1907 / 97 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 22 Apr 1907 18:00:01 GMT) scan diff

Vorherrschen der freien Advokatur vollauf verstanden, seine Standes⸗ ehre zu wahren; um so mehr muß dieses Ausnahmegesetz gegen ihn zu Fall gebracht werden. Auch der Anwaltsstand arbeitet mit Hin⸗ gebung in seinem schweren Amte und stellt sich der Justiz opfer⸗ willig zur Verfügung. Ich habe mit diesen Ausführungen darauf hinwirken wollen, der Freiheit und Wahrhaftigkeit auch in der Justiz zu ihrem Rechte zu verhelfen.

Abg. Dr. Varenhorst (Rp.): Ich muß vor allem gegen eine Ausführung des Abg. Heine Protest erheben. Er hat erklärt, wenn unsere Richter Klassenjustiz übten, so handle der einzelne Richter gewiß bona fide, aber die den Arbeitern ungünstigen Rechts⸗ überzeugungen stellen sich bei ihnen wunderbarerweise immer zur rechten Zeit ein. Dies kann nach meiner festen Ueberzeugung nicht allein bei den Sozialdemokraten, sondern im ganzen Volke nicht anders aufgefaßt werden, wie als ein Vorwurf des offenen Rechtsbruches gegen die Richter, und diesen Vorwurt muß ich mit aller Entschiedenheit zurückweisen, mit um so größerer Entschiedenheit, wenn es der Abg. Heine nicht wagt, es offen auszusprechen, sondern wenn hier im Reichstage uns gegenüber Drückebergerei getrieben wird. Was die einzelnen Fragen betrifft, so hat der Staatssekretär des Reichsjustizamts uns bei der Be⸗ Prs hunh der Interpellation über die Strafprozeßordnung eingehende uskunft über den Stand der Strafprozeßordnung gegeben. Auch ich wünsche dringend, daß zu dem Geschworenen⸗ und Schöffen⸗ dienst auch der kleine, schlichhe Mann aus dem Volke zugezogen wird. Wir wissen ja alle, ein wie tiefes Rechtsempfinden und Rechtsbewußtsein unserem Volke innewohnt. Wir wünschen, daß die Schöffen und Geschworenen nicht nur Reisekosten, sondern auch Tagegelder erhalten, damit es jedermann möglich ist, auch das Ehrenamt eines Schöffen und Geschworenen auszuüben. In der Frage der Ausdehnung der amtsgerichtlichen Zuständigkeit stehe ich im Gegensatz zu dem Abg. Junck. Ich wünsche, daß das Amtsgerichtsverfahren nach dem Vorbilde der Gewerbegerichte be⸗ schleunigt und vor allen Dingen die Zuständigkeit der Amtsgerichte erheblich erhöht wird. Wir wollen eine besondere Vorlage nach dieser Richtung. Im ehemaligen Königreich Hannover war bereits vor 1866, wo der Geldwert bedeutend höher war, die Zuständigkeit der Amtsgerichte auf 450 festgelegt. Durch diese Erhöhung der Zuständigkeit würde gerade der Mittelstand, die Gewerbetreibenden und Landwirte, die Möglichkeit haben, schneller zu ihrem Rechte zu kommen. Vor allen Dingen werden auf diese Weise Kosten erspart und das macht für den Mann des Mittelstandes in der Tat sehr viel aus. Daß man den Landgerichten ein größeres Vertrauen ent⸗ egenbringt als den Amtsgerichten, muß ich entschieden be⸗ reiten. Die Statistik ergibt, daß die amtsgerichtlichen Urteile weit weniger angefochten werden als die der Landgerichte. Der Amtsrichter steht auch dem Publikum näher. Was die Frage der Zeugnisverweigerung der Reichstagsabgeordneten betrifft, so kann man diese Forderung als eine lex Erzberger bezeichnen; der püg. Erzberger wird es mir nicht übel nehmen, wenn ich diesen Ausdruck gebrauche. Der Standpunkt meiner Fraktion geht nun dahin, daß de lege lata, nach dem bestehenden Recht der Reichstagsabgeordnete nicht die Be⸗ fugnis hat, sein Zeugnis zu verweigern. Wäre ihm dieses Recht ge⸗

setzlich zugestanden, so muͤßte es, wie bei den Aerzten und Rechts⸗.

anwalten, in den entsprechenden Gesetzen geregelt sein. Wenn nach der Verfassung ein Mitglied des Reichstages wegen seiner Handlungen und Abstimmungen nicht zur Verantwortung gezogen werden kann, so ist dabei nicht zu übersehen, daß die Verweigerung des Zeugnisses or Gericht noch keineswegs ein cheeng. ist. Verantwortung gezogen wird vor Gericht nur der Angeklagte. uch mir war es in manchen Fällen nicht angenehm, daß ich als Zeuge vor Gericht aussagen mußte, auch dem Abg. Erzberger nehme ich 8 nicht übel, wenn es ihm nicht angenehm war. Aber wenn ich als Zeuge vor Gericht geladen war, so habe ich mir nie gesagt, ich erde zur Verantwortung gezogen. De lege ferenda, also für eine zukünftige Regelung ist folgendes zu berücksichtigen: Wenn wir dem eichstagsabgeordneten in Zukunft das Recht geben wollen, wie es der Antrag des Zentrums beabsichtigt, sein Zeugnis zu verweigern, so legen wir ihm auch eine gewisse Pflicht auf, die Pflicht, den Gewährsmann nicht im Stich zu lassen, ihn nicht zu nennen, und darin liegt die Gefahr, daß die Abgeordneten nach wie vor bisher mit Material überlaufen und überlastet werden. Das wäre lso ein Dangergeschenk für die Reichstagsabgeordneten. Für meine Fraktion ist die Frage mindestens nicht schlüssig und von solcher Be⸗ deutung, daß sie die Sache hier nicht in Form einer Resolution behandelt, sondern in einer Kommission genau erörtert sehen öchte. Etwas anders liegt es ich spreche hier meine persönliche Ansicht, nicht die meiner Fraktion aus beim Zeugniszwang der Redakteure. Diese Verhältnisse muß man insofern anders beurteilen, weil der Redakteur für alle Veröffentlichungen, die er aus der Hand gibt, strafrechtlich die Verantwortung voll und ganz trägt. Wenn wir dem Redakteur das Recht geben, sein zu verweigern, so haben wir ein gewisses Korrektiv

daß wir uns an den Redakteur halten und ihn verant⸗

ortlich machen können. Dies ist für mich persönlich ausschlaggebend. Die praktische Erfahrung lehrt täglich, daß noch niemals der Zeugnis⸗ zwang zu irgend einem praktischen Ergebnis geführt hat. Die Aerzte und Rechtsanwälte kann man aber nicht zum Vergleich heranziehen. Denn wenn jemand einem Redakteur ein Geheimnis übergibt, so tut es aus freiem Entschluß, aber zum Arzt und Rechtsanwalt muß man hingehen. Herr Stadthagen, Sie können doch nicht sagen, Sie können Ihr eigener Arzt sein!

alten und darf es nicht der Oeffentlichkeit mitteilen. olution, betreffkend die Bauhandwerkerforderungen, urchaus Sympathie entgegen. aber nicht bloß bei Neubauten, sondern auch bei Umbauten eintreten. Der von mir eingebrachte Antrag, betreffend die Haftung des Tierhalters, beruht auf der Erkenntnis, daß dem Mittelstande mit § 833 des B. G.⸗B. eine schwere Last aufgebürdet wurde, dadurch daß er aufkommen soll für Schäden, an deren Verursachung ihn nicht ein direktes Verschulden trifft. Das ist ein privilegium odiosum,

Der Re⸗

as zu beseitigen gerade die Sozialdemokraten sich angelegen sein

assen sollten; aber weil der Landwirt hier der Betroffene ist, hüllen sie sich in Schweigen. Es ist damit gerade so wie mit den Schweine⸗ preisen; wenn die steigen, schreit alles über Agrariertum usw., von den wahren Ursachen der Teuerung, den Schlachthaus⸗ und Kom⸗ missionsgebühren, schweigt man. (Zuruf links: Was hat das mit dem Reichsjustizamt zu tun?) Das hat wohl mit dem Justizamt zu un, denn die Herren von der Justiz essen doch auch Schweinefleisch. Der Antrag von Maltzan liegt auf derselben Linie; ich kann ihn ebenfalls nur zur Annahme empfehlen. Der letzte Juristentag in Kiel

hat sich ja leider gegen die Aufhebung des § 833 ausgesprochen, und

zwar aus ganz unstichhaltigen Gründen; ich hoffe aber, die Reichs⸗ justizverwaltung wird sich dadurch nicht einschüchtern lassen.

Staatssekretär des Reichsjustizamts Dr. Nieberding:

1 Die verbündeten Regierungen sind durch die Beschlüsse des Kieler Juristentags keineswegs eingeschüchtert. (Sehr gut!) Sie nach wie vor auf dem Standpunkt vom vorigen Jahr. Sie könnten allerdings etwas zweifelhaft werden über die Intentionen des Reichstags, wenn man sieht, welche Behandlung die so lebhaft vom

Reichstag gewünschte Vorlage damals erfahren hat. Wir machten

diese Vorlage im Februar vorigen Jahres. Obwohl der Reichstag

verschiedentlich den größten Wert darauf gelegt hatte, den Gesetz.

entwurf zu erhalten, blieb die Vorlage 2 Monate im Hause liegen bis zur ersten Lesung, und nach der ersten Lesung hat das hohe Haus überhaupt keine Veranlassung mehr genommen, sich weiter mit der Sache zu beschäftigen. Da drängt sich natürlich die Frage auf: wie

zwecks einer Demonstration, sondern damit baldigst ein Gesetz zu stande

sich ein Uiteil zu bilden.

Deshalb muß V der Rechtsanwalt und der Arzt das ihm Anvertraute für sich be-⸗ da⸗ Riiccher zu beurteilen. er bringen wir Der Schutz der Bauhandwerker muß

stehen vI

Ausgaben

kommt! Ein Entgegenkommen des Reichstags können wir nicht darin erblicken, wenn der Reichstag eine Vorlage, die wir im Februar, und zwar nach vielem Drängen von seiner Seite, einbringen, nach einer kurzen ersten Lesung auf sich beruhen läßt während aller Monate, die er noch tagte.

Was nun die Gegenwart betrifft, so bedarf es eines Gesetzes⸗ vorschlages, wie ihn der Herr Abgeordnete wünschte, garnicht mehr. Es liegt ja der Antrag von Treuenfels vor, der den Inhalt der Re⸗ gierungsvorlage vom vorigen Jahre vollständig wiedergibt. Es bedarf nur des einen, daß die Parteien des Hauses die Gewogenheit haben, in die Beratung dieses Antrags einzutreten, dann ist der Gesetzentwurf im Gange, ohne Intervention der Regierung. Ich habe schon bei einer früheren Gelegenheit erklärt: unser Grundsatz ist, gesetzgeberische Materien, die den Reichstag schon in Form eines Antrages aus dem Hause beschäftigen, nicht von seiten der Regierung noch einmal zur legislatorischen Erörterung zu stellen. Ich darf dem Herrn Vorredner anheimgeben, das Interesse des hohen Hauses so weit für seinen Ge⸗ danken zu erwecken, daß der Antrag von Treuenfels bald zur Ver⸗ handlung im Plenum kommt; wir werden dann den Antrag mit großem Interesse unterstützen. (Bravo!)

Es ist inzwischen gegen 4 ½ Uhr geworden.

Vizepräsident Kaempf: Da am Sonnabend die Sitzungen früher

schließen sollen als an anderen Tagen, schlage ich dem Hause vor, sich zu vertagen. ö“

Damit ist das Haus einverstanden.

Persönlich bemerkt der

Abg. Heine (Soz.): Der Herr Staatssekretär hat mir vorgeworfen, ich hätte den Richterstand nach dieser oder jener Richtung hin beschuldigt. Ich habe ausdrücklich hervorgehoben, daß ich gewisse Richter und gewisse Urteile angreifen müsse, daß es aber auch eine ganze An⸗ zahl von Richtern und Urteilen anderer Art gäbe. Auf den Vor⸗ wurf, daß ich Dinge im Hause vorbrächte, für die er die Akten nicht habe, erwidere ich: Ich habe vor mehr als 4 Wochen ihm von meiner Absicht, die Breslauer Affäre zu besprechen, Mitteilung gemacht und ihm auch das Aktenzeichen geschrieben. Der Abg. Varenhorst hat sich erlaubt, mein Auftreten und meine Aeußerungen als Drückebergerei zu bezeichnen. Ich rechte mit ihm darüber nicht, aber ich billige ihm die bese5a zu nach dem Grundsatz: Herr, sie wissen nicht, was sie tun!

Staatssekretär des Reichsjustizamts Dr. Nieberding:

Meine Herren! Ich muß um einen Augenblick bitten, damit aus den Worten des Herrn Abg. Heine nicht geschlossen werden könnte, als wenn ich hier etwas gesagt hätte, was den tatsächlichen Verhält⸗ nissen nicht entspricht. Ich bestätige ihm, daß ich von dem Breslauer Fall vollständig Kenntnis habe, ich habe mir auf seine Mitteilung hin Einsicht von den Akten verschafft, ich habe aber hier ausdrücklich ausgesprochen, daß ich es ablehnen müßte, auf den Inhalt eines einzelnen Rechtsfalles einzugehen, da das Haus nicht selbst und nicht aus den Akten Kenntnis von dem Gange des Prozesses nehmen kann. Ich habe ausdrücklich erklärt, es sei unmöglich, auf die Aeußerungen des einen Teiles hin dem Hause zuzumuten, sich ein Urteil zu bilden, so lange nicht der andere Teil, der Gerichtshof und den habe ich hier nicht zu vertreten vollständig zum Worte gekommen ist. Das hohe Haus wird mir nicht zumuten, den vollständigen Inhalt eines Prozesses hier vorzutragen, um Ihnen etwa die Möglichkeit zu geben, Dazu ist das Haus nicht da und dazu fehlt ihm auch die Zeit.

5.. . Kaempf: Die Dehbatte ist wieder eröffnet. liegt ein Antrag Mugdan auf abermalige Vertagung vor.

Der Antrag wird angenommen. 8

Persönlich erklärt der

Abg. Liebermann von Sonnenberg (Wirtsch. Ver.): Der Abg. Ablaß hat einen Zwischenruf von mir mißverstanden und daraus einen ganz haltlosen Angriff gegen mich abgeleitet. Mein Zwischenruf lautete: Ja, unter der Bedingung einer besonderen Formel für die Juden! Wenn der Abg. Ablaß die früheren Verhandlungen über die konfessionelle Eidesformel im Hause gelesen hätte, würde er auch diesen meinen Standpunkt kennen. Aus seinem mir schwer erklärlichen Miß⸗ verständnis heraus hat er mir unterstellt, ich wollte eine ernst e Sache ins Lächerliche ziehen. Das muß ich entschieden zurückweisen. Ich halte es für eine sehr ernste Sache, wenn man, um die Gewissens⸗ bedenken von einigen Zehntausend zu schonen, den Vorschlag macht, die religiöse Eidesformel abzuschaffen, die für Millionen von Protestanten und von Katholiken eine Gewissenssache ist.

Abg. Heine (Sol.): Der Staatssekretär beruft sich darauf, daß die Akten im Breslauer Fall nicht vorgelegt worden seien. Ich lege

die Beschlüsse hier auf den Tisch des Hauses nieder.

Abg. Dr. Varenhorst (Rp.): Ich acceptiere sern. wenn der Abg. Heine mir als Richter die bona fides zugesteht, aber ich möchte ihm vor⸗ halten, daß es ihm nicht möglich ist, die Sachen so objektiv wie ein

Abg. Ablaß (fr. Volksp.): Wenn der Abg. von Liebermann bloß eine konfessionelle Eidesformel für die Juden haben will, so habe ich ihn allerdings mißverstanden. Ich war nicht der Meinung, daß der Abg. von Liebermann derjenige wäre, der für die berechtigten Forderungen der Juden jemals eintritt.

Abg. Liebermann von Sonnenberg (Wirtsch. Ver.): Darin irrt der Abg. Ablaß ganz und gar, wenn er das bei mir für un⸗ möglich hält. Er würde eben meinen Zwischenruf verstanden haben, wenn er jene früheren Reichstagsverhandlungen gelesen hätte.

Schluß 4 ¾ Uhr. Nächste Sitzung Montag 2 Uhr.

(Kleinere Vorlagen; e der Etatsberatung: Reichs⸗ justizverwaltung und

eeresverwaltung.) 8

Preußischer Landtag Haus der Abgeordneten. 48. Sitzung vom 20. April 1907, Vormittags 11 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.) Ueber den Beginn der Sitzung ist in der vorgestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden.

Das Haus setzt die zweite Beratung des Etats der Bau⸗ und zwar die bei dem Titel der dauernden 1 ehalt des Ministers“ übliche allgemeine Be⸗ sprechung fort.

„Abg. Schmidt⸗Warburg (Zentr.) trägt, wie kurz wiederholt sei, Wünsche zu Gunsten der höheren technischen Beamten der Bau⸗ verwaltung vor.

Minister der öffentlichen Arbeiten Breitenbach: Meine Herren! Die Anstellungsverhältnisse der höheren Be⸗

amten des Hochbau⸗ und Wasserbaufachs haben sich in den letzten Jahren sehr wesentlich verbessert. denkt der Reichstag über die Sache? Wir machen ja die Vorlage nicht Hochbaufachs 10 Jahre 7 Monate bis zur etatsmäßigen Anstellung warten, während sie im Jahre 1907 nur

(Abg. von Pappenheim: Sehr

Noch im Jahre 1901 mußten die höheren Beamten des

8

5 Jahre 5 Monate zu

warten brauchten. Noch günstiger liegen die Verhältnisse höheren Beamten des Wasserbaufachs, die im Jahre 1901 11 2 Monate warten mußten, im Jahre 1907 nur noch 4 5 Monate. (Hört! hört!) Aus diesen Zahlen ist ohne w erkennbar, daß die Anregung meines Herrn Vorredners zur Zei dringliche ist.

Der Herr Vorredner meinte, in meinem Herzen läge ein unbe schriebenes Blatt. Meine Herren, dieses Blatt ist beschrieben auf diesem Blatte steht, daß ich von Wohlwollen für alle Beamten meines Ressorts durchdrungen bin, für die höheren, für die mittleren für die unteren. Ich glaube, daß der Etat, der dem Hohen Hause in diesem Jahre vorgelegt ist, den Beweis dafür liefert.

Die Frage, die der Herr Vorredner anregte, ob ein Teil 8 diätarischen Beschäftigungszeit auf das Besoldungsdienstalter anzu⸗

Jahre Jahre

t keine

rechnen sei, kann nicht für mein Ressort allein geregelt werden, sie

begreift alle Ressorts und würde daher im Staatsministerium erwogen werden müssen. Es wird sich ja zur Behandlung dieser Frage Ge⸗ legenheit bieten, wenn die Vorlage wegen der organischen Regelung der Dienstgehälter dem Staatsministerium vorliegen wird.

Abg. Dr. Lotichius (nl.) richtet an den Minister die Bitte

in Erwägung zu ziehen, ob es sich nicht empfehlen dürfte, Arbeiter der Bauverwaltung eine Pensionskasse zu dhe h 9. sei bis jetzt noch nicht geschehen, aber derartige Kassen beständen bereits für die Arbeiter anderer Königlicher Verwaltungen, so z. B. für die Arbeiter der Eisenbahnverwaltung.

Minister der öffentlichen Arbeiten Breitenbach:

Meine Herren! Es besteht die Absicht, eine Penstonskasse für die Bauarbeiter einzurichten. Die Vorarbeiten sind in vollem Gange, das Material liegt zur Zeit einem versicherungstechnischen Sach⸗

verständigen vor, der prüfen soll, unter welchen Bedingungen die Kassen

lebensfähig zu machen ist. Es ist zu hoffen, daß in diesem Jahre die Angelegenheit zu einem günstigen Abschluß gelangt.

Abg. von Böhlendorff⸗Kölpin (kons.): In den Binnenschiff⸗ fahrtskreisen namentlich unter den Kahnschiffern wird vielfach über die Höhe der Hafengebühren geklagt. Allerdings sind die Tarife im einzelnen ganz niedrig, aber wenn man alles zusammenrechnet, so haben doch die Schiffer, namentlich die kleinen Kahnschiffer, mit sehr hohen Spesen zu rechnen. Einnahmen sollen aus den Hafengeldern nicht erzielt werden, sondern nur die Unkosten sollen herauskommen. Daraufhin sollten na⸗ mentlich in Greifswald und Wolgast die Gebühren von neuem geprüf werden. Schließlich sind alle Erwerbszweige daran beteiligt, Kaufleute, Landwirte usw. haben mit der Kahnschiffahrt zu tun. Es liegt eine große Ungerechtigkeit darin, daß die Gebühren nach der Eichung des Schiffs berechnet werden, nicht nach der wirklichen Ladung; ist nicht voll geladen, so muß dennoch nach dem ganzen Rauminhalt bezahlt werden. Eine fernere Ungerechtigkeit ist, daß die Schiffe bei der Fahrt über das Stettiner Haff 50 cm Bordhöhe haben müssen, daß die Eichung aber nur mit 25 cm Bordhöhe rechnet; die Schiffe können also schon wegen der eigenen Sicherheit auf dem Hafen nicht voll laden, müssen aber nach ihrem Rauminhalt die Gebühren zahlen. Insbesondere bitte ich die Regierung, dem Uecker⸗Kanal

Es kommen wesentlich wirtschaftliche Interessen in Frage, z. B. die großen Holztransporte. Schließlich mache ich auf die Uebelstände an der Fähre Swinemünde Ostswine aufmerksam. Bei dem starken Ver⸗ kehr, namentlich auch Fremdenverkehr, müßten diese fiskalischen Fähren eigentlich zu den besten gehören. Der Betrieb seitens des Pächters ist zwar ausgezeichnet, der Mann tut alles, was er kann, aber die ganze Einrichtung ist mangelhaft. Hoffentlich wird ein neuer Fährdampfer gebaut. Bei dem Abschluß eines neuen Fährvertrages muß auf die Interessen des Publikums mehr Rücksicht genommen werden; die Arbeiter können z. B. nicht so lange auf die Beförderung warten. Ich stelle auch anheim, ob nicht die Benutzung der Fähre üuͤüberhaupt 8 jedermann frei zu machen ist. Vor Jahr und Tag hat man den arif ermäßigt; hoffentlich wird man jetzt nicht wieder damit herauf⸗ gehen wollen, dann hätte ich ja umsonst geredet. Man könnte viel⸗ leicht für die Fremden einen höheren Tarif erheben, aber auch das würde verkehrserschwerend sein.

Abg. Freiherr von Zedlitz und Neukirch (freikons.): Eigentlich hatte ich die Absicht, über die Organisation der Wasserbauabteilung längere Ausführungen zu machen, aber solche Ausführungen können bei dem Stand der Sache jetzt keinen praktischen Nutzen haben, sondern nur einen akademischen Charakter tragen, und bei der Lage unserer Etatsberatung empfiehlt es sich nicht, die Zeit mit akademischen Betrachtungen in Anspruch zu nehmen. Ich verjichte daher auf das Wort. 1

Abg. Gerhardus (SZentr.) bittet die Regierung um eine näher⸗ Interpretation der im § 16 des Kanalgesetzes von 1905 bezeichneten Zwecke für das dort dem Staate zugebilligte Enteignungsrecht, sowie um Auskunft, in welchem Umfange die Staatsregierung von diesem Rechte Gebrauch zu machen denkt. Weite Kreise, führt er aus, haben ein lebhaftes Interesse an einer solchen Auskunft, zumal der Termin für die Aut. ubung des Enteignungsrechts schon abgelaufen ist. Es bestehen über den Umfang des Enteignungsrechts erhebliche Zweifel und Wider⸗ sprüche, besonders in der Richtung, ob der Staat in Ausübung diesen Rechts auch Spekulationsgewinne machen dürfe, und wie weit der Kreit der öffentlichen und sozialen Interessen zu stecken sei, welche hierdund gewahrt werden sollen. Ebenso wie im Herrenhause darüber in vorigen Jahre kein Zweifel geblieben war, ist auch innerhalb des nb. geordnetenhauses kein Bedenken vorhanden, daß mit Rücksicht auf d zu erstrebenden sozialen und wirtschaftlichen Zwecke, die voll Sympathie verdienen, der Kreis der Unternehmungen auf Grund deʒ § 16 möglichst weit zu stecken sei, und daß auch das Abgeordnetenhauz sih Mehrforderungen der Staatsregierung in dieser Beziehunz seht ympathisch gegenüberstellen wird.

Unterstaatssekretär Dr. Holle: Der § 16 des Wasserstraßengesebet hat der Regierung über das gewöhnliche Maß hinaus das Recht ge⸗ geben, bei den neuen Kanälen auch solche Grundstücke zu enteigna, die nur mittelbar mit dem Kanal in Verbindung stehen. Die En⸗ ügung des § 16 wurde erst von der Kanalkommission dieses use im Einverständnis mit der Febienaß vorgenommen, wobei man von der Erwägung ausging, daß es wirtschaftlich angezeigt sei, s durch das Kanalwerk entstehende Wertsteigerung der Grunl stücke zu vermeiden und eine ungesunde Bodenspekulation zu verhinden und dadurch es der Verwaltung zu ermöglichen, in jeder Ber⸗ die zweckmäßigste Linienführung des Kanals im Inten von Landwirtschaft und Industrie sicherzustellen. Es sind für den Rhein⸗Herne⸗Kanal 6 Millionen für diesen Gru - besonders zur Verfügung gestellt worden, während für den Kanl Rhein⸗Hannover nicht besondere Summen dafür eingestellt 8** Bei den Verhandlungen im Herrenhause ergab sich volle Uen⸗ einstimmung zwischen den beiden Häusern über die ZrecmSech eines solchen Vorgehens. Von den 6 Millionen für den 8 Ferne.renah sind bereits über 4 Millionen verwendet worden, na at sich herausgestellt, daß es wünschenswert wäre, mehr als 6 h lionen zur Verfügung zu haben. Die beiden Kanaldirekticneh, Essen und Hannover sind zu Vorschlägen aufgefordert, wie nach 8 selben Grundsätzen der Grunderwerb für den Kanal 189 Hannover in Betracht kommen könnte. Voraussichtlich wird voche⸗ vieser Session oder in der nächsten dem Hause eine Vorlage darrde Pse, die jene Grundsätze und die in der Kanalkommif Hauses gemachten Ausführungen beachtet. 1

Abg. von Arnim⸗Züsedom (kons.): Namens meiner erkläre ich, baß wir auch die für die Ensfignüngen bei dem Bau des Kelg⸗ Bevergern⸗Hannover notwendigen Mittel bewilligen werder. 2250⸗ bezug auf die Frage der Errichtung eines besonderen en. ministeriums habe ich den Eindruck gewonnen, daß der Abg⸗

mehr Aufmerksamkeit zu schenken und durch ehenr ne zu verbessern.

für die

eiteres

Dies

estrigen Ausführungen nicht im Auftrage seiner Fraktion ge⸗ tzu haben scheint; denn die Ausführungen seines Parteifreundes

befanden sich wenigstens insoweit nicht in Uebereinstimmung

als dieser die Wasserbauabteilung zwar vom Ministerium der schen Arbeiten abtrennen wollte, aber nicht als besonderes lsterium, sondern als Abteilung des Handelsministeriums. Auch 1 Herr Fritsch die nicht schiffbaren Flüsse dem Landwirtschafts⸗ mierium zuweisen, während Herr Krause auch diese seinem be⸗ umn Ministerium zudachte. Bei der Bedeutung, die der als Vorsitzender des Vereins zur Hebung Kanalschiffahrt genießt, halte ich es unsere Stellungnahme in dieser Sache fanulegen. bei Beratung der Kanalvorlage waren wir, fenulegich, bemüht gewesen, den Wasserbau dem Landwirtschafts⸗ hiterium zu überweisen; denn das hätte den Vorteil gehabt, daß -mntbe den schiffbaren Teilen der Flüsse die Meliorationen vom Feichtspunkt der Landesmelioration aus mit Sicherheit hätten käurteilt werden können. Wir hatten von dem Antrag Abstand ge⸗ vmmen, und zwar schon deshalb, weil dem Landwirtschaftsministerium neliufig nicht die geeigneten technischen Kräfte zur Verfügung ge⸗ imden hätten, Nachdem nun aber die Wasserstraßen dieeelt orden sind, halten wir eine radikale Aenderung für unangebracht, nücns wäre sie unpraktisch, und zweitens wäre sie im öffentlichen und landwirtschaftlichen Interesse zweifellos nicht geboten. Deswegen verden wir den Wünschen des Abg. Dr. Krause nachdrück⸗ sichen Widerstand entgegensetzen und uns vorbehalten, eventuell vrür geforderte Mittel nach ernstlicher zu verweigern. Wir sauben, daß bei Konzentration der Wasserbausachen in einem be⸗ fntere Ministerium Wünsche der Erbauung neuer Kanäle zum Schaden der Landwirtschaft sich geltend machen müssen und werden, und bitten die seegierung, es bei dem bisherigen Zustande zu belassen.

Abg. Fritsch (nl.) bemerkt zur Richtigstellung, daß er keines⸗ vegs prinzipaliter den Wasserbau dem Handelsministerium zugeteilt vßsen wolle, er habe die Frage vielmehr ganz offen gelassen.

Das Gehalt des Ministers wird bewilligt.

Bei den Besoldungen für die Oberbauräte und Bau⸗ inspektoren bedauert

Abg. Kindler (frs. Volksp.), daß der Minister die Frage einer Regelung der Anstellungsverhältnisse der Bauinspektoren als nicht mehr dringlich hingestellt habe. Warum lasse man nicht auch de Bauinspektoren den Titel Regierungsbaumeister, den sie vor der Anstelung besäßen? Man habe das geringe Gehalt der höheren tech⸗ nichen Beamten entschuldigen wollen mit dem Hinweis auf die hohen Spesengelder bei Reisen. Aber diese würden doch nicht überall ge⸗ olt und blieben ja auch bei der Pension unberücksichtigt. 1903 habe der damalige Minister ausdrücklich hervorgehoben, daß kein Unterschied binsichtlich der Tüchtigkeit und Leistungsfähigkeit zwischen den technischen und juristischen Beamten bestehe; dann dürfe ein solcher Unterschied aber auch nicht im Gehalt bestehen.

Abg. Kaute (Zentr.) fragt an, ob die Einrichtung der Landes⸗ bauinspektoren mit eigenem Dezernat, die man offenbar nur ein⸗ geführt habe, um Bauratsstellen zu sparen, noch weiter ausgebildet werden solle.

Minister der öffentlichen Arbeiten Breitenbach:

Meine Herren! Der Herr Abgeordnete Kindler bezeichnete die höheren technischen Beamten meines Ressorts als die Aschenbrödel der Verwaltung. Dem muß ich widersprechen; sie sind es ebensowenig wie die Mitglieder und Beamten administrativer Vorbildung. Auch ist die Auffassung, daß der überwiegende Teil dieser Beamten sich in einer durchaus unselbständigen Stellung befinde, nicht zutreffend. Diejenigen höheren technischen Beamten, die die lokalen Stellen ver⸗ walten, haben ein hohes Maß von Selbständigkeit und Unabhängigkeit; diejenigen aber, die den Behörden des Landes zugeteilt sind, sind in den Organismus der Behörden eingegliedert.

Was nun den Wunsch des Herrn Vorredners betrifft, daß die Landesbauinspektorstellen in weiterem Umfange in Regierungs⸗ und Bauratsstellen umgewandelt werden möchten, so darf ich darauf hinweisen, daß der diesjährige Etat ja die Umwandlung von 5 solcher Stellen vorsieht. Es ist, aber nicht möglich, den Wünschen in vollem Umfange zu entsprechen, da ein großer Teil dieser Stellen ja nur für vorübergehende Tätigkeiten gedacht ist.

Was den weiteren Wunsch betrifft, daß ein Teil der Regierungs⸗ und Bauratstellen in Oberbauratstellen umgewandelt werden möchten, so weise ich darauf hin, daß wir in der Wasserbauverwaltung bereits 9 Oberbauratstellen haben. Ob es möglich sein wird, auch für die Hochbauverwaltung Oberbauratstellen zu schaffen, will ich in Erwägung jiehen. Das ist aber eine Frage, die auch die anderen Ressorts sehr wesentlich mitbetrifft.

Abg. Dr. Arendt (freikons.): Anzuerkennen ist, daß in der letzen Zeit manches für die höheren technischen Beamten ge⸗ schehen ist. Aber es bleibt doch noch manches zu wünschen übrig. Zo werden durch die jetzt schneller erfolgende Anstellung die hgeren Bauinspektoren in Vorteil gegenüber den älteren gebracht. Dieser Uebelstand kann nur durch Anrechnung der Wartezeit beseitigt werden. Ich freue mich, daß die von mir früher angeregte Aenderung des Titels der Bauinspektoren jetzt so vielfach unterstützt wird. Der Titel Regierungsbaumeister ist ein schönerer und trifft die Sache besser, während der Titel Bauinspektoren zu Mißvperständnissen ver⸗ anlaßt und die Stellung dieser Beamten herabdrückt. Deshalb sollte endlich die Aenderung des Titels stattfinden. An kaum eine andere Beamtenklasse als diese tritt in demselben Maße die Versuchung heran, in hochbezahlte Privatstellungen überzugehen. Wenn der Staat da⸗ hinter wesentlich zurückbleibt, werden dem Staate die tüchtigsten Kräfte entzogen. Ich hoffe, daß wir endlich in künftigen Etatsberatungen unsere Freude darüber aussprechen können, daß den langgehegten Jünschen der Beamten Rechnung getragen ist. Das liegt im Jateresse nicht nur der Beamten, sondern auch des Staats selbst.

b Abg. Engelbrecht (freikons.): Für die Ueberwachung der Strom⸗ auten und des Deichwesens brauchen wir selbständige Wasserbau⸗ spektoren. Leider kann diese Klasse der Beamten nur langsam in höhere Fiellem aufrücken, weil ihre Zahl nur klein ist. Ich wünschte zu einer isseren Ausbildung dieser Beamten, daß sie mehrere Jahre an der Nordseeküste tätig sind und Ebbe und Flut praktisch kennen lernen, und daß ihnen ferner Gelegenheit gegeben werde, die Wasserbau⸗ Reelegenheiten in Holland zu studieren, wo die zu fecügene Meeres⸗ deae-sondens umfangreich ist, und daher eine sehr hohe Wasserbau⸗

esteht. 9 Abg. Kindler tritt nochmals für die Gleichstellung der technischen kamten mit den Verwaltungsbeamten ein.

. den Besoldungen der Regierungsbausekretäre

b Berichterstatter Abg. Brütt auf die Erklärung der Regierung in 86 Kommission hin, wonach die Baukontrolle behufs größeren Bau müeiterschutes durch Vermehrung der Beamten verbefsert werden 8* demserben Sinne auch auf die Gemeinden hingewirkt werden

Krause luße und

der Flu fit erforderlich,

N. Bei den Besoldungen der verschiedenen Klassen der 8 asserbaubeamten liegen Petitionen vor von den Wehr⸗ nd Schleusenmeistern Ambach und Genossen in Emden nitl eum Gehaltserhöhung und denchahc unter die ittleren Beamten und von dem Strommeister Ulbert in korkow um Versetzung der Strommeister unter die mittleren G mn. Erhöhung ihres Gehaltes und ihrer Nebenbezüge

Besserstellung der Strommeisteranwaͤrter. Die Kommission

G die Petitionen der Regierung als Material zu über⸗ weisen. Abg. Lüdicke (freikons.): Ich möchte die Aufmerksamkeit des Ministers auf die Beüdiltrish der Qi Zch meister vinlenken, die leider nicht in die Klasse der Wafferbaubeamten aufsteigen können. Man sollte ihnen das dadurch ermöglichen, daß man sie zur Prüfung der Wasserbau⸗ beamten zuläßt, wenn sie sich einige Jahre in ihrem Dienste bewährt haben. Es handelt sich da um alte verdiente Soldaten. Ferner ist das Tage⸗ geld von 1 für die Tätigkeit der Strommeister außerhalb ihres Wohnortes zu gering; namentlich leiden sie darunter, wenn sie mehrere Tage außerhalb beschäftigt sind, und das trifft namentlich die Strom⸗ meisteranwärter, welche häufig außerhalb beschäftigt werden. Man sollte die Strommeister aus der Klasse der Unterbeamten herausheben und zu Subalternbeamten II. Klasse machen. 1

Unterstaatssekretär Dr. Holle: Die Strommeister sind von vorn⸗ herein als gehobene Beamte mit höherem Gehalt ausgestattet worden. Sie werden ohne technische Prüfung als Strommeister angestellt, während die Wasserbaubeamten erst angestellt werden nach einer Vorbildung von drei Jahren. An eine Gleichstellung der beiden Beamtenklassen kann nicht gedacht werden; ihre Funktionen sind böge Dieser Etat enthält bereits eine Aufbesserung der Strommeister.

Abg. Ernst (frs. Vgg.) tritt gleichfalls für eine Aufbesserung der Strommeister ein.

Abg. Dr. Brandt (nl.) bittet, bei der allgemeinen Gehaltsauf⸗ besserung für die Beamten auch die Schleusenmeister zu bedenken.

Die Petitionen werden der Regierung als Material überwiesen.

Bei dem Fonds von 44 000 zu außerordentlichen Unterstützungen für höhere und mittlere Beamte bittet

Abg. Busch (Zentr.), diesen Titel in zwei getrennte für die höheren und für die mittleren Beamten zu zerlegen, damit das Haus über⸗ segen könne, was für jede Kategorie gegeben werde, und eventuell auch öhere Summen einzustellen.

Bei dem Fonds von 46 000 zur Remunerierung außer⸗ gewöhnlich verdienstvoller Leistungen von Baubeamten teilt

Berichterstatter Abg. Brütt mit, daß in der Kommission der Regierungsvertreter folgende Erklärung abgegeben habe: „Im nschluß an die Gehaltsaufbesserung von 1897 sind durch den Etat von 1899 alle Remunerationsfonds für höhere Verwaltungsbeamte beseitigt. Es ist aber bestehen geblieben der Remunerationsfonds für höhere technische Beamte im Bereich der Bauverwaltung und auch der Eisenbahnverwaltung, wobei davon ausgegangen wurde, daß diese Beamten darauf hingewiesen werden sollen, auf technische Ver⸗ besserungen zu sinnen und auch Erfindungen zu machen. Es könnte ja den Beamten, die ihre Kräfte so besonders anspannten, im Wege der Beförderung gelegentlich eine Genugtuung dafür gewährt werden, auch durch Ordensauszeichnungen. Vielfach war das aber nicht mög⸗ lich, und deshalb ist dieser Fonds erhalten geblieben. In dem Etat für 1906 ist er vergrößert worden in Rücksicht darauf, daß bei der wasserwirtschaftlichen Vorlage sehr hohe Anforderungen auch an die technischen Beamten gestellt werden sollten. Verteilt wird der Fonds nach Grundsätzen, die sich aus der Titelbezeichnung ergeben und ferner aus der Erläuterung des entsprechenden Titels in dem Etat für 1906. Es wird in jedem Jahre geprüft, welche von den Baubeamten außergewöhnliche Leistungen bewiesen haben, und danach wird der Fonds verteilt. Nur die vortragenden Räte im Ministerium sind von ihm ausgeschlossen. Ebenso wird bei der Vermehrung des Fonds verfahren werden, wobei entsprechend der Begründung in dem Etat von 1906 besondere Rücksicht genommen wird auf solche, die sich in besonders verantwortungsvoller Stellung befinden.”

Bei den Ausgaben für die Unterhaltung der See⸗ häfen usw. weist 8

Abg. Dr. Görck (nl.) auf Mißstände des Hafens von Büsum hin und gibt anheim, ob nicht statt der Verbesserungsarbeiten lieber gleich ein großer Fischereihafen gebaut werden könne. Bisher sei verhältnismäßig wenig für die Fischerei an der Westküste von Schleswig⸗Holstein geschehen. Es wäre gegenüber den Ausgaben für Geestemünde nur eine ausgleichende Gerechtigkeit, wenn man auch für die Fischerei an dieser Küste, die meist Segelfischerei sei, mehr täte.

Geheimer Regierungsrat Dr. Tull erwidert, daß der Fischerei⸗ hafen in Büsum erst nach dem Wunsche der Interessenten ausgebaut und im vorigen Jahre vollendet sei. Die Uebelstände, welche der Vor⸗ redner erwähnte, seien der Verwaltung nicht bekannt; wenn Versan⸗ dungen eingetreten seien, würden sich diese durch 111 be⸗ seitigen lassen; jedenfalls würde die Angelegenheit geprüft werden.

Abg. Ham mer (kons.): Der Abg. Gyßling ist heute auf die gestrige Debatte zurückgekommen; ich konnte nicht anwesend sein und werde das Stenogramm abwarten, um event. später darauf zu erwidern. Der Abg. Eckert wollte heute die Regulierung der unteren Nuthe zwischen Neuendorf und Potsdam befürworten. Da er an der parlamentarischen Fahrt nach Marienburg teilnimmt, will ich das an seiner Stelle tun. Die Nuthe von der Eisenbahn⸗ brücke von Neuendorf bis zur Einmündung in die Havel wird seit vielen Jahren für die Schiffahrt benutzt und ist teilweise von den interessierten Kreisen reguliert worden. Es schwebt aber ein Prozeß um die Anerkennung der Nuthe als eines schiffbaren Flusses. Ich bitte die Regierung, die Schiffbarkeit anzuerkennnn. Für die obere Nuthe hat eine Baufirma bereits ein Regulierungsprojekt aus⸗ gearbeitet; ich bitte die Regierung, gleich ganze Arbeit zu machen und bis Trebbin zu regulieren. Die Interessenten sollen Beiträge leisten, und so lassen sich große Vorteile erzielen, wenn die Regulierung stattfindet. Die Terrains befinden sich zum großen Teil in den der Eisenbahnverwaltung und werden sich gut verwerten lassen.

Geheimer Oberregierungsrat Bredow: Es muß immer geprüft werden, welchem Zweck ein Gewässer dient. Die Regierung unter⸗ hält nur die Straßen für die durchgehende Schiffahrt, die untere Nuthe stellt sich aber lediglich als ein Hafen dar. Es müssen also die privaten Interessenten und Gemeinden eintreten, aber die Regierung will das Projekt möglichst fördern. Die Frage der Regulierung der oberen Nuthe wird mit Wohlwollen geprüft werden, wenn die Inter⸗ essenten durch Beiträge ihr Interesse an der Sache bezeugen.

die

Bei den Ausgaben der Unterhaltung für Binnengewässer tritt

Abg. Eberhard (kons.) für eine Verbesserung der Oderfähre bei Maltsch ein.

Minister der öffentlichen Arbeiten Breitenbach:

Meine Herren! Die Staatsbehörden stehen dem Bau einer Oder⸗ brücke bei Maltsch durchaus wohlwollend gegenüber. Der Regierungs⸗ präsident ist beauftragt, mit den Interessentenkreisen, und zwar mit allen zu verhandeln. Die Oderstrombauverwaltung hat den ferneren Auftrag, diejenigen Ersparnisse zu veranschlagen, die dem Staat durch den Fortfall der Oderfähre erwachsen werden. Sie sehen, die Sache ist auf dem besten Wege. (Bravo!)

Abg. von Oldenburg (kons.): Die Anwohner der Weichsel und Nogat hat es lebhaft beunruhigt, daß der Etat keine Forderung für die Regulierung der Nogat enthält. Nachdem die Weichsel auf⸗ nahmefähig gemacht ist für die Wasser der Weichsel und Nogat, ist nicht zu ersehen, warum die Nogat nicht reguliert wird. Als 1888 die

roße Hochwasserkatastrophe durch den Durchbruch bei Jonasdorf ent⸗ tand, wurden der Regierung für den Ausbau der Weichsel und Nogat die Mittel zur Verfügung gestellt, und die Deichverbände übernahmen von den erforderlichen 20. Millionen 7 Millionen unter der Bedingung, daß ein Eiswehr in der oberen Nogat hergestellt werden wuüͤrde. Diese Bedingung ist bis heute nicht erfüllt, und die

Verpflichtung nicht nachkommt.

Deichverbände wollen nun nichts zahlen, weil die Recserung dieser Vielleicht ist die Angelegenheit Tod des Ministers Budde ver⸗

durch die Krankheit und den 8 Vorschläge in Aussicht

zoͤgert. Für die Nogat⸗Regulierung sind drei

enommen. Mit einer Coupierung der Nogat würde die landwirtschaft⸗ iche Bevölkerung einverstanden sein. Sie würde nur 1,5 Millionen kosten, und da noch Geld vorhanden ist, würden nur 300 000 zu⸗ zulegen sein. Die ländliche Bevölkerung legt auf den Wasserweg keinen großen Wert, zumal er im Winter meist zufriert; aber aus all⸗ emeinen Gründen ist auch die landwirtschaftliche Bevölkerung mit er Schiffbarmachung einverstanden. Daran sind die Städte Königs⸗ berg, Pillau, Graudenz, Culm, Thorn usw. interessiert. Während wir Wasserstaßen größten Umfangs bauen, ist es ein Unikum, daß die Wasserstraße der Nogat künstlich durch den Bau des Pieckler Kanals ruiniert worden ist. Die Wasserstraße von Thorn nach Königsberg hat aufgehört, weil das Nogatwasser zu flach geworden ist. Man glaubte das Nogatwasser zu brauchen, um den Schiffahrtskanal nach Pillau offen zu halten. Aber das läßt sich auch dur Baggern machen. Schon eine Million Zentner Transport würden die Anlagen der Nogat verzinsen, aber es werden sogar sehr große Transporte stattfinden. Ich bitte also, die Nogat bis zur Einmündung in die Weichsel schiff⸗ bar zu machen, damit der Wasserweg Thorn —Königsberg wieder her⸗ wird. Der Minister will in diesem Jahr Westpreußen be⸗ uchen und wird dabei dasselbe Bild von der Sache bekommen. Durch die Regulierung der Nogat würden die Anwohner von der großen Sorge vor Ueberschwemmungen befreit.

Minister der öffentlichen Arbeiten Breitenbach:

Meine Herren! Der Nogatregulierung und dem Nogatabschlusse habe ich von Anfang an meine besondere Aufmerksamkeit zugewendet. Sie soll den Schlußstein des großen Regulierungswerkes an der Unter weichsel bilden. Es wird bekannt sein, daß bereits im Jahre 1903 von der Weichselstrombauverwaltung eine ausführliche Denkschrift über die Durchführung der Nogatregulierung vorgelegt worden ist. Diese Denkschrift hat unter den beteiligten Ressorts zu sehr eingehenden Verhandlungen geführt. Es wird gelingen, im Laufe dieses Frühjahrs diese Verhandlungen zum Abschluß zu bringen. Es ist in Aussicht genommen, die Nogat durch eine Schleuse abzuschließen und sie mit drei Staustufen zu versehen, um sowohl die Wasserstraße zu erhalten, wie Herr Abg. von Oldenburg es wünscht, als auch die Grundwasser⸗ verhältnisse in der Niederung im Interesse der Landeskultur und der Landes⸗ melioration zu regeln. Es ist mein fester Entschluß, diese Frage, die seit Jahren die beteiligten Kreise und Gegenden lebhaft interessiert, und die von einer ganz besonderen Bedeutung ist, zu einem baldigen Abschluß zu führen und damit Vorsorge zu treffen, daß die Bewohner der Nogatniederung vor den Gefahren des Eisganges und der Ueber⸗ flutung dauernd geschützt werden. (Bravol)

Bei dem Fonds von 144 000 zur Bekämpfung der Hochwasser⸗ und Eisgefahr regt Abg. Puttfarken (nl.) eine Vermehrung der Eisbrecher auf der

e an.

Ministerialdirektor von Doemming erwidert, daß man nach 18 jährigen Erfahrungen mit den bisher vorhandenen Eisbrechern nicht zu befürchten brauche, den Gefahren der Eisbildung auch weiterhin nicht erfolgreich entgegentreten zu können. Auch während der beiden Eisperioden dieses Winters sei man in Hamburg gut damit fertig geworden. Eine Vermehrung unseres Eisbrecherparks werde also nicht nötig sein, vielleicht könne einer der älteren Eisbrecher umgebaut 1e die sogenannten Spülbagger hätten zur Zufriedenheit gearbeitet.

Der Rest der dauernden Ausgaben wird bewilligt.

Bei den einmaligen und außerordentlichen Aus⸗ gaben, und zwar bei dem Titel „Nachregulierung der größeren Ströme 15. Rate 400 000 ℳ“, macht

Abg. Dr. Hauptmann (Zentr.) darauf aufmerksam, daß durch die Verschmälerung der Fahrrinne des Rheins vermittels An schüttungen, Verbauung von Buchten ꝛc. man ja zwar eine Ver⸗ tiefung der Fahrrinne erreicht habe, daß aber dadurch auch der Strom seine Schnelligkeit vergrößert habe. Dadurch fließe aber auch das Wasser des Stromes schneller ab. Um den möglichen Folgen ent⸗ gegenzutreten, solle man auch am Rhein Wasserreservoire anlegen.

Bei dem Titel „Ausbau von Strombauwerken auf der Oderstrecke Ratibor Kosel“ fragt

Abg. Stanke (Zentr.) an, ob noch das Projekt der Errichtung eines Stauweihers oberhalb von Ratibor bestehe.

Unterstaatssekretär Dr. Holle: Es hat ursprünglich die Absicht be⸗ standen, ein großes Staubecken als Reservoir für das ganze Odertal zu errichten, man hat aber diesen Plan wieder fallen gelassen, weil man nicht zugeben wollte, daß deshalb eine ganze Reihe von Dörfern unter Wasser gesetzt werden sollte.

Bei den Ausgaben von 900 000 zum Bau von 3 Schleppzugschleusen in der kanalisierten Oder bei den Stau⸗ stufen Groß⸗Döbern, Frauendorf und Oppeln beantragen die Abgg. Dr. Voltz (nl.), von Heyking (kons.) und Dr. Wagner (freikons.), die dritte Schleuse anstatt bei Oppeln bei Januschkowitz zu errichten.

Abg. Nadbyl (Zentr.) fragt an, ob durch den Bau dieser Schleusen der Oppelner Hafen beeinträchtigt würde, und ob die Umwandlung dieses Hafem in einen Umschlagshafen noch zu erwarten sei.

Abg. Dr. Voltz: Wir haben den Antrag gestellt, die dritte der genannten Schleusen zunächst bei Januschkowitz zu errichten und erst später die bei Oppeln nachfolgen zu lassen. Es ist naturgemäß, daß bei der Neissemündung und beim Koseler Hafen eine kolossale An⸗ sammlung von Schiffen entsteht, und der Verkehr nach dem Koseler Hafen wird sich immer mehr steigern. Es ist nun ganz gleich, in welcher Reihenfolge die für die obere Oder vorgesehenen 12 Schleusen gebaut werden. Deshalb haben wir gebeten, zunächst die bei Janusch⸗ kowitz zu bauen, weil diese manchem Uebelstand abhelfen dürfte. Die Würssche des Vorredners für den Oppelner Hafen unterstütze ich. Wir bedauern, daß der Umbau in einen Umschlagshafen so langsam geht, weil es möglich ist, daß der dafür von der Industrie ausgeworfene Beitrag durch die Langsamkeit des Umbaues verloren gehen kann.

Unterstaatssekretär Dr. Holle: Namens der Bauverwaltung kann ich den Vorschlag nur befürworten, um die jetzt bei Kosel so starken Ansammlungen von Schiffen zu vermeiden. Der Minister ist auch bereit, die Umwandlung des Oppelner Hafens in einen Umschlags⸗ hafen vorzunehmen, wenn die Stadt Oppeln bereit ist, die Hälfte der

Kosten dafür zu übernehmen. Der Antrag Voltz wird angenommen. Bei den Ausgaben für den Neubau der Glienicker

B r ücke, 753 000 ℳ, hat die Kommission beantragt, diese Brücke

in einer Gesamtbreite von 21 m anstatt 15 m herzustellen, weil dort ein starker Automobilverkehr zu erwarten sei und zwei Straßenbahngleise gelegt werden müßten.

Der Antrag wird ohne Debatte angenommen.

Bei den Ausgaben von 371 500 zur Begradigung der Ems zwischen Papenburg und Leer regen die

Abgg. von Hagen (Zentr.) und Dr. Lotz (parteilos) einen Durchstich der Ems an der Krümmung bei Hilkenborg an. 84

Unterstaatssekretär Dr. Holle: Der Fluß hat allerdings zwischen Papenburg und Leer starke Krümmungen, welche die Schiffahrt er⸗ schweren. Es ist seit Jahren der Wunsch der Interessenten, daß drei Krümmungen durchstochen werden. Ein Durchstich bei Hilkenborg ist bereits fertig, hat aber noch nicht eröffnet werden können. Am 12. März 1906 trat eine Sturmflut ein, wie sie in dieser Höhe noch nicht vorher gewesen ist. Die Flut hat die Deiche überflossen, und der Regierungspräsident hat nun die Deichverbände angewiesen, die Deiche hochwasserfrei zu machen, da sie nicht mehr als dochwasserfret anzusehen seien. Die Wasserbauverwaltung ist bereit, für etwaige