß die vorgenommen wird. Crefeld zugenommen ständig getrennt durch zwar der Kreis gemeindung der beiden Gemeinden aus⸗ erster Linie
die Erweiterun gemeindung von unveränderte Anna
Beteiligten, Oppum, haben ihr daß er durch aber ich halte das t des Landrats ist heute schon in wenn in die Vorlage über die gemeindung Bestim⸗ geschehen, und wir Ich kann namens meiner Vorlage einzutreten. Jahrzehnten ge⸗ ndustrie anderen Linn einen Hafen getrennt ist. Deshalb Gemeinden jetzt ein⸗
gesprochen,
wei Teile zerfallen würde:
mungen aufgenommen würd können es jetzt politischen Freun
ist die Eingemeindung geleitet worden. eilt hätte, und spricht sogar vo Oppums. Davon kann aber na sein. Daß der Landrat des Lan hat, begreife ich; wenn ich der Stimmen Sie den Wünschen de dann werden Sie etwas tun, Abg. von Treskow (kons.): liegt nicht vor, Ich will nicht verkennen grundsätzliche Bedenken
Man wirft nun Bockums und Verhältnisse keine Rede sich gegen die Eingemein⸗ Landrat wäre, würde ich r zunächst beteiligten was im Interesse aller ist. Ein Beschluß meiner Fraktian zu ich kann also nur für
1, daß sich dei solch
n Landkreise auch erhalten Hleiht
fgabe, ehe sie an eine olche Vor⸗ Verhältnisse der 8 im Crefeider odaß man den Der Kreis Frefeld⸗
Einrichtungen, dert dehölt.
dung erklärt 1 ebenso han Gemeinden zu,
dieser Eingemeindung in Crefeld meine Person sprechen. Eingemeindungen Leistungsfähigkeit der daran heteil und die Staatsregierung hat die lage herantritt, diese vermögensre teiligten zu einander aufs eingehendste zu Fall scheinen mir besondere diesem grundsätzlichen Stand Land scheint seine Größe bdehalten. Der Kreis hesitzt von der Sparkasse, die er aber auch Umständen scheint es mir hn Interesse
Verhältnisse vorzultegen, punkt absehen kann. 8 und seine Einwohnerzahl keinerlei kommunale aͤ8gesehen 8 Unter diesen nellen Fntwickluns